Blue Movie Vertrag

Transcrição

Blue Movie Vertrag
ABS:
_____________________________
eBay Name:
____________________
_____________________________
______ ______________________
An
PLANET COMPUTER
zu. Hd. Wolfgang Schwarz
Schwedenring 6
86609 Donauwörth
Fax: 0906/2420-31 oder -38
Blue Movie Vertrag
Auf der nachfolgende Seite erhalten Sie den Blue Movie Vertrag. Sie können Ihre
Daten gleich am Bildschirm mit dem Acrobat Reader 5.0 eingeben.
Bitte unterschreiben Sie den Vertrag am Ende und bei der Bankverbindung. Senden
Sie diesen inkl. Deckblatt an oben stehende Anschrift oder per Fax. Fügen Sie auch
eine Kopie Ihres Personal- oder Reisepass bei.
Bitte beilegen/angeben:
Anträge auf jeder Seite 2-fach Unterschrieben
Kopie Personal- oder Reisepass
Die Seriennummer Ihres Receivers ______________
Bestehende Premiere Kundennummer _______________
Empfangstyp:
Satellit
Telekom / Kabel Deutschland (KDG) / iesy / ISH / Kabel BW
anderer privater Kabelanbieter
Abweichende Lieferanschrift?
_____________________________
_____________________________
______ ______________________
AV_BLUE MOVIE_140504
Vertrag mit Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG (im Nachfolgenden Premiere genannt)
über den Bezug des Telemediendienstes BLUE MOVIE.
Abonnenten-Info
PLANET COMPUTER, Schwedenring 6, 86609 Donauwörth, Fax 0906/242038
Noch Fragen zu Ihrem Abo? Sie erreichen uns jederzeit:
telefonisch über die Hotline 0180/514 00 06* oder unter www.bluemovie.cc
*EUR 0,12/Min.
den ausgefüllten Vertrag senden Sie bitte an:
Bitte die weiß unterlegten Felder ausfüllen. Vertragsaufnahme ist nur bei vollständigen Angaben möglich!
HIERMIT MELDE ICH MICH ALS NUTZER VON BLUE MOVIE AN:
BLUE MOVIE
zum
Preis von:
Entgelt für Zugangsberechtigung inkl. 2 kostenlosen Abrufen
Kundennummer
Jeder weitere Einzelabruf kostet € 6,00.
Ein 10er Abrufticket gibt es für € 55,00 und das 20er Abrufticket schon für € 99,00.
<- Wird vom Fachhändler ->
ausgefüllt
Smartcard-Nummer
Händlernummer
Smartcard-Schlüssel
(Rückseite Smartcard)
DIGITAL-RECEIVER
ANMELDUNG
Ich habe bereits einen Digital-Receiver
Ich melde mich als Nutzer des Telemediendienstes BLUE MOVIE an. Mit Zahlung der
Zugangsberechtigungsgebühr bin ich für die
Dauer von 24 Monaten berechtigt, die BLUE
MOVIE Dienste abzurufen. Die Dauer der
Zugangsberechtigung beginnt mit der Freischaltung meiner Smartcard für den ersten
abgerufenen BLUE MOVIE Dienst.
Hersteller
SMARTCARD
Ich erhalte die Smartcard, die ich für den
Empfang von BLUE MOVIE benötige, vom
Fachhändler. Ich erwerbe an der Smartcard
kein Eigentum; sie wird mir unentgeltlich für
die Dauer meiner Zugangsberechtigung über-
Digital-Receiver-Nummer
Ich empfange über:
✘
Kabel
Satellit
Technische Voraussetzungen für den Empfang von BLUE MOVIE:
Ich verwende zum Empfang des abonnierten Programms aus jugendschutzrechtlichen Gründen
ausschließlich einen – als „geeignet für Premiere“ gekennzeichneten – Digital-Receiver bzw.
Premiere Receiver.
PERSÖNLICHE DATEN
lassen. Mit Ablauf meiner Zugangsberechtigung verliert die Smartcard ihre Gültigkeit. Ich
werde meine ungültige Smartcard unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen an
Premiere zurücksenden.
JUGENDSCHUTZ
Die BLUE MOVIE Dienste sind ausschließlich
für Erwachsene bestimmt. Ich werde dafür
sorgen, dass Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zugang zu den Diensten haben, und verhindern, dass Unbefugte Kenntnis von meiner
Geheimzahl oder von meiner JugendschutzPIN erlangen oder dass die elektronischen
Vorsperren für die Dienste auf andere Weise
umgangen werden.
ABRUF VON BLUE MOVIE TICKETS
Frau
Herr
Vorname, Name
Geburtsdatum
Straße/Hausnummer
Mit der Smartcard kann ich die einzelnen
BLUE MOVIE Dienste telefonisch unter der
Hotline von Premiere oder online über
www.bluemovie.cc abrufen. Die einzelnen
Dienste sind kostenpflichtig. Es gelten die bei
Abruf aktuellen Preise (derzeit € 6,– inkl.
MwSt./Abruf). Mit dem Erwerb eines Abruf-
tickets erhalte ich ein Guthaben für eine
bestimmte Anzahl von BLUE MOVIE Diensten.
Das Guthaben muss ich vor Ablauf der
Zugangsberechtigung verbrauchen. Auf ein
Guthaben aus Abruftickets haben nachträgliche Preisänderungen für Einzelabrufe keinen
Einfluss.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
PLZ/Ort
Zahlungen erfolgen ausschließlich im Last- und Abruftickets wird mit Bestellung zur
schriftverfahren. Das Entgelt für Einzelabrufe Zahlung fällig.
Telefon
E-Mail
DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNGSKLAUSEL
PERSONALAUSWEISNUMMER
<<
<
<<<<<<
Antragsteller mit deutschem Ausweis tragen hier bitte ihre Personalausweisnummer ein.
Ausländische Staatsbürger legen bitte eine Kopie ihres Reisepasses bei.
ERMÄCHTIGUNG ZUM EINZUG VON FORDERUNGEN DURCH LASTSCHRIFTEN
Kontoinhaber
Ich willige ein, dass die von mir angegebenen
personenbezogenen Daten (ohne Einzugsermächtigung und Personalausweis- bzw.
Passnummer) auch über die Dauer dieser
Vertragsverhältnisse hinaus von Premiere zu
Zwecken der Marktforschung und für Marketingmaßnahmen verarbeitet und genutzt
werden und zu diesen Zwecken von Premiere
an Dritte listenmäßig zusammengefasst übermittelt werden. (Diesen Satz bitte streichen,
falls nicht erwünscht.)
*Ich bin damit einverstanden, dass
Premiere sowie Dritte, an die die von mir
angegebenen Daten mit meiner Einwilligung
übermittelt werden, mich auch per Telefon
und E-Mail zu Zwecken der Marktforschung
und für Marketingmaßnahmen ansprechen.
*Gilt nur bei Ankreuzen
Meine Einwilligung zur Datenverarbeitung und
-nutzung und meine Einwilligung zur Nutzung
meiner Telefonnummer und E-Mail-Adresse
zu Zwecken der Marktforschung und für
Marketingmaßnahmen, zur Übermittlung an
Dritte und zur Nutzung meiner Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu Zwecken der
Marktforschung und für Marketingmaßnahmen kann ich jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft gegenüber Premiere Fernsehen
GmbH & Co. KG, Medienallee 4, 85774
Unterföhring, widerrufen. Auf eine weitergehende Unterrichtung über Art, Umfang, Ort
und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung der genannten Daten im Einzelfall
verzichte ich.
Bankinstitut
Original für Premiere
VERTRAGSABSCHLUSS
Kontonummer
Bankleitzahl
Ich ermächtige Premiere widerruflich, das
Entgelt für Abruftickets und Einzeldienste
sowie alle anderen Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags bei Fälligkeit von meinem oben
angegebenen Bankkonto einzuziehen. Das
Entgelt für Einzelabrufe und Abruftickets wird
mit Bestellung zur Zahlung fällig.
Wenn mein Konto die erforderliche Deckung
nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur
Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen
Mit meiner Unterschrift melde ich mich als
Nutzer des Telemediendienstes BLUE MOVIE
an und bestätige gleichzeitig, dass ich volljährig bin.
✗
Ort/Datum/Unterschrift des Kunden
✗
✗
Ort/Datum/Unterschrift des Kontoinhabers
Ort/Datum/Unterschrift des Händlers
Von den beigefügten AGB und den oben
genannten Bedingungen habe ich Kenntnis
genommen.
In eine Datenverarbeitung, wie in der o.g.
„Datenschutzrechtlichen Einwilligungsklausel“ beschrieben, willige ich hiermit ein.
AV_BLUE MOVIE_140504
Abonnenten-Info
Noch Fragen zu Ihrem Abo? Sie erreichen uns jederzeit:
telefonisch über die Hotline 0180/514 00 06* oder unter www.bluemovie.cc
*EUR 0,12/Min.
Vertrag mit Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG (im Nachfolgenden Premiere genannt)
über den Bezug des Telemediendienstes BLUE MOVIE.
Bitte die weiß unterlegten Felder ausfüllen. Vertragsaufnahme ist nur bei vollständigen Angaben möglich!
HIERMIT MELDE ICH MICH ALS NUTZER VON BLUE MOVIE AN:
BLUE MOVIE
zum
Preis von:
Entgelt für Zugangsberechtigung inkl. 2 kostenlosen Abrufen
Kundennummer
Jeder weitere Einzelabruf kostet € 6,00.
Ein 10er Abrufticket gibt es für € 55,00 und das 20er Abrufticket schon für € 99,00.
<- Wird vom Fachhändler ->
ausgefüllt
Smartcard-Nummer
Händlernummer
Smartcard-Schlüssel
(Rückseite Smartcard)
DIGITAL-RECEIVER
ANMELDUNG
Ich habe bereits einen Digital-Receiver
Ich melde mich als Nutzer des Telemediendienstes BLUE MOVIE an. Mit Zahlung der
Zugangsberechtigungsgebühr bin ich für die
Dauer von 24 Monaten berechtigt, die BLUE
MOVIE Dienste abzurufen. Die Dauer der
Zugangsberechtigung beginnt mit der Freischaltung meiner Smartcard für den ersten
abgerufenen BLUE MOVIE Dienst.
Hersteller
SMARTCARD
Ich erhalte die Smartcard, die ich für den
Empfang von BLUE MOVIE benötige, vom
Fachhändler. Ich erwerbe an der Smartcard
kein Eigentum; sie wird mir unentgeltlich für
die Dauer meiner Zugangsberechtigung über-
Digital-Receiver-Nummer
Ich empfange über:
Kabel
Satellit
Technische Voraussetzungen für den Empfang von BLUE MOVIE:
Ich verwende zum Empfang des abonnierten Programms aus jugendschutzrechtlichen Gründen
ausschließlich einen – als „geeignet für Premiere“ gekennzeichneten – Digital-Receiver bzw.
Premiere Receiver.
PERSÖNLICHE DATEN
lassen. Mit Ablauf meiner Zugangsberechtigung verliert die Smartcard ihre Gültigkeit. Ich
werde meine ungültige Smartcard unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen an
Premiere zurücksenden.
JUGENDSCHUTZ
Die BLUE MOVIE Dienste sind ausschließlich
für Erwachsene bestimmt. Ich werde dafür
sorgen, dass Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zugang zu den Diensten haben, und verhindern, dass Unbefugte Kenntnis von meiner
Geheimzahl oder von meiner JugendschutzPIN erlangen oder dass die elektronischen
Vorsperren für die Dienste auf andere Weise
umgangen werden.
ABRUF VON BLUE MOVIE TICKETS
Frau
Herr
Vorname, Name
Geburtsdatum
Straße/Hausnummer
Mit der Smartcard kann ich die einzelnen
BLUE MOVIE Dienste telefonisch unter der
Hotline von Premiere oder online über
www.bluemovie.cc abrufen. Die einzelnen
Dienste sind kostenpflichtig. Es gelten die bei
Abruf aktuellen Preise (derzeit € 6,– inkl.
MwSt./Abruf). Mit dem Erwerb eines Abruf-
tickets erhalte ich ein Guthaben für eine
bestimmte Anzahl von BLUE MOVIE Diensten.
Das Guthaben muss ich vor Ablauf der
Zugangsberechtigung verbrauchen. Auf ein
Guthaben aus Abruftickets haben nachträgliche Preisänderungen für Einzelabrufe keinen
Einfluss.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
PLZ/Ort
Zahlungen erfolgen ausschließlich im Last- und Abruftickets wird mit Bestellung zur
schriftverfahren. Das Entgelt für Einzelabrufe Zahlung fällig.
Telefon
E-Mail
DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNGSKLAUSEL
PERSONALAUSWEISNUMMER
<<
<
<<<<<<
Antragsteller mit deutschem Ausweis tragen hier bitte ihre Personalausweisnummer ein.
Ausländische Staatsbürger legen bitte eine Kopie ihres Reisepasses bei.
ERMÄCHTIGUNG ZUM EINZUG VON FORDERUNGEN DURCH LASTSCHRIFTEN
Kontoinhaber
Ich willige ein, dass die von mir angegebenen
personenbezogenen Daten (ohne Einzugsermächtigung und Personalausweis- bzw.
Passnummer) auch über die Dauer dieser
Vertragsverhältnisse hinaus von Premiere zu
Zwecken der Marktforschung und für Marketingmaßnahmen verarbeitet und genutzt
werden und zu diesen Zwecken von Premiere
an Dritte listenmäßig zusammengefasst übermittelt werden. (Diesen Satz bitte streichen,
falls nicht erwünscht.)
*Ich bin damit einverstanden, dass
Premiere sowie Dritte, an die die von mir
angegebenen Daten mit meiner Einwilligung
übermittelt werden, mich auch per Telefon
und E-Mail zu Zwecken der Marktforschung
und für Marketingmaßnahmen ansprechen.
*Gilt nur bei Ankreuzen
Meine Einwilligung zur Datenverarbeitung und
-nutzung und meine Einwilligung zur Nutzung
meiner Telefonnummer und E-Mail-Adresse
zu Zwecken der Marktforschung und für
Marketingmaßnahmen, zur Übermittlung an
Dritte und zur Nutzung meiner Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu Zwecken der
Marktforschung und für Marketingmaßnahmen kann ich jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft gegenüber Premiere Fernsehen
GmbH & Co. KG, Medienallee 4, 85774
Unterföhring, widerrufen. Auf eine weitergehende Unterrichtung über Art, Umfang, Ort
und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung der genannten Daten im Einzelfall
verzichte ich.
Bankinstitut
Durchschrift für den Premiere Fachhändler
VERTRAGSABSCHLUSS
Kontonummer
Bankleitzahl
Ich ermächtige Premiere widerruflich, das
Entgelt für Abruftickets und Einzeldienste
sowie alle anderen Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags bei Fälligkeit von meinem oben
angegebenen Bankkonto einzuziehen. Das
Entgelt für Einzelabrufe und Abruftickets wird
mit Bestellung zur Zahlung fällig.
Wenn mein Konto die erforderliche Deckung
nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur
Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen
Mit meiner Unterschrift melde ich mich als
Nutzer des Telemediendienstes BLUE MOVIE
an und bestätige gleichzeitig, dass ich volljährig bin.
✗
Ort/Datum/Unterschrift des Kunden
✗
✗
Ort/Datum/Unterschrift des Kontoinhabers
Ort/Datum/Unterschrift des Händlers
Von den beigefügten AGB und den oben
genannten Bedingungen habe ich Kenntnis
genommen.
In eine Datenverarbeitung, wie in der o.g.
„Datenschutzrechtlichen Einwilligungsklausel“ beschrieben, willige ich hiermit ein.
AV_BLUE MOVIE_140504
Abonnenten-Info
Noch Fragen zu Ihrem Abo? Sie erreichen uns jederzeit:
telefonisch über die Hotline 0180/514 00 06* oder unter www.bluemovie.cc
*EUR 0,12/Min.
Vertrag mit Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG (im Nachfolgenden Premiere genannt)
über den Bezug des Telemediendienstes BLUE MOVIE.
Bitte die weiß unterlegten Felder ausfüllen. Vertragsaufnahme ist nur bei vollständigen Angaben möglich!
HIERMIT MELDE ICH MICH ALS NUTZER VON BLUE MOVIE AN:
BLUE MOVIE
zum
Preis von:
Entgelt für Zugangsberechtigung inkl. 2 kostenlosen Abrufen
Kundennummer
Jeder weitere Einzelabruf kostet € 6,00.
Ein 10er Abrufticket gibt es für € 55,00 und das 20er Abrufticket schon für € 99,00.
<- Wird vom Fachhändler ->
ausgefüllt
Smartcard-Nummer
Händlernummer
Smartcard-Schlüssel
(Rückseite Smartcard)
DIGITAL-RECEIVER
ANMELDUNG
Ich habe bereits einen Digital-Receiver
Ich melde mich als Nutzer des Telemediendienstes BLUE MOVIE an. Mit Zahlung der
Zugangsberechtigungsgebühr bin ich für die
Dauer von 24 Monaten berechtigt, die BLUE
MOVIE Dienste abzurufen. Die Dauer der
Zugangsberechtigung beginnt mit der Freischaltung meiner Smartcard für den ersten
abgerufenen BLUE MOVIE Dienst.
Hersteller
SMARTCARD
Ich erhalte die Smartcard, die ich für den
Empfang von BLUE MOVIE benötige, vom
Fachhändler. Ich erwerbe an der Smartcard
kein Eigentum; sie wird mir unentgeltlich für
die Dauer meiner Zugangsberechtigung über-
Digital-Receiver-Nummer
Ich empfange über:
Kabel
Satellit
Technische Voraussetzungen für den Empfang von BLUE MOVIE:
Ich verwende zum Empfang des abonnierten Programms aus jugendschutzrechtlichen Gründen
ausschließlich einen – als „geeignet für Premiere“ gekennzeichneten – Digital-Receiver bzw.
Premiere Receiver.
PERSÖNLICHE DATEN
lassen. Mit Ablauf meiner Zugangsberechtigung verliert die Smartcard ihre Gültigkeit. Ich
werde meine ungültige Smartcard unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen an
Premiere zurücksenden.
JUGENDSCHUTZ
Die BLUE MOVIE Dienste sind ausschließlich
für Erwachsene bestimmt. Ich werde dafür
sorgen, dass Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zugang zu den Diensten haben, und verhindern, dass Unbefugte Kenntnis von meiner
Geheimzahl oder von meiner JugendschutzPIN erlangen oder dass die elektronischen
Vorsperren für die Dienste auf andere Weise
umgangen werden.
ABRUF VON BLUE MOVIE TICKETS
Frau
Herr
Vorname, Name
Geburtsdatum
Straße/Hausnummer
Mit der Smartcard kann ich die einzelnen
BLUE MOVIE Dienste telefonisch unter der
Hotline von Premiere oder online über
www.bluemovie.cc abrufen. Die einzelnen
Dienste sind kostenpflichtig. Es gelten die bei
Abruf aktuellen Preise (derzeit € 6,– inkl.
MwSt./Abruf). Mit dem Erwerb eines Abruf-
tickets erhalte ich ein Guthaben für eine
bestimmte Anzahl von BLUE MOVIE Diensten.
Das Guthaben muss ich vor Ablauf der
Zugangsberechtigung verbrauchen. Auf ein
Guthaben aus Abruftickets haben nachträgliche Preisänderungen für Einzelabrufe keinen
Einfluss.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
PLZ/Ort
Zahlungen erfolgen ausschließlich im Last- und Abruftickets wird mit Bestellung zur
schriftverfahren. Das Entgelt für Einzelabrufe Zahlung fällig.
Telefon
E-Mail
DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNGSKLAUSEL
PERSONALAUSWEISNUMMER
<<
<
<<<<<<
Antragsteller mit deutschem Ausweis tragen hier bitte ihre Personalausweisnummer ein.
Ausländische Staatsbürger legen bitte eine Kopie ihres Reisepasses bei.
ERMÄCHTIGUNG ZUM EINZUG VON FORDERUNGEN DURCH LASTSCHRIFTEN
Kontoinhaber
Ich willige ein, dass die von mir angegebenen
personenbezogenen Daten (ohne Einzugsermächtigung und Personalausweis- bzw.
Passnummer) auch über die Dauer dieser
Vertragsverhältnisse hinaus von Premiere zu
Zwecken der Marktforschung und für Marketingmaßnahmen verarbeitet und genutzt
werden und zu diesen Zwecken von Premiere
an Dritte listenmäßig zusammengefasst übermittelt werden. (Diesen Satz bitte streichen,
falls nicht erwünscht.)
*Ich bin damit einverstanden, dass
Premiere sowie Dritte, an die die von mir
angegebenen Daten mit meiner Einwilligung
übermittelt werden, mich auch per Telefon
und E-Mail zu Zwecken der Marktforschung
und für Marketingmaßnahmen ansprechen.
*Gilt nur bei Ankreuzen
Meine Einwilligung zur Datenverarbeitung und
-nutzung und meine Einwilligung zur Nutzung
meiner Telefonnummer und E-Mail-Adresse
zu Zwecken der Marktforschung und für
Marketingmaßnahmen, zur Übermittlung an
Dritte und zur Nutzung meiner Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu Zwecken der
Marktforschung und für Marketingmaßnahmen kann ich jederzeit mit Wirkung für die
Zukunft gegenüber Premiere Fernsehen
GmbH & Co. KG, Medienallee 4, 85774
Unterföhring, widerrufen. Auf eine weitergehende Unterrichtung über Art, Umfang, Ort
und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung der genannten Daten im Einzelfall
verzichte ich.
Bankinstitut
Durchschrift für den Abonnenten
VERTRAGSABSCHLUSS
Kontonummer
Bankleitzahl
Ich ermächtige Premiere widerruflich, das
Entgelt für Abruftickets und Einzeldienste
sowie alle anderen Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags bei Fälligkeit von meinem oben
angegebenen Bankkonto einzuziehen. Das
Entgelt für Einzelabrufe und Abruftickets wird
mit Bestellung zur Zahlung fällig.
Wenn mein Konto die erforderliche Deckung
nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur
Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen
Mit meiner Unterschrift melde ich mich als
Nutzer des Telemediendienstes BLUE MOVIE
an und bestätige gleichzeitig, dass ich volljährig bin.
✗
Ort/Datum/Unterschrift des Kunden
✗
✗
Ort/Datum/Unterschrift des Kontoinhabers
Ort/Datum/Unterschrift des Händlers
Von den beigefügten AGB und den oben
genannten Bedingungen habe ich Kenntnis
genommen.
In eine Datenverarbeitung, wie in der o.g.
„Datenschutzrechtlichen Einwilligungsklausel“ beschrieben, willige ich hiermit ein.
Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Fassung vom 17.5.2004
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den „Vertrag über den Bezug des Telemediendienstes BLUE MOVIE“ zwischen der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG (im Nachfolgenden
„Premiere“ genannt) und dem Kunden.
1. Anmeldung als Nutzer
Mit Unterzeichnung des Vertrags über den Bezug des Telemediendienstes BLUE MOVIE und Bezahlung der Zugangsberechtigungsgebühr ist der Kunde als Nutzer des Telemediendienstes BLUE
MOVIE (in der Folge auch BLUE MOVIE) angemeldet. Die einzelnen im Rahmen von BLUE MOVIE
angebotenen Dienste werden in der Folge auch als BLUE MOVIE Dienste bezeichnet. Die Anmeldung berechtigt den Kunden zum Abruf der BLUE MOVIE Dienste. Die Berechtigung läuft 24 Monate
nach der erstmaligen Freischaltung der Smartcard für den Empfang eines BLUE MOVIE Dienstes ab
und kann danach erneuert werden.
2. Smartcard
2.1 Der Kunde erhält eine Smartcard, über die er die BLUE MOVIE Dienste abrufen und entschlüsseln kann. Er erwirbt an der Smartcard kein Eigentum und darf sie nur zum Abruf der BLUE MOVIE
Dienste aufgrund dieses Vertrags verwenden. Die Überlassung der Smartcard ist unentgeltlich.
Premiere ist jederzeit berechtigt, die Smartcard kostenfrei auszutauschen oder die Software der
Smartcard kostenfrei zu aktualisieren.
2.2 Die Smartcard verliert nach Ablauf von 24 Monaten ab ihrer erstmaligen Freischaltung für den
Empfang eines BLUE MOVIE Dienstes ihre Gültigkeit. Die ungültige Smartcard muß der Kunde binnen zwei Wochen an Premiere zurücksenden. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann Premiere
eine Ersatzzahlung in Höhe von EUR 35,-- verlangen. Durch die Ersatzzahlung erwirbt der Kunde
kein Eigentum an der Smartcard; die Ersatzzahlung entbindet den Kunden auch nicht von seiner
Rücksendepflicht. Bei Rücksendung der Smartcard nach erfolgter Ersatzzahlung wird dem Kunden
die Ersatzzahlung abzüglich offener Mahnspesen zurückerstattet. Pro Mahnung der Smartcard
kann Premiere den Kunden mit Mahnkosten bis zu EUR 7,– (inkl. MwSt.) belasten.
2.3 Der Kunde muß die Smartcard sorgfältig verwahren und vor Beschädigung und Zerstörung
schützen. Er darf keine Eingriffe in die Hard- oder Software der Smartcard vornehmen oder vornehmen lassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Smartcard an Dritte weiterzugeben (auch nicht zu
Reparaturzwecken) und muß dafür sorgen, dass sie nicht an Unbefugte gelangt. Jugendliche unter
18 Jahren dürfen keinen Zugang zur Smartcard haben. Der Kunde kann seine Smartcard durch das
Kunden-Center von Premiere telefonisch sperren lassen.
Für die Neuausgabe einer Smartcard nach Sperre, Verlust oder Beschädigung kann Premiere ein
angemessenes Verwaltungsentgelt fordern; dies gilt nicht, wenn die Neuausgabe im Rahmen der
Gewährleistung erfolgt.
3. Abruf der BLUE MOVIE Dienste; Abruftickets
3.1 Der Abruf erfolgt telefonisch, online über Internet oder auf jede andere Art, die Premiere im Bestellzeitpunkt anbietet. Premiere kann für den Bestellvorgang ein angemessenes Entgelt fordern;
darüber wird der Kunde vor Bestellung informiert.
3.2 Die einzelnen BLUE MOVIE Dienste sind kostenpflichtig. Der Kunde kann sog. Abruftickets erwerben. Mit dem Erwerb erhält er ein Guthaben für eine bestimmte Anzahl von BLUE MOVIE Diensten. Anzahl der Dienste und Preis der Abruftickets richten sich nach den bei Erwerb gültigen Bedingungen von Premiere. Eine nachträgliche Änderung der Preise für einzelne Dienste hat auf das
Guthaben auf einem erworbenen Abrufticket keinen Einfluß. Abruftickets müssen vor Ablauf der
Nutzungsberechtigung für BLUE MOVIE (siehe Ziffer 1) verbraucht werden. Nach diesem Zeitpunkt
verfällt ein ungenütztes Guthaben, wenn die Smartcard ihre Gültigkeit verliert und der Kunde seine
Anmeldung nicht erneuert.
Ein ungenütztes Guthaben verfällt auch dann, wenn die Smartcard aus Verschulden des Kunden in
Verlust gerät oder funktionsuntauglich wird. Zu einem Verfall des Guthabens kann es auch kommen, wenn der Telemediendienst BLUE MOVIE eingestellt wird (näheres siehe Ziffer 7.4).
3.3 Der Kunde darf BLUE MOVIE lediglich zu privaten Zwecken nutzen. Die öffentliche Vorführung
der BLUE MOVIE Dienste ist nicht gestattet. Durch die öffentliche Vorführung verstößt der Kunde
nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber Premiere, sondern greift auch in Rechte Dritter
ein; der Kunde muß daher im Fall der öffentlichen Vorführung mit der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter rechnen.
130504_AGB_BLUE MOVIE
4. Allgemeine Obliegenheiten und Pflichten des Kunden
4.1 Dem Kunden obliegt die Bereitstellung eines für den Empfang von BLUE MOVIE Angebotes zugelassenen Digital-Receivers, der die technischen Anforderungen an den Jugendschutz erfüllt (Dies
trifft derzeit auf alle Receiver-Modelle zu, die als „Geeignet für Premiere“ zertifiziert sind bzw. Premiere Receiver; Premiere kann weitere Modelle nennen, die die Anforderungen erfüllen). Dem Kunden obliegt ferner auch die Bereitstellung eines digitalen Kabelanschlusses oder einer digitaltauglichen Satellitenempfangsanlage, mit denen BLUE MOVIE empfangen werden kann, sowie der zum
Empfang von BLUE MOVIE über den Digital-Receiver notwendigen Endgeräte (TV, VCR etc.). Eingriffe in die Hard- und Software des Digital Receivers können dazu führen, dass der Kunde die
BLUE MOVIE-Dienste nicht mehr empfangen kann. Nimmt der Kunde oder ein Dritte solche Eingriffe
vor, haftet Premiere nicht.
Premiere haftet nicht für Funktionsstörungen der technischen Einrichtungen und Geräte, die der
Kunde beistellen muß.
4.2 Spätestens beim ersten Abruf eines BLUE MOVIE Dienstes legt der Kunde seine persönliche
Geheimzahl fest. Diese Geheimzahl benötigt er für alle zukünftigen Abrufe. Er muß dafür sorgen,
dass Jugendliche oder sonstige unbefugte Dritte keine Kenntnis von der Geheimzahl erlangen können. Die Geheimzahl kann telefonisch beim Kunden-Center von Premiere geändert werden. Der
Kunde ist zur Änderung verpflichtet, wenn der Verdacht besteht, dass die Geheimzahl an Jugendliche oder sonstige Unbefugte gelangt ist.
4.3 Neben der Smartcard erhält der Kunde ein Jugendschutz-PIN zugeschickt. Dieser PIN dient der
Aufhebung der elektronischen Vorsperre, die den Zugang von Jugendlichen zu einem abgerufenen
BLUE MOVIE Dienst verhindern soll. Der Kunde muß dafür sorgen, daß Jugendliche keine Kenntnis
von seinem PIN erlangen. Der Jugendschutz-PIN kann telefonisch über das Kunden-Center von Premiere oder gemäß der Gebrauchsanweisung für den Digital-Receiver geändert werden. Der Kunde
ist zur Änderung verpflichtet, wenn der Verdacht besteht, daß ein Jugendlicher Kenntnis von seinem PIN erlangt hat.
4.4 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der Anschrift des Kunden ist Premiere unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderung des Kontos oder der Bankverbindung hat der Kunde Premiere
hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unaufgefordert eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen.
5. Jugendschutz
5.1 Die BLUE MOVIE Dienste sind ausschließlich für volljährige Personen bestimmt. Jugendliche
unter 18 Jahren dürfen keinen Zugang zu ihnen haben. Der Kunde muß dafür sorgen, dass Jugendliche keine Kenntnis von den Daten erhalten, die für den Abruf von BLUE MOVIE erforderlich
sind (Smartcardnummer, Geheimzahl) oder die Aufhebung der elektronischen Vorsperren für BLUE
MOVIE ermöglichen (Jugendschutz-PIN). Besteht der Verdacht, dass Jugendliche Kenntnis von diesen Daten erlangt haben, muß er die Daten ändern (Ziffer 4.2 und 4.3) oder die Smartcard sperren lassen. Der Kunde muß außerdem sicherstellen, dass die elektronischen Vorsperren nicht umgangen werden.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Wer
BLUE MOVIE Jugendlichen vorführt oder Jugendlichen Zugang zu BLUE MOVIE verschafft, setzt sich
der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus.
5.3 Besteht der begründete Verdacht, dass Jugendliche unter 18 Jahren über den Anschluss des
Kunden Zugang zu BLUE MOVIE haben, kann Premiere den Kunden von der Nutzung ihrer Dienste
sofort ausschließen. Beweist der Kunde, dass der Verdacht unrichtig ist, hebt Premiere den Ausschluss des Kunden wieder auf.
6. Preise/Zahlungen
6.1 Die Zugangsberechtigungsgebühr wird mit der Anmeldung fällig. Sie ist Entgelt für die Zugangsund Nutzungsberechtigung von BLUE MOVIE. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung
der Zugangsberechtigungsgebühr, wenn er in der Folge die angebotenen Dienste nicht nutzt, ohne
dass dies von Premiere zu vertreten ist. Das Entgelt für die einzelnen BLUE MOVIE Dienste und für
Abruftickets wird mit Bestellung der Dienste bzw der Tickets zur Zahlung fällig. Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise.
6.2 Solange ein Kunde gegenüber Premiere nicht seine Geheimzahl geändert oder seine Smartcard gesperrt hat, haftet er in voller Höhe für das Entgelt für die Dienste und Abruftickets, die unter seiner Smartcardnummer und seiner Geheimzahl bestellt werden. Dies gilt nicht, wenn ein Dritter Dienste bestellt, ohne dass der Kunden dies zumindest fahrlässig ermöglicht hat.
6.3 Alle Zahlungen im Zusammenhang mit der Nutzung von BLUE MOVIE können nur im Banklastschriftverfahren erfolgen. Wird eine Banklastschrift durch einen vom Kunden zu vertretenden Umstand zu Unrecht zurückgerufen, kann Premiere vom Kunden den Ersatz der Kosten (Rücklastschriftgebühr zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von mindestens EUR 5,– inkl. MwSt.) verlangen.
Premiere akzeptiert Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens nur dann, wenn eine Lastschrift fehlgeschlagen ist und nicht nachgeholt werden kann. Pro Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens fällt ein angemessenes Verwaltungsentgelt (mindestens EUR 1,45 inkl. MwSt.)
an.
6.4 Ist der Kunde mit einer Zahlung im Rückstand, kann Premiere den Kunden von der Nutzung ihrer Telemediendienste und vom Bezug sonstiger Leistungen ausschließen. Premiere ist bei Zahlungsverzug des Kunden außerdem berechtigt, für Mahnungen eine angemessene Mahngebühr
(bis zu EUR 7,– inkl. MwSt. pro Mahnung) zu erheben. Der Kunde ist zudem verpflichtet, Premiere
die angemessenen Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros sowie die tarifmäßigen Kosten
für das Einschreiten eines Rechtsanwalts zu ersetzen.
7. Leistungsstörungen/Haftungen von Premiere
7.1 Erhält der Kunde die Smartcard in beschädigtem oder sonst untauglichem Zustand, wird ihm
von Premiere Zug um Zug gegen Rücksendung der schadhaften Smartcard eine neue Smartcard zugeschickt. Premiere haftet nicht für Schäden und Funktionsstörungen der Smartcard, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäße Aufbewahrung, auf Eingriffe in die Software oder auf
sonstige Manipulationen der Smartcard zurückzuführen sind.
7.2 Kann der Kunde einen abgerufenen BLUE MOVIE Dienst nicht nutzen und ist dieser Umstand
von Premiere zu vertreten, fällt für diesen Dienst kein Entgelt an. Premiere erstattet dem Kunden
zu Unrecht bezahlte Beträge. Darüber hinaus haftet Premiere nur für Sendeausfälle, die länger als
72 Stunden andauern, und für Sendeausfälle, die Premiere zumindest grob fahrlässig herbeigeführt hat. Premiere haftet außerdem dafür, dass die BLUE MOVIE Dienste insgesamt über die
Dauer der Nutzungsberechtigung zu 98% verfügbar sind.
7.3 Kann der Kunde einen bestellten Dienst aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht nutzen, haftet Premiere nicht. Vom Kunden zu vertreten sind insbesondere Störungen oder Ausfälle
der technischen Einrichtungen und Geräte, die er selbst bereitstellen muß, oder Störungen aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung oder Aufbewahrung der Smartcard. Bezieht ein Kunde die
BLUE MOVIE Dienste über Kabelnetz, hat er auch Störungen des Kabelnetzes zu vertreten.
7.4 Stellt Premiere den Telemediendienst BLUE MOVIE ein, enden alle Rechtsansprüche des Kunden auf Bezug der BLUE MOVIE Dienste. Premiere wird die Einstellung mindestens drei Monate im
Voraus bekanntgeben.
Premiere erstattet dem Kunden im Fall der Einstellung die anteilige Zugangsberechtigungsgebühr
für die Zeit, in der er wegen der Einstellung BLUE MOVIE nicht mehr nutzen konnte. Premiere erstattet dem Kunden außerdem ein Guthaben aus Abruftickets, die er vor Bekanntgabe der Einstellung erworben hat. Guthaben aus Abruftickets, die der Kunde nach rechtzeitiger Bekanntgabe der
Einstellung erworben hat, verfallen.
7.5 Premiere haftet für Vertragsverletzungen nur bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht für Personenschäden.
8. Datenschutz
8.1 Hinsichtlich des Datenschutzes finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz sowie der Mediendienstestaatsvertrag. Die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten sowie Daten über Art und Häufigkeit seiner Nutzung der von
Premiere erbrachten Leistungen werden von Premiere erhoben, gespeichert, genutzt, soweit dies
für die Durchführung der Verträge, insbesondere für den Betrieb der Premiere Hotline und des Premiere Services sowie für die Abrechnungen erforderlich ist, und für eine Auftragsdatenverarbeitung
konzernintern oder an beauftragte Unternehmen übermittelt.
8.2 Premiere erstellt dem Kunden für die Nutzung von Blue Movie eine summarische Abrechnung,
die eine Einzelnutzung nicht erkennen lässt. Sofern der Kunde einen Einzelnachweis wünscht, kann
er dies schriftlich bei Premiere beantragen.
8.3 Zum Zwecke des Bonitätsaustausches übermittelt Premiere über Beantragung, Aufnahme und
Beendigung der Verträge an die InFoScore Consumer Data GmbH (im Nachfolgenden InFoScore genannt), Rheinstrasse 99,7 6532 Baden-Baden und erhält Bonitätsauskünfte über den Abonnenten. Soweit während der Laufzeit der Verträge solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen anfallen, kann Premiere hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die Datenspeicherung und
-übermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Premiere oder eines
Kunden von InFoScore erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass schutzwürdige
Interessen des Kunden überwiegen. Der Kunde kann jederzeit bei InFoScore Auskunft über die ihn
betreffenden gespeicherten Daten erhalten.
9. Auslaufen und Erneuerung der Nutzungsberechtigung
Die Berechtigung zur Nutzung von BLUE MOVIE läuft aus, sobald die Smartcard ihre Gültigkeit verliert (Ziffer 2.2). Noch vorhandene Guthaben aus einem Abrufticket verfallen bei Ablauf der Nutzungsberechtigung, wenn der Kunde seine Anmeldung nicht erneuert. Für die Rücksendung der
Smartcard gilt Ziff. 2.2.
Der Kunde kann seine Nutzungsberechtigung erneuern. Mit der Erneuerung der Nutzungsberechtigung werden die im Zeitpunkt der Erneuerung gültigen Erneuerungsgebühren fällig.
10. Sonstiges
10.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
10.2 Dieser Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden
wurden nicht getroffen.