Sexuelle Übergriffe durch Kinder und Jugendliche. Expertise im
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Sexuelle Übergriffe durch Kinder und Jugendliche Seite |2 Sexuelle Übergriffe durch Kinder und Jugendliche Expertise im Auftrag der Geschäftsstelle AG I „Prävention – Intervention – Information― des runden Tisches „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich― Dr. Andrej König Institut für Forensische Psychiatrie der Universität Duisburg-Essen Seite |3 Inhalt Vorwort .................................................................................................................................................. 4 1) Hintergrund und theoretische Einführung..................................................................................... 6 1.1 Begriffsdefinition: Sexuelle Übergriffe in Kindheit und Jugend .................................................. 6 1.2 Generelle erkenntnistheoretische und methodische Probleme .................................................... 10 2) Forschungsstand zu sexuell übergriffigem Verhalten von Minderjährigen .............................. 12 2.1 Die psychosexuelle Entwicklung im Kindes- und Jugendalter ................................................... 12 2.2 Die Verbreitung sexuell übergriffigen Verhaltens im Kindes- und Jugendalter ......................... 16 2.2.1 Nationale und internationale Erkenntnisse aus dem Hell- und Dunkelfeld .......................... 17 2.3 Charakteristika von sexuellen Übergriffen durch Minderjährige ................................................ 29 2.3.1 Sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche ....................................................................... 29 2.3.2 Betroffene Kinder und Jugendliche ...................................................................................... 31 2.3.3 Gefährlichkeit und Risiken sexuell übergriffiger Kinder und Jungendlicher ....................... 35 2.3.4 Befunde zur Wirksamkeit der Behandlung sexuell übergriffiger Minderjähriger ................ 39 2.4 Zusammenfassung des aktuellen empirischen Wissensstands .................................................... 41 3) Modellprojekte und Leitlinien zum Umgang mit sexuellen Übergriffen ................................... 43 3.1 Fachspezifische Einrichtungen für sexuell übergriffige Minderjährige ...................................... 43 3.2 Leitlinien und Präventionsmaßnahmen ....................................................................................... 48 4) Handlungsbedarfe und Empfehlungen ......................................................................................... 54 4.1 … für die Behandlungsforschung................................................................................................ 54 4.2 … für eine bundesweite Bestandserhebung fachspezifischer Einrichtungen .............................. 62 4.3 … für eine bundesweite Vernetzung fachspezifischer Institutionen ........................................... 63 4.4 … für den praktischen Umgang mit sexuell übergriffigem Verhalten ........................................ 64 4.5 … für primärpräventive Maßnahmen im Schul- und Freizeitbereich ......................................... 66 5) Literatur........................................................................................................................................... 69 6) Anhang ............................................................................................................................................. 77 6.1 Bundesweite Liste fachspezifischer Einrichtungen ..................................................................... 78 6.2 Bundesweite Liste der Jugendarrest und -strafanstalten ............................................................. 91 6.3 Bundesweite Liste jugendforensischer Standorte ........................................................................ 94 Seite |4 Vorwort „Die Debatte ist hitzig. Der Grat, auf dem wir uns meist überaus unvorsichtig bewegen, ist schmal, der Grat zwischen Verharmlosung und Katastrophierung. Fast jeder kippt auf der einen oder anderen Seite in den Abgrund. Die Neigung zur Polarisierung und Entdifferenzierung ist groß. Alle Argumente sind vorgetragen, wieder und wieder. In der Regel schlägt man sie sich um Ohren, die längst hochgeklappt sind. …― postulierte Gunter Schmidt (1999, S. 133) zur Charakterisierung der sexuellen Missbrauchsdebatte. Der Grat ist im letzten Jahrzehnt nicht wahrnehmbar breiter geworden. Die Ohren in Politik, Gesellschaft und Medien scheinen derzeit jedoch weit aufgeklappt. Daher wird sich auch diese Expertise — deren wesentliches Ziel in einer Zusammenfassung der empirischen Befundlage zu sexuellen Übergriffen durch Kinder und Jugendliche, sowie der Ableitung von Empfehlungen für Forschung und Praxis liegt — aufgrund einer häufig unbefriedigenden Datenlage und einem sensibilisierten gesellschaftspolitischem Klima nahe am Abgrund bewegen. Folgt man Freund und Riedel-Breidenstein (2004), dann sind sexuelle Übergriffe durch Kinder nicht als „kleine Kopie oder Kinderversion― von sexuellem Kindesmissbrauch zu verstehen. Als Straftatbestand setzt „sexueller Missbrauch― ein Maß an Eigenverantwortlichkeit des Täters oder der Täterin voraus, wie es einem Kind vor seinem 14. Lebensjahr nicht unterstellt werden kann. Anders verhält es sich mit strafmündigen Jugendlichen oder Heranwachsenden. Diese strafrechtlich relevante Altersdifferenzierung bleibt in Forschung und Praxis jedoch nicht selten unberücksichtigt. Genau genommen müsste im Rahmen der Expertise von sexuell übergriffigen Kindern und jugendlichen oder heranwachsenden Sexualstraftätern oder Tatverdächtigen die Rede sein. Allerdings lässt sich diese Diktion wegen der besseren Lesbarkeit nicht durchgängig einhalten. So spreche ich im Folgenden meist von sexuell übergriffigen Kindern und Jugendlichen oder sexuell übergriffigen Minderjährigen, wobei sexuelle Übergriffe bei Jugendlichen und Heranwachsenden auch strafrechtlich relevante Verhaltensweisen einschließen können. Die empirische Befundlage zu weiblichen sexuell übergriffigen Minderjährigen ist so spärlich, dass diese in der vorliegenden Expertise keine Berücksichtigung findet. Dennoch sei erwähnt, dass in den letzten Jahren minderjährige Mädchen — ebenso wie Jungen — wegen sexueller Übergriffe deutlich häufiger bei der Polizei angezeigt wurden. Die absoluten Zahlen für Mädchen sind jedoch vergleichsweise gering. Je nach Altersgruppe werden sexuell übergriffige Jungen bis zu 50-mal häufiger polizeilich registriert als Mädchen. Seite |5 Nach Enders und Eberhardt (2006) haben Kinder und Jugendliche „ … ein Recht auf eigene Räume, in denen sie nicht ständig unter der direkten Kontrolle von Erwachsenen stehen‖. Und gleichzeitig haben sie „ … ein Recht auf Schutz vor (sexuellen) Übergriffen‖. Die größte Herausforderung der Politik, Gesellschaft und Medien wird es sein, auch zukünftig diese Balance zu halten, ohne auf der einen oder anderen Seite in den Abgrund zu stürzen. Essen, im Oktober 2011 Andrej König Seite |6 1) Hintergrund und theoretische Einführung Blickt man in die Geschichte zurück, so gab es unterschiedliche Diskurse über Kinder und Jugendliche. Ihnen wurde eine romantische Unschuld zugeschrieben, die vor einer grausamen Welt geschützt werden musste. Sie wurden als „black box― betrachtet, die darauf wartet, Erfahrungen zu sammeln und geformt zu werden. Man schrieb ihnen eine Wildheit zu, die es zu disziplinieren galt oder sie wurden als Produkt eines genetisch determinierten Entwicklungsprozesses angesehen. Der heutigen Generation wird häufig eine Promiskuität und sexuelle Tabulosigkeit unterstellt, was ihnen in den Medien aktuell die Umschreibung "Generation Porno" eingebracht hat. Auch das wissenschaftliche Interesse an sexuellen Übergriffen durch Kinder und Jugendliche ist im letzten Jahrzehnt deutlich angestiegen. Eine Onlinerecherche wissenschaftlicher Datenbanken ergab für den Suchbegriff „juvenile sex offenders―1 im Zeitraum von 1990 bis 1999 insgesamt 579 und im Zeitraum von 2000 bis 2010 insgesamt 1.550 neu erschienene Veröffentlichungen. Demnach wurden im letzten Jahrzehnt etwa dreimal so viele wissenschaftliche Beiträge zu dieser Thematik publiziert als in den 1990er Jahren. 1.1 Begriffsdefinition: Sexuelle Übergriffe in Kindheit und Jugend Bis heute hat sich in der empirischen Forschung keine einheitliche Definition etabliert, was unter „sexueller Übergriffigkeit― in Kindheit und Jugend zu subsumieren ist (z.B. Wetzels, 1997; Hamby & Finkelhor, 2000; Deegener & Körner, 2005; Chaffin et al., 2006). Je nach Fachrichtung, Stichprobenselektion, Übergriffigkeit― auf Studiendesign, Probandenalter unterschiedlichste Weise und erfasst. Fragestellung wird Strafregisterauszüge, „sexuelle Selbst- /Fremdauskünfte, Altersdifferenz zwischen Opfer und Täter, sexuelle Handlungen mit Körperkontakt und/oder körperlicher Gewalt, sexualisierter Sprachgebrauch, Vorliegen einer Störung der Sexualpräferenz, Verurteilungen für Sexualdelikte, Traumatisierung der Opfer, Skalenwerte in psychometrischen Verfahren, beobachtetes Verhalten usw. stellen eine Auswahl an Kriterien und Variablen dar, die in der Forschung zur Beschreibung des Phänomens „sexuelle Übergriffigkeit― in Kindheit und Jugend Verwendung finden. Aufgrund der Vielfalt der empirischen Herangehensweisen sollen zur Begriffsbestimmung zwei Definitionen näher beleuchtet werden, die sich in der praktischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen national und international weitgehend durchgesetzt haben. 1 „GoogleScholar―-Suche mit der kombinierten Wortgruppe „juvenile sex offenders― im Titel der Publikation vom 08.10.2011. Seite |7 Freund und Riedel-Breidenstein (2004) definieren sexuell Übergriffe anhand der Kriterien Unfreiwilligkeit und Machtgefälle: „ … Ein sexueller Übergriff unter Kindern liegt dann vor, wenn sexuelle Handlungen durch das übergriffige Kind erzwungen werden bzw. das betroffene Kind sie unfreiwillig duldet oder sich unfreiwillig daran beteiligt. Häufig wird dabei ein Machtgefälle zwischen den Beteiligten übergriffigen und betroffenen Kindern ausgenutzt, indem z.B. durch Versprechungen, Anerkennung, Drohung oder körperliche Gewalt Druck ausgeübt wird. Die zentralen Merkmale von sexueller Übergriffigkeit sind demnach Unfreiwilligkeit und Machtgefälle.― Ein Machtgefälle kann sich z.B. durch einen Altersunterschied, Geschlecht, Status in der Gruppe, sozialen Status, Intelligenz/Behinderung und Migrationshintergrund auszeichnen. Das Machtgefälle und die Freiwilligkeit spielen beim Praktizieren erwachsener Sexualität — wie z.B. jegliche Form der genitalen, oralen oder analen Penetration — nach Freund und RiedelBreidenstein (2004) keine Rolle, weil diese Handlungen den beteiligten Kindern grundsätzlich schaden und nicht zur kindlichen Sexualität gehören. Die Autorinnen unterscheiden vier Kategorien sexueller Übergriffe unter Kindern. Übergriffe können (1) nicht geplant und ohne negative Absichten im Überschwang geschehen, sie können (2) in einer Situation beginnen, in der sich die beteiligten Kinder zunächst wohlfühlen, dann ein Kind Handlungen vollzieht, die dem anderen Kind aber nicht recht sind („gekippte Situation―) oder Übergriffe können (3) geplant sein und mittels Druck (z.B. durch Ausnutzung eines Machtgefälles) oder Überreden darauf abzielen, ein unterlegenes Kind zu sexuellen Handlungen zu bewegen, um sich überlegen oder mächtig zu fühlen. Die vierte Kategorie beinhaltet Fälle, in denen (4) ein Kind sexuelle Übergriffe begeht, um eigene psychische, körperliche und/oder sexuelle Gewalterfahrungen mittels Bedrohung oder Gewalt an anderen Kindern auszuleben. Dem übergriffigen Kind geht es hier um die Verarbeitung des eigenen Missbrauchserlebens. Nach Freund und Riedel-Breidenstein (2004) sind diese Übergriffe Teil einer massiven Missbrauchsdynamik und schaden beiden Kindern erheblich. Die Association for the Treatment of Sexual Abusers (ATSA) definiert im Rahmen eines Task Force Reports sexuelles Problemverhalten wie folgt: „Sexuelles Problemverhalten im Kindesalter beinhaltet die Initiation von Verhaltensweisen, die auf primäre oder sekundäre Geschlechtsmerkmale gerichtet sind (z.B. Genitalien, Anus, Hoden oder Brust), die entweder nicht einer alterstypischen Entwicklung entsprechen oder potenziell schädlich für das Kind selbst oder andere sind. Intention und Handlungsmotive können sexuelle Befriedigung oder sexuelle Stimulation sein, müssen es aber nicht. Auch andere Gründe, wie z.B. Neugier, Unsicherheit, Imitationsverhalten, Aufmerksamkeitssuche, Selbstberuhigung können handlungsleitend für sexuelles Problemverhalten sein― (Chaffin et al., 2006, S. 3). Sexuelles Problemverhalten in der Kindheit kann ausschließlich selbstfokussiert sein (z.B. exzessive Masturbation, Einführen von Seite |8 Gegenständen in Scheide oder Anus) oder andere Kinder betreffen. Wenn andere Kinder betroffen sind, kann sexuelles Problemverhalten hinsichtlich der Dimension Einvernehmlichkeit vs. Übergriffigkeit, der Art der sexuellen Handlungen und dem potenziellen Schaden der sexuellen Handlungen variieren. Am bedenklichsten ist sexuelles Problemverhalten, bei dem substanzielle Unterschiede hinsichtlich des Alters oder des Entwicklungsstandes der beteiligten Kinder bestehen, bei dem altersunangemessene sexuelle Praktiken stattfinden, bei dem körperliche Gewalt, Nötigung oder Druck ausgeübt wird und bei dem ein psychischer oder körperlicher Schaden entsteht oder zu erwarten ist (Chaffin et. al., 2006). Bei der Entscheidungsfindung, ob sexuelles Verhalten von Kindern altersangemessen ist, sind folgende Fragen zu klären (Chaffin et al., 2006): Handelt es sich unter Berücksichtigung des Entwicklungsstandes und der Kultur um ein weitverbreitetes oder seltenes Verhalten? In welcher Frequenz tritt das sexuelle Problemverhalten auf (z.B. einmalig vs. mehrfach in unterschiedlichen Kontexten)? Wie viel Raum nimmt Sexualität und/oder sexuelles Problemverhalten im Alltag und in der Gedankenwelt des Kindes ein? Reagiert das Kind auf pädagogische Interventionen durch Erwachsene oder setzt es das sexuelle Problemverhalten trotz korrektiver Interventionen fort? Kann das sexuelle Problemverhalten, z.B. aufgrund körperlicher Gewalt, Bedrohung, Erniedrigung oder emotionalem Stress, zu physischen oder psychischen Schäden bei den beteiligten Kindern führen? Die dargestellten Definitionen (Freund & Riedel-Breidenstein, 2004 und Chaffin et al., 2006) gelten letztendlich auch für Jugendliche (14 bis unter 18 Jahre), wobei im Rahmen der Beurteilung sexuellen Verhaltens von Jugendlichen insbesondere reifungsbedingte körperliche, kognitive und emotionale Unterschiede zu Kindern berücksichtigt werden müssen. Des Weiteren ist das alterstypische Repertoire jugendlichen Sexualverhaltens nicht mit dem kindlichen Sexualverhaltens vergleichbar. Ferner kann das gezeigte Verhalten eine strafrechtliche Relevanz und ggf. juristische Konsequenzen zur Folge haben, da Jugendliche im Gegensatz zu Kindern (unter 14 Jahren) nicht generell gem. § 19 StGB als schuldunfähig gelten. Fasst man die in der Praxis gebräuchlichen Definitionen zusammen, so sind folgende zentrale Aspekte bei der Abgrenzung von „nicht-übergriffiger Sexualität― von „sexueller Übergriffigkeit bzw. sexuellem Problemverhalten― zu berücksichtigen: Seite |9 Machtgefälle Freiwilligkeit Handlungsmotive/-intention Entwicklungsstand Frequenz der Verhaltensweisen Reaktion auf pädagogische/korrektive Interventionen (potenzieller) Schaden für die beteiligten Kinder/Jugendlichen alters- und kulturspezifische Normen Art der sexuellen Handlungen Es wird deutlich, dass sexuelle Übergriffigkeit in Kindheit und Jugend nicht ausschließlich an konkreten Verhaltensweisen festzumachen ist, sondern einer mehrdimensionalen Beurteilung inner-psychischer, reifungsabhängiger und sozialer Aspekte bedarf. Die Bewertung kindlicher oder jugendlicher Sexualität im Alltag wird daher ebenso durch die subjektiven und moralischen Sichtweisen von Erwachsenen (z.B. Eltern, PädagogInnen, ErzieherInnen, ÄrztInnen, PsychologInnen etc.) bestimmt. Einigkeit ob sexuelles Verhalten als übergriffig zu klassifizieren ist, herrscht insbesondere dann, wenn man die Enden des breiten möglichen Verhaltensspektrums betrachtet (DiCataldo, 2009). Eine gewaltsame, anale Penetration durch einen körperlich und geistig altersentsprechend entwickelten 16-jährigen Jungen an einem ihm unbekannten minderbegabten 5-jährigen Mädchen würde zu Recht als massiver sexueller Übergriff und darüber hinaus in einem rechtlichen Kontext als Straftat angesehen werden. Der spontane einmalige „Hochzeitskuss― im Rahmen eines Vater-Mutter-Kind-Spiels zwischen einem 6-jährigen altersentsprechend entwickelten Jungen und einem ebenso altersentsprechend entwickelten 6jährigem Mädchen würde mehrheitlich vermutlich nicht als sexuelle Übergriffigkeit bewertet werden. Der Großteil sexueller Verhaltensweisen in Kindheit und Jugend ist jedoch in der Mitte dieses Spektrums anzusiedeln, was eine eindeutige Differenzierung zwischen sexuell „nichtübergriffigem― und „übergriffigem― Verhalten erschwert. Alleine die Feststellung, dass ein Kind oder Jugendlicher sexuell übergriffiges Verhalten gezeigt hat, ist jedoch nicht mit einer therapeutischen Behandlungsnotwendigkeit gleichzusetzen (s. Kapitel 4.4). S e i t e | 10 1.2 Generelle erkenntnistheoretische und methodische Probleme Bei grenzverletzender und einvernehmlicher Sexualität handelt es sich um menschliche Verhaltensweisen, die zum Großteil im Verborgenen stattfinden und daher der empirischen Forschung nur indirekt zugänglich sind. Bereits Kinsey, Pomeroy und Martin (1948; S. 3) merkten an: „ … human sexual behavior represents one of the least explored segments of biology, psychology and sociology. Scientificly more has been known about the sexual behavior of some of the farm and laboratory animals―. Daran hat sich trotz einer Zunahme des wissenschaftlichen Kenntnisstandes nichts geändert, so dass das Phänomen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen auch in Zukunft weitgehend im Dunkeln bleiben wird. Das gesamte Ausmaß ist nicht zu beziffern und das Leid nicht zu quantifizieren. Daher ist bei Hell- und Dunkelfeldstatistiken generell zu bedenken, dass diese lediglich als vage Hinweise auf den „wahren― Anteil sexueller Übergriffe oder Missbrauchshandlungen angesehen werden können. Die absoluten Zahlen der Hell- und Dunkelfeldstatistiken stehen unter einem multifaktoriellen Einfluss, d.h. sie ergeben sich aus einem Zusammenspiel vieler Faktoren — wie z.B. Anzeigeverhalten und Altersstruktur der Bevölkerung, polizeiliche Ermittlungstätigkeit, Strafrechtsänderungen, Zählweise von Straftaten, gesellschaftspolitischen Gegebenheiten, Bereitschaft zur Teilnahme an Untersuchungen, Art der Probandenrekrutierung, Interessen der Auftraggeber u.v.m. — deren individueller Einfluss nur schwer zu quantifizieren ist. Ferner ist die genaue Anzahl der relevanten Faktoren unbekannt. Neben dem definitorischen Problem sexuellen Missbrauchs, unterliegt die forensischkriminologische Forschung einer Vielzahl genereller methodischer Probleme, wie der Basisratenproblematik (z.B. Donaldson & Wollert, 2008; Nedopil, 2007), Heterogenität der Stichproben (z.B. Dolan & Doyle, 2000), Kulturspezifität von Befunden (z.B. Cooke et al., 2005; Frenken, 1999; Day, 2003) und weiteren die die Generalisierbarkeit von Befunden einschränken. Interkulturelle Abweichungen zwischen Rechtssystemen und Rahmenbedingungen für die Behandlung oder Unterbringung von Sexualstraftätern sowie sexuell übergriffigen Minderjährigen stellen eine direkte Übertragung der meist aus dem anglo-amerikanischen Raum stammenden Ergebnisse auf den deutschsprachigen Raum infrage. Die exemplarisch dargestellten erkenntnistheoretischen und methodischen Probleme verdeutlichen, dass die Erforschung des „wahren― Ausmaßes sexueller Übergriffe durch Kinder und Jugendliche erheblichen Schwierigkeiten unterliegt. Ferner kann die Interpretation empirischer Befunde und die Konzeption von Studien durch ideologische Interessen geleitet sein S e i t e | 11 (Mosser, 2009). Wetzels (1997) beschreibt die Problematik dieser ideologischen Extrempositionen im Kontext der Erforschung sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen folgendermaßen: „Es findet sich ein Spektrum, welches von dem Bemühen um Skandalisierung einerseits bis zum Abwiegeln und Bagatellisieren sowie Legitimieren andererseits reicht, wobei die empirische Grundlage der Vertreter von extremen Positionen wissenschaftlich nicht selten recht wenig tragfähig, das methodische Vorgehen oft fragwürdig ist.― S e i t e | 12 2) Forschungsstand zu sexuell übergriffigem Verhalten von Minderjährigen 2.1 Die psychosexuelle Entwicklung im Kindes- und Jugendalter Ein Merkmal von sexueller Übergriffigkeit in Kindheit und Jugend besteht darin, dass altersunangemessene oder -untypische sexuelle Verhaltensweisen gezeigt werden (Freund & Riedel-Breidenstein, 2004; Chaffin et al., 2006). Nach Beier und Loewit (2011) lässt sich Sexualität allgemein als eine biologisch, psychologisch und sozial determinierte Erlebnisqualität des Menschen verstehen, die in ihrer individuellen Ausgestaltung von der lebensgeschichtlichen Entwicklung geprägt wird. Hinsichtlich ihrer Funktionalität lässt sich Sexualität auf drei Dimensionen beschreiben (Beier & Loewit, 2011, S. 12): (1) Fortpflanzungsdimension (Reproduktion), (2) Lustdimension (Lustgewinn durch sexuelles Erleben) und (3) Beziehungsdimension (Bedürfnisbefriedigung von Akzeptanz, Nähe, Sicherheit und Geborgenheit durch sexuelle Kommunikation). Das Erleben und die Bedeutsamkeit dieser drei Dimensionen variieren in Abhängigkeit der Lebensphasen. Deshalb werden zunächst einige ausgewählte generelle Aspekte der psychosexuellen Entwicklung in Kindheit und Jugend zusammenfassend dargestellt. Unmittelbar nach der Geburt ist bei Mädchen und Jungen eine sexuelle Reaktionsfähigkeit (Erektion/Lubrikation der Vagina) vorhanden (Masters, Johnson & Kolodny, 1982), so dass Sexualität und sexuelle Verhaltensweisen ein Phänomen darstellen, welches sich über die komplette Lebensspanne erstreckt. Bereits deutlich vor Eintritt der Geschlechtsreife (etwa ab dem 3. bis 7. Lebensjahr) beginnen Kinder den eigenen und den Körper anderer spielerisch zu erforschen (z.B. Doktor- oder Vater-Mutter-Kindspiele), diese Verhaltensweisen finden ab dem 6. bis zum 9. Lebensjahr i.d.R. im Verborgenen statt, da sich bei Kindern ein Bewusstsein für soziale Normen und Regeln ausprägt (DeLamater & Friedrich, 2002). Während der frühen Kindheit (etwa ab dem 3. Lebensjahr) entwickelt sich die Geschlechtsidentität mit den entsprechenden gesellschaftlichen und geschlechtsstereotypen Rollennormen (Bussey & Bandura, 1999). Die körperliche und psychosexuelle Reifung von Kindern und Jugendlichen ist geprägt durch kulturelle Erwartungen sowie soziale Normen und Regeln. Im westlichen Kulturkreis findet während der Präadoleszenz (etwa 8. bis 12. Lebensjahr) innerhalb der Peer-Gruppe meist eine Trennung der Geschlechter statt. Sexuelles Neugier- und Explorationsverhalten in dieser Phase findet daher bei etwa 5 bis 10% der Präadoleszenten mit gleichgeschlechtlichen Partnern oder Freunden statt (Turner et al., 1998), und Masturbation gewinnt an Bedeutung (DeLamater & S e i t e | 13 Friedrich, 2002). In einer Repräsentativbefragung berichteten lediglich etwa 5% der erwachsenen Männer (n = 4.410) und etwa 30% der Frauen (n = 5.999), dass sie noch nie in ihrem Leben masturbiert haben (Gerressu et al., 2007). Ferner bilden sich in der Präadoleszenz bei Mädchen und Jungen erste körperliche Reifemerkmale (z.B. Schambehaarung, Stimmbruch, Menarche) aus. Im Rahmen des bundesweiten Kinder- und Jugendsurveys (KiGGS; N = 17.641) berichteten im Alter von 10 Jahren 42% der Mädchen und 36% der Jungen über eine beginnende Schambehaarung. Die Ausprägung einzelner Reifemerkmale wies innerhalb der erhobenen Altersgruppen eine hohe Varianz auf, und es ergaben sich korrelative Zusammenhänge zwischen körperlicher Reife, sozialem Status, Body-Mass-Index (BMI) und ethnischer Herkunft (Kahl, Schaffrath-Rosario & Schlaud, 2007). Mit zunehmendem Alter und Beginn der Adoleszenz (13. bis 19. Lebensjahr) wird die Geschlechtertrennung immer durchlässiger und gegengeschlechtliche Peer-Beziehungen gewinnen an Bedeutung. Dies ist gewöhnlich ein langsamer, experimenteller und kumulativer Entwicklungsprozess, der das Fundament für die Fähigkeit legt, tragfähige und intime Beziehungen im Erwachsenenalter eingehen zu können. In Abhängigkeit von individuellen Merkmalen — wie z.B. der körperlichen Reifung, soziale Kompetenzen und Fähigkeiten, persönlichen Werten und Überzeugungen zum Thema Sexualität — wird dieser Entwicklungsprozess von einigen langsamer und von anderen schneller durchlaufen (Thornton, 1990; Erikson, 1995). Ohne auf Einzelheiten weiter einzugehen, kommt dem in der Kindheit entwickelten Bindungsstil in diesem Prozess eine hohe Bedeutung zu (Bowlby, 1977). Je sicherer ein Kind gebunden ist, d.h., je unbefangener und angstfreier es Beziehungen aufzunehmen in der Lage ist, desto besser wird dieser Prozess gelingen. Als wesentliche Entwicklungsaufgabe in diesem gesamten Prozess ist die Festlegung der endgültigen sexuellen Organisation anzusehen (vgl. Beier, Bosinski & Loewit, 2005). In dem Zusammenspiel von biologischen, psychologischen und sozialen Faktoren entfaltet sich die individuelle sexuelle Präferenzstruktur, die sowohl die sexuelle Orientierung als auch das bevorzugte Körperschema und die bevorzugte sexuelle Praktik beinhaltet. Zudem festigt sich das sexuelle Selbstkonzept, das seine endgültige Form im Erwachsenenalter erhält. Die Integration des Sexuellen in die Persönlichkeit und die Erfahrungen, Sexualität partnerbezogen zu leben, sind die Determinanten des sexuellen Selbstkonzepts. Dieser Prozess führt zu einer Integration der bisherigen psycho- und soziosexuellen Entwicklungen in „den neuen Kontext der physischsexuellen Möglichkeiten― (Beier, Bosinski & Loewit, 2005, S. 113). Die Verunsicherungen, die mit dieser Entwicklung in der Adoleszenz einhergehen, können nicht nur zu sexuell auffälligem S e i t e | 14 oder übergriffigem Verhalten führen, sondern sind vor allem in der Behandlung dieser problematischen Verhaltensweisen entsprechend zu berücksichtigen. In den nun folgenden Abschnitten werden empirische Befunde zu in der Kindheit und Jugend häufig gezeigten sexuellen Verhaltensweisen dargestellt. Befragt man Eltern oder Erzieher nach dem Pornografiekonsum von Kindern (unter 14 Jahren), so wird für Kinder mit sexuell übergriffigem Verhalten (n = 42) berichtet, dass diese in 67% der Fälle bereits Pornografie konsumiert haben. In einer Gruppe von ausschließlich aggressiv auffälligen Kindern (n = 30) wurde in 37% der Fälle und bei Schulkindern (n = 42) ohne bekannte Verhaltensauffälligkeiten immerhin in 7% der Fälle die Nutzung pornografischen Materials berichtet (Elsner & König, 2010). Auch hier ist davon auszugehen, dass nicht alle Kinder ihren Eltern oder Erziehern offen erzählt haben, dass sie bereits pornografisches Material konsumiert haben, so dass insbesondere in den Gruppen der aggressiv auffälligen Kinder und Schulkinder der Pornografiekonsum vermutlich unterschätzt wird. In einer europaweiten Befragung von N = 23.420 Kindern und Jugendlichen im Alter von 9 bis 16 Jahren berichten insgesamt 14% (6% der 9- bis 10-Jährigen; 9% der 11- bis 12-Jährigen; 17% der 13- bis 14-Jährigen und 24% der 15- bis 16-Jährigen), dass sie in den letzten 12 Monaten Bilder oder Filme mit sexuellen Inhalten im Internet gesehen haben (Livingstone et al., 2010). Eltern wussten lediglich in 35% der Fälle von dem Pornografiekonsum ihrer Kinder. Von den Kindern und Jugendlichen, die pornografisches Material im Internet gesehen hatten, gaben 36% an, durch die Darstellungen belastet zu sein. Davon konnten 62% die Belastung direkt überwinden, 31% dachten noch einige Tage über die Inhalte nach, 6% einige Wochen und 2% einige Monate. Die Ergebnisse von Livingstone et al. (2010) sind in etwa vergleichbar mit den Befunden von Friedrich et al. (1998). Hier zeigte sich ebenfalls, dass rund 11 bis 15% der 10- bis 12-jährigen Jungen versuchen, Nacktaufnahmen von Erwachsenen in Zeitschriften oder TV zu betrachten. In einer retrospektiven Befragung erfassten Larsson und Svedin (2002) bei Oberstufenschülern (n = 127 männliche Probanden; n = 147 weibliche Probanden) autoerotische, einvernehmliche und sexuell übergriffige Erfahrungen vor ihrem 13. Lebensjahr. 81% der Jungen und 84% der Mädchen berichteten von einvernehmlichen sexuellen Erfahrungen vor ihrem 13. Lebensjahr, und 13% der Stichprobe berichtete von selbst erlebten sexuellen Übergriffen in ihrer Kindheit. Bemerkenswert ist, dass 85% der Befragten angaben, über die sexuellen Erlebnisse mit niemandem gesprochen zu haben. Die große Mehrheit der Probanden (74%) sah sexuelle Erfahrungen in der Kindheit als einen „normalen― Teil ihrer Entwicklung an. S e i t e | 15 Auch in einer für die Bundesrepublik repräsentativen Wiederholungsbefragung von weiblichen (n = 1.456) und männlichen (n = 1.354) deutschen Jugendlichen zwischen 14 und 17 Jahren zum Thema Jugendsexualität (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, 2010) zeigte sich, dass 64% der 14-jährigen, 77% der 15-jährigen, 89% der 16-jährigen und 92% der 17-jährigen männlichen Jugendlichen bereits erste partnergerichtete sexuelle Erfahrungen gesammelt haben. Sexuelle Erfahrungen mit Brustpetting (z.B. Streicheln der Brust eines Mädchens) wurden von 26% der 14-jährigen, 44% der 15-jährigen, 61% der 16-jährigen und 76% der 17-jährigen männlichen Jugendlichen berichtet. Genitale passive oder aktive Pettingerfahrungen berichteten 12% der 14-jährigen, 27 bis 30% der 15-jährigen, 40 bis 46% der 16-jährigen und 65 bis 68% der 17-jährigen männlichen Jugendlichen. Erste Erfahrungen mit genitalem Geschlechtsverkehr wurden von 4% der 14-jährigen, 17% der 15-jährigen, 34% der 16-jährigen und 65% der 17jährigen männlichen Jugendlichen berichtet. In Abbildung 1 wird das Alter beim ersten Geschlechtsverkehr der deutschen 17-jährigen sexuell erfahrenen Jugendlichen dargestellt. Abbildung 1 Bemerkung: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (2010). S e i t e | 16 In etwas über der Hälfte der Fälle wurde der erste Geschlechtsverkehr mit einer festen Freundin vollzogen und in etwas über einem Drittel der Fälle waren die Beteiligten gut oder nur flüchtig bekannt. Etwa jeder zehnte Jugendliche hatte ein schlechtes Gewissen oder hat den ersten Geschlechtsverkehr als unangenehm erlebt. Die große Mehrheit der männlichen Jugendlichen (etwa 90%) erzählte ihren Eltern oder Geschwistern nichts über ihr „erstes Mal―. Allerdings sprachen 57% mit Freunden über die Erfahrung. Die Ergebnisse der entwicklungspsychologischer vorangegangenen Befunde legen Studien nahe, und dass die sexuelles Zusammenfassung Neugier- und Explorationsverhalten im Kindes- und Jugendalter keine Ausnahme ist, sondern als ein für die Entwicklung partnerschaftlicher und intimer Beziehungen wichtiger Bestandteil angesehen werden muss. Empirische Belege für einen Kausalzusammenhang zwischen Pornografiekonsum und/oder Doktorspielen im Kindes- und Jugendalter und sexuell devianten Einstellungen oder Verhaltensweisen liegen bisher nicht vor. Gleichwohl ist davon auszugehen, dass ein überwiegend im Internet stattfindender vermehrter Pornografiekonsum die sexuelle Entwicklung von Kindern und Jugendlichen (z.B. sexuelle Skripte und Rollenvorbilder) beeinflussen kann (Beier & Loewit, 2011). Im Kindes- und Jugendalter sind sexuelle Verhaltensweisen — wie z.B. Küssen, Masturbation, Petting, Pornografiekonsum und/oder genitaler Geschlechtsverkehr — keine Ausnahme, sondern für einen Großteil der Menschen bestimmend für die Entwicklung einer eigenen sexuellen Identität. 2.2 Die Verbreitung sexuell übergriffigen Verhaltens im Kindes- und Jugendalter In den folgenden Abschnitten werden nationale und internationale Befunde aus dem Hell- und Dunkelfeld zur Verbreitung sexueller Übergriffe durch Kinder und Jugendliche dargestellt. Wie bereits diskutiert, erfolgt in vielen Untersuchungen keine an den Normen des deutschen Strafgesetzbuches orientierte altersspezifische Differenzierung zwischen Kindern (unter 14 Jahren), Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahren) und Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahren), so dass eine Aufschlüsselung der empirischen Befunde hinsichtlich des Alters nicht immer möglich war. Ein weiteres methodisches Problem besteht darin, dass empirische Befunde zur Prävalenz sexueller Übergriffe im Kindes- und Jugendalter in Abhängigkeit von der Datenquelle (z.B. Kriminalstatistiken, Opfer- oder Täterbefragungen im Dunkelfeld, retrospektive Befragungen Erwachsener etc.) deutlich variieren können. Interkulturelle Abweichungen zwischen den Rechtssystemen, der polizeilichen Ermittlungstätigkeit, den Altersgrenzen für die Strafmündigkeit S e i t e | 17 und den sozialen Rahmenbedingungen stellen eine direkte Übertragung internationaler Befunde zur Prävalenz von sexuellen Übergriffen durch Kinder und Jugendliche auf den deutschsprachigen Raum in Frage (Harrendorf, Heiskanen & Malby, 2010). Die Bestimmung der „wahren― Jahres- oder Lebenszeitprävalenz, Opfer sexueller Übergriffe zu werden oder sexuell übergriffiges Verhalten in Kindheit oder Jugend zu zeigen, ist aus den angeführten methodischen Gründen nicht möglich. Kriminologisch-forensische Befunde aus dem Hell- und Dunkelfeld müssen vorsichtig interpretiert werden. Eine unkritische Übertragung oder Generalisierung einzelner empirischer Befunde auf andere Bezugspopulationen ist aus methodischer Sicht daher unzulässig. 2.2.1 Nationale und internationale Erkenntnisse aus dem Hell- und Dunkelfeld Dissoziales und normverletzendes Verhalten ist in der großen Mehrheit der Fälle auf das Kindesund Jugendalter beschränkt und stellt ein ubiquitäres Phänomen dar. Nur eine Minderheit setzt ihr delinquentes oder normverletzendes Verhalten im Erwachsenenalter fort (Moffit, 1993). Dies gilt ebenso für Kinder und Jugendliche, die sexuell übergriffiges Verhalten zeigen (Caldwell, 2002; Letourneau & Miner, 2005). Aus entwicklungspsychologischer Sicht zeichnen sich Kinder und Jugendliche dadurch aus, dass sie nur begrenzt die Perspektiven Erwachsener übernehmen können, dass sie empfänglich für die Sichtweisen und Einflüsse Gleichaltriger sind, dass sie Gruppendruck oft nachgeben, dass spontane Handlungsimpulse ausgelebt werden, und dass sie eher bereit sind, Risiken einzugehen (Steinberg & Scott, 2003). Kurzum, normkonforme sowie delinquente Verhaltensweisen in Kindheit und Jugend lassen sich nicht linear bis in das Erwachsenalter fortschreiben, da sie auf einem noch unausgereiften Urteilsvermögen basieren. Ein nicht genau zu beziffernder Teil sexuell-/delinquenter Kinder und Jugendlicher kommt im Laufe ihrer Entwicklung einmalig oder mehrfach mit heterogenen Hilfs- und/oder Sanktionssystemen — z.B. öffentliche und freie Einrichtungen der Jugendhilfe, kinder/jugendpsychiatrische Kliniken, Jugendgerichte, Schulpsychologischer Dienst, Jugendämter, Polizei, Maßregel-/Justizvollzug, fachspezifische Beratungsstellen etc. — in Berührung und wird auf ebenso heterogene Weise statistisch erfasst. Die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS; Bundeskriminalamt, 2011) ist hinsichtlich der Altersund Straftatendifferenzierung die detailreichste und bekannteste kriminologische Hellfeldstatistik der Bundesrepublik. Bei Betrachtung aller registrierten Straftaten im Hellfeld weisen die S e i t e | 18 absoluten Tatverdächtigenzahlen2 der PKS in den letzten 10 Jahren für männliche Kinder, Jugendliche und Heranwachsende einen deutlichen Rückgang von -17% bis -37% auf. Die Tatverdächtigenzahlen für Erwachsenen sind dagegen weitgehend konstant (-2%) geblieben. Die PKS erfasste im Berichtsjahr 2010 insgesamt 65.386 Kinder (2000: 103.497), 161.685 Jugendliche (2000: 220.328), 167.177 Heranwachsende (2000: 200.835) und 1.211.313 Erwachsene (2000: 1.232.740) als Tatverdächtige. Ein gegenteiliges Bild ergibt sich hinsichtlich der polizeilich registrierten Tatverdächtigenzahlen bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Diese machen für das Berichtsjahr 2010 etwa 2% (N = 31.793) aller polizeilich registrierten Tatverdächtigen (N = 1.605.561) aus. In den letzten 10 Jahren sind die Tatverdächtigenzahlen für männliche Kinder, Jugendliche und Heranwachsende bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung massiv um +34% bis +43% angestiegen, wohingegen bei erwachsenen Tatverdächtigen ein relativ geringer Anstieg von +9% zu verzeichnen ist. Für Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung erfasste die PKS im Berichtsjahr 2010 insgesamt 1.252 Kinder (2000: 908), 3.803 Jugendliche (2000: 2.654), 2.537 Heranwachsende (2000: 1.896) und 24.201 Erwachsene (2000: 23.601). Kinder, Jugendliche und Heranwachsende machen somit etwa ein Viertel aller polizeilich ermittelten Tatverdächtigen im Bereich der Sexualdelinquenz aus (s. Abbildung 2). Im Vergleich zum Bevölkerungsanteil — etwa ein Sechstel der männlichen Wohnbevölkerung ist zwischen 8 und unter 21 Jahre (vgl. Statistische Ämter des Bundes und der Länder, 2011) — treten Minderjährige (8 bis unter 18 Jahren) und Heranwachsende (18 bis unter 21 Jahren) damit überproportional häufig im polizeilich registrierten Hellfeld mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in Erscheinung. 2 Die Tatverdächtigenzahlen unterscheiden sich deutlich von der in der PKS registrierten Anzahl der Straftaten. Diese liegen um ein Vielfaches höher, da ein und derselbe Tatverdächtige wegen mehrerer Straftaten innerhalb eines Berichtsjahres verdächtigt werden kann. S e i t e | 19 Abbildung 2 Bemerkung: Prozentuale Verteilung der männlichen Tatverdächtigenzahlen ab 8 Jahren für das gesamte Bundesgebiet; Straftatengegen die sexuelle Selbstbestimmung, Schlüssel 100000 gem. PKS 2010. (Bundeskriminalamt, 2011). Mit Hilfe der PKS können jedoch nur begrenzte Aussagen über die „wahre― Kriminalitätsbelastung oder deren Veränderung getroffen werden. Die polizeilich registrierte Kriminalität des Hellfeldes lässt keine Rückschlüsse auf das Dunkelfeld zu. Die PKS ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig, z.B. dem Anzeigeverhalten der Bevölkerung, dem Umfang der polizeilichen Ermittlungstätigkeit, dem Erlassen neuer Strafgesetze, Strafrechtsänderungen und der Bevölkerungsentwicklung. Die in der PKS dargestellten Tatverdächtigenbelastungszahlen (TVBZ) bezeichnen die Anzahl der durch die Polizei ermittelten deutschen Tatverdächtigen, errechnet auf 100.000 Einwohner des entsprechenden Bevölkerungsanteiles eines Kalenderjahres. Im Gegensatz zu den in der PKS veröffentlichten absoluten Häufigkeiten bilden die TVBZ altersspezifische Unterschiede im Hellfeld besser ab, da zumindest die Altersstruktur der Bevölkerung berücksichtigt wird. Alle anderen methodischen Einschränkungen gelten letztendlich auch für die TVBZ. Im Gegensatz zu den absoluten Tatverdächtigenzahlen der PKS werden die TVBZ nur für die deutsche Wohnbevölkerung bestimmt. In den letzten 10 Jahren ist auch für die TVBZ bezüglich der insgesamt durch die Polizei registrierten Kriminalität ein deutlicher Rückgang der tatverdächtigen deutschen männlichen Kinder (-24%), Jugendlichen (-16%) und Heranwachsenden (-13%) zu beobachten. Die TVBZ für Erwachsene (+2%) blieb dagegen weitgehend konstant. Im Vergleich zu Erwachsenen wurden im Berichtsjahr 2010 Jugendliche und Heranwachsende etwa dreimal häufiger polizeilich registriert. S e i t e | 20 Dagegen wurden Kinder (TVBZ: 2.364) im Vergleich zu Erwachsenen (TVBZ: 3.211) etwas seltener bei der Polizei angezeigt. Konträr zu den rückläufigen Zahlen der polizeilich registrierten generellen Kriminalität ist bei Betrachtung der TVBZ für sexuellen Missbrauch insbesondere für Kinder, Jugendliche und Heranwachsende, ein drastischer Anstieg seit 1993 zu verzeichnen (s. Abbildung 3). Für erwachsene Tatverdächtige ist die TVBZ in den letzten beiden Jahrzehnten weitgehend konstant geblieben. Abbildung 3 Bemerkung: Tatverdächtigenbelastungszahlen der männlichen Deutschen ab 8 Jahren für das gesamte Bundesgebiet; sexueller Missbrauch gem. §§ 176, 176a, 176b, 179, 182, 183, 183a StGB. (Bundeskriminalamt, 2011). Betrachtet man die unterschiedlichen Altersgruppen, zeigen die TVBZ für sexuellen Missbrauch, dass im Vergleich zu Erwachsenen Kinder von 8 bis unter 14 Jahren etwa genauso häufig und Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren etwa dreimal so häufig bei der Polizei angezeigt werden (s. Abbildung 4). Es scheint demnach ein Entwicklungsfenster (etwa vom 12. bis zum 18. Lebensjahr) zu geben, in welchem die Vulnerabilität für sexuell übergriffiges Verhalten und Sexualstraftaten im Vergleich zu späteren Lebensabschnitten deutlich erhöht ist. Über die letzten zwei Jahrzehnte scheint sich dieses Entwicklungsfenster im Hellfeld immer deutlicher S e i t e | 21 auszuprägen (s. Abbildung 3), wobei Kinder in den Jahren 2009 und 2010 erstmalig nahezu identische TVBZ aufweisen wie Erwachsene. Da es sich bei der PKS nicht um Längsschnittdaten handelt, sollten diese Befunde ebenfalls nur vorsichtig interpretiert werden. Abbildung 4 Bemerkung: Tatverdächtigenbelastungszahlen der männlichen Deutschen ab 8 Jahren für das gesamte Bundesgebiet; sexueller Missbrauch gem. §§ 176, 176a, 176b, 179, 182, 183, 183a StGB. (Bundeskriminalamt, 2011). An dieser Stelle sei nochmals hervorgehoben, dass die registrierte Kriminalität der PKS nur eine eingeschränkte Aussagekraft hat, da sie — neben vielen anderen methodischen Problemen — vor allem von der Anzeigebereitschaft der Opfer sexueller Missbrauchshandlungen abhängt. Nach einer Repräsentativbefragung (N = 20.000 Schüler) durch Baier (2008) ist die Anzeigebereitschaft von Minderjährigen, die Opfer sexueller Gewalt wurden, von 1998 (10%) bis 2000 (17%) um etwa +77% gestiegen. Man kann also die Vermutung äußern, dass sich der Anstieg der im Hellfeld registrierten sexuellen Missbrauchshandlungen durch Minderjährige zu einem nicht unerheblichen Teil durch die gestiegene Anzeigebereitschaft der Opfer erklären lässt (Egg, 2008). Seit über 100 Jahren liefert die vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Strafverfolgungsstatistik (StVSt; Statistisches Bundesamt, 2010a) Angaben über von deutschen Gerichten rechtskräftig abgeurteilte und verurteilte Personen. Erfasst werden alle von ordentlichen Gerichten Abgeurteilte, die sich wegen Verbrechen oder Vergehen nach dem Strafgesetzbuch oder nach anderen Bundesgesetzen bzw. wegen Vergehen nach Landesgesetzen verantworten mussten. Ordnungswidrigkeiten sowie strafunmündige Kinder (unter 14 Jahren) werden in der S e i t e | 22 Strafverfolgungsstatistik nicht berücksichtigt. Abgeurteilte sind laut StVSt Angeklagte, gegen die Strafbefehle erlassen wurden bzw. Strafverfahren eingeleitet wurden, die durch Urteil oder Einstellungsbeschluss rechtskräftig abgeschlossen worden sind. Somit setzt sich die Zahl der Abgeurteilten aus Verurteilten und aus Angeklagten zusammen, gegen die andere Entscheidungen (z.B. Einstellung des Strafverfahrens, Freispruch, Anordnung von Maßregeln der Besserung und Sicherung) getroffen wurden. Verurteilte sind Angeklagte, gegen die Freiheitsstrafen, Strafarrest oder Geldstrafen verhängt worden sind oder die nach Jugendstrafrecht mit Jugendstrafe, Zuchtmitteln oder Erziehungsmaßregeln geahndet wurden. Begeht eine Person mehrere Straftaten in einem Berichtsjahr, die in mehreren Verfahren abgeurteilt werden, wird die Person für jedes Verfahren gesondert gezählt. Ein Verurteilter wird nur einmal gezählt, wenn eine Verurteilung wegen mehrerer Strafvorschriften erfolgt. Das Delikt mit der am schwersten bedrohten Strafe geht in die StVSt ein. Laut StVSt wurden im Jahr 2009 insgesamt 9.704 männliche Angeklagte wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 bis 184e StGB) abgeurteilt (s. Abbildung 5). Dies entspricht etwa 1% aller abgeurteilten männlichen Angeklagten (N = 677.322; ohne Verkehrsdelikte). Abbildung 5 Bemerkung: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gem. §§ 174 bis 184e StGB (Strafverfolgungsstatistik; Statistisches Bundesamt, 2010a). S e i t e | 23 Wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung wurden im Jahr 2009 laut StVSt 81% (n = 7.879; davon Erwachsene 86%, n = 6.796; Heranwachsende 6%, n = 485; Jugendliche 7%, n = 558) aller männlichen Angeklagten (N = 9.704) verurteilt. Betrachtet man die Abgeurteiltenbelastungszahlen (ABZ) und die Verurteiltenbelastungszahlen (VBZ) wird deutlich, dass auf 100.000 strafmündige Jugendliche und Heranwachsende der Wohnbevölkerung deutlich mehr Aburteilungen und Verurteilungen entfallen als auf Erwachsene (s. Abbildung 6; für detailliertere Analysen zur Entwicklung der Sanktionspraxis und methodischen Problemen der StVSt, s. Heinz, 2010), wobei die Differenz zwischen den ABZ und VBZ für Erwachsene geringer ausfällt als für Jugendliche und Heranwachsende. Abbildung 6 Bemerkung: ABZ = Abgeurteiltenbelastungszahl der strafmündigen männlichen Bevölkerung; VBZ = Verurteiltenbelastungszahl der strafmündigen männlichen Bevölkerung; Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung gem. §§ 174 bis 184e StGB (Strafverfolgungsstatistik; Statistisches Bundesamt, 2010a). S e i t e | 24 Demnach gehören insbesondere Jugendliche und Heranwachsende von 14 bis unter 21 Jahren zu der Bevölkerungsgruppe, die am ehesten damit rechnen muss wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt zu werden. Die Strafvollzugsstatistik (StVollz; Statistisches Bundesamt, 2010b) erfasst die Struktur der Strafgefangenen (Alter, Geschlecht, Art der Straftat usw.) im Freiheits- und Jugendstrafvollzug sowie der Sicherungsverwahrung. Allen Stichtagsergebnissen (Erhebung jeweils zum 31.03. eines Berichtsjahres) der Strafvollzugsstatistik wohnt eine methodisch bedingte Verzerrung inne: Die zu kurzzeitigen Strafen verurteilten Strafgefangenen sind im Vergleich zu den langzeitig Einsitzenden unterrepräsentiert. Je kürzer die Freiheits- bzw. Jugendstrafe ist, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, in die jährlich nur einmal durchgeführte Stichtagserhebung einbezogen zu werden. Dieser Umstand hat insofern Einfluss auf die Ergebnisse, als in den meisten Fällen die Strukturdaten (z.B. Altersgruppe, Art der Straftat, Zahl der Vorstrafen) bei den kurzzeitig Inhaftierten anders sein können als bei den langzeitig Einsitzenden. Laut Stichtagserhebung der StVollz vom 31.03.2010 verbüßten im Strafvollzug insgesamt N = 3.990 männliche Strafgefangene eine Freiheits- oder Jugendstrafe aufgrund von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (gm. §§ 174 bis 184g). Eine Jugendstrafe verbüßten davon n = 31 Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren, n = 96 Heranwachsende von 18 bis unter 21 Jahren und n = 100 Heranwachsende über 21 Jahre. Weitere n = 274 erwachsene Personen (alle 30 Jahre und älter) befanden sich in der Sicherungsverwahrung. Fasst man alle männlichen Strafgefangenen und Sicherungsverwahrte, die wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung verurteilt wurden, zusammen (N = 4.264), so liegt der prozentuale Anteil der Jugendlichen (14 bis unter 18 Jahren) bei 0,7% und der Anteil der Heranwachsenden (18 bis unter 21 Jahren) bei 2,3%. Sexuelle Übergriffe bzw. Sexualdelikte von Jugendlichen und Heranwachsenden werden demnach eher selten mit freiheitsentziehenden Maßnahmen im Strafvollzug geahndet. Für eine bundesweite Liste aller Jugendstrafanstalten s. Anhang. Die Maßregelvollzugsstatistik (MRVSt; Statistisches Bundesamt, 2010c) beinhaltet Personen, gegen die aufgrund einer Straftat eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (§ 63 StGB) oder in einer Entziehungsanstalt (§ 64 StGB) angeordnet wurde. In die Erhebung sind auch Unterbringungen nach Bestimmungen wie etwa § 93a JGG, die auf die entsprechenden Vorschriften des StGB verweisen, mit einbezogen. Die Unterbringung erfolgt in Anstalten außerhalb des Justizvollzugs, die meist der Sozial- oder Gesundheitsverwaltung der Länder zugeordnet sind. Berichtspflichtig für die Statistik sind die Leiter der jeweiligen Einrichtungen. Im Jahr 2010 waren laut Stichtagserhebung (31.03.2010) der MRVSt insgesamt N = 849 männliche Personen unter 25 Jahren aufgrund strafrichterlicher Anordnung in einem S e i t e | 25 psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt untergebracht. Eine Differenzierung hinsichtlich Alter und Straftaten ist der MRVSt nicht zu entnehmen. Nach Weissbeck und Günter (2010) verfügen derzeit 10 Einrichtungen über ein spezialisiertes Angebot für Jugendliche und Heranwachsende im Maßregelvollzug (s. Anhang), wobei sich zwei der forensischen Standorte noch im Aufbau befinden. Eine klare Trennung zwischen jugendlichen und erwachsenen Patienten im Maßregelvollzug fand 2006 in drei Bundesländern statt. Laut einer Basisdatenerhebung waren 2007 bundesweit insgesamt n = 39 männliche Jugendliche wegen eines Sexualdelikts im Maßregelvollzug untergebracht, was mehr als einem Drittel aller jugendlichen Patienten (N = 100) entsprach (Weissbeck & Günter, 2010). Betrachtet man die absoluten Zahlen der Straf- und Maßregelvollzugsstatistik, so befanden sich in den Jahren 2007 bis 2010 rund N ≈ 80 Jugendliche aufgrund von Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in einem geschlossenen Setting (MRV und JVA). Ein Großteil sexuell übergriffiger Kinder und Jugendlicher wird vermutlich nie polizeilich angezeigt oder strafrechtlich verfolgt, erhält aber dennoch entsprechend des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) erzieherische Hilfen. Laut den Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe (Statistisches Bundesamt, 2011) begannen im Berichtsjahr 2009 insgesamt N = 223.784 männliche Kinder und Jugendliche (unter 18 Jahren) eine Hilfsmaßnahme bei einem öffentlichen (n = 75.570) oder freien (n = 148.214) Träger der Jugendhilfe. Einer Heimerziehung oder sonstiger betreuter Wohnform (gem. § 34 SGB VIII) wurden insgesamt N = 16.471 männliche Kinder und Jugendliche zugeführt. Als Hauptgründe für eine entsprechende Hilfegewährung wurden am häufigsten (n = 3.184) „Auffälligkeiten im sozialen Verhalten (dissoziales Verhalten), wie z.B. Geschwisterrivalität, Weglaufen, Aggressivität, Drogen/Alkoholkonsum, Delinquenz/Straftaten, Gehemmtheit, Isolation)―, gefolgt von (n = 2.777) „Eingeschränkte Erziehungskompetenz der Eltern/Sorgeberechtigten― und (n = 2.322) „Gefährdung des Kindeswohls― benannt (s. Abbildung 7). S e i t e | 26 Abbildung 7 Bemerkung: N = 16.471 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren; Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe (Statistisches Bundesamt, 2011). Erzieherische Hilfen (gem. § 34 SGB VIII) für männliche Kinder und Jugendliche wurden in 41% (n = 6.736) der Fälle durch Soziale Dienste (z.B. Jugendamt), in 35% (n = 5.724) durch Sorgeberechtigte (z.B. Eltern) und in 10% (n = 1.696) durch den Minderjährigen selbst angeregt. Lediglich in 3% (n = 570) der Fällen waren Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Polizei für die Anregung der Hilfe verantwortlich. Die Kinder- und Jugendhilfestatistik (Statistisches Bundesamt, 2011) weist unter den Aufnahmegründen der erzieherischen Hilfe „sexuelle Übergriffigkeit― nicht dezidiert aus. Man kann nur vermuten, dass ein Teil der wegen dissozialen Verhaltens untergebrachten männlichen Kinder und Jugendlichen — n = 6.354 (inkl. 2. u. 3. Grund) — auch oder wegen sexueller Übergriffe eine erzieherische Hilfe (gem. § 34 SGB VIII) gewährt wurde. Nach einer ersten bundesweiten Schätzung verfügen fachspezifische Einrichtungen über etwa 700 bis 1.000 Plätze für sexuell übergriffige Minderjährige (s. Kapitel 3.1). Im Gegensatz zu der dramatischen Zunahme der polizeilich registrierten Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung durch Kinder und Jugendliche weisen US-amerikanische repräsentative Opferbefragungen seit den frühen 1990ern einen deutlichen Rückgang (-40 bis - S e i t e | 27 70%) für sexuelle Gewalterfahrungen in Kindheit und Jugend auf (Finkelhor & Jones, 2006). Auch in den Jahren zwischen 2003 (N = 2.030; 2 bis 12 Jahre) und 2008 (N = 4.046; 2 bis 12 Jahre) zeigte sich hinsichtlich sexueller Übergriffe durch Peers eine signifikante Reduktion (50%) der Jahresprävalenz von 1,2% auf 0,6% (p < .05) in US-amerikanischen Dunkelfeldstudien (Finkelhor et al., 2010). Die US-amerikanischen Zahlen zur Jahresprävalenz sexueller Gewalterfahrungen sind vergleichbar mit einer Schülerbefragung (N = 44.610) von Baier et al. (2009). Hier berichtete insgesamt 1% der befragten Jugendlichen (1,8% der Mädchen und 0,4% der Jungen) in den letzten 12 Monaten sexuelle Gewalt erlebt zu haben. Als Täter sexueller Gewalthandlungen (Jahresprävalenz) klassifizierten sich 1,5% der weiblichen und männlichen Jugendlichen und 0,7% beschrieben sich als Mehrfachtäter (mind. 5 sexuelle Übergriffe). Je nach Schulform gibt es geringfügige Unterschiede hinsichtlich der eingeräumten sexuellen Gewalthandlungen (12Monatsprävalenzen: Gymnasium 0,9%; Gesamtschule 1,9%; Realschule 1,5%; Hauptschule 1,9%; Förderschule 2,7%). Bei einer geschlechtsspezifischen Betrachtung räumten 0,3% der Mädchen und 2,6% der Jungen ein, in den letzten 12 Monaten sexuelle Gewalthandlungen begangen zu haben. Demnach begingen Jungen etwa 9-mal häufiger sexuelle Übergriffe im Dunkelfeld als Mädchen. Hier zeigt sich eine deutliche Diskrepanz zur PKS, in der männliche Jugendliche im Vergleich zu weiblichen Jugendlichen etwa 30-mal häufiger wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung angezeigt werden. Nach den Befunden der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (2010) berichten 13% der deutschen und 19% der Mädchen mit Migrationshintergrund, zu sexuellen Handlungen gedrängt worden zu sein3. Bei den deutschen Jungen waren es lediglich 1% und bei Jungen mit Migrationshintergrund 3%. Für Mädchen deutscher Nationalität wird tendenziell seit 1998 (16%) bis 2009 (13%) eine Reduktion (-19%) der Opfererfahrung berichtet. Sexuell erfahrene deutsche Mädchen (n = 125) haben ein mehr als doppelt so hohes Risiko (22%), zu sexuellen Handlungen gedrängt worden zu sein als sexuell unerfahrene deutsche Mädchen (9%; n = 83). Hinsichtlich des Täterkreises benannten deutsche sexuell erfahrene Mädchen (n = 125), in 11% der Fälle ihre (Ex)Partner, in 6% der Fälle einen Mitschüler/Freund/Arbeitskollegen, in 6% der Fälle eine neue Bekanntschaft, in 3% der Fälle einen unbekannten Mann/Jungen und in 1% der Fälle einen Mann, von dem sie abhängig waren. Nach Angaben der deutschen sexuell erfahrenen Mädchen (n = 125; Mehrfachnennung möglich) kam es in 23% der Fälle zu „Zärtlichkeiten― (z.B. Küssen oder Petting), in 24% der Fälle zu Geschlechtsverkehr, in 9% der Fälle zu anderen sexuellen 3 Hat ein Junge oder ein Mann schon einmal versucht, Sie gegen Ihren Willen zu Sex oder Zärtlichkeiten zu bringen, indem er Sie unter Druck gesetzt hat? S e i t e | 28 Handlungen, und in 50% der Fälle konnte die sexuelle Handlung abgewehrt werden. Bei deutschen sexuell unerfahrenen Mädchen (n = 83; Mehrfachnennung möglich) kam es in 42% der Fälle zu „Zärtlichkeiten― (z.B. Küssen oder Petting), in 0% der Fälle zum Geschlechtsverkehr, in 6% der Fälle zu anderen sexuellen Handlungen und in 47% der Fälle konnte die sexuelle Handlung abgewehrt werden. Eine Altersdifferenzierung der männlichen Täter fand nicht statt. Man kann nur vermuten, dass es sich bei einem beträchtlichen Teil um männliche Jugendliche (z.B. Partner oder Mitschüler) handelte. Sexuelle Übergriffe durch Mädchen oder Frauen blieben in der Befragung unberücksichtigt. Aufgrund der geringen Fallzahl der männlichen Opfer (1 bis 3%) fehlen Angaben zu Merkmalen der Täter. Entgegen dem generell rückläufigen Trend sexueller Übergriffe scheint es Mädchen heute jedoch schwerer zu fallen, diese erfolgreich abzuwehren (2009: 50% vs. 2001: 65%). Als mögliche generelle Faktoren für den Rückgang von Viktimisierungserfahrungen in Kindheit und Jugend seit den 1990ern nennen Finkelhor und Jones (2006): Die zunehmende Verbreitung hormoneller Kontrazeptiva („Antibabypille―), den wachsenden ökonomischen Wohlstand, den Ausbau des psycho-sozialen Versorgungssystems und die Fortschritte der Psychopharmakologie. Die Autoren betonen, dass die Kausalzusammenhänge zwischen den genannten Faktoren und der Häufigkeit von Viktimisierungserfahrungen bisher unzureichend erforscht sind. Welche psychosozialen Faktoren speziell sexuelle Übergriffigkeit durch Kinder und Jugendliche beeinflussen, ist ebenfalls ungewiss. Regelmäßige, repräsentative und nach einer einheitlichen Systematik durchgeführte Dunkelfeldbefragungen liegen für die Bundesrepublik nicht vor. Daher sind Aussagen über historische Entwicklungen und Trends zur Jahresprävalenz sexueller Missbrauchshandlungen und -erfahrungen derzeit nicht möglich. Es kann vermutet werden, dass die von Finkelhor und Jones (2006) beschriebenen Faktoren auch in Deutschland zu einem generellen Rückgang sexueller Übergriffe und Missbrauchshandlungen an Kindern und Jugendlichen im Dunkelfeld geführt haben (vgl. Wetzels, 1997; Egg, 2008; Baier et al., 2009; BZgA, 2010; Bieneck, Stadler & Pfeiffer, 2011). Aufgrund der aktuellen spärlichen Datenlage entzieht sich diese Vermutung jedoch einer empirischen Überprüfung. S e i t e | 29 2.3 Charakteristika von sexuellen Übergriffen durch Minderjährige 2.3.1 Sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche In der Entwicklungsgeschichte sexuell übergriffiger Kinder und Jugendlicher finden sich verschiedene Faktoren und Auffälligkeiten, die das sexuelle Problemverhalten möglicherweise begünstigen. Derzeit existieren im Wesentlichen drei multifaktorielle theoretische Erklärungsansätze zu Entstehungsbedingungen von Sexualdelinquenz. Marshall und Barbaree (1990) gehen davon aus, dass Sexualstraftäter im Vergleich zu anderen Straftätern in ihrer Kindheit mehr psychische, physische und sexuelle Gewalt erleiden mussten, Defizite in sozialen Fertigkeiten aufweisen, Probleme in der Selbstregulation zeigen und sexuelle Erregung hinsichtlich Kindern oder gewaltsamen Sexualpraktiken verspüren. Hall und Hirschman (1992) identifizierten vier Faktoren, die Sexualdelinquenz erklären sollen: Persönlichkeitsprobleme, Auffälligkeiten im Bereich der affektiven Regulation, deliktfördernde Kognitionen (Gedanken) oder Überzeugungen, eine sexuelle Ansprechbarkeit für Kinder oder gewalttätige sexuelle Handlungen. Ward und Beech (2005) integrierten in ihren Erklärungsansatz neben den bereits genannten Faktoren auch Makrofaktoren, wie z.B. einen evolutionären Selektionsdruck, soziokulturelle Einflüsse und individuelle genetische Prädispositionen. Seto und Lalumière (2010) untersuchen in ihrer aktuellen Meta-Analyse (k = 59 Studien), inwiefern sich sexuell übergriffige Minderjährige (n = 3.855) von Minderjährigen mit einer generellen Delinquenzproblematik (n = 13.393) in den theoretisch abgeleiteten und anderen Merkmalen unterscheiden. Keine signifikanten Unterschiede ergaben sich in Bezug auf deliktfördernde Kognitionen oder Überzeugungen, Kommunikationsprobleme innerhalb der Familie, Eltern-Kind-Bindung, körperliche Gewalterfahrungen, soziale Kompetenz und Fertigkeiten, altersentsprechende sexuelle Erfahrungen, kognitive Defizite (i.S. einer Intelligenzminderung), Alter bei erster Straftat, Störungen des Sozialverhaltens, dissoziale Persönlichkeitseigenschaften, Delinquenz innerhalb der Familie, Alkohol-/Drogenprobleme innerhalb der Familie, Fähigkeit heterosexuelle Beziehungen zu Peers (Gleichaltrigen) aufzubauen, Alter beim ersten sexuellen Kontakt, generelle psychopathologische Auffälligkeiten, Depressivität, Neurotizismus (emotionale Labilität), psychotische Symptome, Suizidalität, neurologische Auffälligkeiten so wie Leugnen oder mangelnde Verantwortungsübernahme. Dies bedeutet nicht, dass sexuell übergriffige Minderjährige in den genannten Merkmalen keine Auffälligkeiten aufweisen. Die Auffälligkeiten sind jedoch nicht stärker oder schwächer ausgeprägt als bei Minderjährigen mit einer generellen Delinquenzproblematik. Tabelle 1 fasst die S e i t e | 30 Merkmale zusammen, in denen sich signifikante Unterschiede zwischen den beiden Gruppen ergaben. Negative Effektstärken (d) stehen für eine signifikant geringere Ausprägung des jeweiligen Merkmals bei sexuell übergriffigen Minderjährigen im Vergleich zu Minderjährigen mit einer generellen Delinquenzproblematik und positive Effektstärken für eine entsprechend stärkere Ausprägung des jeweiligen Merkmals. Tabelle 1 Studienzahl Anzahl sexuell übergriffige Minderjährige Anzahl der Minderjährigen mit genereller Delinquenz Effektstärke Konfidenzintervall (k) (n) (n) (d) (95% CI) Vorstrafenbelastung 17 1.772 9.483 -0.54 -0.68 bis -0.40 Kontakte zu delinquenten Peers 8 535 708 -0.45 -0.71 bis -0.19 Alkohol-/Drogenmissbrauch 20 1.289 3.336 -0.38 -0.52 bis -0.24 Sexuelle Missbrauchserfahrung 31 1.894 2.449 0.62 0.46 bis 0.77 Beobachten sexueller Gewalt in der Familie 4 327 292 0.24 0.01 bis 0.46 Emotionale Vernachlässigung 11 562 709 0.28 0.05 bis 0.50 Soziale Isolation/Introversion 16 872 1.019 0.25 0.04 bis 0.46 8 332 270 0.27 0.05 bis 0.49 8 1.135 3.937 0.67 0.28 bis 1.06 12 528 670 0.28 0.16 bis 0.40 Merkmal Beobachten sexueller Handlungen bei Anderen oder Pornographiekonsum Atypische sexuelle Interessen/Aktivitäten Ängstlichkeit/Soziale Ängste Niedriger Selbstwert 7 336 385 0.24 0.02 bis 0.46 Lernbehinderung 15 1.378 4.789 0.19 0.06 bis 0.32 Schulische Leistung 11 714 948 -0.12 -0.22 bis -0.02 Bemerkung: vgl. Seto & Lalumière (2010); nach Cohen (1992) sind Effektstärken (d) ≤ .20 als gering, Effektstärken um die .50 als moderat und Effektstärken ≥ .80 als stark zu bezeichnen. Signifikanzen (p) und mittlere Effektstärken (d) für sich genommen, haben nur eine geringe Aussagekraft. Bei der Interpretation von Effektstärken ist auch die Unsicherheit der Effekte (i.S. 95% CI) zu berücksichtigen. Des Weiteren benötigt die Beurteilung der praktischen Relevanz von Effektstärken einen Referenzwert. In der psychologischen Forschung wird häufig eine Studie von Rosnow & Rosenthal (1989) herangezogen, die die prophylaktische Wirkung von Aspirin auf das Herzinfarktrisiko an einer Experimentalgruppe von N = 11.037 und einer Placebogruppe von N = 11.034 Probanden untersuchte. Die gefundene Effektstärke betrug d = 0.07 (p < .00001) und wird allgemein als ein geringer Effekt bezeichnet. Nimmt man Rosnow und Rosenthal‘s (1989) gefundene Effektstärke (d = 0.07) als Referenzwert, so zeigen sich für die Merkmale „Vorstrafenbelastung―, „Kontakte zu delinquenten Peers―, „Alkohol-/Drogenmissbrauch―, S e i t e | 31 „sexuelle Missbrauchserfahrung―, „atypische sexuelle Interessen/Aktivitäten 4― und „Ängstlichkeit/soziale Ängste― Effektstärken, die signifikant über der prophylaktischen Wirkung von Aspirin auf das Herzinfarktrisiko liegen. Dies bedeutet nicht, dass die von Seto und Lalumière (2010) gefundenen signifikanten Unterschiede zwischen sexuell übergriffigen Minderjährigen und Minderjährigen mit einer generellen Delinquenzproblematik keine praktische Relevanz haben. Es zeigt aber, dass höhere Fallzahlen erhoben werden müssen, um Effekte mit einer hinreichenden statistischen Teststärke (Power) nachweisen zu können. Dementsprechend müssen die Befunde von Seto und Lalumière (2010) derzeit noch als vorläufig angesehen werden. Sie können aber als wichtiger Hinweis für weitere Forschungsbedarfe dienen. Fasst man die relativ robusten empirischen Befunde zusammen, so weisen sexuell übergriffige Minderjährige im Vergleich zu Minderjährigen mit einer generellen Delinquenzproblematik eine geringere Vorstrafenbelastung auf, sie haben weniger Kontakte zu delinquenten Peers, sie fallen seltener durch Alkohol-/Drogenmissbrauch auf, sie haben häufiger sexuelle Missbrauchserfahrungen erlitten und sie zeigen ein höheres Maß an Ängstlichkeit und sozialer Unsicherheit. In der großen Mehrheit der untersuchten Merkmalsbereiche ergaben sich keine substantiellen Unterschiede, so dass einige Autoren (z.B. Chaffin & Bonner, 1998; Chaffin et al., 2006; DiCataldo, 2009) die Trennung zwischen sexuell übergriffigen Minderjährigen und Minderjährigen mit einer generellen Delinquenzproblematik als eine „künstliche― Trennung ansehen. 2.3.2 Betroffene Kinder und Jugendliche Je nach Stichprobenselektion (z.B. klinische Stichproben vs. Stichproben aus der Allgemeinbevölkerung), Definition von sexuellem Missbrauch (z.B. nur extrafamiliärer Missbrauch) und methodischem Vorgehen (z.B. retrospektive Befragung zur Lebenszeitprävalenz vs. Jahresprävalenz) liegen die Zahlen der betroffenen Mädchen und Jungen zwischen 3% und 76% (Finkelhor, 1994). Ein direkter Vergleich von Studienergebnissen ist aufgrund methodischer Unterschiede daher meist nicht möglich. 4 Seto und Lalumière (2010) merken an, dass die gefundenen Gruppenunterschiede hinsichtlich atypischer sexueller Interessen und Aktivitäten einer gewissen Tautologie unterliegen. Das Einräumen sexueller Übergriffe wurde in den gefundenen Studien häufig als Merkmal für deviante oder atypische sexuelle Interessen gewertet. Die Autoren weisen daher auf die Notwendigkeit von Studien hin, die atypische sexuelle Interessen und Aktivitäten jenseits der sexuellen Übergriffigkeit selbst untersuchen (z.B. gesteigerte Masturbationsfrequenz, Sexualität als Coping-Strategie etc.). S e i t e | 32 Die Gesellschaft für Konsumforschung5 (GfK) führte kürzlich im Auftrag des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen (KFN) anhand einer Quotenstichprobe (N = 11.428) eine für die Bundesrepublik Deutschland repräsentative Befragung zum Thema sexueller Missbrauch durch (Bieneck, Stadler & Pfeiffer, 2011). Die Altersrange der Befragten wurde im Vorfeld auf 16 bis 40 Jahre festgelegt. Die Formulierung der Items entsprach der Vorläuferstudie aus dem Jahre 1992 (Wetzels, 1997; N =3.289), um eine Vergleichbarkeit der erhobenen Daten zu gewährleisten. Insgesamt zeigt sich ein deutlicher Rückgang der berichteten sexuellen Missbrauchserfahrungen von etwa -20% bis -50% im Vergleich zur Erhebung von Wertzels (1997). Tabelle 2 Sexueller Missbrauch mit Körperkontakt 1992 2011 Frauen 8,6% 6,4% Exhibitionismus Männer 2,8% 1,3% Frauen 8,9% 5,7% Männer 2,9% 1,4% Bemerkung: Sexuelle Missbrauchserfahrungen mit und ohne Körperkontakt (Exhibitionismus) nach Bieneck, Stadler & Pfeiffer, (2011; S. 25-26). Bei sexuellem Missbrauch mit Körperkontakt sind die Täter am häufigsten bekannte männliche Personen (bei männlichen Betroffenen 25,3% und bei weiblichen 44,0%) und männliche Familienangehörige (bei männlichen Betroffenen 44,4% und bei weiblichen 39,6%). Sexueller Missbrauch mit Körperkontakt findet in den meisten Fällen entweder in der Wohnung des Opfers oder Täters statt (Bieneck, Stadler & Pfeiffer, 2011). Die Befunde von Bieneck, Stadler und Pfeiffer (2011) sind vergleichbar mit den Ergebnissen einer ebenfalls für Deutschland repräsentativen Erhebung (N = 2.504) durch Häuser et al. (2011). Dort berichteten 6,3% der Befragten über geringe/mäßige, 4,3% über mäßig/schwere und 1,9% über schwere/extreme sexuelle Missbrauchserfahrungen in der Kindheit.6 Die Wiederholung der Dunkelfeldbefragung von Wetzels (1997) durch Bieneck, Stadler und Pfeiffer (2011) ist als Ganzes sehr zu begrüßen. Opfererfahrungen durch sexuelle Übergriffe von Kindern und/oder Sexualstraftaten von Jugendlichen werden aufgrund der Formulierung der Fragen („ … mindestens fünf Jahre ältere Person―) jedoch ausgeklammert. Wenn man bedenkt, dass Minderjährige im Hellfeld etwa 16% (s. Kapitel 2.2) und im Dunkelfeld etwa ein Drittel aller 5 Genaue Angaben, durch wen (z.B. studentische Interviewer), wie (z.B. mit Hilfe einer Aufwandsentschädigung) und wo (z.B. Straßenbefragung) die GfK die Probanden rekrutierte, sind dem Forschungsbericht des KFN nicht zu entnehmen. Die Probandenanzahl (N) für einzelne Subgruppen wird leider nicht durchgängig in den Tabellen angegeben, sodass sich Konfidenzintervalle für die gefundenen Prozentzahlen nur schwer bestimmen lassen. 6 Die Erhebung erfolgte mit Hilfe des Childhood Trauma Questionnaire (CTQ). S e i t e | 33 Tatverdächtigen ausmachen (z.B. Deegener, 1999; Snyder & Sickmund, 1999), so handelt es sich um eine nicht zu vernachlässigende Gruppe. Auch Jugendliche in Heimen oder psychiatrischen/heilpädagogischen Einrichtungen blieben unberücksichtigt. Problematisch daran ist, dass es sich um Populationen handelt, die besonders häufig unter psychischen, physischen und sexuellen Missbrauchserfahrungen (vgl. Kindler & Schmidt-Ndasi, 2011) leiden und ebenso einen Teil der deutschen Gesellschaft abbilden. Repräsentative Daten zu Opfermerkmalen von sexuellen Übergriffen durch Kinder und Jugendliche liegen für Deutschland nicht vor. In Tabelle 3 werden daher Opfermerkmale des US-amerikanischen National Incident-Based Reporting System (NIBRS) dargestellt (vgl. Finkelhor, Ormrod & Chaffin, 2009). NIBRS besteht neben der US-amerikanischen Kriminalstatistik (UCR) und erfasst so genannte „Class A― Straftaten, wie beispielsweise Sexualdelikte, detaillierter (s. Tabelle 3). Eine vergleichbare Statistik wäre aus forensisch-kriminologischer Sicht für die Bundesrepublik Deutschland wünschenswert. Tabelle 3 Sexuell übergriffige Minderjährige Merkmal Weibliche Täter Herkunft des jüngsten Opfers Familie Bekannte Fremde Opfer ist auch Täter gewesen Unbekannt Ort des sexuellen Übergriffs Private Wohnung / Haus Schule Öffentliches Gebäude Öffentliche Plätze Unbekannt Opfergeschlecht (jüngstes Opfer) Weiblich Männlich Alter des jüngsten Opfers in Jahren 0-6 7-10 11-14 15-17 Art des schwerwiegendsten sexuellen Übergriffs Vergewaltigung Penetration (engl. Sodomy) Penetration mit Objekten Begrapschen (engl. Fondling) Nicht gewalttätiger Übergriff < 12 Jahre N = 2.104 ≥ 12 Jahre N = 11.367 14,6% 5,9% 31,6% 56.0% 1,6% 1,0% 9,7% 23,8% 64,5% 2,7% 0,8% 8,2% 73,0% 10,8% 2,9% 5,0% 8,2% 68,1% 12,1% 4,0% 7,4% 8,3% 63,4% 36,6% 80,1% 19,9% 57,1% 31,2% 10,9% 0,8% 21,0% 15,5% 43,2% 10,5% 11,0% 15,4% 7,2% 61,3% 5,1% 26,4% 11,9% 4,2% 47,2% 10,5% S e i t e | 34 Körperlicher Schaden keiner gering gravierend Tageszeit des sexuellen Übergriffs Morgens Nachmittags Abends Nachts 88,8% 9,6% 1,6% 86,9% 10,6% 2,5% 28,9% 45,6% 22,7% 2,8% 26,3% 42,5% 25,7% 5,6% Bemerkung: vgl. Finkelhor, Ormrod & Chaffin, 2009; Nicht gewalttätiger Übergriff (nonforcible sex offense) wird definiert als ―unlawful, nonforcible sexual intercourse‖ mit einem nicht einwilligungsfähigen Opfer (z.B. Kinder). Eine direkte Übertragung der Begrifflichkeiten auf den deutschsprachigen Raum ist aufgrund kulturspezifischer Unterschiede der rechtlichen Definitionen und Rahmenbedingungen nicht möglich (s. Kapitel 1.2). Fasst man die Ergebnisse von Finkelhor, Ormrod und Chaffin (2009) zusammen, zeigt sich, dass auch sexuell übergriffige Minderjährige überwiegend bekannte Opfer wählen, wobei der Anteil der innerfamiliären Opfer etwa ein Drittel bis ein Viertel beträgt. Dies weist auf die Problematik des Geschwisterinzests hin, die in der Forschung bisher relativ wenig Beachtung gefunden hat (vgl. Klees, 2008). Der Anteil weiblicher Täterinnen scheint bei jungen sexuell übergriffigen Minderjährigen (14,6%) deutlich höher zu sein als bei erwachsenen Tätern (5,4%) und auch der Anteil männlicher Opfer (19,9 bis 36,6%) ist im Vergleich zu erwachsenen Tätern (13,4%) höher (Finkelhor, Ormrod & Chaffin, 2009). Hinsichtlich der Tatorte (bis auf Schulen) gibt es kaum Unterschiede zu erwachsenen Tätern; die große Mehrheit sexueller Übergriffe unter Minderjährigen findet ebenfalls in privaten Räumlichkeiten statt. Sexuelle Übergriffe durch Minderjährige sind in etwa der Hälfte der Fälle als „unsittliche Berührungen (Begrapschen)― zu bewerten und ein Viertel bis ein Drittel fällt in die Kategorie „Vergewaltigung/Penetration―. Die Mehrheit sexueller Übergriffe unter Minderjährigen findet — ähnlich wie bei erwachsenen Tätern (37,3%) — am Nachmittag statt. Der Anteil fremder Opfer ist mit ca. 2 bis 5% sowohl bei sexuell übergriffigen Minderjährigen als auch bei erwachsenen Tätern eher gering. Ältere sexuell übergriffige Minderjährige wählen etwa zur Hälfte Opfer von 11 bis 17 Jahren. Die große Mehrheit der Opfer jüngerer sexuell übergriffiger Minderjähriger ist unter 10 Jahre alt. Die in Tabelle 3 dargestellten US-amerikanischen Befunde zu Opfer- und Tätermerkmalen sexuell übergriffiger Minderjähriger zeigen, dass es einige Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede zwischen jüngeren und älteren sexuell übergriffigen Minderjährigen gibt. Dies ist ein wichtiger Hinweis darauf, dass es sich bei sexuell übergriffigen Minderjährigen nicht um eine homogene Gruppe handelt, sondern es deutliche altersspezifische Unterschiede gibt, die es im Rahmen der Prävalenz- und Behandlungsforschung zu berücksichtigen gilt. Daher sind Studiendesigns mit einer breiten Altersspanne (z.B. unter 21-Jährige) zu vermeiden, da sie ein unnötiges Maß an S e i t e | 35 Varianz zur Folge haben, was die Interpretation und Generalisierbarkeit empirischer Befunde erschwert. 2.3.3 Gefährlichkeit und Risiken sexuell übergriffiger Kinder und Jungendlicher In der Praxis — insbesondere bei Kindern und Jugendlichen — ist die Prognose delinquenten Verhaltens im Einzelfall eine der schwierigsten Aufgaben, da sie eine Vielzahl von Determinanten beinhaltet, die in einen prospektiven wahrscheinlichkeitstheoretischen Zusammenhang gestellt werden müssen. Im Alltag treffen Menschen jedoch nur selten Entscheidungen auf der Grundlage von Wahrscheinlichkeitstheorien, im Gegenteil: „ … man is not a conservative Bayesian: he is not Bayesian at all.― (Kahneman, Slovic & Tversky, 1982; S. 46). Die Gefährlichkeit und/oder Behandlungsnotwendigkeit sexuell übergriffiger Minderjähriger wird häufig aus dem Befund abgeleitet, dass 40 bis 60% der erwachsenen Sexualstraftäter berichten, bereits in der Kindheit oder Jugend Auffälligkeiten in ihrer sexuellen Entwicklung oder sexuell übergriffiges Verhalten gezeigt haben (z.B. Longo & Groth, 1983; Abel, Osborne & Twigg, 1993). Der Umkehrschluss, dass 40 bis 60% der Kinder und Jugendlichen mit sexuellen Verhaltensauffälligkeiten bzw. sexuell übergriffigem Verhalten gefährdet sind, im Erwachsenenalter erneut Sexualstraftaten zu begehen, ist aus erkenntnistheoretischer Sicht jedoch unzulässig (Kahneman, Slovic & Tversky, 1982). Retrospektive Wahrscheinlichkeiten — erwachsene Straftäter berichten rückblickend über sexuelles Problemverhalten in ihrer Kindheit oder Jugend — lassen sich nicht in prospektive Wahrscheinlichkeiten umkehren. Keine der in den vorangegangenen Kapiteln diskutierten Zahlen sagt etwas darüber aus, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass ein sexuell übergriffiger Minderjähriger erneut sexuell übergriffiges Verhalten zeigt oder als Erwachsener Sexualstraftaten begeht. Um empirisch begründete Aussagen über die Wahrscheinlichkeit zukünftigen Verhaltens treffen zu können, bedarf es prospektiver Längsschnittdaten. Tabelle 4 gibt einen Überblick über die Rückfälligkeit sexuell übergriffiger Kinder, Jugendlicher und Heranwachsender (vgl. Quenzer, 2010; S. 79-81). Einschlägige Rückfälligkeit umfasst erneute Sexualdelinquenz, und allgemeine Rückfälligkeit bezieht sich auf Delikte, die nicht dem Bereich der Sexualdelinquenz zuzuordnen sind. S e i t e | 36 Tabelle 4 Studie N Alter in Jahren Katamnese in Monaten Rückfallkriterium einschlägig rückfällig allgemein rückfällig Alexander (1999) 1.025 < 18 6-60 Anklage 7% k.A. Atecheson & Williams (1954) 116 12 - 16 12 Anklage 3% 41% Auslander (1998) 124 M = 15 34,3 Verhaftung 8% 63% Becker (1990) 52 13 - 18 12 Selbstangabe 10% k.A. Borduin et al. (1990) 16 M = 14 36 Verhaftung 43% 37% Boyd (1994) 73 13 - 16 34,3 Verurteilung 11% k.A. Brannon & Troyer (1995) 36 14 - 19 48 Verhaftung 3% 17% Bremer (1992) 193 14 - 16 48 Verurteilung 8% k.A. Caldwell (2007) 184 M = 17 60 Anklage 7% 74% Caldwell (2010) 11.219 M = 15 59 Verhaftung/Verurteilung 7% 43% < 18. Lj. 13% Dahle et al. (2008) 451 14-21 98 polizeiliche Registrierung k.A. 18. – 21. Lj. 20% Doshay (1943) 108 k.A. 108 Inhaftierung 11% 40% Elkovitch et al. (2008) 166 M = 15 M = 80 Anklage 8% 10% Elsner & König (2010) 53 < 14 M = 19 Angaben der Behandler 23% 60% Elz (2003) 48 < 21 72 Verurteilung 23% 98% Gretton et al. (2001) 220 12 - 18 55 Anklage/Verurteilung 15% 51% Hagan & Cho (1996) 100 12 - 19 24 - 60 Verurteilung 9% 46% Hagan & Gust-Brey (1999) 50 12 - 19 60 und 120 Verurteilung 8% und 16% 74% und 90% Hagan et al. (2001) 100 12 - 19 96 Verurteilung 18% k.A. Hagan et al. (1994) 50 12 - 19 24 Verurteilung 10% 58% Hecker et al. (2002) 54 M = 16 120 - 144 Verurteilung 11% k.A. Kahn & Chambers (1991) 221 8 - 18 20 Verurteilung 8% 45% Kahn & Lafond (1988) 350 M = 14 36 Verurteilung 9% 17% Kennedy & Hume (1998) 114 10 - 17 34,3 Anklage 4% k.A. Lab et al. (1993) 152 M = 14 12 - 36 Verurteilung 3% 19% Långström (2002) 117 15 - 20 115 Verurteilung 30% 79% Långström & Grann (2000) 46 15 - 20 60 Verurteilung 20% 65% Mazur & Michael (1992) 10 13 - 17 6 Angaben Elter/Eigene Angaben 0% k.A. McCann & Lussier (2008) 3.189 6 -20 60 Verurteilung/Anklage 12% 53% Milloy (1994) 59 M = 16,5 36 Verurteilung 2% 44% S e i t e | 37 Miner et al. (1997) 96 M = 18 19,3 Anklage 8% 36% Miner (2002) 86 M = 17,2 50 Verhaftung 8% 55% Inhaftierung 9% Nisbet et al. (2004) 303 M = 16 87 Verurteilung 5% k.A. Nowara & Pierschke (2008) 137 < 21 M = 24 Angaben der Täter 4% 41% Parks & Bard (2006) 156 M = 14 max. 134 Inhaftierung 6% k.A. Prentky et al. (2000) 75 9 -20 12 Anklage 4% 11% Rasmussen (1999) 170 M = 14 60 Verurteilung 14% 58% Rubinstein et al. (1993) 19 M = 15 96 Verurteilung 37% 89% Anklage 12% 51% Schram et al. (1991) 197 M = 14 60 Verurteilung 10% 48% Sipe et al. (1998) 124 11 - 18 72 Verhaftung 10% 33% Skowron (2004) 110 12 - 19 47 Anklage 35% 62% Smets & Cebula (1987) 21 13 - 18 36 Anklage 5% k.A. Smith & Monastersky (1986) 112 10 - 16 28 Anklage 14% 33% Steiger & Dizon (1991) 105 < 21 78 Verurteilung 11% 69% Vandiver (2006) 300 10 - 16 36 - 72 Inhaftierung 4% 53% Waite et al. (2005) 256 M = 18 61 Anklage 5% k.A. Worling (2001) 112 12 - 19 24 - 120 Anklage 11% 46% Worling & Curwen (2000) 148 12 - 19 72 Anklage 5% 21% Bemerkung: Die Tabelle wurde aus Quenzer (2010; S. 79-81) leicht modifiziert übernommen. Ergänzend wurden einige Studien hinzugefügt und eine Literaturangabe korrigiert. N = Anzahl der Probanden; M = Mittelwert; k.A. = keine Angaben. Die mittlere ungewichtete7 einschlägige Rückfälligkeit (Sexualdelinquenz) liegt bei 11% (95% CI 8 – 14%; k = 48) und die mittlere ungewichtete allgemeine Rückfälligkeit liegt bei 49% (95% CI 41 – 56%; k = 35). Sexuell übergriffige Minderjährige begehen demnach etwa viermal häufiger allgemeine Delikte — also nicht dem Bereich der Sexualdelinquenz zuzuordnende Delinquenz — als Sexualdelikte. Nach aktuellem wissenschaftlichen Kenntnisstand tritt demnach nur eine Minderheit (etwa 10%) der sexuell übergriffigen Kinder und Jugendlichen als Heranwachsende oder Erwachsene mit Sexualstraftaten in Erscheinung. Ferner scheinen sich sexuell übergriffige Minderjährige nicht hinsichtlich des Risikos für erneutes sexuell übergriffiges Verhalten oder Sexualstraftaten im Erwachsenenalter von Minderjährigen zu unterscheiden, die durch aggressive oder andere delinquente Verhaltensweisen auffällig geworden sind. Auch in dieser Gruppe traten etwa 10% mit Sexualdelikten im Erwachsenenalter in Erscheinung (z.B. 7 Die Stichprobengröße wurde bei Bestimmung des Mittelwerts nicht berücksichtigt, so dass jede Studie unabhängig von ihrem Stichprobenumfang mit gleichem Gewicht zum Mittelwert beitrug. S e i t e | 38 Rubenstein et al., 1993; Caldwell, 2007). Sexuell übergriffige Minderjährige haben jedoch — wie auch Minderjährige mit einer generellen Delinquenzproblematik — ein deutlich erhöhtes Risiko, im Erwachsenenalter mit Straftaten in Erscheinung zu treten, die nicht der Kategorie Sexualdelinquenz zuzuordnen sind. Es sei nochmals auf die generellen erkenntnistheoretischen und methodischen Probleme im Bereich der forensisch-kriminologischen Forschung hingewiesen (s. Kapitel 1.2). Aufgrund der relativ geringen Basisraten von Sexualdelikten ist es daher bis heute nicht möglich, für sexuell übergriffige Minderjährige valide prospektive Aussagen über die Rückfälligkeit mit Sexualdelinquenz zu treffen (Vitacco et al., 2009). Zudem fehlen bislang belastbare Erkenntnisse darüber, welche Risikofaktoren für diese Altersgruppen relevant sind (Worling & Långström, 2006). Für sexuell übergriffige Minderjährige weisen derzeit weder standardisierte Risikoprognoseinstrumente (Quenzer, 2010) noch klinische Einschätzungen (Vitacco et al., 2009; Elkovitch et al., 2008; Righthand et al., 2005) eine hinreichende Validität für Einzelfallentscheidungen auf. Ferner fehlt es an repräsentativen deutschen Normdaten. Worling und Långström (2006) fassen dennoch einige Faktoren zusammen, die mit erneuten sexuellen Übergriffen bei Minderjährigen assoziiert sein können (s. Abbildung 8). Zu bedenken ist, dass keiner der Faktoren, für sich genommen und auch nicht die Summe einzelner Faktoren, eine individuelle Gefährlichkeit oder Ungefährlichkeit vorhersagen. Es handelt sich lediglich um eine Liste von Punkten, die im Rahmen einer multimodalen Eingangsdiagnostik und biografischen Anamnese mit berücksichtigt werden sollten (s. Kapitel 4.4). Abbildung 8 S e i t e | 39 Bei risikoprognostischen Beurteilungen von Kindern und Jugendlichen kommt erschwerend hinzu, dass substanzielle Entwicklungsphasen noch ausstehen, d.h., dass weder kognitivemotionale noch körperliche Reifungsprozesse als abgeschlossen angesehen werden können. Wie diese Entwicklungsphasen im Einzelfall durchlaufen werden, ist abhängig von individuellen Ressourcen und Lernerfahrungen sowie dem konkreten Lebensumfeld. Risikoprognosen müssen daher gerade bei Kindern und Jugendlichen multimodal erfolgen, d.h. auch unter Berücksichtigung der zu erwartenden Lebensumstände. Aufgrund ausstehender Reifungsprozesse sollten Risikoprognosen einen prospektiven Zeitraum von 6 Monaten nicht überschreiten. Die hohe Variabilität von Entwicklungsverläufen bei Adoleszenten mag neben den relativ geringen Basisraten von Sexualdelinquenz eine mögliche Ursache für die geringe Validität von forensischen Risikoprognosen im Kindes- und Jungendalter sein. 2.3.4 Befunde zur Wirksamkeit der Behandlung sexuell übergriffiger Minderjähriger Die empirischen Befunde zur Wirksamkeit der Sexualstraftäterbehandlung (i.S. der Reduktion des einschlägigen Rückfallrisikos) sind widersprüchlich. Aktuelle Meta-Analysen (Hanson et al., 2009; Hanson et al., 2002; Lösel & Schmucker, 2005) zeigen, dass behandelte Sexualstraftäter ein um -27 bis -43% geringeres einschlägiges Rückfallrisiko aufweisen als unbehandelte Sexualstraftäter. Hinsichtlich der Rückfallraten von Straftätern zeigen einige Reviews (Borduin, Schaeffer & Heiblum, 2009; Hanson, Broom & Stephenson, 2004) und Studien mit hoher methodischer Qualität entweder keinerlei (Marques et al., 2005) oder auch negative Behandlungseffekte, die zu einer Erhöhung der Rückfälligkeit führen können (z.B. Lowenkamp, Latessa & Holsinger, 2006). Eine Ursache hierfür ist die relativ hohe Anzahl von Sexualstraftätern, die Behandlung vorzeitig abbrechen (etwa 15 bis 85%; Olver & Wong, 2009). Sexualstraftäter die Behandlung abbrechen, haben im Vergleich zu Sexualstraftätern, die Behandlung beenden ein deutlich höheres Rückfallrisiko (z.B. Larochelle et al., 2011; Hanson et al., 2002). Die Wirksamkeit der Behandlung sexuell übergriffiger Minderjähriger (i.S. der Reduktion einer einschlägigen Rückfälligkeit) ist kaum untersucht. Nach einem Review von Lipsey und Cullen (2007) können rehabilitative Interventionsmaßnahmen für delinquente Jugendliche und Heranwachsende die generelle Rückfälligkeit um etwa -20% reduzieren. Eine Meta-Analyse von Reitzel und Carbonell (2006; N = 2.986; Anzahl der Studien k = 9) untersuchte die Effektivität der spezifischen Behandlung sexuell übergriffiger Minderjähriger und Heranwachsender (Alter 7 bis 20 Jahre) im Vergleich zu einer unspezifischen und keiner Behandlung. Es zeigten sich in allen Studien positive Behandlungseffekte hinsichtlich der S e i t e | 40 einschlägigen Rückfälligkeit (Katamnesedauer 8 bis 84 Monate) für spezifische Behandlungsprogramme. Die Autoren merken jedoch an, dass die gefundenen Effekte einer hohen Varianz unterliegen und vorsichtig zu interpretieren sind, da z.B. häufig Therapieabbrecher aus der Behandlungsgruppe ausgeschlossen wurden und Behandlungs- oder Vergleichsgruppen sich hinsichtlich relevanter Probandenmerkmale erheblich unterschieden. Die einschlägigen Rückfallraten mit Sexualdelikten lagen nach spezifischen Behandlungsmaßnahmen zwischen 1 und 13%, nach unspezifischen Behandlungsmaßnahmen zwischen 2 und 75% und nach keinerlei Behandlung zwischen 2 und 14%. Es liegen demnach keine methodisch adäquaten Studien vor, die die Effektivität der Behandlung (i.S. der Reduktion der einschlägigen Rückfälligkeit) sexuell übergriffiger Minderjähriger nachweisen. Für Deutschland finden sich lediglich zwei Evaluationsstudien zur Wirksamkeit der Behandlung sexuell übergriffiger Minderjähriger und Heranwachsender (Nowara & Pierschke, 2005; Elsner & König, 2010). Beide Studien weisen jedoch methodische Mängel auf, die ihre Aussagekraft einschränken. Bei Nowara und Pierschke (2005) wurden 1,8% (n = 2) der n = 109 Probanden einschlägig rückfällig, die die Behandlungsmaßnahme beendeten und 14,3% (n = 4) der n = 28 Probanden, die die Maßnahme vorzeitig abgebrochen haben. Nicht-einschlägige Rückfälle berichteten 38,9% (n = 42) der „Beender― und 48,3% (n = 14) der „Abbrecher―. Der Katamnesezeitraum betrug im Mittel 24 Monate und Rückfälligkeit wurde durch Selbstauskunft der Probanden erfragt. Aus methodischer Sicht ist es problematisch Probanden, die eine Behandlung vorzeitig abbrechen, als Kontroll- oder Vergleichsgruppe zu wählen (s. Kapitel 4.1), da diese ebenfalls zur Population der behandelten Probanden zu zählen sind. Nach den Befunden von Nowara und Pierschke (2005) lassen sich keine Aussagen darüber treffen, ob behandelte sexuell übergriffige Minderjährige ein niedrigeres, gleiches oder höheres einschlägiges Rückfallrisiko haben als Unbehandelte. Ferner umfasste die untersuchte Stichprobe nicht nur Minderjährige, sondern auch Heranwachsende bis 21 Jahre. In der Studie von Elsner und König (2010) wurde die Behandlung von sexuell (Experimentalgruppe) und aggressiv übergriffigen strafunmündigen Jungen (Vergleichsgruppe) prospektiv evaluiert. Die Abbruchquoten sexuell (35%) und aggressiv (41%) übergriffiger Jungen unterschieden sich nicht signifikant voneinander. Auch hinsichtlich besonderer Vorkommnisse (z.B. Entweichungen, Alkohol-/Drogenkonsum, körperliche Angriffe gegen andere Kinder etc.) ergaben sich keine Gruppenunterschiede. Insbesondere bei der Betrachtung sexuell übergriffigen Verhaltens zeigten sich keine signifikanten Unterschiede zwischen den beiden Gruppen. Rund S e i t e | 41 23% (n = 12) der sexuell übergriffigen (n = 53) und 6% (n = 2) der aggressiv übergriffigen Jungen (n = 32) zeigten sexuell übergriffiges Verhalten während der Behandlungsmaßnahmen (Dauer ≈ 2 Jahre). Im Hinblick auf sexuell übergriffiges Verhalten in der Gruppe der sexuell übergriffigen Jungen ist anzumerken, dass es sich zumindest in zwei Fällen um offensichtlich einvernehmliche sexuelle Kontakte zwischen zwei Teilnehmern einer Ferienfreizeit gehandelt hat, welche jedoch als Regelverstoß und damit als sexuell übergriffiges Verhalten durch die Einrichtung bewertet wurden. Trotz vorhandener altershomogener Vergleichsgruppe unterliegt auch diese Untersuchung methodischen Einschränkungen. Es konnten nur sexuelle Übergriffe erfasst werden, die während der Behandlung durch Betreuer angegeben wurden, so dass auch diese Ergebnisse keine validen Rückschlüsse auf die Wirksamkeit einer fachspezifischen Behandlung sexuell übergriffiger Kinder zulassen. Zusammenfassend liegen bis heute keine validen Befunde vor, die die Wirksamkeit von spezifischen deliktorientierten Behandlungsmaßnahmen (i.S. der Reduktion des einschlägigen Rückfallrisikos) für sexuell übergriffige Minderjährige belegen. Zu bedenken ist, dass Behandlungsmaßnahmen ihre Wirksamkeit auch in anderen für die sexuell übergriffigen Kinder und Jugendlichen wichtigen Lebensbereichen (z.B. Steigerung des Selbstwertes, schulische Leistungen etc.) entfalten können, aber auch hier ist die Datenlage widersprüchlich (vgl. Nowara & Pierschke, 2005; Elsner & König, 2010). 2.4 Zusammenfassung des aktuellen empirischen Wissensstands Unter Berücksichtigung genereller erkenntnistheoretischer und methodischer Probleme der kriminologisch-forensischen Forschung (s. Kapitel 1.2) lassen sich folgende, relativ robusten wissenschaftliche Befunde zusammenfassend festhalten: Die Zahl der polizeilich registrierten sexuell übergriffigen männlichen Minderjährigen hat sich im letzten Jahrzehnt vervielfacht. Männliche Minderjährige treten im Vergleich zur Altersgruppe der Erwachsenen sowohl im Hell- als auch im Dunkelfeld häufiger mit sexuellen Übergriffen beziehungsweise Sexualdelikten in Erscheinung. Der im Hellfeld beobachtete Anstieg von sexuell übergriffigen Minderjährigen Tatverdächtigen, lässt sich im Dunkelfeld nicht nachweisen. Es gibt im Gegenteil Hinweise darauf, dass sexuelle Übergriffe unter Minderjährigen im Dunkelfeld eher rückläufig sind. S e i t e | 42 Nur eine Minderheit sexuell übergriffiger Jugendlicher wird aufgrund von Sexualstraftaten dem Justiz- oder Maßregelvollzug zugeführt. Ein weitaus größerer Teil befindet sich in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Mädchen werden häufiger Opfer sexueller Übergriffe durch Peers (Gleichaltrige) als Jungen. Bei sexuell übergriffigen Kindern (unter 14 Jahren) scheint der Anteil männlicher Opfer jedoch größer zu sein. Kinder und Jugendliche, die bereits psychische oder physische Opfererfahrung erleiden mussten, haben ein höheres Risiko, auch Opfer sexueller Übergriffigkeit zu werden. Die große Mehrheit sexuell übergriffiger Minderjähriger wählt ihnen bekannte Opfer. Kleinkinder (unter 6 Jahren) scheinen weniger häufig Opfer sexueller Übergriffe zu sein als ältere Kinder oder Jugendliche. Nur eine Minderheit (≈ 10%) sexuell übergriffiger Minderjähriger begeht im Erwachsenenalter im Hellfeld erneut Sexualdelikte. Die Rückfälligkeit mit anderen Delikten ist jedoch um ein Vielfaches höher. Das Risiko für Sexualdelikte im Erwachsenenalter ist für Minderjährige mit einer generellen Delinquenzproblematik nicht geringer als bei sexuell übergriffigen Minderjährigen. Es gibt mehr Gemeinsamkeiten als Unterschiede zwischen sexuell übergriffigen Minderjährigen und Minderjährigen, die durch andere delinquente Verhaltensweisen aufgefallen sind. In beiden Gruppen finden sich ähnliche soziale und psychische Belastungsfaktoren. Eine statistisch valide einschlägige Risikoprognose für sexuell übergriffige Minderjährige lässt sich derzeit weder mit klinischen Methoden noch mit standardisierten Risikoprognoseinstrumenten erzielen. Die Wirksamkeit (i.S. der Reduktion einschlägiger Sexualstraftaten) spezifischer deliktorientierter Behandlungsmaßnahmen für sexuell übergriffige Minderjährige ist ungewiss. Etwa jeder dritte bis vierte sexuell übergriffige Minderjährige bricht begonnene Behandlungsmaßnahmen ab. S e i t e | 43 3) Modellprojekte und Leitlinien zum Umgang mit sexuellen Übergriffen Die folgenden Kapitel betrachten zunächst den auf Länderebene im Rahmen von Modellprojekten geförderten Auf- und Ausbau fachspezifischer Einrichtungen für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche. Auf Basis einer bedauerlicherweise rudimentären Datenlage werden deskriptive Befunde über Zielgruppen und Einrichtungsstrukturen dargestellt. Darüber hinaus wird eine erste Schätzung der bundesweit verfügbaren Behandlungsplätze vorgenommen. Verlässliche Statistiken zur Versorgungssituation für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche liegen nicht vor, so dass die vorliegenden Befunde vorsichtig interpretiert werden sollten. 3.1 Fachspezifische Einrichtungen für sexuell übergriffige Minderjährige Im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist in den letzten 10 Jahren ein Zuwachs fachspezifischer Einrichtungen für sexuell übergriffige Minderjährige zu verzeichnen. In den 1990er Jahren existierten nur wenige spezifische Angebote für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche, so dass sie entweder unspezifischen Behandlungsmaßnahmen zugeführt wurden oder gar keine Hilfe erhielten. Seit Anfang der 2000er Jahre wurde in einzelnen Bundesländern die Arbeit vieler fachspezifischer Einrichtungen im Rahmen von Modellprojekten gefördert und ausgebaut (z.B. NRW und Hamburg). Belastbare Statistiken über die Anzahl fachspezifischer oder integrativer Einrichtungen, die Anzahl von Behandlungs-/Beratungsplätzen oder die Anzahl behandelter sexuell übergriffiger Minderjähriger liegen bis heute nicht vor (s. Kapitel 2.2), so dass derzeit keine fundierten Aussagen über weitere Bedarfe im Sinne eines Ausbaus getroffen werden können.8 Eine vorläufige bundesweite Liste mit insgesamt 74 fachspezifischen stationären und ambulanten Einrichtungen/Beratungsstellen/Praxen für sexuell übergriffige Minderjährige findet sich im Anhang. Die Angaben der Einrichtungen — insbesondere zur Anzahl der vorhandenen Plätze — sind teilweise lückenhaft, daher können die in den folgenden Abschnitten dargestellten Ergebnisse lediglich als Schätzungen angesehen werden und unterstreichen die Notwendigkeit einer systematischen Bestandserhebung (s. Kapitel 4.2). Die Mehrheit der fachspezifischen Einrichtungen (n = 41) behandelt oder berät sowohl Kinder unter 14 Jahren als auch Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahren (s. Abbildung 9). Hinsichtlich des 8 Im persönlichen Gespräch klagten jedoch viele MitarbeiterInnen fachspezifischer Einrichtungen über Personalmängel, lange Wartezeiten für Klienten und eine unzureichende langfristige finanzielle Absicherung von Behandlungs- oder Beratungsmaßnahmen. S e i t e | 44 Geschlechts der sexuell übergriffigen Minderjährigen ist die Mehrheit der fachspezifischen Einrichtungen ausschließlich auf männliche Kinder und Jugendliche ausgerichtet. Etwa ein Drittel der Einrichtungen (n = 23) arbeitet jedoch mit männlichen als auch weiblichen Klienten (s. Abbildung 10). Angaben bezüglich der kognitiven Voraussetzungen für die Teilnahme an Behandlungsprogrammen fehlten bei gut einem Viertel (n = 20) der Einrichtungen (s. Abbildung 11; Intelligenzminderung IQ < 70; Lernbehinderung IQ 70 bis < 80; Normalbegabung IQ > 80). Abbildung9 9 9 Die Zahl der fachspezifischen Einrichtungen in den Abbildungen weicht von der Gesamtzahl (N = 74) ab, da zwei ambulante Praxen der Liste kurzfristig hinzugefügt wurden. S e i t e | 45 Abbildung 10 Abbildung 11 Die Angaben hinsichtlich der Anzahl der verfügbaren Plätze für sexuell übergriffige Minderjährige in fachspezifischen Einrichtungen sind ebenfalls lückenhaft (28%, n = 20, keine Angaben). Im Mittel verfügte jede Einrichtung über rund 11 Behandlungsplätze (95% CI 9 – 13). Hochgerechnet, bestehen in den 74 fachspezifischen Einrichtungen schätzungsweise bundesweit S e i t e | 46 rund 700 bis 1.000 Behandlungs-/Beratungsplätze für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche. Die absoluten Zahlen der in fachspezifischen Einrichtungen behandelten sexuell übergriffigen Minderjährigen liegen vermutlich deutlich höher, da z.B. einige Klienten lediglich einmalig einen Beratungstermin wahrnehmen und keine weiteren Interventionsmaßnahmen veranlasst werden oder weil Klienten begonnene Maßnahmen vorzeitig abbrechen (etwa ein Viertel bis ein Drittel, Nowara & Pierschke, 2005; Elsner & König, 2010), so dass Plätze innerhalb eines Kalenderjahres mehrfach belegt werden können. Ein Rückschluss auf die absoluten Zahlen der behandelten oder beratenen Fälle lässt sich aus der Anzahl der Plätze daher nicht ableiten. Unbestritten ist jedoch, dass die Zahl sexuell übergriffiger Kinder und Jugendlicher in Maßnahmen der Kinder- und Jugendhilfe um ein Vielfaches höher ist als die Zahl der wegen Sexualdelikten verurteilten Jugendlichen im Straf- und Maßregelvollzug (N ≈ 80). Ein einheitliches therapeutisches Vorgehen für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche hat sich in der Praxis bisher nicht durchgesetzt. Die Behandlungsinhalte werden meist durch die in den fachspezifischen Einrichtungen arbeitenden Professionen (z.B. PädagogInnen, SozialarbeiterInnen und/oder PsychologInnen) sowie das jeweilige Behandlungssetting (stationär vs. ambulant) bestimmt, so dass sich eine Methodenvielfalt10 therapeutischer Herangehensweisen etabliert hat. Die therapeutischen Angebote der fachspezifischen Einrichtungen reichen daher von Einzel- oder Gruppentherapie (vor allem kognitiv-behavioral, vereinzelt aber auch tiefenpsychologisch orientiert) bis zu familientherapeutischen, multisystemischen oder erlebnispädagogischen Behandlungskonzepten. Durchgängig besitzt die deliktorientierte Arbeit in allen fachspezifischen Einrichtungen einen wesentlichen Stellenwert (vgl. Elsner & König, 2010). Dies ist den Beschreibungen der Behandlungsinhalte zu entnehmen: Deliktarbeit, Offenlegung des Delikts, Verantwortungsübernahme, Arbeit am Tatzyklus, Deliktszenario, Täterstrategien, Auflösen von kognitiven Verzerrungen und Rückfallprävention. Neben dieser deliktorientierten Arbeit stehen Inhalte, die die Ressourcen der sexuell übergriffigen Kinder und Jugendlichen stärken und ihre Entwicklung fördern: Zugang zu und Umgang mit Emotionen, Wahrnehmen von Bedürfnissen, biografische Rekonstruktion und eigene Traumatisierungen, Förderung sozialer Kompetenzen, des Selbstwerts und der Selbstkontrolle. Vereinzelt kommen einzelne Trainingsprogramme zur Anwendung, bspw. das Affektkontrolltraining. Im Rahmen der Sexualpädagogik kommt der Aufklärung und dem 10 Deggelmann, D., & Hartkopf, M. (2011). Stellungnahme zur „Evaluation der Behandlung sexuell übergriffiger strafunmündiger Jungen―. http://www.dgfpi.de/tl_files/pdf/news/2011-01-10_Stellungnahme_zur_Evaluation_von_Elsner_Koenig.pdf S e i t e | 47 Gespräch über angemessenes Sexualverhalten eine bedeutende Rolle zu. Wenn möglich, wird eine Aussöhnung mit dem Opfer für sinnvoll erachtet. Für alle Einrichtungen ist das Einbeziehen der Eltern oder sorgeberechtigter Personen ein zentraler Aspekt der Arbeit. Es geht um eine intensive Einflussnahme auf das Herkunftsmilieu insbesondere dann, wenn das Kind in der Familie verbleibt oder aber nach der Maßnahme in die Familie zurückkehrt. Vereinzelt werden Familientherapien durchgeführt. Die Vernetzung und Kooperation mit anderen Institutionen, vor allem mit der Schule, wird als wichtig erachtet. Seit 2009 existiert ein manualisiertes Behandlungsprogramm11 für 12- bis 21-jährige sexuell übergriffige männliche und weibliche Kinder, Jugendliche und Heranwachsende. Voraussetzungen für die Anwendung sind eine Fortbildung (3 bis 6 Tage) durch autorisierte Fachkräfte, der Erwerb der Behandlungsmaterialien (z.B. Fragebögen, Arbeitsblätter etc.) und das Teil- oder Vollgeständnis des Klienten. Primäre Ziele sind die Entwicklung von langfristigen Strategien der Rückfallprävention, die Entwicklung einer legalen selbstbestimmten Sexualität, die Bewahrung potenzieller Opfer und die beratende Begleitung des familiären und sozialen Umfelds. Das Behandlungsprogramm besteht aus insgesamt 21 Bausteinen (z.B. Opferprofil, Tatszenario und -zyklus, Fantasiespirale, delikt- und beziehungsbezogene Bedürfnisse, Training der Selbstwahrnehmung, Unterscheidung von Opfer- und Täteranteilen, Rückfallprävention, Empathie für das Opfer, Verantwortungsübernahme für die Tat u.a.), die von allen Klienten in der Gruppe durchlaufen werden. Zuvor findet für jeden Klienten eine ausführliche Diagnostik und Risikoeinschätzung anhand standardisierter Verfahren statt. Eine Differenzierung der Behandlungsbausteine hinsichtlich des Klientenalters oder der Art der sexuellen Übergriffe bzw. Sexualstraftaten ist der Beschreibung nicht zu entnehmen. Als Zielgruppe werden Kinder, Jugendliche und Heranwachsende benannt, die zur Gruppe der „jugendlichen Sexualstraftäter― zusammengefasst werden. Ein Teil der sexuell übergriffigen Kinder und Jugendlichen befindet sich (häufig gem. § 34 SGB VIII) in vollstationären Behandlungsmaßnahmen. Diese sollen gem. § 34 SGB VIII Kinder und Jugendliche „… durch eine Verbindung von Alltagserleben mit pädagogischen und therapeutischen Angeboten in ihrer Entwicklung fördern―. Hier stehen die Einrichtungen und deren MitarbeiterInnen häufig vor dem Dilemma, einerseits potenzielle Opfer vor sexuellen Übergriffen zu schützen und andererseits Bedingungen für eine altersentsprechende (sexuelle) Entwicklung zu schaffen. Um andere Kinder und Jugendliche zu schützen, werden sexuell übergriffige 11 Minderjährige häufig in homogenen und gleichgeschlechtlichen Mielke, F. (2009). Behandlungsprogramm für die Arbeit mit jugendlichen Sexualtätern (BMJS 12/21). Beratungsstelle im Packhaus, pro familia Landesverband Schleswig-Holstein e.V. S e i t e | 48 Wohngruppensettings behandelt. Viele der fachspezifischen vollstationären Einrichtungen bieten eine interne Beschulung an, und sexuelle Kontakte innerhalb der Gruppe werden meist als Regelverstoß bewertet (Elsner & König, 2010). In einigen vollstationären Einrichtungen beinhalten die Gruppenregeln auch „freiwillige― freiheitseinschränkende Maßnahmen (z.B. Ausgangssperren, begleitete Ausgänge). Einheitliche Leitlinien, für wen, wann und welche pädagogischen Maßnahmen in vollstationären Einrichtungen der Jugendhilfe angemessen sind, existieren nicht.12 Zusammengefasst haben sich die Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe im letzten Jahrzehnt zum größten fachspezifischen Versorgungsanbieter für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche entwickelt. Die Behandlungsprogramme und -maßnahmen sind so heterogen wie ihre Klientel. Diese Vielfaltet bietet auch große Chancen. Ein Vergleich der Effektivität unterschiedlicher Behandlungsmaßnahmen (i.S. der Reduktion der einschlägigen und generellen Rückfälligkeit) kann dazu beitragen, positive und negative Wirkfaktoren zu identifizieren. Die gewonnenen Erkenntnisse — wozu Programme mit negativen Behandlungsresultaten (i.S. einer Steigerung der Rückfälligkeit) zumindest aus methodischer Sicht einen ebenso wichtigen Beitrag leisten — könnten in der Praxis unmittelbar zur Verbesserung der Versorgungssituation sexuell übergriffiger Minderjähriger genutzt werden und würden somit einen direkten und nachhaltigen Beitrag zum Opferschutz leisten. Auf der anderen Seite sind aufgrund der unbefriedigenden Datenlage und der Heterogenität der vorhandenen Behandlungsprogramme und -maßnahmen generalisierende evidenzbasierte Aussagen über die Wirksamkeit der Behandlung sexuell übergriffiger Kinder und Jugendlicher derzeit nur schwer möglich (s. Kapitel 2.3.4). 3.2 Leitlinien und Präventionsmaßnahmen Laut Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung13 sollen folgende Leitlinien zum Umgang mit sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche durch den Runden Tisch zu sexuellem Missbrauch verabschiedet werden: „Die Leitlinien sehen vor, dass die Strafverfolgungsbehörden grundsätzlich über tatsächliche Anhaltspunkte zu informieren sind, die auf die Begehung einer Straftat nach dem 13. Abschnitt 12 Selbstverständlich sind Hilfemaßnahmen gem. § 34 SGB VIII kein rechtsfreier Raum. Eine sachkundige, juristische Bewertung, welche pädagogischen Maßnahmen (z.B. Ausgangssperren) unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen angewendet werden können, entzieht sich meiner Fachkenntnis. 13 http://www.rundertisch-kindesmissbrauch.de/documents/Aktionsplan2011derBundesregierung.pdf S e i t e | 49 des Strafgesetzbuchs („Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung―) innerhalb der Institution oder Vereinigung hindeuten. Eine möglichst frühe und effektive Einbeziehung der Strafverfolgungsbehörden dient der Sicherung der Beweislage, soll aber auch eine fortbestehende Gefährdung durch den Verdächtigen abwehren. Zugleich sollen die Leitlinien gewährleisten, dass die Institutionen und Vereinigungen ihrer fortbestehenden Verantwortung für das Wohl des betroffenen Kindes bzw. Jugendlichen durch eigene Maßnahmen gerecht werden können. Zur Beurteilung der Verdachtsmomente wie auch im Hinblick auf notwendige weitere Maßnahmen zur Stützung und zum Schutz des Opfers sollte beratender Sachverstand hinzugezogen werden, der unabhängig von der betroffenen Institution ist. Wollen das Opfer oder dessen Erziehungsberechtigte keine Strafverfolgung des Täters14, so ist dies bei der Entscheidungsfindung über die Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden zu berücksichtigen. Ein solcher entgegenstehender Wille allein verpflichtet die Institution aber nicht, auf diese Einschaltung zu verzichten. Insbesondere wenn es der Schutz des Opfers erfordert, kann es jedoch ausnahmsweise – unabhängig von dem Willen des Opfers – gerechtfertigt sein, zeitweise von der Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden abzusehen. Dies gilt vor allem, wenn aufgrund der Belastung durch das Strafverfahren die Gefahr eines Suizids des Opfers besteht. (S. 46)― Die Leitlinien wenden sich an staatliche und nicht-staatliche Institutionen und Vereinigungen, in denen Kinder und Jugendliche sich rechtlich oder aufgrund des Näheverhältnisses faktisch in Abhängigkeits- oder Machtverhältnissen befinden. Sie haben den Charakter modellhafter Handlungsempfehlungen für den Umgang mit Verdachtsfällen und sind grundsätzlich vergleichbar mit anderen Leitlinien zum Umgang mit sexuellen Übergriffen im institutionellen Kontext.15 Laut Zwischenbericht16 des Runden Tisches „sexueller Missbrauch― (Band II, S. 47) kann bei geringfügigen Übertretungen von einer Anzeige abgesehen werden, wenn sich der Verdacht gegen einen sexuell übergriffigen Jugendlichen richtet. Vorrausetzung hierfür ist jedoch, dass durch erzieherische Maßnahmen oder psychologische Unterstützung sowie effektiven Schutz und Betreuung des betroffenen Kindes oder Jugendlichen die Gefahr von Wiederholungen mit hoher Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Geringfügige Übertretungen liegen nicht vor, wenn ein 14 Zum Zeitpunkt der Anzeige handelt es sich um Tatverdächtige und nicht bereits um Täter oder Täterinnen. Im Rahmen der finalen Formulierung der Leitlinien, sollte — trotz der relativ geringen absoluten Zahlen — berücksichtigt werden, dass auch Frauen oder weibliche Minderjährige sexuelle Missbrauchshandlungen oder Übergriffe begehen können. 15 http://www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse/2010-132a-Leitlinien.pdf 16 http://www.rundertisch-kindesmissbrauch.de/documents/Zwischenbericht_RTKM_fBand2_000.pdf S e i t e | 50 erhebliches Machtgefälle zwischen dem möglichen Täter (Anm. d. Verf.: oder der Täterin) und seinem Opfer besteht oder wenn die Tat sich aus Sicht des Opfers als erheblich darstellt. Dies entspricht weitgehend, der in der Praxis gängigen Definition von „sexueller Übergriffigkeit― (s. Kapitel 1.1). Weder dem Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung noch dem Zwischenbericht des Runden Tisches „sexueller Missbrauch― ist zu entnehmen, wie bei sexuell übergriffigem Verhalten von strafunmündigen17 Kindern (unter 14 Jahren) vorzugehen ist. Die Tatverdächtigenbelastungszahlen der PKS zeigen, dass 2010 erstmals genauso viele männliche Kinder wie Erwachsene aufgrund sexueller Übergriffe bei der Polizei angezeigt wurden (s. Kapitel 2.2.1). Hier muss ein Konsens gefunden werden, ob eine durch Institutionen grundsätzlich zu initialisierende polizeiliche Anzeige gegen sexuell übergriffige strafunmündige Kinder einen sinnvollen Beitrag zum Opferschutz leisten kann. Dagegen spricht, dass keine strafrechtlichen Konsequenzen zu erwarten sind und der polizeiliche Ermittlungsprozess aus entwicklungspsychologischer Perspektive sowohl für das Opfer (z.B. Ausbleiben strafrechtlicher Konsequenzen) als auch für das sexuell übergriffige Kind (z.B. Stigmatisierungserleben) negative Konsequenzen haben kann. Dafür spricht, dass sexuelle Übergriffe durch Kinder auch im Dunkelfeld keine Seltenheit sind und eine polizeiliche Anzeige zu einer statistischen Erfassung im Hellfeld beiträgt. Im Rahmen der finalen Formulierung der Leitlinien zum Umgang mit sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, sollte die Gruppe der sexuell übergriffigen strafunmündigen Kinder ebenfalls Berücksichtigung finden. Auch bei Kindeswohlgefährdung durch sexuell übergriffige Kinder hat eine Hinzuziehung einer externen Fachkraft gemäß § 8a SGB VIII zu erfolgen. Die genaue Zahl spezifischer jugend-/kindzentrierter primärpräventiver Programme zur Verhinderung sexueller Übergriffe unter Minderjährigen ist aufgrund der Vielfalt der Anbieter und Angebote schwer abzuschätzen (Kapella, Schmidt & Hohenegger, 2010). Nach Kapella, Schmidt und Hohenegger (2010) existieren im deutschsprachigem Raum n = 171 Anbieter für primärpräventive Programme zur Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Minderjährige. Methodisch adäquate Wirksamkeitsstudien zu primärpräventiven Maßnahmen (s. Kapitel 3.2), die eine tatsächliche Verhaltensänderung untersuchen, liegen für Deutschland nicht vor (für Details vgl. Kindler & Schmidt-Ndasi, 2011). Internationale Meta-Analysen (z.B. Davis & Gidycz, 2000) belegen, dass insbesondere primärpräventive Maßnahmen, an denen Kinder und Jugendliche aktiv beteiligt werden, eine höhere Wirksamkeit aufweisen. Deshalb werden in 17 gem. § 19 StGB (Schuldunfähigkeit des Kindes): „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.― S e i t e | 51 Tabelle 5 die deutschen Anbieter aus der Liste von Kapella, Schmidt und Hohenegger (2010) zusammengefasst, die jugend-/kindzentriert arbeiten (z.B. in Schulen und/oder im institutionellen Freizeitbereich). Häufig war den Internetauftritten der Anbieter nicht zu entnehmen, ob sie ausschließlich Präventionsworkshops für Erwachsene organisieren oder ob sie auch direkt aktiv mit Kindern arbeiten. Die Liste der Anbieter (s. Tabelle 5) ist daher als vorläufig zu betrachten. Tabelle 5 Name des Programms Zielgruppe Dauer Kontakt „ACHTUNG GRENZE!― Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 16 Jahren 5 aufeinander aufbauende Module (zu je 1,5 Stunden) Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Nürnberg e.V. Dammstraße 4 90443 Nürnberg Ein Präventionsprojekt für Kinder und Jugendliche zur Förderung von Selbstbewußtsein und sozialer Kompetenz. Gib' (sexueller) Gewalt keine Chance! ACHTUNG GRENZE!sports Ein Präventionsprojekt für Kinder und Jugendliche in Sportvereinen zur Förderung von Selbstbewusstsein und sozialer Kompetenz. oder Workshops an 2 Tage zu je 5 Schulstunden Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung im Alter von 7 bis 16 Jahren Durchführung: je nach Voraussetzung im Sportverein, z.B. statt einem Training oder auch am Block T 0911 929190-08 Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Nürnberg e.V. Dammstraße 4 90443 Nürnberg Bei Bedarf … T 0911 2748858-4 Workshop ca. 10 Stunden TrainerInnenfortbildung (Zeitumfang je nach Bedarf, aber mindestens 3,5 Stunden) ICH BIN ICH und NEIN heißt NEIN Ein Projekt zur Prävention von sexualisierter Gewalt an bzw. unter Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. „Ich bin ich, du bist du und das sind wir!― Kinder und Jugendliche mit Behinderungen im Alter von 8 bis 18 Jahren 3. und 4. Grundschulklassen Eltern und LehrerInnen Elterninformationsabend (1,5 Stunden) Workshop (18 Stunden) Elternabend (2 Stunden) Fortbildung für MitarbeiterInnen (3,5 Stunden 7 Einheiten (Gesamtdauer 28 Schulstunden) Deutscher Kinderschutzbund Kreisverband Nürnberg e.V. Dammstraße 4 90443 Nürnberg T 0911 2748858-3 Kinderschutz-Zentrum Oldenburg Friederikenstraße 3 26135 Oldenburg ECHT STARK Ein echt starkes Präventionsprojekt für die Grundschule. 6 bis 10 Jahre Hamburger Präventionsprojekt Zündfunke e.V. Schulkinder und Kinder in Kindertagesheimen Wöchenttliche Einheiten in der Schule über 2 Monate und ein Follow Up in der 4. Klasse ? T 0441-17788 Pfiffigunde Heilbronn e.V. Dammstr. 15 74076 Heilbronn T 07131-166178 Zündfunke e.V. Max-Brauer-Allee 134 22765 Hamburg T 040-8901215 S e i t e | 52 Präventionsprojekt "Hau ab du Angst" in der Grundschule Kindergarten Grundschulkinder 4 Einheiten (jeweils 1,5 Stunden) Wendepunkt e.V. Kronenstraße 14 79100 Freiburg im Breisgau "Ich bin kostbar"-Kurse Kinder ? T 0761-7071191 KOSTBAR e.V. Mendelssohnstr.16a 81245 München Theaterpädagogisches Präventionsprogramm Für Kinder in der 3. und 4. Klasse, mit Adaptionen für Schüler mit besonderem Förderbedarf Sehen / Hören / Lernen 3 Schulstunden, im Abstand von je 1 Woche Mein Körper gehört mir! Mit mir NICHT! T 089 - 88919248 theaterpädagogische werkstatt gGmbH Lange Str. 15-17 49080 Osnabrück Kinder von 5 bis 11 Jahren 4 Tage jeweils 4 Stunden T 0541 5805463-0 Bundesarbeitsgemeinschaft Prävention & Prophylaxe e.V. Weberstr. 11 12307 Berlin Aufschrei ! - Ortenauer Verein gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Erwachsenen Schulkinder Präventionsprogramm POWER CHILD der Beratungsstelle KOBRA Schulkinder Präventionsangebot für Schülerinnen und Schüler ab der 5. Klasse Schulkinder 4-5 Unterrichtseinheiten jeweils 2 Stunden T 030-76503104 Aufschrei e.V. Hindenburgstraße 28 77654 Offenburg 6 Tage 2 Schulstunden T 0781-31000 KOBRA e.V. Hölderlinstr. 20 70174 Stuttgart Wildwasser & FrauenNotruf Beratungsstelle Hirschstr. 53 b 76133 Karlsruhe Strohhalm e.V. Grundschulkinder Dauer ca. 3-6 Monate Präventionsprogramm für 3. bis 5. Grundschulklassen Tauwetter e.V. T 0721-85 91 73 Stohhalm e.V. Luckauerstr. 2 10969 Berlin für jugendliche Jungen ab der 7. Klasse Mind. 2 Stunden T 030-6141829 Tauwetter e.V. Gneisenaustr. 2a 10961 Berlin T 030 - 693 80 07 Bemerkung: Es gibt eine Reihe weiterer primärpräventiver Programme (z.B. „Faustlos―, „Koole Kerle – Lässige Ladies―, „Cool in School―, „buddY-Programm― u.v.m) gegen (generelle) Gewalt unter Minderjährigen. Die Liste beinhaltet lediglich Programme, die primär sexuelle Übergriffigkeit durch Minderjährige adressieren und Minderjährige aktiv mit einbeziehen. Fort/Weiterbildungen und Informationsmaterialien für Eltern, Lehrkräfte oder PädagogInnen (z.B. „E.R.N.S.T. machen. Sexuelle Gewalt unter Jugendlichen verhindern―, „Heartbeat- Herzklopfen. Beziehungen ohne Gewalt―) sind daher nicht aufgeführt. Die Programmbeschreibungen einiger Internetauftritte der Anbieter waren recht vage, sodass die Liste keinen Anspruch auf Vollständigkeit hat. Anhand einer umfassenden Bestandserhebung fachspezifischer Einrichtungen S e i t e | 53 für sexuell übergriffige Minderjährige (s. Kapitel 4.2) lassen sich möglicherweise auch weitere primärpräventive Programme identifizieren. Eine Akkreditierung der Anbieter primärpräventiver Programme existiert nicht, so dass über die Qualität der Präventionsangebote und -inhalte keine Angaben gemacht werden können. Eine generelle Beurteilung der Präventionsinhalte war auch deshalb nicht möglich, da diese meist nur entgeltlich zu Erwerben sind. Den Internetauftritten der Anbieter sind folgende Präventionsinhalte zu entnehmen: sexualpädagogische Aufklärung, Vermitteln von Täterstrategien, Nein-Sagen lernen, Steigerung der Selbstsicherheit, angenehme und unangenehme Berührungen des eigenen Körpers, Grenzen setzen und Grenzen anderer akzeptieren, Körperwahrnehmung, über Gefühle reden, Umgang mit lästiger Anmache durch Jungen, Information und Aufklärung zu sexuellem Missbrauch, sexuelle Übergriffe erkennen, Petzen ist manchmal richtig, Flirttraining u.v.m. Bis auf eine Kundenbefragungen fanden sich keine empirischen Evaluationen hinsichtlich der Wirksamkeit (i.S. der Reduktion sexueller Übergriffe). Somit können auch keine empirisch begründeten Aussagen darüber getroffen werden, ob primärpräventive Maßnahmen sexuelle Übergriffe durch Minderjährige reduzieren oder gar erhöhen. S e i t e | 54 4) Handlungsbedarfe und Empfehlungen In den folgenden Abschnitten werden Empfehlungen für den Umgang mit sexuell übergriffigem Verhalten durch Kinder und Jugendliche formuliert. Diese sind als Ergänzung zu den Empfehlungen vorangegangener Expertisen und Abschlussberichte zu verstehen. Aufgrund ihrer Bedeutsamkeit werden an dieser Stelle einige bereits genannte zentrale Handlungsbedarfe sowie Empfehlungen als Stichpunkte zusammenfassend wiederholt, da diese auch für sexuell übergriffige Minderjährige eine hohe Relevanz haben (z.B. Zimmermann, 2010; Bundschuh, 2010; Kindler & Schmidt-Ndasi, 2011; Bergmann, 2011): Aufklärung und Qualifizierung von (zukünftigen) Fachkräften Förderung einer Kommunikationskultur der Offenheit und Transparenz Aufklärung und regelmäßiger Austausch über die Kinderrechte Etablierung eines unabhängigen Beschwerdemanagements Handeln im besten Interesse des Kindes Wahrung der Fürsorgepflicht gegenüber Fachkräften Nachsorge für Betroffene bei begründetem oder erwiesenem Verdacht Mitbestimmung und Partizipation von Kindern und Jugendlichen Kontrollierte Wirksamkeitsstudien zur Prävention und Intervention Dunkelfeldforschung zur Prävalenz von sexuellem Kindesmissbrauch Bundesweite Ermittlung von Präventions- und Interventionsbedarfen Ausbau und Vernetzung vorhandener Beratungsstrukturen Bekanntmachung von Beratungsstrukturen durch unterstützende Öffentlichkeitsarbeit Verbindliche Verankerung öffentlicher Finanzierung von Beratungsangeboten Selbstverpflichtung von Institutionen zur Einführung von Leitlinien u.v.m. 4.1 … für die Behandlungsforschung Die große Mehrheit sexuell übergriffiger Kinder und Jugendlicher wird i.d.R. nicht dem Strafoder Maßregelvollzug zugeführt, sondern vermehrt in fachspezifischen ambulanten oder stationären Einrichtungen und Beratungsstellen der Kinder- und Jugendhilfe behandelt/beraten. Die fachspezifischen Einrichtungen und Beratungsstellen verfügen derzeit schätzungsweise über 700 bis 1.000 Plätze für sexuell übergriffige Minderjährige. In den folgenden Abschnitten sollen S e i t e | 55 die bereits in der Expertise von Kindler und Schmidt-Ndasi (2011, S. 90) formulierten Empfehlungen und Forderungen zum Wirksamkeitsnachweis von Behandlungsmaßnahmen präzisiert werden: „Dabei sollten auch jugendliche Sexualstraftäter sowie -täterinnen berücksichtigt werden. Über den Nachweis der prinzipiell erreichbaren Wirksamkeit hinaus sind Studien zu Wirkprozessen und zu einer verbesserten Passung von individuellen Behandlungsbedürfnissen und Therapieangebot sinnvoll. Vor allem außerhalb des Strafvollzugs scheinen in Deutschland Erhebungen zur Versorgungssituation und zur Versorgungsqualität erforderlich.― Handlungsbedarf: Behandlungsevaluation fachspezifischer Einrichtungen Im Verlauf ihrer Entwicklung erfahren Kinder und Jugendliche Kompetenzzuwächse in den Bereichen Kognition, Selbstkontrolle und Sozialverhalten. Die Arbeit der fachspezifischen Einrichtungen für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche (s. Anhang) zielt darauf ab, diese natürlichen Entwicklungsprozesse zu unterstützen und zu fördern sowie delinquente Entwicklungsverläufe zu verhindern. Die Wirksamkeit und Effektivität von Interventionsmaßnahmen zur Reduktion delinquenten Verhaltens bei Kindern und Jugendlichen weist eine hohe Varianz auf. Die Effektstärken bewegen sich im geringen bis moderaten Bereich, so dass im Mittel eine Reduktion der Rückfallraten um rund -20% (s. Kapitel 2.3.4) zu erwarten ist. Prospektive Längsschnittstudien und Meta-Analysen zeigen, dass die einschlägigen Rückfallraten bei sexuell übergriffigen Kindern und Jugendlichen grob zwischen 4 und 25% liegen (s. Kapitel 2.3.3), d.h. Behandlungsmaßnahmen könnten diese auf 3,2 bis 20% senken. Ein empirischer Nachweis der Wirksamkeit i.S. einer Reduktion der Auftretenswahrscheinlichkeit erneuter sexueller Übergriffe oder Sexualstraftaten durch gezielte Behandlungsmaßnahmen für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche steht bis heute aus. Interventionsmaßnahmen können auch negative Effekte haben, wie eine Erhöhung der Rückfallwahrscheinlichkeiten (z.B. Lowenkamp, Latessa, & Holsinger, 2006) oder keine Effekte haben (z.B. Marques et al., 2005), so dass die Identifizierung wirksamer Behandlungsprogramme nicht nur aus ökonomischen Gründen von Bedeutung ist, sondern gleichzeitig einen wesentlichen Beitrag zum Opferschutz leistet. A priori Poweranalyse: Benötigte Fallzahlen Mit Hilfe einer a priori Poweranalyse lässt sich die Fallzahl an Probanden (N) abschätzen, die benötigt wird, um einen erwarteten Effekt (z.B. einer Interventionsmaßnahme) mit einer hinreichenden statistischen Teststärke (Power) zu bestimmen. Unter Teststärke versteht man in S e i t e | 56 der Statistik die Wahrscheinlichkeit, mit der ein Signifikanztest zugunsten einer Hypothese — z.B. „Behandelte sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche haben eine geringere Rückfallwahrscheinlichkeit als unbehandelte.― — entscheidet, falls diese richtig ist (z.B. Lenth, 2001; Hoenig & Heisey, 2001; Motulsky, 1995). Eine a priori Poweranalyse basiert auf der in der Literatur berichteten zu erwartenden Effektstärken. Fasst man die Forschungserkenntnisse zur einschlägigen Rückfälligkeit sexuell übergriffiger Kinder und Jugendlicher zusammen, liegen die Rückfallraten mit erneuten sexuellen Übergriffen oder Sexualstraftaten etwa zwischen 4 und 25%. Die durch die Behandlung zu erwartende Reduktion der Rückfälligkeit liegt bei etwa -20%. Je geringer die Rückfallraten, desto höher ist die benötigte Fallzahl „behandelter― und „unbehandelter― Probanden (Interventionsgruppe vs. Kontroll-/Vergleichsgruppe), um einen Behandlungseffekt mit hinreichender statistischer Power (mind. 80%) bei einem α-Fehler von .05 zu erfassen (vgl. Abbildungen 12 bis 14). Abbildung 12 Bemerkung: Die auf der X-Achse angegebene benötigte Fallzahl (N) setzt sich je zur Hälfte aus Interventions- und Kontroll-/Vergleichsgruppe zusammen. Die Bestimmung der Teststärke basiert S e i t e | 57 auf der Annahme, dass durch Behandlung die Rückfälligkeit um -20% reduziert werden kann; αFehler .05. Um einen Behandlungseffekt bei einer erwarteten einschlägigen Rückfallrate von 25% mit einer hinreichenden statistischen Power (mind. 80%) nachweisen zu können bedarf es insgesamt rund N = 1.800 Probanden, davon die eine Hälfte in der Interventionsgruppe (n = 900) und die andere in der Kontroll-/Vergleichsgruppe (n = 900). Bei einer 4%igen einschlägigen Rückfallrate könnte ein Behandlungseffekt lediglich an einer enorm großen Stichprobe von insgesamt N = 14.000 Probanden mit hinreichender Teststärke (mind. 80%) nachgewiesen werden (s. Abbildung 13). Abbildung 13 Bemerkung: Die auf der X-Achse angegebene benötigte Fallzahl (N) setzt sich je zur Hälfte aus Interventions- und Kontroll-/Vergleichsgruppe zusammen. Die Bestimmung der Teststärke basiert auf der Annahme, dass durch Behandlung die Rückfälligkeit um -20% reduziert werden kann; αFehler .05. S e i t e | 58 Ein empirischer Nachweis der Wirksamkeit von Behandlungsprogrammen bei solch geringen einschlägigen Rückfallraten (4%) würde — bei bundesweit geschätzten 700 bis 1.000 Behandlungsplätzen (inkl. Justiz- und Maßregelvollzug) für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche — inklusive eines mindestens 5-jährigen Katamnesezeitraums etwa drei Jahrzehnte dauern. In der kriminologischen Forschung existieren einige wenige prospektive Langzeitstudien (z.B. Laub & Sampson, 2003), die sich über mehrere Jahrzehnte erstrecken, dennoch erscheint eine Behandlungsevaluation in dieser Größenordnung wenig praktikabel. Bei Betrachtung der generellen Rückfälligkeit (jegliche Form von erneuten Straftaten) liegen die Rückfallraten für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche deutlich höher (etwa 50 bis 60%). Sie haben demnach ein weitaus größeres Risiko, mit Delikten strafrechtlich in Erscheinung zu treten, die nicht dem Bereich der Sexualdelinquenz zu geordnet werden können (s. Kapitel 2.3.3). Für einen Nachweis der Wirksamkeit von Interventionsmaßnahmen (i.S. der Reduktion der generellen Rückfälligkeit) bedarf es daher deutlich geringerer Fallzahlen von etwa N = 600 Probanden (s. Abbildung 14). Abbildung 14 S e i t e | 59 Bemerkung: Die auf der X-Achse angegebene benötigte Fallzahl (N) setzt sich je zur Hälfte aus Interventions- und Kontroll-/Vergleichsgruppe zusammen. Die Bestimmung der Teststärke basiert auf der Annahme, dass durch Behandlung die Rückfälligkeit um -20% reduziert werden kann; αFehler .05. Fasst man die Ergebnisse der a priori Poweranalysen zusammen, ist für einen empirischen Nachweis der Wirksamkeit von Interventionsmaßnahmen, die sexuelle Übergriffigkeit adressieren und deren Ziel es ist, die einschlägige Rückfälligkeit zu reduzieren, eine Stichprobengröße von mindestens 1.800 Probanden notwendig. Diese Fallzahl kann nur durch eine bundesweite Vernetzung der fachspezifischen Einrichtungen erreicht werden. Ferner bedarf es der Bereitschaft der Teilnahme an einer systematischen Evaluation auf Bundesebene. Fachspezifische Einrichtungen für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche fokussieren meist nicht nur auf die sexuelle Übergriffigkeit, sondern berücksichtigen auch andere delinquente Verhaltensweisen. Ein empirischer Nachweis der Reduktion der generellen Rückfälligkeit ist aufgrund höherer Rückfallraten von etwa 50% bereits mit geringeren Fallzahlen von etwa 600 Probanden erreichen. S e i t e | 60 Empfehlungen für Studiendesigns zum Nachweis der Effektivität von Interventionsmaßnahmen Aktuelle deutsche Studien (Nowara & Pierschke, 2005; Elsner & König, 2010) zur Wirksamkeit von Interventionsmaßnahmen für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche weisen unterschiedlichste methodische Mängel auf, z.B. kleine Fallzahlen, kurze oder fehlende Katamnesezeiträume, keine geeigneten Vergleichs-/Kontrollgruppen oder lediglich Datenerhebungen zu Behandlungsbeginn (s. Kapitel 2.3.4). Eine systematische empirische Evaluation entsprechender Interventionsmaßnahmen nach nationalen und internationalen Standards ist daher dringend erforderlich, um den Ausbau effektiver Behandlungsprogramme für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche zu fördern und Behandlungsprogramme mit negativen Effekten zu identifizieren. Im Rahmen der Planung von Wirksamkeitsstudien für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche sind daher folgende Mindeststandards zu berücksichtigen (vgl. auch Lengning, 2010): 1. Zum validen Nachweis der Wirksamkeit i.S. der Reduktion erneuter sexueller Übergriffe werden Fallzahlen von mindestens N = 1.800 sexuell übergriffiger Kinder und Jugendlicher benötigt, um eine hinreichende statistische Power zu erreichen (s.o.). 2. Es bedarf im Idealfall einer randomisierten Zuordnung der Probanden zu einer Interventions- und Kontrollgruppe. Eine unbehandelte Kontrollgruppe lässt sich in der Praxis aus ethischen Gründen häufig nur schwer realisieren, so dass zumindest eine parallelisierte Vergleichsgruppe (z.B. Kinder und Jugendliche mit aggressiven oder dissozialen Auffälligkeiten oder ein direkter Vergleich verschiedener Behandlungsprogramme) rekrutiert werden sollte. 3. Die Erhebung der interessierenden Erfolgskriterien (z.B. psychische Belastung, kognitive Fähigkeiten, Aggressivität und/oder sexuelle Übergriffigkeit) sollte zu Beginn und am Ende der Intervention sowie nach einem Katamnesezeitraum (Follow-up) erfolgen. Hier bieten sich beispielsweise der Einsatz standardisierter und normierter psychometrischer Testverfahren und die anonymisierte Auswertung von Bundeszentralregisterauszügen an. 4. Erst durch hinreichend lange Katamnesezeiträume (5 bis 8 Jahre) können Aussagen darüber getroffen werden, wie lang anhaltend die Effekte von Interventionen sind, beziehungsweise ob sie Effekte erzielen, die sich erst nach einer gewissen Dauer zeigen. Darüber hinaus werden potenzielle positive sowie negative Auswirkungen deutlich, die sich unter Umständen erst in späteren Entwicklungsstadien oder im frühen Erwachsenenalter zeigen. S e i t e | 61 5. Unter Alltagsbedingungen ist es häufig nicht möglich, die Vorgaben zur Programmdurchführung genau einzuhalten. Folglich sollten Variablen, wie u.a. das Behandlungssetting, die Behandlungsinhalte, die Dauer und Häufigkeit der Intervention und die Abbrecherraten dokumentiert werden, um z.B. das Ausbleiben gewünschter Effekte erklären zu können. 6. Angaben zur Generalisierbarkeit sind nur möglich, wenn Informationen zum Alter, Geschlecht, der ethnischen Zusammensetzung und dem sozioökonomischen Status der erhobenen Stichproben vorliegen. 7. Die Beurteilung der Effektivität einer Maßnahme wird durch den Vergleich mit den ProKopf-Kosten einer anderen Intervention mit einer vergleichbaren Wirkung ermöglicht. Zur Erreichung der benötigten Fallzahl (vgl. Punkt 1) ist eine bundesweite Bestandserhebung und Vernetzung der bestehenden Versorgungsanbieter notwendig (s. Kapitel 4.2 u. 4.3). Die reguläre Dauer von spezifischen Interventionsmaßnahmen für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche beträgt in etwa 1 bis 2 Jahre. Um Aussagen über die prospektive Wirksamkeit von Interventionsmaßnahmen treffen zu können, wird daher eine Förderung von Forschungsvorhaben von mindestens 5 bis 8 Jahren benötigt. Die Bereitstellung von Fördergeldern für „kurzfristige― Forschungsprojekte von bis zu 3 Jahren ist sehr zu begrüßen, da sie insbesondere einen Wissenszuwachs in den Bereichen der Grundlagen- und Prävalenzforschung (z.B. neuropsychologische Studien, Validierung psychometrischer Verfahren, Dunkelfeldbefragungen) ermöglichen. Für Wirksamkeitsstudien zu spezifischen Interventionsmaßnahmen für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche sind Förderdauern von 3 Jahren zu kurz gegriffen. Hierzu bedarf es der Bereitstellung von finanziellen Mitteln zum einen für prospektive, langfristige, interventionsbegleitende Forschungsprogramme (vgl. Punkte 1 bis 7) und zum anderen einer dementsprechenden langfristigen, bundesweiten Absicherung der Versorgungsanbieter. Denkbar wären hier die Gründung eines Sonderforschungsbereichs „Behandlungsevaluation sexuell übergriffiger Kinder und Jugendlicher― im Rahmen der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und/oder Bundesministerium die für Bereitstellung der Bildung Forschung und benötigten finanziellen (BMBF) in Mittel Kooperation Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). durch das mit dem S e i t e | 62 4.2 … für eine bundesweite Bestandserhebung fachspezifischer Einrichtungen Die genaue Zahl der Behandlungs- und/oder Beratungsplätze für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe ist ungewiss. Nach einer ersten Schätzung bestehen derzeit bundesweit etwa 700 bis 1.000 ambulante und stationäre Plätze (Jungendhilfe, Justiz- und Maßregelvollzug) für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche, weitgehend ohne Berücksichtigung der Plätze in Kinder- und Jugendpsychiatrien sowie der Plätze bei niedergelassenen Kinder- und JugendpsychiaterInnen und Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen. Die vorliegenden Informationen — z.B. hinsichtlich der Anzahl der Behandlungsplätze, der kognitiven Voraussetzungen von potenziellen Klienten, des präferierten Altersbereichs und Geschlechts — über fachspezifische Einrichtungen für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche sind lückenhaft (s. Anhang). Um fundierte Aussagen über die Bedarfsdeckung der Anlaufstellen für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche treffen zu können, ist zunächst eine bundesweite Bestandserhebung der Versorgungsanbieter dringend erforderlich. Folgende Variablen sollten dabei systematisch für jede Einrichtung erfasst werden: Anzahl stationärer und ambulanter Plätze Mindest- und Maximalaufnahmealter Geschlecht (z.B. ausschließlich Jungen) Kognitive Voraussetzungen für eine Aufnahme (z.B. ab Intelligenzminderung) Therapeutisches Setting (z.B. Einzel- oder Gruppenbehandlung) Integrativer Versorgungsrahmen (z.B. ausschließlich sexuell übergriffige Kinder/Jugendliche/Heranwachsende vs. auch Kinder/Jugendliche/Heranwachsende mit anderen Verhaltensproblemen) Zur Bestimmung der Bedarfsdeckung müssen jedoch auch andere Variablen, wie z.B. reguläre Behandlungs-/Beratungsdauer, aktuelle Wartezeiten bei Anfragen, Mitarbeiter-Klienten- Schlüssel, Anzahl der Behandlungs-/Beratungsabbrüche, Anzahl der telefonischen oder in einmaligem Kontakt stattgefundenen Beratungen u.a. berücksichtigt werden. Hier sollte auf Bundesebene in enger Kooperation mit den fachspezifischen Einrichtungen ein Erhebungsbogen konzipiert werden, der alle wesentlichen Aspekte zur Bedarfsabklärung berücksichtigt. S e i t e | 63 4.3 … für eine bundesweite Vernetzung fachspezifischer Institutionen Eine bundesweite Vernetzung aller fachspezifischen Institutionen für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche ist sowohl für die Ermittlung von Versorgungslücken als auch für den empirischen Nachweis der Wirksamkeit von Präventions- und Interventionsmaßnahmen (s. Kapitel 4.1) eine notwendige Voraussetzung. Im Rahmen einer bundesweiten Vernetzung und Bestandsaufnahme sollten folgende Bereiche aus dem Bildungs-, Erziehungs-, Gesundheits- und Sozialsektor berücksichtig werden: Fachspezifische ambulante und stationäre Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe Kinder- und Jugendpsychiatrische Kliniken Niedergelassen Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen Niedergelassene Kinder- und JugendpsychiaterInnen Schulpsychologische Dienste Beratungsstellen für sexuell übergriffige und betroffene Minderjährige Vereine und Anbieter von Präventionsmaßnahmen gegen sexuelle Gewalt Jugendämter Jugendmaßregelvollzug Jugendjustizvollzug Fachspezifische Einrichtungen der Wissenschaft und Forschung Eine Vernetzung in Form eines bundesweiten institutionalisierten und interdisziplinären Kooperationsbündnisses bietet die Möglichkeit eines fächerübergreifenden Wissenstransfers und greift auf etablierte Versorgungs- und Beratungsstrukturen für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche zurück. Als Grundlage für eine Vernetzung können bereits bestehende kleinere Kooperationsbündnisse und Zusammenschlüsse dienen, die es auf Bundesebene langfristig zu bündeln gilt. Es empfiehlt sich daher, gewachsene Kooperationsstrukturen, die zum Themenfeld sexualisierte Gewalt etabliert wurden, auszubauen. Organisationen, die mit der Vernetzung verschiedener Professionen betraut werden, sollten möglichst interdisziplinär besetzt sein, um alle relevanten Berufsgruppen gleichermaßen zu berücksichtigen. Zudem bedarf es eines umfangreichen Erfahrungshintergrundes in der Kooperation, Zusammenarbeit und Vernetzung von Einrichtungen verschiedener Verbände. Gleichzeitig kann und sollte eine bundesweite Vernetzung fachspezifischer Institutionen für sexuell übergriffige Minderjährige dazu dienen praxisorientierte wissenschaftliche Behandlungs- S e i t e | 64 und Versorgungsforschung flächendeckend zu fördern. Dies würde darüber hinaus einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung ihrer eigenen Arbeit leisten. 4.4 … für den praktischen Umgang mit sexuell übergriffigem Verhalten Fasst man die aktuelle Datenlage zu sexuell übergriffigem Verhalten von Minderjährigen zusammen, so existiert bisher kein empirisch begründetes Verfahren, das eine für den Einzelfall valide Risikoprognose zulässt Auch intuitive klinische Beurteilungen der Gefährlichkeit sexuell übergriffiger Kinder und Jugendlicher weichen nicht signifikant von der Münzwurfwahrscheinlichkeit ab. Der empirische Nachweis der Wirksamkeit spezifischer Behandlungsmaßnahmen für sexuell übergriffige Minderjährige steht noch aus (s. Kapitel 2.3.4). Daher gilt es im Einzelfall insbesondere vor Beginn stationärer Behandlungsmaßnahmen das Für und Wider abzuwiegen. Ein Wohnortwechsel im Rahmen einer stationären Maßnahme stellt für die meisten Minderjährigen einen massiven Eingriff in ihr gewohntes Lebensumfeld dar und kann als stigmatisierend erlebt werden (Chaffin et al., 2006). Um eine angemessene Entscheidung für oder gegen eine Behandlungsmaßnahme treffen zu können, sollten in der praktischen Arbeit mit sexuell übergriffigen Minderjährigen die in Abbildung 15 dargestellten Fragen im Rahmen einer multimodalen Eingangsdiagnostik vor Behandlungsbeginn geklärt werden. Für die diagnostische Abklärung psychischer Auffälligkeiten und Verhaltensprobleme von Minderjährigen zeigen testpsychologische Verfahren, wie z.B. der Youth Self Report (YSR 11-18, Selbstbeurteilung) und die Child Behavior Checklist (CBCL 4-18, Fremdbeurteilung) in der Praxis und Forschung eine gute Reliabilität und Validität. Diese können jedoch nicht eine ausführliche biografische Anamnese ersetzen, bieten aber die Möglichkeit einer standardisierten Verlaufsdiagnostik. Eine ablehnende oder ambivalente Einstellung von wichtigen Bezugspersonen (z.B. Eltern) gegenüber Behandlungsmaßnahmen erhöht das Risiko für einen Behandlungsabbruch deutlich (von etwa 35% auf ca. 60% Abbrecher) und sollte bei der Behandlungsplanung ebenfalls berücksichtigt werden (Elsner & König, 2010). Generell ist zu bedenken, dass lediglich etwa 10% der sexuell übergriffigen Minderjährigen im Erwachsenenalter erneut Sexualstraftaten begehen (s. Kapitel 2.3.3). Die Behandlungsnotwendigkeit sollte daher nicht nur durch das Ausmaß und die Anzahl bekannter sexueller Übergriffe bestimmt werden, sondern gleichermaßen das individuelle Lebensumfeld und andere individuelle Probleme des psychischen Erlebens und Verhaltens berücksichtigen (s. Abbildung 15). Abbildung 15 S e i t e | 65 Bemerkung: Die dargestellten Punkte sind lediglich als Hinweise zu verstehen, die es im Rahmen einer multimodalen Eingangsdiagnostik zu berücksichtigen gilt. Ein Aufsummieren der negativen oder positiven Antworten steht in keinerlei Zusammenhang mit der individuellen Rückfallwahrscheinlichkeit oder Behandlungsnotwendigkeit. Auch andere individuelle Faktoren können ausschlaggebend bei der Entscheidung für oder gegen eine Behandlungsmaßnahme sein. Im Rahmen einer multimodalen Eingangsdiagnostik besteht der praktische Nutzen von standardisierten Risikoprognoseinstrumenten für sexuell übergriffige Minderjährige (z.B. Estimate of Risk of Adolescent Sexual Offense Recidivism (ERASOR) Worling & Curwen, 2001; Juvenile Sex Offender Assessment Protocol-II (J-SOAP-II) Prentky & Righthand, 2003; Juvenile Sexual Offense Recidivism Risk Assessment Tool-II (J-SORRAT-II) Epperson et al., 2006) vorwiegend darin, dass sie Items bzw. innerpsychische, klinische und/oder soziodemografische Faktoren beinhalten, die mit Rückfälligkeit assoziiert sind. Inwieweit diese Faktoren auch im jeweiligen Einzelfall von Bedeutung sind, kann nur anhand eines individuellen strukturierten klinischen (»structured clinical judgement«) Vorgehens beurteilt werden (z. B. Dahle, 2006; Dietiker, Dittmann & Graf 2007). Der Ansatz der individuellen strukturierten klinischen Beurteilung versucht die Lücke zwischen rein aktuarischen Risikoprognoseinstrumenten und der eher intuitiven klinischen Praxis zu schließen (z. B. Dolan & Doyle, 2000). Das primäre Ziel einer strukturierten klinischen Beurteilung des Einzelfalls ist nicht, erneute Straftaten vorherzusagen, sondern individuelle Risikomerkmale sowie protektive Faktoren zu identifizieren und daraus entsprechende Interventionsmöglichkeiten abzuleiten. Im Prozess der Identifizierung von S e i t e | 66 individuellen Risikomerkmalen können Risikoprognoseinstrumente eine sinnvolle Rolle spielen. Individuelle Interventionsmöglichkeiten lassen sich anhand von Risikoscores jedoch nicht ableiten (König, 2010). Falls keine oder eine geringe Vergleichbarkeit zwischen der Normierungsstichprobe des angewendeten Risikoprognoseinstrumentes und dem zu beurteilenden Einzelfall besteht, ist die Bestimmung eines individuellen Risikoscores aus methodischer Sicht nicht zu rechtfertigen. In diesem Fall können Risikoprognoseinstrumente, wie kürzlich von Boetticher et al. (2009) formuliert, lediglich als Checklisten dienen, da eine unkritische Übernahme gruppenstatistischer Erkenntnisse keine empirisch begründete Wahrscheinlichkeitsaussage für den Einzelfall zulässt. Neben der Vergleichbarkeit müssen auch die Basisraten für die vorherzusagenden Delikte berücksichtigt werden. Ferner müssen repräsentative Normdaten für Risikoprognoseinstrumente vorliegen.18 4.5 … für primärpräventive Maßnahmen im Schul- und Freizeitbereich Im Rahmen der Primärprävention sexueller Übergriffe besteht ein breites Angebot (N = 472 Präventionsangebote; s. Kapitel 3.2 u. Kapella, Schmidt & Hohenegger, 2010), welches Kinder, Jugendliche, Eltern, LehrerInnen und andere relevante Berufsgruppen beispielsweise durch Kinder- und Jugendbücher, Flyer, Handreichungen, Workshops, Informationsveranstaltungen, Onlineangebote, Videos, Spiele, theaterpädagogische Maßnahmen u.v.m. erreicht. Wissenschaftliche und methodisch adäquate Evaluationsstudien zur Wirksamkeit (i.S. der Reduktion sexueller Übergriffe oder Opfererfahrung) liegen bis heute für den deutschsprachigen Raum leider nicht vor (vgl. Kindler & Schmidt-Ndasi, 2011). Die Empfehlungen von Kapella, Schmidt und Hohenegger (2010, S. 9) lassen sich nach eigener Recherche bestätigen: Überprüfung und Ergänzung der gesammelten Angebote durch große Anbieter von präventiven Maßnahmen im Bereich sexueller Gewalt. 18 BGH, Beschluss vom 22. Juli 2010 - 3 StR 169/10. „Sofern es sich um Erkenntnisse aus standardisierten, auf statistischen Erfahrungen beruhenden Prognoseinstrumenten handeln sollte, gilt Folgendes: Diese Instrumente listen Umstände auf, die einen Zusammenhang mit Rückfälligkeit aufweisen. Sie sind jeweils das Ergebnis der Untersuchung von unterschiedlich zusammengesetzten Stichproben verurteilter Straftäter. Ob ein bestimmtes Prognoseinstrument für die Beurteilung des beim Angeklagten bestehenden individuellen Rückfallrisikos generell tauglich ist, hängt zuerst einmal davon ab, ob die in die Stichprobe einbezogenen Täter bezüglich ihrer persönlichen Umstände (z. B. Anlassdelikt, psychische Erkrankung, Alter) mit dem Angeklagten vergleichbar sind. Entsprechendes gilt hinsichtlich des für den Angeklagten zukünftig zu erwartenden Umfelds und der für die Prognose als entscheidend erachteten Zeitspanne. Gibt es keine oder eine geringe Vergleichbarkeit zwischen der Stichprobe des angewendeten Prognoseinstruments und dem zu beurteilenden Einzelfall, ist die Bestimmung eines individuellen Risikogrades aus methodischer Sicht nicht zu rechtfertigen (vgl. König, R&P 2010, 67, 71 f. mwN).― S e i t e | 67 Ergänzung durch Angebote aus anderen Bereichen, wie z.B. einem Überblick über Beratungsstellen oder fachspezifischer Einrichtungen (s. Anhang). Entwicklung und Durchführung einer qualitativen Bewertung der Angebote, z.B. durch ein Fachgremium oder Akkreditierung. Analyse der Angebote, um zu überprüfen ob alle zentralen präventiven Botschaften durch diese Angebote abgedeckt werden oder ob es einen weiteren Bedarf an spezifischeren Angeboten gibt. Ausbau der vorliegenden Recherche zu einer Datenbank, bzw. die Verfügbarkeit der recherchierten Daten an Fachpersonen sicherstellen. Die Phasen der sexuellen Entwicklung werden von Kindern und Jugendlichen unterschiedlich durchlaufen und können bei einigen auch durch Verunsicherung und Ängste geprägt sein. Gerade deshalb sollten auch primärpräventive Angebote hinsichtlich ihrer Qualität, Wirksamkeit und dem Erreichen der angestrebten Präventionsziele wissenschaftlich überprüft werden. Dabei ist sich an den bereits formulierten Mindeststandards (s. Kapitel 4.1) zu orientieren. Obwohl Kundenzufriedenheitsbefragungen zu begrüßen sind, stellen sie keinen Nachweis der Wirksamkeit im Sinne einer Reduktion sexueller Übergriffe oder Opfererfahrung dar. Spezifische Empfehlungen welche primärpräventiven Programme für Schulen oder im Freizeitbereich besonders geeignet sind, lassen sich aufgrund mangelnder empirischer Befunde derzeit nicht aussprechen. Auch Leitlinien zum Umgang mit sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Institutionen sind als Instrument der Primärprävention zu verstehen, da sie möglicherweise auf einige potenzielle Täter und Täterinnen eine abschreckende Wirkung haben. Ziel von institutionellen Leitlinien ist aber, über eine klare Handlungsorientierung für den Umgang mit sexueller Gewalt und Übergriffigkeit zu verfügen. Die im Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung formulierten Leitlinien sind daher grundsätzlich zu begrüßen. Bei der finalen Ausformulierung sollte beachtet werden, dass auch weibliche Tatverdächtige oder Beschuldigte zu berücksichtigen sind. Weiter empfiehlt es sich durchgängig von Tatverdächtigen oder Beschuldigten zu sprechen, anstatt von Tätern oder Täterinnen, da der Nachweis der Täterschaft bei bekannt werden sexueller Übergriffe oder Missbrauchshandlungen innerhalb einer S e i t e | 68 Institution oftmals noch aussteht.19 Weder dem Aktionsplan 2011 der Bundesregierung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt und Ausbeutung noch dem Zwischenbericht des Runden Tisches „sexueller Missbrauch― ist zu entnehmen, wie bei sexuell übergriffigem Verhalten von strafunmündigen Kindern (unter 14 Jahren) vorzugehen ist. Hier ist es notwendig einen Konsens dahingehend zu finden, ob eine durch Institutionen grundsätzlich zu initialisierende polizeiliche Anzeige gegen sexuell übergriffige strafunmündige Kinder einen sinnvollen Beitrag zum Opferschutz leisten kann. 19 § 25 StGB (Täterschaft): (1) Als Täter wird bestraft, wer die Straftat selbst oder durch einen anderen begeht. (2) Begehen mehrere die Straftat gemeinschaftlich, so wird jeder als Täter bestraft (Mittäter). S e i t e | 69 5) Literatur Abel, G. G., Osborn, C. A., & Twigg, D. A. (1993). Sexual assault through the life span: Adult offenders with juvenile histories. In H. E. Barbaree, W. L. Marshall, & S. M. Hudson (Eds.). The juvenile sexual offender. New York: Guilford Press. Baier, D. (2008). Entwicklung der Jugenddelinquenz und ausgewählter Bedingungsfaktoren seit 1998 in den Städten Hannover, München, Stuttgart und Schwäbisch Gmünd. Hannover: Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN). Baier, D., Pfeiffer, C., Simonson, J., & Rabold, S. (2009). Jugendliche in Deutschland als Opfer und Täter von Gewalt. Hannover: Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN). Beier, K. M., Bosinski, H. A. G., & Loewit, K. (2005). Sexualmedizin. München: Urban & Fischer Verlag. Beier, K. M., & Loewit, K. (2011). Praxisleitfaden Sexualmedizin: Von der Theorie zur Therapie. 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Kinder- und Jugendpsychiatrien, niedergelassene Kinder- und JugendpsychotherapeutInnen, niedergelassene Kinder- und JugendpsychiaterInnen, Schulpsychologische Dienste und Beratungsstellen, Jugendämter etc., die sich beratend oder therapeutisch mit sexuell übergriffigen Kindern und Jugendlichen arbeiten. 21 Diese Liste wurde bereits überwiegend durch die DGfPI e.V. erstellt (Stand: 08 / 2010), um einige Einrichtungen aktualisiert und bezüglich der Übersichtlichkeit systematisiert. Mein Dank gilt an dieser Stelle sowohl Frau Dr. Esther Klees als auch Herrn Matthias Nitsch für die Zurverfügungstellung. Die Liste hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit, hierzu wäre eine umfassende bundesweite Bestandaufnahme notwendig (s. Kapitel 4.2). Im Rahmen der Aktualisierung ist aufgefallen, dass einige Einrichtungen aufgrund des gesellschaftlichen Klimas gegenüber sexuell übergriffigen Kindern und Jugendlichen namentlich nicht genannt werden wollten. Andere Einrichtungen wollten nur die Hauptanschrift des Trägers angeben. „Angst vor Beschwerden aus der Nachbarschaft― oder „Sorge um die Sicherheit ihrer Klienten― wurden von den kontaktierten Einrichtungen ebenfalls häufig als Bewegründe für den Wunsch nach Anonymität benannt. Die Entscheidung für oder gegen eine namentliche Veröffentlichung der in Liste 6.1 aufgeführten Einrichtungen obliegt dem Auftraggeber. S e i t e | 78 6.1 Bundesweite Liste fachspezifischer Einrichtungen PLZ Ort Name der Wohn-/ Therapiegruppe o. Beratungsstelle 01455 Radebeul Kinderarche Sachsen Ambulante Therapie für Jugendliche mit sexuell grenzverletzendem Verhalten Anschrift Ansprechpartner/in Telefon/ Fax/E-Mail Träger Ansprechpartner/in Telefon/ Fax/E-Mail Alter Geschlecht IQ-Bereich Augustusweg 62 Kinderarche Sachsen Alter 12 – 18 J Ute Troike T (0351)8372310 [email protected] T (0351) 83723-0 F (0351) 83723- 71 [email protected] Geschlecht ♂/♀ Kamenzer Str. 38 01936 Königsbrück 04275 Leipzig Louisenstift gGmbH IWG "Kastanienhof" Uhyst Kinderschutz-Zentrum Leipzig Ambulante Gruppe für sexuell grenzverletzende Jugendliche Steffen Winkler T (035795)31557 [email protected] pro familia Beratungsstelle Halle/Saale T (035795) 31557 [email protected] Brandvorwerkstraße 80 Gerald Gruß, Anke Leitzke T (0341) 9602837 [email protected] [email protected] W.-v.-Klewitz-Str.11 06132 Halle/ Saale Louisenstift gGmbH Andras Magyar T (0345)5220636 [email protected] Angebot Plätze Einzel-/Gruppentherapie 6 Plätze Einzeltherapie Nachsorgeeinrichtung amb. Betreuung + Therapie stationäre WG Beratung 1 Platz Einzel-. Gruppentherapie; Elternberatung; Familientherapie; Fachberatung 12 Plätze Familien-/Einzeltherapie 8 Plätze IQ ab < 70 Alter > 14 J Geschlecht ♂/♀ IQ > 70 Alter 14 - 18 J Wabe e.V. Geschlecht ♂ [email protected] IQ > 70 pro familia LV Sachsen-Anhalt e.V. T (0345) 5220636 [email protected] Alter 5 - 21 J Geschlecht ♂/♀ IQ > 70 S e i t e | 79 06507 Gernrode 10178 Berlin 10719 Berlin 12247 Berlin 16303 Schwedt (Oder) 17498 Greifswald Steinbergstr. 28 Kinder- +Jugendhilfswerk Gernrode Alter 12 - 16 J Simone Bebermeyer T (039485)610402 [email protected] T (039485)5930 F (03948) 59339 [email protected] Geschlecht ♂ Neue Schönhauser Str. 16 EJF-Lazarus Alter > 13 J Lucyia Wronska T (030)2828977 [email protected] T (030) 76884-0 F (030) 76884-200 [email protected] Geschlecht ? Meinekestr. 12 EJF-Lazarus Alter > 12 J Karsten Köster T (030)773271-93 [email protected] T (030) 790980-0/ F (030) 7934528 [email protected] Geschlecht ♂ Alt Lankwitz 9 EJF-Lazarus Alter > 12 J Karsten Köster T (030)773271-93 [email protected] T (030)790980-0 F (030) 7934528 [email protected] Geschlecht ♂ EJF-DSPZ "Am Talsand" "Respekt" amb. Therapiegruppe in Kooperation mit WG der stationären Jugendhilfe Am Aquarium 2 EJF-Lazarus Alter 14-12 J Hans-Joachim Zinke T (03332) 434722 [email protected] T (030) 790980-0/ F (030) 7934528 [email protected] Geschlecht ? Sozialtherapeutische Gruppe "Janus" für Jungen mit sexuellen Missbrauchserfahrungen und Täterproblematik Weidenweg 25 Sozialtherapeutische Wohngemeinschaft für sexuell übergriffige Kinder und Jgdl. Gruppe "Ampel" Kind im Zentrum – Sozialtherapeutische Hilfen für sexuell missbrauchte Kinder und ihre Familien Therapeutische Wohngemeinschaft MALE II Therapeutische Wohngemeinschaft MALE I Herr Domin T (03834)507062 [email protected] NBS Greifswald T (03834) 83570 [email protected] IQ > 70 IQ > 70 Einzel-/Gruppentherapie Sexualpädagogik Inhouse-Beschulung stationäre WG 6 Plätze Beratung Therapie Täter-/Sexualpäd. Gruppe Gruppe für junge Erwachsene Beratung amb. Therapie 6 Plätze Einzel-/ Gruppentherapie Zusammenarbeit mit KIDS e.V. stationäre WG 8 Plätze IQ > 70 IQ > 80 Einzel-/ Gruppentherapie Zusammenarbeit mit KIDS e.V. Stationäre WG 8 Plätze Einzel-/ Gruppentherapie 10 Plätze Einzel-/ Gruppentherapie Sexualtherapie Stationäre WG 7 Plätze IQ > 70 Alter 10 - 16 J Geschlecht ♂ IQ > 70 S e i t e | 80 Lindenstr. 27 20099 Hamburg Männer gegen MännerGewalt Hamburg Hans-Jürgen Wielsch T (040)2201277 [email protected] Alter Postweg 48 21075 Hamburg 22765 Hamburg S&S gemeinnützige Gesellschaft für Soziales mbH Wendepunkt e.V. / Hamburger Modellprojekt für sexuell auffällige Minderjährige Andrea Kolle T (040)7566860 [email protected] Max-Brauer-Allee 40 Bernd Priebe T (040)70298761 (62) [email protected] Beselerallee 69a 24105 Kiel Beratungsstelle im Packhaus Klaus-Peter David T (0431)578896 [email protected] Fritz-Reuter-Str.57 24159 Kiel EvA Kiel / Außenstelle Friedrichsort Bianca Schierer T (0431/ 395977) [email protected] Boltwisch 3 24582 Bordesholm Kinder- und Jugendgemeinschaft Ebener Rolf Ebener T (04322) 691820 [email protected] Männer gegen MännerGewalt Hamburg Alter 8 - 18 J Geschlecht ♂ T (040) 2201277 [email protected] S&S gemeinnützige Gesellschaft für Soziales mbH Wendepunkt e.V. Elmshorn T (04121) 47573-0 [email protected] Profamilia LV Schleswig-Holstein T (0461) 9092620 [email protected] Diakonisches Hilfswerk SH T (04331)5930 [email protected] Margit Rosinski-Ebener Rolf Ebener F (04322) 691822 www.kjg-ebener.de Lt. Anfrage Begleitende verpflichtende ambulante Therapie durch Wendepunkt e.V. innewohnende Betreuerin stationäre WG 6 Plätze Einzel-/ Gruppentherapie Sexualpädagogik Fortbildung Beratung ambulante Therapie Lt. Anfrage amb. Einzel-/ Gruppentherapie Beratung ambulante Therapie 8 Plätze IQ? Alter 10 - 14 J Geschlecht ♂ T (040) 43136911 [email protected] Einzelgespräche begleitende Elterngespräche Beratung IQ ? Alter ? Geschlecht ♂/♀ IQ > 70 Alter 12 - 21 J Geschlecht ? IQ > 70 Alter 12 - 21 J Geschlecht ♂ stationäre WG 8 Plätze IQ < 80 Alter > 14 J (WG I) > 12 J (WG II) Geschlecht ♂/♀ IQ > 70 Einzeltherapie soziales Kompetenztraining Sexualpädagogik Interner Unterricht stationäre WG 5 Plätze (WG I) 8 Plätze (WG II) S e i t e | 81 24582 Mühbrook 24819 Haale Haus Narnia stationäre therapeutische Lebensgemeinschaft/ Facheinrichtung für Jungenarbeit + Gewaltpädagogik Evangelische Arbeitsgemeinschaft Kiel Außenstelle Krummhorn Vollstationäre Jugendhilfeeinrichtung Bordesholmer Weg 7 Thomas Hölscher T (04322) 4398 [email protected] 26105 Oldenburg Wendepunkt e.V. Elmshorn Fachberatung gegen sexuelle Kindesmisshandlung / Jugendamt Oldenburg 26135 Oldenburg Harald Reyle (Dipl. Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut) 28195 Bremen Fachstelle für Gewaltprävention T (04322) 4398 [email protected] T (04874) 900 19 28 [email protected] Alter > 14 J Gruppenorientiertes Alltagserleben Therapeutische Angebote 8 Plätze ? 7 (+1) Plätze Einzel-/ Gruppentherapie Fachberatung / Fortbildungen Beratung Ambulante Therapie Lt. Anfrage Beratung Lt. Anfrage ? ? lt. Anfrage Alter ? Einzel-/ Gruppentherapie Fachberatungen Schulungen Beratung amb. Therapie Lt. Anfrage Geschlecht ♂ IQ ? Alter 12-16 J Krummhorn 10 Gärtnerstr. 10-14 (Gewerbepark) 25335 Elmshorn Haus Narnia ? Geschlecht ♂ IQ ab < 70 - < 80 Wendepunkt e.V. Elmshorn Alter 10-21 J Geschlecht ♂/♀ Uwe Ladleif T (04121)475730 [email protected] (04121)475730 [email protected] Bergstr. 25 Jugendamt Oldenburg Alter < 21 J ggf. auch älter Stefan Kanke T (0441)2352467 [email protected] (0441) 2352154 [email protected] Geschlecht ? IQ > 70 IQ ? Friederikenstr. 3 ? [email protected] Herdentorsteinweg 37 Gabriele Hegerfeld T (0421) 7942567 [email protected] Fachstelle Gewaltprävention T (0421) 7942567 [email protected] Geschlecht ♂/♀ IQ > 70 S e i t e | 82 30449 Hannover Projekt SgJ / Männerbüro Hannover e.V. Ilse-ter-Meer-Weg 7 Männerbüro Hannover Alter > 12 J Ekkehard Ehler T (0511)123589-0 [email protected] T (0511) 1235890 F (0511) 12358920 [email protected] Geschlecht ♂ Fröbelstr. 20 30451 Hannover mannigfaltig e.V. Verein für Jungen-und Männerarbeit Christoph Grote T (0511) 4582162 [email protected] Schulstr. 22 33330 Gütersloh 32108 Bad Salzuflen 32108 Bad Salzuflen 32423 Minden Beratungsstelle Wendepunkt Sozialtherapeutische Intensivgruppe für sex. grenzverletzende Jungen Heilpäd./therap.Einr. Grünau-Heidequell Sozialtherapeutische Intensivgruppe für sex. grenzverletzende Mädchen Heilpäd./ therap. Einrichtung Grünau-Heidequell mannigfaltig MindenLübbecke Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt an und von Jungen / jungen Männern mannigfaltig e.V. T (0511) 4582162 [email protected] Stadt und Kreis Gütersloh 7 Plätze Einzelberatung Beratung amb. Therapie Lt. Anfrage Beratung Lt. Anfrage Einzel-/ Gruppen-/ Familientherapie Affekt-Kontroll-Training Sexualpädagogik Interne Beschulung stationäre WG 6 Plätze Einzel-/ Gruppen-/ Familientherapie Affekt-Kontroll-Training Sexualpädagogik Interne Beschulung Arbeit mit Pferd stationäre WG 6 Plätze Einzelberatung Lt. Anfrage IQ > 80 Alter > 10 J Geschlecht ♂ IQ ? Alter ? Geschlecht ♂/♀ Siegfried Gerbert T (05241) 822199 [email protected] T (05241) 821 www.guetersloh.de Mittelstr. 45 Evang.Johanneswerk e.V. Bielefeld Alter < 14 J Werner Engelhardt T (05222)9471-0 (-21) [email protected] T (05222) 9471-0 / F (05222) 947110 [email protected] Geschlecht ♂ Evang. Johanneswerk e.V. Bielefeld Alter < 14 J Birgit Ogieniewski (05222)9471-0 [email protected] T (05222) 9471-0 / F (05222) 947110 [email protected] Geschlecht ♀ Simeonstraße 20 mannigfaltig Minden-Lübbecke e.V. Alter > 12 J Franz Gerd Ottemeier-Glücks T (0571)8892684 [email protected] T (0571) 8892684 [email protected] Geschlecht ♂ Mittelstr. 45 Einzel-/ Gruppentherapie Beratung amb. Therapie IQ ? IQ > 80 IQ > 80 IQ < 70 S e i t e | 83 Salvatorstr.45 33161 Hövelhof 33602 Bielefeld 35390 Gießen Salvator Kolleg Hövelhof Martin Konz T (05257) 503100 F (05257) 503270 [email protected] Prävent Bielefeld Ambulante Arbeit zur Rückfallprophylaxe mit sexuell aggressiven Jugendlichen Marktstr. 35 LIEBIGneun - amb. Beratungsstelle für sexuell übergriffige Mädchen und Jungen, deren Eltern und pädagogische Fachkräfte Liebigstr. 9 Hans Eilinghoft T (0521) 1644551 [email protected] Ingried Kaiser T (0641)7970958 [email protected] Weststraße 12 39104 Magdeburg 39104 Magdeburg Beratungsstelle ProMann "AUSWEG" im MAPP Fachstelle für sexuell übergriffige Kinder und Jugendliche Rene Lampe T (0391) 7217441 [email protected] Harnackstr. 7 Kerstin Gläser T (039226)919822 [email protected] Stephanienstr. 34 40211 Düsseldorf Beratungsstelle Gewalt in Familien Heiko Cochius T (0211) 60101157 [email protected] Verein Jugendhilfe Erzbistum Paderborn T (05251) 209358 F (05251) 209362 [email protected] Verein Jugendhilfe Erzbstum Paderborn T (05251) 209358 F (05251) 209362 [email protected] Wildwasser Gießen e.V. T (0641)76545 [email protected] Deutscher Familienverband SA e.V. T (0391) 7217470 [email protected] Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. T (03923)74040 [email protected] Diakonie Düsseldorf T (0211)60101157 www.diakonie-duesseldorf.de Alter 14-27 J Geschlecht ♂ Einzel-/Gruppentherapie Familientherapie stationäre WG 21 Plätze + 7 Nachsorge Einzel-/ Gruppentherapie Familientherapie Aufklärung Diagnostik Fachberatung Beratung amb. Therapie 15 Plätze IQ <70 Alter < 27 J Geschlecht ♂ IQ <70 Alter 8 – 21 J Geschlecht ♂/♀ Einzel-/ Gruppentherapie Beratung + Fortbildung für Institutionen 5 Plätze Einzel IQ ? Alter > 10 J Geschlecht ♂ IQ > 80 Alter 12 - 18 J Geschlecht ♂ IQ > 70 Alter 8 - 27 J Geschlecht ♂/♀ IQ ab < 70 10 Plätze Gruppe Einzel-/ Gruppentherapie Familientherapie Fachberatung / Fortbildungen Beratung amb. Therapie Lt. Anfrage Einzel-/ Gruppentherapie Fortbildungsangebote Thematik sex.Übergriffe + Sexualpädagogik Beratung amb. Therapie 12 Plätze amb. Behandlung Familienarbeit Fachberatung / Schulungen Beratung ambulante Arbeit 14 Plätze S e i t e | 84 Oberbilker Allee 287 40227 Düsseldorf Fach- und Beratungsstelle AUS.WEGE Maximilian Hartkopf T (0211) 60025853 [email protected] Einbrunger Str.82 40489 Düsseldorf 41334 NettetalKaldenkirchen Ev.JH Graf-Recke-Stiftung; Educon Mädchenwohngruppe Kaldenkirchen Schloss Dilborn - Die Jugendhilfe Thomas Kaufhold T (0211)9407124 [email protected] Poststr. 18 Ottilie Schöttner T (02163) 954098 [email protected] Kantstr. 20 41464 Neuss Praxis Dr.med. H. Peteler Dr.Helga Peteler T(02131)940131 [email protected] Krefelder Str. 122 41539 Dormagen Jugendhilfezentrum Raphaelshaus/ Otmar-Alt-Gr. Herr Lachnitt T (02133)50554 [email protected] Horionstr. 14 41749 Viersen Gerhard-Bosch-Haus LVR Klinik Viersen Thomas Gruber T (02162)965021 [email protected] AWO Düsseldorf Familienglobus gGmbH Alter 10 - 23 J Geschlecht ♂/♀ T (0211)60025213 www.awo-duesseldorf.de Graf-Recke-Stiftung T (0211)9407-0 [email protected] Martia Hilf NRW gGmbH T (02163) 95400 [email protected] Praxis Dr.med. Helga Peteler T(02131)940131 [email protected] Kathol. Erziehungsverein Rheinprovinz IQ ? Alter < 18 J Geschlecht ♂ Landschaftsverband Rheinland T(02162)965406 www.rk-viersen.lvr.de Einzel-/ Gruppentherapie Eltern-/ Familienarbeit Erlebnispädagogische Angebote stat. Wohngruppen 30 Plätze 7 Plätze <14 J 8 Plätze >14 J IQ ab < 70 Alter > 10 J Geschlecht ♀ IQ ? Alter ? Geschlecht ♂/♀ IQ ab < 70 Alter 12 - 14 J Geschlecht ♂ T (02133)50588 www.raphaelshaus.de Einzel-/ Gruppentherapie Multimethodische Beratungs-und Therapieformen Fachberatung Beratung ambulante Therapie IQ >80 Einzel- / Gruppentherapie Arbeit an traumat. Erfahrungen Elternabeit stat. Wohngruppe 9 Plätze Gruppentherapie Einbeziehung Bezugspersonen tiefenpsychol.fundierte psychotherap.Arbeit lt.Anfrage Einzelförderung Gruppengespräche/ Familienarbeit Erlebnispäd./ Rapaelschule stationäre WG 7 Plätze stat. Krankenhausbehandl. Mit anschl. Weiterbetreuung in der Schleusengr. = Jugendhilfe 10 Plätze + 9 Plätze Nachsorge Alter 14 - 18 J Geschlecht ♂ IQ > 70 S e i t e | 85 42287 Wuppertal 44137 Dortmund Komm An Fachstelle für Gewaltprävention und Beratung Die Brücke e.V. ambulante Therapie für minderjährige Sexualdelinquenten Zeughausstr. 31a Herr Waschlewski T (0202)97444680 [email protected] Adlerstr. 81 Volker Schattenberg T (0231)31731010 [email protected] Overwegstr. 31 44625 Herne 44789 Bochum Pädagogisch - therap. Intensivgruppe "Komm-Pass'― "Neue Wege" Ärztliche u. psychsoziale Beratungsstelle gegen Misshandlung, Vernachl u. sex.Missb. Marcel Schmidt T 017610986810 [email protected] Lohbergstr. 2a Werner Meyer-Deters T (0234)9650349 [email protected] Imbuschplatz 11 44791 Bochum 44892 Bochum Sozialtherapeutische Jungenwohngruppe St. Vinzenz e.V. Ev.Kinder- und Jugendheim Overdyck Diakonie Wuppertal T (0202)974440 [email protected] Die Brücke Dortmund e.V. T (0231)146044 [email protected] Ev. Kinderheim Herne T (02323)9949452 [email protected] Caritas Verband Bochum T (0234)964220 [email protected] St.Vinzenz e.V. Alter 11 - 13 J Geschlecht ♂ Einzel-/Gruppentherapie Päd. 24 Stunden-Betreuung Beratung + ambulante Therapie 8 Plätze Einzel-/Gruppentherapie Beratung 7 Plätze Gr. + Einzelplätze Einzel-/Gruppentherapie amb.Koop. Neue Wege Bochum stationäre WG 7 Plätze Einzel-/Gruppentherapie Kooperation St.Vinzenz e.V.; Overdyck und Kompass Herne Abt. Ambulante Rückfallvorbeugung 3 Gr.je 8 Pl. weitere Plätze Einzeltherapie amb. Koop. Neue Wege Bochum Einzel-/Gruppentherapie stationäre WG 6 Plätze amb.Koop. Neue Wege Bochum Einzel-/Gruppentherapie stationäre WG 7 Plätze IQ > 70 Alter 14 - 21 J Geschlecht ♂/♀ IQ > 80 Alter ab 13 J Geschlecht ♂ IQ ab < 70 Alter bis 18 J Geschlecht ♂/♀ IQ > 80 Alter unter 14 J Geschlecht ♂ Herr Bihler T (0234)3243814 [email protected] T (0234)91310 [email protected] Alte Bahnhofstr. 147 Stiftung Ev.Kinder-und Jugendheim Alter > 14 J Udo Pankoke T (0234)9278100 [email protected] T (0234)9133155 [email protected] Geschlecht ♂ IQ > 80 IQ ? S e i t e | 86 45879 Gelsenkirchen 47506 Neukirchen-Vluyn 47506 Neukirchen-Vluyn Beratungsstelle für Kinder,Jugendliche und Eltern der Stadt Gelsenkirchen Therapeutische Interventionsgruppen (TIG) Kinder-und Jugenddorf des Neukirchener Erziehungsverein Andreas Bräm Haus, AWG Andreas-Bräm-Straße Neukirchener Erziehungsverein Rotthauser Str. 48 Rainer Kulessa T (0209)3894860 [email protected] Vluyn Heckrathstr. 27 Kirsten Borgwardt T (02845)392411 [email protected] Heckrathstr.19 Markus Wieck T (02845)392459 [email protected] Dreikönigenstr. 90 – 94 47798 Krefeld Deutscher Kinderschutzbund OV Krefeld Dietmar Siegert T (02151)9619232 [email protected] Stadt Gelsenkirchen T (0209)1696000 www.gelsenkirchen.de 48149 Münster Praxis für Psychotherapie Piontek Ärztliche Kinderschutzambulanz Münster Dipl.-Psych. Kristina Piontek T (0251)3945 6394 Geschlecht ♂/♀ amb. Beratung und Therapie lt. Anfrage Einzel-/Gruppentherapie Stufenkonzept Interne Beschulung (integrativ) stationäre WG 12 Plätze + 7 Pl. Nachsorge in Außen-WG Einzel-/Gruppentherapie soziales Gruppentraining Elternarbeit stationäre WG 7 Plätze amb. Gruppenangebot ambulante Beratung 8 Plätze Diagnostik amb. Einzeltherapie lt. Anfrage Einzel-/Gruppentherapie (2 Gr.) Beratung + amb. Therapie lt. Anfrage IQ ? Alter 12 - 16 J Neukirchener Erziehungsverein Geschlecht ♂ T (02845)3920 / Fax 392392 [email protected] Neukirchener Erziehungsverein T (02845)3920/ Fax 392446 [email protected] Deutscher Kinderschutzbund OV Krefeld IQ > 80 Einzelfall < 80 Alter 12 - 20 J Geschlecht ♂ IQ >70 Alter 13 - 17 J Geschlecht ♂ T (02151)961920 [email protected] IQ > 70 Alter > 12 J Drubbel 20 48143 Münster Alter < 21 J - Geschlecht ♂/♀ IQ > 80 Melchersstraße 55 DRK Kreisverband Münster Alter 0 - 18 J Ralph Berlinghoff T (0251)418540 [email protected] T (0251)3788-0 F (0251)378855 [email protected] Geschlecht ♂/♀ IQ ab < 70 S e i t e | 87 Sprakeler Straße 370 48159 Münster 48301 Nottuln LWL Jugendheim Tecklenburg Intensivwohngruppe Münster Martinistift Geschl.Intensivgruppe für sexuell übergriffig agierende männl.Kinder u. Jugendl. Gruppe 14 (SAJ) Frau Schmidt T (0251)1442418 [email protected] Buxtrup 11 Petra Beckmann T (02509)88166 Gruppe 88214 [email protected] LWL-Jugendheim Tecklenburg Alter 14 - 18 J T (05482)66-0 F(05482)6617 [email protected] Geschlecht ♂ Martinistift gGmbH Alter 12-16 J T (02509)88-0 F (02509)88-111 [email protected] Geschlecht ♂ IQ > 70 Einzel-/Gruppentherapie Kooperation mit Kinderschutzambulanz Münster stationäre WG 4 Plätze Einzel-/Gruppentherapie Kooperation mit Kinderschutzambulanz Münster 9 Plätze Einzel-/Gruppentherapie 12 Plätze Einzeltherapie Beratung + ambulante Therapie lt. Anfrage Einzel-/Gruppenarbeit Beratung Angehörige Kooperation Institutionen Beratung + amb. Therapie lt. Anfrage Einzeltherapie Beratung 6-8 Plätze Beratung offen IQ > 70 Alter 14 – 18 48431 Rheine Deutscher Kinderschutzbund Rheine e.V. An der Stadtmauer 9 Deutscher Kinderschutzbund Geschlecht ♂/♀ T (05971)914390 IQ ab < 70 Bremer Str.6 49377 Vechta Ambulante Psychotherapie Hartmut Nagel Hartmut Nagel T (04441)9190250 [email protected] Frankfurter Str. 30 51065 Köln 50677 Köln Punktum Fachspezifische Beratungsstelle Zartbitter Köln e.V. (Kontakt- u. Informationsstelle gegen sex.Missbrauch an Mädchen u. Jungen) Hartmut Nagel niedergelassener Psychotherapeut [email protected] Caritasverband für den RheinischBergischen Kreis e.V. Alter < 21 J Geschlecht ? IQ ? Alter 12 - 21 J Geschlecht ♂/♀ T (0221)16861012 F (02201)16918048 [email protected] T (0221)2010-0 F (0221)2010-100 IQ ? Sachsenring 2 – 4 Zartbitter Köln e.V. Alter 3 - 11 J Ursula Enders T (0221)312055 [email protected] T (0221)312055 F (0221)9320397 [email protected] Geschlecht ♂/♀ IQ ? S e i t e | 88 Cederwaldstr. 22 51465 Bergisch Gladbach Beratungsstelle Punktum Ruth Haberland T (02202)1008715 [email protected] Caritas Rheinisch-Bergischer Kreis e.V. Geschlecht ♂/♀ T (02202)10080 [email protected] Kölnstr. 54 53111 Bonn Praxis für Psychotherapie Strodick Dipl.-Psych. Christina Strodick T (0151) 11080148 [email protected] www.psychotherapie-strodick.de Puricellistr. 1 54298 Welschbillig 59065 Hamm JHZ Don Bosco Helenberg Gruppe Pinardi + Gruppe Turin Intensivtherapeutische Wohngruppe mit spezialisiertem Behandlungskonzept für sex. übergriffige Kinder - nano Station A20 LWL-Klinik Hamm 20 Plätze ( 3 Plätze für Mädchengr.) Diagnostik amb. Einzeltherapie lt. Anfrage Einzel-/ Gruppentherapie stationäre WG zusätzlich ambulante Beratung Pinardi: 10 Pl. Turin: 7 Plätze spezialisiertes Behandlungskonzept für sexuell übergriffige Kinder 10 Plätze stationäre Psychotherapie für psychisch Kranke und sexuell grenzverletzende Jugendliche stationäre Psychotherapie 10 Plätze Mobile Behandlung im Lebensumfeld des Jugendlichen vor Ort lt. Anfrage Alter > 12 J - Geschlecht ♂/♀ IQ > 80 Salesianer Don Bosco Alter > 14 J Geschlecht ♂ T (089)48008421 [email protected] Reginenstraße 5 MW Malteser Werke gGmbH Alter 8 - 14 J Dr.Kristina Scheuffgen T (02385)7090321 /-320 [email protected] T (0221)9822-571 F (0221)9822-579 [email protected] Geschlecht ♂ Stationstherapeuten T (02381)893202 [email protected] Einzelgespr.-/Gruppenbehandl. Netzwerkarbeit/ Familientherapie Fallberatung für Institutionen IQ ab >70 Herr Lang T (06506)899130 [email protected] Heithofer Allee 64 59071 Hamm Alter 12 – 21 J LWL-Klinik Hamm T (02381)8930 [email protected] IQ ab < 70 IQ > 80 Alter 14 - 17 J Geschlecht ♂ IQ > 70 Alter 12 - 18 J 59368 Werne "Handschlag" Mobile Sozialpädagogische Praxis Frank Liebetrau [email protected] ? Geschlecht ♂ IQ ? S e i t e | 89 63450 Hanau Sozialpädagogische Intensivgruppe für grenzverletzende Jungen Albert-SchweitzerKinderdorf Am Pedro-Jung-Park 3 Albert Schweitzer Kinderdorf Hessen Alter 6 - 13 J Gabriela Halter-Dofel T (06181)270612 [email protected] T (06181)2709-0 F (06181)2709-15 [email protected] Geschlecht ♂ Adelheidstr. 28 65185 Wiesbaden 66115 Saarbrücken BIZeps - Beratungs-und Informationsstelle für Männer und Jungen Neue Wege Saar Ambulante Rückfallvorbeugung für sexuell übergriffige Jugendliche Norbert Isner T (0611) 6097606 [email protected] Seniger Str.20 Harald Conrad T (0681)7559498 [email protected] Rudolf-Breitscheidt-Str.42 67653 Kaiserslautern SOS-Familienzentrum Kaiserslautern Michael Breiner T (0631)31440 [email protected] Marstallgasse 3 73230 Kirchheim / Teck 75196 Remchingen Kompass Beratungsstelle gegen sexuelle Gewalt Kinder-und Jugendheim Sperlingshof Heilpädagogisches Jugendhilfezentrum (2 integrative stationäre Wohngruppen) Herr Utendorf T (07021)6132 [email protected] An der B10 Raffael Biscardi T (07232)304446 [email protected] Profamilia Wiesbaden T (0611)376516 [email protected] AWO Saarland/ SPNsozialpäd.netzwerk IQ > 70 Alter 12 - 25 J Geschlecht ♂ IQ ab < 70 SOS-Kinderdorf Kaiserslautern T (0631)31440 www.sos-familienzentrum.de Gemeindeverwaltung Lenningen T (07026)6090 [email protected] Ev.-Luth.Kinderfreundgesellschaft e.V. Einzel-/ Gruppenberatung Elterngespräche Fortbildungen ambulante Therapie bis 10 Plätze Rückfallvorbeugung für sexuell übergriffige Jugendliche lt. Anfrage Einzel-/Gruppentherapie Gruppe für unter 14 Jahre Beratung + ambulante Therapie lt. Anfrage Tätertherapie ambulante Tätertherapie 10 Plätze Einzel-/Gruppentherapie Kunst-/Gestalttherapie (U 14J.) Höchstalter für Aufnahme: 16 Jahre 4Pl. unter 14J. 4Pl. über 14 J. IQ ? Alter bis 17 J Geschlecht ♂/♀ IQ > 70 Alter 12 - 27 J Geschlecht ♂ IQ ? Alter ab < 14 Geschlecht ♂ T (072321)304451 [email protected] 7 Plätze Alter ab 12 J Geschlecht ♂/♀ T (0681)7559498 www.awo-saarland.de Einzel-/Gruppentherapie Traumapädag.Angebote;Sex.päd. Motopädagogik; Musikpädagogik stationäre WG IQ > 70 S e i t e | 90 Schöllbronner Str. 78 76275 Ettlingen St. Augustinusheim Silke Ihle T (07243)774020 [email protected] Kapuzinerstraße 9 D 80337 München KinderschutzZentrum München Michael Schwarz T (089)555356 [email protected] Kathi-Kobus-Str. 11 80797 München 97421 Schweinfurt Kibs Kinderschutz e.V. Erziehungsberatungsstelle für Eltern und Jugend für die Stadt und den Landkreis Schweinfurt Peter Mosser T (089)2317169122 [email protected] Am Kornmarkt 17 Jimmy Weber T (09721)51765 o. 51415 [email protected] St. Augustinusheim T (07243)774013 [email protected] Deutscher Kinderschutzbund OV München Alter 12 - 16 J Geschlecht ♂ Kinderschutz- und Mutterschutz e.V. T (089)2317160 [email protected] Stadt Schweinfurt T (09721)51-0 [email protected] 16 Plätze Einzel-/Gruppentherapie Beratung 6 Plätze Beratung der Jungen Elternarbeit Institutionsberatung lt. Anfrage Einzeltherapie Beratung lt. Anfrage IQ > 70 Alter 12 - 20 J Geschlecht ♂ T (089)555359 F (089)5503699 [email protected] Einzel-/Gruppentherapie hochstrukturierter päd. Rahmen heiminterne Schule+Ausbildung IQ ab < 70 Alter 0 - 10 J Geschlecht ♂ IQ ? Alter < 21 J Geschlecht ♂/♀ IQ ? S e i t e | 91 6.2 Bundesweite Liste der Jugendarrest und -strafanstalten PLZ Ort Bezeichnung Kontakt Am Kirchtor 20 a 06108 Halle (Saale) Jugendarrestanstalt 12307 Berlin-Lichtenrade Jugendarrestanstalt 12309 Berlin-Lichtenrade Jugendstrafanstalt Untersuchungshaftbereich Kieferngrund 13587 Berlin-Spandau Jugendstrafanstalt Haus A - Offener Vollzug - 13627 Berlin-Plötzensee Jugendstrafanstalt Berlin Häuser 1-8 Telefon (03 45) 2 20-0 Telefax (03 45) 2 20-11 55 E-Mail [email protected] Lützowstraße 45 Telefon (0 30) 70 55 08 - 0 Telefax (0 30) 70 55 08 - 26 Kirchhainer Damm 64-66 Telefon (0 30) 76 49 17 - 0 Telefax (0 30) 76 49 17 - 88 Niederneuendorfer Allee 140-150 Telefon (0 30) 35 59 44-0 Telefax (0 30) 35 59 44-17 Friedrich-Olbricht-Damm 40 Telefon (0 30) 90 14 4 – 0 Telefax (0 30) 90 14 4 - 2560 S e i t e | 92 Hinterbrack 25 21635 Hahnöfersand Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand mit Teilanstalt für Jugendarrest 28239 Bremen Jugendvollzug Telefon (0 40) 428 36 0 Telefax (0 40) 428 36 204 Sonnemannstraße 2 Telefon (04 21) 3 61 - 62 79 Telefax (04 21) 3 61 - 1 54 13 Tündernsche Straße 50 31789 Hameln 31785 Hameln Jugendanstalt Hameln mit Freigängerabteilung Telefon (0 51 51) 90 40 Telefax (0 51 51) 90 49 00 Eugen-Reintje-Straße 2-4 Telefon (0 51 51) 1 06 500 Telefax (0 51 51) 5 33 48 Rosdorfer Weg 76 37081 Göttingen Jugendarrestanstalt Telefon (05 51) 5 07 27 72 Telefax (05 51) 5 07 27 27 Ulmenstr. 95 40476 Düsseldorf Justizvollzugsanstalt mit Jugendhaus 40625 Düsseldorf Jugendarrestanstalt Düsseldorf Telefon (02 11) 94 86 - 0 Telefax (02 11) 94 86 - 237 E-Mail poststelle@jva-duesseldorf. nrw.de Internet www.jva-duesseldorf.nrw.de Heyestr. 63 Telefon (0211) 20 99 58-0 E Mail [email protected] S e i t e | 93 Wesselwerth 10 45239 Essen Jugendarrestanstalt 46236 Bottrop Jugendarrestanstalt 63571 Gelnhausen Zweiganstalt und Abteilung für den Vollzug Jugendarrest Gelnhausen Telefon (02 01) 49 43 12 Gerichtsstraße 26 Telefon (0 20 41) 69 20 52 Jahnstraße 3 73001 Göppingen Telefon (0 60 51) 92 48 40 Telefax (0 60 51) 92 48 44 Marstallstraße 11 Verwaltung: Pfarrstraße 25 73033 Göppingen Jugendarrestanstalt Telefon (0 71 61) 63 - 24 41 Telefax (0 71 61) 63 - 24 47 E-Mail [email protected] Hochfeldstr. 28 86159 Augsburg Jugendarrestanstalt Telefon (08 21) 59 66 69 Telefax (08 21) 50 38 225 S e i t e | 94 6.3 Bundesweite Liste jugendforensischer Standorte PLZ Ort Bezeichnung Kontakt Chefarzt PD Dr. Peter Hummel 01477 Arnsdorf Sächsisches Krankenhaus Hufelandstr. 15 Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie T 035-200 - 260 F 035-200 - 262862 E [email protected] Dr. Helmut Niederhofer Sächsisches Krankenhaus Rodewisch 08209 Rodewisch Bahnhofstr. 3 Kinder- und Jugendpsychiatrie Forensische Station T 03744 - 366 E [email protected] Chefärztin Aglaja Stöver 13437 Berlin Vivantes Oranienburgerstr. 285 Klinik für Forensische Psychiatrie des Jugendalters und der Adoleszenz T 030 - 13011 - 6200 F 030 - 13011- 6208 E [email protected] Chefarzt Prof. Dr. Detlef Schläfke 18147 Rostock Universität Rostock Gehlsheimerstr. 20 Klinik für forensische Psychiatrie T 0381 - 4944 - 800 F 0381 - 4944 – 802 E [email protected] Chefarzt Dr. Falk Burchard 34431 Marsberg Westfälische Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie Bredelarerstr. 33 St. Johannes-Stift Marsberg T 02992 - 6013100 F 029920 - 6013103 E [email protected] S e i t e | 95 Klinikdirektor Dr. Christian Wolf 35039 Marburg Cappelerstr. 98 Vitosklinik Lahnhöhe T 06421 - 4041 F 06421 - 404217 E [email protected] Oberarzt Dr. Wolfgang Weissbeck Pfalzklinikum für Neurologie und Psychiatrie 76889 Klingenmünster Pfalzinstitut Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie Weinstr. 100 T 06349 - 9003501 F 06349 - 9003099 E [email protected] Ärztlicher Direktor Hans Espach 92331 Parsberg BKH II (Unterbringung ausschließlich gem. § 64 StGB) Fachklinik für jugendliche und heranwachsende Drogenabhängige Pfarrer-Fischer-Str. 4 T 09492 - 6001 – 89271 E [email protected] Kliniken im Aufbau Oberärztin Bettina Hackenbroch-Hicke 26160 Bad Zwischenahn Psychiatrieverbund Oldenburger Land Karl-Jaspers-Klinik Oldenburg Hermann-Ehlers-Str. 7 T 0441 – 9615 – 424 E [email protected] Therapeutischer Abteilungsleiter Klaus Elsner, Dipl.-Psych., PP 41749 Viersen LVR-Klinik Viersen Abteilung für Forensische Psychiatrie II Johannisstr. 70 T 02162 – 964054 E [email protected] S e i t e | 96 Korrespondenzadresse: Dr. rer. nat. Andrej König, Dipl.-Psych. Institut für Forensische Psychiatrie der Universität Duisburg-Essen Virchowstr. 174 D-45147 Essen T +49 (0) 201 7227 -101 F +49 (0) 201 7227 -105 E [email protected] www.forensik-essen.de