Tarifvertrag - Goethe

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Tarifvertrag - Goethe
Informationen zum Thema „Tarifvertrag“
Wer sind die Tarifvertragsparteien?
Tarifvertragsparteien sind nach § 2 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) ein Arbeitgeberverband
(Verbandstarifvertrag), ein einzelner Arbeitgeber (Haustarifvertrag) und eine einzelne
Gewerkschaft oder Gewerkschaften.
Die Tarifvertragsparteien sind bei den Tarifverhandlungen der Johann Wolfgang Goethe
Universität einerseits die Universitätsleitung und andererseits die Gewerkschaften ver.di,
GEW und die dbb-tarifunion. Die Verhandlungsführung obliegt ver.di.
Was ist ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zur Regelung von arbeitsrechtlichen Rechten und
Pflichten der Tarifvertragsparteien und zur Festsetzung von Rechtsnormen über Inhalt,
Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie über betriebliche und
betriebsverfassungsrechtliche Fragen und gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (§ 1 Abs.1 TVG). Dazu zählt z.B. die Wochenarbeitszeit, das Einkommen,
Sonderzahlungen, Urlaubsdauer und Krankengeld. Hierbei gilt für die Tarifvertragsparteien
grundsätzlich die Vertragsfreiheit, wobei geltende Gesetze zu beachten sind. Tarifverträge
werden unterschieden in Manteltarifvertrag (Rahmenbedingungen, i.d.R. mit längerer
Laufzeit), Entgelt-Tarifvertrag (Bezahlung, kürzere Laufzeit) und spezielle Tarifverträge
(Altersteilzeit, Urlaub- u. Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Beschäftigungssicherung). In einem Tarifvertrag werden Mindestbedingungen geregelt. Eine Abweichung ist
zu Gunsten der Beschäftigten möglich.
Wie wird verhandelt?
Am Anfang eines Tarifvertrages steht die betriebliche Diskussion der Gewerkschaftsmitglieder untereinander und der Austausch mit ihrer Gewerkschaft. Bei ver.di wird sodann
eine Tarifkommission (TK) gebildet. Diese setzt sich aus Gewerkschaftsmitgliedern
zusammen, welche in dem Betrieb (z.B. der Johann Wolfgang Goethe Universität)
beschäftigt sind und unter den Geltungsbereich des zu verhandelnden Tarifvertrages fallen.
Die Mitglieder der TK entscheiden gemeinsam mit der Gewerkschaft über die Aufnahme von
Tarifvertragsverhandlungen und welche Inhalte der Tarifvertrag haben sollte. Die zuständige
Gewerkschaft schreibt den Arbeitgeber an und fordert ihn zur Aufnahme von
Tarifverhandlungen auf (selten geschieht dies zuerst durch den Arbeitgeber). In einem ersten
Gespräch zwischen Vertretern der Gewerkschaft/en und der Arbeitgeberseite werden die
ersten Eckpunkte diskutiert. Die Verhandlungsparteien vereinbaren den Austausch von
Inhalten und Forderungen, unter welchen sie sich einen Tarifvertragsabschluss vorstellen
können. Die Beurteilung der Inhalte und Forderungen der Arbeitgeberseite wird innerhalb der
Tarifkommission diskutiert und es wird entschieden, wie man mit den einzelnen Forderungen
umgeht. Dies wird sodann dem Arbeitgeber sowohl schriftlich als auch in Gesprächen
mitgeteilt.
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Der betriebliche Austausch aller Beschäftigten wird durch Informationen der
gewerkschaftlichen Betriebsgruppe und der Gewerkschaft gefördert. Am Ende von
erfolgreichen Tarifverhandlungen steht der Abschluss eines Tarifvertrages für die
Beschäftigten.
Wie setzt sich die Tarifkommission der Johann Wolfgang Goethe Universität
zusammen?
Die Zusammensetzung der Tarifkommission von ver.di wurde in einer öffentlichen
Mitgliederversammlung diskutiert und eine Vorschlagsliste erstellt. Diese wurde vom
Landesbezirksfachbereichsvorstand beschlossen. Es wurde darauf geachtet, dass sich die
TK aus Mitgliedern der verschiedenen Bereiche der Universität zusammensetzt, um ein
repräsentatives Meinungsbild zu erhalten. Im Einzelnen sind dies folgende Mitglieder:
Birgit Andres-Kreiner, Detlef Breitenband, Peter Brendel, Klaus Brose, Willibald Büdel, Gerti
Dornseif-Maschtowski, Wolfgang Folter (beratendes Mitglied), Hille Herber, Elda HinterholzKaalp, Doris Jindra-Süß, Gabriele Karn, Regine Krüger-Schmitz, Dagmar Kuchenbecker,
Hartmut Kunz, Anja Moser und Alexander Rausch.
Als Gewerkschaftssekretäre sind Birgit Braitsch und Christian Rothländer in der TK vertreten.
Die Mitarbeit in der Tarifkommission ist eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, welche ein
hohes Maß an zeitlichem und persönlichem Engagement von allen Beteiligten erfordert.
Wie kommt es zu einem Tarifvertragsabschluss?
Führen die Verhandlungen nach Meinung der Tarifkommission zu keinem Ergebnis, müssen
alle Mitglieder der TK über das weitere Vorgehen beraten. Ist kein Erfolg erkennbar, so kann
die TK das Scheitern der Verhandlungen erklären und zu Aktionen bis hin zum Arbeitskampf
aufrufen. Hierbei können sich alle Beschäftigten, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht,
beteiligen! Je höher die Unterstützung der Beschäftigten ist, umso größer ist der Druck auf
den Arbeitgeber ein akzeptables Angebot zu machen. Sind die Verhandlungen erfolgreich
beendet worden, so wird der Vertrag von den beteiligten Parteien unterzeichnet und gilt bis
zum Ende der vereinbarten Laufzeit bzw. Kündigung.
Für wen gelten Tarifverträge?
Tarifverträge gelten nur für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien, also nur für die
gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten. Nur sie haben einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Erfüllung des Tarifvertrages. Der Arbeitgeber kann mit nicht organisierten
Beschäftigten in Arbeitsverträgen schlechtere Regelungen vereinbaren. Da der Arbeitgeber
durch ein solches Vorgehen aber den gewerkschaftlichen Organisationsgrad der
Beschäftigten erhöhen würde, wird er in der Regel den Tarifvertrag auf alle Beschäftigte
anwenden.
Wie lange gilt ein Tarifvertrag?
Ein Tarifvertrag kann beendet werden durch Kündigung, einvernehmliche Aufhebung, durch
Zeitablauf und Eintritt einer auflösenden Bedingung. Nach Ablauf eines gekündigten
Tarifvertrages gelten seine Rechtsnormen weiter bis sie durch eine andere Abmachung
ersetzt werden (§ 4 Abs. 5 TVG). Die Nachwirkung erfasst alle Arbeitsverhältnisse, die noch
vor Beendigung des Tarifvertrages begründet wurden und bei denen die Tarifnormen ihre
unmittelbare Wirkung entfaltet haben.
An der JWG Universität wird derzeit noch die Mehrheit der Beschäftigten von der
Nachwirkung des Bundesangestellten-Tarifvertrages (BAT) und dem Manteltarifvertrag der
Arbeiter (MTArb) erfasst. Sobald es zum Abschluss eines Tarifvertrages zwischen
Universitätsleitung und der Gewerkschaften kommt, endet die Nachwirkung der jeweiligen
alten Tarifverträge.
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Welche Möglichkeiten hat ein Personalrat bei Tarifvertragsverhandlungen?
Wie schon eingangs festgestellt, sind die Tarifvertragsparteien gesetzlich geregelt (§ 1 Abs.
1 TVG). Diese Regelung ist abschließend und sieht eine Beteiligung von Personal- oder
Betriebsrat nicht vor. Ein konstruktiver Austausch zwischen Gewerkschaft und Personalrat
und eine gute Zusammenarbeit ist aber sinnvoll und wünschenswert.
Da einige Mitglieder der Tarifkommission von ver.di auch ein Personalratsmandat inne
haben, erleichtert dies den Informationsaustausch zwischen beiden Gremien.
Welche Möglichkeiten haben die einzelnen Beschäftigten bei Tarifverhandlungen?
Die Möglichkeiten für den einzelnen Beschäftigten an der JWG Universität sind vielfältig. So
kann er/sie sich aktiv an der Diskussion beteiligen, Informationen über die gewerkschaftliche
Betriebsgruppe ver.di an der JWG Universität einholen, sich auf die Interessentenliste für
Tarifinformationen beim Fachbereich von ver.di (Kontakt: [email protected])
eintragen lassen, an öffentlichen Mitgliederversammlungen von ver.di teilnehmen und sich
bei eventuell anstehenden Arbeitskampfmaßnahmen aktiv beteiligen und last but not least
bei ver.di Mitglied werden.
Denn umso stärker die Gewerkschaft im Betrieb vertreten ist, umso höher ist ihre
Durchsetzungskraft.
V.i.S.d.P.: Birgit Braitsch, ver.di Landesbezirk Hessen, Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77, 60329 Frankfurt a.M.,
Tel.: 069/2569-1340; Fax: 069/25692139
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