127 Abs. 2 SGB V - AOK

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127 Abs. 2 SGB V - AOK
Vertrag
g e m ä ß § 1 2 7 A b s. 2 S G B V
über die Versorgung mit
saugenden Inkontinenzhilfmitteln
(Produktgruppe 15)
zwischen der
AOK Sachsen Anhalt
Lüneburger Straße 4
39106 Magdeburg
nachfolgend AOK genannt *
und
nachfolgend Vertragspartner genannt *
AC / TK: XX 14 275
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis.................................................................................................................. 2
§ 1 Gegenstand des Vertrages.............................................................................................. 3
§ 2 Geltungsbereich .............................................................................................................. 3
§ 3 Versorgungsberechtigung................................................................................................ 3
§ 4 Anspruchsberechtigung ................................................................................................... 4
§ 5 Qualität der Versorgung................................................................................................... 4
§ 6 Grundsätze der Leistungserbringung............................................................................... 4
§ 7 Genehmigungsverfahren ................................................................................................. 6
§ 8 Vergütung........................................................................................................................ 7
§ 9 Rechnungslegung und Bezahlung ................................................................................... 7
§ 10 Beanstandung und Verjährung ...................................................................................... 8
§ 11 Werbung........................................................................................................................ 9
§ 12 Datenschutz .................................................................................................................. 9
§ 13 Vertragsverstöße und Vertragsstrafen ........................................................................... 9
§ 14 Laufzeit und Kündigung ................................................................................................10
§ 15 Salvatorische Klausel ...................................................................................................10
§ 16 Schlussbestimmungen..................................................................................................11
Anlagen................................................................................................................................11
Anlage 1 Leistungsbeschreibung .....................................................................................12
Anlage 2 Beratungsprotokoll zur Inkontinenzversorgung..................................................14
Anlage 3 Eigenerklärung des Anspruchsberechtigten zu Mehrkosten ..............................15
Anlage 4 Bindungserklärung der/des Versicherten...........................................................16
Anlage 5 Voraussetzungen zur Teilnahme am Vertrag ....................................................17
5.1 Angaben zur Firma......................................................................................................17
5.2 Eigenerklärungen/Beschreibungen..............................................................................17
5.3 Eignungsvoraussetzungen ..........................................................................................18
Anlage 6 Beitrittserklärung ...............................................................................................22
Anlage 7 Vergütungsregelung..........................................................................................23
Anlage 8 Abrechnungsverfahren nach § 302 i.V.m. § 303 SGB V ....................................24
8.1 Grundsätze..................................................................................................................24
8.2 Ermächtigungserklärung zum Abrechnungsverfahren nach § 302..............................25
§ 1 Gegenstand des Vertrages
1. Dieser Vertrag regelt die Versorgung der Anspruchsberechtigten der AOK mit Hilfsmitteln
der Produktgruppe 15 nach § 33 SGB V i.V.m. § 127 Abs. 2 SGB V in definierten Teilbe
reichen.
2. Gegenstand dieses Vertrages ist die aufzahlungsfreie Versorgung der Versicherten der
AOK mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln auf der Basis von monatlichen Versorgungs
pauschalen
a) für den ambulanten Bereich (Häuslichkeit)
b) für den stationärer Bereich (Alten und Pflegeheim)
c) für Kinderversorgungen vom 4. 12. vollendeten Lebensjahr
3. Die Anlagen 1 8 sind Bestandteil des Vertrages.
4. Dieser Vertrag gilt nicht für die Versorgung von Personen, die Anspruch auf Versorgung
mit Inkontinenzhilfsmitteln nach dem Bundesversorgungsgesetzt (BVG) oder vergleichba
ren Versorgungsgesetzen oder im Rahmen der Krankenhilfe nach dem SGB XII haben.
§ 2 Geltungsbereich
Dieser Vertrag gilt:
1. für Leistungserbringer, die diesen Vertrag geschlossen haben.
2. für Mitglieder von Vertragspartnerorganisationen, wenn die Voraussetzungen nach Anla
ge 1 erfüllt werden und sie die Beitrittserklärung (Anlage 6) unterzeichnet haben.
§ 3 Versorgungsberechtigung
1. Der Leistungserbringer muss die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige
und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß den
gemeinsamen Empfehlungen des Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 126
Abs. 1 SGB V erfüllen. Der Nachweis erfolgt grundsätzlich in Form der Vorlage einer
Präqualifizierungsbestätigung in den festgeschriebenen Versorgungsbereichen.
2. Alternativ zur Vorlage der Präqualifizierungsbestätigung kann die Erfüllung der
Voraussetzungen auch durch Vorlage von vollständigen Nachweisen und
Eigenerklärungen zu allen im Kriterienkatalog der gemeinsamen Empfehlungen des
Spitzenverband Bund der Krankenkassen vom 18.10.2010 aufgeführten Kriterien, an
Hand derer eine Prüfung der Erfüllungsvoraussetzungen durch die AOK möglich ist,
erfolgen. Die Nachweise und Erklärungen müssen vor Beitrittserklärung zum Vertrag
vollständig bei der AOK eingegangen sein.
3. Die in der Anlage 5 enthaltenen Eigenerklärungen sind vom Leistungserbringer
unterschrieben abzugeben. Der Leistungserbringer hat das Vorliegen sämtlicher
Voraussetzungen der Versorgungsberechtigung über den gesamten Vertragszeitraum
sicherzustellen. Sollte eine Voraussetzung nachträglich entfallen, hat der
Leistungserbringer die AOK unverzüglich schriftlich zu informieren.
§ 4 Anspruchsberechtigung
Als Anspruchsberechtigte gelten Versicherte oder Betreute der AOK, bei denen eine
Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 15 nach § 1 dieses Vertrages medizinisch
notwendig ist.
§ 5 Qualität der Versorgung
1. Saugende Inkontinenzhilfsmittel im Sinne dieses Vertrages sind grundsätzlich alle auf
saugenden Produkte der Produktgruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses, die ein direktes
und körpernahes Auffangen der Körperausscheidungen gewährleisten.
2. Der Vertragspartner hat eine bedarfsgerechte, dem allgemein anerkannten Stand der
medizinischen Erkenntnisse entsprechenden Versorgung der Anspruchsberechtigten zu
gewährleisten. Art und Umfang der Versorgung ist indikationsbezogen nach dem jeweils
notwendigen Bedarf des Anspruchsberechtigten auszurichten.
3. Die Wahl des zweckmäßigen Hilfsmittels ist durch den Vertragspartner, nach den Krite
rien der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit gemäß § 12 SGB V vorzunehmen. Leistun
gen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspru
chen, darf der Leistungserbringer nicht bewirken, die AOK nicht bewilligen und nicht ver
güten.
4. Gibt es für den Vertragspartner einen begründeten Anlass, von der ärztlichen Verord
nung abzuweichen, hat er sich im notwendigen Einzelfall mit dem verordnenden Arzt ab
zustimmen. Die Abstimmung ist in Anlage 2 zu dokumentieren. Die Anlage 2 muss inhalt
lich den Vorgaben des Vertrages entsprechen. Die Vertragsparteien sind sich darüber ei
nig, dass mit der Vergütung gemäß der Anlage 7 ein möglicher Mehr oder Minderbedarf
abgegolten ist (Mischkalkulation).
5. Die Auswahl der Hilfsmittel gemäß Nr. 3 erfolgt auf Wunsch des Anspruchsberechtigten
in persönlicher Beratung. Hierfür beschäftigt der Vertragspartner fachkundiges Personal.
Die Beratung ist kostenfrei. Wünscht der Versicherte ausdrücklich eine gleichgeschlecht
liche Beratung, ist diese zu ermöglichen. Die Dokumentation der Beratung erfolgt wie in
Anlage 2 beschrieben. Die Anlage 2 verbleibt beim Vertragspartner und ist bei Bedarf der
AOK zur Verfügung zu stellen.
6. Der AOK steht es darüber hinaus frei, die Qualität der Versorgung in der ihr geeignet
erscheinenden Form (u.a. durch Versichertenbefragung, Einsicht in die Lieferunterlagen
des Vertragspartners) nachzuprüfen oder nachprüfen zu lassen. Insbesondere kann sie
für fachliche Prüfungen geeignetes eigenes Fachpersonal bzw. neutrale oder vereidigte
Sachverständige beauftragen.
7. Auf Wunsch erhalten die Anspruchsberechtigten zu Beginn einer Neu oder Erstversor
gung durch den Vertragspartner Testprodukte. Diese Testprodukte sind eine Auswahl di
verser Hilfsmittel seiner Produktpalette.
§ 6 Grundsätze der Leistungserbringung
1. Der Vertragspartner behandelt alle Anspruchsberechtigten der AOK nach den gleichen
Grundsätzen und sichert eine mehrkostenfreie Versorgung für die Anspruchsberechtig
ten. Vom Vertragspartner dürfen keine Versorgungen abgelehnt werden, eine Risikose
lektion ist ausgeschlossen.
2. Die im Rahmen der monatlichen Versorgungspauschalen zu erbringenden Leistungen
beinhalten neben der fachgerechten Versorgung mit den Hilfsmitteln sämtliche damit in
Zusammenhang stehenden Versorgungsleistungen einschließlich der anfallenden Perso
nal , Sach , Fahr und Lieferkosten.
3. Voraussetzung für die Abgabe von Inkontinenzhilfsmitteln ist die Vorlage einer ärztlichen
Verordnung nach der Vorgabe der jeweils gültigen Hilfsmittelrichtlinie. Für die Vergan
genheit ausgestellte Verordnungen sind grundsätzlich unzulässig. Verordnungen mit der
Angabe "Inkontinenzpauschale" (oder ähnliches) werden durch die AOK mit Vertragsab
schluss nicht mehr akzeptiert.
4. Der Vertragspartner hat bei Vorlage der ärztlichen Verordnung darauf zu achten, dass
die in der Anlage 5 der Richtlinien der Spitzenverbände der Krankenkassen nach § 302
Abs. 2 SGB V. enthalten sind.
a)
b)
c)
d)
e)
f)
g)
h)
i)
j)
k)
l)
m)
n)
o)
Bezeichnung der Krankenkasse
Kassennummer
Diagnose/Indikation
Hilfsmittelbezeichnung/7 stellige Hilfsmittelpositionsnummer
Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift des Anspruchsberechtigten
Krankenversicherungsnummer des Anspruchsberechtigten
Vertragsarztnummer oder lebenslange Arztnummer und Betriebsstättennummer des
Arztes
Ausstellungsdatum
Status des Anspruchsberechtigten (einschließlich der Kennzeichnung
§ 276 Abs. 5 S. 1 SGB V)
Kennzeichnung der Statusgruppen 6, 7 und 9 des Verordnungsblattes, soweit zutref
fend
Kennzeichnung für Unfall, soweit zutreffend
Kennzeichnung für Arbeitsunfall, soweit zutreffend
Menge pro Monat
Unterschrift des verordnenden Arztes
Stempel des verordnenden Arztes
5. Bei Vorlage einer nicht richtlinienkonform ausgestellten Verordnung gemäß Abs. 4 kann
eine Kostenübernahme durch die AOK nicht erfolgen.
6. Wird ein Verordnungszeitraum nicht angegeben, gilt die Verordnung für eine Monatsver
sorgung (Monat der Verordnungsausstellung). Wird als Verordnungszeitraum Dauerver
ordnung angegeben gilt die Verordnung für 24 Monate.
Bei einer Erstverordnung beginnt der Versorgungszeitraum im Ausstellungsmonat der
Verordnung.
Bei einer Folgeverordnung beginnt der Verordnungszeitraum im Monat der Ausstellung
der Verordnung. Wenn für den Monat der Ausstellung noch eine gültige Verordnung vor
liegt, beginnt der Verordnungszeitraum im darauffolgenden Monat. (Bsp. für eine Folge
verordnung wenn für den Monat der Verordnungsausstellung noch eine gültige Verord
nung vorliegt: Alte Verordnung gilt bis einschließlich April 2013. Ausstellungsdatum der
neuen Verordnung 15.04.2013. Bei einem Verordnungszeitraum vom 6 Monaten beginnt
der Verordnungszeitraum am 01.05.2013 und gilt bis zum 31.10.2013).
7. Die Anspruchsvoraussetzung ist mindestens alle zwei Jahre durch eine ärztliche Verord
nung nachzuweisen. Diese Festlegung gilt für alle ausgestellten Verordnungen ab Ver
tragsabschluss. Für die Abgabe und Abrechnung der Leistung ist nach Ablauf des Ver
ordnungszeitraums eine neue Verordnung notwendig.
8. Wird die Hilfsmittelversorgung nicht innerhalb von 28 Kalendertagen nach Ausstellung
der Verordnung aufgenommen, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit.
9. Der Vertragspartner hat die Zuzahlungspflicht des Anspruchsberechtigten vor der Leis
tungsinanspruchnahme über die gesetzliche Zuzahlung gemäß § 33 Abs. 8 SGB V zu
prüfen. Die Zuzahlung ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt der
Hilfsmittelabgabe vom Vertragspartner einzubehalten. Sie ist dem Anspruchsberechtigten
kostenlos zu quittieren.
10. Wünscht der Anspruchsberechtigte ausdrücklich eine höherwertige als notwendig oder
eine über das Maß des Notwendigen hinausgehende Versorgung, so hat er die Diffe
renzkosten selbst zu tragen. Über die Höhe der Mehrkosten informiert der Vertragspart
ner den Anspruchsberechtigten und dokumentiert dies mittels Anlage 3. Die Mehrkosten
erklärung muss inhaltlich den Vorgaben der Anlage 3 des Vertrages entsprechen und
verbleibt beim Vertragspartner. Bei Bedarf ist diese der AOK zur Verfügung zu stellen.
11. Die Lieferung der Hilfsmittel erfolgt auf Wunsch in neutraler Verpackung und ver
sandkostenfrei an die vom Anspruchsberechtigten angegebene Lieferadresse.
12. Eine lückenlose Versorgung ist sicherzustellen, d.h. rechtzeitig vor Ablauf des letzten
Versorgungszeitraumes hat ohne Beantragung des Versicherten die nächste Lieferung
zu erfolgen. Nach Abstimmung mit dem Versicherten kann davon abgewichen werden.
13. Die Lieferung deckt grundsätzlich einen Monatsbedarf ab und richtet sich nach den räum
lichen Lagermöglichkeiten des Anspruchsberechtigen. Es ist nicht statthaft, dem Versi
cherten unangemessene Großhandelspackungen zur Verfügung zu stellen.
14. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sich vom Anspruchsberechtigten oder dessen Beauf
tragten bzw. gesetzlichen Vertreter den Erhalt der Hilfsmittel unter Angabe des Datums
bestätigen zu lassen. Als Empfangsbestätigung im Fall der postalischen Zustellung gilt
auch der Auslieferungsnachweis des Versandunternehmens, wenn dieser eindeutig dem
Anspruchsberechtigten zuzuordnen ist. Die Empfangsbestätigung verbleibt beim Ver
tragpartner und ist bei Bedarf der AOK zur Verfügung zu stellen.
15. Können Hilfsmittel durch Annahmeverweigerung oder wegen stationärer Behandlung
über einen vollen Kalendermonat keiner Nutzung zugeführt werden, steht dem Vertrags
partner kein Vergütungsanspruch zu.
§ 7 Genehmigungsverfahren
1.
Mit Inkrafttreten des Vertrages gilt eine generelle Genehmigungsfreiheit. Die AOK kann
nach vorheriger Absprache mit dem Vertragspartner einseitig die Genehmigungsfreiheit
aufheben.
2.
Zur Sicherstellung der Versorgung muss sich der Anspruchsberechtigte an den von ihm
gewählten Vertragspartner binden. Die Bindung ist durch Unterschriftsleistung auf dem
Vordruck (Anlage 4) durch den Anspruchsberechtigten zu dokumentieren. Die Anlage
verbleibt beim Vertragspartner und ist bei Bedarf der AOK zur Verfügung zu stellen.
3.
Bei Aufnahme des Anspruchsberechtigten in ein Alten und Pflegeheim (stationärer Be
reich) endet die Versorgung für den ambulanten Bereich am letzten Tag des Kalender
monats, in dem die Versorgung in der Häuslichkeit durchgeführt wurde, wenn es zu ei
nem Wechsel des Vertragspartners kommt.
§ 8 Vergütung
1. Die Vergütung erfolgt in Form einer monatlichen Versorgungspauschale nach den Rege
lungen der Anlage 7. Die Vergütungspauschale wird unabhängig von der Schwere/vom
Grad der Inkontinenz gemäß Anlage 1 für jeden Anspruchsberechtigten gezahlt. Diese
Regelung gilt sowohl für alle Versorgungsfälle ab dem 01.04.2013 als auch für laufenden
Versorgungsfälle ab dem 01.04.2013.
2. Mit der Pauschale sind sämtliche Kosten für die individuelle Versorgung und Betreuung
der Anspruchsberechtigten (telefonische und persönliche Beratung – bei Bedarf in der
Häuslichkeit des Versicherten, Bereitstellung von Testprodukten, Auslieferung, Fracht
und Verpackung, Abwicklung der administrativen Tätigkeiten usw.) abgegolten.
3. Die Zahlung der monatlichen Pauschale setzt voraus, dass der Anspruchsberechtigte
mindestens einen Tag in dem jeweiligen Versorgungsmonat (Kalendermonat) durch den
Vertragspartner entsprechend den vertraglich vereinbarten Regelungen versorgt wurde.
4. Ein Vergütungsanspruch besteht in den Kalendermonaten nicht, in denen der An
spruchsberechtigte über den vollen Kalendermonat in stationären Krankenhauseinrich
tungen oder in stationären Rehabilitationseinrichtungen (Versorgungsverträge nach
§ 111 SGB V) anderweitig versorgt wurden. Dies gilt auch für ggf. im Voraus erbrachte
Leistungen.
5. Wird der AOK ein Sachverhalt nach Abs. 4 nachträglich bekannt oder entfällt der Leis
tungsanspruch und ist die Bezahlung an den Vertragspartner bereits erfolgt, wird eine
Rückforderung vorgenommen. Fordert die AOK die Vergütung vom Vertragspartner zu
rück, dürfen die dem Vertragspartner daraus entstehenden Kosten nicht auf den An
spruchsberechtigten übertragen werden.
6. Die Vergütung beinhaltet die gesetzliche Mehrwertsteuer. Soweit sich die gesetzliche
Mehrwertsteuer ändert, wird der Bruttopreis entsprechend angepasst.
§ 9 Rechnungslegung und Bezahlung
1. Die Einzelheiten des Abrechnungsverfahrens sind in den Richtlinien nach § 302 SGB V
in Verbindung mit dem § 303 SGB V in der jeweils gültigen Fassung geregelt und ent
sprechend umzusetzen. Für alle nicht DTA konformen Rechnungen wird eine pauschale
Rechnungs Kürzung in Höhe von fünf Prozent des Rechnungs Betrages nach den Rege
lungen des § 303 SGB V vorgenommen.
2. Die Abrechnung der monatlichen Pauschale erfolgt gemäß der Anlage 7. Dabei ist darauf
zu achten, dass das Verordnungsdatum im Datensatz zur Rechnungslegung (§ 302
SGBV ) mit dem Verordnungsdatum der Verordnung übereinstimmt.
3. Grundsätzlich kann im Voraus eine Rechnungslegung nur für ärztlich verordnete Zeit
räume erfolgen, höchstens für 6 Monate. Voraussetzung dafür ist, dass die erste Monats
lieferung bereits erfolgt ist. Rechnungsbegründende Unterlage ist die ärztliche Verord
nung im Original.
4. Bei der Abrechnung von Erstversorgungen ist die Verordnung im Original vorzulegen.
Folgeabrechnungen erfolgen unter Vorlage einer Kopie der Verordnung. Bei Abrechnung
von Folgeversorgungen ist erneut eine ärztliche Verordnung im Original vorzulegen.
5. Die Bezahlung der Rechnungen erfolgt grundsätzlich innerhalb von 28 Tagen nach Ein
gang der kompletten Abrechnungsunterlagen bei der AOK. Die Frist gilt als gewahrt,
wenn dem Geldinstitut der Überweisungsauftrag innerhalb dieser Frist erteilt wird. Als
Zahltag gilt der Tag der Überweisung oder der Tag der Übergabe des Überweisungsauf
trages an ein Geldinstitut. Alle Zahlungen erfolgen unter Vorbehalt der sachlichen und
rechnerischen Prüfung.
6. Der Vertragspartner rechnet die Leistungen nach diesem Vertrag gegenüber der von der
AOK benannten Rechnungsanschrift (Anlage 8) ab. Eine Abrechnung erfolgt nur gegen
über den in der Anlage 6 angegebenen Institutionskennzeichen. Der Vertragspartner ist
verpflichtet, Änderungen seiner Institutionskennzeichen oder seiner Anschriften unver
züglich der AOK anzuzeigen.
7. Überträgt der Vertragspartner die Abrechnung an eine Abrechnungsstelle, so hat er die
AOK unverzüglich über die Anlage 8.2 schriftlich zu informieren. Beginn und Ende der
Abrechnung und der Name der beauftragten Abrechnungsstelle sind mitzuteilen. Eine
Erklärung, dass die Zahlungen an die beauftragte Abrechnungsstelle mit schuldbefreien
der Wirkung erfolgt, ist beizufügen (Anlage 8.2).
8. Der Vertragspartner ist verpflichtet selbst dafür zu sorgen, dass mit dem der AOK mitge
teilten Ende der Abrechnung keine diesen Zeitpunkt überschreitende Inkassovollmacht
oder Abtretungserklärung zugunsten der AOK gemeldeten Abrechnungsstelle mehr be
steht. Eine Abtretung der Forderung des Vertragspartners ist nur an eine Abrechnungs
stelle zulässig (§§ 398, 399 BGB). Der Vertragspartner haftet für Fehlverhalten der von
ihm beauftragten Abrechnungsstelle in gleichem Maße wie für einen Erfüllungsgehilfen
(§278 BGB).
9. Die Zahlung an Abrechnungsstellen hat befreiende Wirkung gegenüber dem Vertrags
partner und erfolgt ebenfalls unter Vorbehalt einer sachlichen und rechnerischen Prü
fung. Die schuldbefreiende Wirkung tritt auch ein, wenn die Rechtsbeziehung zwischen
Abrechnungsstelle und dem Vertragspartner mit einem Rechtsmangel behaftet ist, es sei
denn, der AOK liegt bei Eingang der Originalabrechnungsunterlagen ein schriftlicher Wi
derruf des Vertragspartners vor.
§ 10 Beanstandung und Verjährung
1. Stellt sich nach Begleichung einer Rechnung heraus, dass die AOK nicht oder nur teil
weise leistungspflichtig ist, kann sie innerhalb von 12 Monaten nach bekannt werden die
ses Tatbestandes bereits geleistete Zahlungen vom Vertragspartner zurückfordern. Der
Sachverhalt ist dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen. Zurückgeforderte Beträge
sind innerhalb von 30 Tagen nach Eingang der Rückforderungsanzeige beim Vertrags
partner fällig. Fällige Forderungen können auch gegenüber der Abrechnungsstelle aufge
rechnet werden. Die Übertragung der Abrechnung auf eine Abrechnungsstelle ist ausge
schlossen, wenn hiermit die Aufrechnung verhindert wird. Die daraus resultierenden Kos
ten dürfen nicht dem Anspruchsberechtigten auferlegt werden.
2. Bei Differenzen bzw. begründeten Beanstandungen informiert die AOK den Vertrags
partner bzw. das entsprechende Abrechnungszentrum. Der Vertragspartner oder die be
auftragte Abrechnungsstelle erhält bei Rechnungsberichtigungen eine schriftliche Mittei
lung in Form eines Differenzprotokolls.
3. Im Falle von Rechnungsbeanstandungen durch die AOK kann der Vertragspartner die
Wiedereinreichung der Rechnung nur innerhalb von 12 Monaten nach Zugang des Diffe
renzprotokolls vornehmen. Vom Differenzprotokoll abweichende Forderungen können
nach Ablauf dieser Frist nicht mehr geltend gemacht werden. Dies gilt auch bei Einschal
tung eines Abrechnungszentrums.
4. Forderungen des Vertragspartners aus Vertragsleistungen verjähren jeweils nach einem
Jahr, gerechnet ab dem Datum der Leistungserbringung. Erstattungsansprüche der AOK
gegenüber dem Vertragspartner verjähren nach einem Jahr, gerechnet ab bekannt wer
den des Tatbestandes. Für Ansprüche aus unerlaubten Handlungen gelten die Verjäh
rungsvorschriften des BGB.
§ 11 Werbung
Werbemaßnahmen des Leistungserbringers dürfen sich nicht auf die Leistungspflicht der
Gesetzlichen Krankenversicherung bzw. der AOK beziehen. Eine gezielte Beeinflussung
der Ärzte und Anspruchsberechtigten durch Werbemaßnahmen, insbesondere hinsicht
lich der Verordnung bzw. Beantragung bestimmter Leistungen, ist nicht zulässig.
§ 12 Datenschutz
1. Der Leistungserbringer verpflichtet sich, die ihm im Rahmen dieses Vertrages bekannt
werdenden Daten und persönlichen Verhältnisse Betroffener nicht unbefugt an Dritte
weiterzugeben.
2. Der Leistungserbringer ist verpflichtet, bei der Abwicklung des Vertrages die nach den
datenschutzrechtlichen Vorschriften erforderlichen technischen und organisatorischen
Maßnahmen zu treffen. Insbesondere hat er die zur Durchführung dieses Vertrages von
ihm beauftragten Personen über die Beachtung der Datenschutzvorschriften zu informie
ren und zu belehren.
3. Der Leistungserbringer darf die an ihn überlassenen Sozialdaten nur zu dem Zweck ver
arbeiten oder nutzen, zu dem sie an ihn übermittelt wurden. Die Daten dürfen vom Leis
tungserbringer nicht anderweitig verwendet und nicht länger gespeichert werden, als es
für die Auftragserfüllung bzw. Abrechnung erforderlich ist.
4. Die Geheimhaltungspflicht des Leistungserbringers und seiner für die Auftragsabwicklung
eingesetzten Mitarbeiter reicht über das Vertragsende hinaus.
§ 13 Vertragsverstöße und Vertragsstrafen
1. Verstößt der Leistungserbringer schuldhaft gegen eine vertragliche Pflicht, kann die AOK
nach Anhörung des Leistungserbringers eine Verwarnung aussprechen, eine Abmah
nung erteilen, bei einem schwerwiegenden Verstoß eine angemessene Vertragsstrafe
von bis zu 3 % des jährlichen Nettoauftragswertes erheben und den Vertrag außeror
dentlich kündigen. Für den Fall eines schwerwiegenden und wiederholten Verstoßes
kann die AOK den Leistungserbringer für die Dauer von bis zu zwei Jahren von der Ver
sorgung für Leistungen nach diesem Vertrag ausschließen.
2. Ein schwerwiegender Vertragsverstoß liegt insbesondere vor bei:
a) wiederholten schweren Verstößen gegen die Qualitätsanforderungen bzgl. der Leis
tungserbringung, die eine Gefährdung oder sogar Schädigung des Anspruchsberech
tigten zur Folge haben
b) Ablehnung einer Versorgung (Risikoselektion)
c) unberechtigter Änderung der ärztlichen Verordnung (Fälschung)
d) Forderung oder Annahme von Zu oder Aufzahlungen durch Versicherte für
Vertragsleistungen, die nicht nach den gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen
erfolgen
e) wiederholten schweren Verstößen gegen die Datenschutzbestimmungen in § 12
f ) vollendeten oder versuchten Betrugshandlungen bzw. Abrechnungsmanipulationen
zu Lasten der AOK.
3. Zuwiderhandlungen gegen die Verbote nach § 128 Abs. 1 und 2 SGB V werden ange
messen nach § 13 Nr. 1 geahndet.
4. Die Festsetzung einer Vertragsstrafe kann auch kumulativ mit einer Verwarnung oder
Abmahnung erfolgen. Darüber hinausgehenden Ansprüche, insbesondere auf Rückforde
rung oder Schadenersatz, bleiben von den Maßnahmen in Absatz 1 unberührt. Das
Recht zur Anzeige bei Verdacht einer Straftat bleibt ebenfalls unberührt.
5. Kann der Vertragspartner aufgrund ihm zuzurechnender Umstände, wie z. B. Liefer
schwierigkeiten oder anderweitige Umstände, eine ordnungsgemäße Versorgung der
Anspruchsberechtigten nicht gewährleisten und wird dadurch die Versorgung von An
spruchsberechtigten in unzumutbarer Weise beeinträchtigt oder gefährdet, so ist die AOK
berechtigt, einen anderen Vertragspartner nach § 3 dieses Vertrages mit der Übernahme
der betroffenen Versorgungsfälle zu beauftragen. Die aufgrund dieser Ersatzversorgung
entstehenden Mehrkosten hat der Vertragspartner der AOK zu erstatten.
§ 14 Laufzeit und Kündigung
1. Dieser Vertrag tritt am 01.04.2013 in Kraft. Diese gilt sowohl für alle Versorgungsfälle ab
dem 01.04.2013 als auch für laufenden Versorgungsfälle ab dem 01.04.2013.
2. Dieser Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende, frühestens zum
31.03.2015 schriftlich gekündigt werden.
3. Die Anlagen sind Bestandteil des Vertrages und können gesondert mit einer Frist von
einem Monat zum Monatsende, frühestens zum 31.03.2015 gekündigt werden. Die Ver
tragspartner stellen sicher, dass zeitnah Folgeverhandlungen stattfinden.
4. Den Vertragsparteien steht das Recht der außerordentlichen Kündigung des Vertrags
verhältnisses bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere bei Wegfall der ge
setzlichen oder vertraglichen Grundlagen oder bei schwerwiegenden Verletzungen die
ses Vertrages zu.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder
nachträglich werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht
berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige
wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
§ 16 Schlussbestimmungen
1. Wird der Vertrag von der Aufsichtsbehörde beanstandet, treten die Parteien in neue Ver
handlungen ein. Für Folgevereinbarungen sind die Bestimmungen des § 71 SGB V zu
beachten.
2. Anderslautende Geschäfts , Liefer oder Zahlungsbedingungen des Leistungserbringers
sind nicht Bestandteil des Vertrages. Abweichungen von den vertraglichen Regelungen
gelten nur, wenn die AOK sie schriftlich bestätigt hat. E Mail und Fax wahren die Schrift
form nicht.
Ort, Datum
AOK Sachsen*Anhalt
Anlagen
Ort, Datum
Leistungserbringer
Anlage 1
Leistungsbeschreibung
Die Leistungsbeschreibung bestimmt den Inhalt der Leistung Versorgung mit aufsaugenden
Inkontinenzartikeln nach Produktgruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses § 139 SGB V. Die
Leistungserbringung umfasst die im Hilfsmittelverzeichnis unter folgenden Nummern be
schriebenen Produktarten.
Produktuntergruppe, Produktart
Bezeichnung
15.25.01
Saugende Inkontinenzvorlagen
15.25.02
Netzhosen für Inkontinenzvorlagen
15.25.03
Saugende Inkontinenzhosen
Mit der Pauschale sind sämtliche Kosten für die individuelle Versorgung und Betreuung der
Anspruchsberechtigten (telefonische und persönliche Beratung – bei Bedarf in der Häuslich
keit des Versicherten, Bereitstellung von Testprodukten, Auslieferung, Fracht und Verpa
ckung, Abwicklung der administrativen Tätigkeiten usw.) abgegolten.
Die Wahl des zweckmäßigen Hilfsmittels und des Leistungsumfangs richten sich nach dem
individuellen Bedarf des Anspruchsberechtigten und sind durch den Vertragspartner, orien
tiert an der ärztlichen Verordnung, nach den Kriterien der Notwendigkeit und Wirtschaftlich
keit nach §§ 2, 12 und 70 SGB V vorzunehmen. Gegebenenfalls ist die Art der Versorgung
mit dem verordnenden Arzt abzustimmen.
Eine Leistungspflicht der AOK zur Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln ist nicht
Gegenstand dieses Vertrages, wenn
a) eine leichte Harninkontinenz mit einem Urinabgang von weniger als 100 ml in 4 Stunden
vorliegt. Ebenso ist die Versorgung einer sogenannten „Tröpfelinkontinenz“ zu Lasten der
GKV ausgeschlossen.
b) Inkontinenzhilfsmitteln ganz oder überwiegend zur Erleichterung hygienischer und pflege
rischer Maßnahmen dienen. Dies trifft insbesondere zu, wenn aufgrund des körperlichen
oder geistigen Zustands zwar dauernde Bettlägerigkeit aber keine Inkontinenz vorliegt
und Inkontinenzhilfsmittel allein aus hygienischen oder pflegerischen / pflegeerleichtern
den Gesichtspunkten zum Einsatz kommen.
c) bei dauernd pflegebedürftigen Versicherten Wäsche oder sonstige in Frage kommende
Artikel naturgemäß häufiger als üblich gewechselt werden müssen.
d) wenn Inkontinenzunterhosen (sog. Pants) oder spezielle Einzelprodukte genutzt werden.
Sie sind nur dann im Rahmen der vereinbarten Vergütungspauschale (siehe § 6 ) aufzah
lungsfrei durch den Vertragspartner abzugeben, wenn für diese spezielle Versorgung ei
ne hinreichende medizinische Begründung/Indikation feststellbar ist.
Maßgebend für Ermittlung des Harnverhaltens ist im notwendigen Einzelfall die Erstellung
eines Miktionsprotokolls oder Trinkprotokolls über 3 bis 5 Tage.
12 von 26
Zu den Leistungen des Vertrages gehören bei jeder ersten Versorgung nach diesem Vertrag
und danach bei Bedarf den Anspruchsberechtigten, seine Angehörigen bzw. Betreuer unver
züglich telefonisch für ein Beratungs und Informationsgespräch zu kontaktieren und ihn über
die Auswahl und Anwendung der Hilfsmittel zu informieren. Bei ausdrücklichem Wunsch des
Anspruchsberechtigten, hat die Auswahl der Hilfsmittel bzw. eine Schulung im Umgang mit
den Produkten in persönlicher Beratung zu erfolgen.
Die Lieferung der Hilfsmittel erfolgt frei Haus und versandkostenfrei. Auf Wunsch des Versi
cherten können die Hilfsmittel auch vor Ort abgeholt werden. Die Menge je Lieferung richtet
sich nach den räumlichen Lagermöglichkeiten beim Anspruchsberechtigen und soll den Mo
natsbedarf nicht überschreiten. Die durchgehende Verfügbarkeit der Hilfsmittel muss ge
währleistet sein. Auf Wunsch des Anspruchsberechtigten ist die Lieferung in neutraler Ver
packung vorzunehmen.
Dokumentation
Der Vertragspartner hat die geforderten Angaben in der Anlage 2 ausreichend zu dokumen
tieren. Diese Dokumentation hat er der AOK auf Nachfrage unverzüglich zur Verfügung zu
stellen.
Zur Dokumentation der Beratungs und Serviceleistungen hat der Vertragspartner den Vor
druck in Anlage 2 zu verwenden. Weicht der Vertragspartner von der ärztlichen Verordnung
ab, sind die Gründe zu dokumentieren. Im notwendigen Einzelfall ist Rücksprache mit dem
Verordner zu nehmen.
Nimmt ein Versicherter Ware nicht an, ist dies zu dokumentieren. Hierauf kann der Vertrags
partner die Belieferung einstellen. Der Versicherte ist hierüber durch den Vertragspartner
schriftlich zu informieren. Schickt der Versicherte die nicht angenommene Ware auf Kosten
der Vertragspartner zurück (unfrei), kann dem Versicherten über die hieraus entstehenden
Kosten eine Privatrechnung erstellt werden. Patienten, die mutwillig Mehrbesuche verursa
chen (z. B. Termine werden trotz Absprache nicht eingehalten) können diese privat mit den
diesbezüglichen Kosten belangt werden. Hierüber muss der Patient durch die Leistungserb
ringer im Vorfeld informiert worden sein (z. B. Geschäftsbedingungen)
Voraussetzungen zur Leistungsabgabe
Der Vertragspartner stellt sicher, dass ab Vertragsbeginn jeder Mitarbeiter, der zur hilfsmit
telbezogenen Versorgung, Beratung und Betreuung eingesetzt wird, mindestens einmal jähr
lich an fachlichen Fortbildungsmaßnahmen teilnimmt. Hierzu zählen z. B. Produktschulungen
der Hersteller sowie medizinische Fachschulungen zur Thematik Inkontinenz.
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Inkontinenzhilfsmitteln
Anlage 2
Beratungsprotokoll zur Inkontinenzversorgung
Name:
Vorname:
Geb. am:
Erstberatung /
Folgeberatung
Inhalt der Beratung:
Verwendete Hilfsmittel und Produkte:
Abstimmung mit dem Arzt / Begründung für eine von der Verordnung abweichende Versorgung
Ich verpflichte mich, meinen beauftragten Vertragspartner über versorgungsrelevante
Änderungen in meinen persönlichen Verhältnissen unverzüglich bei einem Wohnorts*
wechsel und Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung zu informieren. Ich bin
informiert, dass ich die Kosten einer zusätzlichen Versorgung selbst zu tragen habe.
Datum
Unterschrift des Anspruchsberechtigten, Betreuer oder Bevollmächtigten
Datum
Name und Unterschrift des fachlich Verantwortlichen
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Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden
Inkontinenzhilfsmitteln
Anlage 3
Eigenerklärung des Anspruchsberechtigten zu Mehrkosten
Eigenerklärung zu Mehrkosten
Name, Vorname: .........................................................................
KV Nummer:
.........................................................................
Verordnungsdatum: ...................................................................
Hilfsmittel: ...................................................................................
Information für den Anspruchsberechtigten
1. Wähle ich eine Versorgung, die über das Maß des Notwendigen hinausgeht
(d. h. Mehrleistungen), muss ich die Mehrkosten für das von mir gewählte
Hilfsmittel sowie die möglichen Folgekosten selbst tragen.
2. Ich wurde vom Leistungserbringer über die monatlichen Mehrkosten in Höhe
von ....................... Euro informiert und entscheide mich, diese selbst zu
tragen.
3. Ich wurde weiterhin darüber informiert, dass die oben benannten Mehrkosten
weder von der Krankenkasse erstattet noch im Rahmen der Prüfung einer
Zuzahlungsbefreiung angerechnet werden können.
Ort, Datum
Unterschrift des Anspruchsberechtigten,
Betreuer oder Bevollmächtigen
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Inkontinenzhilfsmitteln
Anlage 4
Bindungserklärung der/des Versicherten
Name, Vorname der/des Versicherten
........................................................................
Straße
........................................................................
PLZ, Ort
........................................................................
erhält von der AOK Sachsen Anhalt Inkontinenzhilfsmittel
Die Versorgung erfolgt durch
___________________________________
(Stempel und Unterschrift des Vertragspartner)
1. Der oben genannte Vertragspartner der AOK Sachsen*Anhalt hat mich heute über
meine Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln beraten, mich in den
Gebrauch der Hilfsmittel eingewiesen und die Liefertermine mit mir abgesprochen.
2. Ich beauftrage den oben genannten Vertragspartner, mich über einen Zeitraum von
zwei Jahren mit diesen Hilfsmitteln zu versorgen.
3. Ich erkläre, keinen anderen Leistungserbringer mit der Inkontinenzhilfsmittelver*
sorgung beauftragt zu haben und ich verpflichte mich, für die Dauer von zwei Jah*
ren keinen solchen Auftrag an ein anderweitigen Unternehmen zu erteilen.
4. Ich verpflichte mich, meinen beauftragten Vertragspartner über versorgungsrele*
vante Änderungen in meinen persönlichen Verhältnissen unverzüglich zu informie*
ren:
* Wegfall der Notwendigkeit der Versorgung,
* Kassenwechsel,
* Wohnungswechsel,
* die Aufnahme in eine stationäre Pflegeeinrichtung,
* stationäre Krankenhausbehandlung über einen Kalendermonat und länger.
5. Ich bin informiert, dass ich die Kosten einer zusätzlichen Versorgung selbst zu
tragen habe.
Bemerkungen:
..............................................................................................................................................
..............................................................................................................................................
Eine Durchschrift der Erklärung habe ich erhalten.
_____________________
Ort, Datum
Unterschrift des Anspruchsberechtigten,
Betreuer oder Bevollmächtigen
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Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden
Inkontinenzhilfsmitteln
Anlage 5
Voraussetzungen zur Teilnahme am Vertrag
Nachweis der Voraussetzungen zur Teilnahme am Vertrag über die Versorgung mit
aufsaugenden Inkontinenzartikeln
5.1
Angaben zur Firma
(bei mehreren Betriebsstätten bitte Hauptbetrieb angeben)
Firmenname:
_____________________________________________________________
Rechtsform:
_____________________________________________________________
Betriebsinhaber:
_____________________________________________________________
Geschäftsführer:
_____________________________________________________________
Geschäftssitz:
_____________________________________________________________
Straße, Hausnummer
_____________________________________________________________
PLZ, Ort
Telefon, Fax, E Mail: _______________________________________________________
_______________________________________________________
5.2
Eigenerklärungen/Beschreibungen
5.2.1. Ich/Wir erkläre/n, dass ich/wir nicht zu solchen Leistungserbringern gehöre/n,
a) über deren Vermögen das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Ver
fahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abge
lehnt worden ist,
b) die sich in Liquidation (Geschäftsauflösung) befinden,
c) die nachweislich eine schwere Verfehlung begangen haben, die ihre Zuverlässigkeit als
Vertragspartner in Frage stellt,
_____________________
Ort, Datum
___________________
Unterschrift
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Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden
Inkontinenzhilfsmitteln
5.2.2 Hiermit erkläre/n ich/wir ferner,
a) dass ein ausreichendes Produktsortiment für die Auswahl des geeigneten und wirtschaft
lichen Produktes gewährleistet ist.
b) dass die Versorgung vor Ort, zeitnah frei Haus und versandkostenfrei erfolgt. Die durch
gehende Verfügbarkeit der Hilfsmittel wird gewährleistet. Auf Wunsch des Anspruchsbe
rechtigten wird die Lieferung kostenlos in neutraler Verpackung vorgenommen.
c) dass neben der Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln auch die Beratung und Ein
weisung der Versicherten erfolgt.
_____________________
Ort, Datum
___________________
Unterschrift
5.2.3 Zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Bestellvorganges halten wir spätestens ab
Vertragsbeginn an den Werktagen (Montag Freitag) zu den üblichen Geschäftszeiten eine
kostenlose Hotline für Service und Beratung von 08:00 – 18:00 Uhr vor.
_____________________
Ort, Datum
5.3
___________________
Unterschrift
Eignungsvoraussetzungen
Die Erfüllung der Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktions
gerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß der Empfehlungen des
Spitzenverband Bund der Krankenkassen nach § 126 Abs. 1 SGB V kann mittels
a) Präqualifizierungsbestätigung
oder alternativ
b) durch die Vorlage von Nachweisen und Erklärungen (siehe hierzu 5.3.1 – 5.3.6) erfolgen.
Die jeweiligen Nachweise und Erklärungen müssen mit Vertragsabschluss vollständig bei der
AOK eingegangen sein.
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Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden
Inkontinenzhilfsmitteln
Nachfolgende Nachweise und Erklärungen sind mit Vertragsabschluss einzureichen,
wenn keine Präqualifizierungsbestätigung eingereicht wird:
5.3.1. Eignungsvoraussetzung Erforderliche Nachweise
Eignungsvoraussetzung
Erforderlich
Erforderliche Nachweise in
Kopie
Anforderungen an den fachlichen Leiter/die verantwortliche Person.
Hinweis: Es muss eine der folgenden personellen Voraussetzungen erfüllt sein.
Orthopädietechnikermeister/in OTM
X
Meisterbrief
Dipl. Ing./ in für Orthopädie und Rehatechnik IOTR
X
Urkunde über Berufsbezeichnung
Orthopädietechniker/ in OT
X
Urkunde über Berufsbezeichnung
X
Urkunde über Berufsbezeichnung
Fachverkäufer/ in Sanitätsfachhandel FS
X
Urkunde über Berufsbezeichnung
Apotheker/ in
X
Urkunde über Berufsbezeichnung
Approbation als Apotheker
X
Urkunde über Berufsbezeichnung
X
Urkunde über Berufsbe
zeichnung und schriftliche Bestä
tigung des Spitzenverband Bund
der Krankenkassen, dass es sich
bei der Qualifikation um eine
gleichwertige im Sinne des Prä
qualifizierungskatalogs handelt.
X
Kopie Versicherungspolice siehe
unter 4.3.6
Beachtung des Datenschutzes
X
Datenschutzerklärung
Eigenerklärung, siehe 4.3.5
Die Voraussetzungen nach § 128 SGB V werden ein
gehalten
X
Eigenerklärung siehe unter 4.3.2
Angabe des Institutionskennzeichens (IK)
X
Schriftliche Mitteilung von St.
Augustin
X
Eigenerklärung, siehe unter 4.3.3
X
Eigenerklärung, siehe unter 4.3.4.
X
Raumskizze/Fotos
Dipl. Ing./ in der Fachrichtung Medizintechnik
IMED
APO
Gesundheits und Krankenpfleger/ in Altenpfleger/ in
GKA
Gleichwertige Qualifikation
GQ
Sachliche Voraussetzungen
Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung, die
mindestens Personen , Sach und Vermögensschäden
abdeckt
Organisatorische Voraussetzungen
Sicherstellung der zeitnahen Verfügbarkeit von Produk
ten (Details können versorgungs und auftrags
bezogen in den Verträgen geregelt werden)
Vorhaltung von Testmustern
Räumliche Voraussetzungen
Lagermöglichkeit unter Umgebungsbedingungen ge
mäß den in den Produktunterlagen des Herstellers
vorgegebenen Spezifikationen
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Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden
Inkontinenzhilfsmitteln
5.3.2. Eigenerklärungen zu § 128 SGB V
Hiermit erkläre/n ich/wir,
dass wir alle gesetzlichen Vorgaben zur Zusammenarbeit zwischen ärztlichen und
nicht ärztlichen Leistungserbringern einhalten. Dazu gehört insbesondere die
Beachtung der Vorgaben des § 128 SGB V in seiner aktuellen Fassung.
_____________________
Ort, Datum
___________________
Unterschrift
5.3.3. Eigenerklärungen zur Verfügbarkeit von Produkten
Hiermit erkläre/n ich/wir,
dass die zeitnahe Verfügbarkeit von Produkten sichergestellt ist.
_____________________
Ort, Datum
___________________
Unterschrift
5.3.4. Eigenerklärungen zu Testmustern
Hiermit erkläre/n ich/wir,
dass wir eine ausreichende Anzahl an verschiedenen Testmustern vorhalten, die den Versi
cherten vor der Versorgung zur Verfügung gestellt werden können.
_____________
Ort, Datum
___________________
Unterschrift
5.3.5. Eigenerklärungen zum Datenschutz
Hiermit erkläre/n ich/wir,
dass wir alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen einhalten. Hierzu gehören
insbesondere die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und die
Regelungen zum Schutz der Sozialdaten gemäß Sozialgesetzbuch. Die Mitarbeiter sind
entsprechend zur Einhaltung des Datenschutzes verpflichtet.
_____________________
Ort, Datum
___________________
Unterschrift
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Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden
Inkontinenzhilfsmitteln
5.3.6. Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Soweit zum Zeitpunkt des Vertragsbeitrittes muss eine entsprechende Versicherungspolice
nachgewiesen werden.
_____________________
Ort, Datum
5.4.
___________________
Unterschrift
Ich/Wir erkläre/n die wahrheitsgemäße Beantwortung der Fragen.
Ich/Wir bin/sind darüber informiert, dass bei falschen oder unzutreffenden
Angaben die Voraussetzungen nicht erfüllt sind und damit die Grundlage nach
folgender Vertragsschlüsse für die oben aufgeführte Firma entfällt.
__________________
Ort, Datum
________________________
Unterschrift, Stempel
(Betriebsinhaber bzw. Geschäftsführer)
________________________
Name in Druckbuchstaben
(Betriebsinhaber bzw. Geschäftsführer)
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Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden
Inkontinenzhilfsmitteln
Anlage 6
Beitrittserklärung
Beitrittserklärung
(bitte in Druckschrift ausfüllen)
__________________________________________________________________________
Leistungserbringer Hauptfiliale (Name, Firmenbezeichnung)
__________________________________
(Institutionskennzeichen der Hauptfiliale: IK)
___________________________________
(Inhaber/Geschäftsführer)
__________________________________________________________________________
Betriebssitz (Postleitzahl, Ort, Straße, Hausnummer)
__________________________________________________________________________
EMail, Telefonnummer, Faxnummer
Ich/wir erkenne(n) den mir/uns ausgehändigten Vertrag zur Versorgung mit Hilfsmitteln
PG 15 vom 01.04.2013 in der jeweils geltenden Fassung an und verpflichte(n) mich/uns die
vertraglichen Bedingungen für die aufgeführten Filialen zu erfüllen.
Institutionskennzeichen
Anschrift
Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, meinen/unseren Erfüllungsgehilfen die Bestimmungen des
Vertrages zur Kenntnis zu bringen und deren Beachtung durch sie in geeigneter Weise zu
überwachen.
Institutionskennzeichen, die hier nicht aufgeführt sind, können bei Abrechnungen von sau
genden Inkontinenzhilfsmitteln nicht verwendet werden.
Ort, Datum
Stempel, Unterschrift des Geschäftsführers
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Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden
Inkontinenzhilfsmitteln
Anlage 7
Vergütungsregelung
Vergütungsvereinbarung über die Versorgung mit saugenden Inkontinenzhilfsmitteln der
Produktuntergruppe 15 des Hilfsmittelverzeichnisses.
Die Versorgungspauschale umfasst folgende Produktuntergruppen:
15.25.01 saugende Inkontinenzvorlagen
15.25.02 Netzhosen für Inkontinenzvorlagen
15.25.03 saugende Inkontinenzhosen
(Stand Hilfsmittelverzeichnis vom 21.01.2009)
Leistungsbeschreibung Hilfsmittelpositionsnummer
Versorgungspauschale
1500001000
pro Monat in der
Häuslichkeit
Versorgungspauschale
pro Monat im stationä 1500250100
ren Bereich
Kinderpauschale (4 12
Lebensjahr) in der
1500001005
Häuslichkeit und im
stationären Bereich
Brutto
Hilfsmittel
Vergütung in Verwendungs
EUR
Kennzeichen
28,10 EUR
08
28,10 EUR
08
35,00 EUR
08
Leistungserbringergruppenschlüssel DTA (Sanitätshaus): 15 14 275
Leistungserbringergruppenschlüssel DTA (sonstige LE): 19 14 275
Leistungserbringergruppenschlüssel DTA (Apotheke):
11 14 275
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Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden
Inkontinenzhilfsmitteln
Anlage 8
Abrechnungsverfahren nach § 302 i.V.m. § 303 SGB V
Datenträgeraustausch (DTA)
8.1
Grundsätze
Für die Abrechnung über DTA gemäß § 302 i.V.m. § 303 SGB V sind die Richtlinien über
Form und Inhalt des Abrechnungsverfahrens sowie die zugehörigen Technischen Anlagen in
der jeweils geltenden Fassung zu beachten.
Die Leistungen nach diesem Vertrag sind mit dem Abrechnungscode/ Tarifkennzeichen
(AC/TK) 15 14 275 anzuliefern.
Bei der Abrechnung ist immer die 10 stellige Hilfsmittelpositionsnummer der Versorgungs
pauschale anzugeben..
Die Abrechnungsunterlagen haben folgende Angaben zu beinhalten:
Auftragnehmerschlüssel (AC/TK)
Name, Anschrift und IK des Auftragnehmers
Anspruchsberechtigtendaten (Name, Geburtsdatum, KV Nummer)
Arztnummer oder lebenslange Arztnummer und Betriebsstättennummer des Verordners
bzw. IK des Krankenhauses
Hilfsmittelpositionsnummer der Versorgungspauschale
Versorgungszeitraum
Genehmigungskennzeichen wenn erforderlich
Bruttogesamtpreis
gesetzliche Zuzahlung des Anspruchsberechtigten
Die Rechnungen inklusive der rechnungsbegründenden Unterlagen sind an folgende An
schrift zu übermitteln:
AOK Sachsen Anhalt
Postverteilernummer 48.13.4
39084 Magdeburg
Die Datenträger sind an folgende Datenträgerannahmestelle zu übermitteln:
gkv informatik unternehmen synergien
Fachbereich Inputmanagement
Lichtscheider Straße 89
42285 Wuppertal
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Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden
Inkontinenzhilfsmitteln
8.2
Ermächtigungserklärung zum Abrechnungsverfahren nach § 302
1. Institutionskennzeichen des
Leistungserbringers
2. Name und Anschrift des
Leistungserbringers
3. Institutionskennzeichen des
Abrechnungszentrums
(dieses ist beim Abrechnungszentrum zu erfra
gen)
4. Name und Anschrift des
Abrechnungszentrums
5. Beginn der Abrechnung
(Angabe des Datums aus dem Vertrag)
.
.
6. Ende der Abrechnung
(Angabe nur bei Probeabrechnung bzw. befriste
tem Vertrag notwendig)
.
.
Die Abtrittserklärung gilt auch für die Institutionskennzeichen folgender Filialen:
(ggf. gesondertes Blatt beifügen)
Sollte für die Filialen ein anderes Rechenzentrum als unter Punkt 4 genannt oder ein
anderes IK*Kennzeichen des Rechenzentrums (Punkt 3) gelten, füllen Sie bitte eine
gesonderte Abtrittserklärung aus.
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Vertrag gemäß § 127 Abs.2 SGB V über die Versorgung mit saugenden
Inkontinenzhilfsmitteln
8.2
Ermächtigungserklärung zum Abrechnungsverfahren
Mit dem aufgeführten Abrechnungszentrum wurde Nachstehendes vereinbart:
Schuldbefreiungserklärung
Das benannte Abrechnungszentrum hat vom unterzeichnenden Leistungserbringer den Auf
trag erteilt bekommen, alle von der AOK zu zahlenden Beträge für Rechnungen, die dem
Abrechnungszentrum eingereicht wurden, für den unterzeichnenden Leistungserbringer ein
zuziehen. Die Zahlung der AOK an das beauftragte Abrechnungszentrum hat schuldbefrei
ende Wirkung gegenüber dem Leistungserbringer.
Abtretung
Der Leistungserbringer tritt alle gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen gegen die AOK
zur Einziehung bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Beträge an das beauftragte Ab
rechnungszentrum ab. Zahlungen erfolgen durch die AOK unter dem Vorbehalt einer sach
lich und rechnerischen Prüfung auf das in der Rechnung des Abrechnungszentrums ange
gebene Bankkonto.
Auskunftsermächtigung
Die AOK darf dem Abrechnungszentrum im Zusammenhang mit Abgabeberechtigung und
Verordnungsabrechnung sowohl mündlich als auch schriftlich Auskunft erteilen. Korrekturen
zur Verordnungsabrechnung werden dem Abrechnungszentrum mitgeteilt.
Datenschutz
Das Abrechnungszentrum verpflichtet sich, die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes
(BDSG) einzuhalten und personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Weisung
des unterzeichnenden Heilmittelerbringer zu verarbeiten.
Dem Leistungserbringer ist Nachfolgendes bekannt:
Überträgt der Leistungserbringer die Abrechnung einem Abrechnungszentrum, so hat er die
AOK, die die Abgabeberechtigung erteilt hat, unverzüglich schriftlich zu informieren.
Beginn und Ende der Abrechnung und der Name des beauftragten Abrechnungszentrums
sind mitzuteilen.
Der Leistungserbringer ist verpflichtet selbst dafür zu sorgen, dass mit dem der AOK mitge
teilten Ende der Abrechnung keine diesen Zeitpunkt überschreitende Inkassovollmacht oder
Abtretungserklärung zugunsten des der AOK gemeldeten Abrechnungszentrum mehr be
steht. Das Abrechnungszentrum ist Erfüllungsgehilfe des zugelassenen Leistungserbringers
(§ 278 BGB).
Bestätigung der Angaben
___________________________
Ort, Datum
Leistungserbringers
___________________________________
Stempel und Unterschrift des
26 von 26