Das Factoring - Deutscher Mittelstands
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Das Factoring - Deutscher Mittelstands
Das Factoring Eine Finanzierungsalternative für mittelständische Unternehmen? I. Allgemeines Unter Factoring wird üblicherweise ein Finanzierungsgeschäft verstanden, bei dem ein Finanzierungsinstitut (auch Factoringinstitut / Factoringunternehmen genannt) von seinem Kunden Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ankauft oder laufend bevorschusst, wobei die Rechnungsbeträge unter Abzug eines bestimmten Prozentsatzes sofort an den Kunden ausbezahlt werden. Kurz: Ein Unternehmen (in der Skizze, Punkt II., „A“) verkauft seine Forderungen aus Warenlieferungen und Dienstleistungen gegen seine Kunden (in der Skizze „S“) fortlaufend an ein Factoringinstitut (in der Skizze „F“). Auf diese Weise erhält das Unternehmen sofort liquide Mittel unmittelbar aus seinen Außenständen. Der Factor prüft vor Vertragsabschluss und fortlaufend die Bonität der Abnehmer und übernimmt im Rahmen eines vereinbarten Limits das volle Ausfallrisiko. Diese Form der Finanzierung wächst dabei quasi automatisch mit eventuell steigenden Umsätzen des Unternehmens mit, weshalb Factoring auch in Branchenkreisen als „umsatzkongruente Finanzierungsform“ gilt. (Quelle:www.factoring.de) II. Skizze A (Anschlusskunde = der Unternehmer) hat (z.B.) eine umsatzsteuerpflichtige Leistung an S (Schuldner) erbracht. S schuldet dem A das vereinbarte Entgelt. Zur Verbesserung der Liquiditätslage bzw. Abwälzung des verbliebenen Ausfallrisikos tritt A die Forderung an F (Factoringunternehmen) ab. II. Wesen des Factoring Einem Unternehmen entstehen durch die Gewährung von Zahlungszielen zusätzliche Aufwendungen; beispielsweise ist eine Debitorenbuchhaltung einzurichten und zu führen und der Eingang der Zahlungen ist zu überwachen. Das Forderungsmanagement bringt zwar Geld ein und sollte auch immer optimiert werden, jedoch kostet dieses auch Geld, i.d.R. entsteht Personalaufwand und diverse Hard- und Software müssen angeschafft werden. Durch die Gewährung von Zahlungszielen finanziert das Unternehmen seine Kunden, zudem übernimmt ein Unternehmen, das ein Zahlungsziel einräumt, auch noch ein Ausfallrisiko, da der Ausfall von Forderungen nie vollständig ausgeschlossen werden kann. Die Gewährung und Bewirtschaftung von Forderungen beinhalten somit neben der Dienstleistungsfunktion des Rechnungswesens auch eine Finanzierungsfunktion und eine Delkrederefunktion. Definition „Delkredererisiko“: Bekannt ist der Begriff „Delkredererisiko“ auch unter den englischen Begriffen „delcredere risk“ oder „insolvency risk“. In Deutschland wird eher von Zahlungsausfallrisiko oder Inkassorisiko gesprochen. Zu verstehen ist unter dem Delkredererisiko das Risiko der Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverweigerung von Staaten, Gemeinden und anderen öffentlichen-rechtlichen Körperschaften, von Betrieben des privaten Rechts, die öffentlich-rechtlichen Körperschaften angehören oder öffentliche Aufgaben erfüllen, wie Elektrizitätswerke sowie alle anderen Betriebe und auch Privatpersonen. Unter dem Factoring wird nun ein Finanzierungsgeschäft verstanden, Finanzierungsinstitut alle oder einen Teil dieser Funktionen übernimmt, d. h. bei dem ein 1. für seine Kunden das Mahnwesen und die Debitorenbuchhaltung betreibt, gegebenenfalls seine Kunden auch durch Anfertigen von Statistiken und Durchführung von Bonitätsprüfungen und Beratungsleistungen unterstützt (Dienstleistungsfunktion), 2. die Forderungen seines Kunden ankauft und diese bis zur Fälligkeit bevorschusst (Finanzierungsfunktion) sowie 3. das Ausfallrisiko trägt (Delkredere- bzw. Versicherungs-Funktion). III. Historie des Factorings Schon vor 5000 Jahren wurden Handelsgeschäfte im alten Elam (Irak) finanziell über Vermittler abgewickelt, die genau das taten, was der Factor heute seinen Kunden anbietet. Über Jahrhunderte hinweg kann dies von den Sumerern, Babyloniern und Griechen bis zu den Römern weiterverfolgt werden. Letztere waren es auch, die dem Factoring den Namen liehen („facere“ = machen). Bis in unser Jahrhundert hinein konzentrierte sich das Factoring auf Textilprodukte jeder Art, wobei es anfangs vor allem in den USA. betrieben wurde. In den sechziger Jahren exportierten amerikanische Factoring-Gesellschaften dieses Finanzierungsinstrument über die Walter Heller & Co. Corp., Chicago, und die First National Bank of Boston nach Europa. 1958 wurde das Factoring-Geschäft in Deutschland durch die Mittelrheinische Kreditbank Dr. Horbach & Co. KG in Mainz eingeführt, die ihr schnell wachsendes Factoring-Geschäft 1963 auf eine eigene Tochtergesellschaft übertrug, die InterFactor-Bank AG. Diese erhielt in den Folgejahren von einer Reihe neu gegründeter Factoring-Institute Konkurrenz. 1974 gründeten führende deutsche Factoring-Institute den Deutschen Factoring-Verband e.V. (vergleiche bitte auch Punkt VI. Factoring-Verbände). Nachdem in den Jahren 1977 und 1978 der Bundesgerichtshof durch zwei Grundsatzurteile eine bestehende Rechtsunsicherheit beseitigte, nahm die wirtschaftliche Bedeutung des Factorings in Deutschland kontinuierlich zu. Nach Meinung des Deutschen Factoring-Verbandes e.V. gehört das Factoring zu den Branchen, die auch in den nächsten Jahren ein erhebliches Wachstumspotential aufweisen werden. IV. Die unterschiedlichen Formen des Factorings • Echtes und unechtes Factoring Von echtem Factoring (auch Full-Service-Factoring oder Standard-Factoring genannt) wird gesprochen, wenn der Factor alle drei Funktionen - die Finanzierung, die Dienstleistung und das Delkredere - übernimmt. Demgegenüber erfüllt der Factor im Rahmen des unechten Factoring lediglich die Dienstleistungs- und die Finanzierungsfunktion. Die Delkrederefunktion (das Delkredererisiko) verbleibt beim Kunden. • Stille und offene Abtretung der Forderungen Mit dem Ankauf der Forderungen werden diese nach § 398 BGB vom Kunden an den Factor abgetreten. Das Abtreten der Forderungen kann offen oder still erfolgen. Während beim offenen Factoring der Abnehmer durch einen Rechnungszusatz in Kenntnis darüber gesetzt wird, dass die Forderung von seinem Lieferanten an ein Factoring-Unternehmen abgetreten wurde und dass er unmittelbar an das Factoring-Unternehmen zu zahlen hat, zahlt der Abnehmer beim stillen Factoring weiterhin an seinen Lieferanten, da ihm dessen Beziehung zu dem Factor nicht bekannt ist. Der Lieferant leitet im letztgenannten Fall die Zahlungen an das Factoring-Unternehmen weiter. • Halboffenes Factoring Eine Zwischenstellung zwischen dem offenen und dem stillen Factoring nimmt das halboffene Factoring ein. Beim halboffenen Verfahren zeigt der Lieferant dem Abnehmer zwar die Beteiligung eines Factors an, verzichtet jedoch auf eine explizite Abrittserklärung, so dass der Abnehmer die Forderung auch direkt an den Lieferanten bezahlen kann. • Neue Formen des Factoring Als neuere Formen des Factoring sind das Online-Factoring, das Bulk-Factoring und das Fälligkeits-Factoring zu nennen. Während beim Online-Factoring die Abwicklung des FactoringVerfahrens unter Zuhilfenahme neuer Informations- und Kommunikationssysteme, z. B. des Internet, stattfindet, handelt es sich beim Bulk-Factoring (auch Inhouse-Factoring oder Eigenservice-Factoring genannt) um eine Variante, bei der der Factoringkunde zwar die Finanzierungs- und die Delkrederefunktion an den Factor abtritt, jedoch auf weitergehende Dienstleistungen verzichtet. Der Kunde führt weiterhin die Debitorenbuchhaltung treuhänderisch für den Factor selbst durch. Schließlich nutzt der Factoring-Kunde im Rahmen des Fälligkeits-Factoring die Vorteile der vollständigen Risikoabsicherung und der Entlastung beim Debitorenmanagement, verzichtet aber auf die sofortige Bereitstellung des Kaufpreises. Beachte: Für Ihre Kunden ändert sich im Grunde gar nichts. Neu ist, dass die Kunden die Rechnungsbeträge auf eine neue Kontonummer überweisen müssen. Beim sogenannten „stillen Factoring“ ändert sich noch nicht einmal die Kontonummer, denn nach außen hin wird der Forderungseinzug so abgewickelt, als wäre kein Factoringvertrag abgeschlossen worden. Factoring nach Leistungsumfang Full-Service-Factoring Der Factor übernimmt alle Funktionen des Factorings (Finanzierung, Dienstleistung und Delkredere). Echtes/unechtes Factoring Beim echten Factoring übernimmt der Factor auch das Delkredererisiko, während das Factoring ohne Übernahme des Ausfallrisikos als unechtes Factoring bezeichnet wird. In Deutschland wird seit Jahren fast ausnahmslos echtes Factoring praktiziert. Fälligkeitsfactoring (Maturity Factoring) Der Factoring-Kunde nutzt die Vorteile der vollständigen Risikoabsicherung und der Entlastung beim Debitorenmanagement, verzichtet aber auf die sofortige Regulierung des Kaufpreises. Eigenservice-Factoring (Bulk Factoring bzw. Inhouse Factoring) Der Factor übernimmt zwar das Delkredererisiko, aber keine weiteren Dienstleistungsfunktionen. Die Debitorenbuchhaltung verbleibt beim Factoring-Kunden, der dem Factor in regelmäßigen Abständen alle relevanten Informationen übermittelt. Factoring nach Art der Forderungsabtretung Offenes Factoring (Notification Factoring) Beim offenen Factoring wird der Debitor über die Forderungsabtretung informiert und aufgefordert, direkt an den Factor zu zahlen. Stilles Factoring Beim stillen Factoring wird der Debitor über die Forderungsabtretung nicht informiert, der Factoring-Kunde übernimmt treuhänderisch die Inkassofunktion, d.h. die Forderungsabtretung bleibt für den Debitor unsichtbar. III. Rechtliche Grundzüge Factoring bezeichnet den fortlaufenden Verkauf von kurzfristigen Geldforderungen gegen Drittschuldner (Debitoren) aus Warenlieferungen und Leistungen an eine Factoring-Gesellschaft (Factor). Das Factoring-Institut übernimmt demnach die Außenstände des Auftraggebers, indem es mit dem Factoring-Kunden einen Factoring-Vertrag abschließt. Darin verpflichtet sich der FactoringKunde, seine Forderungen an das Factoring-Institut zu verkaufen und ihm zu übertragen. Im Gegenzug verpflichtet sich das Factoring-Institut, dem Factoring-Kunden die Forderungen abzukaufen und zu begleichen. Der Vertrag regelt entweder die Übernahme aller Forderungen oder Forderungen an bestimmte Abnehmergruppen. Der Vertrag bezieht sich in der Regel auf Forderungen, die nach Vertragsabschluss entstehen, es können aber auch bereits bestehende Forderungen mit einbezogen werden. Ein Factoring-Vertrag ist längerfristig angelegt, die Laufzeit liegt bei mindestens zwei Jahren. In der Praxis sind sogar Vertragslaufzeiten von vier bis fünf Jahren die Regel. Der Factoring-Vertrag ist rechtlich gesehen ein Kaufvertrag. Je nach vereinbartem Leistungsumfang profitiert der Factoring-Kunde von der • Finanzierungsfunktion: In der Regel bietet der Factor die sofortige Auszahlung von 80 bis 90 % der an ihn abgetretenen Forderungen an. Dies verbessert schnell die Liquidität des Unternehmens. Die Differenz zum vollen Rechnungsbetrag behält der Factor als Sicherheitsabschlag für Forderungsausfälle zurück. • Delkrederefunktion: Der Factor befreit den Kunden vom Ausfallrisiko und verzichtet auf Regressansprüche. • Dienstleistungsfunktion: Der Factor übernimmt neben der Bonitätsprüfung häufig auch die Debitorenbuchhaltung, das Mahnwesen und das Inkasso. Als Gegenleistung erhält die Factoring-Gesellschaft eine Gebühr, deren Höhe sich nach dem jeweiligen Leistungsumfang bestimmt und die mit der verkauften Forderung verrechnet wird. „Kurzfassung“: Das Factoring 1. Mit Lieferung der Ware bzw. Leistungserbringung stellt das Unternehmen eine einredefreie Rechnung an den Debitor. Gleichzeitig erhält der Factor eine Kopie der Rechnung vom Unternehmen. 2. Nach Rechnungsvorlage beim Factor erhält das Unternehmen innerhalb von 24 Std. eine Auszahlung von bis zu 100 Prozent des Rechnungsbetrages. 3. Der Kunde (Debitor) hat je nach Factoring - Variante bis zu 90 / 120 Tage Zeit, die Rechnung zu begleichen. 4. Nachdem der Debitor beim Factor die Rechnung beglichen hat, erhält das Unternehmen umgehend den noch fehlenden Restbetrag überwiesen. Typische Elemente des Factoring-Vertrages IV. • Haftung des Factoring-Kunden für Bestand der abgetretenen Forderungen. • Kaufpreis, Finanzierungslimit, Risikoverteilung im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Debitors. • Höhe der Factoring-Gebühren. • Andienungspflicht des Factoring-Kunden für alle Forderungen, die den vereinbarten Kriterien entsprechen. • Globalzession, d.h. Vorausabtretung der entsprechenden Forderungen an den Factor. • Recht des Factors zur Prüfung der Debitorenbonität und Festlegung eines individuellen Kauf-Limits je Debitor. Ablauf des Factoring Die meist angewandte Form des Factoring ist das echte offene Factoring, wobei vom Factor sowohl die Dienstleistungs- und die Finanzierungsfunktion als auch die Servicefunktion übernommen wird. Die nachfolgende Abbildung zeigt Ihnen die wechselseitigen Beziehung der beteiligten Parteien. Bitte „lesen“ Sie die Abbbildung beginnend bei 1 Bonitätsprüfung, über 1a Factoring-Vertrag, 2 Kaufvertrag, 2a Lieferung auf Ziel, 2b Forderung, 2c Bonitätsprüfung, 3 Forderungsbevorschussung, 4 Kreditüberwachung, bis zum Punkt 5 Zahlung. Umfang des Forderungsverkaufs Da Factoring-Unternehmen verhindern möchten, dass im Falle der Übernahme des Ausfallrisikos der Factoring-Kunde nur die nach seiner Ansicht schlechten, d. h. sehr risikobehafteten Forderungen an den Factor abtritt, werden in der Regel nur Forderungsgesamtheiten, also z. B. sämtliche Forderungen eines Kunden oder alle Forderungen, die der Kunde gegenüber einer bestimmten Branche besitzt, und keine Einzelforderungen übernommen. Regelmäßige Bonitätsprüfung Durch die Übernahme der Forderungen, die in der Regel bereits vor der Fälligkeit angekauft werden, wird zwischen dem Factoring-Unternehmen und dem Kunden eine laufende Kreditbeziehung aufgebaut. Das durch das Factoring-Unternehmen übernommene Ausfallrisiko hängt einerseits von der Bonität des Factoring-Kunden, andererseits von der Bonität des Abnehmers ab, weshalb regelmäßig für beide eine Bonitätsprüfung vorgenommen wird. Während die Bonitätsprüfung des Kunden aufgrund der direkten Beziehungen zum Kunden für den Factor relativ leicht zu realisieren ist, gestaltet sich die Bonitätsprüfung des Abnehmers schwieriger. Meist kann dabei nur auf externe Daten und Informationen zurückgegriffen werden. Vertragliche Regelungen Durch den Abschluss des Factoring-Vertrages entsteht eine Forderung vom Factoring-Unternehmen gegenüber dem Abnehmer. Im Rahmen des Factoring-Vertrages wird üblicherweise ein Höchstbetrag für das vom Factor zu übernehmende Delkredererisiko sowie für die zu übernehmenden Forderungen fixiert. Bis zur Zahlung der Forderungen durch den Abnehmer an den Factor bevorschusst der Factor die übernommenen Rechnungen. Für diesen Vorschuss sind bankübliche Zinsen zu zahlen. Darüber hinaus wird meist ein Teil der angekauften Forderungen einem Sperrkonto gutgeschrieben, womit sich der Factor gegen Mängelrügen oder Warenrückgaben absichert. V. Voraussetzungen für die Nutzung des Factorings Voraussetzungen für die Nutzung des Factorings sind: • Abschluss eines Factoringvertrages zwischen dem Unternehmen und einer Factoringgesellschaft. • Durchschnittliche Rechnungsgröße sollte über 100.000 EUR liegen und der Kundenstamm keine Einmal- oder Privatkunden aufweisen. • Zahlungsziele regelmäßig bis 90 Tage. • Es besteht kein Abtretungsverbot für die zu übertragenden Forderungen. • Das Unternehmen hat die Lieferungen oder Leistungen auftragskonform erbracht. • Die Hausbank muss schriftlich bestätigen, dass die Forderungen nicht an sie abgetreten sind. • Geschäftsführer/Vorstände haften für den Bestand der Forderung (sog. Veritätshaftung). Oft können Unternehmen aus den Branchen Bau- und Baunebengewerbe und aus solchen Branchen, die lange Gewährleistungsfristen gewähren oder hohe Reklamationsrisiken haben, nicht vom Factoring profitieren, da diese nicht von den Factoringinstituten akzeptiert werden. Beachte: Die Factoringinstitute bieten Factoring oft erst ab einem Jahresumsatz von ca. 1,4 Mio € an. Kleinere Unternehmen kommen i.d.R. nur dann in Frage, wenn absehbar ist, dass diese sehr schnell wachsen und so mittelfristig an die vorgenannte Umsatzgrenze kommen. VII. Auswirkung auf die Bilanzstruktur Wenn der Forderungsverkauf ohne Regress erfolgt, geht das Kreditausfallrisiko auf den Factor über und die verkauften Forderungen werden beim Factoring-Kunden ausgebucht. In jedem Fall bewirkt das Factoring zunächst einen Aktivtausch: Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zu einer Forderung gegenüber dem Factor (zumindest für den Limiteinbehalt von 10 bis 20 %) bzw. fließen liquiditätswirksam der Kasse zu. Beachte: Durch Factoring wird demnach eine umsatzbezogene Finanzierung erreicht. De facto handelt es sich aber um eine Finanzierungsersatzmaßnahme. Die zufließenden Mittel sollten fristenkongruent, d.h. zur Tilgung kurzfristiger Verbindlichkeiten und Realisierung von Skontovorteilen eingesetzt werden, da bei einer Rückführung langfristiger Verbindlichkeiten die Bilanzstruktur unausgewogen werden und es im Falle von Umsatzrückgängen sonst zu Finanzierungslücken kommen kann. Der Einsatz der Mittel zur fristenkongruenten Verringerung von Verbindlichkeiten führt zu einer Bilanzverkürzung, die sich positiv auf die Eigenkapitalquote und die Kapitalbindung auswirken kann. Den durch ein ausgelagertes Debitorenmanagement eingesparten Kapazitäten stehen zumeist erhöhte Factoring-Kosten gegenüber; insbesondere die ersparten Zinsaufwendungen und realisierten Skontovorteile können jedoch zu einer Erhöhung des Jahresüberschusses führen. Die Zinsen für die vom Factor zur Verfügung gestellten Kreditlinien sind ebenso sehr als Betriebsausgaben absetzbar wie die sonstigen Kosten für das Factoring. Vorher-Nachher-Vergleich Bei folgendem Beispiel wurden 90 % der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen factoriert und anschließend ein Teil der Verbindlichkeiten ausgeglichen. • • • • Offene Debitoren werden mit 90 % vom Factor angekauft Daraus resultiert „frische“ Liquidität i.H.v. 540.000 €. Der Betrag i.H.v. 540.000 € wird zum Abbau von Verbindlichkeiten gegenüber den Kreditinstituten und den Kreditoren eingesetzt. Die Bilanzsumme wird auf 460.000 € verkürzt; die Eigenkapitalquote erhöht sich auf 21,73 %. Zur nachfolgenden Bilanz: • • • Vorher = Bilanz mit Factoring-Einsatz Nachher = Bilanz mit Factoring-Einsatz Die wichtigen Änderungen sind durch Fettdruck hervorgehoben. Aktiva Vorher Nachher Passiva Vorher Nachher A. Anlagevermögen 200 TEUR 200 TEUR A. Eigenkapital 100 TEUR 100 TEUR 200 TEUR 200 TEUR B. Sonderposten B. Umlaufvermögen I. Vorräte II. Forderungen aus Lieferung und Leistungen/sonst. Vermögens-gegenstände 1. Forderungen Lieferungen/Leistungen Vorher: Debitoren Nachher: Factor C. Rückstellungen 600 TEUR 60 TEUR 2. sonstige. VermG D. Verbindlichkeiten III. Kasse, Schecks, Guthaben bei Kreditinsituten 1. ggü. Kreditinstituten 350 TEUR 200 TEUR 2. aus Lieferungen / Leistungen (Kreditoren) 500 TEUR 110 TEUR 3. sonstige Passiva 50 TEUR 50 TEUR 1.000 TEUR 460 TEUR 10,00 % 21,73 % Bilanzsumme Eigenkapitalquote 1.000 TEUR 460 TEUR Wie Sie sehen können, erhöht das Factoring die Eigenkapitalquote und verkürzt die Bilanz(-summe). Durch den Abbau von Dauerschulden kann auch die Gewerbesteuer verringert werden. Anmerkung: Die Eigenkapitalquote errechnet sich wie folgt: Eigenkapital Gesamtkapital (entspricht der Bilanzsumme) x 100 = X % Somit lassen sich Vor- und Nachteile ableiten: VI. Factoring-Verbände Nachfolgend haben wir Ihnen die (deutschen) Ansprechpartner in Sachen Factoring aufgeführt. Gerne stehen wir Ihnen auch als Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) als Ansprechpartner zur Verfügung. Deutscher Factoring-Verband e. V. Große Bleiche 60-62 55116 Mainz Tel.: 06131/28770-70 Fax: 06131/28770-99 Internet: www.factoring.de E-Mail: [email protected] Bundesverband Factoring für den Mittelstand Aarstraße 68 65623 Hahnstätten Tel: 06430/926434 Fax: 040/7402201179 Internet: www.bundesverband-factoring.de E-Mail: [email protected] Während dem Deutschen Factoring-Verband tendenziell die größeren Factoringgesellschaften angeschlossen sind, finden Sie beim Bundesverband Factoring für den Mittelstand tendenziell die Factoringgesellschaften, die für kleinere Unternehmen infrage kommen. VIII. Fazit Factoring ist sicherlich kein Allheilmittel für ein Unternehmen. Das Instrument des Factorings hat sicherlich Vorteile, jedoch auch nicht zu vergessende Nachteile. Als Vorteile sind sind zu nennen: • der Liquiditätsgewinn • die Risikoabsicherung und • die Arbeitsentlastung. Nachteile sind • die Kosten, die Ihnen der Factor in Rechnung stellen wird, und • die Beschränkung des Factorings auf bestimmte Industriezweige. Da Banken oft zurzeit mit der Kreditvergabe sehr vorsichtig sind, insbesondere – nach neuesten Studien – bei Gesellschaften bis zu einem Umsatz i.H.v. 2,5 Mio € und hohem Fremdkapital, stellt das „Factoring“ u.E. eine alternative Finanzierungsmethode insbesondere für den Mittelstand dar. Auch kann sich durch das Factoring eine Verbesserung des Ratings (Basel II) erzielen lassen. Abschließend möchten wir jedoch darauf hinweisen, dass unbedingt vor dem Einsatz ein Steuerberater bzw. ein Wirtschaftsprüfer in die Entscheidungsfindung einzubinden ist. Impressum Impressum und Copyright Herausgeber: Deutscher Mittelstands-Bund (DMB) e.V. Tonhallenstrasse 10 D-40211 Düsseldorf Telefon: +49 (0)211 179257-0 Telefax: +49 (0)211 179257-19 E-Mail: Internet: [email protected] www.mittelstandsbund.de Urheberrechtliche Angaben und Haftung Die DMB Unternehmer-Information ist als Gesamtwerk einschließlich aller seiner Teile urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz zugelassen ist, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Deutschen Mittelstands-Bund (DMB) e.V., Düsseldorf. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherungen und Verarbeitungen in elektronischen Systemen. Geschützte Firmen- oder Warennamen sind in dieser Veröffentlichung nicht als solche gekennzeichnet. Aus dem Fehlen einer derartigen Kennzeichnung kann also nicht geschlossen werden, dass es sich um einen freien Firmen- oder Warennamen handelt. 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