Angst vor Mitbestimmung - ver.di – Bezirk Südhessen

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Angst vor Mitbestimmung - ver.di – Bezirk Südhessen
Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di
Bezirk Südhessen Fachbereich Handel
Rheinstraße 50  64283 Darmstadt   06151 / 39 08 39
Mitteilung an die Medien
Eigenständige Betriebsratswahl bei Toom/Rewe-Center Darmstadt?
Angst vor Mitbestimmung
Rewe gliedert Markt aus und schürt Angst in der Belegschaft
Darmstadt, 3. Februar 2014 – Auf der heutigen Belegschaftsversammlung und durch
ein Rundschreiben der Rewe Markt GmbH Region Mitte erfuhren die Beschäftigten der
ehemaligen Toom-Filiale, jetzt Rewe-Center, in der Leydhecker Straße 16 in Darmstadt wirklich Neues: Dieser Markt soll „voraussichtlich zum 31. März 2014
aus der Rewe Markt GmbH ausgegliedert“ und „nach den gesetzlichen Regelungen des Betriebsübergangs nach § 613a BGB“ auf eine „noch nicht näher bestimmte
Gesellschaft überführt werden“. Das hieße, in diesem Markt könnte ein eigenständiger
Betriebsrat gewählt werden.
Hierzu hatte der bisherige Betriebsrat im Januar selbständig die Wahl eingeleitet, aber
noch in der vergangenen Woche eine klare Absage der Geschäftsleitung erhalten.
Denn bei der Rewe Markt GmbH Mitte wurde für etwa 550 kleinere Rewe- und PennyFilialen in der Vergangenheit ein so genannter Regionsbetriebsrat auf der Basis eines
Tarifvertrages mit ver.di gewählt, der mehr als 12.000 Beschäftigte vertritt. Mit der
Übernahme von Toom durch Rewe im Mai 2013 klagten mehrere Betriebsräte der
wesentlich größeren Toom-Märkte für ihren Fortbestand und gegen eine automatische Geltung des Tarifvertrages mit ver.di.
Insofern ist die heutige Information der Rewe-Geschäftsleitung an die Belegschaft des
Rewe-Centers Darmstadt ein Schritt in die richtige Richtung, der zeigt, dass Rewe den
Konflikt um die allgemeine Geltung des Tarifvertrages zur Bildung von Regionsbetriebsräten im gesamten Unternehmen nicht weiter zuspitzen will. Demgegenüber
bleibt unverständlich, weshalb namhafte Manager nach der Belegschaftsversammlung
in Darmstadt gezielt Angst und Panik unter den Beschäftigten verbreiteten, mit
dem Betriebsübergang würden die Tarifverträge des Einzelhandels nicht mehr gelten,
würden Urlaubs- und Weihnachtsgeld also nicht mehr gezahlt.
Der Betriebsübergang nach § 613a BGB sichert den Beschäftigten ausdrücklich die
Fortgeltung der Tarifverträge zu. Hinter dem Manöver der Verantwortlichen von Rewe
steckt also nichts weiter als ein Versuch, die Beschäftigten einzuschüchtern und die
Belegschaft gegen eine eigenständige Betriebsratswahl aufzubringen. Dahinter steckt
die bei Rewe weithin bekannte und übliche Angst vor demokratischer Mitbestimmung und konsequenter Interessenvertretung in den Filialen.
Nähere Informationen: Horst Gobrecht,  0160 / 901 606 36