TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr
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TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Prüfgegenstand Typ Antragsteller Teilegutachten Nr. 662R1220-02 : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 1.4524.24 : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz) Teilegutachten Nr. 662R1220-02 Hersteller : Auto-Cycle-Trading GmbH Prüfgegenstand : Rad-/Reifenkombination Typ : Radtyp 1.4524.24 Antragsteller : Auto-Cycle-Trading GmbH Landkommissärstr. 18 76801 Landau (Pfalz) Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Telefon: +49(0)221 806-1971 Telefax: +49(0)221 830-1101 TL_RAREN.DOT-2.0-16.09.96 410057vw.doc Seite 0 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Prüfgegenstand Typ Antragsteller Teilegutachten Nr. 662R1220-02 : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 1.4524.24 : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz) Teilegutachten Gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO (Arbeitsunterlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder den Prüfingenieur der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation bei Fahrzeugprüfungen gemäß §19 Abs. 3 StVZO bzw. für den amtlich anerkannten Sachverständigen bei Fahrzeugprüfungen gemäß § 21 StVZO) über die Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen mit geänderten Funktionsmaßen 0. Allgemeines Nach erfolgter Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn das Fahrzeug unverzüglich zur Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO einem amtlich anerkannten Sachverständigen/ Prüfer oder Prüfingenieur vorgestellt wird und dieser den bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau der beschriebenen Umrüstung auf einem Vordruck gemäß Verkehrsblatt 1994, Heft 3, Seite 148 schriftlich bestätigt hat. Dieses Teilegutachten oder die o.g. Bestätigung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Mit der Beigabe dieses Teilegutachtens zu dem vorgenannten Prüfgegenstand bescheinigt der Antragsteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware. 1. Name und Anschrift des Antragstellers Auto-Cycle-Trading GmbH Landkommissärstr. 18 76801 Landau (Pfalz) 2. Name und Anschrift des Prüflaboratoriums TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge / Fahrzeugteile Am Grauen Stein, 51105 Köln (Poll) Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Telefon: +49(0)221 806-1971 Telefax: +49(0)221 830-1101 TL_RAREN.DOT-2.0-16.09.96 410057vw.doc Seite 1 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Prüfgegenstand Typ Antragsteller Teilegutachten Nr. 662R1220-02 : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 1.4524.24 : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz) 3. Prüfgegenstand 3.1. Beschreibung der Umrüstung und Angaben zum Fahrzeugteil Vom Serienstand abweichende Rad-/Reifenkombinationen Art : einteilige Leichtmetallgußräder Hersteller : Auto-Cycle-Trading GmbH Landkommissärstr. 18 76801 Landau (Pfalz) Radtyp : 1.4524.24 Technische Beschreibung Radgröße Einpreßtiefe in mm Zul. Radlast in kg Lochkreisdurchmesser in mm Lochzahl Mittenlochdurchmesser in mm Zentrierart Max. Abrollumfang in mm Befestigungselemente Anzugsmoment in Nm Spurverbreiterung in mm 3.2. : : : : : : : : : : Sonderräder 7½Jx15 H2 25 (positiv) 525 100 4 57,05 Mittenzentrierung 1872 Radschrauben M12x1,5 m. Kegelbund (Kegelwinkel 60°), Schaftlänge 28 mm : 110 : bis zu 26 Kennzeichnung (Art / Ort) (erhaben eingegossen oder eingeprägt) Innenseite - Außenseite ACT 7.5x15 H2 1.4524.24 E25 Germany Monat und Jahr Fabrikmarke Radgröße Radtyp-/Ausführung Einpreßtiefe Herkunftsmerkmal Herstellungsdatum : : : : : : Eingangsdatum des Prüfgegenstandes / Prüffahrzeuges : 49.KW 1993 3.4. Datum der Prüfung : 49.KW 1993/50.KW 1996/25.KW 1997/17.KW 1998 3.5. Ort der Prüfung : Köln 3.3. Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Telefon: +49(0)221 806-1971 Telefax: +49(0)221 830-1101 TL_RAREN.DOT-2.0-16.09.96 410057vw.doc Seite 2 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Prüfgegenstand Typ Antragsteller Teilegutachten Nr. 662R1220-02 : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 1.4524.24 : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz) 4. Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise 4.1. Verwendungsbereich Fahrzeughersteller Typ 19E Motorleistung in kW Ottomotor: 33-102 19E-299 Ausf. C1P.. Dieselmotor: 40-59 Ottomotor: 66-100 Ottomotor: 118 Ottomotor: 118 Ottomotor: 72 32B alle 19E-299 19E 19E-299 : Volkswagen-VW (D) Verkaufsbezeichnung Golf, Jetta Schlüssel-Nr. 0600 Bereifung, Fahrzeug ggf. Auflagen ABE-Nr. bzw. Hinweise bzw. EG-BE D 186 195/50 R15-82 D 186/1 R41c) D 186/2 205/50 R15-86 Golf Syncro, Jetta Syncro Golf GTI G60 E 083 Golf GTI G60 Syncro/Rallye Golf Country E 083 D 186/2 Passat, Santana B 870 Passat Variant B 870/1 215/45 R15-82 R20) 195/50 R15-82 R41c) 205/50 R15-86 195/60 R15-87 R41c) 205/60 R15-91 195/55 R15-84 K2)R41c) Auflagen bzw. Hinweise A3)bisA9)A12) B8)B16)G3)H1) H2)K3)K4)K6a) K9a)K21)K33) A3)bisA9)A12) B8)B16)G3)H1) H2)K4)K6a) K9a)K21) A3)bisA9)A12) B16)G3)K1) R16) 195/60 R15-87 K2)R41c) 205/50 R15-86 K2)K10) 205/55 R15-87 K2)K10) 215/50 R15-88 H1)H2)K4)K6a) K9a)K29) 225/50 R15-90 H1)H2)K4)K6a) K9a)K10)K29) Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Telefon: +49(0)221 806-1971 Telefax: +49(0)221 830-1101 TL_RAREN.DOT-2.0-16.09.96 410057vw.doc Seite 3 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Prüfgegenstand Typ Antragsteller Teilegutachten Nr. 662R1220-02 : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 1.4524.24 : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz) Fahrzeughersteller Typ 32B-299 Motorleistung in kW alle : Volkswagen-VW (D) Verkaufsbezeichnung Passat Syncro, Passat Variant Syncro Schlüssel-Nr. 0600 Auflagen Bereifung, Fahrzeug bzw. ggf. Auflagen ABE-Nr. Hinweise bzw. Hinweise bzw. EG-BE D 522 205/50 R15-86 A3)bisA9)A12) K1)K2)K10) B16)G3)R16) 205/55 R15-87 K1)K2)K10) 215/50 R15-88 H1)H2)K1)K4) K6a)K9a)K29) 35I Ottomotor: 53-100 Passat, Passat Variant E 657 E 657/1 Dieselmotor: 50-66 225/50 R15-90 H1)H2)K1)K4) K6a)K9a)K10) K29) 195/55 R15-84 R41c) 195/60 R15-87 R41c) A3)bisA9)A12) B16)G3)H1) K3)K4)K6a) K9a)R3)V2a) 205/50 R15-86 205/55 R15-87 35I-299 Ottomotor: 85, 118 Passat Syncro Passat Variant Syncro E 960 195/55 R15-84 R1a)R41c) 195/60 R15-87 R1a)R41c) A3)bisA9)A12) B16)G3)H1) K3)K4)K6a) K9a)R3) 205/50 R15-86 205/55 R15-87 Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Telefon: +49(0)221 806-1971 Telefax: +49(0)221 830-1101 TL_RAREN.DOT-2.0-16.09.96 410057vw.doc Seite 4 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Prüfgegenstand Typ Antragsteller Teilegutachten Nr. 662R1220-02 : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 1.4524.24 : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz) Fahrzeughersteller Typ 1HX0 : Volkswagen-VW (D) Motorleistung in kW Ottomotor: 44-85 1H 1HX0F 1EX0 Verkaufsbezeichnung Golf. Jetta, Vento zus. Syncro Dieselmotor: 47-81 Golf (LKW) Ottomotor: Golf Cabriolet 55-85 1E 1HX1 1HX0 1H 1HX0F 53I Dieselmotor: 66-81 Ottomotor: Golf Syncro 66 Dieselmotor: 66 Ottomotor: Golf Variant 44-85 Dieselmotor: zus. Syncro 47-81 Golf Variant (LKW) Ottomotor: 79-100 Corrado Schlüssel-Nr. 0600/0603 Bereifung, Fahrzeug ggf. Auflagen ABE-Nr. bzw. Hinweise bzw. EG-BE F 804 195/50 R15-82 H2)H5)K1)K4) e1*96/79* R41c) 0068*.. F894 205/50 R15-86 G 407 H1)H2)K3)K4) K11)K37) e1*96/79* 0070*.. 215/45 R15-82 bis NT 02 H1)H2)K3)K4) G 156 K11)K37)R20) e1*92/53* 0004 e1*93/81* 0004 F 804 195/50 R15-82 H2)H5)K1)K4) R41c) e1*96/79* 0068*.. 205/50 R15-86 F 894 H1)H2)K3)K4) K11)K37) E 664 E 664/1 215/45 R15-82 H1)H2)K3)K4) K11)K37)R20) 195/50 R15-82 K4)K11)R41c) Auflagen bzw. Hinweise A3)bisA9)A12) B16)G3)V2a) A3)bisA9)A12) B16)F20)G3) V2a) A3)bisA9)A12) B16)G3)V2a) 195/55 R15-84 K4)K11)R41c) 205/50 R15-86 H6)K4)K11) 215/45 R15-82 H6)K1)K4)K11) R20) Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Telefon: +49(0)221 806-1971 Telefax: +49(0)221 830-1101 TL_RAREN.DOT-2.0-16.09.96 410057vw.doc Seite 5 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Prüfgegenstand Typ Antragsteller Teilegutachten Nr. 662R1220-02 : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 1.4524.24 : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz) Fahrzeughersteller Typ 6K 6K/C 6K 1L : Seat (E) Motorleistung in kW Ottomotor: 33-110 Verkaufsbezeichnung Ibiza Dieselmotor: 47-66 Ottomotor: Cordoba 44-95 Dieselmotor: 47-66 Ottomotor: Ibiza 110 Cordoba Dieselmotor: 55 Ottomotor: Toledo 55-98 Dieselmotor: 50-66 Schlüssel-Nr. 7593 Auflagen Bereifung, Fahrzeug bzw. ggf. Auflagen ABE-Nr. Hinweise bzw. Hinweise bzw. EG-BE G 406 195/50 R15-81 A3)bisA9)A12) H5)K1)K4)K6a) B16)G3)V2a) R41c) G 613 e9*93/81* 0001*.. F 763 e9*95/54* 0021*.. 215/45 R15-82 H5)K1)K4)K6a) R30h) 205/45 R15-79 H5)K1)K4)K6a) R5p)R20d) 195/50 R15-81 A3)bisA9)A12) H5)K1)K4)K6a) B16)G3)V2a) R41c) 215/45 R15-82 H5)K1)K4)K6a) R30h) 4.2. Auflagen A3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind (mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil) den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, sofern im Verwendungsbereich nicht besonders festgelegt. A4) Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der hier eventuell aufgeführten erforderlichen Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A5) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen oder Metallschraubventilen (Befestigung durch Überwurfmutter von außen) zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, ETRTO oder TRA entsprechen und dürfen nicht über die Radkontur hinausInstitut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Telefon: +49(0)221 806-1971 Telefax: +49(0)221 830-1101 TL_RAREN.DOT-2.0-16.09.96 410057vw.doc Seite 6 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Prüfgegenstand Typ Antragsteller Teilegutachten Nr. 662R1220-02 : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 1.4524.24 : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz) ragen. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 210 km/h (einschließlich Toleranz) sind nur Metallschraubventile zulässig. A6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden. A7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb soll der Ersatzreifen den gleichen Abrollumfang wie die übrigen am Fahrzeug montierten Reifen haben. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß die Verwendung von Schneeketten nicht zulässig ist. A12) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen wegen der Felgenhornform auf der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Felgenhorns angebracht werden. Auf ausreichenden Abstand (mind. 3 mm) zu Bremsen- und Fahrwerksteilen ist dabei zu achten. B8) Das Sonderrad ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsverstärkungs-bügel an Achse 1. B16) Auf ausreichenden Abstand zwischen Sonderrad und Bremsanlage (mind. 3 mm) ist zu achten. F20) Es sind nur solche Reifenfabrikate zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 7 mm zwischen Reifen und Fahrwerks-, Lenkungs- bzw. Karosserieteilen vorhanden ist. G3) Bereifungen, bei denen eine Überprüfung des Geschwindigkeitsmessers/Wegstreckenzählers erforderlich ist, sind in der folgenden Tabelle mit einem Kreuz bezeichnet: Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Telefon: +49(0)221 806-1971 Telefax: +49(0)221 830-1101 TL_RAREN.DOT-2.0-16.09.96 410057vw.doc Seite 7 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Prüfgegenstand Typ Antragsteller Teilegutachten Nr. 662R1220-02 : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 1.4524.24 : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz) Umrüstbereifung 185/55R15 195/60R15 195/55R15 195/50R15 205/55R15 205/50R15 215/50R15 215/45R15 Serienbereifung 155R13 175/70R13 185/60R14 X X X X X - 165R13 185/70R13 185/65R14 X X - Umrüstbereifung 185/55R15 195/60R15 195/55R15 195/50R15 205/55R15 205/50R15 215/50R15 215/45R15 175/65R14 185/55R15 X X X X - Serienbereifung 175/70R14 205/55R15 200/60R365 X X X X 195/65R14 195/60R14 165/70R14 195/55R15 205/50R15 X X X X X X - X X - X X X X - H1) Durch Anbau geeigneter Teile (z.B. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen) ist eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 herzustellen, sofern diese nicht bereits serienmäßig vorhanden ist. H2) Durch Anbau geeigneter Teile (z.B. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen) ist eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 herzustellen, sofern diese nicht bereits serienmäßig vorhanden ist. H5) Die ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist bei der Begutachtung des Anbaus zu überprüfen. Ggf. ist eine ausreichende Abdeckung durch Anbau geeigneter Teile herzustellen. Die Eignung des begutachteten Reifenfabrikats ist auf der Anbaubestätigung mit dem Hinweis zu bescheinigen, daß ausschließlich dieses Fabrikat verwendet werden darf. H6) Die ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist bei der Begutachtung des Anbaus zu überprüfen. Ggf. ist eine ausreichende Abdeckung durch Anbau Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Telefon: +49(0)221 806-1971 Telefax: +49(0)221 830-1101 TL_RAREN.DOT-2.0-16.09.96 410057vw.doc Seite 8 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Prüfgegenstand Typ Antragsteller Teilegutachten Nr. 662R1220-02 : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 1.4524.24 : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz) geeigneter Teile herzustellen. Die Eignung des begutachteten Reifenfabrikats ist auf der Anbaubestätigung mit dem Hinweis zu bescheinigen, daß ausschließlich dieses Fabrikat verwendet werden darf. K1) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind ggf. die Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen. K2) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen. K3) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen. K4) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen. K6a) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die Radhäuser im Bereich der Radaußenseite aufzuweiten bzw. auszustellen. K9a) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die Kunststoffinnenkotflügel nachzuarbeiten. K10) Gegebenenfalls ist an Achse 1 die Spritzwand nachzuarbeiten. K11) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die Innenkotflügel im hinteren Bereich aufzuweiten und die Radläufe nachzuarbeiten. K21) In den hinteren Radhäusern sind die Ausbuchtungen für den Klappmechanismus der Rücksitzbank nachzuarbeiten. K29) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 ist das Radhaus oben über dem Rad ggf. aufzuweiten. K33) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind in den Innenkotflügeln die Kunststoffabdeckungen und die Halterung zu ändern. Der Spritzschutz im Bereich des Ansaugweges des Luftfilters im Radhaus muß erhalten bleiben. K37) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit ist die Heckschürze nachzuarbeiten. R1a) Der Reifen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung 205/50 R15 (ausgenommen M+S-Größen). R3) Der Reifen ist nur zulässig, wenn der serienmäßige Load Index nicht größer ist. Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Telefon: +49(0)221 806-1971 Telefax: +49(0)221 830-1101 TL_RAREN.DOT-2.0-16.09.96 410057vw.doc Seite 9 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Prüfgegenstand Typ Antragsteller Teilegutachten Nr. 662R1220-02 : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 1.4524.24 : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz) R5p) Die Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit einer Motorleistung von 95 kW. R16) Folgende Kombination ist zulässig : Reifengröße Abrollumfang Achse 1 205/55 R15 1850 mm Achse 2 225/50 R15 1850 mm Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur gleiche Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am Fahrzeug montiert werden. R20) Es sind nur folgende Reifenfabrikate/-typen zulässig: Dunlop D40 oder Dunlop SP 8000. R20d)Es ist nur folgendes Reifenfabrikat zulässig: Dunlop D40 oder Dunlop SP 2000. R30h)Es sind nur folgende Reifenfabrikate/-typen zulässig: Bridgestone S-01, Dunlop D40 oder SP 2000 Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist deren Eignung durch Fahrversuche nachzuweisen. Die Verwendbarkeit des zusätzlich positiv begutachteten Reifenfabrikates ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr auf der Anbaubestätigung zu bescheinigen. R41c)Über die Montierbarkeit dieser Bereifungen auf einer 7 ½Jx15H2-Felge ist eine Bescheinigung des Reifenherstellers vorzulegen. Folgende Nachweise liegen vor: 195/50R15 Bridgestone RE71, Continental Sport Contact, Dunlop D40, Fulda Y2000, Goodrich comp t/a/euro radial t/a, Goodyear Eagle NCT/VR/ZR, Pirelli P600, Uniroyal Rallye 340/440. 195/55R15 und 195/60R15 Continental Sport Contact V2a) Das Rad ist nur an Fahrzeugausführungen mit 4-Loch-Befestigung zulässig. 4.3. Hinweise Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen. Zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ist eine Toleranz von 9 km/h zu addieren. Bei einem Radsturz größer 2° bis zu 4° sind Tragfähigkeitsreduzierungen gemäß ETRTO oder den Angaben des Reifenherstellers vorzunehmen. Diese Tragfähigkeitsreduzierungen Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Telefon: +49(0)221 806-1971 Telefax: +49(0)221 830-1101 TL_RAREN.DOT-2.0-16.09.96 410057vw.doc Seite 10 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Prüfgegenstand Typ Antragsteller Teilegutachten Nr. 662R1220-02 : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 1.4524.24 : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz) können ganz oder teilweise durch Luftdruckerhöhung ausgeglichen werden. Dazu ist eine Freigabe des Reifenherstellers erforderlich. Ohne diese kann auf die Empfehlung der ETRTO zurückgegriffen werden, nach der bei 2° Sturz 100% und bei 4° Sturz 90% der Tragfähigkeit ausgenutzt werden dürfen. Dazwischen wird linear interpoliert. Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am Fahrzeug montiert werden. Bei Kombinationen unterschiedlicher Reifengrößen dürfen nur gleiche Reifentypen (siehe oben) verwendet werden. Bei Reifen mit der auslaufenden Geschwindigkeitsbezeichnung "VR" beträgt bei Geschwindigkeiten bis zu 210 km/h die höchste Reifentragfähigkeit 100% der in den Tabellen der Reifenhersteller angegebenen Tragfähigkeitswerte. Für Geschwindigkeiten über 210 km/h ist über die zulässige Tragfähigkeit, den Sturzwinkel, den Reifenfülldruck und die zulässige Radgröße der verwendeten Reifen eine Bescheinigung des Reifenherstellers vorzulegen. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol "V" dürfen bei 210 km/h bis zu 100 % und bei 240 km/h bis zu 91 % ihrer maximalen Tabellentragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol "W" dürfen bei 240 km/h bis zu 100 % und bei 270 km/h bis zu 85 % ihrer maximalen Tabellentragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol "Y" dürfen bei 270 km/h bis zu 100 % und bei 300 km/h bis zu 85 % ihrer maximalen Tabellentragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Bei Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol "ZR", die keine Betriebskennung aufweisen, werden die tatsächlichen Geschwindigkeitsfähigkeiten, die Tragfähigkeiten sowie die jeweiligen Luftdrücke zwischen den Fahrzeug- und Reifenherstellern vereinbart. Für Geschwindigkeiten über 270 km/h (einschließlich Toleranz) ist über die zulässige Tragfähigkeit, den Sturzwinkel, den Reifenfülldruck und die zulässige Radgröße der verwendeten Reifen eine Bescheinigung des Reifenherstellers vorzulegen. 5. Prüfungen und Prüfergebnisse 5.1. Prüfgrundlage Prüfgrundlage ist das VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen an Pkw und Pkw-Kombi unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit" (Stand 02/90). 5.2. Prüfungen und deren Ergebnisse Das unter Punkt 3. beschriebene Rad wurde hinsichtlich der Festigkeit und des Anbaus entsprechend den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und Krafträder" vom 27.07.1982 geprüft. Das Rad erfüllt die Anforderungen der Prüfgrundlage. Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Telefon: +49(0)221 806-1971 Telefax: +49(0)221 830-1101 TL_RAREN.DOT-2.0-16.09.96 410057vw.doc Seite 11 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Prüfgegenstand Typ Antragsteller Teilegutachten Nr. 662R1220-02 : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 1.4524.24 : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz) Das Versuchsfahrzeug wurde u. a. einer eingehenden Fahrerprobung in teil- und vollbeladenem Zustand unterzogen, bei der die Freigängigkeit der Räder, das Fahrverhalten, das Bremsverhalten, das Lenkverhalten und das Verhalten bei hohen Geschwindigkeiten geprüft wurde. Ergebnis: Unter verkehrsüblichen Betriebsbedingungen wurden keine negativen Auswirkungen auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs festgestellt. Aufgrund der angewendeten Verfahren ist sichergestellt, daß die Meßgenauigkeit der quantitativen Prüfergebnisse sowohl den Anforderungen der unter Punkt 5.1. gelisteten Prüfgrundlagen als auch dem Erlaß des Bundesministeriums für Verkehr BMV/StV13/362300-02 vom 19.04.1984 entspricht. 5.3. Gültigkeit der Prüfergebnisse Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die unter Punkt 3. beschriebenen Prüfgegenstände unter Berücksichtigung des unter Punkt 4. angegebenen Verwendungsbereiches. 6. Besondere Hinweise für den amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder Prüfingenieur zur Durchführung der Begutachtung s. Auflagen und Hinweise 7. Angaben zum Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein Ziff. 33 (z.B.) : ZIFF. 20 BIS 23:AUCH GENEHM.VUH 195/50R1582V A.LM-RAD 7½Jx15H2 ET25 KENNZ. ACT 1.4524.24* 8. Anlagen 0 Angaben zum Nachtrag : 1 Seite V Vordruck gemäß Verkehrsblatt 1994, Heft 3, Seite 148 : 1 Seite Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Telefon: +49(0)221 806-1971 Telefax: +49(0)221 830-1101 TL_RAREN.DOT-2.0-16.09.96 410057vw.doc Seite 12 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Prüfgegenstand Typ Antragsteller Teilegutachten Nr. 662R1220-02 : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 1.4524.24 : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz) 9. Schlußbescheinigung Die im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeuge entsprechen nach der Umrüstung - bei Beachtung der genannten Auflagen/Hinweise - insoweit den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das Prüflaboratorium ist für das o.g. Prüfverfahren akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland, unter DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 0001096. Der Inhaber des Teilegutachtens (Antragsteller) unterhält ein Qualitätssicherungssystem entsprechend Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unter der Zert.-Nr. KBA-ZQ-A 00010-95. Dieses Teilegutachten umfaßt die Seiten 0 sowie 1 bis 15 - einschließlich aller unter Punkt 8. aufgelisteten Anlagen - und darf ohne schriftliche Genehmigung des Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden. Es verliert seine Gültigkeit, wenn sich auf die Umrüstung bezogene Vorschriften ändern oder wenn die Fahrzeuge Änderungen aufweisen, die die beschriebene Umrüstung beeinflussen. Die Angaben des Teilegutachtens Nr. 662R1220-01 vom 19.06.1997 sind in diesem Teilegutachten enthalten. 21.04.1998 or/pc Dipl.-Ing. Dietmar Orth Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Telefon: +49(0)221 806-1971 Telefax: +49(0)221 830-1101 TL_RAREN.DOT-2.0-16.09.96 410057vw.doc Seite 13 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Prüfgegenstand Typ Antragsteller Teilegutachten Nr. 662R1220-02 : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 1.4524.24 : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz) Anlage 0 Angaben zum Nachtrag Es wird berichtigt : -- Es wird geändert : -- Es wird hinzugefügt : weiter Fahrzeuge (VW Golf Cabrio Mod. 99) Es entfällt : -- Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Telefon: +49(0)221 806-1971 Telefax: +49(0)221 830-1101 TL_RAREN.DOT-2.0-16.09.96 410057vw.doc Seite 14 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Prüfgegenstand Typ Antragsteller Teilegutachten Nr. 662R1220-02 : Rad-/Reifenkombinationen : Radtyp 1.4524.24 : Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz) Anlage V Nachweis über die Erlaubnis/die Genehmigung/dasTeilegutachten gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für Rad-/Reifenkombinationen Radtyp 1.4524.24 des Herstellers/Importeurs Auto-Cycle-Trading GmbH liegt eine Betriebserlaubnis nach §22 StVZO, Bauartgenehmigung nach § 22 a StVZO/Genehmigung im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21 StVZO *) mit Erlaubnis-/Genehmigungs-Nr.: _____________________________________________ liegt ein Teilegutachten/Prüfbericht *) über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des/der Techn. Dienstes/Techn.Prüfstelle/aaS *) TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Prüflaboratorium akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des KBA mit Gutachten/Bericht-Nr.: 662R1220-02 Datum: 21.04.98 bzw. Kennzeichnung:_____________________________________________________ vor. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fz-Typ: Fahrzeughersteller: ____________________ Fahrzeug-Ident.-Nr.: _________________________ ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE *) _________________________________________________________ wurden berücksichtigt. Bemerkungen/Hinweise/Auflagen (siehe auch Rückseite): ____________________________________ Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich *) erforderlich/nicht vorgeschrieben aber möglich *) Untersuchungsbericht/Gutachten-Nr.: ____________________ Unterschrift u. Name Ort u. Datum d. Abnahme: _____________________________ des Prüf-Ing./aaSoP. -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Daten für Fahrzeugbrief 1 5 Fahrzeug- und -- Aufbauart -- Antriebsart -min-1 7 Leistung/kW bei 9 Nutz-/Aufliegelast kg --- 6 Höchstgeschw. km/h -- 8 Hubraum -- 10 Rauminhalt d. Tanks m3 -- -- 12 Sitzplätze einschl. Führerpl. u. Nots. -- -- Breite Steh-/Liegeplätze 13 Maße über alles mm 14 Leergewicht kg -- 15 16 Zul. Achslast kg vorn -- mitten 17 Räder u.o. Gleisketten -- 18 Zahl d.Achsen 20 Größen- -- 21 bezeichn. 22 der 23 Bereifung 24 Einleitungsbremse vorn mitten/hinten vorn mitten/hinten Überdr.a.Bremsanschl. -- cm3 11 Länge -- -- Zul Gesamtgewicht kg --- -- hinten -- 19 davon angetriebene Achsen 25 Zweileitungsbremse -- ----- -- bar -- 26 -- 27 Anhängerkuppl. Prüfz. ~~~ 28 Anhängelast kg bei Anhänger m. Bremse -- 29 bei Anhänger ohne Bremse -- 31 Fahrgeräusch dB (A) -- Standgeräusch dB (A) Höhe -- Anhängekupplung DIN 740 -Form u. Größe 30 33 Bemerkungen: ZIFF. 20 BIS 23:AUCH GENEHM. -- -- -- bar Die im vorliegenden Fz-Brief in Spalte ___ Fz-Schein *) unter Ziffer _____ u. Ziffer 33, Zeile _______ beschriebenen Angaben müssen entsprechend im Fz-Brief gestrichen werden. *)Nichtzutreffendes streichen Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll) Telefon: +49(0)221 806-1971 Telefax: +49(0)221 830-1101 TL_RAREN.DOT-2.0-16.09.96 410057vw.doc Seite 15 TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Institut für Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH • 51101 Köln Ronal Aluminium Technik GmbH Herr Thomes Landkommisärstr. 18 76801 Landau Mörlheim Ihre Nachricht vom : R391/98 Name : Dietmar Telefon : +49 Orth (0)221 / 806-1750 : 106111,[email protected] : 17.02.99 e-mail Köln Teilegutachten Sehr geehrter Herr Thomes, als Anlage erhalten Sie unser Teilegutachten in einfacher Ausfertigung. Teilegutachten Nr. : 662R1220-02 Typ : 1.4524.24 Erstelldatum : 21.04.1998 Das Teilegutachten bleibt solange gültig, bis sich auf die Umrüstung bezogene Vorschriften ändern oder wenn die Fahrzeuge Änderungen aufweisen, die die beschriebene Umrüstung beeinflussen. Wir erlauben uns den Hinweis, daß eine auszugsweise Veröffentlichung des Teilegutachtens nur mit unserer Zustimmung erfolgen darf. Mit freundlichen Grüßen Walter Schulz Dietmar Orth Anlage 410057vw.doc Institut für Verkehrssicherheit TÜV Rheinland Geschäftsführung: Amtsgericht Köln Typprüfstelle Kraftfahrt GmbH Falk K. Börsch HRB 27124 Fahrzeuge/Fahrzeugteile Telefon:+49 (0)221/806-1971 Telefon: +49 (0)221/806-2736 Hans-Peter Brumm Am Grauen Stein Telefax:+49 (0)221/830-1101 Telefax: +49 (0)221/806-1373 Prof. Dr. Klaus Rompe 51105 Köln (Poll) Franz van Roßum