Ähnlichkeitsregel
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Ähnlichkeitsregel
Ähnlichkeitsregel „Similia similibus curentur – Ähnliches kann durch Ähnliches geheilt werden“; diese Aussage enthält die Ähnlichkeitsregel und ist als Leitsatz homöopathischen Handelns zu verstehen. Darum trägt diese Heilmethode auch den Namen „Homöopathie“ (von homoion = ähnlich und pathos = Leiden). Bei der Ähnlichkeitsregel handelt es sich nicht um ein Gesetz nach Art eines allgemeinen Naturgesetzes, auf das sich die Homöopathie gründet, sondern sie stellt vielmehr eine praktische Anweisung entsprechend einer Arbeitsthese dar und bringt gleichzeitig eine Eigenheit zum Ausdruck, wie sie bei der Auswahl und Anwendung des homöopathischen Arzneimittels zu berücksichtigen ist: Die möglichst genaue Übereinstimmung (Ähnlichkeit) zwischen dem Krankheitsbild einerseits und dem Arzneimittelbild anderseits. Ähnlichkeitsregel „Similia similibus curentur“ Arzneimittelbild (Wirkungsprofil) • Arzneimittelprüfung (= Arzneiversuch am Gesunden) • Pharmakologie/ Toxikologie • Erfahrung am Kranken • Empirie Krankheitsbild (Krankenstatus) • • • • Anamnese Objektiver status praesens (= für die Krankheit typische, d.h. pathognomonische Zeichen und Symptome) • Subjektiver status praesens (= für den Kranken typische, d. h. individuelle Zeichen und Symptome) Neben den rein objektiven Befunden im Sinne einer klinischen Diagnose sind darüber hinausgehend die subjektiven Äußerungen des Patienten entscheidend bei der Arzneimittelfindung. Die Diagnose als feststehender Krankheitsbegriff ist dafür allein nicht ausreichend; ein individualisierendes Vorgehen wird zur Voraussetzung. Mit dem Begriff „Krankheitsbild“ sollen demnach die individuell ausgeprägten phänomenologischen Erscheinungen erfasst werden. Ihre möglichst enge Korrelation mit dem aus unterschiedlichen Quellen entstandenen Arzneimittelbild ist Voraussetzung für die Anwendung des Arzneimittels. In der Homöopathie werden nicht entgegen wirkende, sondern analog wirkende Mittel eingesetzt, das heißt solche, die für sich fähig sind, einen dem zu behandelnden ähnlichen Krankheitszustand bzw. eine entsprechende Funktionsabweichung hervorzurufen. Cocculus macht (grob vereinfacht!) Schwindel und hilft auch bei Schwindel, Thallium macht Haarausfall und hilft bei Haarausfall etc. „Allein die Dosis machts, ob ein Ding Gift oder Arznei ist“ (Paracelsus). H. Schoeler hat die Homöotherapie pragmatisch als „angewandte Feintoxikologie“ bezeichnet. In rund 200 Jahren hoben sich zahlreiche Ärztegenerationen, die nach der Ähnlichkeitsregel behandelt haben, von der Wirkung und von der praktischen Relevanz dieser Therapiemöglichkeit überzeugt. Begründung dieser Wirksamkeit muss in der bionomen Organisation der Lebensvorgänge einerseits sowie individualisierendes Vorgehen Spezifische Wirksamkeit SignaturenLehre Bewährte Indikation der „spezifischen“ Wirksamkeit der einzelnen Arzneistoffe auf bestimmte Organe, Gewebe, Funktionen, Charaktere und personale Ausprägungen anderseits gesucht werden, wie sie von der Pharmakodynamik her gegeben sind oder in Erfahrung gebracht werden können. Darüber hinaus kommt der durch die Krankheitsvorgänge veränderten Reaktivität des Organismus besondere Bedeutung zu (Unseld). Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass unter Ähnlichkeit resp. Analogie mit dem Krankheitsbild nichts anderes zu verstehen ist als eine Ähnlichkeit der Wirkung der Arzneimittel, wie sie aus deren Inhaltsstoffen resultiert, nicht also eine willkürlich konstruierte Ähnlichkeit aus der äußerlichen Form der Arzneipflanzen oder Drogen: Die sogenannte Signaturen-Lehre des Mittelalters hat daher für die Homöopathie heute keinerlei Wert oder Bedeutung. Sie wurde bereits von Hahnemann abgelehnt (Tischner). Die Anwendung homöopathischer Arzneimittel folgt naturwissenschaftlichen Kriterien. Dazu gehört, dass die Kenntnis und die Erwähnung der Grund- oder Inhaltsstoffe in die Betrachtung des Einsatzes der Mittel einbezogen werden müssen (Wolter). Die Ähnlichkeitsregel als solche ist nicht die Erfindung Hahnemanns. Sie kommt schon in den Schriften Hippokrates und in manchen Perioden der späteren Medizingeschichte vor. Hahnemann aber war der Erste, der ihre Bedeutung voll erkannte und sie daher zur Grundlage seiner Lehre machte. Eine gewisse Ausnahme macht die „bewährte Indikation“, nach der sich ein ganz bestimmtes Arzneimittel bei einer sogenannten „festständigen Krankheit“ (Hahnemann) bewährt hat. Auf die Ähnlichkeitsschicht eines Syndroms – insbesondere unter Berücksichtigung der Organo- und Histiotropie – scheint dies durchaus probat zu sein, zumal sie Erkenntnisse der von Stiegele begründeten klinischen Homöopathie beinhaltet. Im Zusammenhang damit zu sehen ist der von Köhler geprägte Begriff von den „kurzen und langen Wegen“ der Arzneifindung, wonach die praktische Umsetzung der Ähnlichkeitsregel auf verschiedenen „Ebenen der Ähnlichkeit“ erfolgen kann. Sie korrelieren eng mit der Akuität resp. Chronizität der Erkrankung. Auszug aus der DHU-Broschüre: Homöopathie – eine aktuelle Erstinformation