Antrag Regionenticket Vogtland-Zwickau
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Antrag Regionenticket Vogtland-Zwickau
Antrag Regionenticket Vogtland-Zwickau Abo-Monatskarte Antrag Änderungsmeldung RT-Nummer Persönliche Daten [falls bereits vorhanden] Bei Antragstellung ist der Personalausweis des Antragstellers oder ggf. des gesetzlichen Vertreters vorzulegen. Bitte in Druckbuchstaben ausfüllen, Zutreffendes bitte ankreuzen. Bearbeitung durch das Verkehrsunternehmen/TVZ Name, Vorname Personalausweis geprüft Straße, Hausnummer Postleitzahl Annahmedatum - Posteingang Wohnort *Telefon (tagsüber) Land *E-Mail Bearbeiter/in Geburtsdatum Angaben des gesetzlichen Vertreters [nur ausfüllen, wenn Antragsteller unter 18 Jahre] Verkehrsunternehmen / TVZ Name, Vorname Straße, Hausnummer Postleitzahl Wohnort Land Geburtsdatum *freiwillige Angabe: dient der Kontaktaufnahme bei Rückfragen, um eine zügige Bearbeitung sicherzustellen. Gewünschtes Abonnement 0 1 Beginn des Vertrages: Ich beantrage verbindlich entsprechend dem gültigen Tarif des Verkehrsverbundes Vogtland eine: Tag Monat Jahr Abo-Monatskarte nicht übertragbar Passfoto dem Antrag beilegen Mindestvertragslaufzeit: 4 Monate Preis Passfoto Abo-Monatskarte für Schüler/Auszubildende nicht übertragbar Passfoto dem Antrag beilegen Mindestvertragslaufzeit: 12 Monate Angaben zur Ermittlung Ihres Fahrpreises Voraussichtliche Nutzung der Verkehrsmittel: Buslinie V-66 (RVB) Fahrstrecke Buslinie 181 (RVW) VVV VMS 1 6 Zwickau TZ-Nummer und TZ-Name TZ-Name Adorf Auerbach Bad Brambach Bad Elster Ellefeld Falkenstein Grobau Grünbach TZ-Numer 179 89 187 182 107 107 22 111 Zone Gutenfürst Herlasgrün Hundsgrün Irfersgrün Jocketa Jößnitz Klingenthal Kürbitz 25 55 165 80 45 39 113 15 Lengenfeld Limbach Mehltheuer Muldenberg Netzschkau Neumark Oelsnitz Pirk 78 54 4 112 51 71 134 29 Zug bitte ankreuzen - Angabe erforderlich nur zu statistischen Zwecken Plauen Raun Reichenbach Reuth, PL Rodewisch Ruppertsgrün Schönberg, PL Schöneck 1 185 53 20 84 46 9 119 Sohl Straßberg Syrau Treuen Weischlitz Zwota Zwotental 184 14 2 65 17 114 192 Bescheinigung der Bildungseinrichtung (Schule) / Einrichtung (Nur für Abo-Monatskarte Schüler/Azubi) Unsere Bildungseinrichtung (Schule)* wird von o. g. Schüler / Azubi / Bundesfreiwilligendienstleistender vom: Tag Monat Jahr bis: besucht. Monat Jahr Tag [max. Zeitraum: ein Jahr] Datum * siehe Punkt 6 zu denTarifbestimmungen zum Regionenticket Stempel und Unterschrift Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats für wiederkehrende Zahlungen Die Verkehrsverbund Vogtland GmbH (VVV GmbH) ist mit der Vertriebsabwicklung der Regionentickets Vogtland-Zwickau beauftragt und berechtigt das Einzugsverfahren zu vollziehen. Hiermit ermächtige ich die VVV GmbH [08209 Auerbach, Göltzschtalstraße 16], das Beförderungsentgelt der gewählten Relation laut geltendem Tarif des VVV, anfallende Gebühren und sonstige, aus dem Vertragsverhältnis entstehende Beträge von meinem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der VVV GmbH mit der Gläubiger-ID DE87ZZZ00001451754 auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Vor dem ersten Einzug einer SEPA-Basis-Lastschrift wird mich die VVV GmbH über deren Gläubiger-ID, meine Mandatsreferenznummer und den Einzug in dieser Verfahrensart unterrichten. BIC IBAN Angaben des Kontoinhabers [nur ausfüllen, wenn Antragsteller nicht mit Kontoinhaber identisch] Zahlungsweise Name, Vorname monatlich _____,__ € mit Erteilung eines SEPA-BasisLastschriftmandats Straße, Hausnummer jährlich Postleitzahl ____,__ € Einmalzahlung (Überweisung) (nach Zahlungseingang erfolgt Ticketausgabe) Wohnort Land Geburtsdatum jährlich _____,__ € in Bar (nur in der TVZ in Auerbach) Meine Unterschrift Der Vertrag kommt für das Abonnement mit der Städtischen Verkehrsbetriebe Zwickau GmbH zustande. Die Straße, Hausnummer Bestellung und Abwicklung des Abonnements erfolgt durch die Verkehrsverbund Vogtland GmbH. Ich erkläre mich damit einverstanden, dass zum Zwecke der Bonitätsprüfung meine personenbezogenen Daten an eine von der VVV GmbH beauftragte Auskunftei übermittelt werden können, sofern ich mich für das Lastschriftverfahren entschieden habe. Zum Zweck der Entscheidung werden Wahrscheinlichkeitswerte verwendet oder erhoben, in deren Berechnung unter anderem Anschriftendaten einfließen. Zur Abwicklung des Inkasso bei Zahlungsstörungen können meine personenbezogenen Daten an den von der VVV GmbH beauftragten Geburtsdatum Inkassodienstleister übermittelt werden. Ich stimme der Verwendung meiner persönlichen Daten sowie der Kontaktaufnahme E-Mail* Telefon* SMS* durch das Verkehrsunternehmen bzw. der VVV GmbH für Kundenbetreuungszwecke über folgende Wege zu: [*wenn ja, bitte Weg ankreuzen] Unter Kundenbetreuung fallen Maßnahmen, die mir wesentliche Informationen vermitteln und deshalb Vorteile bringen, z. B. Neuerungen im Tarif, etc. Sie können der Verwendung Ihrer Daten für Werbezwecke jederzeit widersprechen. Richten Sie Ihren Widerspruch bitte an die VVV GmbH. Hinweis nach dem Bundesdatenschutzgesetz: Meine personenbezogenen Daten werden gemäß BDSG § 28 Abs. 1 Nr. 1 automatisch gespeichert. Für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten gelten die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes. Ich bestätige, dass die von mir gemachten Angaben richtig sind. Die Tarifbestimmungen zum Übergangstarif zwischen VVV/VMSRegionenTicket [s. Rückseite] sowie die Allgemeinen und Besonderen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde Mittelsachsen und Vogtland in der aktuellen Fassung sowie die Hinweise zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden. Der gesetzliche Vertreter übernimmt die persönliche Mithaftung für sämtliche Ansprüche des Verkehrsunternehmens und der VVV GmbH durch diesen Vertrag. X Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers [wenn unter 18 Jahren, Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich] Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers X [nur erforderlich, wenn Kontoinhaber vom Antragsteller abweichend] Weitere Hinweise Ú Alle Änderungen zu Ihrem Abonnement teilen Sie bitte rechtzeitig [spätestens bis zum 10. Kalendertag des Vormonats] schriftlich der VVV GmbH mit. Ú Haben Sie die Fahrkarte nicht bis zum 7. Kalendertag vor dem Gültigkeitsbeginn erhalten, dann setzen Sie sich bitte unverzüglich mit der VVV GmbH, Tel.: 03744 / 19449, in Verbindung. Die vollständigen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Mittelsachsen (VMS) erhalten Sie in den Kundenbüros deren Verkehrsunternehmen und die des Verkehrsverbundes Vogtland (VVV) in deren Verkehrsunternehmen und deren Agenturen oder direkt unter www.vms.de/tickets bzw. www.vogtlandauskunft.de VVV07/2014 Diese Änderungen betreffen: † Änderungen zur Person, zur Anschrift oder Bankverbindung † eine neue Ermäßigungsberechtigung † eine Kündigung [bitte noch gültige Fahrkarte zurückgeben!] Tarifbestimmungen des VVV und VMS zum Regionenticket Vogtland - Zwickau Teil C Sonderregelungen und Sonderangebote 1. Regelungen für verbundraumübergreifende Fahrten 1.1 Regionenticket Vogtland - Zwickau (gültig ab 01.01.2015) (1) Grundsätze Das Regionenticket Vogtland - Zwickau wird als Abo-Monatskarte für Fahrten zwischen ausgewählten VVV-Tarifzonen mit SPNV-Zugang und der VMS-Tarifzone 16 (Zwickau) angeboten. Sie gelten als durchgängiger Fahrschein zwischen der jeweiligen Start- und der Zielzone und berechtigen darüber hinaus nur in der jeweiligen Start- und Zielzone zur Nutzung aller verkehrenden Busse, Straßenbahnen und Züge des Nahverkehrs. Die Ausgabe erfolgt zum Normaltarif und zum Fahrpreis für Schüler und Auszubildende. Sie sind jeweils gültig ab 1. des Kalendermonats bis 3:00 Uhr des 1. Kalendertages des Folgemonats. Abo-Monatskarten zum Normaltarif sind nicht übertragbar. Die Abo-Monatskarte ist personengebunden und mit vollständigen Personaldaten versehen. Bei einer Fahrkartenkontrolle ist auf Verlangen des Prüfpersonals ein amtliches Lichtbilddokument vorzuzeigen. Abo-Monatskarten zum Normaltarif berechtigen an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen ab 0:00 Uhr bis 3:00 Uhr des Folgetages zur Nutzung durch insgesamt maximal fünf Personen ohne Altersbegrenzung. Anstelle einer Person kann auch ein Hund mitgenommen werden. Die Ausgabe und Annahme von Abo-Anträgen erfolgt durch die Verkaufsstellen aller in der Tarifzone 16 tätigen Verkehrsunternehmen des VMS und aller VVV-Verkehrsunternehmen sowie im Informations- und Servicecenter der TVZ in Auerbach. Zudem ist der Antrag über das Internet unter www.vms.de bzw. www.vogtlandauskunft.de erhältlich. Das monatliche Beförderungsentgelt enthalten die Tarifbestimmungen der Verkehrsverbünde VMS und VVV (Anlage 4). Tarifveränderungen erfolgen maximal einmal jährlich. Bei Tarifveränderungen erfolgt die Umstellung des monatlichen Beförderungsentgeltes monatsgenau. Es besteht keine Preisgarantie bis zum Ende der Mindestvertragsdauer. Die Verkehrsverbund Vogtland GmbH ist von den Verkehrsunternehmen mit der Vertriebsabwicklung des Regionenticket Vogtland - Zwickau beauftragt. (2) Zahlungsweise Die Zahlung erfolgt grundsätzlich monatlich im Lastschriftverfahren. Abweichend davon kann die Verkehrsverbund Vogtland GmbH die Möglichkeit der Einmalzahlung des Jahresbetrages (grundsätzlich zwölf Monatsraten) in bar oder per Überweisung einräumen. Das Vertragsverhältnis beginnt jeweils am ersten Kalendertag eines Monats, wenn spätestens am 10. Kalendertag des Vormonats der Antrag mit gültigem SEPA-Lastschriftmandat bei der Verkehrsverbund Vogtland GmbH vorliegt bzw. die Einmalzahlung des Jahresbetrages erfolgte. Mit dem Antrag ist durch den Fahrgast oder, wenn er nicht selbst der Kontoinhaber ist, durch den Kontoinhaber die Ermächtigung zum monatlich wiederkehrenden Einzug des Beförderungsentgeltes von einem Girokonto schriftlich zu erteilen. Der monatlich zu entrichtende Betrag ist am 15. des Monats fällig. Der die Ermächtigung Erteilende hat für entsprechende Deckung des Girokontos zu sorgen. Ist eine Lastschrift aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nicht ausführbar, sind dadurch entstehende und verauslagte Bankgebühren von ihm zu erstatten sowie eine Bearbeitungsgebühr gemäß der Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Vogtland zu entrichten. (3) Vertragsdauer Das Abonnement zum Normalfahrpreis gilt unbefristet mit einer Mindestlaufzeit von vier zusammenhängenden Monaten. Das Abonnement zum Fahrpreis für Schüler und Auszubildende gilt grundsätzlich zwölf zusammenhängende Monate (Mindestvertragsdauer), maximal jedoch bis zum Ablauf der Ermäßigungsberechtigung. Liegt nicht bis zum 10. Kalendertag des Monats, an dem die Ermäßigungsberechtigung abläuft eine neue Ermäßigungsberechtigung oder Kündigung gemäß Punkt 5 vor, erhält der Fahrgast automatisch nach Ablauf des Ermäßigungszeitraumes ein Abonnement zum Normalfahrpreis. (4) Ausgabe der Fahrkarten Der Fahrgast erhält die Fahrkarte für jeweils vier aufeinanderfolgende Monate in Form einer Plastikkarte rechtzeitig automatisch zugesandt. Auf den Fahrkarten sind die Personaldaten, der jeweilige Gültigkeitsraum und der Gültigkeitszeitraum eingedruckt. Bei Abonnements zum Fahrpreis für Schüler und Auszubildende ist zudem das Passfoto eingedruckt. Die Angaben sind auf Richtigkeit zu überprüfen. Beanstandungen sind bei der Verkehrsverbund Vogtland GmbH unmittelbar anzuzeigen. Das Versandrisiko trägt grundsätzlich der Absender. Erhält der Fahrgast die Fahrkarte nicht bis 7 Kalendertage vor dem Gültigkeitsbeginn der Fahrkarte, so hat der Fahrgast die Verpflichtung, dies unverzüglich der Verkehrsverbund Vogtland GmbH anzuzeigen. Kommt der Abonnent seiner Anzeigepflicht nicht nach, wird davon ausgegangen, dass ihm die Fahrkarten ordnungsgemäß zugegangen sind. Bei Verlust von Fahrkarten kann auf Antrag bei der Verkehrsverbund Vogtland GmbH Ersatz gestellt werden. Dafür ist eine Gebühr pro Fahrkarte gemäß den Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Vogtland zu zahlen. (5) Kündigung Das Vertragsverhältnis endet durch Kündigung - seitens des Fahrgastes aus eigenem Interesse nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragsdauer. Die Kündigung kann frühestens nach Ablauf der jeweiligen Mindestvertragsdauer wirksam werden und muss spätestens am 10. Kalendertag des letzten Nutzungsmonats der Verkehrsverbund Vogtland GmbH schriftlich vorliegen. Unbenommen davon bleibt das Recht der außerordentlichen Kündigung vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit im Falle von Tariferhöhungen des Übergangtarifes. Die Kündigungsfristen sind einzuhalten. - seitens der Verkehrsverbund Vogtland GmbH, wenn der die Einzugsermächtigung zur SEPA-Lastschrift Erteilende die damit verbundenen Bedingungen nicht einhält, insbesondere nicht für entsprechende Deckung des Girokontos gesorgt oder das Konto ohne rechtzeitige Mitteilung (4 Wochen vor der nachfolgenden Abbuchung) aufgelöst hat und er damit eine Rücklastschrift verursachte. Eine Kündigung vor dem Ablauf der Mindestvertragsdauer ist grundsätzlich nicht möglich. Bei Wohn- bzw. Schulortwechsel ist eine anteilige Nutzung des Abonnements zum Fahrpreis für Schüler und Auszubildende möglich. Die Beantragung für eine anteilige Nutzung muss bis 10. Kalendertag des Vormonats erfolgen. Seitens der Verkehrsverbund Vogtland GmbH ist im Falle des Auslaufens des Tarifangebotes zum Ablauf der Gültigkeit der zuletzt ausgereichten Fahrkarte eine außerordentliche Kündigung sechs Wochen vor Ablauf der Gültigkeit der ausgereichten Fahrkarte möglich. Eine Kündigung wird erst wirksam, wenn der Inhaber des Abonnements die noch in seinem Besitz befindliche (ihm übergebene) Fahrkarte unverzüglich, spätesten bis zum 3. Werktag nach Ablauf, an die Verkehrsverbund Vogtland GmbH zurückgegeben und ausstehende Beförderungsentgelte und Gebühren beglichen hat. (6) Zusätzliche Regelungen für Abonnements zum Fahrpreis für Schüler und Auszubildende Zur Nutzung berechtigt sind 1. schulpflichtige Personen bis einschließlich 15. Geburtstag und 2. folgende Auszubildende nach dem 15. Geburtstag gemäß Verordnung über den Ausgleich gemeinwirtschaftlicher Leistungen im Straßenpersonenverkehr (PBefAusglV): (a) Schüler und Studenten öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater - allgemeinbildender Schulen, - berufsbildender Schulen, - Förderschulen, - Einrichtungen des zweiten Bildungsweges, - Universitäten, Hochschulen, Fachhochschulen und Akademien mit Ausnahme der Verwaltungsakademien, Verwaltungshochschulen, Volkshochschulen und Landvolkhochschulen; (b) Personen, die private Schulen oder sonstige Bildungseinrichtungen, die nicht unter Buchstabe (a) fallen, besuchen, sofern sie aufgrund des Besuches dieser Schulen oder Bildungseinrichtungen von der Berufsschulpflicht befreit sind oder sofern der Besuch dieser Schulen und sonstigen privaten Bildungseinrichtungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz förderungsfähig ist; (c) Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Haupt schul- oder Realschulabschlusses besuchen; (d) Personen, die in einem Berufsausbildungsverhältnis im Sinne des Berufsbildungsgesetzes oder in einem anderen Vertragsverhältnis im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes stehen, sowie Personen, die in einer Einrichtung außerhalb der betrieblichen Berufsausbildung im Sinne des § 43 Abs. 2 des Berufsbildungsgesetzes, § 36 Abs. 2 der Handwerksordnung ausgebildet werden; (e) Personen, die einen staatlich anerkannten Berufsvorbereitungslehrgang besuchen; (f) Praktikanten und Volontäre, sofern die Ableistung eines Praktikums oder Volontariates vor, während oder im Anschluss an eine staatlich geregelte Ausbildung oder ein Studium an einer Hochschule nach den für Ausbildung und Studium geltenden Bestimmungen vorgesehen ist; (g) Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes sowie Praktikanten und Personen, die durch Besuch eines Verwaltungslehrganges die Qualifikation für die Zulassung als Beamtenanwärter des einfachen oder mittleren Dienstes erst erwerben müssen, sofern sie keinen Fahrtkostenersatz von der Verwaltung erhalten; (h) Teilnehmer an einem freiwilligen sozialen Jahr oder an einem freiwilligen ökologischen Jahr, am Bundesfreiwilligendienst oder vergleichbaren sozialen Diensten. Personen, die sich im Referendariat befinden, sind nicht zur Nutzung von Fahrkarten zum Fahrpreis für Schüler und Auszubildende berechtigt. Die Berechtigung zum Erwerb von Fahrkarten zum Fahrpreis für Schüler und Auszubildende ist nachzuweisen durch - Vorlage einer Bescheinigung einer Bildungseinrichtung in den Fällen des Absatzes 6 Nr. 2 Buchstabe (a) bis (g), - Vorlage einer Bescheinigung eines Trägers der jeweiligen sozialen Dienste in den Fällen des Absatzes 6 Nr. 2 Buchstabe (h). In der Bescheinigung ist zu bestätigen, dass die Voraussetzung des Absatzes 6 Nr. 2 gegeben ist. Die Bescheinigung gilt längstens ein Jahr. Fahrkarten für Schüler und Auszubildende sind personengebunden und somit nicht übertragbar. Die Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen. Fahrkarten für Schüler und Auszubildende sind unauslöschbar mit vollständigen Personaldaten und einem auf der Karte aufgedruckten Passfoto versehen. Bei Schülern, deren Bescheinigung nur bis zum Schuljahresende vorliegt, gilt diese bis zum Ende der anschließenden sächsischen Sommerschulferien. Bei Personen nach dem 15. Geburtstag muss der Antrag für ein Abonnement für Schüler und Auszubildende durch eine im Absatz 6 unter 2. genannte Bildungseinrichtung bestätigt sein. Für die Fahrkarte ist ein Passfoto erforderlich. (7) Sonstiges Änderungen zur Person, zur Anschrift oder Bankverbindung sind der Verkehrsverbund Vogtland GmbH umgehend schriftlich mitzuteilen. Eine Erstattung des Beförderungsentgeltes im Krankheitsfall kann erfolgen. Hierbei gelten die Tarifbestimmungen des Verkehrsverbundes Vogtland. Fahrgäste, die ein Abo zum ÜT VVV-VMS abschließen, sind verpflichtet, auf Verlangen der VVV GmbH Auskunft zu Ihrem Nutzungsverhalten zu geben. Seitens der VVV GmbH und der beteiligten Verkehrsunternehmen wird gewährleistet, dass alle datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden.