Ähnlichkeitsregel

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Ähnlichkeitsregel
Ähnlichkeitsregel
„Similia similibus curentur – Ähnliches kann durch Ähnliches
geheilt werden“; diese Aussage enthält die Ähnlichkeitsregel
und ist als Leitsatz homöopathischen Handelns zu verstehen.
Darum trägt diese Heilmethode auch den Namen „Homöopathie“ (von homoion = ähnlich und pathos = Leiden).
Bei der Ähnlichkeitsregel handelt es sich nicht um ein Gesetz
nach Art eines allgemeinen Naturgesetzes, auf das sich die
Homöopathie gründet, sondern sie stellt vielmehr eine praktische Anweisung entsprechend einer Arbeitsthese dar und
bringt gleichzeitig eine Eigenheit zum Ausdruck, wie sie bei der
Auswahl und Anwendung des homöopathischen Arzneimittels
zu berücksichtigen ist: Die möglichst genaue Übereinstimmung (Ähnlichkeit) zwischen dem Krankheitsbild einerseits
und dem Arzneimittelbild anderseits.
Ähnlichkeitsregel
„Similia similibus curentur“
Arzneimittelbild
(Wirkungsprofil)
• Arzneimittelprüfung
(= Arzneiversuch am
Gesunden)
• Pharmakologie/
Toxikologie
• Erfahrung am Kranken
• Empirie
Krankheitsbild
(Krankenstatus)
•
•
•
•
Anamnese
Objektiver status praesens
(= für die Krankheit
typische, d.h. pathognomonische Zeichen und
Symptome)
• Subjektiver status praesens
(= für den Kranken
typische, d. h. individuelle
Zeichen und Symptome)
Neben den rein objektiven Befunden im Sinne einer klinischen
Diagnose sind darüber hinausgehend die subjektiven Äußerungen des Patienten entscheidend bei der Arzneimittelfindung.
Die Diagnose als feststehender Krankheitsbegriff ist dafür
allein nicht ausreichend; ein individualisierendes Vorgehen
wird zur Voraussetzung. Mit dem Begriff „Krankheitsbild“ sollen
demnach die individuell ausgeprägten phänomenologischen
Erscheinungen erfasst werden.
Ihre möglichst enge Korrelation mit dem aus unterschiedlichen
Quellen entstandenen Arzneimittelbild ist Voraussetzung für
die Anwendung des Arzneimittels. In der Homöopathie werden
nicht entgegen wirkende, sondern analog wirkende Mittel eingesetzt, das heißt solche, die für sich fähig sind, einen dem zu
behandelnden ähnlichen Krankheitszustand bzw. eine entsprechende Funktionsabweichung hervorzurufen. Cocculus macht
(grob vereinfacht!) Schwindel und hilft auch bei Schwindel,
Thallium macht Haarausfall und hilft bei Haarausfall etc.
„Allein die Dosis machts, ob ein Ding Gift oder Arznei ist“
(Paracelsus). H. Schoeler hat die Homöotherapie pragmatisch
als „angewandte Feintoxikologie“ bezeichnet.
In rund 200 Jahren hoben sich zahlreiche Ärztegenerationen,
die nach der Ähnlichkeitsregel behandelt haben, von der Wirkung und von der praktischen Relevanz dieser Therapiemöglichkeit überzeugt. Begründung dieser Wirksamkeit muss in der
bionomen Organisation der Lebensvorgänge einerseits sowie
individualisierendes
Vorgehen
Spezifische
Wirksamkeit
SignaturenLehre
Bewährte
Indikation
der „spezifischen“ Wirksamkeit der einzelnen Arzneistoffe auf
bestimmte Organe, Gewebe, Funktionen, Charaktere und personale Ausprägungen anderseits gesucht werden, wie sie von
der Pharmakodynamik her gegeben sind oder in Erfahrung
gebracht werden können. Darüber hinaus kommt der durch die
Krankheitsvorgänge veränderten Reaktivität des Organismus
besondere Bedeutung zu (Unseld).
Es kann keinem Zweifel unterliegen, dass unter Ähnlichkeit
resp. Analogie mit dem Krankheitsbild nichts anderes zu verstehen ist als eine Ähnlichkeit der Wirkung der Arzneimittel, wie
sie aus deren Inhaltsstoffen resultiert, nicht also eine willkürlich
konstruierte Ähnlichkeit aus der äußerlichen Form der Arzneipflanzen oder Drogen: Die sogenannte Signaturen-Lehre des
Mittelalters hat daher für die Homöopathie heute keinerlei
Wert oder Bedeutung. Sie wurde bereits von Hahnemann abgelehnt (Tischner). Die Anwendung homöopathischer Arzneimittel folgt naturwissenschaftlichen Kriterien. Dazu gehört, dass
die Kenntnis und die Erwähnung der Grund- oder Inhaltsstoffe
in die Betrachtung des Einsatzes der Mittel einbezogen werden
müssen (Wolter).
Die Ähnlichkeitsregel als solche ist nicht die Erfindung Hahnemanns. Sie kommt schon in den Schriften Hippokrates und in
manchen Perioden der späteren Medizingeschichte vor. Hahnemann aber war der Erste, der ihre Bedeutung voll erkannte und
sie daher zur Grundlage seiner Lehre machte.
Eine gewisse Ausnahme macht die „bewährte Indikation“, nach
der sich ein ganz bestimmtes Arzneimittel bei einer sogenannten „festständigen Krankheit“ (Hahnemann) bewährt hat. Auf
die Ähnlichkeitsschicht eines Syndroms – insbesondere unter
Berücksichtigung der Organo- und Histiotropie – scheint dies
durchaus probat zu sein, zumal sie Erkenntnisse der von Stiegele begründeten klinischen Homöopathie beinhaltet. Im
Zusammenhang damit zu sehen ist der von Köhler geprägte
Begriff von den „kurzen und langen Wegen“ der Arzneifindung,
wonach die praktische Umsetzung der Ähnlichkeitsregel auf
verschiedenen „Ebenen der Ähnlichkeit“ erfolgen kann. Sie korrelieren eng mit der Akuität resp. Chronizität der Erkrankung.
Auszug aus der DHU-Broschüre:
Homöopathie – eine aktuelle Erstinformation