Gelebte Demokratie in der Sozialversicherung
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Gelebte Demokratie in der Sozialversicherung
Gelebte Demokratie in der Sozialversicherung Die zehnte Amtsperiode der BGW-Selbstverwaltung FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Gelebte Demokratie in der Sozialversicherung Die zehnte Amtsperiode der BGW-Selbstverwaltung FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Impressum Gelebte Demokratie in der Sozialversicherung Die zehnte Amtsperiode der BGW-Selbstverwaltung Erstveröffentlichung 06/2012, Stand 05/2015 © 2012 Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Herausgeber Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hauptverwaltung Pappelallee 33/35/37 22089 Hamburg Tel.: (040) 202 07 - 0 Fax: (040) 202 07 - 24 95 www.bgw-online.de Bestellnummer SX-SV10A Redaktion Torsten Beckel, Leiter Abteilung Kommunikation Claudia Raabe, Abteilung Kommunikation Fotos BGW (Seite 10), BGW/Werner Bartsch (Seite 15), BGW/Stephan Floss (Seite 8, 10 und 20), BGW/Jan Haeselich (Seite 9 und 10), BGW/in.signo GmbH (Seite 13), BGW/Kröger Gross Fotografie (Seite 16), BGW/Michael Zapf (Seite 10), Titelmotive: BGW/Werner Bartsch Gestaltung und Satz Martin Großkinsky – Designer AGD, Hamburg Druck Beisner Druck GmbH & Co. KG Gedruckt auf Profisilk – chlorfrei, säurefrei, recyclingfähig, biologisch abbaubar nach ISO-Norm 9706. 4 Impressum Inhalt Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.2 1.2.1 Die Selbstverwaltung der BGW – gesetzlicher Auftrag und Eigenregie . Versicherungsschutz am Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Der Auftrag der BGW . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Prävention trägt Früchte. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Arbeitgeber und Versicherte Seite an Seite . . . . . . . . . . . . . . . . . Die paritätisch besetzten Organe der BGW-Selbstverwaltung . . . . . . Sechsjährige Amtsperiode . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 . 8 . 8 . 9 . 9 . 9 . 10 2 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 2.7.1 2.7.2 2.8 Gelebte Verantwortung – die zehnte Amtsperiode . . . . . . . . . . . . Die Renten- und Widerspruchsausschüsse . . . . . . . . . . . . . . . . Verständliche Bescheide . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorausschauende Personalpolitik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Versichertenbeiträge – ausgewogen und stabil . . . . . . . . . . . . . Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – Schwerpunkt Pflege Kompetenz in Sachen Haut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Erfolgreiche Kampagnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . „Aufbruch Pflege“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . „Lebe Deinen Traum“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Forschung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 11 12 12 12 13 14 15 15 16 17 3 3.1 3.2 3.3 Stabilität und Wachstum – die BGW in den Jahren 2006 bis 2011 . . . . . . Steiler Anstieg – Entwicklung der versicherten Unternehmen und Personen Mehr Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten . . . . . . . . . . . . Mehr Entschädigungsleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 18 18 19 4 Gut gerüstet für die Zukunft – Ausblick auf die elfte Amtsperiode . . . . . . . . . . . . . . 20 . . . . . . . . . . . Organigramm der BGW-Selbstverwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 Kontakt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 Impressum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 Inhalt 5 6 Vorwort Diese Broschüre gibt einen Einblick in die Tätigkeit der Selbstverwaltung der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) innerhalb ihrer zehnten Amtsperiode. Dabei wird deutlich: Das Prinzip der paritätischen Selbstverwaltung ist ein überzeugendes, praxisbezogenes und effizientes Element der gesetzlichen Unfallversicherung. Denn diejenigen, die nahe an den Aufgaben und unmittelbar davon betroffen sind, Arbeitgeber und Versicherte, regeln ihre Angelegenheiten selbst. Bei der BGW sind über sieben Millionen Menschen in etwa 650.000 privaten und gemeinnützigen Betrieben gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Gesteuert wird sie von einer aktiven Selbstverwaltung, die für jeweils sechs Jahre im Amt ist. Gerade in der zehnten Amtsperiode von Oktober 2005 bis Oktober 2011 war das Prinzip der Selbstverwaltung im Sinne einer gleichberechtigten Partizipation von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mehr denn je gefragt. Diese sechs Jahre brachten für die BGW eine Reihe von Neuerungen mit sich: Dazu gehörten vor allem das Unfallversicherungsmodernisie- rungsgesetz des Bundes und der Start der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie von gesetzlichen Unfallversicherungsträgern und staatlichen Arbeitsschutzinstitutionen. Aber auch innerhalb der BGW vollzog sich eine Entwicklung hin zum modernen Dienstleistungsunternehmen für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Die Mitglieder der BGW-Selbstverwaltung haben Herausforderungen angenommen, Keime für neue Lösungen gepflanzt und sie bis zur Blüte begleitet. Als Expertinnen und Experten auf ihren eigenen Fachgebieten brachten sie in der BGW neue Ideen und Projekte auf den Weg, unterstützten deren Umsetzung und standen der Verwaltung beratend zur Seite. Regelmäßig nahm die Selbstverwaltung auch gegenüber Öffentlichkeit und Politik Stellung zu aktuellen sozialpolitischen Themen. Dies spiegelt wider: Die Selbstverwaltung gibt der BGW ein Fundament, von dem aus sie weiterhin selbstbewusst ihre Zukunft gestalten kann. Axel Schmidt, Vorsitzender des Vorstands Birgit Adamek, alternierende Vorsitzende des Vorstands Dr. Robert Schäfer, Vorsitzender der Vertreterversammlung Dr. Margret Steffen, alternierende Vorsitzende der Vertreterversammlung Professor Dr. Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer Arthur Montada, stellvertretender Hauptgeschäftsführer Vorwort 7 1 Die Selbstverwaltung der BGW – gesetzlicher Auftrag und Eigenregie Sitzung der BGW-Vertreterversammlung im Jahr 2010 in Dresden 1.1 Versicherungsschutz am Arbeitsplatz 1.1.1 Der Auftrag der BGW Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ist ein Träger der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland. Bei der BGW sind über sieben Millionen Beschäftigte, ehrenamtlich Tätige sowie Unternehmerinnen und Unternehmer in etwa 650.000 privaten und gemeinnützigen Betrieben gegen die Risiken des Arbeitslebens versichert – also gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Die Berufsfelder, die die BGW abdeckt, erstrecken sich von Gesundheit und Pflege über soziale Einrichtungen bis hin zu Beauty und Wellness. Zu den versicherten Unternehmen gehören daher Krankenhäuser, Pflegeheime und -dienste, Arzt- und Therapiepraxen, Apotheken, Werkstätten für behinderte Menschen, Berufsförderungswerke, Friseur- und Kosmetikstudios und viele mehr. Die Versicherungsbeiträge zahlen die Unternehmen. Für sie stellt die gesetzliche Unfallversicherung eine Haftpflichtversicherung für den Fall dar, dass ihren Beschäftigten bei der Arbeit etwas zustößt. 8 Der gesetzliche Auftrag der BGW umfasst die Prävention von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, verbunden mit der Maßgabe zur Überwachung und Beratung der Unternehmerinnen und Unternehmer sowie der Versicherten. Außerdem beinhaltet der gesetzliche Auftrag eine optimale Rehabilitation und Entschädigung im Schadensfall. Das bedeutet: Wer einen Arbeitsunfall erlitten hat oder an einer Berufskrankheit leidet, für den regelt und finanziert die BGW das gesamte Heilund Rehabilitationsverfahren und klärt alle strittigen Fragen. Betroffene erhalten jede geeignete Hilfe, um an ihren Arbeitsplatz zurückkehren zu können. Ist dies nicht möglich, sucht die BGW für sie einen Ersatzarbeitsplatz. Wenn die Erwerbsfähigkeit nicht mehr voll wiederhergestellt werden kann, zahlt sie eine Rente entsprechend den rechtlichen Bedingungen. 1 Die Selbstverwaltung der BGW – gesetzlicher Auftrag und Eigenregie 1.1.2 Prävention trägt Früchte Mindestens ebenso wichtig wie die erfolgreiche Therapie und Rehabilitation ist im Vorwege eine gute und effektive Prävention – damit es möglichst nicht zu Unfällen und Erkrankungen durch die Arbeit kommt. Dazu hat die BGW eine Vielzahl branchenspezifischer Präventionsprogramme entwickelt, die sie ihren versicherten Unternehmen meist kostenlos anbietet. 1.2 Die paritätisch besetzten Organe der BGW-Selbstverwaltung Die Vertreterversammlung: Sie setzt sich aus je 30 Vertreterinnen und Vertretern der Arbeitgeber- und der Versichertenseite zusammen. In der Vertreterversammlung sind alle für die BGW relevanten Arbeitnehmer- und Arbeitgebergruppen vertreten. Die Vertreterversammlung ist das Parlament der BGW. Ihren Vorsitz teilten sich in der zehnten Amtsperiode im jährlichen Wechsel Wilma Hagen-Henneberg als Versichertenvertreterin und Arbeitgebervertreter Dr. Robert Schäfer. BGW-Vertreterversammlung der zehnten Amtsperiode im Oktober 2011 in Hamburg 1.1.3 Arbeitgeber und Versicherte Seite an Seite Die BGW ist eine öffentlich-rechtliche Institution mit Selbstverwaltung. Das heißt, sie hat ihre Aufgaben vom Gesetzgeber übertragen bekommen und führt sie in eigener Verantwortung unter staatlicher Aufsicht durch. Mitglieder der BGW sind alle versicherten Unternehmen. In den Entscheidungsgremien der Selbstverwaltung sind sowohl die Mitglieder – die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – als auch die Versicherten selbst – die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – zu gleichen Teilen vertreten. Nur so kann die BGW vom Expertenwissen und von den prak tischen Er fahr ungen aus dem Arbeitsalltag beider Seiten profitieren. Die Selbstverwaltungsmitglieder regeln alle Angelegenheiten wie die Gestaltung der Präventionsund Rehabilitationsmaßnahmen, die Grundsätze der Beitragsgestaltung und die Zahlung von Renten selbst. Alle üben ihr Amt ehrenamtlich aus. Der Vorstand: Er besteht aus je 13 Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgeber- und Versichertenseite. Der Vorstand lenkt die Berufsgenossenschaft und vertritt sie nach außen. Vorstandsvorsitzende der zehnten Amtsperiode waren im jährlichen Wechsel Birgit Adamek als Arbeitgebervertreterin sowie Norbert Badziong als Vertreter der Versichertenseite. Norbert Badziong verstarb Ende September 2010. Sein Nachfolger wurde Axel Schmidt. Als beratendes Mitglied gehört dem Vorstand außerdem der Hauptgeschäftsführer der BGW an – bis zum Jahr 2009 Professor Dr. Gerhard Mehrtens und seitdem Professor Dr. Stephan Brandenburg sowie der stellvertretende Hauptgeschäftsführer Arthur Montada. Die Ausschüsse: Um die verschiedenen Aufgabenfelder der BGW zu bearbeiten, bilden die Vertreter versammlung und der Vorstand Ausschüsse. Die Ausschüsse bereiten zum Teil wichtige Entscheidungen vor, zum Teil treffen sie diese auch selbst. • Ausschuss für Prävention und Arbeitsschutz • Ausschuss für Rehabilitation und Heilverfahren • Haushalts- und Satzungsausschuss • Rechnungsprüfungsausschuss • Ausschuss für Kommunikation • Ausschuss für Informations- und Kommuni- kationstechnik • Verwaltungsausschuss • Bauausschuss • Ausschuss für Gefahrtarif und Beitragsange- legenheiten • Bußgeldausschuss 1 Die Selbstverwaltung der BGW – gesetzlicher Auftrag und Eigenregie 9 Außerdem gibt es – regional auf das Bundesgebiet verteilt – insgesamt 31 Rentenausschüsse, 16 Widerspruchsausschüsse sowie an der Hauptverwaltung in Hamburg drei Widerspruchsausschüsse und Einspruchsausschüsse. Zu bestimmten thematischen Schwerpunkten hat der Vorstand zudem acht Arbeitsgruppen gebildet. In einigen arbeiten auch Mitglieder der Vertreterversammlung oder der Verwaltung mit. Die Selbstverwaltung (SV) stellt sich auch auf der BGW-Internetseite www.bgw-online.de vor. Unter dem Navigationspunkt „Selbstverwaltung“ gibt es Informationen über die Zusammensetzung und Aufgaben der SV-Organe, Arbeitsgrundsätze und vieles mehr. • anhaltendes wirtschaftliches Wachstum im Gesundheits- und Sozialsektor mit stetiger Zunahme an Mitgliedsunternehmen und Versicherten • an Brisanz gewinnende Gesundheitsthemen wie demografischer Wandel und Pflege • erhebliche Umstrukturierung der gesetzlichen Unfallversicherung in Deutschland • Wandel der BGW zum kundenorientierten Dienstleistungsunternehmen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz Die Vertreterversammlung der BGW wird von den Versicherten sowie den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern für eine Amtsperiode von sechs Jahren gewählt. Die zehnte Amtsperiode der Selbstverwaltung erstreckte sich von Oktober 2005 bis Vor diesem Hintergrund hatten die Mitglieder der Vertreterversammlung und des Vorstands während ihrer Amtsperiode anspruchsvolle Aufgaben zu bewältigen. Anhand ausgewählter Beispiele wird im folgenden Kapitel näher dargestellt, wie sie ihre Gestaltungsmöglichkeiten genutzt haben, um den gesetzlichen Auftrag der BGW verantwortungsvoll umzusetzen. Birgit Adamek, Vorsitzende des Vorstands im Wechsel mit Norbert Badziong beziehungsweise Axel Schmidt Norbert Badziong, verstorben, Vorsitzender des Vorstands im Wechsel mit Birgit Adamek Axel Schmidt, Vorsitzender des Vorstands im Wechsel mit Birgit Adamek, Nachfolger von Norbert Badziong Wilma Hagen-Henneberg, Vorsitzende der Vertreterversammlung im Wechsel mit Dr. Robert Schäfer Dr. Robert Schäfer, Vorsitzender der Vertreterversammlung im Wechsel mit Wilma Hagen-Henneberg Professor Dr. Stephan Brandenburg, Hauptgeschäftsführer seit 2009 Arthur Montada, stellvertretender Hauptgeschäftsführer seit 2009 Professor Dr. Gerhard Mehrtens, Vorsitzender der Geschäftsführung bis 2009 1.2.1 Sechsjährige Amtsperiode 10 Oktober 2011. Diese sechs Jahre waren für die BGW von bedeutenden Entwicklungen geprägt: 1 Die Selbstverwaltung der BGW – gesetzlicher Auftrag und Eigenregie 2 Gelebte Verantwortung – die zehnte Amtsperiode Als Vertreterinnen und Vertreter ihrer Berufsfelder haben die Mitglieder der Selbstverwaltung (SV) die aktuellen Entwicklungen und Herausforderungen auf ihrem Gebiet stets im Blick. Dadurch sind sie in der Lage, Ideen und Erfahrungen aus der beruflichen Praxis einzubringen, Impulse zu geben und Initiative zu ergreifen. Dabei folgen sie stets dem Prinzip, kostenbewusst zu arbeiten und unnötige Bürokratie zu vermeiden. Die nachfolgenden Beispiele aus der zehnten Amtsperiode zeigen auf, wie die Gremien der Selbstverwaltung konkret an Projekten und Programmen beteiligt waren. 2.1 Die Renten- und Widerspruchsausschüsse Kernaufgabe der Selbstverwaltung ist die Arbeit in den Renten- und Widerspruchsausschüssen. Diese Ausschüsse sind an jede Bezirksverwaltung der BGW angegliedert und tagen regelmäßig. Ihre Mitglieder arbeiten Hand in Hand mit den BGW-Expertinnen und -Experten und treffen Entscheidungen, die für verunglückte oder erkrankte Versicherte oft von existenzieller Bedeutung sind. In den 31 Rentenausschüssen an den elf Standorten der BGW geht es darum, Versicherungsfälle, also Arbeits- beziehungsweise Wegeunfälle und Berufskrankheiten, anzuerkennen oder abzulehnen sowie Rentenzahlungen zu bewilligen. Die Selbstverwaltungsmitglieder entscheiden zum Beispiel darüber, ob ein Verkehrsunfall von der BGW als beruflich bedingter Wegeunfall anerkannt wird – und sie infolgedessen Heilverfahren, Rehabilitation und Entschädigung organisiert und bezahlt – oder ob er sich auf einer privaten Fahrt ereignete. Dazu trägt eine Vertreterin oder ein Vertreter der Bezirksverwaltung den zwei Ausschussmitgliedern, die jeweils von der Arbeitgeber- und der Versichertenseite kommen, individuelle Fälle vor. Nach eingehender 2 Gelebte Verantwortung – die zehnte Amtsperiode Beratung trifft der Ausschuss eine Entscheidung – während der zehnten Amtsperiode geschah dies bei der BGW knapp 52.000-mal. Die gesetzliche Grundlage für alle Entscheidungen bildet das Sozialgesetzbuch VII. Sind Versicherte mit Bescheiden, Entscheidungen oder Maßnahmen der BGW nicht einverstanden, können sie Widerspruch einlegen. Dies ist etwa der Fall, wenn die BGW in obigem Beispiel keinen Wegeunfall anerkannt hat, weil aus privaten Gründen ein erheblicher Umweg gefahren wurde. Die oder der Versicherte vertritt jedoch die Auffassung, die Unfallfahrt sei durchaus beruflich bedingt gewesen. Dann berät ein Widerspruchsausschuss im Anschluss an eine Vorprüfung über den Fall und entscheidet abschließend. Es gibt bei der BGW 19 Widerspruchsausschüsse, ebenfalls verteilt auf alle Standorte. In ihnen setzen sich jeweils zwei Vertreterinnen oder Vertreter der Arbeitgeber und der Versicherten zusammen, wägen die ursprüngliche Entscheidung nochmals ab und veranlassen, dass die Angelegenheit erneut geprüft wird. Am Ende erhält die oder der Versicherte eine Entscheidung der Selbstverwaltung in Form eines Widerspruchsbescheids. Während der zehnten Amtsperiode trafen die Widerspruchsausschüsse der BGW knapp 12.000 Entscheidungen. Ziel ist es immer, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Wichtige Entscheidungen aus der Sozialgerichtsbarkeit werden von den Ausschüssen dabei kontinuierlich berücksichtigt. Einmal jährlich nehmen die Mitglieder der Renten- und Widerspruchsausschüsse gemeinsam an einer Fortbildungsveranstaltung teil. Auf der Tagesordnung stehen zum Beispiel aktuelle Rechtsprechungen oder aktuelle medizinische Themen, die wertvolle Informationen für die Ausschussarbeit liefern. 11 2.2 Verständliche Bescheide Die BGW verschickt jährlich Zehntausende von Bescheiden an ihre Mitglieder und Versicherten, in denen sie zum Beispiel darüber informiert, dass Leistungen bewilligt oder abgelehnt werden. Diese Bescheide müssen juristisch korrekt formuliert werden, sollen aber für den Empfänger oder die Empfängerin gleichzeitig leicht verständlich sein. Das ist nicht immer einfach. In der Arbeitsgruppe „Bescheidgestaltung“ arbeiten zwei Mitglieder des Vorstands gemeinsam mit drei hauptamtlichen Mitarbeitern kontinuierlich daran, Bescheide versichertenfreundlicher zu gestalten. Die Arbeitsgruppe greift Anregungen aus den Renten- und Widerspruchsausschüssen auf, mit denen Versicherten- und Arbeitgebervertreter zum Beispiel auf unklare Formulierungen in Standardtexten aufmerksam machen. In der zehnten Amtsperiode haben die Mitglieder der Arbeitsgruppe rund 50 Musterbescheide bearbeitet. 2.3 Vorausschauende Personalpolitik Gute Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Arbeit der BGW. Zu den Aufgaben der Selbstverwaltung gehört es auch, die Personalpolitik mitzugestalten. So wählt die Vertreterversammlung auf Vorschlag des Vorstands den Hauptgeschäftsführer und seinen Stellvertreter. einer effektiveren Organisationsstruktur zusammengefasst. Neu entstandene oder umstrukturierte Abteilungen und Bereiche mussten in der Folge mit geeigneten Führungskräften besetzt werden, die zum Teil noch innerhalb der zehnten Amtsperiode ausgewählt wurden. Insgesamt haben Vorstand und Verwaltungsausschuss zwischen Ende Oktober 2005 und Ende Oktober 2011 rund 800 Personalentscheidungen getroffen. 2.4 Versichertenbeiträge – ausgewogen und stabil Die Beiträge der versicherten Unternehmen zur gesetzlichen Unfallversicherung hängen von drei Faktoren ab: Der erste sind die Löhne und Gehälter der Versicherten sowie die Versicherungssummen der Unternehmer, der zweite die Gesamtausgaben der BGW für Prävention und Rehabilitation und der dritte die unterschiedlichen Risiken in den versicherten Berufsfeldern. Eine Kosmetikerin ist an ihrem Arbeitsplatz zum Beispiel geringeren Gefahren ausgesetzt als ein Schädlingsbekämpfer an seinem. Die verschiedenen Risiken werden im sogenannten Gefahrtarif alle sechs Jahre statistisch neu berechnet und festgelegt. Eine wesentliche Aufgabe des Ausschusses für Gefahrtarif und Beitragsangelegenheiten in jeder Amtsperiode ist es, einen neuen Gefahrtarif zu erarbeiten, der Über wesentliche Personalangelegenheiten wie Beförderungen oder einen Teil der Stellenbesetzungen entscheidet der Verwaltungsausschuss. In einigen Fällen – wenn beispielsweise höhere Führungspositionen zu vergeben sind – wählt der Vorstand auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses die geeignetsten Bewerberinnen und Bewerber aus. Wichtige Personalentscheidungen hat die Selbstverwaltung in der zehnten Amtsperiode insbesondere im Bereich der Prävention gefällt: Im Sommer 2011 beschloss der Vorstand eine umfassende neue Aufbau- und Ablauforganisation (Organisationsstruktur) der BGW. Dadurch wurden die vielfältigen Aktionen zur Optimierung und Verbreitung der Präventionsprodukte in 12 Faltblatt zum dritten Gefahrtarif der BGW 2 Gelebte Verantwortung – die zehnte Amtsperiode von Vorstand und Vertreterversammlung verabschiedet wird. Zum Beispiel müssen sich die SVMitglieder einigen, welche Daten dafür zugrunde gelegt werden. Für das eine Berufsfeld kann es zum Beispiel vorteilhaft sein, die Summe der Rentenzahlungen ab einem bestimmten Stichtag in die Berechnung einzubeziehen, andere sprechen sich für einen anderen Zeitraum aus. Außerdem entscheiden die Selbst ver waltungsmitglieder darüber, welche der versicherten Berufsgruppen zusammengefasst werden und dieselbe Risikobewertung erhalten. Im Jahr 2007 trat der dritte Gefahrtarif der BGW in Kraft. Seitdem werden zum Beispiel Beschäftigte in Ausbildungsstätten für soziale Berufe nicht mehr in einer gemeinsamen Risikogruppe mit Angestellten in Suchthilfeprojekten eingeordnet. Stattdessen bilden sie eine neue Risikogemeinschaft mit Ausbildungsstätten für Berufe im Gesundheitswesen, da sie mehr Gemeinsamkeiten aufweisen. Die neue Gruppe erhielt eine niedrigere Risikobewertung und das wirkt sich günstig auf die Versichertenbeiträge aus. Heutzutage keinesfalls eine Selbstverständlichkeit: Während der gesamten sechsjährigen Amtsperiode konnte der BGW-Kernbeitrag für die versicher ten Unternehmen tragbar und stabil gehalten werden. Veränderungen brachte allerdings das Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz (UVMG) des Bundes von 2008 mit einem neuen System der Lastenverteilung zwischen den Berufsgenossenschaften. Seit jeher werden Berufsgenossenschaften, die ihre Ausgaben aufgrund wirtschaftlicher Schwächen ihrer Branchen nicht mehr decken können, von anderen unterstützt. Das UVMG sah im ersten Entwurf einen sprunghaften Anstieg des BGW-Anteils vor. Die bisher vom Lastenausgleich befreiten gemeinnützigen Einrichtungen und Kleinunternehmen, die bei der BGW einen großen Anteil ausmachen, hätten sich in voller Höhe beteiligen müssen. Doch Selbstverwaltung, Verwaltung und Verbände der versicherten Berufsfelder setzten sich erfolgreich dafür ein, dass die Höherbelastung insgesamt geringer ausfällt und zeitlich gestreckt wird. Zusätzlich profitieren gerade kleine Unternehmen von einer Freibetragsgrenze. 2 Gelebte Verantwortung – die zehnte Amtsperiode 2.5 Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie – Schwerpunkt Pflege Das UVMG sieht auch eine stärkere Abstimmung der verschiedenen Institutionen vor, die in Deutschland für den Arbeits- und Gesundheitsschutz verantwortlich sind. Als Antwort darauf wurde die Gemeinsame Deutsche Arbeitsschutzstrategie (GDA) ins Leben gerufen – ein Verbund aus staatlichen Arbeitsschutzbehörden und den Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung. Die GDA hat das Ziel, die Sicherheit und Gesundheit aller in Deutschland Beschäftigten durch systematische Arbeitsschutzmaßnahmen mit noch mehr Nachdruck zu fördern. Unter dem Dach der GDA wurden elf Arbeitsprogramme ins Leben gerufen, darunter 2009 das Programm „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Pflege“, das von der BGW geleitet wird. Es setzt bei der Prävention von Rückenerkrankungen an und hat auch die psychischen Belastungen von Pflegekräften im Blick. Die Konzeption des Programms und seine Fortschritte wurden regelmäßig im Ausschuss für Prävention und Arbeitsschutz vorgestellt und beraten. Die BGW setzt sich innerhalb der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie besonders für das Thema Pflege ein. Zur Unterstützung des Programms entwickelte die BGW mit ihren GDA-Partnern das InternetPortal „gesund-pflegen-online.de“. Dessen Kernstück ist eine Online-Selbstbewertung für Pflegeeinrichtungen, die besonders auf die Bedürfnisse kleinerer und mittlerer Unterneh- 13 men ausgerichtet ist. Damit können diese ohne großen Aufwand selbst analysieren, wo sie beim Arbeits- und Gesundheitsschutz stehen. Falls nötig, erhalten sie Unterstützungsangebote – zum Wohle ihrer Beschäftigten. Bis Ende 2011 nutzten knapp 2.000 Einrichtungen das Portal. Auch die betrieblichen Interessenvertretungen können das Instrument zur Unterstützung ihrer Aufgaben nutzen. Gerade bei der Entwicklung des GDA-Programms und des Portals „gesund-pflegen-online.de“ war der Praxisbezug der Selbstverwaltungsmitglieder zu ihren eigenen Berufsfeldern von großem Vorteil: Sie brachten ihre Erfahrungen nicht nur bei der Arbeit am Konzept ein. Sie trugen auch stark dazu bei, die versicherten Unternehmen auf die Angebote aufmerksam zu machen. 2.6 Kompetenz in Sachen Haut Bei der BGW sind Beschäftigte aus Berufsfeldern mit besonderen Risiken für die Haut versichert: Friseure etwa, die sehr häufig mit Wasser und Haarchemikalien arbeiten, Pflegekräfte, die Patienten waschen, oder Reinigungskräfte in Krankenhäusern, deren Hände von Wasser, Putz- und Desinfektionsmitteln angegriffen werden. Viele Beschäftigte in diesen Berufen leiden unter Ekzemen und entwickeln Allergien. Die typische Folge einer beruflichen Hauterkrankung war früher der Berufsausstieg und die Umschulung in einen Beruf ohne Risiken für die Haut. Dies bedeutete BGW-Faltblatt zu Hautschutzseminaren 14 nicht nur für die Betroffenen einen persönlichen Rückschlag, sondern auch für die Beitragszahler der BGW einen enormen Kostenfaktor, da sie für die Kosten der Behandlung und Umschulung aufkommen müssen. In einigen Berufsfeldern wie dem Friseurhandwerk wurde diese Problematik so gravierend, dass die Beiträge für die versicherten Unternehmen stark anstiegen. In enger Zusammenarbeit von BGW-Selbstverwaltungsgremien, -Fachabteilungen und den Branchenverbänden der betroffenen Berufsgruppen entstand daraufhin in den 1990er-Jahren ein Konzept, das seither als ein Erfolgsmodell im Bereich der gesetzlichen Unfallversicherung angesehen wird. Damals entwickelte die BGW mit der Universitätsklinik Osnabrück das Programm der sogenannten Sekundären Individualprävention (SIP). Es handelt sich um ein Beratungs- und Behandlungskonzept für Versicherte, die unter beruflichen Hautproblemen leiden, mit neuem Ansatz: Wenn Hautschäden schon in einem frühen Stadium behandelt und dann bei der Arbeit Schutzmaßnahmen konsequent beachtet werden, können die Beschäftigten häufig ihren Beruf weiter ausüben und müssen nicht umschulen. Mit diesem Ziel führte die BGW flächendeckend Hautschutzseminare ein, die Behandlung und Präventionsmaßnahmen kombinieren. Wichtig war es für die Selbstverwaltung dabei, Versicherte und ihre Arbeitgeber zu motivieren, sich bei der BGW schon zu melden, wenn sie die ersten Hautstörungen bemerken – und nicht erst, wenn zum Beispiel ein schweres Handekzem vorliegt. Während der zehnten Amtsperiode der Selbstverwaltung baute die BGW das SIP-Programm erfolgreich aus: Zunächst richtete sie auf Beschluss des Vorstands mehrere Schulungs- und Beratungszentren (schu.ber.z) für SIP-Seminare ein. Da sich dies als sehr erfolgreich erwies, wurde das Konzept schließlich deutschlandweit auf alle BGWStandorte ausgeweitet. Neben Seminaren werden dort auch individuelle Sprechstunden angeboten, in denen sich Beschäftigte von Hautexpertinnen und -experten untersuchen und beraten lassen können. Der Ausschuss für Rehabilitation und Heilverfahren hat insbesondere die Gründung der schu.ber.ze und die Entwicklung der Sekundären Individualprävention fachlich vorbereitet und wichtige Impulse gesetzt. 2 Gelebte Verantwortung – die zehnte Amtsperiode Die Strategie erwies sich als erfolgreich: Im Jahr 2007 konnte der Vorstand auf Vorschlag des Ausschusses für Gefahrtarif und Beitragsangelegenheiten zum dritten Mal in Folge das Risiko für Friseure, an einer Berufskrankheit zu erkranken oder einen Arbeitsunfall zu erleiden, herabstufen, diesmal um 17 Prozent. Dadurch reduzierte sich jeweils auch der durchschnittliche BGW-Beitrag. Auch Versicherte anderer Berufsgenossenschaften, zum Beispiel Floristinnen und Floristen sowie Beschäftigte in Metallberufen, haben inzwischen die Möglichkeit, am SIP-Seminarprogramm der BGW teilzunehmen. Weitere Schritte, mit denen die BGW ihre Hautschutzkompetenz stärkte, folgten: Mit dem Weiterbildungszentrum studio78 in Bochum wurde 2008 ein spezielles Angebot für den Friseurnachwuchs geschaffen. Es verknüpft berufliche Inhalte wie Technik, Styling und Friseur-Know-how mit professionellem Hautschutz. Ziel der Selbstverwaltung war es auch, die SIP über den Hautschutz hinaus weiter auszubauen. So wurden die Angebote der Schulungs- und Beratungszentren auf Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems ausgedehnt: 2009 ging eine Rückensprechstunde an den Start, die mittlerweile an allen Standorten angeboten wird. Außerdem hat die BGW 2010 am Berufsgenossenschaftlichen Unfallkrankenhaus Hamburg eine Atemwegssprechstunde für Versicherte eingerichtet, die unter berufsbedingten allergischen Atemwegserkrankungen leiden. 2.7 Erfolgreiche Kampagnen In die Zeit der zehnten Amtsperiode fielen zwei große Kampagnen, die sich auf zwei Schwerpunktthemen konzentrierten: zum einen die Initiative „Aufbruch Pflege“ für das Berufsfeld Pflege, zum anderen die Friseurkampagne „Lebe Deinen Traum“. 2.7.1 „Aufbruch Pflege“ „Aufbruch Pflege“ war eine Initiative der BGW zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und zur Gesundheitsförderung von Pflegekräften. Sie startete 2007 für einen Zeitraum von zwei Jahren. 2 Gelebte Verantwortung – die zehnte Amtsperiode Mit der Kampagne „Aufbruch Pflege“ engagierte sich die BGW für die Gesundheitsförderung bei Pflegekräften. Der Ausschuss für Prävention und Arbeitsschutz hat die Kampagne ausführlich diskutiert und eigene Ideen eingebracht. Im Mittelpunkt standen unter anderem die Herausforderungen des demografischen Wandels: In einer immer schneller alternden Gesellschaft wird nicht nur der Bedarf an Pflegekräften wachsen, auch das Durchschnittsalter der Pflegekräfte selbst steigt an. Für Unternehmen im Bereich Pflege ist es deshalb von zentraler Bedeutung, in die Gesundheit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu investieren. Mit bedarfsgerechten Angeboten zur Prävention berufsbedingter Erkrankungen in der Pflege stieß die BGW auf reges Interesse. Sie konnte viele Pflegeeinrichtungen bei der Verbesserung von innerbetrieblichen Strukturen unterstützen: Durch beispielsweise Seminare, Informationsmaterialien oder individuelle Beratung wurden Unternehmen darin geschult, der Mitarbeitergesundheit größere Achtsamkeit entgegenzubringen. Mit Aktionen und Veranstaltungen brachte die BGW zudem unterschiedliche Akteure aus dem Bereich der Pflege zusammen und stieß so einen gesellschaftspolitischen Diskussionsprozess zur Zukunft der Pflege an. 15 Durch die Kampagne „Aufbruch Pflege“ gelang es der BGW, bei Heim- und Pflegedienstleitungen mehr Bewusstsein für den Stellenwert des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu schaffen. Denn dieser entscheidet als Qualitätsfaktor letztendlich mit über den wirtschaftlichen Erfolg einer Pflegeeinrichtung. Die Selbstverwaltung setzte sich mit der eigens gegründeten „Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung des Konzepts Fortführung der Aktivitäten aus der Kampagne ‚Aufbruch Pflege‘ “ dafür ein, dass die Initiative nach dem offiziellen Ende in eine BGW-Strategie für das Berufsfeld Pflege überführt wurde. Diese Strategie wurde insbesondere mit dem Programm „Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Pflege“ innerhalb der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie abgestimmt. 2.7.2 „Lebe Deinen Traum“ Schon früher beschäftigte sich die BGW mit dem Thema Hautschutz für Friseurinnen und Friseure. Zunächst war es das vorrangige Ziel, die Zahl der hauterkrankten Friseurinnen und Friseure durch Maßnahmen der Sekundären Individualprävention zu senken. Dies gelang sehr erfolgreich. In der zehnten Amtsperiode legte die BGW-Selbstverwaltung einen zusätzlichen Schwerpunkt auf die Primärprävention. Dies sind Maßnahmen, die hel- fen, gesunde Haut zu schützen, um so erst gar keine Hautschäden entstehen zu lassen. Junge Friseurinnen und Friseure sollen in ihrem Beruf arbeiten können, ohne dass ihre Haut dabei krank wird. Mit dieser Zielrichtung rief die BGW im Jahr 2009 gemeinsam mit dem Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks die Kampagne „Lebe Deinen Traum“ zum professionellen Hautschutz für das Friseurhandwerk ins Leben und beschritt dabei ganz neue Wege. Mit einem jungen, unkonventionellen und trendigen Ansatz tritt die BGW an den Friseurnachwuchs heran und motiviert ihn für die wichtigste Präventionsmaßnahme gegen Hauterkrankungen – das Tragen von Schutzhandschuhen beim Haarewaschen. Auf Messen, Plakaten oder dem Internetauftritt der Kampagne wirbt Boris Entrup – bekannt als Schönheitsexperte aus TV-Sendungen für die junge Zielgruppe – für den Trendfaktor gesunde Haut. Eigens gestaltete Produkte wie Handschuhboxen, Aktionen oder auch Spiele tragen die „Lebe Deinen Traum“-Botschaften zu den Nachwuchsfriseurinnen und -friseuren. Auch Friseurunternehmer und -kunden werden einbezogen. Die Kampagne wird noch bis Ende des Jahres 2012 fortgesetzt. Die Arbeitsgruppe (AG) „Friseurkampagne“ hat „Lebe Deinen Traum“ mitkonzipiert und ist auch an deren Steuerung beteiligt. So begleitet die AG, in der sowohl Beschäftigte aus den Fachabteilungen als auch SV-Mitglieder vertreten sind, die gesamte Kampagne. Vor dem Start von „Lebe Deinen Traum“ haben Verwaltung und Selbstverwaltung Kosten und Nutzen genau abgewogen. Ausschlaggebend für das „Ja“ zur Kampagne war folgende Überlegung: Wenn durch die „Lebe Deinen Traum“-Aktionen pro Kampagnenjahr an jedem BGW-Standort nur eine Friseurin ihre Haut besser schützt und nicht den Beruf aufgeben muss, rechnet sich die Kampagne. Eine Umschulungsmaßnahme für die betroffene Friseurin würde die Beitragszahler der BGW pro Fall durchschnittlich 75.000 Euro kosten. Boris Entrup wirbt für das Handschuhtragen beim Haarewaschen. 16 2 Gelebte Verantwortung – die zehnte Amtsperiode 2.8 Forschung Durch Forschung gewinnt die BGW wertvolle Erkenntnisse über Ursachen von Berufskrankheiten, Trends im Unfallgeschehen, Entwicklungen von Gefährdungspotenzialen und Erfolge in der Rehabilitation. Die BGW-Selbstverwaltung hat maßgeblich zu wissenschaftlichen Kooperationen und Projekten beigetragen. Unter anderem haben die Vorstandsmitglieder auf Empfehlung des Verwaltungsausschusses im Jahr 2006 eine Zusammenarbeit zwischen der BGW und der Universität Osnabrück beschlossen. Beide Institutionen forschen gemeinsam zu Prävention und Rehabilitation berufsbedingter Hauterkrankungen. Zwei Jahre später brachte der Vorstand eine Stiftungsprofessur am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) auf den Weg, die von der BGW getragen wird. Parallel setzte der Vorstand einen Stiftungsbeirat ein. Mit der Stiftungsprofessur wurde am UKE ein Kompetenzzentrum ge schaffen, das die Arbeits- und Gesundheitssituation von Pflegekräften und anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen untersucht. Darüber hinaus haben sich der Ausschuss für Prävention und Arbeitsschutz sowie der Vorstand dafür engagiert, die Arbeit in Apotheken sicherer zu machen: So hat die BGW ein Verfahren ent wickelt, mit dem Verunreinigungen am Arbeitsplatz mit Zytostatika – Medikamenten zur Krebsbehandlung – ermittelt werden können. Apo thekenmitarbeiterinnen und -mitarbeiter können mit dieser Messmethode besser vor Gesundheitsgefahren bei der Herstellung von Zytostatika geschützt werden. 2 Gelebte Verantwortung – die zehnte Amtsperiode 17 3 Stabilität und Wachstum – die BGW in den Jahren 2006 bis 2011 Versicherte Personen und Unternehmen Versicherte Unternehmen Versicherte Personen Stichtag: jeweils 31.12. 6.328.019 6.104.091 540.810 2006 6.615.348 565.094 551.826 2007 2008 6.905.762 7.086.899 628.869 599.640 2009 2010 7.213.715 * 651.403 2011 * Hochrechnung Die zehnte Amtsperiode der Selbstverwaltung war geprägt von einer Entwicklung, die seit Jahrzehnten zu beobachten ist: Der Gesundheitsund Wohlfahrtsbereich wächst. Im Zeitraum von 2006 bis 2011 konnte die BGW deshalb eine Zunahme an versicherten Unternehmen und Personen verzeichnen. Dementsprechend stiegen auch die Zahl der Unfälle und Berufskrankheiten von BGW-Versicherten sowie die Summe der Entschädigungsleistungen. 3.1 Steiler Anstieg – Entwicklung der versicherten Unternehmen und Personen In den Jahren 2006 bis 2011 wuchs die BGW von 540.810 auf 651.403 versicherte Unternehmen. Dies bedeutet einen Anstieg um 20,4 Prozent. Die Anzahl der Versicherten stieg im selben Zeitraum von rund 6,1 Millionen auf über sieben Millionen an. 18 3.2 Mehr Arbeitsunfälle, Wegeunfälle, Berufskrankheiten Versichert sind Arbeitsunfälle, Wegeunfälle und Berufskrankheiten. Statistisch erfasst werden meldepflichtige Versicherungsfälle, also solche, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen zur Folge haben. Die Zahl der Arbeitsunfälle nahm zwischen 2006 und 2011 um rund 42,4 Prozent zu. Bei den Wegeunfällen ist traditionell eine stärkere Aufund-ab-Bewegung zu beobachten, da diese Unfälle stark witterungsbedingt sind. In Jahren mit kalten und schneereichen Wintern sind die Zahlen deutlich höher als in anderen. Wegeunfälle sind alle Unfälle, die sich auf dem direkten Weg zur oder von der Arbeit ereignen, unabhängig vom Verkehrsmittel. Die Zahl der bei der BGW eingegangenen Meldungen des Verdachts auf eine Berufskrankheit stieg zwischen 2006 und 2011 um rund 26,9 Prozent an. Es handelt sich in den meisten Fällen um Haut-, Wirbelsäulen- oder Infektionserkrankungen. 3 Stabilität und Wachstum – die BGW in den Jahren 2006 bis 2011 Meldepflichtige Versicherungsfälle Arbeitsunfälle Wegeunfälle Berufskrankheiten Stichtag: jeweils 31.12. 65.267 64.241 57.757 55.696 52.415 45.833 34.909 30.218 24.137 24.227 21.906 8.934 2007 2008 3.3 Mehr Entschädigungsleistungen Im Zeitraum 2006 bis 2011 wuchs die Gesamtsumme der Entschädigungsleistungen um rund 25 Prozent. Dabei handelt es sich um Leistungen für Versicherte, die einen Arbeits- oder Wegeunfall hatten oder an einer Berufskrankheit leiden. 11.338 10.720 9.631 8.892 8.805 2006 26.111 2009 2010 2011 Zum Leistungskatalog zählt sowohl die medizinische und berufliche Rehabilitation als auch die Wiedereingliederung in das gesellschaftliche Leben. Die Entschädigungsleistungen umfassen außerdem die Kosten für Renten, Abfindungen, Beihilfen und Sterbegeld. (Gerundet, in Mio. Euro) Entschädigungsleistungen Stichtag: jeweils 31.12. 441,9 367,8 361,8 376,2 2006 2007 2008 3 Stabilität und Wachstum – die BGW in den Jahren 2006 bis 2011 459,9 399,7 2009 2010 2011 19 4 Gut gerüstet für die Zukunft – Ausblick auf die elfte Amtsperiode In den Sozialwahlen vom Juni 2011 wurde die Selbstverwaltung der BGW für die elfte Amtsperiode von Oktober 2011 bis Oktober 2017 bestimmt. Sie wird in ihrer neuen Zusammensetzung die erfolgreiche Arbeit, die in der zehnten Amtsperiode geleistet wurde, mit großem Engagement fortsetzen. Auch künftig werden ihre Mitglieder daran arbeiten, die BGW weiterzuentwickeln. Die Selbstverwaltungsmitglieder bringen ihre Erfahrungen aus ihren eigenen Berufsfeldern in die Gremienarbeit ein. Eine der ersten Aufgaben der Selbstverwaltung in jeder Amtsperiode ist es, in enger Zusammenarbeit mit der BGW-Verwaltung das Schwerpunktprogramm für den kommenden Sechsjahreszeitraum aufzustellen und zu verabschieden. Dieses Programm beschreibt die strategische Ausrichtung und die Ziele der BGW. In der elften Amtsperiode wird es vorrangig darum gehen, den Arbeits- und Gesundheitsschutz voranzubringen und Versicherte, die sich in Rehabilitation befinden, noch individueller zu beraten und zu versorgen. tet werden. Unter anderem sollen neue Ansätze entwickelt werden, um diesen Themen zu begegnen. Nicht zuletzt müssen die sozialpolitischen Rahmenbedingungen berücksichtigt werden, die sich ständig verändern. Das Programm wird darüber hinaus auch neue Herausforderungen beschreiben und Themen setzen, die in den nächsten Jahren das Handeln der BGW bestimmen werden. Durch die par tnerschaftliche Zusammenarbeit der Fachbereiche der BGW und der Ausschüsse von Vertreterversammlung und Vorstand am Schwerpunktprogramm werden die Ergebnisse auf eine breite Basis gestellt. Das Konzept der Selbstverwaltung hat sich bei der BGW bewährt. Ärzte, Apotheker, Friseure und die vielen anderen Arbeitgebervertreterinnen und -vertreter in den Selbstverwaltungsgremien erleben es unmittelbar, wenn es Handlungsbedarf in ihren Berufsfeldern gibt. Für die Interessen der Versicherten setzen sich Vertreterinnen und Vertreter der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), des Marburger Bunds – Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands – sowie unter dem Dach der Arbeitsgemeinschaft christlicher Arbeitnehmer-Organisationen (ACA) das Kolpingwerk Deutschland, die Katholische Arbeitnehmerbewegung e. V. und der Bundesverband Evangelischer Arbeitnehmerorganisationen ein. Sie klären die Fragen gesunden Arbeitens in ihren Berufsfeldern, bestimmen die Schwerpunkte und steuern die Aufgabenfelder ihrer Berufsgenossenschaft selbst. Die Selbstverwaltung ist ein Modell, das für Praxisnähe steht und sowohl den Interessen der Arbeitgeber als auch denen der Versicherten dient. Auch die Schwerpunkte der vergangenen Jahre wie Kundenorientierung, Dienstleistungsgedanke, demografischer Wandel, psychische Belastungen und Pflege sollen weiter ausgestal- 20 4 Gut gerüstet für die Zukunft – Ausblick auf die elfte Amtsperiode Organigramm der BGW-Selbstverwaltung Vertreterversammlung Ausschüsse der Vertreterversammlung • Haushalts- und Satzungsausschuss • Rechnungsprüfungsausschuss • Widerspruchsausschüsse ¹ – Berlin – Bochum – Delmenhorst – Dresden – Bezirksverwaltung Hamburg – Hauptverwaltung Hamburg (inklusive Einspruchsausschüsse) – Karlsruhe – Köln – Magdeburg – Mainz – München – Würzburg Gemeinsame Ausschüsse von Vertreterversammlung und Vorstand • Ausschuss für Gefahrtarif und Beitragsangelegenheiten • Ausschuss für Prävention und Arbeitsschutz Vorstand Ausschüsse des Vorstands • Bauausschuss • Bußgeldausschuss • Ausschuss für Rehabilitation und Heilverfahren • Ausschuss für Kommunikation • Verwaltungsausschuss • Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnik • Rentenausschüsse ² – Berlin – Bochum – Delmenhorst – Dresden – Hamburg – Karlsruhe – Köln – Magdeburg – Mainz – München – Würzburg Arbeitsgruppen des Vorstands • Jury – BGW-Gesundheitspreis • Arbeitsgruppe „Bescheidgestaltung“ • Gemeinsame Arbeitsgruppe der Selbstverwaltung und der Verwaltung „Friseurkampagne“ • Beirat der Stiftungsprofessur Epidemiologie und Versorgungsforschung bei Pflegeberufen am Universitätsklinikum HamburgEppendorf Arbeitsgruppen des Vorstands mit Beteiligung der Vertreterversammlung • Beirat BGWforum • Arbeitsgruppe zur Ausgestaltung des Konzepts Fortführung der Aktivitäten aus der Kampagne „Aufbruch Pflege“ • Arbeitsgruppe „Überarbeitung der Satzung“ • Wettbewerbsjury „Gesundheitsförderung in der Pflegeausbildung“ ¹ Die Vertreterversammlung entscheidet, ob und wie viele Widerspruchsausschüsse – an der Hauptverwaltung Hamburg auch Einspruchsausschüsse – an den BGW-Standorten eingerichtet werden. Diese Ausschüsse werden von der Vertreterversammlung aus dem gesamten Kreis der BGW-Mitglieder und -Versicherten besetzt. ² Der Vorstand entscheidet, ob und wie viele Rentenausschüsse an den BGW-Standorten eingerichtet werden. Diese Ausschüsse werden vom Vorstand aus dem gesamten Kreis der BGW-Mitglieder und -Versicherten besetzt. Organigramm der BGW-Selbstverwaltung 21 Kontakt – Ihre BGW-Standorte Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) Hauptverwaltung Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg Tel.: (040) 202 07 - 0 Fax: (040) 202 07 - 24 95 www.bgw-online.de Ihre BGW-Kundenzentren Berlin · Spichernstraße 2–3 · 10777 Berlin Bezirksstelle Tel.: (030) 896 85 - 37 01 Bezirksverwaltung Tel.: (030) 896 85 - 0 schu.ber.z* Tel.: (030) 896 85 - 36 96 Bochum · Universitätsstraße 78 · 44789 Bochum Bezirksstelle Tel.: (0234) 30 78 - 64 01 Bezirksverwaltung Tel.: (0234) 30 78 - 0 schu.ber.z* Tel.: (0234) 30 78 - 64 70 studio78 Tel.: (0234) 30 78 - 64 78 Fax: - 37 99 Fax: - 36 25 Fax: - 36 24 Fax: - 64 19 Fax: - 62 49 Fax: - 63 79 Fax: - 63 99 Delmenhorst · Fischstraße 31 · 27749 Delmenhorst Bezirksstelle Tel.: (04221) 913 - 42 41 Fax: - 42 39 Bezirksverwaltung Tel.: (04221) 913 - 0 Fax: - 42 25 schu.ber.z* Tel.: (04221) 913 - 41 60 Fax: - 42 33 Dresden · Gret-Palucca-Straße 1 a · 01069 Dresden Bezirksverwaltung Tel.: (0351) 86 47 - 0 Fax: - 56 25 schu.ber.z* Tel.: (0351) 86 47 - 57 01 Fax: - 57 11 Bezirksstelle Tel.: (0351) 86 47 - 57 71 Fax: - 57 77 Königsbrücker Landstraße 2 b · Haus 2 01109 Dresden BGW Akademie Tel.: (0351) 288 89 - 61 10 Fax: - 61 40 Königsbrücker Landstraße 4 b · Haus 8 01109 Dresden Hamburg · Schäferkampsallee 24 · 20357 Hamburg Bezirksstelle Tel.: (040) 41 25 - 29 01 Fax: - 29 97 Bezirksverwaltung Tel.: (040) 41 25 - 0 Fax: - 29 99 schu.ber.z* Tel.: (040) 73 06 - 34 61 Fax: - 34 03 Bergedorfer Straße 10 · 21033 Hamburg BGW Akademie Tel.: (040) 202 07 - 28 90 Fax: - 28 95 Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg Hannover · Anderter Straße 137 · 30559 Hannover Außenstelle von Magdeburg Bezirksstelle Tel.: (0511) 563 59 99 - 47 81 Fax: - 47 89 Karlsruhe · Philipp-Reis-Straße 3 · 76137 Karlsruhe Bezirksstelle Tel.: (0721) 97 20 - 55 55 Fax: - 55 76 Bezirksverwaltung Tel.: (0721) 97 20 - 0 Fax: - 55 73 schu.ber.z* Tel.: (0721) 97 20 - 55 27 Fax: - 55 77 Köln · Bonner Straße 337 · 50968 Köln Bezirksstelle Tel.: (0221) 37 72 - 53 56 Bezirksverwaltung Tel.: (0221) 37 72 - 0 schu.ber.z* Tel.: (0221) 37 72 - 53 00 Fax: - 53 59 Fax: - 51 01 Fax: - 51 15 Magdeburg · Keplerstraße 12 · 39104 Magdeburg Bezirksstelle Tel.: (0391) 60 90 - 79 20 Fax: - 79 22 Bezirksverwaltung Tel.: (0391) 60 90 - 5 Fax: - 78 25 Mainz · Göttelmannstraße 3 · 55130 Mainz Bezirksstelle Tel.: (06131) 808 - 39 02 Bezirksverwaltung Tel.: (06131) 808 - 0 schu.ber.z* Tel.: (06131) 808 - 39 77 Fax: - 39 97 Fax: - 39 98 Fax: - 39 92 München · Helmholtzstraße 2 · 80636 München Bezirksstelle Tel.: (089) 350 96 - 46 00 Bezirksverwaltung Tel.: (089) 350 96 - 0 schu.ber.z* Tel.: (089) 350 96 - 45 01 Fax: - 46 28 Fax: - 46 86 Fax: - 45 07 Würzburg · Röntgenring 2 · 97070 Würzburg Bezirksstelle Tel.: (0931) 35 75 - 59 51 Bezirksverwaltung Tel.: (0931) 35 75 - 0 schu.ber.z* Tel.: (0931) 35 75 - 58 55 Fax: - 59 24 Fax: - 58 25 Fax: - 59 94 *schu.ber.z = Schulungs- und Beratungszentrum 22 Kontakt 23 Bestell-Nr.: SX-SV10A · 05/2015 · CR/MGr www.bgw-online.de BGW · Pappelallee 33/35/37 · 22089 Hamburg