Blue Movie Vertrag
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Blue Movie Vertrag
ABS: _____________________________ eBay Name: ____________________ _____________________________ ______ ______________________ An PLANET COMPUTER zu. Hd. Wolfgang Schwarz Schwedenring 6 86609 Donauwörth Fax: 0906/2420-31 oder -38 Blue Movie Vertrag Auf der nachfolgende Seite erhalten Sie den Blue Movie Vertrag. Sie können Ihre Daten gleich am Bildschirm mit dem Acrobat Reader 5.0 eingeben. Bitte unterschreiben Sie den Vertrag am Ende und bei der Bankverbindung. Senden Sie diesen inkl. Deckblatt an oben stehende Anschrift oder per Fax. Fügen Sie auch eine Kopie Ihres Personal- oder Reisepass bei. Bitte beilegen/angeben: Anträge auf jeder Seite 2-fach Unterschrieben Kopie Personal- oder Reisepass Die Seriennummer Ihres Receivers ______________ Bestehende Premiere Kundennummer _______________ Empfangstyp: Satellit Telekom / Kabel Deutschland (KDG) / iesy / ISH / Kabel BW anderer privater Kabelanbieter Abweichende Lieferanschrift? _____________________________ _____________________________ ______ ______________________ AV_BLUE MOVIE_140504 Vertrag mit Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG (im Nachfolgenden Premiere genannt) über den Bezug des Telemediendienstes BLUE MOVIE. Abonnenten-Info PLANET COMPUTER, Schwedenring 6, 86609 Donauwörth, Fax 0906/242038 Noch Fragen zu Ihrem Abo? Sie erreichen uns jederzeit: telefonisch über die Hotline 0180/514 00 06* oder unter www.bluemovie.cc *EUR 0,12/Min. den ausgefüllten Vertrag senden Sie bitte an: Bitte die weiß unterlegten Felder ausfüllen. Vertragsaufnahme ist nur bei vollständigen Angaben möglich! HIERMIT MELDE ICH MICH ALS NUTZER VON BLUE MOVIE AN: BLUE MOVIE zum Preis von: Entgelt für Zugangsberechtigung inkl. 2 kostenlosen Abrufen Kundennummer Jeder weitere Einzelabruf kostet € 6,00. Ein 10er Abrufticket gibt es für € 55,00 und das 20er Abrufticket schon für € 99,00. <- Wird vom Fachhändler -> ausgefüllt Smartcard-Nummer Händlernummer Smartcard-Schlüssel (Rückseite Smartcard) DIGITAL-RECEIVER ANMELDUNG Ich habe bereits einen Digital-Receiver Ich melde mich als Nutzer des Telemediendienstes BLUE MOVIE an. Mit Zahlung der Zugangsberechtigungsgebühr bin ich für die Dauer von 24 Monaten berechtigt, die BLUE MOVIE Dienste abzurufen. Die Dauer der Zugangsberechtigung beginnt mit der Freischaltung meiner Smartcard für den ersten abgerufenen BLUE MOVIE Dienst. Hersteller SMARTCARD Ich erhalte die Smartcard, die ich für den Empfang von BLUE MOVIE benötige, vom Fachhändler. Ich erwerbe an der Smartcard kein Eigentum; sie wird mir unentgeltlich für die Dauer meiner Zugangsberechtigung über- Digital-Receiver-Nummer Ich empfange über: ✘ Kabel Satellit Technische Voraussetzungen für den Empfang von BLUE MOVIE: Ich verwende zum Empfang des abonnierten Programms aus jugendschutzrechtlichen Gründen ausschließlich einen – als „geeignet für Premiere“ gekennzeichneten – Digital-Receiver bzw. Premiere Receiver. PERSÖNLICHE DATEN lassen. Mit Ablauf meiner Zugangsberechtigung verliert die Smartcard ihre Gültigkeit. Ich werde meine ungültige Smartcard unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen an Premiere zurücksenden. JUGENDSCHUTZ Die BLUE MOVIE Dienste sind ausschließlich für Erwachsene bestimmt. Ich werde dafür sorgen, dass Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zugang zu den Diensten haben, und verhindern, dass Unbefugte Kenntnis von meiner Geheimzahl oder von meiner JugendschutzPIN erlangen oder dass die elektronischen Vorsperren für die Dienste auf andere Weise umgangen werden. ABRUF VON BLUE MOVIE TICKETS Frau Herr Vorname, Name Geburtsdatum Straße/Hausnummer Mit der Smartcard kann ich die einzelnen BLUE MOVIE Dienste telefonisch unter der Hotline von Premiere oder online über www.bluemovie.cc abrufen. Die einzelnen Dienste sind kostenpflichtig. Es gelten die bei Abruf aktuellen Preise (derzeit € 6,– inkl. MwSt./Abruf). Mit dem Erwerb eines Abruf- tickets erhalte ich ein Guthaben für eine bestimmte Anzahl von BLUE MOVIE Diensten. Das Guthaben muss ich vor Ablauf der Zugangsberechtigung verbrauchen. Auf ein Guthaben aus Abruftickets haben nachträgliche Preisänderungen für Einzelabrufe keinen Einfluss. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN PLZ/Ort Zahlungen erfolgen ausschließlich im Last- und Abruftickets wird mit Bestellung zur schriftverfahren. Das Entgelt für Einzelabrufe Zahlung fällig. Telefon E-Mail DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNGSKLAUSEL PERSONALAUSWEISNUMMER << < <<<<<< Antragsteller mit deutschem Ausweis tragen hier bitte ihre Personalausweisnummer ein. Ausländische Staatsbürger legen bitte eine Kopie ihres Reisepasses bei. ERMÄCHTIGUNG ZUM EINZUG VON FORDERUNGEN DURCH LASTSCHRIFTEN Kontoinhaber Ich willige ein, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten (ohne Einzugsermächtigung und Personalausweis- bzw. Passnummer) auch über die Dauer dieser Vertragsverhältnisse hinaus von Premiere zu Zwecken der Marktforschung und für Marketingmaßnahmen verarbeitet und genutzt werden und zu diesen Zwecken von Premiere an Dritte listenmäßig zusammengefasst übermittelt werden. (Diesen Satz bitte streichen, falls nicht erwünscht.) *Ich bin damit einverstanden, dass Premiere sowie Dritte, an die die von mir angegebenen Daten mit meiner Einwilligung übermittelt werden, mich auch per Telefon und E-Mail zu Zwecken der Marktforschung und für Marketingmaßnahmen ansprechen. *Gilt nur bei Ankreuzen Meine Einwilligung zur Datenverarbeitung und -nutzung und meine Einwilligung zur Nutzung meiner Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu Zwecken der Marktforschung und für Marketingmaßnahmen, zur Übermittlung an Dritte und zur Nutzung meiner Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu Zwecken der Marktforschung und für Marketingmaßnahmen kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG, Medienallee 4, 85774 Unterföhring, widerrufen. Auf eine weitergehende Unterrichtung über Art, Umfang, Ort und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der genannten Daten im Einzelfall verzichte ich. Bankinstitut Original für Premiere VERTRAGSABSCHLUSS Kontonummer Bankleitzahl Ich ermächtige Premiere widerruflich, das Entgelt für Abruftickets und Einzeldienste sowie alle anderen Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags bei Fälligkeit von meinem oben angegebenen Bankkonto einzuziehen. Das Entgelt für Einzelabrufe und Abruftickets wird mit Bestellung zur Zahlung fällig. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen Mit meiner Unterschrift melde ich mich als Nutzer des Telemediendienstes BLUE MOVIE an und bestätige gleichzeitig, dass ich volljährig bin. ✗ Ort/Datum/Unterschrift des Kunden ✗ ✗ Ort/Datum/Unterschrift des Kontoinhabers Ort/Datum/Unterschrift des Händlers Von den beigefügten AGB und den oben genannten Bedingungen habe ich Kenntnis genommen. In eine Datenverarbeitung, wie in der o.g. „Datenschutzrechtlichen Einwilligungsklausel“ beschrieben, willige ich hiermit ein. AV_BLUE MOVIE_140504 Abonnenten-Info Noch Fragen zu Ihrem Abo? Sie erreichen uns jederzeit: telefonisch über die Hotline 0180/514 00 06* oder unter www.bluemovie.cc *EUR 0,12/Min. Vertrag mit Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG (im Nachfolgenden Premiere genannt) über den Bezug des Telemediendienstes BLUE MOVIE. Bitte die weiß unterlegten Felder ausfüllen. Vertragsaufnahme ist nur bei vollständigen Angaben möglich! HIERMIT MELDE ICH MICH ALS NUTZER VON BLUE MOVIE AN: BLUE MOVIE zum Preis von: Entgelt für Zugangsberechtigung inkl. 2 kostenlosen Abrufen Kundennummer Jeder weitere Einzelabruf kostet € 6,00. Ein 10er Abrufticket gibt es für € 55,00 und das 20er Abrufticket schon für € 99,00. <- Wird vom Fachhändler -> ausgefüllt Smartcard-Nummer Händlernummer Smartcard-Schlüssel (Rückseite Smartcard) DIGITAL-RECEIVER ANMELDUNG Ich habe bereits einen Digital-Receiver Ich melde mich als Nutzer des Telemediendienstes BLUE MOVIE an. Mit Zahlung der Zugangsberechtigungsgebühr bin ich für die Dauer von 24 Monaten berechtigt, die BLUE MOVIE Dienste abzurufen. Die Dauer der Zugangsberechtigung beginnt mit der Freischaltung meiner Smartcard für den ersten abgerufenen BLUE MOVIE Dienst. Hersteller SMARTCARD Ich erhalte die Smartcard, die ich für den Empfang von BLUE MOVIE benötige, vom Fachhändler. Ich erwerbe an der Smartcard kein Eigentum; sie wird mir unentgeltlich für die Dauer meiner Zugangsberechtigung über- Digital-Receiver-Nummer Ich empfange über: Kabel Satellit Technische Voraussetzungen für den Empfang von BLUE MOVIE: Ich verwende zum Empfang des abonnierten Programms aus jugendschutzrechtlichen Gründen ausschließlich einen – als „geeignet für Premiere“ gekennzeichneten – Digital-Receiver bzw. Premiere Receiver. PERSÖNLICHE DATEN lassen. Mit Ablauf meiner Zugangsberechtigung verliert die Smartcard ihre Gültigkeit. Ich werde meine ungültige Smartcard unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen an Premiere zurücksenden. JUGENDSCHUTZ Die BLUE MOVIE Dienste sind ausschließlich für Erwachsene bestimmt. Ich werde dafür sorgen, dass Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zugang zu den Diensten haben, und verhindern, dass Unbefugte Kenntnis von meiner Geheimzahl oder von meiner JugendschutzPIN erlangen oder dass die elektronischen Vorsperren für die Dienste auf andere Weise umgangen werden. ABRUF VON BLUE MOVIE TICKETS Frau Herr Vorname, Name Geburtsdatum Straße/Hausnummer Mit der Smartcard kann ich die einzelnen BLUE MOVIE Dienste telefonisch unter der Hotline von Premiere oder online über www.bluemovie.cc abrufen. Die einzelnen Dienste sind kostenpflichtig. Es gelten die bei Abruf aktuellen Preise (derzeit € 6,– inkl. MwSt./Abruf). Mit dem Erwerb eines Abruf- tickets erhalte ich ein Guthaben für eine bestimmte Anzahl von BLUE MOVIE Diensten. Das Guthaben muss ich vor Ablauf der Zugangsberechtigung verbrauchen. Auf ein Guthaben aus Abruftickets haben nachträgliche Preisänderungen für Einzelabrufe keinen Einfluss. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN PLZ/Ort Zahlungen erfolgen ausschließlich im Last- und Abruftickets wird mit Bestellung zur schriftverfahren. Das Entgelt für Einzelabrufe Zahlung fällig. Telefon E-Mail DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNGSKLAUSEL PERSONALAUSWEISNUMMER << < <<<<<< Antragsteller mit deutschem Ausweis tragen hier bitte ihre Personalausweisnummer ein. Ausländische Staatsbürger legen bitte eine Kopie ihres Reisepasses bei. ERMÄCHTIGUNG ZUM EINZUG VON FORDERUNGEN DURCH LASTSCHRIFTEN Kontoinhaber Ich willige ein, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten (ohne Einzugsermächtigung und Personalausweis- bzw. Passnummer) auch über die Dauer dieser Vertragsverhältnisse hinaus von Premiere zu Zwecken der Marktforschung und für Marketingmaßnahmen verarbeitet und genutzt werden und zu diesen Zwecken von Premiere an Dritte listenmäßig zusammengefasst übermittelt werden. (Diesen Satz bitte streichen, falls nicht erwünscht.) *Ich bin damit einverstanden, dass Premiere sowie Dritte, an die die von mir angegebenen Daten mit meiner Einwilligung übermittelt werden, mich auch per Telefon und E-Mail zu Zwecken der Marktforschung und für Marketingmaßnahmen ansprechen. *Gilt nur bei Ankreuzen Meine Einwilligung zur Datenverarbeitung und -nutzung und meine Einwilligung zur Nutzung meiner Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu Zwecken der Marktforschung und für Marketingmaßnahmen, zur Übermittlung an Dritte und zur Nutzung meiner Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu Zwecken der Marktforschung und für Marketingmaßnahmen kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG, Medienallee 4, 85774 Unterföhring, widerrufen. Auf eine weitergehende Unterrichtung über Art, Umfang, Ort und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der genannten Daten im Einzelfall verzichte ich. Bankinstitut Durchschrift für den Premiere Fachhändler VERTRAGSABSCHLUSS Kontonummer Bankleitzahl Ich ermächtige Premiere widerruflich, das Entgelt für Abruftickets und Einzeldienste sowie alle anderen Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags bei Fälligkeit von meinem oben angegebenen Bankkonto einzuziehen. Das Entgelt für Einzelabrufe und Abruftickets wird mit Bestellung zur Zahlung fällig. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen Mit meiner Unterschrift melde ich mich als Nutzer des Telemediendienstes BLUE MOVIE an und bestätige gleichzeitig, dass ich volljährig bin. ✗ Ort/Datum/Unterschrift des Kunden ✗ ✗ Ort/Datum/Unterschrift des Kontoinhabers Ort/Datum/Unterschrift des Händlers Von den beigefügten AGB und den oben genannten Bedingungen habe ich Kenntnis genommen. In eine Datenverarbeitung, wie in der o.g. „Datenschutzrechtlichen Einwilligungsklausel“ beschrieben, willige ich hiermit ein. AV_BLUE MOVIE_140504 Abonnenten-Info Noch Fragen zu Ihrem Abo? Sie erreichen uns jederzeit: telefonisch über die Hotline 0180/514 00 06* oder unter www.bluemovie.cc *EUR 0,12/Min. Vertrag mit Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG (im Nachfolgenden Premiere genannt) über den Bezug des Telemediendienstes BLUE MOVIE. Bitte die weiß unterlegten Felder ausfüllen. Vertragsaufnahme ist nur bei vollständigen Angaben möglich! HIERMIT MELDE ICH MICH ALS NUTZER VON BLUE MOVIE AN: BLUE MOVIE zum Preis von: Entgelt für Zugangsberechtigung inkl. 2 kostenlosen Abrufen Kundennummer Jeder weitere Einzelabruf kostet € 6,00. Ein 10er Abrufticket gibt es für € 55,00 und das 20er Abrufticket schon für € 99,00. <- Wird vom Fachhändler -> ausgefüllt Smartcard-Nummer Händlernummer Smartcard-Schlüssel (Rückseite Smartcard) DIGITAL-RECEIVER ANMELDUNG Ich habe bereits einen Digital-Receiver Ich melde mich als Nutzer des Telemediendienstes BLUE MOVIE an. Mit Zahlung der Zugangsberechtigungsgebühr bin ich für die Dauer von 24 Monaten berechtigt, die BLUE MOVIE Dienste abzurufen. Die Dauer der Zugangsberechtigung beginnt mit der Freischaltung meiner Smartcard für den ersten abgerufenen BLUE MOVIE Dienst. Hersteller SMARTCARD Ich erhalte die Smartcard, die ich für den Empfang von BLUE MOVIE benötige, vom Fachhändler. Ich erwerbe an der Smartcard kein Eigentum; sie wird mir unentgeltlich für die Dauer meiner Zugangsberechtigung über- Digital-Receiver-Nummer Ich empfange über: Kabel Satellit Technische Voraussetzungen für den Empfang von BLUE MOVIE: Ich verwende zum Empfang des abonnierten Programms aus jugendschutzrechtlichen Gründen ausschließlich einen – als „geeignet für Premiere“ gekennzeichneten – Digital-Receiver bzw. Premiere Receiver. PERSÖNLICHE DATEN lassen. Mit Ablauf meiner Zugangsberechtigung verliert die Smartcard ihre Gültigkeit. Ich werde meine ungültige Smartcard unverzüglich, spätestens nach zwei Wochen an Premiere zurücksenden. JUGENDSCHUTZ Die BLUE MOVIE Dienste sind ausschließlich für Erwachsene bestimmt. Ich werde dafür sorgen, dass Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zugang zu den Diensten haben, und verhindern, dass Unbefugte Kenntnis von meiner Geheimzahl oder von meiner JugendschutzPIN erlangen oder dass die elektronischen Vorsperren für die Dienste auf andere Weise umgangen werden. ABRUF VON BLUE MOVIE TICKETS Frau Herr Vorname, Name Geburtsdatum Straße/Hausnummer Mit der Smartcard kann ich die einzelnen BLUE MOVIE Dienste telefonisch unter der Hotline von Premiere oder online über www.bluemovie.cc abrufen. Die einzelnen Dienste sind kostenpflichtig. Es gelten die bei Abruf aktuellen Preise (derzeit € 6,– inkl. MwSt./Abruf). Mit dem Erwerb eines Abruf- tickets erhalte ich ein Guthaben für eine bestimmte Anzahl von BLUE MOVIE Diensten. Das Guthaben muss ich vor Ablauf der Zugangsberechtigung verbrauchen. Auf ein Guthaben aus Abruftickets haben nachträgliche Preisänderungen für Einzelabrufe keinen Einfluss. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN PLZ/Ort Zahlungen erfolgen ausschließlich im Last- und Abruftickets wird mit Bestellung zur schriftverfahren. Das Entgelt für Einzelabrufe Zahlung fällig. Telefon E-Mail DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNGSKLAUSEL PERSONALAUSWEISNUMMER << < <<<<<< Antragsteller mit deutschem Ausweis tragen hier bitte ihre Personalausweisnummer ein. Ausländische Staatsbürger legen bitte eine Kopie ihres Reisepasses bei. ERMÄCHTIGUNG ZUM EINZUG VON FORDERUNGEN DURCH LASTSCHRIFTEN Kontoinhaber Ich willige ein, dass die von mir angegebenen personenbezogenen Daten (ohne Einzugsermächtigung und Personalausweis- bzw. Passnummer) auch über die Dauer dieser Vertragsverhältnisse hinaus von Premiere zu Zwecken der Marktforschung und für Marketingmaßnahmen verarbeitet und genutzt werden und zu diesen Zwecken von Premiere an Dritte listenmäßig zusammengefasst übermittelt werden. (Diesen Satz bitte streichen, falls nicht erwünscht.) *Ich bin damit einverstanden, dass Premiere sowie Dritte, an die die von mir angegebenen Daten mit meiner Einwilligung übermittelt werden, mich auch per Telefon und E-Mail zu Zwecken der Marktforschung und für Marketingmaßnahmen ansprechen. *Gilt nur bei Ankreuzen Meine Einwilligung zur Datenverarbeitung und -nutzung und meine Einwilligung zur Nutzung meiner Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu Zwecken der Marktforschung und für Marketingmaßnahmen, zur Übermittlung an Dritte und zur Nutzung meiner Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu Zwecken der Marktforschung und für Marketingmaßnahmen kann ich jederzeit mit Wirkung für die Zukunft gegenüber Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG, Medienallee 4, 85774 Unterföhring, widerrufen. Auf eine weitergehende Unterrichtung über Art, Umfang, Ort und Zwecke der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der genannten Daten im Einzelfall verzichte ich. Bankinstitut Durchschrift für den Abonnenten VERTRAGSABSCHLUSS Kontonummer Bankleitzahl Ich ermächtige Premiere widerruflich, das Entgelt für Abruftickets und Einzeldienste sowie alle anderen Zahlungen im Rahmen dieses Vertrags bei Fälligkeit von meinem oben angegebenen Bankkonto einzuziehen. Das Entgelt für Einzelabrufe und Abruftickets wird mit Bestellung zur Zahlung fällig. Wenn mein Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Einlösung. Teileinlösungen werden im Lastschriftverfahren nicht vorgenommen Mit meiner Unterschrift melde ich mich als Nutzer des Telemediendienstes BLUE MOVIE an und bestätige gleichzeitig, dass ich volljährig bin. ✗ Ort/Datum/Unterschrift des Kunden ✗ ✗ Ort/Datum/Unterschrift des Kontoinhabers Ort/Datum/Unterschrift des Händlers Von den beigefügten AGB und den oben genannten Bedingungen habe ich Kenntnis genommen. In eine Datenverarbeitung, wie in der o.g. „Datenschutzrechtlichen Einwilligungsklausel“ beschrieben, willige ich hiermit ein. Allgemeine Geschäftsbedingungen Fassung vom 17.5.2004 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den „Vertrag über den Bezug des Telemediendienstes BLUE MOVIE“ zwischen der Premiere Fernsehen GmbH & Co. KG (im Nachfolgenden „Premiere“ genannt) und dem Kunden. 1. Anmeldung als Nutzer Mit Unterzeichnung des Vertrags über den Bezug des Telemediendienstes BLUE MOVIE und Bezahlung der Zugangsberechtigungsgebühr ist der Kunde als Nutzer des Telemediendienstes BLUE MOVIE (in der Folge auch BLUE MOVIE) angemeldet. Die einzelnen im Rahmen von BLUE MOVIE angebotenen Dienste werden in der Folge auch als BLUE MOVIE Dienste bezeichnet. Die Anmeldung berechtigt den Kunden zum Abruf der BLUE MOVIE Dienste. Die Berechtigung läuft 24 Monate nach der erstmaligen Freischaltung der Smartcard für den Empfang eines BLUE MOVIE Dienstes ab und kann danach erneuert werden. 2. Smartcard 2.1 Der Kunde erhält eine Smartcard, über die er die BLUE MOVIE Dienste abrufen und entschlüsseln kann. Er erwirbt an der Smartcard kein Eigentum und darf sie nur zum Abruf der BLUE MOVIE Dienste aufgrund dieses Vertrags verwenden. Die Überlassung der Smartcard ist unentgeltlich. Premiere ist jederzeit berechtigt, die Smartcard kostenfrei auszutauschen oder die Software der Smartcard kostenfrei zu aktualisieren. 2.2 Die Smartcard verliert nach Ablauf von 24 Monaten ab ihrer erstmaligen Freischaltung für den Empfang eines BLUE MOVIE Dienstes ihre Gültigkeit. Die ungültige Smartcard muß der Kunde binnen zwei Wochen an Premiere zurücksenden. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann Premiere eine Ersatzzahlung in Höhe von EUR 35,-- verlangen. Durch die Ersatzzahlung erwirbt der Kunde kein Eigentum an der Smartcard; die Ersatzzahlung entbindet den Kunden auch nicht von seiner Rücksendepflicht. Bei Rücksendung der Smartcard nach erfolgter Ersatzzahlung wird dem Kunden die Ersatzzahlung abzüglich offener Mahnspesen zurückerstattet. Pro Mahnung der Smartcard kann Premiere den Kunden mit Mahnkosten bis zu EUR 7,– (inkl. MwSt.) belasten. 2.3 Der Kunde muß die Smartcard sorgfältig verwahren und vor Beschädigung und Zerstörung schützen. Er darf keine Eingriffe in die Hard- oder Software der Smartcard vornehmen oder vornehmen lassen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Smartcard an Dritte weiterzugeben (auch nicht zu Reparaturzwecken) und muß dafür sorgen, dass sie nicht an Unbefugte gelangt. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keinen Zugang zur Smartcard haben. Der Kunde kann seine Smartcard durch das Kunden-Center von Premiere telefonisch sperren lassen. Für die Neuausgabe einer Smartcard nach Sperre, Verlust oder Beschädigung kann Premiere ein angemessenes Verwaltungsentgelt fordern; dies gilt nicht, wenn die Neuausgabe im Rahmen der Gewährleistung erfolgt. 3. Abruf der BLUE MOVIE Dienste; Abruftickets 3.1 Der Abruf erfolgt telefonisch, online über Internet oder auf jede andere Art, die Premiere im Bestellzeitpunkt anbietet. Premiere kann für den Bestellvorgang ein angemessenes Entgelt fordern; darüber wird der Kunde vor Bestellung informiert. 3.2 Die einzelnen BLUE MOVIE Dienste sind kostenpflichtig. Der Kunde kann sog. Abruftickets erwerben. Mit dem Erwerb erhält er ein Guthaben für eine bestimmte Anzahl von BLUE MOVIE Diensten. Anzahl der Dienste und Preis der Abruftickets richten sich nach den bei Erwerb gültigen Bedingungen von Premiere. Eine nachträgliche Änderung der Preise für einzelne Dienste hat auf das Guthaben auf einem erworbenen Abrufticket keinen Einfluß. Abruftickets müssen vor Ablauf der Nutzungsberechtigung für BLUE MOVIE (siehe Ziffer 1) verbraucht werden. Nach diesem Zeitpunkt verfällt ein ungenütztes Guthaben, wenn die Smartcard ihre Gültigkeit verliert und der Kunde seine Anmeldung nicht erneuert. Ein ungenütztes Guthaben verfällt auch dann, wenn die Smartcard aus Verschulden des Kunden in Verlust gerät oder funktionsuntauglich wird. Zu einem Verfall des Guthabens kann es auch kommen, wenn der Telemediendienst BLUE MOVIE eingestellt wird (näheres siehe Ziffer 7.4). 3.3 Der Kunde darf BLUE MOVIE lediglich zu privaten Zwecken nutzen. Die öffentliche Vorführung der BLUE MOVIE Dienste ist nicht gestattet. Durch die öffentliche Vorführung verstößt der Kunde nicht nur gegen vertragliche Pflichten gegenüber Premiere, sondern greift auch in Rechte Dritter ein; der Kunde muß daher im Fall der öffentlichen Vorführung mit der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter rechnen. 130504_AGB_BLUE MOVIE 4. Allgemeine Obliegenheiten und Pflichten des Kunden 4.1 Dem Kunden obliegt die Bereitstellung eines für den Empfang von BLUE MOVIE Angebotes zugelassenen Digital-Receivers, der die technischen Anforderungen an den Jugendschutz erfüllt (Dies trifft derzeit auf alle Receiver-Modelle zu, die als „Geeignet für Premiere“ zertifiziert sind bzw. Premiere Receiver; Premiere kann weitere Modelle nennen, die die Anforderungen erfüllen). Dem Kunden obliegt ferner auch die Bereitstellung eines digitalen Kabelanschlusses oder einer digitaltauglichen Satellitenempfangsanlage, mit denen BLUE MOVIE empfangen werden kann, sowie der zum Empfang von BLUE MOVIE über den Digital-Receiver notwendigen Endgeräte (TV, VCR etc.). Eingriffe in die Hard- und Software des Digital Receivers können dazu führen, dass der Kunde die BLUE MOVIE-Dienste nicht mehr empfangen kann. Nimmt der Kunde oder ein Dritte solche Eingriffe vor, haftet Premiere nicht. Premiere haftet nicht für Funktionsstörungen der technischen Einrichtungen und Geräte, die der Kunde beistellen muß. 4.2 Spätestens beim ersten Abruf eines BLUE MOVIE Dienstes legt der Kunde seine persönliche Geheimzahl fest. Diese Geheimzahl benötigt er für alle zukünftigen Abrufe. Er muß dafür sorgen, dass Jugendliche oder sonstige unbefugte Dritte keine Kenntnis von der Geheimzahl erlangen können. Die Geheimzahl kann telefonisch beim Kunden-Center von Premiere geändert werden. Der Kunde ist zur Änderung verpflichtet, wenn der Verdacht besteht, dass die Geheimzahl an Jugendliche oder sonstige Unbefugte gelangt ist. 4.3 Neben der Smartcard erhält der Kunde ein Jugendschutz-PIN zugeschickt. Dieser PIN dient der Aufhebung der elektronischen Vorsperre, die den Zugang von Jugendlichen zu einem abgerufenen BLUE MOVIE Dienst verhindern soll. Der Kunde muß dafür sorgen, daß Jugendliche keine Kenntnis von seinem PIN erlangen. Der Jugendschutz-PIN kann telefonisch über das Kunden-Center von Premiere oder gemäß der Gebrauchsanweisung für den Digital-Receiver geändert werden. Der Kunde ist zur Änderung verpflichtet, wenn der Verdacht besteht, daß ein Jugendlicher Kenntnis von seinem PIN erlangt hat. 4.4 Eine nach Vertragsabschluss eintretende Änderung der Anschrift des Kunden ist Premiere unverzüglich mitzuteilen. Bei Änderung des Kontos oder der Bankverbindung hat der Kunde Premiere hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen und unaufgefordert eine entsprechende Einzugsermächtigung zu erteilen. 5. Jugendschutz 5.1 Die BLUE MOVIE Dienste sind ausschließlich für volljährige Personen bestimmt. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen keinen Zugang zu ihnen haben. Der Kunde muß dafür sorgen, dass Jugendliche keine Kenntnis von den Daten erhalten, die für den Abruf von BLUE MOVIE erforderlich sind (Smartcardnummer, Geheimzahl) oder die Aufhebung der elektronischen Vorsperren für BLUE MOVIE ermöglichen (Jugendschutz-PIN). Besteht der Verdacht, dass Jugendliche Kenntnis von diesen Daten erlangt haben, muß er die Daten ändern (Ziffer 4.2 und 4.3) oder die Smartcard sperren lassen. Der Kunde muß außerdem sicherstellen, dass die elektronischen Vorsperren nicht umgangen werden. 5.2 Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen einzuhalten. Wer BLUE MOVIE Jugendlichen vorführt oder Jugendlichen Zugang zu BLUE MOVIE verschafft, setzt sich der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung aus. 5.3 Besteht der begründete Verdacht, dass Jugendliche unter 18 Jahren über den Anschluss des Kunden Zugang zu BLUE MOVIE haben, kann Premiere den Kunden von der Nutzung ihrer Dienste sofort ausschließen. Beweist der Kunde, dass der Verdacht unrichtig ist, hebt Premiere den Ausschluss des Kunden wieder auf. 6. Preise/Zahlungen 6.1 Die Zugangsberechtigungsgebühr wird mit der Anmeldung fällig. Sie ist Entgelt für die Zugangsund Nutzungsberechtigung von BLUE MOVIE. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Zugangsberechtigungsgebühr, wenn er in der Folge die angebotenen Dienste nicht nutzt, ohne dass dies von Premiere zu vertreten ist. Das Entgelt für die einzelnen BLUE MOVIE Dienste und für Abruftickets wird mit Bestellung der Dienste bzw der Tickets zur Zahlung fällig. Es gelten die im Zeitpunkt der Bestellung aktuellen Preise. 6.2 Solange ein Kunde gegenüber Premiere nicht seine Geheimzahl geändert oder seine Smartcard gesperrt hat, haftet er in voller Höhe für das Entgelt für die Dienste und Abruftickets, die unter seiner Smartcardnummer und seiner Geheimzahl bestellt werden. Dies gilt nicht, wenn ein Dritter Dienste bestellt, ohne dass der Kunden dies zumindest fahrlässig ermöglicht hat. 6.3 Alle Zahlungen im Zusammenhang mit der Nutzung von BLUE MOVIE können nur im Banklastschriftverfahren erfolgen. Wird eine Banklastschrift durch einen vom Kunden zu vertretenden Umstand zu Unrecht zurückgerufen, kann Premiere vom Kunden den Ersatz der Kosten (Rücklastschriftgebühr zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von mindestens EUR 5,– inkl. MwSt.) verlangen. Premiere akzeptiert Zahlungen außerhalb des Lastschriftverfahrens nur dann, wenn eine Lastschrift fehlgeschlagen ist und nicht nachgeholt werden kann. Pro Zahlung außerhalb des Lastschriftverfahrens fällt ein angemessenes Verwaltungsentgelt (mindestens EUR 1,45 inkl. MwSt.) an. 6.4 Ist der Kunde mit einer Zahlung im Rückstand, kann Premiere den Kunden von der Nutzung ihrer Telemediendienste und vom Bezug sonstiger Leistungen ausschließen. Premiere ist bei Zahlungsverzug des Kunden außerdem berechtigt, für Mahnungen eine angemessene Mahngebühr (bis zu EUR 7,– inkl. MwSt. pro Mahnung) zu erheben. Der Kunde ist zudem verpflichtet, Premiere die angemessenen Kosten für die Einschaltung eines Inkassobüros sowie die tarifmäßigen Kosten für das Einschreiten eines Rechtsanwalts zu ersetzen. 7. Leistungsstörungen/Haftungen von Premiere 7.1 Erhält der Kunde die Smartcard in beschädigtem oder sonst untauglichem Zustand, wird ihm von Premiere Zug um Zug gegen Rücksendung der schadhaften Smartcard eine neue Smartcard zugeschickt. Premiere haftet nicht für Schäden und Funktionsstörungen der Smartcard, die auf unsachgemäßen Gebrauch oder unsachgemäße Aufbewahrung, auf Eingriffe in die Software oder auf sonstige Manipulationen der Smartcard zurückzuführen sind. 7.2 Kann der Kunde einen abgerufenen BLUE MOVIE Dienst nicht nutzen und ist dieser Umstand von Premiere zu vertreten, fällt für diesen Dienst kein Entgelt an. Premiere erstattet dem Kunden zu Unrecht bezahlte Beträge. Darüber hinaus haftet Premiere nur für Sendeausfälle, die länger als 72 Stunden andauern, und für Sendeausfälle, die Premiere zumindest grob fahrlässig herbeigeführt hat. Premiere haftet außerdem dafür, dass die BLUE MOVIE Dienste insgesamt über die Dauer der Nutzungsberechtigung zu 98% verfügbar sind. 7.3 Kann der Kunde einen bestellten Dienst aus Gründen, die er selbst zu vertreten hat, nicht nutzen, haftet Premiere nicht. Vom Kunden zu vertreten sind insbesondere Störungen oder Ausfälle der technischen Einrichtungen und Geräte, die er selbst bereitstellen muß, oder Störungen aufgrund einer unsachgemäßen Behandlung oder Aufbewahrung der Smartcard. Bezieht ein Kunde die BLUE MOVIE Dienste über Kabelnetz, hat er auch Störungen des Kabelnetzes zu vertreten. 7.4 Stellt Premiere den Telemediendienst BLUE MOVIE ein, enden alle Rechtsansprüche des Kunden auf Bezug der BLUE MOVIE Dienste. Premiere wird die Einstellung mindestens drei Monate im Voraus bekanntgeben. Premiere erstattet dem Kunden im Fall der Einstellung die anteilige Zugangsberechtigungsgebühr für die Zeit, in der er wegen der Einstellung BLUE MOVIE nicht mehr nutzen konnte. Premiere erstattet dem Kunden außerdem ein Guthaben aus Abruftickets, die er vor Bekanntgabe der Einstellung erworben hat. Guthaben aus Abruftickets, die der Kunde nach rechtzeitiger Bekanntgabe der Einstellung erworben hat, verfallen. 7.5 Premiere haftet für Vertragsverletzungen nur bei grob fahrlässigem und vorsätzlichem Verhalten. Diese Haftungseinschränkung gilt nicht für Personenschäden. 8. Datenschutz 8.1 Hinsichtlich des Datenschutzes finden die gesetzlichen Bestimmungen Anwendung, insbesondere das Bundesdatenschutzgesetz sowie der Mediendienstestaatsvertrag. Die vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten sowie Daten über Art und Häufigkeit seiner Nutzung der von Premiere erbrachten Leistungen werden von Premiere erhoben, gespeichert, genutzt, soweit dies für die Durchführung der Verträge, insbesondere für den Betrieb der Premiere Hotline und des Premiere Services sowie für die Abrechnungen erforderlich ist, und für eine Auftragsdatenverarbeitung konzernintern oder an beauftragte Unternehmen übermittelt. 8.2 Premiere erstellt dem Kunden für die Nutzung von Blue Movie eine summarische Abrechnung, die eine Einzelnutzung nicht erkennen lässt. Sofern der Kunde einen Einzelnachweis wünscht, kann er dies schriftlich bei Premiere beantragen. 8.3 Zum Zwecke des Bonitätsaustausches übermittelt Premiere über Beantragung, Aufnahme und Beendigung der Verträge an die InFoScore Consumer Data GmbH (im Nachfolgenden InFoScore genannt), Rheinstrasse 99,7 6532 Baden-Baden und erhält Bonitätsauskünfte über den Abonnenten. Soweit während der Laufzeit der Verträge solche Daten aus anderen Vertragsverhältnissen anfallen, kann Premiere hierüber ebenfalls Auskunft erhalten. Die Datenspeicherung und -übermittlung erfolgt nur, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von Premiere oder eines Kunden von InFoScore erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass schutzwürdige Interessen des Kunden überwiegen. Der Kunde kann jederzeit bei InFoScore Auskunft über die ihn betreffenden gespeicherten Daten erhalten. 9. Auslaufen und Erneuerung der Nutzungsberechtigung Die Berechtigung zur Nutzung von BLUE MOVIE läuft aus, sobald die Smartcard ihre Gültigkeit verliert (Ziffer 2.2). Noch vorhandene Guthaben aus einem Abrufticket verfallen bei Ablauf der Nutzungsberechtigung, wenn der Kunde seine Anmeldung nicht erneuert. Für die Rücksendung der Smartcard gilt Ziff. 2.2. Der Kunde kann seine Nutzungsberechtigung erneuern. Mit der Erneuerung der Nutzungsberechtigung werden die im Zeitpunkt der Erneuerung gültigen Erneuerungsgebühren fällig. 10. Sonstiges 10.1 Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so bleibt die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. 10.2 Dieser Vertrag bedarf zu seiner Rechtswirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.