Tarifvertrag - Goethe
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Tarifvertrag - Goethe
Informationen zum Thema „Tarifvertrag“ Wer sind die Tarifvertragsparteien? Tarifvertragsparteien sind nach § 2 Abs. 1 Tarifvertragsgesetz (TVG) ein Arbeitgeberverband (Verbandstarifvertrag), ein einzelner Arbeitgeber (Haustarifvertrag) und eine einzelne Gewerkschaft oder Gewerkschaften. Die Tarifvertragsparteien sind bei den Tarifverhandlungen der Johann Wolfgang Goethe Universität einerseits die Universitätsleitung und andererseits die Gewerkschaften ver.di, GEW und die dbb-tarifunion. Die Verhandlungsführung obliegt ver.di. Was ist ein Tarifvertrag? Ein Tarifvertrag ist ein schriftlicher Vertrag zur Regelung von arbeitsrechtlichen Rechten und Pflichten der Tarifvertragsparteien und zur Festsetzung von Rechtsnormen über Inhalt, Abschluss und Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie über betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Fragen und gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (§ 1 Abs.1 TVG). Dazu zählt z.B. die Wochenarbeitszeit, das Einkommen, Sonderzahlungen, Urlaubsdauer und Krankengeld. Hierbei gilt für die Tarifvertragsparteien grundsätzlich die Vertragsfreiheit, wobei geltende Gesetze zu beachten sind. Tarifverträge werden unterschieden in Manteltarifvertrag (Rahmenbedingungen, i.d.R. mit längerer Laufzeit), Entgelt-Tarifvertrag (Bezahlung, kürzere Laufzeit) und spezielle Tarifverträge (Altersteilzeit, Urlaub- u. Weihnachtsgeld, vermögenswirksame Leistungen, Beschäftigungssicherung). In einem Tarifvertrag werden Mindestbedingungen geregelt. Eine Abweichung ist zu Gunsten der Beschäftigten möglich. Wie wird verhandelt? Am Anfang eines Tarifvertrages steht die betriebliche Diskussion der Gewerkschaftsmitglieder untereinander und der Austausch mit ihrer Gewerkschaft. Bei ver.di wird sodann eine Tarifkommission (TK) gebildet. Diese setzt sich aus Gewerkschaftsmitgliedern zusammen, welche in dem Betrieb (z.B. der Johann Wolfgang Goethe Universität) beschäftigt sind und unter den Geltungsbereich des zu verhandelnden Tarifvertrages fallen. Die Mitglieder der TK entscheiden gemeinsam mit der Gewerkschaft über die Aufnahme von Tarifvertragsverhandlungen und welche Inhalte der Tarifvertrag haben sollte. Die zuständige Gewerkschaft schreibt den Arbeitgeber an und fordert ihn zur Aufnahme von Tarifverhandlungen auf (selten geschieht dies zuerst durch den Arbeitgeber). In einem ersten Gespräch zwischen Vertretern der Gewerkschaft/en und der Arbeitgeberseite werden die ersten Eckpunkte diskutiert. Die Verhandlungsparteien vereinbaren den Austausch von Inhalten und Forderungen, unter welchen sie sich einen Tarifvertragsabschluss vorstellen können. Die Beurteilung der Inhalte und Forderungen der Arbeitgeberseite wird innerhalb der Tarifkommission diskutiert und es wird entschieden, wie man mit den einzelnen Forderungen umgeht. Dies wird sodann dem Arbeitgeber sowohl schriftlich als auch in Gesprächen mitgeteilt. 1 Der betriebliche Austausch aller Beschäftigten wird durch Informationen der gewerkschaftlichen Betriebsgruppe und der Gewerkschaft gefördert. Am Ende von erfolgreichen Tarifverhandlungen steht der Abschluss eines Tarifvertrages für die Beschäftigten. Wie setzt sich die Tarifkommission der Johann Wolfgang Goethe Universität zusammen? Die Zusammensetzung der Tarifkommission von ver.di wurde in einer öffentlichen Mitgliederversammlung diskutiert und eine Vorschlagsliste erstellt. Diese wurde vom Landesbezirksfachbereichsvorstand beschlossen. Es wurde darauf geachtet, dass sich die TK aus Mitgliedern der verschiedenen Bereiche der Universität zusammensetzt, um ein repräsentatives Meinungsbild zu erhalten. Im Einzelnen sind dies folgende Mitglieder: Birgit Andres-Kreiner, Detlef Breitenband, Peter Brendel, Klaus Brose, Willibald Büdel, Gerti Dornseif-Maschtowski, Wolfgang Folter (beratendes Mitglied), Hille Herber, Elda HinterholzKaalp, Doris Jindra-Süß, Gabriele Karn, Regine Krüger-Schmitz, Dagmar Kuchenbecker, Hartmut Kunz, Anja Moser und Alexander Rausch. Als Gewerkschaftssekretäre sind Birgit Braitsch und Christian Rothländer in der TK vertreten. Die Mitarbeit in der Tarifkommission ist eine sehr verantwortungsvolle Tätigkeit, welche ein hohes Maß an zeitlichem und persönlichem Engagement von allen Beteiligten erfordert. Wie kommt es zu einem Tarifvertragsabschluss? Führen die Verhandlungen nach Meinung der Tarifkommission zu keinem Ergebnis, müssen alle Mitglieder der TK über das weitere Vorgehen beraten. Ist kein Erfolg erkennbar, so kann die TK das Scheitern der Verhandlungen erklären und zu Aktionen bis hin zum Arbeitskampf aufrufen. Hierbei können sich alle Beschäftigten, ob gewerkschaftlich organisiert oder nicht, beteiligen! Je höher die Unterstützung der Beschäftigten ist, umso größer ist der Druck auf den Arbeitgeber ein akzeptables Angebot zu machen. Sind die Verhandlungen erfolgreich beendet worden, so wird der Vertrag von den beteiligten Parteien unterzeichnet und gilt bis zum Ende der vereinbarten Laufzeit bzw. Kündigung. Für wen gelten Tarifverträge? Tarifverträge gelten nur für die Mitglieder der Tarifvertragsparteien, also nur für die gewerkschaftlich organisierten Beschäftigten. Nur sie haben einen unmittelbaren Rechtsanspruch auf Erfüllung des Tarifvertrages. Der Arbeitgeber kann mit nicht organisierten Beschäftigten in Arbeitsverträgen schlechtere Regelungen vereinbaren. Da der Arbeitgeber durch ein solches Vorgehen aber den gewerkschaftlichen Organisationsgrad der Beschäftigten erhöhen würde, wird er in der Regel den Tarifvertrag auf alle Beschäftigte anwenden. Wie lange gilt ein Tarifvertrag? Ein Tarifvertrag kann beendet werden durch Kündigung, einvernehmliche Aufhebung, durch Zeitablauf und Eintritt einer auflösenden Bedingung. Nach Ablauf eines gekündigten Tarifvertrages gelten seine Rechtsnormen weiter bis sie durch eine andere Abmachung ersetzt werden (§ 4 Abs. 5 TVG). Die Nachwirkung erfasst alle Arbeitsverhältnisse, die noch vor Beendigung des Tarifvertrages begründet wurden und bei denen die Tarifnormen ihre unmittelbare Wirkung entfaltet haben. An der JWG Universität wird derzeit noch die Mehrheit der Beschäftigten von der Nachwirkung des Bundesangestellten-Tarifvertrages (BAT) und dem Manteltarifvertrag der Arbeiter (MTArb) erfasst. Sobald es zum Abschluss eines Tarifvertrages zwischen Universitätsleitung und der Gewerkschaften kommt, endet die Nachwirkung der jeweiligen alten Tarifverträge. 2 Welche Möglichkeiten hat ein Personalrat bei Tarifvertragsverhandlungen? Wie schon eingangs festgestellt, sind die Tarifvertragsparteien gesetzlich geregelt (§ 1 Abs. 1 TVG). Diese Regelung ist abschließend und sieht eine Beteiligung von Personal- oder Betriebsrat nicht vor. Ein konstruktiver Austausch zwischen Gewerkschaft und Personalrat und eine gute Zusammenarbeit ist aber sinnvoll und wünschenswert. Da einige Mitglieder der Tarifkommission von ver.di auch ein Personalratsmandat inne haben, erleichtert dies den Informationsaustausch zwischen beiden Gremien. Welche Möglichkeiten haben die einzelnen Beschäftigten bei Tarifverhandlungen? Die Möglichkeiten für den einzelnen Beschäftigten an der JWG Universität sind vielfältig. So kann er/sie sich aktiv an der Diskussion beteiligen, Informationen über die gewerkschaftliche Betriebsgruppe ver.di an der JWG Universität einholen, sich auf die Interessentenliste für Tarifinformationen beim Fachbereich von ver.di (Kontakt: [email protected]) eintragen lassen, an öffentlichen Mitgliederversammlungen von ver.di teilnehmen und sich bei eventuell anstehenden Arbeitskampfmaßnahmen aktiv beteiligen und last but not least bei ver.di Mitglied werden. Denn umso stärker die Gewerkschaft im Betrieb vertreten ist, umso höher ist ihre Durchsetzungskraft. V.i.S.d.P.: Birgit Braitsch, ver.di Landesbezirk Hessen, Wilhelm-Leuschner-Str. 69-77, 60329 Frankfurt a.M., Tel.: 069/2569-1340; Fax: 069/25692139 3