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Bekanntgabe der Beschlüsse aus der Sitzung des Verwaltungsausschusses vom 26. März 2007 - Vorsitz Oberbürgermeister Himmelsbach - Öffentlich - 22 Betriebskostenzuschuss an den Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Heilbronn für den geplanten Montessori-Kindergarten (Drucks. 37) Beschluss: Der Arbeiter-Samariter-Bund Regionalverband Heilbronn (ASB) erhält zu den Kosten des laufenden Betriebs seines geplanten Montessori-Kindergartens in Heilbronn, Gellertstraße 47, einen Betriebskostenzuschuss in Höhe der städtischen KindergartenRegelförderung (85 Prozent der ungedeckten, förderfähigen Betriebskosten). Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem ASB eine Vereinbarung über Betrieb und Förderung der Kindertageseinrichtung abzuschließen, auf der Grundlage der mit den übrigen Trägern nichtstädtischer Tageseinrichtungen für Kinder geltenden Vereinbarung. - 23 Wohnungslosenhilfe in Heilbronn -Zwischenbericht zur Neukonzeption und Genehmigung der städtischen Förderung der Fachberatungsstelle und der Tagesstätte der Aufbaugilde ab 2007(Drucks. 60) Beschluss: 1. Der Zwischenbericht zur Neukonzeption der Wohnungslosenhilfe in Heilbronn wird zur Kenntnis genommen. 2. Die Aufbaugilde Heilbronn gGmbH erhält ab dem Haushaltsjahr 2007 für die von ihr im Rahmen der Wohnungslosenhilfe betriebenen Einrichtungen folgende städtische Förderung: -1- a) Fachberatungsstelle: Die Stadt übernimmt 65 Prozent der ungedeckten pauschalierten Personal- und Sachkosten für maximal 2,8 sozialpädagogische Fachkräfte. In Abhängigkeit von den Erträgen der Fachberatungsstelle ergibt sich ein städtischer Zuschuss von ca. 116.400 EUR/Jahr. Bei weniger als 580 Beratungsfällen (nach §§ 67ff SGB XII) im laufenden Jahr wird im Folgejahr die Förderung auf 2,5 Fachkräfte und einen Zuschuss von ca. 103.700 EUR/Jahr reduziert. b) Tagesstätte: Die Stadt übernimmt 90 Prozent der ungedeckten pauschalierten Personal- und Sachkosten für 1,29 sozialpädagogische Fachkräfte und 0,5 Hauswirtschaftskräfte. In Abhängigkeit von den Erträgen der Tagesstätte ergibt sich ein städtischer Zuschuss von ca. 75.700 EUR/Jahr. 3. Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Aufbaugilde und dem Landkreis Heilbronn eine Vereinbarung über die beschlossene Förderung der Fachberatungsstelle und der Tagesstätte abzuschließen. - 24 Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen (Drucks. 73) Beschluss: Der Annahme von Spenden gemäß der Anlagen 1 bis 5 zu Gemeinderatsdrucksache Nr. 73 wird zugestimmt. -2-