Primecoach bietet mehr …. Management Consulting und Coaching
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Primecoach bietet mehr …. Management Consulting und Coaching
Herausforderung FinfraG Primecoach Informationsveranstaltung vom 29. Februar 2016 Wollerau, im Februar 2016 1 1. Begrüssung und Inhalt 1. Begrüssung und Inhalt 2. Kurzvorstellung Primecoach 3. FinfraG 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Übersicht FinfraG Finanzmarktinfrastrukturen im Allgemeinen Handelsplätze im Speziellen Übrige Infrastrukturen im Speziellen - Segregierungspflichten Handel mit Derivaten erweiterte Journal-, Melde- und Offenlegungspflichten Verwahrung Tätigkeiten 4. Handlungsbedarf bei Finanzinstituten 5. Zu guter Letzt: FINIG und FIDLEG 4. Fragen und Antworten 5. Koordinaten 2 2. Kurzvorstellung Primecoach Primecoach ist eine unabhängige Beratungsgesellschaft mit Fokus auf die Finanzindustrie. Wir beraten Finanzinstitute in strategischen und operativen Fragestellungen. Dank unserem langjährigen und breiten Erfahrungsschatz unterstützen wir Sie entlang der gesamten Wertschöpfungskette und des Life-Cycle. Operating Excellence und robuste Governance stehen dabei im Vordergrund. Wir sorgen für praxisorientierte Lösungen. Zu unseren Kunden gehören: Banken Fondsgesellschaften unabhängig von ihrer Rechtsform Asset Manager (unabhängige Institute, Versicherungen, etc.) Vertriebsorganisationen Pensionskassen, Sovereign Wealth Funds Revisionsgesellschaften Aufsichtsbehörden, Regierungen und Berufsverbände 3 2. Kurzvorstellung Primecoach Marco Chinni (Partner / CEO) Erfahrung: 38 Jahre Erfahrung in der Finanzbranche davon über 15 Jahre im Asset Management Gründung Primecoach: Oktober 2008 Fachgebiete: General Management, Corp. Governance In- und Outsourcing, Riskmanagement Prozesssteuerung, Fondsadministration Vertriebscontrolling, Produktentwicklung Dr. iur. Beatrix Jäger (Partner / Senior Consultant) Erfahrung: 19 Jahre Erfahrung in der Finanzindustrie, davon 4 Jahre als Juristin, 10 Jahre FMA Liechtenstein (Leiterin Wertpapieraufsicht) Eintritt Primecoach: September 2010 Fachgebiete: Legal, Beratung in aufsichtsrechtlichen Fragen, Corp. Governance, Compliance Regulierungsaufgaben, Zulassungsverfahren 4 2. Kurzvorstellung Primecoach Unsere Kernkompetenzen: Sozialkompetenz Fachkompetenz Methodenkompetenz Praxiserfahrung Finanzinstitute Praxiserfahrung Aufsicht Praxisorientierte Lösungen 5 2. Kurzvorstellung Primecoach Primecoach Cockpit Unternehmensstrategie Kernkompetenzen Zielmärkte & -kunden Konjunktur Konkurrenzsituation Ressourcen Finanz- und Fondsmarktregulierung Produkte Kundenfront Handel Back Office Asset Mgt Verwahrung Revision Set-up Zulassung Betrieb Change Mgt Liquidation Finance, Human Resource, IT & Logistics Corp. Center Corporate Governance Compliance Risk Management Internal Audit 6 2. Kurzvorstellung Primecoach Aktuelle Themen: FinfraG FIDLEG und MiFID II FINIG Abwicklung von Banken Zulassungsverfahren Regulatory Monitoring und Impact Assessment Crossborder Vertrieb und entsprechende Risiken Compliance Management Risikomanagement Key Investor Information Documents und Basisinformationsblätter Digitalisierung im Finanzbereich GwV-FINMA und Online Identifikation 7 3. FinfraG 1. Begrüssung und Inhalt 2. Kurzvorstellung Primecoach 3. FinfraG 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Übersicht FinfraG Finanzmarktinfrastrukturen im Allgemeinen Handelsplätze im Speziellen Übrige Infrastrukturen im Speziellen Handel mit Derivaten erweiterte Journal- und Meldepflichten sowie Offenlegungspflichten Tätigkeiten 4. Handlungsbedarf bei Finanzinstituten 5. Zu guter Letzt: FINIG und FIDLEG 6. Fragen und Antworten 7. Koordinaten Verwahrung 8 3.1. Übersicht FinfraG Einordnung FinfraG im Globalen Rahmen – G20 Widerstandsfähige Finanzinstitutionen Too big to fail Basel III Globale systemrelevante Institute Solvency II Vergütungspolitik Stabile Derivatmärkte Meldepflichten Money Market Funds erweiterte Tätigkeiten Regional systemrelevante Institute National systemrelevante Institute Shadow Banking Übrige Reformen Makroprudenzielle Überwachung Verwahrung Intl. Kooperation in der Aufsicht Abrechnung über zentrale Gegenparteien «Verbriefungs -industrie» Hedge Fund Regulierung 9 3.1. Übersicht FinfraG Einordnung FinfraG in Finanzmarktregulierung Schweiz BankG VAG KAG FiniG NBG (BEHG) FIDLEG FINMAG erweiterte Tätigkeiten Verwahrung FinfraG* GWG* * Auch Privatsektor (nicht nur Finanzinstitute) betroffen 10 3.1. Übersicht FinfraG Ziel und Zweck des FinfraG Nationaler Nachvollzug von internationalen Regulierungsstandards für Finanzmarktinfrastrukturen (z.B. MiFID) und Nachhandelspflichten für Derivate (z.B. EMIR / Dodd Frank Act) – G20 Verpflichtungen und FSB Empfehlungen Stärkung des Schweizer Finanzmarktes (System- und Funktionsschutz) Erhöhung Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Finanzinstitute Erhöhung des Anlegerschutzes durch Reduktion der Gegenparteirisiken erweiterte Verbesserung der Marktüberwachung auf Mikro- undTätigkeiten Makroebene Verwahrung Transformation (teilweise) der Selbstregulierung der Börsen in eine prudenzielle Regulierung 11 3.1. Übersicht FinfraG Übersicht Finanzmarktinfrastrukturen Börsen & MTF Handel mit Derivaten Meldepflichten Organisierte Handelssysteme Zentralverwahrer Zahlungssysteme Offenlegung erweiterte Tätigkeiten Verwahrung Clearingpflichten Risikominderungspflichten Transaktionsregister Zentrale Gegenparteien Offenlegungspflichten & Marktmissbrauch (Handelspflicht OTC über Handelsplatz/system) Marktmissbrauch 12 3.2. Finanzmarktinfrastrukturen im Allgemeinen Finanzmarktinfrastrukturen im Allgemeinen: Bewilligungspflichtig durch FINMA Bewilligungsvoraussetzungen Gewähr für einwandfreie Geschäftsführung Anforderungen an: Aufbau- und Ablauforganisation Personelle Besetzung Mindestkapital erweiterte Tätigkeiten Verwahrung BCP und Notfallplanung Delegation Auslandbezug Interessenkonflikte (!) Etc. Besondere Anforderungen für systemisch bedeutsame Infrastrukturen 13 3.2. Finanzmarktinfrastrukturen im Allgemeinen Zeitachse Verabschiedung durch Parlament 06/2015 10/2015 Inkrafttreten 01/2016 06/2016 09/2016 12/2016 Bewilligte/anerkannte Infrastrukturen stellen neues Bewilligungs- / Anerkennungsgesuch Ablauf Referendumsfrist Neue Infrastrukturen: Meldung bei FINMA Neue Infrastrukturen: Bewilligungsgesuch bei FINMA und Einhaltung Anforderungen 14 3.3. Handelsplätze und organisierte Handelssysteme im Speziellen Einordnung Handelsplätze & Organisierte Handelssysteme Handelsplätze Organisierte Handelssysteme Strombörsen erweiterte Tätigkeiten Verwahrung Börsen Multilaterale Handelssysteme 15 3.3. Handelsplätze und organisierte Handelssysteme im Speziellen Börsen: Einrichtung zum multilateralen Handel und Kotierung von Effekten, Austausch von Angeboten unter Teilnehmern nach nichtdiskretionären Regeln Organisatorische Anforderungen – geordneter Handel Vor- und Nachhandelstransparenz Überwachung der Kursbildung (Marktmissbrauch) Zusammenarbeit Zulassungsreglement für Teilnehmer und Finanzinstrumente Unabhängige Beschwerdeinstanz erweiterte Tätigkeiten Verwahrung Vermeidung von Interessenkonflikten Abtrennung von übriger Geschäftstätigkeit Organisatorische Abhilfemassnahmen Konfliktpotential Eigengeschäfte Multilaterales Handelssystem (MTF/MHS): Wie Börse, aber ohne Kotierung von Effekten 16 3.3. Handelsplätze und organisierte Handelssysteme im Speziellen Organisierte Handelssysteme Multilateraler Handel von Effekten od. anderen FI zum Austausch von Angeboten/Vertragsabschluss nach diskretionären Regeln Multilateraler Handel von FI, die keine Effekten sind, zum Austausch von Angeboten/Vertragsabschluss nach nicht diskretionären Regeln Bilateraler Handel von Effekten oder anderen Finanzinstrumenten, das den Austausch von Angeboten bezweckt. erweiterte Verwahrung Voraussetzung für Bewilligungs- oder Anerkennungspflicht: Bewilligung als Tätigkeiten Bank oder Effektenhändler oder als Handelsplatz Gewalten- und Funktionstrennung sowie Vermeidung von Interessenkonflikten Sicherstellung eines geordneten Handels Handelstransparenz (Vor- und Nachhandelstransparenz) Überwachung Aufzeichnungspflichten Geordneter Handel (auch für algorithmischer- und Hochfrequenzhandel) 17 3.3. Handelsplätze und organisierte Handelssysteme im Speziellen Zeitachse Verabschiedung durch Parlament 06/2015 10/2015 Inkrafttreten 01/2016 06/2016 09/2016 12/2016 Bewilligte/anerkannte Infrastrukturen stellen neues Bewilligungs- / Anerkennungsgesuch Ablauf Referendumsfrist Neue Infrastrukturen: Meldung bei FINMA Neue Infrastrukturen: Bewilligungsgesuch bei FINMA und Einhaltung Anforderungen 18 3.4. Übrige Infrastrukturen im Speziellen Zentralverwahrer: Betreiber zentraler Verwahrungsstelle oder eines Effektenabwicklungssystems Abrechnung, Abwicklung, Zentralverwahrung von Effekten und anderen Finanzinstrumenten, gestützt auf einheitliche Regeln und Prozesse Diverse Anforderungen an Sicherheit, Liquidität, Fristen, Eigenmittel, etc. Segregierungspflichten durch Zentralverwahrer: Eigene Vermögensgegenstände des Zentralverwahrers von denjenigen der Teilnehmer und für jeden einzelnen Teilnehmer Angebot an Teilnehmer zur Trennung der Vermögenswerte bis auf Stufe erweiterte Verwahrung Tätigkeiten Endkunde Segregierungspflichten durch die Teilnehmer: Trennung von eigenen Vermögenswerten von denjenigen seiner Endkunden auf Stufe Zentralverwahrer Einräumung der Wahlmöglichkeit: Einzelkunden-Depottrennung oder Omnibus-Depottrennung Bei Einzelkunden-Depottrennung: gesonderte Hinterlegung der überschiessenden, einzelnen Einschussforderungen. 19 3.4. Übrige Infrastrukturen im Speziellen Zahlungssysteme: Einrichtung, welche nach einheitlichen Regeln und Verfahren Zahlungsverpflichtungen abwickelt. Als Bank ist keine zusätzliche Bewilligung notwendig Transaktionsregister: Einrichtung zur zentralen Sammlung, Verwaltung und Aufbewahrung von erweiterte Verwahrung Daten über Transaktionen mit Derivaten Tätigkeiten Kaum Betroffenheit durch die Kantanalbanken, ausser als Nutzer von Transaktionsregister Datenaufbewahrung Datenveröffentlichung auf aggregierter und anonymisierter Basis Datenzugang für inländische und unter Umständen für ausländische Behörden Datenübermittlung auf aggregierter und anonymisierter Basis an Private erlaubt 20 3.4. Übrige Infrastrukturen im Speziellen Zentrale Gegenpartei (CCP): Einrichtung, welche nach einheitlichen Regeln und Verfahren als Käufer oder als Verkäufer zwischen Gegenparteien von Effektengeschäften oder Kontrakten in Finanzinstrumenten auftritt. Teilnehmer haben angemessene Sicherheiten zu leisten (Ersteinschusszahlungen, Nacheinschusszahlungen plus Beiträge an Ausfallfonds) Besondere Anforderungen an: Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen erweiterte Tätigkeiten Verwahrung Eigenmittel und Risikoverteilung Liquidität Verfahren bei Ausfall von Teilnehmern Segregierung Übertragbarkeit von Sicherheiten 21 3.4. Übrige Infrastrukturen im Speziellen Zentrale Gegenpartei (CCP): Segregierung durch die Teilnehmer: Trennung der Vermögenswerte des Teilnehmers von denjenigen seiner indirekten Teilnehmern in Omnibus- oder segregierten Konti / Depots Option: indirekte Teilnehmer können komplette Segregierung verlangen FINMA kann ausländische CCP anerkennen erweiterte Tätigkeiten Verwahrung 22 3.4. Übrige Infrastrukturen im Speziellen Zeitachse Verabschiedung durch Parlament 06/2015 10/2015 Inkrafttreten 01/2016 06/2016 09/2016 12/2016 Bewilligte/anerkannte Infrastrukturen stellen neues Bewilligungs- / Anerkennungsgesuch Ablauf Referendumsfrist Neue Infrastrukturen: Meldung bei FINMA Neue Infrastrukturen: Bewilligungsgesuch bei FINMA und Einhaltung Anforderungen 23 3.5. Handel mit Derivaten Einführung neuer Vorschriften und Pflichten: Meldepflichten für OTC und börsennotierte Derivate Clearingpflichten von bestimmten Derivatkontrakten über Zentrale Gegenparteien Risikominimierungspflichten von nicht zentral abgewickelten Derivatkontrakten (Handelspflicht von OTC Derivaten über Handelsplätze und organisierte erweiterte Handelssysteme - Plattformhandelspflicht) Verwahrung Tätigkeiten Bundesrat erlässt Implementierungszeitpunkt in Anlehnung an Einführung in der EU unter EMIR 24 3.5. Handel mit Derivaten Geltungsbereich: Finanzielle Gegenparteien: Banken, Versicherungen, Fondsleitung/SICAV, VV-KAG, Effektenhändler Vorsorgeeinrichtungen und Anlagestiftungen Nicht finanzielle Gegenparteien: Alle übrigen Unternehmen (Kriterium: Handelsregistereintrag), ausser sie haben sich schriftlich dazu verpflichtet, keine Derivatgeschäfte zu tätigen (Überprüfung durch Revisionsstelle) erweiterte Tätigkeiten Nicht unterstellt: Verwahrung Bund, Kantonen, Gemeinden, SNB, BIZ Privatpersonen ohne Handelsregistereintrag Nur Meldepflicht: multilaterale Entwicklungsbanken, Sozialversicherungseinrichtungen der öffentlichen Hand 25 3.5. Handel mit Derivaten Klassifizierung der Gegenpartei Kleine Grosse Finanzielle Gegenpartei Ausstehendes Volumen (brutto) über alle OTC-D.< CHF 8 Mrd. Alle nicht kleinen Nicht Finanzielle Gegenpartei Ausstehendes Volumen (brutto) pro Derivatkategorie: alle nicht Kredit- und Aktien-D: CHF 1.1 Mrd. kleinen erweiterte Verwahrung Zins-, Devisen-, Rohwahren-D: Tätigkeiten CHF 3.3 Mrd. Korrekte Klassifizierung ist entscheidend, weil damit Pflichten oder Befreiung von Pflichten verbunden sind Selbstdeklarationsprinzip – Bank darf sich darauf verlassen, wie sich die Gegenpartei selber einstuft (ausser es besteht Evidenz, dass die Selbstdeklaration falsch ist) Nicht einzurechnen sind Hedging Positionen, sofern sie unmittelbar mit der Geschäftstätigkeit, dem Liquiditätsmanagement oder der Vermögensbewirtschaftung zusammenhängen 26 3.5. Handel mit Derivaten Nicht Finanzielle Gegenpartei NFC Finanzielle Gegenpartei FC gross (+) klein (-) gross (+) klein (-) zentrale Clearing Pflicht Ja Nein Ja Nein Meldepflicht Ja Ja Ja Ja/Nein1 - Minimierung operationelle Risiken / Gegenparteirisiko: (Bestätigung, Abstimmung, Differenzbereinigung, Porfoliokompression) Ja Ja Ja Ja/Nein2 - Bewertung (täglich) Ja Nein Ja Nein - Leistung von Sicherheiten Ja Ja Ja Nein - (Handelspflicht - zu späterem Zeitpunkt) Ja Nein Ja Nein Pflichten bei nicht zentral abgewickelten Derivaten: 1 keine Meldepflicht bei zwei NFC- 2 Keine Portfolio Abstimmung bei zwei NFC- erweiterte Tätigkeiten Verwahrung 27 3.5. Handel mit Derivaten Clearingpflicht über zentrale Gegenpartei: OTC Derivatgeschäfte zwischen grossen Gegenparteien (FC+ und NFC+) müssen zwingend über eine zentrale Gegenpartei abgewickelt werden Ausnahmen: Von der Pflicht ausgenommene Derivate (Ermessen FINMA – derzeit noch offen, wird im Q1 2016 erwartet) Geschäfte mit kleinen Gegenparteien Weitere Bedingungen wie zugelassene Sicherheiten, Margen, Haircuts, etc. erweiterte Verwahrung Tätigkeiten richten sich nach den Bestimmungen über CCP sowie deren internen Reglementen 28 3.5. Handel mit Derivaten Operating Model zwischen FC+ (indirektes Clearing) Derivatkontrakt Bank A Trade Repository Meldung Tätigkeiten erweiterte Clearing Broker Collateral Management Collateral Management Bank xy Zentrale Gegenpartei Collateral Management 29 3.5. Handel mit Derivaten Operating Model zwischen FC+ und NFC+ Derivatkontrakt Bank A Trade Repository Collateral Management Collateral Management Kunde Nicht finanzielle Gegenpartei erweiterte Meldung Tätigkeiten Bank A als Clearing Broker Clearing Broker Collateral Management Zentrale Gegenpartei Collateral Management 30 3.5. Handel mit Derivaten Zeitachse Clearingpflicht Bekanntmachung durch FINMA* Clearing von D-TRX von direkten Teilnehmern untereinander T0 T0+6M T0+12M Verwa T0+18M hrung Clearing von D-TRX von direkten Teilnehmern mit anderen FC+ Clearing von D-TRX der übrigen FC+ Clearing aller übrigen D-TRX, welche der Clearingpflicht unterliegen *voraussichtlich Q1 2016 31 3.5. Handel mit Derivaten Meldepflichten: Alle Derivatgeschäfte (OTC und börsengehandelte) müssen an Transaktionsregister gemeldet werden, ausser Geschäfte unter NFC Meldepflichtige Person: Bei zentral abgerechneten Derivaten = zentrale Gegenpartei Sonst: nach Hierarchieschema: Grosse Finanzielle Gegenpartei Finanzielle Gegenpartei Verkaufende Partei Oder gemäss indiv. Vereinbarung erweiterte Tätigkeiten Verwahrung Zeitpunkt der Meldung: T+1! Inhalt der Meldung: diverse Angaben, insbesondere Identität der Gegenpartei – Einholen der Zustimmung der betroffenen Person bei Meldung ins Ausland, sofern Personendaten gemeldet werden Format: Gemäss Verordnung (in Anlehnung an internationale Standards: LEI (20 Zeichen), UTI (52 Zeichen)) Meldung unterliegt einem Life Cycle Management während der Laufzeit des Kontrakts 32 3.5. Handel mit Derivaten Zeitachse Meldepflichten Bewilligung / Anerkennung Melderegister durch FINMA* T0 T0 + 6M T0 + 9 M Start Meldepflicht von offenen D-TRX für FC+ und CCP T0 + 12M erweiterte Tätigkeiten Verwahrung Start Meldepflicht von offen D-TRX für FC- und NFC+ Start Meldepflicht für alle übrigen Gegenparteien *voraussichtlich Q2 2016 33 3.5. Handel mit Derivaten Risikominimierungspflichten: Alle Derivate, welche nicht zentral abgewickelt werden unterstehen Risikominimierungspflichten: Versand von Bestätigungen über Einzelgeschäft (T+2; ab 16:00 abgeschlossen oder komplexe TRX: T+3) Abstimmung der ausstehenden Geschäfte und Beherrschung der Risiken Schlichtungsverfahren bei Meinungsverschiedenheiten Regelmässige Durchführung von Portfoliokompression sofern mehr als 500 ausstehende Geschäfte (mind. 2 mal p.a.) erweiterte Tätigkeiten Verwahrung Tägliche Bewertung zu aktuellen Kursen (Marktpreis oder anerkanntes Bewertungsmodell) Nicht finanzielle Gegenparteien können Dritte zur Bewertung heranziehen Austausch von Sicherheiten Trennung von eigenen Vermögenswerten Insolvenzrechtliche Absicherungen Details gemäss Verordnung Gewisse Ausnahmen für NFC34 3.5. Handel mit Derivaten Zeitachse Risikominderungspflicht OTC D-TRX Inkrafttreten FinfraV = 1.1.2016 Bestätigung, Abstimmung, Streitbeilegung, Kompression: FC+, FC- und NFC+ Bestätigung, Abstimmung, Streitbeilegung, Kompression: NFC1.1.2016 1.1.2017 1.7.2017 1.9.2017 ab 1.9.2019 Start Bewertungspflicht für alle Start Nachschusszahlungspflicht ausser >3’000 Mrd. OTC D.* *Wenn ausstehende OTC D >3’000 Mrd., Beginn Nachschusszahlungspflicht per 1.9.2016 Start Ersteinzahlungspflicht ausser > 750 Mrd. OTC D. 35 3.6. Journal- und Meldepflichten sowie Offenlegungspflichten Führung Effektenjournal Neu: Klarstellung, dass auch Derivate, welche Effekten als Basiswerte haben, aufzuzeichnen sind! Börsengesetzliche Meldepflichten Neu: Angaben zur Identifizierung des Wirtschaftlich Berechtigten (WiBE Definition gem. VSB 16(?) Neu: Klarstellung, dass auch Derivate, welche Effekten als Basiswerte haben, zu melden sind Neue Anforderungen an Valorenstammdaten erweiterte Tätigkeiten Verwahrung Bei mehreren Effekten als Basiswerten: Meldung an einen Handelsplatz Zu Berücksichtigen: Umfangreiche Zusatzanforderungen an Valorenstamm unter FIDLEG Offenlegungspflichten: Neu: offenlegungspflichtig sind auch Personen, welche in eigenem Ermessen Stimmrechte ausüben dürfen (z.B. Proxy Advisors, etc.) 36 4. Handlungsbedarf bei Finanzinstituten 1. Begrüssung und Inhalt 2. Kurzvorstellung Primecoach 3. FinfraG 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 Übersicht FinfraG Finanzmarktinfrastrukturen im Allgemeinen Handelsplätze im Speziellen Übrige Infrastrukturen im Speziellen Handel mit Derivaten Journal- und Meldepflichten sowie Offenlegungspflichten 4. Handlungsbedarf bei Finanzinstituten 5. Zu guter Letzt: FINIG und FIDLEG 6. Fragen und Antworten 7. Koordinaten Verwahrung 37 4. Handlungsbedarf bei Finanzinstituten Hohe Komplexität mit zahlreichen Ausnahme- und Sonderregelungen Zahlreiche Fristen Aufklärung der Kunden Klassifizierung der Gegenparteien und Kunden Korrekte Einschätzung betr. organisierte Handelssysteme Meldepflichten an Transaktionsregister Collateral Management Überwachung erweiterte Tätigkeiten Überarbeitung aller Derivatverträge, Anschlussverträge Verwahrung Segregierungspflichten Interne Weisungen und Prozessdokumentationen Definition des Wirtschaftlich Berechtigten Ergänzung der Valorenstammdaten mit «underlayings» Berücksichtigung von aktuellen Marktentwicklungen bezüglich Besicherung! 38 4. Handlungsbedarf bei Finanzinstituten Phase 1 Phase 3 Milestone 3 Implementierung: • Vertragswesen • Trading / Execution • Clearing und Settlement • Reporting • Collateral Management • Risikominimierung • Segregierung • Melde- und Journalpflichten erweiterte Tätigkeiten Phase1 Projektmanagement Milestone 2 Projektadministration & Reporting Phase 2 Service Provider Selection: (z.B. Trade Repository, Clearing Broker, CCP, Collateral Manager) Anforderungsprofile, RFP, Auswertung, Empfehlung Knowhow Transfer Milestone 1 Vorprojekt/Fitnesscheck: GAP-Analyse über Wertschöpfungskette Ausarbeitung Massnahmenplan Kostenevaluation Umsetzungsplanung & Target Operating Model 39 4. Handlungsbedarf bei Finanzinstituten Unterstützung von Primecoach: • Umfassendes Knowhow; u.a. auch in EMIR • FinfraG Projekterfahrung bei FC+ und FC- / NFC • Erfahrung im Handel und in der Abwicklung • Gesamtprojektmanagement • Ausarbeitung von Gesamt- und Detailkonzepten • Target Operating Modelling, Prozessdesign • Vertragsgestaltung • Kundenkommunikation und -veranstaltungen • Sparring Partner und Knowhow Lieferant, etc. erweiterte Tätigkeiten Verwahrung Ihr Nutzen: • Knowhow Verbreiterung in der gesamten Unternehmung • Planungssicherheit • Erhöhung der Umsetzungsgeschwindigkeit • Profilierung gegenüber Kunden 40 4. Zu guter Letzt: FINIG und FIDGLEG 1. Begrüssung und Inhalt 2. Kurzvorstellung Primecoach 3. FinfraG 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 Übersicht FinfraG Finanzmarktinfrastrukturen im Allgemeinen Handelsplätze im Speziellen Übrige Infrastrukturen im Speziellen Handel mit Derivaten erweiterte Journal- und Meldepflichten sowie Offenlegungspflichten Tätigkeiten Zusammenfassung und Handlungsbedarf 4. Handlungsbedarf bei Finanzinstituten 5. Zu guter Letzt: FINIG und FIDLEG 6. Fragen und Antworten 7. Koordinaten Verwahrung 41 4. Zu guter Letzt: FINIG und FIDGLEG Ziele der Neuordnung Einheitliche Regelungen für alle Finanzintermediäre schaffen Verhinderung von Regulatory Arbitrage Vermögensverwalter und -berater sollen auch in der Schweiz einer prudentiellen Aufsicht unterstellt werden Vorgaben aus MiFID und MiFIR sowie PRIIPs Erreichen des Marktzugangs in der EU für Schweizererweiterte Finanzdienstleister Tätigkeiten Verwahrung Fahrplan: Vorberatungen in der WAK Ständerat Jan/Feb plus April 2016; parlamentarische Behandlung im Sommer 2016 Mögliches Inkrafttreten: 2018 Wenig Zeit im Verhältnis zum Umsetzungsaufwand!! 42 4. Zu guter Letzt: FINIG und FIDGLEG Geltungsbereich: Finanzdienstleister, Kundenberater, Produzent von Finanzinstrumenten Pflicht zur Kundensegmentierung nach vordefiniertem Raster Aus- und Weiterbildung der Berater Verhaltensregeln Informationspflicht in Bezug auf: Finanzdienstleister selber, angebotene Leistungen und Finanzinstrumente (Basisinformationsblatt) Risikoaufklärung erweiterte Tätigkeiten Verwahrung Angemessenheitstest Eignungstest Dokumentationspflicht / Rechenschaftsablage Transparenz und Sorgfalt bei Kundenaufträgen Angemessene Organisation des FD Interessenkonflikte (inkl. Retrozessionen) 43 4. Zu guter Letzt: FINIG und FIDGLEG Beraterregister Prospektpflicht und Prospektprüfstelle Basisinformationsblatt Publikationspflicht Strukturierte Produkte und Sondervermögen Ombudstellen / Anschlusspflicht Strafbestimmungen FiniG: erweiterte Tätigkeiten Verwahrung Schwierigste Anforderungen an «unabhängige» Vermögensverwalter 44 4. Zu guter Letzt: FINIG und FIDGLEG Fazit: • Umfangreiche Anpassungen notwendig • Regulierungsnovelle mit grösstem Anpassungsbedarf seit Bestehen des Schweizer Finanzplatzes • FidleG bietet unzählige Chancen, aber auch Risiken • Wahrnehmung von Chancen benötigt viel Vorlaufzeit – Rasche Projektierung Empfehlung: erweiterte Tätigkeiten Verwahrung • Starten Sie Ihre Projektplanung so schnell als möglich • Pro-aktive Wahrnehmung von Chancen benötigt mehr Zeit als re-aktive Umsetzung • Sichern Sie die notwendigen Ressourcen frühzeitig 45 5. Fragen und Antworten 1. Begrüssung und Inhalt 2. Kurzvorstellung Primecoach 3. FinfraG 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 Übersicht FinfraG Finanzmarktinfrastrukturen im Allgemeinen Handelsplätze im Speziellen Übrige Infrastrukturen im Speziellen Handel mit Derivaten erweiterte Journal- und Meldepflichten sowie Offenlegungspflichten Tätigkeiten Zusammenfassung und Handlungsbedarf 4. Handlungsbedarf bei Finanzinstituten 5. Zu guter Letzt: FINIG und FIDLEG 6. Fragen und Antworten 7. Koordinaten Verwahrung 46 5. Fragen und Antworten erweiterte Tätigkeiten Verwahrung 47 6. Koordinaten Vielen Dank für Ihr Interesse. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihren FinfraG, FINIG und FIDLEG Projekten. Neue Ideen für die Finanzindustrie Ihre Ansprechpartner: Marco Chinni: [email protected] Tel.: +41 55 462 15 50 Mobile: +41 79 236 78 29 Beatrix Jäger: erweiterte [email protected] Tätigkeiten Tel.: +41 55 462 15 51 Mobile: +41 79 964 07 52 Verwahrung Primecoach AG Verenastrasse 4b CH – 8832 Wollerau www.primecoach.ch 48