10. Fenster- und Türenkolloquium Dresden - Nachbericht

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Dresden, 19. Juni 2015
10. Fenster- und Türenkolloquium in Dresden
Mehr als 60 Teilnehmer, zumeist Inhaber und Entscheidungsträger mittelständischer Unternehmen der Branche, waren am 11. Juni 2015 der Einladung nach Dresden zum nunmehr 10. Kolloquium für Fenster- und Türenhersteller sowie deren Zulieferer gefolgt.
Wegen der Baumaßnahmen an einem neuen Konferenzgebäude für das Institut für Holztechnologie Dresden (IHD) und sein Entwicklungs- und Prüflabor Holztechnologie (EPH) fand
die Veranstaltung diesmal nicht am traditionellen Standort Zellescher Weg 24 sondern in
den Räumen der Handwerkskammer Dresden statt.
Die Organisatoren des IHD und EPH hatten für diese Jubiläumsveranstaltung wieder ein interessantes Programm mit einem breiten Spektrum aktueller Themen zusammengestellt. Zu
Beginn erläuterte der Architekt Gerd Priebe am Beispiel eines aktuellen Bauvorhabens „Kutscherhaus Dresden“ sein Konzept des „Interdisziplinären Entwickelns und Ausführens“ in
ressourcenschonender Bauweise, die dennoch den Aspekt der Denkmalpflege zu berücksichtigen hat. Das erfordert eine unkonventionelle Sicht auf Regelwerke und normative Anforderungen an Bauwerke, um kreative Lösungen in den Bereichen Statik, Luftwechsel, Wärmeschutz, Windlast oder Einbruchhemmung zu entwickeln. Herr Priebe berichtete auch über
seine guten Erfahrungen mit dem EPH bei der Erbringung von Leistungsnachweisen für
Wandelemente und Fenster. Priebes engagiert vorgetragene Argumentation für eine ressourcenschonende Bauweise fand ein aufmerksames Auditorium und löste eine rege Diskussion über die Sinnfälligkeit bestimmter Anforderungen, sei es seitens des Denkmalschutzes
oder durch Regelwerke bestimmt, aus. Dabei zeigte sich, dass Priebes Motto „Denkmal anders“ bei den Praktikern durchaus Anklang findet.
Im Anschluss daran erläuterte das Team von Forschern und Prüftechnikern aus IHD und EPH
das Leistungsspektrum von IHD und EPH für Hersteller von Fenstern, Türen und Verglasungen. Lutz Neugebauer (Gebrauchseigenschaften), Joachim Beständig (Einbruchhemmung)
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und Heiko Hofmann (Wärmeschutz) erläuterten Leistungsanforderungen an Türen und Fenster und zeigten den Weg zur Erbringung der Leistungsnachweise für die CE-Kennzeichnung
und darüber hinausgehender Anforderungen in Leistungsverzeichnissen bei Bauvorhaben
auf. Dabei gaben sie praktische Hinweise zur zweckmäßigen Auswahl und Vorbereitung von
Prüfkörpern und zur für das jeweilige Bauvorhaben angemessenen Gestaltung des Prüfprogramms.
Kerstin Schweitzer stellte anschließend die Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Unternehmen mit dem IHD in der Forschung dar. In ihrer Argumentation knüpfte sie dabei an das
Motto „Denkmal anders“ des Architekten Priebe an und verwies auf die Flexibilität und den
traditionellen Erfindungsreichtum des Handwerks und mittelständischer Unternehmen,
wenn es um kreative Lösungen für neue Herausforderungen geht. Anschaulich erläuterte sie
die Konzepte und Zielrichtungen von Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Freistaates Sachsen, insbesondere auch für eine Zusammenarbeit mit dem IHD. Als erfolgreiches
Beispiel konnte sie auf das Projekt „Kastenfenster“ verweisen.
Eike Gehrts (Technischer Berater) stellte den Leitfaden Montage (RAL-GZ 695) unter dem
provokanten Motto „Fluch oder Segen?“ vor. Wenn man beachtet, dass die Montage von
Fenstern in der Bauproduktenverordnung nicht geregelt ist, so wird das Bedürfnis der Hersteller und Montagefirmen nach einem verlässlichen Regelwerk verständlich, das die vielfältigen speziellen Regeln zusammenfasst. Gehrts verwies darauf, dass die Montage zwar eine
Planungsleistung ist, in der Praxis die ausführenden Firmen aber oft auf sich allein gestellt
sind. Bei der Montage großer schwerer Fenster- und Fassadenelemente gewinnt die Tragfähigkeit der Wandmaterialien und die Wahl der Befestigungsmittel besondere Bedeutung,
worauf im neuen Leitfaden eingegangen wird. Gehrts verschwieg aber nicht, dass der Leitfaden nicht alle Fälle der Praxis abdecken kann. Aber auch aus Kostengründen stehen viele
Unternehmen der RAL-gütegesicherten Montage skeptisch gegenüber.
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Das Thema „Die neue DIN 18008 – Was müssen Fensterhersteller zukünftig beachten?“
konnte der Aufmerksamkeit des Teilnehmerkreises sicher sein. Thomas Finger (Flachglas
Markenkreis) führte sachkundig durch das komplizierte Normengeflecht der Technischen
Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten und absturzsichernden Verglasungen, indem er jeweils alte (TRLV, TRAV) und neue Regeln (DIN 18008) gegenüberstellte. Neu
ist u.a., dass den Berechnungsregeln für den Tragwiderstand von Verglasungen Sicherheitsfaktoren und Sicherheitsbeiwerte zugefügt worden sind, zu deren Höhe es aber noch Klärungsbedarf gibt. Finger riet seinen aufmerksamen Zuhörern sich gründlich mit der Norm zu
befassen und die Auswirkungen auf die Planung von Verglasungen kritisch zu prüfen, zumal
DIN 18008 bereits in 13 Bundesländern (auch Sachsen) bauaufsichtlich eingeführt ist.
Der Beitrag von Dr. Rico Emmler (IHD) hatte die „Anforderungen an die Oberflächenbeschichtung von Innentüren“ zum Thema. Im Auftrag der „RAL Gütegemeinschaft Innentüren
aus Holz und Holzwerkstoffen e.V.“ hatte das IHD unter Emmlers Leitung ein Konzept zur
Prüfung und Bewertung der Oberflächenbeschichtungen von Innentüren entwickelt. Angelehnt an Prüfkonzepte für Möbel und Fußböden wurden schließlich 6 Prüfverfahren in das
Bewertungskonzept aufgenommen, die abgestuft für verschiedene Nutzungsklassen und
Einsatzbereiche zur Erfüllung der Anforderungen der RAL-GZ 426 Teil 5 anzuwenden sind.
Mit der Prüfung der Wischbeständigkeit (IHD-W-471) und der Kantenstoßfestigkeit (IHD-W470) sind darunter zwei neu entwickelte Prüfverfahren. Anschaulich erläuterte Emmler anhand kurzer Video-Clips die Funktionsweise der Prüfmethoden.
„Dauerhaftigkeit“ war das Thema, dem sich Dr. Wolfram Scheiding (IHD) anschließend widmete. Zunächst wies er darauf hin, dass dieser Begriff vielfältig, in unterschiedlichen Sachzusammenhängen, verwendet wird, um dann auf die Begrifflichkeit im Zusammenhang mit
Holz und Holzschutz einzugehen. Scheiding erläuterte die Nutzung der Begrifflichkeit in der
Fachliteratur, in einschlägigen Normen und Richtlinien. Dabei zeigte sich, dass die Begriffe
Dauerhaftigkeit und Gebrauchsdauer einen Bedeutungswandel erfahren und daher eine gePressekontakt
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naue Angabe des Kontexts erfordern, um Missverständnissen vorzubeugen. Obwohl die Erwartungshaltung an Aussagen über eine möglichst lange „Gebrauchsdauer“ hoch ist, sollten
nach Scheiding unsichere Aussagen vermieden werden, denn entscheidend ist schließlich die
vertraglich geschuldete Leistung.
Der finale Beitrag des Kolloquiums war Frau RA Jana Müller (Handwerkskammer Dresden)
vorbehalten. Frau RA Müller machte die interessierten Zuhörer auf das „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie“ aufmerksam, das am 13.06.2014 in Kraft getreten ist.
Hier geht es um spezielle Informationspflichten der Unternehmen gegenüber Verbrauchern
bei Vertragsabschluss. Den Schwerpunkt ihrer Ausführungen legte die Referentin auf das
Widerrufsrecht der Verbraucher, für das in der Regel, bei formgerechtem Hinweis darauf,
eine Frist von 14 Tagen besteht. Weist ein Unternehmen nicht oder falsch auf dieses Widerspruchsrecht hin, ergibt sich ein Widerrufsrecht des Verbrauchers von 12 Monaten und 14
Tagen. Das kann zu gravierenden Folgen für das Unternehmen führen. Frau Müller leitete
daraus die Empfehlungen an die Unternehmen ab, auf das Widerspruchsrecht dezidiert hinzuweisen, mit Arbeiten erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist zu beginnen oder sich die
schriftliche Zustimmung des Kunden zum sofortigen Leistungsbeginn einzuholen.
Abgerundet wurde das Kolloquium durch eine begleitende Präsentation von Zulieferern, an
deren Ständen in den Tagungspausen lebhaft gefachsimpelt wurde.
Die Handwerkskammer Dresden hat sich als ein guter, vielen Teilnehmern bekannter Gastgeber des 10. Fenster- und Türenkolloquiums präsentiert. Die Teilnehmerbefragung ergab
ein durchweg positives Bild der Veranstaltung, einschließlich einiger interessanter Anregungen für folgende Treffen.
Das 11. Kolloquium wird, voraussichtlich 2017, wieder an seinem angestammten Platz im
IHD, Zellescher Weg 24, dann im neuen Konferenzzentrum, stattfinden.
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Abb. 1: Architekt Gerd Priebe erläutert am Praxisbeispiel sein Konzept des „Interdisziplinären
Entwickelns und Ausführens“
Abb. 2: Blick ins Auditorium
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Abb. 3: Bernd Devantier (Geschäftsfüher EPH) moderierte Veranstaltung und ermunterte das Auditorium zur Diskussion mit den Referenten, hier Thomas Finger (Flachglas Markenkreis GmbH)
Abb. 4: Referenten des Fensterkolloquium v.l.n.r.: Joachim Beständig (IHD), Thomas Finger (Flachglas Markenkreis), Bernd Devantier (EPH), Lutz Neugebauer (IHD), Heiko Hofmann (EPH), Eike
Gehrts (selbst. Berater), Kerstin Schweitzer (IHD), Gerd Priebe (Gerd Priebe Architects & Consultants); nicht im Bild: Rico Emmler, Wolfram Scheiding (beide IHD), Jana Müller (Handwerkskammer
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