Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)
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Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD)
Tarifvertrag öffentlicher Dienst (TVöD) Leistungsorientierte Bezahlung 1 • • • • • Leistungsorientierte Bezahlung-LOB (1) Rechtsgrundlage: 18 TVöD (VKA) „on top“, keine Veränderung der Tabellenwerte Zielperspektive: 8 % der Entgeltsumme der Tarifbeschäftigten, zunächst 1 % ab 2007 Verpflichtung zur jährlichen Auszahlung (§ 18 III 2) Finanzierung durch Umwidmungen, auslaufenden Besitzständen und künftigen Einkommensrunden landesbezirkliche Regelungen zu den Leistungszuschlägen bleiben unberührt(Nr.5 2 Prot.) Leistungsorientierte Bezahlung-LOB (2) • zusatzversorgungspflichtiges Einkommen (§18VIII) • System muss zugänglich für alle sein(§18 IV 6) • angemessene Berücksichtigung von Leistungsgeminderten(Nr.2 Protollerklärungen) • systematische Bewertung entspricht nicht der Leistungsbeurteilung 3 Elemente der Leistungsbezahlung (1) • Leistungszulagen -zeitlich befristet, widerruflich, monatliche Zahlung • Leistungsprämien -einmalige Zahlung -Zahlung auf der Grundlage einer Zielvereinbarung (freiwillige Abrede, §18 V) 4 Elemente der Leistungsbezahlung (2) Erfolgsprämien -in Abhängigkeit von einem wirtschaftlichen Erfolg, neben dem Startvolumen von 1% • verschiedene Leistungselemente können miteinander verbunden werden • Vergabe an Gruppen von Beschäftigten möglich 5 Verfahren (1) • jeweiliges System der leistungsbezogenen Bezahlung wird betrieblich festgelegt • Abschluss einer Dienst-/Betriebsvereinbarung notwendig mit festgelegten Zielen • individuelle Leistungsziele von Beschäftigten bzw. Beschäftigtengruppen müssen beeinflussbar und in der regelmäßigen Arbeitzeit erreichbar sein 6 • • • • Verfahren (2) betriebliches System soll vor dem 1.1.2007 vereinbart werden bei Nichteinigung vor dem 31.7.2007: für 2007 im Dezember 2007 Auszahlung von 12 % des monatlichen Tabellenentgelts bei Nichteinigung vor dem 30.9.2007: für 2008 im Dezember 2008 Auszahlung von 6 % Restbeträge werden für die Folgejahre „eingefroren“ 7 • 1. 2. 3. 4. 5. 6. Verfahren (3) Inhalte der Dienst-Betriebsvereinbarung (§18 VI) Verfahren Kriterien für Zielvereinbarungen Definition von Zielen Verteilungsgrundsätze Überprüfung des Finanzvolumens Umgang mit Auswertungen 8 Verfahren(4) • paritätisch besetzte betriebliche Kommission • zuständig für Entwicklung und Controlling der leistungsorientierten Bezahlung • zuständig bei Beschwerden 9 weitere Instrumente des TVöD • Verkürzung des Stufenaufstiegs bei erheblich über dem Durchschnitt liegenden Leistungen • Verlängerung des Stufenaufstiegs bei erheblich unter dem Durchschnitt liegenden Leistungen • Führungspositionen auf Zeit • Führungspositionen auf Probe 10 Aktivitäten komba nrw: Einrichtung eines Arbeitskreises LOB Ziele: 1.Erarbeitung von Positionen 2.Umsetzung der Positionen in einer Musterdienst/betriebsvereinbarung für Personal- und Betriebsräte 11 Positionen (1): 1. 2. 3. 4. Keine Überbewertung von LOB LOB ist ein Baustein eines Gesamtkonzepts Notwendig ist vernünftige Personalentwicklung Notwendig ist eine neue Kultur der Personalführung (Stichworte: Kompetenz, Transparenz, Konfliktfähigkeit) 5. Normale Gehaltstabelle muss weiterentwickelt werden 12 Positionen(2): 6. Beamte müssen in das Vergabesystem einbezogen werden 7. Vorwegnahme der Stufenaufstiege muss im System berücksichtigt werden 8. Keine Vergabe im Gießkannensystem 9. Einbindung von Mitarbeitern/innen bei der Systementwicklung 13 Positionen (3) 10. Ausgangspunkt: aktuelle Aufgabenbeschreibung 11. Schutz von Leistungsgeminderten 12. Notwendig: Regelmäßige Gespräche über den Leistungsstand 13. Einführung einer Beurteilung der Vorgesetzten durch die Mitarbeiter/innen 14 Positionenen (4) 14. Orientierung an bestehenden Systemen 15. Vergabe anhand von • Systematischen Bewertungssystemen • Zielvereinbarungen 15 LOB auf Grundlage von Bewertungen (1) 1. Einfaches Verfahren 2. 6 Leistungskriterien 3. 5 Bewertungsstufen 4. Maximal 30 Punkte können vergeben werden 5. Vergabe ab erreichten 18 Punkten 16 LOB auf Grundlage von Bewertungen (2) 6 Leistungskriterien : • • • • • • Qualität Quantität Belastbarkeit und Ausdauer Selbständiges Arbeiten/vielseitige Verwendbarkeit Einsatzbereitschaft Kooperation und Koordination (alt.:Führungsverhalten) 17 LOB auf Grundlage von Bewertungen (3) 5 Bewertungsstufen: • • • • • …erfüllt die an die Stelle gebundenen Leistungserwartungen………...mit erheblichen Einschränkungen …erfüllt........................ mit Einschränkungen …erfüllt……………..… uneingeschränkt …übertrifft…………………………………… …übertrifft………… ...erheblich und dauerhaft 18 LOB auf der Grundlage von Bewertungen(4) 1 2 3 4 1 X 2 X 3 4 5 X X 5 X 6 x 19 LOB auf der Grundlage von Bewertungen(5) Das Beispiel ergibt 27 Punkte Bewertungsergebnis unter 18 Punkten : Anspruch auf Qualifizierung – Verpflichtung zur Teilnahme – Kosten trägt der Arbeitgeber Bewertungsergebnis über 24 Punkte: Prüfung, ob vorweggenommene Stufenaufstiege vollzogen werden sollen 20 LOB auf der Grundlage von Zielvereinbarungen(1) 1. freiwillig vereinbarte Ziele – individuelle Ziele – übergreifende Ziele 2. maximal 3 gleichgewichtige Ziele können vereinbart werden 3. zulässig: ZV mit einer Gruppe von Mitarbeitern 4. 5 Zielerreichungsstufen 5. vergleichbare Punktwerte 6,12,18,24,30 Punkte 21 LOB auf der Grundlage von Zielvereinbarungen(2) 5 Zielerreichungsstufen: Ziele wurden…. mit deutlichen Einschränkungen erfüllt mit Einschränkungen erfüllt erfüllt übertroffen deutlich übertroffen 6 Punkte 12 Punkte 18 Punkte 24 Punkte 30 Punkte 22 LOB auf der Grundlage von Zielvereinbarungen(3) Ergebnis ist unter 18 Punkten / über 24 Punkte: siehe oben 23 Verteilungsgrundsätze(1) – – Feststellung des ù - Gesamtvolumens („Topf“) Aufteilung des Gesamtvolumens auf vier Untergruppen („Teiltöpfe“) Untergruppe 1 : EG 1-4 Untergruppe 2 : EG 5-8 Untergruppe 3 : EG 9-12 Untergruppe 4 : EG 13-15 24 Verteilungsgrundsätze(2) 3. Ermittlung der ù - Summe in der Untergruppe 4. Ermittlung der Gesamtpunktzahlen aller Mitarbeiter der Untergruppe (ab Mindestpunktzahl 18) 5. Teilung der ù - Summe der Untergruppe durch die Gesamtpunktzahl 6. Ergebnis: 1 Punkt in Untergruppe … ist…ù wert 7. Ermittlung des Auszahlungsbetrages für die/den einzelne/n Mitarbeiter/in 25 Beamte – Identische Anwendung des Systems der Leistungsfeststellung auf Beamtinnen/Beamte – Vergabe nach beamtenrechtlichen Vorschriften – Notwendige finanzielle Mittel stammen nicht aus dem „Topf“ der Arbeitnehmer 26 Sonderregelungen – – – – – für Leistungsgeminderte für Schwerbehinderte für Beurlaubte für Teilzeitbeschäftigte für Freigestellte (Personal-/Betriebsräte, Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten usw.) 27