Info PV Anlagen

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Info PV Anlagen
2010
[Photovoltaik]
Information zu steuerlichen Fragen beim
Erwerb von Photovoltaikanlagen
Strom aus Sonnenlicht ist eine der umweltfreundlichsten Energien, die der Menschheit
Inhalt
Photovoltaik
zur Verfügung stehen. Sie ist geräuschlos, verursacht keine Abgase oder andere
Information zu steuerlichen Fragen 1
schädliche Stoffe im Betrieb und kann verhältnismäßig gut in bestehende Flächen
Was ist nach der Installation der
integriert werden.
Anlage veranlasst
1
Zudem steht mit der Sonne eine nach menschlichen Maßstäben unerschöpfliche
Einkunftsart
2
Energiequelle zur Verfügung. Aus diesem Grund werden von der Bundesregierung
Ergebnisermittlung
2
Photovoltaik-Anlagen (=Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenlicht) gefördert.
Abschreibung
2
Auch private Hausbesitzer werden steuerlich zum Unternehmer, wenn sie eine
Umsatzsteuer
3
Photovoltaikanlage errichten und den erzeugten Strom in das öffentliche Netz
Gewerbesteuer
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einspeisen. Mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage ergeben sich einige steuerliche
Fragen, die hier kurz angesprochen werden sollen.
Besonderheiten
Gütergemeinschaft
2
Durchschnittssatzbesteuerung
3
Was ist nach der Installation der Anlage
veranlasst?
Die Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit zeigen Sie bitte Ihrem Finanzamt an.
Dazu können Sie den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (erhältlich unter
www.finanzamt.bayern.de) verwenden, das Sie am besten mit der ersten
Umsatzsteuervoranmeldung, in der Sie die Erstattung der Ihnen in Rechnung gestellten
Umsatzsteuer geltend machen, beim Finanzamt einreichen. Gerne unterstützen wir Sie
bei der Erstellung des Fragebogens.
Haushofer & Holzinger Steuerberatungsgesellschaft mbH – Neuburger Str. 108, 94036 Passau
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Um welche Einkunftsart handelt es sich bei
einer Photovoltaikanlage
Bei der Erzeugung von Energie durch
zusätzliche Einkunftsart zu besteuern.
Photovoltaikanlagen geht man davon
Gewinne wirken sich steuererhöhend
aus, dass das technische Verfahren im
aus.
Vordergrund steht. In Verbindung mit
dem Verkauf des Stroms überwiegt der
gewerbliche Charakter.
Verluste können mit den übrigen
Einkunftsarten verrechnet werden und
führen zu einer Steuerersparnis.
=> Mit Photovoltaikanlagen erzielt man
daher Einkünfte aus GEWERBEBETRIEB
Das erwirtschaftete Ergebnis ist daher
im Rahmen der Einkommensteuer als
Mit Photovoltaikanlagen erzielt man also
Einkünfte aus GEWERBEBETRIEB
Wie wird das Ergebnis der Photovoltaikanlage ermittelt?
Besonderheit:
Landwirtschaft und
Gütergemeinschaft
Die Gewinnermittlung kann in der Regel mittels der so genannten Einnahmen/Überschussrechnung ermittelt werden. Hierbei sind die tatsächlich zugeflossenen
Einnahmen, den im Wirtschaftsjahr abgeflossenen Ausgaben gegenüber zu stellen. Die
Anschaffungskosten der Photovoltaikanlage können jedoch nicht sofort im Jahr der
Anschaffung als Ausgabe angesetzt werden, sondern müssen über die Nutzungsdauer
verteilt abgeschrieben werden.
Probleme können auftreten, wenn die
Ehegatten die Gütergemeinschaft
vereinbart haben, die Landwirtschaft zum
Gemeinschaftsvermögen gehört und die
Vereinfachte Darstellung der Gewinnermittlung:
Dachflächen an Photovoltaikgesellschaften
Einnahmen aus Stromlieferungen
- Abschreibungen
- Finanzierungskosten (Zinsen, Gebühren)
- sonstige Kosten (Versicherung, Wartung, Instandhaltung
usw.)
= steuerlicher Gewinn/Verlust
verpachtet werden, bei denen ein oder
auch beide Ehegatten mit mehr als 50%
beteiligt sind.
Durch diesen Vorgang kann eine
mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
entstehen. Dies hätte zur Folge, dass die
gesamte Land-/Forstwirtschaft ebenfalls als
gewerblich eingestuft wird. Diese
Wie kann eine Photovoltaikanlage
abgeschrieben werden?
Bei der Photovoltaikanlage handelt es sich, obwohl diese fest auf dem Dach montiert ist,
um ein bewegliches Wirtschaftsgut und kann daher im Rahmen von § 7 EStG linear oder
degressiv abgeschrieben werden (dies gilt nicht für s.g. „dachintegrierte Anlagen“, die
gleichzeitig die Funktion der Dachhaut erfüllen).
Gestaltung sollte daher in jedem Fall
vermieden werden. In der Regel werden
jedoch die Dachflächen von den
Für die die Jahre 2009 und 2010 wurde die degressive Abschreibung in Höhe des 2,5 fachen
der linearen Abschreibung (max. 25%) wieder eingeführt.
Landwirten entweder selbst bebaut oder
nur an fremde Dritte pachtweise
überlassen. In diesen Fällen wird die
Landwirtschaft nicht gewerblich eingestuft
Folgende Abschreibungssätze sind denkbar:
Lineare AfA:
5% gleichmäßig über 20 Jahre
Degressive AfA:
12,5% jeweils vom Restbuchwert
(nur für Investitionen in 2009 oder 2010)
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Besonderheit:
Landwirtschaft und
Durchschnittssatzbesteuerung
Hat der Verzicht auf die Kleinunternehmer-
Außerdem können zusätzlich über die ersten 5 Jahre 20% beliebig verteilt
abgeschrieben werden (§ 7g-Afa für kleine Unternehmen). Ab dem Jahr 2008 wurde
die Sonderabschreibung neu geregelt. Die Sonderabschreibung kann jetzt auch ohne
vorhergehende Rücklage in Anspruch genommen werden.
regelung auch Auswirkungen auf die
Durchschnittssatzbesteuerung bei der
Umsatzsteuer für die Land-/Forstwirtschaft?
Steuerlich lässt sich die Investition in ein Photovoltaikanlage sogar noch durch die
Inanspruchnahme eines sogenannten Investitionsabzugsbetrages optimieren. Hierbei
Nein. Führt der Unternehmer neben den in
kann bis zu drei Jahre vor der Investition ein Abzusgsbetrag in Höhe von 40% der
§ 24 Abs. 2 bezeichneten Umsätzen, also
geplanten Investitionskosten vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden.
Soweit es sich um die erste Anlage handelt, muss die Anlage bereits im Jahr der
Bildung des Investitionsabzugsbetrages verbindlich bestellt worden sein. Wird bereits
ein Photovoltaikanlage betrieben und soll der Betrieb durch eine weitere Investition
den Umsätzen, die der Pauschalierung
unterliegen, auch andere Umsätze aus, ist
der land- und forstwirtschaftliche Betrieb
ausgeweitet werden, so ist eine verbindliche Bestellung in der Regel nicht mehr
nach § 24 Abs. 3 als ein in der Gliederung
erforderlich.
des Unternehmens gesondert geführter
Der gebildete Investitionsabzugsbetrag kann dann bei der späteren Durchführung der
Investition von den Anschaffungskosten sofort in Abzug gebracht werden. Im
Endeffekt können bereits bis zu 40% der Anschaffungskosten sofort abgeschrieben.
Hierdurch ergibt sich ein wesentlicher Finanzierungsvorteil durch die erhaltene
Steuerentlastung. Darüber hinaus lässt sich der Investitionsabzugsbetrag auch als
Betrieb zu behandeln.
Das bedeutet, dass der Landwirt zwar im
Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit
(Photovoltaikanlage) nach den allgemeinen
steuerliches Gestaltungselement einsetzen. Durch eine mehrjährige
Regeln des Umsatzsteuerrechts besteuert
Betrachtungsweise der erzielten Einkommen können weitere Steuervorteile genutzt
wird. Der land- und forstwirtschaftliche
werden. Wir beraten Sie hierzu gerne.
Betrieb kann jedoch weiterhin die
Was ist bei der Umsatzsteuer zu beachten?
Durchschnittssatzbesteuerung anwenden.
Für den Bereich der Landwirtschaft ändert
sich also nichts.
Option zur Regelbesteuerung:
Die Einnahmen (Umsätze) aus der Photovoltaikanlage unterliegen grundsätzlich der
Umsatzsteuer. Üben Sie daneben keine andere unternehmerische
(umsatzsteuerpflichtige) Tätigkeit aus, wird die Umsatzsteuer aber nicht erhoben,
wenn der voraussichtliche Umsatz im Jahr der Inbetriebnahme der Anlage 17.500 €
nicht übersteigt (sog. Kleinunternehmerregelung nach § 19 Umsatzsteuergesetz).
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Der Betreiber einer Photovoltaikanlage wird jedoch regelmäßig auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und die sog. Regelbesteuerung wählen, weil ihm dann das
Finanzamt die Umsatzsteuer, die ihm der Verkäufer der Photovoltaikanlage in
[Firmenname]
Rechnung gestellt hat, als Vorsteuer wieder erstattet. Zudem erhält der Anlagenbetreiber nur im Fall der Regelbesteuerung vom Energieversorgungsunternehmen
So
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zusätzlich zur Einspeisevergütung auch die Umsatzsteuer.
Beispiel:
Eine PV-Anlage, die einschließlich Einbau z.B. brutto € 29.750 kostet, ist mit € 4.750
Umsatzsteuer (USt) belastet. Die Nettoinvestition beträgt somit € 25.000.
Diese UST kann bereits am Ende des Monats der Fertigstellung der Anlage durch
Vorlage der Rechnung vom Finanzamt rückerstattet werden. Ist der Anlagenbetreiber
nicht bereits durch andere Umsätze UST-pflichtig, muss er formlos nach § 19(2) USTG
Tel.: +49 851 94 99 0-0
Fax. +49 851 94 99 0-50
eMail: [email protected]
Internet: www.partner4tax.de
zur UST-Pflicht optieren und somit auf die Kleinunternehmerregelung des USTG
verzichten. An diese Option ist der Steuerpflichtige 5 Jahre gebunden.
Sie bekommen also vom Finanzamt € 4.750 zurück.
Unterliegen die Gewinne der Gewerbesteuer?
Grundsätzlich ja. Aber bei der Gewerbesteuer können Personengesellschaften und
Einzelunternehmen einen Freibetrag in Höhe von 24.500 EUR in Anspruch nehmen. Im
Ergebnis fällt damit für die Gewinne aus der Photovoltaikanlage keine Gewerbesteuer an.
Soweit der Freibetrag allerdings überschritten werden sollte, fällt zwar Gewerbesteuer an,
diese kann in den meisten Fällen wieder in voller Höhe auf die Einkommensteuer
angerechnet werden.
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