Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung

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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Steuerliche
Unbedenklichkeitsbescheinigung
Die Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis
gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bei der Stadt Herten
bestehen.
Die Vorlage einer solchen Bescheinigung ist z.B. Bestandteil der
gewerblichen Zuverlässigkeitsprüfung nach dem Gaststättengesetz. Auch
werden Aufträge von öffentlichen Stellen nur dann vergeben, wenn die
steuerliche Unbedenklichkeit nachgewiesen werden kann. Der Wohnsitz
der Antragstellerin/des Antragstellers oder der Firmenstandort muss
daher Herten sein.
Notwendige Unterlagen
Der Antrag auf Ausstellung einer steuerlichen
Unbedenklichkeitsbescheinigung kann formlos, ggf. auch telefonisch
gestellt werden. Anschließend wird die Bescheinigung zu Ihnen nach
Hause oder direkt zur anfordernden Behörde gesandt.
In dringenden Fällen können Sie auch zu uns kommen und - nach Vorlage
des Personalausweises - die Bescheinigung sofort mitnehmen.
Rechtsgrundlagen
Gaststättengesetz (GastG)
Gebühren
keine
Ihre Ansprechperson
Andreas Waschelewski
Telefon: 0 23 66 / 303 376
[email protected]
Standort: 2. OG
Raum: 253 | Gebäude: Rathaus
Lastschrifteinzug
Sparen Sie Zeit und evtl. sogar Gebühren und nehmen Sie am
Lastschriftverfahren teil.
Stadt Herten
Kurt-Schumacher-Str. 2
45699 Herten
Telefon: 0 23 66 / 303 - 0
Telefax: 0 23 66 / 303 - 255
[email protected]
www.herten.de