HA 13-2016 - 1 - bei der ITK
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HA 13-2016 - 1 - bei der ITK
Vorlage HA 13-2016 - 1 STADT NEUSS TOP DER BÜRGERMEISTER GREMIUM DIENSTSTELLE, BERICHTERSTATTER Hauptausschuss Personal- und Verwaltungsmanagement Herr Bürgermeister Breuer/Frau Dezernentin und Verwaltungsdirektorin Burkert ART DER BERATUNG X öffentlich nicht öffentlich BERATUNGSUNTERLAGE BETREFF Abgabe der Beihilfesachbearbeitung BERATUNGSFOLGE (DATUM, GREMIUM) ABSTIMMUNGSERGEBNIS 28.04.2016 Hauptausschuss einstimmig verwiesen 20.05.2016 Rat der Stadt Neuss FINANZIELLE AUFWAND / AUSZAHLUNGEN IN EURO ERTRÄGE / EINZAHLUNGEN IN EURO AUSWIRKUNGEN GESAMTAUFWAND / -AUSZAHLUNGEN GESAMTERTRÄGE / -EINZAHLUNGEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALT) IM HH VERANSCHLAGT 0,00 € 0,00 € DIFFERENZ 0,00 € 0,00 € IM HH VERANSCHLAGT 0,00 € DIFFERENZ 0,00 € FOLGEKOSTEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG) 0,00 € ZUSCHÜSSE (DETAILS SIEHE SACHV ERHALTSDARSTELL UNG) BESCHLUSSEMPFEHLUNG Der Rat beauftragt den Bürgermeister, sowohl vom Rhein-Kreis Neuss als auch von der Landeshauptstadt Düsseldorf einen abschließenden Entwurf einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Durchführung der Beihilfesachbearbeitung einzuholen. Diese beiden Entwürfe werden dann dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. SACHVERHALTSDARSTELLUNG Die Beamtinnen und Beamten der Stadtverwaltung Neuss erhalten nach der Beihilfeverordnung NRW einen Zuschuss zu Ihren Kosten im Krankheitsfall. Es ist beabsichtigt, die Sachbearbeitung für diese Beihilfe an die Landeshauptstadt Düsseldorf abzugeben. Zu diesem Zwecke soll auf Basis des beiliegenden Entwurfes eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf geschlossen werden. Dieser Entwurf befindet sich noch in der Endabstimmung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf. Ausgangspunkt für die beabsichtigte Abgabe der Beihilfesachbearbeitung ist zum einen die seitens des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen vorgesehene Einstellung des Supports des derzeitigen Berechnungsprogrammes Beihilfe NRW zugunsten eines fortentwickelten, jedoch auch teureren Produktes Beihilfe NRW plus, und zum anderen Veränderungen beim eingesetzten Personal, dass die Auswahl und Einarbeitung einer neuen Mitarbeiterin/eines neuen Mitarbeiters erfordert hätte. Vorlage HA 13-2016 - 1 Seite 2 TOP TOP Ein Vergleich der derzeit am Markt üblichen Preise für eine Fremdsachbearbeitung der Beihilfe ergab ein erhebliches Einsparpotential von ca. 80.000 € jährlich. Daraufhin wurden Angebote des Rhein-Kreises Neuss sowie des Competence Centers Beihilfe der Landeshauptstadt Düsseldorf eingeholt. Die Fachlichkeit und Aufgabenabwicklung ist bei beiden Beihilfestellen vergleichbar. Die Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf ermöglicht den sofortigen Einsatz des Verfahrens Beihilfe NRW plus bei gleichzeitig höherer Wirtschaftlichkeit. Die Servicequalität für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt erhalten. Der vom Kreis Neuss angebotene Preis liegt je Einzelfall unter dem Preis der Landeshauptstadt Düsseldorf je Fall, zu dem noch eine Scankostenpauschale hinzukommt. Bei den durchgeführten Preisvergleichen wurde dem Angebotspreis des Rhein-Kreises Neuss jedoch die durch einen Einsatz von BeihilfeNRWplus zu erwartenden zukünftigen Mehrkosten sowie die Scankostenpauschale zugeschlagen. Diese Mehrkosten wurden auf Basis der hier bekannten Kosten für die Lizenzerweiterung und für die erforderliche Zwischenschaltung eines Gebietsrechenzentrums ermittelt. Damit liegt der Preis des Rhein-Kreises Neuss über dem der Landeshauptstadt Düsseldorf. Auch bei einer Vergleichsrechnung über die vorgesehene Vertragslaufzeit von fünf Jahren, bei dem für den Rhein-Kreis Neuss noch für zwei Jahre die Kosten für das preiswertere Verfahren BeihilfeNRW unterstellt wurden, ist das Angebot der Landeshauptstadt günstiger. Die entsprechenden Berechnungen liegen, wie in der Sitzung des Hauptausschusses am 28.04.2016 zugesagt, als Anlage bei. Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte haben der Abgabe der Beihilfesachbearbeitung zugestimmt, die Schwerbehindertenvertretung wurde ebenfalls beteiligt. Zwischenzeitlich wurde der Rhein-Kreis Neuss unter Angabe der Gründe, die zum beschriebenen Verwaltungsvorschlag geführt haben, nochmals angeschrieben, um ihm Gelegenheit zu geben, ein verändertes Angebot abzugeben. Davon losgelöst ist am 9.05.2016 ein Schreiben des Rhein-Kreises Neuss eingegangen, in dem dieser erklärt, dass eine Preisanpassung wegen der Umstellung auf BeihilfeNRWplus, wenn überhaupt, nur einen Euro je Fall betragen werde. Als Antwort auf dieses Schreiben wurde der Rhein-Kreis Neuss mit Schreiben vom 10.05.2016 gebeten, ein konkretes und verbindliches Angebot vorzulegen, die Antwort hierauf ist am 13.05.2016 eingegangen. Der Schriftverkehr ist als Anlage beigefügt. ANLAGENNUMMER BEZEICHNUNG HA 13-2016 - 1 - 1 Vereinbarung über die Durchführung der Beihilfebearbeitung Berechnungsgrundlage Schreiben an den Rhein-Kreis Neuss vom 06.05.2016 Schreiben des Rhein-Kreis Neuss vom 03.05.2016 Schreiben an den Rhein-Kreis Neuss vom 10.05.2016 Schreiben des Rhein-Kreis Neuss vom 13.05.2016 HA 13-2016 HA 13-2016 HA 13-2016 HA 13-2016 HA 13-2016 - 1-2 1-3 1-4 1-5 1-6