N I E D E R S C H R I F T über die S I T Z U N G N r
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N I E D E R S C H R I F T über die S I T Z U N G N r
1 Informationen aus der S I T Z U N G des Marktgemeinderates Stadtlauringen vom 09.02.2012 1 Vorstellung des Jahresbetriebsplanes 2012 zur gemeindlichen Forstwirtschaft Sachvortrag: Zu diesem Tagesordnungspunkt wurde Herr Forstamtsrat Spiegel begrüßt, der den Jahresbetriebsplan 2012 vorstellte. Herr Spiegel berichtete, dass in 2011 2.000 fm Holz eingeschlagen worden sind. Das waren 400 fm unter dem Hiebsatz von 2.400 fm wie festgelegt. Grund hierfür war u. a., dass schwaches Holz aufgearbeitet werden musste, was aufwändig ist. Zum in 2011 durchgeführten Waldbegang des Marktgemeinderates regte Herr Spiegel eine Wiederholung in 2012 an. Dabei könnte auch der Wildverbiss überprüft werden. Weiter führte Herr Spiegel aus, dass der Schwammspinner in 2011 im Wald des Marktes Stadtlauringen keinen Schaden angerichtet hat. Sorge bereitet allgemein das Eichensterben, das jedoch im gemeindlichen Wald noch nicht besorgniserregend sei. Da gelte es die Entwicklung weiter zu beobachten, so Herr Spiegel. Festzustellen war aber ein Eschentriebsterben, das bereits in Sulzdorf aufgetreten ist. Der am 3. und 4. Mai aufgekommene Frost hat lt. Herrn Spiegel keine Schäden im Wald angerichtet. In 2012 ist ein Holzeinschlag von 2.555 fm geplant. Davon entfallen auf Endnutzung 795 fm und auf die Vornutzung insgesamt 67,7 ha Waldfläche. Der Holzeinschlag ist u. a. geplant in Oberlauringen, Stadtlauringen, Ballingshausen, Fuchsstadt und Wettringen. Anpflanzungen sind vorgesehen in Oberlauringen, Fuchsstadt und Ballingshausen. Weiter sind geplant Pflegemaßnahmen und Maßnahmen zum Waldschutz sowie zum Unterhalt der Wege. Dies verursacht Ausgaben von 120.410,75 €. Dem gegenüber stehen Einnahmen von 136.500,00 €, die sich zusammensetzen aus 126.500,00 € Holzernte und 10.000,00 € Zuschuss. Aussprache: Auf Anfrage führte Herr Spiegel aus, dass aktuell ca. 1.000 Ster Brennholz bestellt sind. Da voraussichtlich nicht mehr Brennholz anfällt wurde die Entgegennahme von Bestellungen gestoppt. Sollte wider Erwarten mehr Brennholz anfallen könnten weitere Bestellungen entgegengenommen werden. Ein entsprechender Hinweis wird im Amtsblatt des Marktes 2 Stadtlauringen veröffentlicht. Ein Abraumverstrich fand schon statt, dem ein weiterer folgen wird, so wurde auf Anfrage erklärt. Zur Frage nach dem Wertzuwachs des Waldes merkte Herr Spiegel an, dass der Zuwachs höher sei als die Ernte. Ein intensiverer Holzeinschlag wäre bei geschädigten Bäumen grundsätzlich möglich, so Herr Spiegel. Allerdings seien in 2011 keine nennenswerten Zufallsergebnisse angefallen. Weiter wurde zum Zuwachs angemerkt, dass ein tatsächlicher Wert erst dann festgestellt werden kann, wenn der Einschlag erfolgt ist. Herrn Forstamtsrat Spiegel wurde für seine Arbeit und seinen Vortrag gedankt. Beschluss: Dem Jahresbetriebsplan und der Jahresbetriebsnachweisung 2012 wurde zugestimmt. Sie sind Bestandteil dieser Niederschrift. Anwesend: 13 Stimmberechtigt: 13 Für den Antrag: 13 Gegen den Antrag: 0 2 Rad- und Wirtschaftswegebau Wettringen/Fuchsstadt/Ellertshäuser See - Vorstellung der Planung Sachvortrag: Vorgestellt wurden die Planung zum Ausbau des Rad- und Wirtschaftsweges Wettringen/Fuchsstadt/Ellertshäuser See und die zu erwartenden Kosten. Danach verläuft der Weg von der Seemeisterstelle am Ellertshäuser See südlich der Kreisstraße in Richtung Fuchsstadt bis zum Weg Fl.Nr. 2813 der Gemarkung Altenmünster mit einer Breite von 2,50 m (Abschnitt 1). Von da ab ist der Weg mit einem Ausbau von 3,00 m geplant. Dieser verläuft über den Sauerquellenbach und das Grundstück Fl. Nr. 339 der Gemarkung Fuchsstadt und den bestehenden Weg Fl.Nr. 336 der Gemarkung Fuchsstadt bis zur westlichen Einfahrt von Fuchsstadt. Von dort geht der Weg weiter durch Fuchsstadt über die Straßen „Zum See“, „Rosengarten“, „Münsterer Weg“ und den Weg Fl.Nr. 424/1 der Gemarkung Fuchsstadt über die Umgehungstraße. Über das Grundstück Fl.Nr. 364 der Gemarkung Fuchsstadt (nördlich neben der Umgehungsstraße) führt der Weg weiter über Fl.Nr. 97/1 der Gemarkung Fuchsstadt. Ab da geht es über die Wege Fl.Nr. 230 und 230/1 der Gemarkung Wettringen weiter bis zum Weg Fl.Nr. 294 der Gemarkung Wettringen und über diesen bis zum Ausbauende am Weg Fl.Nr. 238 der Gemarkung Wettringen (Abschnitte 2 und 3). 3 Die Strecke beträgt insgesamt 2.827 m. Über den Sauerquellenbach wird ein Brückenbauwerk errichtet. Der Gesamtaufbau im Abschnitt 1 beträgt 30,5 cm und in den Abschnitten 2 und 3 43,0 cm. Die Gesamtkosten hierfür sind mit 472.000,00 € berechnet. Mit Förderung wird gerechnet in Höhe bis 55 %. Das entspricht einer Summe von ca. 226.000,00 €. Der Anteil Dritter wird entsprechend der bisherigen Regelungen ca. 50.000,00 € betragen. Der Eigenanteil des Marktes Stadtlauringen beläuft sich auf rd. 196.000,00 €. Aussprache: Angemerkt wurde, dass in Fuchsstadt (am Friedhof vorbei über den Hochbehälter) bereits ein Radweg zum Ellertshäuser See ausgewiesen ist. Den Nutzern bleibt es künftig überlassen welchen Weg sie nutzen werden. Die Führung von Radwegen durch Ortschaften sei sinnvoll, so wurde einer entsprechenden Frage entgegnet. Empfohlen wurde, am Übergang der Umgehungsstraße nördlich von Fuchsstadt entsprechende Beschilderungen anzubringen. Zu den künftigen Eigentumsverhältnissen bzgl. des Weges wurde geantwortet, dass dies noch zu klären sei. Beschluss: Festgelegt wurde: a) Mit den Flurbereinigungsgenossenschaften und den Jagdgenossenschaften ist der Finanzierungsanteil von ca. 50.000,00 € zu besprechen und mit dem Amt für Ländliche Entwicklung sind die Gespräche über die Förderung zu führen. b) Der Planung in der Fassung des Entwurfs vom 20.01.2012 und der Kostenberechnung vom 20.01.2012 von 472.000,00 € wurde zugestimmt. c) Die Verwaltung wurde beauftragt die Finanzierungsgespräche zu führen. Über das Ergebnis dieser Gespräche, der Finanzierung und der Durchführung der Maßnahme ist im Marktgemeinderat zu gegebener Zeit abschließend zu beraten und zu beschließen. Anwesend: 13 Stimmberechtigt: 13 Für den Antrag: 13 Gegen den Antrag: 0 4 3 Bauanträge Sachvortrag: Von Frau Katharina Götz wurde ein Antrag zum Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses zu einem Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 690/1 der Gemarkung Birnfeld vorgelegt. Das Baugrundstück liegt in einem Wohngebiet im Innenbereich von Birnfeld. Die Erschließung ist ausreichend gesichert. Gegen das Bauvorhaben bestehen keine Bedenken. Aussprache: Auf Aussprache wurde verzichtet. Beschluss: Dem Antrag wurde zugestimmt. Anwesend: 13 Stimmberechtigt: 13 Für den Antrag: 13 Gegen den Antrag: 0 4 Informationen zum Antrag auf verkehrsrechtliche Maßnahmen im Gemeindeteil Oberlauringen Sachvortrag: Das Schreiben des Landratsamtes Schweinfurt vom 17.01.2012 sowie eine verkehrsrechtliche Anordnung vom 17.01.2012 wurden zur Kenntnis gegeben. Mit Beschlüssen vom 01.06.2010, TOP 3, 17.06.2010, TOP 2, sowie 30.06.2011, TOP 3, hatte der Marktgemeinderat sich bereits mit dieser Angelegenheit befasst. Mit Schreiben vom 19.07.2011 wurde das Landratsamt Schweinfurt in Kenntnis gesetzt, dass der Marktgemeinderat in der Sitzung vom 30.06.2011 unter TOP 3 festgelegt hat, eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf mindestens 80 km/h anzustreben. Hierzu verweist das Landratsamt Schweinfurt in seinem Schreiben vom 17.01.2012 auf erneute Gespräche mit dem Staatlichen Bauamt und der Polizeiinspektion Schweinfurt sowie auf durchgeführte Geschwindigkeitsmessungen und einschlägige Verwaltungsvorschriften. Es kommt zum Ergebnis, dass eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h weder zielführend noch zulässig ist. Vom Landratsamt Schweinfurt wurde für den Fußgängerübergang auf Höhe der Gärten zum Tieftalsee auf der ST 2280 für beide Fahrtrichtungen 5 das Zeichen 101 (Gefahrenstelle) mit Zusatzzeichen „Fußgänger kreuzen“ angeordnet. Das Landratsamt Schweinfurt schlägt darüber hinaus vor, an diesem Übergang auf beiden Seiten Abweisbügel anzubringen, um ein ungebremstes Einfahren von Radfahrern in die ST 2280 zu verhindern. Diese müssten vom Markt Stadtlauringen angebracht werden. Weiter schlägt es vor, die Zufahrt zum Wirtschaftsweg Fl.Nr. 1568/11, die in der Baulast der Flurbereinigungsgenossenschaft Oberlauringen liegt, in Abstimmung mit dem staatlichen Bauamt zu schließen. Aussprache: Auf Aussprache wurde verzichtet. Beschluss: Festgelegt wurde - entsprechend des Vorschlags des Landratsamtes Schweinfurt - Abweisbügel am Fußgängerübergang in Höhe der Gärten zum Tieftalsee anzubringen. Den Vorschlag, die Zufahrt zum Wirtschaftsweg Fl.Nr. 1568/11 zu schließen, wird an den zuständigen Träger der Baulast, Flurbereinigungsgenossenschaft Oberlauringen, weitergeleitet. Anwesend: 13 Stimmberechtigt: 13 Für den Antrag: 13 Gegen den Antrag: 0 5 Verfahren zur Förderung privater Maßnahmen im Rahmen des Programmes "Dorferneuerung" in Fuchsstadt, Oberlauringen, Sulzdorf und Wettringen Sachvortrag: In den Gemeindeteilen Fuchsstadt, Oberlauringen, Sulzdorf und Wettringen laufen seit einiger Zeit Maßnahmen der Dorferneuerung. Im Rahmen dieser Verfahren werden unter bestimmten Voraussetzungen auch private Maßnahmen gefördert. Insgesamt liegen Anträge für private Maßnahmen über Kosten von rd. 930.000,00 € durch 21 Antragsteller vor. Der hierfür in Aussicht gestellte Zuschuss beträgt rd. 157.000,00 €. Aussprache: Angemerkt wurde, dass zurzeit bereits in vier Gemeindeteilen Dorferneuerungsmaßnahmen laufen. In diesen Gemeindeteilen werden auch private Maßnahmen gefördert. Die Antragsteller werden auch von den Fachleuten des Amtes für Ländliche Entwicklung vor Ort beraten. Es wurde empfohlen, diese Förder- und Beratungsmöglichkeiten zu nutzen, zumal das Verfahren sehr einfach sei. Informationen hierzu können im Rathaus Stadtlauringen eingeholt werden. 6 Die Anzahl der bereits gestellten Anträge sowie der Kostenumfang und die in Aussicht gestellten Fördersummen seien Beleg dafür, dass Verfahren zur Dorferneuerung der richtige Weg zur Weiterentwicklung der Orte sind. 6 Verschiedenes a) Zur Kenntnis wurde gegeben der Flyer zur Einweihung des Dorfplatzes in Wetzhausen, die am 17.05.2012 stattfinden wird. Die gute Unterstützung durch das Amt für Ländliche Entwicklung wurde hervorgehoben. b) Zur Kenntnis gegeben wurde, dass die Bürgerversammlung Altenmünster auf den 15.03.2012 um 20.00 Uhr verlegt worden ist. in c) Vorgetragen wurde, dass in Fuchsstadt wieder eine Anschlagtafel angebracht werden sollte, an der auch auswärtige Veranstalter ihre Werbeplakate anbringen können. Ergänzt wurde, dass auch in anderen Gemeindeteilen Anschlagtafeln angebracht werden sollten. Dem wurde entgegnet, dass man drüber unterschiedlicher Auffassung sein könne und diese Angelegenheit zu besprechen ist. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an. gez. Heckenlauer, 1. Bürgermeister