Mieter belügt Vermieter: Fristlose Kündigung ist
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Mieter belügt Vermieter: Fristlose Kündigung ist
Mieter belügt Vermieter: Fristlose Kündigung ist deshalb gerechtfertigt Täuscht ein Mieter seinen Vermieter über das Vorhandensein eines Mangels der Mieträume, obwohl der Mieter selbst den Mangel verursacht hat, berechtigt dies den Vermieter zur fristlosen Kündigung, entschied das Düsseldorfer Oberlandesgericht im März 2011. Eine Angestellte des Mieters beschädigte einen Heizkörper in den Mieträumen, als sie ihn unfachmännisch von der Wand löste um ihn zu reinigen. Gegenüber dem Vermieter gab der Mieter wahrheitswidrig an, dass der Heizkörper sich aufgrund unsachgemäßer Montage von der Wand gelöst habe. Er wusste jedoch, dass seine Angestellte dies verschuldet hatte. Auf Grund dieser Angabe ließ der Vermieter die Reparatur des Heizkörpers auf seine Kosten ausführen. Als der Vermieter die Wahrheit erfuhr, kündigte er das Mietverhältnis fristlos. Der Vermieter hat das Mietverhältnis durch die fristlose Kündigung wirksam und zu Recht beendet. Zu den Pflichten eines Mieters gehört es, den Vermieter wahrheitsgemäß über alle Umstände zu informieren, die für das Mietverhältnis bedeutsam sind. Gegen diese Verpflichtung hatte der Mieter verstoßen, indem er beim Vermieter bewusst den Eindruck erweckte, dass der Heizkörper sich selbständig von der Wand löste. Aufgrund dieser Lüge war der Vermieter davon ausgegangen, dass ein von ihm zu beseitigender Mangel der Mieträume vorliegt. Durch das Verhalten des Mieters wurde das Vertrauensverhältnis zwischen Vermieter und Mieter zerstört. Dies ist ein zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund. Eine vorherige Abmahnung durch den Vermieter war entbehrlich, da das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört war und nicht wieder hergestellt werden konnte (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.03.11, Az. 24 U 102/10).