Sitzungsvorlage

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Sitzungsvorlage
Stadt Bad Oldesloe
Der Bürgermeister
Fachbereich Hauptamt
Az.: I 333.5 Jahresbericht 2005
Bad Oldesloe, 13.04.2006
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- öffentlich -
Sitzungsvorlage
für den Gleichstellungs- Sozial- und Kulturausschuss am 17.05.06
Jahresbericht 2005 Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V.
1. Sachverhalt
Die Stadt Bad Oldesloe ist mit Gründung des Trägervereins der Oldesloer Musikschule
für Stadt und Land im Jahre 2003 dieser gemeinnützigen Vereinsträgerschaft beigetreten, um den Betrieb der ehemals über die VHS geführten Musikschule weiterhin sicherzustellen. Grundlage für die Zuschussgewährung ist der zwischen der Stadt Bad Oldesloe und der Musikschule abgeschlossene Kooperationsvertrag. Die Regelungen der Zuschussgewährung sind folgende:
a) § 2 Ziff. 1: Zuschussgewährung in Höhe der satzungsgemäßen Benutzungsgebühren
für die Räumlichkeiten
Zur Unterstützung des weiteren Betriebes der Musikschule stellt die Stadt Bad Oldesloe städtische Räumlichkeiten für die Nutzung durch den Verein unentgeltlich zur
Verfügung, d h. dem Verein wird ein Zuschuss in Höhe der satzungsgemäßen Benutzungsgebühren gewährt. Aus dem Wirtschaftlichkeitsbericht der Volkshochschule
geht die Leistungserstellung für die Musikschule hervor. Die Kostenanteile für Personal (Hausmeister und Reinigung) und Räume beliefen sich im Jahre 2004 auf insgesamt 42.489,90 €. Die Anteile für das Jahr 2005 werden zurzeit ermittelt.
b) § 5 Ziff. 2: Jährliche Zuschusszahlung von je 10.000,00 € zum 01.04. und zum
01.10., Bereitstellung im Haushalt, Abrechnung zum Jahresende auf der
Grundlage der unterrichteten Schüler aus dem Stadtgebiet Bad Oldesloe,
Rückzahlung des nicht verbrauchten Zuschusses
Im Jahr 2003 wurde dem Trägerverein eine Summe von 20.000,00 € als Anschubfinanzierung zur Verfügung gestellt. Für die Folgejahre soll der entsprechende Zuschussbedarf auf der Grundlage der unterrichteten Schüler verteilt und durch den
Trägerverein mit der jeweiligen Heimatkommune abgerechnet werden. Das Bemühen des Trägervereins um Kostendeckung ist Voraussetzung.
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Der Jahresbericht und die daraus abgeleitete Abrechnung des Jahres 2005 weist einen Soll-Zuschuss für die Stadt Bad Oldesloe von 17.722,49 € aus. Die Vorauszahlungen für das Jahr 2005 belaufen sich auf 17.793,63 €.
Für das Jahr 2006 wird eine Vorauszahlung gezahlt, die im April und Oktober des
Jahres in zwei gleichen Raten geleistet wird. Grundlage dafür ist der Geschäftsplan
2006 des Vereins. Der Zuschuss der Stadt ist auf max. 20.000,00 € begrenzt. Für
das Jahr 2006 werden im voraus 17.647,15 € fällig. Der nicht verbrauchte Zuschuss
aus dem Jahr 2005 in Höhe von 71,14 € wird damit verrechnet.
c) § 6 Ziff. 2: Überprüfung der Abrechnung (Vorlage zum Ende des Jahres, spätestens
im ersten Quartal des Folgejahres unter Aufzeigen der zur Kostenreduzierung vorgenommenen Maßnahmen) sowie Vorlage der vom Verein fortgeführten Inventarliste
Die Stadt ist berechtigt, jederzeit alle Unterlagen des Vereins zu prüfen. Dem Rechnungsprüfungsamt lagen die Unterlagen des Jahresberichtes 2005 zur Prüfung vor.
Der Bericht wird in der Mitgliederversammlung des Trägervereins der Musikschule für
die Entlastung des Vorstandes am 09.05.2006 vorgelegt. Aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes bestehen keine Bedenken gegen eine Entlastung des Vorstandes für
den Abrechnungszeitraum 01.01.–31.12.2005.
Ebenso enthält der Kooperationsvertrag nachstehende Regelungen zur Vertragskündigung, auf die hier ebenso hingewiesen werden soll:
a) § 7 Ziff. 1: Vertragslaufzeit bis 31.12.2008; wenn sich der Vertrag nicht automatisch
verlängern soll, ist er mit einer Frist von einem Jahr zu kündigen
Eine schriftliche Kündigung müsste dem Verein spätestens am 31.12.2007 zugehen,
falls keine Verlängerung gewünscht ist. Dieses gilt entsprechend für die Folgejahre.
b) § 7 Ziff. 2: Kündigung aus wichtigem Grund; Frist 1 Jahr
Aus wichtigem Grund ist insbesondere bei Scheitern der Verhandlungen über Zuschusshöhe, wesentliche Veränderung in der Organisationsstruktur der VHS oder
Entscheidung der Stadt, die übertragene Aufgabe wieder selbst wahrzunehmen, eine
Kündigung möglich.
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2. Finanzielle Auswirkungen
Periodengerechte Abrechnung:
2004
19.126,51 €
2.352,61 €
2005
17.793,63 €
71,14 €
Betriebskostenzuschuss
Personalkostenanteil
(Hausmeister und Reinigung)
Raumkostenanteil
(kostenlose Raumnutzung)
16.773,90 €
17.722,49 €
Zuschuss gesamt
59.263,80 €
Vorauszahlung
nicht verbrauchter Anteil
2006
17.647,15 €
17.477,40 €
25.012,50 €
Der Personal- und Raumkostenanteil für 2005 wird zurzeit für den Wirtschaftlichkeitsbericht 2005 der Volkshochschule ermittelt.
3. Berichtswesen
Siehe anliegender Jahresbericht 2005 der Oldesloer Musikschule für Stadt und Land
und dessen Anhänge (Geschäftsplan 2006, Zuschussberechnung 2005 und 2006, Deckungsgradberechung 2004 und 2005, Statistiken zur Schülerzahl und Belegungsentwicklung).
4. Beschlussvorschlag
Der Gleichstellungs-, Sozial- und Kulturausschuss nimmt den Jahresbericht 2005 der
Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V. zustimmend zur Kenntnis.
Als Vorauszahlung für den Zuschuss des Jahres 2006 werden im voraus aufgrund des
Geschäftsplanes 2006 gezahlt. Der nicht verbrauchte Zuschuss aus dem Jahr 2005
wird damit verrechnet. Der Differenzbetrag in Höhe von 17.576,00 € wird in zwei gleichen Raten lt. Kooperationsvertrag vom 27.06.2003 an die Oldesloer Musikschule für
Stadt und Land e.V. ausgezahlt. Dieser ist wiederum zum Jahresende vom Verein mit
der Stadt auf der Grundlage der unterrichteten Schüler aus dem Stadtgebiet Bad Oldesloe abzurechnen. Der Zuschuss darf 20.000,00 € nicht überschreiten. Ein nicht verbrauchter Teil des Zuschusses ist an die Stadt zurückzuzahlen.
(Schaarmann)
Anlage: Jahresbericht 2005 der Oldesloer Musikschule für Stadt und Land e.V.
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