TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr

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TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Teilegutachten Nr
TÜV Rheinland
Kraftfahrt GmbH
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
Teilegutachten Nr. 662R1220-02
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 1.4524.24
: Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
Teilegutachten Nr. 662R1220-02
Hersteller
: Auto-Cycle-Trading GmbH
Prüfgegenstand
: Rad-/Reifenkombination
Typ
: Radtyp 1.4524.24
Antragsteller
: Auto-Cycle-Trading GmbH
Landkommissärstr. 18
76801 Landau (Pfalz)
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
Telefon: +49(0)221 806-1971
Telefax: +49(0)221 830-1101
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TÜV Rheinland
Kraftfahrt GmbH
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
Teilegutachten Nr. 662R1220-02
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 1.4524.24
: Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
Teilegutachten
Gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO
(Arbeitsunterlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder den Prüfingenieur
der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation bei Fahrzeugprüfungen
gemäß §19 Abs. 3 StVZO
bzw. für den amtlich anerkannten Sachverständigen bei Fahrzeugprüfungen gemäß § 21 StVZO)
über die Begutachtung von Rad-/Reifenkombinationen
mit geänderten Funktionsmaßen
0. Allgemeines
Nach erfolgter Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn das Fahrzeug
unverzüglich zur Abnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO einem amtlich anerkannten Sachverständigen/
Prüfer oder Prüfingenieur vorgestellt wird und dieser den bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau der
beschriebenen Umrüstung auf einem Vordruck gemäß Verkehrsblatt 1994, Heft 3, Seite 148
schriftlich bestätigt hat.
Dieses Teilegutachten oder die o.g. Bestätigung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf
Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.
Mit der Beigabe dieses Teilegutachtens zu dem vorgenannten Prüfgegenstand bescheinigt der
Antragsteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware.
1. Name und Anschrift des Antragstellers
Auto-Cycle-Trading GmbH
Landkommissärstr. 18
76801 Landau (Pfalz)
2. Name und Anschrift des Prüflaboratoriums
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge / Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, 51105 Köln (Poll)
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
Telefon: +49(0)221 806-1971
Telefax: +49(0)221 830-1101
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TÜV Rheinland
Kraftfahrt GmbH
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
Teilegutachten Nr. 662R1220-02
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 1.4524.24
: Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
3. Prüfgegenstand
3.1.
Beschreibung der Umrüstung und Angaben zum Fahrzeugteil
Vom Serienstand abweichende Rad-/Reifenkombinationen
Art
: einteilige Leichtmetallgußräder
Hersteller
: Auto-Cycle-Trading GmbH
Landkommissärstr. 18
76801 Landau (Pfalz)
Radtyp
: 1.4524.24
Technische Beschreibung
Radgröße
Einpreßtiefe in mm
Zul. Radlast in kg
Lochkreisdurchmesser in mm
Lochzahl
Mittenlochdurchmesser in mm
Zentrierart
Max. Abrollumfang in mm
Befestigungselemente
Anzugsmoment in Nm
Spurverbreiterung in mm
3.2.
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
Sonderräder
7½Jx15 H2
25 (positiv)
525
100
4
57,05
Mittenzentrierung
1872
Radschrauben M12x1,5 m. Kegelbund (Kegelwinkel
60°), Schaftlänge 28 mm
: 110
: bis zu 26
Kennzeichnung (Art / Ort)
(erhaben eingegossen oder eingeprägt)
Innenseite
-
Außenseite
ACT
7.5x15 H2
1.4524.24
E25
Germany
Monat und Jahr
Fabrikmarke
Radgröße
Radtyp-/Ausführung
Einpreßtiefe
Herkunftsmerkmal
Herstellungsdatum
:
:
:
:
:
:
Eingangsdatum des Prüfgegenstandes / Prüffahrzeuges
: 49.KW 1993
3.4.
Datum der Prüfung
: 49.KW 1993/50.KW 1996/25.KW 1997/17.KW 1998
3.5.
Ort der Prüfung
: Köln
3.3.
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
Telefon: +49(0)221 806-1971
Telefax: +49(0)221 830-1101
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Kraftfahrt GmbH
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
Teilegutachten Nr. 662R1220-02
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 1.4524.24
: Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
4. Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise
4.1. Verwendungsbereich
Fahrzeughersteller
Typ
19E
Motorleistung
in kW
Ottomotor:
33-102
19E-299
Ausf. C1P..
Dieselmotor:
40-59
Ottomotor:
66-100
Ottomotor:
118
Ottomotor:
118
Ottomotor:
72
32B
alle
19E-299
19E
19E-299
: Volkswagen-VW (D)
Verkaufsbezeichnung
Golf, Jetta
Schlüssel-Nr. 0600
Bereifung,
Fahrzeug
ggf. Auflagen
ABE-Nr.
bzw. Hinweise
bzw.
EG-BE
D 186
195/50 R15-82
D 186/1
R41c)
D 186/2
205/50 R15-86
Golf Syncro,
Jetta Syncro
Golf GTI G60
E 083
Golf GTI G60
Syncro/Rallye
Golf Country
E 083
D 186/2
Passat, Santana B 870
Passat Variant B 870/1
215/45 R15-82
R20)
195/50 R15-82
R41c)
205/50 R15-86
195/60 R15-87
R41c)
205/60 R15-91
195/55 R15-84
K2)R41c)
Auflagen
bzw.
Hinweise
A3)bisA9)A12)
B8)B16)G3)H1)
H2)K3)K4)K6a)
K9a)K21)K33)
A3)bisA9)A12)
B8)B16)G3)H1)
H2)K4)K6a)
K9a)K21)
A3)bisA9)A12)
B16)G3)K1)
R16)
195/60 R15-87
K2)R41c)
205/50 R15-86
K2)K10)
205/55 R15-87
K2)K10)
215/50 R15-88
H1)H2)K4)K6a)
K9a)K29)
225/50 R15-90
H1)H2)K4)K6a)
K9a)K10)K29)
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
Telefon: +49(0)221 806-1971
Telefax: +49(0)221 830-1101
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Kraftfahrt GmbH
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
Teilegutachten Nr. 662R1220-02
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 1.4524.24
: Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
Fahrzeughersteller
Typ
32B-299
Motorleistung
in kW
alle
: Volkswagen-VW (D)
Verkaufsbezeichnung
Passat Syncro,
Passat Variant
Syncro
Schlüssel-Nr. 0600
Auflagen
Bereifung,
Fahrzeug
bzw.
ggf. Auflagen
ABE-Nr.
Hinweise
bzw. Hinweise
bzw.
EG-BE
D 522
205/50 R15-86 A3)bisA9)A12)
K1)K2)K10)
B16)G3)R16)
205/55 R15-87
K1)K2)K10)
215/50 R15-88
H1)H2)K1)K4)
K6a)K9a)K29)
35I
Ottomotor:
53-100
Passat,
Passat Variant
E 657
E 657/1
Dieselmotor:
50-66
225/50 R15-90
H1)H2)K1)K4)
K6a)K9a)K10)
K29)
195/55 R15-84
R41c)
195/60 R15-87
R41c)
A3)bisA9)A12)
B16)G3)H1)
K3)K4)K6a)
K9a)R3)V2a)
205/50 R15-86
205/55 R15-87
35I-299
Ottomotor:
85, 118
Passat Syncro
Passat Variant
Syncro
E 960
195/55 R15-84
R1a)R41c)
195/60 R15-87
R1a)R41c)
A3)bisA9)A12)
B16)G3)H1)
K3)K4)K6a)
K9a)R3)
205/50 R15-86
205/55 R15-87
Institut für Verkehrssicherheit
Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
Telefon: +49(0)221 806-1971
Telefax: +49(0)221 830-1101
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TÜV Rheinland
Kraftfahrt GmbH
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
Teilegutachten Nr. 662R1220-02
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 1.4524.24
: Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
Fahrzeughersteller
Typ
1HX0
: Volkswagen-VW (D)
Motorleistung
in kW
Ottomotor:
44-85
1H
1HX0F
1EX0
Verkaufsbezeichnung
Golf. Jetta,
Vento
zus. Syncro
Dieselmotor:
47-81
Golf (LKW)
Ottomotor:
Golf Cabriolet
55-85
1E
1HX1
1HX0
1H
1HX0F
53I
Dieselmotor:
66-81
Ottomotor:
Golf Syncro
66
Dieselmotor:
66
Ottomotor:
Golf Variant
44-85
Dieselmotor: zus. Syncro
47-81
Golf Variant
(LKW)
Ottomotor:
79-100
Corrado
Schlüssel-Nr. 0600/0603
Bereifung,
Fahrzeug
ggf. Auflagen
ABE-Nr.
bzw. Hinweise
bzw.
EG-BE
F 804
195/50 R15-82
H2)H5)K1)K4)
e1*96/79* R41c)
0068*..
F894
205/50 R15-86
G 407
H1)H2)K3)K4)
K11)K37)
e1*96/79*
0070*..
215/45 R15-82
bis NT 02 H1)H2)K3)K4)
G 156
K11)K37)R20)
e1*92/53*
0004
e1*93/81*
0004
F 804
195/50 R15-82
H2)H5)K1)K4)
R41c)
e1*96/79*
0068*..
205/50 R15-86
F 894
H1)H2)K3)K4)
K11)K37)
E 664
E 664/1
215/45 R15-82
H1)H2)K3)K4)
K11)K37)R20)
195/50 R15-82
K4)K11)R41c)
Auflagen
bzw.
Hinweise
A3)bisA9)A12)
B16)G3)V2a)
A3)bisA9)A12)
B16)F20)G3)
V2a)
A3)bisA9)A12)
B16)G3)V2a)
195/55 R15-84
K4)K11)R41c)
205/50 R15-86
H6)K4)K11)
215/45 R15-82
H6)K1)K4)K11)
R20)
Institut für Verkehrssicherheit
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Kraftfahrt GmbH
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
Teilegutachten Nr. 662R1220-02
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 1.4524.24
: Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
Fahrzeughersteller
Typ
6K
6K/C
6K
1L
: Seat (E)
Motorleistung
in kW
Ottomotor:
33-110
Verkaufsbezeichnung
Ibiza
Dieselmotor:
47-66
Ottomotor:
Cordoba
44-95
Dieselmotor:
47-66
Ottomotor:
Ibiza
110
Cordoba
Dieselmotor:
55
Ottomotor:
Toledo
55-98
Dieselmotor:
50-66
Schlüssel-Nr. 7593
Auflagen
Bereifung,
Fahrzeug
bzw.
ggf. Auflagen
ABE-Nr.
Hinweise
bzw. Hinweise
bzw.
EG-BE
G 406
195/50 R15-81 A3)bisA9)A12)
H5)K1)K4)K6a) B16)G3)V2a)
R41c)
G 613
e9*93/81*
0001*..
F 763
e9*95/54*
0021*..
215/45 R15-82
H5)K1)K4)K6a)
R30h)
205/45 R15-79
H5)K1)K4)K6a)
R5p)R20d)
195/50 R15-81 A3)bisA9)A12)
H5)K1)K4)K6a) B16)G3)V2a)
R41c)
215/45 R15-82
H5)K1)K4)K6a)
R30h)
4.2. Auflagen
A3) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu
verwendenden Reifen sind (mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil) den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, sofern im Verwendungsbereich nicht besonders festgelegt.
A4) Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der hier eventuell aufgeführten erforderlichen Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen.
Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu
beurteilen.
A5) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummiventilen oder Metallschraubventilen
(Befestigung durch Überwurfmutter von außen) zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, ETRTO oder TRA entsprechen und dürfen nicht über die Radkontur hinausInstitut für Verkehrssicherheit
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Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
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: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 1.4524.24
: Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
ragen. Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als
210 km/h (einschließlich Toleranz) sind nur Metallschraubventile zulässig.
A6) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden.
A7) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller
vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist.
A8) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und
nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem
Allradantrieb soll der Ersatzreifen den gleichen Abrollumfang wie die übrigen am
Fahrzeug montierten Reifen haben. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile
verwendet werden.
A9) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, daß die Verwendung von Schneeketten nicht
zulässig ist.
A12) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen wegen der Felgenhornform auf der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Felgenhorns angebracht werden. Auf ausreichenden Abstand (mind. 3 mm) zu Bremsen- und Fahrwerksteilen ist dabei zu achten.
B8) Das Sonderrad ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Bremsverstärkungs-bügel
an Achse 1.
B16) Auf ausreichenden Abstand zwischen Sonderrad und Bremsanlage (mind. 3 mm) ist zu
achten.
F20) Es sind nur solche Reifenfabrikate zulässig, bei denen ein Mindestabstand von 7 mm
zwischen Reifen und Fahrwerks-, Lenkungs- bzw. Karosserieteilen vorhanden ist.
G3) Bereifungen, bei denen eine Überprüfung des Geschwindigkeitsmessers/Wegstreckenzählers erforderlich ist, sind in der folgenden Tabelle mit einem Kreuz bezeichnet:
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Kraftfahrt GmbH
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
Teilegutachten Nr. 662R1220-02
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 1.4524.24
: Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
Umrüstbereifung
185/55R15
195/60R15
195/55R15
195/50R15
205/55R15
205/50R15
215/50R15
215/45R15
Serienbereifung
155R13
175/70R13
185/60R14
X
X
X
X
X
-
165R13
185/70R13
185/65R14
X
X
-
Umrüstbereifung
185/55R15
195/60R15
195/55R15
195/50R15
205/55R15
205/50R15
215/50R15
215/45R15
175/65R14
185/55R15
X
X
X
X
-
Serienbereifung
175/70R14
205/55R15
200/60R365
X
X
X
X
195/65R14
195/60R14
165/70R14
195/55R15
205/50R15
X
X
X
X
X
X
-
X
X
-
X
X
X
X
-
H1) Durch Anbau geeigneter Teile (z.B. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen)
ist eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 herzustellen, sofern
diese nicht bereits serienmäßig vorhanden ist.
H2) Durch Anbau geeigneter Teile (z.B. Spoilerecken oder Radabdeckungsverbreiterungen)
ist eine ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 herzustellen, sofern
diese nicht bereits serienmäßig vorhanden ist.
H5) Die ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 1 ist bei der Begutachtung
des Anbaus zu überprüfen. Ggf. ist eine ausreichende Abdeckung durch Anbau
geeigneter Teile herzustellen.
Die Eignung des begutachteten Reifenfabrikats ist auf der Anbaubestätigung mit dem
Hinweis zu bescheinigen, daß ausschließlich dieses Fabrikat verwendet werden darf.
H6) Die ausreichende Abdeckung der Reifenlaufflächen an Achse 2 ist bei der Begutachtung
des Anbaus zu überprüfen. Ggf. ist eine ausreichende Abdeckung durch Anbau
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Typprüfstelle Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Am Grauen Stein, D-51105 Köln (Poll)
Telefon: +49(0)221 806-1971
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Kraftfahrt GmbH
Prüfgegenstand
Typ
Antragsteller
Teilegutachten Nr. 662R1220-02
: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 1.4524.24
: Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
geeigneter Teile herzustellen.
Die Eignung des begutachteten Reifenfabrikats ist auf der Anbaubestätigung mit dem
Hinweis zu bescheinigen, daß ausschließlich dieses Fabrikat verwendet werden darf.
K1) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind ggf. die
Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen.
K2) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die
Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen.
K3) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die
Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen.
K4) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die
Radhausausschnittkanten anzulegen und ggf. angrenzende Kunststoffkanten anzupassen.
K6a) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind ggf. die
Radhäuser im Bereich der Radaußenseite aufzuweiten bzw. auszustellen.
K9a) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind die
Kunststoffinnenkotflügel nachzuarbeiten.
K10) Gegebenenfalls ist an Achse 1 die Spritzwand nachzuarbeiten.
K11) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 2 sind die
Innenkotflügel im hinteren Bereich aufzuweiten und die Radläufe nachzuarbeiten.
K21) In den hinteren Radhäusern sind die Ausbuchtungen für den Klappmechanismus der
Rücksitzbank nachzuarbeiten.
K29) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 ist das
Radhaus oben über dem Rad ggf. aufzuweiten.
K33) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit der Reifen an Achse 1 sind in den
Innenkotflügeln die Kunststoffabdeckungen und die Halterung zu ändern. Der Spritzschutz im Bereich des Ansaugweges des Luftfilters im Radhaus muß erhalten bleiben.
K37) Zur Herstellung einer ausreichenden Freigängigkeit ist die Heckschürze nachzuarbeiten.
R1a) Der Reifen ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit Serienbereifung
205/50 R15 (ausgenommen M+S-Größen).
R3) Der Reifen ist nur zulässig, wenn der serienmäßige Load Index nicht größer ist.
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: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 1.4524.24
: Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
R5p) Die Reifengröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen mit einer Motorleistung von
95 kW.
R16) Folgende Kombination ist zulässig :
Reifengröße
Abrollumfang
Achse 1
205/55 R15
1850 mm
Achse 2
225/50 R15
1850 mm
Die erforderlichen Auflagen und Hinweise sind achsweise zu beachten. Es dürfen nur
gleiche Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am Fahrzeug
montiert werden.
R20) Es sind nur folgende Reifenfabrikate/-typen zulässig:
Dunlop D40 oder Dunlop SP 8000.
R20d)Es ist nur folgendes Reifenfabrikat zulässig:
Dunlop D40 oder Dunlop SP 2000.
R30h)Es sind nur folgende Reifenfabrikate/-typen zulässig:
Bridgestone S-01, Dunlop D40 oder SP 2000
Werden andere Reifenfabrikate verwendet, so ist deren Eignung durch Fahrversuche
nachzuweisen. Die Verwendbarkeit des zusätzlich positiv begutachteten Reifenfabrikates ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen für den Kraftfahrzeugverkehr auf der Anbaubestätigung zu bescheinigen.
R41c)Über die Montierbarkeit dieser Bereifungen auf einer 7 ½Jx15H2-Felge ist eine
Bescheinigung des Reifenherstellers vorzulegen. Folgende Nachweise liegen vor:
195/50R15
Bridgestone RE71, Continental Sport Contact, Dunlop D40, Fulda Y2000, Goodrich
comp t/a/euro radial t/a, Goodyear Eagle NCT/VR/ZR, Pirelli P600, Uniroyal Rallye
340/440.
195/55R15 und 195/60R15
Continental Sport Contact
V2a) Das Rad ist nur an Fahrzeugausführungen mit 4-Loch-Befestigung zulässig.
4.3.
Hinweise
Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu
entnehmen. Zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ist eine Toleranz von
9 km/h zu addieren.
Bei einem Radsturz größer 2° bis zu 4° sind Tragfähigkeitsreduzierungen gemäß ETRTO
oder den Angaben des Reifenherstellers vorzunehmen. Diese Tragfähigkeitsreduzierungen
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Prüfgegenstand
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: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 1.4524.24
: Auto-Cycle-Trading GmbH, 76801 Landau (Pfalz)
können ganz oder teilweise durch Luftdruckerhöhung ausgeglichen werden. Dazu ist eine
Freigabe des Reifenherstellers erforderlich. Ohne diese kann auf die Empfehlung der ETRTO
zurückgegriffen werden, nach der bei 2° Sturz 100% und bei 4° Sturz 90% der Tragfähigkeit
ausgenutzt werden dürfen. Dazwischen wird linear interpoliert.
Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche
Reifen (Hersteller, Bauart, Profiltyp und Geschwindigkeitssymbol) am Fahrzeug montiert
werden. Bei Kombinationen unterschiedlicher Reifengrößen dürfen nur gleiche Reifentypen
(siehe oben) verwendet werden.
Bei Reifen mit der auslaufenden Geschwindigkeitsbezeichnung "VR" beträgt bei Geschwindigkeiten bis zu 210 km/h die höchste Reifentragfähigkeit 100% der in den Tabellen
der Reifenhersteller angegebenen Tragfähigkeitswerte. Für Geschwindigkeiten über 210
km/h ist über die zulässige Tragfähigkeit, den Sturzwinkel, den Reifenfülldruck und die
zulässige Radgröße der verwendeten Reifen eine Bescheinigung des Reifenherstellers vorzulegen.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol "V" dürfen bei 210 km/h bis zu 100 % und bei
240 km/h bis zu 91 % ihrer maximalen Tabellentragfähigkeit ausgelastet werden.
Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol "W" dürfen bei 240 km/h bis zu 100 % und bei
270 km/h bis zu 85 % ihrer maximalen Tabellentragfähigkeit ausgelastet werden.
Dazwischen wird linear interpoliert.
Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol "Y" dürfen bei 270 km/h bis zu 100 % und bei
300 km/h bis zu 85 % ihrer maximalen Tabellentragfähigkeit ausgelastet werden.
Dazwischen wird linear interpoliert.
Bei Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol "ZR", die keine Betriebskennung aufweisen,
werden die tatsächlichen Geschwindigkeitsfähigkeiten, die Tragfähigkeiten sowie die jeweiligen Luftdrücke zwischen den Fahrzeug- und Reifenherstellern vereinbart.
Für Geschwindigkeiten über 270 km/h (einschließlich Toleranz) ist über die zulässige Tragfähigkeit, den Sturzwinkel, den Reifenfülldruck und die zulässige Radgröße der verwendeten
Reifen eine Bescheinigung des Reifenherstellers vorzulegen.
5. Prüfungen und Prüfergebnisse
5.1.
Prüfgrundlage
Prüfgrundlage ist das VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 "Begutachtung von baulichen Veränderungen an Pkw und Pkw-Kombi unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit"
(Stand 02/90).
5.2.
Prüfungen und deren Ergebnisse
Das unter Punkt 3. beschriebene Rad wurde hinsichtlich der Festigkeit und des Anbaus
entsprechend den "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Personenkraftwagen und
Krafträder" vom 27.07.1982 geprüft. Das Rad erfüllt die Anforderungen der Prüfgrundlage.
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Prüfgegenstand
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: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 1.4524.24
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Das Versuchsfahrzeug wurde u. a. einer eingehenden Fahrerprobung in teil- und vollbeladenem Zustand unterzogen, bei der die Freigängigkeit der Räder, das Fahrverhalten, das
Bremsverhalten, das Lenkverhalten und das Verhalten bei hohen Geschwindigkeiten geprüft
wurde.
Ergebnis: Unter verkehrsüblichen Betriebsbedingungen wurden keine negativen Auswirkungen auf die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs festgestellt.
Aufgrund der angewendeten Verfahren ist sichergestellt, daß die Meßgenauigkeit der
quantitativen Prüfergebnisse sowohl den Anforderungen der unter Punkt 5.1. gelisteten
Prüfgrundlagen als auch dem Erlaß des Bundesministeriums für Verkehr
BMV/StV13/362300-02 vom 19.04.1984 entspricht.
5.3.
Gültigkeit der Prüfergebnisse
Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die unter Punkt 3. beschriebenen Prüfgegenstände unter Berücksichtigung des unter Punkt 4. angegebenen Verwendungsbereiches.
6. Besondere Hinweise für den amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder
Prüfingenieur zur Durchführung der Begutachtung
s. Auflagen und Hinweise
7. Angaben zum Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein
Ziff. 33 (z.B.)
: ZIFF. 20 BIS 23:AUCH GENEHM.VUH 195/50R1582V A.LM-RAD 7½Jx15H2 ET25 KENNZ. ACT
1.4524.24*
8. Anlagen
0
Angaben zum Nachtrag
: 1 Seite
V
Vordruck gemäß Verkehrsblatt
1994, Heft 3, Seite 148
: 1 Seite
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: Radtyp 1.4524.24
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9. Schlußbescheinigung
Die im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeuge entsprechen nach der Umrüstung - bei
Beachtung der genannten Auflagen/Hinweise - insoweit den heute gültigen Vorschriften der StVZO.
Das Prüflaboratorium ist für das o.g. Prüfverfahren akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des
Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland, unter DAR-Registrier-Nr.: KBA-P 0001096.
Der Inhaber des Teilegutachtens (Antragsteller) unterhält ein Qualitätssicherungssystem
entsprechend Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unter der Zert.-Nr. KBA-ZQ-A 00010-95.
Dieses Teilegutachten umfaßt die Seiten 0 sowie 1 bis 15 - einschließlich aller unter Punkt 8.
aufgelisteten Anlagen - und darf ohne schriftliche Genehmigung des Prüflaboratoriums nicht
auszugsweise vervielfältigt werden.
Es verliert seine Gültigkeit, wenn sich auf die Umrüstung bezogene Vorschriften ändern oder wenn
die Fahrzeuge Änderungen aufweisen, die die beschriebene Umrüstung beeinflussen.
Die Angaben des Teilegutachtens Nr. 662R1220-01 vom 19.06.1997 sind in diesem Teilegutachten
enthalten.
21.04.1998
or/pc
Dipl.-Ing. Dietmar Orth
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: Rad-/Reifenkombinationen
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Anlage 0
Angaben zum Nachtrag
Es wird berichtigt
: --
Es wird geändert
: --
Es wird hinzugefügt
: weiter Fahrzeuge (VW Golf Cabrio Mod. 99)
Es entfällt
: --
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: Rad-/Reifenkombinationen
: Radtyp 1.4524.24
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Anlage V
Nachweis
über die Erlaubnis/die Genehmigung/dasTeilegutachten gemäß § 19
Abs. 4 Satz 1 StVZO
Für Rad-/Reifenkombinationen Radtyp 1.4524.24
des Herstellers/Importeurs
Auto-Cycle-Trading GmbH
liegt eine Betriebserlaubnis nach §22 StVZO, Bauartgenehmigung nach § 22 a StVZO/Genehmigung
im Rahmen einer Betriebserlaubnis oder eines Nachtrags dazu für das Fahrzeug nach § 20 oder § 21
StVZO *) mit Erlaubnis-/Genehmigungs-Nr.:
_____________________________________________
liegt ein Teilegutachten/Prüfbericht *) über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeugs bei
bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau des/der Techn. Dienstes/Techn.Prüfstelle/aaS *)
TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH, Prüflaboratorium akkreditiert von der Akkreditierungsstelle des KBA
mit Gutachten/Bericht-Nr.: 662R1220-02
Datum: 21.04.98 bzw.
Kennzeichnung:_____________________________________________________ vor.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Bestätigung
des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO
Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am
Fz-Typ:
Fahrzeughersteller: ____________________ Fahrzeug-Ident.-Nr.: _________________________
ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht.
Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE *)
_________________________________________________________ wurden berücksichtigt.
Bemerkungen/Hinweise/Auflagen (siehe auch Rückseite): ____________________________________
Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist unverzüglich *) erforderlich/nicht vorgeschrieben aber möglich *)
Untersuchungsbericht/Gutachten-Nr.: ____________________
Unterschrift u. Name
Ort u. Datum d. Abnahme: _____________________________
des Prüf-Ing./aaSoP.
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Daten für Fahrzeugbrief
1
5
Fahrzeug- und
--
Aufbauart
--
Antriebsart
-min-1
7
Leistung/kW bei
9
Nutz-/Aufliegelast kg
---
6
Höchstgeschw.
km/h
--
8
Hubraum
--
10
Rauminhalt
d. Tanks m3
--
--
12
Sitzplätze einschl.
Führerpl. u. Nots.
--
--
Breite
Steh-/Liegeplätze
13
Maße über
alles mm
14
Leergewicht kg
--
15
16
Zul. Achslast kg vorn
--
mitten
17
Räder u.o. Gleisketten
--
18
Zahl d.Achsen
20
Größen-
--
21
bezeichn.
22
der
23
Bereifung
24
Einleitungsbremse
vorn
mitten/hinten
vorn
mitten/hinten
Überdr.a.Bremsanschl.
--
cm3
11
Länge
--
--
Zul Gesamtgewicht kg
---
--
hinten
--
19
davon angetriebene Achsen
25
Zweileitungsbremse
--
-----
--
bar
--
26
--
27
Anhängerkuppl.
Prüfz. ~~~
28
Anhängelast kg bei
Anhänger m. Bremse
--
29
bei Anhänger
ohne Bremse
--
31
Fahrgeräusch dB (A)
--
Standgeräusch dB (A)
Höhe
--
Anhängekupplung
DIN 740 -Form u. Größe
30
33 Bemerkungen: ZIFF. 20 BIS 23:AUCH GENEHM.
--
--
--
bar
Die im vorliegenden Fz-Brief in Spalte ___ Fz-Schein *) unter Ziffer _____ u. Ziffer 33, Zeile _______
beschriebenen Angaben müssen entsprechend im Fz-Brief gestrichen werden.
*)Nichtzutreffendes streichen
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Ronal Aluminium Technik GmbH
Herr Thomes
Landkommisärstr. 18
76801 Landau Mörlheim
Ihre Nachricht vom
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Name
: Dietmar
Telefon
: +49
Orth
(0)221 / 806-1750
: 106111,[email protected]
: 17.02.99
e-mail
Köln
Teilegutachten
Sehr geehrter Herr Thomes,
als Anlage erhalten Sie unser Teilegutachten in einfacher Ausfertigung.
Teilegutachten Nr.
: 662R1220-02
Typ
: 1.4524.24
Erstelldatum
: 21.04.1998
Das Teilegutachten bleibt solange gültig, bis sich auf die Umrüstung bezogene Vorschriften ändern
oder wenn die Fahrzeuge Änderungen aufweisen, die die beschriebene Umrüstung beeinflussen. Wir
erlauben uns den Hinweis, daß eine auszugsweise Veröffentlichung des Teilegutachtens nur mit
unserer Zustimmung erfolgen darf.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Schulz
Dietmar Orth
Anlage
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Geschäftsführung:
Amtsgericht Köln
Typprüfstelle
Kraftfahrt GmbH
Falk K. Börsch
HRB 27124
Fahrzeuge/Fahrzeugteile
Telefon:+49 (0)221/806-1971
Telefon: +49 (0)221/806-2736
Hans-Peter Brumm
Am Grauen Stein
Telefax:+49 (0)221/830-1101
Telefax: +49 (0)221/806-1373
Prof. Dr. Klaus Rompe
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Franz van Roßum

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