Pressemitteilung - Steuerberaterverband Berlin

Transcrição

Pressemitteilung - Steuerberaterverband Berlin
Berlin, 17. Dezember 2014
PRESSEMITTEILUNG
Kalte Dusche aus Karlsruhe – Verfassungsgericht kippt Privilegien für Firmenerben
Sorgfältige Überlegungen für Unternehmensnachfolgen nötig, aber keine Panik für
„Oma ihr klein Häuschen“
Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, dass das derzeitige Erbschaftsteuerrecht verfassungswidrig ist, aber noch bis Mitte 2016 angewandt werden darf. Carsten Butenschön, Präsident des Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg, meint hierzu: „Die
bisherigen Regelungen haben gerade für mittelständische Unternehmen die Generationennachfolge zu vernünftigen und planbaren Bedingungen ermöglicht. Dies ist nur noch für die
nächsten 18 Monate gewährleistet. Danach wird es für Unternehmen wohl schwerer“.
Das Bundesverfassungsgericht musste aufgrund einer Vorlage des Bundesfinanzhofs entscheiden, ob die im seit 2009 geltenden Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz enthaltenen
Begünstigungen für betriebliches Vermögen so weitgehend sind, dass dadurch das ganze
Gesetz in eine Schieflage gerät. Zwar erkennt das Bundesverfassungsgericht den Schutz von
Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich als Begründung für eine Begünstigung von Betrieben an. Diese Begünstigung gehe aber zu weit, so dass das Gesetz insgesamt
verfassungswidrig ist. Dennoch darf es bis 30. Juni 2016 angewandt werden. „Die Anordnung
einer Fortgeltung ist nicht ungewöhnlich“ erläutert Wolfgang Wawro, Pressesprecher des
Steuerberaterverbandes Berlin-Brandenburg. „Der Gesetzgeber hat nun etwas Zeit, um eine
verfassungsgemäße Regelung zu schaffen. Gelingt ihm dies nicht, so läuft die Erbschaftsteuer zum 1. Juli 2016 aus“, so Wawro weiter. Hiervon ist aber, darin sind die Steuerberater
Butenschön und Wawro einig, angesichts rund 5 Milliarden Euro Einnahmen aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer pro Jahr nicht auszugehen.
Und was wird aus „Oma ihr klein Häuschen“, über das es in einem beliebten Schlager heißt:
„Wir versaufen unser Oma ihr klein Häuschen … denn das kostet schließlich alles unsre
Steuern, die wir zahlen in das bodenlose Fass.“? Hier prognostiziert Präsident Butenschön,
dass es aus steuerlicher Sicht auch künftig nicht unbedingt nötig sein wird, sein Hab und Gut
zu verbrauchen statt zu vererben, da es voraussichtlich wieder Freibeträge geben wird, um
ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung steuerfrei in die nächste Generation zu
übertragen. Wie es aber bei zusätzlichem Vermögen aussieht, ist genauso ungewiss, wie die
künftige Situation für Unternehmensnachfolger, für die es eine Begünstigung geben darf,
aber nicht muss. „Um auf Nummer Sicher zu gehen, kann die Übergangsphase genutzt werden, in der das bisherige Recht mit allen seinen Begünstigungsmöglichkeiten fort gilt“, rät
Präsident Butenschön und ergänzt: „Eine kompetente Beratung durch einen steuerlichen
Berater ist hier das A und O, um kostspielige Fehler bei der Übertragung zu vermeiden“.