spanien - Stadt Würzburg
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Standesamt Würzburg Heiratsbüro, Zimmer 127 und 128 Rathaus I. Stock Tel.: 0931/37-2411 oder 2419 Fax: 0931/37-3421 Mail: [email protected] Internet: www.wurzburg.de/standesamt Informationsblatt zur Anmeldung der Eheschließung mit Auslandsbeteiligung SPANIEN Diese Auskunft ist ohne Gewähr und gilt nur für Verlobte, die noch nicht verheiratet waren Verbindliche Auskünfte (z.B. bei Vorehen, Besonderheiten) können nur individuell erfolgen. Hierzu vereinbaren Sie bitte einen Termin für ein Beratungsgespräch mit unserem Heiratsbüro. Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen unserer Zuständigkeiten verbindliche Auskünfte nur für Verlobte mit Wohnsitz in Würzburg erteilen können. Erforderliche Unterlagen: 1. Vorlage des gültigen Reisepasses oder Personalausweises. Wenn Sie bei der Anmeldung der Heirat nicht persönlich dabei sein können, bitte eine Kopie der wichtigsten Seiten des Ausweisdokuments (entweder durch das Standesamt in Spanien oder durch das Bürgerbüro Stadt Würzburg (Rathaus) beglaubigt, beifügen. 2) Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung. Bei Wohnsitz in Würzburg vom Zimmer 125, im Rathaus, ansonsten vom Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland. Bei Wohnsitz in Spanien vom dortigen Einwohnermeldeamt. Wenn ein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland besteht, ist die spanische Wohnsitzbescheinigung entbehrlich. 3. Aktuelle internationale Geburtsurkunde (Certificado de nacimiento) vom Standesamt des Geburtsortes in Spanien sofern Sie in Deutschland geboren wurden, benötigen Sie statt der internationalen Geburtsurkunde einen aktuellen, beglaubigten Ausdruck vom Geburtenregister mit Hinweisen, den Sie bitte beim Standesamt des deutschen Geburtsortes beantragen. 4. Ehefähigkeitszeugnis (Certificado de Capacidad Matrimonial, gültig 6 Monate ab dem Ausstellungstag) vom Standesamt des letzten Wohnsitzes in Spanien oder vom zuständigen Spanischen Generalkonsulat in München Tel.(089) 998479-0. Besonderheiten: Das Ehefähigkeitszeugnis (siehe Nr. 4.) hat eine Gültigkeit von sechs Monaten! Es muss zwingend Angaben zu beiden Verlobten enthalten! Die spanischen Urkunden sind hier sechs Monate ab Ausstellungsdatum verwendbar. Sie sind im Original mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen, die von einem, allgemein anerkannten und vereidigten Übersetzers gefertigt sein müssen, sofern es sich nicht um internationale mehrsprachige Urkunden handelt, die bereits die deutsche Sprache enthalten.