Einfuhrmengen in die SCHWEIZ
Transcrição
Einfuhrmengen in die SCHWEIZ
Einfuhrmengen in die SCHWEIZ Gültig für Personen mit Hauptwohnsitz in der Schweiz (Für EU-Ansässige gelten die EU-Bestimmungen mit Transit-Verzollungsmöglichkeit) Alkoholische Getränke (ab 17 Jahren) bis 15 Vol.% über 15 Vol.% 2 Liter 1 Liter Tabakwaren (ab 17 Jahren) Zigaretten oder Zigarren oder Zigarillos oder Pfeifentabak Fleisch & Fleischwaren Frisches, Gekühltes oder Gefrorenes 0,5 kg Andere Fleischerzeugnisse aller Art / Trockenfleisch 3.5 kg Butter Andere Waren 200 Stück 50 Stück 100 Stück 250 Gramm 1 kg Andere Privatwaren sind bis zu einem Gesamtwert von Fr. 300.- pro Person abgabenfrei. Ausgenommen von dieser Wertfreigrenze sind sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse wie z.B. Fleisch und Fleischwaren, Milchprodukte, Öle und Fette, die gewisse Höchstmengen überschreiten. Übersteigt der Gesamtwert der mitgeführten Waren Fr. 300.-, so sind alle Waren abgabenpflichtig. Ein Zusammenrechnen (Kumulation) der Wertfreigrenze für mehrere Personen ist ausgeschlossen. Abgaben Grundsätzlich sind Privatwaren zollfrei (Ausnahmen: alkoholische Getränke und sensible landwirtschaftliche Erzeugnisse). Indessen ist für mitgeführte Waren im Gesamtwert von über Fr. 300.- die Mehrwertsteuer von 2,4% resp. 7,6% des Warenwertes zu entrichten. Die Vorweisung einer Quittung erleichtert die Zollabfertigung. Abgabenpflichtige Waren sind unaufgefordert zur Zollabfertigung anzumelden Aufpreis Alkohol 1 Liter bis 20 Vol.% über den Zollbestimmungen: CHF 6.1 Liter bis 40 Vol.% über den Zollbestimmungen: CHF 12.1 Liter bis 60 Vol.% über den Zollbestimmungen: CHF 23.- Einfuhrmengen in EU-Länder Gültig für Personen mit Hauptwohnsitz in EU-Ländern (auch Österreich und Italien) Alkoholische Getränke (ab 17 Jahren) bis 22 Vol.% oder über 22 Vol% Wein (nicht schäumend) 2 Liter 1 Liter und 2 Liter Parfum Parfum Toilettenwasser 50 Gramm 0,25 Liter Arzneimittel dem persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechend Andere Waren bis 175 EURO und nichtalkoholische Getränke, (ausgenommen Bier), davon aber höchstens: Milch, Rahm, Obers 5,0 Liter Geflügeleier 5,0 kg Fleisch- und Wurstprodukte 5,0 kg Obst 15,0 kg Kaffee 0,5 kg oder Kaffee-Extrakt 0,2 kg Tee 0,4 kg oder Tee-Extrakt 0,04 kg (Kaffee/Tee sowie Extrakt dürfen nur von Personen über 15 Jahren eingeführt werden) * Tabakwaren (ab 17 Jahren) Zigaretten oder Zigarillos oder Zigarren oder Rauchtabak 200 Stück 100 Stück 50 Stück 250 Gramm * ausgenommen von der Warengruppe „Tabakwaren“ sind Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich: siehe Zollbestimmungen „Zollgrenzbezirk“ Gültig für Personen mit Hauptwohnsitz im österreichischen Zollgrenzbezirk (15 km Luftlinie vom Übertrittszollamt) Einfuhrmengen nach Österreich Alkoholische Getränke (ab 17 Jahren) Tabakwaren Andere Waren bis 22 Vol.% über 22 Vol.% Zigaretten oder Zigarillos oder Zigarren oder Rauchtabak 1,0 Liter 0,25 Liter 25 Stück 10 Stück 5 Stück 25 Gramm Maximalbetrag 20.- Euro, davon bis zu 4.- Euro Lebensmittel, Bier und nichtalkoholische Getränke, davon aber höchstens Kaffee Kaffee-Extrakt Tee Tee-Extrakt Parfum Toilettenwasser 50 Gramm oder 20 Gramm 20 Gramm oder 10 Gramm 50 Gramm 0,25 Liter Alle Angaben in dieser Broschüre dienen zur Information und sind unverbindlich. Zwischenzeitliche Änderungen bleiben vorbehalten. Für detailliertere Informationen wenden Sie sich bitte an das entsprechende Zollamt: Schweiz Eidgenössische Zollverwaltung CH-7560 Martina Tel. 0041 / 81 / 861 60 41 Österreich Zollamt Spiss AT-6542 Spiss Tel. 0043 / 5474 / 51 11 Merkblatt Zollfrei Einkaufen leicht gemacht!