Justizministerialblatt (JMBl.) NRW 2015 - BRD Nazi
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Justizministerialblatt (JMBl.) NRW 2015 - BRD Nazi
Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 1 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Januar 2015, Nr. 1 Zum Jahreswechsel Liebe Kolleginnen und Kollegen, das traditionelle Grußwort des Justizministers zur Jahreswende möchte ich ganz bewusst dazu nutzen, mich bei allen Justizangehörigen unseres Landes für die in den letzten zwölf Monaten geleistete Arbeit zu bedanken. Sie haben auch 2014 Hervorragendes geleistet. Für die meisten Bürgerinnen und Bürger des Landes ist das Funktionieren der Justiz in einem Rechtsstaat selbstverständlich. Ich weiß, dass dies eben keine Selbstverständlichkeit ist! Die Justiz ist kein Apparat, sondern lebt von dem besonderen Engagement der Justizangehörigen in allen Dienstzweigen. Ihr hoher Einsatz, Ihr Verantwortungsbewusstsein und Ihre Leistungen zeichnen die nordrheinwestfälische Justiz aus. Dabei ist die nordrhein-westfälische Justiz ohne Zweifel eine der besten und erfolgreichsten in Deutschland. Deshalb möchte ich Ihnen ausdrücklich namens der Landesregierung und auch ganz persönlich für Ihren täglichen Einsatz danken! Denn Sie, meine Damen und Herren, arbeiten jeden Tag hart dafür, dass die nordrhein-westfälische Justiz so gut dasteht. Ich freue mich darauf, mit Ihnen gemeinsam im Jahr 2015 allen sich dann stellenden Herausforderungen zu begegnen und wünsche Ihnen und Ihren Familien, aber auch allen übrigen Leserinnen und Lesern des Justizministerialblattes einen guten und gesunden Start in das neue Jahr und für das Jahr 2015 persönlich und beruflich alles Gute. Thomas Kutschaty MdL Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen 1 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 1 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Dienstausweise im NRW-Design…………………………………………………………….. 2 Organisation der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen - Josef-Neuberger-Haus - 3 Fachbereiche Pädagogik und Sozialdienst im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen…….. 5 Dienstkleidungvorschrift für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen……………….. 8 Aktenordnung für die Arbeitsgerichtsbarkeit (AktO-ArbG)………………………………… 9 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 10 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 15 Allgemeine Verfügungen Nr. 1. Dienstausweise im NRW-Design AV d. JM vom 16. Dezember 2014 (2000 - I. 4) - JMBl. NRW S. 2 I. Die AV d. JM vom 22. September 2009 (2000 - I. 4) - JMBl. NRW S. 229 - wird wie folgt geändert: 1. Der Ziffer 2 des Abschnitts I. wird der folgende Buchstabe c) angefügt: „Die Inhaberin/der Inhaber ist berechtigt, im Dienst Schusswaffen nach Maßgabe der mitzuführenden Schießberechtigung zu tragen.“ 2. Die Sätze 1 und 2 der Ziffer 1 im Abschnitt IV. sind zu streichen. II. Diese AV tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 2 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 1 Nr. 2. Organisation der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen - Josef-Neuberger-Haus AV d. JM vom 16. Dezember 2014 (2400 - IV. 58) - JMBl. NRW S. 3 1. Status, Name, Sitz, Wappen und Dienstsiegel der Justizvollzugsschule 1.1 Die Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen - Josef-Neuberger-Haus - (Justizvollzugsschule) mit Sitz in Wuppertal ist eine Ausbildungseinrichtung der Justizverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen. 1.2 Sie führt die Bezeichnung „Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen - Josef-Neuberger-Haus -“. 1.3 Die Justizvollzugsschule führt das Landeswappen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe f der Verordnung über die Führung des Landeswappens vom 16.05.1956 (SGV. NRW Gliederungsnummer 113). 1.4 Die Umschrift des kleinen Landessiegels lautet: „Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen - Josef-Neuberger-Haus -“. 2. Dienst- und Fachaufsicht über die Justizvollzugsschule Die Justizvollzugsschule untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (Justizministerium). 3. Leitung der Justizvollzugsschule 3.1 Die Justizvollzugsschule wird von einer Beamtin oder einem Beamten des höheren Dienstes geleitet, die oder der vom Justizministerium bestellt wird. 3.2 Zur Stellvertreterin oder zum Stellvertreter bestellt das Justizministerium eine Beamtin oder einen Beamten vornehmlich des höheren Dienstes, die bzw. der zugleich mit den Aufgaben der Verwaltungsleiterin oder des Verwaltungsleiters betraut wird. 4. Aufgaben der Justizvollzugsschule 4.1 Als zentrale Ausbildungsstätte in der Erwachsenenbildung für die schulische Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter für die Laufbahnen des mittleren Dienstes bei den Justizvollzugseinrichtungen obliegen der Justizvollzugsschule insbesondere folgende Aufgaben: 4.1.1 Vorbereitung, Organisation und Durchführung der schulischen Ausbildungsabschnitte I - III, orientiert an den für die Arbeit in den Justizvollzugseinrichtungen maßgeblichen Erfordernissen, 3 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 1 4.1.2 Vorbereitung und Organisation der Laufbahnprüfung in Abstimmung mit den Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse, 4.2 Die Justizvollzugsschule organisiert für das Justizministerium das Auswahlverfahren für die Laufbahn des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes bei Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen. Das Nähere regelt das Justizministerium. 4.3 Das Justizministerium kann der Justizvollzugschule Aufgaben zur anstaltsübergreifenden Steuerung übertragen. Das Nähere regelt das Justizministerium. 4.4 Darüber hinaus kann die Justizvollzugsschule als Tagungsstätte für Fachtagungen in eigener Trägerschaft, Fortbildungen der Justizakademie NRW, justizinterne Dienstbesprechungen und Konferenzen sowie Veranstaltungen anderer Träger dienen. 5. Bestellung der Lehrkräfte an der Justizvollzugsschule 5.1 Die Lehraufgaben an der Justizvollzugsschule werden von hauptamtlichen und nicht hauptamtlichen Lehrkräften wahrgenommen. Die Leiterin oder der Leiter der Justizvollzugsschule bestellt die haupt- und die nicht hauptamtlichen Lehrkräfte im Einvernehmen mit dem Justizministerium. 5.2 Zu Lehrkräften dürfen nur Personen bestellt werden, die über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen und die nach ihrer Persönlichkeit und ihren pädagogischen Fähigkeiten für die vorgesehenen Lehraufgaben geeignet sind. 5.3 Die Lehrkräfte sollen in der Regel im nordrhein-westfälischen Justizvollzug tätig sein. Bei nicht hauptamtlichen Lehrkräften wird die Bestellung nach Nr. 5.1 erst ausgesprochen, wenn die Genehmigung zur Ausübung der Nebentätigkeit oder einer Ausnahme nach § 52 Abs. 1 Satz 2 LBG vorgelegt worden ist. 6. Zeichnungsformen 6.1 Die Leiterin oder der Leiter der Justizvollzugsschule führt im Schriftverkehr die Bezeichnung „Die Leiterin/Der Leiter der Justizvollzugsschule des Landes Nordrhein-Westfalen - JosefNeuberger-Haus -“. 6.2 Die Vertreterin oder der Vertreter zeichnet mit dem Zusatz „In Vertretung“. 6.3 Die Sachbearbeiterinnen und die Sachbearbeiter zeichnen mit dem Zusatz „Im Auftrag“. 7. In-Kraft-Treten Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Allgemeine Verfügung vom 12. Juni 2009 (2400 - IV. 14) - JMBl. NRW S. 154 - außer Kraft. 4 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 1 Nr. 3. Fachbereiche Pädagogik und Sozialdienst im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen AV d. JM vom 16. Dezember 2014 (1241 - IV. 1) - JMBl. NRW S. 5 1 Einrichtung Die Fachbereiche Pädagogik und Sozialdienst sind zentrale Organisationseinheiten im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Fachbereiche haben ihren Sitz in Düsseldorf. 2 Zielsetzung Die Einrichtung der Fachbereiche dient zum einen der Sicherstellung der fachlichen Beratung des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen (Justizministerium) bei der Aufsicht über die Schul-, Aus- und Weiterbildung der Gefangenen die Sozialarbeit und Sozialpädagogik im Sinne der Strafvollzugsgesetze. Zum anderen steht die in den Fachbereichen gebündelte Fachkompetenz dem Justizministerium, den Justizvollzugseinrichtungen des Landes (Justizvollzugsanstalten, Jugendarrestanstalten und Justizvollzugsschule NRW), dem Kriminologischen Dienst Nordrhein-Westfalen und der Justizakademie Nordrhein-Westfalen in allen Fragen der Pädagogik, der Freizeitgestaltung und des Sports der Sozialarbeit und Sozialpädagogik im Justizvollzug beratend und unterstützend zur Verfügung. 3 Aufgaben 3.1 Den Fachbereichen obliegt die fachliche Beratung und Unterstützung des Justizministeriums, der Justizvollzugseinrichtungen des Landes und der Justizakademie Nordrhein-Westfalen. Die Fachbereiche wirken, soweit fachlich angezeigt, auf eine Vereinheitlichung und/oder eine anstaltsübergreifende Steuerung hin. 3.2 Zu den Aufgaben gehören im Wesentlichen: 3.2.1 Mitwirkung bei der Fachaufsicht über den jeweiligen Fachdienst durch fachliche Voten, 3.2.2 Mitwirkung bei der Planung, Organisation und Fortentwicklung der Pädagogik der Sozialarbeit und Sozialpädagogik im Justizvollzug, namentlich bei der Umsetzung der Fachdienstrichtlinien, 3.2.3 Mitwirkung bei der Qualitätssicherung, 3.2.4, Mitwirkung bei der fachbezogenen Mittelverteilung, 3.2.5 Mitwirkung bei der IT-Unterstützung der Fachdienste bei den Justizvollzugseinrichtungen, 3.2.6 Teilnahme an regelmäßigen Dienstbesprechungen mit dem Justizministerium, 3.2.7 Durchführung von Dienstbesprechungen auch für das Justizministerium - fachbezogen oder mit den Leiterinnen und Leitern des jeweiligen Fachdienstes, 3.2.8 regelmäßiger Kontakt zu allen Justizvollzugseinrichtungen. 5 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 1 3.3 Zu den Aufgaben des Fachbereichs Pädagogik gehören im Wesentlichen: 3.3.1 Koordination der Freizeitgestaltung und des Sports im Justizvollzug, 3.3.2 Mitwirkung bei der Zuweisung der Stellen des pädagogischen Dienstes sowie der Stellen für den erziehungswissenschaftlichen Dienst, 3.3.3 Mitwirkung bei Personalangelegenheiten des pädagogischen Dienstes sowie des erziehungswissenschaftlichen Dienstes, 3.3.4 Mitwirkung bei der Fortbildung insbesondere für die Angehörigen des pädagogischen Dienstes sowie für den erziehungswissenschaftlichen Dienst, 3.3.5 Zusammenarbeit mit externen Bildungs- und Freizeiteinrichtungen sowie mit dem Landessportbund Nordrhein-Westfalen. 3.4 Zu den Aufgaben des Fachbereichs Sozialdienst gehören im Wesentlichen: 3.4.1 Mitwirkung bei der Zuweisung der Stellen des Sozialdienstes an die Justizvollzugseinrichtungen, 3.4.2 Mitwirkung bei Personalangelegenheiten des Sozialdienstes, 3.4.3 Mitwirkung bei der Fortbildung insbesondere für die Angehörigen des Sozialdienstes und bei der Supervision, 3.4.4 Zusammenarbeit mit vollzugsexternen Stellen, 3.4.5 Entscheidung über Anträge im Rahmen des Übergangsmanagements für die Jugendarrestanstalten. 3.5 Die Leiterin oder der Leiter des Fachbereich überprüft die Datenzugriffe über das ITFachverfahren SoPart© in Form eines regelmäßigen Stichprobenverfahrens. 4 Organisation 4.1 Die Fachbereiche sind organisatorisch der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn angegliedert. Die Leiterin oder der Leiter der Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn ist Dienstvorgesetzte bzw. Dienstvorgesetzter der in den Fachbereichen eingesetzten Bediensteten (Beamtinnen, Beamten und Beschäftigten). Die fachliche Beratung des Justizministeriums bei der Aufsicht über die Schul-, Aus- und Weiterbildung der Gefangenen die Sozialarbeit und Sozialpädagogik im Sinne der Strafvollzugsgesetze erfolgt durch die im Fachbereich eingesetzten Fachkräfte. Näheres regelt der Organisations- und Geschäftsverteilungsplan des Fachbereichs. 4.2 Die Bediensteten des Fachbereichs führen im Schriftverkehr die Bezeichnung „Fachbereich Pädagogik im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen“ "Fachbereich Sozialdienst im Justizvollzug Nordrhein-Westfalen". 6 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 1 Die Leiterin bzw. der Leiter des Fachbereichs führt im Schriftverkehr den Zusatz "Die Leiterin" bzw. "Der Leiter", die übrigen Bediensteten zeichnen "Im Auftrag". 4.3 Die Fachaufsicht obliegt dem Justizministerium. 5 Personal Die Personalgewinnung zur Erfüllung der den Fachbereichen obliegenden Aufgaben erfolgt im Einvernehmen mit dem Justizministerium. Das Justizministerium bestellt eine pädagogische Fachkraft zur Leiterin bzw. zum Leiter des Fachbereichs Pädagogik eine Sozialarbeiterin oder eine Sozialpädagogin zur Leiterin bzw. einen Sozialarbeiter oder einen Sozialpädagogen zum Leiter des Fachbereichs Sozialdienst. Sie oder er ist Vorgesetzter der Bediensteten des jeweiligen Fachbereichs. 6 Beteiligung 6.1 Fachbereich Pädagogik 6.1.1 Einstellungen von Fachkräften des pädagogischen Dienstes sowie Kräften des erziehungswissenschaftlichen Dienstes nehmen die Justizvollzugseinrichtungen unter Beteiligung der Leiterin oder des Leiters des Fachbereichs und mit Zustimmung des Justizministeriums vor, 6.1.2 Vor einer Entscheidung in anderen Personalangelegenheiten (z.B. Abordnung, Versetzung, Verbeamtung auf Lebenszeit, Fortführung eines Beschäftigungsverhältnisses über die Probezeit hinaus, Mandatierung als Vollzugsabteilungsleiterin oder Vollzugsabteilungsleiter) beteiligen die Justizvollzugseinrichtungen die Leiterin oder den Leiter des pädagogischen Dienstes und die Leiterin oder den Leiter des Fachbereichs. 6.1.3 Die Justizvollzugseinrichtungen beteiligen die Leiterin oder den Leiter des Fachbereichs vor einer Entscheidung über die Ausnahme von der Präsenzpflicht bei Angehörigen des pädagogischen Dienstes. 6.2 Fachbereich Sozialdienst 6.2.1 Einstellungen von Fachkräften des Sozialdienstes nehmen die Justizvollzugseinrichtungen unter Beteiligung der Leiterin oder des Leiters des Fachbereichs und mit Zustimmung des Justizministeriums vor. 6.2.2 Vor einer Entscheidung in anderen Personalangelegenheiten (z.B. Abordnung, Versetzung, Verbeamtung auf Lebenszeit, Fortführung eines Beschäftigungsverhältnisses über die Probezeit hinaus, Mandatierung als Vollzugsabteilungsleiterin oder Vollzugsabteilungsleiter) beteiligen die Justizvollzugseinrichtungen die Leiterin oder den Leiter des Sozialdienstes und die Leiterin oder der Leiter des Fachbereichs. 6.3 Die Justizvollzugseinrichtungen unterrichten die Leiterin oder den Leiter des jeweiligen Fachbereichs über Veränderungen der Stellen- und Personalsituation im pädagogischen sowie im erziehungswissenschaftlichen Dienst im Sozialdienst der jeweiligen Einrichtung. 7 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 1 6.4 Im Übrigen beteiligen die Fachbereiche die Justizvollzugseinrichtungen. 7 In-Kraft-Treten Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. Zum gleichen Zeitpunkt treten die Allgemeinen Verfügungen vom 12. Juni 2009 (2400 - IV. 14.1) und (2400 - IV. 14.2) außer Kraft. Nr. 4. Dienstkleidungvorschrift für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen AV d. JM vom 16. Dezember 2014 (2044 - IV. 19) - JMBl. NRW S. 8 Die Dienstkleidungsvorschrift für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (AV d. JM vom 13. April 2012 [2044 - IV. 19] - JMBl. NRW S. 91 -) wird wie folgt geändert: 1. In Nr. 2.1 wird folgender neuer Satz 3 eingefügt: „Das Tragen von Dienstrangabzeichen im Justizvollzug bestimmt sich nach der Anlage 3.“ Die bisherigen Sätze 3 und 4 werden Sätze 4 und 5. 2. Es wird folgende Anlage 3 eingefügt: Anlage 3 zur AV vom 13. April 2012 (2044 - IV. 19), geändert durch AV vom 16. Dezember 2014 Angehörige des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes können die Aufschiebeschlaufen und die Schulterklappen mit folgenden Dienstrangabzeichen tragen: - 1 schmaler Streifen 2 schmale Streifen 1 breiter Streifen 2 breite Streifen 3 breite Streifen 3 breite und 1 schmaler Streifen 4 breite Streifen 5 breite Streifen Vollzugsbeschäftigte/r Anwärter/in A7 A8 A9 A 9 + AZ A 10 A 11 Im Bereich des Justizvollzuges werden Aufschiebeschlaufen ohne Dienstrangabzeichen nicht getragen. Angehörige des Werkdienstes können neben Aufschiebeschlaufen und Schulterklappen ferner eine hellblaue Litze zur Verdeutlichung der Zugehörigkeit zum Werkdienst tragen. Dienstrangabzeichen und Litze können nach einheitlichen Vorgaben bei den zugelassenen Dienstkleidungslieferanten bezogen werden. 3. Diese AV tritt am 1. Januar 2015 in Kraft. 8 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 1 Nr. 5. Aktenordnung für die Arbeitsgerichtsbarkeit (AktO-ArbG) AV d. JM vom 18 . Dezember 2014 (1454 - I. 399) - JMBl. NRW S. 9 I. Die AV d. JM vom 19. Dezember 2006 (1454 - I. 399) - JMBl. NRW 2007 S. 17 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 10. Oktober 2013 (1454 - I. 399) - JMBl. NRW S. 252 - wird wie folgt geändert: 1. In dem Inhaltsverzeichnis wird die Angabe zu § 13 wie folgt gefasst: „§ 13 Register für erstinstanzliche Beschlussverfahren und Beschwerden in Beschlussverfahren“. 2. In § 1 Absatz 2 werden die Wörter „Beschwerderegister in Beschlussverfahren“ durch die Wörter „Register für erstinstanzliche Beschlussverfahren und Beschwerden in Beschlussverfahren“ ersetzt. 3. In § 2 Absatz 3 Buchstabe b) werden nach den Wörtern „Ta Beschwerden (einschließlich Verfahrensbeschwerden in Beschlussverfahren nach § 83 Abs. 5 ArbGG)" jeweils in einer neuen Zeile eingefügt: „BVL Erstinstanzliche Beschlussverfahren BVLHa Anträge außerhalb eines anhängigen erstinstanzlichen Beschlussverfahrens“. 4. In § 3 Absatz 1 Satz 1 wird das Wort „eingehende“ durch „eingehenden“ und das Wort „beigefügter“ durch die Wörter „der beigefügten“ ersetzt. 5. § 11 Absatz 7 wird wie folgt geändert: a) in Buchstabe d) werden vor dem Wort „Gericht“ die Wörter „Bei Berufungen:“ eingefügt. b) in Buchstabe j) werden vor dem Wort „Tag“ die Wörter „Bei Berufungen:“ eingefügt. 7. § 13 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „§ 13 Register für erstinstanzliche Beschlussverfahren und Beschwerden in Beschlussverfahren“. 9 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 1 b) In § 13 Absatz 1 werden die Wörter „Im Beschwerderegister in Beschlussverfahren werden“ durch die Wörter „Im Register für erstinstanzliche Beschlussverfahren und Beschwerden in Beschlussverfahren werden erstinstanzliche Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4 und 5 ArbGG (BVL-Verfahren), Anträge außerhalb des anhängigen erstinstanzlichen Beschlussverfahrens (BVLHa-Verfahren),“ ersetzt. c) Nach Absatz 1 wird folgender Absatz 2 neu eingefügt: „(2) In dem Register für erstinstanzliche Beschlussverfahren (BVL-Verfahren, BVLHaVerfahren) sind insbesondere zu erfassen: a) Verfahren auf Entscheidung über die Tariffähigkeit und die Tarifzuständigkeit einer Vereinigung, b) Verfahren auf Entscheidung über die Wirksamkeit aa) einer Allgemeinverbindlicherklärung nach § 5 des Tarifvertragsgesetzes, bb) einer Rechtsverordnung nach § 7 oder § 7a des Arbeitnehmerentsendegesetzes, cc) einer Rechtsverordnung nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, c) die diesen Verfahren vorausgegangenen Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§ 117 ZPO), es sei denn, das zugrunde liegende Verfahren ist bereits anhängig oder wird gleichzeitig anhängig gemacht; in diesem Fall wird nur das zugrunde liegende Verfahren erfasst.“ d) Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden die Absätze 3 und 4. e) Der bisherige Absatz 4 wird Absatz 5 und wie folgt geändert: aa) In Buchstabe d) werden vor dem Wort „Gericht“ die Wörter „Bei Beschwerden:“ eingefügt. bb) In Buchstabe i) werden vor dem Wort „Tag“ die Wörter „Bei Beschwerden:“ eingefügt. f) Der bisherige Absatz 5 wird Absatz 6 und nach dem Wort „und“ werden die Wörter „bei Beschwerden zudem“ eingefügt. II. Diese AV tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Personalnachrichten Justizministerium Ruhestand: Ministerialrat Eberhard Löhmer. OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Nike Hengstenberg u. Nils Kröger. 10 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 1 Staatsanwaltschaften: Ruhestand: Oberstaatsanwalt Jürgen Gaszczarz in Duisburg (Korrektur der Veröffentlichung vom 1. Dezember 2014). Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Neuzulassungen und Übernahme aus anderen Kammerbezirken Christopher Baas in Dormagen, Matthias Spitzer in Duisburg, Dr. Christina Altemeier, Agnes Maria Bade, Simon Becker, Dr. Jonas Brückner, Anna Coenen, Dr. Philipp Cramer, Michael Danzeglocke, LL.M., Alexander Dehmel, Julia Dönch, Torsten Engelen, Nina Fuhr-Mirkovic, LL.M., Yusuf-Kaan Gürer, Alexander Haustein, Eva Hennen, LL.M.(La Trobe), Dr. Eva-Maria Herring, Katharina Charlotte Hoff, Janna Kasdorf, Stephan Kasperidus, Dorothea Kienzle, Janet Klin, Kaspar Koelzer, Dr. Bastian Lampert, Dr. Dimitrios Linardatos, Dr. Stefan Lode, Moritz Masberg, Dr. Müjgan Percin, Manuel Rengifo, Theresa Stolte, Dr. Marie-Sophie Freiin v. Thannhausen u. Philipp von Wallenberg-Pachaly in Düsseldorf, Michael Spengler in Mönchengladbach, Guido Leisering in Monheim, Anja Dammeier, Katharina Herfen, Katrin Mülders,in Mülheim an der Ruhr Ludger Bennewitz, Naima EL Mourabit, LL.M., Felix Gerlich, Christopher Metten, LL.M., Stephanie Westhoff in Wuppertal. Gelöscht Sebastian Förste, Tanja Büdenbender, Werner Schnipper, Dr. Ute Grätz, Dr. Bernd Pill, Dr. Lara Marie Povel, Dr. Janna Schumacher, Kristina Göbel, Rita Siat, Dr. Jan Oldenstädt, Kathrin Jansen, Dr. Dirk Schlei, Lothar Diehl, Rhona Föh-Zuzie, Herbert Schmitz-Winkemann, Reinhard Thoenissen, Lic. en droit Isabel Hofmeister, Holger Prein, Dr. Lars Rößing, Axel H. Scheef, Monika Schmidt, Dr. Birgit Brömmekamp, Winfried Helpenstein, Dr. Kai Krenz, Dieter Strohmenger, Bernd Holdt, Merisa Ibrahimbegovic, Katharina Elisabeth Küter, Dr. Annette Staschewski, Uta Pfeiffer, Henning Bierhaus, Betina Hähnlein, Christian Moritz, Monika Harzheim, Roman Wille, Marina Bach, Christoph Bremer, Roman Kreuzer, Stephan Feger, Jan Patrick Röcker, Jürgen Kohaupt. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vizepräsidenten des LG: Vorsitzender Richter Dr. Jörg Mertens in Detmold; z. Direktorin des AG - BesGr. R 2 m. AZ -: Richterin am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - Dr. Barbara Monstadt aus Gelsenkirchen-Buer in Witten; z. Richter/in am AG - als weitere/r Aufsicht führende/r Richter/in -: Richter/in am AG Arnd Koppenborg u. Stefanie Krafft in Essen; z. Richterin am LG: Richterin Dr. Susanne Fischer, Dr. Jennifer Oxe u. Dr. Julia Schoemberg in Essen; z. Richterin am AG: Richterin Natalie Röder in Marl; z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/amtmann Margret Hüging in Ahaus, Marianne Beielstein in Dorsten, Andreas Pöppel, Beate Schippers u. Andrea Traeger in Hamm, Heike Kemming-Fieberg in Marl, Peterpaul Lubig in Olpe; z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Heike Schimmelfeder in Dortmund u. Bernd Karthaus in Schwerte; z. Sozialamtfrau/-amtmann: Sozialoberinspektor/in Andreas Ovel, Thomas Stegemann und Melanie Tübergen in Münster; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Kerstin Stroick in Dorsten, Michael Langer in Essen, Christin Janßen, Alexandra Renner und Anja Schauerte in Gelsenkirchen, Patrick Pfeiff in Gladbeck, Jessica Just in Hagen, 11 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 1 Yvonne Szieglowski in Herne-Wanne, Karola Schwaag-Bahr in Münster; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Verena Kühling, Andrea Lohle-Kirchner, Daniela Verhufen in Münster; z. Justizinspektorin: Justizobersekretärin Sonja Wittke in Paderborn; z. Obergerichtsvollzieher - BesGr: A 9 m. AZ. -: Obergerichtsvollzieher Klaus Reiche in Detmold, Franz Bußmann in Lippstadt; z. Obergerichtsvollzieher/in: Gerichtsvollzieher/in Bettina Bechheim in Iserlohn, Manfred Köthemann in Paderborn, Tobias Klein in Olpe; z. Justizamtsinspektor/ in mit Amtszulage - BesGr: A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektor Gerhard Nell in Paderborn; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Martina Schreiber in Bochum, Dirk Hobus in Detmold, Annette Bilstein in Essen, Ralf Rixen in Hagen, Ute Schuster-Brennan in Paderborn, Sybille Offermann in Schwelm; Iris Schulenberg, Annette Bergmann u. Monika Gößling in Recklinghausen, Michael Krieger in Witten; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Petra Fischer, Astrid Kruse u. Bettina Mayweg in Hamm, Doris Gehrke in Hagen, Dirk Walter Maßmann in Kamen, Elke Metschies in Lünen, Melanie Vogt in Olpe, Susanne Löer u. Sigrid Leßmann in Paderborn, Tanja Kresta in Schwelm, Susanne Grünewald-Wolff u. Dagmar Lauhoff in Schwerte; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretärin Natalia Dick in Bielefeld, Christina Klaus in Borken, Jennifer Matthies in Gütersloh, Sonja Reckord in Rheda-Wiedenbrück; z. Ersten Justizhauptwachtmeister/in - BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 5 - Olaf Intreß in Hamm, Thomas König in Münster; z. Ersten Justizhauptwachtmeister/in: Justizhauptwachtmeister/in Michael Wippermann in Bünde, Wilfried Diekmann in Delbrück, Falko Dziallas in Dortmund, Christoph Sterner in Essen, Stefan Fischer in Gelsenkirchen, Sabrina Kunert in Gronau (Westf.), Bernhard Spatzier in Lünen. Versetzt: Direktor des AG - BesGr. R 2 m. AZ - Bernd Wedig aus Gelsenkirchen-Buer nach Gladbeck. Ausgeschieden: Vorsitzende Richterin am OLG Dagmar Sacher durch Versetzung an den Bundesgerichtshof. Ruhestand: Richter/in am AG Gabriele Hein in Bochum u. Werner Poreda in Herne, Richter am LG Thomas Niebaum im Münster, Justizoberamtsrätin Christel Brüssow in Gelsenkirchen-Buer, Sozialamtsrätin Elisabeth Erdmann in Paderborn, Justizamtsinspektorin - BesGr. A9 m. AZ - Ute Porath in Hamm, Obergerichtsvollzieher Hans-Jürgen Kirsch in Essen u. Udo Wilms in Recklinghausen. Richter/in auf Probe Ernannt: Assessor/in Dr. Fabian Beckmann, Julia Grewe, Jan Hintz, Dr. Andrea Löher, Georg Osmers u. Sabine Ulrich. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwältin - als die ständige Vertreterin eines/einer Leitenden Oberstaatsanwalts/Leitenden Oberstaatsanwältin - BesGr. R 2 mit AZ -: Oberstaatsanwältin Andrea Mittmann aus Hamm in Münster; z. Staatsanwältin/-anwalt: Staatsanwältin/-anwalt (Richter/in auf Probe) Sonja Frodermann, Julia von der Heyden, Mira Lotze u. Till Uhlmann in Dortmund u. André Haverkamp in Münster; z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Christel Löchte in Münster; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Regina Sadlowski in Dortmund und Horst Kröber in Münster, z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Alice Graf in Essen, z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Nadine Kern und Stefanie Michel in Essen. 12 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 1 Ruhestand: Erster Justizhauptwachtmeister Reinhard Kösters in Münster. Richter/in auf Probe Ernannt: Assessorin Malin Tauch u. Dr. Lioba Welling. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Angela Andrzejewski in Dortmund, Florian Beisenbusch in Gelsenkirchen, Daniel Berndt in Lüdinghausen, Tim Brosowski in Iserlohn, Maddalena Campisi in Münster, Carmen Edenhofer (bisher RAK Celle) in Extertal, Nicole Friedrich (bisher RAK Berlin) in Minden, Dr. Torben Götz in Essen, Philip Haferkamp in Münster, Corinna Michèle Heybrock in Bielefeld, Alexander Hunke in Lüdenscheid, Doreen Jacob (bisher RAK Hamburg) in Essen, Kai Philipp Kinscher in Essen, André Krane in Warendorf, Sandra Milde in Hamm, Meike Müller in Dortmund, Torben Müller-Wille (bisher RAK Oldenburg) in Hagen, Manuel Nähle (bisher RAK Köln) in Witten, Dr. Julia Niioka (bisher RAK Stuttgart) in Gronau, Paul Noël in Essen, Dr. Julia Palm in Essen, Holger Prein (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Christian Röring in Vreden, Dr. Lars Rößing (bisher RAK Düsseldorf) in Werne, Roman Scheuschner, LL.M. (bisher RAK Köln) in Bochum, Monika Schmidt (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Daniel Schumacher (bisher RAK Köln) in Bochum, Nina Voßkuhl in Bochum, Tim Walter in Dortmund, Daniel Wex in Dortmund. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte/Rechtsanwältin Kilian Rieping in Bünde, Thomas Lang und Corinna Maringer in Herford, Carsten Gries und Hans-Georg Spaan in Witten, Christian Wigger in Lemgo, Stephan Grigat in Lage, Dr. Stephan Karlsfeld und Ralf Friedhelm Schmidt in Münster. Verlegung des Amtssitzes: Rechtsanwältin und Notarin Mariele Hüsemann von Augustdorf nach Schlangen. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte/Rechtsanwältin und Notare/Notarin Klaus Albani und Dr. Heinrich Siemens in Bielefeld, Manfred Schunk in Waltrop, Renate Delfs-Nehring in Essen, Dr. Jörn-Heiner Thoden in Münster. Löschungen als Rechtsanwalt: Klaus-Dieter Litzenburger in Essen, Hartmut Haseloff in Gütersloh, Dr. Hermann-Josef Böddeker in Essen, Ortrud Meyer-Krüger in Dortmund, Anna Schledewitz in Dortmund, Claudia Marien in Herten, Karl-Heinz Ludwig in Gütersloh, Uta Jaks in Münster, Juliane Nass, LL.M. in Gütersloh, Hans-Joachim Höpker in Bünde, Burim Dreshaj in Bünde, Martina Krokowski-Nierhoff in Paderborn, Michael Schock in Detmold. Abgabe in andere Kammerbezirke: Alexander Dehmel in Gelsenkirchen, Alexander Haustein in Gelsenkirchen, Christoph Caprano in Essen, Lucia Henrich in Lippstadt, Tobias Herrmann, LL.M. in Münster, Dominic Wallenstein 13 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 1 in Bielefeld, Konrad Weidmann in Dortmund, Dr. Marco Garbers in Essen, Dr. Stefan Greving in Telgte. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vors. Richterin am LG: Frau Richterin am AG - als ständige Vertreterin e. Dir. - Susanne Wernerus in Aachen; z. Richter am LG: Richter Benjamin Antonius Schulte-Hengesbach in Köln; z. Richterin am AG: Richterin Sonja Maria Britta Fischer in Schleiden; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Ingeborg Bullmahn in Leverkusen; z. Obergerichtsvollzieher/in: Gerichtsvollzieher/in Gaby Koch u. Karl-Heinz Körfer in Eschweiler. Ausgeschieden: Richter am OLG Dr. Alfred Adelbert Göbel durch Versetzung an den BGH, Justizsekretärin Bianca Ria Clemens in Bonn auf eigenen Antrag. Ruhestand: Richterin am AG Monika Zurnieden in Bonn, Richter am AG Martin Wiemer in Siegburg, Justizamtsrat Reinhold Fank in Kerpen, Obergerichtsvollzieher Heribert Recht in Brühl. Richterinnen/Richter auf Probe Gerichte Ernannt: Assessor/in Franziska Lewa, Dr. Bettina Charlotte Richter, Dina Schleehahn, Marie-Christin Carina Eva Sippach, Jan Karl Berkenhaus u. Martin Heinrich Pütz. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Staatsanwalt/-anwältin: Staatsanwalt/-anwältin (Richter/in auf Probe) Henrike Brigitte Baumgarten u. Pascal Regh in Bonn, Christian Stephan Graßie in Köln, z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Andrea Klosky u. Andreas Klosky in Aachen, Christina Stefanie Schmitt u. Susann Süß in Köln. Ruhestand: Erster Justizhauptwachtmeister Heinrich Reuter in Bonn. Finanzgerichte Ernannt: z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Steffen Batke in Münster. 14 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 1 LAG-Bezirk Köln Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Dr. Friederike Linden. Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Josef Anders in Dortmund; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Lina Sinz in Aachen; z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Simone Brinkmann in Wuppertal-Ronsdorf; z. Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Betriebsinspektor Jörg Winkens in Heinsberg u. Stefan Leugermann in Münster; z. Regierungsamtsinspektor: Regierungshauptsekretär Sven Dahmann in Bochum-Langendreer; z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretärin Anke Jansen in Bochum-Langendreer; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Dennis Amann, Marcel Arden, Jessica Naroska, Martin Schulz u. Max Wolczik in Bochum-Langendreer, Stefan Hölscher in Büren, Sarah Adams, Dennis Berwanger, Yildrim Cicek, Doreen Houben, Oliver Hücker, Heiko Moers, Christopher Mohren, Christof Murlowski, Christina Richter, Thomas Scherrers, Nicole Schulz, Robert Stahl, Andreas Vautz u. Denis Wrobel in Heinsberg; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Henning Houben in Heinsberg. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Herbert Brockmann in Bielefeld-Senne, Hans-Jochen Adam u. Andreas Weiß in Hagen, Bernd Staack in Heinsberg. Justizakademie NRW Ruhestand: Erster Justizhauptwachtmeister Gregor Winkelkotte. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. 15 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 1 Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Leitende Oberstaatsanwältin o. Leitender Oberstaatsanwalt (R 4) b. d. StA in Köln 1 Vizepräsidentin o. Vizepräsident des LG (R 3 ) in Mönchengladbach 1 Direktorin o. Direktor d. ArbG (R 2 m. AZ.) b. d. ArbG Dortmund 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Detmold 1 o. mehrere Richterin o. Richter am OLG (R 2) in Düsseldorf 1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Castrop-Rauxel 1 Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Aachen mehrere Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. GStA in Hamm 1 Richterin o. Richter am LG Bonn - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Köln - 1 Regierungsamtsrätin o. Regierungsamtsrat - Leiter/in der Haushaltsabteilung - b. d JVA Herford - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Herford angefordert werden - 1 Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in oder Sachbearbeiter/in - b. der StA Bielefeld 1 o. mehrere Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in oder Sachbearbeiter/in - b. der StA Bochum 1 Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor b. d. JVA Aachen - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Aachen angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Leiter/in der Küche - b. d. JVA Siegburg - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Siegburg angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in im Haftbereich, C-Flügel - b. d. JVA Siegburg - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Siegburg angefordert werden - 16 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 1 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in Sozialtherapie - b. d. JVA Siegburg - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Siegburg angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Hövelhof 1 Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor b. d. JVA Münster 1 Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Hövelhof je 1 o. mehrere Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) b. d. OLG Düsseldorf sowie in den LG-Bezirken Duisburg und Mönchengladbach 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) - Leiter/in der Justizwachtmeisterei - b. d. AG Remscheid Geschäftsleiter/in b. d. AG Arnsberg Bei dem Amtsgericht Arnsberg ist der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Leiter/in allgemeiner Vollzugsdienst bei der Justizvollzugsanstalt Bochum Bei der Justizvollzugsanstalt Bochum ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des allgemeinen Vollzugsdienstes zu besetzen. Die Funktion ist der BesGr. A 11 zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bochum angefordert werden. 17 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 2 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Januar 2015, Nr. 2 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Aktenordnung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (Aktenordnung SG - AktOSG)………………………………………………………………………………………………. 18 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 19 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 23 Allgemeine Verfügungen Nr. 6. Aktenordnung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (Aktenordnung SG - AktO-SG) AV d. JM vom 22. Dezember 2014 (1454 - I. 400) - JMBl. NRW S. 18 I. Die AV d. JM vom 21. November 2013 (1454 - I. 400) - JMBl. NRW S. 287 - wird wie folgt geändert: 1. § 18 Absatz 3 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe f) wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt. b) Nach Buchstabe f) wird folgender Buchstabe g) angefügt: „g) Beschwerden gegen Entscheidungen in Erinnerungsverfahren nach Festsetzung der Rechtsanwaltsvergütung, des Kostenansatzes im Sinne des GKG und Festsetzung im Sinne des § 4 Absatz 1 JVEG.“ 2. In der Anlage 2 wird die Zeile „BG Betreuungsgeldverfahren“ gestrichen. II. Diese AV tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. 18 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 2 Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter/in am AG: Richter/in Lena Hamer in Duisburg, Jennifer Hofmann in Düsseldorf u. Dr. Johannes Brüggemann in Erkelenz; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Marita Bastin aus Düsseldorf; z. Justizhauptsekretär: Justizobersekretär Frank Bartoszek aus Krefeld. Ausgeschieden: Richterin am AG Muriel Leonhard aus Düsseldorf durch Versetzung in den Geschäftsbereich des Justizministeriums des Landes Baden-Württemberg. Ruhestand: Richterin am AG Friederike Buschfeld in Erkelenz u. Justizvollstreckungshauptsekretär Bernhard Koetsier aus Mülheim an der Ruhr. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Stefanie Dieckmann, Stephan Feger, Marten Fleig. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwalt als Gruppenleiter - BesGr. R 1 m. AZ. -: Staatsanwalt Hans Martin Steinebach in Wuppertal. Versetzt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Joachim Wiese von Düsseldorf nach Darmstadt. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Jürgen Ludwig v. d. GStA u. Justizoberamtsrat Helmut Reiners in Mönchengladbach. 19 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 2 OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Direktor d. AG - BesGr. R 2 m. AZ -: Direktor d. AG Klaus Schrüfer aus Herne-Wanne in Herne; z. Richterin am AG: Richterin Kristina Thies in Lüdenscheid; z. Justizoberamtsrätin/amtsrat - BesGr. A 13 m. AZ -: Justizamtsrätin/-amtsrat Wolfgang Balkenohl in Arnsberg, Ursula Jung in Borken, Hans Rainer Kropp in Essen u. Klaus Rellermeyer in Hamm; z. Justizoberamtsrätin/-amtsrat: Justizamtsrätin/-amtsrat Brigitte Mollenhauer in Coesfeld, Rainer Gerdes und Inge Wegner in Hamm, Sabine Erlenkötter in Steinfurt u. Uwe Stieb in Werl; z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Helmut Nießen in Gelsenkirchen, Günter Erlenkötter in Rheine, Marianne Möller in Münster u. Ulrike Brinkmann in Steinfurt; z. Sozialamtsrätin/amtsrat: Sozialamtfrau/-amtmann Werner Hölscher in Münster, Heike Rudolph und Monika Wozigny in Hagen u. Ingeborg Wagner in Münster; z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Friedrich Rust in Rahden, Detlev Schwarze in Rheine, Gundula Winkelmann in Steinfurt u. Stefanie Steinhoff in Warendorf; z. Sozialamtmann: Sozialoberinspektor Markus Wolf in Arnsberg; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Vanessa Happe in Arnsberg, Kirsten Schodrok in Brilon, Marina Kramer in Essen u. Kerstin Schulte in Menden; z. Obergerichtsvollzieher/in - BesGr. A9 m. AZ. -: Obergerichtsvollzieher Peter Siebel in Siegen; z. Obergerichtsvollzieherin: Gerichtsvollzieherin Jutta Schiller in Herford u. Kerstin Enders in Rahden; z. Justizamtsinspektor: Justizhauptsekretär Marco Hilgendag in Hamm; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Astrid Baumann in Bad Oeynhausen; z. Ersten Justizhauptwachtmeister BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Helmut Lestin in Halle (Westf.); z. Ersten Justizhauptwachtmeister/in (A 5): Justizhauptwachtmeister/in Nadine Büsching in Bielefeld u. Ulrich Baum in Hagen. Ruhestand: Vorsitzende Richter am OLG Aloys Horsthemke u. Klaus Zumdick, Justizoberamtsrätin Gabriele Frings in Ahaus, Justizamtsrat Josef Tepe in Münster, Justizamtfrau Maria Hagemann in Münster u. Justizamtsinspektorin Petra Reichstein in Hamm. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Christian Müller, Dr. Jan-Hendrik Paßmann, Markus Pollmüller, Yasemin Saglam, Eva Strippel, Michelle Wichmann. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin/-anwalt: Staatsanwältin/-anwalt (Richter/in auf Probe) Evelyn Harkötter u. Christopher York in Bielefeld, Heike Hemme in Hagen und Madeleine Junker in Münster; z. Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektor Ulrich Lammermann in Bielefeld. Ruhestand: Justizamtsinspektorin Barbara Dammes in Arnsberg. 20 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 2 Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Michael Koralewski in Minden, Christian Mertens in CastropRauxel, Marianna Govari, Anna-Katharina Hübenthal und Thorsten Richardt in Iserlohn, Dr. Dennis Werner in Lüdenscheid, Carsten Hoffmann in Werdohl, Matthias Lennartz in Dülmen, Dr. Markus Heukamp und Dr. Thomas Meurer in Münster, Hans-Christoph Kröger in Ibbenbüren u. Barbara Hamann in Bocholt. Verlegung des Amtssitzes: Rechtsanwälte u. Notare Horst Böhlje von Datteln nach Waltrop u. Roland Pohlmann von Iserlohn nach Hemer. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Reinald Imig in Dortmund. Löschungen als Rechtsanwalt: Andreas Schwegmann in Ibbenbüren, Dr. Ralf Büring in Münster, Malte Prill in Essen, HansJoachim Schulte in Schwerte, Dr. Stefan Rapp, LL.M. in Münster, Harald Bonk in Haltern am See, Thomas Hackelöer in Dortmund, Dr. Eduard Reiff in Hamm, Norbert Krotscheck in Dortmund, Christian Dany in Gelsenkirchen, Barbara Bergmann in Wilnsdorf-Gernsdorf, Hans-Dieter Philipps in Essen, Constanze Schnitzler in Münster, Günter Raddatz in Münster, Diethard Schröder in Ahlen, Heinz Kambeck in Hamm u. Ulrich Stettner in Burbach. Abgabe in andere Kammerbezirke: Frank Lautenbach in Siegen, Oliver Schmid in Herten, Oliver Frank Schulz in Essen. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Stefanie Barbara Katja Hattemer u. Dr. Andreas Hennig in Aachen. Ruhestand: Obergerichtsvollzieher Heinz Effer in Bergheim u. Bernhard Rey in Kerpen. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektorin Dagmar Rosenow b. d. GStA, z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Christoph Schlößer in Köln. 21 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 2 Richterinnen/Richter auf Probe: Ernannt: Assessorin Marielen Seesing u. Vera Thiel. LAG-Bezirk Düsseldorf Ernannt: z. Richter am ArbG: Richter Dr. Martin Plum in Düsseldorf. LAG-Bezirk Hamm Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Julia Moskalew. LAG-Bezirk Köln Ernannt: z. Vizepräsidenten des LAG: Vorsitzender Richter am LAG Dr. Hans Jörg Gäntgen in Köln. Ruhestand: Vizepräsident des LAG Dr. Heinz-Jürgen Kalb in Köln. Finanzgerichte Richter/in auf Probe Ernannt: Assessorin Daniela Herget u. Regierungsrat auf Probe Jochen Schütte in Köln. Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsdirektor: Oberregierungsrat Martin Wulfert von der JVA Werl b. d. JVA BielefeldBrackwede; z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Susanne Martin in Essen; z. Justizvollzugsoberinspektor: Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ - Klaus Severin in Werl; z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Christina Künstler in Fröndenberg; z. Sozialoberinspektor/in: Sozialinspektor/in Thekla Katharina Grave in Hagen u. Jörg Schneider in Remscheid; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Markus Bruck in Attendorn u. Peter Radzei in Hagen; z. Justizvollzugsamtsinspektor: 22 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 2 Justizvollzugshauptsekretär Ulrich Klöwer u. Joachim Sondermann in Attendorn u. Peter Küppers in Werl; z. Regierungsamtsinspektor: Regierungshauptsekretär Stefan Müller in Hagen; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Vanessa Exner u. Stefanie Hüttmann-Steffen in Attendorn, Mario Alessandri, Michael Bahr, Markus Blocklinger, Detlef Börner, Karsten Böttcher, Sven Hönig, Volker Jüngling, Dominik Kilian, Dan-Sasu Morten Mieves, Mirko Schreiber u. Carsten Schulz in Essen, Tanja Biemüller, Britta Eick, Sandra Heermann, Vera Hovenjürgen, Beate Kornalewski, Jeanette Leppin u. Mike Schnell in Gelsenkirchen, Benjamin Brost u. Martin Pries in Hagen, Thomas Breitling, Ron Dargen, Thomas Delitz, Dennis Dierse, Thomas Grychtol, Thorsten Guszan, Tobias Jungmann, Dirk Pauli, Leif-Stuart Pritchard, Eva Rylko, Dennys Schliwka, Christian Schmidt, Hans-Georg Schmidt, Stephan Schriek, Stephanie Schütz, Dirk Streffing, Melanie Tandetzki, Mirko Urner u. Marc Wiese in Werl, Sebastian Appel, Jennifer Glusa, Stephan Klöpper, Frank Laschtowitz, Markus Laszig, Daniel Martinowic, Peter Polinski, Michael Schaller, Andreas Sorega u. Volker Steffens in Wuppertal-Vohwinkel; z. Justizvollzugsobersekretär: Justizvollzugssekretär Timo Gräwel, Thorsten Stein, Frank Thiel u. Daniel Voigt in Gelsenkirchen. Ruhestand: Oberregierungsrat Axel Döhne in Köln, Regierungsamtsrat Bernd Eilrich in Herford, Sozialamtsrat Helmut Nagel in Köln, Justizvollzugsamtsinspektor Klaus Barcewski in Fröndenberg u. Detlef Börner in Gelsenkirchen. Justizakademie NRW Ruhestand: Erster Justizhauptwachtmeister Gregor Winkelkotte. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Die Besetzungsverfahren bezüglich der nachfolgend ausgeschriebenen Stellen werden nach Maßgabe der derzeitigen haushaltsrechtlichen Vorgaben des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. 23 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 2 Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Bochum 1 Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Mönchengladbach-Rheydt 1 Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Duisburg-Hamborn 1 Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Gelsenkirchen je mehrere Richterin o. Richter am LG in Düsseldorf, Mönchengladbach u. Wuppertal je 1 Richterin o. Richter am LG in Krefeld 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Essen mehrere Richterin o. Richter am AG in Oberhausen 1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Remscheid 1 Richterin o. Richter am AG in Gelsenkirchen je 1 Richterin o. Richter am AG Düsseldorf, Neuss, Duisburg-Ruhrort, Mülheim an der Ruhr, Rheinberg, Mönchengladbach, Viersen u. Solingen mehrere Richterin o. Richter am AG in Köln - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen u. Richter auf Probe aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Köln - 1 Richterin o. Richter am VG in Düsseldorf 1 Justizoberamtsrätin/Justizoberamtsrat (A 13 mit AZ) - Rechtspfleger/in mit Koordinierungsaufgaben in der Strafvollstreckung - im Bezirk der GStA Hamm 1 Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Bearbeiter/in für Justizverwaltungssachen, zugl. ständ. Vertr./in d. Geschäftsleiters/-leiterin - b. d. StA Bonn - die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen - 1 Sozialamtsrätin o. Sozialamtsrat - Stellvertreter/in des Leiters des Sozialdienstes - b. d. JVA Köln - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Köln angefordert werden - 1 Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in oder Sachbearbeiter/in - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln - die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen - 1 Sozialamtsrätin o. Sozialamtsrat b. d. JVA in Bielefeld-Senne 24 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 2 1 Sozialamtfrau o. Sozialamtmann b. d. JVA in Bielefeld-Senne 1 Sozialamtfrau o. Sozialamtmann b. d. JVA Köln 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz (Entgeltgruppe 10 TV-L) im Oberlandesgerichtbezirk Köln mit noch näher zu bestimmenden Dienstsitzen Die Einstellungen können nur befristet erfolgen. Die spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis wird angestrebt (§ 31 JustG NRW). Bewerbungen sind bis zum 31. Januar 2015 an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln, Reichenspergerplatz 1, 50670 Köln, zu richten. Einstellungsvoraussetzung sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit und/oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung sowie das Vorliegen der Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis, wobei die hierfür erforderliche hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst innerhalb des tariflichen Beschäftigungsverhältnisses abgeleistet wird. Den Bewerbungen sind zunächst ein Lebenslauf, Zeugnisabschriften über die Schul- und Studienabschlüsse, Bestätigung der staatlichen Anerkennung, Bescheinigungen bzw. Zeugnisse über Praktika sowie ggfls. über weitere Ausbildungen bzw. praktische Tätigkeiten als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in beizufügen. In der Bewerbung ist anzugeben, in welchem Landgerichtsbezirk (Aachen, Bonn und/oder Köln) eine Einstellung bevorzugt angestrebt wird. 1 Betriebsinspektorin oder Betriebsinspektor (A9 m. AZ.) - Leitung des Werkdienstes - b. d. JVA Duisburg-Hamborn - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Duisburg-Hamborn angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in einer Außenstelle mit Behandlungsschwerpunkt - b. d. JVA Bielefeld-Senne - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bielefeld-Senne angefordert werden - mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Bielefeld-Senne mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Köln mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Bochum 2 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Hagen mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Werl mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Bielefeld-Senne 25 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 2 mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Werl mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär - b. d. JVA Köln mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär - b. d. JVA Bochum 1 Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär - b. d. JVA Euskirchen Geschäftsleiterin o. Geschäftsleiter b. d. ArbG Bocholt Beim ArbG Bocholt ist zum 1. Februar 2015 der Dienstposten des Geschäftsleiters/Geschäftsleiterin zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 9 bis A 11 gehobener Dienst ÜBesG zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Präs. d. LAG Hamm angefordert werden. Bereichsleiterin/Bereichsleiter Pforte/Besuch b. d. JVA Gelsenkirchen Bei der JVA Gelsenkirchen ist der Dienstposten der/des Bereichsleiterin/ Bereichsleiter Pforte/Besuch zu besetzen. Die Funktion ist in Bandbreite den BesGr. A 9 / A 9 m. AZ BBesO zugeordnet. Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte, denen ein Amt bis zur BesGr. A 9 BBesO übertragen ist. Das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Gelsenkirchen angefordert werden. 26 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Februar 2015, Nr. 3 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Anweisung für die Behandlung der in amtlichen Gewahrsam gelangten Gegenstände (Gewahrsamssachenanweisung)…………………………………………………………….. 27 Bekanntmachungen Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für Projekte zum Täter-Opfer-Ausgleich bei Inhaftierten bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen…………………………………………………………………………... 33 Maßnahmen zur Sicherheit der Justizvollzugsanstalten des geschlossenen Vollzuges bei außergewöhnlichen Sicherheitsstörungen……………………………………………... 55 Bekanntmachung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande NordrheinWestfalen………………………………………………………………………………….…… 55 Widerruf von Gütestellen gemäß § 50 Abs. 2 JustG NRW……………………………….. 57 Dienstkleidungsvorschrift für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen……………… 57 Präsidialräte und Hauptrichterräte im Geschäftsbereich des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen………………………………………………………………… 57 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 65 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 70 Allgemeine Verfügungen Nr. 7. Anweisung für die Behandlung der in amtlichen Gewahrsam gelangten Gegenstände (Gewahrsamssachenanweisung) AV d. JM vom 23. Januar 2015 (1454 - I. 153) - JMBl. NRW S. 27 A. Allgemeine Bestimmungen §1 Gelangen Gegenstände in den amtlichen Gewahrsam einer Justizbehörde, so haben alle beteiligten Bediensteten darauf zu achten, dass die Gegenstände vor Verlust, Verderb und Beschädigung geschützt sind. Insbesondere ist darauf zu achten, dass Gegenstände, die wegen ihrer Beschaffenheit oder ihrer besonderen Bedeutung für künftige Empfangsberechtigte eine besonders vorsichtige Behandlung erfordern, mit entsprechender Sorgfalt behandelt werden. 27 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 §2 (1) Die in amtlichen Gewahrsam gelangten Gegenstände sind in den Akten, zu denen sie gehören, besonders zu vermerken. In dem Vermerk sind neben den einzelnen Gegenständen die Aktenblätter anzugeben, deren Inhalt die für die Aufbewahrung bedeutsamen Umstände (z. B. Einlieferung, Weitergabe, Rückgabe, Einziehung) betrifft. Auf Urkunden, die in amtlichen Gewahrsam gelangt sind, ist ferner mit Bleistift das Aktenzeichen des Vorgangs zu notieren, zu dem sie gehören. (2) Der einliefernden Person eines in amtlichen Gewahrsam gegebenen Gegenstandes ist auf Verlangen über die Einlieferung eine Bescheinigung zu erteilen. (3) Bei der Weitergabe eines Gegenstandes ist der Verbleib aktenkundig zu machen. Gerät ein Gegenstand in Verlust oder wird er beschädigt, so ist dies unverzüglich der Behördenleitung anzuzeigen. §3 Urkunden und sonstige Gegenstände, die im Falle des Verlustes nicht ohne Schwierigkeiten oder erhebliche Kosten ersetzt werden können, sind bei zeitweiliger Abgabe der Akten zurückzubehalten, sofern die Beifügung nicht ausdrücklich angeordnet ist. Bei Versendung durch die Post sind die Richtlinien für die Behandlung von Postsendungen zu beachten. §4 (1) Für die Aufbewahrung gelten die Bestimmungen der Abschnitte B und C. Gegenstände, die eines besonderen Schutzes vor Verlust oder Beschädigung bedürfen, sind in die besonders gesicherte Aufbewahrung (Abschnitt C) und Gegenstände, die eines solchen Schutzes nicht bedürfen, in die einfache Aufbewahrung (Abschnitt B) zu nehmen. (2) Eines besonderen Schutzes vor Verlust oder Beschädigung bedürfen insbesondere Geld, Schecks, Kostbarkeiten, Gegenstände aus Edelmetall, Wertpapiere und sonstige Urkunden, deren Besitz für die Geltendmachung von Rechten erforderlich ist (z. B. Sparbücher, Hypothekenbriefe, Bürgschaftsurkunden, Depotscheine), alle Gegenstände und Urkunden, denen aus sonstigen Gründen besonderer Wert zukommt (z. B. technische Geräte in Patentstreitigkeiten, sonstige wichtige Beweisstücke, Verleihungsurkunden, KfZ-Zulassungsbescheinigungen), in Strafverfahren beschlagnahmte Rausch- und Betäubungsmittel (Opium, Morphin, Heroin, Haschisch usw.) sowie Waffen nebst Munition. (3) Bei Vorlage von Urkunden, insbesondere bei Personenstandsurkunden, deren Wiederbeschaffung mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden ist, ist zu prüfen, ob beglaubigte Ausfertigungen oder Abschriften genügen und die Originalurkunden zurückgegeben werden können. §5 (1) Ist zweifelhaft, ob ein Gegenstand in die einfache oder die besonders gesicherte Aufbewahrung zu nehmen ist, obliegt die Entscheidung der Sachbearbeiterin bzw. dem Sachbearbeiter. (2) Diese bzw. dieser kann auch anordnen, dass a) Gegenstände, für die die einfache Aufbewahrung in Betracht kommt, in die besonders gesicherte Aufbewahrung und b) Gegenstände, für die die besonders gesicherte Aufbewahrung in Betracht kommt, ausnahmsweise (z. B. bei nur kurzfristiger Aufbewahrung) in die einfache Aufbewahrung zu nehmen sind. 28 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 B. Einfache Aufbewahrung §6 (1) Die einfache Aufbewahrung obliegt der Geschäftsstelle. Sie hat hierbei die allgemeinen Anordnungen der Behördenleitung (Absatz 2) und etwaige besondere Anordnungen der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters zu beachten. (2) Die Behördenleitung ordnet allgemein an, wie die einfache Aufbewahrung durchzuführen ist (z. B. Aufbewahrung bei den Akten, in offenen oder verschließbaren Fächern, Schränken oder Schreibtischkästen). Schutzbedürftige Gegenstände, deren einfache Aufbewahrung nach § 5 Absatz 2 Buchstabe b) für ausreichend erachtet wurde, sind - sofern die Sachbearbeiterin bzw. der Sachbearbeiter nichts anderes anordnet - unter Verschluss zu nehmen. Deshalb ist auch immer die Möglichkeit einer Aufbewahrung unter Verschluss vorzusehen. §7 Gegenstände, die bei den Akten aufbewahrt werden, sind in geeigneter Weise gegen Verlust zu sichern. Bei Gegenständen, die außerhalb der Akten aufbewahrt werden, ist in geeigneter Weise auf das Aktenzeichen hinzuweisen. C. Besonders gesicherte Aufbewahrung I. Aufbewahrung durch die Geschäftsstelle §8 (1) Stehen der Geschäftsstelle ausreichend sichere Aufbewahrungsmöglichkeiten (Stahlschrank oder ähnliches) zur Verfügung, so führt sie die Aufbewahrung selbst durch. Die Behördenleitung bestimmt in diesem Fall für alle Abteilungen der Geschäftsstelle eine Beamtin bzw. einen Beamten des mittleren Dienstes oder eine vergleichbare Beschäftigte bzw. einen vergleichbaren Beschäftigten zur Aufbewahrungsbeamtin bzw. zum Aufbewahrungsbeamten. Die besonders gesicherte Aufbewahrung von Waffen und Munition kann auch geeigneten Justizwachtmeisterinnen bzw. Justizwachtmeistern übertragen werden. (2) Geldbeträge, a) die im Einzelfall 100,00 € oder b) bei deren Verwahrung der Gesamtbetrag des aufbewahrten Geldes 1.500,00 € übersteigen würde, sind an die Zahlstelle (§ 13) oder, wenn im Hinblick auf die Höhe des Geldbetrages deren Zuständigkeit nach den Nummern 2 u. 3 der Richtlinien für die Sicherung von Kassen, Zahlstellen und Geldtransporten des Landes Nordrhein-Westfalen (RdErl. des Finanzministeriums v. 20.11.2003) nicht gegeben ist, an die Kasse (§ 15) abzuliefern. §9 Über die übergebenen Gegenstände ist jahrgangsweise eine Liste nach dem Muster der Anlage zu führen. Soweit es erforderlich erscheint, kann zu der Liste ein Namensverzeichnis geführt werden; die Entscheidung hierüber trifft die Behördenleitung. § 10 (1) Die Annahme zur Aufbewahrung und die Herausgabe sind schriftlich zu verfügen. Über die Annahme ist eine Anzeige zu den Sachakten zu erstatten. Herausgabeverfügungen verbleiben mit den Belegen über die Herausgabe bei der Aufbewahrungsbeamtin bzw. dem Aufbewahrungsbeamten. Annahme- und Herausgabeverfügungen sind nach der Folge der Listennummern aufzubewahren. 29 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 (2) Wird ein Gegenstand an eine Bedienstete bzw. einen Bediensteten vorübergehend herausgegeben, so ist die mit der Empfangsbescheinigung der bzw. des Bediensteten versehene Herausgabeverfügung an Stelle des herausgegebenen Gegenstandes aufzubewahren und gegen Rückgabe des Gegenstandes zurückzugeben. In der Aufbewahrungsliste ist in diesen Fällen nichts zu vermerken. § 11 (1) Die Aufbewahrungsbeamtin bzw. der Aufbewahrungsbeamte hat die verwahrten Gegenstände unter sicherem Verschluss zu halten. Das Nähere regelt die Behördenleitung. Diese kann auch anordnen, dass der Verschluss durch zwei Bedienstete vorzunehmen ist. (2) Auf der Hülle des Gegenstandes oder auf einem an ihm zu befestigenden Zettel sind die Nummer der Aufbewahrungsliste und das Aktenzeichen zu vermerken. Urkunden sind nach der Folge der Listennummern aufzubewahren. § 12 Für die Prüfung der Aufbewahrungsliste gelten die Bestimmungen des § 9 Absatz 5 der Aktenordnung entsprechend. II. Aufbewahrung durch die Zahlstelle § 13 Hat die Geschäftsstelle keine ausreichend sicheren Aufbewahrungsmöglichkeiten, besteht aber bei der Behörde eine Zahlstelle, so obliegt die Aufbewahrung der Zahlstelle. Zur Aufbewahrungsbeamtin bzw. zum Aufbewahrungsbeamten ist in diesem Fall die Verwalterin bzw. der Verwalter der Zahlstelle zu bestellen. Diese bzw. dieser kann bei Amtsgerichten am Sitz eines Landgerichts zugleich auch zur Aufbewahrungsbeamtin bzw. zum Aufbewahrungsbeamten für die Geschäftsstelle des Landgerichts bestellt werden, sofern das Amtsgericht der Dienstaufsicht der Präsidentin bzw. des Präsidenten des Landgerichts untersteht; die Entscheidung hierüber trifft die Präsidentin bzw. der Präsident des Landgerichts. § 14 (1) Die der Zahlstelle übergebenen Gegenstände sind in gleicher Weise aufzubewahren wie der Zahlstellenbestand. Aufbewahrtes Geld ist vom Zahlstellenbestand getrennt zu halten. Die Prüfung der Aufbewahrungsliste obliegt der Aufsichtsbeamtin bzw. dem Aufsichtsbeamten der Zahlstelle. Bei Geschäftsprüfungen der Zahlstelle sind stets auch zugleich die aufbewahrten Gegenstände auf ihre Vollzähligkeit zu überprüfen. (2) Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Unterabschnitts I. entsprechend. III. Aufbewahrung durch die Kasse § 15 Sind die Voraussetzungen zur Aufbewahrung durch die Geschäftsstelle oder Zahlstelle nicht gegeben, so erfolgt die Aufbewahrung durch die für die Behörde zuständige Kasse. Die Kasse behandelt die ihr zur Aufbewahrung zugeleiteten Gegenstände als Wertverwahrungen. Sollen Geldbeträge in den eingelieferten Stücken erhalten bleiben, so ist dies bei der Ablieferung besonders anzuordnen; die Stücke sind in diesem Fall der Kasse auf dem Kurierweg zuzuleiten. Die Quittung über die Ablieferung an die Kasse ist zu den Sachakten zu nehmen. § 16 Der Kasse gegenüber ist die Sachbearbeiterin bzw. der Sachbearbeiter zur Verfügung über die abgelieferten Gegenstände berechtigt; sie bzw. er erlässt die erforderlichen Kassenanordnungen. 30 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 D. Rückgabe § 17 (1) Nach Erledigung einer Sache (§ 7 der Aktenordnung) ist von Amts wegen zu prüfen, ob von den Beteiligten zu den Akten gegebene Gegenstände, insbesondere Urkunden, zurückzugeben sind. Über die Rückgabe entscheidet die Sachbearbeiterin bzw. der Sachbearbeiter. (2) Urkunden, die zu einem durch Urteil erledigten bürgerlichen Rechtsstreit eingereicht sind, darf die Geschäftsstelle auch ohne Anordnung der Sachbearbeiterin bzw. des Sachbearbeiters zurückgeben, wenn die Rechtskraft des Urteils aktenkundig oder binnen sechs Monaten seit der Verkündung des Urteils kein Rechtsmittel eingelegt ist und keine Bedenken aus § 443 ZPO entgegenstehen; vgl. auch § 7 Absatz 10 der Aktenordnung. § 18 Die Rückgabe ist nur gegen Empfangsbescheinigung zulässig, sofern nicht der Nachweis auf andere Weise (z. B. durch Einschreibesendungen) gesichert ist. § 19 (1) Ist die bzw. der Empfangsberechtigte oder ihr bzw. sein Aufenthalt nicht zu ermitteln, so findet, wenn die Herausgabepflicht nicht auf Vertrag beruht, § 983 BGB in Verbindung mit Ziffer 15.1 der Fundsachenanweisung Anwendung. Beruht die Herausgabepflicht auf Vertrag, so ist, wenn die Rückgabe aus den in § 372 BGB aufgeführten Gründen nicht möglich ist, nach §§ 372 ff. BGB zu verfahren. (2) Ist auf Einziehung, Verfallerklärung, Unbrauchbarmachung oder Vernichtung von Gegenständen erkannt, so gelten die §§ 63 bis 86 der Strafvollstreckungsordnung und die dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen. E. Sonstige Bestimmungen § 20 (1) Die Bestimmungen dieser Anordnung finden keine Anwendung auf das Hinterlegungswesen, die von einer Gerichtsvollzieherin bzw. einem Gerichtsvollzieher in Gewahrsam genommenen Sachen, Fundsachen, die Habe der Gefangenen, die zum Musterregister niedergelegten Muster und Modelle sowie die in die besondere amtliche Verwahrung genommenen Verfügungen von Todes wegen. (2) Im Übrigen bleiben die besonderen Vorschriften, in denen die Behandlung der im amtlichen Gewahrsam befindlichen Gegenstände für bestimmte Fälle geregelt ist, unberührt. Dies gilt insbesondere für 1. amtlich verwahrte Gegenstände in Strafsachen (Nummern 74 bis 76 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren und § 9 der Aktenordnung), 2. Führerscheine nach Entziehung der Fahrerlaubnis oder Verhängung eines Fahrverbots (§§ 56 und 59a der Strafvollstreckungsordnung) und 3. Urkunden in Grundbuchsachen (§ 21 Absatz 3 der Aktenordnung und § 23 der Grundbuchgeschäftsanweisung). § 21 Diese AV tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig wird die AV d. JM vom 25. August 1981 (1454 - I B. 153) - JMBl. NRW S. 218 - in der zuletzt geänderten Fassung der AV d. JM vom 1. April 2000 (1454 - I D. 153) - JMBl. NRW S. 114 - aufgehoben. 31 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Anlage z. AV d. JM vom 23. Januar 2015 (1454 - I. 153) Aufbewahrungsliste (§ 9 Gewahrsamssachenanweisung) Zu erfassen sind: 1. Laufende Nummer 2. Tag der Annahmeanordnung 3. Geschäftszeichen 4. Bezeichnung des Gegenstandes (der Urkunde) 5. Wert des Gegenstandes, bei Sparbüchern: Bestand zum Zeitpunkt der Annahme 6. Tag der Herausgabeanordnung 7. Bezeichnung des Empfängers 8. Bezeichnung des herausgegebenen Gegenstandes (der herausgegebenen Urkunde) 9. Laufende Nummer des herausgegebenen Gegenstandes 10. Tag der Herausgabe 11. Bemerkungen 32 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Bekanntmachungen Nr. 1. Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für Projekte zum Täter-Opfer-Ausgleich bei Inhaftierten bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen RdErl. d. Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 26. November 2014 (4400 - IV. 444) - MBl. NRW. Ausgabe 2015 Nr. 1 vom 09.01.2015 Seite 3 bis 22 - JMBl. NRW S. 33 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage 1.1 Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen für Projekte zum Täter-Opfer-Ausgleich bei Inhaftierten bei den Justizvollzugsanstalten des Landes NordrheinWestfalen. 1.2 Bei der Zuwendung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landes NordrheinWestfalen, über deren Vergabe die Bewilligungsbehörde nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der ihr verfügbaren Haushaltsmittel entscheidet. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. 2 Gegenstand und Zielsetzung der Förderung 2.1 Das Projekt dient dem Zweck, Opferbelange durch das Angebot eines Täter-Opfer-Ausgleichs im Strafvollzug zu stärken. 2.2 Gefördert werden insbesondere folgende Maßnahmen: Öffentlichkeitsarbeit zur Möglichkeit der Teilnahme am Täter-Opfer-Ausgleich (Ziel: Bekanntmachung bei früheren Tatopfern) Durchführung von Fällen des Täter-Opfer Ausgleichs Dokumentation der Fälle des Täter-Opfer-Ausgleichs Beschreibung des Erkenntnisgewinns aus der Projektarbeit Vorschläge zur Fortschreibung des landesweiten Konzepts zur opferbezogenen Vollzugsgestaltung anhand der Auswertung der Ergebnisse des Pilotprojektes 2.3 Die den Täter-Opfer-Ausgleich begleitenden Mediatoren verfügen über folgende Qualifikationen: Humanwissenschaftlicher (Fach-)Hochschulabschluss, (z.B. Sozialarbeit/ Sozialpädagogik, Psychologie, Pädagogik) Absolvierung des einjährigen berufsbegleitenden Lehrgangs „Mediation in Strafsachen“, des Aufbaulehrgangs für bereits ausgebildete Mediatoren oder einer vergleichbaren Mediationsausbildung 33 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 3 Mehrjährige Berufserfahrung im Arbeitsbereich Täter-Opfer-Ausgleich Zusammenarbeit mit der Justiz gemäß der Konzeption Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfänger sind Verbände und Organisationen, die einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege angehören. Zuwendungsempfänger können auch juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Ausnahme von Gebietskörperschaften sein, die aufgrund ihrer Aufgabenstellung und ihrer Erfahrungen zur Durchführung der Maßnahmen geeignet erscheinen. Sie müssen den Förderzweck erfüllen, die Gewähr für die ordnungsgemäße Durchführung der Maßnahme und die Bereitschaft zu einer vertrauensvollen und loyalen Zusammenarbeit mit allen Beteiligten bieten. 4 Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Die Förderung setzt die Vorlage eines mit der Bewilligungsbehörde abgestimmten Konzepts und eines Finanzierungsplans voraus. 4.2 Die eingesetzten Fachkräfte haben den Nachweis über die staatliche Anerkennung als Dipl.Sozialarbeiter/in, Dipl.-Sozialpädagoge/in, Dipl.-Psychologe/in, Dipl.-Pädagoge/in oder über eine vergleichbare, dem Förderzweck dienliche Ausbildung gegenüber der Bewilligungsbehörde zu erbringen. 4.3 Zuwendungsempfänger haben die Gewähr dafür zu bieten, dass ihre Mitarbeiter/innen die einschlägigen gesetzlichen Regelungen beachten. Dies beinhaltet auch den vertraulichen Umgang mit personenbezogenen Daten, über die während der Projektarbeit Kenntnis erlangt wird. 4.4 Eine Doppelförderung von Zuwendungsempfängens aus mehreren Haushaltsstellen für ein und dasselbe Projekt ist gemäß § 17 Abs. 4 LHO unzulässig. 5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen 5.1 Zuwendungsart: Projektförderung 5.2 Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung Die Landesförderung kann bis zu 90 % der von der Bewilligungsbehörde als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben betragen. Zuwendungen werden nur gewährt, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500 EURO beträgt. Die Zuwendung ist bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag zu begrenzen. 5.3 Form der Zuwendung: Personal- und Sachkostenzuschüsse 34 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 5.4 Bemessungsgrundlage: Zuwendungsfähige Ausgaben im Sinne dieser Richtlinien sind: Personalkosten (einschließlich Arbeitgeberanteile und Beschäftigungsentgelte für nebenberuflich Tätige i.S.v. Obergruppe 42)* und sächliche Verwaltungsausgaben (Büromaterial, Bücher, Zeitschriften, Gesetzestexte, Entgelte für Post- und Fernmeldeleistungen i.S.v. Gruppierungsnummer 511)1, die für die Durchführung der unter Ziff. 2. näher bezeichneten Projektmaßnahme notwendig sind. Eine Bagatellförderung kommt nicht in Betracht. 6 Antrags- und Bewilligungsverfahren 6.1 Beantragung Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Projektförderung sind unter Verwendung der beigefügten Antragsmuster (Anlagen 1 und 1.1) und unter Beifügung der Konzeption sowie eines Finanzierungsplans (Anlage 1.2) an die Bewilligungsbehörde zu richten. 6.2 Bewilligung Bewilligungsbehörde ist die Leiterin oder der Leiter der Justizvollzugsanstalt. Die Zuwendungsbescheide bedürfen meiner Zustimmung und werden nach dem beigefügten Muster (Anlage 2) erteilt. 6.3 Auszahlung der Zuwendung Die Auszahlung der Zuwendungen richtet sich nach den Regelungen des Zuwendungsbescheides nach entsprechender Mittelanforderung gemäß Anlage 2.1. 6.4 Anwendung der Landeshaushaltsordnung Für die Bewilligung, die Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung der Mittel und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die VV zu § 44 LHO, soweit nicht in diesen Förderrichtlinien Abweichungen zugelassen worden sind. 7 Sonstige Zuwendungsbestimmungen Zuwendungsempfänger haben der Bewilligungsbehörde bis zum 31. März des Folgejahres einen Verwendungsnachweis einschließlich eines Tätigkeitsberichts (Controllingangaben) gemäß den Anlagen 3 bis 3.2 vorzulegen. 8 Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit sofortiger Wirkung in Kraft und gelten bis zum 31. Dezember 2018. 1 Gruppierungsnummern der Zuordnungsrichtlinien zum Gruppierungsplan, RdErl. d. Finanzministeriums v.27.06.2003 – SMBl. NRW. 631 35 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Anlage 1 Leiterin/ Leiter der Justizvollzugsanstalt __________________________ Antrag auf Gewährung einer Zuwendung Gewährung einer Zuwendung an freie Träger für Projekte zum Täter-Opfer-Ausgleich bei Inhaftierten bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein - Westfalen Geschäftszeichen: ___________________________________ (wird von der Bewilligungsbehörde eingetragen) 1. Antragstellerin/Antragsteller 1.1 Name/Bezeichnung 1.2 Anschrift (Straße; PLZ; Ort) 36 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 1.3 Auskünfte erteilen (Name, Tel. - Nr., Fax - Nr., E-Mail) 1.4 Bankverbindung IBAN:_______________ Bezeichnung des Kreditinstitutes: ___________________________________________ Kontoinhaber/-in /Zahlungsempfänger/-in: ________________________________ Ggf. Buchungsstelle: _________________________________ 1.5 Name/Bezeichnung, Sitz des/der mit der Durchführung beauftragten Trägers/ Organisation (falls abweichend von 1.1) 1.6 Maßnahmeort 2. Projekt 2.1 Bezeichnung/angesprochener Zuwendungsbereich 2.2 Zahl der möglichen Klienten/Klientinnen 2.3 Durchschnittliche wöchentliche Stundenzahl (Zeitstunden) pro Klient/-in 3. Beantragte Zuwendung 37 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 3.1 Personalausgaben (lt. beil. Kostenvoranschlag/ Kostengliederung/ €) 3.2 Sachausgaben (lt. beil. Kostenvoranschlag/ Kostengliederung/ €) 3.3 Beantragte Zuwendung / € (Summe 3.1 - 3.2) 4. Erklärung des Antragstellers/der Antragstellerin 4.1 Der/die Antragsteller/in erklärt, dass - mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor - Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird: ja - nein die Maßnahme am __________ beginnen soll und er/sie mit beigefügter formloser Begründung die Zustimmung eines förderungsunschädlichen vorzeitigen Beginns beantragt: ja nein 4.2 Der/die Antragsteller/in erklärt, dass er/sie zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist berechtigt ist und dies bei den Ausgaben berücksichtigt hat. 4.3 Der/die Antragsteller/in erklärt, dass die Angaben in diesem Antrag (einschl. Anlagen) vollständig und richtig sind. 5. Anlagen Liste "Personelle Besetzung" (Anlage 1.1) Finanzierungsplan (Anlage 1.2) Konzeption zum Täter-Opfer-Ausgleich bei Inhaftierten _________________________________ (Ort, Datum) _______________________________ (rechtsverbindliche Unterschrift) 38 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Anlage 1.1 Übersicht über die Beschäftigung von notwendigem Personal Bezeichnung des Projekts: _______________________________________ Geschäftszeichen: _______________________________________ (wird von der Bewilligungsbehörde eingetragen) Personelle Besetzung: lfd. Nr. Name, Vorname 1) Art der Berufsausbildung 2) Berufsbezeichnung 3) sonstige Qualifikation 4) Entgeltgruppe nach TV-L Wöchentl. Arbeitszeit Beschäftigt von - bis 20__ 20__ 39 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers 20__ Gesamt Höhe sonstiger Zuschüsse Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Anlage 1.2 Finanzierungsplan Bezeichnung des Projekts: Geschäftszeichen: Bezeichnung der Mittel __________________________________________ ___________________________________________ (wird von der Bewilligungsbehörde eingetragen) geplante Finanzierung insgesamt davon im Haushaltsjahr 20__ € 20__ € 20__ € 20__ € Gesamtkosten davon grundsätzlich zuwendungsfähige Ausgaben abzgl. Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förde- ./. rung) Zuwendungsfähige Gesamtausgaben = ./. ./. ./. ./. = = = = Beantragte Förderung 40 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 bewilligte/beantragte öffentliche Förderung durch Einnahmen für die Maßnahme Eigenanteil Private Mittel Dritter Zuwendungen nach Landesrichtlinien Gesamtfinanzierung 41 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Anlage 2 (Ort, Datum) (Bewilligungsbehörde) (Aktenzeichen) (Anschrift des Zuwendungsempfängers) Zuwendungsbescheid (Projektförderung) Zuwendung an freie Träger für Projekte zum Täter-Opfer-Ausgleich bei Inhaftierten bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein - Westfalen Ihr Antrag vom In der Fassung vom Anlage(n): 1. Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best-P) 2. Förderrichtlinien 3. Vordruck für die Mittelanforderung (Anlage 2.1 der Förderrichtlinien) 4. Vordrucke (Anlagen 3 bis 3.2 der Förderrichtlinien) für den Verwendungsnachweis einschließlich Tätigkeitsbericht (Controllingangaben) 42 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 1. Bewilligung Auf Ihren vg. Antrag bewillige ich Ihnen aus Mitteln des Landes Nordrhein - Westfalen für die Zeit vom bis (Bewilligungszeitraum) eine Zuwendung in Höhe von in Buchstaben EURO EURO zur Durchführung der folgenden Maßnahme Bezeichnung des Projekts und genaue Bezeichnung des Zuwendungszwecks Die Zuwendung wird nach Nr. 5.2 der Richtlinien in Form der Anteilfinanzierung bis zur jeweils nachstehenden Höhe Personalausgaben von v. H. zu den zuwendungsfähigen Gesamtkosten in Höhe von € Sachausgaben von v. H. € Leistungsart von v.H. Zuwendungen als Zuschuss gewährt. 43 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers € € Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 2. Besonderheit Die Zuwendung darf an als Maßnahmenträger weitergeleitet werden. 3. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben2 Die zuwendungsfähigen Ausgaben wurden wie folgt ermittelt: 4. Bewilligungsrahmen von der Zuwendung entfallen auf Ausgabeermächtigung € Davon 20 € 20 € 20 € 5. Auszahlung Die Zuwendung wird aufgrund der Mittelanforderung nach den AN-Best-P ausgezahlt (Anlage 2.1). 2 Nur ausfüllen, wenn beantragter und bewilligter Betrag nicht übereinstimmen oder andere Gründe eine Darstellung erfordern 44 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 6. Nebenbestimmungen Der Zinssatz für Rückforderungen von Zuwendungen richtet sich nach den Vorschriften des § 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) NRW. Die beigefügten AN-Best-P und die "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für Projekte zum Täter-Opfer-Ausgleich bei Inhaftierten bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen" sind Bestandteile dieses Bescheides. Abweichend oder ergänzend hierzu wird Folgendes bestimmt: 6.1 Die Nr. 1.42 und 7.4 der AN-Best-P finden keine Anwendung. 6.2 Als Prüfungseinrichtung im Sinne der Nr. 7.2 AN-Best-P ist auch ein fachlich und sachlich unabhängiger Beauftragter (Abschlussprüfer, wie z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, geeigneter nebenberuflicher bzw. ehrenamtlicher Abschlussprüfer, Prüfungsgesellschaft) anzusehen. Die Prüfung ist neben der Ordnungsmäßigkeit und rechnerischen Richtigkeit des Verwendungsnachweises auch inhaltlich auf die zweckentsprechende Verwendung der Landesmittel und auf die Einhaltung der Bewilligung ansonsten zugrundeliegenden Bestimmungen abzustellen. Dabei darf unter Heranziehung sachgerechter Kriterien in zeitlicher und/ oder sachlicher Hinsicht auch stichprobenweise geprüft werden. Bei der Feststellung von nicht unerheblichen Mängeln ist die Prüfung auf eine vollständige Nachweisprüfung bzw. ggf. auch auf die Vorjahre auszudehnen. Der Prüfungsumfang ist aktenmäßig festzuhalten. 6.3 Dürfen aus der Zuwendung auch Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden und werden die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten, darf der Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten finanziell nicht besser stellen als vergleichbare Landesbedienstete. Höhere Vergütungen als nach dem TV-L sowie sonstige über- oder außertarifliche Leistungen dürfen nicht gewährt werden. 6.4 Vor Personaleinstellungen ist die Bewilligungsbehörde unter Beachtung der Ziffern 2.3, 4.2, 4.4 und 6.1 der "Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für Projekte zum Täter-Opfer-Ausgleich bei Inhaftierten bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein - Westfalen" zu beteiligen. 45 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 6.5 An Vereinsmitglieder dürfen im Rahmen dieser Projektförderung keine Honorare oder Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. 6.6 Für die Landeszuwendungen ist ein Sachkonto einzurichten, auf dem sämtliche projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben zu führen sind. 6.7 Von Publikationen (Pressemitteilungen etc.) ist der Bewilligungsbehörde zeitnah ein Überstück zur Verfügung zu stellen. 6.8 Bei Anforderung von Haushaltsmitteln ist der Zweimonatsbedarf unter Angabe der bisher getätigten sowie der geplanten künftigen Ausgaben darzulegen. 6.9 Werkverträge dürfen nur vergeben werden, soweit sie ein konkret festgelegtes Arbeitsergebnis enthalten. 6.10 Die Bewilligungsbehörde sowie der Landesrechnungshof sind zur Prüfung beim Zuwendungsempfänger berechtigt. 7. Sonstige Hinweise Ich weise darauf hin, dass aus dieser Bewilligung nicht geschlossen werden kann, dass die Förderung auch in künftigen Haushaltsjahren im bisherigen Umfang erfolgt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Entwicklung der Haushaltslage des Landes Kürzungen von Zuwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung erfordert oder Zuwendungen deswegen ganz entfallen. Ich bitte Sie, dieses Finanzierungsrisiko, insbesondere bei Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgen (z. B. für Personal) zu berücksichtigen. 8. Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis einschließlich des Tätigkeitsberichts ist unter Verwendung der Anlage 3 bis 3.2 der Förderrichtlinien zu führen. 46 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 9. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift der Urkundsbeamtin / des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle Klage beim Verwaltungsgericht … [VG mit Anschrift]…erhoben werden. Statt in Schriftform kann die Klageerhebung auch in elektronischer Form nach Maßgabe der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr bei den Verwaltungsgerichten und den Finanzgerichten im Lande Nordrhein-Westfalen - ERVVO VG/FG - vom 7. November 2012 (GV. NRW. S. 548) erfolgen. Falls die Frist durch das Verschulden einer / eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden sollte, würde dieses Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen Vermerk des Justizministeriums Im Auftrag Dem vorstehenden Zuwendungsbescheid wird zugestimmt. Im Auftrag ___________________________ Anstaltsleiter/-in ________________________________________ (Datum, Unterschrift) 47 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Anlage 2.1 Mittelanforderung Leiterin / Leiter der Justizvollzugsanstalt _______________________ Mittelanforderung/ Mitteilung über den Projektstand Zuwendung an freie Träger nach den Richtlinien zum Täter-Opfer-Ausgleich bei Inhaftierten bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein - Westfalen Zuwendungsbescheid vom _____________________________________________ (Datum des Erstbescheides) in der Fassung vom _____________________________________________ (Datum der letzten Änderung) Geschäftszeichen: ______________________________________________ (lt. Zuwendungsbescheid) 1. Mittelanforderung zum _______________________ des Jahres 20___ Für den Zeitraum vom ______________________ bis ______________________ wird die Überweisung eines Betrages in Höhe von __________________________ € beantragt. 48 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Bankverbindung: IBAN: _______________________ Bezeichnung des Kreditinstitutes: _____________________________________________ 2. Projektstand: Laut beigefügtem Erhebungsbogen (Anlagen 3.2) Die Ausgaben- und Finanzierungssituation des Projektes hat sich gegenüber dem Bewilligungsbescheid in der gültigen Fassung verändert: ja nein Sofern sich die Situation verändert hat, bitte überarbeitete Fassung des Antragvordrucks zu den Nrn. 2, 3 und 4 beifügen. ________________________________ (Ort, Datum) ____________________________ (Unterschrift) 49 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Anlage 3 Leiterin/ Leiter der Justizvollzugsanstalt __________________________ Verwendungsnachweis (Controllingangaben) Zuwendung an freie Träger für Projekte zum Täter-Opfer-Ausgleich bei Inhaftierten bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein - Westfalen Anlage(n): Tätigkeitsbericht (Controllingangaben) Übersicht über die Beschäftigung von notwendigem Personal (Anlage 1.1 der Förderrichtlinien) Einzelnachweis (Anlage 3.1 der Förderrichtlinien) Erhebungsbogen (Anlage 3.2 der Förderrichtlinien) Bezeichnung der Maßnahme ___________________________________________________________________ Durch Zuwendungsbescheid(e) des _________________________________________________ vom __________ Az.: ______________ über __________________ € vom __________ Az.: ______________ über __________________ € vom __________ Az.: ______________ über __________________ € wurden zur Finanzierung der o. g. Maßnahme insgesamt bewilligt. Es wurden ausgezahlt: insgesamt: __________________ €. 50 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 1. Tätigkeitsbericht (Controllingangaben)3 1. Darstellung der durchgeführten Maßnahme (Ausgangslage, Ausstattung, Stellenprofil, Organisationsstruktur) 1.1 Auswertung des Erhebungsbogens (Anlage 3.2) sowie Interpretation der Daten. 1.2 Darstellung der Zusammenarbeit mit Justizvollzugsanstalten, Gerichten, Staatsanwaltschaften, den sozialen Diensten der Justiz sowie mit sonstigen Einrichtungen, die solche Hilfen anbieten. 2. Zahlenmäßiger Nachweis/Einnahmen Art Eigenanteil, Zuwendungen Lt. Zuwendungsbescheid Lt. Abrechnung € € Leistungen Dritter Einnahmen für die Maßnahme Eigenanteil € € € € Private Mittel Dritter € € Zuwendungen nach Landesrichtlinien Gesamtfinanzierung € € € € 3. Zahlenmäßiger Nachweis/Ausgaben Ausgabengliederung Lt. Zuwendungsbescheid Lt. Abrechnung € € Personalausgaben (Einzelnachweis gem. Anlage 3.1) Sachausgaben (Einzelnachweis gem. Anlage 3.1) Gesamtausgaben (ggf. Einzelaufstellung beifügen) 3 Bitte auf gesondertem Blatt beifügen. 51 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 4. Zahlenmäßiger Nachweis/Ist - Ergebnis Lt. Zuwendungsbescheid Lt. Abrechnung 1. Ausgaben € € 2. Einnahmen € € 3. Mehrausgaben/ € € Minderausgaben 5. Bestätigungen Es wird bestätigt, dass - die Allgemeinen und Besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheides beachtet worden sind, - die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Unterlagen und Belegen übereinstimmen, - die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. ___________________________ _______________________________ (Ort, Datum) (Unterschrift) Ergebnis der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde (Nr. 11.2 VV bzw. Nr. 7 ANBest-P) Der Verwendungsnachweis wurde anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft. Es ergaben sich keine - die aus der Anlage ersichtlichen - Beanstandungen. ___________________________ (Ort, Datum) _______________________________ (Unterschrift) 52 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Anlage 3.1 Einzelnachweis (Seite ___ ) Beleg-Nr. Datum Einnahme Ausgabe Personalkosten Honorare Sachkosten BüroMaterial Bücher / Zeitschriften Gesetzestexte Übertrag 53 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers PostFernmeldeleistungen leistungen Andere Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Anlage 3.2 Maßnahmen zum Täter-Opfer-Ausgleich bei Inhaftierten bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Erhebungsbogen Aufträge 1 Vermittlung nicht zustande gekommen Insgedavon samt wegen Ablehnung des Opfers davon insgewegen samt Ablehnung des Täters 2 4 3 Ergebnisse der erfolgreich abgeschlossenen Ausgleiche 5 Ausgleichgespräche T+O ggf. inkl. Vereinbarungen 6 Mittelbarer Schriftliche Materielle Dialog VereinWiedergutggf. inkl. barungen machung Vereinbarungen 7 8 In 2014 abgeschlossene Vermittlungen in der JVA davon nach Delikten gem. StGB § StGB: § StGB: § StGB: § StGB: § StGB: § StGB: § StGB: § StGB: § StGB: § StGB: § StGB: § StGB: § StGB: § StGB: § StGB: 54 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers 9 10 Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Nr. 2. Maßnahmen zur Sicherheit der Justizvollzugsanstalten des geschlossenen Vollzuges bei außergewöhnlichen Sicherheitsstörungen Gem. RdErl. d. JM (4434 - IV A. 73) u. d. IM (IV C 2 - 6118) vom 12. Januar 2015 - JMBl. NRW S. 55 I. Der Gem. RdErl. d. JM (4434 - IV A. 73) u. d. IM (IV C 2 - 6118) - JMBl. NRW S. 109 - vom 25. März 1997 wird wie folgt geändert: Unter 1.3.1 wird die Angabe „und des Präsidenten des Justizvollzugsamts, der seinerseits das Justizministerium benachrichtigt, “ durch „und des Justizministeriums" ersetzt. Unter Punkt 1.3.3 wird die Angabe „Die Verlegung der Gefangenen in andere Anstalten regelt der Präsident des Justizvollzugsamts.“ durch "Die Verlegung der Gefangenen in andere Anstalten regelt die Anstaltsleitung. Die Aufsichtsbehörde ist vorab zu unterrichten." ersetzt. II. Die Änderung tritt mit Wirkung vom 1. Februar 2015 in Kraft. Nr. 3. Bekanntmachung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung von Beitragssatz, Beitragsbemessungsgrenze und Regelpflichtbeitrag für das Jahr 2015 - JMBl. NRW S. 55 (§§ ohne Zusatz betreffen die Satzung des Versorgungswerkes der Rechtsanwälte in NRW) Im Anschluss an die Bekanntmachung vom 13. Januar 2014 (JMBl. NW Nr. 3 vom 01. Februar 2014, S. 33) wird bekanntgemacht: 1. Im Jahr 2015 betragen - übereinstimmend mit der gesetzlichen Rentenversicherung a) der Beitragssatz (§ 30 Abs. 1) 18,7 % der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze, b) die Beitragsbemessungsgrenze 6.050,00 EUR/Monat = 72.600,00 EUR/Jahr, c) der Regelpflichtbeitrag als Produkt der vorgenannten Werte 1.131,35 EUR/Monat. 2. Für das Arbeitseinkommen selbständig tätiger Neumitglieder (§ 30 Abs. 5) beträgt der halbierte Beitragssatz 9,35 % und der halbierte Regelpflichtbeitrag 565,68 EUR/Monat. 3. Für Mitglieder mit einkommensbezogener Beitragspflicht, deren Arbeitseinkünfte (= Summe von Arbeitseinkommen aus selbständiger Tätigkeit und Arbeitsentgelt für Angestelltentätigkeit) die Beitragsbemessungsgrenze nicht erreichen, beträgt der Beitrag 18,7 % der Arbeitseinkünfte (§ 30 Abs. 2, 6 und 7) bzw. 9,35 % des Arbeitseinkommens für selbständig tätige Neumitglieder (§ 30 Abs. 5), mindestens jedoch stets 1/10 des Regelpflichtbeitrags (§ 30 Abs. 3). 55 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 4. Das beitragspflichtige Arbeitseinkommen wird bestimmt durch die einkommensteuerpflichtigen Arbeitseinkünfte aus selbständiger Tätigkeit im Jahr 2013 (§ 30 Abs. 4 Nr. 1). 5. Der Beitrag im Zusammenhang mit Arbeitsentgelt wird bemessen a) bei einer Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht in Höhe des an die gesetzliche Rentenversicherung zu entrichtenden Beitrags (§ 30 Abs. 6), b) ohne Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht nach § 30 Abs. 7. 6. Der Nachweis über die beitragspflichtigen Arbeitseinkünfte wird geführt, sofern nicht der Regelpflichtbeitrag voll bzw. (für das Arbeitseinkommen von selbständig tätigen Neumitgliedern gemäß § 30 Abs. 5) halb entrichtet wird, a) über das beitragspflichtige Arbeitseinkommen mensteuerbscheides 2013, § 30 Abs. 4, Nr. 4 a, durch Vorlage des Einkom- b) über das Arbeitsentgelt durch Vorlage einer Bescheinigung des Arbeitgebers über das Arbeitsentgelt für den Beitragszeitraum, § 30 Abs. 4, Nr. 4 b. Ist kein Arbeitseinkommen und/oder kein Arbeitsentgelt erzielt worden, so ist dies ebenfalls mitzuteilen und durch Vorlage des Einkommensteuerbescheides (siehe 6. a) nachweispflichtig. 7. Für Mitglieder mit einkommensunabhängiger Beitragspflicht (§ 43 und § 44) beträgt die jeweils festgesetzte Zehntelstufe in Bezug auf den Regelpflichtbeitrag: 1/10 2/10 3/10 4/10 5/10 113,14 EUR 226,27 EUR 339,41 EUR 452,54 EUR 565,68 EUR 6/10 7/10 8/10 9/10 10/10 678,81 EUR 791,95 EUR 905,08 EUR 1.018,22 EUR 1.131,35 EUR 8. Die Beiträge sind Monatsbeiträge und zu entrichten bis zur Mitte des laufenden Monats (§ 33 Abs. 1). 9. Die Zahlung freiwilliger Beiträge ist gemäß § 32 für das jeweils laufende Jahr möglich bis zur Obergrenze von 15/10 (= 1.697,03 EUR). Statt dieser allgemeinen Obergrenze gilt ab Alter 57 die persönliche Obergrenze gemäß § 32 Abs. 2. 10. Der Rentensteigerungsbetrag (§ 19 Abs. 2) für Rentenfälle nach dem 31.12.2014 ist auf 87,50 EUR festgesetzt. Dr. Hack Vorsitzender der Vertreterversammlung Düsseldorf, den 14. Januar 2015 56 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Nr. 4. Widerruf von Gütestellen gemäß § 50 Abs. 2 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 20. Januar 2015 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S 57 -. Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat die Anerkennung der folgenden Gütestelle gemäß § 50 Abs. 2 JustG NRW widerrufen: ViA-Bochum, Verein für integrative Arbeit, Harpener Feld 14, 44805 Bochum Nr. 5. Dienstkleidungsvorschrift für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen AV d. JM vom 22. Januar 2015 (2044 - IV. 19) - JMBl. NRW S. 57 Die Dienstkleidungsvorschrift für die Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (AV d. JM vom 13. April 2012 [2044 - IV. 19] - JMBl. NRW S. 91 -), zuletzt geändert durch AV vom 16. Dezember 2014 - JMBl. NRW 2015 S. 8 -, wird wie folgt geändert: 1. In Satz 2 der Anmerkung in der Tabelle Wachdienstkleidung werden nach dem Wort „Kurzjacke“ die Worte „oder Strickjacke“ eingefügt. 2. Die AV tritt am 22. Januar 2015 in Kraft. Nr. 6. Präsidialräte und Hauptrichterräte im Geschäftsbereich des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung d. JM vom 28. Januar 2015 (2701 - Z. 1) - JMBl. NRW S. 57 Die neugewählten Präsidial- und Hauptrichterräte setzen sich wie folgt zusammen: I. Präsidialrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit: Vorsitzender: Präsident des Landgerichts Dr. Bernd Scheiff Landgericht Düsseldorf Mitglieder: a) im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf 1. Vorsitzender Richter am Landgericht Ulrich Krege Landgericht Wuppertal 57 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 2. Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Wiegand Laubenstein Oberlandesgericht Düsseldorf b) im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm 1. Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Ute Gerlach-Worch Oberlandesgericht Hamm 2. Direktor des Amtsgerichts Dr. Stephan Teklote Amtsgericht Steinfurt 3. Richter am Amtsgericht Jörg Dahlmann Amtsgericht Iserlohn 4. Vorsitzender Richter am Landgericht Dr. Dirk Mühlhoff Landgericht Siegen c) im Oberlandesgerichtsbezirk Köln 1. Vorsitzender Richter am Landgericht Dietmar Reiprich Landgericht Köln 2. Richter am Amtsgericht Karl-Heinz Seidel Amtsgericht Köln II. Präsidialrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit: Vorsitzende: Präsidentin des Verwaltungsgerichts Claudia Beusch Verwaltungsgericht Aachen Stellvertreter: Präsident des Verwaltungsgerichts Manfred Koopmann Verwaltungsgericht Münster 58 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Mitglieder: Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Anke Schulte-Trux Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Maria Appelhoff-Klante Verwaltungsgericht Düsseldorf Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Claudia Ostermeyer Verwaltungsgericht Köln Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Dr. Lars Duesmann Verwaltungsgericht Gelsenkirchen III. Präsidialrat der Finanzgerichtsbarkeit: Vorsitzender: Präsident des Finanzgerichts Johannes Haferkamp Finanzgericht Münster Stellvertreter: Präsident des Finanzgerichts Benno Scharpenberg Finanzgericht Köln Mitglieder: Vorsitzender Richter am Finanzgericht Berthold Meyer Finanzgericht Düsseldorf Vorsitzender Richter am Finanzgericht Dr. Rainer Braun Finanzgericht Köln Vorsitzender Richter am Finanzgericht Harald Kossack Finanzgericht Münster IV. Präsidialrat der Arbeitsgerichtsbarkeit: Vorsitzende: Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Brigitte Göttling Landesarbeitsgericht Düsseldorf 59 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Mitglieder: Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Uwe Mailänder Landesarbeitsgericht Düsseldorf Stellvertreter der Vorsitzenden Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Eckhard Limberg Landesarbeitsgericht Hamm Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Jochen Kreitner Landesarbeitsgericht Köln V. Präsidialrat der Sozialgerichtsbarkeit: Vorsitzender: Präsident des Sozialgerichts Heinrich Stratmann Sozialgericht Münster Mitglieder: Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Dr. Ulrich Freudenberg Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen 1. stellvertretender Vorsitzender Richter am Sozialgericht Frank Behrend Sozialgericht Düsseldorf 2. stellvertretender Vorsitzender Richter am Sozialgericht Harald Witt Sozialgericht Münster 3. stellvertretender Vorsitzender Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Dr. Johannes Jansen Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen 4. stellvertretender Vorsitzender VI. Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit: Vorsitzender: Direktor des Amtsgerichts Christian Friehoff Amtsgericht Rheda-Wiedenbrück Richter am Oberlandesgericht Ralf Neugebauer Oberlandesgericht Düsseldorf 60 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 1. stellvertretender Vorsitzender Richter am Amtsgericht Johannes Kirchhoff Amtsgericht Lüdenscheid 2. stellvertretender Vorsitzender: Richterin am Amtsgericht Doris Goß Amtsgericht Arnsberg Vorsitzende Richterin am Landgericht Beate Hillgärtner Landgericht Kleve Richterin am Oberlandesgericht Marion Jöhren Oberlandesgericht Hamm Richter am Amtsgericht Dr. Wolfgang Kabisch Amtsgericht Münster Richter am Amtsgericht Dirk Luhmer Amtsgericht Köln Direktor des Amtsgerichts Robert Plastrotmann Amtsgericht Schleiden Anschrift: Hauptrichterrat der ordentlichen Gerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen Ostenstraße 3 33378 Rheda-Wiedenbrück VII. Hauptrichterrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit: Vorsitzende: Richterin am Verwaltungsgericht Susette Schuster Verwaltungsgericht Köln Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Albert Lohmann Verwaltungsgericht Gelsenkirchen 1. stellvertretender Vorsitzender Richterin am Oberverwaltungsgericht Mechthild Schildwächter Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen 2. stellvertretende Vorsitzende 61 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Richterin am Verwaltungsgericht Silke Camen Verwaltungsgericht Arnsberg Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht Eva-Maria Dölp Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Richter am Verwaltungsgericht Eckart Vieten Verwaltungsgericht Minden Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Jost Frank Verwaltungsgericht Düsseldorf Anschrift: Hauptrichterrat der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen Appellhofplatz 50667 Köln VIII. Hauptrichterrat der Finanzgerichtsbarkeit: Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Finanzgericht Dr. Klaus Wagner Finanzgericht Düsseldorf Vorsitzender Richter am Finanzgericht Herbert Dohmen Finanzgericht Köln 1. stellvertretender Vorsitzender Richter am Finanzgericht Heinrich-Bernhard Egbert Finanzgericht Münster 2. stellvertretender Vorsitzender Richter am Finanzgericht Ingo Lutter Finanzgericht Münster Vorsitzender Richter am Finanzgericht Richard Adamek Finanzgericht Düsseldorf Richter am Finanzgericht Thomas Kolvenbach Finanzgericht Köln 62 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Richter am Finanzgericht Harald Priester Finanzgericht Köln Anschrift: Hauptrichterrat der Finanzgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen Ludwig-Erhard-Allee 21 40227 Düsseldorf IX. Hauptrichterrat der Arbeitsgerichtsbarkeit: Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Jürgen Barth Landesarbeitsgericht Düsseldorf Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Bernd Pakirnus Landesarbeitsgericht Hamm 1. stellvertretender Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht Jens Marek Pletsch Arbeitsgericht Düsseldorf 2. stellvertretender Vorsitzender Richter am Arbeitsgericht Thomas Kühl Arbeitsgericht Herne Richter am Arbeitsgericht Frederik Brand Arbeitsgericht Köln Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Peter Nübold Landesarbeitsgericht Düsseldorf Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Dr. Jochen Sievers Landesarbeitsgericht Köln Anschrift: Hauptrichterrat der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen Ludwig-Erhard-Allee 21 40227 Düsseldorf 63 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 X. Hauptrichterrat der Sozialgerichtsbarkeit: Vorsitzender: Vorsitzender Richter am Landessozialgericht Dr. Ulrich Freudenberg Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Richterin am Sozialgericht Dr. Katie Baldschun Sozialgericht Dortmund 1. stellvertretende Vorsitzende Richterin am Sozialgericht Melanie Brückner Sozialgericht Aachen 2. stellvertretende Vorsitzende Richter am Landessozialgericht Thomas Ottersbach Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Richter am Sozialgericht Detlef Gebauer Sozialgericht Dortmund Richterin am Sozialgericht Claudia Schönenbroicher Sozialgericht Düsseldorf Vorsitzende Richterin am Landessozialgericht Elisabeth Straßfeld Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Anschrift: Hauptrichterrat der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen Zweigertstr. 54 64 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Personalnachrichten Justizministerium Ernannt: z. Ministerialdirigenten: Leitender Ministerialrat Thomas Kexel. OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. VizePräs. d. OLG - BesGr. R 4 -: VizePräs. d. LG - BesGr. R 3 - Dr. Ulrich Thole aus Mönchengladbach in Düsseldorf, z. Richter/in am OLG: Richter/in am LG Dr. Thorsten Anger in Wuppertal u. Dr. Fee Schumacher in Düsseldorf, Richter am AG Richard Vieregge in Neuss, z. Vors. Richter/in am LG: Richter am LG Dr. Markus Immel in Düsseldorf, z. Richter/in am LG: Richter/in Julia Glomb und Richter Christoph Kallenberg in Krefeld, z. Sozialoberamtsrätin: Sozialamtsrätin Ute Köpf-Braun in Krefeld, z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/amtmann Christiane Albers in Ratingen, Karl-Heinz Heinrichs u. Regina Lumer in Mönchengladbach-Rheydt, z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Dominik Hoffmann, Silke Matthäus, Christine Wagener, Stefanie Baumanns, Franziska Bock und Nadine Hagenacker in Düsseldorf, Andrea Gertz in Duisburg, Vanessa Rentmeister in Dinslaken, Kerstin Paffen in Grevenbroich, z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Nicole Dimmer in Düsseldorf. Versetzt: Richter am AG - als der ständ. Vertr. e. Dir. - Volker Zekl aus Duisburg-Hamborn nach Duisburg, Justizobersekretär Christian Hötting aus Düsseldorf nach Karlsruhe. Ruhestand: Vors. Richter am LG Klaus Röttgers, Justizamtsinspektorin Elke Kullmann in Duisburg u. Monika Schneider in Oberhausen, Justizhauptsekretärin Barbara Gröning in Wesel, Obergerichtsvollzieher Karl-Heinz Mürl in Düsseldorf. Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Sarah Bellenbaum u. Sabrina Vreydal. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin als Gruppenleiterin - BesGr. R 1 m. AZ. -: Staatsanwältin Devrim Ermis in Duisburg; z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Christian Weldert b. d. GStA u. Heinrich Georg Esser in Düsseldorf; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Sigrid Margarete Mannhaupt in Mönchengladbach; z. Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektorin Petra Liebich in Duisburg. 65 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Ruhestand: Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Hans Herbert Herrmann in Krefeld. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken: Sören Beier in Dinslaken Thomas Adam in Duisburg, Eda Andirirbu, Jonas Block, Katrin Dahmen, Agnes Große-Kock, Mohamed Hamdaoui, Sebastian Hartke, Leonie Hochstetter, Julia Huth, Bastian Jäger, Mehdi Kashefi-Majd,,Alexander Kiesgen, LL.M., Ute König, Mesut Korkmaz, Margaretha Lawrynowicz, Jessica Liesfeld, Henning Linnenberg, MBL, Vitalija Mickeviciute, Anna Milkowski, Christine Nowak, Haruka Okihara, Sebastian Pels, Dr. Jan-Henric Punte, LL.M., Klaus Roderwieser, Oliver Schmid, Simon Schmitz-Berg, Dr. Wolfgang Schneider, Norbert Schröer, Christian Schwarz, Domenik Wagener, LL.M., Dr. Jan-Willem Weischer u. Peter Windorfer in Düsseldorf, Michael Baatz in Erkelenz, Konrad Weidmann in Kempen, Michaela Welter in Krefeld, Ruth Fleckenstein, Christian Peußer in Meerbusch, Claus Henning von Schnakenburg,in Mettmann, Pavlo Kalinin in Mönchengladbach, Claudia Busch in Neuss, Philipp Achilles in Ratingen, Sören van Wingerden in Viersen, Maximilian Klostermann in Wesel Paul Michels in Wuppertal. Bestellt zur Anwaltsnotarin: Rechtsanwältin Christiane Bruckmann-Hölscher in Dinslaken. Gelöscht: Dorothée Gierlich, Alexander Dietz, Stephanie Deblitz, Martin Putz, Christa Krause, Dr. Gerald Neumann, Maximilian Graf Zedtwitz von Arnim, Hanna Eulenberg, Klaus Reuter, Dr. Friederike Dahlmann, Dr. Heiko Gotsche, Chieh-Ju Bianca Lee, Dr. Markus Warnke, Zechuan Yang, Wolfgang D. Lutze, Dr. Christian Bergmann, Dr. Franz Unkel, Miriam Judith Wolf, Marita Berns, Martin Schäfer, Dr. Christian Teuber, Roman Kaminski, Dr. Wolf-Rainer Bentzien, Martin Gisewski, Maren Haefcke, LL.M., Michael Wolf, Sarah Pöstges, LL.M., Sonja Adina Arpay, Dr. Rudolf Gewaltig, Dr. Hans-Dieter Carl, Patrizio Caruso, Dr. Josef Pauli, Fabian Novara, Philipp Bahnmüller, Anna-Lena Laack, Alfred Leu, Dr. Thomas Koch, Monika Stauffer, Justine Elisabeth Catran, Miriam Jörg, Markus Adams, Nicola Becker, Catriona Hamilton Borland, Kais Dominic Chentir, Martin Ehrich, Volker Görnandt, Daniela Herget, Ruth Jorias, LL.M., Frank Kierdorf, Christina Kleinau, Dr. Harald Link, Reinhard Meierrose, Thomas Meyer, Michael Neumann, Alexandra Nietsch, Bastian Peltzer, Klaus Peters, Dr. Manfred Riedel, Ruth Schwegmann, Rebecca Stern, Reinhild Ströch, LL.M., Franziska Tobies, Ute Tübke, Hans Aholt, Elke Amberg-Schmitt, HansJürgen Leske, Frank Sieger, Klaus Dieter Greschus, Ina Olyschläger, Janine Thüs, Dr. Günther Hallerbach, Dietrich Jeck, Heinz-Werner Bix, Christian Leesmeister, Jörg Voigtsberger, Bernd Benscheid, Helge Kain, Hans Peter Luckhaus, Anna Mahlert, Werner Richter, Hans-Georg Stoppel. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Direktorin des AG - BesGr. R2 m. AZ -: Richterin AG - als d. std. Vertr. e. Dir. -: Tanja Rasche-Iwand vom AG Geldern in Bocholt; z. Vorsitzenden Richter/in am LG: Richter/in Markus Jäger und Silke Markmann in Arnsberg; z. Richter am LG: Richter Markus Kliegel in Dortmund, z. Richter/in am AG: Richter Jan-Philipp Budde und Richterin Friederike Heidberg in Detmold; 66 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 z. Regierungsrat: Justizoberamtsrat Markus Dierkes in Hamm, z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Beate Schoregge-Kempf in Bielefeld, z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Christian Wintermeyer in Bielefeld, Anke Schubert in Lünen, Anke Baumgärtner in Unna, Petra Blanke in Warstein, z. Sozialamtfrau/-amtmann: Sozialoberinspektor/in Susanne Manthei und Klaus Heinzelmann in Bielefeld, z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Annika Jansen in Bielefeld; z. Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ -: Obergerichtsvollzieher Thomas Piwek in Dorsten u. Manfred Kindler in Iserlohn; z. Justizamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ -: Justizamtsinspektor/in Sabine Kubb in Bochum, Rita Respondek in Detmold, Uwe Heibach u. Alfred Tengowski in Hamm u. Claudia Scheimann in Recklinghausen; z. Obergerichtsvollzieher/in : Gerichtsvollzieher/in Frank Hußmann in Ahaus, Markus Pomberg in Ahlen, Heike Köllner in Arnsberg, Kerstin Stille in Detmold u. Marco Linkamp in Gelsenkirchen; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Regina Bone u. Dirk Lütkebohmert in Borken, Simone Wegner in Gelsenkirchen, Annette Meierjohann in Gladbeck u. Silvia Horand in Hagen; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Edelgard Ananias in Borken, Julia Focke u. Ulf Wegener in Detmold, Dorothee Mentrup in Dülmen u Josef Burger u. Jürgen Laumann in Warendorf; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Stefanie Schulte, Andrea Vornweg u. Anna Weigandt in Arnsberg, Vanessa Barlach in Bielefeld, Yvonne Strake in Meschede u. Markus Banna u. Maren Laszewski in Münster. Versetzt: Richter am AG Prange aus Münster als Richter am VerwG an das Verwaltungsgericht Münster. Ruhestand: Direktor d. AG - BesGr. R 2 m. AZ. - Rolf Schrader in Lemgo, Vors. Richter am LG Ulrich Harbort in Dortmund, Justizoberamtsrat Wolfgang Fiedler in Bottrop; Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ - Wolfgang Lenz in Bielefeld, Peter Sickermann in Essen u. Reinhard Schroll in Münster, Justizamtsinspektor Klemens Schmidt in Arnsberg u. Heinrich Knipps in Iserlohn, Justizhauptsekretär Ludwig Demkowsky in Essen. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Leitenden Oberstaatsanwältin - BesGr. R 3 -: Oberstaatsanwältin - BesGr. R 2 mit AZ Claudia Hurek aus Hagen in Hamm. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Sonja-Adina Arpay (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Dr. Uwe Beinke (bisher RAK Celle) in Bielefeld, Dr. Wolf-Rainer Bentzien (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Dr. Christian Bergmann (bisher RAK Düsseldorf) in Herford, Sebastian Börger in Haltern am See, Steffen Burkardsmaier (bisher RAK Koblenz) in Bergkamen, Sylvia Fritsch in Menden, Dr. Rudolf Gewaltig (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Martin Gisewski in Essen, Bernd Gräwer in Rheine, Magdalena Haarhoff in Werl, Thorsten Haupt (bisher RAK Celle) in Porta Westfalica, Bodo Heybrock in Gütersloh, Patrick Höckelmann in Essen, Saskia Jelen in Leopoldshöhe, Viola Jelen in Leopoldshöhe, Moritz Kabisch in Münster, Anne Katrin Kaiser in Dortmund, Roman Kaminski (bisher RAK Düsseldorf) in Iserlohn, Johannes Kattanek in Bochum, Marc Koeppen in Bielefeld, Christian MühlingHübenthal in Iserlohn, Wolf-Dietrich Müller in Bottrop, Regina Oexmann in Lippetal, Handan Perk in Werdohl, Sarah Pöstges, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Bocholt, Alicia Rückert in Lünen, Stefan Schmidt in Dortmund, Daniel Schmitt-Egner in Bielefeld, Hendrik Schulze-Allen in Dortmund, Rudolf Staufer in Siegen, Dr. Christian Teuber (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Kerstin Ullerich (bisher RAK München) in Münster, Jan Verhoeven in Castrop-Rauxel, Matthias 67 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Vollmer in Gladbeck, Philipp Wank in Dortmund, Yannick Wiemann in Menden, Marcel Wiesmann in Dortmund. Löschungen als Rechtsanwalt: Friedrich Wilhelm Bartels in Hamm, Burkhardt Ibing in Dortmund, Rudolf Allekotte in Bottrop, Dr. Hans-Henning Arnold in Borken, Klaus-Peter Bohrenkämper in Bünde, Edmund Bourscheid in Münster, Siegfried W. Grünhaupt in Bielefeld, Ayse Gürisik-Jöhren in Paderborn, Friedhelm Heckmann in Beckum, Dieter Höft in Raesfeld, Hellmut Holle in Essen, Helmut Holtgrewe in Soest, Ernst-Otto Kleyboldt in Herne, Jochen Koch in Lage, Werner Kordt in Essen, Udo Kramer in Hemer, Mathias Küsters in Essen, Dr. Erhard Liemen in Detmold, Erich Loss in Lügde, Dr. Gregor Mattheis in Gelsenkirchen, Dietrich Meißner in Bielefeld, Dr. Dietrich Merklinghaus in Gütersloh, Hilda Meuter-Wiethold in Dortmund, Ursula Pawlik in Haltern am See, Dr. KarlFriedrich Peter in Recklinghausen, Werner Rauh in Witten, Christian Reiff in Essen, Dr. Heinrich Rolvering in Vreden, Jürgen Schröder in Hagen, Thomas Schulze in Senden, Dr. Jürgen Simon in Essen, Ute Stankewitz in Lienen, Heino Steinfeld in Lünen, Martina Volmari in Essen, Carsten Wendt in Hagen, Melanie Wicht in Bielefeld, Tim Zimmermann in Bielefeld, Anna Julia Hein in Gelsenkirchen, Sati Satirer in Dortmund, Dr. Gisela Flitsch-Goldbach in Essen, Markus Veldhoen in Bochum, Christel Kutz in Bochum, Helmut Otten in Werne, Bernhard Rittmann in Detmold, Peter Hammer in Hamm, Dr. Heinz-Engelbert Fröhlich in Emsdetten, Wilhelm Hahn in Sprockhövel, Dr. Sabine Röhl in Castrop-Rauxel, Manuela Schneider in Recklinghausen, Pascal Mocnik in Castrop-Rauxel, Torben Müller-Wille in Hagen, Franz-Jochen Vahlhaus in Bielefeld, Jens Riechel in Bielefeld, Frank Hilke in Stemwede, Jan Scholten in Bielefeld, Javier Minguillón Espinosa (Abogado) in Rheine, Joachim Heider in Rheine, Stefan Pelz in Rödinghausen, Rainer Kosch in Bochum, Günter Klempt in Bochum, Björn Bonse in Gladbeck, Thomas Uhlenbrock in Münster, Dr. Harald Schmidt in Paderborn. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte Dr. Udo Buschmann in Herzebrock-Clarholz und Dr. Markus Schewe in Essen. Abgabe in andere Kammerbezirke: Bastian Jäger in Bochum, Henning Linnenberg, M.B.L. in Bielefeld, Dr. Jens-Peter Rosenhayn in Essen, Norbert Schröer in Essen, Dr. Tobias Gräber, LL.M. in Hagen, Katharina Fechtner in Melle, Ewald Pflug-Simoleit in Gevelsberg, Arnd Pricibilla in Bochum Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Ulf-Ferdinand Langerbeins in Ahaus. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vizepräsidentin des LG - BesGr. R 3 -: Richterin am OLG Dr. Simone Kreß in Köln; z. Richter am AG als weiterer Aufsicht führender Richter: Richter am AG Ralf Hartmann in Köln; z. Richterin am LG: Richterin Dr. Hannah Lioba Riem in Bonn. Ausgeschieden: Richter am AG Marcus Linnert aus Bonn auf eigenen Antrag. 68 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Wolfgang Diewald in Aachen, Richterin am AG Ursula Kohlhof in Euskirchen, Richter am AG Harald Jaeger in Gummersbach, Justizamtfrau Anita Daunus in Euskirchen, Justizamtsinspektorin Anita Kuhn in Bergisch Gladbach, Doris Esser u. Renate Klein in Köln u. Hertraud Schönenbach in Waldbröl. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister HansJosef Schüller in Bonn. LSG und Sozialgerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richterin am LSG: Richterin am LSG Elisabeth Straßfeld in Essen; z. Richter/in am LSG: Richter/in am SG Dr. Andrea Röttges, Verena Siepmann u. Dr. Jörg Deckers in Essen; z. Richter am SG als weit. Aufsicht führender Richter: Richter am SG Andreas Ostheimer in Duisburg; z. Richterin am SG: Richterin Sabrina Spatzker in Detmold u. Nicole Braukmann in Dortmund; z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Stefan Scheufens in Essen; z. Regierungsinspektorin: Christina Kaupat in Dortmund u. Jacqueline Schulz in Duisburg; z. Regierungsamtsinspektor/in: Regierungshauptsekretär/in Veronika van Slooten in Dortmund u. Manfred Heeke in Münster; z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretärin Vanessa Apelt in Detmold u. Christiane Rogalla in Dortmund; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Claudia Panitzek in Dortmund. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LSG Ewald Schumacher in Essen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Hanno Moyzio, Joy Kim, Jana Christna Voss-Brück. Finanzgerichte Ernannt: z. Richterin am FG: Richterin Dr. Heide Daniels in Düsseldorf; z. Regierungsamtsinspektorin: Regierungshauptsekretärin Stephanie Wulff in Düsseldorf; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister- BesGr. A 5 - Antonio Bongiovanni in Düsseldorf. Justizakademie NRW Ruhestand: Justizamtsinspektor Hans-Peter Schlerkmann. 69 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Horst Sokolowski in Münster; z. Sozialamtmann/amtfrau: Sozialoberinspektor/in Ines Grote u. Kolja Jarosch in Essen u. Ralph Lehnen in Geldern; z. Regierungsamtfrau/-amtmann: Regierungsoberinspektor/in Sabine Gilles u. Harald Wolff in Aachen; z. Regierungsoberinspektor: Regierungsinspektor Frank Schmidt in MoersKapellen; z. Justizvollzugsoberinspektor: Justizvollzugsamtsinspektor Frank Nissalk in Gelsenkirchen u. Ralf Müller in Heinsberg; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Michael Döbler, Bruno Erkes, Gaston Kamps, Dieter Maus, Michael Nacken, Ingo Roeben u. Michael Stürmer in Aachen, Ralf Holzhauser, Frank Lieder, Michael Overkamp, Torsten Reinke, Ingo Wasserstraß, Dirk Wawrzenietz u Michael Wolfsheimer in Gelsenkirchen, Detlef Plömacher in Heinsberg; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Frank Otten in Heinsberg u. André Roelofsen in Wuppertal-Ronsdorf; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Astrid Bierbaum, Thomas Claus, Denny Gimmerthal, Christian Horn, Aleksandra Roeszies, Michael Schmücker u. Simon Stachowitz in Aachen, Wofgang Burghardt, Michael Sondermann u. Stefan Verhoeven in Geldern, Timo Gräwel, Thorsten Stein, Frank Thiel u. Daniel Voigt in Gelsenkirchen, Eva-Maria Aretz, Sonja Bauer u. Janina Beckers in Heinsberg; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Sebastian Schuh in Wuppertal-Ronsdorf. Ruhestand: Justizvollzugsoberinspektor Helmut Gülpen in Heinsberg, Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Hans-Peter Schaap in Geldern, Justizvollzugsamtsinspektor Hans-Jürgen Urbigkeit in Essen. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Direktorin o. Direktor d AG (R 2 m. AZ.) in Mönchengladbach 1 Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Aachen 1 o. mehrere Richterin oder Richter am OLG (R 2) in Hamm 70 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 1 Richterin o. Richter am Amtsgericht - als weit. Aufsicht führ. Ri. - (R 2) b. d. AG Dortmund 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Münster 1 Richterin o. Richter am LG in Aachen 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Arnsberg 1 Richterin o. Richter am LG in Bonn 1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Minden 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Bielefeld 1 Richterin o. Richter am AG in Bonn 1 Richterin o. Richter am AG in Bielefeld 1 Richterin o. Richter am AG in Siegburg 1 Richterin o. Richter am AG in Bünde 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Dortmund 1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Dortmund 1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Bad Oeynhausen 1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Herford 1 Oberregierungsrätin o. Oberregierungsrat (Wirtschaftsreferent/in) b. d. StA Bielefeld - die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung von Beamten/Beamtinnen aus dem Bezirk der GStA Hamm erfolgen - 1 Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Bearbeiter/in für Justizverwaltungssachen, zugl. ständ. Vertr./in d. Geschäftsleiters/-leiterin - b. d. StA Bonn 1 Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann - Leiter/in des Berufsbildungszentrums - b. d. JVA Geldern - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Geldern angefordert werden. 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Paderborn mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TVL). Einstellungsvoraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 23.02.2015 an den Präsidenten des Landgerichts Paderborn zu richten. 71 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in Haus 1 und Haus 4 - b. d. JVA Aachen - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Aachen angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Kammerleiter/in - bei der JVA Aachen - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Aachen angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Leiter/in des allgemeinen Vollzugsdienstes - b. d. JVA Detmold - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Detmold angefordert werden -. 1 Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor (A 9 m. AZ) - Vertreter/in d. Leiterin/ Leiters des Werkdienstes - b. d. JVA Heinsberg - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Leiter/in des Krankenpflegedienstes - b. d. JVA Heinsberg - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden - mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Aachen mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Rheinbach 2 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - Dienstgruppenleiter/in - b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen - die Anforderungsprofile können beim Leiter d. Sozialtherapeutischen Anstalt angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen 2 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Kleve 1 Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor (A 9 m. Z.) b. d. Justizvollzugskrankenhaus NRW - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter des Justizvollzugskrankenhauses NRW angefordert werden - 1 Justizvollstreckungshauptsekretärin o. Justizvollstreckungshauptsekretär - fliegend- im OLG-Bezirk Köln mehrere Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär bei der JVA Aachen 1 Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär b. e. StA im GStA-Bezirk Köln mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Rheinbach 3 Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Kleve 72 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 1 Regierungshauptsekretär/-in b. d. JVA Bochum 1 o. mehrere Justizobersekretärin o. Justizobersekretär b. e. StA im GStA-Bezirk Köln 1 Notarin o. Notar in Waldbröl* 2 Notarin o. Notar in Siegburg* * Bewerbungen um die vorstehenden Ausschreibungen für Notarinnen und Notare sind bis zum 2. März 2015 einzureichen. Das Datum des voraussichtlichen Amtsantritts im Sinne des § 6b Abs. 4 Satz 2 BNotO i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 4 AVNot NRW ist bei der Notarstelle in Waldbröl sowie bei einer Notarstelle in Siegburg der 1. Juni 2015 und bei der weiteren Notarstelle in Siegburg der 1. Juli 2015. Bewerbungen sind gemäß § 11 AVNot NRW an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln zu richten. Geschäftsleiter/in beim AG Hamm Bei dem AG Hamm ist zum 01.08.2015 der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des OLG in Hamm zu richten. Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Essen Bei der Justizvollzugsanstalt Essen ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13 g.D. BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden. Leiter/in des Sozialdienstes bei der JVA Willich II Bei der Justizvollzugsanstalt Willich II ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Sozialdienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 11 bis A 12 (gehobener Dienst) BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NRW erbeten werden. Werkdienstleiter/in b. d. JVA Heinsberg Bei der JVA Heinsberg ist die Funktion der Werkdienstleiterin/des Werkdienstleiters zu besetzen. Die Funktion ist der BesGr. A 10 BBesO zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden. Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. AG Bielefeld Bei dem AG Bielefeld ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präs. d. OLG in Hamm zu richten. 73 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 3 Einführungszeit für die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes Regelmäßig können Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes, die sich in dieser Laufbahn mindestens drei Jahre bewährt haben, zur Einführungszeit für die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes zugelassen werden. Die Dienstzeit rechnet von dem Zeitpunkt der Beendigung der Probezeit in der Laufbahngruppe oder bei erfolgtem Aufstieg ab der Verleihung des ersten Amtes in der neuen Laufbahngruppe an (§ 14 Abs.2 LVO); sie kann nach Maßgabe des § 31 Abs.2 LVO gekürzt werden. Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes, die hiernach ihre Zulassung zur Einführungszeit für den gehobenen Justizdienst anstreben, werden gebeten, sich auf dem Dienstwege bei der für sie zuständigen Präsidentin oder dem für sie zuständigen Präsidenten des Oberlandesgerichts um Zulassung zu bewerben (§ 37 der Rechtspflegerausbildungsordnung). Ob und wenn ja in welchem Umfang ein Aufstieg im laufenden Jahr möglich ist, erfahren Sie bei den zuständigen Personalabteilungen des jeweils für Sie zuständigen Oberlandesgerichtes. Rücknahme: Folgende Ausschreibung im JMBl. Nr. 2 vom 15.01.2015 wird zurückgenommen: 1 Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Bearbeiter/in für Justizverwaltungssachen, zugl. ständ. Vertr./in d. Geschäftsleiters/-leiterin - b. d. StA Bonn - Die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen - 74 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 4 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Februar 2015, Nr. 4 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes (Kantinenrichtlinien)…………….. 75 Freiwilliges Verbleiben früherer Gefangener nach ihrer Entlassung in einer Justizvollzugsanstalt……………………………………………………………………………………... 79 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 79 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 89 Allgemeine Verfügungen Nr. 8. Richtlinien für Kantinen bei Dienststellen des Landes (Kantinenrichtlinien) AV d. JM vom 30. Januar 2015 (5121 - Z. 11) - JMBl. NRW S. 75 A. Nachstehende Richtlinien des Finanzministeriums für Kantinen des Landes (Kantinenrichtlinien) vom 15. Januar 2015 (SMBl. NW. 203030) gebe ich in der ab 24. Januar 2015 geltenden Fassung zur Beachtung bekannt: "Für die Kantinen bei Dienststellen des Landes werden im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales die nachstehenden Richtlinien erlassen: 1. Allgemeines Bei den Dienststellen des Landes mit ungeteilter Arbeitszeit können Kantinen für die Beschäftigten eingerichtet werden. Die Personalvertretung ist nach den gesetzlichen Vorschriften zu beteiligen. 2. Einrichtung (1) Die Kantine kann entweder als behördeneigene Einrichtung nach § 26 Abs. 1 der Landeshaushaltsordnung (LHO) geführt oder einer Pächterin bzw. einem Pächter übertragen werden. Die Pächterauswahl hat in einem wettbewerblichen Verfahren zu erfolgen. (2) Ist nach den räumlichen Verhältnissen die Einrichtung einer Kantine nicht möglich oder bei kleineren Dienststellen nicht vertretbar und ist auch die regelmäßige Benutzung der Kantine einer benachbarten Dienststelle nicht möglich, so kann eine den Vorschriften dieser Richtlinie entsprechende Beköstigung der Beschäftigten in den Diensträumen durch Verträge mit Gastwirten, Caterern oder sonstigen geeigneten externen Anbietern sichergestellt werden. Es können auch Lieferungsverträge mit Lebensmittelgeschäften, Bäckereien u.ä. abgeschlossen werden. Mischmodelle sind zulässig. 75 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 4 (3) Im Justizvollzug kann eine Kantine durch die Justizvollzugsanstalt auch als Ausbildungsbetrieb im Gastronomiegewerbe betrieben werden. Ein Nebeneinander unterschiedlicher Betriebsformen ist nicht zulässig. Die wegen der Gefangenenverpflegung ergangenen entsprechenden Bestimmungen bleiben unberührt. Nr. 11 (2) gilt nicht für Einrichtungen im Justizvollzug. (4) Die Kantinenräume sind Diensträume. 3. Kantinenangebot, Qualitätsanforderungen Die Speisen haben ernährungsphysiologischen Anforderungen zu genügen und sollen den DGE-Empfehlungen für die Betriebsverpflegung entsprechen. Es ist darauf zu achten, dass gute, ausreichende und zugleich preiswerte Mahlzeiten angeboten werden. Mittags sollen nach Möglichkeit mindestens zwei unterschiedliche Hauptgerichte angeboten werden. Zusätzlich kann die Kantine Getränke, Nahrungs- und Genussmittel führen, für die während des Dienstes erfahrungsgemäß Bedarf besteht. 4. Bauliche Gestaltung (1) Die bauliche Gestaltung (Belüftung, Entlüftung, Beleuchtung, Beheizung usw.) muss den gesundheitlichen und hygienischen Anforderungen entsprechen. Die Küche soll rationell ausgestattet sein. Im Falle des Neubaus einer Kantine bzw. der notwendigen Renovierung einer bestehenden Kantine sollen die jeweils aktuellsten Vorgaben zur barrierefreien Gestaltung öffentlicher Gebäude berücksichtigt werden. (2) Mit Energie und Wasser ist sparsam umzugehen. Die Verbrauchsvolumina sollen turnusgemäß bestimmt und gegebenenfalls, sofern nicht durch Messeinrichtungen ausreichend ermittelbar, geschätzt werden. Soweit keine Messeinrichtungen für die Erfassung von Energieund Wasserverbrauch für den Kantinenbetrieb vorhanden sind, soll auf deren Einbau zu geeigneter Zeit hingewirkt werden. 5. Pachtkantinen (1) Soweit sich aus den nachfolgenden Absätzen nichts anderes ergibt, ist die Nutzung bei verpachteten Kantinen gemäß § 63 LHO zum vollen Wert zu überlassen. Als Richtwert für eine Pachtzahlung kann von 8 bis 12 Prozent des zu versteuernden Nettoumsatzes ausgegangen werden. (2) Von der Erhebung einer Pacht und von Kosten für Energie, Wasser, Reinigung der Kantinenräume (Speisesaal, Küche, Vorratsräume u.ä.) und sonstigen Betriebskosten kann ganz oder teilweise abgesehen werden, soweit dies im Interesse einer kostengünstigen Mitarbeiterverpflegung unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Pächters / der Pächterin aufgrund der Fürsorgepflicht des Dienstherrn geboten ist. (3) Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe Pacht und / oder Betriebskosten verlangt werden, hängt von den Umständen, insbesondere der Höhe des Umsatzes und des zu erwartenden Überschusses aus dem gesamten Kantinenbetrieb ab. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Pächterin bzw. dem Pächter durch den gesamten Betrieb der Kantine unter Berücksichtigung einer Regelung im Sinne von Nr. 6 (1) Satz 1 ein angemessener Gewinn verbleibt. (4) Wird von einer Pacht und / oder der Erhebung von Betriebskosten ganz oder teilweise abgesehen, ist die Entscheidung in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. (5) Bei Fremdveranstaltungen innerhalb der überlassenen Räume sowie für die Außer-HausLieferung von Speisen und Getränken (Catering) hat die Pächterin bzw. der Pächter einen angemessenen anteiligen Pachtzins einschließlich Allgemeinkostenzuschlag zu entrichten, der die Zurverfügungstellung von Räumlichkeit und Betriebsmitteln adäquat kompensiert. Die Umsätze sind gesondert auszuweisen. (6) Die Pächterin bzw. der Pächter haben mit der Einrichtung der Kantine pfleglich umzugehen. 76 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 4 (7) Im Rahmen der Pächterauswahl soll im wettbewerblichen Verfahren der Wunsch einer Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen aufgenommen werden. Bei den Pächterinnen bzw. den Pächtern soll für die Einstellung eines oder einer Beschäftigten im Sinne des § 72 SGB IX geworben werden. 6. Preisgestaltung, Benutzerkreis (1) Sowohl das Absehen von einer Pachterhebung als auch die Nichterhebung von Betriebskosten im Sinne der Nr. 5 haben der Verbilligung der Speisen und Getränke für die Landesbeschäftigten zu dienen. Diese Vergünstigungen sind allen Landesbeschäftigten zu gewähren. Bei der Preisgestaltung ist darauf zu achten, dass die angesetzten Preise für Mahlzeiten (einschließlich Getränk) die maßgebenden amtlichen Sachbezugswerte der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) nicht unterschreiten. (2) Personen, die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis zum Land stehen, kann nach Abstimmung mit der Dienststellenleitung gestattet werden, gegen Entrichtung des vollen Preises einschließlich Allgemeinkostenzuschlag die Kantine mitzubenutzen. (3) Sofern die Kantine als behördeneigene Einrichtung geführt wird, gelten die vorstehenden Absätze entsprechend. 7. Kosten der Einrichtung, Unterhaltung, Ersatz und Beschaffung (1) Das Land trägt die Kosten a) für die Einrichtung der Kantine einschließlich aller Nebenräume, der Speiseräume und der zur Kantine gehörenden Erfrischungsräume mit dem erforderlichen Mobiliar sowie die der Unterhaltung und des Ersatzes dieser Gegenstände; b) für die erstmalige Ausstattung der Kantine mit Geräten (Küchenmaschinen, Koch- und Essgeschirr, Bestecke, Küchenwäsche und dergl.) und für die Ergänzung der Ausstattung, die durch eine notwendige Erweiterung des Kantinenbetriebs bedingt ist; c) der Unterhaltung und des Ersatzes der Ausstattungsgegenstände mit einem Einzelanschaffungswert von mehr als 300 €, soweit diese Kosten trotz sorgfältiger Behandlung nicht zu vermeiden waren. (2) Die Kosten der Unterhaltung und des Ersatzes der übrigen Ausstattungsgegenstände trägt die Pächterin bzw. der Pächter. Wird die Kantine als behördeneigene Einrichtung geführt sind die Kosten aus den Einnahmen der Kantine zu bestreiten; dies gilt nicht, soweit Mahlzeiten unentgeltlich gestellt werden (z.B. in Bildungseinrichtungen für Beschäftigte, die dem Grunde nach Anspruch auf Trennungsentschädigung haben). (3) Die Ausstattungsgegenstände bleiben auch dann im Eigentum des Landes, wenn die Kantine durch eine Pächterin bzw. einen Pächter geführt wird. Dieser hat das Eigentum an den von ihm beschafften Ersatzstücken dem Land zu übertragen. Der Bestand ist mindestens alle drei Jahre zu prüfen. (4) Unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Pächterin bzw. des Pächters kann eine von den vorstehenden Regelungen abweichende Kostentragung vereinbart werden. 8. Personalkosten, Beaufsichtigung und Vergütungen Die Vergütungen und Löhne des Kantinenpersonals sind auch bei den behördeneigenen Kantinen aus den Einnahmen der Kantine zu bestreiten. Werden jedoch bei einer behördeneigenen Kantine durch Geschäftsführung und Buchhaltung Verwaltungskräfte nur in unwesentlichem Ausmaß gebunden (insgesamt bis zu etwa fünf Arbeitsstunden wöchentlich), so können aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung die Personalkosten für diese Kräfte aus Haushaltsmitteln getragen werden. Ist die Arbeitsbelastung höher, so sind die Personalkosten anteilig aus Kantinenmitteln zu bestreiten. 77 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 4 9. Hygienische Voraussetzungen des Personals Personen dürfen im Kantinendienst nur tätig werden, wenn bei Arbeitsbeginn durch eine nicht mehr als drei Monate alte Bescheinigung des Gesundheitsamtes oder eines vom Gesundheitsamt beauftragten Arztes nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) nachgewiesen ist, dass über die in § 42 Abs.1 IfSG genannten Tätigkeitsverbote und über die Verpflichtungen nach § 43 Abs. 2, 4 und 5 IfSG in mündlicher und schriftlicher Form vom Gesundheitsamt oder von einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Arzt belehrt wurden und nach der Belehrung im Sinne der Nummer 1 schriftlich nach § 43 Abs. 1 Nr. 2 IfSG erklärt haben, dass ihnen keine Tatsachen für ein Tätigkeitsverbot bei ihnen bekannt sind. Die Kosten der Bescheinigung trägt der Kantinenbetreiber. Darüber hinaus hat der Betreiber der Kantine das Kantinenpersonal gem. § 43 Abs. 4 IfSG bei Aufnahme der Tätigkeit und im Weiteren alle zwei Jahre über Tätigkeitsverbote zu belehren und die Teilnahme an der Belehrung zu dokumentieren. 10. Wirtschaftsplan, Jahresabschluss, steuerliche Pflichten (1) Aus dem Betrieb einer behördeneigenen Kantine nach § 26 Abs. 1 LHO erwachsen dem Land NRW steuerliche Pflichten. Die Erfüllung dieser Pflichten obliegt dem jeweiligen Dienststellenleiter oder einem von diesem bestimmten Beschäftigten der Behörde. Durch den Kantinenbetrieb als behördeneigene Einrichtung nach § 26 Abs. 1 LHO soll ein Gewinn für die Landeskasse nicht entstehen. (2) Die Pächterin bzw. der Pächter ist zu verpflichten, spätestens 6 Monate nach Ablauf eines jeden Wirtschaftsjahres die Geschäftsbücher und den Jahresabschluss (die Bilanz und die Verlust- und Gewinnrechnung oder die Einnahme-Überschussrechnung) der Behörde zur Einsicht vorzulegen. Diese ist darüber hinaus berechtigt, jederzeit nach Absprache Einsicht in die Geschäfts- und Buchführung zu nehmen und Warenbestände zu überprüfen. (3) Die entgeltliche Überlassung der Kantine mit Ausstattung und Inventar an eine Pächterin bzw. einen Pächter kann steuerrechtlich einen Betrieb gewerblicher Art begründen. In diesem Fall hat die Dienststelle vor Abschluss des Pachtvertrages Kontakt mit dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB) aufzunehmen, soweit es sich um Räumlichkeiten handelt, die in der Verwaltung des BLB stehen. Bezüglich der steuerlichen Pflichten gilt Abs. 1. 11. Geltungsbereich, Pachtvertrag, Genehmigung (1) Die in dieser Richtlinie niedergelegten Ziele und verbindlichen Vorgaben sind in den jeweiligen Pachtverträgen zu berücksichtigen. Insbesondere hat der Pachtvertrag Regelungen zur Erhebung von Pacht, Neben- und Instandhaltungskosten, dem Benutzerkreis, der Preisgestaltung, Fremdveranstaltungen und Catering zu enthalten. Die Rechte nach Nr. 10 (2) sind vertraglich zu sichern. Bei bestehenden Verträgen sind diese zu einem geeigneten Zeitpunkt entsprechend anzupassen, spätestens im Rahmen eines Anschlussvertrags. (2) Schließen den Mittelbehörden nachgeordnete Behörden Pachtverträge ab, so haben sie diese den Mittelbehörden zur Genehmigung vorzulegen. 12. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten am Tag der Veröffentlichung im Ministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen in Kraft. Die Kantinenrichtlinien vom 20.10.1961 (MBl. NRW. S.1694 / SMBL. NRW. 203030) treten gleichzeitig außer Kraft. 78 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 4 B. Ergänzend hierzu bestimme ich für den Geschäftsbereich der Justizverwaltung Folgendes: zu Nr. 3: Der Ausschank alkoholischer Getränke in den Kantinen ist nicht zulässig. zu Nr. 9: Die wegen der Gefangenenverpflegung ergangenen entsprechenden Bestimmungen (4540 - IV. 62) bleiben unberührt. Nr. 9. Freiwilliges Verbleiben früherer Gefangener nach ihrer Entlassung in einer Justizvollzugsanstalt AV d. JM vom 6. Februar 2015 (4450 - IV B. 59) - JMBl. NW S. 79 I. Die AV d. JM vom 11. März 1975 (4450 - B. 59) - JMBl. NW S. 77 wird aufgehoben. II. Die Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richterin am AG: Richterin Dr. Tina Hagstedt in Düsseldorf, Richterin Annaluisa Tigges in Wuppertal. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Rudolf Wolff in Düsseldorf, Richterin am AG Barbara Clausing in Langenfeld, Sozialamtsrat Bernard Koberg aus Krefeld, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. - Heinz Badia und Peter Spelten aus Düsseldorf. Richterin/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Marita Berns u. Henning Bierhaus. 79 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 4 Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin Claudia Anna Hensen in Mönchengladbach; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Joachim Lück in Kleve; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Maria Peters b. d. GStA. Versetzt: Oberstaatsanwältin Kerstin Alexander von Düsseldorf nach Kleve. Ruhestand: Justizamtfrau Christa Lemke in Wuppertal. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor Radbod Tafaghod Rad. Notare: Bestellt z. Anwaltsnotar/in: Rechtsanwältin Janka Groetschel in Rees und Rechtsanwalt Dr. Christian Keller in Mülheim an der Ruhr. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richter/in am OLG: Richter am LG Volker Messing u. Dr. Martin Tamm aus Bochum, Richter am LG Michael Stinn aus Kleve u. Richterin am LG Dr. Karin Waldeyer-Gellmann aus Münster; z. Richterin am AG als d. std. Vertr. e. Dir. - BesGr. R2 -: Richterin am AG Christine Engelke in Minden; z. Regierungsrätin: Justizoberamtsrätin Ulrike Brand in Bielefeld und Gabriele Müller-Wolf in Bochum, z. Justizoberamtsrätin/-oberamtsrat: Justizamtsrätin/-amtsrat Heinrich Windbrake in Gelsenkirchen, Karin Kleffmann in Lübbecke, Frank Hohdorf in Rheine, Peter Weber in Siegen und Manfred Gerdener in Steinfurt, z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Axel Koehler in Bünde, Walter Wittkopp in Castrop-Rauxel, Ingrid Lamßies in Detmold, Jürgen Kienapfel in Lemgo und Gisbert Lünebrink in Recklinghausen, z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Konstanze Kirchhoff in Brilon, Elke Cluse und Christian Lippmann in Münster, z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Iris Neubecker in Dortmund; z. Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. -: Obergerichtsvollzieher Johannes Hennemann u. Norbert Nenneker in Dortmund, Bernd Sakowski in Lünen, Wilhelm Petermeier in Soest; z. Obergerichtsvollzieher/in: Gerichtsvollzieher/in Thomas Pianka u. Nathalie Skock in Dortmund, Andreas Schäfers in Hamm, Kai Zimmermann in Münster; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Simone Wegner in Gelsenkirchen, Annette Meierjohann in Gladbeck, Heike Grössing in Lüdinghausen, Frauke Hansen u. Thekla Kock in Lünen, Marita Frevel in Münster, Friedhelm Speer in Unna; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Claudia Borris und Andrea Struck in Arnsberg, Nadine Potthast in Bielefeld, Manuela Brecklinghaus u. 80 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 4 Thomas Kronberg in Essen, Sonja Kutscha u. Anke Steimel in Gelsenkirchen-Buer, Annette Lienkamp u. Annette Malewski in Ibbenbüren, Anke Hinsken in Marl, Olaf Finke in Minden, Wolfgang Pätzold in Rheine, Reinhilde Knappheide in Steinfurt, Dirk Bachhofen in Werl. Ruhestand: Vizepräsident des LG Heribert Eggert in Siegen, Justizoberamtsrat Peter Zehnpfennig in Lünen, Justizoberamtsrätin Margarete Bäumker in Rheda-Wiedenbrück, Sozialoberamtsrat Karlheinz Endruschat in Essen, Justizamtsrätin Renate Pehle in Arnsberg, Sozialamtsrätin Ulrike Elwenholl in Essen, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A9 m. AZ - Peter Biernadzki in Lüdenscheid, Justizamtsinspektor Thomas Schilling in Bielefeld, Justizhauptsekretär Eberhard Schwarze in Schwelm, Justizobersekretär Ralf Thiele in Minden, Erster Justizhauptwachtmeister Fred Sadowsky in Hamm. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwalt als Gruppenleiter: Staatsanwalt Thomas Heinz in Paderborn; z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Benjamin Scheffler in Bielefeld; z. Oberamtsanwalt: Amtsanwalt Andreas Krause in Essen; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Kornelia Hils aus Münster in Bielefeld. Ruhestand: Justizhauptsekretär Dieter Horstmann in Münster. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Thomas Biek (bisher RAK Kassel) in Bad Laasphe, Johannes Hahold von Rüden (bisher RAK Berlin) in Essen, Dr. Thomas Himmelmann (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Dr. Sven Oliver Hoffmann (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Olaf Plum (bisher RAK Kassel) in Bad Laasphe, Daniel Ristea (bisher RAK Freiburg) in Essen, Markus Ullmann (bisher RAK Düsseldorf) in Bottrop. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Dr. Christian Ziems, Stephan Kuwert, Hans-Joachim Haake und Dr. Markus Knoll in Dortmund, Annika Kaathryn Mamot in Gelsenkirchen, Christoph Pesch, Frank Stenner, Hendrik Fromlowitz und Dr. Markus Haggeney in Essen, Dr. Dieter Wigger in Bocholt und Dr. Dirk Münker in Paderborn. Löschungen als Rechtsanwalt: Elisabeth van Almsick in Bocholt, Gerd Mönkemöller in Hamm, Dr. Marcel Leez, LL.M. in Münster, Dr. Ernst Jürgen Hoefermann in Bochum, Jochen Linnemann in Bochum, Dr. Helmut Knoche in Hemer, Dr. Frank Leonhard Watz in Dortmund, Dr. Jörg Rahmede in Hamm, Bernd Oletzky in Kirchlengern, Paul Härle in Datteln, Grit Hellwig in Bielefeld, Meinhard Budeus in Dortmund, Dr. Hans-Joachim Stock in Bielefeld, Karl-Josef Schmidt in Plettenberg. Abgabe in andere Kammerbezirke: Jürgen Albrecht in Essen, Tina von Papen in Hamm, Dr. Alexander Fritze in Bochum. 81 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 4 Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Kurt Heinz Bock in Verl. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Hans Huelke in Gelsenkirchen. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vors. Richterin am OLG: Richterin am OLG Dr. Anke Eilers u. Margret Macioszek, z. Richterin am AG als ständige Vertreterin eines Direktors: Richterin am AG Sylvia Schöllmann in Gummersbach; z. Richterin am LG: Richterin Simone Rosenstiel in Köln; z. Richter am AG: Richter Malte Theis in Euskirchen; z. Justizamtsinspektorin - Bes.Gr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektorin Brigitte Gottschalk in Köln; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Claudia Groß, Hans Dieter Jonen u. Angelika D. Sieger in Köln; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Ute Eiserfey u. Dagmar V. Müller in Köln. Ruhestand: Justizamtsinspektorin Ursula M. Eichhoff in Heinsberg, Erster Justizhauptwachtmeister Willi Schneider in Köln. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Rainer Evers in Bonn, z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Renate Esther Rothuysen in Bonn u. Michael Ernst Kullmitz in Köln, z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Robert De Gronckel in Aachen u. Cordia Erni Romers in Bonn Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken: Manal Abdel Khaleq, Bilal Abedin, Lisa Abelein, Konrad Adenauer, Servan Adsiz, Sebastian Aepfelbach, Burim Agushi, Master of Laws Philipp Ahrens, Claudia Ahrweiler, Barbara Allmendinger, Dr. iuris Dileyha Altintas, Magister Legum Agata Ambroziak, Debora Manuela Antonin, Master of Laws Philipp Arbeiter, Burkhard Aretz, Simone Bach, Dr. jur. Andreas Bahner, Thomas Baiz, Stefan Bajohr, Lynn Marie Bajohr, David Baker-Price, Dr. jur. Nurten Balci, Dr. jur. Phillipp Banjari, Alexander Barsties, Florian Barth, Matthias Bassüner, Ann-Katrin Bauersachs, Daniel Baum, Patrick Baumeister, Dr. jur. Stephan Bausch, Michael Baxpehler, Boglárka Bayer, Harald Beck, Beatrix Beckedahl, Thomas Becker, Jürgen Becker, Christian Beckmann, Dr. jur. Thomas Beger, Dr. jur. Thorsten Bodo Behling, Michael Below, Nora Bender, Maren Beneke, Rainer Beneschovsky, Martin Berg, Master of Laws Malte Bergmann, Helena Bertelsmeier, Magister Legum Caroline Beyß, Emine Beytekin, Master of Laws Conny Bickmann, Jil Biener, Ulrike Bihler, Gareth Bingener, Anja Bischopink, Adrijana Blazevska, Dr. jur. Janis M. Block, Master of Business Administration Sabine Blumenberg, Patrick Bock, Magister Legum Felicitas Boehm, Kerstin Bogusch, Stephanie Boley-Lichtenberg, Magister iuris Sarina Böll, Rainer Bollmeyer, Alexandra Bönsch, Jürgen René Börner, Jan Borowski, Björn Bottling, Hanaa 82 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 4 Bouhatta, Roland Boysen, Dr. jur. Alexandra Brandenberg, Jan-Emanuel Brandt, Dr. jur. Anja Branz, Ursula Anna Brechmann, Marcus Breitbach, Katharina Breme, Konrad Breuer, Master of Laws Nadine Breuninger, Dr. jur. Birgit Brömmekamp, Philipp Brose, Yann Philipp Brugiere, Dr. jur. Dario Buchholz, Christian Clemens Buchholz, Dr. jur. Markus Buchner, Dr. jur. Wolfram Buchwitz, Tanja Büdenbender, Henning Bunte, Dr. jur. Michael Burg, Markus Bürvenich, Valerie Buß, Martin Buß, Tim Butenschön, Dr. iuris Martina Büter, Stephanie Büttgen, Sabrina Butzke, Sandra Caliskan-Dorau, Erika Casimir-van den Broek, Nejla Cetinkol, Astrid Charton, Master of Law and Business Edder Cifuentes, Karl-Dietmar Cohnen, Pia Collard, Dr. jur. Clemens Comans, Dr. jur. Christian Conrad, Magister Legum Cécile Corbet, Moritz Cuber, Dr. jur. Friederike Dahlmann, Dr. jur. Miriam Katharina Dahm, Betül Dalman, Irene Dammers, Josef Dannbeck, Lukas Delahaye, Laura Delpy, Antonia Demski, Sarah Demski, Nils Derksen, Dr. jur. Philipp Derst, Viktoria Dick, Ansgar Dickers, Dr. jur. Philipp Diffring, Dimitrios Dimopoulos, Dr. Mariel Dimsey, Rebecca Dimsic, Janine Discher, Alexander Dittrich, Dr. jur. Alexander Dlouhy, Anna Doberschuetz, Gabriela Loreta Dobra, Dr. jur. Jan Dominik, Magister iuris Christoph Döpper, Kristina Dörnenburg, Silvia Dorosz, Kristin Draxler, Master of Laws Maximilian Drechsel, Wiltrud Dreier, Marius Dresen, Jürgen Drewes, Frank Dröge, Petra Dropmann, Karsten Drüke, Xiaoming Du, Master of Laws Peter Dworski, Silvana Dzerek, Dr. jur. Franz-Viktor Dzikus, Sabine Dzikus, Steffen Eckhard, Marc Ecklebe, Christoph Eisel, Master des Wirtschaftsrechts David Eistert, Mirja Eltzschig, Angélique Emmermann, Dr. jur. Friederike Engler, Nicolai Erschig, Dr. Monika Everschor, Anny Exner, Thomas Faas, David Falkowski, Kira Kathrin Falter, Karl-Sax Feddersen, Helena Feddersen, Sebastian Feiler, Magister Artium Sebastian Felz, Heiner Fey, Bernhard Fieten, Bettina Finken, Annika Fischer, Christian Fischer , Dr. jur. Christian Fischoeder, Jan Flasche, Christiane Flender, Dr. jur. Patrick Flesner, Matthias Flotmann, Bianca Föhre, Dr. jur. Sebastian Fontaine, Sandra Freischem, Philipp Frenz, Veronika Frey, Katharina Friedel, Dr. jur. Maike Friedrich, Andreas Frings, Volker Fritze, Aileen Froitzheim, Master of Laws Oliver Froitzheim, Caroline Frömbgen, Tobias Fuchs, Dana Fünfzig, Hanna Furlkröger, Yvonne Gallus, Mirjam Gebel, Hugo Gebhard, Seghen Gebrihiwet, Victoria Geks, Dr. jur. Martin Geraats, Helmut Gerhartz, Denise Gerull, Veaceslav Ghendler, Dorothée Andrea Gierlich, Benjamin Göller, Michèl Gonçalves Teixeira, LL.M. magistrum utriusque iuris (McGill) Arnt Göppert, Hermann Gores, Christopher Görtz, Marc Görtz, Master of Laws Madita Gosch, Nicolas Goß, Dorothee Götte, Alexander Gottstein, Dr. jur. Johannes Graf Ballestrem, Franziska Grafe, Andrea Gräfer, Donata Gräfin von Kageneck, Maîtrise en droit Louis Grégoire Sainte Marie, Sebastian Grever, Alexander Grollmann, Till Gröne, Simon Groß, Maria Grossi, Dr. jur. Andreas Groten, Philipp Grün, Nicola Grüner, Dr. jur. Johanna Haesemann, Rosa Hafezi Baghestani, Sigrun Hahn, Roland Hambloch, Ines Hannappel, Jennifer Happe, Sarah Harink, Dr. jur. Guido Harpering, Dr. jur. Alexander Hasbach, Master of Laws Martin Hauschild, Dr. jur. Christoph Hebbecker, Michael Hebrock, Alexandra Hecht, Alexander Heinen, Michael Heinze, Master of Laws Tim Daniel Heitmann, Dr. jur. Simeon Held, Philipp Hellermann, Marei Hellmig, Armin Hellmig, Katharina Helmerking, Sarah Henkel, LL.M. oec. Timo Henkel, Marcus Heppner, InaMaria Hermanns, Ruth Herrmann, Anna Sophie Heuchemer, Friedrich Heuck, Bachelor of Laws Christoph Heuer, Master of Laws Sven Heumann, Friederike Hilger, Christina Hlavsa, Michael Hock, Viktoria Hoebel, Laura Hoff, Brigitte Hoffmans, Thorsten Hollmann, Dr. jur. Clemens Holtmann, Dr. jur. Henrik Holzapfel, Marie Holzhauer, Claudia Homrighausen, Rene Honger, Dr. jur. Patrick Hönig, Master of Laws Marc Oliver Hoormann, Jan-David Hoppe, Adrian Hoppe, Stefan Hoppenkamps, Rainer Horbach, Dr. jur. Sascha Horn, Hans Philipp Hübel, Hanna Huber, Dr. jur. Jana Julia Hübler, Steffi Hübner, Bert Michael Hückel, Dr. jur. Florian Huerkamp, Christoph Huppertz, Christian Huxhold, Anna-Ricarda Ibald, Anke Imgrund, Beate Imreh, Gregor Ischebeck, Dr. jur. Malte Jaguttis, Tobias Janneck, Simon Jansen, Carina Jansen, Christian Jansen, Master of Laws Kathrin Janz, Sükran Jassen, Roland Joschko, Boris Jovtschev, Melanie Jüde, Eva Katrin Jung, Peer Jung, Jens Kadner, Yannick Kaever, Dr. Anja Kähler, Wolfgang Kaiser, Dr.med. Johannes Kamp, Carina Kant, Stephan Kappes, Derya Karadag, Nadine Käsmacher, Gilbert Bernard Kather, Christoph Kauffmann, Katharina Kaufmehl, Sevgi Kaygusuz, Konstantin Kaysers, Freddy Kedak, Alexander Kehl, Thomas Kehr, Carsten Keienburg, Master of Laws Andreas Keller, Jennifer Keller, Bernd Keller, Jörg Kemper, Frank Kentgens, Dr. jur. Lutz Keppeler, Master of Laws Juliane Kern, Ines Kesseler, Dr. jur. HansChristian Keßler, Michael Khalil, Volker Kindler, Svenja Beate Kinon, Thorsten Kirch, Cornelia 83 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 4 Kirmse, Dr. jur. Linda Kläver, Andrea Klein, Judith Klein, Patrick Klinkhammer, Leonie-Lisette Klönne, Denise Kluge, Patricia Klumpp, Susanne Knapp, Anna Knappstein, Magister Legum Sebastian Knarse, Susanne Knehaus-Persigehl, Dr. jur. Sebastian Kneisel, Claudiu-Mihail Knepp, Olga Kobelev, Dr. jur. Robert Kobelt, Thomas Köbrich, Meike Koch, Dr. jur. Thomas Koch, Simon Kohm, Dr. iuris Karsten Kolbe, Dr. jur. Franz König, Martin Königs, Master of Laws Jan Kordes, Claudia Kortmann-Hammoudi, Eva-Maria Koslowski, Dr. jur. Wolfgang Kräber, Nadine Krahé, Richard Krämer, Kristina Krause, Dr. jur. Burkhardt Krems, Dr. jur. Marcel Krengel, Linda Krewerth, Dominique Günther Kreymborg, Rafal Królikowski, Anja Kruck, Bettina Krudewig, Linda Kuball, Philipp Kühn, Christina Kühnl, Dorothée M. B. Kunath, Stefanie Kupczak, Rolf Küppers, Master of Laws Osman Kurnaz, Julika Kuß, Sarah Kutsche, Daniel Kutz, Katja Kysela, Christoph Laage, Michael Lamberty, LL.M. Dorothee Lange , Stefanie Lange-Korf, Judith Lapke, Dr. jur. Anne Laspeyres, Peter Lau, Kathrin Lausen, Dr. jur. Anicèe Lay, Master of Laws Morris Lee, LL.M. oec. Nico Lehm, Inga Leopold, Christian Lepel, Anna Leszczenski, Alfred Leu, Lea Leuchter, Christian Leuchter, Daniel Levelev, Julian Ley, Tabea Lieberum, Dr. jur. Stefan Lieck, Tobias Liedtke, Christoph Liese, Prof. Dr. jur. Herbert Limpens, Dr. jur. Thomas Lindner, Alesia Lining, Bernhard Linnartz, Julian Linz, Anna Lissner, Dr. jur. Gabriel Litzenberger, Hans-Herbert Löbach, Dr. jur. Ulrich Löhe, Philipp Löhr, Jan Lohrberg, Franz Christoph Lorbach, Jan Lorenz, European Master in Law and Economics Barbara Lorscheid-Kratz, Thomas Lübking, Dr. jur. Verena Katharina Luck, Verena Lütsch, Dagmar Lutterbeck, Prof. Dr. jur. Peter M. Lynen, Marius Maaz, Christian Mach, Master of Laws Daria Madejska, Nima Mafi Gudarzi, Janos Mahlo, Christoph Maiworm, Martin Malkus, LL.M. Margherita Manfredonia, Nathalie Marie Manthey, Julius Marks, Master of Laws Luna Martinez Lopez, Stephan Matzerath , Michael Maubach, Thomas Maur, Dr. jur. Elke Mayer, Master of Laws Olivia Jayne McGoldrick, Daniela Mechelhoff, Dr. jur. Dieter Meier, Ariane Meier-Ahle, Fabian Meinecke, Philipp Meinerzhagen, Simon Meisenberg, Master of Laws Markus Melcher, Laura Kristine Meliß, Karsten Melzer, Magister Legum Martin Metz, Markus Metze, Timo Metzner, Magister Utriusque Iuris Jan Helge Mey, Britta Iris Meyer, Marc Michelske, Franz-Josef Mies, Master of Laws Babak Miller, Master of Laws Fabian Mimberg, Stephanie Mischke-Hüsges, Julian Mleczko, Magister Legum Anne Modlinger, Arne Moeller, Dr. jur. Christian Moers, Sandra Möhlmann, Dipl.Jurist Stefan Mohr, Tobias Mommer, Pauline Moritz, Oliver Much, Philipp Muffert, Petra Müller, Lothar Müller, Michael Müller, Simone Mumme, Alexander Münch, Sina Mundorf, Sirus NadjafiKouzehkonani, Dr.med. Doris Nadolski-Standke, Stefanie Nagel, Konstantin Neimann, Sven Nelke, Stefan Neu, Master of Laws Timm Neu, Bernd Neubauer, Magister der Verw.wissenschaft Ulrike Neuenhausen, Dr. jur. Ursula Neuhoff, Dr. jur. Jacqueline Neumann, Benjamin Neumann, Dr. jur. Annette Nicklisch, Michael Niesen, Prof. Dr. jur. Hans Nieskens, Carmen D. Nimmesgern, Jerome Nimmesgern, Martin Nitschmann, Sascha Sven Noack, Julius Oberste-Dommes, Simon Oehlmann, Gordian Oertel, Andreas Oevermann, Christina Offermanns, Katiuscha Oglialoro, Christopher Ollech, Sergio Ortiz López, Master of Laws Roderic Ortner, Özkan Örtülü, Master of Laws Fabian Ost, Jörg Ostermann, Dr. iuris Beata PankowskaLier, Master of Insurance Law Martin Pannen, Isabel Paulisch, Franziska Pechtl, Oliver Peiffer, Dr. jur. Jan Matthias Peine, Anisa Penz-Horunzaja, Ulrike Pertschy, Sandra Peters, Stephan Picht, Fritz-Ulli Pieper, Master of Science Marco Pirolo, Carl Pistor, Alexander Pittelkow, Sven Piwowarski, Pierre Plottek, Anna Podsiedlik, Agnes Polewka, Ingo Politz, Magister Legum Elzbieta Porwol-Fros, Charlotte Pötters, Michael Potthast, Dr. jur. Lara Marie Povel, Pia Pracht, Melina Prädel, Jens Prütting, Ulrike Ptak, Master of Laws Giacomo Henrico Puccio, Gabriele Pühler, Martin Quadflieg, Anna Julia Quarg, Thorsten Rachvoll, Master of Laws Alexander Radke, Katja Radnai, Steffen Ralle, Carlos Ramallo Pallast, Jens Rasper, Anett Raumschüssel, Juris Master Miriam Rech, Anna Recker, Eduard Redel, Eberhard Reiche, Joachim Reichenberger, Master of Laws Christina Reifelsberger, Edip Resit, LL.M. oec. Susen Reusch, Victoria Riehle, Master of Laws Minh Riemann, Dr. jur. Anne Deike Riewe, Dr. jur. Daniela Rindone, Jan Ristau, Valerie Ritter, Rene Robbel, Corinna Römer, Dr. jur. Jens-Peter Rosenhayn, Christian Rottmann, Master des Wirtschaftsrechts Zoi Roumoudi-Weitzel, Jan Rübsteck, Munja-Larissa Rückziegel, Nathalie Rüdel, Michael Rudlof, Tobias Gerd Caspar Rudolf, Dr. jur. Thomas Rühle, Master of Business Administra. Benjamin Ruhlmann, Tobias Rump, Dr. jur. David Rump, Jens Ruppert, Dr. jur. Mathis Rust, Ilja Ruvinskij, Julia Saladin, Dr. jur. René Sandor, David Sanker, Dr. jur. Julian Sanner, Dr. jur. Piero Sansone, Merle Sassen, Lukas Schadomsky, Dr. jur. 84 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 4 Thiemo Schäfer, Stefanie Schaffer, Manuela-Rebekka Schall, Lena-Marie Schauß, Dr. jur. Andrea Schernbeck, Oliver Scheunemann, Heike Schickmann, Manuela Schiebel, Julia Schiemann, Daniel Schillberg, Sarah Schiller, Pia Schirmer, Rafael Schiwietz, Dr. jur. Dirk Schlei, Jan Philip Schlepper, Tim Schlun, Jens Schlüter, Lisa Marie Schmalenbach, Stefanie Carolina Schmidt, Julia Schmidtmann, Dr. jur. Karin Schmidtmann, Hanna Schmitgen, Andreas Schmitt, Dipl.-FW (FH) Stefan Schmitz, Claudia Schmitz-Niebuhr, Dr. jur. Andrea Schmoll, Stefan Schneck, Adolf Schneider, Marc Patrick Schneider, Norbert Schneider, Thomas Schneider, Adrian Schneider, Dr. jur. Lisa Schneider, Franziska Schnitzler, Christian Schober, Master of Laws Anja Schöder, Andreas Schommers, Roland Schönherr, Claudia Schorn, Claudia Schorr, Sylvia Schrader, Master of Laws Knut Schreiber, Dr. jur. Hans-Georg Schreier, Laura Marijana Schreven, Andrea Schrills, Petja Schrödter, Dr. jur. Jochen Schroer, Heribert Schüller, Thomas Schulz, Master of Laws Philipp Schumacher, Fee Schumacher, Dr. jur. Hanns Schumacher, Dr. jur. Janna Schumacher, Marc Jürgen Schumann, Martin Schumm, Cassie Schützeberg, Dr. jur. Tobias Schwan, Frank Schweitzer, Sebastian Schwiering, Dr. jur. Michael Schwindt, Master of Laws Maik Sebastian, Kubilay Secme, Hendrik Seidel, Jan Selbeck, Dr. jur. Dominik Selle, Björn Semmrich, Tolga Sen, Daniel Sethe, Behnush Shirazi, Thomas Siebert, Mark Anton Skoda, Lazar Slavov, Patrick Smith, Dr. jur. Marie-Sophie Söbbeke, Andreas Solter, Ulrike Sommer, Master of European Law Bettina Spaniol, Markus Spiller, Master of Laws Sonja Spisla, Laura Sproten, Dr. jur. Dagmar Sprung, David ßDeußen, David Stader, Lutz Stader, Alice Stähler, Roland Stangl, Stefanie Stanka, Vanessa Steinbacher, Oliver Steinebach, Ramona Steininger, Dr. jur. Jens Stenert, Cornelia Stetten, Nathalie Stiller, Nina Stolz, Dr. jur. Michael Störring, Diplom-Wirtschaftsjurist (FH) Bastian Strang, Ferdinand Strasser, Jürgen Strick, Hilke Stromberg, Oliver Strupp, Manuel Stückemann, Master of Laws Maren Stummeier, Anja Sturm, Sabine Stute, Christian Suhl, Master of Laws Kitta Sydow, Dr. jur. Raul Taras, Max Taraschewski, Antonia Täumer, Marziya Tay, Sarah Theus, Philipp Johannes Thiele, Master of Arts Sebastian Thierau, Svenia Thießen, Stefan Thilo, Annabelle Thilo, Alice Maria Threinen, Dr. jur. Max Thümmel, Dr. jur. Jasmin Thüß, Katrin Timm, Sarah Timme, Dennis Tölle, Jennifer Tönshoff, Stephanie Törkel, Dr. jur. Johannes Traut, Roberto Triscari Pazzitto, Master of Laws Aslan Türk, Sebastian Uebele, Erdinç Ünükür, Peter Urbanek, Master of Laws Anna van Bühren, Florian van Schewick, Marike van Stipriaan, Dr. jur. Andrea Vetter, Dr. jur. Jasmin Vieser, Kevin Villwock, Dr. jur. Bastian Voell, Dr. jur. Kristina von der Linden, Master of Laws Jens von der Thüsen, Sigrun von Freymann, Eva von Muellern, Johannes Voß, Jana Voss-Brück, Sara Wafzig, Florian Wagenknecht, Ulla Wald, Natalie Wallmann, Petra Wanitschka-Graebner, Katharina Weber, Wolfgang Weber, Dr. jur. Johann-Ahrend Weber, Richard Weber, Henning Wegmann, Daniel Weingart, Britta Weisel, Cornelia Weitekamp, Frank-Georg Wellems, Max Wenger, Johanna Wennemer-Will, Dr. jur. Carl-Christoph Werkmeister, André Werner, Tim Weßel, Hans Georg Westphal, Martina Weyel, Tobias Wiedemann, Arndt Wienand, Christian Wiese, Annette Wilbert, Dr. jur. Anja Wilkat, Michael Winckler, Denise Winnen, Viktoria Winstel, Dr. jur. Christian Wirth, Krzysztof Witkiewicz, Master of Laws Antonia Witschel, Master of Laws Maximilian Witt, Stephanie Witt, Magister Legum Sandra Witte, Dr. jur. Christoph Witte, Björn Witzki, Kevin Woicke, Oliver Wolf, Dr. jur. Julian Wölfel, Dr. jur. Manfred Wolff, Günther Wopperer, Master of Laws Deniz Yalcin, Seyed-Ahmad-Ali Yazdanbakhsch Ghahyazi, Anil Yildiz, Ulrich Zander, Julia Zeisler, Dirk Zielonka, Anne Zilgens-Jansen, Jan Zimmermann, Dr. jur. Sarah Zimmermann, Benjamin Zoch, Michael Zweers. Ernennung zum Notar: Notarassessor Dr. Tobias Clevinghaus in Kerpen. Gelöscht: Manal Abdel Khaleq, Lutz Adam, Dr. Markus Adick, Maren Adler, Dr.phil. Philipp Adlung, Wahis Afschar, Maria Alexandrova, Dr. jur. Frank Amandi, Ulrich Anders, Daniel Apelt, Dr. Helga Arntz-Ross, Sigrid Atzler-Göing, Claudia Autenrieb, Sarvar Azadegan, Dr. jur. Robert Bach, Master of Laws Felicitas Bachem, Helga Bachem, Peter Baedorf, Reiner Bahs, Bernhard Baltes, Dr. Manfred Balz, Dr. Peter Balzer, Christian Bambay, LL.M. David-Tobias Bambeck, Julia 85 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 4 Barth, Julika Barthel, Julia Bassemir, Vera Bast, Dr. Kurt Bauer, Reinhard Bauer, Julia Baur, Julia Bayer, Hans Hermann Beck, Tanja Becker, Andreas Beckers, Petra Becker-Spilker, Sarah Bega, Dr. jur. Thorsten B. Behling, Christian Behn, Thomas Belker, Rainer Beneschovsky, Dr. Marietta Benkoe, Master of Laws Nihal Berk, Ludger Bertel, Magister Legum Kai Bethke, Rainer Beuth, Markus Bieker, Jan C. A. Bir, Verena Birgel, Guido Walter Blass, Birgit Blume, Klaus Blumenröder, Dr. jur. Sonja Bocek, Dr. Benedikt Bödding, Margret Boedeker-Kellein, Dr. jur. Anja Böhm, Klaus Edwin Bojack, Dr. jur. Christina Bongers, Jan Philipp Boost, Alfred Borsbach, Heinz Bosbach, Wolfgang Breidenbach, Magister Legum Europae Tina Brinkmann, Dr. Jan Friedrich Bruckermann, Dr. Manfred Brüning, Dr. jur. Eva Maria Brus, Dr. Stephan Bücker, Michael Budzin, Wolfgang Bügler, Dr. Daniela Bulach, Maria Anna Bürger-Frings, Herbert Burkert, Claudia Busch, LL.M. Angela Busche, Dr. jur. Klaus Büttner, Katharina Campe, LL.M. oec. Diana Caprino, Dr. jur. Céline Chazelas-Baur, Han-Wei Chung, Marius Claßen, Dr. Nina CourtCoumont, Eckhard Creutz, Claudia Cujai-Lachmuth, Dr. jur. Thomas Curdt, Marcel Dahlke, Katrin Dahmen, Martina Dähn, Tom Dalhoff, Sandra Daniel, Dr. Wolfgang Danner, Magister Legum Frédéric d'Aram de Valada, Elvira Dästner, Jürgen G. Decker, Julia Degen, Harald Demann, Alex Stefan Demirci, Dr. Istvan Denes, Dr. Stefan Depiereux, Beate Dickhardt, Elif Dikkaya, Melani Dimov, Filiz Dogan-Khalil, Marco Domann, Dr. Catrin Domke, Peter Dung, Dr. jur. Torben Düsing, Dr. jur. Borbàla Dux, Silvana Dzerek, Jan-Rudolf Eberl, Hans-Jörg Ehmann, Magister Legum Thomas Eigen, Reiner Eigendorf, Dr. Karl Eisermann, Dr. jur. Nils Ellenrieder, Wolfgang Elsen, Julia Endell, Torsten Engelen, Hans-Josef Erwig, Regina Esser, Olaf Eul, Sonja Eustergerling-Oltmanns, Dr. Monika Everschor, Dr. jur. Julian Faasch, Matthias Faßl, Katharina Faust, Simon Feicht, Alexander Felder, Henrich Fenner, Karl Fergen, Martina Fiebig, Reinhard Fieguth, Martin Figatowski, Alfred Finke, Master of Laws Julia Fischer, Nadine Fischer, Dr. Roland Fischer, Hans Ulrich Flocke, Juliane Foerster, Radoslaw Alexander Frais, Dr. HansJoachim Franke, Thomas Franken, Dr. jur. Andreas Frantzmann, Manfred Franz, Otto Freiherr Grote, Johann Matthias Freiherr von der Recke, Dr. Diethardt Freiherr von Preuschen, Joachim Freiherr von Wrangel, Anna-Catharina Freiin von Girsewald, Master of Laws Regina Frey, LL.M. Martha Friedrich, Dr. jur. Daniel Frings, Klaus-D. Fröhlich, Axel Froning, Oliver Fuest, Jürgen Funke, Dr. Friedr.-Wilh. Funke, Hans-Dieter Gaisser, Dominik Gallini, Betül Gannoun, Maren Gebhardt, Matthias Gehrke, Martin Geismann, Rolf Geissler, Dr. Hans-Michael Gellen, Annette Gemeinhardt, Tanja Gerlach, Dr. Horst Gerold, Sarah Gersch, Florian Geyr, Dorothée Gierlich, Daniel Gies, Marcus Gitzel, Dr. Torsten Glinke, Dr. Alexander Göb, Javier Gómez Pérez, Thomas Gosmann, Dr. Uwe Gossmann, Nina Gott, Steffen Gotter, Dr. Wolfgang Gottschalg, Master of Laws Michael Götz, Wolfgang Grabowsky, Viktoria Gräfin von Westarp, Ricarda Grammann, Jens Greil, Agnes Große-Kock, Henner Grote, Udo Gruner, Sabine Haber, Simone Hachenberg, Alexandra Hagen-Freusberg, Dr. Jeanette Hahn, Steffen Hahn, Dr. jur. (M.f.B. Ungarn) Lorenz Hajdu, Dr. Richard Hardegen, Roy Alan Hardin, Peter Harkämper, Nicole Harmsen, Evelyn Heidtkamp, Christoffer Heinen, Claudia Heiner, Anna Heinz, Arnd Helfer, Master of Laws Silvanne Helle, Dr. jur. Giso Hellhammer-Hawig, Dr. jur. Nils Helmke, Gunnar Hempelmann, Timo Henkel LL.M. oec. / MBA, Christina Hennig, Dr. jur. Thomas Hennig, Linn Henning, Hansjörg Herdegen, Christoph Herrlinger, Michael Heß, Christian Heuft, Dr. Wolfgang Heyde, Dr. jur. Antje Heyer, Jörg Heyn, Dr. jur. Tanja Hiebert, Olaf Hiebert, Caterina Hilger, Michael Hintz, Martin Höfer, Katharina Hoff, Axel Hoffmann, Dr. jur. Philipp Hoffsümmer, Alexander Hofmann, Thomas Hohenschurz, Uwe Hohmann, Harald Hörnke, Dr. jur. Julian Horst, Dirk Horsten, Ulrich Horstmann, Horst Huffmann, Dr. Christoph Hülsmann, Julia Hungershausen, Master des Wirtschaftsrechts Melanie Huschitt, Meike Huttenlocher, Magister des Europarechts Metin Ilhan, Kristina Immel, Kathrin Inan, Julia Alexa Israel, Larissa Izbicki, Artur Jakobi, Dr. Michael Jakobs, Michael Jakopp, Martin Jansen, Nasim Jenkouk, Jennifer Jessie, Master of Laws Britta Jilge, Christoff Jorde, Till S. Juchem, Günther Jungbluth, Dr. jur. Julia Felicitas Jüngst, Reinhard Junker, Katharina Jürgensen, Wolfgang Kaiser, Heinrich Kalenberg, Anke Kalonji Kabeya, Janna Kasdorf, Wolfgang Kau, Christine Käuffer, Mathias Kaufmann, HansHeinrich Kaus, Dr. Hugo Kehr, Wolfgang Kellershohn, Dr. Gregor Kemper, Aysun KemperSengöz, Verena Kempf, Verena Keßler, Dr. jur. Oliver Kessler, Oliver Kesternich, Samareh Khosravi, Dr. jur. Bastian Kiehn, Erhard Kiessler, Christina Kim, Dr. jur. Martin Kindler, Manfred Kirch, Magister Legum Regina Kirchner, Dr. Günter Kitzinger, Nicola Ines Klauze, Dr. jur. Andreas Klauze, Sarah Klein, Christian Klein, Jörg Klein, Dr. jur. Maxim Kleine, Karl-Heinz Kleiner, 86 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 4 Gregor Klöcker, Dipl.-FW (FH) Stefanie Klomp, Marcus Klünder, Isabel Kluth, Sebastian Knapp, Dr. jur. Carl-Christian Knobbe, Hansgeorg Knöpfle, Karl-Heinz Knoth, Tobias Knott, Isabell Koch, Dipl.-Kauffrau Claudia Koch, Dr. h.c. Ludwig Koch, Petra Kötting, Julia Kraft, Oliver Kraski, Eugen Krause, Janine Krevel, Iris Krifft, Vera Krins-Schmidt, Hans-Tassilo Krug von Nidda, Dr. Hans-Wilh. Krüppel, Rahel Kruse, Merle Ksoll, Alfons Kühn, Matthias Kurschat, Paul Kurscheidt, Tim Kusch, Eleonore K. I. Kuth, Andrej Lang, Gert-Uwe Lanzke, Sebastian Laoutoumai, Marcus Lasar, Maik Laschütza, Michael Laska, Christian Laudenberg, Dr. Ekkehart Laupichler, Jinna Lee, Hans-Ulrich Lehmacher, Dr. Friederike Lehnertz, Albert Lehnertz, Jochen Lehnhoff, Dirk Lehr, Monika Lejeune, Thomas Lenhard, Hans-Rudolf Lenhartz, Michael Hans-Josef Lensmann, Patrick Lenzhofer, Sascha Leszczenski, Dr. jur. Bettina Leupold, Theresia Liebich, Master of Laws Antonia Maria Liepert, Dr. Viola Lindemann, Dr. jur. Friederike Linden, Georg Lingemann, Alexander Linov, Christiane Locher, Dr. jur. Hans Philip Logemann, Heiko Löw, Dr. Daniel Ludwig, Dr. Philip Lüghausen, Hans Dieter Luig, Vitor Lusquinos Soares, Götz Luther, Frank Lutz, Angelika Lütz, Walter Lützenkirchen, Master of Laws Philip Lux, Dr. Konrad Machens, Dr. jur. Karim Maciejewski, Britta Mager, Thomas Maletz, Magister Legum Margherita Manfredonia, Verena Manger, Bachelor of Laws Lars Maritzen, Markus Märtens, Dr. Bärbel Matthae, André Maturana-Nunez, Michael Maubach, Dr. jur. Markus Mavany, Master of Laws Tülin Mehmet Oglou, Katja Meier, Master of Laws Ronald Meißner, Thomas Melcher, Christofer Mellert, Marlies Merten, Reiner Metz, Dr. Friederike Meurer, Michael Meyer, Dr. jur. Arndt Meyer-Reil, Georg Meyer-Spasche, Stephan Michelfelder, J. Erik Millgramm, Romano Minwegen, Gothart Misgeld, Irene Mitteldorf, Anke Möller, Wolfgang Monßen, Fabian Mühlen, Bernd Mühlinghaus, Elke Luise Müller, Stefanie Müller, Harald Müller, Hans-Jakob Müller, Nadia MüllerSpäth, Simone Mumme, Ursula Mundorf, Karl-Heinz Mundorf, Jens-Olrik Murach, Marie NadjafiBösch, Manuel Nähle, Dr. Alexander Natz, Günter Naumann, Master of Laws Felix Nebe, Claus Peter Nerger, René Neumann, Horst Neumann, Katharina Niebaum, Dr. jur. Michael Nieland, David Nießen, Dr. Heinrich Nilges, Ludger Nilges, Christian Nitsche, Dr. jur. Alexander Nücken, Maik Ocken, Daniel Odenthal, Henrike Oertel, Dr. Beate Offergeld-Thelen, Cathrin Offermann, Master of Laws Sarah Ohl, Bastian Ohl, Barbara Ohlig, Stefan Olbrich, Bianca Oleff, Daniel Olk, Martin T. Ondrejka, Johanna Onischke, Tatiana Orfanakou, Karolin Orlowski, Dr. jur. Falk Osterloh, Megbule Özdil, Hülya Öztürk-Yildirim, Rocio Palacios Jiménez, Theresa Patze, Stefan Pauly, Sebastian Pelzer, Dr. Ina-Maria Pernice, Dr. jur. Alex Petrasincu, Günter Petri, Dr. Bernd Peukert, Melanie Pfeiffer, Claudia Philipps, Ulrich Pieper, Dr. Kathrin Pier-Eiling, Christoph Pippel, Master of Science Marco Pirolo, Philipp Platz, Alexander Pleh, Jürgen Pöhler, Klaus Pohlmann, Dr. jur. Marcel Polte, Dr. jur. Vladimir Primaczenko, Friederike Prokop, Heinrich Pröpper, Burkhardt Prötzsch, Martin Pütz, Dr. jur. Martin Quabeck, Peter Quarz, Astrid Radermacher, Dr. jur. Martin Ramsperger, Christina Rasch, Michael Rauber, Ulrich Rauber, Jan-Dirk Rauf, Madeleine Rduch, Prof. Dr. Konrad Redeker, Dr. Dieter Rehbein, Claudia Rehse, Hans-Peter Reichmann, Heinz Reifferscheidt, Edith Reitz, Christian Remke, Birgit Reuber, Michael Rheinbold, Dr. jur. Eva Riechert, Dirk Riedel, Josef Rieke, Dr. jur. Marc Rieker, Master of Laws Mandy Rigtering, Katharina Rinne, Jasmin Rittierodt, Ralf D. Rizzi, Dr. Georg Roderburg, Franz Roggendorf, Thorsten Röhrig, Dr. Hans Roll, Dr. Anne Roloff, Volker Romag, Stefan Romansky, Konstantin Römer, Holger Rose, Christine Rösel, Marc Rösgen, Marion Rösner, Andreas Roth, Carmen Rothe, Renate Rottländer-Friedl, Dr. Daniel Rubner, Hülya Ruffing, Benjamin Ruhlmann, Pia Runkel, Mario Rüttgers, Anke Saar, Dr. Klaus-Dieter Sabrowsky, Torsten SachHesse-Edenfeld, Frank Werner Salentin, Dr. Hanns Sampels, Dr. jur. Friederike Sandrock, Dr. Lena Santoro, Sabine Saß-Saat, Nurten Satilmis, Andreas Sauerwald, Jürgen Schaaf, Dr. jur. Philipp Schäfer, Peter Schäfer, Michael Schäfers, Heinrich Schauff, Lutz Wolfgang Schech, Frank Scheele, Magister Legum Roman Scheuschner, Evelyn Schiek, Nina Schiffer, Karl Schindeldecker, Britta Katrin Schink, Hans Peter Schlömer, Stefanie Schlummer, Björn Christian Schmale, Andreas Schmid, Markus Schmid, Sabine Schmidt, Dr. jur. Benedikt Schmidt, Tim Arne Schmidt, Dr. Stefan Schmidt, Lothar Schmidt, Heinz-Dieter Schmidt, Jürgen Schmidt, Sonja Schmitt, Udo Schmitz, Uwe Schmitz, Franz F. Schmitz, Hubert Schmitz, Diethelm Schmitz, Günter Schneeloch, Dr. Egon Schneider, Thomas Schneiders, Harald P. Schnell, Dr. Ferit Schnieders, Dr. jur. Barbara Schnur, Dr. Florian Schöfer, Siegbert Scholten, Dr. jur. Eva Schöneich, Karl-Theo Schönleber, Susanne Schorr, Nicole Schreiber, Andreas Schreiber, Volker Schreiber, Rudolf Schreiber, Frank Schröder, Dr. Rudolf Schröder, Dieter Schroeder, Dr. Dieter 87 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 4 Schuckardt, Dr. Christel Schug, Sigrid Schuler, Britta Schulte, Dr. Ursula Schulte-Bauer, Dr. jur. Sebastian Schulten, Master of Laws Maren Schultz-Heinecke, Sonia Schulz, Timo Schulz, Martin Schulz, Maximilian Schulze, Daniel Schumacher, Dr. Kay Horst Schumann, Dr. Martin Schürmann, Laura Schütz, Cassie Schützeberg, Master of Laws Michael Schwarz, Peter Schween, Deborah Schwenk, Frank Schwokowski, Georg Seeberger, Mona Seeger-Tzikas, Insa Segert, Anke Seibert, Dr. Emil Seidel, Magister Legum Marcel Senft, Isabel Simon, Dr. Dieter Simon, Krishna Singh, Patricia Sirchich von Kis-Sira, Sven Sixel, Dr. Stephan Sobotka, Dr. Gerd Sokolish, Werner Solbach, Gernot Sommer, Dr. jur. Michael Sörgel, Heinrich Sous, Master of Laws André Spak, Robert Speiser, Dr. Hans Hermann Spieß, Thorsten Stahl, Melanie Stehle, Ira Maria Stein, Katrin Stein, Dr. jur. René Steinbeck, Günter Stockhausen, Henrik Straßner, Claudia Strehle, Beata Streicher, Birgit Stremme, Anja Stricker, Jan Strücker, Oliver Tammer, LL.M. Kersten E. Tauer, Jens Ralf Thalau, Ioannis Thanos, Dr. jur. Daniel Thelen, Dr. Klaus P. Thelen, Ullrich Therstappen, Dr. Hugo Thielmann, Ulrike Thole, Ulrich Thöle, Dr. jur. Johanna Thomas, Franka Thomas, Bernhard Throm, Dr. Armin Trafkowski, Inge Tramitz, Michaela Trawinski, Felix Trieba, Ceylan Tursun, Rolf Uecker, Reinhild Unverdorben, Tatjana Valid, Anna van Bühren, Jennifer van den Borg, Gerrit van Dyken, Sandra Vasilj, Dr. jur. Peter Veranneman-Watervliet, Master of Laws Christine Vesper, Bettina Vieler, Katharina Vitt, Janine Vogel, Dieter Vögelein, Dr. Tobias Volkwein, Helmut Völlings, Dr. Hanno von Barby, Dr. FranzGeorg von Busse, Ursula von Lindeiner, Fritjof von Nordenskjöld, Sebastian von Rüden, Jaspar von Steynitz, Jelena Wachowski, Gernot Wagner, Rochus Wallau, Master of Laws Ingo Wallenborn, Jörg Walter, Prof. Dr. jur. Susanne Walther, Joachim Warnke, Jan Waßenberg, Dr. Arnold Wattler, Prof. Dr. Hubert Weber, Sabine Weber-Graeff, Stefanie Wehrle, Petra Weichert, Frank Weigand, Miriam Weiß, Karl-Helmut Weißkopf, Michaela Welter, Monika Wenger, Barbara Wenker, Gregor Alexander Wenzel, Hans-Thomas Wessel, Thomas Wewel, Karl-Heinz Weyel, Svetlana Wiesendorf, Gabriele Wilde-Laute, Bastian Wilke, Norbert Wilkens, Frank Willenberg, Thomas Winzek, Dr. Florian Wipping, LL.M. Johannes Wirtz, Alexandra Wittekind, Reinhard Wittig, Magister Legum Philippe Woesch, Dr. jur. Richard Woltereck, Anne-Maike Wood, Alexander Wormit, Reinhard Wörner, Stefanie Wrieg, Dr. Wolfgang Wunsch, Magister Legum Loretta Wurzel, Sebastian Wypior, Master of Laws Deniz Yalcin, Hasan Yildirim, Jochen Zengler, Herbert Ziemer, Juliane Zimmermann, Marc Thomas Zimmermann, Robert Zimmermann. Finanzgerichte Ernannt: z. Vors. Richter am FG: Richter am FG Herbert Dohmen in Köln; z. Richterin am FG: Richterin Dr. Claudia Neitz-Hackstein in Köln LAG-Bezirk Hamm Ernannt z. Direktor d. ArbG: Richter am ArbG Dr. Sascha Dewender in Herne. Richter/in auf Probe Ernannt: Assessor/in Jens Gerhardt u. Jelena-Marie Thiele. 88 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 4 Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsdirektorin: Oberregierungsrätin Claudia Buschhüter-Barazarte Monasterios in Euskirchen; z. Regierungsrätin: Regierungsoberamtsrätin Andrea Bögge in Castrop-Rauxel; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Kerstin Brocks in Bochum; z. Regierungsoberinspektor: Regierungsinspektor Marcel Johnen in Bielefeld-Brackwede; z. Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Regierungsamtsinspektor Otmar Gokus in Attendorn; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Klaus-Peter Conrads in Rheinbach; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Bernd Flasche in Münster; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Uwe Müller in Castrop-Rauxel, Hubertus Deimel, Thomas Foer, Thomas Haase, Dirk Köhler, Heike Ossada, Jörg Püttschneider, Andreas Raffel, Manfred Rösler, Manfred Salinus, Martin Weber u. Jörg Vonende in Werl, Mario Borgolte, Elke Kohlschütter, Wilfried Oberhoff u. Carsten Voß in Wuppertal-Vohwinkel; z. Regierungsobersekretär: Regierungssekretär Dennis Plickert in Bochum. Versetzt: Regierungsrätin (Dipl.-Pschologin) Jennifer Mielenz von Bochum nach Iserlohn. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Horst Fröhlich in Bielefeld-Brackwede, Walter Holterbosch u. Hans Erich Wans in Düsseldorf, Michael König in Rheinbach. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Präsidentin oder Präsident d. AG (R 5) in Dortmund 89 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 4 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Essen - die Besetzung dieser Stelle kann aus haushaltswirtschaftlichen Gründen derzeit nur durch eine Teilzeitkraft mit der Hälfte des regelmäßigen Dienstes erfolgen - 1 Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri .- (R 2) b. d. AG Bonn 1 Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. GStA in Hamm 1 Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Düsseldorf 1 Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Bonn 1 Richterin o. Richter am VG in Aachen 1 Richterin o. Richter am AG in Brakel 1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Hagen 1 Richterin o. Richter am AG in Düren - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk d. OLG Köln - 1 Leitende Regierungsdirektorin oder Leitender Regierungsdirektor - Leiter/in d. JVA - b. d. JVA Bielefeld-Brackwede - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen erbeten werden - 1 Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - stellvertretende/r Geschäftsleiter/in - b. d. LG Wuppertal 1 Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann - Leiter/in im Sicherheits- und Ordnungsdienst bei gleichzeitiger Eignung für die Übertragung der Geschäfte einer Abteilungsleiterin o. eines Abteilungsleiters - b. d. JVA Düsseldorf - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Düsseldorf angefordert werden - 1 Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor b. d. JVA Kleve - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Kleve angefordert werden - 1 Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor b. d. JVA Essen - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Essen angefordert werden - 1 Regierungsinspektorin o. Regierungsinspektor - Sachbearbeiter/in im gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienst - b. d. JVA Dortmund - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Dortmund angefordert werden – 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - stellvertretende/r Leiter/in des allgemeinen Vollzugsdienstes - b. d. JVA Bielefeld-Brackwede - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Bielefeld-Brackwede angefordert werden - 90 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 4 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Diensthabende/r - b. d. JVA Bielefeld-Brackwede - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Bielefeld-Brackwede angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Koordinator/in des Sportbereiches - b. d. JVA Bielefeld-Brackwede - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Bielefeld-Brackwede angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) Freizeitkoordinator/in - b. d. JVA Rheinbach - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Rheinbach angefordert werden - mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Bielefeld-Brackwede 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor bei der Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Dortmund 1 Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Dortmund 2 Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär bei der Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Bielefeld-Brackwede mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär bei der JVA Aachen W 2 - Professur an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel An der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen in Bad Münstereifel ist im Fachbereich Rechtspflege eine W 2 - Professur zu besetzen. Erwartet wird eine tatkräftige Unterstützung der Fachhochschule bei der Erfüllung der ihr zugewiesenen Aufgaben gemäß § 3 des Gesetzes über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen vom 29.05.1984 (GV NRW S. 303) in der Fassung der letzten Änderung vom 02.10.2014 (GV. NRW. S. 622). Die Lehrinhalte ergeben sich im Wesentlichen aus § 9 der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger des Landes Nordrhein-Westfalen vom 19.05.2003 (GV. NRW. S 294, zuletzt geändert durch VO vom 24.09.2014, GV. NRW. S. 647). Erwartet wird ebenso die Bereitschaft, Forschungs- und Entwicklungsaufgaben, die zur wissenschaftlichen Grundlegung und Weiterentwicklung von Lehre und Studium an der Fachhochschule erforderlich sind, wahrzunehmen, sich an Weiterbildungsveranstaltungen zu beteiligen, Selbstverwaltungsaufgaben zu übernehmen sowie als Prüfer tätig zu sein. 91 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 4 Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf § 18 des Gesetzes über die Fachhochschulen für den öffentlichen Dienst im Lande Nordrhein-Westfalen vom 29.05.1984 (GV NRW S. 303) in der Fassung der letzten Änderung vom 02.10.2014 (GV. NRW. S. 622) sowie auf § 46 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 14.03.2000 (GV. NRW. S. 190) in der Fassung des Gesetzes vom 30.11.2004 (GV. NRW. S. 752), welches insoweit fort gilt, verwiesen. Leistungsbezüge können unter den Voraussetzungen der Verordnung über die Gewährung von Leistungsbezügen an Professorinnen und Professoren der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen (FHR-Leistungsbezügeverordnung – FHRLeistBVO) vom 05.07.2006 (GV NRW S. 348), geändert durch Verordnung vom 30.08.2011 (GV. NRW. S. 468), gewährt werden. Unter den Voraussetzungen des § 13 Absatz 2 BBesG in der bis zum 31.08.2006 geltenden Fassung, die insoweit fortgilt, kann rechtsstandwahrend und ruhegehaltfähig eine Ausgleichszahlung entsprechend § 13 Absatz 1 Satz 2 bis 4 BBesG (ebd.) erfolgen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Die Bewerbung geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX ist ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Die Ausschreibung richtet sich an Voll- und Teilzeitkräfte. Bewerbungen werden innerhalb von vier Wochen nach Veröffentlichung im Justizministerialblatt Nordrhein-Westfalen an den Direktor der Fachhochschule für Rechtspflege NordrheinWestfalen, Schleidtalstr. 3, 53902 Bad Münstereifel, erbeten. Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Düsseldorf Bei der JVA Düsseldorf ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 g.D. / A 14 h.D. zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen erbeten werden. Sachgebietsleiter/in im Dezernat ITD Beschaffungsstelle) beim OLG Köln 3 der Verwaltungsabteilung (Zentrale IT- Bei dem Oberlandesgericht Köln ist der Dienstposten f. e. Sachgebietsleiter/in im Dezernat ITD 3 der Verwaltungsabteilung (Zentrale IT-Beschaffungsstelle) vakant. Die Funktion ist derzeit den Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Ständige Vertreterin/ständiger Vertreter des Leiters/der Leiterin des allgemeinen Vollzugsdienstes bei der JVA Bochum Bei der Justizvollzugsanstalt Bochum ist die Funktion der ständigen Vertreterin/des ständigen Vertreters der Leiterin/des Leiters des allgemeinen Vollzugsdienstes zu besetzen. Die Funktion ist der BesGr. A 9 mit Amtszulage zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bochum angefordert werden. 92 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 4 Leiter/in des Krankenpflegedienstes b. d. JVA Bielefeld-Brackwede Bei der JVA Bielefeld-Brackwede ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Krankenpflegedienstes zu besetzen. Das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Bielefeld-Brackwede angefordert werden. Stellvertretende/r Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. LG Paderborn Bei dem Landgericht Paderborn ist der Dienstposten des stellvertretenden Leiters/ der stellvertretenden Leiterin der Justizwachtmeisterei, der die Leitungsaufgaben der organisatorisch zusammengefassten Justizwachtmeistereien des Land- und Amtsgerichts Paderborn umfasst, zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Rücknahmen: Folgende Ausschreibung wird zurückgenommen: mehrere Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär bei der JVA Aachen (JMBl. NRW Nr. 3 v. 1. Februar 2015) 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - Dienstgruppenleiter/in - b. d. Sozialtherapeutischen Anstalt Gelsenkirchen (JMBl. NRW Nr. 3 v. 1. Februar 2015) 93 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 5 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. März 2015, Nr. 5 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen……………………………….. 94 Führung der Personalakten…………………………………………………………………… 95 Bekanntmachungen Bekanntmachung des Notarversorgungswerks Köln………………………………………. 96 Widerruf von Gütestellen gemäß § 50 Abs. 2 JustG NRW………………………………... 97 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 98 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 103 Allgemeine Verfügungen Nr. 10. Kriminologischer Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen AV d. JM vom 17. Februar 2015 (4400 - IV. 346) - JMBl. NRW S. 94 Die AV vom 9. August 2012 (4400 - IV. 346) - JMBl. NRW S. 214 - wird wie folgt geändert: 1. Der Klammerzusatz in Nr. 2 Satz 1 erhält folgende Fassung: „(§ 119 StVollzG NRW, § 108 JStVollzG NRW, § 74 UVollzG NRW, § 110 SVVollzG NRW, § 33 JAVollzG NRW)“. 2. Die AV tritt am 17. Februar 2015 in Kraft. 94 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 5 Nr. 11. Führung der Personalakten AV d. JM vom 20. Februar 2015 (2051- Z. 9) - JMBl. NRW S. 95 Die AV d. JM vom 29. Februar 2000 (2051- Z. 9) - JMBl. NRW S. 89 -, geändert durch AV d. JM vom 19. September 2007- JMBl. NRW S. 229 - wird wie folgt geändert: I. 1. Der Einleitungssatz wird wie folgt gefasst: "In Ausführung der § 50 BeamtStG, §§ 84 bis 91 LBG i.V.m § 4 Abs. 1 Satz 1 LRiG sowie den Verwaltungsvorschriften zur Ausführung der § 50 BeamtStG / §§ 84 bis 90 LBG NRW (SGV.NRW. 2030) wird Folgendes bestimmt:" 2. Abschnitt A. Nummer 2 Buchstabe a wird wie folgt gefasst: „bei dem Justizministerium über die Beamtinnen, Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Ministeriums sowie über die Leiterinnen und Leiter der unter Buchst. b, d, e, f und h genannten Gerichte, Behörden und Einrichtungen mit Ausnahme der Jugendarrestanstalten;“ 3. Abschnitt A. Nummer 2 Buchstabe h wird wie folgt gefasst: "bei den Justizvollzugs- und Jugendarrestanstalten und der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen - Josef-Neuberger-Haus - über die dort tätigen Beamtinnen und Beamten, mit Ausnahme der Leiterinnen und Leiter dieser Behörden, und über die dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer." 4. Abschnitt B. Nummer 4 Satz 2 wird wie folgt gefasst: "Nach Tilgung eines Disziplinarhefts (Abschnitt C, Nr. 1 Buchstabe c) ist den Personalund Nebenakten ein neuer Personalbogen vorzuheften." 5. Im Einleitungssatz zu Abschnitt C. wird die Angabe "§ 102 Abs. 2 Satz 2 LBG" durch die Angabe "§ 84 Abs. 1 Satz 4 LBG" ersetzt. 6. In Abschnitt C Nummer 1 Buchstabe b wird die Angabe "§ 102 a LBG" durch die Angabe "§ 85 LBG" ersetzt. 7. In Abschnitt C Nummer 1 Buchstabe c wird das Wort "Disziplinarmaßnahmen" durch das Wort "Dienstpflichtverletzungen" ersetzt. 8. Abschnitt C Nummer 3 wird wie folgt gefasst: "Das Zeugnisheft (Nr. 1 Buchstabe a) kann vor dem Personalbogen eingeheftet werden. Das Beihilfenheft (Nr. 1 Buchstabe b) ist stets als Teilakte zu führen; und ist von der übrigen Personalakte getrennt aufzubewahren (§ 85 Satz 1 und 2 LBG). Die übrigen Teilakten sind lose in der Akte aufzubewahren. Nach näherer Anordnung der Behördenleitung ist eine getrennte Aufbewahrung zulässig. Bei der Vorlage der Akte an andere Stellen ist § 88 Abs. 3 LBG zu beachten." 9. Abschnitt C Nummer 4 wird wie folgt gefasst: "Zu dem Disziplinarheft (Nr. 1 Buchstabe c) werden Vorgänge und Eintragungen über Dienstpflichtverletzungen genommen. Vorgänge und Eintragungen über strafgerichtliche Verurteilungen, strafrechtliche Ermittlungsverfahren und Ordnungswidrigkeiten sowie über berufsgerichtliche Verfahren sind, sofern noch keine Entscheidung nach §§ 33 bis 35 LDG NRW getroffen wurde, in ein bereits angelegtes Disziplinarheft aufzunehmen. Anderenfalls ist ein neues Disziplinarheft anzulegen. Für jedes Disziplinarverfahren ist ein eigenes Disziplinarheft anzulegen. 95 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 5 Die Tilgung von Eintragungen in Personalakten richtet sich nach § 89 LBG, § 16 LDG. Sie obliegt der oder dem unmittelbaren Dienstvorgesetzten. Hat eine höhere dienstvorgesetzte Stelle die zu tilgende Maßnahme erlassen, so ordnet sie die Tilgung an. Ist hiernach die Zuständigkeit des Justizministeriums gegeben, wird die Tilgung durch die unmittelbar nachgeordnete Dienststelle veranlasst. Im Falle der Versetzung nach Erlass der zu tilgenden Maßnahme führt die oder der neue Dienstvorgesetzte die Tilgung durch. Der zu tilgende Vorgang ist aus den Personalakten zu entfernen und zu vernichten. Ein Vermerk über die Tilgung ist in die Personalakten nicht aufzunehmen. Soweit in anderen Vorgängen der Personalakten Maßnahmen, die der Tilgung unterliegen, erwähnt sind, sind die entsprechenden Stellen nach Ablauf der Tilgungsfristen unkenntlich zu machen." 10. In Abschnitt D wird die Angabe "§ 102 Abs. 2 S. 3 LBG" durch die Angabe "§ 84 Abs. 1 Satz 5 LBG" und die Angabe "§ 102 Abs. 2 Satz 3 Halbsatz 2 LBG" durch die Angabe "§ 84 Abs. 1 Satz 5 Halbsatz 2 LBG" ersetzt. 11. In Abschnitt E Nummer 1 wird die Angabe "§ 102 g LBG" durch die Angabe "§ 91 LBG" ersetzt. II. Diese AV tritt mit Wirkung vom 1. März 2015 in Kraft. Bekanntmachungen Nr. 7. Bekanntmachung des Notarversorgungswerks Köln Bekanntmachung vom 13. Februar 2015 - JMBl. NRW S. 96 Änderung der Satzung des Notarversorgungswerks Köln vom 18. November 2014 Die Vertreterversammlung des Notarversorgungswerks Köln hat in ihrer Sitzung am 18.11.2014 folgende Änderung der Satzung des Notarversorgungswerks Köln beschlossen: Artikel I Die Satzung des Notarversorgungswerks vom 2. September 1987 (JMBl. NW 1987, S. 270 ff - neu bekannt gemacht in JMBl. NW 1994, S. 241 ff, JMBl. NW 2009, S.45 ff, NW 2009, S.185 ff, JMBI. NW 2011, S. 122 f., S. 324 f., JMBI.NW 2013, S. 60 f., zuletzt geändert in JMBI.NW 2014, S. 141 f.) wird wie folgt geändert: § 20 Abs. 3 wird wie folgt geändert: § 86 VVG gilt entsprechend. 96 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 5 § 35 Abs. 1 wird wie folgt geändert: Wird für ein Mitglied die Nachversicherung i.S.d. § 186 SGB VI beantragt, wird die Nachversicherung entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen durchgeführt. § 43 Abs. 4 wird wie folgt geändert: Die Bestimmungen der Absätze 2 und 3 werden nicht angewendet für Bescheide, die während des Zeitraumes vom 1.11.2007 bis zum 31.12.2014 bekanntgegeben worden sind. Artikel II Diese Satzungsänderungen treten mit ihrer Veröffentlichung in Kraft. Nr. 8. Widerruf von Gütestellen gemäß § 50 Abs. 2 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 20. Februar 2015 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 97 Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat die Anerkennung der folgenden Gütestelle gemäß § 50 Abs. 2 JustG NRW widerrufen: RA Joachim Teubel, Südstr. 29, 59065 Hamm 97 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 5 Personalnachrichten Justizministerium Ernannt: z. Leitenden Ministerialrat: Ministerialrat Gerhard Marx. OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richterin am AG: Richterin Britta Herring aus Moers. Ruhestand: Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Manfred Evers aus Kleve, Justizamtsinspektorin Ingeburg Mayer aus Krefeld, Justizhauptsekretär/in Hannelore Cuppone aus Düsseldorf u. Bodo Willuweit aus Duisburg. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Markus Adams, Dr. Fee Kinalzik u. Franziska Tobies. Staatsanwaltschaften Versetzt: Staatsanwältin Gela Zimmermann von Kleve nach Düsseldorf, Nina Larissa Wacker von Mönchengladbach nach Düsseldorf u. Daniela Zweigle von Düsseldorf nach Mönchengladbach. Ruhestand: Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Sarah Göllner. Notare Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Horst-Dieter Seele in Duisburg-Hamborn. 98 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 5 OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richterin am AG - als weitere Aufsicht führende Richterin - : Richterin am AG Kirsten Reichmann in Bielefeld; z. Richter/in am AG: Richter/in Celia Johnston, Daniel Klees, Heike Christiane Stumm u. Martina Weßelmann in Essen u. Jessica Augustyn in Herne-Wanne; z. Justizoberamtsrätin: Justizamtsrätin Gerda Droste in Kamen, z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Reinhild Humpert in Hamm, Sabine Frisch in Herne, Hartmut Richter in Ibbenbüren, Julia Frieburg und Gabriele Odenthal in Meschede, z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Kai Kläsener in Essen, Sibille Ebbinghoff und Melanie Malkoc in Gelsenkirchen, Birgit Baumgart in Hattingen; z. Justizamtsinspektor/in - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektor/in Erhard-Joachim Nolte in Bielefeld, Jürgen Rosplesch in Ibbenbüren, Norbert Plogmaker in Lüdinghausen, Heinz Schneider in Rheine; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Stefan Windhagen in Bad Oeynhausen, Angelika Wedeking in Gütersloh, Petra Henning in Herford, Hubert Ashauer in Marsberg; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Stefanie Heibrock in Bad Oeynhausen, Eberhard Feldbusch in Bielefeld, Hildegard Dobschall und Andrea Resatoglu in Gütersloh, Petra Spengemann in Herford; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Vera Radermacher in Meschede. Versetzt: Richterin am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - Birgit Nitsch als Direktorin des AG -BesGr. R2 von Gelsenkirchen nach Essen-Steele. Ruhestand: Vorsitzender Richter am OLG Harald Schenkel; Vorsitzende Richter am LG Dr. Reinhard Ruhe in Bielefeld und Peter Löffler in Bochum; Richter am LG Christian-Wilhelm Severin Haase in Münster, Richterin am AG Ulrike Wolter in Dortmund, Sozialoberamtsrat Klaus-Peter Sauerborn in Essen und Sozialamtsrat Ulrich Blum in Hagen, Justizamtsinspektorin - BesGr. A9 m. AZ Marlies Galonski in Dortmund. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Alina Krüger, Mathias Küsters, Lisa Mönninghoff u. Michael Neumann. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Regierungsdirektor: Oberregierungsrat Rainer Hartmann in Bielefeld und Dr. Klaus-Dieter Horn in Bochum; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Petra Aschemann in Dortmund; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Carsten Braun und Gabriele Stölting in Bielefeld, Swantje-Rabea Berner und Johanna Tulodziecki in Dortmund. Ruhestand: Oberstaatsanwältin Maria Auer in Münster. 99 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 5 Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Bernd Böwing in Coesfeld, Stefanie Boss in Bielefeld, Christina Denker in Essen, Toni Ebbighausen in Essen, Annalena Eberhardt in Dortmund, Esther Eickhoff in Bielefeld, Juliane Gerz in Bochum, Daniel Grätz (bisher RAK Düsseldorf) in Bielefeld, Murat Gülsular in Hagen, Julia Heße in Paderborn, Dr. Albert Hüser in Blomberg, Sebastian Jäger in Bochum, Christopher Klötter in Hamm, Alexandra Krimpmann in Münster, Christina Latsch, MM, LL.M. (MedR) in Dortmund, Alexandra Löseke (bisher RAK Frankfurt) in Hamm, Dennis Lüdeking in Dortmund, Thomas Niebaum in Münster, Dr. Pierre Plottek (bisher RAK Köln) in Bochum, Heinrich Rempe in Bad Oeynhausen, Elena Saenko in Münster, Markus Sporleder in Borken, Johannes Schwiegk (bisher RAK Düsseldorf) in Herne, Marion Vogel-Schulz in Dortmund, Astrid Wagner in Bielefeld, Dr. Tobias Witte in Münster. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte/Rechtsanwältinnen Thorsten Werner in Arnsberg, Dr. Matthias Wiese in Dortmund, Sabine Greive in Schwelm, Johannes Dokters in Emsdetten, Michael Richter in Lüdinghausen, Dr. Hans-Joachim Bodenbenner in Münster, Thomas Imm und Dr. Julia Tielsch in Siegen, Frank Henk in Bad Berleburg und Werner Stahl in Kreuztal. Verlegung des Amtssitzes: Rechtsanwalt und Notar Dr. Udo Buschmann von Herzebrock-Clarholz nach RhedaWiedenbrück. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte und Notare Norbert Busch in Recklinghausen, Michael Mundstock in Essen u. Heinrich Josef Plückebaum in Paderborn. Löschungen als Rechtsanwalt: Dr. Rudolf Pfordte in Cappenberg, Marius von der Forst in Dülmen, Peter Kasten in Dortmund, Dr. Julia Palm in Essen, Arnd Penner in Essen, Dr. Gerd Birkelbach in Siegen, Matthias Bierhoff in Bielefeld, Horst Eckstein in Siegen, Günter Luhmann in Dortmund, Ulrich Wiehe in Dortmund, Matthias Vöcking in Münster, Jan Gawarecki in Oer-Erkenschwick, Markus Seip in Bielefeld, Karl-Dietrich Poth in Essen, Jörn Schipper in Bielefeld, Sonja Grawert-Casapu in Bochum, Jens-Olaf Milberg in Bielefeld, Kirsten Hurlbrink in Rheda-Wiedenbrück, Andreas Heidemann in Gütersloh, Anna Brandt in Paderborn, Sara Nowbachtian in Bochum. Abgabe in andere Kammerbezirke: Dominikus Benning in Münster, Dr. Ann-Christin Weißleder in Münster, Barbara Dittmann, LL.M. in Hagen, Dr. Bernhard Schulte in Bielefeld, Dr. Thomas Rolf in Essen, Johannes Chr. Sundermann in Unna, Jens Heit in Essen, Dr. Marcus Karge in Dortmund. 100 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 5 OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Kathrin Friederike Baltes, Nina Kowalewsky u. Arne Winter in Köln. Ruhestand: Richter am LG Wolfgang Matthias Pilger in Bonn, Richterin am AG - als weitere Aufsicht führende Richterin - Margarethe Maria Bergmann in Köln, Richter/in am AG Alexa Dörkes in Bergisch Gladbach u. Norbert Langner in Köln, Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ - Peter Ulrich in Köln, Justizamtsrätin Gabriele Mahlert in Brühl, Sozialamtsrätin Ulrike Haldenwang in Köln, Obergerichtsvollzieher Alfons Tritz in Siegburg, Justizamtsinspektorin Marie-Luise Drese in Köln u. Erster Justizhauptwachtmeister Hans-Jacob Kleusch in Bonn. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Dr. Anna Helena Terner, Anna Milena Zippelius, Sebastian Behr, Simon Feicht, André Gilles, Dr. Michael David Käufl, Dr. Armin Dietmar Trafkowski. Notarinnen/Notare Verlegung des Amtssitzes: Notar Dr. Maximilian Freiherr von Proff zu Irnich von Waldbröl nach Köln. Notaramt erloschen: Notar Konrad Adenauer in Köln. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Oberstaatsanwältin/-staatsanwalt: Staatsanwältin/Staatsanwalt Oliver d’Avis aus Aachen b. d. GStA, Bastian Blaut u. Kathrin Franz aus Köln b. d. GStA, z. Amtsanwalt: Justizoberinspektor Kai Jens Schulze in Köln. Versetzt: Regierungsrat Marcel Fischer in den Geschäftsbereich der Oberfinanzdirektion Münster. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Siegmar Raupach in Köln, Oberamtsanwalt Alfred Bamberger in Köln. 101 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 5 OVG und Verwaltungsgerichte Ernannt: z. Vizepräsidenten des OVG: Vors. Richter am OVG Sebastian Beimesche; z. Vors. Richter am OVG: Richter am OVG Dr. Wolf Sarnighausen; z. Richter/in am OVG: Richter/in am VG Dr. Katrin Haghgu aus Arnsberg, Dr. Tobias Trierweiler aus Gelsenkirchen u. Dr. Jan Neumann aus Münster; z. Vors. Richterin am VG: Richterin am VG Dr. Christiane Kimmel in Köln; z. Richter/in am VG: Richter/in Julia Münch u. Dr. Alexa Surholt in Arnsberg, Dr. Christina Köhler in Düsseldorf, Dr. Birga Teigelack in Gelsenkirchen, Dr. Sina Stamm u. Dr. Sonja Wagner in Köln, Dr. Matthias Kallerhoff u. Dr. Nadeschda Wilkitzki in Münster; z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Uwe Tamoszus in Gelsenkirchen; z. Regierungsoberamtsrat: Regierungsrat Wolfgang Neuhaus in Aachen; z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Kattrin Ivens in Köln; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Olga Martin b. d. OVG. Versetzt: Richter am OVG Andreas Müller als Vors. Richter am VG nach Düsseldorf, Richter am AG Albert Prange als Richter am VG nach Münster. Ausgeschieden: Richterin am VG Andrea Knipper in Köln auf eigenen Antrag. Ruhestand: Vizepräsident des OVG Dr. Dieter Kallerhoff, Vors. Richter am VG Kurt Büchel in Düsseldorf, Richter am VG Ernst Wolff in Aachen u. Dr. Bernd Witte in Münster, Oberregierungsrat Hartmut Schniedertüns b. d. OVG, Oberregierungsrat Wilfried Kohlhase in Minden, Regierungsoberamtsrätin Ulrike Rösmann b. d. OVG Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Julia Backhaus, Imke Decker, Jasmin Knauf, Nane Keite, Benjamin Pfohl, Dr. Esther Rabeling. Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Ralf Peters in Aachen u. Detlef Jahns in Duisburg-Hamborn; z. Oberlehrer: Lehrer Ercan Keskin in Bochum-Langendreer; z. Technischen Amtmann: Technischer Oberinspektor Reinhold Krause in Herford; z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Nancy Funke in Aachen; z. Sozialinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Stefan Poschmann in Geldern; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Bodo Keusgen u. Achim Künkeler in Aachen, Wolfgang Gövert in Bochum, Lothar Appenzeller, Ralf Jentjens u. Manfred von der Ven in Geldern; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Arno Wollherr in Bochum, Dirk Bischoff, Michael Hoyer, Achim Lennartz, Frank Miller, Jochen Roeloffs u. Otto Schulte in Geldern; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Michael Uttich in Bochum u. Emanuel Straubel in Geldern. 102 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 5 Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Günter Paluszkiewicz in Bochum, Justizvollzugsamtsinspektor Horst Fröhlich in Bielefeld-Brackwede, Justizvollzugsobersekretärin Andrea Gellert-Knehans in Bochum. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Präsidentin o. Präsident d. SG (R 3) in Aachen 1 Vors. Richterin o. Richter am FG (R 3) in Münster 1 Vors. Richterin o. Richter am FG (R 3) in Köln 1 Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Lüdenscheid 1 Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. GStA in Köln 1 o. mehrere Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Bielefeld 1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri.- (R 2) b. d. AG Aachen 1 Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri.- (R 2) b. d. AG Neuss 1 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Siegen Richterin o. Richter am AG in Kamen 1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Lünen 103 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 5 1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Essen 1 Richterin o. Richter am AG in Dorsten 1 Richterin o. Richter am AG in Ibbenbüren 1 Richterin o. Richter am AG in Bocholt je 1 Richterin o. Richter am LG in Duisburg u. Kleve 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Aachen - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln - 1 Richterin o. Richter am AG in Aachen - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln - 1 Richterin o. Richter am AG in Eschweiler - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln - 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Bielefeld - für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm - 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Bochum - für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm - 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Paderborn - für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm - 1 o. mehrere Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (BesGr. A 13 mit AZ) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. im LG-Bezirk Duisburg 1 o. mehrere Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn.- im LG-Bezirk Duisburg 1 o. mehrere Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13) -fliegend - Bezirksrevisor/in - im OLG-Bezirk Düsseldorf 1 o. mehrere Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13) - fliegend - Sachgebietsleiter/in - b. d. OLG Düsseldorf und Geschäftsleiter/in eines Amtsgerichts, dessen Leiter/in in BesGr. R 2 mit AZ. eingestuft ist im OLG-Bezirk Düsseldorf 1 Sozialoberamtsrätin o. Sozialoberamtsrat - Gruppenleiter/in des ambulanten sozialen Dienstes - bei dem LG Duisburg 1 Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - stellvertretende/r Geschäftsleiter/in - b. d. LG Krefeld 104 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 5 1 o. mehrere Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Krefeld je 1 o. mehrere Sozialamtsrätin o. Sozialamtsrat - Fachkraft des ambulanten sozialen Dienstes der Justiz - in den LG-Bezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve und Mönchengladbach mehrere Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in, d. Aufgaben innerh. o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrn. - im OLG-Bezirk Düsseldorf je 1 o. mehrere Sozialamtfrau o. Sozialamtmann - Fachkraft des ambulanten sozialen Dienstes der Justiz - in den LG-Bezirken Düsseldorf, Kleve, Krefeld und Mönchengladbach mehrere Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor - Fachkraft des ambulanten sozialen Dienstes der Justiz - im OLG-Bezirk Düsseldorf 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in B-Flügel - b. d. JVA Willich I - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Willich I angefordert werden - 1 Justiz-/Regierungsamtsinspektorin o. Justiz-/Regierungsamtsinspektor (A 9 mit AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben des Funktionsverzeichnisses im Sinne der Fußnote 3 zur BesGr. A 9 BBesO wahrn. - b. e. VG o. b. d. OVG Münster 1 Justiz-/Regierungsamtsinspektorin o. Justiz-/Regierungsamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. e. VG o. b. d. OVG Münster 2 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) b. d. Justizvollzugskrankenhaus NRW mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d . JVA Willich I 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d . JVA Hövelhof mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Willich I 1 o. mehrere Justiz-/Regierungshauptsekretärin o. Justiz-/Regierungshauptsekretär bei einem VG im OVG-Bezirk Münster Leiter/in des ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Paderborn Bei dem Landgericht Paderborn ist demnächst der Dienstposten des Leiters/der Leiterin des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. 105 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 5 Sachgebietsleiter/-in in Justizverwaltungssachen in der Geschäftsleitung b. d. OLG Köln Bei dem OLG Köln wird der Dienstposten f. e. Sachgebietsleiter/-in in Justizverwaltungssachen in der Geschäftsleitung - Innerer Dienst - (Besoldungs- und vermögensrechtliche Angelegenheiten aller Dienstzweige (ausgenommen Beihilfe- und Tarifangelegenheiten) sowie Angelegenheiten des Kassen - und Kostenwesens, Vorschüsse nach den VR, interne Verwaltungskontrolle (Tarifrecht) vakant. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet. Weitere/r Gruppenleiter/in des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz bei dem LG Duisburg Bei dem Landgericht Duisburg ist ab 01.06.2015 der Dienstposten einer weiteren Gruppenleiterin/eines weiteren Gruppenleiters des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion der dort eingerichteten weiteren Gruppenleiter/innen-Stelle ist der Besoldungsgruppe A 12 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf. 106 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. März 2015, Nr. 6 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst…………………………………………... 107 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für ein Übergangsmanagement bei den Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen... 110 Bekanntmachungen Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 131 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 135 Allgemeine Verfügungen Nr. 12. Dienstordnung für den Justizwachtmeisterdienst AV d. JM vom 9. März 2015 (2370 - Z. 18) - JMBl. NRW S. 107 1 1.1 Zur Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse im Rahmen der ihnen nach dieser Dienstordnung übertragenen Aufgaben werden bei Justizbehörden Beamtinnen und Beamte des Justizwachtmeisterdienstes eingesetzt. 1.2 Die Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes sind Vollzugsdienstkräfte des Landes Nordrhein-Westfalen und befugt, in Ausübung öffentlicher Gewalt im Rahmen der bestehenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften unmittelbaren Zwang auszuüben. 2 2.1 Den Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes obliegen a) die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden einschließlich der dazu erforderlichen Maßnahmen im Rahmen des Sicherheitskonzeptes, 107 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 b) die Wahrnehmung des Dienstes in den Terminen und Sitzungen - auch außerhalb der Gerichtsstelle - einschließlich des Vollzugs sitzungspolizeilicher Maßnahmen nach den Weisungen der oder des Vorsitzenden, bei deren oder dessen Abwesenheit erforderlichenfalls aus eigenem Entschluss, c) die Vorführung der Gefangenen zu Terminen und Sitzungen sowie die zwangsweise Vorführung anderer Personen, d) die Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude, e) die Ausführung von Anweisungen, welche das Festhalten, die vorläufige Festnahme, die Vorführung oder Verhaftung einer Person sowie Durchsuchungen oder Beschlagnahmen betreffen, ferner die Hilfeleistungen bei solchen Maßnahmen; die Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes sollen in den vorstehenden Fällen nur tätig werden, wenn die hierfür zuständigen Dienstkräfte (Polizei, allgemeiner Vollzugsdienst, Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher) aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen im Einzelfall nicht herangezogen werden können. 2.2 Darüber hinaus sind die Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes verpflichtet, auf Weisung sonstige Aufgaben hoheitsrechtlicher Art - auch anderer Dienstzweige (z. B. im Beitreibungsdienst, Wahrnehmung der Aufgaben des allgemeinen Vollzugsdienstes beim Vollzug von Jugendarrest) und bei anderen Justizbehörden - zu übernehmen. 2.3 Sofern die Wahrnehmung der ihnen nach den Absätzen 1 und 2 obliegenden Dienstaufgaben nicht beeinträchtigt wird, können Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister auch zur Erledigung sonstiger dienstlicher Aufgaben herangezogen werden. 3 3.1 Sind bei einer Behörde mehr als zwei beamtete Kräfte des Justizwachtmeisterdienstes tätig, so überträgt die Behördenleitung einer Kraft die Leitung der Wachtmeisterei und bestimmt eine weitere Kraft zur Vertretung. 3.2 Der Leitung der Wachtmeisterei bzw. der Vertretung obliegt die Verteilung aller Geschäfte des Justizwachtmeisterdienstes nach dieser Dienstordnung, soweit die Verteilung nicht allgemein geregelt ist, ferner die Anleitung neu eintretender Kräfte, die Entgegennahme der bei Zustellungen von Amts wegen durch eine Kraft des Justizwachtmeisterdienstes abzusendenden oder auszuhändigenden Schriftstücke sowie die Prüfung und Rücklieferung der über die Erledigung aufgenommenen Urkunden und Berichte. 3.3 Den Anordnungen der Leitung der Wachtmeisterei bzw. der Vertretung haben die Angehörigen des Justizwachtmeisterdienstes bis zu einer anderweitigen Bestimmung der Behördenleitung oder der Geschäftsleitung Folge zu leisten. 108 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 3.4 Bei jedem Gericht und bei jeder Staatsanwaltschaft sind jährlich einmal alle Kräfte des Justizwachtmeisterdienstes durch die Geschäftsleitung zu einer Dienstbesprechung einzuberufen. In dieser Dienstbesprechung sind die für den Justizwachtmeisterdienst bestehenden Vorschriften zu erörtern, insbesondere soweit sich bei ihrer Anwendung Mängel gezeigt oder Schwierigkeiten ergeben haben. Daneben sind allgemeine Fragen der Praxis und die für den Justizwachtmeisterdienst bedeutsamen neu ergangenen oder geänderten Bestimmungen zu behandeln sowie das bisherige Wissen zu vertiefen. Aus besonderem Anlass können weitere Dienstbesprechungen durchgeführt werden. 4 Im Dienst ist die vorgeschriebene Dienstkleidung zu tragen, soweit nicht die Behördenleitung für den Einzelfall etwas anderes bestimmt. 5 5.1 Justizhelferinnen und Justizhelfer, die zum Zwecke der späteren Übernahme in das Beamtenverhältnis (§ 5 Abs. 2 der Ausbildungsordnung für den Justizwachtmeisterdienst vom 24. April 1984) beschäftigt werden, können mit Aufgaben nach dieser Dienstordnung betraut werden. 5.2 Ausnahmsweise können bei Justizbehörden, denen Planstellen des Justizwachtmeisterdienstes nicht oder nicht in ausreichender Anzahl zur Verfügung stehen, nichtbeamtete Kräfte (Justizhelferinnen und Justizhelfer, Justizbeschäftigte) ebenfalls mit Aufgaben nach dieser Dienstordnung betraut werden. Vor ihrem Einsatz sind sie in die von ihnen wahrzunehmenden Aufgaben einzuweisen. 6 Unbeschadet der Bestimmungen in Abschnitt 2 und 7 können Angehörige des Justizwachtmeisterdienstes in Ausnahmefällen bis zum 31.12.2009 mit den nach der Dienstordnung vom 22. Februar 1983 (JMBl. NW S. 69) vorgesehenen Dienstgeschäften befasst werden, sofern ihnen die entsprechende Aufgabe vor dem 31. Dezember 1999 zur überwiegenden Wahrnehmung übertragen worden ist. In begründeten Einzelfällen kann die Übergangsfrist durch die Mittelbehörde verlängert werden. 7 Diese Dienstordnung tritt am 1. April 2015 in Kraft. Die Dienstordnung vom 12. November 1999 (JMBl. NW S. 274) und die RV vom 17. Dezember 1985 (2371 - I B. 6.1) treten zum selben Zeitpunkt außer Kraft. 109 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 Nr. 13. Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für ein Übergangsmanagement bei den Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen AV. d. JM vom 18. Februar 2015 (4411 - IV.30) - JMBl. NRW S. 110 1 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage Das Land Nordrhein-Westfalen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinien und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO) Zuwendungen für ein fallbezogenes Übergangsmanagement in den Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen, in denen Dauerarrest vollzogen wird. Bei der Zuwendung handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Landes NordrheinWestfalen, über deren Vergabe der Fachbereich Sozialdienst als Bewilligungsbehörde entscheidet. Ein Anspruch auf Gewährung einer Zuwendung besteht nicht. Die Bewilligungsbehörde entscheidet vielmehr aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Durch die Bewilligung der Zuwendung wird ein Vertrauenstatbestand für künftige Haushaltsjahre nicht geschaffen, weil nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Entwicklung der Haushaltslage des Landes Kürzungen von Zuwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung erfordert oder Zuwendungen deswegen ganz entfallen. Dieses Finanzierungsrisiko hat der Zuwendungsnehmer, insbesondere bei Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgen (z. B. für Mietobjekte oder für Personal), zu berücksichtigen. Eine Doppelfinanzierung ist nach § 17 Abs. 4 LHO unzulässig. 2 Gegenstand und Zielsetzung der Förderung 2.1 Ziel der Förderung Aufbau eines zentralen Netzwerks unter Einbeziehung aller relevanten Partner der Straffälligenhilfe und Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen. Übergangsmanagement in den Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen, das die Überleitung der Arrestantinnen und Arrestanten in das Hilfesystem am Heimatort (örtliche Zuständigkeit SGB II, III, VIII und XII), der in der Regel nicht mit dem Ort der Jugendarrestanstalt identisch ist, sicherstellt. Einbindung vorhandener regionaler Angebote am Heimatort, die die notwendigen Hilfen anbieten. Im Rahmen der Entlassungsvorbereitungen sind zum frühestmöglichen Zeitpunkt arrestinterne Förderungsmaßnahmen mit vollzugsexternen Reintegrationshilfen in Kooperation mit allen relevanten Akteuren zu verknüpfen und abzustimmen. 2.2 Aufbau eines zentralen Netzwerks / Personaleinsatz Eine Kraft mit einem Stellenanteil von 0,5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gemäß TV-L bei einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege hat bis 31.12.2015 den Auftrag, ein insbesondere für alle Jugendarrestanstalten des Landes nutzbares Netzwerk aufzubauen und die dafür notwendigen Kontakte herzustellen. Dazu zählt insbesondere: Errichtung einer Adressdatenbank Aufnahme von Kontakten mit allen in Frage kommenden Partnern. 110 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 Sie werden dabei durch vor Ort tätige Kräfte (vgl. Nr. 2.3) und die Justizbediensteten in den Jugendarrestanstalten unterstützt. Der Fortschritt des Netzwerkaufbaus wird im Rahmen des Verwendungsnachweises (Anlagen 3 und 3.1) geprüft. 2.3 Fallbezogenes Übergangsmanagement / Personaleinsatz In den Jugendarrestanstalten Bottrop, Lünen und Wetter wird jeweils eine Kraft aus einem Verband bzw. einer Organisation eines Spitzenverbands der Freien Wohlfahrtspflege in NordrheinWestfalen mit einem Stellenanteil von 0,5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gemäß TV-L eingesetzt, in den Jugendarrestanstalten Düsseldorf und Remscheid stehen jeweils zwei Kräfte mit einem Stellenanteil von jeweils 0,5 der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit gemäß TV-L zur Verfügung. Die jeweiligen Kräfte sind vor Ort für das fallbezogene Übergangsmanagement im Sinne von Nrn. 2.3.1 - 2.3.4 dieser Richtlinien zuständig. Das fallbezogene Übergangsmanagement wird mit Zustimmung des/der Jugendlichen und des/der Erziehungsberechtigten durchgeführt. Es umfasst insbesondere folgende Maßnahmen: 2.3.1 Vermittlung von Einzelfällen an am jeweiligen Heimatort der Arrestanten und Arrestantinnen tätige Akteure der Jugendhilfe / Straffälligenhilfe. 2.3.2 Förderung von Kontakten zu Personensorgeberechtigten zu geeigneten psychosozialen Beratungsstellen bzw. Trägern der Jugendhilfe zum Jugendamt und zur Jugendgerichtshilfe zu Schulträgern und Trägern der beruflichen Bildung zu Arbeitgebern zu Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit oder den Jobcentern zu Freizeit-, Sport- und Kultureinrichtungen 2.3.3 Hilfe bei der Vermittlung von Wohnraum Schuldnerberatung Kontakten zur Suchthilfe 2.3.4 Maßnahmen zur Sicherung des Lebensunterhaltes SGB II (ALG II) SGB III (ALG I) SGB VIII (Jugendhilfe) SGB XII (Sozialhilfe) einschließlich der Hilfe bei der Beschaffung notwendiger Unterlagen. 111 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 3 Zuwendungsempfänger Zu 2.2 Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen, die über ein breit gestreutes Netz an lokalen Trägern der Jugendhilfe/ Straffälligenhilfe verfügen. Zu 2.3 Verbände und Organisationen, die einem Spitzenverband der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen angehören und über ausreichende Erfahrungen in der Jugend- und Straffälligenhilfe verfügen. 4 Zuwendungsvoraussetzungen 4.1 Die Förderung zu Nrn. 2.2 und 2.3 setzt die Vorlage eines mit der Bewilligungsbehörde abgestimmten Konzepts und Finanzierungsplans voraus. 4.2 Der Zuwendungsempfänger hat hinsichtlich der einzusetzenden Fachkräfte zu Nrn. 2.2. und 2.3. den Nachweis über eine dem Förderzweck dienliche Ausbildung zu erbringen (in der Regel Sozialarbeiter und Sozialarbeiterinnen / Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit staatlicher Anerkennung oder vergleichbare Ausbildung). 4.3 Die Aufnahme der Tätigkeit der Fachkräfte wird von dem Ergebnis einer bei dem Bundesamt für Justiz einzuholenden Bundeszentralregister-Auskunft abhängig gemacht. 4.4 Die Tätigkeit der Fachkräfte im Rahmen von Maßnahmen des fallbezogenen Übergangsmanagements (Nr. 2.3.) findet vor Ort innerhalb einer Jugendarrestanstalt statt. 4.4.1 Die Fachkräfte zu Nr. 2.3 erhalten einen Arbeitsplatz und Zugang zu einem PC mit Anschluss zum Landesverwaltungsnetz (inklusive Internetzugang) und Zugriff auf für sie freigegebene Laufwerke sowie Anstaltsschlüssel. 4.4.2 Es wird sichergestellt, dass sie unbeaufsichtigt Einzelgespräche mit den Arrestantinnen und Arrestanten führen können. 5 Art, Umfang und Höhe der Zuwendungen 5.1 Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss in Form der Projektförderung. 5.2 Die Zuwendung wird als Anteilsfinanzierung des zu erfüllenden Zwecks gemäß Finanzierungsplan gewährt. 112 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 5.3 Zuwendungsfähige Ausgaben im Sinne dieser Förderrichtlinien sind: Personalkosten Hinsichtlich der Fachkraft zu Nr. 2.2 zusätzlich die erforderlichen sächlichen Verwaltungsausgaben, die für die Durchführung der Projektmaßnahme notwendig sind. Hinsichtlich der Fachkräfte zu Nr. 2.3 werden Sachkosten mit einer Pauschale von jeweils 1.500 €/Jahr abgegolten, darüber hinaus sind sie nicht zuwendungsfähig. 5.4 Die Landesförderung kann bis zu 90 % der von der Bewilligungsbehörde als zuwendungsfähig anerkannten Gesamtausgaben betragen. 6. Verfahren 6.1 Maßgeblich für das Zuwendungsverfahren sind die §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung und die sie ergänzenden Verwaltungsvorschriften nebst allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen. 6.2 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung sind unter Vorlage des Konzepts und des Finanzierungsplans (Anlagen 1 - 1.2) an die Bewilligungsbehörde zu richten. 6.3 Die Bewilligungsbehörde erteilt dem Zuwendungsempfänger einen Zuwendungsbescheid (Anlagen 2 und 2.1). 6.4 Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt durch die Bewilligungsbehörde gemäß den Regelungen des Zuwendungsbescheides quartalsweise (jeweils in der Mitte des Quartals) nach entsprechender Mittelanforderung. 7. Inkrafttreten Diese AV tritt am 01.03.2015 in Kraft. Sie gilt längstens bis zum 29.02.2020. Die AV vom 23.08.2012 wird aufgehoben. 113 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 Anlage 1 Leiter des Fachbereichs Sozialdienst im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen Fritz-Roeber-Str. 2 40213 Düsseldorf Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein Übergangsmanagement bei den Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Geschäftszeichen: _________________________________ (wird von der Bewilligungsbehörde eingetragen) 1. Antragstellerin / Antragssteller Name/Bezeichnung Anschrift Straße; PLZ; Ort Auskünfte erteilen Name, Tel.-Nr., Fax-Nr., E-Mail Bankverbindung Konto-Nummer: BLZ: Bezeichnung des Kreditinstituts: Kontoinhaber/ Zahlungsempfänger: ggf. Buchungsstelle: Name/ Bezeichnung, Sitz des/der mit der Durchführung beauftragten Trägers/Organisation (falls abweichend von obiger Anschrift) Maßnahmeort 114 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 2. Maßnahme 2.1 Bezeichnung / angesprochener Zuwendungsbereich 2.2 Mit der Jugendarrestanstalt abgestimmtes Konzept (als Anlage beigefügt). 2.3 Durchschnittliche wöchentliche Stundenzahl (nach TV-L) 2.4. Durchführungszeitraum von/bis 3. Finanzierungsplan Zeitpunkt der voraussichtlichen Fälligkeit (Kassenwirksamkeit) 20 20 20 und folg. in EUR 1 2 3 4 3.1 Gesamtkosten 3.2 davon grundsätzlich zuwendungsfähige Ausgaben 3.3 abzgl. Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderung) 3.4 Zuwendungsfähige Gesamtausgaben ./. ./. ./. = = = 3.5 Beantragte Förderung (Nr. 4) 3.6 bewilligte/beantragte öffentliche Förderung (ohne 3.5) durch 3.7 Eigenanteil 4. Beantragte Förderung 4.1 Personalausgaben (lt. beil. Kostenvoranschlag / Kostengliederung / €) 4.2 Sachausgaben (lt. beil. Kostenvoranschlag / Kostengliederung / €) 4.3 Beantragte Zuwendung / € (Summe 3.1 - 3.2) 115 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 5. Begründung 5.1 Zur Notwendigkeit der Maßnahme (u.a.: Raumbedarf, Standort, Konzeption, Ziel, Zusammenhang mit anderen Maßnahmen, Maßnahmen desselben Aufgabenbereichs in vorhergehenden oder folgenden Jahren, alternative Möglichkeiten, Nutzen) 5.2 Zur Notwendigkeit der Förderung und zur Finanzierung (u.a.: Eigenmittel, Förderhöhe, Landesinteresse an der Maßnahme, alternative Förderungs- und Finanzierungsmöglichkeiten) 116 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 6. Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen Darstellung der angestrebten Auslastung bzw. des Kostendeckungsgrades, die voraussichtliche Höhe und die Tragbarkeit der Folgelasten für die Antragstellerin/für den Antragsteller, Finanzlage der Antragstellerin/ des Antragstellers usw. 7. Erklärungen des Antragstellers 7.1 Der/die Antragsteller/in erklärt, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde und auch vor Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides nicht begonnen wird: ja nein (als Vorhabenbeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten). 7.2 Der/die Antragsteller/in erklärt, dass er/sie zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt ist berechtigt ist und dies bei der Berechnung der Gesamtausgaben (Nr. 3.2) berücksichtigt hat (Preise ohne Umsatzsteuer). 7.3 Der/die Antragsteller/in erklärt, dass die Angaben in diesem Antrag (einschl. Anlagen) vollständig und richtig sind. 7.4 Der/die Antragsteller/in erklärt, über alle Vorgänge und sonstige Einzelheiten personeller und sachlicher Art, von denen er/sie während der Zusammenarbeit Kenntnis erlangt, Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit mit der Jugendarrestanstalt. 8. Anlagen Liste " Übersicht über die Beschäftigung von notwendigem Personal" Finanzierungsplan _______________________ Ort, Datum ________________________ (rechtsverbindliche Unterschrift) (………………………………………..) (Name, Funktion) 117 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 Anlage 1.1 Übersicht über die Beschäftigung von notwendigem Personal Bezeichnung des Projekts: _______________________________________ Geschäftszeichen: _______________________________________ (wird von der Bewilligungsbehörde eingetragen) Personelle Besetzung: lfd. Nr. Name, Vorname 1) Art der Berufsausbildung 2) Berufsbezeichnung 3) sonstige Qualifikation 4) Vergütungsgruppe nach TV-L Wöchentliche Arbeitszeit Beschäftigt von - bis 20 20 20 118 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Gesamt 20 Höhe sonstiger Zuschüsse Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 Anlage 1.2 Finanzierungsplan Bezeichnung des Projekts: Geschäftszeichen: Bezeichnung der Mittel __________________________________________ ___________________________________________ (wird von der Bewilligungsbehörde eingetragen) geplante Finanzierung insgesamt davon im Haushaltsjahr 20 € 20 € Einnahmen für die Maßnahme Eigenanteil Private Mittel Dritter Zuwendungen nach Landesrichtlinien Gesamtfinanzierung 119 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers 20 € 20 € Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 Anlage 2 ____________________ (Datum, Ort) An Zuwendungsbescheid (Projektförderung) Gewährung einer Zuwendung für ein Übergangsmanagement bei den Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Ihr Antrag vom _________________ in der Fassung vom _________________ Anlage(n): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN-Best-P) Förderrichtlinien (AV d. Justizministerium vom ___. Februar 2015 (4411 - IV.30)) Vordruck für die Mittelanforderung Vordrucke für den Verwendungsnachweis Checkliste Übergangsmanagement I. 1. Bewilligung Auf Ihren o. e. Antrag bewillige ich Ihnen aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen für die Zeit vom _______________________ bis ________________ (Bewilligungszeitraum) eine Zuwendung in Höhe von _________________________ EURO in Buchstaben _____________________________________ EURO 120 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 2. zur Durchführung der folgenden Maßnahme (Bezeichnung des Projekts und genaue Bezeichnung des Zuwendungszwecks und - wenn mit Hilfe der Zuwendung Gegenstände erworben oder hergestellt werden - die Angabe, wie lange die Gegenstände für den Zuwendungszweck gebunden sind.) 3. Finanzierungsart/-höhe Anteilfinanzierung in Höhe von ................. v.H. (Höchstbetrag s. Zuwendungsbetrag) Festbetragsfinanzierung Die Zuwendung wird in der Form der zu zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von ..................................................... EUR als Zuweisung Darlehen Schuldendiensthilfe gewährt. 4. Zuwendungsfähige Gesamtausgaben1) Die zuwendungsfähigen Ausgaben wurden wie folgt ermittelt: 5. Bewilligungsrahmen Die Bereitstellung des Zuwendungsbetrages ist wie folgt vorgesehen: 20 20 20 20 1 _______________ € _______________ € _______________ € _______________ € nur ausfüllen, wenn beantragter und bewilligter Betrag nicht übereinstimmen oder andere Gründe eine Darstellung erfordern 121 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 6. Auszahlung Die Zuwendung wird aufgrund der Mittelanforderung nach den ANBest-P zu § 44 LHO ausgezahlt. Sie sind als Anlage beigefügt und sind mitsamt den Förderrichtlinien Bestandteile dieses Bescheides. II. Nebenbestimmungen Der Zinssatz für Rückforderungen von Zuwendungen richtet sich nach den Vorschriften des § 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) NW. 1. Als Prüfungseinrichtung im Sinne der Nr. 7.2 ANBest-P ist auch ein fachlich und sachlich unabhängiger Beauftragter (Abschlussprüfer, wie z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, geeigneter nebenberuflicher bzw. ehrenamtlicher Abschlussprüfer, Prüfungsgesellschaft) anzusehen. Die Prüfung ist neben der Ordnungsmäßigkeit und rechnerischen Richtigkeit des Verwendungsnachweises auch inhaltlich auf die zweckentsprechende Verwendung der Landesmittel und auf die Einhaltung der der Bewilligung ansonsten zugrundeliegenden Bestimmungen abzustellen. Dabei darf unter Heranziehung sachgerechter Kriterien in zeitlicher und/oder sachlicher Hinsicht auch stichprobenweise geprüft werden. Bei der Feststellung von nicht unerheblichen Mängeln ist die Prüfung auf eine vollständige Nachweisprüfung bzw. ggf. auch auf die Vorjahre auszudehnen. Der Prüfungsumfang ist aktenmäßig festzuhalten. 2. Dürfen aus der Zuwendung auch Personalausgaben oder sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden und werden die Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers überwiegend aus Zuwendungen der öffentlichen Hand bestritten, darf der Zuwendungsempfänger seine Beschäftigten finanziell nicht besser stellen als vergleichbare Landesbedienstete. Höhere Vergütungen als nach dem TV-L sowie sonstige über- oder außertarifliche Leistungen dürfen nicht gewährt werden. 3. Vor Personaleinstellungen ist die Bewilligungsbehörde unter Beachtung der „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen an freie Träger für ein Übergangsmanagement bei den Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen " zu beteiligen. 4. An Vereinsmitglieder dürfen im Rahmen dieser Projektförderung keine Honorare oder Aufwandsentschädigungen gezahlt werden. 5. Für die Landeszuwendung ist ein Sachkonto einzurichten, auf dem sämtlich projektbezogenen Einnahmen und Ausgaben zu führen sind. 6. Von Publikationen (Pressemitteilungen etc.) ist der Bewilligungsbehörde zeitnah ein Überstück zur Verfügung zu stellen. 7. Bei Anforderung von Haushaltsmitteln ist der Zweimonatsbedarf unter Angabe der bisher getätigten sowie der geplanten künftigen Ausgaben darzulegen. 8. Die Bewilligungsbehörde sowie der Landesrechnungshof sind zur Prüfung beim Zuwendungsempfänger berechtigt. 122 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 III. Sonstige Hinweise und Rechtsbehelfsbelehrung 1. Ich weise darauf hin, dass aus dieser Bewilligung nicht geschlossen werden kann, dass die Förderung auch in künftigen Haushaltsjahren im bisherigen Umfang erfolgt. Es ist nicht auszuschließen, dass die Entwicklung der Haushaltslage des Landes Kürzungen von Zuwendungen im Rahmen der Haushaltsplanung erfordert oder Zuwendungen deswegen ganz entfallen. Ich bitte Sie, dieses Finanzierungsrisiko, insbesondere bei Abschluss, Änderung oder Verlängerung von Verträgen (z. B. für Personal) zu berücksichtigen. 2. Der Verwendungsnachweis einschließlich des Tätigkeitsberichts ist unter Berücksichtigung einer für jeden Einzelfall auszufüllenden und nach Abschluss jeder Einzelfallmaßnahme an den Auftraggeber zu übersendenden "Checkliste Übergangsmanagement" zu führen. 3. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Bewilligungsbehörde zu erheben. Sollte die Frist durch das Verschulden eines von Ihnen Bevollmächtigten versäumt werden, so würde dessen Verschulden Ihnen zugerechnet werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag _________________________ (Unterschrift) 123 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 Anlage 2.1 Mittelanforderung Leiter des Fachbereichs Sozialdienst im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen Fritz-Roeber-Str. 2 40213 Düsseldorf über2 die Vollzugsleiterin / den Vollzugsleiter der Jugendarrestanstalt _______________________ Mittelanforderung / Mitteilung über den Projektstand Zuwendung an freie Träger für ein Übergangsmanagement bei den Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Zuwendungsbescheid vom ____________________________ (Datum des Bescheides) Geschäftszeichen: _____________________________ (lt. Zuwendungsbescheid) 1. Mittelanforderung zum ____________________ des Jahres 20__ Für den Zeitraum vom ______________ bis _______________ wird die Überweisung eines Betrages in Höhe von __________ beantragt. Bankverbindung: BLZ: _______________________ Konto-Nr.: _______________________ Bezeichnung des Kreditinstituts: ______________________________ ggf. Haushalts-/ Buchungsstelle: ______________________________ 2 in den Fällen der Nummer 2.3 der Förderrichtlinien 124 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 2. Projektstand: Laut Einzelnachweis (Anlage 3.1). Die Ausgaben- und Finanzierungssituation des Projektes hat sich gegenüber dem Bewilligungsbescheid in der gültigen Fassung verändert: ja nein Sofern sich die Situation verändert hat, bitte überarbeitete Fassung des Antragsvordrucks beifügen. __________________________ _________________________ (Ort, Datum) (Unterschrift) 125 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 Anlage 3 Leiter des Fachbereichs Sozialdienst im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen Fritz-Roeber-Str. 2 40213 Düsseldorf über die Vollzugsleiterin / den Vollzugsleiter der Jugendarrestanstalt _______________________ Verwendungsnachweis (Controllingangaben) Zuwendung an freie Träger für ein Übergangsmanagement bei den Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Anlage(n): Tätigkeitsbericht (Controllingangaben) Übersicht über die Beschäftigung von notwendigem Personal Einzelnachweis Checklisten Übergangsmanagement Bezeichnung der Maßnahme Durch Zuwendungsbescheid(e) des vom Az.: über € vom Az.: über € vom Az.: über € wurden zur Finanzierung der o. g. Maßnahme insgesamt bewilligt. Es wurden ausgezahlt: insgesamt €. 126 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 I. Sachbericht Darstellung der durchgeführten Maßnahme3 (Kurze Darstellung der durchgeführten Maßnahme, u.a. Beginn, Maßnahmedauer, Abschluss, Nachweis des geförderten Personals, Erfolg und Auswirkungen der Maßnahme, etwaige Abweichungen von den dem Zuwendungsbescheid zugrundeliegenden Planungen und vom Finanzierungsplan; soweit technische Dienststellendes Zuwendungsempfängers beteiligt waren, sind die Berichte dieser Stellen beizufügen. Auswertung des Einzelnachweises (Anlage 3.1) sowie Interpretation der Daten. Darstellung der Zusammenarbeit mit Jugendarrestanstalten, Gerichten, Staatsanwaltschaften, den sozialen Diensten der Justiz, den Jugendämtern sowie mit sonstigen Einrichtungen, die solche Integrationshilfen anbieten.) II. Zahlenmäßiger Nachweis 1.Einnahmen Art (Eigenanteil, Leistungen Dritter, Zuwendungen)4 Eigenanteil Leistungen Dritter (ohne öffentliche Förderung) Bewilligte öffentliche Förderung durch ……..…………………………………... ………………………………………..... …………………………………………. …………………………………………. Zuwendung des Landes Insgesamt 3 4 Lt. Zuwendungsbescheid EUR v. H. Lt. Abrechnung EUR v. H. 100 100 Bitte auf gesondertem Blatt beifügen. Sofern die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger die Einnahmen in der Sachakte in zeitlicher Reihenfolge und nach Buchungsstellen geordnet festgehalten hat, können die Einnahmen entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans (wie unter 1. dargestellt) summarisch dargestellt werden. Dies gilt sinngemäß auch für Ausgaben. 127 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 2. Ausgaben Art (Eigenanteil, Leistungen Dritter, Zuwendungen)5 Lt. Zuwendungsbescheid insgesamt davon zuwendungsfähig EUR EUR Lt. Abrechnung insgesamt davon zuwendungsfähig EUR EUR Personalausgaben (Einzelnachweis gem. Anlage 3.1) Sachausgaben (Einzelnachweis gem. Anlage 3.1) Insgesamt (ggf. Einzelaufstellung beifügen) III. IST - Ergebnis Lt. Zuwendungsbescheid/ Finanzierungsplan zuwendungsfähig EUR Ist-Ergebnis lt. Abrechnung EUR Ausgaben (Nr. II.1) Einnahmen (Nr. II.21) Mehrausgaben Minderausgaben IV. Bestätigungen Es wird bestätigt, dass die allgemeinen und besonderen Nebenbestimmungen des Zuwendungsbescheids beachtet wurden, die Ausgaben notwendig waren, wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist und die Angaben im Verwendungsnachweis mit den Büchern und Belegen übereinstimmen, die Ausgaben notwendig waren sowie wirtschaftlich und sparsam verfahren worden ist. __________________________ (Ort, Datum) 5 ___________________________ (Unterschrift) Sofern die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger die Einnahmen in der Sachakte in zeitlicher Reihenfolge und nach Buchungsstellen geordnet festgehalten hat, können die Einnahmen entsprechend der Gliederung des Finanzierungsplans (wie unter 1. dargestellt) summarisch dargestellt werden. Dies gilt sinngemäß auch für Ausgaben. 128 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 V. Ergebnis der Prüfung durch die Jugendarrestanstalt Die vorstehenden Angaben zu Nrn. I - IV wurden vorgeprüft und deren Richtigkeit bestätigt. ________________________ (Ort, Datum) ____________________________ (Unterschrift der Vollzugsleitung) VI. Ergebnis der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde (Nr. 12.2 VV bzw. Nr. 7 ANBest-P) Der Verwendungsnachweis wurde anhand der vorliegenden Unterlagen geprüft. Es ergaben sich keine - die aus der Anlage ersichtlichen - Beanstandungen. _____________________________ (Ort, Datum) ___________________________ (Unterschrift) 129 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 Anlage 3.1 Einzelnachweis (Seite ___ ) Beleg-Nr. Datum Einnahmen Ausgaben Personalkosten Summe 130 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Sachausgaben Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Versetzt: Richterin am LG Julia Glomb aus Krefeld als Richterin am AG nach Krefeld, Richterin am AG Dr. Jenny-Marie Tüting aus Krefeld als Richterin am LG nach Krefeld. Ruhestand: Richter am LG Andreas Lowinski in Mönchengladbach, Richter am AG Uwe Intorf in Remscheid. Richterinnen/Richter auf Probe Ausgeschieden: Richterin Dr. Susanne Schulze Lammers in Wuppertal auf eigenen Antrag. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin/Staatsanwalt: Staatsanwältin/Staatsanwalt (Richter/Richterin auf Probe) Özcan Atalan, Laura Sophie de Bruyn-Ouboter, Christian Haßelmann, Jens Reznitschek, Hilal Tanrisever u. Ilona Pamela Twesmann in Düsseldorf; Alexander Kenneth Bayer, Michael Jende, Heike Pahlkötter, Philipp Prochazka und Anna Christiana Weiler in Duisburg; Nico Kalb, Daniel Joachim Klocke, Sarah Melchers-Pavlovic, Alexander Nüske, Katharina Eva Schmäring und Roman Simonis in Kleve; Ursula Heger, Dr. Christian Hauke Pahre und Stephanie Verena Ringelmann in Wuppertal. Versetzt: Staatsanwältin Jeanette Boldt u. Jutta Mühle-Danguillier von Düsseldorf nach Wuppertal u. Staatsanwältin Birgit Kraning von Duisburg nach Kleve. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken: Sabine Link in Duisburg, Femke Boyens, Christine Brunner, Stefani Dach, Dr. Georg Faude, Dr. Tobias Gräber, LL.M., Siegfried Grau, Volker Greisbach, Prodromos Grigoriadis, Frank Grünen, Christoph Klein, Dr. Oliver Klug, Dr. Petr Kottek, Dr. David Kruchen, Dr. Jana Kudlacek, Ulrich Marten, Dr. Michael Pant, Markus Peters, Olivia Platek, Juan Restrepo Rodriguez, Frank Schmaus, Daniel Schmidt, Jan Bernd Schulze Wartenhorst, Birger Schütte, Nils Serfort, Patric Sondermann, Urs Stelten, Dr. Karsten Sturm, Tina von Papen, Dr. Bianca Walther u. Nils Westphal, LL.M.(Washington D.C.) in Düsseldorf, Nuray Roshan in Hückelhoven, Michael Schubert in Jüchen, Andreas Unger in Moers, Christian Lütgebaucks in Mönchengladbach, Arnd Pricibilla in Mülheim an der Ruhr, Sören Liebig in Neuss, Jürgen Albrecht in Ratingen, Francis Blaise El Mourabit, LL.M., Dr. Moritz Handrup, Cindy Merz u. Ewald Pflug-Simoleit in Wuppertal. 131 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 Bestellt zur Anwaltsnotarin: Rechtsanwältin Christiane Claaßen in Wesel. Gelöscht: Dr. Hendrik Reffken, Elmar Schmidt, Erich Pelzl, Prof.Carl Josef Wiegand, Anwar-Rüdiger Börner, René Udwari, Rebekka Becker, Dipl.-Kfm. Dipl.-Ing. Jürgen Brandt, Dr.phil. Christian Heynisch, Dr. Katrin Steinberg, Dr. Haris Uzunovic, Dr. Sonja Przybyla, Dr. Tobias Gressinger, Dr. Christian Kanno, Dr. Sven Hoffmann, Dr. Alexander Reuter, Markus Ullmann, Dr. Thomas Himmelmann, Dr. Helmut Krein, Dr. Sabine Boos, LL.M., Jürgen Kley, Matthias Lüger, Dr. Nora Ewurabena Bordor Otoo, Sabine Schwarz-Holl, Valerie Welter, Dr. Stefan Witschen, Simone Schroeder, Dr. Daniel Grätz, Dr. Eva Maria Katharina Rütz, LL.M., Michael Wassermann, Susanna Varvodic, Markus Boenigk, Dr. Daniela Ochmann, Johannes Schwiegk, Maike SolarGreßinger, LL.M., Anja Eisenblätter, Stefanie von Halen, Dr. Benedikt Inhester, Dr. Jan Wilhelm Bolt, LL.M., Eva Brinkschulte, Holger Tomaske, Karl Mantell, Dennis Dold, LL.M., Dr. Sorika Annette Pluskat, Dr. Christof Schiller, Natalie Schlegel, Oliver Schübel, Alexandra Kelter, Karin Pfeifer, Harald Klemme, Dorothee Thevißen, Willy Wimmer, Dr. Hans Herz. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richterin am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. -: Richterin am AG Dr. Nicola Brand aus Marl in Gelsenkirchen-Buer; z. Richterin am AG: Richter/in Christina Giebel in Hagen, Irene Hunecke, Johann Schulte u. Juliette Sychla in Hamm; z. Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. -: Obergerichtsvollzieher Wilfried Reckels in Ahaus, Uwe Walter in Münster; z. Obergerichtsvollzieherin: Gerichtsvollzieherin Daniela Hage in Recklinghausen. Ruhestand: Justizamtsrätin Sylvia Rumpf in Bochum u. Irmgard Schäpe in Dortmund; Justizamtsinspektor/in - BesGr. A9 m. AZ - Wolfgang Höft in Bochum, Artur Pötter in Dortmund u. Marion Zimmermann in Gelsenkirchen-Buer. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Katja Becker, Gregor Roßwinkel und Marcel Schmidt. Staatsanwaltschaften Versetzt: Oberstaatsanwalt Dr. Maik Wogersien aus Hamm nach Münster Ruhestand: Staatsanwalt Dr. Bernd Schmalhausen in Essen; Justizamtsinspektor Klaus Hirschfeld in Dortmund. 132 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Christian Abeling in Oerlinghausen, Marco Atmaca in Bochum, Dr. Vanessa Bargon in Hagen, Stephanie Benda in Essen, Carola Bolte, LL.M. (bisher RAK Köln) in Gütersloh, Jil Bouchard in Witten, Ann-Kathrin Broz in Marl, Anna-Lena Buhrfeind (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Selda Celikci in Herne, Christoph Cuvenhaus (bisher RAK Düsseldorf) in Münster, Linda Derer in Hagen, Folker Gebel (bisher RAK Düsseldorf) in Castrop-Rauxel, Andreas Grünstern in Hagen, Hendrik Höke (bisher RAK Oldenburg) in Hiddenhausen, Florian Hupperts (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Philip Kampmann in Bielefeld, Gesa Karrenbrock in Bielefeld, Dominik Keil in Essen, Olaf Kinst (bisher RAK Hamburg) in Essen, Isabel Klingenberger in Essen, Maximilian Klostermann (bisher RAK Düsseldorf) in Bocholt, Anna Katharina Kolb (bisher RAK Oldenburg) in Hamm, Andrea Kozlowski in Bottrop, Mehtap Krümpelmann in Lippstadt, Dr. Norman Kulpa (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Dr. Nikolaus Ludes (bisher RAK Düsseldorf) in Marl, Veronika Magnus in Essen, Maryse Masqueliez (bisher RAK Düsseldorf) in Dorsten, Dr. Alexander Pfohl, LL.M. (bisher RAK Celle) in Rietberg, Sarah Sommer (bisher RAK Düsseldorf) in Hamm, Thomas Schäfer in Recklinghausen, Inge Schmidtmann-Fröse in Münster, Svenja Schweickert (bisher RAK Bremen) in Hamm, Andrea-Sabrina Stoll (bisher RAK Frankfurt) in Münster, Franziska Sträter in Dortmund, Noemi Strotkemper in Essen, Katharina Tücke in Bielefeld, Wolfram Vogel (bisher RAK Köln) in Bielefeld, Max Wehmeier in Emsdetten, Marcel Welsing in Paderborn, Marc Robin Wiemert in Menden. Löschungen als Rechtsanwalt: Claus Witt in Beckum, Dr. Marius Leven in Dortmund, Wulf Zimmermann in Minden, Oliver A. Klimek in Recklinghausen, Manon Dabelstein-Auffenberg, Christian Meckel in Witten. Abgabe in andere Kammerbezirke: Stefanie Weiß in Dortmund, Maren Vogel in Bielefeld. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte/Rechtsanwältin Dr. Gregor Kämper und Jessica Janssen in Arnsberg, Martin Bradenbrink in Sundern, Alexander Abeler in Brilon, Dr. Christian Kollmeier in Bielefeld und Eckhard Adolph in Hamm. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Dieter Höft in Raesfeld und Karl Heinz Schleifenbaum in Kreuztal Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte und Notare Karl Jakob Fischbach in Greven, Wolfgang Bollermann in Paderborn und Werner Eugen Habbel in Finnentrop. 133 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter: Richter am AG Andreas Wiegelmann in Köln; z. Richter am AG: Richter Andreas Herzog in Geilenkirchen. Ruhestand: Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ. - Heinz Böttner in Jülich. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter - BesGr. R2 m. AZ -: Oberstaatsanwalt Ulrich Peter Boden v. d. GStA in Köln, z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Ruth Christine Renate Köppen b. d. GStA. Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsoberamtsrat: Regierungsamtsrat Ulrich Hucko in Wuppertal-Vohwinkel; z. Regierungsamtsrätin/-amtsrat: Regierungsamtsfrau/-amtmann Angelika Schmidt in Herford u. Alexander Bel in Köln; z. Justizvollzugsamtmann: Justizvollzugsoberinspektor Jürgen Hämmerling in Düsseldorf; z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Ralf Wego in Kölnz. Regierungsoberinspektor/in: Regierungsinspektor/in Andreas Hufnagel u. Nicole Siemes in Köln; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Armin Kersting in Castrop-Rauxel, Werner von Helden in Heinsberg, Jürgen Krause in Hövelhof; z. Regierungsamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. : Regierungsamtsinspektorin Gabriele Sippel in Fröndenberg; z. Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Betriebsinspektor Klaus Kessel in Rheinbach u. Frank Jansen in Willich I; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Frank Schmelter in Castrop-Rauxel u. Hubertus Kirchartz in Hövelhof; z. Regierungsamtsinspektorin: Regierungsamtsinspektorin Kirsten Schneider in Attendorn u. Gabriele Sippel in Fröndenberg; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Gregor Abich, Caroline Bojarski, Silke Huskobla, Martin Jürs, Lars Keuken, Frank Kirschbaum, Ingo Linse, Michael Reichardt, Danny Schuster, Ingo Schwiers, Karolin Spillker, AnjaMaria Wetschko, Nina Willam u. Marcela Wlodarsch in Düsseldorf, Ullrich Horst Grünen in Euskirchen, Ralf Schuhwirt und Kai Wallrafen in Heinsberg, Stefanie Morawietz in Hövelhof; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Ulrike Wedlich in Euskirchen. Ruhestand: Sozialamtsrätin Helga Zinser in Willich II, Sozialamtmann Dieter Hollmann in Bielefeld-Senne, Technischer Amtmann Waldemar Disterheft in Bochum, Justizvollzugsamtsinspektor Werner Aretz, Leo Dahlmanns, Dieter Staas u. Heinz Laufens in Heinsberg, Betriebsinspektor Dieter Hanke in Heinsberg, Emil Goßling in Werl, Justizvollzugshauptsekretär Peter Kempe in Werl. 134 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LSG (R 3) in Essen - am Auswahlverfahren nehmen ausschließlich im richterlichen Dienst der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen stehende Bewerberinnen und Bewerber teil - 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter (R 3) am OVG NRW 3 Vors. Richterin o. Vors. Richter (R 2) am VG in Düsseldorf 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Düsseldorf 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Aachen 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Hagen 3 Richterin o. Richter am LSG (R 2) in Essen - am Auswahlverfahren nehmen ausschließlich im richterlichen Dienst der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen stehende Bewerberinnen und Bewerber teil - 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Aachen 1 Richterin o. Richter am AG in Arnsberg 1 Richterin o. Richter am AG in Marl 1 o. mehrere Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13 m. AZ) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln) 135 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 1 o. mehrere Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13 m. AZ) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln 1 o. mehrere Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Aachen 1 o. mehrere Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Bonn 1 o. mehrere Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln 1 o. mehrere Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Aachen 1 Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Bonn 1 Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b. d. LG Köln 1 Justizamtsrätin o. Justizamtsrat f. e. Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt, b.d. LG Köln; 1 o. mehrere Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln 1 Justizamtsrat/-rätin - Rechtspfleger/in - b. d. StA Bochum 1 o. mehrere Sozialamtsrätin o. Sozialamtsrat - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Aachen 1 o. mehrere Sozialamtsrätin o. Sozialamtsrat - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Köln 1 o. mehrere Justizamtfrau o. Justizamtmann - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b. d. OLG Köln 1 o. mehrere Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LGBez. Aachen 136 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 1 o. mehrere Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LGBez. Bonn 1 o. mehrere Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LGBez. Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln 1 Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann - Personalsachbearbeiter/in bei gleichzeitiger Eignung für die Übertragung der Geschäfte einer Vollzugsabteilungsleiterin o. eines Vollzugsabteilungsleiters - bei der JVA Herford - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Herford angefordert werden -. 1 o. mehrere Sozialamtfrau o. Sozialamtmann - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Aachen 1 Sozialamtfrau o. Sozialamtmann - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Bonn 1 o. mehrere Sozialamtfrau o. Sozialamtmann - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Köln 1 Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor b. d JVA Essen 1 o. mehrere Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor im OLG-Bez. Köln 1 o. mehrere Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Aachen 1 o. mehrere Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Bonn 1 o. mehrere Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Köln 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Beamter/ Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln) 137 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Köln 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. OLG Köln 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9 m. AZ) im LGBezirk Bonn 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9 m. AZ) b. d. AG Köln 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter / in für männliche erwachsene Straf- und Untersuchungsgefangene - b. d. JVA Köln - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Köln angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Schichtdienstleiterin/Schichtdienstleiter in der Zentrale - b. d. JVA Werl die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Werl angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Leiter/in des allgemeinen Vollzugsdienstes - b. d. JVA Herford. - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Herford angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Leiter/in des allgemeinen Vollzugsdienstes - b. d. JVA Attendorn - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Attendorn angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Attendorn 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - Ausbildungsleiter/in - b. d. JVA Attendorn - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Attendorn angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) -- Vertreter/in der Kammerleitung - b. d. JVA Attendorn - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Attendorn angefordert werden - 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn 138 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Köln 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. OLG Köln 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Köln mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Remscheid 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9) im LG-Bezirk Aachen 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9) im LG-Bezirk Bonn 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9) im LG-Bezirk Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9) bei dem AG Köln 1 o. mehrere Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen 1 o. mehrere Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn 1 o. mehrere Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär b. d. AG Köln 1 o. mehrere Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär b. d. OLG Köln 139 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Remscheid 3 Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Attendorn 1 o. mehrere Justizobersekretärin o. Justizobersekretär b. e. Gericht im LG-Bez. Aachen 1 o. mehrere Justizobersekretärin o. Justizobersekretär b. e. Gericht im LG-Bez. Bonn 1 o. mehrere Justizobersekretärin o. Justizobersekretär b. e. Gericht im LG-Bez. Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Justizobersekretärin o. Justizobersekretär b. d. AG Köln 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 7) - Leiter/in der Wachtmeisterei - b. d. LG Köln 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 7) - Leiter/in der Wachtmeisterei - b. d. AG Köln; 1 o. mehrere Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) b. einem Gericht im LG-Bezirk Bonn 1 o. mehrere Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) b. einem Gericht im LG-Bezirk Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) b. einem Gericht im LG-Bezirk Aachen 1 o. mehrere Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) b. einem Gericht im LG-Bezirk Bonn 1 o. mehrere Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) b. einem Gericht im LG-Bezirk Köln (ohne AG Köln) 1 o. mehrere Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) b. d. AG Köln 6 Notarassessorin o. Notarassessor - Gesuche um die Übernahme in den Anwärterdienst für das Notaramt sind bis zum 15. April 2015 nur bei dem Präs. d. OLG Köln einzureichen Referenten / Referentinnen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sind mehrere Stellen für Referenten / Referentinnen zu besetzen. Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet Bereich Justiz NRW / Ausschreibungen / Ausschreibung sonstiger Stellen - entnommen werden. 140 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 6 Stellvertretende Leiterin o. stellvertretender Leiter der Verfahrenspflegestelle “Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren ZEMA I Hagen Es wird Bewerbungen entgegengesehen für den Dienstposten der stellvertretenden Leiterin / des stellvertretenden Leiters der Verfahrenspflegestelle “Automatisiertes gerichtliches Mahnverfahren ZEMA I Hagen”. Die Funktion ist derzeit den Besoldungsgruppen A 10 bis A 12 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 12 übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm zu richten. Die Aufgaben und Tätigkeitsschwerpunkte der Verfahrenspflegestelle sind im Justizintranet unter http://lv.justiz.nrw.de/Justiz_NRW/projekte/ordentliche_gerichte/agm/index.php dargestellt. Leiter/in des Sozialdienstes bei der JVA Werl Bei der Justizvollzugsanstalt Werl ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Sozialdienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NRW erbeten werden. Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten Die schriftliche Wiederholungsprüfung der Auszubildenden zur/zum Justizfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen findet am 8. und 9. Juni 2015 statt. An dieser Prüfung können auch die Auszubildenden der Einstellungsjahre bis 2012 teilnehmen, mit denen eine dreijährige Ausbildungszeit vereinbart worden ist und/oder die aus wichtigem Grund nicht an der Abschlussprüfung 2014/2015 teilgenommen haben. Anmeldungen zu dieser Prüfung sind bis zum 30.04.2015 schriftlich nach den von den zuständigen Stellen bestimmten Anmeldeformularen durch den Ausbildenden oder die Ausbildende mit Zustimmung des oder der Auszubildenden an die Präsidentin/den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte liegt. In besonderen Fällen können Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Der Anmeldung sind die in § 10 Abs. 4 und § 24 Abs. 4 S. 2 der Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf der/des Justizfachangestellten für die Durchführung von Prüfungen im Lande Nordrhein-Westfalen vom 09.04.1999 (GV. NRW. 1999 S. 142) i.d.F.v. 23.10.2001 (GV. NRW 2001 S. 770) genannten Unterlagen sowie - ggf. - ein Antrag nach § 24 Abs. 3 der vorgenannten Prüfungsordnung beizufügen. Rücknahmen: Folgende Ausschreibungen werden hiermit zurückgenommen: Werkdienstleiterin bzw. Werkdienstleiter bei der JVA Wuppertal-Ronsdorf (JMBl. NRW Nr. 1 vom 01.01.2014) wird hiermit zurückgenommen. 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - Ausbildungsleitung - b. d. JVA Düsseldorf (JMBl. NRW Nr. 23 v. 1. Dezember 2014) 141 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 7 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. April 2015, Nr. 7 Inhaltsübersicht Bekanntmachungen Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW………………………………….. 142 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 142 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 146 Bekanntmachungen Nr. 9. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 25. März 2015 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 142 Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestelle gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Rechtsanwalt Norbert Jedrau, Altendorfer Straße 388, 45143 Essen, Tel.: 0201/8629161 und 162 Fax: 0201/8629110 E-Mail: [email protected] Personalnachrichten Justizministerium Ernannt: z. Regierungsamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. -: Regierungsamtsinspektorin Birgit Piotraschke. 142 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 7 OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ruhestand: Sozialamtsrat Klaus Sieben aus Mönchengladbach; Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m.- AZ. - Johannes-Hermann Evers aus Rheinberg und Gerichtsvollzieher Klaus Michelbrink aus Oberhausen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt:Assessor/in Anna Beining, Falco Brebeck, Hendrik Jonasch, Dorothee Thevißen. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin/Staatsanwalt: Staatsanwältin/Staatsanwalt (Richterin/Richter auf Probe) Alexander Dierselhuis, Dr. Anna Maria Gerdemann, Kathrin Radtke, Dorit Waligura und Stefan Willkomm in Düsseldorf; Dr. Christiane Neiseke in Duisburg; Benjamin Kluck in Mönchengladbach und Daniel Müller in Wuppertal. Versetzt: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Dr. Anna-Lena Taterka von Düsseldorf nach Hannover. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Merle Knierim und Timo Steen. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Johannes Altstadt, Till Baumüller, Dr. Tobias Bieber, Stefanie Breitenströter-Brüggemann, Stefan Bruns, LL.M. (Neuseeland), Britta Fischer, Sarah Groh, Dr. Maike-Franziska van Haag, Carina Hepp, Antje Ikels, Margarita Kapries, Christina Alice Keune, Thorge Konermann, Isabella Kothen, Daniel Labrow, Dr. Philipp Maier, Dr. Dirk Moldenhauer, Thi Kieu Chinh Nguyen, SarahJane Prinz, Iraz Benil Salgin, LL.M., Dr. Sabine Schulte-Beckhausen, Heiko Schürmann, Clara Spanachi, Dr. Fabian Stam, Dr. Kirsten Thiergart, Maren Vogel, Philipp Widera, LL.M. u. Eva Maria Wirtgen in Düsseldorf, Anne Hoßfeld u. Kerstin- Reiß in Mönchengladbach, Jens Heit in Mülheim an der Ruhr, Martin Buß u. Kristina Frankus in Neuss, Alina Domych in Ratingen, Carina Bürgel u. Uwe Intorf in Remscheid, Christoph Maus in Wuppertal. Gelöscht: Nikola Weiss, LL.M., Kathrin Augustin, LL.M., Christian Krause, Peter Bohlmann, Julia Mihatovic, Stephan Brokopf, Sarah Sommer, Matthias Husemann, Angela Stoffers, Folker Gebel, Anna-Lena Buhrfeind, Jürgen Focks, Dr. Norman Kulpa, Dr. Nikolaus Ludes, Stephanie Stucke, Maryse Masqueliez, Christoph Cuvenhaus, Matthias Pluntke, Maximilian Klostermann, Dr. Jutta 143 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 7 Pohl, Florian Hupperts, Dr. Kirsten Maike Löwenkamp, Felix Kastrup, Dr. Jutta Lommatzsch, Busso Hubertus Peus, Betül Gannoun, Dr. Rainer Markfort, Marcus Gentz, Heike Aretz, Maria Deimel, Luisa Sprafke, Dr. Hilmar Müller, Rene Schlegel, Hans-Günter Schulte, Dr. Achim Steins, Dr. Alexander Eger, Daniel Beindorf, Daniela Cremer, Sebastian Gläser, Gabriele Philipps u. Anika Spangenberg. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richter am AG: Richter Dr. Thorsten Opitz in Hagen; z. Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ -: Obergerichtsvollzieher Rolf Lampen in Essen; z. Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ -: Justizamtsinspektorin Ursela Greune in Soest; z. Ersten Justizhauptwachtmeister BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Volker Müller in Hamm. Ruhestand: Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - Manfred Borgstädt in Recklinghausen u. Richter am AG Alfred Lelickens in Gelsenkirchen u. Wolf-Jürgen Wacker in Münster, Justizoberamtsrat Hans-Werner Schulz in Bochum, Justizamtsrat Peter Kaeseberg in Bad Oeynhausen, Obergerichtsvollzieher Heinrich Bracke in Paderborn, Justizhauptsekretär/in Wolfgang Sitterle in Beckum, Ute Schwitulla in Essen und Gabriele Hester in Lennestadt. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Manuela Wöstmann in Bochum; z. Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektor Axel Knicker in Dortmund; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Karin Dannapfel und Gabriele Kamp in Münster. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Steffen Fiedler (bisher RAK Bremen) in Coesfeld, Christine Finzi in Dortmund, Betül Gannoun (bisher RAK Düsseldorf) in Gelsenkirchen, Jan Hüttermann (bisher RAK Nürnberg) in Gelsenkirchen, Busso Peus (bisher RAK Düsseldorf) in Münster, Dr. Jutta Pohl (bisher RAK Düsseldorf) in Haltern am See, Jennifer Schmitz-Hehmann (bisher RAK Frankfurt) in Münster. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte Björn Wesler in Dorsten und Dr. Arnd Becker in Essen Löschungen als Rechtsanwalt: Albrecht von Bitter in Essen, Stefan Zimmermann in Minden, Martin Möller in Münster, Volker Wegner in Spenge, Astrid Weber in Dortmund, Brigitte Hery, LL.M. in Recklinghausen, Christine Schwarz in Dortmund, Hendrik Peters in Waltrop, Eugen Reznitskiy in Bünde, Bernhard Brey in Petershagen, Falk W. Schade in Bielefeld, Michael Fanenbruck in Bad Salzuflen. 144 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 7 Abgabe in andere Kammerbezirke: Malte Boecker, LL.M. in Gütersloh, Jörg Kartenberg in Ennepetal, Anne Schöppner in Hamm, Franz Lübbehüsen, LL.M.(Taxation) in Münster, Dr. Tobias Schöppner in Münster, Jochen Keßler in Münster, Stefan Hartmann in Iserlohn, Dr. Peter Gellner in Verl, Golo Müller in Dortmund, Tschu-Tschon Kim in Münster. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter/in am OLG: Richter/in am LG Natascha Badorff, Dr. Natascha Deuster, Dr. Meike Hengstenberg, Anja Kohn u. Sabine Slawik, Dr. Jens Brögelmann, Dirk Büch, Martin Cremer u. Joachim Klages; z. Richterin am LG: Richterin Dr. Andrea Claudia Martina Rösch in Aachen; z. Richter/in am AG: Richter/in Vera Löbach u. Dr. Friederike Weber in Köln, Gregor Dehmer, Alexander Körner u. Jörn Schwarz in Köln; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Renata Hoffmann in Köln; z. Sozialoberinspektorin:- Sozialinspektorin Anja Pillmann in Köln; z. Obergerichtsvollzieher/in - BesGr. A 9 m. AZ -: Obergerichtsvollzeiher/in Petra G. Schick u. Winfried E. Meyer in Köln; z. Obergerichtsvollzieherin: Gerichtsvollzieherin Adriane Bachmann u. Marion Feith in Köln. Ruhestand: Richterin am LG Karin Bieber in Köln, Justizamtsinspektorin Else Müller-Sieberg in Euskirchen, Justizvollstreckungshauptsekretär Rudi Dick in Bonn, Erster Justizhauptwachtmeister Thomas Dederichs in Euskirchen u. Hans-Jürgen Meinersmann in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Anna Katarina Hemker, Eva Linge, Natalie Moll, Reinhild Ströch, Bastian Ohl u. Markus André Patt. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Dr. Christian Köhr in Köln, z. Justizamtsinspektor: Justizhauptsekretär Reiner Manfred Barthel in Aachen, z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Hildegard Kredelbach in Köln. Richterin auf Probe: Ernannt: Assessorin Carola Christine ten Brink, Maria-Elena Hornig. 145 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 7 LAG-Bezirk Düsseldorf Versetzt: Richterin am ArbG Katja Buschkröger aus Düsseldorf nach Essen u. Christiane Schönbohm aus Essen nach Düsseldorf, Richter am ArbG Dr. Dirk Elz aus Wuppertal nach Düsseldorf. Justizvollzug Ernannt: z. Sozialoberamtsrätin: Sozialamtsrätin Petra Dittrich in Willich I; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Joachim van Baars u. Walter Zielke in Düsseldorf u. Martin Tarner in Münster; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Thomas Berkei u. Ulrich Röder in Hagen; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Olaf Becks in Gelsenkirchen, Andreas Fiebig, Sven Lüttich und Jürgen Spanke in Werl; z. Justizvollzugshauptsekretärin: Justizvollzugsobersekretärin Sabrina Flocken u. Caroline Paul in Düsseldorf. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Peter Wruck in Bielefeld-Brackwede. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Leitende Oberstaatsanwältin o. Leitender Oberstaatsanwalt (R 4) b. d. StA in Wuppertal 1 o. mehrere Vors. Richterin oder Vors. Richter am LSG (R 3) in Essen - am Auswahlverfahren nehmen ausschließlich im richterlichen Dienst der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen stehende Bewerberinnen und Bewerber teil - 146 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 7 1 Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri.- (R 2) b. d. AG Bielefeld 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Siegen 1 Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri.- (R 2) b. d. AG Remscheid 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Dortmund 1 Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri.- (R 2) b. d. AG Bonn 1 Richterin o. Richter am OVG in Münster - am Auswahlverfahren nehmen ausschließlich im richterlichen Dienst der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen stehende Bewerberinnen und Bewerber teil - 1 Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. GStA in Hamm 1 Richterin o. Richter am LG Köln - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probeaus dem Bezirk des OLG Köln – 1 Richterin o. Richter am AG Gummersbach - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln – 1 Richterin o. Richter am AG Bergheim - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probeaus dem Bezirk des OLG Köln – 1 Richterin o. Richter am AG Brühl - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probeaus dem Bezirk des OLG Köln –. 1 Richterin o. Richter am VG in Düsseldorf 1 Richterin o. Richter am VG in Gelsenkirchen 1 Richterin o. Richter am VG in Minden 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Essen - für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm - mehrere Amtsanwältin o. Amtsanwalt b. e. StA im GStA-Bezirk Köln - die Besetzung der Planstelle(n) soll ausschließlich im Wege der Ernennung von Beamtinnen/Beamten aus dem Bezirk der GStA Köln erfolgen - 1 o. mehrere Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13 m. AZ.) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - fliegend im OLG-Bez. Hamm je 1 o. mehrere Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Bielefeld, Bochum, Hagen, Münster u. Siegen 147 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 7 1 o. mehrere Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat - Geschäftsleiter/in e. AG, dessen Leiter/in in BesGr. R 2 m. AZ eingestuft ist - fliegend im OLG-Bez. Hamm je 1 o. mehrere Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster u. Paderborn 1 o. mehrere Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Dortmund 1 o. mehrere Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Essen 1 o. mehrere Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Sachbearbeiter/in - b. d. OLG Hamm je 1 o. mehrere Sozialamtsrätin o. Sozialamtsrat - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes- - b. d. LG Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen u. Münster je 1 o. mehrere Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o.- außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - i. d. LGBez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster u. Siegen 1 o. mehrere Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o.- außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Dortmund 1 o. mehrere Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb o.- außerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - b. d. AG Essen 1 o. mehrere Justizamtfrau o. Justizamtmann- Sachbearbeiter/in - b. d. OLG Hamm je 1 o. mehrere Sozialamtfrau o. Sozialamtmann - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes - b. d. LG Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen je 1 o. mehrere Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektorin in d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen 1 o. mehrere Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor b. d. AG Dortmund je 1 o. mehrere Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor- Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes - b. d. LG Bielefeld, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen u. Münster je 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9 m. AZ) i. d. LGBez. Bielefeld, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster u. Paderborn, je 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9 m. AZ) b. d. AG Dortmund u. b. d. AG Essen 148 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 7 je 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9) i. d. LG-Bez. Bielefeld, Bochum, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster u. Siegen je 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9) b. d. AG Dortmund je 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Beamter/ Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold,Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen je 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Dortmund u. b. d. AG Essen 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. OLG Hamm 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Vertreter/in der Leiterin/des Leiters des allgemeinen Vollzugsdienstes b. d. JVA Rheinbach - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Rheinbach angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/in Untersuchungshaft und Sicherheit - b. d. JVA Detmold - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Detmold angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/in Lebensälterenabteilung - b. d. JVA Detmold - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Detmold angefordert werden - 1 Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Beamte/r, die überwiegend Aufgaben innerhalb des Sonderschlüssels (ohne IT) wahrn. - b. d. SG Gelsenkirchen 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - Bereichsleiter/in Strafhaft - b. d. JVA Detmold - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Detmold angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) - stellvertretender Leiter/in des Krankenpflegedienstes - b. d. JVA Detmold - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Detmold angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) b. d. JVA Detmold je 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. AG Dortmund u. b. d. AG Essen 149 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 7 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - b. d. OLG Hamm je 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne ADV) wahrnimmt - i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen 4 Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Hagen 2 Regierungshauptsekretärin o. Regierungshauptsekretär b. d. Sozialgerichten im LSG-Bezirk Essen je 1 o. mehrere Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen je 1 o. mehrere Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär b. d. AG Dortmund u. b. d. AG Essen 1 o. mehrere Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär b. d. OLG Hamm mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Detmold je 1 o. mehrere Justizobersekretärin o. Justizobersekretär i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster u. Paderborn je 1 o. mehrere Justizobersekretärin o. Justizobersekretär b. d. AG Dortmund u. b. d. AG Essen 1 o. mehrere Justizobersekretärin o. Justizobersekretär b. d. OLG Hamm 1 Regierungsobersekretärin o. Regierungsobersekretär b. d. Sozialgerichten im LSG-Bezirk Essen je 1 o. mehrere Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) i. d. LG-Bez. Bielefeld, Essen (ohne AG Essen) u.- Münster 1 o. mehrere Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) b. d. AG Essen je- 1 o. mehrere Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) i. d. LG-Bez. Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund (ohne AG Dortmund), Essen (ohne AG Essen), Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen je- 1 o. mehrere Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) b. d. AG Dortmund u. b. d. AG Essen 1 o. mehrere Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) b. d. OLG Hamm 150 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 7 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) b. e. StA im GStA-Bezirk Köln Dozent/in an der FHR NRW (höherer Dienst) Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen sucht drei Richter/innen bzw. Staatsanwälte/Staatsanwältinnen, die bereit sind, im Abordnungsverhältnis ab dem 1. August 2015 für mehrere Jahre als Dozenten/Dozentinnen an der Fachhochschule tätig zu werden. Die Dozententätigkeit ist auf längstens sieben Jahre befristet. Von den Bewerbern/Bewerberinnen wird die Bereitschaft zur Mitarbeit in dem der Fachhochschule angegliederten Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen erwartet. Die ausgeschriebenen Stellen können ggf. auch mit mehreren Teilzeitkräften besetzt werden. Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs.3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Bewerbungen sind bis zum 15. April 2015 auf dem Dienstweg an den Direktor der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen zu richten. Dozent/in an der FHR NRW (gehobener Dienst) Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen sucht einen/eine Rechtspfleger/in, der/die bereit ist, im Abordnungsverhältnis ab dem 1. August 2015 für mehrere Jahre als Dozent/in an der Fachhochschule tätig zu werden. Die Dozententätigkeit ist auf längstens sieben Jahre befristet. Von den Bewerbern/Bewerberinnen wird die Bereitschaft zur Mitarbeit in dem der Fachhochschule angegliederten Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen erwartet. Die ausgeschriebene Stelle kann ggf. auch mit mehreren Teilzeitkräften besetzt werden. Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs.3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Bewerbungen sind bis zum 15. April 2015 auf dem Dienstweg an den Direktor der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen zu richten. 151 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 7 Geschäftsleiter o. Geschäftsleiter b. d. AG Unna Bei dem AG Unna ist der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 bis- A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des OLG in Hamm zu richten. Stellv. Geschäftsleiterin o. Stellv. Geschäftsleiter b. d. LG Arnsberg Es wird Bewerbungen entgegengesehen für den Dienstposten des stellvertretenden Geschäftsleiters / der stellvertretenden Geschäftsleiterin bei dem LG Arnsberg. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 12 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 12 übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des OLG in Hamm zu richten. Leiterin o. Leiter des ambulanten Sozialen Dienstes bei dem LG Wuppertal Bei dem LG Wuppertal ist demnächst der Dienstposten der Leiterin/des Leiters des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion der dort eingerichteten Leiter/innen-Stelle ist derzeit der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk d. OLG Düsseldorf. Stellv. Geschäftsleiterin o. Geschäftsleiter b. d. LG Essen Es wird Bewerbungen entgegengesehen für den Dienstposten des stellvertretenden Geschäftsleiters / der stellvertretenden Geschäftsleiterin bei dem LG Essen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 12 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 12 (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des OLG in Hamm zu richten. Stellv. Leiterin o. Leiter d. Werkdienstes b. d. JVA Bochum Bei der Justizvollzugsanstalt Bochum ist die Funktion der stellvertretenden Leiterin oder des stellvertretenden Leiters des Werkdienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 9 bis A 10 zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bochum angefordert werden. Kammerleiterin o. Kammerleiter bei der JVA Bochum Bei der Justizvollzugsanstalt Bochum ist die Funktion der Kammerleiterin/des Kammerleiters zu besetzen. Die Funktion ist der BesGr. A 9 bis 9 mit Amtszulage zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bochum angefordert werden. Rücknahme: Folgende Stellenausschreibung wird zurückgenommen: 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LSG (R 3) in Essen (JMBL. NRW Nr. 6 v. 15. März 2015) 152 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 8 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. April 2015, Nr. 8 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Anwendung der Ausnahme vom sog. „Vier-Augen-Prinzip“ für Auslagen in Rechtssachen gemäß Nr. 14 der Anlage 3 zu Nr. 5.2 VV zu § 79 Landeshaushaltsordnung (LHO)……………………………………………………………………………………………. 153 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 155 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 159 Allgemeine Verfügungen Nr. 14. Anwendung der Ausnahme vom sog. „Vier-Augen-Prinzip“ für Auslagen in Rechtssachen gemäß Nr. 14 der Anlage 3 zu Nr. 5.2 VV zu § 79 Landeshaushaltsordnung (LHO) AV d. JM vom 2. April 2015 (5122 I. 230 EPOS allgemein) - JMBl. NRW S. 153 Vorbemerkung In Nr. 14 der Anlage 3 zu Nr. 5.2 VV zu § 79 LHO ist für den Bereich der sog. „Auslagen in Rechtssachen“ allgemeine Zahlungsanordnung erteilt worden. Konkret gilt diese für Ausgaben, die die Entschädigung von Zeuginnen und Zeugen, Sachverständigen und ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder den Aufwendungsersatz, die Vergütung oder die Aufwandsentschädigung von Vormündern, Pflegerinnen und Pflegern und Betreuerinnen und Betreuern betreffen. Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat zugelassen, dass - soweit für die vorgenannten Ausgaben allgemeine Zahlungsanordnung erteilt ist - auch nach der Einführung von EPOS.NRW bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften die sachliche und rechnerische Richtigkeit in den Zahlungsanordnungen von nur einer Person bescheinigt wird und es der gesonderten Unterschrift sowie der technischen Freigabe durch einen Anordnungsbefugten nicht bedarf. Hierzu ergehen folgende ergänzende Regelungen: 1 Anwendungsbereich Die Ausnahme vom Vier-Augen-Prinzip ist nur für Sachkonten der Kontengruppe 6315* zulässig. Für Buchungen, die alle übrigen Sachkonten betreffen, bedarf es der Prüfung und Freigabe durch eine zweite Person, die zudem mit ihrer Unterschrift auf der Zahlungsanordnung die Ausübung der Anordnungsbefugnis dokumentiert. 153 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 8 2 Ausnahmen zur Vermeidung fehlerhafter oder missbräuchlicher Anwendung Im Verfahren EPOS.NRW sind Sicherheitsmechanismen implementiert, um einer fehlerhaften oder missbräuchlichen Anwendung der Ausnahme vom Vier-Augen-Prinzip vorzubeugen. Hierzu im Einzelnen: 2.1 Vier-Augen-Kontrolle nach dem Zufallsprinzip Wenn für ein Sachkonto eine Ausnahme vom Vier-Augen-Prinzip eingestellt ist, werden durch das System EPOS.NRW nach dem Zufallsprinzip Buchungen bestimmt, die zum Zweck der Kontrolle nicht von derselben Person erstellt und freigegeben werden können. Die systemseitig zur Kontrolle bestimmten Buchungen müssen von einer zweiten Person unter Hinzuziehung der Belege geprüft und sodann freigegeben oder gesperrt werden. Eine Bearbeitung oder Stornierung der Buchungen durch den Ersteller bzw. die Erstellerin ist in diesen Fällen nicht mehr möglich. Die Kontrolle kennt drei Sicherheitsstufen (niedrig = 3 %, Standard = 10 %, hoch = 20 %). Zur Einstellung der Sicherheitsstufen vergleiche Ziffer 4.1. 2.2 Keine Blockfreigabe Den mit der Ausführung von Zahlungen beauftragten Mitarbeitern ist es untersagt, mehrere Buchungen in einem Arbeitsschritt freizugeben. Diese sog. Blockfreigabe wird daher durch die Software automatisch unterbunden. Vor einer Freigabe kann immer nur ein einzelner Satz markiert werden. Dies gilt auch für die Bereiche, in denen das Vier-Augen-Prinzip zur Anwendung kommt. 2.3 Betragswiederholung bei Freigabe Bei allen Buchungen über einem Betrag von 5.000 Euro verlangt EPOS.NRW eine zusätzliche Betragswiederholung. 2.4 Zulässiger Höchstbetrag für die Anwendung der Ausnahme vom Vier-Augen-Prinzip Die Ausnahme vom Vier-Augen-Prinzip kann nur bis zu einem Betrag von 10.000 Euro genutzt werden. Buchungen über 10.000 Euro werden vom System automatisch in die sog. Genehmigungsliste übergeleitet und müssen stets von einer zweiten Person geprüft und freigegeben bzw. storniert werden. 3 Zuständigkeit für die Prüfung und Freigabe Bei der zweiten Person muss es sich um die/den Beauftragte/n für den Haushalt oder um eine von ihr/ihm mit der Tätigkeit ausdrücklich beauftragte Person handeln. Die Übertragung der Tätigkeit ist aktenkundig zu dokumentieren. Eine Prüfung und Freigabe der Buchungen durch den jeweiligen Vertreter ist nicht statthaft. 4 Änderungen der Sicherheitsmechanismen Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Behördengrößen und/oder im Einzelfall bestehender Besonderheiten, besteht die Möglichkeit, einzelne Sicherheitsmechanismen innerhalb der Budgetuntereinheit anzupassen: 154 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 8 4.1 Vier-Augen-Kontrolle nach dem Zufallsprinzip Das System setzt für alle Budgetuntereinheiten, die mit einer Ausnahme vom Vier-AugenPrinzip arbeiten dürfen, zunächst den Wert „Standard“ (10 % aller Buchungen) fest. Sollte eine Änderung notwendig sein, ist dies vom Beauftragten für den Haushalt zunächst aktenkundig festzustellen. Die notwendigen Einstellungen werden über den Buchungs- und Kostenrechnungsservice durch das Landesamt für Finanzen im Wege des Service Request vorgenommen. Eine Festlegung des Werts auf weniger als 3 % ist nicht zulässig. 4.2 Betragswiederholung bei Freigabe Bei Bedarf kann jede Budgetuntereinheit den Grenzwert für die erzwungene Betragswiederholung herabsetzen lassen. Eine Erhöhung der Betragsgrenze ist unzulässig. Für die Herabsetzung des Grenzwertes gilt Ziffer 4.1 entsprechend. 5 In-Kraft-Treten Diese AV tritt am 13. April 2015 in Kraft. Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter/in am LG: Richter Dr. Christopher Wietz in Krefeld. Versetzt: Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - Prof. Dr. Dirk Stalinski aus Wesel als Direktor des AG - BesGr. R 2 - in Emmerich a. Rhein. Ruhestand: Direktor des AG - BesGr. R 2 - Edmund Verbeet in Emmerich. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwältin/Oberstaatsanwalt: Staatsanwältin/Staatsanwalt Ricarda Battenstein, Christa Kreutzer und Dr. Matthias Modrey b. d. GStA; z. Amtsanwältin/Amtsanwalt: Justizoberinspektorin Jessica Riehmann und Anna Laura Musiol und Justizinspektor Stephan Ulrich Jacob-Emmert in Duisburg. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Heike Ulrike Schmitz. 155 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 8 OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richterin am AG: Richterin Katrin Kremer in Warendorf; z. Sozialoberamtsrat: Sozialamtsrat Heinrich Volke in Bielefeld. Versetzt: Vorsitzende Richterin am LG Isabel Hoffmann von Hagen nach Bochum. Ausgeschieden: Richterin am LG Dr. Anne Tegethoff vom LG Essen durch Wechsel in den Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin NRW. Ruhestand: Justizamtsrätin Ulrike Saternus in Bochum; Justizhauptsekretärin Birgitt Warmbold in Recklinghausen; Erster Justizhauptwachtmeister Manfred Lauterhahn in Lüdinghausen und Dieter Spielmann in Menden. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Alina Middelmann und Lars Schröter. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Annika Wulff in Münster; z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Torsten Merten in Bochum; z. Oberamtsanwältin: Amtsanwältin Sabine Möller aus Bochum in Dortmund. Versetzt: Staatsanwalt Robert Kraft aus Bochum nach Köln. Ruhestand: Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ - Eduard Schuster in Dortmund, Justizoberamtsrätin - BesGr. A 13 m. AZ - Ingrid Wehking in Münster, Justizamtsrätin Almut Hinze in Dortmund; Justizhauptsekretär/in Bärbel Günther in Essen, Klaus Hahne in Essen, Erster Justizhauptwachtmeister Gerhard Wanner in Münster. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Frank Claudio Dominik (bisher RAK Köln) in Bochum, Marc-Henning Galperin (bisher RAK Düsseldorf) in Detmold, Verena Höfer (bisher RAK Düsseldorf) in Siegen, Matthias Kleffner (bisher 156 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 8 RAK Düsseldorf) in Dortmund, Ramona Söchtig (bisher RAK Braunschweig) in Bünde, Jörg Soetebeer (bisher RAK Hamburg) in Münster, Hans Stratmann (bisher RAK Tübingen) in Münster, Gesa Vieting (bisher RAK Frankfurt) in Dortmund, Silja Mareike Wanner, LL.M. (bisher RAK Hamburg) in Essen, Eva Weber (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Silke Wolff (bisher RAK Braunschweig) in Dortmund. Löschungen als Rechtsanwalt: Heinz-Josef Gremm in Dortmund, Claus Zarmutek in Wilnsdorf, Eckhard Hülshoff in Witten, Gerhard Klepak in Beckum, Prosper-Ludwig Brandi in Essen, Mehmet Ünlü in Gelsenkirchen, Veronika Magnus in Essen, Christian Paterak in Recklinghausen, Günter Reich in Lemgo. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwalt Wolf-Rüdiger Kneller in Bielefeld. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Gerhard Wehage in Essen-Borbeck und Horst Eckstein in Siegen. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter am OLG: Richter am LG Dr. Stefan Freuding aus Bonn; z. Richterin am LG: Richterin Barbara Elisabeth Bölling in Aachen; z. Richterin am AG: Richterin Anne Karoline Glaser, Dr. Martina Kopp in Köln u. Christine Pinkpank in Düren; z. Sozialoberamtsrat: Sozialamtsrat Johannes Bartel in Köln. Ausgeschieden: Obergerichtsvollzieherin Brigitte Brinkmann in Düren. Ruhestand: Justizamtsinspektor Klaus Meyers in Eschweiler, Obergerichtsvollzieherin/ Obergerichtsvollzieher Wolfgang Braun u. Angelika Nelles in Köln, Erster Justizhauptwachtmeister Lorenz Schwindt in Königswinter. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Dr. Andrea Barbara End u. Saskia Jessen. Notarinnen/Notare: Entlassung aus dem Notaramt: Notar Thomas Mausbach in Siegburg. 157 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 8 Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Oberstaatsanwältin/-staatsanwalt: Staatsanwalt als Gruppenleiter Burchard Witte in Aachen u. Staatsanwältin Anja Lüthe in Aachen, z. Staatsanwältin/Staatsanwalt: Staatsanwältin (Richterin auf Probe)/Staatsanwalt (Richter auf Probe) Fabian Glöckner u. Dr. Valeska Lada in Aachen, Dr. Maresa Israel in Köln. Ernannt: Assessorin Wiebke Juliane Zetzmann. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Alexander Geimer in Aachen. LAG-Bezirk Düsseldorf Ernannt: z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretärin Melanie Riebe in Wuppertal. Versetzt: Richterin am ArbG Sonja Reinecke aus Mönchengladbach nach Düsseldorf. Ruhestand: Richter am ArbG Herbert Stork in Krefeld. Richter auf Probe Ernannt: Assessor Lars Blackstein u. Dr. Klaus Olschewski. LAG-Bezirk Hamm Ruhestand: Richter am ArbG Heinz Greb in Gelsenkirchen. Richter auf Probe Ernannt: Assessor Stefan Walker. 158 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 8 Justizvollzug Ernannt: z. Sozialoberamtsrätin/-oberamtsrat: Sozialamtsrätin/-amtsrat Rainer Werdin in BielefeldSenne, Angelika Philipp in Gelsenkirchen u. Brigitte Hofmann in Remscheid; z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Malte Büscher in Willich II; z. Techn. Amtmann: Techn. Oberinspektor Reimund Panitz in Bochum; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Hermann-Josef Spicher in Köln u. Rudolf Armbruster in Rheinbach; z. Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Thomas Grewe in Attendorn; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Martina Bunse u. Guido Philipps in Rheinbach, Klaus-Dieter König u. Marco Mehlhorn in Werl; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Silvia Cremer, David Dahmen, Christian Frings, Kai Holzhausen u. Steven Pieniak in Rheinbach, Simone Brandt, Marion Brüggemann u. Fabian Muhr in Werl; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Alexander Ohlert in Köln. Ruhestand: Regierungsdirektor Dr. Heinz-Gerd Bolten in Bielefeld-Brackwede, Regierungsamtmann Roger Schubert in Geldern, Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Hans-Jürgen Bredenkamp in Herford u. Karl-Wilhelm Knappkötter in Werl, Justizvollzugsamtsinspektor/in Angelika Müller in Bielefeld-Brackwede, Wolfgang Schmidt in Bielefeld-Senne, Franz-Friedrich Achtsnick in Herford u. Bernhard Haas in Rheinbach, Justizvollzugshauptsekretär Hans-Jürgen Fresen in Bochum. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri.- (R 2) b. d. AG Hagen 1 Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri.- (R 2) b. d. AG Siegen 159 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 8 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am VG in Arnsberg 1 Richterin o. Richter am AG in Oberhausen 1 Sozialamtsrätin o. Sozialamtsrat - Fachbereich Sucht - b. d. JVA Siegburg - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Siegburg angefordert werden - 1 Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor b. d. JVA Duisburg-Hamborn - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Duisburg-Hamborn angefordert werden - 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) - Leiter/in der Justizwachtmeisterei - b. d. AG Grevenbroich 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) - Leiter/in d. Wachtmeisterei - b. d. StA Münster 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) - Leiter/in d. Wachtmeisterei - b. d. GStA Köln 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A5) b. d. StA Arnsberg Leiter/in des Sozialdienstes bei der JVA Euskirchen Bei der Justizvollzugsanstalt Euskirchen ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Sozialdienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 11 bis A 12 (gehobener Dienst) BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NRW erbeten werden. Leiterin o. Leiter d. Werkdienstes b. d. JVA Werl In der Justizvollzugsanstalt Werl ist die Funktion der Leiterin/des Leiters des Werkdienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der BesGr. A 11 zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Werl angefordert werden. Leiter/in der Haushaltsabteilung bei der JVA Düsseldorf Bei der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf ist die Funktion der Leiterin/des Leiters der Haushaltsabteilung zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite der BesGr. A 10 bis A 11 BBesO (gehobener Dienst) in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf erbeten werden. Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Amtsgericht Lemgo Bei dem Amtsgericht Lemgo ist demnächst der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den POLG in Hamm zu richten. 160 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Mai 2015, Nr. 9 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Richtlinien zur Jugendarrestvollzugsordnung (RiJAVollzO)………………………………. 161 Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen……………………………………. 161 Bekanntmachungen Übersicht über die Geschäfte der Notarinnen und Notare im Land NordrheinWestfalen für das Jahr 2014…….…………………………………………………….……… 169 Bekanntmachung der Hauptschwerbehindertenvertretungen…………………………….. 170 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 171 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 177 Allgemeine Verfügungen Nr. 15. Richtlinien zur Jugendarrestvollzugsordnung (RiJAVollzO) AV d. JM vom 23. April 2015 (4411 - IV B. 14) - JMBl. NRW S. 161 1 Aufhebung Die AV d. JM vom 7. Juni 1977 (4411 - IV B. 14) wird aufgehoben. 2 In-Kraft-Treten Diese AV tritt am 1. Mai 2015 in Kraft. Nr. 16. Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in den Justizvollzugsanstalten und Jugendarrestanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen AV des JM vom 24. April 2015 (4450 - IV B. 56) - JMBl. NRW S. 161 Die Vollzugsbehörden sollen mit ehrenamtlich tätigen Personen, deren Tätigkeit geeignet ist, die Erreichung des Vollzugszieles zu fördern, zusammen arbeiten (vgl. § 5 Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen, § 7 Abs. 2 Jugendstrafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen und § 31 Jugendarrestvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen). 161 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 Um das Ehrenamt im Justizvollzug zu stärken und zu fördern, werden die folgenden Rahmenbedingungen vorgegeben: 1 Eignung für die Übernahme des Ehrenamtes: 1.1 Als Betreuerinnen und Betreuer werden nur Personen zugelassen, die für eine ehrenamtliche Mitarbeit in Justizvollzugsanstalten geeignet sind und bei denen das Ergebnis eines Auskunftsersuchens aus dem Zentralregister bei dem Bundesamt für Justiz nicht entgegensteht. Die Eignung wird durch die Anstaltsleitung festgestellt. 1.2 Als Betreuerin oder Betreuer dürfen insbesondere nicht zugelassen werden Personen, die 1.2.1 das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 1.2.2 innerhalb der letzten zwei Jahre eine Freiheitsstrafe oder eine Jugendstrafe verbüßt haben oder zum Vollzuge einer mit Freiheitsentziehung verbundenen Maßregel der Besserung und Sicherung untergebracht gewesen sind, 1.2.3 unter Bewährungs- oder Führungsaufsicht stehen oder 1.2.4 gegen die ein Ermittlungsverfahren eingeleitet oder ein Strafverfahren anhängig ist. 1.2.5 Soweit es sich um eine Betreuung im Jugendstrafvollzug handelt, kann die Anstaltsleitung Ausnahmen von dem Erfordernis des Mindestalters (1.2.1) zulassen. Die insoweit maßgeblichen Gründe sind aktenkundig zu machen. 1.2.6 Über Ausnahmen im Übrigen entscheidet das Justizministerium als Aufsichtsbehörde. 1.3 Vor der Zulassung wird mit der ehrenamtlichen Betreuerin oder dem ehrenamtlichen Betreuer ein persönliches Gespräch geführt. Das Gespräch bezieht sich insbesondere sowohl auf den Inhalt dieser AV, als auch den des Merkblattes (Anlage 1) und der Erklärung (Anlage 2). Die Motivation für die Übernahme der Betreuung wird erörtert sowie Möglichkeiten und Grenzen für die ehrenamtliche Tätigkeit in der jeweiligen Anstalt aufgezeigt. Die ehrenamtliche Betreuerin oder der ehrenamtliche Betreuer bestätigt in einer Erklärung, dass ein Zulassungsgespräch geführt und eine Ausfertigung dieser AV sowie das "Merkblatt für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Justizvollzug" ausgehändigt worden ist (vgl. "Erklärung" Anlage 2). 1.4 Die Zulassung erfolgt schriftlich und unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs. 1.5 Die Betreuerin oder der Betreuer erhält keine Anstaltsschlüssel. Mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde sind in begründeten Einzelfällen Ausnahmen möglich. 162 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 2 Die Anstalt unterstützt die Ehrenamtlichen, indem a) sie eine Ansprechperson benennt. Der Einsatz der Ansprechperson wird verbindlich im Geschäftsverteilungsplan der Anstalt festgelegt, b) die Anstaltsleitung regelmäßig und mindestens einmal im Jahr Gespräche mit den Ehrenamtlichen führt. Dieses Gespräch dient der Vermittlung wichtiger Informationen und dem Austausch von Erfahrungen, c) sie geeignete Räumlichkeiten bereit stellt, d) sie Sorge trägt, dass Zeitabsprachen eingehalten werden, e) sie Planungssicherheit für Betreuungsmaßnahmen gewährt, f) sie die für die Betreuung notwendigen Gegenstände, soweit diese mit den Sicherheitsbestimmungen in Einklang stehen, genehmigt, g) Informationen, die das Betreuungsverhältnis berühren, wie z.B. Verlegungen in eine andere Anstalt und Terminverschiebungen, an die Gefangenen weiter gegeben werden, h) sie die ehrenamtliche Tätigkeit für den Engagementnachweis und die Ehrenamtskarte NRW auf Nachfrage dokumentiert. 3 Die Ehrenamtlichen fördern ihrerseits die Qualität ihrer Tätigkeit, indem a) sie bereit sind, begleitende Hilfen anzunehmen, z.B. durch Angebote der Freien Straffälligenhilfe (Lotse, Diakonie, AWO, Caritas, Paritätischer Wohlfahrtsverband, etc.) und anderer Vereine sowie von Organisationen, die die Ehrenamtlichen auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereiten und sie fortbilden. Falls das Angebot solcher Institutionen nicht vorhanden ist, sind sie bereit, sich durch erfahrene Einzelpersonen und Bedienstete der Justizvollzugsanstalt, z.B. Mitgliedern von Fachdiensten oder Seelsorge, anleiten zu lassen und ihre eigene Rolle im Vollzug und im Verhältnis zu den Gefangenen zu klären, b) sie Zeitabsprachen einhalten und mögliche Veränderungen rechtzeitig mitteilen, c) sie verantwortlich mit den Sicherheitsinteressen der Anstalten umgehen (vgl. Merkblatt), z.B. nur genehmigte Gegenstände in die Anstalt einbringen und die notwendigen Kontrollen akzeptieren, 163 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 d) sie Dritten gegenüber über Kenntnisse, die sie im Rahmen ihrer Betreuungsarbeit erlangt haben, verschwiegen sind, e) sie Änderungen der persönlichen Verhältnisse (z.B. Wechsel der Wohnanschrift, Namensänderung) rechtzeitig der Anstalt mitteilen. 4 Als Instrumente der Begleitung der Ehrenamtlichen kommen in Betracht: - Einzelgespräche / Reflexionen - Schulungen / Workshops - Supervisionen und - die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch. 5 Ende der Betreuung 5.1 Beendigung durch die Ehrenamtlichen Ehrenamtliche teilen der Anstalt das Ende der Betreuung mit. Die Anstaltsleitung klärt ab, ob dafür Gründe vorliegen, die Anlass für eine Korrektur der Ausgestaltung der ehrenamtlichen Betreuung in der Anstalt sein könnten. Zum Dank für ihre Tätigkeit erhalten die Ehrenamtlichen in der Regel eine von der Anstaltsleitung ausgestellte Urkunde (vgl. Muster, Anlage 3), die ihnen persönlich überreicht oder auf Wunsch zugesandt wird. 5.2 Beendigung durch die Anstalt Stellt sich nachträglich die Nichteignung einer ehrenamtlichen Betreuerin oder eines ehrenamtlichen Betreuers heraus oder ist aus anderen Gründen die vertrauensvolle Zusammenarbeit gestört, widerruft die Anstaltsleitung schriftlich die Zulassung zur ehrenamtlichen Betreuung, nachdem zuvor rechtliches Gehör gewährt worden ist. Der Widerruf ist mit einer Begründung zu versehen. Die Zulassung kann auch ohne rechtliches Gehör widerrufen werden, wenn hierfür zwingende Gründe vorliegen. 6 Stärkung des Ehrenamtes durch die Aufsichtsbehörde Das Justizministerium überprüft die Einhaltung dieser Rahmenbedingungen und lädt die Ansprechpersonen für die Ehrenamtlichen zu einer jährlich stattfindenden Besprechung ein. 7 In-Kraft-Treten Diese AV tritt am 1. Mai 2015 in Kraft. Die AV vom 2. April 2009 (4450 - IV B. 56) - JMBl. NW 1987 S. 113 - tritt zeitgleich außer Kraft. 164 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 Anlage 1 zur AV des JM vom 24. April 2015 (4450 - IV. 56) Merkblatt für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Justizvollzug Sie haben sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit im Justizvollzug entschieden. Die nachfolgenden Informationen sollen Ihnen Aufschluss über die Möglichkeiten ehrenamtlicher Betreuung geben und dazu dienen, Sie über die Besonderheiten ehrenamtlicher Arbeit im Strafvollzug zu informieren. Möglichkeiten ehrenamtlicher Betreuung Ehrenamtliche Betreuung trägt dazu bei, Gefangene bei der Lösung persönlicher Schwierigkeiten zu unterstützen, schulische und berufliche Bildung zu fördern, die Entlassungsvorbereitung und die Eingliederung in das Leben in Freiheit zu unterstützen und, soweit möglich, der oder dem Entlassenen mit Rat und Hilfe beizustehen. Dazu können Einzel- und Gruppengespräche, die Anknüpfung vertrauensvoller Kontakte, die Förderung der Teilhabe an gesellschaftlicher Kommunikation, Hilfen zur Aus- und Fortbildung, Mitwirkung bei der Freizeitgestaltung (einschließlich des Sports) sowie Hilfe bei der Beschaffung von Arbeit und Unterkunft dienen. Sie haben die Möglichkeit, Ihre besonderen Fähigkeiten in die Betreuungsarbeit einzubringen. Bedingungen ehrenamtlicher Betreuung Vor der Aufnahme einer ehrenamtlichen Betreuung im Strafvollzug sollten Sie die nachfolgenden Aspekte einer realistischen Überprüfung unterziehen: Steht Ihnen ausreichend Zeit für eine kontinuierliche Arbeit zur Verfügung? Welche Motivation haben Sie, sich mit Gefangenen ehrenamtlich zu beschäftigen? Welche Rollen nehmen Sie gegenüber der Institution und gegenüber den Gefangenen ein? Die Justizvollzugsanstalt stellt Ihnen eine Ansprechperson zur Seite, mit der Sie alle Fragen, die in Zusammenhang mit Ihrer Tätigkeit stehen, erörtern können. Die Justizvollzugsanstalt informiert Sie über die für die jeweilige Anstalt wichtigen Regeln und Bedingungen. Dazu gehört u. a., ob und in welchem Umfang Sie Gegenstände mitbringen dürfen bzw. ob und ggf. welche Gegenstände Sie von Gefangenen annehmen dürfen. Im sensiblen Arbeitsumfeld Justizvollzug sollte eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Bediensteten der Justizvollzugsanstalt selbstverständlich sein. Daher benachrichtigen Sie bitte unverzüglich Ihre Ansprechperson oder auch die Anstaltsleitung über besondere Vorkommnisse und Tatsachen, die Sie bei Ausübung Ihrer Betreuungstätigkeit erfahren und die den Verdacht einer der in § 138 StGB aufgeführten Straftaten begründen oder die Sicherheit und Ordnung der Justizvollzugsanstalt gefährden könnten. Über alle Angelegenheiten, die Ihnen bei der Ausübung Ihrer Tätigkeit zur Kenntnis gelangen und welche vertraulich sind, insbesondere Namen und persönlichen Verhältnisse der Gefangenen, haben Sie gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu wahren, dies gilt auch für die Zeit nach Beendigung Ihrer Tätigkeit. 165 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 Anlage 2 zu der AV des JM vom 24. April 2015 (4450 - IV 56) Justizvollzugsanstalt _______________________ Az.:___________________ Herr/Frau (Name, Vornamen) Geb.-Datum: Geb.- Ort: Anschrift: Staatsangehörigkeit: Nummer des Personalausweises: Erklärung 1. Die Rahmenbedingungen (AV des JM vom .April 2015) und das „Merkblatt für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer im Justizvollzug“ sind mit mir erörtert und im Anschluss daran ausgehändigt worden. Ich verpflichte mich, die dort aufgeführten Hinweise zu beachten. 2. Im Hinblick auf meine künftige Tätigkeit in der Justizvollzugsanstalt ………………. erkläre ich mich einverstanden, dass von dort über mich eine unbeschränkte Auskunft aus dem Zentralregister bei dem Bundesamt für Justiz angefordert wird. 3. Mir ist bekannt, dass ich gem. § 2 Abs.1 Nr. 10 in Verbindung mit §§ 7 und 8 Sozialgesetzbuch Siebtes Buch (SGB VII) bei der Ausübung meiner ehrenamtlichen Tätigkeit gesetzlichen Unfallschutz genieße. 4. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die bei der Erfüllung der Betreuungsaufgaben entstehenden angemessenen Auslagen nach der Rundverfügung des Justizministeriums vom 11.10.2004 (4454 - IV B.2) nur auf Antrag und im Rahmen der hierfür verfügbaren Haushaltsmittel erstattet werden können. Ein Rechtsanspruch auf Auslagenersatz besteht nicht. Ein entsprechender formloser Antrag ist nach Entstehen der Auslagen einzureichen. 5. Herr / Frau _________________________________________________ steht als Ansprechperson für sämtliche Fragen, die im Zusammenhang mit meiner Betreuungsarbeit stehen, zur Verfügung. 166 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 6. Mir wurde ein Ausweis ausgehändigt, der nur in Verbindung mit dem Bundespersonalausweis für die Justizvollzugsanstalt __________ gültig ist. Die Zulassung für eine andere Justizvollzugsanstalt ist damit nicht verbunden. Nach Beendigung der ehrenamtlichen Betreuung werde ich den Ausweis unaufgefordert zurückgeben. 7. Ich bin damit einverstanden, dass meine Personalien und meine Anschrift elektronisch gespeichert werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme durch Bedienstete der Anstalt. Ich bin darauf hingewiesen worden, dass meine Daten in der IT-Fachanwendung "SoPart" für die ambulanten und stationären Sozialen Dienste aufgenommen werden und somit auch nach der Entlassung der oder des von mir betreuten Gefangenen dem ambulanten und stationären Sozialen Dienst zur Verfügung stehen. 8. Die Zulassung als ehrenamtliche/r Betreuer/in kann widerrufen werden, wenn meine Nichteignung nachträglich festgestellt wird oder wenn die vertrauensvolle Zusammenarbeit aus anderen Gründen gestört ist. 9. Eine Durchschrift dieser Erklärung habe ich erhalten. _________________, den ________________ (Ort) (Datum) ______________________ (Unterschrift) 167 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 Anlage 3 zu der AV des JM vom 24. April 2015 (4450 - IV. 56) (Landeswappen) Aus Anlass des Ausscheidens aus der Tätigkeit als ehrenamtliche Betreuerin/ als ehrenamtlicher Betreuer spreche ich Frau/Herrn für die im Justizvollzug des Landes Nordrhein- Westfalen geleisteten wertvollen Dienste Dank und Anerkennung aus. (Ort und Datum) Die Leiterin/Der Leiter der Justizvollzugsanstalt für das Land Nordrhein-Westfalen (Unterschrift) 168 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 Bekanntmachungen Nr. 10. Übersicht über die Geschäfte der Notarinnen und Notare im Land Nordrhein-Westfalen für das Jahr 2014 Bekanntmachung d. JM vom 10. April 2015 (3832 E - Z. 11) - JMBl. NRW S. 169 (Letzte Übersicht für das Jahr 2013 im JMBl. NRW 2014 S. 128) OLG-Bezirk vorh. Urkunds- Unterschrifts- Verfü- Vermittlungen Sonstige Wechsel- Summe aller Notar- geschäfte beglaubigungen gungen von Beurkun- und Urkundsgeschäfte v.T.w. Auseinander- dungen stellen nach der mit ohne Urkunden- Entw. Entw. 4 5 setzungen Scheck- (Spalten 3 und 9 proteste zusammen) 9 10 Rolle 1 2 3 6 7 8 Gebiet des Anwaltsnotariat Düsseldorf 154 66.369 16.309 11.396 2.498 32 36.134 6 66.375 Hamm 1495 664.669 147.557 157.625 25.310 727 333.450 60 664.729 zusammen 1.649 731.038 163.866 169.021 27.808 759 369.584 66 731.104 Düsseldorf 141 299.775 54.975 97.100 11.382 0 136.318 10 299.785 Köln 169 346.647 60.766 104.310 13.786 3 167.782 2 346.649 zusammen 310 646.422 115.741 201.410 25.168 3 304.100 12 646.434 NRW 1.959 1.377.460 279.607 370.431 52.976 762 673.684 78 1.377.538 Vorjahr 2.003 1.402.058 291.918 371.043 56.943 626 681.828 158 1.402.216 Gebiet des Nurnotariats 169 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 Nr. 11. Bekanntmachung der Hauptschwerbehindertenvertretungen Bekanntmachung d. JM vom 10. April 2015 (7621 - Z. 14) - JMBl. NRW S. 170 1. Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richterinnen und Richter der ordentlichen Gerichtsbarkeit Richterin am Amtsgericht Andrea Butenuth Amtsgericht Düsseldorf 1. Stellvertreterin Richterin am Landgericht Dorothea Schönemann-Koschnick Landgericht Wuppertal 2. Stellvertreterin Richterin am Oberlandesgericht Elke Uetermeier Oberlandesgericht Hamm 2. Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Richterinnen und Richter der Sozialgerichtsbarkeit Richter am Landessozialgericht Heinrich Schäfer Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen Stellvertreter Richter am Landessozialgericht Dr. Tobias Kador Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen 3. Hauptschwerbehindertenvertretung der schwerbehinderten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte Staatsanwalt Stephan Oertgen Staatsanwaltschaft Wuppertal Stellvertreter Staatsanwalt Elmar Köstner Staatsanwaltschaft Köln 4. Hauptschwerbehindertenvertretung des Geschäftsbereichs Justiz (außer richterlicher- und staatsanwaltlicher Dienst) bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Justizamtsinspektor Günter Uhlworm Amtsgericht Aachen 1. Stellvertreter Erster Justizhauptwachtmeister Marko David Amtsgericht Aachen 170 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 2. Stellvertreter Justizhauptsekretär Wolfgang Schasse Oberlandesgericht Hamm 3. Stellvertreter Justizamtsinspektor Heinz Erl Landgericht Essen 4. Stellvertreter Justizamtsinspektorin Susanne Schmitz Staatsanwaltschaft Mönchengladbach 5. Hauptschwerbehindertenvertretung des Geschäftsbereiches Justizvollzug bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Justizvollzugsamtsinspektor Rainer Fregonese Justizvollzugsanstalt Bochum 1. Stellvertreter Justizvollzugsamtsinspektor Armin Kersting Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel 2. Stellvertreter Regierungsamtsinspektor Thomas Rüter Justizvollzugsanstalt Werl 3. Stellvertreter Regierungshauptsekretär Hans Egon Haubold Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter am AG: Richter Christoph Schöppner in Mönchengladbach; z. Regierungsdirektorin: Oberregierungsrätin Christel Nolte aus Wuppertal; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Gabriele Gängler aus Duisburg. Versetzt: Justizhauptsekretärin Michaela Dohmen aus Düsseldorf zum Landesamt für Finanzen in Düsseldorf, Barbara Lübke aus Düsseldorf zum Landesamt für Finanzen in Düsseldorf. Ruhestand: Richter am AG Jochen Hinninghofen und Reinhard Mersmann in Dinslaken, Sozialamtmann Rudolf Bach aus Duisburg; Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. - Otto Thiel aus Moers; Justizamtsinspektor/in Gerlinde Kneblewski, Dagmar Bullmahn aus Düsseldorf, Wolf Rüdiger 171 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 Ott aus Remscheid; Justizobersekretärin Marita Vieten aus Mönchengladbach und Erster Justizhauptwachtmeister Friedhelm Janicki aus Duisburg. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Dr. Dominik Erm, Thorsten Huber, Michaela Luhs, Anika Spangenberg, Dr. Jens Stammer, Jan-Herbert Wentzel. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Amtsanwältin: Justizoberinspektorin Miriam Abels in Düsseldorf, Marlies Askamp in Wuppertal und Justizinspektorin Melanie Wefers in Mönchengladbach; z. Ersten Justizhauptwachtmeisterin: Justizhauptwachtmeisterin Saskia Kempkes in Duisburg. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Zulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken: Bertram Carow, Dr. Miriam Dahm, LL.M., Jörg Kartenberg, Maike Richterich, Stefan Sander u. Heiko Schöning, LL.M. in Duisburg, Stefanie Alexander, LL.M., Agnes Belke, Cristina Böckle, Patrick Bölling, Gregor von Bonin, Dr. Adrian Cavin, LL.M., Christoph Dänzer-Vanotti, JuliaKathrin Edelburg, Marco Hamm, Hilmar Hütten, LL.M., Benjamin Jaekel, Dr. Rebecca Jansen, Florian Klein, Stefanie von Knobloch, Anna Kräling, Sophia Künze, Markus Linnartz, LL.M., Dr. Lars Menninger, Maximilian Michelsen, Golo Müller, Stephan Manuel Nagel, LL.M., Kerstin Otto, LL.M., Sophie Ratzke, LL.M., Nicolas Schmidt-Menscher, LL.M., Fernando Sempere Culler, Pelin Sen, Jens Philip Stenmans, Pia Stoffels, Barbara Thiemann, LL.M. (Bristol), Dr. Hanna Tholen, Christian Thomas, Maximilian Töllner, Vivien Tzelepis, Anne de Veen, LL.M., Kristin Wieneke u. Michael Wink in Düsseldorf, Bernard J.M. Kirschbaum in Erkrath, Andreas Welter in Grevenbroich, Stephanie Langer in Haan, Anna Michalek in Langenfeld, Dr. Florian Dressel u. Volker Gollin in Mönchengladbach, Heinrich Große-Venhaus in Monheim, Gregor Quodbach in Neuss, Angelika Grigg u. Andrea Wiatrz in Oberhausen, Svetlana Bayer, Christina Dillenburg u. Sevket Bilgic in Solingen, Walter Zimmermann in Sonsbeck, Sabrina Hoppe in Weeze, Armin Gasper in Wuppertal. Gelöscht: Alexander Ritter, Simone Besso, Eva Maria Papendorf, Matthias Kleffner, LL.M., Felix Susat, Eva Weber, Verena Höfer, Dr. Christopher Breith, Marc-Henning Galperin, Martin Tschäge, LL.M., Dr. Robert Bauer, Anna Weckendorf, Erik Gelke, Dr. Wiltrud Christine Radau, Ulrich Neumann, Sebastian Anton Kemper, Dr. Martin Quabeck, Sebastian Schmidt-Volf, Dr. Peter Wichelhaus, Heidi Meyer-Strüvy, Eda Andirirbu, Katja Bertmann, LL.M., Maike Kerstin Greß, Marianne Schollen, Aline Heurley, Oliver Sauberschwarz, Dr. Max Bönner, Eva-Maria Mayer, Dr. Christoph Fritz, Alexander Kerntopf, Liane Lohausen, René Zimmermann, Patrick Härle, Jan Gerrit Kehbel, Jens Perske, Ji-Hyeun Andreas Yoon, Hans-Joachim Hillmann, Scharareh Mansouri, Darina Finsterer, Lars Blackstein, Kristina Brinkmann, Anita Hellebrandt, HansJürgen May, Stefan Artz, Hans Peter Fuchs u. Kerstin Küpper. Bestellt zum/zur Notar/Notarin: Notarassessor/in Dr. Christine Kaufmann in Remscheid und Dr. Michael Schüller in Velbert. 172 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 Verlegung des Amtssitzes: Notar Dr. Joachim Tebben von Pulheim nach Düsseldorf. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Hanns Henning Klingen in Oberhausen. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richterin am LG: Richterin am LG Beate Schlingmann in Bielefeld; z. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. -: Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter Klaus Dieter Solbach in Siegen, z. Richter am LG: Richter Daniel Große-Kreul in Bochum u. Richter Michael Krack in Hagen; z. Sozialoberamtsrätin/-amtsrat: Sozialamtsrätin/-amtsrat Iris Belecke-Severin in Arnsberg und Reinhard Schweinsberg in Essen. Versetzt: Richter am AG Benjamin Fritzsche von Siegen nach Olpe u. Richterin am AG Inga Völkel von Olpe nach Siegen. Ruhestand: Justizamtfrau Petra Schmidt in Siegen; Justizamtsinspektor Gerhard Voß in Paderborn. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Dr. Florian Bartels, Timo von der Beeck, Yasemin Getboga, Katharina Hitz, Raphaela Hüttenhölscher, Luzie Kampelmann, Lena Lesch und Stefanie Stelzig. Ausgeschieden: Richterin Dr. Anne Karkmann durch Zuweisung an das Finanzgericht Münster. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Silke Spierling in Bielefeld, z. Justizoberamtsrat BesGr. A 13 m. AZ -: Justizoberamtsrat Rolf Gerlach in Münster. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Jan Finke, Katrin Gröne, Laura Constanze Hinz und Moritz Kutkuhn. 173 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Katja Bertmann, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Münster, Susanne Bünten in Witten, Christoph Cöster in Hagen, Veit Demmig in Hamm, Tobias Eskowitz in Dortmund, Zeliha Evlice in Löhne, Daniel Frey in Bielefeld, Akin Hafizogullari in Datteln, Martin Herzer in Iserlohn, Sarah Kadur in Bielefeld, Martina Kitts, LL.M. Lüdinghausen, Anja Kristina Korth in Bielefeld, Sacha Léger in Sprockhövel, Ute Lienenlüke in Bielefeld, Nadine Marchewitz in Soest, Dr. David Poguntke in Bielefeld, Marvin Rautenberg in Essen, Funda Sacu in Bielefeld, Melanie Schulze in Lennestadt, Nina Alexandra Stephan in Essen, Martin Tschäge, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Tatjana Wink in Siegen. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte Oliver Meinert in Bielefeld, Markus Höh in Lüdenscheid. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Rechtsanwalt und Notar Reinold Kerkhoff in Arnsberg , Peter Stickel in Meschede , Karl-Ludwig Jöstingmeier in Halle (Westf.), Jürgen Masling in Essen, Peter Brinkmann in Essen-Steele. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Klaus Drössmar in Essen. Löschungen als Rechtsanwalt: Dr. Kathrein Becker in Witten, Julia Pröpper in Lennestadt, Viktor Friesen in Paderborn, Sandrina Jaskulski in Werne, Stefan Walker in Rheine, Angelika Ploetz-Gorray in Ahlen, Gerhard Thees in Bünde, Peter Klostermann in Bocholt, Werner Habbel in Finnentrop, Ulrich Ostermeier in Oerlinghausen, Sarah Buschert in Gelsenkirchen, Corinna Helbert in Hattingen, Susann Ehrmann in Arnsberg, Ludwig M. Busch in Marl. Abgabe in andere Kammerbezirke: Heiko Schöning, LL.M. (InfoR) in Hagen, Christina Dillenburg in Essen, Cornelia Kemna in Hagen, Anne Seidel in Essen, Martin Sievers in Bielefeld. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter am AG - als der ständige Vertreter eines Dir. -: Richter am AG Thomas Bischoff in Aachen; z. Richter am LG: Richter Pascal Philippe Hase in Köln; z. Obergerichtsvollzieherin: Gerichtsvollzieherin Petra Muhr in Köln. Versetzt: Richter am LG Bastian Sczech vom AG zum LG in Bonn. 174 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 Ruhestand: Richter/in am OLG Doris Appel-Hamm, Dr. Dirk Halbach, Christfried Schlemm u. Reinhard Thiesmeyer; Richterin am LG Irmgard Mostardt in Köln, Justizamtsrat Gerard Graßhoff in Wermelskirchen, Justizamtsinspektor/Justizamtsinspektorin: Roswitha Klütsch in Euskirchen u. Gottfried Houf in Wipperfürth; Justizvollstreckungshauptsekretär Horst Slottke in Kerpen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Katrin Arnold. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Leitenden Oberstaatsanwalt - BesGr. R 3 -: Oberstaatsanwalt Andreas Lorscheid aus Bonn b. d. GStA, z. Oberamtsanwalt: Amtsanwalt Frank Heinen in Aachen. Ausgeschieden: Staatsanwalt Peter Axel Werning aus Köln auf eigenen Antrag. Ruhestand: Leitender Oberstaatsanwalt Heiko Manteuffel in Köln, Leitender Oberstaatsanwalt Ernst Albrecht b. d. GStA. LSG und Sozialgerichte Ernannt: z. Richter am SG als weit. Aufsicht führender Richter: Richter am SG Matthias Bünger in Detmold: z. Richter/in am SG: Richterin kraft Auftrags Dr. Andrea Ermacora in Aachen, Richter Hartwig Specker in Köln; z. Regierungsamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. -: Regierungsamtsinspektorin Monika Helene Kanthack in Münster; z. Justizhauptwachmeister: Benjamin Spilker in Detmold. Versetzt: Richterin am SG Dr. Andrea Ermacora vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration nach Aachen. Ruhestand: Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Rolf Hageböcker in Duisburg. Ausgeschieden: Richterin Jana Christina Voss-Brück aus Essen auf eigenen Antrag. 175 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Daniel Beindorf, Julia Boermann, Hacer Bolat, Rebecca Kathrin Döring, Nina-Claire Himpe, Clara Marie Moos. Finanzgerichte Ernannt: z. Richter am FG: Richter Dr. Philipp Böwing-Schmalenbrock in Münster. Ausgeschieden: Vors. Richterin am FG Dr. Sabine Haunhorst in Münster durch Versetzung an den Bundesfinanzhof. LAG-Bezirk Hamm Ernannt: z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Uwe Kosick in Hamm. Justizvollzug Ernannt: z. Leitenden Regierungsdirektor - BesGr. A16 m. AZ -: Leitender Regierungsdirektor Thomas König in Bochum; z. Dekanin: Pfarrerin - BesGr. A 14 - Uta Klose in Bochum; z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Michaela Voßhagen in Hagen; z. Regierungsrätin: Assessorin Alexandra Chinchilla Cartagena in Bielefeld-Senne; z. Sozialoberamtsrat: Sozialamtsrat Jürgen Taege in Gelsenkirchen; z. Regierungsoberamtsrätin: Regierungsamtsrätin Beatrix Mühlhans in Gelsenkirchen; z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Dirk Nelle in Werl; z. Regierungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Kerstin Linde in Herford; z. Justizvollzugsamtsinspektor BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Heinrich Wittenborg in Bielefeld-Brackwede; z. Justizvollzugsamtsinspektor : Justizvollzugshauptsekretär/in Peter Henke u. Michael Koch in Bielefeld-Senne, Uwe John in Fröndenberg, Robert Busch, Jürgen Franken, Bettina Grothof, Thomas Houwman, Andreas Jansen, Uwe Jansen, Sylvia Joeris, Michael Körner, Reinhard Lennartz, Frank Pelloth, Michael Reimund u. Marco Wardecki in Heinsberg; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär André Klarczynski, Markus Lücking u. Rainer Noll in Bielefeld-Senne; z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretärin Anja Gier in Aachen. Ruhestand: Oberlehrer Aloys Ink in Geldern, Justizvollzugsamtsinspektor Werner Aretz, Leo Dahlmanns, Heinz Laufens u. Dieter Staas in Heinsberg, Hans-Jürgen Gierlichs u. Jürgen Koball in Remscheid, Betriebsinspektor Dieter Hanke in Heinsberg. 176 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Präsidentin o. Präsident d. VG (R 4) in Arnsberg 1 Leitende Oberstaatsanwältin o. Leitender Oberstaatsanwalt (R 4) b. d. StA in Münster 1 Leitende Oberstaatsanwältin o. Leitender Oberstaatsanwalt (R 4) b. d. StA in Bonn 1 Vors. Richterin oder Vors. Richter am OLG (R 3) in Düsseldorf 1 Vizepräsidentin o. Vizepräsident d. LG (R 2 m. AZ.) in Paderborn 1 Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Gelsenkirchen 1 Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt - als der ständ. Vertr. e. LOStA (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Dortmund 1 Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt - als der ständ. Vertr. e. LOStA (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Bonn 1 Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Wesel 1 Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Moers 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Bonn 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Bochum 177 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 1 Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri. - (R 2) b. d. AG Detmold 1 Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Dortmund 1 Richterin o. Richter am FG in Münster Bewerbungen sind innerh. einer Frist von zwei Wochen auf dem Dienstweg einzureichen; Bewerber/innen, die nicht im öffentlichen Dienst stehen, reichen ihre Bewerbung bei dem Präs. d. FG in Münster ein. Wegen der Einstellungsvoraussetzungen wird auf das JMBl. NRW Nr. 21 v. 1. November 2011 Bezug genommen. 1 Richterin o. Richter am AG in Krefeld 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Bochum 1 Richterin o. Richter am ArbG in Köln je 1 Amtsanwältin o. Amtsanwalt in Arnsberg, Bochum, Essen u. Hagen je mehrere Amtsanwältin o. Amtsanwalt in Bielefeld u. Münster 1 Regierungsamtsrätin o. Regierungsamtsrat - Vollzugsabteilungsleiterin oder Vollzugsabteilungsleiter - b. d. JVA Bielefeld-Senne 1 o. mehrere Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Duisburg 1 Sozialamtfrau o. Sozialamtmann mit gleichzeitiger Eignung für die Übertragung der Geschäfte einer Abteilungsleiterin/eines Abteilungsleiters b. d. JVA Düsseldorf - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Düsseldorf angefordert werden- 1 Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor b. d. JVA Düsseldorf 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) nach dem Funktionenkatalog (FN 3 z. BesGr. A9 mD BBesG) - Bereichsleiter/ in - b. d. JVA Schwerte 1 Justizvollzugsamtsinspektorin oder ein Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleitung der Zweiganstalt Dinslaken - b. d. JVA Duisburg-Hamborn - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Duisburg-Hamborn angefordert werden - 2 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) Bereichsleiter/in der Hafthäuser C und E - b. d. JVA Moers-Kapellen - die Stellenbeschreibungen mit den Anforderungsprofilen können bei der Leiterin der JVA Moers-Kapellen angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - A 9 m. AZ. - Suchtberater/in - b. d. JVA Bielefeld-Brackwede - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Bielefeld-Brackwede angefordert werden 178 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 3 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) b. d. JVA Moers-Kapellen mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Schwerte 2 Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär (A 8) b. d. JVA Moers-Kapellen mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Schwerte 2 Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister (A8) b. d. JVA Castrop-Rauxel Dozent/in an der FHR NRW (höherer Vollzugs- und Verwaltungsdienst) Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen sucht eine Beamtin/einen Beamten des höheren Vollzugs- und Verwaltungsdienstes, die/der bereit ist, im Abordnungsverhältnis ab dem 1. August 2015 für mehrere Jahre als Dozent/in im Fachbereich Strafvollzug an der Fachhochschule tätig zu werden. Die Dozententätigkeit ist auf längstens sieben Jahre befristet. Von den Bewerbern/Bewerberinnen wird die Bereitschaft zur Mitarbeit in dem der Fachhochschule angegliederten Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen erwartet. Die ausgeschriebene Stelle kann ggf. auch mit mehreren Teilzeitkräften besetzt werden. Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs.3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Bewerbungen sind bis zum 15. Mai 2015 auf dem Dienstweg an den Direktor der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen zu richten. Dozent/in an der FHR NRW (gehobener Vollzugs- und Verwaltungsdienst) Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen sucht einen Beamten/eine Beamtin des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes, der/die bereit ist, im Abordnungsverhältnis ab dem 1. August 2015 für mehrere Jahre als Dozent/in an der Fachhochschule im Fachbereich Strafvollzug vor allem die Studienfächer „Haushaltsrecht" und "Tarifrecht" zu lehren. Die Dozententätigkeit ist auf längstens sieben Jahre befristet. Die ausgeschriebene Stelle kann ggf. auch mit mehreren Teilzeitkräften besetzt werden. Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. 179 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 9 Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs.3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Bewerbungen sind bis zum 15. Mai 2015 auf dem Dienstweg an den Direktor der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen zu richten. Gruppenleiterin o. Gruppenleiter b. d. LG Essen Bei dem Landgericht Essen sind demnächst zwei Dienstposten eines Gruppenleiters/ einer Gruppenleiterin des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Leiter/in d. Vollzugsgeschäftsstelle/Zahlstelle b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel Bei der JVA Wuppertal-Vohwinkel ist die Funktion d. Leiters/Leiterin d. Vollzugsgeschäftsstelle/Zahlstelle zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Bandbreite der BesGr. A 8 bis A 9 BBesO i. d. F. d. ÜBesG NRW zugeordnet. Ein Anspruch auf eine Beförderung kann aus der Übertragung dieser Funktion nicht hergeleitet werden. Das Stellen- und Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Wuppertal-Vohwinkel angefordert werden. 180 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 10 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Mai 2015, Nr. 10 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Erteilung von Kopien oder Ausdrucken an Bevollmächtigte…………………………….. 181 Verhaltensvorschriften für Jugendarrestanten…………………………………………….. 182 Bekanntmachungen Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW………………………………….. 182 Übersicht über die Geschäftstätigkeit der Vollstreckungsbeamten………………………. 183 Schließung der Justizvollzugsanstalt Büren……………………………………………….. 185 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 185 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 188 Allgemeine Verfügungen Nr. 17. Erteilung von Kopien oder Ausdrucken an Bevollmächtigte AV d. JM vom 4. Mai 2015 (1400 - I. 144) - JMBl. NRW S. 181 1 Im Interesse der Geschäftsvereinfachung haben die Gerichte Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten Kopien oder Ausdrucke in dem in KV-Nr. 9000 Abs. 3 (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), KV-Nr. 2000 Abs. 3 (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG) und KV-Nr. 31000 Abs. 3 (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG) bezeichneten Umfang ohne ausdrücklichen Antrag zu erteilen; insoweit gilt ein Antrag auf Erteilung von Kopien oder Ausdrucken als stillschweigend gestellt. Hinsichtlich der in KV-Nr. 9000 Abs. 3 Nr. 3, KV-Nr. 2000 Abs. 3 Nr. 3 und KV-Nr. 3100 Abs. 3 Nr. 4 genannten Kopien oder Ausdrucke der Niederschriften gilt dies bei den Gerichten der ordentlichen Gerichtsbarkeit jedoch nur für die in Teil 1 Hauptabschnitt 2 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) und in Teil 1 Hauptabschnitt 1 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 Fam-GKG) aufgeführten Prozessverfahren und Ehe- und Folgesachen, sowie in Lebenspartnerschaftssachen, die die Aufhebung der Lebenspartnerschaft auf Grund des Lebenspartnerschaftsgesetzes und die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Lebenspartnerschaft zum Gegenstand haben. 181 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 10 In der Rechtsmittelinstanz können die Gerichte eine Ausfertigung ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe in den in KV-Nr. 9000 Abs. 3 (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG), KV-Nr. 2000 Abs. 3 (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 FamGKG) und KV-Nr. 31000 Abs. 3 (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GNotKG) bezeichneten Umfang auch ohne ausdrücklichen Antrag fertigen und den Akten bei Rücksendung an die Vorinstanz beifügen. Im Übrigen ist in a) arbeitsgerichtlichen Verfahren bei anderen Vertretungen nach § 11 ArbGG, b) finanzgerichtlichen Verfahren bei anderen Vertretungen nach § 62 FGO, c) sozialgerichtlichen Verfahren bei Vertretungen nach § 72 SGG (besonderer Vertreter) und § 73 SGG (Bevollmächtigte und Beistände), d) verwaltungsgerichtlichen Verfahren bei anderen Vertretungen nach § 67 VwGO Abschnitt 1 Satz 1 entsprechend anzuwenden. Bei den Gerichten der Verwaltungs-, der Finanz-, der Sozial- und der Arbeitsgerichtsbarkeit gilt dies nicht für die in Nr. 9000 Abs. 3 Nr. 2 des Kostenverzeichnisses (Anlage 1 zu § 3 Abs. 2 GKG) genannten Ausfertigungen. 2 Diese AV tritt am Tage nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die AV vom 30. November 2004 (1400 - I. 144) - JMBl. NRW 2005 S. 2 - außer Kraft. Nr. 18. Verhaltensvorschriften für Jugendarrestanten AV d. JM vom 8. Mai 2015 (4411 - IV B. 20) - JMBl. NRW S. 182 1 Aufhebung Die AV d. JM vom 1. Februar 1980 (4411 – IV B. 20) wird aufgehoben. 2 In-Kraft-Treten Diese AV tritt am 15. Mai 2015 in Kraft. Bekanntmachungen Nr. 12. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 29. April 2015 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 182 - Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestelle gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Mohammad Azam Becker, Finkenstr. 12 a, 33609 Bielefeld, Tel.: 0521-5237990 Fax: 0521-5237990 E-Mail: [email protected] 182 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 10 Nr. 13. Übersicht über die Geschäftstätigkeit der Vollstreckungsbeamten (Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte der Justiz) im Haushaltsjahr 2014 Bekanntmachung des JM vom 4. Mai 2015 (2346 - Z. 1) - JMBl. NRW S. 183 - Übersicht für das Jahr 2013 im JMBl. NRW 2014 S. 192 - A. Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher Lfd. Nr. OLG-Bezirk Zahl der Verfahren VolldurchgeGerichtsvoll- Zustellungen Zustellungen Protest- Zwangsvoll- durchgestreckungs- auf Abnahführten führten unter Mitwir- aufträge streckungsvom Gezieher (einme der aufträge Vorund sonsti- Versteigekung der richtsvollschl. Hilfskräfpfändungen der Justiz- Vermögensrungen gen AufträPost zieher perte) auskunft behörden ge sönlich bewirkt 1 2 1 2 3 4 5 Düsseldorf Hamm Köln Summe 2014 Summe 2013 3 242,77 450,38 209,83 902,98 939,89 4 175.794 390.755 100.328 666.877 663.440 5 176.921 427.733 106.278 710.932 700.215 6 27 6 45 78 811 7 245.715 386.521 188.868 821.104 982.255 8 9 10 36 248 88 372 1.075 527 1.888 728 3.143 3.777 22.442 45.155 16.989 84.586 62.286 183 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers 11 265.946 444.005 223.234 933.185 538.656 Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 10 B. Vollziehungsbeamtinnen und -beamte der Justiz Lfd. Nr. OLG-Bezirk 1 2 1 2 3 4 5 Düsseldorf Hamm Köln Summe 2014 Summe 2013 Zahl der Vollziehungsbeamten (einschl. Hilfskräfte) Vollstreckungsaufträge der Justizbehörden 3 4 6,60 7,76 8,49 22,86 31,19 5.871 5.833 12.524 24.228 49.946 184 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 10 Nr. 14. Schließung der Justizvollzugsanstalt Büren Bekanntmachung des JM vom 30. April 2015 (4402 - IV. 1 Sdb. Büren) - JMBl. NRW. S. 185 Die Justizvollzugsanstalt Büren wird mit Ablauf des 03.05.2015 geschlossen. Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Staatsanwaltschaften Versetzt: Justizobersekretärin Lysann Dorogi und Justizsekretär Klaus Fiebig aus Düsseldorf zum Landesamt für Besoldung und Versorgung. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter/in am LG: Richterin am LG Katharina Killing in Essen und Richter am LG Tim Schlözer in Dortmund; z. Richter/in am AG: Richter/in Thomas Goerge und Julia Jacobs in Bochum; z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Detlev Wuwer in Dortmund. Ruhestand: Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ -: Alfred Amshoff in Borken, Justizoberamtsrat Burghardt Müller in Hagen, Justizamtsinspektorin - BesGr. A 9 m. AZ. - Auguste Funke in Marsberg u. Carola Trumbach in Witten, Justizamtsinspektor Karl Heinz Baum in Arnsberg, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A 9 m. AZ. - Ulrich Busse in Bad Oeynhausen. Verstorben: Direktor des AG Dr. Guido Klein in Halle. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor Dr. Marius Leven u. Marco Papa. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt - als der ständige Vertreterin eines/einer Leitenden Oberstaatsanwalts/Leitenden Oberstaatsanwältin - BesGr. R 2 mit AZ -: Oberstaatsanwalt Ulrich Hettwer aus Hamm in Hagen; z. Staatsanwalt als Gruppenleiter: Staatsanwalt Matthias Rhode u. Diet185 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 10 rich Streßig in Bochum; z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Linda Bertram in Bielefeld; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Susanne Kahlert aus Detmold in Bielefeld; z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Mareike Engel in Bielefeld; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Heike Thiemann in Bochum. Ruhestand: Justizamtsinspektorin Kathi Schöningh in Münster. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Dr. Anna Labitzke Rathert (bisher RAK Berlin) in Recklinghausen. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwältin/Rechtsanwalt Ivonne Bartling in Bielefeld und Manfred Westermann in Greven. Verlegung des Amtssitzes: Rechtsanwalt und Notar Dr. Jens Schade von Bocholt nach Rhede. Löschungen als Rechtsanwalt: Dr. h.c. Ernst-Albrecht von Renesse in Bochum, Dr. Thorsten Berenbrink in Bielefeld, Esther Kessler in Bochum, Gisela Schulze Tast in Coesfeld, Dr. Horst Annecke in Bielefeld, Dietrich von Glasenapp in Barntrup, Bettina Machner in Gütersloh, Beate Hellmich in Hamm, Henning Wietschel in Gütersloh. Abgabe in andere Kammerbezirke: Christoph Dänzer-Vanotti in Essen, Matthias Fischer in Essen, Roswitha Angst in Eslohe, Michael Hellerforth, LL.M. M.A. in Essen, Ulf Stummeyer in Ibbenbüren, Jan Delaveaux in Essen, Björn Taterka in Essen, Carsten Bissa in Dortmund, Carsten Graf von Rex in Essen, Carolin Wolters in Rheda-Wiedenbrück. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am AG Theodor Schwingeler in Köln; z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Nicole Prinz u. Dr. Alexander Christoph Linke in Köln; z. Richterin am AG: Richterin Silvia Karolina Seilstorfer in Köln. Versetzt: Richter am LG Dr. Sebastian Puth als Richter am LG in Aachen. 186 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 10 Ruhestand: Vorsitzender Richter am OLG Werner Schröders, Justizoberamtsrätin - BesGr. A 13 m. AZ. Ingeborg Stötzel in Wipperfürth. Richterin/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Sonja Andrea Lipus, Thomas Nagel u. Maximilian Witt. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Jens Martin Scherf in Köln, z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Eva Thomas in Köln, z. Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ -: Justizoberamtsrat Arthur Heinrich Quilitz in Köln. Richter auf Probe Ernannt: Assessor Marius Saalmann und Gregory Skavron. Finanzgerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter am FG: Richter am FG Ulrich Werning in Münster. Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Erwin Scipio in Werl; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Franca-Carina Büschenfeld, Kerstin Geueke, Anne Langer, Kirstin Plöger u. Jessica Schach in Wuppertal-Ronsdorf; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Thomas Thüring in Gelsenkirchen u. Hans-Joachim Hagge in Rheinbach; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Manfred Oynhausen u. Volker Reichert in Bochum, Danny Janzen in Gelsenkirchen, Hans-Jörg Nawrath in Rheinbach u. Cornelia Weiken in Werl; z. Regierungsamtsinspektor: Regierungshauptsekretär Andreas Wegner in Schwerte; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Lars Bolsen u. Sebastian Freund in Bochum, Daniel Körner u. Marion Ludwig in Gelsenkirchen u. Christian Czysz in Werl. Ruhestand: Leitender Regierungsdirektor Herbert Paffrath in Essen, Justizvollzugsamtsinspektor Johannes Dömer in Bielefeld-Brackwede u. Gerhard Knorn in Werl, Betriebsinspektor Erich Radermacher in Rheinbach. 187 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 10 Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Präsidentin o. Präsident d. LG (R 6) in Bielefeld 1 o. mehrere Vors. Richterin o. Vors. Richter am OLG (R 3) in Düsseldorf mehrere Vors. Richterin oder Vors. Richter am OLG (R 3) in Köln 1 Vors. Richter/in am LAG (R 3) in Hamm 1 Vors. Richter/in am LAG (R 3) in Köln 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am VG in Düsseldorf 1 Direktorin o. Direktor d. AG (R 2) in Halle 1 Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Ratingen 1 Direktorin o. Direktor d. AG (R 1 m. AZ.) in Blomberg 1 Richterin o. Richter am SG in Dortmund 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Essen 1 Richterin o. Richter am AG in Düsseldorf 1 Richterin o. Richter am AG in Düren für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln 1 Richterin o. Richter am AG in Jülich für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln 188 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 10 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Essen - für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm - 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Paderborn - für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm - 1 o. mehrere Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Bonn - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln 1 Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln - die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen - 1 Regierungsamtsrätin o. Regierungsamtsrat - stellvertr. Geschäftsleiter/-in - b. d. VG Minden 1 o. mehrere Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Mönchengladbach 1 Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann b. e. VG o. b. d OVG 1 Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in o. Sachbearbeiter/in - b. d. StA Detmold 1 Justizamtfrau o. Justizamtmann - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen b. d. LG Köln 1 Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in o. Sachbearbeiter/in - b. d. StA Bielefeld 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in Haus 2 - Jugendstrafhaft - b. d. JVA Iserlohn - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Iserlohn angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Ausbildungsleitung - b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf - das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Wuppertal-Ronsdorf angefordert werden - 1 Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor (A 9) - Personalsachbearbeiter/in - b. d. JVA Bochum-Langendreer - Berufsförderungsstätte - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Bochum-Langendreer - Berufsförderungsstätte - angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) - Sport- und Freizeitkoordinator/in - b .d. JVA Castrop-Rauxel - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Castrop-Rauxel angefordert werden - 2 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) b. d. JVA Dortmund 189 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 10 2 Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär (A 8) b. d. JVA Dortmund 1 Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Werl 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) - stellv. Leiter/in der Justizwachtmeisterei - b. d. OLG Düsseldorf 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) - stellvertr. Leiter(in) d. Wachtmeisterei - b. d. StA Bielefeld 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) b. d. StA Siegen 1 o. mehrere Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 5) b. e. StA im GStA-Bezirk Köln je 1 Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Medebach, Warstein, Rheda-Wiedenbrück, Herne, Witten, Blomberg, Kamen, Bottrop, Dorsten, Gelsenkirchen, Gelsenkirchen-Buer, Gladbeck, Hattingen, Altena, Plettenberg, Beckum, Coesfeld, Dülmen, Gronau (Westf.), Lüdinghausen, Tecklenburg, Brakel, Delbrück * je 2 Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Arnsberg, Bocholt, Halle (Westf.), Herford, Lübbecke, Rahden, Lemgo, Lünen, Lüdenscheid, Ahaus, Ahlen, Borken, Warendorf, Lippstadt * je 3 Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Bünde, Iserlohn, Schwelm, Ibbenbüren * je 4 Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Detmold, Unna, Essen, Marl, Rheine * 5 Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Soest * je 6 Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Minden, Bad Oeynhausen, Bochum * je 7 Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Bielefeld, Gütersloh, Paderborn, Siegen * je 8 Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Hamm * je 9 Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Recklinghausen, Dortmund, Hagen, Steinfurt * 14 Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Münster * je 2 Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Duisburg, Duisburg-Ruhrort, Mülheim an der Ruhr * 3 Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Emmerich am Rhein* 4 Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Duisburg-Hamborn* je 6 Notarin o. Notar i. d. AG-Bez. Dinslaken, Oberhausen * * Bewerbungen sind bis zum 15.06.2015 b. d. Präs. d. Landgerichts einzureichen, in deren oder dessen Bezirk sich die Notarstelle befindet. Für die Bewerbung ist nach Möglichkeit der dafür vorgesehene Vordruck RA/Not 1 zu verwenden, der bei der Verwaltung d. Landgerichts ange- 190 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 10 fordert und im Internet unter www.justiz.nrw.de - Stichwort Formulare/Merkblätter - aufgerufen werden kann. Leiter/in d. Vollzugsgeschäftsstelle/Zahlstelle b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel Bei der JVA Wuppertal-Vohwinkel ist die Funktion d. Leiters/Leiterin d. Vollzugsgeschäftsstelle/Zahlstelle zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Bandbreite der BesGr. A 8 bis A 9 m. AZ. BBesO i. d. F. d. ÜBesG NRW zugeordnet. Ein Anspruch auf eine Beförderung kann aus der Übertragung dieser Funktion nicht hergeleitet werden. Das Stellen- und Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Wuppertal-Vohwinkel angefordert werden. Rücknahme: Folgende Ausschreibung aus dem JMBL. NRW Nr. 9 v. 1. Mai 2015 wird hiermit zurückgenommen: Leiter/in d. Vollzugsgeschäftsstelle/Zahlstelle b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel Bei der JVA Wuppertal-Vohwinkel ist die Funktion d. Leiters/Leiterin d. Vollzugsgeschäftsstelle/Zahlstelle zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Bandbreite der BesGr. A 8 bis A 9 BBesO i. d. F. d. ÜBesG NRW zugeordnet. Ein Anspruch auf eine Beförderung kann aus der Übertragung dieser Funktion nicht hergeleitet werden. Das Stellen- und Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Wuppertal-Vohwinkel angefordert werden. 191 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 11 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Juni 2015, Nr. 11 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Erteilung von Urteilskopien oder Urteilsausdrucken an die Rechtsanwaltskammern in Gebührenprozessen…………………………………………………………………………… 192 Bekanntmachungen Übersicht über die Tätigkeit der Schiedspersonen im Jahre 2014………………………. 193 Vorstände der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern…………………………. 194 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 195 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 199 Allgemeine Verfügungen Nr. 19. Erteilung von Urteilskopien oder Urteilsausdrucken an die Rechtsanwaltskammern in Gebührenprozessen AV d. JM vom 15. Mai 2015 (5605 - Z. 37) - JMBl. NRW S. 192 Die AV d. JM vom 3. Februar 2014 (5605 - Z. 37) wird wie folgt geändert: 1. Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Erteilung von Urteilskopien oder Urteilsausdrucken an die Notarkammern und die Rechtsanwaltskammern in Gebührenprozessen“ 2. Abschnitt 1 wird wie folgt gefasst: „In allen Gebührenprozessen, in denen der Vorstand einer nordrhein-westfälischen Notar- oder Rechtsanwaltskammer ein Gutachten erstattet hat, ist diesem eine Kopie oder ein Ausdruck des rechtskräftigen Urteils zu übersenden.“ 3. Diese AV tritt sofort in Kraft. 192 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 11 Bekanntmachungen Nr. 15. Übersicht über die Tätigkeit der Schiedspersonen im Jahre 2014 Bekanntmachung d. JM vom 18.05.2015 (3181 - I. 1) - JMBl. NRW S. 193 Letzte Übersicht für das Jahr 2013 - JMBl. 2014 S. 181 - Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten Lfd. OLG-Bezirk Nr. Zahl der Schiedspersonen Zahl der Anträge auf Schlichtungsverhandlung Zahl der Fälle, in denen beide Parteien erschienen sind Zahl der durch Vergleich erledigten Fälle Zahl der Fälle, in denen eine Partei nicht erschienen ist Summe der Gebühren (ohne Auslagen), die zugeflossen sind Strafsachen Zahl der erteilten Erfolglosigkeitsbescheinigungen gem. § 29 a Abs. 1 Buchst. c) SchAG NRW Zahl der Fälle, in denen der Streit formlos, d.h. ohne Einleitung eines Schlichtungsverfahrens, beigelegt wurde* Zahl der Anträge auf Schlichtungsverhandlung Zahl der Fälle, in denen beide Parteien erschienen sind Zahl der Fälle, in denen der Sühneversuch Erfolg gehabt hat Zahl der Personen, gegen die Ordnungsgeld nach § 39 SchAG festgesetzt worden ist Zahl der Fälle, in denen der Streit formlos, d.h. ohne Einleitung eines Schlichtungsverfahrens, beigelegt wurde* den Gemeinden EURO den Schiedsämtern EURO 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 1 2 Düsseldorf Hamm 261 630 1.340 2.101 1.107 1.750 633 1.080 191 302 234 340 1.350 1.826 325 576 270 489 164 267 10 17 267 325 15.198,70 24.226,40 17.899,65 28.654,84 3 Köln insgesamt 221 897 750 469 109 185 1.150 297 239 125 12 276 11.256,52 11.186,82 1.112 4.338 3.607 2.182 602 759 4.326 1.198 998 556 39 868 50.681,62 57.741,31 * Fälle, in denen die Stellung eines Antrags aufgrund des zwischen Bürger und Schiedsperson geführten Gesprächs über den Streit unterbleibt ("Tür- und Angelfälle") oder in denen die Schiedsperson ein Gespräch zwischen den Streitparteien vermittelt, ohne dass ein förmlicher Schlichtungsantrag gestellt wurde. 193 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 11 Nr. 16. Vorstände der Rechtsanwaltskammern und der Notarkammern Bekanntmachung d. JM vom 26. Mai 2015 (1202 - Z. 42) - JMBl. NRW. S. 194 Bekanntmachung vom 28. Mai 2013 (JMBl. NRW 2012, S. 140) I. Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf setzt sich aufgrund der Neu- bzw. Wiederwahl vom 22.04.2015 seit diesem Tage wie folgt zusammen: Rechtsanwalt Dr. Malte Abel in Meerbusch Rechtsanwältin Dr. Isolde Bölting in Remscheid Rechtsanwalt Dr. Jürgen Breuer in Neuss Rechtsanwalt Dr. André Bruckhaus in Krefeld Rechtsanwalt Dr. Klaus Gründler in Duisburg Rechtsanwalt Michael Grütering in Düsseldorf Rechtsanwalt Titus Heck in Moers Rechtsanwalt Dr. Damian Hecker in Düsseldorf Rechtsanwältin Leonora Holling in Düsseldorf Rechtsanwalt Dr. Claus-Henrik Horn in Düsseldorf Rechtsanwalt Dr. Nikolas Hübschen, LL.M., in Düsseldorf Rechtsanwalt Dr. Andreas Karl in Düsseldorf Rechtsanwalt Dr. Till Christopher Knappke in Düsseldorf Rechtsanwalt Peter Köllner in Voerde Rechtsanwalt Olaf Kranz in Düsseldorf Rechtsanwältin Nicola Kreutzer in Düsseldorf Rechtsanwalt Rolf Krings in Haan Rechtsanwältin Dr. Martina Lewen in Duisburg Rechtsanwalt Dr. Bernd Marcus in Mönchengladbach Rechtsanwalt Hermann Moseler in Duisburg Rechtsanwalt Dr. Sven-Joachim Otto in Düsseldorf Rechtsanwältin Andrea Post in Wuppertal Rechtsanwalt Heinz Rulands in Mönchengladbach Rechtsanwalt Dr. Christian Schmidt in Krefeld Rechtsanwalt Herbert P. Schons in Duisburg Rechtsanwalt Dr. Volker Schumacher in Düsseldorf Rechtsanwalt Karl-Heinz Silz in Goch Rechtsanwalt Dr. Dirk Uwer in Düsseldorf Rechtsanwalt Dr. Philipp Voet van Vormizeele in Neuss Rechtsanwalt Frank Witte in Wuppertal II. Das Präsidium der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf setzt sich aufgrund der Neu- bzw. Wiederwahl in der Vorstandssitzung vom 20.05.2015 wie folgt zusammen: Rechtsanwalt Herbert P. Schons in Duisburg, Präsident Rechtsanwalt Dr. Christian Schmidt in Krefeld, Vizepräsident Rechtsanwalt Titus Heck in Moers, Schriftführer Rechtsanwältin Leonora Holling in Düsseldorf, Schatzmeisterin Rechtsanwalt Olaf Kranz in Düsseldorf Rechtsanwalt Dr. Bernd Marcus in Mönchengladbach Rechtsanwalt Karl-Heinz Silz in Goch Rechtsanwalt Dr. Philipp Voet van Vormizeele in Neuss 194 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 11 Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richterin/Richter am AG: Richterin Corinne Seidel in Duisburg-Ruhrort; z. Justizamtsrätin/ -amtsrat: Justizamtfrau/-amtmann Gabriele Kordus in Düsseldorf und Dieter Gasthaus in Kleve; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister BesGr. A 5 - Wolfgang Steffens aus Erkelenz; z. Ersten Justizhauptwachtmeisterin: Justizhauptwachtmeisterin Susanne Teuerkauf aus Langenfeld. Ruhestand: Richterin am LG Helga zum Bruch und Richterin am AG Petra Peitz in Mönchengladbach. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Dr. Eike Eden und Anita Hellebrandt. Staatsanwaltschaften Ruhestand: Oberstaatsanwalt/-anwältin Klaus Bronny u. Margarita Irene Teschendorf b. d. GStA, Justizamtsinspektorin - BesGr A 9 m. AZ. - Brunhild Reikowski in Duisburg. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor Dr. Christoph Hebbecker. Notare Erreichen der Altersgrenze: Notar Dieter Schulze Horstrup in Duisburg-Hamborn. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter am OLG: Vizepräsident des LG - BesGr. R 2 m. AZ - Wilhelm Sasse aus Paderborn, Vorsitzender Richter am LG Jochen Geue aus Bielefeld u. Richter am OLG HansHerbert Pfeffer-Schrage; z. Richter am OLG: Prof. Dr. Karl Riesenhuber; z. Richter am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - BesGr. R 2 -: Richter am AG Bernhard Wilken in Rheine; z. Richte195 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 11 rin am LG: Richterin Annelen Knierim in Hagen; z. Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizamtsinspektor Heinz Jürgen Kayser in Unna. Ausgeschieden: Richter am AG Martin Speyer durch Versetzung in den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Justizministeriums. Ruhestand: Direktor/in des AG -BesGr. R 2 m. AZ - Rita Finke-Gross in Bochum und Peter-Wilhelm Alte in Lüdenscheid, Vorsitzender Richter am LG Dr. Herbert Tschersich in Dortmund, Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Josef Knierbein in Dortmund, Sozialamtsrat Wolfgang Höffler in Dortmund, Justizamtfrau Dorit Beekmann in Iserlohn, Justizamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ - Michael Gehrling in Essen, Siegfried Entrich in Iserlohn, Obergerichtsvollzieher BesGr. A 9 m. AZ - Reinhard van der Maaten in Münster, Justizamtsinspektorin Petra Gill in Hagen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Viktor Friesen, Kristin Hullerum u. Edith Mandla. Staatsanwaltschaften Versetzt: Oberstaatsanwältin Dr. Barbara Vogelsang aus Dortmund nach Münster. Ruhestand: Leitender Oberstaatsanwalt - BesGr. R 3 - Peter Ortlieb in Hamm, Erster Justizhauptwachtmeister Hartmut Holtmann in Bielefeld, Erster Justizhauptwachtmeister Joachim Schlenczek in Essen. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Paul Berlage in Münster, Hester Beuvers (bisher RAK Stuttgart) in Gelsenkirchen, Lars Hendrik Blossfeld (bisher RAK Düsseldorf) in Lüdenscheid, Hans-Joachim Börgel in Bad Lippspringe, Andreas Braun (bisher RAK Düsseldorf) in Gelsenkirchen-Buer, Ali Delzendeh (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Verena Dienst in Münster, Anna-Kristina Fecke in Marl, Anna Christina Feegers in Essen, Saskia Gotthal in Münster, Gerrit Gottschalk in Marl, Christian Hahn, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Bielefeld, Daniel Heggen in Münster, Ludger Hinsen (bisher RAK Berlin) in Münster, Sven Hoischen in Herford, Dr. Wolfgang Jäckle in Münster, Jörn Janzen in Dortmund, Lukas Kahl, LL.B. in Münster, Dr. Katharina Klabun (bisher RAK Hamburg) in Münster, Carina Krautstrunk in Brilon, Dirk Kreye (bisher RAK Oldenburg) in Ibbenbüren, Henning Krüger in Dortmund, Kristina Ksoll in Witten, Dr. Beate Maasch-Feisel in Bochum, Franziska Mählmann in Dortmund, Elke Menrath in Essen, Kolja Mischok in Bielefeld, Peter Möller (bisher RAK Sachsen-Anhalt) in Meschede, Fabian Nest in Herne, Carolin Oberpenning in Bielefeld, Engin Özcan (bisher RAK Düsseldorf) in Paderborn, Eerke Pannenborg, LL.M. in Dortmund, Markus Piontek, LL.M.(Taxation) in Bielefeld, Matthias Prull (bisher RAK Köln) in Dortmund, Cordula Raith in Dortmund, Tobias Reinhardt in Lüdenscheid, Dr. Reinhard Ruhe in 196 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 11 Minden, Rolf Wilhelm Rupietta (bisher RAK Düsseldorf) in Gelsenkirchen, Sören Norman Sänger in Dortmund, Michael Siepmann in Münster, Dr. Benjamin Schulz in Essen, Maik Schulze in Bochum, Sophia Schulze Greving in Stadtlohn, Kerstin Steinhart, LL.M. in Bochum, Prof. Ulrich Stephan in Rheine, Alexandra Ruth von Hobe in Bochum, Sebastian Wagner in Dortmund, Uwe Hendrik Wannicke (bisher RAK Zweibrücken) in Ahlen, Nora Wessendorf in Rheine, Laurenz Johannes Wilken in Münster. Aufnahmen nach EuRAG / Aufnahmen gemäß § 206 BRAO: Önder Uluer (Avukat) in Essen. Löschungen als Rechtsanwalt: Christopher Beele in Hamm, Stefan Ortmann, LL.M. in Hamm, Peter Gründig in Dortmund, Jörg Scheibe, LL.M. in Dülmen, Malte Wietfeld in Herford, Dr. Ulrike Tonner in Münster, Lija Maymadathil in Essen, Dr. Dietrich Vollmer in Hilchenbach, Katharina Schockenhoff in Bielefeld, Nadine Howe in Münster, Heiko Müller in Arnsberg. Abgabe in andere Kammerbezirke: Christina Issleib, LL.M. in Gevelsberg, Josef Hinkers in Essen, Dr. Patrick Nordhues in Essen. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Hermann-Josef Schütte in Schloß Holte-Stukenbrock, Ulf Breitkreutz in Recklinghausen, Dr. Bernd Klein in Essen und Gerhard Düntzer und Dr. Horst Eggermann in Münster. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter am LG: Richter Dr. Daniel Lübcke in Bonn; z. Richterin am AG: Richterin Maike Herzog in Eschweiler. Versetzt: Richter am AG Christoph Turnwald an das AG Siegburg. Ruhestand: Vorsitzender Richter am OLG Werner Schröders, Sozialamtsrat Dietmar Ernst in Köln, Justizamtfrau Barbara Boettcher in Brühl. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Sabrina Claudia Ditzel, Jennifer Tönshoff, Sara Weirich, Christoph Huppertz, Dr. Ralph Eberhard Tassilo von Olshausen u. Dr. Christian Andreas Schlicht. 197 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 11 Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Dr. Michael Hermesmann aus Bonn b. d. GStA. Versetzt: Leitender Oberstaatsanwalt Jakob Klaas von Bonn nach Köln. Ruhestand: Justizhauptsekretär Franz Dieter von Jakusch in Aachen. Richterinnen/Richter auf Probe: Ernannt: Assessorin Sara Christine Claaßen und Janina Menzel. OVG und Verwaltungsgerichte Ernannt: z. Vors. Richter am OVG: Richter am OVG Dr. Michael Schnieders; z. Richterin am OVG: Richterin am VG Kathrin Junkerkalefeld aus Minden; z. Richter am OVG im Nebenamt: Universitätsprofessor Dr. Klaus Ferdinand Gärditz; z. Vors. Richter am VG: Richter am VG Dr. Ralf Höhne in Münster; z. Richter/in am VG: Richter/in Johannes Orth in Aachen und Ursula Hüsch in Düsseldorf; z. Regierungsamtsrät/in: Regierungsamtfrau/mann Margareta Bischof in Köln und Dirk Rutkowski in Münster; z. Regierungsamtfrau/mann: Regierungsoberinspektor/in Monika Blömers b. d. OVG, Stefan Keller in Aachen und Corinna Herzog in Düsseldorf; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Christa Lenderich b. d. OVG; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Anke Söntgen in Köln. Versetzt: Richterin Dr. Ida Wilhelm aus Düsseldorf an das Landgericht Köln. Ruhestand: Vors. Richter am OVG Dr. Jens Schachel, Richter am OVG Peter Werkmeister, Vors. Richter am VG Dr. Joachim Becker in Münster, Richter am VG Günter Lütz in Gelsenkirchen und Heinz Meuser in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Daniela Cremer, Dr. Christoph Czaplik, Anna Kane, Judith Köstering, Jennifer Musil, Stefanie Rosarius. 198 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 11 LAG-Bezirk Hamm Ernannt: z. Regierungsamtsinspektorin: Regierungshauptsekretärin Jutta Kühnhenrich in Hamm. Ruhestand: Vors. Richterin am LAG Maria Hackmann in Hamm u. Direktor d. ArbG Gerhard Stiens in Dortmund. Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsrätin: Dipl-Psych. Yvonne Dabringhaus in Hagen; z. Regierungsoberamtsrat: Regierungsamtsrat Wolfgang Fengels in Kleve; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Thomas Honings, Heinz Krebs, Franz-Jörg Müller u. Jochen Samberg in Aachen, Hendrik Wandt in Hövelhof; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Marcel Luttermann in Aachen. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Karl-Heinz Bennemann in Bochum u. Theo Erretkamps in Geldern, Justizvollzugsamtsinspektor Peter Peters in Bielefeld-Brackwede u. Klaus-Dieter Jörißen in Moers-Kapellen. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Hagen 199 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 11 1 Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Leverkusen mehrere Richterin o. Richter am OLG in Köln - die Besetzung der Planstellen soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen - 1 o. mehrere Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Essen 1 Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) in Dorsten 1 Richterin o. Richter am AG in Halle 1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Brilon 2 Richterin o. Richter am SG in Duisburg mehrere Richterin o. Richter am AG in Köln - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln - 1 Richterin o. Richter am AG in Steinfurt 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Paderborn - für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm - 1 Oberamtsanwältin o. Oberamtsanwalt (A 13 m. AZ) b. d. StA Dortmund 1 Oberamtsanwältin o. Oberamtsanwalt (A 13) b. d. StA Bielefeld 1 o mehrere Regierungsrat o. Regierungsrätin - fliegend - f. d. Geschäftsleiter/-innen der Land- und Amtsgerichte im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Hamm sowie f. d. Sachgebietsleiter/-innen des Oberlandesgerichts Hamm. Die Ausschreibung wendet sich nur an Justizoberamtsräte/rätinnen, denen ein auch einer Besoldungsgruppe des höheren Dienstes zugeordneter Dienstposten bereits endgültig übertragen ist. 1 Regierungsoberinspektor o. Regierungsoberinspektorin b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - verantwortl. Schichtdienstleiter/in - b. d. JVA Düsseldorf - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Düsseldorf angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Leitung des allgemeinen Vollzugsdienstes - b. d. JVA DuisburgHamborn - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Duisburg-Hamborn angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleitung des Haftbereichs II - b. d. JVA Duisburg-Hamborn - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Duisburg-Hamborn angefordert werden - 200 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 11 je 1 Regierungsamtsinspektorin o. Regierungsamtsinspektor b. d. SG Gelsenkirchen u. Köln 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) b. d. JVA Detmold. 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) b. e. StA im GStA-Bezirk Köln Geschäftsleiter/in b. d. VG Düsseldorf: Bei dem VG Düsseldorf ist demnächst der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 bis A 14 BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW (höherer Dienst / Aufstiegsbeamte) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes sowie alle Beamtinnen und Beamten, denen ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder A 14 BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW (höherer Dienst / Aufstiegsbeamte) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an die Präsidentin des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu richten. Verwaltungsleiter/in - zugleich ständ. Vertreter/in der Leiterin - b. d. JVA BochumLangendreer Bei der JVA Bochum-Langendreer - Berufsförderungsstätte - ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter - zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter der Leiterin - der JVA Bochum-Langendreer - Berufsförderungsstätte - zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 g.D. bis A 13 h.D. BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden. Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Siegburg Bei der JVA Siegburg ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13 g.D. BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden. Lehrer bei der JVA Bochum Bei der JVA Bochum ist die Funktion eines Oberlehrers zu besetzen. Die Funktion ist der BesGr. A13 gehobener Dienst zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Bochum angefordert werden. Sozialdienst b. d. JVA Willich I Bei der JVA Willich I ist ab dem 25.06.2015 und bis zum 21.04.2016 befristet eine Stelle im Sozialdienst zu besetzen. Das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich I angefordert werden. Kontakt: [email protected] Rücknahme: Folgende Ausschreibung wird zurückgenommen: 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) – stellvertretende/r Leiter/in des allgemeinen Vollzugsdienstes – b. d. JVA Bielefeld-Brackwede (JMBl. NRW Nr. 4 v. 15. Februar 2015) 201 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Juni 2015, Nr. 12 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Anweisung für die Behandlung von Fundsachen und anderen unanbringlichen Sachen (Fundsachenanweisung)……………………………………………………………………… 202 Bekanntmachungen Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung Justizvollzug bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen……………………………………………………………. 203 Feststellung von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten; Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen………… 204 Hauptpersonalrat Justizvollzug bei dem Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen……………………………………………………………………………………….. 223 Öffentliches Auftragswesen; hier: Vergabe von Aufträgen an Justizvollzugsanstalten.. 223 Übersicht über den Geschäftsanfall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Jahr 2014……………………………………………………………………………………….. 261 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 274 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 278 Allgemeine Verfügungen Nr. 20. Anweisung für die Behandlung von Fundsachen und anderen unanbringlichen Sachen (Fundsachenanweisung) AV d. JM vom 29. Mai 2015 (5335 - I. 1) - JMBl. NRW S. 202 Die AV d. JM vom 3. September 2003 (5335 - I D. 1) - JMBl. NRW S. 218 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 25. Oktober 2010 (5335 - I. 1) - JMBl. NRW S. 308 - wird wie folgt geändert: 202 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 I. 1. In Nr. 2.1 werden die Wörter „vergleichbaren Angestellten“ durch die Wörter „Beschäftigten vergleichbarer Entgeltgruppen“ ersetzt. 2. In Nr. 8.1 werden die Wörter „Kasse (Zahlstelle)“ durch die Wörter „Gerichtskasse, Gerichtszahlstelle oder Anstaltszahlstelle“ ersetzt. 3. Nr. 11 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Für das Verfahren der Gerichtsvollzieher gilt § 180, für die Bekanntmachung des Versteigerungstermins § 182 der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher.“ 4. In Nr. 14.1 werden die Wörter „Kasse (Zahlstelle)“ durch die Wörter „Gerichtskasse, Gerichtszahlstelle oder Anstaltszahlstelle“ ersetzt. 5. Nr. 16 Satz 1 1. Halbsatz wird wie folgt gefasst: „Bargeld, das in Kassen- oder Zahlstellenräumen gefunden wird,“ II. Diese AV tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Bekanntmachungen Nr. 17. Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung Justizvollzug bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung d. JM vom 22. Mai 2015 (2702 - Z. 9) - JMBl. NRW S. 203 Die am 07. Mai 2015 gewählte Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung Justizvollzug bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitzender: Justizvollzugsobersekretäranwärter Danny Ralf Lange Justizvollzugsanstalt Willich I stellvertretende Vorsitzende: Verwaltungsbeschäftigte Sarah Kullmitz Justizvollzugsanstalt Köln 203 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 weitere Mitglieder: Justizvollzugsobersekretäranwärter Sahin Osoy Justizvollzugsanstalt Heinsberg Justizvollzugsobersekretäranwärterin Jennifer Bartmann Justizvollzugsanstalt Wuppertal-Vohwinkel Justizvollzugsobersekretäranwärter David Finke Justizvollzugsanstalt Bochum Anschrift: Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung Justizvollzug bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Scharnhorstraße 1 (JVA Willich I, Zweiganstalt Mönchengladbach) 41063 Mönchengladbach Nr. 18. Feststellung von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln bei Straftaten und Ordnungswidrigkeiten; Sicherstellung und Beschlagnahme von Führerscheinen Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales (402 - 57.01.35), d. Justizministeriums (4103 - III. 29), d. Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr (III B 2-21-34/34) u. d. Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung (232 1.09.14.03) v. 27. April 2015 - JMBl. NRW S. 204 1 Allgemeines Bei Verdacht einer unter der Einwirkung von Alkohol oder anderen, allein oder im Zusammenwirken mit Alkohol, auf das Zentralnervensystem wirkenden Stoffen (Medikamente, Drogen) begangenen Straftat oder Ordnungswidrigkeit ist zu prüfen, ob zu Beweiszwecken eine Atemalkoholmessung, eine körperliche Untersuchung, eine Blutentnahme, eine Urinprobe oder eine Haarprobe in Betracht kommen. Besonders wichtig sind diese Maßnahmen bei Verdacht schwerwiegender Straftaten und Verkehrsstraftaten, bei denen eine Sicherstellung oder Beschlagnahme von Führerscheinen (Nummer 9) in Betracht kommen kann, sowie bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24a und § 24c StVG. Entgegen den vorgenannten Maßnahmen dienen Alkohol- und Drogenvortestgeräte (Speichel- und Urinvortestgeräte) nur der Verdachtsgewinnung, -erhärtung oder -entkräftigung und sind nicht beweissicher. 2 Atemalkoholprüfung 2.1 Allgemeines Atemalkoholprüfungen (Vortest und Atemalkoholmessung) sind keine körperlichen Untersuchungen im Sinne des § 81a StPO. Eine rechtliche Grundlage für ihre zwangsweise Durchsetzung besteht nicht. Sie erfordern ein aktives Mitwirken und können nur mit Einverständnis der betroffenen Person durchgeführt werden. Der Vortest soll die Polizeivollzugsbeamtin oder den Polizeivollzugsbeamten im Hinblick auf die Entscheidung über die Einholung der Anordnung einer Blutentnahme durch die Richterin oder den Richter unterstützen. 204 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 Wird ein Atemalkoholvortest oder die Atemalkoholmessung abgelehnt, das Test- bzw. Messgerät nicht vorschriftsmäßig beatmet oder kann die Atemalkoholmessung mittels Atemalkoholmessgerät aus sonstigen Gründen nicht durchgeführt werden, sind bei Verdacht auf rechtserhebliche Alkoholbeeinflussung die Anordnung einer Blutentnahme und einer körperlichen Untersuchung zu veranlassen. Hinsichtlich der Belehrung gilt Nummer 2.5.1. 2.2 Atemalkoholvortest Ein Atemalkoholvortest dient dazu, den Verdacht des Alkoholkonsums zu erhärten oder zu entkräften. Dazu sind die den Polizeibehörden zentral zur Verfügung gestellten Geräte gemäß Gebrauchsanweisung zu verwenden. Der Atemalkoholvortest ist nicht beweissicher. 2.3 Atemalkoholmessung Die Atemalkoholmessung mittels von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt zugelassenen und gültig geeichten Atemalkoholmessgeräts dient der beweissicheren Feststellung im Ordnungswidrigkeitenverfahren, ob die betroffene Person unter Alkoholeinfluss steht (§ 24c StVG) oder ob die in § 24a Absatz 1 StVG genannten Atemalkoholwerte erreicht oder überschritten sind. Von einer Wirkung im Sinne des § 24c StVG ist nach derzeitigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand erst ab einem Wert von 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft oder 0,2 Promille Alkohol im Blut auszugehen, um Messwertunsicherheiten und endogenen (körpereigenen) Alkohol auszuschließen. In den genannten Werten sind die erforderlichen Sicherheitszuschläge enthalten. Werte, die darunter liegen, erfüllen daher nicht die 2. Handlungsalternative des § 24c StVG. Von einer Ordnungswidrigkeitenanzeige ist abzusehen. 2.4 Atemalkoholmessung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten Bei Personen, die ausschließlich verdächtig sind, eine vorsätzliche oder fahrlässige Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a Absatz 1, 3 oder § 24c Absatz 1, 2 StVG begangen zu haben, ist eine Atemalkoholmessung (Nummer 2.1) durchzuführen, wenn sie diesem Verfahren zustimmen und an der Messung mitwirken. Andernfalls ist die Anordnung einer körperlichen Untersuchung und einer Blutentnahme zu veranlassen. Bei anderen Ordnungswidrigkeiten, die entweder ebenfalls Atemalkoholgrenzwerte enthalten (z.B. § 7 Absatz 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes i.V.m. der schifffahrtspolizeilichen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung [VkBl. 1999, Nummer 87, S. 368 ff], berichtigt durch Berichtigung der Schifffahrtspolizeilichen Verordnung zur vorübergehenden Abweichung von der Binnenschifffahrtsstraßenordnung vom 1. Juli 1999 [VkBl. 1999, Nummer 129, S. 545]) oder die keinen dem Wert nach bestimmten Grad der Alkoholisierung bei den Betroffenen verlangen (z.B. § 45 Absatz 2 Ziff. 2a, 3a und § 4a BOKraft i.V.m. § 61 Absatz 1 Nummer 4 PBefG), gilt dies entsprechend. 2.5 Verfahren bei der Atemalkoholmessung Die Verwertbarkeit der Atemalkoholmessung als Beweismittel hängt entscheidend davon ab, dass Fehlmessungen zu Lasten der betroffenen Person sicher ausgeschlossen werden. Deshalb darf die Atemalkoholmessung nur unter Beachtung der folgenden Regeln durchgeführt werden. 205 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 2.5.1 Belehrung Vor Durchführung eines Atemalkoholvortests oder der Atemalkoholmessung ist die betroffene Person ausdrücklich darüber zu belehren, dass die Messung nur mit ihrem Einverständnis durchgeführt wird. Der betroffenen Person ist dabei zu eröffnen, welche Ordnungswidrigkeit ihr zur Last gelegt wird. Besteht der Verdacht einer Straftat, ist die Belehrung darauf zu erstrecken. Ablauf und Zweck der Messung sind zu erläutern und auf die Folgen einer Weigerung oder einer nicht vorschriftsmäßigen Beatmung des Messgerätes ist hinzuweisen. 2.5.2 Durchführung einer Atemalkoholmessung Zur Atemalkoholmessung dürfen nur von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt Braunschweig und Berlin zugelassene und von den zuständigen Eichbehörden gültig geeichte Atemalkoholmessgeräte verwendet werden. Die Messung muss von dazu ausgebildeten Personen unter Beachtung der für das jeweilige Messgerät gültigen Gebrauchsanweisung durchgeführt werden. Die Messbeamten achten auf Umstände (insbesondere die Einhaltung der Kontrollzeit), durch die der Beweiswert der Messergebnisse beeinträchtigt werden kann. Sie vergewissern sich, dass die Gültigkeitsdauer der Eichung nicht abgelaufen ist, die Eichmarke unverletzt ist und das Messgerät keine Anzeichen einer Beschädigung aufweist. Die Einhaltung des für die Atemalkoholmessung vorgeschriebenen Messverfahrens ist mittels Ausdruck des Messprotokolls zu dokumentieren. Auf diesem Ausdruck bestätigt das Messpersonal durch Unterschrift, dass es zur Bedienung des Gerätes befugt ist und die Messung nach Maßgabe der Gebrauchsanweisung des Geräteherstellers durchgeführt hat. Auf dem Messprotokoll sind für Rückfragen neben der Unterschrift auch der Familienname und die Dienststelle des Messpersonals anzugeben. Der Ausdruck des Messergebnisses ist zu den Ermittlungsakten zu nehmen. Zur Dokumentation der sonstigen, insbesondere für ein späteres Straf- oder Bußgeldverfahren bedeutsamen Umstände der Atemalkoholmessung ist der Vordruck „Protokoll zur Atemalkoholmessung (Polizeibericht)" (Anlage 2) zu verwenden. Der Ausdruck des Messergebnisses ist auf der Rückseite des Vordrucks in geeigneter Weise zu befestigen. 2.5.3 Löschung der personenbezogenen Daten Nach Durchführung der Messungen und Ausdruck des Messergebnisses werden die personenbezogenen Daten aus dem Messgerät gelöscht. 3 Erkennung von anderen berauschenden Mitteln 3.1 Allgemeines Als Anhaltspunkte für den Konsum sonstiger auf das Zentralnervensystem wirkender Stoffe (z.B. Medikamente, Drogen) kommen Ausfallerscheinungen, unerklärliche Fahrfehler, aber auch das Verhalten der Person während der Anhalte- und Kontrollsituation in Betracht (siehe auch Anlage 3). 206 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 Ausfallerscheinungen begründen den Anfangsverdacht einer Straftat gemäß § 316 StGB und je nach den Umständen des Einzelfalls - gemäß § 315c StGB. § 24a Absatz 2 StVG ist Auffangtatbestand zu § 316 StGB und qualifiziert das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung berauschender Mittel zu einer Ordnungswidrigkeit, wenn ein in der Anlage zu § 24a StVG aufgeführtes berauschendes Mittel im Blut nachgewiesen wird. Nachfolgende Erkenntnisse oder Zufallsfunde können den Verdacht auf Konsum berauschender Mittel verstärken: - das Auffinden von berauschenden Mitteln, - das Auffinden von Gegenständen, die dem Konsum von berauschenden Mitteln dienen, - frühere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), - frühere Verstöße gem. § 316 StGB oder § 24 a StVG, - eigene Einlassungen des Betroffenen. 3.2 Durchführung von Drogenvortests Zur Feststellung des Konsums anderer berauschender Mittel stehen den Polizeibehörden Speichel- und Urinvortests (Drogenvortest) zur Verfügung. Drogenvortestgeräte sollen die Polizeivollzugsbeamtin oder den Polizeivollzugsbeamten im Hinblick auf die Entscheidung über die Einholung der Anordnung einer Blutentnahme durch die Richterin oder den Richter unterstützen. Ihre Verwendung liegt in der Entscheidung der Polizeivollzugsbeamtin oder des Polizeivollzugsbeamten und bedingt die Einwilligung der betroffenen Person. Bei der Durchführung sind die Vorgaben der Gebrauchsanweisung und die als Anlage 4 beigefügte Handlungsanweisung zu beachten. Die Durchführung eines Urinvortests erfordert zum Schutz der Intimsphäre und des Schamgefühls ein hohes Maß an Sensibilität. Urinvortests dürfen daher grundsätzlich nur in geeigneten Räumlichkeiten (z.B. Toilettenanlagen) durchgeführt werden. Auch mit Zustimmung der betroffenen Person ist ein Urinvortest außerhalb geeigneter Räumlichkeiten nur zulässig, wenn sichergestellt ist, dass die Intimsphäre und das Schamgefühl -auch Unbeteiligter - nicht beeinträchtigt werden. 3.3 Belehrung Vor der Durchführung eines Drogenvortests ist die betroffene Person ausdrücklich darüber zu belehren, dass die Maßnahme ihr Einverständnis voraussetzt. Der betroffenen Person ist dabei zu eröffnen, welche Straftat oder Ordnungswidrigkeit ihr zur Last gelegt wird. Ablauf und Zweck des Drogenvortests sind zu erläutern und auf die Folgen einer Weigerung oder einer nicht vorschriftsmäßigen Durchführung des Tests ist hinzuweisen. 4 Körperliche Untersuchung und Blutentnahme 4.1 Zuständigkeit für die Anordnung Die Anordnung einer körperlichen Untersuchung sowie einer Blutentnahme gegen den Willen der oder des Beschuldigten steht der Richterin oder dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch der Staatsanwaltschaft, (nachrangig) deren Ermittlungspersonen und den Verfolgungsbehörden zu. Sollen Minderjährige oder Betreute, die nicht beschuldigt oder betroffen sind, körperlich untersucht oder einer Blutentnahme unterzogen werden, so kann das Gericht und, wenn dieses nicht rechtzeitig erreichbar ist, die Staatsanwaltschaft die Maßnahme anordnen, falls die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter 207 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 zustimmen müsste, aber von der Entscheidung ausgeschlossen oder an einer rechtzeitigen Entscheidung gehindert ist und die sofortige Untersuchung oder Entnahme von Blutproben zur Beweissicherung erforderlich erscheinen (§ 81c Absatz 3 und 5 StPO). Gemäß §§ 46 Absatz 1, 53 Absatz 2 OWiG sind die Vorschriften der StPO auch im Ordnungswidrigkeitenverfahren anzuwenden. Betroffene haben jedoch nur die Blutentnahme und andere geringfügige Eingriffe zu dulden (§ 46 Absatz 4 OWiG). Zur Wahrung der Rechte der Beschuldigten oder Betroffenen wendet sich die Polizei - soweit sie nicht gemäß §§ 35, 46 Absatz 2 OWiG selbst [1] zuständig ist - grundsätzlich an die Staatsanwaltschaft, um eine richterliche Entscheidung über die Anordnung einer Blutprobenentnahme zu erwirken. Ausnahmen sind stets einzelfallbezogen zu entscheiden und in den Ermittlungsakten eingehend zu dokumentieren. Eine Ausnahme besteht, a) wenn Beschuldigte oder Betroffene einer freiwilligen Blutprobenentnahme nach vorangegangener Belehrung ausdrücklich, eindeutig und aus freiem Entschluss zustimmen. Stehen sie bereits äußerlich erkennbar so deutlich unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten, dass eine fehlende Einwilligungsfähigkeit nicht ausgeschlossen werden kann, ist davon abzusehen, ihre Zustimmung zu erfragen. Im Zweifelsfall ist eine richterliche Entscheidung einzuholen. b) wenn im Einzelfall schon die zeitliche Verzögerung wegen des Versuchs der Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung die Gefahr eines Beweismittelverlustes im Hinblick auf die erforderliche Blutprobe begründen würde, etwa weil - der richterliche Bereitschaftsdienst nicht erreichbar ist, - Richterinnen oder Richter eine Entscheidung auf einer allein (fern)mündlich vorgetragenen Tatsachengrundlage nicht zu treffen vermögen und eine unverzügliche Aktenvorlage auch unter Einsatz moderner Kommunikationsmittel (Fax, E-Mail) nicht möglich ist, - Beschuldigte oder Betroffene sich zu entfernen drohen oder weil - etwa wegen der Behauptung eines Nachtrunks, wegen der aus dem Ergebnis einer Atemalkoholkontrolle ersichtlichen Nähe zu relevanten Grenzwerten oder bei Anhaltspunkten für eine parallele Einnahme von Alkohol und Medikamenten bzw. Betäubungsmitteln - besondere Eile geboten ist; in diesen Fällen ist jedoch regelmäßig eine Einschaltung der Richterin oder des Richters zu versuchen, während sich die beschuldigte oder betroffene Person auf dem begleiteten Weg zur Blutentnahme befindet. 4.2 Andere als beschuldigte oder betroffene Personen Die körperliche Untersuchung von nicht Beschuldigten und nicht Betroffenen richtet sich nach den Zulässigkeitsvoraussetzungen des § 81c StPO und des § 46 OWiG. Bei Verstorbenen sind Blutentnahmen zur Beweissicherung nach § 94 StPO zulässig. 4.3 1 Bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach §§ 24a und 24c StVG sind auch die Polizeibehörden Verwaltungsbehörden im Sinne des § 35 Absatz 1 OWiG 208 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 Regelfälle der Anordnung Die Feststellung von Alkohol oder sonstigen auf das Zentralnervensystem wirkenden Stoffen (Medikamente, Drogen) soll - Hinweise auf die Schuldfähigkeit von Beschuldigten/Betroffenen geben oder - die Verwirklichung eines strafrechtlichen oder ordnungswidrigen Tatbestandes nachweisen oder - Spuren oder Folgen einer Straftat dokumentieren. Eine körperliche Untersuchung und eine Blutentnahme sind in der Regel bei Personen anzuordnen, die verdächtig sind, unter der Einwirkung von Alkohol und/oder sonstigen auf das Zentralnervensystem wirkenden Stoffen (Medikamente, Drogen) eine Straftat begangen zu haben, namentlich - ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt zu haben mit 0,3 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Blutalkoholkonzentration führt, wenn es infolge des Alkoholkonsums zu Ausfallerscheinungen, einer verkehrswidrigen Fahrweise oder einem Verkehrsunfall gekommen ist; - ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr geführt zu haben mit 1,1 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Blutalkoholkonzentration führt; - ein Fahrzeug im Straßenverkehr geführt zu haben unter Einfluss von anderen berauschenden Mitteln (insbesondere von Medikamenten und Drogen), wenn es infolge des Genusses dieser Mittel zu Ausfallerscheinungen, einer verkehrswidrigen Fahrweise oder einem Verkehrsunfall gekommen ist; - ein Fahrrad im Straßenverkehr geführt zu haben mit 1,6 Promille oder mehr Alkohol im Blut oder einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Blutalkoholkonzentration führt; - ein Schienenbahn- oder Schwebebahnfahrzeug, ein Schiff oder ein Luftfahrzeug geführt zu haben, obwohl aufgrund der Gesamtumstände angenommen werden muss, dass sie nicht in der Lage waren, das Fahrzeug sicher zu führen; eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben, namentlich - im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug unter der Wirkung eines in der Anlage zu § 24 a StVG genannten berauschenden Mittels geführt zu haben (§ 24a Absatz 2 StVG); - ein Wasserfahrzeug geführt zu haben mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,8 oder mehr Promille oder einer Alkoholmenge im Körper, die zu einer solchen Blutalkoholkonzentration führt, sofern Schifffahrtspolizeiverordnungen entsprechende Bußgeldtatbestände enthalten (§ 3 Absatz 3 und § 61 Absatz l Nummer l SeeSchStrO i. V. m. § 15 Absatz l Nummer 2 Seeaufgabengesetz oder § 1 Absatz 3 und § 43 Nummer 3 LuftVO i. V. m. § 58 Absatz l Nummer 10 LuftVG). 4.4 Sonstige Verdachtslagen 4.4.1 Eine körperliche Untersuchung und eine Blutentnahme sind in der Regel auch anzuordnen: 209 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 - bei unter Alkoholeinwirkung oder der Einwirkung sonstiger auf das Zentralnervensystem wirkender Stoffe (z.B. Medikamente, Drogen) stehenden Personen, die sich in oder auf einem Fahrzeug befinden oder befunden haben, wenn die das Fahrzeug führende Person nicht mit Sicherheit festzustellen ist und der Tatverdacht gegen sie, das Fahrzeug geführt zu haben, nicht ausgeschlossen werden kann; - bei Verstorbenen bei Vorliegen von schwerwiegenden Straftaten oder Verkehrsunfällen mit schwerwiegenden Folgen, die sich nicht oder nicht ausreichend erklären lassen und Anhaltspunkte für die Einwirkung von Alkohol oder sonstigen auf das Zentralnervensystem wirkenden Stoffen (Medikamente, Drogen) vorhanden sind (z.B. Alkoholgeruch, Zeugenaussage, Art des zum Tode führenden Geschehens); - bei schwerwiegenden Straftaten und bei schweren Unfällen, die sich anhand örtlicher oder tageszeitlicher Bedingungen, aufgrund der Straßen- und Witterungsverhältnisse oder durch übliche Fehlverhaltensweisen nicht oder nicht ausreichend erklären lassen; - wenn eine Atemalkoholmessung nicht durchgeführt werden kann (vgl. Nummer 2.4); - wenn sie nach pflichtgemäßer Überprüfung wegen der Besonderheiten des Einzelfalles sowie der Schwere oder der Folgen der Tat ausnahmsweise geboten ist; - wenn bei ausschließlichem Verdacht einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a Absatz 1 StVG oder § 24c StVG Anhaltspunkte für einen Nachtrunk bestehen; - wenn das Testergebnis zwar einen unter 0,15 mg/l (oder 0,3 Promille) liegenden Atemalkoholwert ergibt, der Test aber erst nach mehr als einer Stunde nach der Tat durchgeführt werden konnte und äußere körperliche Merkmale (z.B. gerötete Augen, enge oder weite Pupillen, Sprechweise, schwankender Gang) oder die Art des nur durch alkoholtypische Beeinträchtigung erklärbaren Verkehrsverhaltens auf eine Alkoholbeeinflussung zur Tatzeit hindeuten; - auf Weisung der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft an die Polizei. 4.4.2 Eine körperliche Untersuchung und eine Blutentnahme sollen grundsätzlich unterbleiben: - bei den Privatklagedelikten des Hausfriedensbruchs (§ 123 StGB), der Beleidigung (§§ 185 bis 189 StGB) und der einfachen Sachbeschädigung (§ 303 StGB); - bei leichten Vergehen oder Ordnungswidrigkeiten mit Ausnahme der unter Nummer 4.3 aufgeführten Regelfälle, es sei denn, dass Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Täter oder die Täterin schuldunfähig oder vermindert schuldfähig sein könnte (§§ 20, 21, 323a StGB, §§ 12 Absatz 2 und 122 OWiG), - wenn im Rahmen des Vortests oder der Atemalkoholmessung bei vorschriftsmäßiger Beatmung des Messgerätes weniger als 0,15 mg/l (oder 0,3 Promille) angezeigt werden, - wenn im Rahmen des Vortests oder der entsprechend Nummer 2.3 durchgeführten Atemalkoholmessung weniger als 0,55 mg/l (oder 1,1 Promille) angezeigt werden und lediglich der Verdacht einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit nach § 24a Absatz 1 StVG besteht. 4.5 Verfahren bei der Blutentnahme 210 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 4.5.1 Entnahme der Blutprobe Blutentnahmen dürfen nur von Ärztinnen oder Ärzten (einschließlich Medizinstudierende im praktischen Jahr) nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt werden. Ersuchen um Blutentnahmen sind an Ärztinnen oder Ärzte zu richten, die dazu vertraglich verpflichtet oder bereit sind. Andere Ärztinnen oder Ärzte sind nicht verpflichtet, Ersuchen um Blutentnahmen nachzukommen. Da die Verwertbarkeit der bei einer Untersuchung auf Alkohol und anderer berauschender Mittel gewonnenen Messwerte wesentlich von der Blutentnahme abhängt, ist grundsätzlich wie folgt zu verfahren: - Das Blut ist möglichst bald nach dem Vorfall zu entnehmen. - Es sind grundsätzlich die Venülen zu verwenden, die über den zentralen Liefervertrag zu beschaffen sind. - Zum Nachweis des Alkohols im Blut ist eine Venüle ohne Natriumfluorid und zum Nachweis von sonstigen berauschenden Mitteln ist eine Venüle mit Natriumfluorid zu verwenden. Es ist darauf zu achten, dass beide Venülen deutlich gefüllt sind. Bis zur Übersendung bzw. Abholung sind die Blutproben möglichst kühl, aber ungefroren zu lagern. 4.5.2 Dokumentation Die polizeiliche Vernehmung/Anhörung über die Aufnahme von Alkohol oder anderer berauschender Mittel sowie die körperliche Untersuchung sind nach Maßgabe der hierzu zu verwendenden Formblätter (Anlagen 1 und 2) vorzunehmen. Vernehmung oder Anhörung sind möglichst umgehend nach dem Vorfall durchzuführen, um den zur Zeit der Tat bestehenden Grad der Alkoholbeeinflussung oder der Beeinflussung durch andere berauschende Mittel festzustellen. Dabei ist hinsichtlich der Aufnahme von Alkohol, Betäubungsmitteln und Medikamenten neben der Menge der aufgenommenen Substanzen auch der Zeitpunkt der Aufnahme der Substanzen möglichst genau zu ermitteln. Das Protokoll ist zu den Ermittlungsakten zu nehmen. Zusätzlich ist zur Dokumentation und Beweisführung bei Drogen- oder Medikamentenblutproben der Vordruck „Ergänzende polizeiliche Feststellungen beim Verdacht des Konsums berauschender Mittel“ (Anlage 3) zu verwenden. Alle festgestellten Ausfallerscheinungen und Auffälligkeiten sind freitextlich, detailliert und genau zu beschreiben, da diese Angaben die Grundlage für Entscheidungen von Untersuchungsstellen, Sachverständigengutachten, Staatsanwaltschaften und Gerichten sind. In Fällen der §§ 24a und 24c StVG ist das Formular „Überprüfung der Eignung und Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen gem. § 2 Absatz 12 StVG“ auszufüllen, um bei der Straßenverkehrsbehörde eine Prüfung der Entziehung der Fahrerlaubnis auf dem Verwaltungsweg zu erwirken. 4.5.3 Androhung/Anordnung/Anwendung von Zwangsmaßnahmen Beschuldigte oder Betroffene, die sich der körperlichen Untersuchung oder Blutentnahme widersetzen, sind mit den nach den Umständen erforderlichen Mitteln zu zwingen, die körperliche Untersuchung und die Blutentnahme zu dulden. Zwangsmaßnahmen sind möglichst anzudrohen. 211 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 Gegen andere Personen als Beschuldigte oder Betroffene darf unmittelbarer Zwang nur auf besondere richterliche Anordnung angewandt werden (§ 81c Absatz 6 StPO, § 46 Absatz 1 OWiG). 4.5.4 Zweite Blutentnahme Eine zweite Blutentnahme ist im Hinblick auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nur in Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles anzuordnen. Dazu besteht z.B. Anlass, wenn - Anhaltspunkte für die Annahme gegeben sind, dass Beschuldigte oder Betroffene innerhalb einer Stunde vor der ersten Blutentnahme Alkohol zu sich genommen haben; - sich Beschuldigte oder Betroffene auf Nachtrunk berufen oder Anhaltspunkte für einen Nachtrunk vorliegen; - Beschuldigte oder Betroffene nicht unmittelbar nach der Tat ergriffen wurden und von ihrem Recht auf Aussageverweigerung Gebrauch beziehungsweise offensichtlich falsche Angaben machen. Die zweite Blutentnahme soll 30 Minuten nach der ersten Blutentnahme erfolgen. 4.5.5 Sicherung der Blutproben Die die körperliche Untersuchung und Blutentnahme anordnende oder eine von ihr zu beauftragende Person soll bei dem gesamten Blutentnahmevorgang zugegen sein. Sie hat darauf zu achten, dass Verwechselungen von Blutproben bei der Blutentnahme ausgeschlossen sind. Die bei der Blutentnahme anwesende Person ist auch für die ausreichende Kennzeichnung der Blutprobe(n) verantwortlich. Zu diesem Zweck sollen mehrteilige Klebezettel verwendet werden, die jeweils die gleiche Identitätsnummer tragen. Die oder der für die Überwachung verantwortliche Polizeivollzugsbeamtin oder Polizeivollzugsbeamte hat die Teile des Klebezettels übereinstimmend zu beschriften. Ein Teil ist auf das mit Blut gefüllte Röhrchen aufzukleben. Der zweite Abschnitt ist auf das Untersuchungsprotokoll aufzukleben, das der Untersuchungsstelle übersandt wird. Ihm ist zugleich der dritte Abschnitt lose anzuheften. Er ist nach Feststellung des Blutalkohol- bzw. Drogengehalts für das Gutachten zu verwenden. Der vierte Teil des Klebezettels ist in die Ermittlungsvorgänge einzukleben. Bei einer zweiten Blutentnahme ist auf den Klebezetteln die Reihenfolge anzugeben. Die Richtigkeit der Beschriftung ist von der Ärztin oder dem Arzt zu bescheinigen. Die bruchsicher verpackten Venülen sind möglichst kühl aber ungefroren zu lagern und auf dem schnellsten Weg der jeweiligen Untersuchungsstelle zuzuleiten. 5 Urinproben Eine Urinprobe ist zu unterscheiden vom Urinvortest (Ziff. 3.2). Sie ist beweissicher, aber nur mit Einwilligung der betroffenen Person möglich. Diese ist hierüber zu belehren; die Belehrung ist aktenkundig zu machen. Der Nachweis verbotener Substanzen ist im Urin technisch medizinisch weniger aufwendig als im Blut. Auch können im Urin berauschende Stoffe nachgewiesen werden, die bereits im Blut 212 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 abgebaut oder grundsätzlich nicht nachweisbar sind. Daher kommt einer Urinprobe im Strafverfahren, insbesondere beim Nachweis von synthetischen Drogen oder k.o.-Tropfen, besondere Bedeutung zu. 5.1 Durchführung einer Urinprobe Die Intimsphäre und das Schamgefühl der betroffenen Person sind zu wahren. Bei der Durchführung ist deshalb entsprechend Ziff. 3.2 zu verfahren. Ist die betroffene Person nicht zur Abgabe einer Urinprobe bereit, ist für die Untersuchung auf berauschende Mittel eine Blutentnahme durchzuführen und zwei Venülen (Natriumfluorid) deutlich zu füllen. Für die Untersuchung der Urinprobe sollte Urin in ausreichender Menge (möglichst 50 bis 100 ml) zur Verfügung stehen. Urinproben sind kühl zu lagern. Sie müssen in dicht schließenden Behältnissen sowie festem Verpackungsmaterial gemeinsam mit gleichzeitig entnommenen Blutproben auf schnellstem Weg der zuständigen Untersuchungsstelle zugeleitet werden. Dabei sollen mit der Blutprobe gleichlautende Identitätsnummern verwendet werden. 6 Haarproben Daneben kommt die Sicherung einer Haarprobe durch Abschneiden in Betracht, wenn die länger dauernde Einnahme von anderen berauschenden Mitteln in Frage steht. Die Entnahme einer Haarprobe stellt eine körperliche Untersuchung dar und darf gegen den Willen der/s Beschuldigten nur von der Richterin oder dem Richter, bei Gefährdung des Untersuchungserfolges durch Verzögerung auch durch die Staatsanwaltschaft und (nachrangig) ihre Ermittlungspersonen angeordnet werden (§ 81a Absatz 2 StPO). Die Haarprobe kann durch jede/n Polizeivollzugsbeamtin/-beamten entnommen werden. Bei den Probenahmen ist Folgendes zu beachten: - Die Probenahme, das Verpacken und Versenden darf nicht in der Nähe von Rauschmittelasservaten stattfinden. - Die Entnahme sollte in erster Linie über dem Hinterhaupthöcker erfolgen. Ist dies nicht möglich, muss die Entnahmestelle entsprechend dokumentiert werden. - Die Probe sollte aus einem mindestens bleistift- bis kleinfingerdicken Strang bestehen. - Die Haare sind vor dem Abschneiden mit einem Bindfaden, möglichst 2-3 cm von der Kopfhaut entfernt, fest zusammenzubinden. - Die zusammengebundenen Haare sind möglichst direkt an der Kopfhaut abzuschneiden. Sollte dies nicht möglich sein, ist die Länge der zurückgebliebenen Haarreste zu dokumentieren. - Die entnommene Haarprobe ist fest in Papier oder Aluminiumfolie einzurollen. Die Probenbeschriftung mit Probenkennung, Bezeichnung der Entnahmestelle, Kennzeichnung von kopfnahem Ende und Haarspitze sowie Angaben zur Länge der verbliebenen Haarreste ist auf dem Bogen zu vermerken. 213 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 7 Probenversand an die Untersuchungsstelle Der polizeilich festgestellte detaillierte Sachverhalt ist der vertraglich festgelegten Untersuchungsstelle mit einem durch die beauftragende Dienststelle konkretisierten Untersuchungsauftrag (Anlage 1) zu übersenden. Da die Untersuchungsstellen zur Geheimhaltung verpflichtet sind, steht dem Versand einer Vorgangskopie nichts entgegen. Die Untersuchungsstelle bearbeitet nur schlüssige Aufträge. Bei Unklarheiten und Unstimmigkeiten hält die Untersuchungsstelle vor Beginn der Untersuchung Rücksprache mit der beauftragenden Dienststelle. 8 Vernichtung des Untersuchungsmaterials 8.1 Untersuchungsproben Die Untersuchungsproben einschließlich des aus ihnen aufbereiteten Materials und der Zwischenprodukte sind unverzüglich zu vernichten, sobald sie für das betreffende oder ein anderes anhängiges Straf- bzw. Ordnungswidrigkeitenverfahren nicht mehr benötigt werden, im Regelfall nach rechtskräftigem Abschluss des oder der Verfahren. Hierüber informiert die sachbearbeitende Dienststelle die Untersuchungsstelle. Liegen Anhaltspunkte vor, welche die Wiederaufnahme des Verfahrens oder die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Frist rechtfertigen können, obliegt die Entscheidung über die Vernichtung derjenigen Behörde, welche die Verfahrensherrschaft hat. 8.2 Untersuchungsbefunde Die Untersuchungsbefunde sind zu den Verfahrensakten zu nehmen und mit diesen nach den dafür geltenden Bestimmungen zu vernichten. 9 Sicherstellung/Beschlagnahme von Führerscheinen 9.1 Voraussetzungen Liegen die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a Absatz 1, 6 StPO, §§ 69, 69b StGB) vor, so ist der Führerschein sicherzustellen oder zu beschlagnahmen (§ 94 Absatz 3, § 98 Absatz 1, § 111a Absatz 6 StPO). Jede Sicherstellung oder Beschlagnahme setzt voraus, dass für diese Maßnahme ein dringender Tatverdacht als auch ein hoher Grad von Wahrscheinlichkeit dafür bestehen muss, dass das Gericht die beschuldigte Person für ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen halten und ihr daher die Fahrerlaubnis entziehen wird. 9.2 Durchführung Sicherstellung 9.2.1 Sicherstellung/Beschlagnahme nach vorausgegangener Alkoholprüfung Ist ein Kraftfahrzeug unter Alkoholeinfluss geführt worden, so hat eine Sicherstellung oder Beschlagnahme dann zu erfolgen, wenn bei vorschriftsmäßiger Beatmung des elektronischen 214 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 Atemalkoholprüfgerätes (Vortest- oder Atemalkoholmessgerät) 0,55 mg/l (oder 1,1 Promille) und mehr angezeigt werden oder Anhaltspunkte für eine relative Fahruntüchtigkeit bestehen. 9.2.2 Sicherstellung/Beschlagnahme ohne vorausgegangene Alkoholprüfung Der Führerschein ist auch dann sicherzustellen oder zu beschlagnahmen, wenn von einer relativen oder absoluten Fahruntüchtigkeit auszugehen ist und die beschuldigte Person sich weigert, an der Atemalkoholmessung mitzuwirken und eine Blutentnahme angeordnet und durchgeführt wird. 9.2.3 Übersendung an die Staatsanwaltschaft Der sichergestellte oder beschlagnahmte Führerschein ist unverzüglich mit den bereits vorliegenden Ermittlungsvorgängen der Staatsanwaltschaft oder - bei entsprechenden Absprachen dem Amtsgericht, bei dem der Antrag nach § 111a StPO oder der Antrag auf Durchführung des beschleunigten Verfahrens nach § 417 StPO gestellt wird, zuzuleiten. Die Vorgänge müssen die Gründe enthalten, die eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis erforderlich erscheinen lassen. Aus ihnen muss sich auch ergeben, ob eine Sicherstellung (ohne Widerspruch) oder eine Beschlagnahme erfolgt ist. 9.2.4 Rückgabe des Führerscheins Liegen die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a Absatz 1, 6 StPO, §§ 69, 69b StGB) nicht mehr vor, so ist der Führerschein im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft unverzüglich an die betroffene Person zurück zu geben. Dies ist regelmäßig der Fall, wenn das Blutprobenergebnis im Zusammenhang mit den Umständen der Tat keinen Verdacht einer Straftat begründet. 9.2.5 Ausländische Führerscheine Die Nummern 9.2.1 bis 9.2.4 gelten auch für von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ausgestellte Führerscheine, sofern die Inhaberin ihren/der Inhaber seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland hat. Hat die Inhaberin/der Inhaber des Führerscheins eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum einen festen Wohnsitz im Ausland oder handelt es sich um andere ausländische Führerscheine, die zum Zwecke der Anbringung eines Vermerkes über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis sichergestellt oder beschlagnahmt worden sind (§ 111a Absatz 6 StPO), gelten sie mit der Maßgabe, dass diese Führerscheine nach der Anbringung des Vermerkes unverzüglich zurückzugeben sind. 9.2.6 Belehrungen Der/Die Beschuldigte ist über ihr/sein Widerspruchsrecht zur Beschlagnahme des Führerscheins zu belehren. Dies ist in dem Formular „Durchsuchungs-/Sicherstellungsprotokoll“ (Seite 2) zu dokumentieren. 215 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 10 Bevorrechtigte Personen 10.1 Abgeordnete Soweit von Ermittlungshandlungen Abgeordnete des Deutschen Bundestages, der Gesetzgebungsorgane der Länder oder Mitglieder des Europäischen Parlaments betroffen sind, wird auf das Rundschreiben des Bundesministers des Innern vom 10.01.1983 (P II 5-640180/9, GMBl. S. 37) verwiesen. Danach ist es nach der Praxis der Immunitätsausschüsse in Bund und Ländern zulässig, nach Maßgabe von Nrn. 191 Absatz 3 Buchstabe h, 192b Absatz 1 RiStBV Abgeordnete zum Zwecke der Blutentnahme zur Polizeidienststelle und zu einer Ärztin oder einem Arzt zu bringen. Die sofortige Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheines eines oder einer Abgeordneten ist nicht zulässig, sofern nicht die Durchführung von Ermittlungsverfahren durch die jeweiligen Parlamente allgemein genehmigt ist. Die Staatsanwaltschaft ist unverzüglich fernmündlich zu unterrichten. Mitglieder des Europäischen Parlaments aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union dürfen im Bundesgebiet weder festgehalten noch gerichtlich verfolgt werden. 10.2 Diplomatinnen, Diplomaten u.a. Bei Personen, die diplomatische Vorrechte und Befreiungen genießen, sind Maßnahmen nach §§ 81a, 81c StPO und die Beschlagnahme des Führerscheins nicht zulässig (§§ 18, 19 GVG). Bei Angehörigen konsularischer Vertretungen sind sie nur unter gewissen Einschränkungen zulässig; danach kommt eine Immunität von Konsularbeamtinnen, Konsularbeamten und Bediensteten des Verwaltungs- und technischen Personals nur dann in Betracht, wenn die Handlung in engem sachlichen Zusammenhang mit der Wahrnehmung konsularischer Aufgaben steht (z.B. nicht bei Privatfahrten). Soweit eine Strafverfolgung zulässig ist, werden bei Verdacht schwerer Straftaten gegen die zwangsweise Blutentnahme aufgrund einer Entscheidung der zuständigen Justizbehörde keine Bedenken zu erheben sein (vgl. Rundschreiben des Auswärtigen Amtes vom 19.09.2008 - 503-90-507.00 -, GMBl. 2008, S. 1154 sowie Nrn. 193 bis 195 RiStBV). 10.3 Stationierungsstreitkräfte 10.3.1 Grundsätze Bei Mitgliedern der Stationierungsstreitkräfte und des zivilen Gefolges sowie deren Angehörigen sind Maßnahmen nach §§ 81a, 81c StPO grundsätzlich zulässig (vgl. Artikel VII NATOTruppenstatut), soweit die Tat - nach deutschem Recht, aber nicht nach dem Recht des Entsendestaates (dessen Truppe hier stationiert ist) strafbar ist, oder - sowohl nach deutschem Recht als auch nach dem Recht des Entsendestaates strafbar ist, jedoch nicht in Ausübung des Dienstes begangen wird und sich nicht lediglich gegen das Vermögen oder die Sicherheit des Entsendestaates oder nur gegen die Person oder das Vermögen 216 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 eines Mitgliedes der Truppe, deren zivilen Gefolges oder anderer Angehörige richtet, und die deutschen Behörden nicht auf die Ausübung der Gerichtsbarkeit verzichten. In allen anderen Fällen ist von der Anwendung der §§ 81a, 81c StPO abzusehen, da das Militärrecht verschiedener Stationierungsstreitkräfte die Blutentnahme gegen den Willen der Betroffenen für unzulässig erklärt. 10.3.2 Erlaubnisse zum Führen dienstlicher Kraftfahrzeuge Auf Führerscheine, die Mitgliedern der Stationierungsstreitkräfte oder des zivilen Gefolges von einer Behörde eines Entsendestaates zum Führen dienstlicher Kraftfahrzeuge erteilt worden sind, ist § 69b StGB nicht anwendbar (Artikel 9 Absatz 6 a und b NTS-ZA). Eine Sicherstellung oder Beschlagnahme eines Führerscheines ist deshalb nicht zulässig. Jedoch nimmt die Polizei den Führerschein im Rahmen der gegenseitigen Unterstützung (Artikel 3 NTS-ZA) in Verwahrung und übergibt ihn der zuständigen Militärpolizeibehörde. 10.3.3 Erlaubnisse zum Führen privater Kraftfahrzeuge Führerscheine zum Führen privater Kraftfahrzeuge, die Mitgliedern der Stationierungsstreitkräfte oder des zivilen Gefolges und deren Angehörigen im Entsendestaat oder von einer Behörde der Truppe erteilt worden sind, können ausnahmsweise in den Fällen, in denen die deutschen Gerichte die Gerichtsbarkeit ausüben, nach Maßgabe des § 69b StGB entzogen werden (Artikel 9 Absatz 6b NTS-ZA). Bis zur Eintragung des Vermerks über die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis kann der Führerschein sichergestellt oder nach § 111a Absatz 6 Satz 2 StPO auch beschlagnahmt werden. Die Beschlagnahme ist jedoch nur anzuordnen, wenn die Militärpolizei erklärt, keine Ermittlungen führen zu wollen. Erscheint die Militärpolizei nicht oder nicht rechtzeitig, so ist unverzüglich eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft über die Beschlagnahme einzuholen. 11 Kosten Die Kosten der körperlichen Untersuchung, der Blutentnahme und -unter-suchung sowie der Urin- und Haarprobe und deren Untersuchung sind zu den Akten des Strafverfahrens oder des Bußgeldverfahrens mitzuteilen. Über die Pflicht der Kostentragung wird im Rahmen des Strafverfahrens oder des Bußgeldverfahrens entschieden. Eine vorherige Einziehung unterbleibt. 12 Inkrafttreten Dieser Runderlass tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung in Kraft und ist bis zum 31.05.2020 befristet. Gleichzeitig wird der Gem. RdErl. d. Innenministeriums (IV A 2 - 2743), d. Justizministeriums (4103 - III A. 29), d. Ministeriums für Verkehr, Energie und Landesplanung (III B 2-21-34/34) u. d. Ministeriums für Wissenschaft und Forschung (322-1.09.14.03-) v.15.08.2000 (SMBl. NRW. 2051) aufgehoben. 217 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Dienststelle Aktenzeichen Sammelaktenzeichen Fallnummer Sachbearbeitung durch (Name, Amtsbezeichnung) Sachbearbeitung Telefon Nebenstelle Fax Protokoll und Antrag zur Feststellung von Alkohol im Blut Drogen im Urin Medikamenten/anderen berauschenden Mitteln im Haar Anlass Ereignis/Delikt/Verletzte Bestimmung Tatzeit am/Tatzeitraum von (Datum, Uhrzeit) Wochentag , Drogentest: positiv , ! verweigert ! verweigert " # " negativ verweigert ! Eine Blutentnahme Zwei Blutentnahmen Anordnungszeit (Datum, Uhrzeit) " Urinprobe Haarprobe Anordnung durch , Uhr Belehrung als Beschuldigte(r) nach $ % & '( $ % & . Tatzeitraum bis (Datum, Uhrzeit) Uhr /0 als Zeugin/Zeuge nach $ * & %( $ &* & & )& * ' ) +, $ &$- ) +, nicht erfolgt, weil ,1 2 Geschlecht M W U Ja Nein Name, Vorname(n), Geburtsjahr, ggf. Geburtsort/-kreis/-staat Auf-/Einnahme in den letzten 24 Stunden vor dem Vorfall (Datum, Zeitraum, Art und Menge, Ort (Wohnung( 2 / (3 ( 4 ( , /1 Letzte Nahrungsaufnahme (Datum, Zeitraum, Art und Menge, Ort (Wohnung( 2 (2 )) dazu befragt 00 )) Bemerkungen + 7 8 8 " 5 ! 6 + 5 9 &9 ; : umklappen. Obere Ident-Nummer hier aufkleben. 7 8 Gutachten bestimmt. Untersuchungsergebnis und Rechnung an Ort, : : : : ! Name, Amtsbezeichnung, Unterschrift Aktenzeichen Geschlecht Personalien Lfd. Nr. M W U Name, Vorname(n), Geburtsjahr Blutprobe Bei Leichen Datum, Uhrzeit Kontrollnummer EtOH 1. BE 2. BE , , Drogen Todeszeit (Datum, Uhrzeit) Uhr Uhr , Uhr keine leicht stark ! " # $ % $ & rchen aus der freigelegten Oberschenkelvene (nicht aus dem Herzen, aus Wunden oder Blutlachen) Datum, Uhrzeit der Leichenblutentnahme, Art der Vene Datum, Uhrzeit Urinprobe(n) Datum, Uhrzeit, Entnahmestelle Haarprobe(n) Befragung (a bis e bezogen auf die letzten 24 Stunden) Datum, Uhrzeit a Blutverlust Menge (ccm) , Uhr Schock Erbrechen Narkosemittel b Blutentnahme nach Narkose , Uhr c Transfusion , Uhr d Infusion , Uhr e Medikamente oder Drogen , Uhr Menge Art und Menge Art und Menge Diabetes Epilepsie Untersuchungsbefund ! Geisteskrankheit ' ( pergewicht in kg p gewogen Konstitution Bestehende Verletzungen (auch )* ge in cm ! +, hager ja mittel sicher ' " schwankend - # gemessen fettleibig " Gang (geradeaus) # $ Drehnystagmus % & # # ( Sprache Pupillen Pupillenlichtreaktion Bewusstsein ) .der Erinnerung an Vorfall Denkablauf Dauer in Sekunden sicher sicher deutlich prompt klar ja ja geordnet verworren beherrscht aggressiv Verhalten Stimmung * + , von ... bemerkbar - Gesamteindruck ( . . g/ $ gereizt Alkohol leicht . g/sonstig , Ort, Datum ( stark verengt fehlend bewusstlos * , verwirrt Art sprunghaft perseverierend redselig verlangsamt depressiv distanzlos lethargisch euphorisch abweisend Drogen deutlich Medikamente stark nicht sehr stark gkeiten) Polyhexanid * - schleppend unsicher Auslenkung langsam lallend / Desinfektion der Haut erfolgte mit %& 0 unsicher unsicher verwaschen stark erweitert & benommen torkelnd sicher Auslenkung schnell Lauryldimethylbenzilammoniumbromid 0 ( , - stumpf Dienststelle Aktenzeichen Sammelaktenzeichen Fallnummer Sachbearbeitung durch (Name, Amtsbezeichnung) Sachbearbeitung Telefon Nebenstelle Fax Protokoll zur Atemalkoholmessung geordnet durch (Name, Amtsbezeichnung, Dienststelle) Tatzeit Tatzeit am/Tatzeitraum von (Datum, Uhrzeit) Wochentag , Tatzeitraum bis (Datum, Uhrzeit) Uhr , M W Name, Vorname(n), U Geburtsjahr beteiligt als Fahrerin Fahrzeugart Fahrer Die Belehrung ! und Zweck der Messung unter Hinweis auf die Folgen ei % & # " % $ ist nicht erfolgt, weil Die betroffene Person hat sich mit der ' $ % ( ' " " $ ja % % nein ) Anlass der Messung Bezeichnung Verkehrsunfall Bezeichnung Verkehrsordnungswidrigkeit Bezeichnung andere Straftat/Ordnungswidrigkeit Messung " *# *+ " ( , verweigert '% , '% ( +$ ) 0 ./'+ verweigert + ) 1 2 Auf-/Einnahme in den letzten 24 Stunden vor dem Vorfall (Datum, Zeitraum, Art und Menge, Ort (Wohnung! " *,+ # ' !3 - ./ !" ! 4 Letzte Nahrungsaufnahme (Datum, Zeitraum, Art und Menge, Ort (Wohnung! Bemerkungen Ort, Name, Amtsbezeichnung, Unterschrift ! % % )) % )) dazu befragt Ja Nein Ergänzende polizeiliche Feststellungen beim Verdacht des Konsums berauschender Mittel Aktenzeichen (Alkohol, Drogen, Medikamente) Anlage zur Anzeige gegen 1. BL, Venülen-Nr.: Name Vorname 2. BL, Venülen-Nr.: Geb.-Datum Geschlecht: m Tatzeit (Datum/Uhrzeit) w Tatort Uhr Lichtverhältnisse am Anhalteort Tageslicht Dämmerung Dunkelheit Straßenbeleuchtung Fahrzeuginnenbeleuchtung Grund des Anhaltens allgemeine Verkehrskontrolle Verdacht Straftat/Ordnungswidrigkeit Ergebnis Vortestverfahren: Verkehrsunfall Vortest verweigert Alkoholtest am __________ um __________ Uhr, Nachtrunk behauptet _________ AAK mg/l, gemessen mit: Drogenvortest am __________ um __________ Uhr Speichel Dräger Evidential Alkoholvortestgerät Urin Positiv auf Amphetamine Methamphetamine Cannabis Wann wurden letztmalig Drogen konsumiert? 2–6 Stunden vor Fahrtantritt Kokain keine Angaben am Vortag vor Fahrtantritt Hinweise auf Konsum anderer Drogen oder Medikamente? Opiate Benzodiazepine unmittelbar vor Fahrtantritt Methadon 1–2 Stunden vor Fahrtantritt weiter zurückliegender Tag ja, bitte Stoffe oder Medikamente in der Anzeige angeben! Nachfolgend werden beispielhaft Indizien aufgeführt, die auf den Konsum von Drogen hinweisen können. Alle Feststellungen, einschließlich möglicher Verhaltensänderungen, sind im Anzeigentext detailliert zu beschreiben. Fahrweise und Fahrzeugbedienung Ergänzende polizeiliche Feststellungen beim Verdacht des Konsums berauschender Mittel (Torkelbogen) 07/14 NRW 3522 „Schlangenlinien“ Strecke und Abweichungen in der Anzeige angeben Verhalten am Anhalteort Aussteigen aus dem Fahrzeug distanzlos apathisch Gleichgewichtsstörungen Geschwindigkeit/Rotlichtverstoß aggressiv Festhalten nach dem Aussteigen unsicheres Schalten depressiv unangemessen heiter hyperaktiv Abwürgen des Motors redselig Aufheulen des Motors wechselnde Stimmung Gang schwankende Körperhaltung Gleichgewichtsstörungen Mimik verlangsamte Koordination hyperaktiv Verhalten auf der Dienststelle Körperliche Auffälligkeiten distanzlos apathisch Unruhe aggressiv unangemessen heiter hyperaktiv Zittern depressiv Erbrechen Nase hochziehen redselig Schweißausbruch Lippen lecken wechselnde Stimmung trockener Mund Hautzittern Sprache Bewusstsein/Aufnahmefähigkeit undeutlich Konzentrationsmangel verlangsamt verwirrt/desorientiert unverständlich gestörtes Zeitempfinden nicht deutschsprachig, sondern: Zeitempfindungstest gestörtes Zeitempfinden ____ Sek. als 30 Sekunden empfunden Pupillenreaktion verlangsamt Prüfreiz: Finger-Finger-Test Finger-Nase-Test fehlend Taschenlampe pulsierend Diagnoseleuchte Augen und Pupillen unauffällig unauffällig unauffällig Bindehäute gerötet unsicher unsicher glasig/wässrig verkleinert/verengt gestörte Feinmotorik trifft Nasenrücken oder Oberlippe glänzend vergrößert/erweitert zittrig zittrig unruhig Lidflattern (Name, Amtsbezeichnung, Unterschrift) Handlungsanweisung zur Durchführung von Speichel- und Urinvortest zur Drogenerkennung • Die die Speichel- und Urintests nutzenden Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten (PVB) sind in die herstellerseitig beschriebene, normengerechte Anwendung des Verfahrens eingewiesen und halten Ihre diesbezüglichen Kenntnisse regelmäßig auf Stand. • Die Urintests werden bei guter Beleuchtung auf einer ebenen, abwisch- und desinfizierbaren Fläche oder einer flüssigkeitsundurchlässigen Einmalunterlage durchgeführt. Folgende Einsatzmittel sollen mitgeführt und im Bedarfsfall eingesetzt werden können: • Flüssigkeitsdichte Handschuhe zum Einmalgebrauch, die der DIN-Norm EN-455 entsprechen • Händedesinfektionsmittel mit Gebrauchsanleitung • Flächendesinfektionstücher mit Gebrauchsanleitung (ersatzweise Flächendesinfektionsmittel und Einmaltücher). Das Desinfektionsmittel muss den Anforderungen des Verbundes für angewandte Hygiene (VAH ) entsprechen. • Flüssigkeitsdichte und verschließbare Entsorgungsbeutel • Schutzbrille Bei der Durchführung von Speichel- oder Urinvortest zum Erkennen des Drogenkonsums sind die nachfolgenden besonderen persönlichen Schutzmaßnahmen zu beachten: • Die im Vortestset mitgelieferte persönliche Schutzausrüstung / Desinfektionsmittel sind durch die Einsatzkräfte auf Vollständigkeit und Zustand zu prüfen und bei der Durchführung des Tests zu benutzen. • Bei der Probeentnahme sind von den PVB die Handschuhe zum Einmalgebrauch zu tragen. • Aus Infektionsschutzgründen ist bei Spritzgefahr während der Probeentnahme durch die PVB eine Schutzbrille zu tragen. (Dies ist nur ausnahmsweise bei hustenden oder unkooperativen Probanden bei Speicheltests zu erwarten. Bei sachgerechter Anwendung der Urinpipetten ist eine Spritzgefahr nicht zu erwarten.) • Das mitgeführte Händedesinfektionsmittel ist gemäß Gebrauchsanleitung zu benutzen, auch nach Ablegen der Einmalhandschuhe. • Verunreinigungen von Gegenständen Flächendesinfektionstücher zu reinigen. • Die benutzten Verbrauchsmaterialien (Handschuhe, Tücher, Urinbecher, Probenträger) sind in verschließbaren Entsorgungsbeuteln zu sammeln und sachgerecht zu entsorgen. durch Urin oder Speichel sind durch Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 Nr. 19. Hauptpersonalrat Justizvollzug bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung d. JM vom 3. Juni 2015 (2700 - Z. 1) - JMBl. NRW S. 223 - Justizvollzugsamtsinspektor Guido Schäferhoff scheidet mit Ablauf des 15.06.2015 aus dem Hauptpersonalrat Justizvollzug bei dem Justizministerium Nordrhein-Westfalen aus. Als weiteres Mitglieder ist Justizvollzugsamtsinspektor Jürgen Josten, Justizvollzugsanstalt Düsseldorf, nachgerückt. Nr. 20. Öffentliches Auftragswesen; hier: Vergabe von Aufträgen an Justizvollzugsanstalten RdErl. d. Justizministers, zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesminister vom 12. November 1976 (5400 - IV B. 2) - JMBl. NW 1977 S. 15 RdErl. vom 24. Februar 1987 (5400 - IV B. 2) - JMBl. NW S. 75 RdErl. vom 23. September 1996 (5400 - IV B. 2) - JMBl. NW S. 265 RdErl. vom 1. Juni 2015 (5400 - IV. 2) - JMBl. NW S. 223 - Der Runderlass des Justizministers, zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesminister vom 12. November 1976 (5400 - IV B. 2), zuletzt geändert durch Runderlass vom 23. September 1996 (5400 - IV B. 2) wird wie folgt geändert: Abschnitt I wird wie folgt neu gefasst: Nach den Vollzugsgesetzen des Landes Nordrhein-Westfalen soll Gefangenen und Untergebrachten möglichst wirtschaftlich ergiebige Arbeit zugewiesen werden. 223 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Produkte der Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Stand: Mai 2015 Sonderregelung für den Landeseinkauf Büromobiliar In den Eigenbetrieben des Justizvollzuges werden im Rahmen des zentralen Büromöbelprogramms Mobiliarstandardausstattungen für Arbeitsplätze und Funktionsbereiche produziert. Für alle Landesbehörden - außerhalb des Justizressorts - sieht der RdErl. d. Justizministers, zugleich im Namen des Ministerpräsidenten und aller Landesminister vom 12.11.1976 i. d. F. vom 23.09.1996 (5400 - IV B. 2) „Öffentliches Auftragswesen; hier: Vergabe von Aufträgen an Justizvollzugsanstalten“ (SMBl. NRW. 20021) vor, dass diese ihren Bedarf an Leistungen (Dienstleistungen und Waren) - und damit auch an Mobiliar - zu einem angemessenen Teil in Justizvollzugsanstalten decken sollen. Für den Geschäftsbereich des Justizministeriums besteht insoweit ein Abnahmeverpflichtung. Die in den Arbeitsbetrieben hergestellten Produkte, Preise und Lieferbedingungen können über das Internetportal www.knastladen.de eingesehen werden. Die Auftragserteilung an die Eigenbetriebe des Justizvollzuges für die Produktion von Büromobiliar erfolgt ausschließlich über das bei der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel angegliederte Internetportal www.knastladen.de oder unmittelbar über den Leiter der Justizvollzugsanstalt Castrop-Rauxel - Zentralstelle für Arbeitsverwaltung und berufliche Bildung im Justizvollzug Lerchenstr. 81 44581 Castrop-Rauxel Telefon: 02305 983-915 Telefax: 02305 983-919 E-Mail: [email protected] Hier wird die Produktion und Lieferung von Standardbüro- und Funktionsmöbeln sowie Bürositzmöbeln zur Erst- bzw. Neuausstattung von Dienststellen (Großprojekte),die Nachbestellung von Büromobiliar sowie die Ausstattung im Rahmen von Kleinprojekten koordiniert. Die Bedarfsstellen richten sich frühzeitig bei Bekanntwerden des Bedarfs an die Zentralstelle bzw. bestellen über das Internetportal www.knastladen.de um die Rahmenbedingungen für die Produktion, die Lieferung und ggfs. den Aufbau des Mobiliars abzustimmen. Die Bestellung von Büromobiliar bei der Zentralstelle für Arbeitsverwaltung und berufliche Bildung im Justizvollzug unterliegt nicht dem Grundsatz der Öffentlichen Ausschreibung nach § 55 LHO. Die Auftragsvergabe erfolgt freihändig (vgl. § 3 Abs. 5 Buchst. k) VOL/A Abschnitt 1). Die Arbeitsverwaltung im Justizvollzug ist ein rechtlich unselbständiger Teil der Justizverwaltung, ihre Einnahmen und Ausgaben werden im Einzelplan 04 veranschlagt. § 56 LHO (Verbot von Vorleistungen) findet in diesen Fällen keine Anwendung, da die Vorauszahlung eines Ressorts einen Zahlungsvorgang innerhalb der Landesverwaltung darstellt, der den Gesamthaushalt nicht belastet. Somit können die Bedarfsstellen bereits bei Auftragserteilung Zahlungen leisten. Adresse Kontakte zu den Eigenbetrieben der Justizvollzugsantsalten des Landes NRW Ansprechpartner weitere Ansprechpartner weitere Ansprechpartner * JVA Aachen Postfach 50 01 42, 52085 Aachen Leiter / in der Arbeitsverwaltung Eigenbetrieb Schreinerei Eigenbetrieb Schlosserei (0241) 9173-300 (0241) 9173-300 (0241) 9173-246 (0241) 9173-290 ((0241) 9173-0 ((0241) 9173-106 [email protected] www.jva-aachen.nrw.de * JVA Attendorn Biggeweg 5-7, 57439 Attendorn Leiter / in der Arbeitsverwaltung (02722) 920-118 (02722) 920-118 ((02722) 920-0 [email protected] www.jva-attendorn.nrw.de ((02722) 920-130 ((0241) 9173-375 oder 245 ((0241) 9173-236 oder 235 Adresse Kontakte zu den Eigenbetrieben der Justizvollzugsantsalten des Landes NRW Ansprechpartner weitere Ansprechpartner weitere Ansprechpartner * JVA Bielefeld-Brackwede Postfach 14 04 40, 33624 Bielefeld Leiter / in der Arbeitsverwaltung Eigenbetrieb Schreinerei Eigenbetrieb Schlosserei (0521) 4896-298 (0521) 4896-298 (0521) 4896-298 (0521) 4896-298 Eigenbetrieb Wäscherei Eigenbetrieb KFZ-Werkstatt (0521) 4896-298 (0521) 4896-298 ((0521) 4896-0 ((0521) 4896-281 ((0521) 4896-0 ((0521) 4896-0 [email protected] www.jva-bielefeld-brackwede.nrw.de ((0521) 4896-0 Eigenbetrieb Maler- und Lackiererei ((0521) 4896-326 (0521) 4896-298 * JVA Bielefeld-Senne Postfach 12 02 08, 33652 Bielefeld Leiter/ in der Arbeitsverwaltung (0521) 4045-200 (0521) 4045-123 ((0521) 4045-0 ((0521) 4045-129 [email protected] www.jva-bielefeld-senne.nrw.de * Hafthaus Ummeln Postfach 14 04 60, 33624 Bielefeld Leiter/ in der Arbeitsverwaltung (0521) 4899-123 (0521) 4045-123 ((0521) 4899-0 ((0521) 4045-129 ((0521) 4896-0 Adresse Kontakte zu den Eigenbetrieben der Justizvollzugsantsalten des Landes NRW Ansprechpartner weitere Ansprechpartner weitere Ansprechpartner * JVA Bochum Postfach 10 12 09, 44712 Bochum ((0234) 9558-0 Leiter /in der Arbeitsverwaltung ((0234) 9558-375 Eigenbetrieb Schreinerei Eigenbetrieb Schlosserei Eigenbetrieb Druckerei Eigenbetrieb Buchbinderei ((0234) 9558-218 ((0234) 9558-386 [email protected] www.jva-bochum.nrw.de ((0234) 9558-212 Eigenbetrieb Schuhmacherei ((0234) 9558-283 * JVA Castrop-Rauxel Postfach 30 09 20, 44561 Castrop-Rauxel Leiter/ in der Arbeitsverwaltung ((02305) 983-0 (02305) 983-600 [email protected] www.jva-castrop-rauxel.nrw.de ((02305) 983-500 (02305) 983-600 Eigenbetrieb Messestand ((02305) 983-520 ((0234) 9558-217 Adresse Kontakte zu den Eigenbetrieben der Justizvollzugsantsalten des Landes NRW Ansprechpartner weitere Ansprechpartner * JVA Dortmund Postfach 10 20 53, 44020 Dortmund Leiter / in der Arbeitsverwaltung (0231) 5777-100 (0231) 5777-100 ((0231) 5777-0 ((0231) 5777-118 [email protected] www.jva-dortmund.nrw.de * JVA Düsseldorf Oberhausener Str. 30, 40472 Ratingen Leiter/ in der Arbeitsverwaltung (0211) 93882-951 (0211) 93882-921 ((0211) 93882-0 ((0211) 93882-920 [email protected] www.jva-duesseldorf.nrw.de * JVA Duisburg-Hamborn Goethestr. 3, 47166 Duisburg Leiter/ in der Arbeitsverwaltung (0203) 5550-294 (0203) 5550-294 ((0203) 5550-0 [email protected] www.jva-duisburg-hamborn.nrw.de ((0203) 5550-125 weitere Ansprechpartner Adresse Kontakte zu den Eigenbetrieben der Justizvollzugsantsalten des Landes NRW Ansprechpartner weitere Ansprechpartner weitere Ansprechpartner * JVA Essen Postfach 10 18 63, 45018 Essen Leiter/ in der Arbeitsverwaltung Eigenbetrieb Schreinerei (0201) 7246-410 (0201) 7246-410 (0201) 7246-217 Kölner-Str. 250, 53879 Euskirchen Leiter/ in der Arbeitsverwaltung Montagebetrieb Eigenbetrieb Landschaftsbau (02251) 7008-24 (02251) 7008-24 (02251) 7008-159 (02251) 7008-177 Postfach 12 63/1264, 47592 Geldern Leiter/ in der Arbeitsverwaltung Eigenbetrieb Druckerei Eigenbetrieb Buchbinderei (02831) 921-130 (02831) 921-130 (02831) 80132 (02831) 921-189 ((0201) 7246-0 ((0201) 7246-201 ((0201) 7246-214 [email protected] www.jva-essen.nrw.de * JVA Euskirchen ((02251) 7008-0 ((02251) 7008-180 ((02251) 7008-152 ((02251) 7008-171 [email protected] www.jva-euskirchen.nrw.de * JVA Geldern ((02831) 921-0 ((02831) 921-400 [email protected] ((02831) 88797-13 [email protected] www.jva-geldern.nrw.de Leiter/ in des Werkdienstes ((02831) 921-300 ((02831) 921-319 Adresse Kontakte zu den Eigenbetrieben der Justizvollzugsantsalten des Landes NRW Ansprechpartner weitere Ansprechpartner * JVA Gelsenkirchen Postfach 10 13 51, 45813 Gelsenkirchen Leiter/ in der Arbeitsverwaltung Eigenbetrieb Schlosserei (0209) 4021-203 (0209) 4021-203 (0209) 4021-215 Postfach 17 06, 59007 Hamm Leiter/ in der Arbeitsverwaltung Eigenbetrieb KFZ-Werkstatt (02381) 9028-201 (02381) 9028-201 (02381) 9028-201 ((0209) 4021-0 ((0209) 4021-200 ((0209) 4021-215 [email protected] www.jva-gelsenkirchen.nrw.de * JVA Hamm ((02381) 9028-0 ((02381) 9028-154 [email protected] www.jva-hamm.nrw.de * JVA Heinsberg Postfach 14 80, 47592 52518 Heinsberg Leiter/ in der Arbeitsverwaltung (02452) 921-270 (02452) 921-270 ((02452) 921-0 [email protected] www.jva-heinsberg.nrw.de ((02452) 921-117 ((02381) 598460 weitere Ansprechpartner Adresse Kontakte zu den Eigenbetrieben der Justizvollzugsantsalten des Landes NRW Ansprechpartner weitere Ansprechpartner weitere Ansprechpartner * JVA Herford Postfach 19 55, 19 65, 32045 Herford Leiter/ in der Arbeitsverwaltung Eigenbetrieb Schreinerei Eigenbetrieb Schlosserei (05221) 885-199 (05221) 885-199 (05221) 885-312 (05221) 885-308 Ausbildungsbetrieb Bäckerei Eigenbetrieb Sonstige (05221) 885-199 (05221) 885-199 ((05221) 885-0 ((05221) 885-141 ((05221) 885-212 ((05221) 885-208 [email protected] www.jva-herford.nrw.de ((05221) 885-320 * JVA Hövelhof Postfach 12 63, 33156 Hövelhof Leiter/ in der Arbeitsverwaltung Leiter/ in des Werkdienstes (05257) 986-177 (05257) 986-177 (05257) 986-132 Postfach 1452, 47514 Kleve Leiter/ in der Arbeitsverwaltung Eigenbetrieb Schlosserei (02821) 770-100 (02821) 770-100 (02821) 770-106 ((05257) 986-0 ((05257) 986-121 ((05257) 986-124 [email protected] www.jva-hoevelhof.nrw.de * JVA Kleve ((02821) 770-0 [email protected] www.jva-kleve.nrw.de ((02821) 770-160 ((02821) 770-176 ((05221) 885-203 Adresse Kontakte zu den Eigenbetrieben der Justizvollzugsantsalten des Landes NRW Ansprechpartner weitere Ansprechpartner weitere Ansprechpartner * JVA Köln Rochusstr. 350, 50827 Köln Leiter/ in der Arbeitsverwaltung (0221) 5973-223 (0221) 5973-223 ((0221) 5973-0 ((0221) 5973-380 [email protected] www.jva-koeln.nrw.de * JVA Moers-Kapellen Postfach 20 03 11, 47423 Moers Leiter/ in der Arbeitsverwaltung (02841) 96973-90 (02841) 96973-90 ((02841) 96973-0 ((02841) 96973-19 [email protected] www.jva-moers-kapellen.nrw.de * JVA Münster Postfach 40 45, 48022 Münster Leiter/ in der Arbeitsverwaltung Eigenbetrieb Schlosserei Eigenbetrieb Schreinerei (0251) 2374-559 (0251) 2374-559 (0251) 2374-561 (0251) 2374-560 ((0251) 2374-0 ((0251) 2374-300 ((0251) 2374-316 [email protected] www.jva-muenster.nrw.de Eigenbetrieb Buchbinderei ((0251) 2374-320 (0251) 2374-562 ((0251) 2374-307 oder -308 Adresse Kontakte zu den Eigenbetrieben der Justizvollzugsantsalten des Landes NRW Ansprechpartner weitere Ansprechpartner weitere Ansprechpartner * JVA Remscheid Postfach 12 03 64, 42873 Remscheid Leiter/ in der Arbeitsverwaltung (02191) 595-20 (02191) 595-414 ((02191) 595-0 ((02191) 595-460 [email protected] www.jva-remscheid.nrw.de * JVA Rheinbach Postfach 6 01, 53357 Rheinbach Leiter/ in der Arbeitsverwaltung Eigenbetrieb Buchbinderei Eigenbetrieb Schreinerei (02226) 86-229 (02226) 86-229 (02226) 86-237 (02226) 86-248 ((02226) 86-0 ((02226) 86-221 ((02226) 86-236 [email protected] Eigenbetrieb Schlosserei www.jva-rheinbach.nrw.de ((02226) 86-242 (02226) 86-125 * JVA Schwerte Postfach 40 52, 58222 Schwerte Leiter/ in der Arbeitsverwaltung (02304) 756-156 (02304) 756-156 ((02304) 756-0 [email protected] www.jva-schwerte.nrw.de ((02304) 756-124 ((02226) 86-245 Adresse Kontakte zu den Eigenbetrieben der Justizvollzugsantsalten des Landes NRW Ansprechpartner weitere Ansprechpartner weitere Ansprechpartner * JVA Siegburg Postfach 14 63, 53704 Siegburg Leiter/ in der Arbeitsverwaltung (02241) 307-201 (02241) 307-201 ((02241) 307-0 ((02241) 307-340 [email protected] www.jva-siegburg.nrw.de * JVA Werl Postfach 301, 59455 Werl Leiter/ in der Arbeitsverwaltung Eigenbetrieb Schneiderei Eigenbetrieb Kabelzerlegung (02922) 981-100 (02922) 981-100 (02922) 981-100 (02922) 981-100 Eigenbetrieb Schreinerei Eigenbetrieb Bäckerei (02922) 981-100 (02922) 981-100 Zentrale Beschaffungsstelle Eigenbetrieb Sonstige (E-Werkstatt) (02922) 981-100 (02922) 981-100 ((02922) 981-0 ((02922) 981-124, 125 ((02922) 981-148 ((02922) 981-147 [email protected] www.jva-werl.nrw.de ((02922) 981-139,-140,-108 ((02922) 981-124 ((02922) 981-142 ((02922) 981-151 Adresse Kontakte zu den Eigenbetrieben der Justizvollzugsantsalten des Landes NRW Ansprechpartner weitere Ansprechpartner weitere Ansprechpartner * JVA Willich I Gartenstraße 1, 47877 Willich ((02156) 4998-0 Leiter/ in der Arbeitsverwaltung ((02156) 4998-420 (02156) 4998-425 Eigenbetrieb Bäckerei ((02156) 4998-820 Eigenbetrieb Schlosserei ((02156) 4998-822 (02156) 4998-823 [email protected] www.jva-willich1.nrw.de Eigenbetrieb Buchbinderei Eigenbetrieb Schreinerei (02156) 4998-818 (02156) 4998-826 Eigenbetrieb Druckerei Eigenbetrieb Stempel (02156) 4998-818 (02156) 4998-818 ((02156) 4998-815 ((02156) 4998-810 * JVA Willich II Postfach 23 00, 47861 Willich Leiter/ in der Arbeitsverwaltung (02156) 917-111 (02156) 917-111 ((02156) 917-0 [email protected] www.jva-willich2.nrw.de ((02156) 917-121 ((02156) 4998-825 ((02156) 4998-813 Adresse Kontakte zu den Eigenbetrieben der Justizvollzugsantsalten des Landes NRW Ansprechpartner weitere Ansprechpartner * JVA Wuppertal-Ronsdorf Am Schmalenhof 6, 42369 Wuppertal Leiter/ in der Arbeitsverwaltung (0202) 49636-499 (0202) ((0202) 49636-0 ((0202) 49636-580 [email protected] www.jva-wuppertal-ronsdorf.nrw.de * JVA Wuppertal-Vohwinkel Simuonshöfchen 26, 42327 Wuppertal Leiter/ in der Arbeitsverwaltung (0202) 9732-125 (0202) 9732-125 ((0202) 9732-0 [email protected] www.jva-wuppertal-vohwinkel.nrw.de ((0202) 9732-200 weitere Ansprechpartner Produkte der Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Eigenbetrieb Bäckerei Produkt Hafervollkornbrot ** Kasslerbrot ** Konditoreiprodukte Roggenmischbrot ** Roggenvollkornbrot ** Weißbrot ** * nur für Eigenversorgung ** nur für Eigenversorgung und Justizvollzugsangehörige ohne Hinweis sind die Produkte auch für Dritte erhältlich Lieferant/Hersteller Herford,Werl, Willich I Herford,Werl, Willich I Herford,Werl Herford,Werl, Willich I Herford, Willich I Herford,Werl, Willich I Produkte der Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Eigenbetrieb Buchbinderei Produkt Buchbindearbeiten aller Art Fadenheftung, hand Fadenheftung, maschinell Herstellung von Broschüren Herstellung von Notiz- und Allzweckbüchern Herstellung von Zeitschriftenboxen Prägung von Buchdeckel Register Reparatur Repräsentationsmappen Restauration von Büchern * nur für Eigenversorgung ** nur für Eigenversorgung und Justizvollzugsangehörige ohne Hinweis sind die Produkte auch für Dritte erhältlich Lieferant/Hersteller Bochum, Geldern, Münster, Rheinbach, Willich I Bochum, Geldern, Rheinbach, Münster Bochum, Geldern Bochum Bochum, Rheinbach Bochum Bochum, Geldern, Rheinbach Geldern Bochum, Rheinbach, Willich I Bochum, Rheinbach Bochum, Rheinbach, Willich I Produkte der Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Eigenbetrieb Druckerei Produkt Briefumschläge Broschüren Drucksachen, diverse Druckvorlagen Festschriften Flyer Geschäftsdrucksachen, diverse Gummistempel Kalender Kataloge Mehrfarben-Druck Offset-Druck Pepräsentationsmappen Plakate Privatdruckerzeugnisse, diverse Versandtaschen Visitenkarten Vordrucke, diverse * nur für Eigenversorgung ** nur für Eigenversorgung und Justizvollzugsangehörige ohne Hinweis sind die Produkte auch für Dritte erhältlich Lieferant/Hersteller Bochum, Willich I Geldern, Willich I Bochum, Geldern, Willich I Geldern Bochum, Geldern, Willich I Bochum, Geldern, Willich I Bochum, Geldern, Willich I Willich I Bochum, Geldern, Willich I Geldern, Willich I Geldern, Willich I Bochum, Geldern, Willich I Bochum Geldern, Willich I Geldern, Willich I Willich I Bochum, Geldern, Willich I Bochum, Geldern, Willich I Produkte der Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Eigenbetrieb Kabelzerlegebetrieb Produkt Kabelrecycling Lieferant/Hersteller Werl * nur für Eigenversorgung ** nur für Eigenversorgung und Justizvollzugsangehörige ohne Hinweis sind die Produkte auch für Dritte erhältlich Produkte der Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Eigenbetrieb KFZ-Werkstatt Produkt Reinigung (nur Dienst-KFZ) ** Reparatur (nur Dienst-KFZ) ** Umbau, Umrüstung (z.B. zu Gefg.Transportwagen) ** * nur für Eigenversorgung ** nur für Eigenversorgung und Landesbehörden ohne Hinweis sind die Produkte auch für Dritte erhältlich Lieferant/Hersteller Bielefeld-Brackwede, Castrop-Rauxel, Wuppertal Bielefeld-Brackwede, Castrop-Rauxel, Wuppertal Bielefeld-Brackwede, Castrop-Rauxel, Wuppertal Produkte der Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-westfalen Eigenbetrieb Messestand Produkt Messestandverleih inkl. Montage * nur für Eigenversorgung ** nur für Eigenversorgung und Justizvollzugsangehörige ohne Hinweis sind die Produkte auch für Dritte erhältlich Lieferant/Hersteller Castrop-Rauxel Produkte der Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Eigenbetrieb Landschaftsbau Produkt Gartenbau Pflasterarbeiten Pflegearbeiten Lieferant/Hersteller Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln, CastropRauxel, Euskirchen Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln, CastropRauxel, Euskirchen Attendorn,Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln, Castrop-Rauxel, Euskirchen * nur für Eigenversorgung ** nur für Eigenversorgung und Justizvollzugsangehörige ohne Hinweis sind die Produkte auch für Dritte erhältlich Produkte der Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Eigenbetrieb Montage/ Demontage/ Verpackung/ Sortierung Produkt Montage/ Demontage diverser Teile Haftraumarbeit * nur für Eigenversorgung ** nur für Eigenversorgung und Justizvollzugsangehörige ohne Hinweis sind die Produkte auch für Dritte erhältlich Lieferant/Hersteller Aachen,Bielefeld-Brackwede, CastropRauxel, Münster, Werl Werl Produkte der Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Eigenbetrieb Montage Produkt Hausmeistertätigkeiten Montagearbeiten, diverse Reinigungsarbeiten Renovierungsarbeiten Transportarbeiten Umräumarbeiten Lieferant/Hersteller Euskirchen Attendorn, Castrop-Rauxel, Euskirchen Euskirchen Euskirchen Attendorn, Castrop-Rauxel, Euskirchen Attendorn, Euskirchen * nur für Eigenversorgung ** nur für Eigenversorgung und Landesbehörden ohne Hinweis sind die Produkte auch für Dritte erhältlich Produkte der Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Eigenbetrieb Schlosserei Produkt Absperrungen, metall Aktentransportwagen Aktenwagen Balkonbrüstungen Bänke für Wartezonen Bauschlossereiarbeiten, diverse Behälter, metall Betten, Metall Bilderprofilleisten Bistrotische, Metall Blecharbeiten (Edelstahl) Blecharbeiten (normal Stahl) Blumenhocker, Metall Blumenpyramide, Metall Bürotischset (Kalenderhalter, Zettelbox etc.) CD-Ständer, Metall CNC-Arbeiten CNC Blecharbeiten CNC-Plasmaschneiden CNC Laserschneiden CNC Stanz und Nibbelarbeiten CNC Wasserstrahlschneiden Deckenleuchten, metall Deckenleuchten, Schmiedearbeit Dreharbeiten div. Edelstahlarbeiten Feinvergitterung (Vorsatzgitter) Fenster, Metall Feuerstellen Fräsarbeiten div. Garderoben mit Kleiderbügel Gartenbänke, Gartentische Gartenliegen Gartenmöbel, Schmiedearbeit Geländer, Metall Gitter, diverse Gitterplanung und Fertigung Manganhartstahl Gitterfertigung Manganhartstahl Lieferant/Hersteller Aachen, Gelsenkirchen, Rheinbach Bochum, Rheinbach Bielefeld-Senne Aachen, Rheinbach Attendorn, Bielefeld-Senne, Bochum Aachen, Bielefeld-Brackwede, Bochum, Duisburg-Hamborn, Essen, Gelsenkirchen, Herford, Hövelhof, Kleve, Münster, Remscheid, Rheinbach, Werl, Willich I, Wuppertal, Aachen, Gelsenkirchen, Rheinbach Aachen, Bochum, Rheinbach Gelsenkirchen Bochum, Duisburg-Hamborn Bochum, Rheinbach, Remscheid Bochum, Rheinbach Bochum, Duisburg-Hamborn, Gelsenkirchen, Münster Duisburg-Hamborn, Herford Gelsenkirchen Bochum, Herford Herford, Hövelhof, Münster Bochum, Remscheid Münster Werl Bochum Kleve Aachen, Duisburg-Hamborn, Münster Bielefeld-Senne Aachen, Bochum, Münster, Rheinbach Bochum, Remscheid Bochum, Kleve Willich I Kleve Aachen, Bochum, Rheinbach Bielefeld-Senne Kleve Bielefeld-Senne Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne Bielefeld-Brackwede, Bochum, DuisburgHamborn, Gelsenkirchen, Herford, Remscheid, Rheinbach, Willich I Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne, Bochum, Duisburg-Hamborn, Gelsenkirchen, Herford, Kleve, Münster; Remscheid, Rheinbach, Willich I Kleve, Aachen, Bochum, Kleve, Rheinbach Produkt Grill, Schwenk-, verschiedene Größen Grill, Stand-, verschiedene Größen Info-Ständer Kaminbesteck, Schmiedearbeit Kerzenständer Kicker Kunstschmiedearbeiten Lackierarbeiten Leuchten, Edelstahl Mattenwagen Möbel, Stahl, schwer zerstörbar Möbeluntergestelle, diverse Mülleimer, Stahl Pulverbeschichtung Rankhilfen, Metall Rattenköderboxen Räucherofen Regale, Metall Rohrkonstruktion Schiffsbau, Schweißarbeiten Schlossereiarbeiten, diverse Schornsteinabdeckungen Schränke, Stahl Schranken, Metall Standascher Thermometer, Metall Tische, klappbar Tische, Schmiedearbeit Tore, Metall Trennwände Treppen, Metall Treppengeländer, Metall Türen, Brandschutz Türen, Manganhartstahl Türen, Metall Überdachungen Verbandskasten, Stahl Weihnachtsbaumständer Lieferant/Hersteller Bielefeld-Senne, Bochum, Gelsenkirchen, Herford, Kleve, Rheinbach, Werl Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne, Bochum, Gelsenkirchen, Herford Bochum, Gelsenkirchen Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne, Herford Bielfeld-Brackwede, BielefeldSenne,Bochum, Duisburg-Hamborn, Herford, Münster Duisburg-Hamborn Aachen, Bielefeld-Senne, Bochum, Herford, Kleve, Rheinbach Bochum Bochum, Gelsenkirchen Bielefeld-Senne Bielefeld-Senne Aachen, Gelsenkirchen, Herford, Münster, Rheinbach Gelsenkirchen Aachen, Werl Bielefeld-Brackwede, Bochum, DuisburgHamborn, Gelsenkirchen, Herford, Münster Gelsenkirchen Gelsenkirchen Aachen, Bochum, Gelsenkirchen, Rheinbach Willich I Bielefeld-Senne Aachen, Bielefeld-Brackwede, Bochum, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Münster, Heinsberg, Hövelhof, Kleve, Remscheid, Rheinbach, Werl, Wuppertal Bielefeld-Senne Bielefeld-Senne, Gelsenkirchen Willich I Gelsenkirchen Herford Münster Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne Aachen, Bochum, Duisburg-Hamborn, Gelsenkirchen, Herford, Willich I Bielefeld-Senne, Gelsenkirchen Aachen, Rheinbach, Willich I Aachen, Bielefeld-Senne, Gelsenkirchen, Münster, Rheinbach Gelsenkirchen Kleve Aachen, Kleve, Rheinbach, Willich I Remscheid, Willich I Gelsenkirchen Bochum, Herford Produkt Weinregal, Metall Werkzeugschleifarbeiten Zargen, Metall Zaunanlagen, Metall Lieferant/Hersteller Bochum Aachen Herford Aachen, Bielefeld-Brackwede, DuisburgHamborn, Rheinbach * nur für Eigenversorgung ** nur für Eigenversorgung und Justizvollzugsangehörige ohne Hinweis sind die Produkte auch für Dritte erhältlich Produkte der Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Eigenbetrieb Schneiderei Produkt Anstaltsbettwäsche * Arbeitsbekleidung Latzhosen * Maschinenschutzanzug, Schweißerschutzkleidung ** Schmutz- und Arbeitskleidung Bedienstete ** Kittel Bedienstete ** Bekleidung Küche/ Bäckerei ** Gefangenenbekleidung * Konfektionsarbeiten ** Krankenhausbettwäsche * Polsterarbeiten ** Raumausstattung ** Reparaturarbeiten ** Rollos, Gardinen ** Schneiderarbeiten, diverse ** Sonnenschutz, Markisen ** Taschen ** Wäschesäcke ** Roben (für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte etc.) Aufdruck für T-Shirts, Kappen, Tassen etc. * nur für Eigenversorgung ** nur für Eigenversorgung und Justizvollzugsangehörige ohne Hinweis sind die Produkte auch für Dritte erhältlich Lieferant/Hersteller Remscheid, Werl Remscheid, Siegburg, Werl Werl Remscheid, Werl Remscheid Siegburg Remscheid, Werl Werl Werl Remscheid, Werl Remscheid Düsseldorf, Werl Remscheid, Werl Remscheid, Werl Remscheid, Werl Remscheid, Werl Remscheid, Werl Siegburg Castrop-Rauxel Produkte der Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Eigenbetrieb Schreinerei Produkt Aktentransportwagen Aussichtstürme Bänke Bau- und Tischlerarbeiten, diverse Betten, behindertengerecht Bettplatten Bettplatten Büromöbel Büromöbel, behindertengerecht Büromöbel, Sonderanfertigung Carport Computermöbel Einbauküchen Einbaumöbel Einbaumöbel, Sonderanfertigung Entsorgung Fenster, Holz Gartenhäuser Gartenmöbel, Holz Haftraummöbel (Holz) Haftraummöbel (Neues Programm) Haftraummöbel, Sonderanfertigung (behindertengerecht) Karteikästen Karteikästen, Holz oder Pappe Kleinmöbel Kleinmöbel Konsolen für TV-Geräte Lagerräume Massivholzmöbel Möbelobjektmanagement Montagearbeiten Oberflächenbehandlung, diverse Pinnwand Pinnwände Plattenverarbeitung Prospektständer, Holz Raumausstattung, sonstige Rednerpult Regale, behindertengerecht Regale, Holz Schränke Schränke, behindertengerecht Schulmöbel Lieferant/Hersteller Bielefeld-Senne, Bochum, Herford, Rheinbach Bielefeld-Senne Attendorn, Bielefeld-Brackwede Aachen, Attendorn, Bielefeld-Brackwede, BielefeldSenne, Düsseldorf, Essen, Herford, Remscheid, Willich I, Wuppertal Bielefeld-Senne Bochum Bochum Aachen, Münster, Remscheid, Rheinbach, Werl, Bielefeld-Senne Bielefeld-Brackwede, Willich I Attendorn, Bielefeld-Senne Aachen, Bielefeld-Senne, Münster, Remscheid, Rheinbach, Werl Bielefeld-Senne, Remscheid, Werl Essen, Herford, Münster, Remscheid, Werl Bielefeld-Brackwede Bielefeld-Senne, Herford Aachen, Münster, Remscheid, Willich I Attendorn Attendorn, Hövelhof, Münster, Willich I Bielefeld-Senne, Münster Aachen Bielefeld-Senne Bochum, Werl Bochum, Gelsenkirchen Bielefeld-Brackwede, Bochum, Rheinbach Bochum Bielefeld-Senne Bielefeld-Senne Remscheid Werl Aachen, Werl Aachen, Werl Bochum, Dortmund, Rheinbach Bochum Aachen, Rheinbach, Werl, Münster Münster Aachen, Willich I Bielefeld-Senne, Willich I Bielefeld-Senne Aachen, Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne, Herford, Münster, Rheinbach, Werl, Willich I Bielefeld-Brackwede, Herford Bielefeld-Senne Bielefeld-Senne, Werl Produkt Lieferant/Hersteller Tische, diverse Bielefeld-Brackwede, Bielelfeld-Senne, Düsseldorf, Münster, Remscheid, Rheinbach, Werl, Bielefeld-Senne Bielefeld-Senne, Herford Willich I Rheinbach, Werl Aachen, Bochum, Münster, Rheinbach, Werl Attendorn, Bielefeld-Brackwede, Rheinbach, Willich I Türen, Holz Verkaufsstände Versand- und Verpackungskisten Wartehäuschen Aachen, Attendorn, Münster, Remscheid, Willich I Bielefeld-Senne, Castrop-Rauxel Attendorn, Bielefeld-Senne Attendorn, Bielefeld-Senne, Remscheid Sonderanfertigungen (z.B. Sitzungszimmer) Spielgeräte, wetterfest (Spielplätze) Spielmöbel, Kindergarten, behindertengerecht Stehpult (Massivholz) Stehpult (Metall) Stehtische * nur für Eigenversorgung ** nur für Eigenversorgung und Justizvollzugsangehörige ohne Hinweis sind die Produkte auch für Dritte erhältlich Produkte der Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Eigenbetrieb Schuhe Produkt Arbeitsschuhe (keine Sicherheitsschuhe) Herren Badeschlappen Damen/Herren Freizeitschuhe Herren Clogs Herren Clogs Damen Lieferant/Hersteller Remscheid Remscheid Remscheid Remscheid Remscheid * nur für Eigenversorgung ** nur für Eigenversorgung und Justizvollzugsangehörige ohne Hinweis sind die Produkte auch für Dritte erhältlich Produkte der Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Eigenbetrieb Stuhlproduktion Produkt Bürodrehstühle Dauerlaststühle 24-h Stuhl Richterstühle Besucher- und Konferenzstühle Schalenstühle Arbeitsstühle für Werkbetriebe * nur für Eigenversorgung ** nur für Eigenversorgung und Justizvollzugsangehörige ohne Hinweis sind die Produkte auch für Dritte erhältlich Lieferant/Hersteller Münster Münster Münster Münster Münster Münster Münster Produkte der Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Eigenbetrieb Wäscherei Produkt Reinigung von Anstaltsbekleidung * Chemische Reinigung von Anstaltskleidung* * nur für Eigenversorgung ** nur für Eigenversorgung und Justizvollzugsangehörige ohne Hinweis sind die Produkte auch für Dritte erhältlich Lieferant/Hersteller Bielefeld-Brackwede, Gelsenkirchen, Köln, Remscheid, Rheinbach, Schwerte Köln Produkte der Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Eigenbetrieb Sonstige Produkt Elektrowerkstatt * Schumacherei (Reparatur, Lederarbeiten etc.) ** Lieferant/Hersteller Werl, Münster Bielefeld-Senne, Bochum, Remscheid * nur für Eigenversorgung bzw. BLB Nordrhein-Westfalen ** nur für Eigenversorgung und Justizvollzugsangehörige ohne Hinweis sind die Produkte auch für Dritte erhältlich Produkte der Eigenbetriebe der Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen Gesamtübersicht Produkt 24-h Stuhl Absperrungen, metall Aktentransportwagen Aktentransportwagen Aktenwagen Anstaltsbettwäsche * Arbeitsbekleidung Latzhosen * Arbeitsschuhe (keine Sicherheitsschuhe) Herren Arbeitsstühle für Werkbetriebe Aufdruck für T-Shirts, Kappen, Tassen etc. Aussichtstürme Badeschlappen Damen/Herren Balkonbrüstungen Bänke Bänke für Wartezonen Bau- und Tischlerarbeiten, diverse Bauschlossereiarbeiten, diverse Behälter, metall Bekleidung Küche/ Bäckerei ** Besucher- und Konferenzstühle Betten, behindertengerecht Betten, Metall Bettplatten Bettplatten Bilderprofilleisten Bistrotische, Metall Blecharbeiten (normal Stahl) Blecharbeiten (Edelstahl) Blumenhocker, Metall Blumenpyramide, Metall Briefumschläge Broschüren Buchbindearbeiten aller Art Bürodrehstühle Büromöbel Büromöbel, behindertengerecht Büromöbel, Sonderanfertigung Bürotischset (Kalenderhalter, Zettelbox etc.) Carport CD-Ständer, Metall Chemische Reinigung von Anstaltskleidung* Clogs Damen Clogs Herren CNC-Arbeiten CNC Blecharbeiten CNC Laserschneiden CNC-Plasmaschneiden CNC Stanz und Nibbelarbeiten CNC Wasserstrahlschneiden Computermöbel Dauerlaststühle Deckenleuchten, metall Deckenleuchten, Schmiedearbeit Dreharbeiten div. Drucksachen, diverse Druckvorlagen Edelstahlarbeiten Lieferant/Hersteller Münster Aachen, Gelsenkirchen, Rheinbach Bochum, Rheinbach Bielefeld-Senne, Bochum, Herford, Rheinbach Bielefeld-Senne Remscheid, Werl Remscheid, Siegburg, Werl Remscheid Münster Castrop-Rauxel Bielefeld-Senne Remscheid Aachen, Rheinbach Attendorn, Bielefeld-Brackwede Attendorn, Bielefeld-Senne, Bochum Aachen, Attendorn, Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne, Düsseldorf, Essen, Herford, Remscheid, Willich I, Wuppertal Aachen, Bielefeld-Brackwede, Bochum, Duisburg-Hamborn, Essen, Gelsenkirchen, Herford, Hövelhof, Kleve, Münster, Remscheid, Rheinbach, Werl, Willich I, Wuppertal, Aachen, Gelsenkirchen, Rheinbach Siegburg Münster Bielefeld-Senne Aachen, Bochum, Rheinbach Bochum Bochum Gelsenkirchen Bochum, Duisburg-Hamborn Bochum, Rheinbach Bochum, Rheinbach, Remscheid Bochum, Duisburg-Hamborn, Gelsenkirchen, Münster Duisburg-Hamborn, Herford Bochum, Willich I Geldern, Willich I Bochum, Geldern, Münster, Rheinbach, Willich I Münster Aachen, Münster, Remscheid, Rheinbach, Werl, Bielefeld-Senne Bielefeld-Brackwede, Willich I Gelsenkirchen Attendorn, Bielefeld-Senne Bochum, Herford Köln Remscheid Remscheid Herford, Hövelhof, Münster Bochum, Remscheid Werl Münster Bochum Kleve Aachen, Bielefeld-Senne, Münster, Remscheid, Rheinbach, Werl Münster Aachen, Duisburg-Hamborn, Münster Bielefeld-Senne Aachen, Bochum, Münster, Rheinbach Bochum, Geldern, Willich I Geldern Bochum, Remscheid Einbauküchen Einbaumöbel Einbaumöbel, Sonderanfertigung Elektrowerkstatt * Entsorgung Fadenheftung, hand Fadenheftung, maschinell Feinvergitterung (Vorsatzgitter) Fenster, Holz Fenster, Metall Festschriften Feuerstellen Flyer Fräsarbeiten div. Freizeitschuhe Herren Garderoben mit Kleiderbügel Gartenbänke, Gartentische Gartenbau Gartenhäuser Gartenliegen Gartenmöbel, Holz Gartenmöbel, Schmiedearbeit Gefangenenbekleidung * Geländer, Metall Geschäftsdrucksachen, diverse Gitter, diverse Gitterplanung und Fertigung Manganhartstahl Gitterfertigung Manganhartstahl Grill, Schwenk-, verschiedene Größen Grill, Stand-, verschiedene Größen Gummistempel Hafervollkornbrot ** Haftraumarbeit Haftraummöbel (Holz) Haftraummöbel (Neues Programm) Haftraummöbel, Sonderanfertigung (behindertengerecht) Hausmeistertätigkeiten Herstellung von Broschüren Herstellung von Notiz- und Allzweckbüchern Herstellung von Zeitschriftenboxen Info-Ständer Kabelrecycling Kalender Kaminbesteck, Schmiedearbeit Karteikästen Karteikästen, Holz oder Pappe Kasslerbrot ** Kataloge Kerzenständer Kicker Kittel Bedienstete ** Kleinmöbel Kleinmöbel Konditoreiprodukte Konfektionsarbeiten ** Konsolen für TV-Geräte Krankenhausbettwäsche * Kunstschmiedearbeiten Lackierarbeiten Bielefeld-Senne, Remscheid, Werl Essen, Herford, Münster, Remscheid, Werl Bielefeld-Brackwede Werl, Münster Bielefeld-Senne, Herford Bochum, Geldern, Rheinbach, Münster Bochum, Geldern Bochum, Kleve Aachen, Münster, Remscheid, Willich I Willich I Bochum, Geldern, Willich I Kleve Bochum, Geldern, Willich I Aachen, Bochum, Rheinbach Remscheid Bielefeld-Senne Kleve Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln, Castrop-Rauxel, Euskirchen Attendorn Bielefeld-Senne Attendorn, Hövelhof, Münster, Willich I Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne Remscheid, Werl Bielefeld-Brackwede, Bochum, Duisburg-Hamborn, Gelsenkirchen, Herford, Remscheid, Rheinbach, Willich I Bochum, Geldern, Willich I Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne, Bochum, Duisburg-Hamborn, Gelsenkirchen, Herford, Kleve, Münster; Remscheid, Rheinbach, Willich I Kleve, Aachen, Bochum, Kleve, Rheinbach Bielefeld-Senne, Bochum, Gelsenkirchen, Herford, Kleve, Rheinbach, Werl Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne, Bochum, Gelsenkirchen, Herford Willich I Herford, Werl, Willich I Werl Bielefeld-Senne, Münster Aachen Bielefeld-Senne Euskirchen Bochum Bochum, Rheinbach Bochum Bochum, Gelsenkirchen Werl Bochum, Geldern, Willich I Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne, Herford Bochum, Werl Bochum, Gelsenkirchen Herford, Werl, Willich I Geldern, Willich I Bielfeld-Brackwede, Bielefeld-Senne,Bochum, Duisburg-Hamborn, Herford, Münster Duisburg-Hamborn Remscheid Bielefeld-Brackwede, Bochum, Rheinbach Bochum Herford,Werl Werl Bielefeld-Senne Werl Aachen, Bielefeld-Senne, Bochum, Herford, Kleve, Rheinbach Bochum Lagerräume Leuchten, Edelstahl Maschinenschutzanzug, Schweißerschutzkleidung ** Massivholzmöbel Mattenwagen Mehrfarben-Druck Messestandverleih inkl. Montage Möbel, Stahl, schwer zerstörbar Möbelobjektmanagement Möbeluntergestelle, diverse Montage/ Demontage diverser Teile Montagearbeiten Montagearbeiten, diverse Mülleimer, Stahl Oberflächenbehandlung, diverse Offset-Druck Pepräsentationsmappen Pflasterarbeiten Bielefeld-Senne Bochum, Gelsenkirchen Werl Remscheid Bielefeld-Senne Geldern, Willich I Castrop-Rauxel Bielefeld-Senne Werl Aachen, Gelsenkirchen, Herford, Münster, Rheinbach Aachen,Bielefeld-Brackwede, Castrop-Rauxel, Münster, Werl Aachen, Werl Attendorn, Castrop-Rauxel, Euskirchen Gelsenkirchen Aachen, Werl Bochum, Geldern, Willich I Bochum Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln, Castrop-Rauxel, Euskirchen Attendorn,Bielefeld-Senne Hafthaus Ummeln, Castrop-Rauxel, Euskirchen Pflegearbeiten Bochum, Dortmund, Rheinbach Pinnwand Pinnwände Bochum Geldern, Willich I Plakate Aachen, Rheinbach, Werl, Münster Plattenverarbeitung Remscheid, Werl Polsterarbeiten ** Bochum, Geldern, Rheinbach Prägung von Buchdeckel Geldern, Willich I Privatdruckerzeugnisse, diverse Münster Prospektständer, Holz Aachen, Werl Pulverbeschichtung Bielefeld-Brackwede, Bochum, Duisburg-Hamborn, Gelsenkirchen, Herford, Münster Rankhilfen, Metall Gelsenkirchen Rattenköderboxen Gelsenkirchen Räucherofen Remscheid Raumausstattung ** Aachen, Willich I Raumausstattung, sonstige Rednerpult Bielefeld-Senne, Willich I Regale, behindertengerecht Bielefeld-Senne Aachen, Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne, Herford, Münster, Rheinbach, Werl, Willich I Regale, Holz Aachen, Bochum, Gelsenkirchen, Rheinbach Regale, Metall Geldern Register Bielefeld-Brackwede, Castrop-Rauxel, Wuppertal Reinigung (nur Dienst-KFZ) ** Bielefeld-Brackwede, Gelsenkirchen, Köln, Remscheid, Rheinbach, Schwerte Reinigung von Anstaltsbekleidung * Euskirchen Reinigungsarbeiten Euskirchen Renovierungsarbeiten Bochum, Rheinbach, Willich I Reparatur Bielefeld-Brackwede, Castrop-Rauxel, Wuppertal Reparatur (nur Dienst-KFZ) ** Düsseldorf, Werl Reparaturarbeiten ** Bochum, Rheinbach Repräsentationsmappen Bochum, Rheinbach, Willich I Restauration von Büchern Münster Richterstühle Roben (für Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte etc. Siegburg Herford, Werl, Willich I Roggenmischbrot ** Willich I Roggenvollkornbrot ** Willich I Rohrkonstruktion Remscheid, Werl Rollos, Gardinen ** Münster Schalenstühle Bielefeld-Senne Schiffsbau, Schweißarbeiten Aachen, Bielefeld-Brackwede, Bochum, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Münster, Heinsberg, Hövelhof, Kleve, Remscheid, Rheinbach, Werl, Wuppertal Schlossereiarbeiten, diverse Remscheid, Werl Schmutz- und Arbeitskleidung Bedienstete ** Remscheid, Werl Schneiderarbeiten, diverse ** Bielefeld-Senne Schornsteinabdeckungen Schränke Bielefeld-Brackwede, Herford Schränke, behindertengerecht Schränke, Stahl Schranken, Metall Schulmöbel Schumacherei (Reparatur, Lederarbeiten etc.) ** Bielefeld-Senne Bielefeld-Senne, Gelsenkirchen Willich I Bielefeld-Senne, Werl Bielefeld-Senne, Bochum, Remscheid Bielefeld-Brackwede, Bielelfeld-Senne, Düsseldorf, Münster, Remscheid, Rheinbach, Werl, Sonderanfertigungen (z.B. Sitzungszimmer) Remscheid, Werl Sonnenschutz, Markisen ** Spielgeräte, wetterfest (Spielplätze) Bielefeld-Senne Spielmöbel, Kindergarten, behindertengerecht Bielefeld-Senne, Herford Gelsenkirchen Standascher Stehpult (Massivholz) Willich I Stehpult (Metall) Rheinbach, Werl Aachen, Bochum, Münster, Rheinbach, Werl Stehtische Remscheid, Werl Taschen ** Herford Thermometer, Metall Attendorn, Bielefeld-Brackwede, Rheinbach, Willich I Tische, diverse Münster Tische, klappbar Bielefeld-Brackwede, Bielefeld-Senne Tische, Schmiedearbeit Aachen, Bochum, Duisburg-Hamborn, Gelsenkirchen, Herford, Willich I Tore, Metall Attendorn, Castrop-Rauxel, Euskirchen Transportarbeiten Bielefeld-Senne, Gelsenkirchen Trennwände Aachen, Rheinbach, Willich I Treppen, Metall Aachen, Bielefeld-Senne, Gelsenkirchen, Münster, Rheinbach Treppengeländer, Metall Gelsenkirchen Türen, Brandschutz Aachen, Attendorn, Münster, Remscheid, Willich I Türen, Holz Kleve Türen, Manganhartstahl Aachen, Kleve, Rheinbach, Willich I Türen, Metall Remscheid, Willich I Überdachungen Umbau, Umrüstung (z.B. zu Gefg.Transportwagen) ** Bielefeld-Brackwede, Castrop-Rauxel, Wuppertal Attendorn, Euskirchen Umräumarbeiten Gelsenkirchen Verbandskasten, Stahl Verkaufsstände Bielefeld-Senne, Castrop-Rauxel Attendorn, Bielefeld-Senne Versand- und Verpackungskisten Willich I Versandtaschen Bochum, Geldern, Willich I Visitenkarten Bochum, Geldern, Willich I Vordrucke, diverse Wartehäuschen Attendorn, Bielefeld-Senne, Remscheid Remscheid, Werl Wäschesäcke ** Bochum, Herford Weihnachtsbaumständer Bochum Weinregal, Metall Herford, Werl, Willich I Weißbrot ** Aachen Werkzeugschleifarbeiten Herford Zargen, Metall Aachen, Bielefeld-Brackwede, Duisburg-Hamborn, Rheinbach Zaunanlagen, Metall * nur für Eigenversorgung ** nur für Eigenversorgung und Justizvollzugsangehörige ohne Hinweis sind die Produkte auch für Dritte erhältlich Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 Nr. 21. Übersicht über den Geschäftsanfall bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften im Jahr 2014 Bekanntmachung des JM vom 27. Mai 2015 (1441 E - I. 1/15) - JMBl. NRW S. 261 (Letzte Übersicht für das Jahr 2013 im JMBl. NRW 2014, S. 202 ff.) 2012 2013 2014 1.745.517 1.842.381 1.616.708 Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende 292.281 296.635 126.336 289.797 288.931 127.202 283.740 281.638 129.304 Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt 296.635 288.931 281.638 47 51 64 271 277.231 10.315 216 271.535 9.572 195 265.044 9.278 27 8.744 36 7.521 43 7.014 62 28 39 15.354 13.156 12.557 4.943 3.692 3.548 791.055 753.203 600.771 5.033 4.858 4.458 8.784 24.950 27 8.487 24.604 18 8.015 23.527 18 Teil I. Amtsgerichte A. Zivilsachen I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten 1. Mahnsachen 2. Zivilprozesssachen a) 1. 2. 3. b) (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 1. 2. 3. 4. 5. 6. davon waren Abhilfeverfahren gem. § 321a ZPO Klagen in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund eines Vollstreckungsvertrages Klageverfahren Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung Klagen im Verfahren für geringfügige Forderungen -small claims- vgl. §§ 1097 ff. ZPO Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren 3. Verteilungsverfahren 4. Zwangsversteigerungen von Gegenständen des unbeweglichen Vermögens 5. Zwangsverwaltungen 6. Sonstige zur Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts gehörige Vollstreckungssachen 7. Anträge außerhalb eines bei Gericht anhängigen Streitverfahrens II. Insolvenzverfahren Eröffnete 1. Insolvenzverfahren 2. Verbraucher- und Kleininsolvenzverfahren 3. Insolvenzverfahren nach Europäischen Recht 261 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 B. Familiensachen a) 1. 2. 3. b) Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende 163.168 169.717 103.156 158.850 163.762 98.087 154.508 159.573 92.759 Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt 169.717 163.762 159.573 135.123 6.660 27.640 4 290 129.994 6.396 27.092 1 279 128.620 3.720 26.896 337 233.561 224.201 218.430 51.102 266 55.423 23.121 14.273 660 2.847 4.418 35.664 14.479 1.295 2.951 172 714 4.466 2.563 11.379 47.666 198 53.384 21.425 13.068 709 2.608 4.154 36.498 14.398 1.266 2.718 172 572 4.275 2.528 11.215 46.523 129 49.218 20.173 12.451 666 2.448 4.053 38.725 14.351 1.195 2.683 166 524 4.096 2.690 11.127 2.674 280 2.664 269 2.522 331 4.057 757 3.810 604 3.778 581 6.610 521 5.585 491 6.037 538 15.218 9.179 15.947 9.530 17.014 9.568 2.645 91 2.665 89 2.447 88 (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 1. 2. 3. 4. 5. c) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. d) e) davon waren Familiensachen (soweit nicht unter Ziff. 2 bis 5 aufgeführt) abgetrennte Folgesache(n) einstweilige Anordnungen Abhilfeverfahren Lebenspartnerschaftssachen Mit den erledigten Verfahren waren insgesamt an Verfahrensgegenständen anhängig davon betrafen Scheidung andere Ehesache Versorgungsausgleich Unterhalt für das Kind Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner sonstige Unterhaltssache (auch nach §§ 1615l, 1615m BGB) Ehewohnung und/oder Haushalt Güterrechtssache elterliche Sorge Umgangsrecht (auch § 165 FamFG) Kindesherausgabe Unterbringung nach § 1631b BGB Unterbringung nach öffentlichem Recht gem. § 151 Nr. 7 FamFG sonstige Kindschaftssache Abstammungssache Adoptionssache Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung gem. § 1 GewSchG Wohnungsüberlassung gem. § 2 GewSchG Aufhebung/Feststellung der Lebenspartnerschaft gem. § 269 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 FamFG sonstige Familiensache gem. § 266 FamFG weitere Familiensache Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens darunter waren - vereinfachte Unterhaltsverfahren - sonstige FH-Verfahren Vormundschaften und Pflegschaften (Am Jahresende blieben anhängig) - Vormundschaften - Pflegschaften (ohne Ergänzungspflegschaften für einzelne Rechtshandlungen) C. Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit 1. 2. 3. Standesamtssachen Anträge auf Todeserklärung und Feststellung der Todeszeit Erledigungen von Angelegenheiten nach dem Beratungshilfegesetz 262 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 a) 4. 5. 6. 7. 8. Berechtigungsschein erteilt auf unmittelbaren Antrag der/des Rechtsuchenden b) Beratungshilfe bewilligt und/oder Berechtigungsschein erteilt auf einen mit anwaltlicher Hilfe gestellten Antrag c) Antrag auf Erteilung eines Berechtigungsscheines schriftlich zurückgewiesen d) Übermittlung oder Ablehnung eines Ersuchens gem. § 10 Abs. 3 BerGH Art der durch die Rechtsanwaltschaft gewährte Beratungshilfe a) Beratung und Auskunft (Nr. 2501, 2502 VV RVG) b) Vertretung (Nr. 2503 - 2507 VV RVG) c) Mitwirkung an der Einigung oder Erledigung der Rechtssache (Nr. 2508 VV RVG) Sonstige Handlungen und Entscheidungen der freiwilligen Gerichtsbarkeit außerhalb eines anhängigen Verfahrens Grundbuchsachen eingereichte Urkunden betreffend a) Begründung und Veränderung von Eigentum, Veränderung der Berechtigung am Erbbaurecht b) Eintragung/Veränderung/Löschung von Rechten in Abt. II und III c) Begründung, Aufteilung und Veränderung von Wohnungsund Teileigentum sowie von Erbbaurechten Nachlass- und Teilungssachen a) Testamentsachen (IV) b) Sonstige Nachlasssachen (VI) Am Jahresschluss blieben anhängig a) Betreuungen b) Vormundschaften des Vormundschaftsgerichts 115.911 124.284 141.073 78.042 70.879 66.856 13.021 11.025 12.128 126 232 1.261 31.756 110.425 31.788 104.467 32.571 101.470 11.466 12.175 15.818 4.875 3.729 5.403 313.945 751.141 317.205 768.516 316.958 787.030 12.977 12.948 13.176 104.031 119.418 110.523 126.411 108.398 122.796 308.995 2.035 296.651 1.568 292.910 1.183 2.775 2.243 1.322 1.227 315.032 1.349 301.811 726 296.141 55.292 989 53.196 808 50.565 880 85.095 82.695 81.765 2.882 1.731 116.663 2.827 1.894 117.598 2.804 1.993 118.412 196 47 201 54 610 20 152 42 1.966 156 46 2.076 272 56 2.292 1.496 2.165 34.998 1.503 2.029 34.481 1.529 1.982 34.037 348 505 344 459 338 435 (seit September 2009 fallen Neueingänge in die Zuständigkeit des Familiengerichts, vgl. II. e)) c) Pflegschaften des Vormundschaftsgerichts (seit September 2009 fallen Neueingänge in die Zuständigkeit des Familien- oder Betreuungsgerichts, vgl. II. e) und IV. 8 d)) d) Pflegschaften des Betreuungsgerichts Gesamtzahl 9. Verfahren auf betreuungsgerichtliche Genehmigung zur Unterbringung oder Anordnung der Unterbringung 10. Andere betreuungsgerichtliche Angelegenheiten ohne Verfahren nach § 340 Nr. 1 FamFG 11. Betreuungen 12. Registersachen a) Eingetragene Vereine Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende b) Güterrechtsregister Eintragungen Löschungen c) Partnerschaftsregister Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende d) e) Eintragungen ins Handelsregister A Einzelkaufmänner/Einzelkauffrauen Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende Offene Handelsgesellschaften Eintragungen Löschungen 263 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 f) g) h) i) Bestand am Jahresende Kommanditgesellschaften Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende Rechtsformen ausländischen Rechts HRA Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende HRA Juristische Personen Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende Eintragungen ins Handelsregister B Aktiengesellschaften Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende l) Kommanditgesellschaften auf Aktien Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende m) Gesellschaften mit beschränkter Haftung Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende n) Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende o) Europäische Aktiengesellschaften (SE) Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende p) Rechtsformen ausländischen Rechts HRB Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende 5.352 5.240 5.144 3.572 3.103 56.665 3.862 3.073 57.464 3.620 3.076 58.016 5 5 43 3 3 45 5 2 47 5 2 30 2 6 24 3 2 25 7 9 190 3 2 191 3 2 192 155 267 2.898 131 207 2.822 129 225 2.724 3 2 51 7 5 53 5 4 54 18.490 13.213 242.619 19.036 13.511 248.158 19.168 13.970 253.368 4 3 25 2 23 3 3 23 26 9 57 13 1 69 17 6 80 260 552 2.760 234 382 2.622 223 362 2.494 37 24 944 44 33 955 43 24 973 2 6 1 25 17 764 28 24 768 23 37 754 32 34 1.721 53.044 55 54 1.722 79.279 46 60 1.707 103.856 k) r) Eingetragene Genossenschaften Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende s) Musterregister Löschungen t) Seeschiffe Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende u) Binnenschiffe Eintragungen Löschungen Bestand am Jahresende 13. Kirchenaustritte 14. Unterbringungssachen a) auf Grund des Bundesgesetzes über das gerichtliche 264 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 Verfahren bei Freiheitsentziehung darunter Verfahren über Abschiebehaft gem. § 62 AufenthG sowie über Haft nach § 15 Abs. 5 und § 57 Abs. 3 AufenthG 15. Landwirtschaftssachen 2.786 2.446 1.950 1.932 3.578 1.718 3.821 862 3.781 11.637 13.891 12.978 Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende 198.514 202.344 59.192 190.627 190.609 59.210 190.251 188.005 61.454 Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt 202.344 190.609 188.005 167.459 1.974 1.430 2.077 28.413 97 28 35 17 4 156.835 2.027 1.171 2.227 27.231 68 5 85 20 5 154.434 2.038 1.161 2.571 26.632 46 3 56 16 7 82.545 76.925 71.892 157.631 148.615 142.689 Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende 77.069 80.269 18.444 78.568 75.472 21.540 81.602 80.946 22.196 Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt 80.269 75.472 80.946 darunter waren Einspruch gegen Bußgeldbescheid 80.143 75.217 80.759 c) Urteile 22.767 20.359 21.111 d) Verfahren mit Hauptverhandlung 42.158 38.210 39.997 e) Erzwingungshaftanträge 114.832 113.745 122.703 35.839 32.522 30.970 b) D. Hinterlegungssachen Zahl der anhängig gewordenen Sachen E. Strafsachen und Bußgeldverfahren I. Strafsachen a) 1. 2. 3. b) (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. darunter waren Anklagen Beschleunigte Verfahren Vereinfachte Jugendverfahren (§ 76 JGG) Hauptverhandlungen nach § 408 Abs. 3 StPO Einsprüche gegen von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehle Privatklageverfahren Objektive Verfahren Nachverfahren nach § 439 StPO Eröffnungen durch Gerichte höherer Ordnung Sicherungsverfahren c) Urteile d) Hauptverhandlungen II. Bußgeldverfahren a) 1. 2. 3. b) (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) F. Rechtshilfesachen in Angelegenheiten der freiwill. Gerichtsbarkeit 1. Ersuchen an das Amtsgericht davon Zuständigkeit 265 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 a) b) 2. des Richters des Rechtspflegers 16.521 19.318 16.393 16.129 15.076 15.894 55.357 44.366 40.277 Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende 86.744 87.880 66.498 84.868 84.051 67.245 79.743 81.349 65.615 Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt 87.880 84.051 81.349 1 2 1 282 212 173 59 73.555 5.254 8.729 62 70.666 5.197 7.912 73 69.499 4.561 7.042 Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende 15.675 14.741 7.187 13.961 13.733 7.431 13.629 14.084 6.972 Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt 14.741 13.733 14.084 - - - - - - 20 14.699 22 11 13.707 15 14 14.050 20 27.631 25.646 26.322 2.320 992 987 2.161 932 946 2.063 1.083 1.178 1.342 1.571 1.655 Ersuchen an die Geschäftsstelle Teil II. Landgerichte A. Zivilsachen I. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in 1. Instanz a) 1. 2. 3. b) (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 1. 2. 3. 4. 5. 6. davon waren Abhilfeverfahren gem. § 321a ZPO Klagen in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund eines Vollstreckungsvertrages Anträge auf Vollstreckbarerklärung von Entscheidungen, die in einem anderen Mitgliedstaat der EU ergangen sind (§ 1 Abs. 2 AVAG) Klageverfahren Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren II. Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten in der Berufungsinstanz a) 1. 2. 3. b) (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 1. 2. 3. 4. 5. davon waren Abhilfeverfahren gemäß § 321a ZPO Berufungen gegen Urteile in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund eines Vollstreckungsvertrages Berufungen gegen Urteile in Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung Berufungsverfahren Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren III. Beschwerden Eingänge insgesamt davon waren 1. Betreuungsbeschwerden 2. Beschwerden in Insolvenzsachen 3. Beschwerden in Kostensachen 4. Beschwerden in Freiheitsentziehungs-, Unterbringungs- und betreuungsrechtlichen Zuweisungssachen 266 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 5. 6. Beschwerden nach § 15 Absatz 2 BNotO (seit 2011) Sonstige Beschwerden 106 21.884 81 19.955 108 20.235 Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende 3.547 3.568 1.865 3.344 3.196 2.013 3.457 3.459 1.980 Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt 3.568 3.196 3.459 B. Strafsachen I. Strafsachen in 1. Instanz a) 1. 2. 3. b) (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 1. 2. 3. 4. 5. 6. darunter waren Anklagen Objektive Verfahren Nachverfahren nach § 439 StPO Sicherungsverfahren Vorlagen/Verweisungen durch Gerichte niederer Ordnung Eröffnungen durch Gerichte höherer Ordnung 3.126 1 1 86 208 8 2.736 3 1 90 215 7 2.863 5 4 127 296 4 c) Urteile 2.324 2.103 2.183 d) Hauptverhandlungen 2.678 2.582 2.447 Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende 11.488 11.676 4.221 11.102 10.969 4.355 10.521 10.742 4.025 Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt 11.676 10.969 10.742 11.600 1 10.876 2 10.609 - II. Strafsachen in der Berufungsinstanz a) 1. 2. 3. b) (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 1. 2. darunter waren Offizialverfahren Privatklageverfahren c) Urteile 5.531 5.266 5.100 d) Hauptverhandlungen 9.545 9.061 8.961 8.678 8.210 8.840 2.412 24.041 2.606 24.852 2.481 22.945 III. Beschwerden Eingänge IV. Verfahren vor der Strafvollstreckungskammer Verfahren nach §§ 462 a, 463 StPO vor der 1. großen 2. kleinen Strafvollstreckungskammer Teil III. Staatsanwaltschaften A. Ermittlungsverfahren a) Geschäftsentwicklung (Js-Sachen) 267 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 1. 2. 3. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende 1.087.367 1.083.415 132.815 1.086.945 1.074.912 144.809 1.126.701 1.128.312 143.200 davon aa staatsanwaltliche Dezernate) 1. 2. 3. bb Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende amtsanwaltliche Dezernate) 541.166 539.543 78.382 535.563 530.674 83.249 552.021 553.020 82.246 1. 2. 3. Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende 546.201 543.872 54.433 551.382 544.238 61.560 574.680 575.292 60.954 1.083.415 1.074.912 1.128.312 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. davon wurden beendet durch Anklage vor dem Schwurgericht, der großen Strafkammer, der Jugendkammer Anklage vor dem Schöffengericht, dem Jugendschöffengericht Anklage vor dem Strafrichter, dem Jugendrichter Antrag auf Erlass eines Strafbefehls Einstellung oder Zurückweisung Antrag auf Entscheidung im beschleunigtem Verfahren Antrag auf vereinfachtes Jugendverfahren Andere Art der Erledigung 2.324 17.508 124.217 106.281 648.095 1.977 1.436 181.577 2.157 17.316 118.265 104.245 644.351 2.154 1.181 185.243 2.186 17.302 116.692 108.413 680.653 1.903 1.235 199.928 c) Verfahren wegen Straftaten im Straßenverkehr 166.602 166.480 175.462 c) Zahl der Personen, gegen die ermittelt wurde 1.277.210 1.264.867 1.318.723 1. 2. 3. davon Zahl der Personen, gegen die angeklagt wurde gegen die Strafbefehl beantragt wurde bezüglich derer sich das Verfahren in anderer Weise erledigte 163.165 107.896 1.006.149 155.129 105.660 1.004.078 152.612 109.797 1.056.314 e) 1. 2. 3. 4. 5. Die erledigten Verfahren betrafen 1 Beschuldigten 2 Beschuldigte 3 Beschuldigte 4 bis 10 Beschuldigte 11 und mehr Beschuldigte 950.410 99.578 20.814 12.279 333 944.132 98.083 20.309 12.049 339 995.211 101.230 20.175 11.365 330 f) Anzeigen gegen unbekannte Täter (UJs-Sachen) 886.594 893.896 910.895 g) Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz 77.408 78.259 80.740 3.703 633 8 10.950 262.171 3.478 632 17 12.567 253.094 2.937 638 7 14.030 258.411 b) Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 1. B. Sonstige Tätigkeit a) b) c) d) e) Gnadensachen Entschädigungssachen nach dem StrEG Zivilsachen Rechtshilfesachen Zahl der Personen, gegen die eine Vollstreckung eingeleitet wurde 268 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 Teil IV. Oberlandesgericht A. Zivilsachen I. Berufungen a) 1. 2. 3. b) Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende 12.334 12.529 8.559 11.806 12.009 8.356 11.732 11.470 8.619 Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt 12.529 12.009 11.470 1 8 4 192 12.333 3 157 11.837 7 190 11.271 5 7.260 6.635 6.917 51 41 339 54 26 519 37 26 670 647 6.182 524 5.512 494 5.690 Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende 7.122 7.557 2.722 7.071 7.184 2.611 6.796 6.869 2.538 Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt 7.557 7.184 6.869 6.776 776 3 2 6.439 740 4 1 6.165 691 6 7 (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 1. 2. 3. 4. davon waren Berufungen gegen Urteile in Zwangsvollstreckungssachen, Anträge auf Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Urteils aufgrund eines Vollstreckungsvertrages Berufungen gegen Urteile in Verfahren über Arrest oder einstweilige Verfügung Berufungsverfahren Sonstige zur Zuständigkeit gehörende Verfahren II. Beschwerden Eingänge 1. 2. 3. 4. 5. davon waren Beschwerden in Landwirtschaftssachen Verfahren nach § 23 EGGVG Nachlassbeschwerden Beschwerden in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (außer Nachlassbeschwerden) einschl. der Kostensachen auf diesem Gebiet und der Beschwerden nach § 156 KostO sowie Beschwerden nach dem Gesetz über das gesellschaftsrechtliche Spruchverfahren (SpruchG) Sonstige Beschwerden B. Familiensachen I. Beschwerden gegen Endentscheidungen a) 1. 2. 3. b) (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 1. 2. 3. 4. davon waren Familiensachen (soweit nicht unter Ziff. 2 bis 4 aufgeführt) Beschwerden in einstweiligen Anordnungsverfahren Abhilfeverfahren Lebenspartnerschaftssachen 269 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 c) 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. 14. 15. 16. 17. 18. 19. 20. 21. Mit den erledigten Verfahren waren insgesamt an Verfahrensgegenständen anhängig 7.726 7.343 7.034 233 11 1.466 1.370 1.313 93 170 288 1.594 373 89 26 1 35 65 34 208 206 8 1.642 1.240 1.133 79 159 259 1.460 341 104 30 2 16 67 34 233 168 13 1.640 1.105 1.071 63 137 300 1.461 337 85 41 1 6 73 22 193 25 1 23 - 21 2 262 69 260 47 252 43 77 47 41 5.634 424 597 1.446 5.471 445 590 1.495 5.185 2 393 701 1.351 9 4 2 Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende 3.460 3.291 360 3.285 3.301 343 3.314 3.294 361 Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt 3.291 3.301 3.294 1.264 852 1.234 834 1.234 815 davon betrafen Scheidung andere Ehesachen Versorgungsausgleich Unterhalt für das Kind Unterhalt für den Ehegatten/Lebenspartner sonstige Unterhaltssache (auch nach §§ 1615l, 1615m BGB) Ehewohnung und/oder Haushalt Güterrechtssache elterliche Sorge Umgangsrecht (auch § 165 FamFG) Kindesherausgabe Unterbringung nach § 1631b BGB Unterbringung nach öffentlichem Recht gem. § 151 Nr. 7 FamFG sonstige Kindschaftssache Abstammungssache Adoptionssache Maßnahme zum Schutz vor Gewalt und Nachstellung gem. § 1 GewSchG Wohnungsüberlassung gem. § 2 GewSchG Aufhebung/Feststellung der Lebenspartnerschaft gem. § 269 Abs. 1 Nrn. 1 und 2 FamFG sonstige Familiensache gem. § 266 FamFG weitere Familiensache d) Anträge außerhalb eines anhängigen Verfahrens II. Sonstige Beschwerden Eingänge 1. Verfahrenskostenhilfe 2. Aussetzung des Scheidungsverfahrens 3. Wert des Verfahrensgegenstandes 4. Kostenangelegenheit 5. sonstige Angelegenheit C. Strafsachen und Bußgeldverfahren I. Strafsachen in 1. Instanz Eingänge (Geschäftsanfall) II. Revisionen und Rechtsbeschwerden in Bußgeldverfahren a) 1. 2. 3. b) (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 1. 2. 3. davon waren Offizialverfahren Privatklageverfahren Rechtsbeschwerden nach dem OWiG 270 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 4. Zulassungsanträge 1.175 1.233 1.245 c) Urteile (nur bei Revisionsinstanz) 24 25 17 d) Verfahren mit Hauptverhandlung (nur bei Revisionsinstanz) 26 26 18 12 7 15 4 5 14 6 5 15 7 5 5 2 5 2 3 1 4 Teil V. Generalstaatsanwaltschaften A. Ermittlungsverfahren OJs a) 1. 2. 3. b) Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende Nachfolgend als erledigte Verfahren zu Grunde gelegt (kann aufgrund statistischer Differenzen geringfügig von a) 2. abweichen) 1. 2. 3. davon wurden erledigt durch Anklage vor dem Oberlandesgericht durch Einstellung oder Zurückweisung auf sonstige Weise c) Zahl der Personen, gegen die ermittelt wurde 22 9 5 1. 2. davon Zahl der Personen, gegen die angeklagt wurde bezüglich deren sich das Verfahren in anderer Weise erledigte 22 9 1 4 1.302 839 3.697 8.977 232 787 4 530 1.321 793 3.686 8.593 240 839 2 461 1.275 827 3.708 8.420 263 901 491 37.599 38.736 25.853 44.721 43.312 27.264 35.140 34.742 27.662 1.356 1.690 524 986 1.286 224 698 755 167 B. Sonstige Tätigkeit a) b) c) d) e) f) g) h) Revisionen Rechtsbeschwerden nach dem OWiG Beschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen Beschwerden gegen Bescheide von Staats- / Amtsanwälten Haftprüfungsverfahren Aus- und Durchlieferungsverfahren Gnadensachen Entschädigungssachen nach dem StrEG Teil VI. Verwaltungsgerichte A. Hauptverfahren a) 1. 2. 3. Geschäftsentwicklung Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende B. Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Geschäftsentwicklung a) 1. 2. 3. der Numerus-clausus-Sachen Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende 271 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 b) 1. 2. 3. der sonstigen Verfahren Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende 9.583 9.211 1.456 9.830 9.973 1.313 12.521 11.955 1.879 424 381 397 212 329 210 130 149 140 110 122 128 137 98 167 3.325 3.423 2.602 3.335 3.649 2.288 3.018 3.000 2.306 C. Sonstige Verfahren 1. 2. Vollstreckungsverfahren Anträge außerhalb eines bei Gericht anhängigen Verfahrens Teil VII. Oberverwaltungsgericht A. Erstinstanzliche Hauptverfahren Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende B. Berufungen Berufungen mit Anträgen auf Zulassung, Beschwerden gegen Hauptsacheentscheidungen in Personalvertretungssachen und Beschwerden in Disziplinarverfahren Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende C. Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Geschäftsentwicklung a) 1. 2. 3. der Numerus-clausus-Sachen Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende 167 160 18 284 299 3 31 31 3 b) 1. 2. 3. der sonstigen Verfahren Eingänge (Geschäftsanfall) Erledigte Verfahren Unerledigte Verfahren am Jahresende 1.427 1.385 282 1.345 1.385 242 1.496 1.457 281 1.268 22 1.303 26 1.409 36 11.406 11.966 13.952 10.885 11.359 13.478 10.358 11.287 12.549 D. Sonstige Verfahren 1. 2. Sonstige Beschwerden Anträge außerhalb eines bei Gericht anhängigen Verfahrens Teil VIII. Finanzgerichte A. Klagen Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende 272 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 B. Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende 2.002 2.001 369 1.899 1.897 371 1.740 1.812 299 76.581 78.958 84.383 78.850 75.282 87.923 75.300 77.618 85.580 7.921 7.917 734 7.798 7.800 729 8.184 8.192 711 4.227 3.965 4.793 4.069 3.822 5.018 4.023 4.140 4.882 27 26 3 28 26 5 19 18 3 2.880 2.888 1.024 2.886 3.130 773 2.852 2.804 817 95.445 93.506 28.072 96.330 95.153 29.134 92.005 93.991 27.057 Teil IX. Sozialgerichte A. Klagen Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende B. Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende Teil X. Landessozialgericht A. Berufungen Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende B. Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende C. sonstige Beschwerden Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende Teil XI. Arbeitsgerichte A. Klagen Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende 273 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 B. Beschlussverfahren Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende 2.579 2.599 784 2.669 2.563 888 2.591 2.576 903 4.131 4.707 1.838 3.787 3.870 1.751 4.169 3.971 1.947 321 309 135 323 327 130 306 274 139 1.563 1.649 276 1.607 1.610 290 1.724 1.678 343 Teil XII. Landesarbeitsgerichte A. Berufungen Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende B. Beschwerdeverfahren in Beschusssachen nach §§ 87, 98 Abs. 2 ArbGG Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende C. Beschwerdeverfahren nach §§ 78, 83 Abs. 5 ArbGG Geschäftsentwicklung 1. Eingänge (Geschäftsanfall) 2. Erledigte Verfahren 3. Unerledigte Verfahren am Jahresende Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter am AG – als d. ständ. Vertr. e. Dir. -: Richter am AG Dr. Axel Schröder aus Krefeld in Mönchengladbach-Rheydt; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Sabine Keßelheim in Krefeld; z. Ersten Justizhauptwachtmeister -BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 5 - Karl-Heinz Imming aus Duisburg; z. Erste/n Justizhauptwachtmeister/in: Justizhauptwachtmeister/in Alfonzo Montemurro, Günter Foerster, Melanie Neukirchen, Sebastian Garding, Marcel Lecloux und Ernesto Rösner aus Düsseldorf, Tim Klenke aus Kleve, Dirk Bouten aus Geldern, Felice Scaringella aus Nettetal, Udo Radzanowski aus Grevenbroich, Andreas Dahlmann und Sebastian Täger aus Wuppertal, Oliver Stadie aus Solingen. Ruhestand: Richter am AG Alfred Hülder in Oberhausen, Richterin am AG Dorothea Eble-Trutnau in Velbert; Sozialoberamtsrat Hans-Peter Kraus aus Duisburg, Justizamtsinspektor Rainer Kolander in Wuppertal und Erster Justizhauptwachtmeister A 6 Wolfgang Königs aus Düsseldorf. 274 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 Richter auf Probe Ernannt: Assessor Oliver Sauberschwarz Staatsanwaltschaften Ruhestand: Staatsanwältin Helga Hildegard Pank in Wuppertal, Justizamtsinspektorin Angelika Lumpe in Wuppertal und Justizhauptsekretär Heinz Gerd Neunzig in Mönchengladbach. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Direktorin des AG – Bes.Gr. R 2 m. AZ. -: Direktorin des AG - Bes.Gr. R1 m. AZ - Petra Borgschulte im Lemgo; z. Richter/in am LG: Richter/in Daniel Pauland u. Christina SchulzRehbein in Arnsberg u. Philipp Erlemann, Dr. Wiebke Hochhaus u. Ulrich Regel in Dortmund; z. Richterin am AG: Richterin Susanne Eckhardt in Rheine. Ruhestand: Justizoberamtsrätin Irmgard Rautenstrauch in Gütersloh. Richterin/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Pawel Bator, Irina Fast und Sandra Rösler. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Eckhard Hoffmann aus Bielefeld, Dirk Ollech aus Münster u. Matthias Plöger aus Hagen in Hamm. Ausgeschieden: Diana Ledwon durch Versetzung in den Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Justiz. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Daniel Jan Barnsteiner (bisher RAK Köln) in Essen. 275 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Reinhard Zimmermann in Bochum und Harald Günther in Dortmund. Löschungen als Rechtsanwalt: Jan Bossert, LL.M. in Essen, Günter Goddemeier in Essen, Dr. Nils Roitsch in Bielefeld, Maria Hoppenberg in Münster. Abgabe in andere Kammerbezirke: Hans Richarts in Essen, Chris Koppenhöfer in Bochum, Dr. Hana Jalcová in Essen, Birgit Hülsdünker in Essen, Henrik Olaf Becker in Lünen, Sabine Kemper in Dortmund, Georg W. Busch in Münster, Susanne Bünten in Witten. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richterin am OLG: Richterin am OLG Iris Schütze in Köln; z. Richter/in am AG: Richter/in Dr. Ursula Yvonne Hoppe in Düren, Greta Poth, Dr. Julia Schmidt, Dr. Ingo Klenner u. Dr. Wolfgang Johannes Schorn in Köln. Versetzt: Richter am AG Jan Hendrik Büter vom AG Düsseldorf an das AG Bonn. Ruhestand: Obergerichtsvollzieher Toni Ludwig in Köln, Justizamtsinspektorin Hildegard Beyelschmidt in Bergisch Gladbach, Justizhauptsekretär Joachim Peter Herberg in Kerpen, Erster Justizhauptwachtmeister Wilhelm Dieter Kurtenbach in Köln. Richter auf Probe Ernannt: Assessoren Stephan David Doll u. Sebastian Schreiber. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Rosi Drafz in Aachen, z. Ersten Justizhauptwachtmeister – BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Lothar Stammen b. d. GStA. Versetzt: Staatsanwalt Jörg Schindler von Bonn nach Köln. 276 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 Richterin auf Probe: Ernannt: Assessorin Nora Wöffen. LAG-Bezirk Hamm Ernannt: z. Regierungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Anja Losse in Münster. Justizvollzug Ernannt: z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Ulrich Hülsemann in Bielefeld-Senne; z. Sozialamtmann: Sozialoberinspektor Peter Kowalewski in Bielefeld-Senne; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Klaus Jäger u. Judith Schüler in BielefeldBrackwede, Günther Otte in Detmold, Jürgen Josten in Düsseldorf, Raimund Meyer in Herford u. Christoph Winkelmann in Schwerte; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Reiner Stracke in Attendorn, Manfred Eggert, Frances Giesbers, Sascha Howe, Frank Helpertz, Jörg Haas, Thomas Hilger, Michael Kreb, Oliver Moßmann u. Wolfgang Seifert in Düsseldorf; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Sebastian Krings, Maria Kröber, Askim Malkoc, Stephanie Moser, Jan Weiler, Jordan Wicher, Martin Wieting u. Oliver Zlobinski in Köln. Ruhestand: Regierungsoberamtsrat Jürgen Busch in Essen, Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Erwin Heilig in Detmold, Justizvollzugsamtsinspektor Friedhelm Markus in CastropRauxel, Rolf Marbach in Detmold u. Wilhelm Koch in Rheinbach, Regierungsamtsinspektor Volker Krautkrämer in Hövelhof. Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen Ernannt: z. Regierungsrat: Amtsrat Andreas Illerhaus in Wuppertal. 277 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Marl 1 Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Geldern 3 Richterin o. Richter am LSG (R 2) in Essen - am Auswahlverfahren nehmen ausschließlich im richterlichen Dienst der Sozialgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen stehende Bewerberinnen und Bewerber teil - 1 Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Hagen 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Paderborn 1 Richterin o. Richter am LG in Hagen mehrere Richterin o. Richter am LG Köln - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln - 3 Richterin o. Richter am VG in Gelsenkirchen 2 Richterin o. Richter am VG in Gelsenkirchen 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Münster für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm mehrere Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Hagen für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Hamm 278 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 1 Regierungsdirektorin o. Regierungsdirektor - Leiter/in des psychologischen Dienstes - b. d. JVA Hagen - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen angefordert werden -. 1 Oberamtsanwältin o. Oberamtsanwalt (A 13 m. AZ) b. d. Staatsanwaltschaft Siegen 1 Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Bielefeld mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 30.06.2015 an den Präsidenten des Landgerichts Bielefeld zu richten.“ 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Hagen mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 30.06.2015 an den Präsidenten des Landgerichts Hagen zu richten.“ 1 Justizvollzugsamtsinspektor o. Justizvollzugsamtsinspektorin (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/in Sicherheit (Diensthabende/r) - b. d. JVA Heinsberg - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektor o. Justizvollzugsamtsinspektorin (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter/-in Sicherheit und Ordnung - b. d. JVA Castrop-Rauxel - das Anforderungsprofil kann bei der Leiter der JVA Castrop-Rauxel angefordert werden - mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Iserlohn mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Iserlohn Leiter/in d. ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Bielefeld Bei dem Landgericht Bielefeld ist demnächst der Dienstposten des Leiters/ der Leiterin des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. 279 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 12 Leiter/in d. Gerichtskasse b. d. AG Essen Es wird Bewerbungen entgegengesehen für den Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Gerichtskasse bei dem Amtsgericht Essen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 11 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 11 übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Amtsgericht Schwelm Bei dem Amtsgericht Schwelm ist demnächst der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den POLG in Hamm zu richten. Rücknahmen: Folgende Stellenausschreibungen werden zurückgenommen: 1 Leiterin o. Leiter d. Haushaltsabteilung b. d. JVA Düsseldorf (JMBl. NRW Nr. 8 v. 15. April 2015) 1 Regierungsamtsrätin o. Regierungsamtsrat b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf (JMBl. NRW Nr. 23 v. 1. Dezember 2014) 280 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 13 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Juli 2015, Nr. 13 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Kostenverfügung……………………………………………………………………………….. 281 Ergänzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gerichtsvollzieherordnung und zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher…………………………….. 283 Bekanntmachungen Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen…………………………………………………………………………... 283 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 284 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 288 Allgemeine Verfügungen Nr. 21. Kostenverfügung AV d. JM vom 18.06.2015 (5607 - Z. 3) - JMBl. NRW S. 281 - Die AV d. JM vom 24. Februar 2014 (5607 - Z. 3) - JMBl. NRW S. 64 -, die durch die AV d. JM vom 21. März 2014 - JMBl. NRW S. 105 - geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1 § 5 Abs. 6 wird wie folgt geändert: a) In Satz 1 wird das Wort „stets“ gestrichen. b) Nach Satz 3 wird folgender Satz eingefügt: „Sie gelten nicht für Kosten einer Beurkundung nach § 31 IntErbRVG (§ 18 Abs. 2 Satz 2 GNotKG).“ c) Der bisherige Satz 4 wird Satz 5. 2 In § 10 Abs. 1 Satz 1 werden nach der Angabe „§ 8 Abs. 2“ ein Komma und die Angabe „3“ eingefügt. 281 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 13 3 In § 13 Satz 1 wird nach dem Wort „sind“ der Klammerzusatz „(z. B. gemäß § 317 Abs. 5 LAG, § 64 Abs. 2 SGB X, § 31 Abs. 1 Buchstabe c VermG in Verbindung mit § 181 BEG)“ eingefügt. 4 § 16 Abschnitt I Abs. 1 erhält folgende Fassung: „Die Gebühr für die Durchführung des lnsolvenzverfahrens ist spätestens nach Abhaltung des Prüfungstermins (§ 176 InsO) anzusetzen.“ 5 § 18 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird das Wort „Gebührenansatz“ durch das Wort „Kostenansatz“ ersetzt. b) In Satz 1 werden nach dem Wort „Gesamtrechts“ die Wörter „sowie für die Eintragung der Veränderung eines solchen Rechts“ und nach der Angabe „14122“ ein Komma und die Angabe „14131“ eingefügt. c) In Satz 2 werden nach dem Wort „Gesamtrechts,“ die Wörter „sowie für die Eintragung der Veränderung eines solchen Rechts“ und nach der Angabe „14221“ ein Komma und die Angabe „14231“ eingefügt, d) In Satz 3 wird das Wort „Gebührenansatzes“ durch das Wort Kostenansatzes“ ersetzt. 6 In § 20 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 werden jeweils nach der Angabe „§§ 12,“ die Angabe „12a“ und ein Komma eingefügt. 7 In § 23 Abs. 5 wird das Wort „Hypothekenbriefen“ durch das Wort „Grundpfandrechtsbriefen“ ersetzt. 8 § 26 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird nach der Angabe „§§ 13, 14 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 GNotKG“ ein Komma und die Angabe „§ 8 Abs. 2 JVKostG“ eingefügt. b) Absatz 1 wird wie folgt geändert: aa) Nach Satz 2 wird folgender Satz eingefügt: „Die Kostenanforderung ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.“ bb) Der bisherige Satz 3 wird Satz 4. c) In Absatz 8 Satz 3 werden nach den Wörtern „in den Fällen des § 12 Abs. 1, 3 Satz 3 und 4 GKG“ ein Komma und die Wörter „des § 12a GKG“ eingefügt. 9 In § 41 Abs. 1 Nr. 4 Buchstabe c wird die Angabe „§ 124 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 5 ZPO“ durch die Angabe ,,§ 124 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 ZPO“ ersetzt. 10 Diese AV tritt am 17. August 2015 In Kraft. 282 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 13 Nr. 22. Ergänzungsbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gerichtsvollzieherordnung und zur Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher AV d. JM vom 22. Juni 2015 (2344 - Z. 129) - JMBl. NRW S. 283 - Die AV d. JM vom 27. August 2014 (2344 - Z. 129) - JMBl. NRW S. 245 - wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird folgende Angabe nach der Angabe zu I. GVO 7 eingefügt: „7a Zu § 44 GVO - Teilabordnung“. 2. In Abschnitt I. Gerichtsvollzieherordnung wird nach Nr. 7 eingefügt: „7a zu § 44 GVO Bei Teilabordnungen werden, wie bei Bezirkszuschlagungen, keine besonderen Geschäftsbücher geführt.“ Inkrafttreten Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Bekanntmachungen Nr. 22. Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung d. JM vom 19. Juni 2015 (2702 - Z. 9) - JMBl. NRW S. 283 Die am 7. Mai 2015 gewählte Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitzende: Justizbeschäftigter Salah Ben Belgacem Amtsgericht Hagen 1. stellvertretender Vorsitzender: Justizsekretär Patrick Schubert Oberlandesgericht Hamm 2. stellvertretende Vorsitzende: Justizbeschäftigte Marissa Heller Amtsgericht Dortmund 283 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 13 weitere Mitglieder: Justizsekretärin Sevgi Polat Amtsgericht Gummersbach Justizsekretärin Jolien Sept Amtsgericht Düsseldorf Anschrift: Hauptjugend- und Auszubildendenvertretung bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Heinitzstr. 42 (Amtsgericht Hagen) 58097 Hagen Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. VizePräs. d. LG - BesGr. R 3 -: Richter am OLG Jörg Koewius in Mönchengladbach, z. Richter/in am LG: Richter/in Stephanie Pawig und Katharina Souliotis in Wuppertal; z. Richter/in am AG: Richter Mario Lang in Neuss; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -:: Erster Justizhauptwachtmeister A 5 Christoph Gaßmann in Düsseldorf, z. Ersten Justizhauptwachtmeister/in: Justizhauptwachtmeister/in Carsten Erlhoff in Duisburg-Ruhrort, Salih Sahintürk in Mülheim an der Ruhr u. Silke Schröder in Ratingen. Ruhestand: Justizamtsinspektor Paul Pothmann in Duisburg-Ruhrort u. Werner Bartels in Viersen. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken: Dr. Ludger Bücker, Chris Koppenhöfer u. Bettina Spaniol, LL.M. in Duisburg, Marta Arquero Pou, Susanne Bünten, Dr. Philipp Büsch, Christoph Crützen, Dr. Astrid Eiling, Frederik Gärtner, Alexander Gurevich, Rebecca Hauff, Dr. Lars Haverkamp, LL.M., Dr. Hana Jalcová, Freddy Kedak, Dr. Stefan Kirsten, LL.M., Dustin Koehler, Jens König, Maria Kontou, LL.M., Dr. Katharina Anna Kusnik, Christina Lafontaine, Jürgen Lennartz, Alexander Lüdtke, Christoph Ludwig, Marius Maaz, Thorsten Makowka, Dr. Alexandra Otto, Jochen Plett, Dr. Jochen Pörtge, Jan Reinisch, Dr. Rose Freiin von Richthofen, Claudia Rumma, Dr. Dominik Schürmann, Thomas Seidensticker, LL.M., Dr. Alexander Shchavelev, LL.M.(UNSW), Sonja Steigerwald, Dr. Birka Stroschein, Christian Tenbrock, Hanna Weber, Lisa Weinert, Dr. Christina Wolf, Alexander von Wrese u. Tianyuan Zhuang in Düsseldorf, Gerhard Schilling in Erkrath, Sabine Klingeleers in Grevenbroich, Dirk Pallasch in Hilden, Crystal Juanita Heinen in Kranenburg, Georg Busch u. Daniela Grünblatt-Sommerfeld in Krefeld, Stella Dörne in Langenfeld, Marius Luciano u. Jens Ossendot in Meerbusch, Birgit Hülsdünker u. Esther Sonja Quednau in Mülheim an der Ruhr, Marc Trabant in Wesel, Laura Eckes in Wuppertal u. Dr. Andrea Stein in Xanten. 284 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 13 Gelöscht: Tim Stratmann, Sebastian Gall, Hans Joachim Hofius, Michael Kallen, Astrid Schwane, Shiro Angelé, Maitre en droit Felix Nietsch, LL.M., Tim Schneider, Paul Heit, Margarita Kapries, Christoph Pies, Hanns Dieter Muth, Heinz Rahmen, Friedrich-Adolf Schleicher, Wolfgang Schönig, Jens Olaf Boese, Muhterem Dilbirligi, Dr. Siegfried Peitzner, Marc Kühl, Christoffer Gruppe, Kay Schuster, Amelie Thielmann-Rauthe, Stefan Rössger, LL.M., Nicola von Beesten, Alexandra Diehl, LL.M., Alina Domych, Atif Bhatti, LL.M., Dr. Nicola Ohrtmann, Philipp Schäuble, Dr. Jörn Zons, Kathrin Brockmeyer, Philipp Meyer, Patrick Staniforth, Dr. Klaus Louven, Melanie Hesse, Klaus Oliver Arend, Dipl.-BW Bernhard Kirchhoven, Dr. Gerrit Hölzle, Laura Brauers, Dr. Jakob Glajcar, LL.B., Dr. Philipp Maier, Sinan Sengöz, Angela Specht, Paul-Gerd Henke, Dr. Patrick Lieske u. Matthias Klemisch. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richter/in am OLG: Richter/in am LG Dr. Pierre Kummer aus Bielefeld, Martin Brandt u. Dr. Martina Strauß-Niehoff aus Dortmund, Astrid Uelwer aus Hagen, Richterin am AG Claudia Köster-Brabandt aus Marl, Richter am LG Dr. Matthias Bäumer aus Münster, Thomas Falkenkötter aus Paderborn u. Cornelius Vowinckel aus Siegen; z. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - : Richter am AG Martin Vervoort aus Kamen in Recklinghausen; z. Richterin am AG: Richterin Melanie Große in Gelsenkirchen; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Katja Bruchsteiner in Schwelm; z. Ersten Justizhauptwachtmeister - BesGr. A 6 -: Erster Justizhauptwachtmeister Bertold Kemper in Paderborn. Versetzt: Richterin am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - Brigitte Waab von Marl nach Gelsenkirchen. Ausgeschieden: Richterin am AG Johanna Hampel durch Versetzung in den Geschäftsbereich des Niedersächsischen Justizministeriums. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Paul-Wolfgang Münker in Siegen; Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - Johannes Illerhaus in Dorsten, Richter/in am AG Helmut Klein in Gelsenkirchen, Elisabeth Maukisch in Marl und Dr. Dorothee Schulze in Münster; Justizamtsinspektor - BesGr. A9 m. AZ - Werner Brambrink in Coesfeld, Obergerichtsvollzieher - BesGr. A9 m. AZ - Udo van Haaren in Witten. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Ariella Loewenthal, Anna Margarete Katharina Mayr und Lena Wies. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Pia Tonk in Bochum. 285 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 13 Versetzt: Staatsanwältin Ellen Brech-Kugelmann von Magdeburg nach Hagen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Johanna Dämmig. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwältin Judith Cazin in Bottrop. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Ludger Kückelhaus in Warstein, Axel Hamann in Rietberg, Dr. Hennrich Demuth in Essen und Jürgen Steffek in Ahlen. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Oliver Arend (bisher RAK Düsseldorf) in Münster, Peter Berghaus (bisher RAK Frankfurt) in Gelsenkirchen, Nicola Brüggemann (bisher RAK Köln) in Essen, Tanja Büdenbender (bisher RAK Köln) in Waltrop, Dorothea Deichsel (bisher RAK Celle) in Sprockhövel, Mario Andreas Deimel (bisher RAK Köln) in Lippstadt, Dr. Jakob Glajcar, LL.B. (bisher RAK Düsseldorf) in Gütersloh, Melanie Hesse (bisher RAK Düsseldorf) in Gelsenkirchen, Philipp Meyer (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Dr. Nicola Ohrtmann (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Merle Spelsberg (bisher RAK München) in Dortmund, Silke Schwarz (bisher RAK Berlin) in Dortmund, Heiko Urbanzyk in Coesfeld. Löschungen als Rechtsanwalt: Henning Kampf, LL.M. in Münster, Heinz Kuhlemann in Bielefeld, Nina Hahne in Essen, Werner Beuckelmann in Lünen, Dr. Marcus Brößkamp in Münster, Irene Rezori in Gelsenkirchen, Sabine Kathage in Gelsenkirchen, Gerhard Kutzscher in Dorsten, Jürgen Willmes in Ahlen, KurtDietrich Neuhaus in Lüdenscheid, Michael Tröster in Bielefeld, Ulrich Koch in Paderborn, Christian Schimmelfennig in Essen. Abgabe in andere Kammerbezirke: Dr. Elisabeth Lege in Gütersloh, Dominik Schürmann in Bochum, Christina Everding in Münster, Christian Bohlen in Münster, Jennifer Bethke in Essen, Johannes Kattanek in Bochum, Kurt Braun in Brilon, Dirk Errestink in Witten, Julia Hartwich in Bünde. 286 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 13 OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter am OLG: Richter am OLG Rolf Friedrich Kleine; z. Richter/in am AG: Richter/in Ina Katja Ullrich in Gummersbach u. Jürgen Michael Helmut Klein in Brühl; z. Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 mit AZ -: Justizoberamtsrat Manfred Freund in Bergheim, z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Sandra Langer-Corica in Köln; z. Justizamtmann: Justizoberinspektor Jochen Brenger u. Frank Jackes in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeisterin - Bes.Gr. A 7 -: Erste Justizhauptwachtmeisterin Ivonne Merten in Köln. Ruhestand: Vorsitzender Richter am OLG Heribert Bodens, Richter am LG Klaus Alscher in Köln, Richter am AG Hermann Josef Becker in Köln u. Herbert Mork in Jülich, Justizsekretärin Beate Schön-Stolle in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Lena Jansen u. Katharina Schockenhoff. Notarinnen/Notare Ernennung zum Notar: Notarassessor Dr. Paul Sebastian Hager in Waldbröl. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Patricia Klaudia Kontny b. d. GStA, Jacqueline Mejza in Aachen, Stefanie Koch in Bonn, Thibaut Richard Gilles Stoll in Köln. Ruhestand: Erster Justizhauptwachtmeister Peter Schrenk in Aachen Richterinnen/Richter auf Probe: Ernannt: Assessorin Elif Bilgin u. Vanessa Iris Lanzerath 287 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 13 Justizvollzug Ernannt: z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Svenja Mierau in Gelsenkirchen; z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Özgür Benli in Bielefeld-Brackwede u. Thorsten Schwarz in Düsseldorf; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Gerhard Deriks in Heinsberg u. Klaus Weirauch in Werl; :z. Techn. Oberinspektor: Betriebsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Horst Lücking in Herford; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Heinz-Jürgen Mohr in Bochum, Olaf Berges u. Torsten Schroth in Detmold, Georg Dirmeier in Kleve, Stephan Knück, Daniel Tholen u. Dirk Vogt in Rheinbach; z. Regierungsamtsinspektor: Regierungshauptsekretär Andreas Vorbau in Remscheid; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Nadine Cremer in Bochum Gerhard Yzermann in Geldern, Vera Wehner in Kleve u. Dirk Clemen in Rheinbach. Ruhestand Justizvollzugsamtmann Rolf Lensing in Bochum, Techn. Oberinspektor Franz-Hubert Ecker in Heinsberg, Betriebsinspektor Werner Schlebusch in Heinsberg, Regierungsamtsinspektor Berthold Hambach in Rheinbach, Justizvollzugsamtsinspektor Heribert Pick in Düsseldorf. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am OVG in Münster 1 Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ) in Mönchengladbach-Rheydt 1 Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Mettmann 1 Richterin o. Richter am OVG in Münster - am Auswahlverfahren nehmen ausschließlich im richterlichen Dienst der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Nordrhein-Westfalen stehende Bewerberinnen und Bewerber teil 288 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 13 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am VG in Düsseldorf 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Krefeld je mehrere Richterin o. Richter am LG in Düsseldorf, Duisburg u. Wuppertal je 1 Richterin o. Richter am LG in Krefeld u. Mönchengladbach mehrere Richterin o. Richter am AG in Mönchengladbach, Solingen u. Wuppertal 1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Düsseldorf u. Dinslaken, je 1 Richterin o. Richter am AG in Oberhausen, Kleve, Rheinberg, Krefeld, Mettmann, Remscheid u. Velbert 1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Recklinghausen 1 Richterin o. Richter am SG in Gelsenkirchen 2 Richterin o. Richter am VG in Minden 1 Leitende Regierungsdirektorin o. Leitender Regierungsdirektor (A 16 bis A 16 m. AZ BBesO i.d.F.d. ÜBesG NRW) - Leiter/in d. JVA Bielefeld-Senne - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen erbeten werden - 1 Oberregierungsrat o. Oberregierungsrätin (A 14) - psychologischen Dienst - b. d. JVA Schwerte 1 Regierungsrätin o. Regierungsrat - Dipl.-Psychologin/Dipl.-Psychologe im psychologischen Dienst - b. d. JVA Bielefeld-Senne 1 Sozialamtfrau o. Sozialamtmann b. d. JVA Remscheid 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - stellv. Leiter/in des allgemeinen Vollzugsdienstes - b. d. JVA Herford. - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Herford angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Leiter/in d. Küchenbereichs - b. d. JVA Castrop-Rauxel - das Anforderungsprofil kann bei der Leiter der JVA Castrop-Rauxel angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in des B-Flügels - b. d. JVA Herford. - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Herford angefordert werden. 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Leiterin/ Leiter des Krankenpflegedienstes - b. d. JVA Münster - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Münster angefordert werden - 1 o. mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) b. d. JVA Herford 289 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 13 2 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A9) b. d. JAA Lünen 1 Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor (A 9) - Leiter/in der Tischlerei - b. d. JVA Herford - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Herford angefordert werden - 1 Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor (A 9) - Leiter/in der Malerei - b. d. JVA Herford - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Herford angefordert werden - 2 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Euskirchen mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Gelsenkirchen 2 Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Euskirchen 1 o. mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Herford 2 Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister bei der JVA Herford mehrere Justizvollstreckungshauptsekretärin o. Justizvollstreckungshauptsekretär - fliegend - im OLG-Bezirk Düsseldorf 2 Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Geldern je 1 Notarin o. Notar in Düsseldorf, Haan, Hückelhoven, Krefeld, Pulheim, u. Solingen Bewerbungen um die vorstehenden Ausschreibungen sind bis Montag, den 3. August 2015, einzureichen. Das Datum des voraussichtlichen Amtsantritts im Sinne des § 6b Abs. 4 Satz 2 BNotO i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 4 AVNot NRW ist bei den Notarstellen in Haan, Pulheim und Solingen jeweils der 1. November 2015, bei den Notarstellen in Düsseldorf und Hückelhoven jeweils der 1. Februar 2016 und bei der Notarstelle in Krefeld der 1. März 2016. Bewerbungen sind gemäß § 11 AVNot NRW an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten, zu deren oder dessen Bezirk der in Aussicht genommene Amtssitz gehört. Geschäftsleiter/in b. d. VG Köln: Bei dem Verwaltungsgericht Köln ist zum 1. November 2015 der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 bis A 14 BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW (höherer Dienst / Aufstiegsbeamte) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes sowie alle Beamtinnen und Beamten, denen ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 oder A 14 BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW (höherer Dienst / Aufstiegsbeamte) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster zu richten. 290 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 13 Geschäftsleiter/in b. d. Amtsgericht Remscheid Bei d. AG Remscheid ist der Dienstposten d. Geschäftsleiters/Geschäftsleiterin zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich Beamtinnen/Beamte, denen ein Amt bis zur BesGr. A 12 zugeordnet ist. Leiter/in des Sozialdienstes bei der JVA Hagen Bei der Justizvollzugsanstalt Hagen ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Sozialdienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NRW erbeten werden. Stellv. Leiter/in d. Werkdienstes b. d. JVA Werl In der Justizvollzugsanstalt Werl ist die Funktion der stellvertretenden Leiterin/des stellvertretenden Leiters des Werkdienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der BesGr. A 10 zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Werl angefordert werden. Stellv. Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. LG Köln Bei dem LG Köln ist der Dienstposten d. stv. Leiterin/Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des OLG Köln zu richten. Ausbildung zur/m Justizfachangestellten Die schriftliche Abschlussprüfung der Auszubildenden zur/m Justizfachangestellten im Lande Nordrhein-Westfalen findet am 03. und 04. Dezember 2015 statt. An dieser Prüfung nehmen auch die Auszubildenden teil, die die Abschlussprüfung im Juni/Juli 2015 nicht bestehen oder die aus wichtigem Grund nicht an der Abschlussprüfung im Juni/Juli 2015 teilnehmen können. Anmeldungen zu dieser Prüfung sind bis zum 30.09.2015 schriftlich nach den von den zuständigen Stellen in Kürze bestimmten Anmeldeformularen durch den Ausbildenden oder die Ausbildende mit Zustimmung des oder der Auszubildenden an die Präsidentin/den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten, in dessen Bezirk die Ausbildungsstätte liegt. In besonderen Fällen können Prüfungsbewerber selbst den Antrag auf Zulassung zur Prüfung stellen. Der Anmeldung sind die in § 10 Abs. 4 und § 24 Abs. 4 S. 2 der Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf der/des Justizfachangestellten für die Durchführung von Prüfungen im Lande Nordrhein-Westfalen vom 09.04.1999 (GV. NRW. 1999 S. 142) i.d.F.v. 23.10.2001 (GV. NRW. 2001 S. 770) genannten Unterlagen sowie - ggf. - ein Antrag nach § 24 Abs. 3 der vorgenannten Prüfungsordnung beizufügen. Rücknahmen: Folgende Stellenausschreibungen werden zurückgenommen: 2 Richterin o. Richter am VG in Gelsenkirchen (JMBl. NRW Nr. 12 v. 15. Juni 2015) 291 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 14 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Juli 2015, Nr. 14 Inhaltsübersicht Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 292 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 297 Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter/in am AG – als d. ständ. Vertr.e. Dir. –: Richterin am AG Christine Wecker aus Essen in Oberhausen; z. Richterin/Richter am AG - als weitere/r Aufsicht führende/r Richter/in -: Richterin am AG Angelika Hamacher aus Mönchengladbach in Neuss; z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Sven Fischbach, Carsten Haase, Dr. Angela Metzmacher, Andrea Srol und Benedikt Stuwe in Düsseldorf, Richterin Stephanie Refle in Mönchengladbach, Richterin Yvonne Mitri-Plingen in Wuppertal; z. Richterin/Richter am AG: Richter Moritz Heinrich Bruckmann in Oberhausen, Richterin Dr. Eva Meiers in Solingen. Versetzt: Richter am AG – als weiterer Aufsicht führender Richter – Thomas Schweitzer aus Remscheid als Richter am AG – als d. ständ. Vertr. e. Dir - in Velbert Ruhestand: Richter am AG Hans Richard Benke in Duisburg-Ruhrort; JAmtsrätin Barbara Büllesbach in Wuppertal, Justizamtsrat Helmut Veit in Wesel. Entlassen: Obergerichtsvollzieher Ralf Becker in Düsseldorf. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Henning Bietenbeck, Melanie Hyss, Marc Kasper, Stefan Ortmann, Patrick Schneider, Caterina Skrobek und Antonia Täumer. 292 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 14 Staatsanwaltschaft Ernannt: z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Benjamin Czech in Kleve. Ruhestand: Staatsanwalt Heinz Keller und Justizhauptsekretär Karlheinz Tangen in Duisburg. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Sylwia Börger und Julian Ebert. Notare Entlassen aus dem Notaramt: Notar Dr. Ulrich Sostmann in Velbert OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Direktor des AG (BesGr. m. R 2 m. AZ.): Vors. Richter am LG Dr. Mathias Kirsten aus Essen in Gelsenkirchen; z. Richter am LG: Richter Dr. Thomas Kliegel und Dr. Moritz Sendlak in Essen; z. Richter/in am AG: Richter/in Diana Dejanovic in Herford u. Claudius-Dominic Bollmann in Minden. Versetzt: Direktor des AG (Bes.Gr. R 2 m. AZ) Oliver Hoffmann aus Hagen nach Bochum u. Richter am OLG Lutz Grimm als Direktor des AG (Bes.Gr. R 2 ) nach Herne-Wanne. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Michael Skawran in Münster, Richter am AG Werner Scholtyssek in Recklinghausen, Sozialamtsrätin Ursula Queseleit in Bochum, Justizamtsinspektor Klaus-Dieter Stöcker in Lünen, Justizhauptsekretär Karl-Heinz Pilkenroth in Paderborn, Erster Justizhauptwachtmeister Udo Schmidt in Hamm u. Gerhard Tober in Recklinghausen. Richter/in auf Probe Ernannt: Assessor/in Christopher Beele, Vanessa Falk, Henning Kampf, Julia Kleymann, Leonie Lauber, Dr. Lars Lubisch, Tobias Lutz, Maria Lütkemeier u. Hubertus Neu. 293 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 14 Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Generalstaatsanwältin: Leitende Oberstaatsanwältin Petra Hermes aus Münster; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Peter Ringk in Arnsberg, Lothar Schulz in Essen u. Udo Aupke in Münster; z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Christof Humpert in Arnsberg. Ruhestand: Staatsanwältin Eva-Marie Marschall-Höbrink in Detmold u. Justizamtfrau Annegret Schennen in Paderborn. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Andreas Berkenkamp (bisher RAK Hamburg) in Detmold, Wieland Bickel in Dortmund, Stefanie Bolgehn in Essen, Jens Bradtmüller in Gütersloh, Katharina Brandt in Recklinghausen, Franziska Ernst in Herten, Elisabeth Eßmeier in Gütersloh, Rouven Filipiak in Gladbeck, Ilka Heß, LL.M. (bisher RAK Köln) in Münster, Jan Lukas Kamperdiek, LL.M. in Hagen, Dominic Klisch in Dortmund, Annika Klose in Gelsenkirchen, Dr. Moritz Koch in Münster, Antje Kuchler (bisher RAK Düsseldorf) in Werne, Ralf Lahrmann in Bielefeld, Christine Lanwehr in Bochum, Sarah Liemann in Legerich, Michael Martschinke in Werne, Johannes Naujoks in Hamm, Christian Nierhauve in Castrop-Rauxel, Mirya Paulini in Siegen, Roman Podhorsky in Münster, Andreas Rehder in Münster, Mathias Remmers in Münster, Sergej Rigehr in Bielefeld, Peter Rösen in Münster, Jasmin Seyed Abbassi in Münster, Oliver Stanek in Ibbenbüren, Melanie Steinriede (bisher RAK Oldenburg) in Bielefeld, Deborah Stutznäcker in Münster, Nicola Helga von Beesten (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Maryam Wanaki in Dortmund. Aufnahmen nach EuRAG / Aufnahmen gemäß § 206 BRAO: Gareth Elwyn Howells (Solicitor) in Essen. Löschungen als Rechtsanwalt: Frank Ullner (Rechtsbeistand) in Paderborn, Bernd Böker in Dortmund, Carsten Stallbörger in Minden, Hubertus-Michael Rubert in Essen, Claus Kieler in Werne. Abgabe in andere Kammerbezirke: Andrea Schröder in Essen. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwalt und Notar Werner Oesterwind in Hattingen. 294 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 14 OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richterin am AG: Richterin Kathrin Vinck in Aachen; z. Justizoberamtsrätin (BesGr. A 13 m. AZ.): Justizoberamtsrätin Gabriele Bülter in Gummersbach. Ruhestand: Richterin am OLG Ulrike Wahle. Richter auf Probe Ernannt: Assessor Henning Günter Wietschel. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Britta Eßer in Bonn. Richter auf Probe Ernannt: Assessor Sinan Mahmut Sengöz. LSG und Sozialgerichte Ernannt: z. Richter/in am SG: Richterin kraft Auftrags Désirée Rodewig in Duisburg; Richter Hannes Stolz in Köln; z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Axel Schmidat in Duisburg; z. Regierungsamtsinspektorin (BesGr. A 9 m. AZ.): Regierungsamtsinspektorin Gudrun Jaege in Gelsenkirchen; z. Regierungshauptsekretär: Regierungsobersekretär Bernhard Tiedtke in Düsseldorf u. Antonio Savoca in Köln; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Marina Lazović in Gelsenkirchen; z. Justizhauptwachtmeister: Andre Willhöft in Detmold, Andre Brosda in Düsseldorf, Christian Kindler in Duisburg u. Thomas Müller in Köln. Versetzt: Richterin am SG Désirée Rodewig vom Finanzministerium des Landes NRW nach Duisburg. Ausgeschieden: Richter am SG als weit. Aufsicht führender Richter Dirk Lewandrowski aus Duisburg durch Ernennung zum Landesrat beim Landschaftsverband Rheinland. 295 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 14 Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Vanessa Hecht, Petra Schmid, Dr. Ulrike Tonner, Dr. Franz Unkel, Robin Wagener. Finanzgerichte Ernannt: z. Vors. Richter am FG: Richter am FG Peter Schlüßel in Köln. Ruhestand: Vorsitzende Richterin am FG Maria Elisabeth Wetzels-Böhm in Köln. LAG-Bezirk Düsseldorf Versetzt: Richter am ArbG Jens Marek Pletsch aus Essen nach Düsseldorf. LAG-Bezirk Hamm Richterin auf Probe Ernannt: Assessorin Johanna Ennemann. LAG-Bezirk Köln Ernannt: z. Richterin am ArbG: Richterin Brigitte Neideck in Köln. Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsoberamtsrat: Regierungsamtsrat Udo Gansweidt in Köln; z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Gerd Meister in Köln z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Thomas Bließen in Attendorn; z Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Martina Hanrath u. Dagmar Schmidt in Willich I; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in (BesGr. A 9 m. AZ.): Justizvollzugsamtsinspektor Ralf Lagarden in Geldern, Peter Klippel in Gelsenkirchen u. Hans-Jürgen Müller in Moers-Kapellen; z. Betriebsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ.): Betriebsinspektor Norbert Semper in Gelsenkirchen u. Dirk Hasig in Remscheid; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Detlef Böttcher in Remscheid; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Bernd Baur u. Ralf Bezamovski in Gelsenkirchen, Stephan Knück u. Daniel Tholen in Heinsberg, Frederik Schulz u. Antje van Wesel in Moers-Kapellen, Uwe Hermann, Achim Marx, 296 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 14 Werner Schorch, Marc Urhahn u. Vera von Lewinski in Willich I, Sabine Moser, Sylvia Voiss, Dirk Beil, Wolfgang Bösl, Wilhelm Koep, Ingo Laufs, Stefan Lurz, Jens Nöllen, Jörg Schmitz, Norbert Thissen u. Holger Trenkmann in Köln; z. Regierungsamtsinspektor: Regierungshauptsekretär Stephan Bohse in Gelsenkirchen; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Christoph Schmidt u. Sabrina Kröhnert in Attendorn, Hans-Günter Bielawny, Markus Borkowsky, Verena Held, Patrick Kallenbach, Sandra Kronenberg, Jennifer Künkel, Robert Strzalek u. Markus Stockheim in Willich I; Andreas Bruns u. Mario Mengedoth in Detmold, Alexander Böhmer in Moers-Kapellen; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Björn Berszat, Tobias Nies, Marco Reise u. Daniel von Lonski in Remscheid, Bernhard Luig in Werl u. Dirk Geister in Willich I. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor Manfred Voigt in Herford. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 o. mehrere Richterin o. Richter am OLG (R 2) in Hamm 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Düsseldorf 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Köln 1 Richterin o. Richter am SG - als weitere/r Aufsicht führende/r Richter/in (R 2) b. d. SG Gelsenkirchen 1 Richterin o. Richter am LG Köln 1 Richterin o. Richter am AG Bonn 297 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 14 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Aachen für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln - 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Köln für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln - mehrere Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Bochum für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm 1 Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13 m. AZ) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt - im LG-Bez. Aachen 1 Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13 m. AZ) f. e. Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels wahrnimmt, im LG-Bez. Bonn 1 Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13 m. AZ.) - Rechtspfleger/in mit Koordinierungsaufgaben i. d. Strafvollstreckung - b. e. StA im Bezirk der GStA Düsseldorf 1 Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat - Rechtspfleger/in mit Koordinierungsaufgaben i. d. Strafvollstreckung - b. e. StA im Bezirk der GStA Düsseldorf mehrere Justizamtsrätin o. Justizamtsrat b. e. StA im Bezirk der GStA Düsseldorf 1 o. mehrere Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Sachbearbeiter/in in Justizverwaltungssachen - b. d. OLG Köln 1 Justizamtsrätin o. Justizamtsrat – Leiter der Verfahrenspflegestelle JUKOS - b. d. OLG Düsseldorf mehrere Justizamtfrau o. Justizamtmann b. e. StA im Bezirk der GStA Düsseldorf mehrere Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor im Bezirk der GStA Düsseldorf mehrere Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz in dem OLGBez. Düsseldorf mit noch zu bestimmenden Dienstsitzen. Die Einstellungen erfolgen anfänglich in einem befristeten Arbeitsverhältnis erfolgen (Entgeltgruppe 10 TV-L). Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist beabsichtigt (§ 31 JustG NRW). Einstellungsvoraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit und/oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung sowie das Vorliegen der Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis, wobei die hierfür erforderliche hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst innerhalb des anfänglichen tariflichen Beschäftigungsverhältnisses abgeleistet wird. Der Bewerbung sind ein Lebenslauf, Zeugnisablichtungen über die Schulabschlüsse und die weitere Ausbildung (einschl. Studium, staatliche Anerkennung u. ggf. (freiwilliges) Berufspraktikum) 298 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 14 sowie ggf. Nachweise über weitere praktische Tätigkeiten als Sozialarbeiter/in bzw. Sozialpädagoge/in beizufügen. Die Bewerbungen sind bis zum 07. August 2015 an die Präsidentin des Oberlandesgerichts, Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf, zu richten. 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Münster mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 29. Juli 2015 an den Präsidenten des Landgerichts Münster zu richten. 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - stellv. Leitung des allgemeinen Vollzugsdienstes - b. d. JVA DuisburgHamborn - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Duisburg-Hamborn angefordert werden. 2 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Heinsberg mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Heinsberg 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) für d. Leiter/in der Wachtmeisterei b. d. AG Brühl 1 Notarin o. Notar in Siegburg Bewerbungen um die vorstehende Ausschreibung sind bis Montag, den 17. August 2015 einzureichen. Das Datum des voraussichtlichen Amtsantritts im Sinne des § 6 b Abs. 4 Satz 2 BNotO i. V. m. § 2 Abs. 3 Satz 4 AVNot NRW ist der 1. November 2015. Bewerbungen sind gemäß § 11 AVNot NRW an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Köln zu richten. Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Hagen Bei der Justizvollzugsanstalt Hagen ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13 g.D. BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden. Kammerleiter/in b. d. JVA Heinsberg Bei der Justizvollzugsanstalt Heinsberg ist die Funktion des Kammerleiters/der Kammerleiterin neu zu besetzten. Die Funktion ist der Besoldungsgruppe A 9 mit Amtszulage zugeordnet. Ein Anspruch auf Beförderung kann aus der Übertragung der Funktion nicht hergeleitet werden. Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 9. 299 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 14 Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Landgericht Bochum Bei dem Landgericht Bochum ist demnächst der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 7 LBesO zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 7 LBesO übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den POLG in Hamm zu richten. Stellvertretende/r Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Amtsgericht Essen Bei dem Amtsgericht Essen ist der Dienstposten des stellvertretenden Leiters/der stellvertretenden Leiterin der Justizwachtmeisterei zum 01.01.2016 neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den POLG in Hamm zu richten. Stellvertretende/r Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. AG Köln Bei dem AG Köln ist der Dienstposten des stellvertretenden Leiterin/Leiters der Justizwachtmeisterei (Dienstgebäude Luxemburger Straße) zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des OLG Köln zu richten. Rücknahmen: Folgende Ausschreibungen werden hiermit zurückgenommen: 1 Sozialamtsrätin o. Sozialamtsrat – b. d. JVA Köln (JMBl NRW Nr. 2 vom 15.01.2015) Leiter/in des Krankenpflegedienstes b. d. JVA Bielefeld-Brackwede (JMBl. NRW Nr. 4 v. 15. Februar 2015) 300 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. August 2015, Nr. 15 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Auskunft der Finanzämter über Steuer- und Nachlasswerte im Kosteninteresse………. 301 Geschäftsstellenordnung für die Gerichte und die Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen (GStO)…………………………………………………………………. 302 Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren (RiStBV)……………………………….. 303 Bekanntmachungen Beschleunigte Bearbeitung von Privatklagedelikten………………………………………. 310 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 313 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 317 Allgemeine Verfügungen Nr. 23. Auskunft der Finanzämter über Steuer- und Nachlasswerte im Kosteninteresse AV d. JM vom 30. Juni 2015 (5600 - Z. 41) - JMBl. NRW S. 292 1 Auskunftserteilung an Gerichte und Notare Für Zwecke der Kostenberechnung sind die Finanzämter nach gesetzlichen Bestimmungen den Gerichten und Notaren gegenüber unter gewissen Voraussetzungen und in bestimmtem Umfang zur Auskunftserteilung verpflichtet. Diese Verpflichtung besteht anlässlich der Ermittlung des 1. 2. 3. 4. Einheitswerts von Grundstücken Nachlasswerts und der Zusammensetzung des Nachlasses Verkehrswerts eines Grundstücks Einheitswerts des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, eines Hofs und eines landwirtschaftlichen Betriebs nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG, nach § 40 Abs. 6 GNotKG, nach § 46 Abs. 3 GNotKG, nach § 48 Abs. 1 und 3 GNotKG. 301 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 Dieser gesetzlichen Auskunftspflicht steht § 30 AO nicht entgegen (§ 54 Abs. 1 Satz 4, 2. Halbsatz GKG; §§ 40 Abs. 6, 46 Abs. 3 Satz 2, 48 Abs. 1 Satz 2 GNotKG). Die Finanzämter haben den Gerichten und Notaren danach sämtliche relevanten Steuerwerte mitzuteilen. Ersuchen um Erteilung einer Abschrift des steuerlichen Bescheids über den Wert sind zulässig. Nach 48 Abs. 1 Satz 3 GNotKG ist der Einheitswert, wenn er noch nicht festgestellt ist, vorläufig zu schätzen. Diese Schätzung ist nicht durch die Finanzämter, sondern durch die Gerichte selbst vorzunehmen. 2 Voraussetzungen der Auskunftserteilung Bevor sich Gerichte und Notare mit Auskunftsersuchen an die Finanzämter wenden, haben sie in der Regel zunächst den Kostenschuldner zu veranlassen, den steuerlichen Wert durch Vorlage des Steuerbescheides (Feststellungsbescheides, Einheitswertbescheides) selbst nachzuweisen. § 17 der bundeseinheitlichen Kostenverfügung [AV d. JM vom 24. Februar 2014 (5607 Z. 3)] ist zu beachten. Die Bestimmung lautet aktuell: § 17 Heranziehung steuerlicher Werte - zu § 46 Abs. 3 Nr. 3, § 48 GNotKG (1) Wird auf einen für Zwecke der Steuererhebung festgesetzten Wert (§ 46 Abs. 3 Nr. 3 GNotKG) oder den Einheitswert von Grundbesitz (§ 48 GNotKG) zurückgegriffen, genügt als Nachweis die Vorlage des Steuerbescheides (Feststellungsbescheides, Einheitswertbescheides), sofern sich der Einheitswert des Grundbesitzes nicht schon aus der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung ergibt. (2) Das Finanzamt ist um Auskunft über die Höhe der für Zwecke der Steuererhebung festgesetzten Werte, die Höhe des Einheitswertes oder um Erteilung einer Abschrift des entsprechenden Steuerbescheides nur zu ersuchen, wenn der Kostenschuldner den Steuerbescheid nicht vorlegt, ausnahmsweise auch dann, wenn die Wertermittlung besonders schwierig ist. Für die Aufbewahrung des Einheitswertbescheides gelten die Bestimmungen der Aktenordnung entsprechend. 3 Diese AV tritt am 1. August 2015 in Kraft. Die AV d. JM vom 14. April 1981 (5600 - I B. 41) wird zeitgleich aufgehoben. Nr. 24. Geschäftsstellenordnung für die Gerichte und die Staatsanwaltschaften des Landes Nordrhein-Westfalen (GStO) AV d. JM vom 8. Juli 2015 (2325 - I. 8) - JMBl. NRW S. 302 Die AV d. JM vom 10. Februar 2006 (2325 - I. 8) - JMBl. NRW S. 62 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 10. März 2014 (2325 - I. 8) - JMBl. NRW S. 99 - wird wie folgt geändert: 302 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 I. § 5 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nr. 2.f) wird die Angabe „, in Versorgungsausgleichssachen, Ehewohnungs- und Haushaltssachen und in Gewaltschutzsachen (Nrn. 1320 KostVerzFamGKG)“ gestrichen. b) Absatz 1 Nr. 2.g) wird gestrichen. c) Absatz 1 Nr. 2.h) wird gestrichen. II. Diese AV tritt am 01.01.2016 in Kraft. Nr. 25. Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) AV d. JM vom 10. Juli 2015 (4208 - III. 7) - JMBl. NRW S. 303 I. Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben nachstehende Änderungen der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren vereinbart: 1. Nr. 6 Abs. 5 wird wie folgt gefasst: „(5) Kommt eine Ermächtigung eines obersten Staatsorgans des Bundes oder eines Landes zur Strafverfolgung (§ 89a Abs. 4, § 89b Abs. 4, § 90 Abs. 4, § 90b Abs. 2, § 97 Abs. 3, §§ 104a, 129b Abs. 1 Satz 3, § 194 Abs. 4, § 353a Abs. 2, § 353b Abs. 4 StGB) oder ein Strafantrag eines solchen Organs wegen Beleidigung (§ 194 Abs. 1, 3 StGB) in Betracht, so sind die besonderen Bestimmungen der Nr. 209, 210 Abs. 1, 2, Nr. 211, 212 zu beachten.“ 2. In Nr. 15 wird als Abs. 5 angefügt: „(5) Soweit Anhaltspunkte für rassistische, fremdenfeindliche oder sonstige menschenverachtende Beweggründe bestehen, sind die Ermittlungen auch auf solche Tatumstände zu erstrecken.“ 3. Nr. 18 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Gegenüberstellung und Wahllichtbildvorlage“ b) Der bisherige Text wird Abs. 1 und wird wie folgt gefasst: „(1) Soll durch eine Gegenüberstellung geklärt werden, ob der Beschuldigte der Täter ist, so ist dem Zeugen nicht nur der Beschuldigte, sondern auch eine Reihe anderer Personen gleichen Geschlechts, ähnlichen Alters und ähnlicher Erscheinung gegenüberzustellen, und zwar in einer Form, die nicht erkennen lässt, wer von den Gegenübergestellten der Beschuldigte ist (Wahlgegenüberstellung). Die Wahlgegenüberstellung kann auch mittels elektronischer Bildtechnik durchgeführt werden (wie z.B. Wahlvideogegenüberstellung).“ 303 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 c) Als Abs. 2 und 3 werden angefügt: „(2) Die Gegenüberstellung soll grundsätzlich nacheinander und nicht gleichzeitig erfolgen. Sie soll auch dann vollständig durchgeführt werden, wenn der Zeuge zwischenzeitlich erklärt, eine Person erkannt zu haben. Die Einzelheiten sind aktenkundig zu machen. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten bei der Vorlage von Lichtbildern (Wahllichtbildvorlage) mit der Maßgabe, dass dem Zeugen mindestens acht Personen gezeigt werden sollen, entsprechend.“ 4. In Nr. 20 Abs. 2 wird der Klammerzusatz gestrichen. 5. In Nr. 35 wird als Abs. 3 angefügt: „(3) Sind anlässlich der Leichenöffnung Körperglieder, Organe oder sonstige wesentliche Körperteile abgetrennt oder entnommen und aufbewahrt worden, trägt der Staatsanwalt regelmäßig dafür Sorge, dass ein Totensorgeberechtigter hierüber in geeigneter Weise spätestens bei der Freigabe der Leiche zur Bestattung (§ 159 Abs. 2 StPO) unterrichtet und auf die weitere Verfahrensweise, insbesondere die Möglichkeit einer Nachbestattung, hingewiesen wird.“ 6. Nr. 47 wird neu eingefügt und wie folgt gefasst: „47 Beschränkungen in der Untersuchungshaft, Unterrichtung der Vollzugsanstalt (1) Der Staatsanwalt hat im Zusammenhang mit dem Vollzug von Untersuchungshaft frühzeitig, möglichst mit Stellung des Antrages auf Erlass des Haftbefehls darauf hinzuwirken, dass die zur Abwehr einer Flucht-, Verdunkelungs- oder Wiederholungsgefahr nach § 119 Abs.1 StPO erforderlichen Beschränkungen angeordnet und mit dem Aufnahmeersuchen verbunden werden. Im Eilfall trifft er vorläufige Anordnungen gemäß § 119 Abs.1 Satz 4 StPO selbst und führt nach § 119 Abs.1 Satz 5 StPO die nachträgliche richterliche Entscheidung herbei. (2) Wird dem Staatsanwalt darüber hinaus ein Sachverhalt bekannt, der eine Gefährdung der Sicherheit und Ordnung der Vollzugsanstalt (einschließlich einer Selbstgefährdung des Untersuchungsgefangenen) begründet, unterrichtet er unverzüglich in geeigneter Weise die Vollzugsanstalt, damit diese in eigener Zuständigkeit Beschränkungsanordnungen nach den Regelungen des Untersuchungshaftvollzugsgesetzes des Landes prüfen kann (vgl. § 114d Abs.1 Satz 2 Nr. 7, Abs.2 Satz 1 StPO).“ 7. Nr. 49 wird gestrichen. 8. In Nr. 53 Satz 1 wird im Klammerzusatz die Angabe „Satz 3“ durch die Angabe „Satz 4“ ersetzt. 9. In Nr. 65 Satz 1 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst: „(§ 163 Abs. 3 Satz 1, § 161a Abs. 1 Satz 2 StPO)“ 10. Nr. 76 wird wie folgt geändert: a) Als Abs. 1 wird eingefügt: „(1) In Verfahren gegen unbekannte Täter sind Gegenstände, die für Zwecke des Strafverfahrens noch benötigt werden, in der Regel bis zum Eintritt der Verfolgungsverjährung aufzubewahren.“ 304 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 b) Der bisherige Text wird Abs. 2. 11. Die Fußnote zu Nr. 79 wird wie folgt gefasst: „* Eine Aufstellung der Lizenzunternehmen kann im Internet abgerufen werden unter http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1421/DE/Sachgebiete/Post/ Unternehmen_Institutionen/Lizenzierung/ErteilteLizenzen/erteiltelizenzen-node.html“ 12. Nr. 86 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Ein öffentliches Interesse wird in der Regel vorliegen, wenn der Rechtsfrieden über den Lebenskreis des Verletzten hinaus gestört und die Strafverfolgung ein gegenwärtiges Anliegen der Allgemeinheit ist, z.B. wegen des Ausmaßes der Rechtsverletzung, wegen der Rohheit oder Gefährlichkeit der Tat, der rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründe des Täters oder der Stellung des Verletzten im öffentlichen Leben.“ 13. Nr. 90 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden nach dem Wort „Rechts“ die Wörter „bei Einstellungen nach den §§ 153, 153a oder 170 Abs. 2 StPO“ angefügt. b) Abs. 1 und 2 erhalten folgende Fassung: „(1) Hat eine Behörde oder eine Körperschaft des öffentlichen Rechts die Strafanzeige erstattet oder ist sie sonst am Ausgang des Verfahrens interessiert, soll ihr der Staatsanwalt, bevor er das Verfahren einstellt oder die Zustimmung des Gerichts zu einer Einstellung einholt, die Gründe mitteilen, die für die Einstellung sprechen, und ihr Gelegenheit zur Äußerung geben. Dies gilt auch für die Zustimmung des Staatsanwalts zu einer Einstellung außerhalb einer Hauptverhandlung, die das Gericht beabsichtigt (§ 153 Abs. 2, § 153a Abs. 2 StPO). Zur Vereinfachung können Ablichtungen aus den Akten beigefügt werden. Stellt der Staatsanwalt entgegen einer widersprechenden Äußerung ein, soll er in der Einstellungsverfügung auch die Einwendungen würdigen, die gegen die Einstellung erhoben worden sind. (2) Hat ein oberstes Staatsorgan des Bundes oder eines Landes die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 89a Abs. 4, § 89b Abs. 4, § 90 Abs. 4, § 90b Abs. 2, § 97 Abs. 3, §§ 104a, 129b Abs. 1 Satz 3, § 194 Abs. 4, § 353a Abs. 2 oder § 353b Abs. 4 StGB erteilt oder Strafantrag wegen Beleidigung gestellt, so ist Nr. 211 Abs. 1 und 3 Buchst. a zu beachten.“ 14. Nr. 93 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „Einstellung nach § 153a StPO“. b) Abs. 1 und 2 werden gestrichen. c) Abs. 3 wird Abs. 1 und erhält folgende Fassung: „(1) Bei einer Einstellung nach § 153a StPO prüft der Staatsanwalt, ob eine Wiedergutmachungsauflage (§ 153a Abs. 1 Nr. 1 StPO) in Betracht kommt. Dabei achtet der Staatsanwalt auch darauf, dass die Auflagen einen durch die Straftat erlangten Vermögensvorteil abschöpfen. Im Übrigen sollen unredlich erzielte Vermögensvorteile bei der Festsetzung einer Geldauflage nach § 153a Abs. 1 Nr. 2 StPO berücksichtigt werden. In geeigneten Fällen können Auflagen miteinander kombiniert werden.“ d) Abs. 4 wird Abs. 2. 305 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 15. Nr. 93a wird gestrichen. 16. In Nr. 134 Satz 2 wird im Klammerzusatz die Angabe „Abs. 4“ durch die Angabe „Abs. 5“ ersetzt. 17. Nr. 173 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Der Staatsanwalt trägt dafür Sorge, dass Verletzte oder deren Erben so früh wie möglich, spätestens aber mit Anklageerhebung, auf die Möglichkeit, einen Entschädigungsanspruch nach den §§ 403 ff. StPO geltend zu machen, hingewiesen werden.“ 18. In Nr.175a Buchstabe d wird die Angabe „Abs. 2 Satz 2“ durch die Angabe „Abs. 1 Nr. 2“ ersetzt. 19. In Nr.190 Abs. 1 Satz 1 die Angabe „§ 13 Nr. 8, 10, 12“ durch die Angabe „§ 13 Nr. 11, 12, 14“ ersetzt. 20. In Nr. 191 Abs. 3 Buchstabe d wird die Angabe „§§ 53a und 97 Abs. 3 und 4“ durch die Angabe „§§ 53a, 96 Satz 2 und § 97 Abs. 4“ ersetzt. 21. In Nr. 195 Abs. 1 Satz 3 werden die Wörter „Bundesministerium der Justiz“ durch die Wörter „Bundesamt für Justiz“ ersetzt. 22. Nr. 205 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) In Staatsschutzstrafverfahren (§§ 74a, 120 Absatz 1 und 2 GVG, Artikel 7, 8 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes) arbeitet der Staatsanwalt mit dem Bundesamt für Verfassungsschutz und den Landesbehörden für Verfassungsschutz in geeigneter Weise nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften insbesondere unter Berücksichtigung des informationellen Trennungsprinzips zusammen, damit dort gesammelte Informationen bei den Ermittlungen des Staatsanwalts und dessen Erkenntnisse für die Aufgaben des Verfassungsschutzes ausgewertet werden können. Dies gilt auch für andere Verfahren, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass es um Straftaten zur Durchsetzung verfassungsfeindlicher Ziele geht.“ b) Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Eine Unterrichtung nach Satz 1 soll insbesondere erfolgen in Verfahren wegen c) Vorbereitung oder Aufnahme von Beziehungen zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§§ 89a und 89b StGB) Landesverrats und Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 94 bis 100a StGB), Straftaten nach den §§ 129a und 129b StGB und damit in einem möglichen Sachzusammenhang stehenden Straftaten, Straftaten nach den §§ 17, 18 AWG und nach den §§ 19 bis 22a KrWaffKontrG mit Bezügen zu ausländischen Nachrichtendiensten, Straftaten unter Anwendung von Gewalt, sofern tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sie zur Durchsetzung verfassungsfeindlicher Ziele begangen wurden.“ Nach Abs. 2 wird folgender Abs. 2a eingefügt: 306 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 „(2a) Der Staatsanwalt soll bei allen Verfahren im Sinne der Absätze 1 und 2 nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften die Behörden für Verfassungsschutz um Übermittlung der dort vorhandenen Informationen ersuchen, die für das Ermittlungsverfahren von Bedeutung sein können.“ 23. Nr. 207 wird wie folgt geändert: a) Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „(2) Die Akten über Ermittlungs- und Strafverfahren wegen 1. Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats in den Fällen der §§ 84, 85, 89a, 89b und 91 StGB, 2. Landesverrats und Gefährdung der äußeren Sicherheit in den Fällen der §§ 93 bis 101a StGB, 3. Straftaten gegen die öffentliche Ordnung in den Fällen der §§ 129, 129a und 129b StGB, 4. Straftaten gegen das Leben oder die körperliche Unversehrtheit in den Fällen der §§ 211, 212 und 227 StGB, wenn die Tat politisch motiviert ist, 5. gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c, 308, 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wenn die Tat politisch motiviert ist, 6. Straftaten nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 des Vereinsgesetzes, 7. Straftaten nach § 95 Abs. 1 Nr. 8 des Aufenthaltsgesetzes werden von der Staatsanwaltschaft alsbald nach Abschluss des Verfahrens dem Bundeskriminalamt, Thaerstraße 11, 65193 Wiesbaden, zur Auswertung übersandt.“ b) Es wird folgender Absatz 3 angefügt: „(3) Straftaten im Sinne des Absatzes 2 Nr. 4 und 5 sind politisch motiviert, wenn bei Würdigung der Umstände der Tat und/oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie den demokratischen Willensbildungsprozess beeinflussen sollen, der Erreichung oder Verhinderung politischer Ziele dienen oder sich gegen die Umsetzung politischer Entscheidungen richten, sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung bzw. eines ihrer Wesensmerkmale, den Bestand und die Sicherheit des Bundes oder eines Landes richten oder eine ungesetzliche Beeinträchtigung der Amtsführung von Mitgliedern der Verfassungsorgane des Bundes oder eines Landes zum Ziel haben, durch Anwendung von Gewalt oder darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden, gegen eine Person wegen ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft oder aufgrund ihres äußeren Erscheinungsbildes, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihres gesellschaftlichen Status gerichtet sind und die Tathandlung damit im Kausalzusammenhang steht bzw. sich in diesem Zusammenhang gegen eine Institution, Sache oder ein Objekt richtet.“ 24. Nr. 211 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) In den Fällen, in denen ein oberstes Staatsorgan des Bundes oder eines Landes die Ermächtigung zur Strafverfolgung nach § 89a Abs. 4, § 89b Abs. 4, § 90 Abs. 4, § 90b Abs. 2, § 97 Abs. 3, §§ 104a, 129b Abs. 1 Satz 3, § 194 Abs. 4 StGB erteilt oder Strafantrag wegen Beleidigung gestellt hat, teilt der Staatsanwalt, bevor er das Verfahren nach 307 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO oder nach § 153 Abs. 1, § 153a Abs. 1 StPO einstellt oder einer vom Gericht beabsichtigten Einstellung nach § 153 Abs. 2, § 153a Abs. 2 StPO zustimmt, dem obersten Staatsorgan unter Beifügung der Akten die Gründe mit, die für die Einstellung des Verfahrens sprechen, und gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.“ 25. Nr. 212 wird wie folgt geändert: a) b) In Absatz 2 werden aa) in Satz 1 die Wörter „der Bundesregierung“ durch die Wörter „des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz“ ersetzt, bb) in Satz 2 nach dem Wort “Justiz“ die Wörter „und für Verbraucherschutz“ eingefügt und cc) Satz 5 gestrichen. Als Abs. 3 wird angefügt: „(3) Bei Straftaten nach §§ 89a oder 89b StGB gilt Abs. 2 Satz 1 bis 3 sinngemäß.“. 26. In Nr. 223 Satz 1 werden nach der „Angabe „184c“ ein Komma und die Angabe „184d“ eingefügt. 27. In Nr. 224 Abs. 1 werden nach der „Angabe „184c“ ein Komma und die Angabe „184d“ eingefügt. 28. In Nr. 228 Abs. 1 Satz 1 wird das Wort „und“ durch das Wort „oder“ ersetzt. 29. In Nr. 234 Abs. 1 Satz 1 werden nach dem Wort „leichtfertig“ die Wörter „oder aus rassistischen, fremdenfeindlichen oder sonstigen menschenverachtenden Beweggründen“ eingefügt. 30. In Nr. 236 Abs. 3 Satz 3 werden die Wörter “Darlehens- und Anlagenvermittler“ durch das Wort „Darlehensvermittler“ ersetzt. 31. Nr. 247 wird wie folgt geändert: a) Abs. 1 Buchstabe b wird wie folgt gefasst: „b) im Bereich des Binnenschiffsverkehrs das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz (BinSchAufgG)* und die hierauf beruhenden folgenden Verordnungen: die Binnenschiffs-Untersuchungsordnung (BinSchUO)*, die Rheinschifffahrtspolizeiverordnung*, die Moselschifffahrtspolizeiverordnung*, die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung* nebst ihren Einführungsverordnungen, die Donauschifffahrtspolizeiverordnung* nebst ihrer Anlage A, die Binnenschifferpatentverordnung*. die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) *.“. b) In Abs. 2 Satz 2 werden aa) die Wörter „See-Berufsgenossenschaft in Hamburg“ durch die Wörter „Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft“ und bb) die Wörter „Binnenschifffahrts-Berufsgenossenschaft in Duisburg“ durch die Wörter „Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft“ ersetzt. 308 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 c) In Abs. 4 wird die Angabe „Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung“ durch die Wörter „Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur“ ersetzt. 32. Nr. 254 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe a wird die Angabe „Generalsekretariat, Gerhard-von-Are-Straße 8, 53111 Bonn“ durch die Angabe „Fritschestr. 27/28, 10585 Berlin“ ersetzt. b) Buchstabe b wird wie folgt gefasst: c) „b) für journalistische Fragen an den Deutschen Journalisten-Verband, Geschäftsstelle Berlin, Charlottenstr. 17, 10117 Berlin;“. In Buchstabe e wird die Angabe „Großer Hirschgraben 17-21“ durch die Angabe „Braubachstr. 16“ ersetzt. 33. Nr. 258 Abs. 1 wird wie folgt geändert: a) In Buchstabe e werden nach der Angabe „Ladenschluss *“ die Worte „oder den Gesetzen über die Ladenöffnungszeiten in den Ländern“ angefügt. b) In Buchstabe j wird das Wort „Seemannsgesetz“ durch das Wort „Seearbeitsgesetz“ ersetzt. In Buchstabe l wird das Wort „Arbeitssicherheitsgesetz“ durch die Angabe „Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ ersetzt. c) 34. In Nr. 260c werden: a) die Angabe „Gutachterausschuss für Wettbewerbsfragen, Adenauerallee 148, 53113 Bonn“ durch die Angabe „Deutscher Industrie- und Handelskammertag e.V., Gutachterausschuss für Wettbewerbsfragen, Breite Straße 29, 10178 Berlin“ und b) die Angabe „der Verein „Pro Honore", Verein für Treu und Glauben im Geschäftsleben e.V., Borgfelder Straße 30, 20537 Hamburg“ durch die Angabe „Pro Honore e.V., c/o Passarge + Killmer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Am Sandtorkai 50 (SKAI), 20457 Hamburg“ ersetzt. 35. In Nr. 261 Satz 1 wird das Wort „Geschmacksmustergesetzes“ durch die Wörter „Gesetzes über den rechtlichen Schutz von Design“ ersetzt. 36. Nr. 265 Abs. 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Zuständige Verwaltungsbehörde ist das Hauptzollamt. Ort und Zeit der Hauptverhandlung sind ihm mitzuteilen; sein Vertreter erhält in der Hauptverhandlung auf Verlangen das Wort (vgl. § 22 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes).“. 37. In Nr. 268 Abs. 1 werden: a) in Buchstabe a die Angabe „Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz“ durch das Wort „Kreislaufwirtschaftsgesetz“, b) in Buchstabe e das Wort „Düngemittelgesetz“ durch das Wort „Düngegesetz“ und c) in Buchstabe f das Wort „Tierseuchengesetz“ durch das Wort „Tiergesundheitsgesetz“ ersetzt. 38. In Nr. 275 Abs. 2 Satz 2 werden nach der Angabe „1954*“ ein Komma, nach dem Wort „Marktorganisationen“ die Wörter „und der Direktzahlungen“ eingefügt und im Klammerzusatz die Angabe „38 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes“ durch die Angabe „22 Abs. 2 des Außenwirtschaftsgesetzes“ ersetzt. 309 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 II. Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Bekanntmachungen Nr. 23. Beschleunigte Bearbeitung von Privatklagedelikten Gem. RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 422 - 62.18.05 - und des Justizministeriums - 4130 - III. 4 - vom 22.05.2015 - JMBl. NRW S. 310 1 Allgemeines 1.1 Die in § 374 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO) aufgeführten Vergehen (Privatklagedelikte) können von Verletzten im Wege der Privatklage verfolgt werden, ohne dass es einer vorherigen Anrufung der Staatsanwaltschaft bedarf. § 380 Absatz 1 Satz 1 und 2 StPO regelt zu den Privatklagedelikten Hausfriedens-bruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung (§§ 223 und 229 Strafgesetzbuch), Bedrohung und Sachbeschädigung, dass die Erhebung der Privatklage erst zulässig ist, nachdem vor dem zuständigen Schiedsamt erfolglos ein Sühneverfahren durchgeführt worden ist. Das gilt auch dann, wenn diese Taten im Rausch begangen worden sind (§ 323a Strafgesetzbuch). Gemäß § 376 StPO wird öffentliche Klage wegen der in § 374 Absatz 1 StPO aufgeführten Privatklagedelikte von der Staatsanwaltschaft nur dann erhoben, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Ergänzend wird auf Nummer 87 der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) hingewiesen. 1.2 Ungeachtet der Regelung gem. § 376 StPO ist die Polizei bei der Anzeige von Privatklagedelikten verpflichtet, eine Strafanzeige aufzunehmen und der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Kenntnis zu bringen. 1.3 Durch ein Privatklagedelikt Verletzte messen den angezeigten Taten regelmäßig eine hohe Bedeutung zu, da meist höchstpersönliche Rechtsgüter betroffen sind. Im Hin-blick darauf gewährleisten die Polizeibehörden eine rechts- und lageangemessene sowie schnelle Bearbeitung dieser Anzeigen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es den Polizeibehörden auch obliegt, das Schiedsamt aufgrund seiner besonderen Bedeutung für eine außergerichtliche Streitschlichtung zu unterstützen und zu stärken. 2 Anzeigenaufnahme und polizeiliche Sachbearbeitung Bei der Anzeigenaufnahme und folgenden polizeilichen Sachbearbeitung sind die nachstehenden Verfahrensvorgaben zu beachten, soweit im Einzelfall Tatverdächtige mindestens 21 Jahre alt sind, ihre Persönlichkeit oder sonstige Umstände einer vereinfachten Bearbeitung nicht entgegenstehen und nach polizeilicher Einschätzung kein öffentliches Interesse gemäß § 376 StPO anzunehmen sein dürfte. 310 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 2.1 Bei Privatklagedelikten nach § 380 Absatz 1 Satz 1 und 2 StPO ist den Anzeigenden das Informationsblatt "Informationen zur Anzeige von Privatklagedelikten" auszuhändigen und der spezifisch vorgesehene Rechtsweg zu erläutern. 2.2 Soweit gem. § 380 Absatz 1 StPO ein Sühneverfahren vorgesehen ist oder auf deren Verlangen, ist den Anzeigenden das zuständige Schiedsamt mitzuteilen. 2.3 Den Anzeigenden ist ferner mitzuteilen, dass die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt prüfen und entscheiden wird, ob öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht. Weiter ist ihnen zu erläutern, dass sie von der Staatsanwaltschaft über deren Entscheidung unterrichtet werden, sofern das Verfahren mangels öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung unter Verweisung auf den Privatklageweg eingestellt wird. Soweit seitens der Anzeigenerstatter auf die Erteilung eines solchen Bescheides verzichtet wird, ist dies in der Strafanzeige zu vermerken. 2.4 Ist nach polizeilicher Einschätzung kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung im Sinne des § 376 StPO anzunehmen, sind die Strafanzeigen nach kriminalstatistischer Erfassung gemäß Nummer 87 Absatz 1 Satz 2 RiStBV ohne weitere Ermittlungen der zuständigen Staatsanwaltschaft zu übersenden. 3 Staatsanwaltschaftliche Sachbehandlung 3.1 Nach Eingang von Strafanzeigen oder Vorlage von Anzeigevorgängen, die Privatklagedelikte zum Gegenstand haben, entscheidet die Staatsanwaltschaft möglichst zeitnah, ob öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht oder nicht. 3.2 Wird festgestellt, dass kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung besteht und liegen die Voraussetzungen eines auf den Privatklageweg verweisenden Einstellungsbescheides vor, übersenden die Staatsanwaltschaften den Anzeigenden zusammen mit dem Einstellungsbescheid das Informationsblatt "Ergänzender Hinweis zur Verweisung auf den Privatklageweg" (Anlage 1), soweit seitens der Anzeigenden auf die Erteilung eines solchen nicht verzichtet worden ist. 4 Inkrafttreten Dieser Runderlass tritt am Tag nach Veröffentlichung in Kraft. 311 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 Anlage Ergänzender Hinweis zur Verweisung auf den Privatklageweg Was ist passiert? Sie sind nach Prüfung Ihres Anzeigenvorwurfs aus den Gründen und nach Maßgabe des Ihnen erteilten Einstellungsbescheides auf den Privatklageweg verwiesen wor-den. Was können Sie im Falle der Verweisung auf den Privatklageweg tun? Sie haben die Möglichkeit, die von Ihnen angezeigte Straftat selbst im Wege der Privatklage zu verfolgen. Handelt es sich hierbei um Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, Körperverletzung, Bedrohung oder Sachbeschädigung, müssen Sie jedoch vor Erhebung der Privatklage beim zuständigen Schied-samt einen „Antrag auf Durchführung eines Sühne- bzw. Schlichtungsverfahrens“ stellen. Örtlich zuständig ist das Schiedsamt am Wohnsitz der Gegenpartei. Nähere Auskunft zu der Schiedsperson erhalten Sie bei der dortigen Gemeinde- oder Stadtverwaltung, beim örtlichen Amtsgericht oder bei der Polizei. Wie ist der Verfahrensgang? Die Schiedsperson wird Sie und die Gegenpartei zur Sühneverhandlung laden und mit Ihnen die Streitsache mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beilegung des Konflikts erörtern. Kann eine Einigung erzielt werden, wird das Verfahren durch einen Vergleich abge-schlossen. Der Vergleich steht einem gerichtlichen Urteil gleich; aus ihm kann 30 Jahre lang vollstreckt werden. Kann keine Einigung erzielt werden, erhalten Sie eine Bescheinigung über die Erfolg-losigkeit des Sühneversuchs. Diese benötigen Sie zur Vorlage bei Gericht, wenn Sie nunmehr Privatklage erheben wollen. Einzelheiten zur Klageerhebung und zum weiteren Verfahrensgang können Sie den §§ 381 ff. der Strafprozessordnung entnehmen. Weitergehende Informationen erhalten Sie auch im Internet unter www.Schiedsamt.de. 312 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 Personalnachrichten Justizministerium Ruhestand: Ministerialrat Klaus-Axel Jannusch. OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter am OLG: Richter am LG Ronny Thomas aus Düsseldorf u. Dr. Patrick Scheuß aus Wuppertal; z. Richter am AG – als d. ständ. Vertr.e. Dir. –: Richter am AG Timo Pfestorf aus Mülheim an der Ruhr in Duisburg-Hamborn; z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Martina Westen in Duisburg, Miriam Kraus in Düsseldorf u. Sebastian Schmidt in Mönchengladbach; z. Richter/in am AG: Richter/in Silke Boriss u. Sebastian Strunk in Düsseldorf, Lisa Fleiter in Remscheid u. Vera Hartmann in Viersen. Versetzt: Richter am OLG Mark Austermühle aus Hamm nach Düsseldorf, Richter am AG Henning Schäfer aus Oberhausen nach Remscheid. Ruhestand: Richterin am AG Barbara Spix in Neuss, Sozialoberinspektor Stefan Angeli in Mönchengladbach Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Bernd Geuting, Dr. Patrick Lieske, Dr. Christoph Maaßen, Timo Schoppol u. Tim Piontek, Jan Bossert. Übernommen: Richterin Miriam Kraus in Düsseldorf aus Bad Kreuznach. Staatsanwaltschaft Versetzt: Oberstaatsanwältin Carola Bitter von der GStA zum Generalbundesanwalt in Karlsruhe. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Juliane Rein. 313 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Zulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken Katharina Levermann in Duisburg, Arne Alberts, Wiebke Asboe, LL.M., Sarah Behrendt, Elena Behrens, Detlef Frank Bock, Karsten Bock, Lutz Böttger, Christoph Claas Brand, Igor Brecht, Catharina Dickhäuser, Martina Escher-Lehmann, Gustav Flecke-Giammarco, Julia Hantke, Dr. Marcus Helios, Dr. Berthold Hilderink, Sarah Hillebrand , Dr. Timm Gerrit Hömme, Dr. Florian Jäkel-Gottmann, Dr. Jochen Alfred Keilich, LL.M., Sarah König, Katja Latos, Dr. Marlene Maesch, Dr. Scott Maesch, André Maniera, Fabian Neumann, Regine Neumann, LL.M. Eur., Dr. Lena Oerder, Dr. Florian Oppel, LL.M., Joachim Poetsch, Ingo Politz, Dr. Tobias Pusch, LL.M. (Harvard), Judith Rataj, Andrea Schröder, Caroline Slusarek, LL.M., Dr. Gianna Velte, Dr. Ann-Kathrin Wreesmann, LL.M., Kristina Zerfowski u. Philipp Alexander Ziga in Düsseldorf, Julia Kotzur, LL.M. in Hamminkeln, Christoph Liese in Hückelhoven, Maik Hennemann in Kalkar, Anke Zimmermann in Krefeld, Bernd Kehrberg in Meerbusch, Sercan Atakul u. Jörg Wisbert in Neuss, Peter Bäcker u. Jennifer Bethke in Oberhausen, Pascal Pracht in Wesel, Dr. Benedikt de BruynOuboter in Wuppertal. Gelöscht: Mareike Durkowiak, Hans Fritsche, Beate-Maria Bass, Patrick Steinhöfel, Michael Wink, Hans-Joachim Röttgen, Lando Sagunsky, Yvonne Lange, Sascha Kuck, Rainer Gronau, LL.M.EUR., Dr. Christa Frfr.von Fritsch, Horst Schumacher, Klaus Josef Segmüller, Hubert Uhling, Antje Kuchler, Marc Rötschke, Dr. Hermann Patt, Marc Rösgen, Marijke Freijser, Bodo Kühn, Janina Voogd, LL.M. (Cape Town), Anneke Althoff, Till Baumüller, Christian Lütgebaucks, Wolfgang J. Wilms, Aneke Schwager, Sebastian Bruchwitz, Martin Albert Heinrich Götte, Elena Grotstück, LL.M., Kathrin Huneke, Janet Klin, Stefan Kuhn, Phillipp Perzborn, LL.M., Dr. Ilva Elkemann-Reusch, Dieter Goertz, Volker Horn, Achill de Vivie, Jacek Nowicki. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter/in am OLG: Richter am OLG Christian Nubbemeyer und Richterin am OLG Annette Selke, z. Richterin am AG: Richterin Christiana Mast in Marl; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Andrea Standtke in Hagen; z. Obergerichtsvollzieher (BesGr. A 9 m. AZ.): Obergerichtsvollzieher Peter Mügge in Bochum. Ruhestand: Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Andreas Bünemann in Bielefeld, Richter am AG Rudolf Bernhard Bone in Bocholt u. Josef Kriener in Gelsenkirchen, Richter/in am LG Dagmar Scholz in Dortmund und Detlef Weiß in Essen, Justizoberamtsrätin Christel Zehnpfennig in Hamm, Sozialamtsrat Hartmut Adolph in Münster, Obergerichtsvollzieher (BesGr. A 9 m. AZ.) Helmut Tiemann in Bad Oeynhausen, Justizamtsinspektorin (BesGr. A 9 m. AZ.) Lieselotte Mühlinghaus in Dortmund, Justizvollstreckungshauptsekretär (BesGr. A 8) Heiko Schümmert in Gelsenkirchen, Justizhauptsekretär Jürgen Budesheim in Recklinghausen, Erster Justizhauptwachtmeister (Bes.Gr. A 6) Eldor Boy in Hagen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Marlene Nowacki u. Tobias Wiegmann. 314 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Justizhauptwachtmeister Michael Heupel in Siegen. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Till Baumüller (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Iris Burgstaler (bisher RAK Celle) in Stemwede, Dr. Juliane Dettmar-Rieger (bisher RAK Köln) in Werne, Denise Dressler-Niesler, LL.M. IP Law (bisher RAK Karlsruhe) in Sendenhorst-Albersloh, Martin Götte (bisher RAK Düsseldorf) in Essen. Löschungen als Rechtsanwalt: Eckart Schulte in Hamm, Martina Börste in Ahlen, Christine Diethelm in Dortmund, Meinrad Diethelm in Dortmund, Rainer Hanisch in Harsewinkel, Johannes Kemper in Essen, Dr. Klaus Ladage in Essen, Xandra Schnabel in Dortmund, Gina Haßelberg in Bochum, David Kotecki in Dortmund, Christian Kallenberg in Essen, Ralf Lahrmann in Bielefeld, Marcus Pretzell in Bielefeld, Mattias Niefert in Borgholzhausen, Carsten Kunz in Hamm, Jan Oeking in Essen, Arnd Mölders in Essen, Torsten Lumma in Greven, Joris van der Goes in Gütersloh, Eva Maria Hoffmann in Hemer. Abgabe in andere Kammerbezirke: Peter Bäcker in Essen. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtanwältin Dr. Annette Mußinghoff-Siemens in Bielefeld. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Ulrich Strauß in Herne, Ingo Hüttermann in Gelsenkirchen, HansJoachim Balsam in Rhede, Josef Valentin Schmitz in Attendorn. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter am AG: Richter Marcel Andreas Koch in Bergheim; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Brunhilde Schumacher in Köln; z. Justizvollstreckungshauptsekretär: Justizvollstreckungsobersekretär Otmar Boltersdorf in Bergheim; z. Ersten Justizhauptwachtmeister (Bes.Gr. A 7): Erster Justizhauptwachtmeister Matthias Hunze in Köln. Ruhestand: Richter am OLG Fritz Jütte, Vors. Richter am LG Dieter Japes, Obergerichtsvollzieher KarlHeinz Coßmann in Aachen, Obergerichtsvollzieherin Brigitte Schmerbeck in Köln. 315 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 Notarinnen/Notare Entlassen aus dem Notaramt: Notar Dr. Karl-Oskar Schmittat in Siegburg. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Ersten Justizhauptwachtmeister/in (BesGr. A 5): Justizhauptwachtmeisterin Natalie Grimberg in Aachen. LAG-Bezirk Hamm Ernannt z. Direktor d. ArbG: Richter am ArbG Dr. Derk Strybny in Rheine. Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsrätin/-rat:: Assessorin Angela Roßkopf in Bochum u. Sozialoberamtsrat Rudolf Baum in Duisburg-Hamborn; z. Regierungsrätin auf Probe: Assessorin Diana Schloderer in Aachen; z. Justizvollzugsamtsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ.): Justizvollzugamtsinspektor Lorenz Hellebrandt in Aachen; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Volker Graf in Aachen, Jochen Bartel, Sascha Henze, Jörg Neumann, Michael Peters, Stefan Ronschke, Martin Schäfermann u. Dagmar Wenske in Bielefeld-Brackwede, Sven Bochhammer, Daniela Buschenhofen, Lars Kurscheidt, Axel Lehmann, Hans-Georg Paulus, Elke Schlieszas u. Alexander Wolf in Wuppertal, Rudolf Lesch u. Jens Wilhelm in Schwerte; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Sabrina Kröhnert in Attendorn, Stefan Brockmann, Martin Kullig, Ines Reichert, Linda Schimanski, Birthe Schönfeld u. Jens Schulz in Bielefeld-Brackwede, André Meier, Helena Kasper u. Dominik Wolter in Hagen, Nadine Lebek u. Rouven Lütgebaucks in Schwerte; z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretärin Jennifer Bower in Bielefeld-Brackwede; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Nadja Hartmann in Heinsberg. u. Katrin Thater in Schwerte. Ruhestand: Sozialoberamtsrat Ulrich Müller in Werl, Justizvollzugsamtsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ.) Uwe Wegner in Bochum, Justizvollzugsamtsinspektor Klaus Janz in Bielefeld-Brackwede, Winfried Müller in Bochum u. Franz Meeßen in Heinsberg, Regierungshauptsekretärin Brigitte Jahn in Werl. 316 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Vizepräsidentin o. Vizepräsident d. FG (R 3 m. AZ) in Köln 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am OLG (R 3) in Köln 1 Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri.- (R 2) b. d. AG Dortmund 1 Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri.- (R 2) b. d. AG Köln 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Dortmund 1 Richterin o. Richter am SG - als weitere/r Aufsicht führende/r Richter/in (R 2) b. d. SG Duisburg 1 Richterin o. Richter am ArbG - als weitere/r Aufsicht führende/r Richter/in (R 2) b. d. ArbG Düsseldorf 1 Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri.- (R 2) b. d. AG Iserlohn 1 Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Köln 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Köln 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Dortmund 1 Richterin o. Richter am AG in Minden 317 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 1 Richterin o. Richter am AG in Soest 1 Richterin o. Richter am LG in Bonn - für die planmäßige Anstellung einer Richterin bzw. eines Richters auf Probe aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Köln - 1 Richterin o. Richter am AG in Ahaus 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Dortmund für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Aachen - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln - mehrere Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Köln - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richtern auf Probe aus dem Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft Köln - 1 Leitende Regierungsdirektorin o. Leitender Regierungsdirektor - Leiter/in d. JVA - in Gelsenkirchen - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden - 1 Regierungsdirektorin o. Regierungsdirektor - Leiter/in d. JVA - in Detmold - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden - 1 Regierungsdirektorin o. Regierungsdirektor - Leiter/- in des psychologischen Dienstes - bei der JVA Bielefeld-Senne - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden -. 2 Oberregierungsrätin o. Oberregierungsrat - psychologischer Dienst - b. d. JVA Bielefeld-Senne - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Bielefeld-Senne angefordert werden - 1 Regierungsamtsrätin o. Regierungsamtsrat - Leiter/in d. Arbeitsverwaltung - b. d. JVA Bielefeld-Senne - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Bielefeld-Senne angefordert werden - 1 Regierungsamtsrätin o. Regierungsamtsrat - Vollzugsabteilungsleiter/in sowie Leiter/in für den Bereich Sicherheit und Ordnung einschließlich der Bauverwaltung bei der JVA Schwerte - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Schwerte angefordert werden - 1 Oberamtsanwältin o. Oberamtsanwalt (A 13 m. AZ) in Duisburg 318 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 1 Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann - Leitung der Arbeitsverwaltung - b. d. JVA Düsseldorf - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Düsseldorf angefordert werden - 1 Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor b. d. JVA Willich I - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich I angefordert werden - 1 Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor b. d. JVA Remscheid 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Diensthabender im Früh- und Spätdienst - b. d. JVA Aachen - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Aachen anfordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspekor mit Amtszulage gemäß FN 3 zur Besoldungsgruppe A 9 BBesO i.d.F. ÜBG NRW für die Küchenleitung -die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Düsseldorf angefordert werden- 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Verfahrensbeauftragte/r BASIS-AV - b. d. JVA Bielefeld-Senne - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Bielefeld-Senne angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Verfahrens- und Systemoperator/in - b. d. JVA Euskirchen - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Euskirchen angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9)- Verfahrensbeauftragte/r BASIS-ärztlicher Dienst - b. d. JVA Bielefeld-Senne - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Bielefeld-Senne angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor - stellvertretende Leitung des Krankenpflegedienstes - b. d. JVA Düsseldorf - die Stellenbeschreibung mit dem Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Düsseldorf angefordert werden - 1 o. mehrere Justizvollzugsamtinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Geldern 1 o. mehrere Justizvollzugsamtinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Duisburg-Hamborn mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Düsseldorf 1 o. mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) b. d. JVA Willich II 319 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 15 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Kleve 1 o. mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Willich II 1 o. mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Geldern mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Düsseldorf 1 Hauptwerkmeisterinnen o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Düsseldorf Dozent/in an der FHR NRW Die Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen sucht einen Beamten/eine Beamtin des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes, der/die bereit ist, im Abordnungsverhältnis ab dem 1. September 2015 für mehrere Jahre als Dozent/in an der Fachhochschule im Fachbereich Strafvollzug vor allem die Studienfächer „Haushaltsrecht" und "Vollzugsverwaltung" zu lehren. Die Dozententätigkeit ist auf längstens sieben Jahre befristet. Die ausgeschriebene Stelle kann ggf. auch mit mehreren Teilzeitkräften besetzt werden. Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs.3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Bewerbungen sind bis zum 10. August 2015 auf dem Dienstweg an den Direktor der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen zu richten. Leiter/in d. ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Essen Bei dem Landgericht Essen ist demnächst der Dienstposten des Leiters/ der Leiterin des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm Stellv. Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. StA Münster Bei der Staatsanwaltschaft Münster ist demnächst der Dienstposten der stellv. Leiterin / des stellv. Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an die Generalstaatsanwältin in Hamm zu richten. 320 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 16 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. August 2015, Nr. 16 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland……………………………………………………………………………………. 321 Bekanntmachungen Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande NordrheinWestfalen……………………………………………………………………………………….. 322 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 323 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 327 Allgemeine Verfügungen Nr. 26. Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland AV d. JM vom 30. Juli 2015 (1410 - I. 54) - JMBl. NRW S. 321 I. Das Verzeichnis der Staatennamen für den amtlichen Gebrauch in der Bundesrepublik Deutschland wird vom Auswärtigen Amt in der jeweils geltenden Fassung in seinem Internetangebot (www.auswaertiges-amt.de) vorgehalten. Eine gesonderte Veröffentlichung erfolgt nicht. Ich bitte, nur die in dem Verzeichnis vorgesehene Schreibweise zu verwenden. II. Die AV d. JM vom 30. Mai 2003 (1410 - I D. 54) - JMBl. NRW 2003 S. 165 - wird aufgehoben. III. Diese AV tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. 321 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 16 Bekanntmachungen Nr. 24. Bekanntmachung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung vom 13. August 2015 - JMBl. NRW S. 322 Satzung des Rechtsanwaltsversorgungswerks 27. Satzungsänderung des Rechtsanwaltsversorgungswerks Die Siebte Vertreterversammlung hat in ihrer 3. Sitzung am 25. Juni 2015 folgende Änderung der Satzung beschlossen: Die Satzung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte im Lande Nordrhein-Westfalen vom 16. Juli 1985 wird wie folgt geändert: §§ 38 und 39 der Satzung werden geändert wie folgt: Art. I 1. § 38 wird geändert wie folgt: § 38 Abs. 2 bis Abs. 4 werden aufgehoben, aus Abs. 1 wird Satz 1. 2. § 39 wird aufgehoben. Art. II Diese Satzungsänderung tritt mit Wirkung vom 01.01.2015 in Kraft. Die vorstehende Satzungsänderung ist vom Finanzministerium des Landes NordrheinWestfalen am 27. Juli 2015 genehmigt worden und wird hiermit ausgefertigt. Düsseldorf, den 03. August 2015 Dr. Christoph Hack Vorsitzender der Vertreterversammlung 322 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 16 Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richterin am OLG: Richterin am LG Esther-Elisabeth Naumann-Künzel aus Krefeld. Ruhestand: Justizamtsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ.) Jürgen Block in Duisburg-Ruhrort u. Justizhauptsekretärin Brigitte Jutz in Mönchengladbach-Rheydt. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor Thomas Rütten u. Michael Wink. Staatsanwaltschaften Versetzt: Oberstaatsanwältin Ricarda Battenstein von der GStA nach Düsseldorf. Ruhestand: Justizamtsrat Helmut Dengler in Düsseldorf u. Justizamtsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ) Hermann Josef Muckel in Krefeld. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Katharina Grüneberg. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richterin am LG: Richterin am LG Cathérine Bokler in Essen; z. Richter/in am AG: Richter/in Dominic Gerdes in Arnsberg, Melanie Bertsch u. Jens Oesker in Bad Oeynhausen, Thomas Paulick in Brakel, Beatrice Schiwon in Bünde u. Stephan Wilms in Hagen; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Martin Preuß in Bochum, Tanja Damm und Tanja Nottenkämper in Recklinghausen. 323 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 16 Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Heinz-Günter Busold in Essen und Richterin am AG - als d. std. Vertr. e. Dir. - Viktoria Affeldt in Lemgo; Justizamtsrat Gerhard Steffen in Minden, Sozialamtsrat Wolfgang Stahl in Münster. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Benjamin Ammon, Manuel Schütz u. Lara Zurwonne. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Julia Oerter in Bielefeld. Ruhestand: Justizamtsrätin Harmke Penning in Detmold und Justizamtfrau Anna-Theresia Schweder in Münster; Justizhauptsekretärin Elke von der Höh in Hagen, Justizhauptsekretär Ralf-Michael Pröscher in Hagen, Justizobersekretär Jürgen Müller in Bochum. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor Max Hagemann. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Friederike Arend in Emsdetten, Michelle Bichmann in Hagen, Sinan Bleuß in Minden, Svenja Brungert in Dortmund, Olaf Drüner (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Matthias Flesch in Castrop-Rauxel, Oliver Frensch in Büren, Hind Gzaderi, LL.M. (bisher RAK Hamburg) in Dortmund, Helena Hagemeyer, LL.M. in Bad Oeynhausen, Vivien Höcker in Hamm, Christine Kalle in Soest, Barbara Kies in Dortmund, Ruben Krillke, LL.M. in Bochum, Jana Kunze in Bielefeld, Markus Meyer zu Schlochtern in Bielefeld, Simon Milobinski in Datteln, Caroline Möllers in Hamm, Maren Muke in Bielefeld, Diana Neufeld in Paderborn, Nicole Posner in Essen, Vanessa Rehwinkel in Herne, Charlotte Risken in Sassenberg, Thomas Siebert (bisher RAK Köln) in Münster, Sebastian Scheuer in Hagen, Stephan Schwarzbach in Rheine, Anja Strößner (bisher RAK Köln) in Paderborn, Julia Thiede in Menden, Julian Voß in Bochum, Georg Weese in Herford, Martin Wiebach in Dortmund, Rebecca Wolf, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, SertacFaik Yilmaz in Essen. Aufnahmen nach EuRAG / Aufnahmen gemäß § 206 BRAO: Tahir Jamil Pasha (Solicitor) in Dortmund, Shehab H.A.E. Shemis (Muhami) in Essen. 324 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 16 Löschungen als Rechtsanwalt: Dr. rer. pol. Gerd Reuter in Emsdetten, Helmut Hamer in Bochum, Angela Andrzejewski in Dortmund, Hans-Georg Schmidt in Bochum, Kerstin Laskowski in Essen, Uwe Kemper in Arnsberg, Jil Bouchard in Bochum, Dr. Hans-Jürgen von Kamptz in Essen, Axel Grüber in Lüdenscheid. Abgabe in andere Kammerbezirke: Uwe Sondermann in Essen, Christian Hagemeier in Bochum, Hans Jürgen Knufinke in Essen, Stefan Schwerdtfeger in Münster, Benjamin Gloge in Essen, Gennadi Vogel in Unna, Dörthe Stalmann, LL.M. in Essen, Sascha Sell in Essen, Daniel Borchardt in Münster, Hauke Rathjen in Bochum, Vanessa Spitler in Essen. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte und Notare Dr. Martin Schlüter in Hamm und Manfred Adams in Dortmund. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter/in am LG: Richter/in Sina Dörr in Aachen u. Tilmann Müller in Köln; z. Justizamtmann: Justizoberinspektor Gregor Schmitz in Köln, z. Justizamtsinspektor/in (Bes.Gr.A 9 m. AZ): Justizamtsinspektor/in Ingo Frambach in Aachen, Franz-Josef Klein, Birgit Meinecke, Marion Schilling u. Ingrid Schwertner in Köln, u. Marion Sengers in Düren; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Karin Gatzke u. Stephanie Kohl in Köln, Elke Pelzer in Düren; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Katja Leukert u. Andrea Merkens in Köln; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Stefanie Diehl in Köln, Mario Hohnen in Heinsberg, Rebecca Ohrem, Silke Schönen u. Jennifer Schütt in Köln, Gertrud Renate Schulte-Sasse in Kerpen; z. Ersten Justizhauptwachtmeister/in: Justizhauptwachtmeister/in Edgar Peter Förster in Aachen, Oliver Hieronimus in Kerpen, Manfred Mertins u. Christian Stommel in Köln, Silke Unger in Brühl. Ruhestand: Sozialamtsrat Johannes Steinmetz in Aachen, Justizamtmann Karl-Heinz Schmitz in Köln, Justizamtsinspektorin Renate Schmidt in Bergisch Gladbach, Justizhauptsekretärin Heinke Ilse Maria Conrad in Leverkusen u. Justizhauptsekretär Joachim Peter Herberg in Kerpen. Ausgeschieden: Richterin Saskia Jessen. Notarinnen/Notare Ernennung zum Notar: Notarassessor Dr. Lars Christian Göhmann in Siegburg. 325 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 16 Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin Beatrix Norf in Aachen, z. Amtsanwalt/Amtsanwältin: Justizamtmann Robert De Gronckel in Aachen, Justizamtfrau Brigitte Müller u. Justizoberinspektorin Elena Zinner in Köln. Richterinnen/Richter auf Probe: Ernannt: Assessor/in Clémence Marjolaine Bangert u. Christoph Tigelmann. Finanzgerichte Ernannt: z. Richter am FG: Richter am FG kraft Auftrags Dr. Sascha Bleschick in Münster. LAG-Bezirk Hamm Ernannt: z. Direktorin d. ArbG (BesGr. R 2 m. AZ.): Direktorin d. ArbG Angelika Nixdorf-Hengsbach aus Hamm in Dortmund; z. Regierungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Kerstin Koch in Bielefeld. Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsoberamtsrätin: Regierungsamtsrätin Martina Schuchert-Dickhaut in BielefeldBrackwede; z. Sozialamtfrau/-amtmann: Sozialoberinspektor/in Elisabeth Brinker in BielefeldSenne, Oliver Hufnagel in Düsseldorf u. Diana Fast in Euskirchen; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Sylvia Schifferdecker in Düsseldorf; z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Sandra Klockow in Gelsenkirchen; z. Justizvollzugamtsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ.): Justizvollzugsamtsinspektor Volker Ortlieb in Bochum, Joachim Riedel in Detmold, Ralf Butterweck in Werl u. Volker Wende in Willich I; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Jörg Flören in Bielefeld-Senne, Axel Gravenstein u. Karsten Leonarski in Bochum, Christian Holtbrink in Willich I; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Luziana Fahnenbruch u. Bilal Gül in Bochum u. Sebastian Hinz in WuppertalRonsdorf; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Stefan Bollig in Rheinbach; z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretärin Stefanie Klein in Rheinbach; z. Regierungsobersekretär/in: Regierungssekretär/in Manuel Stember in Bielefeld-Brackwede, Janina Rissel in Euskirchen u. Lisa Segtrop in Wuppertal-Ronsdorf. Ruhestand: Justizvollzugsamtsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ.) Helmut Richter in Detmold, Justizvollzugsamtsinspektor Volker Grothaus u. Friedhelm Kruse in Dortmund, Detlef Möller in Hövelhof 326 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 16 u. Toni Scheuer in Rheinbach, Hauptwerkmeister Klaus Krätzig in Werl u. Justizvollzugshauptsekretär Dainis Kaulins in Bielefeld-Brackwede. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri.- (R 2) b. d. AG Hagen 1 Richterin o. Richter am LG in Hagen 1 Richterin o. Richter am AG in Rheda-Wiedenbrück mehrere Richterin o. Richter am LG in Aachen - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln – mehrere Richterin o. Richter am LG in Köln - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln – 1 Richterin o. Richter am AG in Aachen - für die planmäßige Anstellung einer Richterin bzw. eines Richters auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln – mehrere Richterin o. Richter am AG in Köln - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen und Richter auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln – 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) – Bereichsleiter/in Abteilung C IV Behandlungsabteilungen SOA-P (sozialorientierte Abteilung – Prophylaxe) sowie AT (Arbeitstherapie und angeschlossener Produktionsbetrieb) - b. d. JVA Essen - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Essen angefordert werden - 327 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 16 2 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) – Bereichsleiter/in Sicherheit - b. d. JVA Siegburg - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Siegburg angefordert werden - mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf 1 o. mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Siegburg mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf 1 o. mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Siegburg Geschäftsleiter/in b. d AG Leverkusen Bei dem AG Leverkusen wird der Dienstposten d. Geschäftsleiterin/Geschäftsleiters vakant. Die Funktion ist derzeit den Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. StA Bochum Bei der Staatsanwaltschaft Bochum ist demnächst der Dienstposten d. Leiterin / d. Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an die Generalstaatsanwältin in Hamm zu richten. Rücknahmen: Die Stellenausschreibung für eine Dozentin/einen Dozenten an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen – höherer Vollzugs- und Verwaltungsdienst – (JMBl. Nr. 9 vom 01.05.2015) wird zurückgenommen. Die Stellenausschreibung für eine Dozentin/einen Dozenten an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen – gehobener Dienst – (JMBl. Nr. 7 vom 01.04.2015) wird zurückgenommen. 328 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 17 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. September 2015, Nr. 17 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Richtlinien für die Zusammenarbeit mit den Medien………………………………………. 329 Bekanntmachungen Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………. 330 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 330 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 335 Allgemeine Verfügungen Richtlinien für die Zusammenarbeit mit den Medien AV d. JM vom 28. Juli 2015 (1271 - II. 2) - JMBl. NRW S. 329 Die AV d. JM vom 12. November 2007 (1271 - II. 2) - JMBl. NRW 2008 S. 2 - wird wie folgt geändert: I. Artikel I § 6 Absatz 3 Buchstabe a wird wie folgt geändert: 1. Satz 2 wird wie folgt neu gefasst: „Namen von Personen, die in amtlicher Funktion oder als Organ der Rechtspflege an einem Gerichtsverfahren mitwirken, können auf Anfrage auch ohne deren Zustimmung an die Medien weitergegeben werden, sofern nicht ihre Persönlichkeitsrechte das Auskunftsinteresse der Medien im Einzelfall überwiegen.“ 2. Es wird folgender Satz 3 angefügt: „Letzteres ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn die Betroffenen durch die Bekanntgabe ihres Namens erhebliche Belästigungen oder eine Gefährdung ihrer Sicherheit durch Übergriffe Dritter zu befürchten haben.“ II. Diese AV tritt mit Wirkung vom 1. September 2015 in Kraft. 329 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 17 Bekanntmachungen Nr. 25. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 11. August 2015 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 330 Der Präsident des Oberlandesgerichts § 45 JustG NRW anerkannt: Köln hat folgende Gütestelle gemäß Herrn Rechtsanwalt Arno Zurstraßen, Aachener Straße 197 - 199, 50931 Köln, Telefon: 0221/9405670 Telefax: 0221/9405678 E-Mail: [email protected] Homepage: www.arztundrecht.de. Personalnachrichten Justizministerium Ernannt: z. Leitenden Ministerialrat: Richter am OLG Peter Marchlewski; z. Ministerialrat: Richter am OVG Dr. Christian Herzberg. OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter/in am LG: Richter am LG Dr. Robert Papst in Düsseldorf; z. Richter/in am AG: Richter Dr. Sebastian Becker in Mülheim an der Ruhr, Richterin Nadine Fischer in Krefeld; z. Sozialoberamtsrätin: Sozialamtsrätin Gabriela Ebbert in Duisburg. Ruhestand: Justizamtsinspektorin Dagmar Zellen in Düsseldorf und Erster Justizhauptwachtmeister Jürgen van Beek in Kleve. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Helena Salamon-Limberg, Sören van Wingerden. Staatsanwaltschaft Ernannt: z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Nicole Lilia Therese Mertens in Mönchengladbach. 330 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 17 Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Jennifer König. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken: Stephanie Kluge u. Christine Steffen, Mag.-iur., LL.M.,in Duisburg, Dr. Christoph Anger, Lilie Barski, Arthur Bendig, Danyal Bilen, Sebastian Bonk, Sebastian Bramorski, Jutta Cromme, Alexander Dartsch, Golo Edel, Robert Engelke, Christiane Flender, Benjamin Gloge, Katharina Hellmig, Johanna Jenckel, Philipp Koerfer, Christopher Kraus, Christian Leuchter, Andreas Liesenfeld, Michael Messing, Dr. Beate M. Müller, Volker Ostermeyer, Ingo Quast, Marc Sarburg, Danny Sassek, Asal Schmitt, Susanne Schulte-Domhof, Sascha Sell, Mag.-iur. Katharina Sengers, Barbara Timm, Heiko Ullrich, Silviya Yankova, Mi Nina Youn u. Katharina Zahn in Düsseldorf, Hans Jürgen Knufinke u. Patrick Rüffer in Hilden, Maria Dicks u. Anna-Lena Osterkamp in Kleve, Verena Lütsch in Langenfeld, Daniel Borchardt in Meerbusch, Ira Pollert u. Dörthe Stalmann, LL.M. in Mettmann, Moritz Merzbach u. Malgorzata Marta Roszak, LL.M. in Monheim, Pedro-Domingo Hernandez Lopez u. Claudia Thoma in Neuss, Rafaela Mörs in Oberhausen, Annette Petzold in Remscheid, Swetlana Neufeld, Edith Slupik u. Gennadi Vogel in Wuppertal. Gelöscht: Nicolas Dumont, LL.M., Lars Rehfeld, Rebecca Wolf, LL.M., Dr. Markus Adick, JohannesMichael Müller, Olaf Drüner, Roland Fink, Annette Hierl, Jonas Keil, Christian Heister, Frank Riedel, Ersoy Sam, Ralf-Peter Mücke, Ka Yee Winkler, Monika Bernschütz-Hörnchen, Reiner Kukorus, Dr. Hasso Wedekind, Sören van Wingerden, Eva Eimer, LL.M., Nicole Busch, Leonore Schäfer, Corinne Kuhlmeier, Dr. Philipp Rügemer, Dimitrios Kadoglou, Johannes Höring, Freddy Kedak, Sebastian Laoutoumai, Gabriele Ulke-Lampe, Karin Karakulak, Dr. Andreas Königshausen, LL.M., Andreas Mainczyk, Andreas Weithaler, Ersan Kilic, Fritz von Beesten, Carsten Siemeke, Anja Duhme, Prof. Dr. Karl Meessen, Moritz Schumpelick, Maritta Kirschbaum, Aglaia Rohrwasser, Isabella Thöne-Palik. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am LG Andreas Behrens in Hagen; z. Richter/in am AG: Richter/in Tim Stauss in Bielefeld, Tim Bollenbach u. Dr. Julia Meyer-Loschek in Dortmund, Vorsitzender Richter am LG Jörg Krüger in Hagen u. Felix Masberg in Rheda-Wiedenbrück; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Carsten Stepping in Essen; z. Obergerichtsvollzieher: Gerichtsvollzieher Thomas Stamm in Lennestadt; z. Justizamtsinspektorin (BesGr. A 9 m. AZ.): Brigitte Röhr in Blomberg, Sybille Duschnat in Essen; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Susanne Mutmann u. Ralf Nocker in Dortmund; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Ricarda Heier u. Katja Strumberg in Dortmund, Susanne Wenzel in Herne; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Sarah Angelina Kassner in Borken, Ingrid Kran in Detmold, Theresa Geißler u. Sara Handoko in Münster; z. Ersten Justizhauptwachtmeister/in (A 5): Justizhauptwachtmeister/in Sebastian Alipour in Dortmund u. Simone Schulz in Essen. 331 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 17 Ruhestand: Justizoberamtsrätin Vera Neugebauer in Hamm, Justizamtsrat Günter Sudhaus in Dortmund u. Helmut Nieland in Rheine; Obergerichtsvollzieher (BesGr. A 9 m. AZ.) Heinz-Josef Tappe in Essen, Justizamtsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ.) Klaus Kuhn in Bielefeld u. Hubert Wiehagen in Hamm; Justizamtsinspektor Hans Bender in Lemgo, Justizvollstreckungshauptsekretär Rainer Graf in Recklinghausen, Erster Justizhauptwachtmeister (BesGr. A 6) Eduard Hembrock in Ibbenbüren. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Markus Bley, Nina Hahne, Golo Kahlert, Dr. Wilhelm Selzener, Dr. Björn Sendzik u. Thomas Vogler. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Janina Aksoy-Akin u. Kathrin Rautenberg in Essen. Ruhestand: Staatsanwalt Horst Kamper in Bochum, Justizhauptsekretär Ralf Leismann in Dortmund, Erster Justizhauptwachtmeister Helmut Nolting in Bochum. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Yagmur Arslan in Siegen, Alexandra Bathelt in Herten, Katharina Beck in Unna, Dr. Dario Buchholz (bisher RAK Köln) in Iserlohn, Berna Cohn-Mondri in Bochum, Janine Cresnik in Essen, Saskia Fonrobert (bisher RAK Frankfurt) in Dortmund, Sebastian Fricke in Dortmund, Agnes Goniwiecha in Münster, Sabrina Hager, LL.M. in Bochum, Katharina Heßling, LL.B. (bisher RAK Oldenburg) in Rheine, Jan Heuermann in Herford, Georg Hoffmann, LL.M. (bisher RAK München) in Brilon, Axel Isermann in Enger, Thaddäus Jurascheck in Bochum, Britta Karstens in Kierspe, Anja Klopottek (bisher RAK Köln) in Bünde, Elmar Korth in Dortmund, Corinne Kuhlmeier (bisher RAK Düsseldorf) in Münster, Sebastian Laoutoumai, LL.M. (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Christof Maaßen in Recklinghausen, Mark Nolte (bisher RAK Freiburg) in Herdecke, Svetlana Pankovski in Herne, Marco Rilinger in Dortmund, Ann-Christine Rohrbeck in Dortmund, Dr. Philipp Rügemer (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Jan-Philipp Sahle in Dortmund, Andrea Sippel in Bielefeld, Linda Schäfer in Minden, Marius Schaefer, MLE in Münster, Peter Schneidereit in Essen, Corinna Schnorbus in Hamm, Cord Schollmeyer in Gütersloh, Georg Scholze in Recklinghausen, Frauke Strefling (bisher RAK Frankfurt) in Herford, Maximilian Strutz in Recklinghausen, Ulrich Vennemann in Soest, Fritz von Beesten (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Julia Wagener (bisher RAK Koblenz) in Siegen, Christian Wolicki (bisher RAK Frankfurt) in Essen. Aufnahmen nach EuRAG / Aufnahmen gemäß § 206 BRAO: Ilias Anastasiadis (Dikigoros) in Dortmund. 332 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 17 Löschungen als Rechtsanwalt: Dirk-Michael Höhm in Schwerte, Katharina Diekmann in Recklinghausen, Theo Engel in Essen, Annette Kaerger-Steinhoff in Bochum, Sabine Ackermann in Iserlohn, Martina Homann in Bochum, Stephan Rupieper in Münster, Stefan Meyer in Soest, Cindy Klinner in Hemer, Julia Leemhuis in Münster, Kristina Schall in Bottrop, Susanne Jecksties in Essen, Wladimir Karatajew in Dortmund. Abgabe in andere Kammerbezirke: Silviya Yankova in Münster, Ingo Quast in Essen, Stefan Saltenbrock in Espelkamp, Wolfgang Weimann, LL.B. in Dortmund, Miriam Lindemann in Essen, Leonie Lederer in Siegen, Nello Cau in Hagen, Sandra Bottor in Gütersloh, Michael Gausepohl in Rheine. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Hans-Ulrich Hagemann in Bielefeld , Gerd Müller in Lübbecke, Detlef Pflock in Paderborn, Heinz Günter Voß in Attendorn. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte und Notare Dieter Röbig in Lengerich, Karl Friedrich Hofmeister in Olpe. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter am AG als weiterer Aufsicht führender Richter: Richter am AG Jörg Bröder in Bonn; z. Justizoberamtsrat/-oberamtsrätin (BesGr. A 13 m. AZ): Justizoberamtsrat/-amtsrätin Hermann-Josef Kolz u. Bärbel Winkler in Köln; z. Justizoberamtsrätin/-oberamtsrat: Justizamtsrätin/-amtsrat Helmut Jansen b. d. OLG, Hans-Joachim Roos in Bergisch Gladbach, Brigitte Stenner in Kerpen u. Doris Cramer in Siegburg; z. Justizamtsrätin/-amtsrat Justizamtmann/-amtfrau Heidrun Eßer u. Nicola Koch in Bergheim, Roswitha Dötsch in Bergisch Gladbach, Wolfgang Hospes in Bonn, Andrea Zavelberg in Brühl, Lothar Prinz u. Ulrich Scheider in Wipperfürth; z. Sozialamtsrätin/-amtsrat: Sozialamtfrau/-amtmann Angelika Kramp, Waltraud Kramp-Wienand u. Edgar Maanen in Aachen; z. Sozialamtfrau/-amtmann: Sozialoberinspektor/in Rolf Burghof, Renée de Gronckel u. Heike Niehaves in Aachen; z. Justizamtfrau/amtmann: Justizoberinspektor/in Kerstin Kreiter b. d. OLG, Alexandra Babin in Bergheim, Silke Pietsch in Bergisch Gladbach, Silke Jonas in Königswinter, Martina Müller in Leverkusen, Beate Hüsgen u. Stefan Wolber in Siegburg, Anorte Becher in Waldbröl, Dagmar Scheider in Wipperfürth; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Germaine Hobinder u. Alexandra Schmidt in Aachen, Maike Volpe in Bonn; z. Obergerichtsvollzieher/in: Gerichtsvollzieher/in Stephan Alfred Landkammer in Geilenkirchen, Markus Geuer in Brühl, Peter Rausch in Kerpen, Elke Göldner u. Marion Honsdorf in Köln; z. Gerichtsvollzieher/in: Justizobersekretärin Melanie Brüggen u. Nicole Rolnik u. Justizsekretärin Georgia Papapostolou in Köln; z. Justizamtsinspektor/in (Bes.Gr. A 9 m. AZ): Justizamtsinspektor/in Ingo Frambach in Aachen, Marion Senges in Düren u. Elke Anna Kalisch, z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Elke Pelzer in Düren; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Wolfgang Gruber in Bonn, Silke Petersen in Bergheim, Rosemarie Wambach in Heinsberg, Claudia Comes in Köln, Astrid Buchberger in Aachen, Christina Budau in Köln, Andrea Merkens in Köln u. Katja Leuker in Köln; z. Jus333 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 17 tizobersekretär/in: Justizsekretär/in Mario Hohnen in Heinsberg, Stefan Weyergans in Düren, Jennifer Schütt in Köln, Beate Lenzen in Heinsberg u. Gertrud Renate Schulte-Sasse in Kerpen; z. Ersten Justizhauptwachtmeister (Bes.Gr. A 5): Justizhauptwachtmeister Edgar Peter Förster in Aachen. Ruhestand: Richter am OLG Dr. Günter Törl, Justizhauptsekretärin Heinke Ilse Maria Conrad in Leverkusen. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Ersten Justizhauptwachmeister (BesGr. A 6): Erster Justizhauptwachtmeister Herbert Grunwald in Bonn, z. Ersten Justizhauptwachmeister/in: Justizhauptwachtmeister/in Andreas Wegner in Köln u. Catrin Reuter b. d. GStA. Ruhestand: Justizamtsinspektorin Elvira Kelbch in Köln, Erster Justizhauptwachtmeister Karl-Josef Henkes in Bonn. LSG und Sozialgerichte Ernannt: z. Präsidentin des SG: Richterin am LSG Dr. Claudia Poncelet in Aachen; z. Richterin am SG: Richterin Alina Süllow in Dortmund; z. Regierungsamtsinspektorin: Regierungshauptsekretärin Barbara Koziorowski in Köln; z. Justizhauptwachtmeister/in: Annika Skiba in Dortmund u. Michael Matuszczak in Gelsenkirchen. Ruhestand: Präsidentin des SG Kornelia Kriebel in Aachen, Richter am SG als weiterer Aufsicht führender Richter Rüdiger Franke in Gelsenkirchen, Richterin am SG Annegret Potthoff in Münster. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor Martin Hauschild. Justizvollzug Ernannt: z. Leitenden Regierungsdirektorin (BesGr. A 16 m. AZ.): Regierungsdirektorin Katja Grafweg in Remscheid; z. Regierungsoberamtsrätin: Regierungsamtsrätin Ellen Jakobs in Heinsberg; z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Berthold Hupe in Wuppertal-Ronsdorf; z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Corinna Heinen u. Doreen Raubold in Aachen; z. Technischen Oberinspektor: Betriebsinspektor Jörg Winkens in Heinsberg; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Stephanie Lummerich in Aachen; z. Justizvollzugsamtsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ.): Justizvollzugsamtsinspektor Udo Hermsen in Geldern 334 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 17 u. Peter Wilhelm Storms in Heinsberg; z. Betriebsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ.): Betriebsinspektor Dirk Jurkat u. Frank Theißen in Heinsberg; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Andreas Golawski in Aachen u. Carsten Remmen in Rheinbach; z. Betriebsinspektor Hauptwerkmeister Frank Thimm in Aachen u. Hans-Josef Hermanns in Heinsberg; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Marc Oberschelp u. Boris Theiner in Aachen, z: Justizvollzugshauptsekretär/in Justizvollzugsobersekretär/in Andre Sikora in BielefeldBrackwede, Michael Conrath in Rheinbach, Anke Benkert-Böing, Harald Chrobok, Alexander Kusch, Sabrina Schäfer u. Patrick Thiel in Wuppertal-Ronsdorf. Ruhestand: Leitender Regierungsdirektor Robert Dammann in Bielefeld-Brackwede, Justizvollzugsamtsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ.) Friedhelm Schustek in Bochum u. Werner Bossmann in Geldern, Justizvollzugsamtsinspektor Norbert Tylla in Aachen, Udo Döllekes und Ulrich Lorenz in Düsseldorf. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Präsidentin o. Präsident d. AG (R 4) in Essen 1 Leitende Oberstaatsanwältin o. Leitender Oberstaatsanwalt (R 4) b. d. StA in Dortmund 1 Vizepräsidentin o. Vizepräsident d. AG (R 3) in Düsseldorf 1 Leitende Oberstaatsanwältin o. Leitender Oberstaatsanwalt (R 3) b. d. GStA in Düsseldorf 1 Leitende Oberstaatsanwältin o. Leitender Oberstaatsanwalt (R 3) b. d. GStA in Hamm 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Aachen 335 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 17 4 Vors. Richterin o. Vors. Richter am VG in Köln 1 Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Herford 1 Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Gütersloh 1 o. mehrere Richterin o. Richter am OLG (R 2) in Köln 1 Direktorin o. Direktor d. ArbG (R 2) b. d. ArbG Hamm 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Köln 1 Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Münster mehrere Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. GStA in Düsseldorf 1 Richterin o. Richter am AG in Schwelm 1 Richterin o. Richter am AG in Siegen 1 Richterin o. Richter am LG in Bonn 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Siegen 2 Richterin o. Richter am SG in Duisburg 1 Richterin o. Richter am AG in Warendorf 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Essen für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm 1 Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in oder Sachbearbeiter/in - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln - die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen - 1 o. mehrere Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor - Rechtspfleger/in oder Sachbearbeiter/in b. e. StA im GStA-Bezirk Köln - die Besetzung der Planstellen soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen 1 o. mehrere Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor (BesGr. A 10) - Rechtspfleger/in, d. Aufgaben innerh. o. außerhalb d. Sonderschlüssels wahrn. - im OLG-Bez. Düsseldorf 1 Technische Oberinspektorin oder Technischer Oberinspektor bei der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen - Leiterin/Leiter des Werkdienstes - die Stellenbeschreibung mit Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Gelsenkirchen abgefordert werden - 1 Sozialinspektorin o. Sozialinspektor b. d. JVA Heinsberg - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Heinsberg angefordert werden - 336 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 17 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Bereichsleiter Außenkontakte - b. d. JVA Willich I - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich I angefordert werden - 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. f. JAA in Düsseldorf 3 Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA CastropRauxel Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen o. wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesgerichtshof Beim BGH sind mehrere Stellen für wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu besetzen. Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet (Bereich Justiz NRW / Ausschreibungen / Ausschreibung sonstiger Stellen) entnommen werden. Geschäftsleiter/in b. d. Staatsanwaltschaft Bielefeld Bei der Staatsanwaltschaft Bielefeld ist zum 01.01.2016 der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite Ämtern der BesGr. A 12, A 13 gD, A 13 hD, A 14 zugeordnet, wobei eine Stelle des höheren Verwaltungsdienstes der BesGr. A 14 zur Verfügung steht und auch in dieser Wertigkeit letztlich übertragen werden soll. Ein Anspruch auf Beförderung kann aus der Übertragung der Funktion nicht hergeleitet werden. Der Aufstieg von Beamtinnen und Beamten der Laufbahn des gehobenen Dienstes (BesGr. A 12, A 13 gD) in eine Laufbahn des höheren Dienstes derselben Fachrichtung (ab BesGr. A 13 hD) unterliegt den Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 LVO NRW und erfordert, dass 1. 2. 3. 4. 5. sie nach ihrer Eignung, Leistung und Befähigung hierfür in besonderer Weise in Betracht kommen, ihnen seit mindestens zwei Jahren ein Amt der BesGr. A 12 oder ein Amt mit höherem Endgrundgehalt verliehen ist, sie in einem Auswahlverfahren zu einer modularen Qualifizierung zugelassen worden sind, sie diese erfolgreich absolviert haben und sie sich anschließend in einer mindestens zehnmonatigen Erprobung in den Aufgaben der neuen Laufbahngruppe bewährt haben, wobei Zeiten der Bewährung in Aufgabenbereichen des höheren Dienstes, die nach Zulassung, aber vor Abschluss der modularen Qualifizierung abgeleistet werden, auf die zehnmonatige Erprobungszeit angerechnet werden können. Bewerben können sich alle bereits aufgestiegenen Beamtinnen und Beamten des höheren Verwaltungsdienstes bis BesGr. A 14 sowie alle aufstiegsbereiten Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, die zum Zeitpunkt der Bewerbung Nrn. 1 und 2 der Aufstiegsanforderungen erfüllen. Für Bewerberinnen und Bewerber des gehobenen Justizdienstes beinhaltet die im Auswahlverfahren zur Besetzung des Dienstpostens getroffene Entscheidung zugleich die nach Nr. 3 der Aufstiegsanforderungen vorgesehene Zulassung zur modularen Qualifizierung. Bewerbungen um Übertragung des Dienstpostens sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an die Generalstaatsanwältin in Hamm zu richten. 337 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 17 Gruppenleiter/in d. ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Paderborn Bei dem Landgericht Paderborn ist demnächst der Dienstposten eines Gruppenleiters/ einer Gruppenleiterin des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit den Besoldungsgruppen A 12 und A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Hamm. Leiter/in des ambulanten Sozialen Dienstes b. d. LG Kleve Bei dem Landgericht Kleve ist der Dienstposten der Leiterin/des Leiters des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion der dort eingerichteten Leiter/innen-Stelle ist derzeit der Besoldungsgruppe A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Geschäftsleiter/in b. d. Staatsanwaltschaft Arnsberg Bei der Staatsanwaltschaft Arnsberg ist der Dienstposten d. Geschäftsleiterin/Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 9 bis A 13 gD zugeordnet. Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte des geh. Justizdienstes, denen ein Amt ab Bes.Gr. A 9 BBesO übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an die Generalstaatsanwältin in Hamm zu richten. Kammerleiter/-in b. d. JVA Willich I Bei der Justizvollzugsanstalt Willich I ist die Funktion des Kammerleiters/der Kammerleiterin neu zu besetzten. Die Funktion ist derzeit der Bandbreite der Besoldungsgruppen A 9 bis A 9 mit Amtszulage zugeordnet. Ein Anspruch auf Beförderung kann aus der Übertragung der Funktion nicht hergeleitet werden. Bewerben können sich Beamtinnen und Beamte bis zur Besoldungsgruppe A 9. Das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich I angefordert werden. Mitarbeiter/in im Werkdienst b. d. JVA Iserlohn - Bandbreite A 7 / A 8 Bei der Justizvollzugsanstalt Iserlohn ist ein Dienstposten für eine/einen Oberwerkmeister/in oder Hauptwerkmeister/in zu besetzen. Der Werkdienst wird zur regelmäßigen Bauunterhaltung, -instandsetzung und Wartung herangezogen. Vermehrt sind auch junge Gefangene bei der Durchführung einfacher handwerklicher Tätigkeiten anzuleiten und zu unterweisen. Darüber hinaus befindet sich eine Arbeitstherapie im Aufbau. Desweiteren wird ein Einbezug in die künftige Neubauplanung der Anstalt erfolgen. Die Interessenten sollten vorzugsweise aus dem Bereich des Tischler-, Maurer-, Maler- oder eines Metallhandwerkes stammen, was jedoch nicht Bedingung ist. 338 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 18 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. September 2015, Nr. 18 Inhaltsübersicht Bekanntmachungen Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW…………………………………. 339 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 339 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 343 Bekanntmachungen Nr. 26. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 7. September 2015 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 339 Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln hat folgende Gütestelle gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: Herrn Rechtsanwalt Sebastian Himstedt, Weberstraße 7-9, 53113 Bonn, Telefax: 0228/85097986 E-Mail: [email protected] Homepage: www.rvm-kanzlei.de Personalnachrichten Justizministerium Ruhestand: Ministerialrat Reiner Mikoteit. OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ruhestand: Richter am OLG Witold Strecker u. Peter von Wnuck-Lipinski in Düsseldorf, Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Dr. Wolfram Viefhues in Oberhausen, Justizamtmann Martin Ohligschläger in Düsseldorf u. Justizamtsinspektorin (BesGr. A 9 m. AZ.) Ursula Dahlmanns in Neuss. 339 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 18 Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Christopher Klotz u. Sarah Schreiner. Notare Entlassen aus dem Notaramt Rechtsanwalt und Notar Hans-Joachim Kamp in Wesel. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vizepräsident des LG: Richter am OLG Dr. Mark Seibel in Siegen; z. Richterin am LG: Richterin Vanessa Becker, Dr. Julia Niesten-Dietrich, Leonie Plötz u. Annika Ziemann in Bielefeld; z. Richterin am AG: Richterin Beate Willandsen in Dortmund; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Stefan Kollmann u. Heide Pfalzgraf in Essen, z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Gaby Storchmann in Bochum; z. Obergerichtsvollzieher: Gerichtsvollzieher Carsten Wittwer in Herne; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Michael Ehlting und Pamela Wiesehöfer in Hagen; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Annette Mietz in Detmold, Bernd Kajan in Essen u. Martin Renninghoff in Hamm; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Ingrid Kran in Detmold, Anke Korn in Lüdinghausen, Vera Kleideiter in Steinfurt u. Christina Nuss in Tecklenburg; z. Ersten Justizhauptwachtmeister (A 5): Justizhauptwachtmeister Jürgen Teller in Lemgo. Versetzt: Richter am AG Mirco Schmidt aus Bünde als Richter am LG nach Bielefeld. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Eberhard Müller in Dortmund, Sozialamtsrätin Margarete Mader in Bielefeld, Justizamtsinspektorin Elke Rickert-Linnenberg in Gelsenkirchen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor Thorsten Tepaße u. Jan Walczak. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Christoph Kinz in Münster, Dr. Ralf Walther und Kai Uwe Waschkies in Paderborn. 340 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 18 Versetzt: Staatsanwalt Michael Neuhaus aus Essen an die Bundesanwaltschaft beim Bundesgerichtshof. Ruhestand: Staatsanwalt Claus-Joachim Flug in Münster, Oberamtsanwalt (BesGr. A13 m. AZ) Egbert Leike in Detmold, Oberamtsanwalt (BesGr. A13 m. AZ) Ralf Sattler in Essen; Justizamtsinspektor Fred Maßmann in Siegen. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Maike Bartkowiak (bisher RAK Köln) in Bottrop, Dr. Petra Minnerop-Röben in Soest, Juliane Koch-Herlyn (bisher RAK Hamburg) in Essen, Tim Proll-Gerwe (bisher RAK Frankfurt) in Essen, Dr. Jan Sprafke (bisher RAK Düsseldorf) in Essen. Löschungen als Rechtsanwalt: Carolin Schulte-Kunze in Arnsberg, Cordula Niestendiedrich in Dortmund,. Dr. Katrin Köcher in Hamm, Ines Müller-Baumgarten in Essen, Anna Christina Feegers in Essen, Mathias Remmers in Münster, Matthias Hinghaus in Herford. Abgabe in andere Kammerbezirke: Nima Asgari in Bochum, Philip Engels, Máster D. Inmobiliaria in Essen, Michel Ellmann in Castrop-Rauxel, Christian Knake in Herford. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Fritz Büscher in Bielefeld. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vors. Richterin am LG: Richterin am LG Anka Geerts in Aachen; z. Justizamtmann: Justizoberinspektor Jörg Sprang in Gummersbach u. René Funke in Wermelskirchen; z. Obergerichtsvollzieher (BesGr. A 9 m. AZ): Obergerichtsvollzieher Toni Straßer in Euskirchen; z. Obergerichtsvollzieher: Gerichtsvollzieher Klaus Queck in Siegburg; z. Gerichtsvollzieherin: Justizhauptsekretärin Michaela Hermanns in Schleiden; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Erika Pütz in Euskirchen, Angelika Attallah u. Kornelia Radtke in Köln, Elke Narres, Sabine Reuter u. Andrea Brück in Siegburg; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Brigitte Spiering in Aachen, Manuela Weisner-Vorbau in Bonn, Susanne Rau in Waldbröl u. Petra Feldhoff in Wipperfürth; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Katrin Quadt in Bonn, Mariola Gavran u. Petra Vollmar in Siegburg; z. Ersten Justizhauptwachtmeister (BesGr. A 6): Erster Justizhauptwachtmeister Frank Knoop u. Stehphan Schäfer in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister (BesGr. A 5): Justizhauptwachtmeister Wolfgang Laakmann in Aachen. 341 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 18 Ruhestand: Richter am AG Jürgen Schneiders in Aachen, Sozialamtsrätin Monika Thum in Köln; Justizamtsinspektorin Ursula Heiligers in Bonn, Justizobersekretär Dirk Orlowski in Aachen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Jessica Jöbges, Dr. Verena Schipke u. Tim Hofmann. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Oberstaatsanwältin: Staatsanwältin als Gruppenleiterin Angela Wilhelm in Bonn, z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Stephanie Bernadette Faßbender in Bonn. Richterinnen/Richter auf Probe: Ernannt: Assessor Arne Tobias von Boetticher. Finanzgerichte Ernannt: z. Richter am FG: Richter Dr. Andreas Frantzmann u. Dr. Felix Magnus Kessens in Münster; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Meike van Remmen in Düsseldorf. Justizvollzug Ernannt: z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Carola Bastin u. Jutta Muhmann in Köln; z. Regierungsoberinspektorin: Regierungsinspektorin Sabrina Schrader in Hamm; z. Sozialoberinspektor/in: Sozialinspektor/in Melanie Lessel u. Frederic Stahlhacke in Köln; z. Justizvollzugsamtsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ.): Justizvollzugsamtsinspektor Ralf Reimann in Bielefeld-Senne u. Harrybert Blank in Moers-Kapellen; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Kai Woelke in Bielefeld-Senne, Wolfgang Greff u. Willi Schäfers in Bochum, Carmen Werner in Euskirchen, Hans-Günter Rienäcker in Moers-Kapellen, Bernd Speckjohann in Münster; z. Regierungsamtsinspektor: Regierungshauptsekretär Fred Matuszak in Werl; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Stefan Marczian in Gelsenkirchen; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Lars Corzilius in Bochum, Sebastian Rosenboom in Kleve, Christian Engeln in Moers-Kapellen, Daniel Dywan, Karsten Ezelius, Marcel Karstan, Markus Keip, Nils Kronenberg, Sabrina Ligmanowski, Andre Lucassen, Thomas Prokoph u. Sina Schweser in Remscheid, Sebastian Pech in Werl; z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretärin Stefanie Lohse in Detmold u. Gisbert Sulk in Remscheid.; z. Regierungsobersekretär/in: Regierungssekretär/in Alexander Behrens in Detmold, Marnie Franzen in Köln u. Carolin Zacharias in Willich I. 342 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 18 Versetzt: Leitender Regierungsdirektor Uwe Nelle-Cornelsen von Bielefeld-Senne nach BielefeldBrackwede. Ruhestand: Leitender Regierungsdirektor Peter Wolters in Wuppertal-Vohwinkel (derzeit abgeordnet an das Justizministerium NRW), Techn. Amtmann Wolfgang Zeppenfeld in Werl, Justizvollzugsamtsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ.) Andreas Maier in Euskirchen, Justizvollzugsamtsinspektor Udo Kaatze in Bochum. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am FG (R 3) in Düsseldorf 1 Vizepräsidentin o. Vizepräsident d. VG (R 2 m. AZ.) in Gelsenkirchen 1 Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Kerpen 1 Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Eschweiler 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Hagen 1 Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri.- (R 2) b. d. AG Aachen 1 o. mehrere Richterin o. Richter am OLG (R 2) in Düsseldorf 1 Richterin oder Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Lemgo 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt als Gruppenleiter/in (R 1 m. AZ.) b. d. StA in Bonn 1 Richterin o. Richter am AG in Leverkusen - für die planmäßige Anstellung einer Richterin bzw. eines Richters auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln 343 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 18 1 Richterin o. Richter am AG Bergheim - für die planmäßige Anstellung einer Richterin bzw. eines Richters auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln - 1 Richterin o. Richter am AG Siegburg - für die planmäßige Anstellung einer Richterin bzw. eines Richters auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln - 1 Richterin o. Richter am AG Waldbröl - für die planmäßige Anstellung einer Richterin bzw. eines Richters auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln - 1 Richterin o. Richter am AG in Iserlohn 1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Lüdinghausen 2 Richterin o. Richter am VG in Köln 1 Richterin o. Richter am VG in Minden 1 Richterin o. Richter am SG in Gelsenkirchen 1 Richterin o. Richter am ArbG in Düsseldorf 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Bielefeld für die Ernennung von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Dortmund für die Ernennung von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm 1 Oberamtsanwältin o. Oberamtsanwalt (BesGr. A 13) b. d. StA Dortmund 1 Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in - b. d. StA Bielefeld 1 Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in - b. d. StA Dortmund mehrere Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in - b. d. StA Essen 1 Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in - b. d. StA Münster 1 Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in o. Sachbearbeiter/in - b. d. StA Bielefeld 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Münster 1 Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Münster 6 Notarassessor/in - Gesuche um Übernahme in den Anwärterdienst f. d. Notaramt sind bis zum 15. Oktober 2015 nur b. d. Präs. d. OLG Düsseldorf einzureichen - Diplom-Psychologin/Diplom-Psychologe b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel Bei der JVA Wuppertal-Vohwinkel ist eine der Entgeltgruppe 13 TV-L zugeordnete Vollzeitstelle des Psychologischen Dienstes zu besetzen. Die Einstellung als Beschäftigte/r erfolgt zunächst zeitlich befristet. Eine Übernahme in ein unbefristetes Angestelltenverhältnis und in ein Beam344 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 18 tenverhältnis ist bei Eignung und Vorliegen der laufbahn- und beamtenrechtlichen Voraussetzungen zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Das Stellen- und Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Wuppertal-Vohwinkel angefordert werden. Mitarbeiter/in im psychologischen Dienst der sozialtherapeutischen Abteilung bei der JVA Willich II In der JVA Willich II wird eine sozialtherapeutische Abteilung für Frauen mit 15 Haftplätzen eingerichtet. In dieser Abteilung ist die Stelle einer Anstaltspsychologin oder eines Anstaltspsychologen zu besetzen. Die Stelle ist der Besoldungsgruppe A 13 (h.D.) BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich Beamte und Beamtinnen. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich II angefordert werden. Mitarbeiter/in im Sozialdienst der sozialtherapeutischen Abteilung bei der JVA Willich II In der JVA Willich II wird eine sozialtherapeutische Abteilung für Frauen mit 15 Haftplätzen eingerichtet. In dieser Abteilung ist die Stelle einer Sozialarbeiterin oder eines Sozialarbeiters bzw. einer Sozialpädagogin oder eines Sozialpädagogen zu besetzen. Die Stelle ist in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 9 bis A 11 (g.D.) BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich Beamte und Beamtinnen. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Willich II angefordert werden. Leiter/in d. Vollzugsgeschäftsstelle b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel Bei der JVA Wuppertal-Vohwinkel ist der – in der Bandbreite den BesGr A 8 bis A 9 m. Z. BBesO i. d. F. d. ÜBesG NRW bewertete – Dienstposten d. Leiterin oder d. Leiters der Vollzugsgeschäftsstelle zu besetzen. Das Stellen- und Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Wuppertal-Vohwinkel angefordert werden. Leiter/in d. Fahrdienstes b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel Bei der JVA Wuppertal-Vohwinkel ist die – in der Bandbreite den BesGr A 9/ A 9 m. Z. BBesO i. d. F. d. ÜBesG NRW bewertete – Funktion d. Leiterin oder d. Leiters des Fahrdienstes zu besetzen. Das Stellen- und Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Wuppertal-Vohwinkel angefordert werden. Stellvertretende/r Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. AG Bielefeld Bei dem AG Bielefeld ist der Dienstposten des stellvertretenden Leiters/ der stellvertretenden Leiterin der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten d. OLG in Hamm zu richten. Rücknahmen: Folgende Ausschreibungen werden zurückgenommen: Leiter/in d. Vollzugsgeschäftsstelle/Zahlstelle b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel (JMBl. NRW NR. 10 v. 15.Mai 2015) 345 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 19 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Oktober 2015, Nr. 19 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Verhütung und Bekämpfung von Korruption der öffentlichen Verwaltung………………. 346 Bekanntmachungen Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW………………………………….. 346 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 347 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 352 Allgemeine Verfügungen Nr. 28. Verhütung und Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung AV d. JM vom 17. September 2015 (4027 - Z. 1) – JMBl. NRW S. 346 – Den Runderlass des Ministeriums für Inneres und Kommunales, zugleich im Namen der Ministerpräsidentin und aller Landesministerien – IR 12.02.02 – vom 20.08.2014 (MBl. NRW. 2014 S. 486 / SMBl. NRW. 20020) gebe ich für den Geschäftsbereich der Justizverwaltung zur Beachtung bekannt. Die AV des Justizministeriums vom 02.11.2009 (4027 - Z.1) – JMBl. NRW 2009 S. 262 – wird aufgehoben. Bekanntmachungen Nr. 27. Anerkennung von Gütestellen gemäß § 45 JustG NRW Bekanntmachung d. JM vom 22. September 2015 (3180 - II. 32) - JMBl. NRW S. 346 - Der Präsident des Oberlandesgerichts Hamm hat folgende Gütestelle gemäß § 45 JustG NRW anerkannt: 346 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 19 Herrn Rechtsanwalt LL.B. Wilko Wiesner, Hauptstr. 55, 33449 Langenberg, Telefon: 05248-967 Telefax: 05248-7231 E-Mail: [email protected] Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter am OLG: Richterin am OLG Dr. Ute Hohoff in Düsseldorf; z. Richter am OLG: Richter am LG Dr. Ingo Frommhold und Dr. Stefan Meuters aus Mönchengladbach; z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Beate Göhring aus Düsseldorf, Jutta Schwickert aus Duisburg und Gabriele Kleindieck aus Mönchengladbach; z. Sozialamtfrau/-amtmann: Sozialoberinspektor/in Silvia Gaul, Christian Krömer und Ralf Küspert aus Düsseldorf, Anneliese Wolf-Schröder aus Kleve, Sandera Köllen und Hildegard Wolfs aus Krefeld und Darko Vujnovac aus Mönchengladbach; z. Sozialoberinspektor/in: Sozialinspektor/in Daniela Nagel aus Düsseldorf, Jördis Marbach aus Duisburg, Nicola Brühl aus Kleve, Andrea Sieverding-Özdemir aus Krefeld, Nicole Zander aus Mönchengladbach, Boujemaa Ouni, Doreen Rudolph und Gabriela Wisser aus Wuppertal; z. Erster Justizhauptwachtmeister (BesGr. A 6): Erster Justizhauptwachtmeister (BesGr. A5) Frank Faßbender aus Düsseldorf. Versetzt: Direktor des AG (BesGr. R 2 m. AZ.) Ulrich Scheepers aus Mönchengladbach-Rheydt nach Mönchengladbach; Justizoberamtsrätin (BesGr. A 13 m. AZ Petra Claßen-Kövel aus Düsseldorf an das VG Düsseldorf. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Sonja Gerards, Thomas Kunze, Katja Rüßmann, Dorothee Speckmann. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Wolfgang Weimann, LL.B in Duisburg, Mary Elizabeth Banaschik, Dr. jur. Anastasia Jurevna Berger, Sarah Teresa Bonomo, Jörn Bordeaux, LL.M., Herbert Botterbrod, Maximilian Frieling, Dr. Roland Hartmannsberger, Christina Heinrichs, Dr. Hans Joachim Kind, Christian Knake, Dr. Stephanie Knille, Nicolás Alexander Knille, Dr. Sven Lohse, Verena Louven, Stefan Möllenkamp, Philipp Moßdorf, Dr. Hilmar Müller, Thiemo Reinecke , Dr. Alexander Retsch, Dr. Sibyl Rieper, Jan Ristau, Anna Sauter, Dr. Annika Schneider, LL.M., Philipp Schröter, Alexandra Schulte, Sarah Sduntzig, Dr. Bastian Selck, André Siedenberg, Solvei Stender u. Dr. Michaela Theißen in Düsseldorf, Katharina Angeli u. Achim Henkel in Kleve, Leonie Lederer in Moers, Miriam Lindemann in Mülheim an der Ruhr, Lars Behrens u. Dr. Stefan Sundermann in Neuss, Ulrike Pertschy in Ratingen u. Stefan Saltenbrock in Remscheid. 347 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 19 Gelöscht: Ulrike Reinartz, Katharina Scherrer, Jan Sprafke, Dr. Sebastian Brüggemann, M.A., Dr. Nadja Sue Wüstemann, Dr. Benedikt de Bruyn-Ouboter, Helmut Grüter, Michael Demers, Michaela Welter, Dr. Julia Bröcher, Samuel Louis André Marseaut, Sonja Carls, Monika Lorenz-Wolf, Dr. Friedrich-Wilhelm Mengel, Alfred Schmeer, Kerstin Kohlwes, Susanne Köther, Anne Schmitz, Hans-Jörg Fischer, Alexandra Schings, Julia Steinhauer, Christine Prinz, Prof. Dr. Gabriele Janlewing, Kay-Uwe Präfke, Frank Dörnemann, Dr. Fabian Stam, Mario Brosche, Dana Fanselow, Goran Mladenovic, Dr. Arnold Schröder, Dr. Tim Bremke, Dr. Tobias Brenner, Sebastian Kleiner, Julian Menze, Mikolaj Pogorzelski, LL.M., Hendrik Spielvogel, Theresa Stolte, Lorenz Witte, Anna Zöbeley, Klaus Henßen, Angela Bauerhorst, Dr. Richard Bley. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Heinrich Pannenbecker in Wesel. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richterin am LG: Richterin am LG Sabine Metz-Horst in Siegen; z. Richterin am AG - als weitere Aufsicht führende Richterin -: Richterin am AG Alexandra Bubenzer in Hagen; z. Richter/in am LG: Richter/in Sascha Schäfers, Torsten Wolbring u. Dr. Cordula Stolz in Paderborn; z. Richterinnen am AG: Richterin Friederike Wischermann in Dorsten u. Manuela Thies in Hagen; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Stephanie Just-Husser in Bochum, z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Stefanie Kölling und Nicole Schneider in Dortmund; z. Justizamtsinspektor/in (A 9 m. AZ.): Justizamtsinspektor/in Michael Bamfaste und Roland Golombiewski in Bochum, Gerlinde Kersten in Dortmund, Michaela Stratmann in Lippstadt, Gerhard Klose in Paderborn; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Reiner Paul Thesing in Bocholt, Astrid Rüdinger und Martina Ruhmann in Bochum, Heike Oppermann in Detmold, Susanne Schöler in Hagen, Ilona Bertram in Lemgo, Torsten Peter Fanslow in Lüdenscheid, Anke Grund, Anna-Maria Henksmeyer und Mario Sprajc in Recklinghausen, Karl Lücke und Ursula Reimann in Steinfurt; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Christiane Stollburges in Paderborn; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Vanessa Kulka und Janine Scheuer in Bochum, Elisabeth Mertens in Delbrück, Patrick Büchner, Katja Krawelitzki, Sabrina Lucht, Friederike Steinke und Mathias Steinke in Dortmund, Vanessa Gruhn und Vanessa Schröer in Hagen, Katja Hansel und Amira Samardzic in Hamm, Sarah Fara in Paderborn, Kathrin Danielle Märten in Warburg; z. Ersten Justizhauptwachtmeister (A 5): Justizhauptwachtmeister Maik Werding in Essen, Markus Kray und Thorsten Matschinsky in Siegen. Versetzt: Richterin am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - Ina Lehmann-Schön aus Bielefeld als Direktorin des AG nach Halle. Ausgeschieden: Richter am OLG Prof. Dr. Georg Borges. 348 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 19 Ruhestand: Präsident des AG Peter Benesch in Dortmund, Vorsitzender Richter am OLG Josef Schulte, Vors. Richter am LG Reinhold Hülsmann in Bielefeld und Andreas Bock in Bochum, Richterin am LG Ingrid Buchner in Dortmund u. Odilia Sabine Mauro in Münster, Richter am AG Peeter Pöld in Halle; Justizamtsrätin Gisela Weinert in Bielefeld, Sozialamtsrat Hans Schreiber in Bielefeld und Manfred Nothhoff in Bochum. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Sascha Brüggemann, Julia Carnein, Martin Cohn und Dirk Höhm. Staatsanwaltschaften Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Sabine Ackermann u. Sarah Richter. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Dr. Richard Bley (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Dr. Tim Bremke (bisher RAK Düsseldorf) in Bielefeld, Benedikt Büchling in Dortmund, Katharina Denker in Essen, Baghdad El Addouti in Unna, Hildegard Fredebeul in Gelsenkirchen, Ruben Gries in Münster, Matthias Hänke in Bielefeld, Julian Jakobsmeier in Gütersloh, Stefan Kleinehakenkamp (bisher RAK Stuttgart) in Schwerte, Valentine Kohl in Herford, Kerstin Kosmeier in Hamm, Janine Kruse in Schwelm, Patrick Lau (bisher RAK Kassel) in Lennestadt, Manuel Lauro (bisher RAK Kassel) in Soest, Dr. Sebastian Link in Siegen, Janosch Neumann in Bochum, Felix Nobbe in Recklinghausen, Malika Mansouri in Bielefeld, Christian Methner in Essen, Ann-Kathrin Pape Nolte in Minden, KayUwe Präfke, MM (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Jasper Prigge in Essen, Christopher Rethemeier in Bielefeld, Dr. Jens Andreas Sickor in Witten, Hannelore Sinagub-Feldermann in Dortmund, Julian Schirmer in Münster, Sarah Schrahe in Detmold, David Stieler in Gelsenkirchen, Florian Tietmeyer in Münster, Matthias Uhlmann (bisher RAK Oldenburg) in Spenge, Mario Vallelonga in Bielefeld, Dr. Gordon von Bardeleben in Hamm, Georg von Hinüber (bisher RAK München) in Lüdinghausen, Christine Wilken in Münster, Dustin Yousepzadeh in Dortmund, Ariane Claudia Zastrow (bisher RAK Berlin) in Lemgo. Löschungen als Rechtsanwalt: Carsten Schröder in Herford, Vera Bast in Warendorf, Regine Büdenbender in Siegen, Harald Kannler in Hattingen, Christopher Hilverling in Bochum, Annett Baldamus in Hagen, Marc Strüder in Bochum, Dr. Daniela Haarhuis in Münster, Wolfgang Möller in Bochum, Barbara Schöttler-Kremer in Olpe, Matthias Rau in Unna, Michael Erdbrügger in Fröndenberg, Gisberth Stallmann in Dortmund, Dr. Björn Rüdiger, M.A. LL.M. in Bielefeld, Manfred Dewein in Münster, Lars Hantke in Bochum, Nils Diekämper in Sendenhorst, Hans Ritter in Münster, Uta Isabell Heinhold in Dortmund. 349 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 19 Abgabe in andere Kammerbezirke: Dr. Christian Teupen in Gronau, Lutz Albrecht-Ploog in Detmold, Sarah Teresa Bonomo in Dortmund, Sebastian Scheuer in Hagen, Nils Flaßhoff in Bielefeld. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Dr. Hartmut Stracke in Bielefeld. Entlassen aus dem Notaramt: Rechtsanwälte und Notare Wolfgang Neuhoff und Rainer Horst Rohde in Dortmund. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter/in am LG: Richter/in Daniela Johanna Rössel-Schalljo u. Dr. Dominik Theisen in Köln; z. Richter am AG: Richter Christian Plingen in Köln; z. Regierungsrat: Justizoberamtsrat Johann-Heinrich Henges b. d. OLG; z. Justizamtsrätin/-amtsrat: Justizamtmann/-amtfrau Eckart Brors, Anke Greinert b. d. OLG, Anna Behrendt u. Ursula Demary in Köln; z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Claudia Schmetz in Köln; z. Sozialamtfrau/-amtmann: Sozialoberinspektorin Susanne Flosbach u. Sozialoberinspektoren Michael Herwartz u. Michael Stahl in Köln; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Dzenefa Celikovic b. d. OLG, Iris Grommes, Ireen Rutkowski u. Sabrina Textoris in Bonn, Alexander Gerloff in Gummersbach, Sandra Engels in Kerpen, Isabell Henke, Dana Kafinek u. Elisabeth Lech in Köln u. Danuta Winarzki in Siegburg; z. Justizamtsinspektorin (BesGr. A 9 m. AZ): Justizamtsinspektorin Petra Meyer in Brühl; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Bodo Bauer, Karoline Paffen u. Birgit Stadinger in Aachen, Heike Lorek in Bonn u. Angelika Felder-Wahlier in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister (Bes.Gr. A 6): Erster Justizhauptwachtmeister Hubert Mütschenich u. Hans Peter Steinhauer in Bonn; z. Ersten Justizhauptwachtmeister (Bes.Gr. A 5): Justizhauptwachtmeister Paul John u. Joachim Schmitz in Bonn. Ruhestand: Richter am LG Ludwig Lüders in Köln, Justizamtsrat Heiner Collas in Aachen u. Johannes Günzel in Köln, Sozialamtsrat Josef Sinzenhauser in Aachen. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Oberstaatsanwältin als ständige Vertreterin eines Leitenden Oberstaatsanwalts (BesGr. R 2 m. AZ.): Oberstaatsanwältin Annelie Meinert aus Köln in Bonn; z. Oberstaatsanwalt: Staatsanwalt Marc Wollenweber aus Köln b. d. GStA; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Ingrid Nowak in Aachen. 350 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 19 LSG und Sozialgerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter/in am LSG: Richter/in am LSG Angelika Klempt u. Dr. Jens Blüggel in Essen; z. Richter am LSG: Richter am SG Dr. Kai Hecheltjen, Dr. Uwe Hansmann u. Dr. Torsten Wagner in Essen; z. Richter am SG: Richter Dr. Dirk Zitzen in Duisburg; z. Regierungssekretärin: Bianca Düren in Köln. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LSG Paul-Heinz Gröne in Essen. Justizvollzug Ernannt: z. Leitenden Regierungsdirektorin: Regierungsdirektorin Kerstin Höltkemeyer-Schwick in Bielefeld-Senne; z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Marita Kamp in Herford; z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Guido van Straelen in Geldern; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Margarete van Essen in Kleve; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in (BesGr. A 9 m. AZ.): Justizvollzugsamtsinspektor/in Arno Dahlmanns in Aachen, Dirk Junga in CastropRauxel, Ilona Baumann-Tomasello u. Jost Zippel in Essen, Dietmar Bartscherer in Euskirchen; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Roland von Birgelen in Heinsberg, Thomas Hurtmann u. Dirk Wolf in Willich I; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Johannes Penners u. Frank Schaufenberg in Heinsberg u. Hartmut Bonke u. Axel Schnake in Herford; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Christian Wittkowski in Bochum; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Tim Leukers u. Daniel Souvignier in Geldern, Markus Dohmen, Knut Jansen u. Stefan Verboket in Heinsberg. Ruhestand: Regierungsamtsrat Wolfgang Brehm in Bielefeld-Senne, Regierungsamtsfrau Birgitt Weck in Wuppertal-Vohwinkel, Sozialamtmann Franz Nowak-Sylla in Bielefeld-Brackwede, Justizvollzugsamtsinspektor Günter Drinhaus in Bielefeld-Brackwede, Ulrich Simon in Bielefeld-Senne, Wolfgang Charles in Bochum, Klaus Fuhrmann in Castrop-Rauxel, Helmut Jacobs in Gelsenkirchen, Detlev Afflerbach, Peter Bußmann u. Gerhard Paul Vatter in Iserlohn u. Peter Drekopf in Wuppertal-Vohwinkel; Justizvollzugshauptsekretär Hans-Peter Nolting in Bielefeld-Senne u. Günter Faber in Bochum. Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen Ruhestand Professor Dr. Ingo Fritsche. Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen Ernannt: z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Maria Klöppel. 351 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 19 Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Leitende Oberstaatsanwältin o. Leitender Oberstaatswalt (R 3) b. d. GStA in Köln 1 Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt - als Hauptabteilungsleiter/in einer StA (R 2 m. AZ) b. d. StA in Köln 2 Richterin o. Richter am OVG in Münster - davon kann die Besetzung einer der beiden Stellen aus haushaltswirtschaftlichen Gründen derzeit nur durch eine Teilzeitkraft mit der Hälfte des regelmäßigen Dienstes erfolgen - 1 Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Bielefeld 1 o. mehrere Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Bochum 1 Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Erkelenz 1 Richterin o. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - (R 2) b. d. AG Wuppertal 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Essen 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Dortmund 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Bielefeld 1 Richterin o. Richter am AG in Gronau 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Bielefeld 1 Oberamtsanwältin o. Oberamtsanwalt (A 13 m. AZ) b. d. StA Essen 352 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 19 1 Regierungsdirektorin o. Regierungsdirektor (A 15) - ständige Vertreterin o. ständiger Vertreter d. Leiterin - b. d. JVA Bielefeld-Senne - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NordrheinWestfalen angefordert werden - 1 o. mehrere Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13 mit AZ) – Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - b. d. AG Düsseldorf 1 Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat - Sachgebietsleiter/-in in Beihilfeangelegenheiten im Dezernat 6 der Verwaltungsabteilung - b. d. OLG Köln 1 o. mehrere Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13 gD) – Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - b. d. AG Düsseldorf 1 o. mehrere Justizamtsrätin o. Justizamtsrat (A 12) – Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - b. d. AG Düsseldorf 1 o. mehrere Justizamtsrätin o. Justizamtsrat (A 12) – Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Düsseldorf (ohne AG Düsseldorf) 1 o. mehrere Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor im OLG-Bez. Köln. 1 Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor – Sachbearbeiter/in Sicherheit und Ordnung - b. d. JVA Werl - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Werl angefordert werden - 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Arnsberg mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz. Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 31.10.2015 an den Präsidenten des LG Arnsberg zu richten. 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ) – Küchenleiter/in - b. d. JVA Rheinbach – das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der JVA Rheinbach angefordert werden 2 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) b. d. JVA Essen 2 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Essen 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) - stellv. Bereichsleiter/in einer Außenstelle mit Behandlungsschwerpunkt - b. d. JVA Bielefeld-Senne - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Bielefeld-Senne angefordert werden - 353 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 19 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) - stellv. Bereichsleiter/in einer Außenstelle - b. d. JVA Bielefeld-Senne - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Bielefeld-Senne angefordert werden - 4 Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Essen mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Rheinbach 1 Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) .- Bereichsleitung Haus 5.1 - b. d. JVA Attendorn - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Attendorn angefordert werden - 1 Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor - Bäckereileiter/in - b. d. JVA Willich I 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) - Leiter/in der Wachtmeisterei - b. d. AG Euskirchen Geschäftsleiter/in b. d. AG Siegen Bei dem AG Siegen ist demnächst der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des OLG in Hamm zu richten. Gruppenleiter/in des ambulanten Sozialen Dienstes bei dem LG Düsseldorf Bei dem LG Düsseldorf ist der Dienstposten einer Gruppenleiterin/eines Gruppenleiters des ambulanten Sozialen Dienstes zu besetzen. Die Funktion der dort eingerichteten Gruppenleiter/innen-Stelle ist derzeit der Besoldungsgruppe A12 / A 13 zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen/Beamten des gehobenen Sozialdienstes im Bezirk des OLG Düsseldorf. Leiter/in des Sozialdienstes bei der JVA Bochum Bei der JVA Bochum ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Sozialdienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NRW erbeten werden. Leiter/in des Krankenpflegedienstes b. d. JVA Bielefeld-Brackwede Bei der JVA Bielefeld-Brackwede ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Krankenpflegedienstes zu besetzen. Das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA Bielefeld-Brackwede angefordert werden. Lehrkräfte bei der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen Die Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen - Josef-Neuberger-Haus – sucht mehrere Beamte/mehrere Beamtinnen des allgemeinen Vollzugsdienstes, die bereit sind, im Abordnungsverhältnis für mehrere Jahre als Lehrkräfte an der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen zu lehren. Die Lehrtätigkeit ist auf längstens sieben Jahre befristet. 354 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 19 Das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen angefordert werden. Bewerbungen sind bis zum 15.10.2015 auf dem Dienstweg an den Leiter der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen zu richten. Lehrkraft bei der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen Die Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen - Josef-Neuberger-Haus – sucht einen Beamten/eine Beamtin des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes, der/die bereit ist, im Abordnungsverhältnis für mehrere Jahre als Lehrkraft an der Justizvollzugsschule NordrheinWestfalen zu lehren. Die Lehrtätigkeit ist auf längstens sieben Jahre befristet. Das Anforderungsprofil kann bei dem Leiter der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen angefordert werden. Bewerbungen sind bis zum 15.10.2015 auf dem Dienstweg an den Leiter der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen zu richten. Rücknahmen: Folgende Ausschreibungen werden zurückgenommen: 1 Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister (A8) b. d. JVA Castrop-Rauxel (JMBl. NRW Nr. 9 v. 1. Mai 2015) 1 Richterin o. Richter am AG in Kamen (JMBl. NRW Nr. 5 v. 1. März 2015) 355 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 20 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Oktober 2015, Nr. 20 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Kostenverfügung……………………………………………………………………………….. 356 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 357 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 360 Allgemeine Verfügungen Nr. 29. Kostenverfügung AV d. JM vom 28. September 2015 (5607 - Z. 3) - JMBl. NRW S. 346 Die AV d. JM vom 24. Februar 2014 (5607 - Z. 3) - JMBl. NRW S. 64 -, die zuletzt durch AV d. JM vom 18. Juni 2015 (5607 - Z. 3) - JMBl. NRW S. 281 - geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1 Abschnitt II. wird wie folgt geändert: 1.1 Nach der Ergänzungsbestimmung zu § 25 Abs. 3 KostVfg wird folgende Ergänzungsbestimmung eingefügt: „Zu § 26 Abs. 9 KostVfg: Abweichend von Satz 1 ist eine Schlusskostenrechnung auch dann zu erstellen und zu übersenden, wenn neben dem gezahlten Kostenvorschuss keine weiteren Kosten entstanden sind und weder ein Überschuss noch eine Nachforderung besteht oder der Betrag wegen der Kleinbetragsregelung nicht erstattet oder nicht angefordert wird.“ 1.2 Die Ergänzungsbestimmung zu § 29 Abs. 1 KostVfg wird wie folgt gefasst: „Auch in den Fällen, in denen weder ein Überschuss noch eine Nachforderung besteht oder der Betrag wegen der Kleinbetragsregelung nicht erstattet oder nicht angefordert wird sowie in den Fällen, in denen die Kostenforderung völlig erlischt, ist eine neue Kostenrechnung (ggf. eine „Null-Rechnung“) zu erstellen.“ 2 Diese AV tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft. 356 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 20 Personalnachrichten Justizministerium Ernannt: z. Ersten Justizhauptwachtmeister: Erster Justizhauptwachtmeister Hans Szen. OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richterin am LG: Richterin Dorothea Faust in Kleve, z. Sozialamtsrätin: Sozialamtfrau Angelika Hoven in Duisburg. Versetzt: Richterin am AG Kristina Radeke aus Krefeld als Richterin am LG in Krefeld. Ruhestand: Direktor des AG (BesGr. R 2 m. AZ.) Klaus Krichel in Moers, u. Michael Schönauer in Mönchengladbach, Obergerichtsvollzieher (BesGr. A 9 m. AZ.) Wilfried Koenen in Kleve. Richterin kraft Auftrages Ernannt Staatsanwältin Dr. Frauke Dirksen. Richterinnen auf Probe Ernannt: Assessorin Juliane Günther, Anja Kloß. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Leitenden Oberstaatsanwalt (BesGr. R 4): Leitender Oberstaatsanwalt Michael Schwarz v. d. GStA in Wuppertal. 357 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 20 OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richter am LG: Richter Nicholas Pöstgens in Bochum; z. Regierungsrat: Justizoberamtsrat Rainer Gerdes in Hamm; z. Obergerichtsvollzieher (A 9 m. AZ.): Obergerichtsvollzieher Frank Meuer in Hagen; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Reiner Paul Thesing in Bocholt, Karl Lücke und Ursula Reimann in Steinfurt und Rolf Brokamp in Warendorf; z. Justizhauptsekretär: Justizobersekretär Andreas Willmes in Siegen; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Stefanie Griebner, Nadine Koller und Jennifer Eileen Stephan in Gelsenkirchen und Anna Bejm in Herne-Wanne; z. Ersten Justizhauptwachtmeister (A 6): Erster Justizhauptwachtmeister Uwe Losch in Essen; z. Ersten Justizhauptwachtmeister (A 5): Justizhauptwachtmeister Carsten Weimann in Bottrop, Willi Schönlau in Dorsten, Olaf Hildebrand in Hagen und Markus Kray in Siegen. Versetzt: Richterin am AG Frauke Seyda aus Herne als Richterin am LG nach Bochum. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Wolfgang Reinke in Bielefeld, Justizoberamtsrat Josef Wiegard in Brakel, Justizamtsrat Ulrich Leise in Essen u. Justizamtmann Reinhold Backhaus in Lippstadt, Justizamtsinspektorin (A 9 m. AZ) Roswitha Lettow in Dortmund, Justizamtsinspektor Heinz Maas in Hagen, Justizamtsinspektorin Angelika Nigbur in Ibbenbüren, Justizhauptsekretär Heinz Schlecht in Hamm. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Regine Büdenbender, Dr. Matthias Feller u. Jasmin Schürhoff. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Amtsanwalt/Amtsanwältin: Justizamtfrau Anja Minnerop in Arnsberg, Justizoberinspektor/in Sarah Victoria Iwaniwsky u. Rieke Karoline Schulz in Bielefeld, Kahina Slimana in Bochum, Sarah Ruth Meyer in Essen, Markus Desecar in Hagen, Ines Hömberg u. Christina König in Münster. Ruhestand: Justizamtsrat Wolfgang Voß in Dortmund. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Daniel Albrecht (bisher RAK Frankfurt) in Bochum, Jens Grünenberger (bisher RAK Hamburg) in Gütersloh, Dr. Horst-Otto Melsheimer (bisher RAK Sachsen) in Altenberge, Christiane Volmer (bisher RAK Köln) in Münster. 358 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 20 Löschungen als Rechtsanwalt: Yvonne Brune in Plettenberg, Ron Kleinheyer, LL.M. in Dortmund, Gerhard Kleine in Hagen, Petra Klünker in Verl, Peter Springer in Bochum, Bernd Schmalenbach in Lüdenscheid, Karl Stork in Datteln. Abgabe in andere Kammerbezirke: Arndt Bardelmeier in Tecklenburg, Dr. Martin Müller in Essen, Alexander Jacobs in Ibbenbüren, Dirk Pörtner in Bünde, Dr. Frank Esmeier, LL.M.(T) in Münster, Jochen Struck in Dortmund, Claude-Henrik Husemann in Warendorf, Thomas Wagner in Gelsenkirchen. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter/in am OLG: Richter/in am LG Hye-Won Chang-Herrmann, Astrid Hodeige, Dr. Sonja Seule, Dr. Jan Luckey aus Köln, Richter am AG Jörg Baack aus Köln; z. Richter/in am AG: Richter/in Dr. Canan Aksungur in Köln u. Dr. Daniel Hackländer in Jülich; z. Justizamtsinspektor/in (BesGr. A 9 m. AZ): Justizamtsinspektor/in Franz Unterstell in Wermelskirchen u. Ursula Braun in Wipperfürth; z. Justizamtsinspektorin: Justizhauptsekretärin Beatrix Althoff in Bergisch Gladbach, Petra Borkenhagen u. Rita Dahl in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister (BesGr. A 6): Erster Justizhauptwachtmeister Ralf Kröger in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister (BesGr. A 5): Justizhauptwachtmeister Marcus Tiltsch in Euskirchen u. Klaus Peter Zimmer in Rheinbach. Ruhestand: Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Volker Huhn in Bonn; Richter/in am AG Claudia Ingeborg Giesen in Köln u. Gregor König in Gummersbach; Justizamtsinspektor Josef Nobis in Heinsberg, Justizamtsinspektorin Beate Seipel in Siegburg. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Kathrin Charlotte Polifka u. Sebastian Sengers. Finanzgerichte Ernannt: z. Richter am FG: Richter Dr. Oliver Schilling in Düsseldorf. 359 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 20 Justizvollzug Ernannt: z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Joachim Heimeier in Köln u. Hermann-Josef Demmer in Siegburg; z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Jens Schulte in Bochum; z. Technischen Amtmann: Technischer Oberinspektor Ralph Wehler in Werl; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Anke Rüger in Remscheid u. Irene Katharina Bock in Siegburg; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Wiebke Uhrmann in Remscheid; z. Justizvollzugsamtsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ): Justizvollzugsamtsinspektor Joachim Goldstein in Bielefeld-Senne, Jörg Balzer und Christian Herte in Bochum, Frank Nolte u. Marcus Schneider in Düsseldorf, Uwe Büttgen u. Hans-Georg Still in Siegburg; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Daniela Send in Bochum u. Sven Schneider in Wuppertal-Ronsdorf; z. Regierungsobersekretär: Regierungssekretär Marco Steiger in Düsseldorf; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Michael Hoffmann u. Walerij Magda in Bielefeld-Senne, Jessica Gimpl in Bochum u. Daniel Halbach in Remscheid; z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretärin Sabine Mentrup u. Stefanie Schibilla in Werl. Ruhestand: Justizvollzugshauptsekretär Günther Krause in Remscheid u. Herbert Müller in Rheinbach. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Richterin o. Richter am AG in Bottrop 1 Richterin o. Richter am AG in Lemgo 1 Richterin o. Richter am AG Köln - für die planmäßige Anstellung einer Richterin bzw. eines Richters auf Probe aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Köln - 360 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 20 1 Oberregierungsrätin o. Oberregierungsrat - Dipl.-Psychologe/Dipl.Psychologin - b. d. JVA Detmold - Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil können bei der Justizvollzugsanstalt Detmold angefordert werden - 1 Oberregierungsrätin o. Oberregierungsrat - psychologischer Dienst - b. d. JVA Hövelhof - das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Hövelhof angefordert werden -. 1 o. mehrere Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Düsseldorf (ohne AG Düsseldorf) 1 Regierungsoberinspektorin o. Regierungsoberinspektor - Personalsachbearbeiter/-in - b. d. JVA Willich I 1 Sozialinspektorin o. Sozialinspektor b. d. JVA Remscheid 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Bereichsleiter/in B - Flügel - b. d. JVA Essen - das Anforderungsprofil kann beim Leiter der JVA Essen angefordert werden - je 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ.) b. d. OLG Düsseldorf, dem AG Düsseldorf sowie in den LG-Bezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Mönchengladbach und Wuppertal - Beamter/Beamtin, der/die überwiegend Aufgaben des Funktionsverzeichnisses im Sinne der Fußnote 3 zur Besoldungsgruppe A 9 BBesO wahrnimmt je 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) b. d. OLG Düsseldorf, dem AG Düsseldorf sowie in den LG-Bezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal - Beamter/Beamtin, der/die überwiegend Aufgaben innerhalb des Sonderschlüssels wahrnimmt (ohne ADV) je 1 o. mehrere Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär b. d. OLG Düsseldorf, dem AG Düsseldorf sowie in den LG-Bezirken Kleve, Krefeld und Mönchengladbach mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA in Werl mehrere Justizobersekretärin o. Justizobersekretär - fliegend - im OLG-Bezirk Düsseldorf Referenten / Referentinnen im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz Im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz sind mehrere Stellen für Referenten/Referentinnen zu besetzen. Einzelheiten können der Veröffentlichung im Justizintranet (Bereich Justiz NRW / Ausschreibungen / Ausschreibung sonstiger Stellen) entnommen werden. 361 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 20 Rücknahmen: Folgende Ausschreibungen werden hiermit zurückgenommen: 1 o. mehrere Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - b. d. AG Düsseldorf (JMBl. NRW Nr. 19 v. 1. Oktober 2015) 1 Regierungsamtfrau o. Regierungsamtmann - Leitung der Arbeitsverwaltung - b. d. JVA Düsseldorf (JMBl. NRW Nr. 15 v. 1. August 2015) 1 Regierungsoberinspektor o. Regierungsoberinspektorin b. d. JVA Wuppertal-Vohwinkel (JMBl. NRW Nr. 11 v. 1. Juni 2015) Eine der beiden ausgeschriebenen Stellen f. e. Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) b. d. JVA Essen (JMBl. NRW Nr. 19 v. 1. Oktober 2015) 362 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 21 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. November 2015, Nr. 21 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Durchführungsbestimmungen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie zur Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens (DB-PKH)……………………………….. 363 Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Finanzgerichtsbarkeit (FG-Statistik)……………………………………………………………………………………. 370 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 370 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 374 Allgemeine Verfügungen Nr. 30. Durchführungsbestimmungen zur Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie zur Stundung der Kosten des Insolvenzverfahrens (DB-PKH) AV d. JM vom 14. Oktober 2015 (5603 - Z. 92) - JMBl. NRW S. 363 Die AV d. JM vom 30. Oktober 2001 (5603 - I B. 92) - JMBl. NRW. S. 271 -, die zuletzt durch die AV d. JM vom 29. Juli 2013 (5603 - Z. 92) - JMBl. NRW S. 196 - geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1 Nach dem Einleitungssatz wird folgende Vorbemerkung eingefügt: „Vorbemerkung: Dieser Verwaltungsvorschrift liegen zwei Tabellen als Anlagen an. Den Tabellen können die voraussichtlich entstehenden Verfahrenskosten in den dort genannten Verfahren entnommen werden (Anlage 1 für Klageverfahren vor den ordentlichen Gerichten I. und II. Instanz -, Anlage 2 für familiengerichtliche Verfahren I. Instanz). Die Kosten setzen sich aus den bei einem normalen Verfahrensablauf entstehenden Gerichtsgebühren (Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen) sowie den Gebühren für die Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten (Nrn. 3100 und 3104 bzw. Nrn. 3200 und 3202 VV-RVG) zuzüglich Auslagenpauschale und Umsatzsteuer zusammen. Voraussichtlich entstehende weitere Kosten sind dem jeweiligen Kostenbetrag der Tabellen hinzuzurechnen. Für die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird zusätzlich auf Abschnitt B. verwiesen.“ 363 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 21 2 Abschnitt A. wird wie folgt geändert: 2.1 Nummer 1.1 wird wie folgt gefasst: „Einem Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist grundsätzlich das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe" beizufügen (§ 117 Abs. 2 bis 4 ZPO in Verbindung mit den Bestimmungen der Prozesskostenhilfeformularverordnung). Wird der Antrag zu Protokoll der Geschäftsstelle erklärt, soll die Partei durch Aushändigung des Hinweisblattes zum Formular auf die Bedeutung der Prozesskostenhilfe hingewiesen werden.“ 2.2 Nummer 1.3 wird gestrichen. 2.3 Nummer 2.3 wird wie folgt geändert: a. In Satz 1 wird das Wort „Kostennachricht“ durch das Wort „Kostenanforderung“ ersetzt. b. In Absatz 2 wird die Angabe „§ 124 Nr. 4 ZPO“ durch die Angabe „§ 124 Abs. 1 Nr. 5 ZPO“ ersetzt. 2.4 In Nummer 2.5.1 wird das Wort „Kostennachricht“ durch das Wort „Kostenanforderung“ ersetzt. 2.5 In Nummer 2.5.2 wird der Klammerzusatz „(§ 124 Nr. 4 ZPO)“ durch den Klammerzusatz „(§ 124 Abs. 1 Nr. 5 ZPO)“ ersetzt. 2.6 In Nummer 2.5.8 wird der Punkt am Ende durch ein Komma ersetzt. 2.7 Nach Nummer 2.5.8 wird folgende Nummer angefügt: „2.5.9 wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Partei entgegen § 120a Abs. 2 Satz 1 bis 3 ZPO dem Gericht wesentliche Verbesserungen ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse oder Änderungen ihrer Anschrift unrichtig oder nicht unverzüglich mitgeteilt hat (§ 124 Abs. 1 Nr. 4 ZPO),“ 2.8 Nach Nummer 2.5.9 wird folgende Nummer angefügt: „2.5.10 wenn eine rechtskräftige Entscheidung ergangen ist oder das Verfahren anderweitig beendet worden ist, um gemäß § 120a Abs. 3 ZPO zu prüfen, ob eine Änderung der Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen mit Rücksicht auf das durch die Rechtsverfolgung oder verteidigung Erlangte geboten ist oder zur eventuellen Bestimmung einer Frist zur Überprüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Partei nach § 120a Abs. 1, 2 ZPO.“ 2.9 In Nummer 3.1 wird der Klammerzusatz „(§ 27 KostVfg)“ durch den Klammerzusatz „(§ 24 KostVfg)“ ersetzt. 364 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 21 2.10 Nummer 3.2 Abs. 2 wird wie folgt ergänzt: „Das Gleiche gilt gemäß § 31 Abs. 4 GKG, soweit der Schuldner aufgrund des § 29 Nr. 2 GKG (Übernahmeschuldner) haftet, wenn a. er die Kosten in einem vor Gericht abgeschlossenen oder gegenüber dem Gericht angenommenen Vergleich übernommen hat und b. der Vergleich einschließlich der Verteilung der Kosten von dem Gericht vorgeschlagen worden ist und c. das Gericht in seinem Vergleichsvorschlag ausdrücklich festgestellt hat, dass die Kostenregelung der sonst zu erwartenden Kostenentscheidung entspricht. § 8 KostVfg ist zu beachten.“ 2.11 Nummer 4.1 wird wie folgt gefasst: „Der Kostenbeamte behandelt die festgesetzten Monatsraten und die aus dem Vermögen zu zahlenden Beträge (§ 120 Abs. 1 ZPO) wie Kostenforderungen. Sie werden von der Geschäftsstelle ohne vorherige Überweisung an die Gerichtskasse unmittelbar von dem Zahlungspflichtigen angefordert (§ 26 KostVfg). Monatsraten, Teilbeträge und einmalige Zahlungen sowie deren Fälligkeitstermine sind sowohl in der Urschrift der Kostenrechnung als auch in der Kostenanforderung besonders anzugeben.“ 2.12 Nummer 4.4 wird wie folgt gefasst: „Wird die Partei, der Prozesskostenhilfe mit Zahlungsbestimmung bewilligt ist, rechtskräftig in die Prozesskosten verurteilt (Entscheidungsschuldner nach § 29 Nr. 1 GKG), sind vom Gegner bereits entrichtete Kosten zurückzuzahlen (§ 31 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz GKG), soweit es sich nicht um eine Zahlung nach § 13 Abs. 1 und 3 JVEG handelt und die Partei, der Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, der besonderen Vergütung zugestimmt hat. Das Gleiche gilt gemäß § 31 Abs. 4 GKG, soweit der Schuldner aufgrund des § 29 Nr. 2 GKG (Übernahmeschuldner) haftet, wenn a. er die Kosten in einem vor Gericht abgeschlossenen oder gegenüber dem Gericht angenommenen Vergleich übernommen hat und b. der Vergleich einschließlich der Verteilung der Kosten von dem Gericht vorgeschlagen worden ist und c. das Gericht in seinem Vergleichsvorschlag ausdrücklich festgestellt hat, dass die Kostenregelung der sonst zu erwartenden Kostenentscheidung entspricht. § 8 KostVfg ist zu beachten.“ 2.13 In Nummer 4.5 Satz 2 wird das Wort „Kostennachricht“ durch das Wort „Kostenanforderung“ ersetzt. 2.14 Nummer 4.6 wird wie folgt gefasst: „Für die Behandlung der Kostenanforderung gilt § 26 Abs. 6 KostVfg entsprechend.“ 2.15 In Nummer 5.1 wird der Klammerzusatz wie folgt gefasst: „(§ 120a, § 124 Abs. 1 Nrn. 2 bis 5 ZPO)“. 2.16 In Nummer 6.1 Satz 1 und 2 wird jeweils das Wort „Kostennachricht“ durch das Wort „Kostenanforderung“ ersetzt. 2.17 Nummer 10 wird wie folgt gefasst: 365 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 21 „Bei den Gerichten der Verwaltungs-, der Sozial- und der Finanzgerichtsbarkeit tritt in den vorstehenden Bestimmungen an die Stelle des Rechtspflegers der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des jeweiligen Rechtszugs, soweit er nach § 166 Abs. 2, 3, 7 VwGO, § 73a Abs. 4, 5, 9 SGG oder § 142 Abs. 3, 4, 8 FGO zuständig ist, im Übrigen der Richter.“ 3 Abschnitt B. wird wie folgt geändert: 3.1 In Nummer 1.1.2 werden die Wörter „Parteien, denen Prozesskostenhilfe“ durch die Wörter „Beteiligte, denen Verfahrenskostenhilfe“ ersetzt. 3.2 In Nummer 1.4 werden die Wörter „der Partei“ durch die Wörter „des Beteiligten“ ersetzt. 3.3 In Nummer 2.1 wird die Angabe „§ 26 Abs. 2 FamGKG“ durch die Angabe „§ 26 Abs. 2 FamGKG, § 33 Abs. 1 GNotKG“ ersetzt. 3.4 Nummer 2.2 wird wie folgt gefasst: „Abschnitt A. Nummern 3.2 und 4.4 gelten mit der Maßgabe, dass auf § 24 Nrn. 1 und 2 und § 26 Abs. 3 Satz 1 zweiter Halbsatz, Abs. 4 FamGKG sowie § 27 Nrn. 1 und 2 und § 33 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz, Abs. 3 GNotKG verwiesen wird.“ 3.5 In Nummer 2.3 wird die Angabe „§ 24 FamGKG“ durch die Angabe „§ 24 FamGKG und § 27 GNotKG“ ersetzt. 3.6 In Nummer 2.4 wird die Angabe „§ 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FamGKG“ durch die Angabe „§ 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 FamGKG und § 18 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GNotKG“ ersetzt. 4 Abschnitt C. wird wie folgt geändert: 4.1 In Nummer 1.2 Buchstabe d. wird das Wort „Kostennachricht“ durch das Wort „Kostenanforderung“ ersetzt. 4.2 Nummer 1.2 Buchstabe h. wird wie folgt gefasst: „Nummer 5.1 mit der Maßgabe, dass der Klammerzusatz „(§ 120a Abs. 1 Satz 2 und 3 ZPO, § 4 c Nrn. 1 bis 4 InsO)" lautet. 5 Die Anlagen zur bisherigen Nummer 1.3 werden wie folgt geändert: In der Überschrift der Anlagen 1 und 2 wird jeweils die Angabe „zu Nr. 1.3 DB-PKH“ gestrichen. 6 Diese AV tritt am 1. Dezember 2015 in Kraft. 366 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 21 Anlage 1 (Stand: 1. August 2013) Kostenvoranschlag zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe (§ 115 ZPO) 1 Streitwert bis Euro 500 1.000 1.500 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 13.000 16.000 19.000 22.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 50.000 65.000 80.000 95.000 110.000 125.000 140.000 155.000 170.000 185.000 200.000 230.000 260.000 290.000 320.000 350.000 380.000 410.000 440.000 470.000 500.000 Klageverfahren vor den ordentlichen Gerichten I. Instanz II. Instanz nach Mahnverfahren ohne Mahnverfahren 2 3 4 5 6 nur GKG GKG + RVG nur GKG GKG + RVG GKG + RVG Euro Euro Euro Euro Euro 73 231 105 263 314 127 389 159 421 503 178 544 213 579 691 223 693 267 738 880 270 892 324 946 1.126 318 1.091 381 1.155 1.372 365 1.291 438 1.364 1.618 413 1.490 495 1.572 1.864 460 1.689 552 1.781 2.110 508 1.888 609 1.990 2.356 555 2.088 666 2.199 2.602 603 2.287 723 2.407 2.848 668 2.489 801 2.622 3.105 733 2.691 879 2.837 3.362 798 2.892 957 3.052 3.619 863 3.094 1.035 3.267 3.877 928 3.296 1.113 3.482 4.134 1.015 3.607 1.218 3.810 4.524 1.103 3.917 1.323 4.138 4.914 1.190 4.228 1.428 4.466 5.304 1.278 4.539 1.533 4.794 5.694 1.365 4.849 1.638 5.122 6.083 1.665 5.402 1.998 5.735 6.847 1.965 5.955 2.358 6.348 7.610 2.265 6.508 2.718 6.961 8.373 2.565 7.061 3.078 7.574 9.136 2.865 7.614 3.438 8.187 9.900 3.165 8.166 3.798 8.799 10.663 3.465 8.719 4.158 9.412 11.426 3.765 9.272 4.518 10.025 12.189 4.065 9.825 4.878 10.638 12.952 4.365 10.378 5.238 11.251 13.716 4.813 11.182 5.775 12.145 14.831 5.260 11.987 6.312 13.039 15.947 5.708 12.791 6.849 13.933 17.063 6.155 13.596 7.386 14.827 18.179 6.603 14.400 7.923 15.721 19.295 7.050 15.205 8.460 16.615 20.411 7.498 16.009 8.997 17.509 21.526 7.945 16.814 9.534 18.403 22.642 8.393 17.618 10.071 19.297 23.758 8.840 18.423 10.608 20.191 24.874 367 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 21 Anlage 2 (Stand: 1. August 2013) Kostenvoranschlag zur Bewilligung von Verfahrens- bzw. Prozesskostenhilfe in familiengerichtlichen Verfahren I. Instanz (§§ 76 FamFG, 115 ZPO) Scheidungssachen einschl. Folgesachen 2 Hauptsacheverfahren Selbständige Kindschaftssachen Familienstreitsachen Übrige Sachen Seite 1 Verfahren einstw. Rechtsschutz Übrige Sachen Kindschaftsund Familiensachen streitsachen 1 3 4 5 6 Verfahrens- nur FamGKG nur FamGKG nur FamGKG nur FamGKG nur FamGKG wert bis Euro Euro Euro Euro Euro Euro 500 70 105 18 70 15 1.000 106 159 27 106 16 1.500 142 213 36 142 21 2.000 178 267 45 178 27 3.000 216 324 54 216 32 4.000 254 381 64 254 38 5.000 292 438 73 292 44 6.000 330 495 83 330 50 7.000 368 552 92 368 55 8.000 406 609 102 406 61 9.000 444 666 111 444 67 10.000 482 723 121 482 72 13.000 534 801 134 534 80 16.000 586 879 147 586 88 19.000 638 957 160 638 96 22.000 690 1.035 173 690 104 25.000 742 1.113 186 742 111 30.000 812 1.218 203 812 122 35.000 882 1.323 221 882 132 40.000 952 1.428 238 952 143 45.000 1.022 1.533 256 1.022 153 50.000 1.092 1.638 273 1.092 164 65.000 1.332 1.998 333 1.332 200 80.000 1.572 2.358 393 1.572 236 95.000 1.812 2.718 453 1.812 272 110.000 2.052 3.078 513 2.052 308 125.000 2.292 3.438 573 2.292 344 140.000 2.532 3.798 633 2.532 380 155.000 2.772 4.158 693 2.772 416 170.000 3.012 4.518 753 3.012 452 185.000 3.252 4.878 813 3.252 488 200.000 3.492 5.238 873 3.492 524 230.000 3.850 5.775 963 3.850 578 260.000 4.208 6.312 1.052 4.208 631 290.000 4.566 6.849 1.142 4.566 685 320.000 4.924 7.386 1.231 4.924 739 350.000 5.282 7.923 1.321 5.282 792 380.000 5.640 8.460 1.410 5.640 846 410.000 5.998 8.997 1.500 5.998 900 440.000 6.356 9.534 1.589 6.356 953 470.000 6.714 10.071 1.679 6.714 1.007 500.000 7.072 10.608 1.768 7.072 1.061 368 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers 7 nur FamGKG Euro 53 80 107 134 162 191 219 248 276 305 333 362 401 440 479 518 557 609 662 714 767 819 999 1.179 1.359 1.539 1.719 1.899 2.079 2.259 2.439 2.619 2.888 3.156 3.425 3.693 3.962 4.230 4.499 4.767 5.036 5.304 Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 21 Seite 2 Scheidungssachen einschl. Folgesachen 1 Verfahrenswert bis Euro 500 1.000 1.500 2.000 3.000 4.000 5.000 6.000 7.000 8.000 9.000 10.000 13.000 16.000 19.000 22.000 25.000 30.000 35.000 40.000 45.000 50.000 65.000 80.000 95.000 110.000 125.000 140.000 155.000 170.000 185.000 200.000 230.000 260.000 290.000 320.000 350.000 380.000 410.000 440.000 470.000 500.000 Hauptsacheverfahren Selbständige KindschaftsFamiliensachen streitsachen Übrige Sachen Verfahren einstw. Rechtsschutz Kindschafts- Übrige Sachen und sachen Familienstreitsachen 2 FamGKG + RVG 3 FamGKG + RVG 4 FamGKG + RVG 5 FamGKG + RVG 6 FamGKG + RVG 7 FamGKG + RVG Euro Euro Euro Euro Euro Euro 228 368 508 649 838 1.028 1.218 1.407 1.597 1.787 1.977 2.166 2.355 2.544 2.733 2.922 3.111 3.404 3.697 3.990 4.283 4.576 5.069 5.562 6.055 6.548 7.041 7.533 8.026 8.519 9.012 9.505 10.220 10.935 11.650 12.365 13.080 13.795 14.510 15.225 15.940 16.655 263 421 579 738 946 1.155 1.364 1.572 1.781 1.990 2.199 2.407 2.622 2.837 3.052 3.267 3.482 3.810 4.138 4.466 4.794 5.122 5.735 6.348 6.961 7.574 8.187 8.799 9.412 10.025 10.638 11.251 12.145 13.039 13.933 14.827 15.721 16.615 17.509 18.403 19.297 20.191 176 289 402 515 676 837 999 1.160 1.321 1.482 1.644 1.805 1.955 2.105 2.254 2.404 2.554 2.795 3.035 3.276 3.517 3.757 4.070 4.383 4.696 5.009 5.322 5.634 5.947 6.260 6.573 6.886 7.332 7.779 8.225 8.672 9.118 9.565 10.011 10.458 10.904 11.351 228 368 508 649 838 1.028 1.218 1.407 1.597 1.787 1.977 2.166 2.355 2.544 2.733 2.922 3.111 3.404 3.697 3.990 4.283 4.576 5.069 5.562 6.055 6.548 7.041 7.533 8.026 8.519 9.012 9.505 10.220 10.935 11.650 12.365 13.080 13.795 14.510 15.225 15.940 16.655 173 278 388 497 655 812 970 1.127 1.284 1.442 1.599 1.757 1.901 2.046 2.191 2.335 2.480 2.714 2.947 3.181 3.414 3.648 3.937 4.226 4.515 4.804 5.092 5.381 5.670 5.959 6.248 6.537 6.947 7.358 7.769 8.180 8.590 9.001 9.412 9.822 10.233 10.644 369 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers 211 342 473 604 784 964 1.145 1.325 1.505 1.685 1.866 2.046 2.222 2.398 2.573 2.749 2.925 3.201 3.476 3.752 4.028 4.303 4.736 5.169 5.602 6.035 6.468 6.900 7.333 7.766 8.199 8.632 9.257 9.883 10.508 11.134 11.759 12.385 13.010 13.636 14.261 14.887 Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 21 Nr. 31. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Finanzgerichtsbarkeit (FG-Statistik) AV d. JM vom 14. Oktober 2015 (1440 - I. 24) - JMBl. NRW S. 370 Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Finanzgerichtsbarkeit (FGStatistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2016) zum 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 1. Oktober 2014 (1440 - I. 24) - JMBl. NRW 2014 S. 289 - außer Kraft. Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter -: Richter am AG Dr. Wolfram von Borzeszkowski in Remscheid; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Michael Melchers in Duisburg; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Christiane Braun in Wesel; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Markus Reurthmanns in Kempen; z. Sozialoberamtsrätin: Sozialamtsrätin Almuth Hucke in Wuppertal; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Nina Kreißl in Düsseldorf. Ruhestand: Justizamtsrat Eckhardt Kopatz und Justizamtsrätin Irmgard Davids in Düsseldorf. Entlassung auf eigenen Antrag: Justizobersekretärin Sabina Gesthüsen in Düsseldorf. Staatsanwaltschaften Richter auf Probe Ernannt: Assessor Alexander Ofiarkiewicz. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Übernahmen aus anderen Kammerbezirken: Winfried Heckner, Sebastian Scheuer in Duisburg, Ulrike Ahlers-Murfitt, Isabel Arnon, Dr. Jan Henning Berg, Max Betz, Daniel Drissen, Dr. Moritz von der Ehe, Sarah Erne, Hanna Eulenberg, Sebastian Friedl, Maren Granzow, Jana Gretschel, LL.M., Mike Hallenberger , Theresa Heinke, Dr. Matthias Hinz, Patrick Kiraga, Hannah Kolwitz, Maximilian Kruse, Johannes Paul Laufenburg, Dr. Carla Linse, Anette Michalzik, Alexander Mühleisen, LL.M., Prof. Dr. Martin Müller, Yohei Nagata, Natascha Neunzig, Clarissa Otto, Dr. Anja Palatzke, Anne Pohl, 370 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 21 Rhiannon Pugh, Jennifer Sauder, Constanze Schmall, Friederike Schultze, Sören Segger, Alexander Shemyakin, Dr. Adina Sitzer, Ulrike Sommer, Thomas Rainer Spahl, Jochen Struck, Jennifer Tenckhoff, Fatih Topac, LL.M., Maximilian Weimann u. Janina Winz in Düsseldorf, Paul-Heinz Gröne in Erkrath, Mustafa Tekin in Hückelhoven, Stefanie Klein, LL.M. in Korschenbroich, Linda Begon, Kathrin Horster, Kurt Kühr,in Krefeld Arndt Bardelmeier,in Meerbusch Samirah Schumacher,in Mönchengladbach, Thomas Weiß in Monheim, Maximilian Heitkämper u. Patrick Libuda in Mülheim an der Ruhr, Marina Afonasenko, Georg Fiedler u. Ellen Stein-Müller in Neuss, Daniel-Nabil Hay in Velbert, Dennis Kunze u. Simone Schumacher in Wuppertal. Gelöscht: David Schwab, Beate Wagner, Reinhold Klinkenborg, Udo Priebe, Gregor Peter Heiko Boll, LL.M., Franziska Lieb, Dr. Arno Gildemeister, Dr. Eckard Franken, Florian Benning, Christine Rosenthal, Ann-Kathrin Kermer-Meyer, Sebastian Müller, LL.M., Peter Lindt, Hans Lingen, Katja Schuler-Klawitter, Burckhard Hunsche, Dr. Isabel Niedergöker, Dr. Sabine Otte-Gräbener, LL.M., Dr. Klaus Lohmar, Tim Salewski, Manuela Bemme, Felix Leuer, Thomas Klümper, Christian Schaefer, Wolfgang Mielke, Sabine Theis, LL.M., Katrin Heinz, Birgit Zellerhoff, Jan Vincent Sabin, Karin Hohner, René Irmscher, Dr. Sören Ludwig, Alexandra Opelt, Marta Arquero Pou, Stefanie Atzlinger, Jana Dannenhauer, Marina Gerzon, Stefan Grossmann, Dr. Rebecca Jansen, Alexander Ofiarkiewicz, Kristin Wieneke, Dr. Helmut Angenvoort, Dr. Ulrich Fahr, Friedhelm Krist u. Ludger Bennewitz. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwalt und Notar Dr. Ulrich Holschbach in Duisburg. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Präsidenten des AG (BesGr. R 5): Präsident des AG (BesGr. R 4) Jörg Heinrichs aus Essen in Dortmund; z. Richter/in am AG - als weitere/r Aufsicht führende/r Richter/in -: Richter/in am AG Gerrit Zengerling in Bielefeld u. Susanne Kuschmann in Siegen; z. Richterin am LG: Richterin am LG Dr. Karina Becker und Annalena Wolf in Essen, z. Richter/in am AG: Richter/in Charlotte Druckenbrodt, Uwe Fels, Mira Quadt und Nikola Schulze Düllo in Essen; z. Regierungsrat/-rätin: Justizoberamtsrat/-oberamtsrätin Regina Koschker in Dortmund u. Stefan Jöris in Essen; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Frank Siebrandt in Essen; z. Justizamtmann: Justizoberinspektor Markus Spies in Essen; z. Sozialamtsrat/-amtsrätin: Sozialamtmann/ -amtfrau Gabriele Gauer u. Ulrich Haßel in Dortmund, Ralf Haußmann u. Peter Märkert in Bochum, Marion Rieke in Detmold; z. Obergerichtsvollzieherin: Gerichtsvollzieherin Silvia Walburga Reichel in Ibbenbüren; z. Justizamtsinspektor/in (BesGr. A 9 m. AZ.): Justizamtsinspektor Heribert Wiese in Arnsberg; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Ralf Grotjohann in Bad Oeynhausen, Thomas Hagemann und Bettina Spengemann in Bielefeld, Ralf Holzberg in Herford, Thomas Günnigmann und Gundele Hagen in Münster, Ulrich Schiller in Rahden, Rolf Brokamp in Warendorf; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in SylviaChristina Campe, Sabine Erdbrügger und Birgit Pörtner in Bad Oeynhausen, Vera Oberbremer und Jörg Schäfer in Bielefeld, Elisabeth Lübbers in Bocholt, Sascha Bartholmey in Hagen, Anette Kempker, Rita Andrea Kleemann und Heidrun Schmitz in Ibbenbüren, Bianca Heinemann in Lüdenscheid, Holger Winterberg in Minden, Silke Buhl in Münster, Ariane Deppe und Monika Stiens in Rheda-Wiedenbrück, Mechthild Tasler in Rheine; z. Justizobersekretär/in: Justizsekretär/in Katrin Annette Lenz in Dortmund und Judith Neuhaus in Lüdenscheid; z. Ersten Justizhauptwachtmeister/in (BesGr. A 5): Justizhauptwachtmeister/in Joachim Quittner in Arns- 371 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 21 berg, Sven Kaiser in Bochum, Christian Fischer und Vivien Titt in Münster, Björn Friedrich in Soest. Versetzt: Vizepräsident des LG Ulrich Sachse als Direktor des Amtsgerichts (BesGr. R 2 m. AZ.) von Arnsberg nach Hagen, Richter am AG Kai-Benjamin Hommer von Geldern nach Ibbenbüren, Richterin am AG Julia Hiltrop aus Lüdinghausen als Richterin am VerwG an das VG Gelsenkirchen. Ruhestand: Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter - Christoph Barutzky in Dortmund u. Dr. Michael Cirullies in Hagen, Richter am AG Dr. Rolf Märten in Essen, Obergerichtsvollzieher BesGr. A 9 m. AZ - Matthias Jaeker in Marl; Justizvollstreckungshauptsekretär Manfred Weißbach in Essen, Erster Justizhauptwachtmeister Dirk Hefele in Hattingen. Richterin/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Kai Uwe Böger, Stefan Hoof, Julian Menze u. Carola Tants. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Ersten Justizhauptwachtmeisterin (BesGr. A6): Erste Justizhauptwachtmeisterin Evelin Kall in Münster. Ruhestand: Staatsanwalt als Gruppenleiter (BesGr. R 1 m. AZ.) Manfred Günther Lischeck in Siegen, Oberamtsanwalt (BesGr. A13 m. AZ.) Peter Leisen in Dortmund, Oberamtsanwältin (BesGr. A13) Vera Cassidy in Münster, Justizamtfrau Annette Gördes in Arnsberg. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Theodor Bornhöft in Bielefeld, Nils Lennart Bremann, LL.M. in Münster, Pia Dagasan in Essen, Christopher Ellersiek in Bielefeld, Karsten Hartmann in Lünen, Katrin Heinz (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, René Irmscher (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Diane Janzen in Bielefeld, Maximilian Juncker in Münster, Thomas Klümper (bisher RAK Düsseldorf) in Gescher, Sven Kramer in Münster, Christian Krause , LL.M. in Essen, Felix Leuer (bisher RAK Düsseldorf) in Bielefeld, Eugen Meisner in Recklinghausen, Julia Mut in Bochum, Matthias Rahe (bisher RAK Hamburg) in Münster, Jan Vincent Sabin, LL.M. in Essen, Tim Salewski (bisher RAK Düsseldorf) in Lünen, Hendrik Schäfer in Gladbeck, Sören Scheibel in Essen, Norman Stabaginski in Detmold, Claas Stodollick in Essen, Sabine Theis (bisher RAK Düsseldorf) in Bad Sassendorf, Janine Wedler in Münster, Céline Weiße (bisher RAK Köln) in Stadtlohn, Birgit Zellerhoff (bisher RAK Düsseldorf) in Gelsenkirchen. Aufnahmen nach EuRAG / Aufnahmen gemäß § 206 BRAO: Alvaro Balbas Terceno (Abogado) in Bielefeld (bisher RAK Berlin). 372 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 21 Löschungen als Rechtsanwalt: Wolf-Peter Voigt in Bielefeld, Dr. Cornelia Hansen, LL.M. in Münster, Dr. Christoph Kuznik in Essen, Sabine Custodis-Coché in Marl, Jan Wolters in Bad Oeynhausen, Christian Kunkel in Essen, Simon Freermann in Münster, Wolfgang Neuhoff in Dortmund, Lucia Leal Couso, LL.M. (Abogada) in Bielefeld, Dr. Christiane Nitschke in Detmold, Wolfgang Klus in Marl, Elke Feller in Lünen, Rüdiger Wenner in Rheine, Gregor Lorenz in Werl, Hans-Wolfgang Schulte in Paderborn, Linda Wagner in Herten, Dr. Heinrich Brückmann in Werne. Abgabe in andere Kammerbezirke: Daniel-Nabil Hay in Hattingen, Ragnar Baderschneider in Bad Salzuflen, Susanne Muck in Iserlohn, Konstanze Lüken, LL.M. Gew. RS in Ostbevern, Nicola Tüns in Münster, Markus Piontek, LL.M.(Taxation) in Bielefeld, Nikolaus Kraß in Coesfeld. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Joachim Mamot in Gelsenkirchen, Kristian Schatz in Schwelm, Ernst Mühlmeyer in Warburg und Karl Frewer in Höxter. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter am LG: Richter am LG Gabriel Glasmann in Bonn; z. Richterin am AG - als weitere Aufsicht führende Richterin -: Richterin am AG Dr. Claudia Knipper in Bonn; z. Richter/in am LG: Richter/in Birgit Knoll in Bonn u. Dr. Johannes Sebastian Oebbecke in Köln; z. Justizoberamtsrat/-amtsrätin: Justizamtsrat/-amtsrätin Peter Paul Müller in Euskirchen, Dorothea Kalle u. Gabriele Schnitzer in Köln; z. Justizamtsrat/-amtsrätin: Justizamtmann/ -amtfrau Petra Kaumanns in Düren, Helga Willach in Köln u. Winfried Schneider in Schleiden; z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Jens Waßmuth in Aachen, Martin Kuhnigk, Michael Nikodem u. Hans Dieter Polch in Köln; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Kerstin Bigge in Aachen u. Sabine Kleitsch in Köln; z. Justizamtmann: Justizoberinspektor Karl-Heinz Prümmer in Monschau; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Sabrina Eckel, Kirsten Hentschel, Astrid Hermelingmeier u. Rahel Solzin in Köln; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Melanie Berthold in Leverkusen. Ruhestand: Vors. Richter am OLG Joachim von Hellfeld. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Sonja Murariu in Aachen u. Daniela Fuchs in Köln. 373 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 21 Finanzgerichte Ernannt: z. Richter am FG: Richter auf Probe Dr. Carl-Christian Knobbe in Köln. Justizvollzug Ernannt: z. Regierungsoberamtsrat: Regierungsamtsrat Ralf Muth in Willich; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in (BesGr. A 9 m. AZ.): Justizvollzugsamtsinspektor/in Heike Hertel in Iserlohn u. Bodo Ott in Rheinbach; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Manfred Schäfer in Bielefeld-Brackwede, Frank Göcke, Christian Prill u. Jörn Radünz in Iserlohn, Jörg Bongertmann in Kleve; z. Justizvollzugshauptsekretär: Justizvollzugsobersekretär Daniel Eberlein in Bielefeld-Brackwede, Dominik Henke in Bochum u. Michael Tekath in Kleve. Ruhestand: Oberlehrer Dirk Wülker in Herford u. Justizvollzugsamtsinspektor Rolf Dohmen in Aachen Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am OLG (R 3) in Düsseldorf 1 Vizepräsidentin o. Vizepräsident d. LG (R 2 m. AZ.) in Krefeld 1 Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2 m. AZ.) b. d. GStA in Köln 1 Vors. Richterin oder Vors. Richter am LG (R 2) in Düsseldorf 1 Vors. Richterin oder Vors. Richter am LG (R 2) in Bonn 374 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 21 1 Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri. - (R 2) b. d. AG Mönchengladbach 1 Vors. Richterin oder Vors. Richter am LG (R 2) in Köln 1 Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. StA in Köln 1 Direktorin o. Direktor d. AG (R 1 m. AZ.) in Delbrück 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Münster 1 Richterin o. Richter am SG in Dortmund 1 Richterin o. Richter am SG in Düsseldorf 1 Richterin o. Richter am ArbG in Köln 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Bielefeld für die Ernennung von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Münster für die Ernennung von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm 1 Regierungsamtsrätin o. Regierungsamtsrat - Sachgebietsleiter/in - b. d. LAG Köln - die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen - 1 o. mehrere Sozialamtsrätin o. Sozialamtsrat - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Bonn 1 Sozialamtfrau o. Sozialamtmann - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Bonn 1 Justizamtmann/-frau - Rechtspfleger/in oder Sachbearbeiter/in - b. d. StA Bochum mehrere Justizoberinspektor/in - Rechtspfleger/in oder Sachbearbeiter/in - im Bezirk der GStA Hamm 1 Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Bonn 1 o. mehrere Sozialoberinspektorin o. Sozialoberinspektor - Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes der Justiz - b. d. LG Köln 2 Hauptwerkmeisterin o. Hauptwerkmeister b. d. JVA Bielefeld-Brackwede 1 o. mehrere Fachkraft des ambulanten Sozialen Dienstes in dem LG-Bezirk Bochum mit noch näher zu bestimmendem Dienstsitz Es handelt sich um befristet zu besetzende Stellen für Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Beschäftigtenverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Einstellungsvoraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung. 375 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 21 Bewerbungen sind mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Studiumsabschluss, Zeugnisablichtungen, Tätigkeitsnachweise) bis zum 15.11.2015 an den Präsidenten des Landgerichts Bochum zu richten. 1 Erster Justizhauptwachtmeisterin o. Erste Justizhauptwachtmeister (A5) b. d. StA Münster Stellv. Geschäftsleiter/in mit Sachgebietsleitung b. d. LSG Nordrhein-Westfalen Bei dem LSG Nordrhein-Westfalen ist demnächst der Dienstposten der stellv. Geschäftsleiterin / des stellv. Geschäftsleiters mit Sachgebietsleitung zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 13 höherer Dienst BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten der Sozialgerichtsbarkeit, denen ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 gehobener Dienst BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an den Präsidenten des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in Essen zu richten. Verwaltungsleiter/in b. d. JVA Wuppertal-Ronsdorf Bei der JVA Wuppertal-Ronsdorf ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13 g.D. BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden. Geschäftsleiter/in b. d. ArbG Bonn Bei dem ArbG Bonn ist demnächst der Dienstposten d. Geschäftsleiterin/Geschäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 10 bis A 12 zugeordnet. Bewerben können sich Beamtinnen/Beamte des LAG-Bezirks Köln. 376 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 22 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. November 2015, Nr. 22 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik). 377 Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik)…………………………………………………………………………………… 377 Aktenordnung…………………………………………………………………………………... 378 Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV)… 379 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 380 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 384 Allgemeine Verfügungen Nr. 32. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik) AV d. JM vom 22. Oktober 2015 (1440 - I. 10) - JMBl. NRW S. 377 Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Familiensachen (F-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2016) zum 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 10. Oktober 2014 (1440 - I. 10) - JMBl. NRW 2014 S. 289 - außer Kraft. Nr. 33. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik) AV d. JM vom 6. November 2015 (1440 - I. 25) - JMBl. NRW S. 377 Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SGStatistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2016) zum 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 29. Oktober 2014 (1440 - I. 25) - JMBl. NRW 2014 S. 301 außer Kraft. 377 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 22 Nr. 34. Aktenordnung AV d. JM vom 6. November 2015 (1454 - I. 404) - JMBl. NRW S. 378 I. Die AV d. JM vom 27. April 1967 (1454 - I B. 49) - JMBl. NW S. 109 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 29. November 2013 (1454 - I. 391) - JMBl. NRW 2013 S. 321 -, wird wie folgt geändert: 1. In § 3 Absatz 1 werden folgende Sätze 9 und 10 eingefügt: „9 Auf Anordnung der Behördenleitung kann der Akte in Jugendverfahren und - soweit vorhanden - dem Vollstreckungsheft ein Blatt vorgeheftet werden, auf welchem die Erledigung der nach der MiStra bzw. der für das Bundeszentralregister zu fertigenden Mitteilungen unter Angabe der jeweiligen Blattzahl für jeden Verurteilten vermerkt ist. 10 Entsprechende Mitteilungen können im Fachverfahren besonders kenntlich gemacht werden.“ Die bisherigen Sätze 9 bis 13 werden Sätze 11 bis 15. 2. In § 18 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe e) wird im Klammerzusatz „§ 13 JVKostO“ durch „§ 22 JVKostG“ ersetzt. 3. In § 24 Absatz 1 wird folgender Satz 3 eingefügt: „3 Hierunter Fällt auch das Schriftgut zu unternehmensrechtlichen Verfahren nach §§ 375, 402 bis 409 FamFG.“ 4. In § 24 Absatz 3 wird vor „Das Registergericht kann bestimmen,…“ die Satzziffer „1“ und nach Satz 1 folgender Satz 2 eingefügt: „2 Dies gilt auch für unternehmensrechtliche Verfahren nach § 375, 402 bis 409 FamFG.“ 5. In § 25 Absatz 2 Satz 1 wird „§ 2356 Abs. 2 BGB“ durch „§ 352 Absatz 3 Satz 3 FamFG und § 36 Absatz 2 IntErbRVG“ ersetzt. 6. In § 29 Absatz 2 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen. 7. In § 29a Absatz 4 werden die Sätze 2 und 3 gestrichen. 8. In § 38 Absatz 3 wird „§ 156 KostO“ durch „§ 127 GNotKG“ ersetzt. 9. In § 41 Absatz 7 werden die Sätze 1 und 2 gestrichen. Satz 3 ist der somit der einzige Satz des Absatzes 7. 10. In § 42 Absatz 3 wird nach „§§ 109,“ „119a,“ eingefügt. 378 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 22 11. In § 48 Absatz 1 Satz 1 wird „§ 120 GVG“ durch „§§ 120, 120b GVG“ ersetzt. 12. In Liste 9 wird unter Nummer 6 a) aa) „§ 15 Abs. 4 und § 57 Abs. 3 AufenthG“ durch „§ 15 Abs. 5 und § 57 Abs. 3 AufenthG“ ersetzt. 13. In Liste 20 wird in den Erläuterungen „Nur für die Landgerichte“ unter Nummer 7 „§ 156 KostO“ durch „§ 127 GNotKG“ ersetzt. 14. In Liste 23 wird in den Erläuterungen „Nur für die Oberlandesgerichte“ unter Nummer 4 Buchstabe c) „§ 156 KostO“ durch „§ 129 Absatz 1 GNotKG“ ersetzt. 15. In Liste 35 wird in den Erläuterungen unter Nummer 3 Satz 3 im Klammerzusatz „§ 18 Abs. 2 Satz 3“ durch „§ 18 Abs. 2 Satz 4“ ersetzt. 16. In Liste 43 wird in den Erläuterungen folgende Nummer 8 eingefügt: „8. Werden in einer Strafvollstreckungssache mehrere Eintragungen erforderlich, so ist die Angelegenheit unter dem Aktenzeichen der ersten Eintragung bzw. des führenden Verfahrens einzutragen.“ 17. In der Überschrift zu Liste 52 wird im Klammerzusatz „§ 18 Abs. 5“ durch „§ 18 Abs. 6“ ersetzt. II. Diese AV tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Nr. 35. Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) AV d. JM vom 10. Juli 2015 (4208 - III. 7) - JMBl. NRW S. 303 Die im JMBl. vom 1. August 2015 auf S. 303 unter Nr. 25 veröffentlichte AV des JM betreffend Änderung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RiStBV) vom 10. Juli 2015 (4208 - III. 7) wird wie folgt berichtigt: Im Änderungsbefehl zu Nr. 205 Abs. 1 RiStBV (lfd. Nr. 22) lautet der Klammerzusatz richtig: „(§§ 74a, 120 Absatz 1 und 2 GVG, §§ 1 und 3 NATO-Truppen-Schutzgesetz)“. 379 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 22 Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Direktor/in des AG (BesGr. R 2 m. AZ): Richter am AG - als d. ständige Vertr. e. Dir. - Carl Blomenkamp aus Wuppertal in Moers u. Dr. Gregor Kral aus Erkelenz in MönchengladbachRheydt; z. Richterin am LG: Richterin Dr. Véronique Weiß in Mönchengladbach; z. Richterin am AG: Richterin Annick Vöster in Düsseldorf. Ruhestand: Vors. Richter am OLG Volker Malsch, Richter am OLG Manfred Schmitz-Berg, Richterin am AG - als d. ständige Vertr. e. Dir. - Angela Tietze in Ratingen. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Jana Dannenhauer, Sebastian Kleiner, Lorenz Witte Staatsanwaltschaft Ernannt: z. Ersten Justizhauptwachtmeisterin: Justizhauptwachtmeisterin Carina Saager in Kleve. Ruhestand: Oberregierungsrat Manfred Busemann in Düsseldorf und Justizhauptsekretärin Brigitte Susanne Pink in Duisburg. Notare Erreichen der Altersgrenze: Notar Dr. Hans Joachim Kind in Remscheid. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter am LG: Richter am LG Georg Müller u. Dr. Matthias Windmann in Bielefeld, Dr. Thorsten Fülber in Bochum; z. Richter/in am AG: Richter/in Anne Arndt in Essen, Michael Steffen Drechsler u. Christine Lenz in Recklinghausen; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Dietmar Lukies in Hagen; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Jochen Bellmann in Dortmund; z. Justizamtfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Maren Richwin in Dortmund u. Marco Wyczisk in Essen; z. Sozialamtmann: Sozialoberinspektor André Keßler in Detmold; 380 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 22 z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Yvonne Reininghaus in Hattingen, Miriam Wagner in Lüdenscheid u. Tanja Günter in Siegen; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Reiner Paul Thesing in Bocholt, Monika Besche und Sigrid Schrader in Brakel, Beatrice ter Horst in Essen, Beate Schulte in Lippstadt, Karl Lücke u. Ursula Reimann in Steinfurt; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Jane Luczak in Iserlohn; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Erika Spahn in Meschede; z. Ersten Justizhauptwachtmeister (BesGr. A 6) Hans Kickert in Bielefeld; z. Ersten Justizhauptwachtmeisterin (BesGr. A 5) Julia Beckheuer in Hamm. Versetzt: Richter am OLG Dr. Thomas Hartmann als Vorsitzender Richter am LG von Hamm nach Bielefeld. Ruhestand: Richter am AG Helmut Aufderheide in Dortmund; Justizamtsinspektorin (BesGr. A 9 m.AZ) Heidrun Heukelbach in Lüdenscheid. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Yvonne Brune, Kathrin Hippe, Kevin Pockrandt u. Barbara Stolle. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwalt als Gruppenleiter: Staatsanwalt Patrick Werner Baron von Grotthuss in Siegen; z. Staatsanwältin/Staatsanwalt: Staatsanwältin/Staatsanwalt (Richter/in auf Probe) Jens Cieslak und Markus Rau in Bochum u. Sarah Deuter in Dortmund z. Oberamtsanwalt (BesGr. A 13 m. AZ.): Oberamtsanwalt (BesGr. A 13) Frank Wedekind in Dortmund; z. Justizamtsrätin: Justizamtfrau Martina Werner aus Essen in Bochum. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Löschungen als Rechtsanwalt: Michèle Demant in Dortmund, Lars Keweloh in Münster, Wilfried Mergen in Dortmund, Sandra Winter in Münster, Dennis Tebrügge in Dortmund. Abgabe in andere Kammerbezirke: Katharina Wehrs in Münster, Marc Kleber, LL.M. in Essen, Karsten Gänsler in Bochum, Max F. W. Lüerßen in Essen, Muhammet Varol in Recklinghausen, Dr. Britta Weber in Essen, Steffen Reusch in Essen, Jana Kunze in Bielefeld. 381 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 22 OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Vorsitzenden Richter/in am OLG: Richter/in am OLG Dr. Regina Bömelburg u. Rüdiger Gurba; z. Richterin am AG als weitere Aufsicht führende Richterin: Richterin am AG Nicole Langer in Aachen; z. Richterin am LG: Richterin Sandra Krenzl in Köln; z. Richter am AG: Richter Sebastian Oebbecke in Köln (Berichtigung der Veröffentlichung vom 1. November 2015); z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Peter Paul Müller in Eschweiler (Berichtigung der Veröffentlichung vom 1. November 2015). Ruhestand: Vorsitzender Richter am OLG Wolfgang Friedrich Winn. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Leitenden Oberstaatsanwalt (BesGr. R 4): Leitender Oberstaatsanwalt Andreas Lorscheid v. d. GStA in Bonn; z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Lars Bethmann in Aachen. OVG und Verwaltungsgerichte Ernannt: z. Vors. Richterin am OVG: Richterin am OVG Dr. Carola Graf; z. Richter/in am OVG: Richter/in am VG Sylvia Schröder-Lotholz aus Arnsberg u. Dr. Holger Wöckel aus Minden; z. Vors. Richter/in am VG: Richter/in am VG Dr. Wibke Unkel in Arnsberg, Dr. Andrea Bührer, Dr. Jana Lorenz, Dr. Claudius Berger u. Dr. Christoph Werthmann in Düsseldorf; z. Richter/in am VG: Richter am VG a. D. Bijan Riazi in Minden, Richter/in Thomas Linßen in Düsseldorf, Christoph Eilenbrock, Dr. Serap Karatas und Dr. Maria Pottmeyer in Gelsenkirchen, Miriam-Judith Gümbel, Johannes Reinwarth und Eva Wiglinski in Minden; z. Regierungsrat: Regierungsamtsrat Rolf Elis in Minden; z. Regierungsoberamtsrat: Regierungsamtsrat Jürgen Breforth b. d. OVG; z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Stefan Schmeding in Minden; z. Regierungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Christina Klieve b. d. OVG; z. Regierungsamtsinspektor (A 9 m. AZ.): Regierungsamtsinspektor Wolfgang Hellmann b. d. OVG; z. Justizamtsinspektor: Justizhauptsekretär Ralf Schwamborn in Köln; z. Justizhauptsekretär/in: Justizobersekretär/in Anja Keller in Arnsberg, Irmgard Noack in Düsseldorf und Manuela Slink in Köln; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Ibtissam Allali in Düsseldorf. Versetzt: Vors. Richter am OVG Dr. Franz Schemmer und Vorsitzender Richter am VG Dr. Carsten Günther in Düsseldorf an das Bundesverwaltungsgericht, Oberregierungsrätin Britta Middendorf aus Düsseldorf an das Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen. Ruhestand: Vors. Richter am VG Herbert Ismar in Arnsberg, Ulrich Feldmann und Dr. Heinz-Joachim Quick in Düsseldorf, Dr. Manfred Siegmund in Köln, Richter/in am VG Thomas Dabelow in Aachen, Klaus Golüke und Petra Riege-von den Busch in Düsseldorf, Margarete Roßberg und Walter 382 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 22 Scheuer in Gelsenkirchen, Johannes Otten in Köln, Ingrid Hellmann in Minden, Ursula Seidt und Annette von Grabe in Münster, Regierungsamtsrätin Regine Brandt in Köln, Justizamtsinspektor Dietmar Ferling in Minden Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Jana Bozovic, Dr. Vincent Brenner, Alexej Fröse, Dr. Marcus Hahn-Lorber, Jeannette Hamm, Philipp Caspar Hellermann, Laura Hemmer, Julia Hilchenbach, Theresa Höhne, Jennifer Houben, Sina Klemke, Johanna Küpper, Wilma Mitze, Ann Sophie Nöll, Dr. Alexandra Rauchhaus, Dirk Schäfers, Dr. Isabel Schlinkmann, Chris Schütze, Arnulf-Alexander Sonnenburg, Dr. Thomas Züll. Finanzgerichte Ausgeschieden: Vizepräs. d. FG in Köln Dr. Horst-Dieter Fumi durch Versetzung an den Bundesfinanzhof. Justizvollzug Ernannt: z. Oberregierungsrätin: Regierungsrätin Carmen-Rebecca Gey in Werl; z. Sozialamtsrat: Sozialamtmann Thomas Jenisch in Gelsenkirchen u. Eberhard Schubring in Willich I; z. Regierungsamtsrat: Regierungsamtmann Günter Schröder in Münster; z. Regierungsamtfrau: Regierungsoberinspektorin Anne Waldmann in Bochum-Langendreer; z. Oberlehrer: Lehrer Eckhard Radojewski in Werl; z. Regierungsoberinspektor/in: Regierungsinspektor/in Fabian Groß in Bochum, Mirko Puderbach in Castrop-Rauxel, Hans-Dieter Meeser in Köln u. Katja Bohm in Münster; z. Justizvollzugsamtsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ): Justizvollzugsamtsinspektor Uwe Patzak in Castrop-Rauxel; z. Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretär Axel Morgenschweis in Attendorn, Torsten Beermann u. Marcus Krips in Bielefeld-Senne u. Michael Waltenberg in Castrop-Rauxel; z. Betriebsinspektor: Hauptwerkmeister Norbert Flocken in Willich I; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Marcel Zatzke in Attendorn, Raoul Micke in Bielefeld-Senne, Beate Klemme u. Stefan Langholz in Dortmund, Marcel Brodermanns, Markus Franken, Pia Lennartz, Ronny Mechs und Patrik Thomanek in Heinsberg; z. Regierungsobersekretärin: Regierungssekretärin Claudia Reinke in Münster; z. Hauptwerkmeister/in: Oberwerkmeister/in Daniel Schilasky in Castrop-Rauxel, Nico Lange u. Alexandra Ostmann in Herford. Versetzt: Regierungsdirektor Oliver Burlage von Bielefeld-Senne nach Detmold. Ruhestand: Sozialamtsrat Norbert Pohl in Euskirchen, Regierungsamtsinspektor Karl-Heinz Höbrink in Werl, Justizvollzugshauptsekretär Dieter Löseke in Bielefeld-Senne, Detlef Haasler u. Michael Teuchert in Castrop-Rauxel. 383 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 22 Justizakademie des Landes NRW z. Ersten Justizhautwachtmeisterin: Justizhauptwachtmeisterin Evelin Stachowiak. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am OLG (R 3) in Hamm 1 Vizepräsidentin o. Vizepräsident d. AG (R 3 ) in Dortmund 1 Vizepräsidentin o. Vizepräsident d. LG (R 2 m. AZ. ) in Arnsberg 1 Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Hagen 1 Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri. - (R 2) b. d. AG Euskirchen 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Köln 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am VG (R 2) in Gelsenkirchen mehrere Richterin o. Richter am OLG (R 2) in Düsseldorf 1 Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2) b. d. GStA in Köln 1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Herford 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Bochum 1 Richterin o. Richter am LG in Paderborn 1 Richterin o. Richter am AG in Unna 384 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 22 1 Richterin o. Richter am AG in Herne 1 Richterin o. Richter am LG in Bonn - für die planmäßige Anstellung einer Richterin bzw. eines Richters auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln - 1 Richterin o. Richter am AG in Aachen - für die planmäßige Anstellung einer Richterin bzw. eines Richters auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln - 1 Richterin o. Richter am AG in Jülich - für die planmäßige Anstellung einer Richterin bzw. eines Richters auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln - 1 Richterin o. Richter am AG Siegburg - für die planmäßige Anstellung einer Richterin bzw. eines Richters auf Probe aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Köln - mehrere Richterin o. Richter am LG Köln - für die planmäßige Anstellung einer Richterin bzw. eines Richters auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln - 1 Richterin o. Richter am AG Leverkusen - für die planmäßige Anstellung einer Richterin bzw. eines Richters auf Probe aus dem Bezirk des OLG Köln - 1 Richterin o. Richter am SG in Duisburg 1 Richterin o. Richter am VG in Düsseldorf 1 Richterin o. Richter am VG in Gelsenkirchen 1 Regierungsdirektorin o. Regierungsdirektor - Leiter/in des psychologischen Dienstes - b. d. JVA Heinsberg - das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden -. 1 Oberamtsanwältin o. Oberamtsanwalt (A 13) b. d. StA Bielefeld. mehrere Sozialoberamtsrätin o. Sozialoberamtsrat - fliegend - Leiter/in des Sozialdienstes - b. d. JVA Bielefeld-Brackwede, Bochum, Düsseldorf, Hagen, Herford, Münster u. Wuppertal-Ronsdorf. 1 Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Geschäftsleiter/in - bei dem AG Viersen 1 Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9 m. AZ) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne IT) wahrnimmt - b. d. StA Münster 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9 m. AZ.) - Schichtleiter/in - b. d. JVA Münster - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin d. JVA Münster angefordert werden - 385 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 22 1 Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Münster je 1 o. mehrere Justizamtsinspektorin o. Justizamtsinspektor (A 9) - Beamter/Beamtin, d. überwiegend Aufgaben innerhalb d. Sonderschlüssels (ohne IT) wahrnimmt - b. d. StA Arnsberg, Bochum, Detmold, Münster u. Siegen je 1 o. mehrere Justizhauptsekretärin o. Justizhauptsekretär b. d. StA Bochum, Hagen, Münster, Paderborn u. Siegen 2 Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JAA Lünen 1 Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Münster 1 o. mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Duisburg-Hamborn 2 Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Hamm je 1 o. mehrere Justizobersekretärin o. Justizobersekretär b. d. StA Bielefeld, Bochum, Essen, Hagen und Münster. 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) stellv. Leiter/in der Justizwachtmeisterei - b. d. AG Wuppertal Verwaltungsleiterin oder Verwaltungsleiter - zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter des Leiters - b. d. JVA Detmold Bei der JVA Detmold ist der Dienstposten für die Verwaltungsleiterin oder den Verwaltungsleiter - zugleich ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter des Leiters - zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 13 g. D. bis A 13 h. D. BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen angefordert werden. Sachgebietsleiter/in im Dezernat 2 b. d. OLG Düsseldorf Bei dem OLG Düsseldorf ist der Dienstposten der Sachgebietsleiterin/ des Sachgebietsleiters im Dezernat 2 A zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 13 bis A 14 (höherer Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten aus dem Geschäftsbereich der Präsidentin des OLG Düsseldorf, denen bereits ein Amt bis zu der Besoldungsgruppe A 14 (höherer Dienst) übertragen ist. Sachgebietsleiter/in b. d. GStA Hamm Bei der GStA Hamm ist demnächst der Dienstposten einer Sachgebietsleiterin/eines Sachgebietsleiters (Angelegenheiten des staatsanwaltlichen und sonstigen höheren, Amtsanwalts- und sonstigen gehobenen Dienstes sowie der Personalausgabenbudgetierung) zu besetzen. Der Dienstposten ist der Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Eine Änderung des Aufgabenbereichs im Wege der Geschäftsverteilung bleibt vorbehalten. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen bereits ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb 386 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 22 von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstweg an die Generalstaatsanwältin in Hamm zu richten. Sachgebietsleiter/in im Dezernat 8 b. d. OLG Düsseldorf Bei dem OLG Düsseldorf ist der Dienstposten der Sachgebietsleiterin/ des Sachgebietsleiters im Dezernat 8 zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten aus dem Geschäftsbereich der Präsidentin des OLG Düsseldorf, denen bereits ein Amt bis zu der Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) übertragen ist. Geschäftsleiterin o. Geschäftsleiter b. d. AG Wipperfürth Bei dem AG Wipperfürth ist der Dienstposten d. Geschäftsleiterin/Geschäftsleiters zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 9 bis A 12 zugeordnet. Rücknahme: Folgende Ausschreibung wird zurückgenommen: 1 Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt (R 2 m. AZ.) b. d. GStA in Köln (JMBl. NRW Nr. 21 v. 1. November 2015) 387 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 23 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 1. Dezember 2015, Nr. 23 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik)…. 388 Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik)………………………………………………………………………………… 388 Aktenordnung für die Arbeitsgerichtsbarkeit (AktO-ArbG)………………………………… 389 Aktenordnung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (Aktenordnung SG - AktOSG)……………………………………………………………………………………………… 389 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 390 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 395 Allgemeine Verfügungen Nr. 36. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) AV d. JM vom 17. November 2015 (1440 - I. 22) - JMBl. NRW S. 388 Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2016) zum 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 21. November 2014 (1440 - I. 22) - JMBl. NRW 2014 S. 311 - außer Kraft. Nr. 37. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbG-Statistik) AV d. JM vom 19. November 2015 (1440 - I. 23) - JMBl. NRW S. 388 Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Arbeitsgerichtsbarkeit (ArbGStatistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2016) zum 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 5. November 2014 (1440 - I. 23) - JMBl. NRW 2014 S. 301 - außer Kraft. 388 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 23 Nr. 38. Aktenordnung für die Arbeitsgerichtsbarkeit (AktO-ArbG) AV d. JM vom 20. November 2015 (1454 - I. 399) - JMBl. NRW S. 389 I. Die AV d. JM vom 19. Dezember 2006 (1454 - I. 399) - JMBl. NRW 2007 S. 17 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 18. Dezember 2014 (1454 - I. 399) - JMBl. NRW 2015 S. 9 - wird wie folgt geändert: 1. In § 5 Absatz 1 Satz 2 wird nach dem Klammerzusatz das Wort „entsprechend“ eingefügt. 2. In § 5 Absatz 1 wird folgender Satz 4 neu eingefügt: „4Eine Klage auf Entschädigung nach § 201 GVG in Verbindung mit § 9 Abs. 2 Satz 2 ArbGG gilt auch dann als erledigt, wenn der Prozesskostenvorschuss nicht binnen 6 Monaten nach Anforderung eingegangen ist.“ 3. In § 16 Absatz 1 wird der Satz „Dieser Runderlass tritt am Tage der Veröffentlichung in Kraft.“ durch den Satz „Diese Aktenordnung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft.“ ersetzt. II. Diese AV tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Nr. 39. Aktenordnung für die Gerichte der Sozialgerichtsbarkeit (Aktenordnung SG - AktO-SG) AV d. JM vom 19. November 2015 (1454 - I. 400) - JMBl. NRW S. 389 I. Die AV d. JM vom 21. November 2013 (1454 - I. 400) - JMBl. NRW 2013 S. 287 -, zuletzt geändert durch AV d. JM vom 22. Dezember 2014 (1454 - I. 400) - JMBl. NRW 2015 S. 18 -, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 1 Satz 2 wird im Klammerzusatz „§ 2 Absatz 3“ durch „§ 2 Absatz 4“ ersetzt. 2. In § 16 Absatz 1 wird folgender Satz 2 eingefügt: „2Eine Klage auf Entschädigung nach § 201 des Gerichtsverfassungsgesetzes in Verbindung mit § 202 Satz 2 des Sozialgerichtsgesetzes gilt auch dann als erledigt, wenn der Prozesskostenvorschuss nicht binnen sechs Monaten nach Anforderung eingegangen ist.“ Der bisherige Satz 2 wird Satz 3. 389 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 23 3. In § 18 Absatz 3 Buchstabe f) wird nach „Rügeverfahren nach § 178a SGG“ der Halbsatz „, soweit sie zu einem in das Verfahrensregister einzutragenden Verfahren eingegangen sind“ eingefügt. 4. In § 18 Absatz 3 wird folgender neuer Buchstabe h) eingefügt: „h) Klageänderungen von Untätigkeitsklagen (§ 88 SGG) nach Erlass eines Bescheides oder Widerspruchsbescheides gemäß § 99 Absatz 1 SGG und § 131 Absatz 1 Satz 1 SGG.“ 5. In § 24 wird die Satznummer „1“ gestrichen und „2014“ durch „2016“ ersetzt. II. Diese AV tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Personalnachrichten OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Vors. Richter am OLG: Richterin am OLG Dr. Nicole Grabensee u. Richter am OLG Klaus Schumacher in Düsseldorf; z. Richterin am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. -: Richterin am AG Nadine Rheker aus Kleve in Wesel; z. Justizoberamtsrat: Justizamtsrat Andreas Denny aus Wuppertal; z. Justizamtsrätin/-rat: Justizamtfrau/-amtmann Klaus Gunkel in Düsseldorf u. Claudia Wendland in Mönchengladbach; z. Ersten Justizhauptwachtmeister (BesGr. A 6): Erster Justizhauptwachtmeister (BesGr. A 5) Thomas Reuchsel in Remscheid. Ruhestand: Justizamtsinspektor mit Amtszulage Gerhard Jordaan in Emmerich am Rhein. Richter auf Probe Ernannt: Assesor Tim Herrmann Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Silke Jachinke u. Marcel Ritter in Duisburg, Boglárka Bayer, Caroline Belingheri, LL.M., Isabel Bernhöft, Lena Brendel, Ye Cheng, Cécile Corbet, LL.M., Dr. Samiyah Diaz, Leonie Dißmann, Igor Gruevski, Melisa Gürbüz, LL.M., Bent Heinke, Dr. Christian Hey, Alexander Janik, Katrin Johns, Carolin Kemmner, Marc Kleber, LL.M., Sabine Krause, Irina Krieger, Christopher Kunke, Imam Lolan, Max Friedrich Wilhelm Lüerßen, Jan H. Meyer, Julia Müller, Ulrich Pfeffer, LL.M.(Berkeley), Markus Piontek, Steffen Reusch, Susann Riemer, LL.M. (Chulalongkorn), Maximilian Schauf, Julia Schmitz, Hendrik Schödder, Dr. Tilman Leonhard Paul Steinert, Dr. Ralf 390 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 23 Stollenwerk, Dr. Astrid Thomsch, Justus Waßenberg, Jochen A. Weberruß, Alexandra Wiese, Andreas Wigger u. Dr. André Zimmermann in Düsseldorf, Stefanie Weise in Erkelenz, Elke Hase u. Christian Naumann in Grevenbroich, Michael Kumm in Heiligenhaus, Anne Grisstede u. Jill Proksch in Krefeld, Kira Hellemacher u. Daniel Hinz in Meerbusch, Tanja Markmann u. Jochen Neumann in Mönchengladbach, Dr. Britta Weber in Mülheim an der Ruhr, Sarah Clauß u. Michael Schneider in Ratingen, Karsten Gänsler in Remscheid, Bettina Stock, LL.M. in Solingen, Christopher Rädisch, Tatjana Stowolosow u. Volker Waldeck in Wuppertal. Bestellt zum Anwaltsnotar: Rechtsanwalt Christian Dückinghaus in Oberhausen Gelöscht: Dr. Monika Nagelschmitz-Bott, Mi Nina Youn, Irina Stankovic, Nina Laskey, Felix Leerkamp LL.M., Heike Folgmann, Sandra Müskens, Dr. Ernst Heitzmann, Norbert Westerholt, Hilmar Wussow, Dieter Marszalek, Marius Anton Windeck, Peter Albert, Evelyn Pustelnik, Marc Venten, Christoph Richter, Lars Behrens, Joachim Schneider, Hans Theodor Drewes, Ulrike Koch, Tobias Fuchs, Beata Drenker, Dr. Rolf Ewald, Jörg Weiler, Dominik Sebastian Fammler, Dr. Robert Jürgens, Jochen Kuck, Daniela Spottke, Dr. Daniel Thoma, Tim Timmer, Alexandra Kolodziej, Jean Paul Cal, Philip Keller, Pamela Klein, Dr. Achim Gronemeyer LL.M., Kia Noghrekar, Friederike Schultze, Berthold Langbein, Patrick Libuda, Christian Otto, Dr. Moritz Handrup, Friedrich Erdtel, Dr. Christian Grochowski LL.M., Holger Andreas Kastler, Birte Sturm, Dr. Gerd Altenburg, Lothar Barth, Walter Bernschütz, Yvonne Benth, Dr. Dieter Koch. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. -: Richter am AG Andreas Wingart aus Gladbeck in Marl; z. Richter am AG - als weiterer Aufsicht führender Richter -: Richter am AG Jens Franke in Dortmund; z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Eva Blomberg und Sarah Glock, Dr. Dirk Barthel, Johannes Eienbröker, Dr. Gregor Saremba in Münster; z. Richter am AG: Richter Dr. Peter Wirtz in Halle; z. Justizamtsrat: Justizamtmann Manfred Dobslaw in Hamm, z. Justizamfrau/-amtmann: Justizoberinspektor/in Thorsten Hellbusch, Bianca Lohmann und Britta Möller in Hamm, Lars Brand in Lemgo, Gabriele Steppan in Schwelm, z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Maria Rosa Siebel in Hamm und Martina Bäumer in Siegen; z. Obergerichtsvollzieher/in (BesGr. A 9 m. AZ.): Obergerichtsvollzieher/in Michael Puls in Höxter, Cornelia Strenger in Lünen und Wilfried Schnietz in Paderborn; z. Obergerichtsvollzieher: Gerichtsvollzieher Olaf Riese in Lünen; z. Justizamtsinspektor/in (BesGr. A 9 m. AZ.): Justizamtsinspektor/in Rudolf Lenkeit in Gelsenkirchen und Sigrid von den Bergen in Hagen; z. Justizamtsinspektor: Justizhauptsekretär Frank Bley in Essen-Borbeck z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Judith Neuhaus in Lüdenscheid; z. Justizobersekretärin: Justizsekretärin Christina Becker in Meschede und Katrin Annette Lenz in Dortmund; z. Ersten Justizhauptwachtmeister (BesGr. A 5): Justizhauptwachtmeister Stefan Schapeler und Ingo Stelter in Bielefeld. Versetzt: Direktor des AG (R 2 m. AZ) Bernd Woyte als Vizepräsident des LG (BesGr. R 2 m. AZ) von Arnsberg nach Paderborn. 391 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 23 Ausgeschieden: Richter Steffen Kurth u. Justizoberamtsrat Peter Weber in Siegen. Ruhestand: Vorsitzender Richter am LG Thomas-Michael Weber in Dortmund, Richter am AG Rudolf Steinmann in Bottrop und Lutz-Michael Langer in Lemgo, Justizamtsrätin Annegret Klaus in Bielefeld und Maria Wallkötter in Münster, Obergerichtsvollzieher Manfred Weber in Siegen, Justizamtsinspektorin Maria Thiel in Ahlen, Justizvollstreckungshauptsekretär Wolfgang Wyrwa in Essen, Erster Justizhauptwachtmeister Peter Grenz in Paderborn. Richterinnen auf Probe Ernannt: Assessorin Dr. Cornelia Hansen und Carina Meschede. Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Leitenden Oberstaatsanwältin (BesGr. R 4): Leitende Oberstaatsanwältin (BesGr. R 3) Elke Adomeit aus Hamm in Münster; z. Staatsanwalt: Staatsanwalt (Richter auf Probe) Jörn Kleimann in Hagen; zum Oberamtsanwalt (BesGr. A 13 m. AZ.): Oberamtsanwalt (BesGr. A 13) Benjamin Schneider in Siegen; z. Justizamtmann: Justizoberinspektor Franz Josef Robrecht aus Paderborn in Detmold. Versetzt: Oberstaatsanwalt Dr. Tino Seesko aus Köln nach Hamm. Ruhestand: Oberstaatsanwalt Karl-Erich Sundermeyer in Hamm. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor Daniel Becker, Frederik Meeth u. Christian Theis. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Stefan Ebinger (bisher RAK Karlsruhe) in Münster, Heike Folgmann (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, JUDr. Oliver Gromball (bisher RAK Berlin) in Münster, Dr. Achim Gronemeyer (bisher RAK Düsseldorf) in Gelsenkirchen, Pamela Klein (bisher RAK Düsseldorf) in Hagen, Melanie kleine Klausing (bisher RAK Oldenburg) in Delbrück, Alexandra Kolodziej (bisher RAK Düsseldorf) in Bottrop, Berthold Langbein (bisher RAK Düsseldorf) in Gelsenkirchen, Claudia Leupold (RAK Sachsen) in Essen, Gero Riekenbrauck (bisher RAK Brandenburg) in Bochum, Daniela Spottke (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Lars Michael Schäfer (bisher RAK Oldenburg) in 392 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 23 Porta Westfalica, Dr. Daniel Thoma (bisher RAK Düsseldorf) in Bochum, Tim Timmer (bisher RAK Düsseldorf) in Siegen, Georg Vieser (bisher RAK Sachsen) in Lüdenscheid. Aufnahmen nach EuRAG / Aufnahmen gemäß § 206 BRAO: Ismet Burak Dogan (Avukat) in Dortmund. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte/Rechtsanwältin Ulrich Ritterswürden in Waltrop, Tim Illner in Bochum und Maike Schulte-Hermes in Schwelm. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Dr. Wolfgang Suderow in Minden und Kurt Harig in Münster. Löschungen als Rechtsanwalt: Yvonne Müller in Waltrop, Hugo Brentzel in Dortmund, Dr. Maximilian Freistühler in Essen, Dr. Bernadette Tuschak in Münster, Nadine Marchewitz in Soest, Kerstin Kosmeier in Hamm, Barbara Rohmann, LL.M. (ZA) in Recklinghausen, Theodor Floren in Bochum, Reiner Albert in Kamen, Bernard Elshoff in Münster, Guido Corbach in Lünen, Walter von Wolffersdorff in Lübbecke. Abgabe in andere Kammerbezirke: Lando Sagunsky in Hamm. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Carolin Beske, Vera Mevissen, Friederike Rosenow u. Claudia Stegemann in Köln; z. Justizinspektorin: Justizobersekretärin Helena Dück in Köln; z. Ersten Justizhauptwachtmeister (Bes.Gr. A 6): Erster Justizhauptwachtmeister Alfred Inden in Brühl. Ausgeschieden: Justizsekretär Sascha Spann in Bonn auf eigenen Wunsch. Ruhestand: Richter am OLG Christian Scheiter, Richter am LG Axel Fey in Aachen, Justizamtsinspektor Hubert Schiedel in Köln u. Erster Justizhauptwachtmeister Klaus Gehlen in Euskirchen. Notarinnen/Notare Ernennung zu Notar: Notarassessor Dr. Thomas Flues in Pulheim. 393 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 23 Entlassen aus dem Notaramt: Notar Dr. Edgar Schmidt in Köln. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Staatsanwältin als Gruppenleiterin: Staatsanwältin Katja Schlenkermann-Pitts in Aachen; z. Justizoberinspektor: Justizinspektor Eduard Furnya in Köln. LAG-Bezirk Düsseldorf Ernannt: z. Richter am ArbG - als weiterer Aufsicht führender Richter -: Richter am ArbG David Hagen aus Duisburg in Düsseldorf. LAG-Bezirk Köln Ernannt: z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Michael Seitz b. d. LAG. Justizvollzug Ernannt: z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Joachim Schmidt in Bielefeld-Senne; z. Regierungsoberinspektor: Regierungsinspektor Harald Meinders in Bielefeld-Senne; z. Sozialamtmann: Sozialoberinspektor Lars Riedelmeier in Willich I; z. Sozialoberinspektorin: Sozialinspektorin Bettina Witt in Gelsenkirchen u. Natascha Wilmer in Rheinbach; z. Regierungsamtsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ.): Regierungsamtsinspektor Ulrich Wiersberg in Rheinbach; z. Justizvollzugsamtsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ.): Justizvollzugsamtsinspektor Michael Frösch in Düsseldorf u. André Keßels in Willich; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Karin Ludwig in Detmold, Uwe Richert in Hamm, Thomas Plastwich u. Thomas Rautert in Lünen, Volker Dresling, Robert Friedrich, Jürgen Hensen, Hartmut Schumacher u. Andreas Spilles in Siegburg; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Albert Azemi, Roger Hausmanns, Marcel Heesel u. Kai Hildebrandt in Aachen, Christine Adam, Jörg Krause u. Pascal Schuler in Iserlohn, Alexander Fuhr, Nadine Groß, Daniel Heinzen, Julia Leng u. Mirco Radermacher in Siegburg; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Matthias Klein in Düsseldorf u. Kai Arne Römer in Essen. 394 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 23 Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am OLG (R 3) in Düsseldorf 1 Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) in Arnsberg 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Köln 1 Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri. - (R 2) b. d. AG Münster 1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am LG (R 2) in Kleve 1 Richterin o. Richter am LG in Düsseldorf 1 Richterin o. Richter am LG in Hagen mehrere Richterin o. Richter am AG Köln - für die planmäßige Anstellung von Richterinnen bzw. Richtern auf Probe aus dem Bezirk des Oberlandesgerichts Köln - 1 Richterin o. Richter am LG Köln 1 Richterin o. Richter am AG in Wetter 1 Richterin o. Richter am ArbG in Aachen - für die planmäßige Anstellung einer Richterin bzw. eines Richters auf Probe aus dem Bezirk des LAG Köln - mehrere Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Düsseldorf, Duisburg, Kleve u. Mönchengladbach 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Wuppertal 395 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 23 1 o. mehrere Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13 mit AZ.) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Duisburg 1 o. mehrere Justizoberamtsrätin o. Justizoberamtsrat (A 13) - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Duisburg 1 o. mehrere Justizamtsrätin o. Justizamtsrat - Rechtspfleger/in, d. überwiegend Aufgaben innerh. d. Sonderschlüssels wahrn. - im LG-Bezirk Duisburg mehrere Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes im Bezirk des OLG Hamm mit noch näher zu bestimmenden Dienstsitzen. Vakanzen werden nach derzeitigem Stand voraussichtlich in den Landgerichtsbezirken Bielefeld, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen und Münster bestehen. Die Einstellungen erfolgen zunächst in einem befristeten Arbeitsverhältnis (Entgeltgruppe 10 TV-L). Eine spätere Übernahme in das Beamtenverhältnis ist beabsichtigt (§ 31 JustG NRW). Einstellungsvoraussetzungen sind der erfolgreiche Abschluss des Studiums der Sozialarbeit und/oder der Sozialpädagogik und die staatliche Anerkennung sowie das Vorliegen der Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis, wobei die hierfür erforderliche hauptberufliche Tätigkeit im öffentlichen Dienst innerhalb des anfänglichen tariflichen Beschäftigungsverhältnisses abgeleistet wird. Der Bewerbung sind ein Lebenslauf, Zeugnisablichtungen über sämtliche Schul- und Studienabschlüsse, die staatliche Anerkennung sowie ggf. Nachweise über Praktika, weitere Ausbildungen bzw. praktische Tätigkeiten beizufügen. Die Bewerbung ist bis zum 15. Dezember 2015 (zwei Wochen nach Ausschreibung) an den Präsidenten des Oberlandesgerichts Hamm, Heßlerstr. 53, 59065 Hamm, zu richten. In der Bewerbung soll angegeben werden, in welchen Landgerichts-bezirken eine Einstellung bevorzugt angestrebt wird. mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor b. d. JVA Werl Geschäftsleiter/in b. d. AG Witten Bei dem AG Witten ist demnächst der Dienstposten der Geschäftsleiterin/des Geschäftsleiters neu zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 12 bis A 13 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 13 (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des Oberlandesgerichts in Hamm zu richten. Stellv. Geschäftsleiter/in b. d. LG Siegen Es wird Bewerbungen entgegengesehen für den Dienstposten des stellvertretenden Geschäftsleiters / der stellvertretenden Geschäftsleiterin bei dem LG Siegen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 12 (gehobener Dienst) zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des gehobenen Justizdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 12 (gehobener Dienst) übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten des OLG in Hamm zu richten. 396 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 23 Bereichsleitung Haus 6 mit Leitung Revisionsgruppe Bei der JVA Bielefeld-Brackwede ist die Funktion der Bereichsleitung Haus 6 mit Leitung Revisionsgruppe zu besetzen. Das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter der JVA BielefeldBrackwede angefordert werden. Rücknahmen: Folgende Ausschreibungen werden hiermit zurückgenommen: 1 Direktorin o. Direktor d. AG (R 2 m. AZ.) b. d. AG Hagen (JMBl. NRW Nr. 22 vom 15.11.2015) 2 Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JAA Lünen (JMBl. NRW Nr. 22 v. 15.11.2015) 397 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. Dezember 2015, Nr. 24 Inhaltsübersicht Allgemeine Verfügungen Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik)…………………………………………………………………………….. 398 Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra)……….……….. 399 Anwendung der Ausnahme vom sog. „Vier-Augen-Prinzip“ für Auslagen in Rechtssachen gemäß Nr. 14 der Anlage 3 zu Nr. 5.2 VV zu § 79 Landeshaushaltsordnung (LHO)……………………………………………………………………………………………. 445 Bekanntmachungen Hauptpersonalrat der Staatsanwälte bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen………………………………………………………………………………… 446 Personalnachrichten…………….…………………….……………………………….……. 446 Ausschreibungen……………………………………..…………………………………….... 451 Allgemeine Verfügungen Nr. 40. Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik) AV d. JM vom 3. Dezember 2015 (1440 - I. 9) - JMBl. NRW S. 398 Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik) wird in der neuen Fassung (Stand: 1. Januar 2016) zum 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Gleichzeitig tritt die AV d. JM vom 28. Oktober 2014 (1440 - I. 9) – JMBl. NRW 2014 S. 301 außer Kraft. 398 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 Nr. 41. Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) AV des JM vom 02.12.2015 (1431 - III. 4 / Sdb. MiStra 2009) - JMBl. NRW S. 399 I. Die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz haben die nachstehende Neufassung der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen vereinbart: Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) in der ab dem 1. Januar 2016 geltenden Fassung vom 1. August 2015 Inhaltsübersicht MiStra Erster Teil Allgemeine Vorschriften Nr. 1: Nr. 2: Nr. 3: Nr. 4: Nr. 5: Nr. 6: Nr. 7: Nr. 8: Nr. 9: Nr. 10: Grundsatz Einschränkung vorgeschriebener Mitteilungspflichten Auskunft an die und Unterrichtung der Betroffenen Mitteilungspflichtige Stellen und dort funktional zuständige Personen Kenntlichmachung der Mitteilungspflicht auf den Akten, Dokumentation der Mitteilung Inhalt und Zeitpunkt der Mitteilungen Folgemitteilungen, Antrag auf gerichtliche Entscheidung Mitteilungen bei Tateinheit Form der Mitteilungen Mitteilungsweg Zweiter Teil Die einzelnen Mitteilungspflichten 1. Abschnitt Allgemeine Mitteilungspflichten Nr. 11: Nr. 12: Nr. 13: Nr. 14: Mitteilungen an die Polizei Mitteilungen zum Wählerverzeichnis Bewährungs- und Führungsaufsichtsfälle Ermittlungen über einen Todesfall 399 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 2. Abschnitt Mitteilungen über Personen, die einer Dienst-, Staats-, Standesaufsicht oder berufsrechtlichen Aufsicht unterliegen Nr. 15: Nr. 16: Nr. 17: Nr. 18: Nr. 19: Nr. 20: Nr. 21: Nr. 22: Nr. 23: Nr. 24: Nr. 25: Nr. 25a: Nr. 25b: Nr. 25c: Nr. 26: Nr. 27: Nr. 28: Nr. 29: Strafsachen gegen Personen in einem Beamten- oder Richterverhältnis Strafsachen gegen Personen in einem Arbeitnehmer- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst Strafsachen gegen ehrenamtliche Richterinnen und Richter Strafsachen gegen Versorgungsberechtigte Strafsachen gegen Soldatinnen und Soldaten Strafsachen gegen Soldatinnen und Soldaten im Ruhestand, frühere Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und frühere Soldatinnen und Soldaten auf Zeit Strafsachen gegen Zivildienstleistende Strafsachen gegen Geistliche und Beamtinnen und Beamte öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften Strafsachen gegen Notarinnen, Notare und Angehörige der rechtsberatenden Berufe Strafsachen gegen Angehörige bestimmter Berufe des Wirtschaftslebens und Sachverständige Strafsachen gegen Inhaberinnen und Inhaber, Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter von Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Zahlungs- und E-Geld-Instituten Strafsachen gegen Inhaberinnen und Inhaber, Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter von Wertpapierdienstleistungsunternehmen und sonstige an Wertpapierdienstleistungsgeschäften beteiligte Personen Strafsachen gegen Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter von Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds und sonstige daran beteiligte Personen Strafsachen gegen bedeutende Inhaberinnen und Inhaber, Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter von Verwaltungsgesellschaften, extern verwalteten Investmentgesellschaften und Verwahrstellen Strafsachen gegen Angehörige der Heilberufe Strafsachen gegen sonstige Angehörige von Lehrberufen und erzieherischen Berufen Strafsachen gegen Betreiberinnen und Betreiber von sowie Beschäftigte in Alten-, Behinderten- und Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Werkstätten für behinderte Menschen und Tagesförderstätten Sonstige Mitteilungen über Personen, die einer Dienst-, Staats- Standesaufsicht oder berufsrechtlichen Aufsicht unterliegen 3. Abschnitt Sonstige Mitteilungen wegen der persönlichen Verhältnisse der Betroffenen Nr. 30: Nr. 31: Nr. 32: Nr. 33: Nr. 34: Nr. 35: Strafsachen gegen Inhaberinnen und Inhaber von Titeln, Orden und Ehrenzeichen Mitteilungen an das Betreuungsgericht und an das Familiengericht Mitteilungen an die Jugendgerichtshilfe in Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende Mitteilungen an die Schule in Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende Mitteilungen an andere Prozessbeteiligte in Strafsachen gegen Jugendliche Mitteilungen zum Schutz von Minderjährigen 400 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 Nr. 36: Nr. 36a: Nr. 37: Nr. 38: Nr. 39: Nr. 40: Nr. 41: Nr. 42: Nr. 43: Mitteilungen über Inhaberinnen und Inhaber einer waffenrechtlichen oder sprengstoffrechtlichen Berechtigung sowie über sonstige nach dem WaffG oder SprengG berechtigte Personen Sonstige Mitteilungen aus waffenrechtlichen oder sprengstoffrechtlichen Gründen Strafsachen gegen Inhaberinnen und Inhaber von Jagdscheinen und gegen Personen, die einen Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines gestellt haben Mitteilungen über Inhaberinnen und Inhaber einer luftrechtlichen Erlaubnis oder Genehmigung sowie über sonstige nach dem Luftverkehrsgesetz berechtigte Personen Strafsachen gegen Inhaberinnen und Inhaber von Berechtigungen und gegen Gewerbetreibende Strafsachen gegen mit Atomanlagen und Kernbrennstoffen oder sonstigen radioaktiven Stoffen verantwortlich befasste Personen Strafsachen gegen Angehörige ausländischer Konsulate Mitteilungen über Ausländerinnen und Ausländer Strafsachen gegen Gefangene und Untergebrachte 4. Abschnitt Mitteilungen wegen der Art des verletzten Strafgesetzes Nr. 44: Nr. 45: Nr. 46: Nr. 47: Nr. 48: Nr. 49: Nr. 50: Nr. 51: Nr. 52: Nr. 53: Betriebsunfälle Fahrerlaubnissachen Straftaten gegen Vorschriften zum Schutz der Arbeitskraft und der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Straftaten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Mitteilungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung Strafsachen wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz oder das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen Betäubungsmittelsachen Straftaten gegen Vorschriften zum Schutz der Umwelt Verdachtsfälle nach dem Geldwäschegesetz Mitteilungen wegen Verstoßes gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra) Erster Teil Allgemeine Vorschriften 1 Grundsatz (1) In Strafsachen sind Gerichte und Staatsanwaltschaften nach der gesetzlichen Regelung im Zweiten Abschnitt des EGGVG (§§ 12 ff.) zur Mitteilung personenbezogener Daten von Amts wegen an öffentliche Stellen für andere Zwecke als die des Strafverfahrens, für die die Daten erhoben worden sind, befugt. Verpflichtet sind sie zu Mitteilungen nur, wenn dies im Folgenden angeordnet oder in besonderen Vorschriften bestimmt ist. 401 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 (2) Wichtige in besonderen Vorschriften enthaltene Mitteilungspflichten werden in dieser Verwaltungsvorschrift neben den erst durch diese Verwaltungsvorschrift angeordneten Mitteilungspflichten wiedergegeben. Auf weitere besondere Vorschriften (Mitteilungspflichten und -befugnisse) wird im Anhang hingewiesen. (3) Darüber hinaus ist im Einzelfall eine Mitteilung auch dann zu machen, wenn sie weder in einer besonderen Vorschrift noch im Folgenden vorgeschrieben, jedoch rechtlich zulässig und wegen eines besonderen öffentlichen Interesses unerlässlich ist, etwa in Fällen des § 17 EGGVG. Die Entscheidung treffen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte. (4) Diese Verwaltungsvorschrift gilt nicht für Mitteilungen für Zwecke des Verfahrens, in dem die Daten erhoben worden sind, für Mitteilungen an Privatpersonen sowie für Auskünfte und Akteneinsicht auf Ersuchen. Die Nummern 11, 32 und 34 bleiben unberührt. 2 Einschränkung vorgeschriebener Mitteilungspflichten (1) Eine an sich vorgeschriebene Mitteilung unterbleibt im Einzelfall, wenn ihr eine besondere bundesrechtliche Verwendungsregelung, insbesondere § 30 AO, § 78 SGB X, oder eine entsprechende landesrechtliche Verwendungsregelung entgegensteht. In anderen als den in § 13 Abs. 1 EGGVG genannten Fällen unterbleibt eine Mitteilung ferner, wenn im Einzelfall für die übermittelnde Stelle offensichtlich ist, dass schutzwürdige Interessen Betroffener an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegen (§ 13 Abs. 2 EGGVG). Gesetzlich besonders geregelte Mitteilungspflichten und deren Einschränkungen bleiben von § 13 Abs. 2 EGGVG unberührt. Schließlich unterbleibt eine Mitteilung, solange Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. (2) Die Entscheidung treffen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte. 3 Auskunft an die und Unterrichtung der Betroffenen (1) Die Voraussetzungen von Auskunft (auf Antrag) und Unterrichtung (von Amts wegen) der Betroffenen sind in § 21 EGGVG geregelt. Diesen ist grundsätzlich nur auf schriftlichen Antrag Auskunft über Mitteilungen zu erteilen. Die Unterrichtung von Amts wegen ist dann veranlasst, wenn von einer Mitteilung Betroffene nicht zugleich Beschuldigte im Verfahren sind oder es sich um eine Mitteilung nach Nummer 1 Abs. 3 handelt. (2) Auf die Beschränkungen in § 21 Abs. 3 und 4 EGGVG wird hingewiesen. Die Entscheidung, dass Auskunft oder Unterrichtung unterbleiben, treffen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte. (3) Die Form der Auskunftserteilung und Unterrichtung unterliegt pflichtgemäßem Ermessen. Grundsätzlich empfiehlt es sich, Betroffenen einen Abdruck der Mitteilung zu übersenden. Von der Beifügung der Schriftstücke (etwa Urteile), die Betroffenen schon übermittelt worden sind, kann abgesehen werden. (4) Eine nach § 21 Abs. 4 EGGVG unterbliebene Unterrichtung ist nachzuholen, sobald die Beschränkungen entfallen sind. 4 Mitteilungspflichtige Stellen und dort funktional zuständige Personen (1) Mitteilungspflichtige Stelle ist, soweit nichts anderes bestimmt ist, 402 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 1. die Staatsanwaltschaft für Mitteilungen bis zur Erhebung der öffentlichen Klage, 2. das Gericht für Mitteilungen nach der Erhebung der öffentlichen Klage oder der Privatklage bis zur Rechtskraft der Entscheidung, 3. die Vollstreckungsbehörde für Mitteilungen nach der Rechtskraft der Entscheidung. Die oberste Justizbehörde kann, insbesondere aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung, eine andere Bestimmung treffen. (2) Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte ordnen die Mitteilung in den Fällen an, in denen dies ausdrücklich bestimmt ist oder in denen sie sich die Anordnung ausdrücklich vorbehalten haben. Auch in anderen Fällen können sie Mitteilungen anordnen. Amtsanwältinnen und Amtsanwälte stehen im Rahmen ihrer Zuständigkeit Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gleich. (3) Im Übrigen ordnen Mitteilungen an 1. bei der Staatsanwaltschaft von der Behördenleitung bestimmte Bedienstete, 2. bei dem Gericht Urkundsbeamtinnen oder Urkundsbeamte der Geschäftsstelle, 3. bei der Vollstreckungsbehörde Beamtinnen oder Beamte des gehobenen Justizdienstes, soweit vorgesetzte Stellen nichts anderes bestimmen. Die Durchführung einer angeordneten Mitteilung kann einer anderen Justizbehörde überlassen werden; die Verantwortung der anordnenden Stelle für die Zulässigkeit der Mitteilung bleibt unberührt. 5 Kenntlichmachung der Mitteilungspflicht auf den Akten, Dokumentation der Mitteilung (1) Die Mitteilungspflichten sind auf der Vorderseite der Akten in geeigneter Form kenntlich zu machen; dies gilt nicht für die Mitteilungspflicht nach Nummer 11. (2) Sind Mitteilungen gemacht, ist dies in geeigneter Form zu dokumentieren. In Betracht kommt z.B. ein Vermerk. Ein Abdruck der Mitteilungen - ohne etwaige Anlagen - soll zur Dokumentation benutzt werden, wenn dies ohne größeren Aufwand möglich ist. (3) Liegen die Beschränkungen des § 21 Abs. 3 und 4 EGGVG vor, sind die Kenntlichmachung der Mitteilungspflichten und die Dokumentation der Mitteilung in den Handakten oder in sonst geeigneter Weise vorzunehmen. 6 Inhalt und Zeitpunkt der Mitteilungen (1) Der Inhalt und der Zeitpunkt der Mitteilungen richten sich nach den besonderen Vorschriften. Neben den mitzuteilenden Daten dürfen weitere Daten unter den Voraussetzungen des § 18 Abs. 1 EGGVG übermittelt werden. Im Übrigen gelten die folgenden Bestimmungen. (2) Ist die Einleitung eines Verfahrens mitzuteilen, richtet sich der Inhalt der Mitteilung nach deren Zweck und den Umständen des Einzelfalles. Die Mitteilung unterbleibt, solange kein begründeter Verdacht vorliegt. 403 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 (3) Ist der Erlass und der Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls mitzuteilen, sind auch die Aufhebung dieser Entscheidungen sowie die Aussetzung des Vollzuges mitzuteilen. Der Haft- oder der Unterbringungsbefehl selbst werden grundsätzlich nicht übermittelt. Soll der Erlass eines Haft- oder Unterbringungsbefehls vor dessen Vollzug mitgeteilt werden, ist besonders zu prüfen, ob Zwecke des Strafverfahrens dem entgegenstehen (Nummer 2 Abs. 1 Satz 4). (4) Ist die Erhebung der öffentlichen Klage mitzuteilen, sind die Anklageschrift, eine an ihre Stelle tretende Antragsschrift nach § 414 Abs. 2 Satz 2 StPO, der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, der Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren (§ 417 StPO) bzw. der Antrag im vereinfachten Jugendverfahren (§ 76 JGG) zu übermitteln. Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte können im Einzelfall anordnen, dass die Übermittlung des wesentlichen Ergebnisses der Ermittlungen unterbleibt. (5) Ist das Urteil mitzuteilen, sind die Urteilsformel und die Urteilsgründe zu übermitteln. Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte können im Einzelfall anordnen, dass die Übermittlung der Urteilsgründe unterbleibt. Mitzuteilen ist auch, ob und von wem ein Rechtsmittel gegen das Urteil eingelegt worden ist. (6) Ist die rechtskräftige Entscheidung (Urteil, Strafbefehl, Gesamtstrafenbeschluss) mitzuteilen, ist auch anzugeben, wann sie rechtskräftig geworden ist. Ist mit der rechtskräftigen Entscheidung ein Rechtsmittel verworfen worden oder wird darin auf eine angefochtene Entscheidung Bezug genommen, ist auch die angefochtene Entscheidung mitzuteilen; Absatz 5 Satz 2 gilt entsprechend. (7) Ist der Ausgang des Verfahrens mitzuteilen, ist jede das Verfahren endgültig oder - außer in den Fällen des § 153a StPO - vorläufig abschließende Entscheidung mit Begründung mitzuteilen, insbesondere die Einstellungsverfügung (Ablehnung der Strafverfolgung) der Staatsanwaltschaft, der nicht mehr anfechtbare Beschluss, der die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnt, die Einstellung des Verfahrens durch gerichtlichen Beschluss und die rechtskräftige Entscheidung. Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte können im Einzelfall anordnen, dass die Übermittlung der Begründung unterbleibt. 7 Folgemitteilungen, Antrag auf gerichtliche Entscheidung (1) Unter den Voraussetzungen des § 20 EGGVG sind Folgemitteilungen notwendig. Absatz 1 ordnet - eingeschränkt durch Absatz 3 - Folgemitteilungen für den Fall an, dass eine Mitteilung vor Beendigung des Verfahrens ergangen, insbesondere eine übermittelte Entscheidung abgeändert oder aufgehoben worden ist. Absatz 2 Satz 1 regelt - wiederum eingeschränkt durch Absatz 3 - die unverzügliche Berichtigung unrichtiger Daten. Die Entscheidung darüber, dass eine Folgemitteilung nach § 20 Abs. 3 EGGVG unterbleibt, treffen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte. (2) Senden Empfänger Unterlagen zurück, weil sie für ihre Zwecke nicht erforderlich sind, ist sicherzustellen, dass sie keine Folgemitteilungen erhalten. Leiten Empfänger Unterlagen gemäß § 19 Abs. 2 Satz 3 EGGVG weiter, sind Folgemitteilungen an die nach ihren Angaben tatsächlich zuständige Stelle zu machen. (3) Wird ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung gestellt, ist der Empfänger zu unterrichten (§ 22 Abs. 2 Satz 1 EGGVG). Auf § 22 Abs. 2 Satz 2 EGGVG soll er hingewiesen werden. 404 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 8 Mitteilungen bei Tateinheit Ist eine Mitteilung wegen der Art des verletzten Strafgesetzes vorgeschrieben, ist sie auch dann zu machen, wenn die Straftat zugleich ein anderes Strafgesetz verletzt und die Strafe diesem entnommen werden muss oder entnommen worden ist. 9 Form der Mitteilungen (1) Soweit dies möglich und nichts anderes vorgeschrieben ist, werden Mitteilungen durch Übersendung einer Mehrfertigung des mitzuteilenden Schriftstücks bewirkt. Im Übrigen wird die Form der Mitteilungen von der übermittelnden Stelle nach pflichtgemäßem Ermessen bestimmt. (2) Ein automatisiertes Verfahren zur Durchführung von Mitteilungen kann eingerichtet werden, wenn diese Form der Datenübermittlung - unter Berücksichtigung der schutzwürdigen Interessen der Betroffenen und der Aufgaben der beteiligten Stellen - wegen der Vielzahl der Übermittlungen oder aus anderen Gründen angemessen ist. Der automatisierte Abruf durch die empfangenden Stellen ist unzulässig. Die datenschutzrechtlichen Bestimmungen, die für die übermittelnde Stelle gelten, sind zu beachten. (3) Mehrfertigungen sind nur zu beglaubigen, wenn dies besonders bestimmt ist. (4) Soweit es nicht der Übersendung einer Mehrfertigung bedarf, sollen Vordrucke oder Muster verwendet werden. (5) Auf der Mitteilung wird vermerkt: „(Absendende Stelle) ......................., den ...........20.. An .................. - vertraulich zu behandeln - ............... Zum dortigen Aktenzeichen (falls bekannt):...................... Mitteilung nach Nr. ... der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen. Die Mitteilung darf nur im Rahmen der §§ 19 Abs. 1, 18 Abs. 1 Satz 2 EGGVG verwertet werden, es sei denn, dass eine zweckändernde Nutzung ausdrücklich gesetzlich vorgesehen ist. Der Zweck ergibt sich aus der angegebenen Bestimmung der MiStra. Sind die übermittelten Daten im Sinne von § 19 Abs. 2 Satz 1 EGGVG nicht erforderlich, ist nach § 19 Abs. 2 Satz 2 EGGVG zu verfahren.“ Die §§ 18, 19 EGGVG sowie die einschlägige Bestimmung des zweiten Teils dieser Verwaltungsvorschrift sind der Mitteilung im Wortlaut beizufügen, wenn die Kenntnis der empfangenden Stelle nicht vorausgesetzt werden kann. (6) Die Mitteilung wird - sofern kein automatisiertes Verfahren Anwendung findet - verschlossen übersandt. 405 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 10 Mitteilungsweg (1) Die Mitteilungen werden vorbehaltlich besonderer Vorschriften der empfangenden Stelle unmittelbar übersandt. Berichtspflichten bleiben unberührt. (2) Soweit dies nach der Art der zu übermittelnden Daten und der Organisation der empfangenden Stelle veranlasst oder im Folgenden ausdrücklich angeordnet ist, trifft die übermittelnde Stelle angemessene Vorkehrungen, um sicherzustellen, dass Mitteilungen unmittelbar die bei der empfangenden Stelle funktionell zuständigen Bediensteten erreichen. Zweiter Teil Die einzelnen Mitteilungspflichten 1. Abschnitt Allgemeine Mitteilungspflichten 11 Mitteilungen an die Polizei § 482 StPO (1) Die Staatsanwaltschaft teilt der Polizeibehörde, die mit dem Verfahren befasst war, ihr Aktenzeichen mit. (2) Die Staatsanwaltschaft teilt der Polizeibehörde, die mit dem Verfahren befasst war, den Ausgang des Verfahrens mit. (3) Die Mitteilung nach Absatz 2 erfolgt 1. in den Fällen des § 20 Abs. 1 Satz 1 BZRG durch Übersendung einer Mehrfertigung der Mitteilung an das Bundeszentralregister, 2. im Übrigen grundsätzlich nur durch Übermittlung der Entscheidungsformel (Tenor), der entscheidenden Stelle sowie des Datums und der Art der Entscheidung (Urteil, Beschluss, Entschließung der Staatsanwaltschaft). Eine Mehrfertigung des Urteils (ggf. auch der nach § 267 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 Satz 1 StPO in Bezug genommenen Abbildungen und Schriftstücke) oder einer mit Gründen versehenen Einstellungsentscheidung kann auf Ersuchen der befassten Polizeibehörde übersandt werden. (4) Die Mitteilung des Verfahrensausgangs von Amts wegen unterbleibt in Verfahren gegen Unbekannt sowie bei Verkehrsstrafsachen, soweit sie nicht unter die §§ 142, 315 bis 315c StGB fallen. Die Befugnis zur Erteilung von Auskünften oder der Gewährung von Akteneinsicht auf Ersuchen bleibt hiervon unberührt. 12 Mitteilungen zum Wählerverzeichnis § 13 Abs. 1 Nr. 5 EGGVG (1) In Strafsachen gegen deutsche Staatsangehörige sowie gegen Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft (Unionsbürger), die in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten, ist der zuständi406 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 gen Verwaltungsbehörde die Tatsache der rechtskräftigen Verurteilung (ohne Angabe der rechtlichen Bezeichnung der Tat und ohne Angabe der angewendeten Strafvorschriften) mitzuteilen, wenn 1. wegen eines Verbrechens auf eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr erkannt worden ist, 2. die Fähigkeit aberkannt worden ist, öffentliche Ämter zu bekleiden oder Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, oder 3. das Recht aberkannt worden ist, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen. In den Fällen der Ziffern 2 und 3 ist auch die Zeit mitzuteilen, für die die Aberkennung wirksam ist. (2) Der zuständigen Verwaltungsbehörde ist eine Mitteilung zu machen, wenn jemand nach § 63 in Verbindung mit § 20 StGB in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht wird. In diesen Fällen ist auch die Entlassung mitzuteilen. (3) Die Mitteilungen sind der Verwaltungsbehörde zu machen, in deren Bezirk die Verurteilte oder der Verurteilte die Wohnung, bei mehreren Wohnungen die Hauptwohnung innehat. Haben Verurteilte keine Wohnung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland oder lässt sich eine solche Wohnung nicht feststellen, so sind die Mitteilungen an die Verwaltungsbehörde zu machen, in deren Bezirk die Verurteilte oder der Verurteilte die letzte Wohnung, bei mehreren Wohnungen die letzte Hauptwohnung gehabt hat. (4) In den Fällen des Absatz 1 sind auch der Tag des Ablaufs des Verlustes der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Wahl- und Stimmrechts sowie die Wiederverleihung dieser Fähigkeiten und Rechte mitzuteilen. Die Mitteilung ist an den Empfänger der Erstmitteilung und in den Fällen, in denen eine neue Wohnung aktenkundig ist, an die nunmehr zuständige Verwaltungsbehörde zu richten. 13 Bewährungs- und Führungsaufsichtsfälle § 479 Abs. 2 Nr. 3 StPO (1) Ist durch eine Entscheidung des Gerichts oder durch eine Gnadenentscheidung 1. die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder des Restes einer Freiheitsstrafe, 2. die Vollstreckung oder weitere Vollstreckung einer Unterbringung, 3. ein Berufsverbot, 4. die Vollstreckung einer Jugendstrafe oder des Restes einer Jugendstrafe, 5. die Vollstreckung eines Strafarrestes oder des Restes eines Strafarrestes zur Bewährung ausgesetzt oder 6. die Strafe oder der Strafarrest nach Ablauf der Bewährungszeit erlassen worden, ist dem Gericht oder der Gnadenbehörde Mitteilung zu machen, sobald Umstände bekannt werden, die zu einem Widerruf der Aussetzung oder des Straferlasses oder des Erlasses des Strafarrestes führen können. 407 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 (2) Ist durch die Entscheidung eines Gerichts oder kraft Gesetzes Führungsaufsicht eingetreten, so ist dem Gericht sowie der Führungsaufsichtsstelle Mitteilung zu machen, sobald Umstände bekannt werden, die zu nachträglichen Entscheidungen führen können. (3) Ist die Verurteilung zu einer Geldstrafe vorbehalten oder die Entscheidung über die Verhängung einer Jugendstrafe ausgesetzt worden, ist dem Gericht Mitteilung zu machen, sobald Umstände bekannt werden, die zur Verurteilung zu der vorbehaltenen Strafe oder zur Verhängung einer Jugendstrafe führen können. (4) Ist Bewährungs- oder Führungsaufsicht angeordnet, ist die Mitteilung in zwei Stücken zu machen. 14 Ermittlungen über einen Todesfall § 13 Abs. 1 Nr. 1 EGGVG (1) Werden in einem Strafverfahren amtliche Ermittlungen über den Tod einer Person durchgeführt, ist dem Standesamt (§ 28 i.V.m. § 30 Abs. 3 PStG), in dessen Bezirk die Person gestorben ist, Mitteilung zu machen, wenn das Gericht oder die Staatsanwaltschaft hierfür zuständig ist. (2) In der Mitteilung sollen nach Möglichkeit angegeben werden Amtl. Anm.: BW Behörde, die die amtliche Ermittlung führt (keine besondere Regelung) BY Polizei (Artikel 5 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 8. Juli 2008; GVBl. S. 344) BE Polizeibehörde (§ 1 Abs. 4 der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Berlin vom 26. März 2013 (GVBl. S. 107) BB Behörde, die die amtliche Ermittlung führt (§ 1 Abs. 4 des Brandenburgischen Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 9. Oktober 2003; GVBl. I/03, S. 270, geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. April 2009; GVBl. I/09, S. 66) HB Behörde, die die amtliche Ermittlung führt (§ 4 Abs. 3 Bremisches Ausführungsgesetz zum Personenstandsgesetz (BremAGPStG) vom 16. Dezember 2008; Brem.GBl. S. 418) HH Gerichte, Staatsanwaltschaften, Behörde für Inneres (Ziff. IV der Anordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes vom 3. November 2009; Amtl. Anz. S. 2093) HE Behörde, die die amtliche Ermittlung führt (keine besondere Regelung) MV Behörde, die die amtliche Ermittlung führt (§ 1 Absatz 4 des Landespersonenstandsausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (LPStAG M-V) vom 1. Dezember 2008; GVOBl. M-V S. 461) NI Staatsanwaltschaft (Nr. 1 des Gem. RdErl. d. MJ u. d. MI v. 18.12.2008; Nds. MBl. S. 98) NW Behörde, die die amtliche Ermittlung führt (§ 3 Absatz 2 der Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStVO NRW) vom 16. Dezember 2008; GV. NRW. 2008 S. 859) RP Polizeibehörde, die die amtlichen Ermittlungen führt (§ 3 Abs. 2 der Landesverordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes vom 10. Dezember 2008; GVBl. S. 321) SL Behörde, die die amtliche Ermittlung führt (§ 6 Abs. 2 der Saarländischen Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 4. Dezember 2008 in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Mai 2012 (Amtsbl. I S. 127) SN Polizei (§ 4 Abs. 3 des Sächsischen Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Sächs-AGPStG) vom 11. Dezember 2008; SächsGVBl. 2008, Bl.-Nr. 20, S. 938) ST Behörde, die die amtliche Ermittlung führt (§ 3 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Personenstandsgesetzes im Land Sachsen-Anhalt (PStG-AG LSA) vom 5. Dezember 2008; GVBl. LSA S. 406) SH Behörde, die die amtliche Ermittlung führt (keine besondere Regelung) TH Polizei (§ 3 Abs. 3 des Thüringer Ausführungsgesetzes zum Personenstandsgesetz vom 18. September 2008; GVBl. S. 313) 408 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 1. die Vornamen und der Familienname der verstorbenen Person, ihr Beruf und Wohnort sowie Ort und Tag der Geburt, 2. die Vornamen und der Familienname des Ehegatten bzw. der Ehegattin oder des eingetragenen Lebenspartners bzw. der eingetragenen Lebenspartnerin oder die Tatsache, dass die verstorbene Person nicht verheiratet oder verpartnert war, 3. Ort, Tag und Stunde des Todes. (3) Ist der Sterbeort nicht festzustellen, ist die Mitteilung an das Standesamt zu richten, in dessen Bezirk die Leiche gefunden worden ist. 2. Abschnitt Mitteilungen über Personen, die einer Dienst-, Staats-, Standesaufsicht oder berufsrechtlichen Aufsicht unterliegen 15 Strafsachen gegen Personen in einem Beamten- oder Richterverhältnis § 115 BBG, § 49 BeamtStG, §§ 46, 71 DRiG (1) In Strafsachen gegen Personen, die in einem Beamten- oder Richterverhältnis stehen, sind mitzuteilen 1. der Erlass und der Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls, 2. die Anklageschrift oder eine an ihre Stelle tretende Antragsschrift, 3. der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls und 4. die einen Rechtszug abschließende Entscheidung mit Begründung sowie ggf. mit dem Hinweis, dass ein Rechtsmittel eingelegt worden ist. (2) Absatz 1 gilt in Verfahren wegen Privatklagedelikten nur, wenn die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht hat; Nummer 29 bleibt unberührt. In Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten sind Mitteilungen nach Absatz 1 Ziff. 2 bis 4 nur zu machen, wenn 1. es sich um schwere Verstöße, namentlich Vergehen der Trunkenheit im Straßenverkehr oder der fahrlässigen Tötung, handelt oder 2. in sonstigen Fällen die Kenntnis der Daten auf Grund der Umstände des Einzelfalles erforderlich ist, um zu prüfen, ob dienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind. (3) Entscheidungen über Verfahrenseinstellungen, die nicht bereits nach Absatz 1 oder 2 zu übermitteln sind, sollen übermittelt werden, wenn die in Absatz 2 Ziff. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist zu berücksichtigen, wie gesichert die zu übermittelnden Erkenntnisse sind. Übermittelt werden sollen insbesondere Einstellungsentscheidungen gem. § 170 Abs. 2 StPO, die Feststellungen zu einer Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB enthalten. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. (4) Übermittlungen nach den Absätzen 1 bis 3 sind auch zulässig, soweit sie Daten betreffen, die dem Steuergeheimnis (§ 30 AO) unterliegen. 409 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 (5) Die Mitteilungen sind an die zuständigen Dienstvorgesetzten oder deren Vertretung im Amt zu richten und als „Vertrauliche Personalsache“ zu kennzeichnen. 16 Strafsachen gegen Personen in einem Arbeitnehmer- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 EGGVG (1) In Strafsachen gegen Personen, die in einem privatrechtlichen Arbeitnehmer- oder Ausbildungsverhältnis zum Bund, einem Land, einer Gemeinde, einem Gemeindeverband oder einer anderen Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts stehen, sind, soweit es um den Vorwurf eines Verbrechens geht, mitzuteilen 1. der Erlass und der Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls, 2. die Erhebung der öffentlichen Klage, 3. die Urteile, 4. der Ausgang des Verfahrens, wenn eine Mitteilung nach den Ziffern 1 bis 3 zu machen war. (2) Entsprechend ist in Strafsachen wegen eines Vergehens zu verfahren, wenn der Tatvorwurf auf eine Verletzung von Pflichten schließen lässt, die bei der Ausübung des Dienstes bzw. des Berufes zu beachten sind, oder er in anderer Weise geeignet ist, Zweifel an der Eignung, Zuverlässigkeit oder Befähigung hervorzurufen. (3) In Privatklageverfahren, in Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten und in sonstigen Verfahren bei Verurteilung zu einer anderen Maßnahme als einer Strafe oder einer Maßnahme im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB unterbleibt die Mitteilung, wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalles sie erfordern. Sie ist insbesondere erforderlich, wenn die Tat bereits ihrer Art nach geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Eignung für die gerade ausgeübte berufliche Tätigkeit hervorzurufen. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht bei Straftaten, durch die der Tod eines Menschen verursacht worden ist, und bei gefährlicher Körperverletzung. (4) In Strafsachen gegen Personen, die in einem öffentlich-rechtlichen Beschäftigungsverhältnis stehen, das nicht unter Nummer 15 fällt, ist diese Bestimmung dann anzuwenden, wenn für das Rechtsverhältnis im Gesetz auf die Regelungen des Beamtenrechts verwiesen wird. Ist dies nicht der Fall, ist nach den Absätzen 1 bis 3 zu verfahren. (5) Die Mitteilungen sind an die Leitung der Behörde oder Beschäftigungsstelle oder die Vertretung im Amt zu richten und als „Vertrauliche Personalsache“ zu kennzeichnen. 17 Strafsachen gegen ehrenamtliche Richterinnen und Richter § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 EGGVG (1) In Strafsachen gegen ehrenamtliche Richterinnen und Richter aller Zweige der Gerichtsbarkeit sind rechtskräftige Entscheidungen mitzuteilen, die den Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, zur Folge haben oder in denen wegen einer vorsätzlichen Tat eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten festgesetzt worden ist. (2) Darüber hinaus sind in Strafsachen wegen einer Tat, die den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann, mitzuteilen: 410 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 1. bei Schöffinnen und Schöffen, Jugendschöffinnen und Jugendschöffen sowie ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern in Handels- und Landwirtschaftssachen die Einleitung des Ermittlungsverfahrens und der Ausgang des Verfahrens, 2. bei den übrigen ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern die Erhebung der öffentlichen Klage und der Ausgang des Verfahrens. (3) Bei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern der Finanzgerichtsbarkeit sind ferner alle rechtskräftigen Verurteilungen wegen einer Steuer- oder Monopolstraftat mitzuteilen. (4) Die Mitteilungen sind an die Präsidentin oder den Präsidenten oder an die Direktorin oder den Direktor des Gerichts, bei dem die ehrenamtliche Richterin oder der ehrenamtliche Richter tätig ist oder tätig werden soll, zu richten. Bei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern an einem Arbeitsgericht oder Landesarbeitsgericht sind die Mitteilungen an die oberste Arbeitsbehörde des Landes*, bei ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern am Bundesarbeitsgericht an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu richten. Sie sind als „Vertrauliche Personalsache“ zu kennzeichnen. 18 Strafsachen gegen Versorgungsberechtigte § 13 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 6, Abs. 2 EGGVG (1) In Strafsachen gegen Personen, denen aufgrund früherer Dienstverhältnisse als Richterinnen oder Richter, Beamtinnen oder Beamte, Soldatinnen oder Soldaten Ansprüche auf Versorgungsbezüge zustehen oder Versorgungsleistungen gewährt werden, sind mitzuteilen 1. der für die Festsetzung der Versorgungsbezüge zuständigen Behörde das rechtskräftige Urteil, wenn a) wegen einer vor Beendigung des Amts- oder Dienstverhältnisses begangenen vorsätzlichen Tat aa) eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängt, bb) eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten - bei Soldatinnen und Soldaten eine Freiheitsstrafe in beliebiger Höhe - nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit verhängt, cc) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt oder dd) nur bei Soldatinnen und Soldaten - eine Maßregel der Besserung und Sicherung nach §§ 64, 66 StGB angeordnet worden ist oder b) wegen einer nach Beendigung des Amts- oder Dienstverhältnisses begangenen vorsätzlichen Tat aa) eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren oder * Anmerkung: In Baden-Württemberg, der Freien und Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sind die Mitteilungen an die oberste Justizbehörde zu richten. 411 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 bb) eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit verhängt worden ist, 2. der nach §§ 17, 84 BDG oder den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften oder der nach der WDO zuständigen Einleitungsbehörde, wenn die Tat vor Beendigung des Amts- oder Dienstverhältnisses begangen wurde oder wenn bei einer nach diesem Zeitpunkt begangenen Tat die besonderen Voraussetzungen gem. § 2 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b BDG i.V.m. § 77 Abs. 2 BBG oder den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften oder gem. § 1 Abs. 2 Satz 2 WDO i.V.m. § 23 Abs. 2 SG vorliegen: a) die Erhebung der öffentlichen Klage, b) die Urteile, c) der Ausgang des Verfahrens, wenn eine Mitteilung nach Buchstabe a oder b zu machen war. Nummer 15 Abs. 2 gilt in diesen Fällen entsprechend. (2) In Strafsachen gegen Personen, denen aufgrund einer früheren Tätigkeit in einem privatrechtlichen Arbeitnehmerverhältnis im öffentlichen Dienst oder als Hinterbliebene einer solchen Person gegen eine Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes Ansprüche auf Betriebsrenten aufgrund einer Pflichtversicherung oder Besitzstandsrenten zustehen, sind der für die Festsetzung der Leistungen zuständigen Stelle rechtskräftige Urteile mitzuteilen, wenn: 1. wegen einer vorsätzlichen Tat eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren oder 2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verhängt worden ist. (3) In Strafsachen gegen sonstige Personen, denen gegen eine öffentliche Kasse Ansprüche auf Leistungen mit Versorgungscharakter zustehen oder denen solche Leistungen gewährt werden, sind der für die Festsetzung der Leistungen zuständigen Stelle rechtskräftige Urteile mitzuteilen, in denen wegen einer vorsätzlichen Tat, die 1. vor Beendigung des Amts- oder Dienstverhältnisses begangen wurde, eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verhängt oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt worden ist, 2. nach Beendigung des Amts- oder Dienstverhältnisses begangen wurde, eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verhängt worden ist oder Amtl. Anm.: SL: Im Anwendungsbereich des saarländischen Landesrechts sind §§ 17, 84 des Saarländischen Disziplinargesetzes (SDG) zu beachten. 412 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 3. die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verhängt worden ist. (4) In Strafsachen gegen Hinterbliebene von Personen im Sinne der Absätze 1 und 3, die Anspruch auf Versorgungsbezüge haben oder Versorgungsleistungen erhalten, sind der für die Festsetzung der Versorgungsbezüge zuständigen Stelle rechtskräftige Urteile mitzuteilen, wenn: 1. wegen eines Verbrechens eine Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren oder 2. wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verhängt worden ist. 19 Strafsachen gegen Soldatinnen und Soldaten § 89 Abs. 1 und 3 SG, § 115 BBG (1) In Strafsachen gegen Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sind mitzuteilen 1. der Erlass und der Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls, 2. die Anklageschrift oder eine an ihre Stelle tretende Antragsschrift, 3. der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls und 4. die einen Rechtszug abschließende Entscheidung mit Begründung sowie ggf. mit dem Hinweis, dass ein Rechtsmittel eingelegt worden ist. Endet das Wehrdienstverhältnis nach der Übermittlung einer Mitteilung, so ist der Empfänger vom Ausgang des Verfahrens nach § 20 Abs. 1 EGGVG zu unterrichten, soweit er hierauf nicht verzichtet hat. (2) Absatz 1 gilt in Verfahren wegen Privatklagedelikten nur, wenn die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht hat; Nummer 29 bleibt unberührt. In Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten sind Mitteilungen nach Absatz 1 Ziff. 2 bis 4 nur zu machen, wenn 1. es sich um schwere Verstöße, namentlich Vergehen der Trunkenheit im Straßenverkehr oder der fahrlässigen Tötung, handelt oder 2. in sonstigen Fällen die Kenntnis der Daten aufgrund der Umstände des Einzelfalles erforderlich ist, um zu prüfen, ob dienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind. (3) Entscheidungen über Verfahrenseinstellungen, die nicht bereits nach Absatz 1 oder 2 zu übermitteln sind, sollen übermittelt werden, wenn die in Absatz 2 Ziff. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist zu berücksichtigen, wie gesichert die zu übermittelnden Erkenntnisse sind. Übermittelt werden sollen insbesondere Einstellungsentscheidungen gem. § 170 Abs. 2 StPO, die Feststellungen zu einer Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB enthalten. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. 413 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 (4) Übermittlungen nach den Absätzen 1 bis 3 sind auch zulässig, soweit sie Daten betreffen, die dem Steuergeheimnis (§ 30 AO) unterliegen. (5) Mitteilungen sind zu richten 1. bei Erlass und Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls schriftlich an die nächsten Disziplinarvorgesetzten oder deren Vertretung im Amt, 2. in allen übrigen Fällen zum Zwecke der Weiterleitung an die zuständige Stelle an das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr (Kurt-Schumacher-Damm 41, 13405 Berlin). Die Mitteilungen sind als "Vertrauliche Personalsache“ zu kennzeichnen. Im Falle der Ziffer 2 sind nur die Personendaten der Soldatinnen oder Soldaten, die zur Ermittlung der zuständigen Stelle erforderlich sind (Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Dienstgrad, Truppenteil oder Dienststelle sowie Standort), dem Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr mitzuteilen. Die übrigen Daten sind zur Weiterleitung in einem verschlossenen Umschlag zu übermitteln. Ist das Wehrdienstverhältnis zwischenzeitlich beendet, soll neben den bekannten, zuletzt gültigen Personendaten auch die bekannte Anschrift der entlassenen Soldatinnen oder Soldaten mitgeteilt werden. 20 Strafsachen gegen Soldatinnen und Soldaten im Ruhestand, frühere Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und frühere Soldatinnen und Soldaten auf Zeit § 89 Abs. 2 SG (1) In Strafsachen gegen Berufsoffiziere und -unteroffiziere im Ruhestand, frühere Berufsoffiziere und -unteroffiziere und frühere Offiziere und Unteroffiziere auf Zeit sind mitzuteilen 1. die Erhebung der öffentlichen Klage, 2. die Urteile, 3. der Ausgang des Verfahrens, wenn eine Mitteilung nach den Ziffern 1 oder 2 zu machen war, wenn der Tatvorwurf a) die §§ 80 bis 100a, 105, 106, 129, 129a StGB oder § 20 VereinsG betrifft und die Tat eine Betätigung gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zum Ziel hatte oder b) auf unwürdiges Verhalten im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 2 SG schließen lässt und nicht erkennbar ist, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegen. In Privatklageverfahren und in Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten sind Mitteilungen nach dieser Bestimmung nicht zu machen. (2) Die Mitteilungen sind zum Zwecke der Weiterleitung an die zuständige Stelle an das Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr (Kurt-Schumacher-Damm 41, 13405 Berlin) zu richten und als „Vertrauliche Personalsache“ zu kennzeichnen. Es sind nur die Personendaten der Beschuldigten mitzuteilen, die für die Ermittlung der zuständigen Stelle erforderlich sind. Hierzu sollen Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, der frühere Dienstgrad und die Anschrift der Beschuldigten angegeben werden. Die übrigen Daten sind dem Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr in einem verschlossenen Umschlag zu übermitteln. (3) Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. 414 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 21 Strafsachen gegen Zivildienstleistende § 45a ZDG, § 115 BBG (1) In Strafsachen gegen Zivildienstleistende sind mitzuteilen 1. der Erlass und der Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls, 2. die Anklageschrift oder eine an ihre Stelle tretende Antragsschrift, 3. der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls und 4. die einen Rechtszug abschließende Entscheidung mit Begründung sowie ggf. mit dem Hinweis, dass ein Rechtsmittel eingelegt worden ist. Endet das Zivildienstverhältnis nach Übermittlung einer Mitteilung, ist der Empfänger über den Ausgang des Verfahrens nach § 20 Abs. 1 EGGVG zu unterrichten, soweit er hierauf nicht verzichtet hat. (2) Absatz 1 gilt in Verfahren wegen Privatklagedelikten nur, wenn die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bejaht hat; Nummer 29 bleibt unberührt. In Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten sind Mitteilungen nach Absatz 1 Ziff. 2 bis 4 nur zu machen, wenn 1. es sich um schwere Verstöße, namentlich Vergehen der Trunkenheit im Straßenverkehr oder der fahrlässigen Tötung, handelt oder 2. in sonstigen Fällen die Kenntnis der Daten aufgrund der Umstände des Einzelfalles erforderlich ist, um zu prüfen, ob dienstrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind. (3) Entscheidungen über Verfahrenseinstellungen, die nicht bereits nach Absatz 1 oder 2 zu übermitteln sind, sollen übermittelt werden, wenn die in Absatz 2 Ziff. 2 genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist zu berücksichtigen, wie gesichert die zu übermittelnden Erkenntnisse sind. Übermittelt werden sollen insbesondere Einstellungsentscheidungen gem. § 170 Abs. 2 StPO, die Feststellungen zu einer Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB enthalten. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. (4) Übermittlungen nach den Absätzen 1 bis 3 sind auch zulässig, soweit sie Daten betreffen, die dem Steuergeheimnis (§ 30 AO) unterliegen. (5) Die Mitteilungen sind an das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben 50964 Köln Telefon: 0221 3673-0 zu richten und als "Vertrauliche Personalsache" zu kennzeichnen. 415 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 22 Strafsachen gegen Geistliche und Beamtinnen und Beamte öffentlich-rechtlicher Religionsgesellschaften § 12 Abs. 2, § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 4 und 6, Abs. 2 EGGVG (1) Mitteilungen an Stellen der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften sind nur zulässig, sofern sichergestellt ist, dass bei dem Empfänger ausreichende Datenschutzmaßnahmen getroffen sind. (2) In Strafsachen gegen Geistliche einer Kirche oder gegen Personen, die ein entsprechendes Amt bei einer anderen öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft bekleiden, sowie gegen Beamtinnen und Beamte einer Kirche oder einer Religionsgesellschaft sind mitzuteilen 1. der Erlass und der Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls, 2. die Erhebung der öffentlichen Klage, 3. die Urteile, 4. der Ausgang des Verfahrens, wenn eine Mitteilung nach den Ziffern 1 bis 3 zu machen war. (3) In Privatklageverfahren, in Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten und in sonstigen Verfahren bei Verurteilung zu einer anderen Maßnahme als einer Strafe oder einer Maßnahme im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB unterbleibt die Mitteilung, wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalles sie erfordern. Sie ist insbesondere erforderlich, wenn die Tat bereits ihrer Art nach geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Eignung für die gerade ausgeübte berufliche oder ehrenamtliche Tätigkeit hervorzurufen. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht bei Straftaten, durch die der Tod eines Menschen verursacht worden ist, und bei gefährlicher Körperverletzung. (4) Entscheidungen über Verfahrenseinstellungen, die nicht bereits nach den Absätzen 2 und 3 zu übermitteln sind, sollen nur übermittelt werden, wenn die Kenntnis der Daten aufgrund der Umstände des Einzelfalles erforderlich ist, um zu prüfen, ob disziplinarrechtliche Maßnahmen zu ergreifen sind. Dabei ist zu berücksichtigen, wie gesichert die zu übermittelnden Erkenntnisse sind. Übermittelt werden sollen insbesondere Einstellungsentscheidungen nach § 170 Abs. 2 StPO, wenn sie Feststellungen zu einer Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB enthalten. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. (5) Für die in Absatz 2 genannten Personen gelten, wenn sie sich im Ruhestand befinden, die Absätze 2 bis 4 entsprechend. (6) Die Mitteilungen sind an die jeweils zuständige Oberbehörde der öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft zu richten und als "Vertrauliche Personalsache" zu kennzeichnen. 23 Strafsachen gegen Notarinnen, Notare und Angehörige der rechtsberatenden Berufe § 13 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 EGGVG, § 64a Abs. 2 BNotO, § 36 Abs. 2 BRAO auch i.V.m. § 207 Abs. 2 Satz 1, § 209 Abs. 1 Satz 3, § 59m Abs. 2 BRAO, § 4 Abs. 1 EuRAG, § 34 Abs. 2 PAO auch i.V.m. § 154b Abs. 2, § 52m Abs. 2 PAO, § 18 Abs. 1 RDG (1) In Strafsachen gegen 416 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 - Notarinnen, Notare, Notarassessorinnen und Notarassessoren, - Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, einschließlich der niedergelassenen europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte i.S.v. § 2 EuRAG, der dienstleistenden europäischen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte i.S.v. § 25 EuRAG und der niedergelassenen ausländischen Anwältinnen und Anwälte i.S.v. § 206 BRAO, - Patentanwältinnen und Patentanwälte, einschließlich der ausländischen Mitglieder der Patentanwaltskammer i.S.v. § 154a PatAnwO, - Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft oder Patentanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung, - registrierte Rechtsdienstleisterinnen und Rechtsdienstleister, Rechtsbeistände, Prozessagentinnen und Prozessagenten sind mitzuteilen 1. der Erlass und der Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls, 2. Entscheidungen, durch die ein vorläufiges Berufsverbot angeordnet oder ein solches aufgehoben worden ist, 3. die Erhebung der öffentlichen Klage, 4. die Urteile, 5. der Ausgang des Verfahrens, wenn eine Mitteilung nach den Ziffern 1 bis 4 zu machen war. (2) In besonderen Fällen, namentlich in Verfahren, die die pflichtwidrige Verwendung von Mandantengeldern, einen Parteiverrat, einen Betrug, eine Urkundenfälschung, die unterlassene Herausgabe von Behördenakten oder einen sonstigen Vorwurf, der zu einem Berufs- oder Vertretungsverbot oder einer Amtsenthebung führen kann, zum Gegenstand haben, oder wenn im Verfahren Feststellungen zu einer Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB getroffen werden, sind auch die Einleitung sowie der Ausgang des Ermittlungsverfahrens mitzuteilen. (3) In Privatklageverfahren und in Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten unterbleibt die Mitteilung, wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalles sie erfordern. Sie ist insbesondere erforderlich, wenn die Tat bereits ihrer Art nach geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Eignung für die gerade ausgeübte berufliche Tätigkeit hervorzurufen. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht bei Straftaten, durch die der Tod eines Menschen verursacht worden ist, und bei gefährlicher Körperverletzung. (4) Die Mitteilungen sind zu richten 1. bei Notarinnen, Notaren, Notarassessorinnen und Notarassessoren: an die Landesjustizverwaltung, die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts, des Landgerichts und der Notarkammer; 2. bei Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten beim Bundesgerichtshof: an das Bundesministerium der Justiz, die Generalbundesanwältin oder den Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof und die Rechtsanwaltskammer beim Bundesgerichtshof; 417 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 3. bei den übrigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gemäß Absatz 1 sowie bei Rechtsbeiständen, die Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer sind: an die Generalstaatsanwaltschaft und die Rechtsanwaltskammer; 4. bei nichtanwaltlichen und nichtpatentanwaltlichen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung an die gemäß §§ 120, 119 Abs. 2, § 60 Abs. 1 Satz 2 BRAO zuständige Generalstaatsanwaltschaft und die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 BRAO zuständige Rechtsanwaltskammer (§§ 74, 113, 115c und 120 BRAO); bei nichtanwaltlichen und nichtpatentanwaltlichen Geschäftsführerinnen und Geschäftsführern einer Patentanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung an die Generalstaatsanwaltschaft München (§§ 86, 104, 105 PAO) und die Patentanwaltskammer (§§ 53, 58, 70, 95, 97a PAO); 5. bei Patentanwältinnen und Patentanwälten - auch als Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer einer Patentanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung - an die Präsidentin oder den Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes, die Generalstaatsanwaltschaft München und die Patentanwaltskammer (§§ 53, 58, 70, 86, 95, 97a, 104, 105 PAO); Geschäftsführer einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung zusätzlich an die gemäß §§ 120, 119 Abs. 2, § 60 Abs. 1 Satz 2 BRAO zuständige Generalstaatsanwaltschaft und die gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 BRAO zuständige Rechtsanwaltskammer (§§ 74, 113, 115c, 120 BRAO); 6. bei den in Ziffern 3 und 5 genannten Angehörigen rechtsberatender Berufe, die Gesellschafterinnen oder Gesellschafter, Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, Prokuristinnen oder Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte zum gesamten Geschäftsbetrieb einer Rechtsanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung sind, zusätzlich an die für die Rechtsanwaltsgesellschaft zuständige Rechtsanwaltskammer, wenn die Mitteilung ein Berufsverbot betrifft; ist der Mitteilungsempfänger mit den nach Ziffer 3 zu unterrichtenden Stellen identisch, ist eine zusätzliche Mitteilung nicht erforderlich; 7. bei den in Ziffern 3 und 5 genannten Angehörigen rechtsberatender Berufe, die Gesellschafterinnen oder Gesellschafter, Geschäftsführerinnen oder Geschäftsführer, Prokuristinnen oder Prokuristen oder Handlungsbevollmächtigte zum gesamten Geschäftsbetrieb einer Patentanwaltsgesellschaft mit beschränkter Haftung sind, zusätzlich an die Präsidentin oder den Präsidenten des Deutschen Patent- und Markenamtes (§ 52g Abs. 1, § 52h Abs. 3 PAO) und die Patentanwaltskammer (§ 53 Abs. 1, § 97a PAO), wenn die Mitteilung ein Berufsverbot betrifft; sind die Mitteilungsempfänger mit den nach Ziffer 5 zu unterrichtenden Stellen identisch, ist eine zusätzliche Mitteilung nicht erforderlich; 8. bei registrierten Rechtsdienstleisterinnen und Rechtsdienstleistern, Rechtsbeiständen, die nicht Mitglieder einer Rechtsanwaltskammer sind, Prozessagentinnen und Prozessagenten: an die auf der Grundlage von § 19 RDG nach Landesrecht zuständige Stelle. Die Mitteilungen sind als "Vertrauliche Personalsache" zu kennzeichnen. 418 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 24 Strafsachen gegen Angehörige bestimmter Berufe des Wirtschaftslebens und Sachverständige § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 4 und 5, Abs. 2 EGGVG, §§ 36a Abs. 3 Nr. 2, 84a Abs. 2, 130 Abs. 1 WiPrO , § 10 Abs. 2 StBerG (1) In Strafsachen gegen - Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, - vereidigte Buchprüferinnen und vereidigte Buchprüfer, - Steuerberaterinnen und Steuerberater, - Steuerbevollmächtigte, - Vorstandsmitglieder, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, persönlich haftende Gesellschafterinnen und Gesellschafter oder Partnerinnen und Partner einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft, - Dispacheurinnen und Dispacheure, - Markscheiderinnen und Markscheider, - öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure, - Vorstandsmitglieder, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, geschäftsführende und gleichzeitig vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber eines zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmens und Personen, die für ein solches Unternehmen an der Börse handeln (Börsenhändler), - öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, öffentlich bestellte und vereidigte sowie allgemein beeidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher, ferner öffentlich bestellte und vereidigte sowie ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer sowie - Architektinnen und Architekten, Ingenieurinnen und Ingenieure, soweit diese in einer von einer Berufskammer geführten Liste eingetragen sind, sind, wenn der Tatvorwurf auf eine Verletzung von Pflichten schließen lässt, die bei der Ausübung des Berufs zu beachten sind, oder er in anderer Weise geeignet ist, Zweifel an der Eignung, Zuverlässigkeit oder Befähigung hervorzurufen, mitzuteilen 1. der Erlass und der Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls, 2. die Entscheidung, durch die ein vorläufiges Berufsverbot angeordnet oder ein solches aufgehoben worden ist, 3. die Erhebung der öffentlichen Klage, 419 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 4. der Ausgang des Verfahrens, wenn eine Mitteilung nach den Ziffern 1 bis 3 zu machen war. (2) In Privatklageverfahren, in Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten und in sonstigen Verfahren bei Verurteilung zu einer anderen Maßnahme als einer Strafe oder einer Maßnahme im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB unterbleibt die Mitteilung, wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalles sie erfordern. Sie ist insbesondere erforderlich, wenn die Tat bereits ihrer Art nach geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Eignung für die gerade ausgeübte berufliche Tätigkeit hervorzurufen. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht bei Straftaten, durch die der Tod eines Menschen verursacht worden ist, und bei gefährlicher Körperverletzung. (3) In Strafsachen gegen amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüferinnen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr gelten die Absätze 1 und 2 mit der Maßgabe, dass sich die Mitteilungspflicht auch auf die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis gem. § 111a StPO oder die Sicherstellung, Inverwahrnahme oder Beschlagnahme des Führerscheins gem. § 94 StPO erstreckt. Gleiches gilt für Prüfingenieurinnen und Prüfingenieure von amtlich anerkannten Überwachungsorganisationen, die mit der Durchführung von Untersuchungen betraut sind (Anl. VIII b StVZO). (4) Die Mitteilungen sind zu richten an 1. die zuständige Landesbehörde in Fällen, in denen eine rechtskräftige Entscheidung ein Berufsverbot anordnet oder den Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge hat, 2. die zuständige Berufskammer, wenn eine solche als Körperschaft des öffentlichen Rechts besteht, 3. die für die Bestellung zuständige Behörde oder Stelle (Kammer) in Strafsachen gegen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige, öffentlich bestellte und vereidigte sowie allgemein beeidigte Dolmetscherinnen und Dolmetscher, öffentlich bestellte und vereidigte sowie ermächtigte Übersetzerinnen und Übersetzer, 4. die für die Aufsicht über Dispacheurinnen und Dispacheure, Markscheiderinnen und Markscheider, öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure, die für die amtliche Anerkennung der Sachverständigen und Prüferinnen und Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr sowie die für die Zustimmung zur Betrauung von Prüfingenieurinnen und Prüfingenieuren jeweils zuständige Stelle, 5. die Geschäftsführung der Börse in Strafsachen gegen Vorstandsmitglieder, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, geschäftsführende und gleichzeitig vertretungsberechtigte Gesellschafterinnen und Gesellschafter, Geschäftsinhaberinnen und Geschäftsinhaber eines zur Teilnahme am Börsenhandel zugelassenen Unternehmens und Personen, die für ein solches Unternehmen an der Börse handeln (Börsenhändler), und an 6. die Generalstaatsanwältin oder den Generalstaatsanwalt, die oder der für die Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens zuständig ist (§§ 84, 130 Abs. 1 WiPrO, § 113 StBerG), in Strafsachen gegen Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und vereidigte Buchprüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Steuerbevollmächtigte, gegen Vorstandsmitglieder, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, persönlich haftende Gesellschafterinnen oder Gesellschafter oder Partnerinnen oder Partner einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft. 420 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 25 Strafsachen gegen Inhaberinnen und Inhaber, Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter von Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Zahlungs- und E-Geld-Instituten § 60a Abs. 1, Abs. 1a KWG, § 34 ZAG (1) In Strafsachen gegen Inhaberinnen und Inhaber oder Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter von Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Zahlungs- und E-Geld-Instituten sowie gegen Inhaberinnen und Inhaber bedeutender Beteiligungen an solchen Instituten oder deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter oder in den Fällen des § 60a Absatz 1 KWG auch deren persönlich haftende Gesellschafterinnen und Gesellschafter wegen Verletzung ihrer Berufspflichten oder anderer Straftaten bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung, sind der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Bankenaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn mitzuteilen 1. die Anklageschrift oder eine an ihre Stelle tretende Antragsschrift, in Strafsachen, die eine Straftat nach § 54 KWG oder § 31 ZAG zum Gegenstand haben, bereits die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, 2. der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls und 3. die das Verfahren abschließende Entscheidung mit Begründung, wenn eine Mitteilung nach den Ziffern 1 oder 2 zu machen war. Ist gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt worden, ist die Entscheidung unter Hinweis auf das eingelegte Rechtsmittel zu übermitteln. (2) In Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten werden die in Absatz 1 Satz 1 Ziff. 1 und 2 bestimmten Übermittlungen nur vorgenommen, wenn aus der Sicht der übermittelnden Stelle unverzüglich Entscheidungen oder andere Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geboten sind. 25a Strafsachen gegen Inhaberinnen und Inhaber, Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter von Wertpapierdienstleistungsunternehmen und sonstige an Wertpapierdienstleistungsgeschäften beteiligte Personen § 40a Abs. 1, 2 und 4 WpHG (1) In Strafsachen wegen Straftaten nach § 38 WpHG teilt die Staatsanwaltschaft die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, die Anklageschrift bzw. den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Wertpapieraufsicht Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt mit. Das Gericht teilt in diesen Verfahren der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht den Termin zur Hauptverhandlung mit. 421 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 (2) In Strafsachen gegen Inhaberinnen und Inhaber oder Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter von Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter oder persönlich haftende Gesellschafterinnen und Gesellschafter wegen Straftaten zum Nachteil von Kundinnen und Kunden bei oder im Zusammenhang mit dem Betrieb des Wertpapierdienstleistungsunternehmens, ferner in Strafsachen, die Straftaten nach § 38 WpHG zum Gegenstand haben, sind im Fall der Erhebung der öffentlichen Klage der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 1. die Anklageschrift oder eine an ihre Stelle tretende Antragsschrift, 2. der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls und 3. die das Verfahren abschließende Entscheidung mit Begründung zu übermitteln. Ist gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt worden, ist die Entscheidung unter Hinweis auf das eingelegte Rechtsmittel zu übermitteln. (3) In Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten werden die in Absatz 2 Nummer 1 und 2 bestimmten Übermittlungen nur vorgenommen, wenn aus der Sicht der übermittelnden Stelle unverzüglich Entscheidungen oder andere Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geboten sind. 25b Strafsachen gegen Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter von Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds und sonstige daran beteiligte Personen § 145b Abs. 1, Abs. 1a VAG (1) In Strafsachen gegen Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter von Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds sowie Inhaberinnen und Inhaber bedeutender Beteiligungen an Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds oder deren gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter oder persönlich haftende Gesellschafterinnen und Gesellschafter wegen Verletzung ihrer Berufspflichten oder anderer Straftaten bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung, ferner in Strafverfahren, die Straftaten nach den §§ 134, 137 bis 141, 143 und 145 VAG zum Gegenstand haben, sind - und zwar auch, wenn eine Landesbehörde die Aufsicht ausübt - der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Versicherungsaufsicht Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn mitzuteilen 1. in Strafsachen, die eine Straftat nach § 140 VAG zum Gegenstand haben, die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, 2. die Anklageschrift oder eine an ihre Stelle tretende Antragsschrift, 3. der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls und 4. die das Verfahren abschließende Entscheidung mit Begründung. Ist gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt worden, ist die Entscheidung unter Hinweis auf das eingelegte Rechtsmittel zu übermitteln. 422 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 (2) In Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten werden die in Absatz 1 Satz 1 Ziff. 2 und 3 bestimmten Übermittlungen nur vorgenommen, wenn aus der Sicht der übermittelnden Stelle unverzüglich Entscheidungen oder andere Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geboten sind. 25c Strafsachen gegen bedeutende Inhaberinnen und Inhaber, Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter von Verwaltungsgesellschaften, extern verwalteten Investmentgesellschaften und Verwahrstellen § 341 Abs. 1, Abs. 2 KAGB (1) In Strafsachen gegen bedeutend beteiligte Inhaberinnen und Inhaber, Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter oder Mitglieder der Verwaltungs- oder Aufsichtsorgane von Verwaltungsgesellschaften, extern verwalteten Investmentgesellschaften oder Verwahrstellen oder deren jeweilige gesetzliche Vertreterinnen und Vertreter oder persönlich haftende Gesellschafterinnen oder Gesellschafter wegen Verletzung ihrer Berufspflichten oder anderer Straftaten bei oder im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung sind der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Wertpapieraufsicht Marie-Curie-Straße 24-28 60439 Frankfurt am Main mitzuteilen 1. die Anklageschrift oder eine an ihre Stelle tretende Antragsschrift, in Strafsachen, die eine Straftat nach § 339 KAGB zum Gegenstand haben, bereits die Einleitung des Ermittlungsverfahrens, 2. der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, 3. die das Verfahren abschließende Entscheidung mit Begründung, wenn eine Mitteilung nach den Ziffern 1 oder 2 zu machen war. Ist gegen die Entscheidung ein Rechtsmittel eingelegt worden, ist die Entscheidung unter Hinweis auf das eingelegte Rechtsmittel zu übermitteln. (2) In Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten werden die in Absatz 1 Satz 1 Ziffern 1 und 2 bestimmten Übermittlungen nur vorgenommen, wenn aus der Sicht der übermittelnden Stelle unverzüglich Entscheidungen oder andere Maßnahmen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geboten sind. 26 Strafsachen gegen Angehörige der Heilberufe § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 4 und 5, Abs. 2 EGGVG (1) In Strafsachen gegen - Ärztinnen und Ärzte, - Zahnärztinnen und Zahnärzte, - Tierärztinnen und Tierärzte, 423 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 - Apothekerinnen und Apotheker, - Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychologische Psychotherapeuten, - Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten, - Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, - Hebammen und Entbindungspfleger - Altenpflegerinnen/Altenpfleger, - Diätassistentinnen/Diätassistenten, - Ergotherapeutinnen/Ergotherapeuten, - Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen/Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, - Gesundheits- und Krankenpflegerinnen/Gesundheits- und Krankenpfleger, - Logopädinnen/Logopäden, - Masseurinnen und medizinische Bademeisterinnen/Masseure und medizinische Bademeister, - Orthoptistinnen/Orthoptisten, - Physiotherapeutinnen/Physiotherapeuten, - Podologinnen/Podologen, - Rettungsassistentinnen/Rettungsassistenten, - Notfallsanitäterinnen/Notfallsanitäter, - Technische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin (Medizinischtechnische Assistentinnen/Assistenten für Funktionsdiagnostik; Medizinisch technische Laboratoriumsassistentinnen/Laboratoriumsassistenten; Medizinisch technische Radiologieassistentinnen/Radiologieassistenten; veterinärmedizinisch-technische Assistentinnen/Assistenten), - Pharmazeutisch-technische Assistentinnen/Assistenten sind, wenn der Tatvorwurf auf eine Verletzung von Pflichten schließen lässt, die bei der Ausübung des Berufes zu beachten sind, oder er in anderer Weise geeignet ist, Zweifel an der Eignung, Zuverlässigkeit oder Befähigung hervorzurufen, mitzuteilen 1. der Erlass und der Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls, 2. die Entscheidung, durch die ein vorläufiges Berufsverbot angeordnet oder ein solches aufgehoben worden ist, 424 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 3. die Erhebung der öffentlichen Klage, 4. der Ausgang des Verfahrens, wenn eine Mitteilung nach den Ziffern 1 bis 3 zu machen war. (2) In Privatklageverfahren, in Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten und in sonstigen Verfahren bei Verurteilung zu einer anderen Maßnahme als einer Strafe oder einer Maßnahme im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB unterbleibt die Mitteilung, wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalles sie erfordern. Sie ist insbesondere erforderlich, wenn die Tat bereits ihrer Art nach geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Eignung für die gerade ausgeübte berufliche Tätigkeit hervorzurufen. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht bei Straftaten, durch die der Tod eines Menschen verursacht worden ist, und bei gefährlicher Körperverletzung. (3) Die Mitteilungen sind zu richten an 1. die zuständige Behörde und 2. die zuständige Berufskammer, wenn eine solche als Körperschaft des öffentlichen Rechts besteht. Sie sind als „Vertrauliche Personalsache“ zu kennzeichnen. 27 Strafsachen gegen sonstige Angehörige von Lehrberufen und erzieherischen Berufen § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 EGGVG (1) In Strafsachen gegen 1. Honorarprofessorinnen und Honorarprofessoren, außerplanmäßige Professorinnen und außerplanmäßige Professoren, Gastprofessorinnen und Gastprofessoren, Privatdozentinnen und Privatdozenten, Gastdozentinnen und Gastdozenten, Lehrbeauftragte an Hochschulen, 2. Schulleiterinnen und Schulleiter, Lehrerinnen und Lehrer und andere Personen, die an Schulen mit pädagogischen Aufgaben betraut sind, 3. Leiterinnen und Leiter, Erzieherinnen und Erzieher und andere Personen, die in Heimen, Kindertagesstätten, Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen mit erzieherischen Aufgaben betraut sind, wenn sie entweder an Hochschulen oder Schulen in freier Trägerschaft oder einer privaten Einrichtung der in Ziffer 3 genannten Art oder - ohne in einem Arbeitnehmer- oder Beamtenverhältnis zu stehen - an öffentlichen Hochschulen oder Schulen oder an einer der in Ziffer 3 genannten öffentlichen Einrichtungen tätig sind, gilt Nummer 16 Abs. 1 bis 3 entsprechend. (2) Die Mitteilungen sind unter Nennung der Beschäftigungsstelle an die zuständige Aufsichtsbehörde zu richten und als "Vertrauliche Personalsache" zu kennzeichnen. 425 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 28 Strafsachen gegen Betreiberinnen und Betreiber von sowie Beschäftigte in Alten-, Behinderten- und Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Werkstätten für behinderte Menschen und Tagesförderstätten § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2 EGGVG (1) In Strafsachen gegen Betreiberinnen oder Betreiber, Vertretungsberechtigte juristischer Personen als Betreiber, Leiterinnen oder Leiter von sowie Pflegedienstleiterinnen oder Pflegedienstleiter und andere pflegerisch oder betreuerisch tätige Beschäftigte in Einrichtungen im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 2 HeimG oder der dieses Gesetz ersetzenden landesrechtlichen Vorschriften, Werkstätten für behinderte Menschen und Tagesförderstätten und ambulanten Pflegediensten nach SGB V und SGB XI sind, wenn der Tatvorwurf auf eine Verletzung von Pflichten schließen lässt, die bei der Ausübung der Tätigkeit zu beachten sind, oder er in anderer Weise geeignet ist, Zweifel an der Eignung, Zuverlässigkeit oder Befähigung hervorzurufen, mitzuteilen 1. der Erlass und der Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls, 2. die Erhebung der öffentlichen Klage, 3. der Ausgang des Verfahrens, wenn eine Mitteilung nach den Ziffern 1 oder 2 zu machen war. (2) In Privatklageverfahren, in Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten und in sonstigen Verfahren bei Verurteilung zu einer anderen Maßnahme als einer Strafe oder einer Maßnahme im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB unterbleibt die Mitteilung, wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalles sie erfordern. Sie ist insbesondere erforderlich, wenn die Tat bereits ihrer Art nach geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Eignung für die gerade ausgeübte berufliche Tätigkeit hervorzurufen. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht bei Straftaten, durch die der Tod eines Menschen verursacht worden ist, und bei gefährlicher Körperverletzung. (3) Die Mitteilungen sind an die für die jeweilige Einrichtung zuständige Aufsichtsbehörde und an die zuständige oberste Landesbehörde zu richten und als „Vertrauliche Personalsache“ zu kennzeichnen. 29 Sonstige Mitteilungen über Personen, die einer Dienst-, Staats-, Standesaufsicht oder berufsrechtlichen Aufsicht unterliegen § 17 Nr. 3 und 4 EGGVG, § 115 Abs. 4 BBG, § 49 Abs. 4 BeamtStG, §§ 46, 71 DRiG, § 89 Abs. 1 SG, § 45a Abs. 1 ZDG, § 64a Abs. 2 BNotO, § 36 Abs. 2 auch i.V.m § 207 Abs. 2 Satz 1, § 209 Abs. 1 Satz 3, § 59m Abs. 2 BRAO, § 4 Abs. 1 EuRAG, § 34 Abs. 2 auch i.V.m. § 154b Abs. 2, § 52m Abs. 2 PAO, § 18 Abs. 1 RDG, § 40a Abs. 5 WpHG, §§ 36a Abs. 3 Nr. 2, 84a Abs. 2, 130 Abs. 1 WiPrO, § 10 Abs. 2 StBerG, § 60a Abs. 2 KWG, § 34 Satz 2 ZAG, § 341 Abs. 3 KAGB, § 145b Abs. 2 VAG (1) Sonstige Tatsachen, die in einem Strafverfahren - gleichgültig, gegen wen es sich richtet bekannt werden, sind mitzuteilen, wenn ihre Kenntnis aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls für dienst-, disziplinar-, standes- oder berufsrechtliche Maßnahmen gegen eine der nachfolgend genannten Personen oder für aufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen deren Geschäftsbetrieb erforderlich ist: 426 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 1. Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter (Nummer 15) 2. Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Nummer 19) 3. Zivildienstleistende (Nummer 21) 4. Notarinnen und Notare sowie Angehörige der rechtsberatenden Berufe (Nummer 23) 5. Wirtschaftsprüferinnen und Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüferinnen und vereidigte Buchprüfer, Steuerberaterinnen und Steuerberater sowie Steuerbevollmächtigte (Nummer 24) 6. Inhaberinnen und Inhaber, Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter von Kredit-, Finanzdienstleistungs-, Zahlungs- und E-Geld-Instituten (Nummer 25) 7. Inhaberinnen und Inhaber, Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter von Wertpapierdienstleistungsunternehmen und sonstige an Wertpapierdienstleistungsgeschäften beteiligte Personen (Nummer 25a) 8. Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter von Versicherungsunternehmen oder Pensionsfonds und sonstige daran beteiligte Personen (Nummer 25b) 9. Inhaberinnen und Inhaber, Geschäftsleiterinnen und Geschäftsleiter von Verwaltungsgesellschaften, extern verwalteten Investmentgesellschaften und Verwahrstellen (Nummer 25c) 10. Angehörige der Heil- und Gesundheitsfachberufe (Nummer 26) 11. Betreiberinnen und Betreiber von sowie Beschäftigte in Alten-, Behinderten- und Pflegeheimen, ambulanten Pflegediensten und Werkstätten für behinderte Menschen und Tagesförderstätten (Nummer 28). Erforderlich ist die Kenntnis der Daten auch, wenn diese Anlass zur Prüfung bietet, ob Maßnahmen der genannten Art zu ergreifen sind. (2) Mitteilungen unterbleiben, soweit für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass schutzwürdige Interessen der betroffenen Person an dem Ausschluss der Übermittlung das öffentliche Interesse überwiegen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie gesichert die zu übermittelnden Erkenntnisse sind. (3) Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. (4) Die Mitteilungen sind an die Stellen zu richten, die in den in Absatz 1 genannten Bestimmungen aufgeführt sind, und als "Vertrauliche Personalsache" zu kennzeichnen. 427 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 3. Abschnitt Sonstige Mitteilungen wegen der persönlichen Verhältnisse der Betroffenen 30 Strafsachen gegen Inhaberinnen und Inhaber von Titeln, Orden und Ehrenzeichen § 4 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen (1) Ergibt sich aus einem Strafurteil, dass die oder der Verurteilte Inhaberin oder Inhaber von Titeln, Orden oder Ehrenzeichen ist, die nach dem 8. Mai 1945 verliehen worden sind, so sind rechtskräftige Verurteilungen mitzuteilen, in denen erkannt ist 1. auf eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr wegen eines Verbrechens, 2. auf eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat oder Gefährdung der äußeren Sicherheit strafbar ist, 3. auf Aberkennung der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden. (2) Die Mitteilungen sind zu richten 1. bei Titeln, Orden und Ehrenzeichen, die von einer Stelle innerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen verliehen worden sind, an die oder den Verleihungsberechtigten, 2. bei Titeln, Orden und Ehrenzeichen, die von einem ausländischen Staatsoberhaupt, einer ausländischen Regierung oder einer anderen Stelle außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen verliehen worden sind, an das Bundespräsidialamt. Die Mitteilung umfasst den Urteilstenor sowie den verliehenen Titel oder die verliehene Auszeichnung. 31 Mitteilungen an das Betreuungsgericht und an das Familiengericht § 22a FamFG, § 70 Satz 1 JGG (1) Werden in einem Strafverfahren - gleichgültig, gegen wen es sich richtet - Tatsachen bekannt, die Maßnahmen des Betreuungs- oder des Familiengerichts erfordern können, so sind diesen die Tatsachen mitzuteilen, soweit nicht für die übermittelnde Stelle erkennbar ist, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung das Schutzbedürfnis von Minderjährigen oder Betreuten oder das öffentliche Interesse an der Übermittlung überwiegen. (2) Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. 428 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 32 Mitteilungen an die Jugendgerichtshilfe in Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende §§ 38, 50, 70 Satz 1, §§ 72a, 107, 109 Abs. 1 JGG In Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende sind der Jugendgerichtshilfe mitzuteilen 1. die Einleitung des Verfahrens, 2. vorläufige Anordnungen über die Erziehung, 3. der Erlass und der Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls sowie die Unterbringung zur Beobachtung, 4. die Erhebung der öffentlichen Klage, 5. Ort und Zeit der Hauptverhandlung, 6. die Urteile, 7. der Ausgang des Verfahrens, 8. der Name und die Anschrift der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers, 9. die nachträglichen Entscheidungen, die sich auf Weisungen oder Auflagen beziehen oder eine Aussetzung der Vollstreckung einer Jugendstrafe oder des Restes einer Jugendstrafe zur Bewährung, eine Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe oder die Führungsaufsicht betreffen. 33 Mitteilungen an die Schule in Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende § 70 Satz 1, § 109 Abs. 1 JGG (1) In Strafsachen gegen Jugendliche und Heranwachsende sind Mitteilungen an die Schule nur in geeigneten Fällen zu machen. Es wird in der Regel genügen, die Schule von dem Ausgang des Verfahrens zu unterrichten. Die Einleitung des Verfahrens oder die Erhebung der öffentlichen Klage wird mitzuteilen sein, wenn aus Gründen der Schulordnung, insbesondere zur Wahrung eines geordneten Schulbetriebs oder zum Schutz anderer Schülerinnen oder Schüler, sofortige Maßnahmen geboten sein können. (2) Die Mitteilungen sind an die Leiterin oder den Leiter der Schule oder die Vertretung im Amt zu richten. (3) Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. 34 Mitteilungen an andere Prozessbeteiligte in Strafsachen gegen Jugendliche §§ 67, 43 Abs. 1 JGG, Artikel 104 Abs. 4 GG (1) Sind in Strafsachen gegen Jugendliche durch verfahrensrechtliche Bestimmungen Mitteilungen an die Beschuldigten vorgeschrieben, so sind diese auch zu richten an 1. die Erziehungsberechtigten, 429 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 2. die gesetzlichen Vertreterinnen und gesetzlichen Vertreter, 3. die Verfahrenspflegerin oder den Verfahrenspfleger. (2) Die in Absatz 1 bezeichneten Personen werden ferner benachrichtigt von 1. der Einleitung des Verfahrens 2. der Verhaftung, Verwahrung oder Unterbringung. Die Mitteilungen nach Satz 1 Ziff. 1 können bei Geringfügigkeit der Verfehlung unterbleiben. (3) Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. 35 Mitteilungen zum Schutz von Minderjährigen § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 5, § 17 Nr. 5 EGGVG (1) Werden in einem Strafverfahren – gleichgültig, gegen wen es sich richtet – Tatsachen bekannt, deren Kenntnis aus der Sicht der übermittelnden Stelle zur Abwehr einer erheblichen Gefährdung von Minderjährigen erforderlich ist, sind diese der zuständigen öffentlichen Stelle mitzuteilen. (2) Mitteilungen erhalten insbesondere 1. das Jugendamt und das Familiengericht, wenn gegen Minderjährige eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung (Dreizehnter Abschnitt des Besonderen Teils des StGB) oder nach den §§ 171, 225, 232 bis 233a StGB begangen oder versucht worden ist, 2. die zuständige Aufsichtsbehörde für betriebserlaubnispflichtige Kinder- oder Jugendeinrichtungen nach § 45 SGB VIII, wenn der Schutz von Minderjährigen deren Unterrichtung erfordert, 3. das Jugendamt und die für die Gewerbeaufsicht zuständige Stelle, wenn eine Verurteilung wegen Zuwiderhandlungen gegen §§ 27, 28 JuSchG ausgesprochen worden ist, 4. das Familiengericht, wenn familiengerichtliche Maßnahmen nach § 1666 BGB oder die Anordnung einer Vormundschaft (Pflegschaft) notwendig erscheinen, 5. die für die Gewerbeaufsicht zuständige Stelle, das Landesjugendamt sowie die sonst zuständigen Stellen, wenn der Schutz von Minderjährigen die Unterrichtung dieser Stellen erfordert (vgl. §§ 28, 29, 32 BBiG, §§ 22, 22a, 23 HwO, §§ 25, 27 JArbSchG), 6. das Jugendamt in sonstigen Fällen, wenn sein Tätigwerden zur Abwendung einer erheblichen Gefährdung von Minderjährigen erforderlich erscheint. (3) In Strafsachen gegen einen Elternteil wegen einer an seinem minderjährigen Kind begangenen rechtswidrigen Tat ist die Erhebung der öffentlichen Klage oder die Einstellung des Verfahrens wegen Schuldunfähigkeit dem Familiengericht und dem Jugendamt mitzuteilen. (4) In Strafsachen, die eine erhebliche Gefährdung von Minderjährigen erkennen lassen, sowie in Jugendschutzsachen (§ 26 Abs. 1 Satz 1 GVG) werden dem Jugendamt Ort und Zeit der Hauptverhandlung mitgeteilt. 430 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 (5) Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. 36 Mitteilungen über Inhaberinnen und Inhaber einer waffenrechtlichen oder sprengstoffrechtlichen Berechtigung sowie über sonstige nach dem WaffG oder SprengG berechtigte Personen § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 5, 7 Buchstabe b, Abs. 2, § 17 Nr. 3 EGGVG (1) In Strafsachen gegen 1. Inhaberinnen und Inhaber a) einer Erlaubnis, Bescheinigung oder Ausnahmebewilligung nach dem Waffengesetz, b) einer sprengstoffrechtlichen Erlaubnis nach § 7 oder § 27 SprengG oder eines Befähigungsscheins nach § 20 SprengG, 2. eine mit der Leitung eines Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle zur Waffenherstellung oder zum Waffenhandel beauftragte Person oder 3. eine mit der Leitung eines Betriebes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle zum Umgang oder Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beauftragte Person sind Mitteilungen über Verfahren zu machen, die zum Gegenstand haben a) eine vorsätzliche Straftat, b) eine gemeingefährliche fahrlässige Straftat, c) eine im Zustand der Trunkenheit oder unter dem Einfluss anderer berauschender Mittel begangene Straftat, wenn die Täterin oder der Täter bereits mindestens einmal wegen einer solchen Tat verurteilt worden ist, d) eine fahrlässige Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff, e) eine Straftat nach dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, dem Sprengstoffgesetz oder dem Bundesjagdgesetz. (2) In den Fällen des Absatz 1 sind mitzuteilen 1. der Erlass und der Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls, 2. die Erhebung der öffentlichen Klage, 3. der Ausgang des Verfahrens, wenn eine Mitteilung nach den Ziffern 1 oder 2 zu machen war, 4. die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO, wenn sie Feststellungen zu einer Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB enthält. 431 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 (3) Werden sonst in einem Strafverfahren - gleichgültig, gegen wen es sich richtet - Tatsachen bekannt, sind diese mitzuteilen, wenn ihre Kenntnis aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls für waffen- oder sprengstoffrechtliche Maßnahmen erforderlich ist. Dies gilt insbesondere in Strafsachen nach Absatz 1 gegen eine Person, die auf Grund eines Arbeitsverhältnisses eine Schusswaffe nach den Weisungen der Inhaberin oder des Inhabers eines Waffenscheins zu führen hat. Dabei ist zu berücksichtigen, wie gesichert die zu übermittelnden Erkenntnisse sind. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. (4) Die Mitteilungen sind an die für die Erteilung der Berechtigung zuständige Behörde zu richten: 1. im Falle des Absatz 1 Ziff. 1 Buchstabe a und Ziff. 2, soweit die Person, die die Erlaubnis innehat, ein Gewerbe oder eine wirtschaftliche Unternehmung nach § 21 WaffG betreibt: an die Behörde, in deren Bezirk sich die gewerbliche Hauptniederlassung befindet; fehlt eine gewerbliche Niederlassung, so richtet sich die örtliche Zuständigkeit nach Ziffer 5, 2. im Falle einer Ausnahmebewilligung nach § 42 Abs. 2 WaffG: an die Behörde, in deren Bezirk die Veranstaltung stattfinden soll, 3. im Falle einer Erlaubnis nach § 10 Abs. 5 oder § 27 Abs. 1 WaffG: an die Behörde, in deren Bezirk geschossen werden soll, 4. im Falle einer Bescheinigung nach § 55 Abs. 2 WaffG: an die sachlich und örtlich zuständige Behörde, 5. in den übrigen Fällen einer waffenrechtlichen Berechtigung: an die Behörde, in deren Bezirk die betroffene Person ihren gewöhnlichen, bei Fehlen eines solchen ihren jeweiligen Aufenthaltsort hat, 6. im Falle des Absatz 1 Ziff. 3 oder einer Erlaubnis nach § 7 SprengG: an die Behörde, in deren Bezirk sich die Hauptniederlassung befindet; bezieht sich die Erlaubnis nur auf eine Zweigniederlassung, so richtet sich die Zuständigkeit nach dem Ort dieser Niederlassung; fehlt eine Niederlassung, so richtet sich die Zuständigkeit nach § 36 Abs. 2 SprengG, 7. im Falle eines Befähigungsscheins nach § 20 SprengG: an die sachlich und örtlich zuständige Behörde, 8. im Falle einer Erlaubnis nach § 27 SprengG: an die Behörde, in deren Bezirk die betroffene Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte. 36a Sonstige Mitteilungen aus waffenrechtlichen oder sprengstoffrechtlichen Gründen § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe b, Abs. 2, § 17 Nr. 3 EGGVG (1) In Strafsachen wegen 1. unbefugten Erwerbs von Schusswaffen oder Munition, unbefugten Führens von Schusswaffen oder unbefugter Ausübung der tatsächlichen Gewalt über Schusswaffen oder über in Abschnitt 1 der Anlage 2 zum WaffG (Waffenliste) bezeichnete Gegenstände, 2. einer mit oder im Zusammenhang mit Schusswaffen, Munition oder in Abschnitt 1 der Anlage 2 zum WaffG (Waffenliste) bezeichneten Gegenständen begangenen Straftat, 432 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 3. unbefugten Umgangs oder Verkehrs mit explosionsgefährlichen Stoffen oder 4. einer mit oder im Zusammenhang mit solchen Stoffen begangenen Straftat sind mitzuteilen a) die Erhebung der öffentlichen Klage, b) der Ausgang des Verfahrens, wenn eine Mitteilung nach Buchstabe a zu machen war, c) die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO, wenn sie Feststellungen zu einer Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB enthält. (2) In den Fällen des Absatz 1 Ziff. 2 und 4 ordnen die Mitteilung Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. (3) Die Mitteilungen sind an die zuständige Behörde zu richten, in deren Bereich die Betroffenen eine Wohnung haben. 37 Strafsachen gegen Inhaberinnen und Inhaber von Jagdscheinen und gegen Personen, die einen Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines gestellt haben § 13 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 7 Buchstabe b, Abs. 2, § 17 Nr. 3 EGGVG (1) In Strafsachen gegen Inhaberinnen und Inhaber von Jagdscheinen und gegen Personen, die einen Antrag auf Erteilung eines Jagdscheines gestellt haben, sind Mitteilungen zu machen über Verfahren wegen 1. eines Verbrechens, 2. einer vorsätzlichen Straftat gegen das Leben, die Gesundheit oder die persönliche Freiheit, einer der in § 181b StGB genannten Straftaten, Land- oder Hausfriedensbruchs, Widerstandes gegen die Staatsgewalt, einer gemeingefährlichen Straftat, einer Straftat gegen das Eigentum oder das Vermögen oder einer Wilderei, 3. einer fahrlässigen Straftat im Zusammenhang mit dem Umgang mit Waffen, Munition oder Sprengstoff, 4. einer Straftat nach jagd-, tierschutz- oder naturschutzrechtlichen Vorschriften, dem Waffengesetz, dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen oder dem Sprengstoffgesetz. (2) Mitzuteilen sind 1. die Erhebung der öffentlichen Klage, 2. der Ausgang des Verfahrens, wenn eine Mitteilung nach Ziffer 1 zu machen war, 3. die Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO, wenn sie Feststellungen zu einer Schuldunfähigkeit nach § 20 StGB enthält. (3) In sonstigen Strafsachen gegen eine der in Absatz 1 bezeichneten Personen ist die rechtskräftige Entscheidung mitzuteilen, wenn 433 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 1. Führungsaufsicht angeordnet ist oder kraft Gesetzes eintritt, 2. eine Entziehung des Jagdscheins, eine Sperrfrist zur Erteilung des Jagdscheins oder ein Verbot der Jagdausübung angeordnet worden ist. (4) Die Mitteilungen sind an die für die Erteilung des Jagdscheins zuständige Behörde zu richten. (5) Die Pflicht zur Mitteilung nach Nummer 36 bleibt unberührt. 38 Mitteilungen über Inhaberinnen und Inhaber einer luftrechtlichen Erlaubnis oder Genehmigung sowie über sonstige nach dem Luftverkehrsgesetz berechtigte Personen § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 5, 7 Buchstabe b, Abs. 2, § 17 Nr. 3 EGGVG (1) In Strafsachen gegen 1. Inhaberinnen und Inhaber a) einer Erlaubnis für das Luftfahrtpersonal, die Ausbildung von Luftfahrerinnen und Luftfahrern, das Flugsicherungspersonal oder die Ausbildung von Flugsicherungspersonal oder b) einer Genehmigung für Luftfahrtunternehmen oder 2. eine für die Leitung eines Luftfahrtunternehmens oder einer Luftfahrerschule verantwortliche Person ist die rechtskräftige Verurteilung mitzuteilen, die ein Verbrechen zum Gegenstand hat oder in der wegen eines Vergehens nach §§ 142, 222, 315 bis 316, 323a StGB oder nach §§ 59, 60, 62 LuftVG auf Strafe erkannt worden ist. (2) In Strafsachen gegen eine in Absatz 1 bezeichnete Person ist ferner die rechtskräftige Verurteilung mitzuteilen, in der wegen eines Vergehens auf Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten erkannt worden ist. (3) Sonstige Tatsachen, die in einem Strafverfahren - gleichgültig, gegen wen es sich richtet bekannt werden, sind mitzuteilen, wenn ihre Kenntnis die Annahme rechtfertigt, dass jemand für eine Tätigkeit als Luftfahrt- oder Flugsicherungspersonal, für die Ausbildung von Luftfahrt- oder Flugsicherungspersonal oder für die Tätigkeit als Luftfahrtunternehmerin oder -unternehmer oder als eine für ein Luftfahrtunternehmen oder eine Luftfahrerschule verantwortliche Person ungeeignet ist. Dabei ist zu berücksichtigen, wie gesichert die zu übermittelnden Erkenntnisse sind. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. (4) Mitteilungen über Inhaberinnen oder Inhaber einer Erlaubnis für das Luftfahrtpersonal sind an das Luftfahrt-Bundesamt Postfach 30 54 38020 Braunschweig, sonstige Mitteilungen sind an die für die Erteilung der luftrechtlichen Erlaubnis oder Genehmigung zuständige Stelle zu richten. 434 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 39 Strafsachen gegen Inhaberinnen und Inhaber von Berechtigungen und gegen Gewerbetreibende § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 5, 7 Buchstabe b, Abs. 2 EGGVG (1) In Strafsachen gegen Inhaberinnen und Inhaber von Berechtigungen und gegen Gewerbetreibende sind rechtskräftige Entscheidungen mitzuteilen, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass Tatsachen, die den Gegenstand des Verfahrens betreffen und auf eine Verletzung von Pflichten schließen lassen, die bei der Ausübung des Berufs oder des Gewerbes zu beachten oder in anderer Weise geeignet sind, Zweifel an der Eignung, Zuverlässigkeit oder Befähigung hervorzurufen, den Widerruf, die Rücknahme oder die Einschränkung einer behördlichen Erlaubnis, Genehmigung oder Zulassung zur Ausübung eines Gewerbes oder eines Berufs, zum Führen einer Berufsbezeichnung, die Untersagung der gewerblichen Tätigkeit oder der Einstellung, Beschäftigung oder Beaufsichtigung von Kindern und Jugendlichen zur Folge haben können. (2) In Privatklageverfahren, in Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten und in sonstigen Verfahren bei Verurteilung zu einer anderen Maßnahme als einer Strafe oder einer Maßnahme im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB unterbleibt die Mitteilung, wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalles sie erfordern. Sie ist insbesondere erforderlich, wenn die Tat bereits ihrer Art nach geeignet ist, Zweifel an der Eignung, Zuverlässigkeit oder Befähigung für die gerade ausgeübte berufliche oder gewerbliche Tätigkeit hervorzurufen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht bei Straftaten, durch die der Tod eines Menschen verursacht worden ist, und bei gefährlicher Körperverletzung. (3) Eine Mitteilungspflicht besteht ferner, wenn in der Entscheidung 1. die Ausübung des Gewerbes untersagt oder 2. eine Untersagung der Ausübung des Gewerbes ausdrücklich abgelehnt worden ist. (4) Die Mitteilung - mit Ausnahme der in Absatz 3 Ziff. 1 - ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. (5) Die Mitteilungen sind an die Behörde zu richten, die die Berechtigung erteilt hat oder für die Untersagung der Berufs- oder Gewerbeausübung zuständig ist. 40 Strafsachen gegen mit Atomanlagen und Kernbrennstoffen oder sonstigen radioaktiven Stoffen verantwortlich befasste Personen § 13 Abs.1 Nr. 5, Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 7 Buchst. b, Abs. 2, § 17 Nr. 3 EGGVG (1) In Strafsachen gegen Personen, die bei der Errichtung, Leitung oder Beaufsichtigung des Betriebes von kerntechnischen Anlagen, dem Umgang mit Kernbrennstoffen oder sonstigen radioaktiven Stoffen oder der Beförderung oder sonstigen Verwendung solcher Stoffe verantwortlich tätig sind, sind mitzuteilen 1. die Einleitung des Verfahrens, 2. der Ausgang des Verfahrens, wenn Grund zu der Annahme besteht, dass eine atomrechtliche Genehmigung oder Zulassung, die ihnen oder demjenigen erteilt ist, der sie mit seiner Tätigkeit beauftragt hat, widerrufen, zurückgenommen oder eingeschränkt wird oder dass Maßnahmen der atomrechtlichen Aufsicht getroffen werden. 435 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 (2) In Privatklageverfahren, in Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten und in sonstigen Verfahren bei Verurteilung zu einer anderen Maßnahme als einer Strafe oder einer Maßnahme im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB unterbleibt die Mitteilung, wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalles sie erfordern. Sie ist insbesondere erforderlich, wenn die Tat bereits ihrer Art nach geeignet ist, Zweifel an der Zuverlässigkeit oder Eignung für die gerade ausgeübte Tätigkeit hervorzurufen. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht bei Straftaten, durch die der Tod eines Menschen verursacht worden ist, und bei gefährlicher Körperverletzung. (3) Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. (4) Die Mitteilungen sind an die Behörde zu richten, welche die Genehmigung oder Zulassung erteilt hat oder für die Aufsicht zuständig ist. Wird in der Entscheidung die Ausübung einer in Absatz 1 Satz 1 aufgeführten Tätigkeit untersagt, so ist der dort bezeichneten Behörde die rechtskräftige Entscheidung ohne Gründe mitzuteilen. 41 Strafsachen gegen Angehörige ausländischer Konsulate Artikel 42 Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (BGBl. 1969 II S. 1585), § 16 EGGVG (1) In Strafsachen gegen 1. Konsularbeamtinnen und -beamte ausländischer konsularischer Vertretungen, 2. Bedienstete des Verwaltungs- oder technischen Personals und Mitglieder des dienstlichen Hauspersonals ausländischer konsularischer Vertretungen sind mitzuteilen a) die Einleitung des Verfahrens, b) die Festnahme und der Vollzug eines Haft- oder Unterbringungsbefehls. (2) Wird die Person in Untersuchungshaft genommen oder einstweilig untergebracht, ordnet die Richterin oder der Richter, dem die festgenommene Person erstmals vorgeführt wird, die Mitteilung an. (3) Die Mitteilungen sind sofort telefonisch oder durch Telefax an 1. das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 10117 Berlin, Telefon: 030 2025-70, 2. die Staatskanzlei (Senatskanzlei) des Landes, in dem die konsularische Vertretung ihren Sitz hat, 3. die Leiterin oder den Leiter der konsularischen Vertretung, es sei denn, dass sie oder er von der Maßnahme selbst betroffen ist, und 4. das Auswärtige Amt/Ref. 703, 11013 Berlin, Telefon: 030 5000-3411, sofern die Leiterin oder der Leiter der konsularischen Vertretung von der Maßnahme betroffen ist, zu richten. 436 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 42 Mitteilungen über Ausländerinnen und Ausländer § 87 Abs. 2, 4, § 88 Abs. 2, 3 AufenthG, auch i.V.m. § 11 Abs. 1 FreizügG/EU, § 74, auch i.V.m. § 79 AufenthV (1) In Strafsachen gegen Ausländerinnen und Ausländer (§ 2 Abs. 1 AufenthG) sind unverzüglich mitzuteilen 1. die Einleitung des Verfahrens unter Angabe der gesetzlichen Vorschriften, 2. der Ausgang des Verfahrens, 3. der Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung, 4. der Widerruf der Zurückstellung der Strafvollstreckung. Die Mitteilung nach Ziffer 1 kann unterbleiben, wenn in den Akten dokumentiert ist, dass sie bereits durch die Polizei erfolgt ist. (2) Wird in einem Strafverfahren - gleichgültig, gegen wen es sich richtet 1. der Aufenthalt einer Ausländerin oder eines Ausländers, wenn weder ein erforderlicher Aufenthaltstitel erteilt noch die Abschiebung ausgesetzt ist, 2. der Verstoß gegen eine räumliche Beschränkung oder 3. ein sonstiger Ausweisungsgrund bekannt, so ist dies unverzüglich mitzuteilen. Satz 1 findet keine Anwendung auf Ausländerinnen und Ausländer, deren Rechtsstellung durch das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern geregelt ist. Bei diesen sind sonstige Tatsachen dann mitzuteilen, wenn die Voraussetzungen des § 5 Abs. 5 oder § 6 Abs. 1 FreizügG/EU vorliegen können. Die Mitteilung kann unterbleiben, wenn in den Akten dokumentiert ist, dass sie bereits durch andere Stellen erfolgt ist. (3) Bei den Mitteilungen sind, soweit bekannt, jeweils folgende Daten mit anzugeben: 1. Familiennamen, 2. Geburtsnamen, 3. Vornamen, 4. Tag und Ort mit Angabe des Staates der Geburt, 5. Staatsangehörigkeiten, 6. Anschrift. (4) Personenbezogene Daten, die von einer Ärztin, einem Arzt oder einer der in § 203 Abs. 1 Nr. 1, 2, 4 bis 6 und Abs. 3 StGB bezeichneten Personen in Strafverfahren zugänglich gemacht worden sind, dürfen übermittelt werden, 437 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 1. wenn die Ausländerin oder der Ausländer die öffentliche Gesundheit gefährdet und besondere Schutzmaßnahmen zum Ausschluss der Gefährdung nicht möglich sind oder von der Ausländerin oder dem Ausländer nicht eingehalten werden oder 2. soweit die Daten für die Feststellung erforderlich sind, ob die in § 55 Abs. 2 Nr. 4 AufenthG bezeichneten Voraussetzungen vorliegen. (5) Personenbezogene Daten, die nach § 30 AO dem Steuergeheimnis unterliegen, dürfen übermittelt werden, wenn gegen die Ausländerin oder den Ausländer wegen eines Verstoßes gegen eine Vorschrift des Steuer- einschließlich des Zoll- und des Monopolrechts oder des Außenwirtschaftsrechts oder gegen Einfuhr-, Ausfuhr-, Durchfuhr- oder Verbringungsverbote oder -beschränkungen ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren eingeleitet worden ist. (6) Die Mitteilungen sind an die nach jeweiligem Landesrecht örtlich zuständige Ausländerbehörde zu richten. (7) In den Fällen des Absatz 2 Ziff. 1 und 2 und sonstiger nach dem Aufenthaltsgesetz strafbarer Handlungen kann statt der Ausländerbehörde die zuständige Polizeibehörde unterrichtet werden, wenn eine der in § 71 Abs. 5 AufenthG bezeichneten Maßnahmen (Zurückschiebung, Festnahme, Durchsetzung der Verlassenspflicht, Durchführung der Abschiebung) in Betracht kommt. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (8) In den Fällen des Absatz 5 dürfen auch die mit der polizeilichen Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs betrauten Behörden unterrichtet werden, wenn ein Ausreiseverbot nach § 46 Abs. 2 AufenthG erlassen werden soll. (9) Mitteilungen nach Absatz 2 Satz 3 sowie den Absätzen 4, 5 und 8 ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. 43 Strafsachen gegen Gefangene und Untergebrachte § 479 Abs. 2 Nr. 1 und 2 StPO Wird gegen Untersuchungsgefangene, Strafgefangene, Sicherungsverwahrte oder in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt Untergebrachte ein weiteres Verfahren eingeleitet, sind der Leitung der Justizvollzugsanstalt, des psychiatrischen Krankenhauses oder der Entziehungsanstalt mitzuteilen 1. die Einleitung des Verfahrens, 2. die Erhebung der öffentlichen Klage, 3. der Ausgang des Verfahrens. 4. Abschnitt Mitteilungen wegen der Art des verletzten Strafgesetzes 44 Betriebsunfälle § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 5 und 8 Buchstabe a, Abs. 2, § 17 Nr. 3 EGGVG In Strafsachen, in denen Zuwiderhandlungen gegen Unfallverhütungsvorschriften bekannt werden, sind der für die Aufsicht zuständigen Stelle mitzuteilen 1. die Einleitung des Verfahrens, 438 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 2. die Erhebung der öffentlichen Klage, 3. der Ausgang des Verfahrens. 45 Fahrerlaubnissachen § 13 Abs. 1 Nr. 5, Abs. 2, § 17 Nr. 1, 3 EGGVG (1) In Strafsachen, in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis (§§ 69, 69a Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB) oder nur eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 StGB in Betracht kommt, sind der nach § 73 Abs. 1 bis 3 FeV zuständigen Verwaltungsbehörde mitzuteilen 1. die Beschlüsse nach § 111a StPO, 2. der Ausgang des Verfahrens, in den Fällen des § 69a Abs. 1 Satz 3, Abs. 5 und 6 StGB unter Angabe des Zeitpunktes, in dem die Sperre abläuft, 3. die rechtskräftigen Beschlüsse nach § 69a Abs. 7 StGB. (2) Sonstige Tatsachen, die in einem Strafverfahren - gleichgültig, gegen wen es sich richtet bekannt werden, sind der nach § 73 Abs. 1 bis 3 FeV zuständigen Verwaltungsbehörde mitzuteilen, wenn ihre Kenntnis für die Beurteilung erforderlich ist, ob die Inhaberin oder der Inhaber einer Fahrerlaubnis zum Führen von Fahrzeugen ungeeignet ist. Dabei ist zu berücksichtigen, wie gesichert die zu übermittelnden Erkenntnisse sind. Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. (3) Der für die Wohnung der oder des Beschuldigten zuständigen Polizeidienststelle sind die Beschlüsse nach § 111a StPO und, sofern sie die Ermittlungen nicht selbst geführt hat und daher schon nach Nummer 11 unterrichtet wird, die Entscheidungen nach §§ 44, 69 und 69a StGB mitzuteilen. (4) Ist die oder der Betroffene Inhaberin oder Inhaber einer Fahrerlaubnis, die von einer Dienststelle der Bundeswehr, der Bundes- oder Landespolizei erteilt worden ist, sind auch dieser Stelle die in den Absätzen 1 und 2 vorgesehenen Mitteilungen zu machen. (5) In der Mitteilung sind die Fahrerlaubnis, insbesondere durch Nennung der Listennummer bzw. der Nummer des Führerscheins, und die Person der oder des Betroffenen durch Nennung von Name, Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum und Wohnort näher zu bezeichnen. (6) In Strafsachen, in denen eine ausländische Fahrerlaubnis entzogen wird, die von einer Behörde eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilt worden ist, und deren Inhaberin oder Inhaber ihren oder seinen ordentlichen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland hat, sind mitzuteilen 1. die rechtskräftige Entscheidung, 2. der Zeitpunkt des Beginns und des Ablaufs der Sperrfrist. Der Mitteilung nach Satz 1 ist der Führerschein beizufügen (§ 56 Abs. 2 Satz 1 StVollstrO). Die Mitteilung ist an das 439 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 Kraftfahrt-Bundesamt 24932 Flensburg zu richten. 46 Straftaten gegen Vorschriften zum Schutz der Arbeitskraft und der Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b, Abs. 2 EGGVG (1) In Strafsachen wegen Straftaten gegen Vorschriften zum Schutz der Arbeitskraft und zum Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind mitzuteilen 1. die Erhebung der öffentlichen Klage, 2. der Ausgang des Verfahrens, wenn eine Mitteilung nach Ziffer 1 zu machen war. (2) Vorschriften zum Schutz der Arbeitskraft und der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind namentlich enthalten in 1. dem Arbeitsschutzgesetz, 2. dem Arbeitszeitgesetz, 3. dem Atomgesetz, 4. dem Bundesberggesetz, 5. dem Chemikaliengesetz, 6. dem Fahrpersonalgesetz, 7. dem Gentechnikgesetz, 8. dem Produktsicherheitsgesetz, 9. dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit, 10. dem Medizinproduktegesetz, 11. dem Gesetz über den Ladenschluss oder den Gesetzen über die Ladenöffnungszeiten, 12. dem Titel VII der Gewerbeordnung, 13. dem Heimarbeitsgesetz, 14. dem Jugendarbeitsschutzgesetz, 15. dem Mutterschutzgesetz, 16. dem Seearbeitsgesetz, 17. dem Sprengstoffgesetz. 440 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 Arbeitsschutzrechtliche Vorschriften finden sich auch in Rechtsverordnungen, namentlich der Baustellenverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung, der Biostoffverordnung, der Strahlenschutzverordnung, der Röntgenverordnung und der Gefahrstoffverordnung. (3) Die Mitteilungen sind an die jeweils zuständige Aufsichtsbehörde zu richten. 47 Straftaten nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz § 6 SchwarzArbG, § 405 Abs. 6 SGB III, § 18 Abs. 3 und 4 AÜG (1) In Strafsachen, die Straftaten nach den §§ 10 und 11 SchwarzArbG und §§ 15 und 15a AÜG zum Gegenstand haben, sind zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten mitzuteilen 1. die Einleitung des Verfahrens unter Angabe der Personendaten der oder des Beschuldigten, des Straftatbestandes, der Tatzeit und des Tatortes, 2. die das Verfahren abschließende Entscheidung; ist mit der Entscheidung ein Rechtsmittel verworfen worden oder wird darin auf die angefochtene Entscheidung Bezug genommen, ist auch diese zu übermitteln. (2) Mitzuteilen sind ferner Erkenntnisse, die aus der Sicht der übermittelnden Stelle zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 404 Abs. 1 oder 2 Nr. 1, 3, 5 bis 9 und 11 bis 13 SGB III und § 16 Abs. 1 Nr. 1 bis 2 AÜG erforderlich sind. Eine Mitteilung unterbleibt in diesen Fällen, wenn erkennbar ist, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen oder anderer Verfahrensbeteiligter an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie gesichert die zu übermittelnden Erkenntnisse sind. (3) Die Mitteilungen sind an die örtlich zuständige Behörde der Zollverwaltung und an die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit zu richten. 48 Mitteilungen zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung § 6 Abs. 1 Satz 2, § 13 Abs. 3 i.V.m. § 1 Abs. 2 und § 8 SchwarzArbG (1) Erkenntnisse, die aus der Sicht der übermittelnden Stelle zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 8 SchwarzArbG erforderlich sind, sind mitzuteilen. Eine Mitteilung unterbleibt, wenn erkennbar ist, dass schutzwürdige Interessen der oder des Betroffenen oder anderer Verfahrensbeteiligter an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegen. Dabei ist zu berücksichtigen, wie gesichert die zu übermittelnden Erkenntnisse sind. (2) Die Mitteilungen in den Fällen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a bis c und § 8 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG, soweit ein Zusammenhang mit der Ordnungswidrigkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a bis c SchwarzArbG besteht, sind an die örtlich zuständige Behörde der Zollverwaltung und den zuständigen Leistungsträger für seinen Geschäftsbereich, in den Fällen des § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d und e und § 8 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG, soweit ein Zusammenhang mit der Ordnungswidrigkeit nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe d und e SchwarzArbG besteht, an die nach Landesrecht für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem SchwarzArbG zuständigen Behörden zu richten. In den Fällen des § 8 Abs. 2 SchwarzArbG sind sie an die Behörden der Zollverwaltung zu richten. (3) Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. 441 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 49 Strafsachen wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz oder das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen § 45b AWG (1) In Strafsachen wegen Verstoßes gegen das Außenwirtschaftsgesetz oder das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen sind mitzuteilen 1. die Einleitung des Verfahrens, 2. die Erhebung der öffentlichen Klage, 3. der Ausgang des Verfahrens, wenn eine Mitteilung nach den Ziffern 1 oder 2 zu machen war. Dies gilt nicht bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz, die unter dem Blickwinkel der Ausfuhrkontrolle und der Außenpolitik offensichtlich unbedeutend sind, und bei Verstößen gegen das Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen, die sich nicht auf Ausfuhren, Durchfuhren oder Auslandsgeschäfte beziehen. (2) Die Mitteilungen sind über die Landesjustizverwaltung an das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz 10117 Berlin zu richten. (3) Ist die mitteilungspflichtige Stelle der Ansicht, dass wegen der besonderen Umstände des Einzelfalles der Untersuchungszweck des Strafverfahrens gefährdet werden kann, wenn der Empfänger der Mitteilung die darin enthaltenen personenbezogenen Daten an andere öffentliche Stellen als Oberste Bundesbehörden weiterübermittelt, sind diese Umstände bei der Mitteilung aufzuführen. (4) Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. 50 Betäubungsmittelsachen § 27 Abs. 3 und 4 BtMG (1) In Strafsachen nach dem Betäubungsmittelgesetz sind mitzuteilen: 1. der für die Überwachung nach § 19 Abs. 1 Satz 3 BtMG zuständigen Landesbehörde die rechtskräftige Entscheidung mit Begründung, wenn a) auf eine Strafe oder eine Maßregel der Besserung und Sicherung erkannt oder der bzw. die Angeklagte wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen worden ist und b) die Entscheidung Informationen zum Betäubungsmittelverkehr bei Ärztinnen und Ärzten, Zahnärztinnen und Zahnärzten, Tierärztinnen und Tierärzten oder in Apotheken, tierärztlichen Hausapotheken, Krankenhäusern und Tierkliniken enthält, 442 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 2. dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3 53175 Bonn in Verfahren gegen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, a) die Anklageschrift oder eine an ihre Stelle tretende Antragsschrift, b) der Antrag auf Erlass eines Strafbefehls und c) die das Verfahren abschließende Entscheidung mit Begründung; ist mit dieser Entscheidung ein Rechtsmittel verworfen worden oder wird darin auf die angefochtene Entscheidung Bezug genommen, ist auch diese zu übermitteln. (2) In gegen Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker gerichteten sonstigen Strafsachen ist der für die Überwachung nach § 19 Abs. 1 Satz 3 BtMG zuständigen Landesbehörde die abschließende Entscheidung mit Begründung mitzuteilen, wenn 1. ein Zusammenhang der Straftat mit dem Betäubungsmittelverkehr im Sinne von Absatz 1 Ziff. 1 Buchstabe b besteht und 2. die Kenntnis der Entscheidung aus der Sicht der übermittelnden Stelle für dessen Überwachung erforderlich ist. Absatz 1 Ziff. 2 Buchstabe c zweiter Halbsatz gilt entsprechend. 51 Straftaten gegen Vorschriften zum Schutz der Umwelt § 13 Abs. 2, § 14 Abs. 1 Nr. 9, Abs. 2, § 17 Nr. 3 EGGVG (1) In Strafsachen wegen Straftaten gegen Vorschriften zum Schutz der Umwelt sind mitzuteilen 1. die Einleitung des Verfahrens, 2. der Ausgang des Verfahrens, wenn dies zur Abwehr erheblicher Nachteile für Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft erforderlich ist. (2) In Verfahren wegen fahrlässig begangener Straftaten und in sonstigen Verfahren bei Verurteilung zu einer anderen Maßnahme als einer Strafe oder einer Maßnahme im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB unterbleibt die Mitteilung, wenn nicht besondere Umstände des Einzelfalles sie erfordern. (3) Vorschriften zum Schutz der Umwelt im Sinne des Absatzes 1 sind namentlich Bestimmungen aus folgenden Sachgebieten 1. Abfall- und Abwasserentsorgung, 2. Gewässerschutz, 443 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 3. Bodenschutz, 4. Lärmbekämpfung, 5. Luftreinhaltung, 6. Naturschutz und Landschaftspflege, 7. Pflanzenschutz, 8. Schutz der Wasserversorgung, 9. Strahlenschutz, 10. Tierschutz und Tierseuchenschutz, 11. Gentechnik, 12. Chemikaliensicherheit. (4) Die Mitteilung nach Absatz 1 Ziff. 1 und Absatz 2 ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. (5) Die Mitteilungen sind an die zuständige Behörde und, bei Verstößen gegen Bestimmungen zur Verhütung von Meeresverschmutzungen auch an das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie Postfach 301220 20305 Hamburg zu richten. 52 Verdachtsfälle nach dem Geldwäschegesetz § 11 Abs. 8 GwG (1) In Strafsachen, zu denen eine Meldung nach § 11 Abs. 1 oder § 14 des Geldwäschegesetzes erstattet wurde, und in sonstigen Strafverfahren wegen einer Tat nach § 261 des Strafgesetzbuches oder in denen wegen des Verdachts von Handlungen im Sinne des § 1 Abs. 2 Geldwäschegesetz ermittelt wurde, sind mitzuteilen 1. die Erhebung der öffentlichen Klage, 2. der Ausgang des Verfahrens. (2) Die Mitteilungen sind an das Bundeskriminalamt - Zentralstelle für Verdachtsmeldungen 65173 Wiesbaden zu richten. 444 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 53 Mitteilungen wegen Verstoßes gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag § 17 Nr. 5 EGGVG (1) Werden in einem Strafverfahren – gleichgültig gegen wen es sich richtet – Angebote in Telemedien bekannt, bei denen Anhaltspunkte bestehen, dass sie unzulässig im Sinne des § 4 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag sind, ist den Landesmedienanstalten die Internetadresse mitzuteilen, unter der das Angebot zu finden ist, soweit nicht eine entsprechende Mitteilung durch eine andere Stelle, z. B. die Polizei, erfolgt ist oder das Angebot vom Anbieter nicht nur vorübergehend gelöscht wurde. Eine Unterrichtung unterbleibt, solange Zwecke des Strafverfahrens entgegenstehen. (2) Die Mitteilung ist an die Landesmedienanstalt des Bundeslandes zu richten, in dem sich die mitteilende Stelle befindet. (3) Die Mitteilung ordnen Richterinnen oder Richter, Staatsanwältinnen oder Staatsanwälte an. II. Dieser Runderlass tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Nr. 42. Anwendung der Ausnahme vom sog. „Vier-Augen-Prinzip“ für Auslagen in Rechtssachen gemäß Nr. 14 der Anlage 3 zu Nr. 5.2 VV zu § 79 Landeshaushaltsordnung (LHO) AV d. JM vom 4. Dezember 2015 (5122 - I. 230 EPOS allgemein) - JMBl. NRW S. 445 I. Die Anwendung der Ausnahme vom sog. „Vier-Augen-Prinzip“ für Auslagen in Rechtssachen gemäß Nr. 14 der Anlage 3 zu Nr. 5.2 VV zu § 79 Landeshaushaltsordnung (LHO) - AV des JM vom 2. April 2015 (5122 - I. 230 EPOS allgemein) - JMBl. NRW S. 153 -, wird wie folgt geändert: 1. 1/Anwendungsbereich Nach „6315*“ wird „und für das Sachkonto 7409020010 (Aufwendungen sonstige ehren- und nebenamtliche Tätige - AIR)“ eingefügt. II. Diese AV tritt mit dem Tag Ihrer Verkündung in Kraft. 445 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 Bekanntmachungen Nr. 28. Hauptpersonalrat der Staatsanwälte bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Bekanntmachung d. JM vom 7. Dezember 2015 (2706 – Z. 3) – JMBl. NRW S. 446 – Frau Staatsanwältin Simone Lersch ist mit Ablauf des 31.03.2015 aus dem Hauptpersonalrat der Staatsanwälte ausgeschieden. Als Nachfolger ist Herr Staatsanwalt Dr. Christoph Nießen, Staatsanwaltschaft Köln, in den Hauptpersonalrat der Staatsanwälte als ordentliches Hauptpersonalratsmitglied nachgerückt. Personalnachrichten Justizministerium Ernannt: z. Ministerialrat (BesGr. B 3): Ministerialrat (BesGr. B 2) Norbert Pott; z. Regierungsdirektorin: Oberregierungsrätin Sigrid Hellweg. OLG-Bezirk Düsseldorf Gerichte Ernannt: z. Richterin am LG: Richterin Dr. Stefanie Bach in Wuppertal; z. Richter/in am AG: Richter/in Eva Sievers in Krefeld u. Philipp Steinbring in Remscheid. Versetzt: Richter am AG Markus Schlosser aus Solingen als Richter am LG in Wuppertal. Ruhestand: Vorsitzender Richter am OLG Werner Borzutzki-Pasing in Düsseldorf, Justizamtsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ.) Karl-Heinz König in Krefeld u. Justizhauptsekretärin Sigrid Heiligenpahl in Duisburg-Hamborn. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Dr. Johanna Kroh u. Michael Neugart. 446 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 Übernommen: Richterin Sarah Stiefeling aus Siegen. Staatsanwaltschaft Ernannt: z. Leitenden Oberstaatsanwalt: Oberstaatsanwalt a. d. ständ. Vertr. e. LOStA Uwe Neumann aus Düsseldorf b. d. GStA. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessorin Stefanie Rabert. OLG-Bezirk Hamm Gerichte Ernannt: z. Justizoberamtsrätin/-amtsrat: Justizamtsrätin/-amtsrat Stefan Weber in Olpe u. Heike Anders in Recklinghausen; z. Justizamtfrau: Justizoberinspektorin Beate Streitwolf in Meinerzhagen, Simone Bergfort u. Kristina Sundt in Recklinghausen; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Sandra Schulte in Arnsberg; z. Justizoberinspektor/in: Justizinspektor/in Philipp Rademacher u. Hildegard Steger in Hamm; z. Justizamtsinspektorin mit (BesGr. A 9 m. AZ.): Justizamtsinspektorin Sigrid Schadt in Halle, Doris Götte in Lüdinghausen u. Sigrid Kisse in Warendorf; z. Justizamtsinspektor/in: Justizhauptsekretär/in Markus Frank Rachny in Gelsenkirchen-Buer, Annette Graf u. Martina Grote in Hamm; z. Justizhauptsekretärin: Justizobersekretärin Birgit Honigmann u. Karin Käthler in Arnsberg u. Tina Assimakopoulou in Menden, z. Justizobersekretär/in: Justizsekretärin Sabrina Stypers in Dortmund, Özlem Can u. Anita Hucks in Essen, Sandra Bolen u. Sarah Reinecke in Hagen; z. Ersten Justizhauptwachtmeister (BesGr. A 6): Justizhauptwachtmeister Herbert Merschmeyer in Ibbenbüren; z. Ersten Justizhauptwachtmeister/in (BesGr. A 5): Justizhauptwachtmeister/in Michael Wegener in Höxter, Helena Lange in Minden, Kerstin Hahn, Stefan Huckschlag u. Burkhard Voß in Münster. Ruhestand: Präsident des LG Dr. Günter Schwieren in Bielefeld, Justizoberamtsrat Wolfgang Schubert in Ibbenbüren, Justizamtsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ.) Wilfried Pläsken in Iserlohn. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Dominique Tank u. Dennis Tebrügge. 447 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 Staatsanwaltschaften Ernannt: z. Staatsanwältin/-anwalt: Staatsanwältin/-anwalt (Richter/in auf Probe) Dr. Karsten Hake in Bochum u. Katharina Kucner in Hagen. Ruhestand: Oberamtsanwalt (BesGr. A13) Herbert Streicher in Dortmund, Justizhauptsekretärin Angelika Harder in Detmold. Richterinnen/Richter auf Probe Ernannt: Assessor/in Melanie Nillies, Rabea Noll, Gerriet Ohls u. Melanie Schmidt. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Volkan Atik in Lüdenscheid, Dr. Michael Betzinger, LL.M. (Taxation) (bisher RAK Frankfurt) in Iserlohn, Felix Brauksiepe in Essen, Michael Brüst in Dortmund, Christina Christodoulou in Bielefeld, Laura Deinken in Dülmen, Oliver Dési in Dortmund, Teresa Dodt in Menden, Martin Eichholz (bisher RAK Braunschweig) in Münster, Ulrich Fabian in Münster, Magdalena Gajczyk in Minden, Kevin Genter in Dortmund, Florian Glasenapp in Rietberg, Stephan Glaubauf in Gütersloh, Jennifer Hagemann in Iserlohn, Nina Haisch in Essen, Dr. Moritz Handrup (bisher RAK Düsseldorf) in Dortmund, Hans-Peter Ihme in Münster, Anna Katharina Jansen in Essen, Lars Kiehm in Ahaus, Florian Knop in Essen, Philipp Koch in Hamm, Colja Krause in Hamm, Lena Kreggenfeld in Hamm, Patrick Libuda (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Annegret Lütje in Münster, Heiko Müller in Arnsberg, Katharina Niemand in Arnsberg, Steffen Reifenrath in Siegen, Dr. Robin Ricken in Dortmund, David Riechmann in Hattingen, Sebastian Rösner in Gevelsberg, Philipp Sauset in Münster, Friederike Slabbers in Essen, Claudius Speer in Bielefeld, Heinz-Jürgen Schade in Bielefeld. Markus Schlagheck in Essen, Bernhard Schlüter in Bielefeld, Sebastian Sternberger in Essen, Florian Steiner in Bielefeld, Anna Tellen in Essen, Jens-Peter Thiemann in Rheine, Dr. Zsuzsanna Végh in Hagen, Christian Vogedes in Bielefeld, Erol Yildirim in Bielefeld, Himat Yousuf in Siegen, Jörg Zink in Ibbenbüren. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwälte u. Rechtsanwältin Gregor Jentsch in Bochum, Dr. Markus Soestwöhner in Herne, Markus Appel in Selm, Detlef Demtröder und Dr. Hendrik Zeiß in Dortmund, Christoph Wink in Schwelm, Holm Feyerabend in Hagen, Hansjörg Spickenbom in Lüdenscheid und Anne-Chris Struckmeier in Paderborn. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Dr. Hubert Brinkschulte in Kamen und Rolf Dieter Austermann in Dortmund. 448 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 Löschungen als Rechtsanwalt: Alexej Martin in Bielefeld, Johannes Höfer in Hamm, Bernd Ligges in Dortmund, Kai Oliver Zaki in Rheda-Wiedenbrück, Yagmur Arslan in Siegen, Udo Lichtenberg in Kamen, Heiko Wischer in Meschede, Sebastian Jäger in Bochum, Anne Fitzner in Lübbecke. Abgabe in andere Kammerbezirke: Nicolai Christ in Gütersloh, Marc Koeppen in Bielefeld, Dr. Sabine List, LL.M. in Essen. OLG-Bezirk Köln Gerichte Ernannt: z. Richter/in am LG: Richter/in Dr. Monika Gabel u. Dr. Michael Waschkau in Köln; z. Richter am AG: Richter Dr. Marcel Wiedmann in Köln u. Martin Wunderlich in Aachen; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Sarah Büschgens in Bergheim. Ausgeschieden: Richter Dr. Florian Schöfer aus Bonn auf eigenen Wunsch. Ruhestand: Direktorin des AG Ursula Verfuß-Eschweiler in Aachen, Direktor des AG Dr. Udo Bergfelder in Kerpen; Richter am AG Joachim Unger in Kerpen, Justizoberamtsrätin (BesGr. A 13 m. AZ) Beate Herff in Siegburg, Sozialamtfrau Ursula Toman u. Sozialoberinspektor Wolfgang FillaLöbach in Bonn. Staatsanwaltschaften: Ernannt: z. Justizamtmann: Justizoberinspektor Klaus-Gerd Herhaus in Köln; z. Justizoberinspektorin: Justizinspektorin Kirsten Isabel Karger u. Mara Müller in Aachen, Jennifer Claudia Scherer in Bonn, Dominique Wöhler in Köln. Versetzt: Staatsanwalt Axel Körtgen von Aachen nach Köln, Staatsanwalt Michael Wehrstedt von Köln nach Aachen. Richterinnen/Richter auf Probe: Ernannt: Assessor/in Jonathan Kirchner u. Jana Thevis. 449 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 LAG-Bezirk Düsseldorf Ernannt: z. Richterin am ArbG: Richterin Dr. Annette Aßmuth in Düsseldorf. LAG-Bezirk Köln Versetzt: Richter am ArbG Joachim Lennarz von Aachen nach Köln. Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen Ernannt: z. Professor (BesGr. W 2): Richter am AG Dr. Markus Lamberz. Justizvollzug Ernannt: z. Leitenden Regierungsdirektorin (BesGr. A 16 m. AZ.): Leitende Regierungsdirektorin Angela Wotzlaw in Köln; z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Dieter Strobel in Bielefeld-Senne; z. Regierungsrat: Regierungsoberamtsrat Heinz-Herbert Droste in Herford, Klaus Geismann in Hövelhof u. Udo Gansweidt in Köln; z. Sozialamtfrau: Sozialoberinspektorin Desiree Lohaus in Gelsenkirchen; z. Regierungsoberinspektor: Regierungsinspektor Sascha Plessers in Werl; z. Justizvollzugsamtsinspektorin (BesGr. A 9 m. AZ.): Justizvollzugsamtsinspektorin Ingrid Flöper in Attendorn u. John-Pierre Sieling-Lohmann in Essen; z. Betriebsinspektor (BesGr. A 9 m. AZ.): Betriebsinspektor Klaus Säcker in Werl; z. Justizvollzugsamtsinspektorin: Justizvollzugshauptsekretär/in Frank Krause in Bochum, Karin Ludewig in Detmold, Michael Waasem in Euskirchen u. Martin Dzillum in Schwerte; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Christian Kunz in Bochum, Andrea Schwarzer in Euskirchen, Stephan Dohr u. Dominik Gaillard in Heinsberg, Tobias Lindemann in Schwerte, Yvonne Gerard, Stephan König, Sebastian Löcken, Dirk Manzke, Stefan Panoch, Benedikt Schumacher u Melanie Wilms in Werl. Ruhestand: Sozialoberamtsrätin Regine Körner in Bochum, Regierungsamtsrat Wolfgang Geis in Geldern, Regierungsamtsinspektor Heinrich Drzosga in Detmold, Justizvollzugsamtsinspektor (Bes. A9 m. AZ.) Helmut Hotopp in Heinsberg, Justizvollzugsamtsinspektor Egon Möndjen in Bochum u. Heinz Bussieweke in Gelsenkirchen. 450 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Oberstaatsanwältin o. Oberstaatsanwalt - als d. ständ. Vertr. e. LOStA/in (R 2 m. AZ.) b. d. StA in Düsseldorf 1 Richterin o. Richter am OVG nebst einer weiteren Stelle f. e Richterin o. Richter am OVG f. e. an eine Behörde oder ein Gericht außerhalb der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes NRW abgeordnete/n Richter/in 1 o. mehrere Richterin o. Richter am AG in Gelsenkirchen 1 o. mehrere Richterin o. Richter am LG in Essen 1 Richterin o. Richter am AG in Bielefeld 1 Richterin o. Richter am SG in Aachen 1 Richterin o. Richter am AG in Beckum 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Siegen - für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm - 1 Staatsanwältin o. Staatsanwalt in Bielefeld - für die Ernennung im Eingangsamt von Richterinnen/Richtern auf Probe aus dem Bezirk der GStA Hamm - 1 Oberamtsanwältin o. Oberamtsanwalt (A 13) b. d. StA Arnsberg 1 Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/in o. Sachbearbeiter/in b. d. StA Bielefeld 451 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 1 o. mehrere Justizamtfrau o. Justizamtmann - Rechtspfleger/-in oder Sachbearbeiter/in - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln - die Besetzung der Planstelle soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen - 1 Regierungsamtsfrau o. Regierungsamtmann b. d. JVA in Detmold 1 o. mehrere Justizoberinspektorin o. Justizoberinspektor - Rechtspfleger/-in oder Sachbearbeiter/-in - b. e. StA im GStA-Bezirk Köln. - die Besetzung der Planstellen soll ausschließlich im Wege der Beförderung erfolgen - je 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9 mit AZ) b. d. AG Düsseldorf sowie in den LG-Bezirken Düsseldorf, Duisburg und Wuppertal je 1 o. mehrere Obergerichtsvollzieherin o. Obergerichtsvollzieher (A 9) b. d. AG Düsseldorf sowie in den LG-Bezirken Düsseldorf, Duisburg, Krefeld und Wuppertal 1 o. mehrere Justizvollzugsamtsinspektorin o. Justizvollzugsamtsinspektor (A 9) b. d. JVA Siegburg 1 o. mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär (A8) b. d. JVA Siegburg mehrere Justizvollzugshauptsekretärin o. Justizvollzugshauptsekretär b. d. JVA Werl 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (BesGr. A 6) - Leiter/in der Justizwachtmeisterei - b. d. AG Ratingen je 1 Notarin o. Notar in Engelskirchen, Goch, Hilden und Solingen-Ohligs. Bewerbungen um die vorstehenden Ausschreibungen sind bis zum 15. Januar 2016 einzureichen. Das Datum des voraussichtlichen Amtsantritts im Sinne des § 6b Abs. 4 Satz 2 BNotO i.V.m. § 2 Abs. 3 Satz 4 AVNot NRW ist bei der Notarstelle in Goch der 1. Mai 2016, bei der Notarstelle in Solingen-Ohligs der 1. Juni 2016, bei der Notarstelle in Engelskirchen der 1. Juli 2016 und bei der Notarstelle in Hilden der 1. August 2016. Bewerbungen sind gemäß § 11 AVNot NRW an die Präsidentin oder den Präsidenten des Oberlandesgerichts zu richten, zu deren oder dessen Bezirk der in Aussicht genommene Amtssitz gehört. Leiterin oder Leiter der Justizvollzugsanstalt Willich I Bei der Justizvollzugsanstalt Willich I ist demnächst der Dienstposten für die Leiterin oder den Leiter zu besetzen. Die Funktion ist derzeit in der Bandbreite den Besoldungsgruppen A 15 bis A 16 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei dem Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen erbeten werden. Lehrkraft bei der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen Die Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen - Josef-Neuberger-Haus - sucht einen Beamten/eine Beamtin des gehobenen Vollzugs- und Verwaltungsdienstes, der/die bereit ist, im Abordnungsverhältnis für mehrere Jahre als Lehrkraft an der Justizvollzugsschule NordrheinWestfalen zu lehren. Die Lehrtätigkeit ist auf längstens sieben Jahre befristet. Das Anforde452 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers Justizministerialblatt NRW 2015 Nr. 24 rungsprofil kann bei dem Leiter der Justizvollzugsschule Nordrhein-Westfalen angefordert werden. Bereichsleiter/in weiblicher Jugendvollzug bzw. Mitarbeiter/in im Bereich Sicherheit & Ordnung b. d. JVA Köln Bei der JVA Köln ist der Dienstposten für die Bereichsleiterin oder den Bereichsleiter weiblicher Jugendvollzug zu besetzen, die/der gleichzeitig die Aufgaben von Sicherheit & Ordnung in diesem Bereich wahrnimmt. Die Funktion ist in der Bandbreite der BesGr. A 8 bis A 9 m.D. BBesO i.d.F. d. ÜBesG NRW zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann b. d. Leiterin der JVA Köln erbeten werden. Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. LG Arnsberg Bei dem LG Arnsberg ist demnächst der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den Präsidenten d. OLG in Hamm zu richten. 453 Herausgegeben vom Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf Schriftleitung: Leitende Ministerialrätin Gudrun Schäpers