HA 13-2016 - 1 - bei der ITK

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HA 13-2016 - 1 - bei der ITK
Vorlage HA 13-2016 - 1
STADT NEUSS
TOP
DER BÜRGERMEISTER
GREMIUM
DIENSTSTELLE, BERICHTERSTATTER
Hauptausschuss
Personal- und Verwaltungsmanagement
Herr Bürgermeister Breuer/Frau
Dezernentin und Verwaltungsdirektorin
Burkert
ART DER BERATUNG
X
öffentlich
nicht öffentlich
BERATUNGSUNTERLAGE
BETREFF
Abgabe der Beihilfesachbearbeitung
BERATUNGSFOLGE (DATUM, GREMIUM)
ABSTIMMUNGSERGEBNIS
28.04.2016
Hauptausschuss
einstimmig verwiesen
20.05.2016
Rat der Stadt Neuss
FINANZIELLE
AUFWAND / AUSZAHLUNGEN IN EURO
ERTRÄGE / EINZAHLUNGEN IN EURO
AUSWIRKUNGEN
GESAMTAUFWAND
/
-AUSZAHLUNGEN
GESAMTERTRÄGE /
-EINZAHLUNGEN
(DETAILS SIEHE
SACHVERHALT)
IM HH
VERANSCHLAGT
0,00 €
0,00 €
DIFFERENZ
0,00 €
0,00 €
IM HH
VERANSCHLAGT
0,00 €
DIFFERENZ
0,00 €
FOLGEKOSTEN (DETAILS SIEHE SACHVERHALTSDARSTELLUNG)
0,00 €
ZUSCHÜSSE (DETAILS SIEHE SACHV ERHALTSDARSTELL UNG)
BESCHLUSSEMPFEHLUNG
Der Rat beauftragt den Bürgermeister, sowohl vom Rhein-Kreis Neuss als auch von der
Landeshauptstadt Düsseldorf einen abschließenden Entwurf einer öffentlich-rechtlichen
Vereinbarung über die Durchführung der Beihilfesachbearbeitung einzuholen. Diese beiden
Entwürfe werden dann dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
SACHVERHALTSDARSTELLUNG
Die Beamtinnen und Beamten der Stadtverwaltung Neuss erhalten nach der
Beihilfeverordnung NRW einen Zuschuss zu Ihren Kosten im Krankheitsfall.
Es ist beabsichtigt, die Sachbearbeitung für diese Beihilfe an die Landeshauptstadt
Düsseldorf abzugeben.
Zu diesem Zwecke soll auf Basis des beiliegenden Entwurfes eine öffentlich-rechtliche
Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf geschlossen werden. Dieser Entwurf
befindet sich noch in der Endabstimmung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Ausgangspunkt für die beabsichtigte Abgabe der Beihilfesachbearbeitung ist zum einen die
seitens des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen vorgesehene Einstellung des Supports
des derzeitigen Berechnungsprogrammes Beihilfe NRW zugunsten eines fortentwickelten,
jedoch auch teureren Produktes Beihilfe NRW plus, und zum anderen Veränderungen beim
eingesetzten Personal, dass die Auswahl und Einarbeitung einer neuen Mitarbeiterin/eines
neuen Mitarbeiters erfordert hätte.
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Ein Vergleich der derzeit am Markt üblichen Preise für eine Fremdsachbearbeitung der
Beihilfe ergab ein erhebliches Einsparpotential von ca. 80.000 € jährlich.
Daraufhin wurden Angebote des Rhein-Kreises Neuss sowie des Competence Centers
Beihilfe der Landeshauptstadt Düsseldorf eingeholt. Die Fachlichkeit und
Aufgabenabwicklung ist bei beiden Beihilfestellen vergleichbar.
Die Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf ermöglicht den sofortigen Einsatz
des Verfahrens Beihilfe NRW plus bei gleichzeitig höherer Wirtschaftlichkeit.
Die Servicequalität für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt erhalten.
Der vom Kreis Neuss angebotene Preis liegt je Einzelfall unter dem Preis der
Landeshauptstadt Düsseldorf je Fall, zu dem noch eine Scankostenpauschale hinzukommt.
Bei den durchgeführten Preisvergleichen wurde dem Angebotspreis des Rhein-Kreises
Neuss jedoch die durch einen Einsatz von BeihilfeNRWplus zu erwartenden zukünftigen
Mehrkosten sowie die Scankostenpauschale zugeschlagen. Diese Mehrkosten wurden auf
Basis der hier bekannten Kosten für die Lizenzerweiterung und für die erforderliche
Zwischenschaltung eines Gebietsrechenzentrums ermittelt.
Damit liegt der Preis des Rhein-Kreises Neuss über dem der Landeshauptstadt Düsseldorf.
Auch bei einer Vergleichsrechnung über die vorgesehene Vertragslaufzeit von fünf Jahren,
bei dem für den Rhein-Kreis Neuss noch für zwei Jahre die Kosten für das preiswertere
Verfahren BeihilfeNRW unterstellt wurden, ist das Angebot der Landeshauptstadt günstiger.
Die entsprechenden Berechnungen liegen, wie in der Sitzung des Hauptausschusses am
28.04.2016 zugesagt, als Anlage bei.
Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte haben der Abgabe der
Beihilfesachbearbeitung zugestimmt, die Schwerbehindertenvertretung wurde ebenfalls
beteiligt.
Zwischenzeitlich wurde der Rhein-Kreis Neuss unter Angabe der Gründe, die zum
beschriebenen Verwaltungsvorschlag geführt haben, nochmals angeschrieben, um ihm
Gelegenheit zu geben, ein verändertes Angebot abzugeben.
Davon losgelöst ist am 9.05.2016 ein Schreiben des Rhein-Kreises Neuss eingegangen, in
dem dieser erklärt, dass eine Preisanpassung wegen der Umstellung auf BeihilfeNRWplus,
wenn überhaupt, nur einen Euro je Fall betragen werde.
Als Antwort auf dieses Schreiben wurde der Rhein-Kreis Neuss mit Schreiben vom
10.05.2016 gebeten, ein konkretes und verbindliches Angebot vorzulegen, die Antwort
hierauf ist am 13.05.2016 eingegangen.
Der Schriftverkehr ist als Anlage beigefügt.
ANLAGENNUMMER
BEZEICHNUNG
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Vereinbarung über die Durchführung der
Beihilfebearbeitung
Berechnungsgrundlage
Schreiben an den Rhein-Kreis Neuss vom 06.05.2016
Schreiben des Rhein-Kreis Neuss vom 03.05.2016
Schreiben an den Rhein-Kreis Neuss vom 10.05.2016
Schreiben des Rhein-Kreis Neuss vom 13.05.2016
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