Untitled - Leichter schreiben

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Dinosaurier im Griff
Von Christina Rietz (Quelle: Kölner Stadt-Anzeiger, 12.03.2012)
Paläontologen sind nicht besonders glücklich über den Einfall eines
Solinger Messer-Herstellers: Für 500 Euro verkauft die Firma Klingen, in
deren Griff ein Dinosaurierknochen eingearbeitet ist. Er ist nur
splittergroß, aber in jedem Fall echt.
Das verspricht die Firma Böker aus Solingen, deren jüngste MesserKreation den fossilen Bestandteil enthält. Die Modelle Dino I und Dino II
sind zu erwerben und werden nach Aussage des Herstellers sehr gut
nachgefragt. Aber kaum ein Käufer wird das Werkzeug auch benutzen,
handelt es sich doch eher um ein Sammlerstück für Luxusliebhaber.
Dennoch: Hätte man den verarbeiteten Dinosaurierknochen nicht anders
verwenden können? Gibt es denn so viele davon?
Auf Nachfrage erklärt Böker, dass man für die neuen Messer den 2,50 Meter
langen Oberschenkelknochen eines Apatosaurus verwendet habe. Der
Apatosaurus war ein pflanzenfressender Saurier, der vor 150 Millionen
Jahren auf der Erde lebte. Seine Skelette wurden bisher nur in den
Vereinigten Staaten gefunden. Von dort stammt der Oberschenkelknochen der
Firma Böker, genauer: aus Utah.
Viele Skelette des Apatosaurus befinden sich zwar in naturkundlichen
Museen, dennoch bedauert der Berliner Saurierforscher Oliver Wings, dass
der „große und gut erhaltene“ Knochen, den man in der Böker-Broschüre
sieht, zu Messergriffen verarbeitet worden ist. Man hätte ihn zumindest
scannen oder einen Abguss erstellen können, sagt Wings.
Böker erklärt jedenfalls, wissenschaftlich korrekt gehandelt zu haben,
und übersendet ein Zertifikat. Unterschrieben haben zwei Geologen, die
den Knochen nach dem Fund untersucht, als echt eingestuft und
anschließend zum Verkauf freigegeben haben. Fragen kann man die beiden
nicht mehr, denn der Fund stammt aus den 50er Jahren. Auf dem Zertifikat
steht etwas von der Echtheit des Fundes, von einer Verkaufsfreigabe
jedoch nichts.
In den USA auf Privatbesitz gefunden
Der Paläontologe Georg Heumann von der Uni Bonn präzisiert das Problem:
„Wenn dieser Knochen aus einem vielleicht nahezu vollständigen Skelett
entnommen wurde, so ist es sehr wohl ein Verlust für die Wissenschaft und
sollte unterbunden werden. Aber diese Hintergründe werden sich
wahrscheinlich nie klären lassen.“ Zudem sei der Knochen in den 50er
Jahren auf Privatbesitz gefunden worden. Das bedeutet rechtlich: Der
Finder kann in den Vereinigten Staaten damit machen, was er will.
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Ein in Deutschland gefundener Saurierknochen ließe sich nicht so leicht
zum Messergriff verarbeiten. Wer in Nordrhein-Westfalen einen Knochen im
Vorgarten findet, der hält ein „Denkmal“ in Händen, denn: „Bodendenkmäler
sind (...) Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden. Als
Bodendenkmäler gelten auch Zeugnisse tierischen oder pflanzlichen Lebens
aus erdgeschichtlicher Zeit.“ An Denkmälern besteht ein öffentliches
Interesse, deshalb dürfen sie nicht einfach zerstört werden. Für den
Knochen aus Utah galt der deutsche Schutz nicht. In Solingen sollen noch
etwa 1000 Messer gefertigt werden.
(Internet: http://www.ksta.de/html/artikel/1331314380491.shtml,
15.03.2012)