Veranstaltungsbroschüre - IndustrieMesse Rhein-Main
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Veranstaltungsbroschüre - IndustrieMesse Rhein-Main
REGIONALE VERANSTALTUNG NATIONALE WERBUNG IndustrieMesse Rhein-Main R Regionale Fachmesse für die produzierende Industrie 08. und 09. November 2016 messecenter | Rhein-Main Hofheim Wallau Messekonzept | Preise | Buchungsformulare Zeitlich gestaffelte, attraktive Frühbucher-Rabatte Buchungsschluss 05. September 2016 www.nx-messen.de WILLKOMMEN ZUR 1. INDUSTRIEMESSE RHEIN-MAIN Zusammenkommen, Kennenlernen, Zusammenarbeiten… Unternehmen aus vielen Branchen haben in der Rhein-Main Region (Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main) ihren Sitz und beschäftigen etwa 1,8 Millionen Arbeitnehmer. In der Frankfurter Innenstadt überwiegen Banken und Investmentgesellschaften; im weiteren Umfeld hat sich in den vergangenen 20 Jahren die produzierende Industrie stark etabliert, wobei die Automobil-, Zulieferer- und Metallverarbeitungsindustrie eine Schlüsselrolle einnimmt. Viele international agierende Unternehmen haben eine Europa- oder Deutschlandzentrale in der Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main. Mit der neuen regional-orientierten 1. IndustrieMesse Rhein-Main werden die Unternehmen sowie die wirtschaftliche Kraft und Vielfalt der Industrieregion Rhein-Main deutlich in den Mittelpunkt gerückt. Im Fokus steht das Zusammenkommen, Kennenlernen – und letztlich die konzentrierte und enge Zusammenarbeit in der Region Rhein-Main. Das bewährte Messekonzept des »Local Sourcing« (Geschäft vor Ort) bietet kurze und direkte Wege zu neuen und alten Geschäftspartnern, denn die Veranstaltung verknüpft den Vertrieb in der Region dicht und schnell mit potenziellen Interessenten und bestehenden Kunden. Die Veranstaltung ist damit ein hocheffizientes Vertriebsinstrument für das regionale Kerngeschäft – eine neue und optimale Plattform zur kompakten und konzentrierten Präsentation von Produkten und Unternehmensleistungen im heimischen Markt. REGIONAL-ORIENTIERTE INDUSTRIEMESSE für Unternehmen der produzierenden Industrie am Standort Rhein-Main, Südhessen – sowie angrenzende Bundesländer KOSTENGÜNSTIGE TEILNAHME Standflächen ohne und mit Messestand buchbar, siehe S. 6 und 7, Preise S. 13 ATTRAKTIVE FRÜHBUCHER-RABATTE nach Buchungsdatum gestaffelte Frühbucher-Rabatte. Rabatte und Preise siehe Hauptaussteller-Buchungsformular Seite 13, Punkt 4 INTERNET-PORTAL MIT ONLINE-SHOP unterstützend zur Veranstaltung. Für Aussteller mit Zugriff auf den eigenen Datenpool und Online-Shop zur Administration der Teilnahme, siehe Seite 10 PROFESSIONELLE WERBUNG kostenlose Werbematerialien für Aussteller sowie umfangreiche Werbemaßnahmen regional und überregional, siehe Seite 11 HOCHWERTIGER MESSEKATALOG kostenlos für Messebesucher, siehe Seite 12 ELEKTRONISCHES EINLASS-SYSTEM mit vorgelagerter Online-Registrierung 2 | IndustrieMesse Rhein-Main AUSSTELLER UND FACHBESUCHER Die regionale Industrie im Mittelpunkt Als AUSSTELLER der 1. IndustrieMesse Rhein-Main stehen diejenigen Unternehmen im Mittelpunkt, die ihren Kundenkreis unter regionalen Gesichtspunkten festigen bzw. vergrößern möchten. Die Aussteller kommen – ebenso wie die Fachbesucher – aus verschiedenen Branchen. Der Schwerpunkt liegt bei der produzierenden Industrie sowie bei den industrienahen Dienstleistern. Die FACHBESUCHER der 1. IndustrieMesse Rhein-Main sind Führungskräfte und Mitarbeiter aus unterschiedlichen Unternehmensbereichen und Branchen, die neue Kontakte bzw. neue Lieferanten suchen und sich über die Leistungsvielfalt und Leistungskraft der Industrie in der Region informieren möchten. Für die Fachbesucher von regional-orientierten Industriemessen steht ein wichtiger Aspekt im Vordergrund: Sie bevorzugen das ›Local Sourcing‹, besonders wenn es um diese Themen geht: . KONZENTRIERTE, ENGE ZUSAMMENARBEIT . QUALITÄT, ZUVERLÄSSIGKEIT . LIEFERTREUE Die Entscheider begrüßen den Überblick über die heimlischen Unternehmen, deren Leistungs- und Angebotsvielfalt. Und genau hier greift das Konzept der IndustrieMesse Rhein-Main. IndustrieMesse Südwestfalen, Siegen (ehem. Zulieferer-Messe) IndustrieMesse Nordhessen, Kassel IndustrieMesse Rhein-Main | 3 NOMENKLATUR INDUSTRIEMESSE RHEIN-MAIN n Antriebe/Antriebstechnik n Arbeitsschutz n Automatisierung/Automatisierungstechnik n Bauteile/Baugruppen n Bauzuliefererindustrie n Betriebstechnik/Betriebsbedarf n Bildverarbeitung n Blechbearbeitung n CAD/CAM/Digitale Konstruktion n Dienstleistungen rund ums Unternehmen n Druckluft/Drucklufttechnik n Elektrische Ausrüstung n Energie/Energieeffizienz n Fertigungs-/Prozessautomatisierung n Fertigungsmesstechnik n Filtertechnik n Generative Fertigung n Giessen/Schmieden n Hydraulik/Pneumatik n Identtechnik n Industrieelektronik n Instandhaltung n IT-Business n Konstruktion/Entwicklung/Engineering n Kunststoffe/Kunststoffverarbeitung n Logistik/inner- und außerbetrieblicher Transport n Management n Maschinen n Maschinenbau n Mess- und Prüftechnik n Metallbearbeitung/Zerspanungstechnik n Montagetechnik/Montageautomatisierung n Oberflächentechnik, -veredelung, -behandlung n Personaldienstleistungen n Qualitätsmanagement n Rapid X n Roboter n Spanende Fertigung n Technischer Handel/Zulieferer-Markt n Trenntechnik n Umwelttechnik n Verbände und Institutionen n Verbindungstechnik n Wartung und Reinigung n Werkstoffe n Werkzeuge Eine detaillierte Nomenklatur befindet sich für die Aussteller im Online-Shop (zur Anwahl während der Dateneingabe). Nomenklatur freibleibend; in alphabetischer Reihenfolge. Nomenklatur entnommen dem Messekatalog IndustrieMesse Nordhessen 2015 4 | IndustrieMesse Rhein-Main [wfb] Fachmesse für Werkzeug- und Formenbau, Siegen IndustrieMesse Rhein-Main | 5 STANDFLÄCHEN, FLÄCHENFORMEN, MESSEBAU STANDFLÄCHEN können OHNE und MIT Messestand gebucht werden PREISE PRO QUADRATMETER finden Sie auf dem Hauptaussteller-Buchungsformular auf Seite 13. In den Preisen sind zahlreiche Leistungen enthalten. Detaillierte Informationen finden Sie auf der gegenüberliegenden Seite 7 STANDFLÄCHE OHNE MESSESTAND Mindestmaß 3 m Länge (L) x 3 m Breite (B). Größere Standflächen sind durch Kopplung von mehreren Standflächeneinheiten möglich. Im Hauptaussteller-Buchungsformular auf Seite 13, Punkt 4 STANDFLÄCHE MIT MESSESTAND Mindestmaß 3 m Länge (L) x 3 m Breite (B). Größere Standflächen sind durch Kopplung von mehreren Standflächeneinheiten möglich. Im Hauptaussteller-Buchungsformular auf Seite 13, Punkt 5 VERSCHIEDENE FLÄCHENFORMEN sind im Angebot: Reihenstand, Eckstand, Kopfstand, Blockstand. Der BasisQuadratmeterpreis ist von der Flächenform abhängig. Im HauptausstellerBuchungsformular auf Seite 13, Punkt 4 UNTERAUSSTELLER Jeder Hauptaussteller kann bis zu 2 Unteraussteller auf seinem Messestand platzieren. Beachten Sie die Hinweise auf dem Unteraussteller-Buchungsformular Seite 14 BUCHUNGSFORMULARE stehen für Hauptaussteller und Unteraussteller getrennt zur Verfügung, siehe Seite 13 und 14. Verwenden Sie für die Buchung Ihrer Messeteilnahme ausschließlich diese Formulare. Die Buchungsformulare finden Sie auch im Internet auf der Veranstaltungs-Homepage RABATT-ZEITRAUM bis 01. Juni 2016; Rabatte nach Buchungseingang gestaffelt, von 30% bis 15%; siehe Hauptaussteller-Buchungsformular Seite 13, Punkt 4 BUCHUNGSSCHLUSS 05. September 2016 für Hauptaussteller 23. September 2016 für Unteraussteller 6 | IndustrieMesse Rhein-Main ZAHLREICHE LEISTUNGEN IM MIETPREIS ENTHALTEN 1 2 Illustration Standard-Systemstand 3 Standfläche ohne Messestand Standfläche mit Messestand Eintrag/Firmenportrait im Messekatalog 4 4 Eintrag/Firmenportrait im Internet 4 4 2 Ausstellerausweise 4 4 umfangreiches Sortiment an Werbemittel 4 4 kostenfrei Parken 4 4 Teppichboden 4 4 beschriftbare Blende 1 - 4 ausreichend Beleuchtung 2 - 4 weiße Wände 3 - 4 LEISTUNGEN IM MIETPREIS ENTHALTEN BEI BUCHUNG »STANDFLÄCHE MIT MESSESTAND« IST DER MESSESTAND AUSGESTATTET WIE FOLGT (SIEHE AUCH ILLUSTRATION OBEN) Via Online-Shop sind zahlreiche kostenlose und kostenpflichtige Zusatzleistungen buchbar: Mietmöbel, Werbemittel, diverse Versorgungsleistungen, Ausweise, etc. Detaillierte Informationen über den Online-Shop erhalten Sie auf Seite 10 IndustrieMesse Rhein-Main | 7 PRÄSENTATIONS-FAHRZEUGE, SHOW-TRUCKS PLATZIERUNG VON PRÄSENTATIONS-FAHRZEUGEN, SHOW-TRUCKS, EXPOTAINER Im räumlichen Umfeld der Veranstaltung können eine begrenzte Anzahl LKWs/Fahrzeuggespanne platziert werden. VERSORGUNGSLEISTUNGEN Da die benötigten Versorgungsleistungen sehr unterschiedlich sind, müssen diese jeweils von Ihnen bis zum Anmeldeschlusstermin angegeben und von uns geprüft werden. Die benötigten bzw. zur Verfügung stehenden Versorgungsleistungen sind u. U. maßgeblich entscheidend für den Standort des Fahrzeugs BENÖTIGTE DATEN Wir benötigen: - die lichten Maße des Fahrzeugs bzw. Fahrzeug-Gespanns - das Gesamtgewicht (to.) - die technischen Werte der benötigten Versorgungsleistungen KOSTEN Stellkosten: 740,- Euro pro Fahrzeug, zuzüglich Versorgungsleistungen nach Aufwand (Strom, Druckluft). Präsentations-Fahrzeuge können ausschließlich von Haupt- und Unterausstellern platziert werden ANMELDESCHLUSS 05. September 2016 INFORMATIONEN Es steht rechtzeitig ein » Merkblatt für das Aufstellen von PräsentationsFahrzeugen« mit detaillierten Angaben auf der Veranstaltungs-Homepage zur Verfügung 8 | IndustrieMesse Rhein-Main Links: Präsentations-Fahrzeuge auf dem Vorplatz der Rittal Arena, IndustrieMesse Mittelhessen, Wetzlar (ehem. MetallMesse Mittelhessen) Unten: Präsentations-Fahrzeuge auf dem Vorplatz der Siegerlandhalle, IndustrieMesse Südwestfalen, Siegen (ehem. Zulieferer-Messe »Maschinenbau« Südwestfalen) IndustrieMesse Rhein-Main | 9 MESSEPORTAL UND ONLINE-SHOP Administration der Messeteilnahme via Online-Shop: erledigt in 5 Schritten Die IndustrieMesse Rhein-Main wird im Internet von einem modernen Messeportal mit integriertem Online-Shop und elektronischem Einlass-System begleitet. Die AUSSTELLER können mit Ihren Zugangsdaten auf den eigenen Datenpool bzw. auf die Ausstellerdatenbank zugreifen und im Administrationsbereich in fünf Schritten (siehe oben) die Teilnahme an der Veranstaltung umfassend organisieren. Die FACHBESUCHER können sich ausführlich über die Aussteller bzw. Hallenbelegung informieren – und alle relevanten Informationen rund um die Veranstaltung bzw. den Messebesuch abfragen. AUSSTELLERDATENBANK MIT EINGABE VON BENUTZERNAMEN UND PASSWORT können sich Aussteller in ihren Account einloggen, um ihre Eintragungen und Bestellungen zu organisieren DIE EINGEGEBENEN EINTRAGUNGEN bilden die Basis für die Veröffentlichung im Internet sowie im Messekatalog DIESE INFOS ERSCHEINEN IM INTERNET UND MESSEKATALOG* Anschrift, Branche, Firmenprofil, Produktprogramm, uvm. DIESE ARTIKEL KÖNNEN VIA ONLINE-SHOP BESTELLT WERDEN Ausweise: Ausstellerausweise Werbematerialien: Aufkleber, Flyer, Gutscheine etc. Messestand-Austattung: Mietmöbel, Standergänzungen etc. Versorgungsleistungen: Strom, Druckluft, Reinigung etc. DER ONLINE-SHOP IST GEÖFFNET 01. Juni bis 24. Oktober 2016 DAS ELEKTRONISCHE EINLASS-SYSTEM dient der Registrierung der Fachbesucher sowie der Abrechnung der Eintrittskarten-Gutscheine * Leistungsumfang freibleibend! Das Leistungsspektrum wird kontinuierlich erweitert bzw. verbessert. Eine Vorab-Übersicht über die Shop-Artikel steht rechtzeitig online 10 | IndustrieMesse Rhein-Main REGIONALE VERANSTALTUNG NATIONALE WERBUNG WERBEMASSNAHMEN UND -MITTEL IM UMFELD DER VERANSTALTUNGEN Gezielte Werbe- und Marketingaktionen im Umfeld der Veranstaltungen: WERBEMEDIEN UND -AKTIONEN n Anzeigenwerbung, PR in Fachzeitschriften n Bannerwerbung in Internetportalen n periodische Direktwerbung n Radiowerbung BESUCHER-EINLADUNGEN MIT DEM CATCH-ALL-CODE Jeder Aussteller erhält mit der Buchungsbestätigung: n einen – firmenspezifisch verschlüsselten – Catch-All-Code für seine Besucher-Einladungsaktionen sowie zu einem späteren Zeitpunkt Werbematerial (s. u.) Der Catch-All-Code (CAC) Der Catch-All-Code ist ein mehrstelliger Code, bestehend aus einer Zahlen/Buchstaben-Kombination. Mit diesem Code kann sich eine beliebige Anzahl an Personen registrieren. Betritt der Messebesucher die Veranstaltung, wird der CatchAll-Code aktiviert – die Kontaktdaten des Messebesuchers dadurch dem einladenden Unternehmen zur Verfügung gestellt. Der Catch-All-Code kann mit beliebigen Medien in den Markt versendet werden (E-Mail, schriftlich, mündlich, als Hinweis in einem Internet-Banner. etc). Die Besucher-Registrierung ist ab 2 Monate vor der Veranstaltung auf der VeranstaltungsHomepage freigeschaltet. Die Einladung mit dem Catch-All-Code sowie die Online-Vorregistrierung ist Ihr Marketing-Instrument: n Sie treten durch Ihre Einladung – z. B. durch den Versand von Eintrittskarten-Gutscheinen – bereits vor der Veranstaltung mit Ihren (Wunsch)Kunden in Kontakt und geben diesen die Möglichkeit, sich vorab (für ihn) kostenfrei auf Ihre Einladung hin zur Messe zu registrieren. (Bitte beachten Sie die Abrechnungsbedingungen Ihrer Eintrittskarten-Gutscheine im Online-Shop). n Sie können im zeitlichen Vorfeld der Veranstaltung überprüfen, ob wichtige – von Ihnen eingeladene Kunden – sich schon online registriert haben (Online-Shop, Menü Zusammenfassung). Wenn noch keine Registrierung vorliegt, laden Sie noch einmal »gezielt« ein n Sie erhalten nach der Veranstaltung mit der Gutschein-Abrechnung die Kontaktdaten aller über Ihren Catch-All-Code registrierten Messebesucher und können gezielt noch einmal nachfassen WERBEMATERIALIEN Wir unterstützen unsere Aussteller mit umfangreichem Werbematerial. Jeder Aussteller erhält 3 Monate vor der Veranstaltung sein »Werbe-Starter-Kit« mit Werbematerial kostenlos zugestellt – u. a. inklusive codierten EintrittskartenGutscheinen, die z. T. kostenpflichtig abgerechnet werden (siehe Seite 17, Eintrittspreis – sowie Besondere Teilnahmebedingungen Punkt 17). Das Werbematerial kann im Online-Shop nachbestellt werden. IndustrieMesse Rhein-Main | 11 DER MESSEKATALOG ZUR VERANSTALTUNG Das regionale Industrieverzeichnis… Zu den Veranstaltungen wird ein hochwertiger Messekatalog produziert, der zur kostenlosen Mitnahme bereit liegt. INHALT MESSEKATALOG n Ausstellerübersicht und -portraits n Kontaktdaten, Firmenportrait, Produktübersicht n Ausstellerübersicht, nach Produktgruppen sortiert n Hallenplan n Anzeigenwerbung Die Daten werden von den Ausstellern online direkt eingegeben und erscheinen im Messekatalog sowie im Internet. Die Katalog- und Interneteinträge können bis zum Redaktions-/Anzeigenschluss eingegeben werden. Für die Veröffentlichung der Unternehmensportraits im Messekatalog und Internet fallen keine zusätzlichen Kosten an. ANZEIGENWERBUNG IM MESSEKATALOG Im Messekatalog können Aussteller und nicht ausstellende Unternehmen Anzeigenwerbung platzieren. Die Sonderplatzierungen (Umschlagseiten) bleiben den Ausstellern vorbehalten. PREISLISTE siehe auch detaillierte Informationen in den Mediadaten des Messekatalogs im Internet n 1/2 Seite 4-farbig: 325,- Euro n 1/1 Seite 4-farbig: 500,-Euro n PR-Seite 4-farbig: 800,-Euro Sonderplatzierungen (jeweils nur 1 x verfügbar) n Titelseite: unverkäuflich n 2. Umschlagseite: 690,- Euro n 3. Umschlagseite: 690,- Euro n 4. Umschlagseite: 800,- Euro, jeweils zzgl. ges. MwSt. REDAKTIONS-/ANZEIGENSCHLUSS 23. September 2016 Auf der Veranstaltungs-Homepage stehen die Mediadaten des Messekatalogs online. 12 | IndustrieMesse Rhein-Main Verbindliche Buchung Hauptaussteller – Buchungsschluss 05. September 2016 – IndustrieMesse Rhein-Main | 08. und 09. November 2016 | Hofheim Wallau Telefax an: Nexxus Veranstaltungen GmbH, Keltern | Telefax-Nummer + 49(0) 72 36 . 93 74 93 >1.) Geben Sie in diesem Feld Ihre allgemeinen Firmenkontaktdaten an. Diese erscheinen u.a. im Internet sowie im Messekatalog. Bitte deutlich schreiben!! . Fragen? Rufen Sie mich an: Ulrich Brosz, Telefon 0 700.17 17 7000 Firma Straße PLZ, Ort E-Mail Internet Telefon Telefax USt.-ID-Nummer 2.) Geben Sie in diesem Feld Ihre persönlichen Kontaktdaten an (-> zuständiger Ansprechpartner für die Messe-Administration). Diese dienen uns für die Korrespondenz, Rückfragen sowie als Zustelladresse für den informellen Veranstalter-Newsletter !!! Ansprechpartner Telefon-Durchwahl E-Mail Bemerkung 3.) Über die Internetseite www.nx-messen.de gelangen Sie auf die Veranstaltungs-Homepage mit dem Hallenplan. Bitte tragen Sie die von Ihnen gewünschte Standnummer(n) im Buchungsformular ein. Nebeneinander liegende Standflächen können kombiniert werden. Bei kombinierten Standformen (z. B. 1 Eckstand + 1 Reihenstand) gilt die obere Preisvariante für die Gesamtabrechnung (im Beispiel der qm-Preis des Eckstandes). Die Mindestgröße beträgt 9 qm (3 x 3 m). Wird nur Standfläche gebucht, muss sich die gebuchte Flächenform in der aufgebauten Standform widerspiegeln. Eine höhere Bauform wird nachberechnet (z.B.: Reihenstand gebucht, Eckstand aufgebaut. Eckstand wird nachberechnet). Die Standformen werden am letzten Aufbautag kontrolliert! Gewünschter Standplatz gemäß Hallenplan in Kombination mit Stand Nr. Stand-Nr. = L x B (m) Summe qm 4.) Standfläche: Sie können unterschiedliche Flächenformen buchen. Der Quadratmeter-Preis ist abhängig von der Flächenform (Reihen-, Eckstand, etc.) sowie vom Buchungstermin. Die Rabatte beziehen sich ausschließlich auf den Basispreis der Flächenform – nicht auf den Basispreis für den Messestand (Punkt 5)! Für Buchungen nach dem Buchungsschluss gilt der Basispreis Flächenform + 5% Aufschlag. Flächenform Termin Buchungszeitraum * Rabatt * Reihenstand, 1 Seite offen Tarif: Preis pro qm: Eckstand, 2 Seiten offen Tarif: Preis pro qm: Kopfstand, 3 Seiten offen Tarif: Preis pro qm: Blockstand, allseitig offen Tarif: Preis pro qm: IMRM 10.2015 Hier abtrennen Stand-Nr. (Summe) Flächenmaß(e) gemäß Hallenplan Ausgewählter Tarif : …bis 15.12.15 30% 16.12.15 – 01.04.16 02.04. – 01.06.16 20% 15% 02.06. – 05.09.16 Basispreis Flächenform RS 1 103,60 Euro RS 2 118,40 Euro RS 3 125,80 Euro RS 4 148,00 Euro ES 1 124,60 Euro ES 2 142,40 Euro ES 3 151,30 Euro ES 4 178,00 Euro KS 1 145,60 Euro KS 2 166,40 Euro KS 3 176,80 Euro KS 4 208,00 Euro BS 1 156,10 Euro BS 2 178,40 Euro BS 3 189,55 Euro BS 4 223,00 Euro Euro pro qm: * Buchungszeitpunkt = Eintreffen der Buchung beim Veranstalter! Die Rabatte beziehen sich ausschließlich auf den qm-Preis der Standfläche (Pkt 4.) nicht auf den qm-Preis des Messestandes (Pkt 5.) 4.1) Kombi-Rabatte: Bei gleichzeitiger Buchung von zwei und mehr Veranstaltungen gewähren wir einen Kombi-Rabatt. Fragen Sie an! Der Kombi-Rabatt verfällt/wird nachberechnet, wenn die Bedingungen für die Gewährung des Kombi-Rabattes nicht mehr gegeben sind. 5.) Zzgl. Messestand: Sie können die Standfläche zuzüglich eines kompletten Messestands buchen. Den Leistungsumfang finden Sie auf Seite 7. Messestand: 89,00 Euro pro qm zusätzlich zu dem unter Punkt 4 gewählten Basistarif für die Standfläche. Zur Buchung des Messestands vermerken Sie im Kasten rechts bitte „ja“ / Kasten leer bedeutet „nein, ohne Messestand“ 6.)Versorgungsleistungen und kostenpflichtige Shop-Artikel buchen Sie zusätzlich via Online-Shop. Kostenpflichtige Versorgungsleistungen (Strom, Mietmöbel etc.) werden von unserem Messebau-Partner direkt mit Ihnen abgerechnet. Kostenpflichtige Shop-Artikel wie Ausstellerausweise, Eintrittskarten-Gutscheine etc. werden von uns direkt mit Ihnen abgerechnet. 6.1) Zzgl. Endreinigung: 3,- Euro/qm. Alle genannten Preise zzgl. gesetzliche MwSt. Datum rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel Die Rechnungslegung erfolgt 3 Monate vor der Veranstaltung. Die Forderung ist ohne Abzug fällig innerhalb 10 Tagen. Mit Ihre Unterschrift IMRM 10.2015 bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Anerkennung unserer Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen. Buchungsformular Hauptaussteller — Seite 13 Verbindliche Buchung Unteraussteller – Buchungsschluss 23. September 2016 – IndustrieMesse Rhein-Main | 08. und 09. November 2016 | Hofheim Wallau Telefax an: Nexxus Veranstaltungen GmbH, Keltern | Telefax-Nummer + 49(0) 72 36 . 93 74 93 1.) Geben Sie in diesem Feld Ihre allgemeinen Firmenkontaktdaten an. Diese erscheinen u.a. im Internet sowie im Messekatalog. Bitte deutlich schreiben!! . Fragen? Rufen Sie mich an: Ulrich Brosz, Telefon 0 700.17 17 7000 Firma Straße PLZ, Ort E-Mail Internet Telefon Telefax USt.-ID-Nummer 2.) Geben Sie in diesem Feld Ihre persönlichen Kontaktdaten an (-> zuständiger Ansprechpartner für die Messe-Administration). Diese dienen uns für die Korrespondenz, Rückfragen sowie als Zustelladresse für den informellen Veranstalter-Newsletter !!! Ansprechpartner Telefon-Durchwahl E-Mail Bemerkung 3.) Der Hauptaussteller ist Standnummer 4.) Kosten : Pro Unteraussteller werden 475,- Euro zzgl. ges. MwSt. als Unteraussteller-Pauschale berechnet. In dieser UnterausstellerPauschale sind u. a. der Grundeintrag im Messekatalog und Internet, sowie 2 Ausstellerausweise enthalten. Die Rechnungslegung erfolgt grundsätzlich direkt an den Unteraussteller. Der Eintragungsumfang des Unterausstellers im Messekatalog sowie im Internet entspricht dem eines Hauptausstellers. Vom Unteraussteller bestellte kostenpflichtige Shop-Artikel (z. B. Ausstellerausweise, Eintrittskarten-Gutscheine, etc.), gebuchte Werbefläche bzw. Anzeigenwerbung im Messekatalog werden direkt mit dem Unteraussteller abgerechnet. Pro Hauptaussteller sind maximal 2 Unteraussteller zugelassen. Es sei denn, die zur Verfügung stehende Ausstellungsfläche ist ausgebucht. In diesem Fall sind bis zu 4 Unteraussteller möglich. Der Rücktritt des Hauptausstellers führt automatisch zum Rücktritt des Unterausstellers. Bei Rücktritt des Haupt- und/oder Unterausstellers nach dem Buchungsschluss für den Messekatalog ist die Unteraussteller-Pauschale voll zu zahlen, sofern der Firmeneintrag trotz Absage im Messekatalog publiziert wird. IMRM 10.2015 Weiterführende Buchungen sowie deren Abrechnung (Versorgungsleistungen, wie Strom, Druckluft, Mietmöbel, Standzubehör) erfolgen grundsätzlich über den Hauptaussteller. Datum rechtsverbindliche Unterschrift, Stempel Die Rechnungslegung erfolgt 3 Monate vor der Veranstaltung. Die Forderung ist ohne Abzug fällig innerhalb 10 Tagen. Mit Ihre Unterschrift bestätigen Sie die Kenntnisnahme und Anerkennung unserer Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen. IMRM 10.2015 Seite 14 – Buchungsformular Unteraussteller Hier abtrennen Firmenname Allgemeine Teilnahmebedingungen für Messeveranstaltungen der Nexxus Veranstaltungen GmbH 1 Veranstalter Nexxus Veranstaltungen GmbH Westliche Friedrichstraße 39, D-75210 Keltern-Dietlingen Telefon: 0700.17 17 7000 | Telefax: 07236.93 74 93 e-Mail: [email protected] Geschäftsführer: Dipl.-Ing., Dipl. Wirt.-Ing (FH) Ulrich Brosz (nachfolgend „Veranstalter“ genannt). Der Veranstalter ist berechtigt, ganz oder teilweise aus dem Vertragsverhältnis zwischen Aussteller und Veranstalter resultierende Rechte und Pflichten auf einen Dritten zu übertragen. Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen sowie alle sonstigen vom Veranstalter einbezogenen Bedingungen, wie Besondere Teilnahmebedingungen und ggfs. Technische Bedingungen für die jeweilige Messeveranstaltung. Abweichende Geschäftsbedingungen der Aussteller werden nicht anerkannt. 2 Angebot, Messethema, Aussteller, Mitaussteller 2.1 Angebot Der Veranstalter bietet dem Aussteller mit der Messeveranstaltung Präsentationsflächen/Ausstellungsflächen zur Miete. Darüber hinaus kann der Veranstalter bzw. von ihm beauftragte Dritte weitere Dienstleistungen für den Aussteller wie z.B. die Vermietung von Standaufbauten, -möblierung, Messebau, Sponsoring- und Werbeaktivitäten etc. erbringen. 2.2 Messethema Das Thema der Messeveranstaltung wird in den Besonderen Teilnahmebedingungen der jeweiligen Messeveranstaltung hinreichend spezifiziert. 2.3 Aussteller, Zulassung von Unternehmen und Exponaten Zugelassen werden können alle in- und ausländischen Hersteller und Dienstleistungsunternehmen sowie diejenigen Firmen, die von einem Herstellerwerk autorisiert sind, dessen Erzeugnisse auszustellen. Alle Exponate müssen dem vom Aussteller für diese Ausstellung erstellten Waren- und Dienstleistungsverzeichnis bzw. dem Messethema entsprechen. Ebenso muss der Stand vom Veranstalter gemäß Ziff. 4. genehmigt werden. Über die Zulassung von Unternehmen, Mitausstellern und zusätzlich vertretenen Unternehmen (siehe Ziff. 2.4) entscheidet der Veranstalter. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung besteht nicht. Organisatoren von Gemeinschaftsständen gelten ggf. nicht als Aussteller. Für einen Gemeinschaftsstand muss ggf. ein Aussteller eine Anmeldung einreichen, welche die anderen Beteiligten des Gemeinschaftsstandes als Mitaussteller führt. 2.4 Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen Die Zulassung von Mitausstellern und zusätzlich vertretenen Unternehmen (hierzu gehören auch verbundene Unternehmen wie z. B. Tochter- und Schwestergesellschaften) ist in Schriftform zu beantragen. Für jeden Mitaussteller und jedes zusätzlich vertretene Unternehmen ist eine zusätzliche Gebühr zu entrichten. 3 Anmeldung Die Anmeldung zu einer Messeveranstaltung und die Bestellung weiterer Leistungen ist ausschließlich auf den Anmeldeformularen des Veranstalters unter Anerkennung der Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen und ggf. der Technischen Bedingungen durchzuführen. Die Anmeldung ist verbindlich, unabhängig von der Zulassung durch den Veranstalter. Die Anmeldung ist mit dem Zugang beim Veranstalter vollzogen und bindend bis zur Mitteilung über die Zulassung oder Nichtzulassung (verbindliche Buchungsbestätigung). 4 Zulassung, Zustandekommen des Vertrags Über die Annahme der Anmeldung und die Zulassung des Ausstellers entscheidet, ggf. nach Anhörung, der Veranstalter. Die Zulassung als Aussteller mit den beabsichtigten Exponaten bzw. technischen Präsentationen wird vom Veranstalter schriftlich bestätigt. Mit der Übersendung der Zulassung (verbindliche Buchungsbestätigung) sind der Ausstellungsvertrag und die Vereinbarung weiterer Leistungen zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter rechtsverbindlich geschlossen. Weicht der Inhalt der Zulassungsbestätigung (z.B. Standfläche, Belegungsplan) vom Inhalt der Anmeldung des Ausstellers ab, so kommt der Vertrag nach dem Inhalt der Zulassungs-/ Buchungsbestätigung zustande, es sei denn, der Aussteller widerspricht schriftlich innerhalb von zwei Wochen. Der Veranstalter ist berechtigt, die Zulassung zu widerrufen, wenn sie aufgrund falscher Angaben oder Voraussetzungen erteilt wurde. 5 Zahlungsbedingungen Die in der Zulassung bzw. in den Besonderen Teilnahmebedingungen der jeweiligen Messeveranstaltung genannten Zahlungstermine sind einzuhalten. Die vorherige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Bedingung für den Bezug der Ausstellungsfläche, für die Eintragung in einem evtl. Katalog und für die Aushändigung der Ausstellerausweise. Alle Rechnungsbeträge in sämtlichen vom Veranstalter oder von einem vom Veranstalter beauftragten Dritten erteilten Rechnungen, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen, sind ohne jeden Abzug unter Angabe der Kundennummer spesenfrei und in Euro auf das in der Rechnung angegebene Konto zu überweisen. 6 Rücktritt 6.1 Rücktrittsrecht des Veranstalters. Leistet der Aussteller nach dem Vertrag fällige Zahlungen nicht , so kann der Veranstalter von dem Vertrag zurücktreten, wenn er dem Aussteller erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung bestimmt hat. Die Fristsetzung ist in den Fällen des § 323 Abs. 2 BGB entbehrlich. Der Veranstalter kann ebenfalls vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Aussteller eine vertragliche Pflicht zur Rücksicht auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Veranstalters verletzt und dem Veranstalter ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zugemutet werden kann. Bei allen oben genannten Fällen eines Rücktritts durch den Veranstalter ist er neben dem Rücktritt auch berechtigt, vom Aussteller alle vereinbarten Zahlungen als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Der Veranstalter kann jedoch auch einen darüber hinausgehenden Schadensersatz verlangen. Der Aussteller kann eine Herabsetzung des pauschalen Schadensersatzes verlangen, wenn er nachweist, dass dem Veranstalter ein geringerer Schaden als der pauschal geltend gemachte Schaden entstanden ist. 6.2. Rücktritt des Ausstellers Nach der Zulassung des Ausstellers zur Messeveranstaltung und dem Zustandekommen des Vertrags ist ein Rücktritt oder eine Standflächenreduzierung durch den Aussteller generell nicht mehr möglich, es sei denn, ein Grund für den Rücktritt ist auf ein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten des Veranstalters zurückzuführen. Gleiches gilt für etwaige zusätzlich vereinbarte Leistungen. Sagt der Aussteller seine Teilnahme an der Messe ab, ist der Veranstalter berechtigt, über die an den Aussteller vermietete Fläche anderweitig zu verfügen. Dies gilt unabhängig davon, ob dem Aussteller ein Rücktrittsrecht zusteht. Ein Aussteller, der seine Teilnahme an der Messe absagt, ohne dass ihm ein Rücktrittsrecht zusteht, hat alle vereinbarten Zahlungen an den Veranstalter zu leisten, wenn die Ausstellungsfläche zur Veranstaltung leer steht. Dies gilt auch, wenn der Veranstalter die Fläche anderweitig verwertet hat. In diesem Fall muss sich der Veranstalter jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus der anderweitigen Verwertung der Ausstellungsfläche erhält. Weiterführende Vereinbarungen zum Rücktritt des Ausstellers können sich aus den besonderen Teilnahmebedingungen der Messeveranstaltung ergeben. 7 Höhere Gewalt, Absage der Veranstaltung Sofern die Messe aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund anderer vom Veranstalter nicht zu vertretender Gründe nicht stattfinden kann oder dem Veranstalter die Durchführung unzumutbar geworden ist, und der Veranstalter die Messe aus einem dieser Gründe absagt, trägt jede Partei ihre bis dahin angefallenen Kosten selbst. Für Schäden oder Nachteile des Ausstellers haftet der Veranstalter nicht. Sofern der Veranstalter mit Kosten in Vorleistung getreten ist, die gemäß den Allgemeinen Teilnahmebedingungen, den für die Messe gültigen Besonderen Teilnahmebedingungen oder gemäß sonstiger vertraglicher Regelungen vom Aussteller zu tragen sind, so sind diese Kosten vom Aussteller zu erstatten. Ist der Veranstalter durch höhere Gewalt oder wegen anderer von ihm nicht zu vertretender Gründe genötigt, einen Messebereich zeitweise oder für längere Zeit zu räumen oder die Messe zu verschieben oder zu verkürzen, so begründet dies keine Rücktritts- oder Kündigungsrechte und ebenso keine sonstigen Ansprüche, insbesondere auch keine Schadensersatzansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter. 8 Haftung, Freistellung, Verjährung, Aufrechnung 8.1 Haftung des Veranstalters Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Ausstellers (nachfolgend: Schadensersatzansprüche) sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Veranstalter zwingend gesetzlich haftet, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird; diese Haftungsbegrenzung gilt nur gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Insbesondere haftet der Veranstalter nicht für Schäden an und Verluste von vom Aussteller eingebrachten Gegenständen, Standeinrichtung sowie Standelementen gegenüber Ausstellern, die Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind, gleich wann diese Schäden oder Verluste entstehen. Gleiches gilt für von Ausstellern, deren Angestellten oder Beauftragten auf dem Messegelände abgestellte Fahrzeuge. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Ausstellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden. 8.2 Haftung des Ausstellers, Verpflichtung des Ausstellers zum Versicherungsschutz Der Aussteller haftet für alle Schäden, die durch ihn, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Ausstellungsgegenstände und -einrichtungen schuldhaft verursacht werden. Der Aussteller haftet insbesondere auch für alle Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht werden; insbesondere auch, wenn Versorgungs- und Abflussleitungen, Toiletten- oder Heizungsanlagen, Stromleitungen etc. unsachgemäß behandelt werden. Der Aussteller muss darauf hinwirken, dass Besucher und Dritte in seinem Ausstellungsbereich nichts beschädigen oder Personen verletzen. Der Aussteller haftet für alle Personen- oder Sachschäden, die von Besuchern oder Dritten aufgrund nicht ausreichender Beaufsichtigung durch den Aussteller im Zusammenhang mit der Messe verursacht werden. Der Aussteller haftet für alle Schäden an Gebäuden, Hallen und Mobiliar, die durch den Aussteller selbst oder seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten oder deren Mitarbeiter entstehen. Der Aussteller haftet auch für alle Schäden, die am Fenster- und Türglas sowie an den Schaufensterscheiben durch ihn selbst oder seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Beauftragten oder deren Mitarbeiter entstehen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrläs- Fassung RM 10.2015 sigkeit des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen vorliegen. Der Aussteller haftet für alle Schäden, die aus der Inbetriebnahme von technischen Einrichtungen, welche der Aussteller eingebracht hat, erwachsen, sofern die Schäden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens des Veranstalters oder dessen Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Aussteller hat sich vor der Aufstellung von Maschinen, Apparaten und sonstigen Aufbauten über die zulässige Belastung, insbesondere Punktbelastung, der Hallenböden beim Veranstalter bzw. der Messegesellschaft zu erkundigen und die mitgeteilten Maximalbelastungen zu beachten. Jeder Aussteller ist verpflichtet, eine die genannten Risiken abdeckende Versicherung mit ausreichendem Versicherungsschutz bei einem in der Europäischen Union zugelassenen Versicherer abzuschließen und alle hierfür fälligen Zahlungen rechtzeitig zu entrichten. 8.3 Verantwortung für rechtliche, insbesondere wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit und Zulässigkeit hinsichtlich Schutzrechten, Haftungsfreistellung des Veranstalters durch den Aussteller. Der Aussteller ist allein verantwortlich für die rechtliche, insbesondere auch wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit der in einem etwaigen Ausstellerverzeichnis, einem evtl. Messekatalog und der evtl. angelegten Internetdatenbank auf sein Betreiben hin veröffentlichten Daten, Bildern etc. und Anzeige(n) sowie dafür, dass diese kein gewerbliches Schutzrecht (z. B. Markenrecht, Urheberrecht etc.) eines Dritten verletzen. Sollte ein Dritter Ansprüche gegen den Veranstalter wegen der rechtlichen bzw. wettbewerbsrechtlichen oder aus einem Verstoß gegen gewerbliche Schutzrechte begründeten Unzulässigkeit einer Anzeige oder sonstiger veröffentlichter Daten geltend machen, so stellt der Aussteller den Veranstalter von sämtlichen geltend gemachten Ansprüchen einschließlich sämtlicher Kosten notwendiger Rechtsverteidigung frei. Zu dieser Freistellung ist der Aussteller ebenso verpflichtet, wenn die Geltendmachung von Ansprüchen wegen einer Anzeige oder wegen sonstiger veröffentlichter Daten eines Mitausstellers des Ausstellers oder eines am Stand des Ausstellers zusätzlich vertretenen Unternehmens erfolgt. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Aussteller unverzüglich mitzuteilen, wenn ein Dritter derartige Ansprüche gegen den Veranstalter erhebt, und die Rechtsverteidigung mit dem Aussteller abzustimmen. 8.4 Ansprüche des Ausstellers, Verjährung Ansprüche des Ausstellers gegen den Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis und alle damit zusammenhängenden Ansprüche sind innerhalb von 10 Tagen nach Abschluss der Messe beim Veranstalter schriftlich geltend zu machen. Sollten Mängel und Störungen währen der Laufzeit der Messe auftreten, müssen diese dem Veranstalter unverzüglich mitgeteilt werden. Andernfalls ist die Geltendmachung entsprechender Ansprüche ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für deliktische Ansprüche, Arglist und schuldhafte Unmöglichkeit. Ansprüche des Ausstellers verjähren innerhalb von drei Monaten, es sei denn, die Haftung des Veranstalters resultiert aus vorsätzlichem Verhalten. In diesem Falle sowie bei Ansprüchen wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei deliktischen Ansprüchen, Arglist und schuldhafter Unmöglichkeit gilt die regelmäßige Verjährung. 8.5 Aufrechnung, Zurückbehaltung Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Aussteller gegenüber dem Veranstalter nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Veranstalter anerkannt sind. 9 Hausrecht, Ausschluss von zukünftigen Messen bei Verletzung von Teilnahmebedingungen 9.1 Das Hausrecht steht während der gesamten Veranstaltung, einschließlich Auf- und Abbau, der Messegesellschaft zu, die es jederzeit gegenüber jedermann ausüben kann. Zusätzlich übt jedoch der Veranstalter zusammen mit der Messegesellschaft für die Zeit von Aufbau bis Abbau der Messe das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Veranstalters bzw. seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. 9.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Aussteller, die trotz eines diesbezüglichen Hinweises des Veranstalters gegen die Allgemeinen Teilnahmebedingungen oder die für die jeweilige Messe geltenden Besonderen Teilnahmebedingungen verstoßen, unbeschadet sämtlicher sonstiger Rechte von der Beteiligung an zukünftigen Messen auszuschließen. 10 Fotografieren, Filmen, Videoaufnahmen und Zeichnen 10.1 Filmen, Fotografieren sowie das Anfertigen von Zeichnungen und Videoaufnahmen sind innerhalb der Ausstellungsräume nur Personen gestattet, die hierfür vom Veranstalter zugelassen sind und einen vom Veranstalter ausgestellten gültigen Ausweis besitzen. Die Herstellung von fotografischen oder sonstigen Aufnahmen von den Ständen anderer Aussteller ist in jedem Falle unzulässig. Bei Zuwiderhandlung kann der Veranstalter unter Anwendung rechtlicher Möglichkeiten die Herausgabe des Aufnahmematerials verlangen. 10.2 Der Veranstalter ist berechtigt, Fotografien, Zeichnungen, Film- und Videoaufnahmen vom Messegeschehen, den Ständen und den Ausstellungsgütern anfertigen zu lassen und diese für Werbezwecke oder allgemeine Presseveröffentlichungen zu verwenden. 11 Bewirtschaftung Die gastronomische Betreuung ist ausschließlich Catering-Dienstleistern der Messegesellschaft oder des Veranstalters vorbehalten. Die gastronomische Nutzung der Ausstellungsflächen durch den Aussteller ist grundsätzlich ausgeschlossen, falls keine Ausnahmegenehmigung erteilt wird. 12 Werbung Die Verteilung von Drucksachen und der Einsatz von Werbemitteln ist nur auf der eigenen Ausstellerfläche zulässig. Die Durchführung von Werbemaßnahmen außerhalb des Standes ist im Messegelände untersagt. IndustrieMesse Rhein-Main | 15 ... Besondere Teilnahmebedingungen – Fassung IMRM 10.2015 ... Werbemaßnahmen sind insbesondere auch der Einsatz von Personen als Werbeträger sowie die Verteilung oder Anbringung von Werbematerial jeder Art (Plakate, Aufkleber, Prospekte usw.). Der Veranstalter ist berechtigt, Personen, die unzulässigerweise als Werbeträger eingesetzt sind, des Messegeländes zu verweisen, unzulässige Werbemittel zu beschlagnahmen bzw. zu entfernen und zu vernichten und hierfür vom Aussteller, zu dessen Gunsten die Werbemaßnahmen durchgeführt wurden, einen pauschalen Aufwendungsersatz von EUR 300,00 zzgl. USt. für jeden Einzelfall zu verlangen. Das Recht des Veranstalters, einen weitergehenden Aufwendungsersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Der Aussteller kann eine Herabsetzung des Aufwendungsersatzes verlangen, wenn er nachweist, dass dem Veranstalter nur geringere Aufwendungen entstanden sind. 13 Bekämpfung der Marken- und Produktpiraterie Der Aussteller ist verpflichtet, die bevorrechtigten Schutzrechte Dritter zu beachten. Für den Fall, dass der Aussteller in ordnungsgemäßer Weise darauf hingewiesen wird, dass er durch das Ausstellen oder Anbieten von Produkten oder Dienstleistungen bzw. durch eine werbliche Darstellung oder in anderer Weise die bevorrechtigten Schutzrechte Dritte verletzt, verpflichtet sich der Aussteller im Voraus, die betreffenden Gegenstände vom Stand zu entfernen. 14 Hallenaufsicht, Reinigung, Müllentsorgung 14.1 Der Veranstalter sorgt lediglich innerhalb der Öffnungszeiten der Messe/Ausstellung für eine allgemeine Hallenaufsicht des Messe- und Ausstellungsgeländes. Leistungen zur Obhut, Verwahrung oder sonstigen Wahrnehmung von Interessen der Aussteller werden nicht erbracht. 14.2 Der Veranstalter sorgt für die allgemeine Reinigung des Geländes und der Hallengänge. Die Reinigung des Standes/der Standfläche obliegt dem Aussteller. Sie muss täglich vor Öffnung der Veranstaltung beendet sein. Bei der Vergabe der Standreinigung hat der Aussteller sich eines vom Veranstalter zu benennenden Reinigungsunternehmen zu bedienen. 14.3 Der Aussteller verpflichtet sich zur Müllvermeidung bzw., sich den Entsorgungskonzepten des Veranstalters anzuschließen. Sollte der Aussteller nach Räumung der Standfläche Müll oder sonstige Gegenstände zurückgelassen haben, ist der Veranstalter berechtigt, diesen bzw. diese auf Kosten des Ausstellers beseitigen und vernichten zu lassen. 15 Datenschutz, Catch-All-Codes Personenbezogene Daten, die der Aussteller im Zuge der Anmeldung und der weiteren Vertragsabwicklung dem Veranstalter mitteilt, werden unter Berücksichtigung der Bestimmungen des BDSG und des TMG der Bundesrepublik Deutschland gespeichert und dienen zur zweckbestimmten Abwicklung der vertraglichen Geschäftsprozesse mit dem Aussteller, der Zusendung veranstaltungsbegleitender und neuer Angebote sowie der Information vor und nach der Veranstaltung. Der Aussteller hat das Recht, dem Veranstalter schriftlich zu erklären, dass er weitere Informationen über Folgeveranstaltungen nicht wünscht. 15.1 Der Aussteller ist sich bewußt, dass Catch-All-Codes durch die Aussendung in den Markt der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle mißbräuchliche Verwendungen von Seiten Dritter. 16 Schriftformerfordernis, salvatorische Klausel, anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand 16.1 Schriftformerfordernis Alle vertraglichen Vereinbarungen zwischen Aussteller und Veranstalter bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis. 16.2 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Teilnahmebedingungen oder anderer Teile der vertraglichen Regelungen zwischen dem Aussteller und dem Veranstalter ganz oder teilweise gegen zwingendes Recht verstoßen, oder aus anderen Gründen nichtig oder unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die nichtige oder unwirksame Bestimmung ist durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten der Parteien bei Vertragsschluss am nächsten kommt. 16.3 Anwendbares Recht Für die Rechtsbeziehung zwischen Veranstalter und Aussteller gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart. 16.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus diesen Allgemeinen Teilnahmebedingungen, aus für die betreffende Messe gültigen Besonderen Teilnahmebedingungen und aus den sonstigen vertraglichen Bedingungen und Regelungen zwischen den Parteien oder im Zusammenhang mit ihrem Rechtsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist für beide Seiten der Gerichtsstand der Nexxus Veranstaltungen GmbH. 6.2015 1 Veranstaltung IndustrieMesse Rhein-Main | Hofheim Wallau 2 Veranstalter Veranstalter ist die Nexxus Veranstaltungen GmbH Westliche Friedrich-Straße 39, D-75210 Keltern-Dietlingen Telefon: 0700.17 17 7000 | Telefax: 07236.93 74 93 E-Mail: [email protected] Geschäftsführer: Dipl.-Ing.(FH) Ulrich Brosz 3 Messethema Beide Fachmessen sind Messen für die produzierende Industrie in der jeweiligen Region und angrenzende Regionen. 4 Auf- und Abbau Bis zum Ende der Aufbauzeit müssen sämtliche Liefer- und Aufbaufahrzeuge aus den Hallen und dem Freigelände entfernt sein. Fahrzeuge, die sich nach den vorgenannten Zeiten noch in den Hallen bzw. im Freigelände befinden, werden vom Veranstalter auf Gefahr und Kosten des jeweiligen Ausstellers entfernt. Die aktuellen Auf- und Abbauzeiten werden rechtzeitig auf der VeranstaltungsHomepage bekannt gegeben. 5 Anmeldefrist Anmeldeschluss für die Ausstellung: [siehe Buchungsformular]. Anmeldungen werden nur in Schriftform berücksichtigt. Eine nicht fristgerechte Buchung von Standbau, Möbeln und Versorgungsleitungen wird mit einem Aufschlag berechnet. Bei einer späteren Anmeldung kann keine Gewähr für eine rechtzeitige und komplette Lieferung gegeben werden. 6 Mitaussteller und zusätzlich vertretene Unternehmen Zur Zulassung von Mitausstellern siehe Allgemeine Teilnahmebedingungen Ziffer 2.4. Für jeden Mitaussteller und jedes zusätzlich vertretene Unternehmen wird eine Gebühr in Höhe von [siehe Buchungsformular Unteraussteller] (zzgl. Ust.) erhoben. Verdeckte, also nicht gemeldete aber prominent eindeutig sicht- und erkennbare Unteraussteller sind verpflichtet, die Unterausstellerpauschale nach Rechnungslegung innerhalb 10 Tagen nachzuzahlen. Zusätzlich wird eine Organisationspauschale i.d.H. von 150 Euro (zzgl. Ust.) erhoben. 7 Zahlungsfristen und –bedingungen Die Rechnungslegung erfolgt am [siehe Buchungsformular]. Die Forderungen aus der Buchung sind gegen Rechnung ohne Abzug fällig bis [siehe Buchungsformular]. Die vorherige und volle Bezahlung der Rechnungsbeträge ist Bedingung für den Bezug der Ausstellungsfläche, für die Eintragung im Katalog und für die Aushändigung der Ausstellerausweise. Aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen können Rechnungen nur auf den Aussteller als Leistungsempfänger und Vertragspartner, nicht aber auf einen von diesem benannten sonstigen Rechnungsempfänger ausgestellt werden (z. B. Werbeagenturen und -vermittler). Die vereinbarten Zahlungsziele sind einzuhalten. Gehen die Rechnungsbeträge nicht rechtzeitig auf das in der Rechnung genannte Konto des Veranstalters ein, so ist dieser berechtigt ohne vorherige Mahnung bis zum Zahlungseingang Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p.a. über dem Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verlangen. 8 Rücktritt des Ausstellers Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen und bedarf der Genehmigung des Veranstalters. Wird nach verbindlicher Anmeldung dem Aussteller vom Veranstalter ein Rücktritt gewährt, so werden mit Zugang der Rücktrittsbestätigung/-rechnung innerhalb 10 Tagen die nachfolgend aufgeführten Stornogebühren zzgl. USt. fällig. Bei Rücktritt bis… - 07.05.2016: 40% der vereinbarten gebuchten Standmiete (nur Standfläche, ohne Systemstand); ab… - 08.05.2016 bis 07.08.2016: 50 % der vereinbarten gebuchten Standmiete (nur Standfläche, ohne Systemstand); ab… - 08.08.2016 bis 07.10.2016: 75 % der vereinbarten Buchungssumme (Standmiete, sofern gebucht zzgl. Systemstand und etwaiger bestellter kostenpflichtiger Mietmöbel, Versorgungsleistungen etc.); ab… - 08.10.2016 bis 07.11.2016: 100 % der vereinbarten Buchungssumme (Standmiete, sofern gebucht inklusive Systemstand und etwaiger bestellter kostenpflichtiger Mietmöbel, Versorgungsleistungen etc.). Bei Rücktritt eines Unterausstellers nach dem Buchungsschluss für den Messekatalog ist die Unteraussteller-Pauschale voll zu zahlen, sofern der Firmeneintrag im Katalog publiziert wird. Der Rücktritt des Hauptausstellers führt gleichzeitig zum Ausschluss der Unteraussteller. Beachten Sie die Hinweise auf dem Unteraussteller-Buchungsformular. 9 Standbesetzung Der vom Veranstalter zugelassene Aussteller ist verpflichtet, an der Messe teilzunehmen und den Stand rechtzeitig in Betrieb zu nehmen. Während der Dauer der Messe und der vorgeschriebenen Öffnungszeiten muss der Stand ordnungsgemäß ausgestattet und mit fachkundigem Personal besetzt sein. Bezieht ein Aussteller seinen Stand nicht oder räumt diesen vorzeitig, so verpflichtet er sich – unabhängig von den bereits bezahlten Leistungen – einen Betrag in Höhe von EUR 1.500,- (zzgl. USt.) als Vertragsstrafe an den Veranstalter zu zahlen. Der Leerstand wird vom Veranstalter fotografisch dokumentiert. 16 | IndustrieMesse Rhein-Main 10 Standgestaltung und Standausrüstung Die Mindestgröße eines Standes beträgt 9,00 qm. Die Einholung von erforderlichen behördlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Geneh- migungen sowie die Einhaltung von Anmeldepflichten (bei Behörden und bei der GEMA) und ebenso die Tragung von damit und mit der Befolgung von behördlichen Auflagen zusammenhängenden Kosten obliegt dem Aussteller für den gesamten Stand. Der Aussteller ist für die Verkehrs-, Betriebs- und Brandsicherheit des gesamten Standes sowie die Einhaltung aller hierzu gültigen rechtlichen Bestimmungen verantwortlich, auch soweit dieser von Mitausstellern oder zusätzlich vertretenen Unternehmen erstellt bzw. betrieben wird. Der Aussteller ist zur Einstellung des Betriebs seines Standes verpflichtet, wenn die von ihm eingesetzten Maschinen, Anlagen, Einrichtungen oder Vorrichtungen nicht betriebsfähig sind oder wenn die Betriebsvorschriften nicht eingehalten werden können - bzw. diese nicht den Technischen Richtlinien des Veranstaltungsortes bzw. des Bauamtes entsprechen. 11 Standbegrenzungswände Der Aussteller verpflichtet sich, eine mind. 2,50 m hohe Standbegrenzung an allen geschlossenen Seiten der Standfläche anzubringen. RollUps und Plakat-Displays sind als Standbegrenzungen nicht ausreichend. Wird keine eigene Standbegrenzung oder kein Mietstand verwendet, sind Standbegrenzungswände via OnlineShop zu bestellen. Sichtbare Standrückseiten sind oberhalb von 2,50 m Höhe einfarbig weiß, neutral und sauber zu gestalten, so dass die Interessen der Standnachbarn nicht beeinträchtigt werden. 12 Technische Einrichtungen und Richtlinien, Anschlüsse, Verbrauchskosten Bestellungen für Elektroinstallation, Wasseranschluss, Internet, Reinigung usw. können nur berücksichtigt werden, wenn sie über den Online-Shop termingerecht eingehen. Via Online-Shop gibt der Veranstalter die Anschlussgebühren sowie die Verbrauchskosten bekannt (z. B. Strom, Wasser, Internet etc.). Ansonsten gelten neben den Allgemeinen und Besonderen Teilnahmebedingungen der Nexxus Veranstaltungen GmbH die Technischen Richtlinien des Veranstaltungsortes. 13 Fertigstände Dem Mieter ist bekannt, dass das Mietgut in der Regel mehrfach zu Ausstellungszwecken verwendet wird und nicht immer neuwertig ist. Das Überlassen des Mietgutes an Dritte ist nicht gestattet. Der Mieter hat sich bei der Übergabe von dem ordnungsgemäßen Zustand der Verkehrssicherheit und der Vollständigkeit des Mietgutes zu überzeugen. 14 Beanstandungen von Standvermietungen und Rechnungen Beanstandungen von Standvermietungen und Rechnungen müssen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt schriftlich erfolgen, spätestens bis zum Vortag der Veranstaltung. Eine Mängelrüge ist unverzüglich schriftlich an den Vermieter und den Veranstalter oder einen seiner Erfüllungsgehilfen zu erheben. 15 Abstellen bzw. Übergabe des Liefer-/Mietgutes Ist der Messestand bei Anlieferung nicht personell besetzt, so gilt mit dem Abstellen des Liefer-/Mietgutes auf dem Messestand das Liefer-/Mietgut als ordnungsgemäß übergeben. Der Veranstalter prüft NICHT die Legitimation der auf dem Stand anwesenden bzw. die Ware annehmenden Personen. 16 Ausstellerausweise Jedem Aussteller werden zwei Ausstellerausweise kostenlos zur Verfügung gestellt. Weitere Ausstellerausweise sind über den Online-Shop bzw. vor-Ort zu erwerben. Die Ausstellerausweise sind nur für das Standpersonal bestimmt; sie dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Missbrauch erfolgt der ersatzlose Entzug. Durch die Aufnahme von Mitausstellern oder zusätzlich vertretenen Unternehmen erhöht sich die Zahl der Ausstellerausweise für den Hauptaussteller nicht. 17 Eintrittskarten-Gutscheine, Catch-All-Codes Der Eintrittskarten-Gutschein/Catch-All-Code (CAC) ermöglicht dem Fachbesucher gegen Registrierung ( = Angabe seiner Kontaktdaten) einen FÜR IHN kostenfreien Eintritt zur die Veranstaltung. Der Eintrittskarten-Gutschein/CAC wird »bei Betreten« der Veranstaltung via Scanner aktiviert, die Vorregistrierung selbst löst keinen kostenpflichtigen Vorgang aus. Nur die AKTIVIERTEN Eintrittskarten-Gutscheine/CACs werden dem Eintrittskarten-Gutschein/CACausgebenden Unternehmen IN RECHNUNG gestellt. Der Kostenbeitrag pro aktiviertem Eintrittskarten-Gutschein/CAC beträgt [siehe Veranstalter-Broschüre - Allgemeine Informationen und/oder Aussteller-Account]. Es werden maximal [siehe Veranstalter-Broschüre und/oder Aussteller-Account] Eintrittskarten-Gutscheine/CACs in Rechnung gestellt. Die Kontaktdaten der ausstellerspezifisch aktivierten Fachbesucher werden dem EintrittskartenGutschein/CAC-ausgebenden Unternehmen gemeinsam mit der Abrechung zugestellt. Die Namen der aussteller-spezifisch registrierten, bzw. aktivierten Fachbesucher stehen dem Aussteller zusätzlich in seinem Online-Account via Veranstaltungs-Homepage zur Einsichtnahme zur Verfügung. 18 Videoüberwachung Die Veranstaltungsräume sowie das Umfeld sind i.d.R. während der Aufbau-/ Abbauphasen sowie während der Veranstaltung videoüberwacht. Das kann auch dann zutreffen, wenn dieser Hinweis nicht öffentlich gegeben ist. Die Videoüberwachung kann zur Schadensermittlung/-beweisführung bei Bedarf herangezogen werden. Es gilt in diesem Zusammenhang NICHT das Recht am eigenen Bild. 19 Änderungen Der Veranstalter behält sich Änderungen und Ergänzungen vor, soweit diese für die technische Abwicklung oder für die Sicherheit notwendig sind. IMRM 10.2015 INDUSTRIEMESSE RHEIN-MAIN Allgemeine Informationen und Termine VERANSTALTUNGSORT 01.06.2016 Online-Shop geöffnet Mediadaten Messekatalog online messecenter | Rhein-Main Robert-Bosch-Straße 5 – 7 D-65719 Hofheim Wallau 05.09.2016 Buchungsschluss Hauptaussteller 23.09.2016 Buchungsschluss Unteraussteller Redaktions-/Anzeigenschluss Messekatalog Letzter Tag für die Buchung der Anzeigenwerbung im Messekatalog Letzter Tag für die Anlieferung der Druckdaten für den Messekatalog Letzter Tag für die Eingabe/Änderung der Katalog-/Interneteinträge 30.09.2016 Ab heute + 30% auf kostenpflichtige Shop-Artikel 14.10.2016 Ab heute + 50% auf kostenpflichtige Shop-Artikel 24.10.2016 Schließung des Online-Shops Diverse Messe- und Shop-Artikel sowie Ausstellerausweise können an den Aufbautagen vor Ort erworben werden 06.11.2016/ 07.11.2016 Aufbau | Zeitplan auf der VeranstaltungsHomepage über www.nx-messen.de 08.11.2016 1. Messetag | 09.30 Uhr – 17.00 Uhr 09.11.2016 2. Messetag | 09.30 Uhr – 16.30 Uhr, ab 16.30 Uhr Abbau 10.11.2016 Abbau | Zeitplan auf der VeranstaltungsHomepage über www.nx-messen.de ÖFFNUNGSZEITEN 1. Messetag: 08 .11.2016: 09.30 – 17.00 Uhr 2. Messetag: 09.11.2016: 09.30 – 16.30 Uhr EINTRITTSPREIS Tageskarte: 15,- Euro inklusive MwSt. EINTRITTSKARTEN-GUTSCHEINE/CAC Eintrittskarten-Gutscheine/Catch-All-Code: 8,- Euro pro aktiviertem Eintrittskarten-Gutschein/CAC zzgl. ges. MwSt. Maximal werden 30 Eintrittskarten-Gutscheine/CAC abgerechnet. Detaillierte Infos im Online-Shop. PARKEN Parkplätze stehen im unmittelbaren und weiteren Umfeld des Messecenters zur Verfügung. Alle Termine freibleibend. Die Termine entsprechen dem Planungsstand 10.2015. Sie finden die aktuelle »Termin-Checkliste« auf der Veranstaltungs-Homepage über www.nx-messen.de HINWEIS: Unsere Veranstaltungsbroschüren werden relativ frühzeitig erstellt – z. T. bis zu zwei Jahre vor dem Veranstaltungstermin. Zwischenzeitlich können sich sowohl technische als auch organisatorische Änderungen im Gesamtablauf ergeben. Bitte beachten Sie die Hinweise auf der Veranstaltungs-Homepage und im Newsletter für Aussteller. Bei kostenpflichtigen Bestellungen sind ausschließlich die Preise im Online-Shop verbindlich. HABEN SIE FRAGEN… ? RUFEN SIE MICH JEDERZEIT AN: ULRICH BROSZ – TELEFON 0 700.17 17 7000 IndustrieMesse Rhein-Main | 17 VERANSTALTUNGSORT messecenter | Rhein-Main, Hofheim Wallau DAS MESSECENTER | RHEIN-MAIN Frankfurt am Main, Wiesbaden und Mainz befinden sich in unmittelbarer Nähe. Durch die Nähe zum Flughafen und Hauptbahnhof Frankfurt ist die Messe auch international komfortabel erreichbar. Das messecenter | Rhein-Main umfasst mehr als 10.000 qm Gesamtfläche auf zwei Ebenen. Klimatisiert, mit umfangreicher Ausstattung und einem repräsentativen Foyerbereich KOSTENFREIE PARKPLÄTZE stehen unmittelbar vor der Halle zur Verfügung DER AUSSENBEREICH bietet hinreichend Flächen für Präsentationsfahrzeuge, Krane etc. GASTRONOMIE ist vorhanden und kann während der Veranstaltung individuell in das Messegeschehen eingebunden werden Köln Koblenz IndustieMesse Rhein-Main Robert-Bosch-Str. 5-7 A3 Diedenbergen Wallau Wiesbaden Mainz Bingen Frankfurt Hannover Dortmund Wiesbadener Kreuz 8 A66 10 Ausfahrt Wallau/Flörsheim A66 Ausfahrt Diedenbergen Würzburg Nürnberg Mönchhofdreieck A3 A3 A66 A67 Flughafen Frankfurt Darmstadt Karlsruhe Stuttgart 18 | IndustrieMesse Rhein-Main ERFOLGREICHE FACHMESSEN FÜR DIE INDUSTRIE Nexxus Veranstaltungen GmbH Die Nexxus Veranstaltungen GmbH veranstaltet seit 2003 regional-orientierte Fachmessen für die produzierende Industrie. Nexxus ist darauf spezialisiert, über Markt- und Bedarfsanalysen neue Veranstaltungen in Regionen mit industriellorientierten Branchenclustern zu planen und durchzuführen. Mit einer eigenen, auf Industriewerbung spezialisierten Werbeagentur (Nexxus IndustrieWerbung, Gründung 1982) werden die Fachmessen vermarktet. Die Administration der Fachmessen erfolgt via Online-Shop web-basiert und schließt ein modernes, mobiles Einlasssystem mit ein. IndustrieMesse Rhein-Main | 19 # 3036 | © Nexxus Veranstaltungen GmbH | 10.2015 | 1. A Bildnachweis: Rückseite (Entenpaar Helga und Heiner) Shutterstock 293007266 Alle anderen Bilder Nexxus Veranstaltungen GmbH It’s only Rock & Roll but we like it… N M Fa P VERANSTALTER Nexxus Veranstaltungen GmbH Fachmessen für die Industrie Postfach 47 | D-75204 Keltern Westl. Friedrichstr. 39 | 75210 Keltern Telefon: 0700.17177000 Telefax: 07236.937493 E-Mail: [email protected] REGIONALE VERANSTALTUNG NATIONALE WERBUNG