spanien - Stadt Würzburg

Transcrição

spanien - Stadt Würzburg
Standesamt Würzburg
Heiratsbüro, Zimmer 127 und 128
Rathaus I. Stock
Tel.: 0931/37-2411 oder 2419
Fax: 0931/37-3421
Mail: [email protected]
Internet: www.wurzburg.de/standesamt
Informationsblatt zur Anmeldung der Eheschließung
mit Auslandsbeteiligung
SPANIEN
Diese Auskunft ist ohne Gewähr und gilt nur für Verlobte, die noch nicht verheiratet waren Verbindliche
Auskünfte (z.B. bei Vorehen, Besonderheiten) können nur individuell erfolgen. Hierzu vereinbaren Sie bitte
einen Termin für ein Beratungsgespräch mit unserem Heiratsbüro. Bitte beachten Sie, dass wir im Rahmen
unserer Zuständigkeiten verbindliche Auskünfte nur für Verlobte mit Wohnsitz in Würzburg erteilen können.
Erforderliche Unterlagen:
1. Vorlage des gültigen Reisepasses oder Personalausweises.
Wenn Sie bei der Anmeldung der Heirat nicht persönlich dabei sein können, bitte eine
Kopie der wichtigsten Seiten des Ausweisdokuments (entweder durch das Standesamt in
Spanien oder durch das Bürgerbüro Stadt Würzburg (Rathaus) beglaubigt, beifügen.
2) Aktuelle erweiterte Meldebescheinigung.
Bei Wohnsitz in Würzburg vom Zimmer 125, im Rathaus, ansonsten vom
Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes in Deutschland.
Bei Wohnsitz in Spanien vom dortigen Einwohnermeldeamt.
Wenn ein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland besteht, ist die spanische
Wohnsitzbescheinigung entbehrlich.
3. Aktuelle internationale Geburtsurkunde (Certificado de nacimiento) vom Standesamt des
Geburtsortes in Spanien
sofern Sie in Deutschland geboren wurden, benötigen Sie statt der internationalen
Geburtsurkunde einen aktuellen, beglaubigten Ausdruck vom Geburtenregister mit
Hinweisen, den Sie bitte beim Standesamt des deutschen Geburtsortes beantragen.
4. Ehefähigkeitszeugnis (Certificado de Capacidad Matrimonial, gültig 6 Monate ab dem
Ausstellungstag) vom Standesamt des letzten Wohnsitzes in Spanien oder
vom zuständigen Spanischen Generalkonsulat in München Tel.(089) 998479-0.
Besonderheiten:
Das Ehefähigkeitszeugnis (siehe Nr. 4.) hat eine Gültigkeit von sechs Monaten! Es muss
zwingend Angaben zu beiden Verlobten enthalten!
Die spanischen Urkunden sind hier sechs Monate ab Ausstellungsdatum verwendbar. Sie
sind im Original mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen, die von
einem, allgemein anerkannten und vereidigten Übersetzers gefertigt sein müssen,
sofern es sich nicht um internationale mehrsprachige Urkunden handelt, die bereits die
deutsche Sprache enthalten.