Techniker (FR: Bau und Betrieb von Verkehrsstraßen - BQ
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Techniker (FR: Bau und Betrieb von Verkehrsstraßen - BQ
Download am 13.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/7416 Berufsprofil Techniker (FR: Bau und Betrieb von Verkehrsstraßen und Flugplätzen) Bezeichnung in Landessprache: Техник (спец.: Строительство и эксплуатация автомобильных дорог и аэродромов) Land: Russland Gültigkeit: 21.04.2010 bis 31.08.2014 Bereich der beruflichen Bildung: Berufliche Erstausbildung Landeseigene Berufskennung: Nr. 270831 nach der Klassifikation der Fachrichtungen der mittleren Berufsbildung Lernziele und Berufsbild: Der Absolvent wird auf die Tätigkeit als Techniker in folgenden Bereichen vorbereitet: 1. Mitwirkung an der Entwicklung und Projektierung von Verkehrsstraßen und Flugplätzen. 2. Mitwirkung an der Organisation der Herstellung von Straßenbaumaterialien. 3. Mitwirkung an der Organisation von Bauarbeiten für Verkehrsstraßen und Flugplätzen. 4. Mitwirkung am Betrieb von Verkehrsstraßen und Flugplätzen. 5. Ausführen von Arbeiten im Rahmen eines oder mehrerer folgender Berufe: Straßenarbeiter (Nr. 11880 in OK 016-94), Asphaltbetonbauer (Nr. 11140 in OK 01694), Maschinenführer für Grader (Nr. 13509 in OK 016-94), Maschinenführer für Planierraupe (Nr. 13584 in OK 016-94), KFZ-Fahrer (Nr. 11442 in OK 016-94) vgl. Ausbildungsregelung im Original 1 Download am 13.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/7416 Zentrale Inhalte: Lehrplan Abschnitte, Fächer Max. UStd. Pflicht-UStd. Pflichtunterricht 3.186 2.124 Allgemeine geistes- bzw. sozialökonomische Fächer 642 428 Grundlagen der Philosophie 48 Geschichte 48 Fremdsprache 166 Sport 166 Mathematik und allgemeine Naturwissenschaften 198 132 Beruflicher Abschnitt 2.346 1.564 Berufsübergreifende Fächer 1.455 970 Mathematik Informatik Ökologische Grundlagen der Naturnutzung Technisches Zeichnen Technische Mechanik Elektrotechnik und Elektronik Geologie und Bodenkunde Erdmessung Werkstoffkunde Betrieb von Straßenmaschinen, KFZ und Traktoren Rechnungswesen Berufsbezogene Rechtsgrundlagen Betriebswirtschaft 2 Download am 13.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/7416 Management Sicherheit der Lebensführung Arbeitsschutz Berufsbezogene Fächer 891 594 Variabler Ausbildungsabschnitt, wird von der Bildungseinrichtung vorgegeben 1.296 864 Unterrichtsstunden insgesamt 4.482 2.988 Entwicklungs- und Projektierungsarbeiten Informationstechnologien in der beruflichen Tätigkeit Organisation der Produktion im Straßenbau Bau von Verkehrsstraßen und Flugplätzen Verkehrsinfrastrukturobjekte Reparatur und Betrieb von Verkehrsstraßen und Flugplätzen Ausführen von Arbeiten im Rahmen eines oder mehrerer Arbeiterberufe Lernpraktikum Betriebspraktikum (in der Ausbildungsfachrichtung) 864 24 Wochen Betriebspraktikum (diplomvorbereitend) 4 Wochen Zwischenprüfungen 6 wochen Staatliche Abschlussprüfungen 6 Wochen Vorbereitung der qualifizierenden Abschlussarbeit 4 Wochen Verteidigung der qualifizierenden Abschlussarbeit 2 Wochen Die Regelsausbildungsdauer beträgt 147 Wochen. Praxisanteil und Ort: Laut dem Bildungsstandard beträgt die Dauer der Fachpraktika 28 von 147 Wochen (vgl. 3 Download am 13.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/7416 Zentrale Inhalte). Mindest-Ausbildungsdauer: 34 Monate Höchst-Ausbildungsdauer: 46 Monate Möglichkeiten einer Verkürzung der Ausbildungsdauer: Die kürzere Ausbildungsdauer von 2 Jahren 10 Monaten gilt für Auszubildende mit einem Abschluss der vollständigen allgemeinbildenden Mittelschule. Auszubildende mit einem Abschluss der grundlegenden Allgemeinbildung absolvieren die Ausbildung innerhalb von 3 Jahren 10 Monaten. Ausbildungsregelung im Original: rus_270831_strassenbau_2010_ru.pdf Art der Ausbildungsregelung im Original: Staatlicher Ausbildungsstandard des Russischen Bildungsministeriums Angaben zur Übersetzung der Ausbildungsregelung: Amtlich beglaubigte Übersetzung eines Auszugs aus dem Bildungsstandard Abschlussart Deutsche Übersetzung Bezeichnung in Landessprache Diplom der mittleren Berufsbildung (Grundstufe) Диплом о среднем профессиональном образовании (базовый уровень) 4 Download am 13.01.2017 Hinweis: Dies ist eine komprimierte Fassung. Ausführlichere Inhalte sind abzurufen unter: https://www.bq-portal.de/de/db/berufsqualifikationen/7416 Lernorttyp Deutsche Übersetzung Bezeichnung in Landessprache College колледж Technikum техникум 5