Zum Antrag auf verkaufsoffene Sonntage im Stadtgebiet Bochum

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Zum Antrag auf verkaufsoffene Sonntage im Stadtgebiet Bochum
25.01.2013 - Gemeinsame Stellungnahme des Einzelhandelsverbandes und der IHK
Zum Antrag auf verkaufsoffene Sonntage im Stadtgebiet Bochum
In einer von der Stadtverwaltung Bochum erbetenen Stellungnahme zum Antrag auf verkaufsoffene Sonntage im
Stadtgebiet Bochum haben sich der Einzelhandelsverband Ruhr-Lippe und die Industrie- und Handelskammer
Mittleres Ruhrgebiet am heutigen Freitag, 25. Januar 2013, gemeinsam positioniert. In dem Schreiben heißt es:
?Wir kommen dieser Bitte gerne nach ? im Interesse der Bochumer Kaufmannschaft und im Gesamtinteresse der
Stadt Bochum.
Angesichts der im letzten Jahr geführten Debatten und getroffenen Entscheidungen zu Sonntagsöffnungen in
Bochum appellieren wir an alle politischen Kräfte dieser Stadt, dazu beizutragen, dass die Selbstdarstellung und
Außenwahrnehmung von Bochum nicht beschädigt, sondern gefördert wird. Nur so kann es gelingen, Menschen
als Investoren, Unternehmer, Arbeitnehmer, Kunden, Touristen und Bürger für Bochum zu gewinnen. Vor diesem
Hintergrund halten wir es für notwendiger denn je, eine sachgerechte Abwägung über die verkaufsoffenen
Sonntage in Bochum vorzunehmen. Sachgerecht bedeutet aber ausdrücklich auch, die Wettbewerbsposition des
Einzelhandelsstandortes Bochum richtig einzuordnen und praxisferne und damit unnötige Reglementierungen zu
vermeiden.
So hat es sich ? anders als von dem Einen oder Anderen im letzten Jahr vorausgesagt ? eben nicht bewahrheitet,
dass andere Städte dem Bochumer Vorbild gefolgt sind, die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage deutlich zu
reduzieren. Im Gegenteil: Sämtliche Städte im unmittelbaren Umfeld und insbesondere die Oberzentren im
Ruhrgebiet haben die Anzahl der verkaufsoffenen Sonntage beibehalten oder sogar erhöht. Keine andere
Kommune ist Bochum gefolgt ? es wurde ein Alleingang, der Bochum auf der Landkarte der
Einzelhandelsstandorte im Ruhrgebiet ins Abseits gestellt hat.
Um so schwieriger war es, die Bochumer Kaufmannschaft davon zu überzeugen, auch für dieses Jahr eine
Lösung mizutragen, die dem am 22. Februar letzten Jahres zwischen Kirchen, Gewerkschaften,
Einzelhandelsverband und IHK getroffenen Kompromiss folgt. Insbesondere deshalb, weil die gefundene Lösung
nicht nur deutlich unter den bestehenden, sondern auch deutlich unter den zukünftigen gesetzlichen
Möglichkeiten bleibt. So erlaubt das derzeit geltende Ladenöffnungsgesetz NRW vier verkaufsoffene Sonntage für
jede Verkaufsstelle. Eine Obergrenze für die Gesamtanzahl von verkaufsoffenen Sonntage existiert zZt nicht, soll
aber mit der Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes eingeführt werden. So sieht das aktuell in Aufstellung
befindliche neue Ladenöffnungsgesetz NRW eine Ladenöffnung an insgesamt 12 verkaufsoffenen Sonntagen
sowie einen verkaufsoffenen Sonntag im Advent vorsehen. Das heißt im Klartext, dass sich der jetzt gestellte
befindliche neue Ladenöffnungsgesetz NRW eine Ladenöffnung an insgesamt 12 verkaufsoffenen Sonntagen
sowie einen verkaufsoffenen Sonntag im Advent vorsehen. Das heißt im Klartext, dass sich der jetzt gestellte
Antrag mit neun verkaufsoffenen Sonntagen deutlich unter dem bewegt, was die große Mehrheit der
Landtagsfraktionen als sinnvoll, sachgerecht und ausgewogenen betrachtet. Dieser Antrag zeugt damit von einem
großen Respekt vor dem im letzten Jahr gefassten Dringlichkeitsbeschluss des Bochumer Stadtrates.
Bei alledem waren und sind der Einzelhandelsverband und die IHK als Interessenvertretung der Bochumer
Kaufmannschaft stets zum konstruktiven Dialog mit den Kirchen und Gewerkschaften bereit. Dabei verstehen wir
diesen Dialog als einen permanenten Prozess, der sich dadurch auszeichnen sollte, dass ausdrücklich beide
Seiten bereit sind, in kleinen Schritten aufeinander zuzugehen. Dialog darf und kann aber niemals bedeuten, dass
eine der beiden Seiten auf ihrer Fundamentalposition beharrt und darauf wartet, dass sich die andere Seite auf sie
zubewegt. Dialog und Kooperation sind keine Einbahnstraßen!
An dieser Stelle gilt es noch einmal zu betonen, dass sich die Bochumer Kaufmannschaft unter hohem
organisatorischen Aufwand und unter Zurückstellungen legitimer Interessen einzelner Stadt- und Ortsteilzentren
zum eingereichten Antrag auf neun Verkaufsoffene Sonntage ? einschließlich eines gemeinsamen
verkaufsoffenen Sonntags im Advent ? für das gesamte Stadtgebiet einvernehmlich ausgesprochen hat. Dies
führt u.a. dazu, dass kein eigener verkaufsoffener Sonntag zum Maiabendfest stattfinden kann, sondern ein
gemeinsamer verkaufsoffener Sonntag mit Linden veranstaltet werden muss. Das dieses erzielte Einvernehmen
der Bochumer Einzelhändler keine Selbstverständlichkeit ist, verdeutlichen die zahlreichen Beispiele in den
Nachbarkommunen Bochums. Damit zeigt die Bochumer Kaufmannschaft ein Maß an Kompromissbereitschaft,
das im Ruhrgebiet ? ja landesweit ? seinesgleichen sucht.
Nicht nur, dass die Anzahl der jetzt beantragten verkaufsoffenen Sonntage weit unterhalb des gesetzlich
Möglichen liegen ? nein, sie liegt auch mit deutlichem Abstand hinter der Anzahl an beantragten resp. in Teilen
schon genehmigten verkaufsoffenen Sonntage in den Nachbarstädten ? wie dem Mittelzentrum Witten mit 12
verkaufsoffenen Sonntagen. Dies gilt aber ausdrücklich auch für die im Wettbewerb mit Bochum stehenden
Oberzentren wie Essen, wo für das laufende Jahr sogar 23 verkaufsoffene Sonntage durch den Stadtrat
genehmigt worden sind.
Wie bereits dargelegt: Die Einigung auf neun verkaufsoffene Sonntage ist den Bochumer Kaufleuten extrem
schwer gefallen. Wir sind aber fest davon überzeugt, eine gute Lösung gefunden zu haben, die den Bedingungen
des Dringlichkeitsbeschlusses gerecht wird und sowohl für die Unternehmen als auch die Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter im Bochumer Einzelhandel akzeptable Bedingungen sicherstellt.
So bleibt es bei der freiwilligen Reglementierung resp. Beschränkung von drei verkaufsoffenen Sonntagen pro
Verkaufsstelle, obwohl ? wie zuvor dargestellt - das alte wie auch das neue Ladenöffnungsgesetz vier offene
Sonntage pro Verkaufsstelle vorsehen. Es ist der Kaufmannschaft weiterhin gelungen, sich auf einen
verkaufsoffenen Sonntag im Advent zu verständigen. Dies ist ein enormes Zugeständnis, da gerade der Advent
für die Kaufmannschaft zu den umsatzstärksten Zeiten des Jahres zählt. Nahezu 30 % des gesamten
Jahresumsatzes wird in der Adventszeit erzielt. Insofern ist es eine keine Kunst zu prognostizieren, dass dieser
Umsatz nicht gehalten werden kann, wenn in den Nachbarstädten wie Essen und Dortmund mehrere
verkaufsoffene Sonntage im Advent stattfinden. Die Abwanderungen von Kunden und damit von Kaufkraft und
Umsatz ist vorprogrammiert.
Der durch den Antrag zum Ausdruck kommenden Selbstbeschränkung zum Trotz löst die Bochumer
Der durch den Antrag zum Ausdruck kommenden Selbstbeschränkung zum Trotz löst die Bochumer
Kaufmannschaft sogar noch eine weitere im vorgenannten Kompromiss zwischen Kirchen, Gewerkschaften,
Einzelhandelsverband und IHK formulierte Zielsetzung ein: die Qualitätssteigerung der verkaufsoffenen Sonntage
durch die freiwillige Wiedereinführung des Anlassbezuges für alle neun beantragten verkaufsoffenen Sonntage.
Damit erfüllt sie zugleich ? dem politischen Willen auf Landesebene bereits im Vorgriff Rechnung tragend ? ein
Kriterium, das sich erst im neuen Ladenöffnungsgesetz finden wird.
Bei alledem werden wir uns dafür einsetzen, dass die an verkaufsoffenen Sonntagen teilnehmenden
Unternehmen ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freiwillig einsetzen und für eine entsprechende tarifliche
Vergütung sorgen. Hierzu liegt uns u.a. ein Schreiben des Betriebsrates der Firma Baltz vor, in dem deutlich wird,
dass der Betriebsrat den Einsatz an verkaufsoffenen Sonntagen unterstützt und die Vergütung mit großer
Mehrheit von über 90 % der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angenommen wurde.
Auch der Betriebsrat der Firma Hardeck bezieht Stellung und bestätigt, dass der Einsatz der Mitarbeiter freiwillig
erfolgt und eine festgelegte Sonderzahlung geleistet wird. Die Firma Saturn lässt ihre Mitarbeiter soweit möglich
nur an zwei verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr arbeiten und erbringt die tariflich vereinbarten Zulagen in vollem
Umfang. Die vorgenannten Schreiben haben wir ebenso als Anlage beigefügt wie vergleichbare Anschreiben
anderer Einzelhandelsunternehmen.
Abschließend möchten wir nochmals mit Nachdruck darauf verweisen, dass die verkaufsoffenen Sonntage mit
einem hohen lokalen Engagement der vor Ort ansässigen Einzelhändler verbunden sind.
Gleiches gilt für lokale Interessen- und Werbegemeinschaften. Dieses in großen Teilen auch ehrenamtliche
Engagement sollte nicht durch weitere Restriktionen leichtsinnig aufs Spiel gesetzt werden. Der Einzelhandel
kennzeichnet das Leben in jeder Stadt ? er sichert die Nahversorgung und belebt unsere Zentren.
Wir plädieren daher ausdrücklich dafür, den vorliegenden Antrag positiv zu bescheiden. Dies wäre ein klares und
unmissverständliches Bekenntnis nicht nur für die Unterstützung der Bochumer Innenstadt im regionalen
Wettbewerb, sondern auch für den Erhalt und die Entwicklung lebendiger Stadtteilzentren, die für diese Stadt und
ihre Versorgungsstrukturen unverzichtbar sind. Dabei verweisen wir zum widerholten Male darauf, dass gerade
für die Stadtteilzentren die verkaufsoffenen Sonntage, die unabhängig von der Innenstadt durchgeführt werden,
ein starkes Profilierungsinstrument darstellen. Wird Händlern und Gewerbetreibenden in Stadtteilen die
Möglichkeit genommen, sich mit eigenen verkaufsoffenen Sonntagen von Aktionen der Innenstadt abzusetzen,
führt das aufgrund der in der Regel deutlich größeren Attraktivität des innerstädtischen Einzelhandels de facto
dazu, dass die Stadtbezirkszentren und Stadtteilzentren noch weiter ins Abseits geraten. Dies würde wiederum zu
einer Ungleichbehandlung genau jener Zentren führen, die von grundlegender Bedeutung für die Sicherstellung
der Nahversorgung der Bevölkerung sind.?
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