Absturz bei Schönefeld forderte 156 Tote

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Absturz bei Schönefeld forderte 156 Tote
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Nr. 8183 / 28. JAHRGANG
BERLIN, DIENSTAG, 15. AUGUST 1972
Zweitschwerstes Unglück der Zivilluftfahrt:
Absturz bei Schönefeld
forderte 156 Tote
„II 62" der Interflug nach Augenzeugenberichten
in der Luft explodiert - Chartermaschine nach
Bulgarien - Offenbar keine West-Berliner an Bord
Tsp. B e r l i n . 156 Personen sind gestern nachmittag ums Leben gekommen, als
eine vierstrahlige Maschine der DDR-Gesellschaft Interflug vom sowjetischen
Typ „II 62" kurz nach dem Start vom Flughafen Schönefeld bei Königs-Wusterhausen abstürzte. Nach Augenzeugenberichten ist das Flugzeug in der Luft
explodiert. Es handelte sich um das zweitschwerste Unglück in der Geschichte der
Zivilluftfahrt.
Die Chartermaschine, in der sich 148 Passagiere und acht Besatzungsmitglieder
befanden, sollte nach Burgas an der bulgarischen Schwarzmeerküste fliegen.
Eine Umfrage bei West-Berliner Reisebüros ergab, daß sich wahrscheinlich keine
West-Berliner an Bord des Flugzeuges befunden haben.
Nadi einem Bericht der DDR-Nachrichtenagentur ADN ereignete sich der Absturz gegen 17 Uhr 10. Die Ursache des Absturzes sei,
noch ungeklärt. Trotz sofort einsetzender Rettungsarbeiten von Feuerwehr und Ärzten sei
jede Hilfe zu spät gekommen. Es wurde eine
Regierungskommission unter Leitung des Verkehrsministers Arndt eingesetzt, die die Absturzursache klären soll.
West-Berliner, die gestern abend aus dem
Gebiet um Königs-Wusterhausen zurückkehrten, berichteten, daß die Maschine in der Luft
explodiert sei. Nach Angaben von Augenzeugen sei ein Triebwerk in der Nähe des
Bahnhofs Königs-Wusterhausen eingeschlagen. Die Absturzstelle soll sich etwa fünf Kilometer von dort entfernt in Neue Mühle befinden. Dort soll die Maschine auf freiem Feld
aufgeschlagen sein.
Die „II 62" ist das modernste Langstreckenflugzeug aus sowjetischer Produktion. Sie hat
vier am Heck angeordnete Triebwerke und
kann bis zu 182 Passagiere befördern. Das
Startgewicht beträgt 157,5 Tonnen, die Geschwindigkeit etwa 900 Kilometer pro Stunde
und die Reichweite 9200 Kilometer.
Offizielle Angaben darüber, ob sich auch
West-Berliner oder Westdeutsche in der abgestürzten Maschine befunden haben, liegen bisher nicht vor. Anfragen West-Berliner Stellen
bei der Ost-Berliner Polizei hatten kein konkretes Ergebnis. Obgleich gestern fast stündlich ein Bus von West-Berlin nach Schönefeld
fuhr, halten es Reisebüro-Fachleute in WestBerlin für sehr unwahrscheinlich, daß sich
westliche Reisende in der Maschine befanden.
Es wurde darauf hingewiesen, daß keines der
in West-Berlin und der Bundesrepublik tätigen
Reisebüros montags von Schönefeld nach Burgas fliegt. Auch werde bei Flügen für westliche Veranstalter nicht dieser Flugzeugtyp
eingesetzt.
:
Die Bundesregierung hat gestern abenöj
ihre Anteilnahme bekundet. Ein Regierangs»
Sprecher sagte in Bonn: „Die Bundesregierung
hat mit Erschrecken von dem Flugzeugabsturz
bei Königs-Wnsterhausen gehört. Sie bedauert den Tod Von so vielen Menschen." Auch
der Regierende Bürgermeister Schütz und
Sprecher der; Bonner Parteien äußerten in
Erklärungen .'ihre Anteilnahme.
?
Mit 156 Toten ist das gestrige Flugzeugunglück das zweitschwerste in der Geschichte
der zivilen Luftfahrt. Das schwerste ereignete
sich am 30. Juli 1971, als über Nordjapan ein
Passagierflugzeug von einem Düsenjäger gerammt wurde, wobei 162 Personen ums Leben
kamen. 155 Personen fanden am 16. März 1969
beim Absturz einer venezolanischen Passagiermaschine den Tod.
In der DDR hat es, soweit bekannt, bisher
zwei Flugzeugunglücke gegeben. Am 15. November 1966 stürzte bei Dallgow ein Postflugzeug der PanAm ab, wobei die dreiköpfige Besatzung ums Leben kam. Am 4. März 1959
war die erste in der DDR gebaute Düsenpassagiermaschine vom Typ „152" bei Dresden abgestürzt; die vierköphge Besatzung wurde dabei getötet.
pässa&si
****
Weitere Geheimgespräche Kissingers
mit Vertretern Hanois in Paris
Angebliche neue US-Vorschläge über provisorische Teilung Südvietnams
W a s h i n g t o n / P a r i s / S a i g o n (dpa). Der Berater des amerikanischen Präsidenten, Kissinger, ist am Montag erneut zu Geheimgesprächen mit der nordvietnamesischen
Delegation bei der Pariser Vietnam-Konferenz in die französische Hauptstadt gereist.
Wie in Washington offiziell bekanntgegeben wurde, trifft Kissinger in Paris mit dem
nordvietnamesischen Politbüro-Mitglied Le Duc Tho und dem nordvietnamesischen Verhandlungschef Xuan Thuy zusammen.
Das US-Nachrichtenmagazin „Time" berichtete am Montag gleichzeitig über angebliche
neue Vorschläge der US-Regierung zur Lösung
des Vietnam-Konflikts. Die Existenz dieser
Pläne, die eine provisorische Teilung Südvietnams, die Bildung von zwei südvietnamesischen Regierungen und eine spätere Verhandlung zwischen diesen mit dem Ziel einer politischen Lösung des Vietnamkonflikts vorsehen
sollen, wurden weder in Washington noch von
den vier Delegationen bei der Pariser Vietnam-Konferenz bestätigt. Sie bilden jedoch
nach Auskunft von Konferenzbeobachtern in
Delegationskreisen lebhaftes Gesprächsthema.
Nach dem ,,Time"-Bericht soll Kissinger
bei seinem letzten Geheimgespräch in Paris
am 1. August in Aussicht gestellt haben, daß
Nordvietnam „eine faire Chance" erhalten
Werde, den südvietnamesischen Staatspräsidenten Thieu „loszuwerden". Die USA würden ihre Truppen abziehen und die politische
Einigung Saigon und Hanoi überlassen. Als
Quelle gibt „Time" einen Beamten der Nixon-Administration an.
Die US-Regierung strebt eine Verhandlungsregelung des Vietnam-Konflikts an. Dies
Gericht in Zriffin folgte Anträgen der Staatsanwaltschaft
T e l A v i v (AFP/ddp). Zu jeweils zweimal lebenslänglich und zehn Jahren Freiheitsstrafe hat ein israelisches Militärgericht
am Montag in Zriffin bei Tel Aviv die beiden
Araberinnen Therese Halsoh und Rima Tanous verurteilt. Das Gericht folgte damit den
Strafanträgen der Staatsanwaltschaft. Die israelischen Richter hielten die beiden Araberinnen für überführt, zusammen mit zwei weiteren Arabern am 8. Mai ein Flugzeug der belgischen Fluggesellschaft Sabena in ihre Gewalt gebracht zu haben. Sie hätten einer „illegalen Organisation angehört, die mit Waffen und Munition ein Verbrechen verübt hat".
Die Sabena-Maschine war auf dem Tel Aviver Fluqhafen Lod von israelischen Soldaten
befreit worden. Dabei waien die beiden männlichen Entführer erschossen worden. Bei dem
Schußwechsel hatte auch ein Passagier den
Tod gefunden. Der Vorsitzende des Militärgerichts betonte bei der Urteilsverkündung,
das Urteil sollte ein abschreckendes Beispiel
für künftige Luftpiraten sein. Das Gericht forderte andere Staaten auf, dem israelischen
Beispiel zu folgen.
„Es ist eine sehr harte Strafe", sagte Rima
Tanous nach der Urteilsverkündung, ihre Mitangeklagte meinte: „Nun, ich werde heraus-
kommen, wenn ich eine alte Frau bin". Sie
hatte, wie ihre Mitangeklagte, in ihrem
Schlußwort um Gnade qebeten.
Bei der Verlesunq des Urteils sagte der Gerichtsvorsitzende, Oberstleutnant Halperin,
„sie waren beide Krankenschwestern und
sollten Engel in Weiß sein. Statt dessen aber
verwandelten sie sich in Todesengel". Halperin betonte, einer der drei Richter habe die
Todesstrafe verhängen wollen, sei aber überstimmt worden. Für zwei der drei Anklagepunkte hätte das Gericht die Todesstrafe aussprechen können. Ein vierter Anklagepunkt
lautete auf Bombenlegen. In diesem Punkt war
das Gericht nicht zu der erforderlichen einstimmigen Entscheidung gekommen.
Die Verteidiger der beiden Mädchen, die
Rechtsanwälte Karni und Henigman, erklärten nach dem Prozeß, sie wollten eine Berufung versuchen. Henigman, der Therese Haisah verteidigte, hatte schon nach dem" Plädoyer des Änkläqers, der lebenslänglich gefordert hatte, gesagt: „Für ein Mädchen wie
sie ist eine solche Strafe eine Todesstrafe".
Beide Anwälte hatten für die Araberinnen auf
Freispruch plädiert. Sie hatten argumentiert,
ihre Mandantinnen seien von den beiden Guerillas zur Mitwirkung gezwungen worden.
Fortsetzung Seite 2, Spalte 1 und 2
Vereinbarung wurde bereits am 12. Juli unterzeichnet
B e r n / B e r l i n (dpa). Die Schweiz und die
DDR haben gestern in einem gemeinsamen
Kommunique die geplante Errichtung von Handelsmissionen in Ost-Berlin und Zürich bekanntgegeben. Es heißt darin, eine entsprechende Vereinbarung sei bereits am 12. Juli
in Bern unterzeichnet worden. Wie in einer
Pressekonferenz in Bern mitgeteilt wurde,
trat die Vereinbarung schon am 10. August
in Kraft.
In den vergangenen Tagen hatte die Schweizer Regierung, auch nachdem es hierüber
Zeitungsberichte gegeben hatte, striktes Stillschweiqen gewahrt. Im jetzt veröffentlichten
Kommunique wird unterstrichen, daß die Tätigkeit der Handelsmissionen der „allseitigen
Förderung der Handels-, Wirtschafts-, Finanzund Verkehrsbeziehungen sowie der entsprechenden offiziellen und kommerziellen
Kontakte" dienen solle. Die Missionen werden darüberhinaus konsularische Befugnisse
haben: Das Recht der Visa-Erteilung, der Legalisierung von Dokumenten, der Rechtshilfe
und des Beistandes bei der Wahrnehmung
der Interessen der Bürger des Entsendestaates.
Finnland und DDR
setzen Meinungsaustausch fort
Lebenslängliche Haftstrafen für die
beiden arabischen Luftpiratinnen
erklärte Außenminister Rogers am Montag in
Miami Beach vor einem Ausschuß, der das
republikanische Programm für die Präsidentschaftswahlen im Herbst ausarbeiten soll. Rogers hob hervor, eine Verhandlungsregelung
müsse den vollständigen und sofortigen Rückzug der Amerikaner aus Vietnam, wie ihn
auch die Demokraten fordern, beinhalten. Der
Weg des Friedens erfordere jedoch den „Willen, die militärische Macht zu erhalten, ohne
die kein Frieden gesichert werden kann".
Der frühere US-Justizminster Clark hat in
der Nacht zum Montag bei seiner Rückkehr
von einem längeren Aufenthalt in Nordvietnam erklärt, hohe Beamte in Hanoi hätten ihm
versichert, daß alle US-Kriegsgefangenen in
Nordvietnam freigelassen würden, „wenn wir
diese sinnlosen und mörderischen Bombardierungen und den Krieg in Vietnam beenden
und uns zurückziehen". Die Kriegsgefangenen
würden, wie er sich bei einem Gespräch mit
ihnen habe vergewissern können, human behandelt. Clark gehört einer internationalen
Kommission zur Untersuchung von Kriegsverbrechen in Indochina an.
Schweiz und DDR kündigen
Austausch von Handelsmissionen an
Das Kommunique enthält außerdem einen
Hinweis auf die Bereitschaft der DDR, nach
Herstellung der diplomatischen Beziehungen
zwischen beiden Staaten Verhandlungen über
vermögensrechtliche Fragen
aufzunehmen.
Schon vorher sollen über dieses Thema vorbereitende Expertengespräche geführt werden.
Die Regelung der Rückgabe in der DDR festliegender Schweizer Vermögen gilt in Bern
Ein Archiv-Foto der viermotorigen „II62".
30 Pf A 6622 A
Helsinki (dpa). Die Delegationen Finnlands
und der DDR setzten gestern in Helsinki ihre
Gespräche über die Aufnahme voller diplomatischer Beziehungen fort. Ein neues Treffen
wurde für heute vereinbart, über den Inhalt
der mehrstündiqen Unterredung von gestern
wurde nichts bekannt. Jedoch verlautete von
informierter finnischer Seite, daß es sich bei
den Kontakten weiterhin um einen Meinungsaustausch handele. Sollte sich eine qualitative
Veränderunq im Charakter der Begegnungen
— Überleitung in formelle Verhandlungen —
ergeben, so würde dies möglicherweise bekanntqemacht werden.
Die Gespräche Finnland—DDR waren auf
eine finnische Initiative hin am 31. Juli begonnen und nach rund einwöchiqer Unterbrechung
am voriqen Donnerstaq fortgesetzt worden.
Sie umfassen die Punkte des sogenannten
Deutschlandspakets vom September verganqenen Jahres, in welchem Finnland neben
einer Reqelunq der diplomatischen Beziehunqen mit beiden deutschen Staaten eine förmliche Anerkennunq der finnischen Neutralität,
einen Gewaltverzicht und eine Regelung der
Krieqsfolgen vorgeschlaqen hatte.
als Voraussetzung für diplomatische Beziehungen zu Ost-Berlin.
Schweizer Zeitungen hatten kürzlich berichtet, daß eine praktisch seit Ende der sechziger Jahre unterschriftsreife Vereinbarung
nur wegen der Rücksichtnahme auf Bonn nicht
vollzogen worden sei. Nach der allgemeinen
Entspannung zwischen Ost und West sehe die
Schweiz jetzt keinen Grund mehr, noch weiter
zu warten.
Erklärung Bonns
Das Bonner Auswärtige Amt erklärte zur
Vereinbarung Schweiz—DDR: „Zwischen der
Schweiz und der DDR ist am 12. Juli 1972 ein
Ressortabkommen über die beiderseitige Errichtung von Handels-Vertretungen in OstBerlin und Zürich abgeschlossen worden. Dieses Abkommen ist Teil der Bemühungen zur
Regelung der zwischen der Schweiz und der
DDR schwebenden Wirtschaftsfragen. Durch
den Austausch von Handelsvertretungen werden die bilateralen Wirtschaftsbeziehungen
institutionalisiert. Die Befugnisse und Vorrechte der Handelsvertretungen werden sich
auf den zur Durchführung des bilateralen
Wirtschaftsaustausches unerläßlichen Rahmen
beschränken. Die Haltung der Schweiz zur
Frage der Anerkennung der DDR wird durch
das Abkommen in keiner Weise berührt. Dies
kommt nicht zuletzt auch dadurch zum Ausdruck, daß Standort der Handelsvertretung der
DDR nicht die Bundeshauptstadt Bern, sondern Zürich sein wird. Die Bundesregierung
war durch die schweizerische Regierung über
den Stand der Dinge ständig unterrichtet
worden."
beginnt. Als Gründe für .die^Verlegung — die
Verhandlungen hatten bf^er abwechselnd in
Wien und Helsinki stattgefunden — werden in
informierten Kreisen zunächst die niedrigeren
Kosten genannt: In Genf verfügen Russen und
Amerikaner über Abrüstungsspezialisten, die
sich hier wegen der 25-Nationen-Abrüstungskonferenz ständig aufhalten. Außerdem wird
damit gerechnet, daß in Helsinki in absehbarer
Zeit die europäische Konferenz für Sicherheit
und Zusammenarbeit beginnt, und beide Konferenzen sollten nicht am gleichen Ort stattfinden.
Brandt sprach mit Klasen
über Währungsfragen
Bonn (AP). Bundeskanzler Brandt ist gestern mit Bundesbankpräsident Klasen in
Bonn zu einem Gespräch über Währungsfragen zusammengetroffen. Ein Regierungssprecher erklärte, bei der Unterredung, die auf
eine Bitte Brandts zustande gekommen sei,
habe Klasen einen Bericht über die internationale Währungssituation abgegeben und betont, es seien Anzeichen vorhanden, daß die
von der Bundesregierung getroffenen währungspolitischen Maßnahmen während der
Pfundkrise zur Beruhigung der Währungslage
beigetragen hätten. Darüber hinaus hätten sie
Nächste SALT-Runde in Genf
es auch der amerikanischen Regierung erleichGenf (dpa). Die Regierungen der Sowjet- tert, ihrerseits Maßnahmen zu treffen.
union und der USA haben sich darauf geeinigt,
ihre Verhandlungen über eine Begrenzung der
S-Bahn wird teurer
strategischen Rüstung (SALT) in Genf weiterTsp.
Berlin.
Eine S-Bahn-Fahrt wird in
zuführen. Die Regierung der Schweiz gab am
Montag in Bern bekannt, daß sie ein entspre- West-Berlin vom 1. September an 50 Pfennig
chendes Ersuchen der beiden Großmächte ge- statt bisher 30 Pfennig kosten. Dies gab die
billigt habe.
Ost-Berliner Nachrichtenagentur ADN gestern
In Genf wird erwartet, daß die nächste bekannt. Der 30-Pfennig-Tarif galt seit dem
Runde der SALT-Verhandlungen im Oktober 1. Juli 1966.
(Weiteres Seite 8)
Unsere Meinung;
Finnland, die Schweiz und andere
J.B. Bisher hatte die deutsche Ostpolitik,
die in ihrem Kern sowohl die Anerkennung
des Status Quo als auch seine qualitative
Veränderung durch die mit der DDR abzuschließenden Verträge enthält, nicht die oftmals befürchtete Folge einer gewissermaßen
automatischen diplomatischen Anerkennung
der DDR durch Drittstaaten. Auch potentiell
anerkennungswillige Staaten wie zum Beispiel
Indien haben sich zunächst weiter zurückgehalten. Der Grund dafür lag auf der Hand.
Da von einem bestimmten Moment an, den
die Bundesrepublik auf den erfolgreichen Abschluß eines sogenannten Grundvertrages mit
der DDR datierte, die Bundesregierung ohnehin keine Einwendung mehr gegen die Anerkennung der DDR durch andere Staaten erheben würde, konnte diese sich nun auch
noch Zeit nehmen. Sofern der Wunsch zur
Anerkennung der DDR bei diesen Staaten
vorlag, konnten sie hoffen, ihn demnächst
ohne Belastung ihrer Beziehungen zur Bundesrepublik ohnehin vollziehen zu können.
Daß diese Rücksichtnahme auf das Gewicht
und das Interesse der Bundesrepublik wie
auch das Verständnis für die neue Ostpolitik eine große Rolle spielt, zeigte sich an der
großen Mehrheit, mit der die UNO-Mitglieder noch unmittelbar vor der Stockholmer
Umweltkonferenz die Aufnahme der DDR in
die Weltgesundheitsorganisation ablehnten.
Eine neue Note kam in die Situation, als
Finnland plötzlich seinen, ursprünglich langfristig angelegten Plan für gleichzeitige
Verhandlungen mit Bonn und Ost-Berlin über
die Aufnahme diplomatischer Beziehungen
aktualisierte und sich auch durch die Zurückhaltung Bonns nicht mehr bewegen ließ, auf
einseitige Gespräche mit der DDR zu verzichten. Der finnische Schritt war offenbar durch
das Motiv geleitet, bei einer allfälligen Vorbereitung der europäischen Sicherheitskonferenz in Helsinki beide deutsche Staaten schon
durch Botschafter vertreten zu sehen. Solange
Bonn seinen Grundvertrag mit der DDR nicht
unter Dach und Fach hat, wollte es dieser
Statuserhöhung der DDR im Hinblick auf die
spätere europäische Konferenz jedoch nicht
Vorschub leisten. Es entzog sich also den angebotenen gleichzeitigen Verhandlungen über
die Aufnahme von diplomatischen Beziehungen
zwischen Finnland und den beiden deutschen
Staaten. Bonn tat das mit einiger Gelassenheit,
weil es weiter darauf vertraute, Finnland
werde selbst bei Abschluß der Verhandlungen
mit der DDR das Prinzip der Gleichbehandlung beider deutscher Staaten einhalten; zudem war es für Bonn keine ungünstige Verhandlungslage, erst einmal abzuwarten, was
Ost-Berlin zu den finnischen Forderungen nach
Reparationen und der Anerkennung der Neutralität Finnlands zu sagen habe. Es könnte
freilich sein, daß Finnland — insbesondere
nach der Reise Staatspräsident Kekkonens in
die Sowjetunion — sein Verhandlungspaket
doch aufschnürt und sogar meint, die Gleichbehandlungen Bonns und Ost-Berlins sei auch
dann noch gewahrt, wenn beide deutsche
Staaten von Finnland gleichzeitig anerkannt,
diplomatische Beziehungen aber zunächst nur
mit einem, nämlich der DDR, aufgenommen
werden. Mit dem Grundsatz der „bedingungslosen Symmetrie" in der Behandlung beider
deutscher Staaten wäre das freilich nicht mehr
vereinbar. Finnland könnte diesen Schritt also
wohl nur tun, wenn es überzeugt wäre, daß
der Abschluß eines Grundvertrages zwischen
deutschen Staaten, die Aufnahme diplomatischer Beziehungen zu Bonn und die Vorbereitung der europäischen Sicherheitskonferenz
schließlich dodi — augenblickliche Verstimmungen hin und her — zusammenfielen.
Nun hat inzwischen die Schweiz als ein neutraler Staat ganz anderer Art ebenfalls sein
Verhältnis zur DDR auf eine völlig neue Stufe
gestellt. Die diplomatische Anerkennung ist
zwar noch weiter im Feld; aber immerhin sind
staatliche Handelsmissionen
ausgetauscht,
deren Umwandlung in Generalkonsulate vorgesehen ist und die auch schon jetzt beträchtliche konsularische Funktionen erhalten.
Vor allem ist damit eine Beschränkung des
Status der bisherigen Schweizerischen Delegation in Berlin verbunden, deren Funktion jetzt
auf West-Berlin beschränkt werden, während
die schweizerische Handelsmission in Ost-Berlin in deren Funktionen für die DDR eintritt.
Damit geht die Schweiz, wohl ganz bewußt zur
Demonstration ihrer Unabhängigkeit und der
Wahrung eigener Interessen schon in einem
Stadium der Nichtanerkennung der DDR über
das hinaus, was vergleichbare Staaten in ähnlicher Lage getan haben. Österreich zum Beispiel hat zwar eine Handelsvertretung OstBerlins in Wien zugelassen, die das Recht der
Visa-Erteilung besitzt; in Ost-Berlin befindet
sich hingegen nur eine Vertretung der österreichischen Bundes-Handelskammer, während
das Visa-Recht weiterhin bei der österreichischen Delegation in Berlin mit Sitz in WestBerlin verblieben ist.
Alle Staaten, die Vertretungen in Berlin
mit Funktion auch für Ost-Berlin und die DDR
haben, auch die kleineren am Kriege gegen
Deutschland beteiligten Mächte, die Militärmissionen unter dem Dach der ViermächteVerantwortung in Berlin unterhalten, sehen
sich plötzlich dem Druck eines Präzedenzfalles
ausgesetzt. Dies ist um so schwerwiegender,
weil bisher nicht einmal unter den NATOMächten eine einheitliche Vorstellung besteht,
wie nach dem neuen Viermächte-Abkommen
über Berlin und im Hinblick auf die spätere
Anerkennung der DDR mit den Militärmissionen und ihren an Viermächte-Regeln geknüpften Funktionen zu verfahren sei.