Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und
Transcrição
Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und
Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Rechtliche Betreuung Landratsamt Bodenseekreis Sozialamt - Betreuungsbehörde Albrechtstraße 75 88045 Friedrichshafen Impressum Herausgeber: Landratsamt Bodenseekreis Sozialamt - Betreuungsbehörde Albrechtstraße 75 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 204-0 Layout: Landratsamt Bodenseekreis Servicebüro für Text und Gestaltung 1. Auflage, Februar 2016 Copyright: Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung, Speicherung in elektronische Systeme oder gewerbliche Nutzung, auch nur auszugsweise, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers. Dieser Leitfaden wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Es wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben. Als bestellter Betreuer tragen Sie die Verantwortung für Ihr Handeln selbstständig im Rahmen der Ihnen übertragenen Aufgabenkreise. Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Liebe Betreuerinnen und Betreuer, wir bedanken uns bei Ihnen, dass Sie sich zur Übernahme einer Betreuung und damit für eine überaus verantwortungsvolle Aufgabe entschieden haben! Dieser Leitfaden enthält grundlegende Informationen zur rechtlichen Betreuung sowie beispielhafte Arbeitshilfen. Er soll Sie bei der Führung einer rechtlichen Betreuung beraten und unterstützen. Im Anhang sind Checklisten und Musterschriftsätze aufgeführt, die Ihnen bei der Ausübung Ihres Amtes helfen können. Auch verweisen wir auf unsere Internetseite „www.bodenseekreis.de - Soziales & Gesundheit - Betreuung & Vorsorgeverfügung“ und auf die Brischüre des Justiz ministeriums „Das Betreuungsrecht - praktische Hinweise für Betreuer“, die Sie beim Justizministerium Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart, anfordern können. Sollten Sie in diesem Leitfaden keine ausreichenden Antworten finden, stehen wir Ihnen gerne zur Seite! Landratsamt Bodenseekreis Sozialamt - Betreuungsbehörde Albrechtstraße 75 88045 Friedrichshafen -3- Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer -4- Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Inhaltsverzeichnis 1. Aufgaben, Pflichten und Rechte des Betreuers/der Betreuerin.........................6 1.1 1.1.1 1.1.2 1.1.3 1.1.6 1.1.7 Aufgaben des Betreuers/der Betreuerin...........................................................6 Aufgabenkreis „Sorge für die Gesundheit“.....................................................6 Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“......................................................7 Aufgabenkreis „Entscheidung über die geschlossene Unterbringung gemäß § 1906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)“..............................................7 Aufgabenkreis „Entscheidung über unterbringungsähnliche Maßnahmen gemäß § 1906 Abs. 4 BGB“.......................................................7 Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden und anderen staatlichen Stellen“.........................................................................................8 Aufgabenkreis „Vermögenssorge“..................................................................8 Aufgabenkreis „Wohnungsangelegenheiten“.................................................9 1.2 Pflichten des Betreuers/der Betreuerin...........................................................10 1.3 1.3.1 1.3.2 1.3.3 Rechte und eigene Ansprüche des Betreuers/der Betreuerin..........................10 Aufwandsentschädigung/Vergütung der Auslagen........................................10 Haftpflichtversicherung.................................................................................10 Abgabe der Betreuung bei Unzumutbarkeit..................................................11 1.4 Genehmigungspflichten................................................................................11 1.1.4 1.1.5 1.5 Beendigung einer Betreuung.........................................................................12 1.5.1 Tod des/der Betreuten...................................................................................12 1.5.2Fristablauf.....................................................................................................12 1.5.3 Wegfall der Voraussetzungen.......................................................................12 2.Beratungsmöglichkeiten................................................................................13 3.Quellenverzeichnis........................................................................................18 4.Arbeitshilfen.................................................................................................18 5.Checklisten...................................................................................................27 6. Musteranschreiben.......................................................................................36 -5- Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer 1. Aufgaben, Pflichten und Rechte des Betreuers/der Betreuerin Der gesetzliche Betreuer hat die Aufgabe, den Betreuten in dem ihm übertragenen Wirkungskreis zu vertreten. Daraus ergeben sich Pflichten, aber auch Rechte für den gesetzlichen Betreuer, die auf den nachfolgenden Seiten näher beschrieben werden. 1.1 Aufgaben des Betreuers/der Betreuerin Je nachdem, welche Unterstützung für den Betroffenen im Einzelfall erforderlich ist, können dem Betreuer einzelne oder mehrere Aufgabenkreise übertragen werden. Diese Aufgabenkreise sind auf Ihrem Betreuerausweis vermerkt und nur in diesen Aufgabenkreisen dürfen und müssen Sie den Betroffenen gesetzlich vertreten. Der Betreute darf, wenn er geschäftsfähig ist, auch weiterhin seine Angelegenheiten selbst wahrnehmen. Er wird durch die Betreuung nicht entmündigt! 1.1.1 Aufgabenkreis „Sorge für die Gesundheit“ Unter dem Aufgabenkreis „Sorge für die Gesundheit“ werden die Aufgaben verstanden, die sich mit der Gesundheit des Betroffenen befassen. Die Befugnis/Verpflichtung des Betreuers erstreckt sich darauf, in sämtlichen Bereichen der Medizin zugunsten des Betroffenen tätig zu werden. Folgende Aufgaben können im Rahmen der Sorge für die Gesundheit anfallen: - Rücksprache mit den behandelnden Ärzten über Erkrankungen und Behandlungsmöglichkeiten - Überblick verschaffen über verabreichte Medikamente und auf Nebenwirkungen und Alternativen hinterfragen - Zustimmung zu konkreten Heilbehandlungsmaßnahmen - Überprüfung und Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes - Pflegeplan in Einrichtungen prüfen - Genehmigungspflichten unter Punkt 1.4 beachten! Wichtig: Liegt eine Patientenverfügung vor, ist diese zu beachten. Der Betreuer hat sich, unabhängig von seiner persönlichen Einstellung, für die Umsetzung der Patientenverfügung einzusetzen. Liegt keine Patientenverfügung vor, hat der Betreuer den mutmaßlichen Willen des Betroffenen zu ermitteln und zu berücksichtigen. Lassen Sie sich bei Unsicherheiten durch die Betreuungsbehörde oder den Betreuungsverein beraten! -6- Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer 1.1.2 Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ Der Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ weist dem Betreuer die Rechtsmacht zu, darüber zu entscheiden, ob die betreute Person an ihrem derzeitigen Wohnort bleiben kann oder ob ein Aufenthaltswechsel zu erfolgen hat. Voraussetzung für die Anordnung dieses Aufgabenkreises ist, dass die betroffene Person die Entscheidung nicht mehr selbst treffen kann und dieses Unvermögen auf einer Erkrankung im Sinne des § 1896 Abs. 1 BGB beruht. Folgender Handlungsbedarf kann sich aus diesem Aufgabenkreis ergeben: - Abschluss und Kündigung von Mietverträgen und Heimverträgen (in Verbindung mit dem Aufgabenkreis „Wohnungsangelegenheiten“) - Ummeldung bei Meldebehörde nach Umzug Wichtig: Eine Wohnungskündigung/-auflösung müssen Sie zuvor vom Betreuungsgericht genehmigen lassen! Der Betreuer hat ohne einen ausdrücklichen gerichtlichen Beschluss keine Möglichkeit, den Aufenthalt des Betroffenen mit Zwang durchzusetzen. 1.1.3 Aufgabenkreis „Entscheidung über die geschlossene Unterbringung gemäß § 1906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)“ Eine zwangsweise Unterbringung eines Betreuten muss vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Sie ist nur als letztes Mittel bei erheblicher Eigengefährdung zulässig. Wenden Sie sich bitte an die Betreuungsbehörde oder den Betreuungsverein, falls diese Situation im Laufe der Führung der Betreuung auftritt. Wir helfen Ihnen gerne bei der Durchführung dieser Maßnahme! 1.1.4 Aufgabenkreis „Entscheidung über unterbringungsähnliche Maßnahmen gemäß § 1906 Abs. 4 BGB“ Unterbringungsähnliche Maßnahmen sind solche, die dem Betroffenen über einen längeren Zeitraum die Freiheit entziehen, indem sie ihn in seinen Bewegungs- und Handlungsmöglichkeiten einschränken, z. B. durch Bettgitter, Bauchgurte und Schutzdecken. Der Betreuer kann für seinen Betreuten zu dessen Sicherheit eine solche unterbringungsähnliche Maßnahme beim Betreuungsgericht beantragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Maßnahme immer nur zum Schutz des Betreuten und niemals aus Gründen der Pflegeerleichterung oder gar als Erziehungsmaßnahme zulässig ist! -7- Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer 1.1.5 Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden und anderen staatlichen Stellen“ Dieser Aufgabenkreis berechtigt den Betreuer, die Rechte des Betreuten gegenüber Behörden jedweder Art zu vertreten. Dazu gehören die Vertretung vor z. B. Krankenkassen, Sozialleistungsträgern, Rentenversicherungsträgern, Versicherungen, dem Veterinäramt, der KFZ-Zulassungsstelle und dem Finanzamt. Beispiele: - Stellen eines Antrags auf Sozialleistungen, Heimkostendeckung usw. - Antrag auf Pflegestufe bei der Kranken- bzw. Pflegekasse - Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Betreuten 1.1.6 Aufgabenkreis „Vermögenssorge“ Die Vermögenssorge berechtigt und verpflichtet den Betreuer, in Bereichen tätig zu werden, die die finanziellen Angelegenheiten des Betreuten betreffen. Der Betreuer ist zudem verpflichtet, gegenüber dem Gericht Rechnung zu legen. Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel …) und Ehegatten sind hiervon befreit. Eine Vermögensübersicht muss allerdings auch von den befreiten Angehörigen eingereicht werden. Das Betreuungsgericht händigt hierzu entsprechende Formulare aus. Beispiele der Aufgaben in diesem Bereich: - Sichtung der Konten, Sparguthaben, Wertpapierdepots. Bitte beachten Sie, dass für Konten und Depots die Eintragung eines Sperrvermerks erforderlich ist - Ermittlung und Kontrolle der laufenden Einnahmen wie Rente, ALG I, ALG II usw. - Ermittlung der laufenden Ausgaben wie Miete, Strom, Heimkosten usw. - Kontrolle und Bezahlung von Rechnungen -Schuldenregulierung - Verwaltung sonstiger Vermögenswerte - Jährliche Rechnungslegung bei Gericht. Bitte achten Sie gleich zu Beginn der Betreuung darauf, die Belege zur Erstellung der Berichte für das Gericht zu sammeln und zu ordnen! - Ermittlung weiterer Ansprüche des Betreuten wie z. B. solche auf Wohngeld, Pflegegeld, Schwerbehindertenausweis, Befreiung von Medikamentenzuzahlung -8- Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer 1.1.7 Aufgabenkreis „Wohnungsangelegenheiten“ Dieser Aufgabenkreis überschneidet sich oft mit den Aufgabenkreisen in personenrechtlicher und vermögensrechtlicher Hinsicht. Er umfasst alle Angelegenheiten, die den Wohnraum des Betroffenen betreffen. Beispiele: - - - - Wohnungssuche/Beschaffung einer anderen Wohnung und Regelung der Kosten Abschluss eines Mietvertrags Aufgabe der Wohnung und Auflösung des Haushalts Organisation eines Umzugs Wichtig: Ist der Betroffene nicht mehr geschäftsfähig, ist die Kündigung des Wohnraumes genehmigungspflichtig! Häufig ergibt sich ein weiterer Regelungsbedarf in diesem Aufgabenkreis: - Sind (z. B. bei Heimaufnahme) ergänzende Sozialleistungen zu beantragen? - Werden Sozialleistungen bezogen, sind die Vorgaben für maximale Kosten der Unterkunft, Nebenkosten und/oder Heimkosten zu berücksichtigen. - Rücksprache mit dem Kostenträger/Sozialamt. Wichtig: Eine Verbringung des Betroffenen in ein Heim gegen seinen Willen ist nur in absoluten Ausnahmefällen und nur mit ausdrücklicher richterlicher Genehmigung möglich. Der Betreuer benötigt hierzu die Aufgabenkreise „Gesundheitssorge“ und „Aufenthaltsbestimmung“! -9- Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer 1.2 Pflichten des Betreuers Die Pflichten des Betreuers ergeben sich aus den festgelegten Aufgabenkreisen. Betreuer müssen - bei Entscheidungen das Wohl und die Wünsche des Betreuten hinterfragen und berücksichtigen. - alle wichtigen Angelegenheiten mit dem Betreuten besprechen. - richterliche Genehmigungen einholen. - mit den Daten des Betreuten sorgsam umgehen. Wichtig: Nimmt der Betreuer sein Amt nicht entsprechend wahr, kann er - ggf. auch gegen seinen Willen - als Betreuer entlassen werden. Auch können gegenüber dem entlassenen Betreuer Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. 1.3 Rechte und eigene Ansprüche des Betreuers 1.3.1 Aufwandsentschädigung/Vergütung der Auslagen Dem ehrenamtlichen Betreuer steht keine Vergütung zu. Um ehrenamtliche Betreuer aber für ihre Auslagen wie Porto, Telefonate, Kopier- oder Fahrtkosten zu entschädigen, kann jeder ehrenamtliche Betreuer jährlich eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 399,00 Euro erhalten. Hierfür ist, nach Ablauf eines Betreuungsjahres, ein Antrag auf Aufwandsentschädigung beim zuständigen Betreuungsgericht zu stellen. Bei vermögenden Betreuten wird diese Aufwandspauschale aus deren Vermögen entnommen. Bei mittellosen Betreuten erfolgt die Bezahlung aus der Staatskasse. Die Frist für die Antragstellung beträgt 3 Monate nach Ablauf des Betreuungsjahres (§ 1835a BGB). Wird der Antrag später eingereicht, verfällt/verjährt der Anspruch auf die Aufwandspauschale. Achten Sie daher bitte auf die rechtzeitige Einreichung! 1.3.2 Haftpflichtversicherung Entstehen dem Betreuer bei Ausübung seines Amtes eventuell Schäden, ist er für Vermögens- und Sachschäden über eine Sammel-Haftpflichtversicherung des Landes Baden-Württemberg versichert. - 10 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer 1.3.3 Abgabe der Betreuung bei Unzumutbarkeit Wenn Sie mit der Führung der Betreuung überfordert sind und die Führung der Betreuung für Sie nicht mehr zumutbar ist, können Sie die Abgabe der Betreuung beantragen. Die Unzumutbarkeit richtet sich nach den tatsächlichen Umständen. Sie kann bedingt sein durch berufliche, private oder persönliche Umstände, aber auch durch Überforderung. Sie müssen die Abgabe der Betreuung schriftlich bei Gericht beantragen! Bitte beachten Sie, dass sich das Verfahren zur Bestellung eines neuen Betreuers über mehrere Wochen hinziehen kann. 1.4 Genehmigungspflichten Der Betreuer muss zu einzelnen Maßnahmen für den Betreuten eine Genehmigung durch das Betreuungsgericht einholen. Dazu gehören: - Unterbringungen in einer geschlossenen Station in Klinik oder Altenheim - unterbringsungsähnliche Maßnahmen, wie Bettgitter etc. - Wohnungskündigungen und -auflösungen - Aufnahme eines Kredites -Grundstücksgeschäfte - Ausschlagung oder Annahme einer Erbschaft - Einwilligungen in und Ablehnung von Maßnahmen innerhalb der Gesundheitssorge, wenn eine begründete Gefahr besteht, dass der Betroffene auf Grund der Maßnahme oder auf Grund des Unterlassens dieser Maßnahme stirbt usw. Wichtig: Die Genehmigung ist vor der Durchführung der Maßnahme erforderlich! Wurde ohne Genehmigung gehandelt, muss sie umgehend beantragt werden! Das Rechtsgeschäft ist sonst schwebend unwirksam. - 11 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer 1.5 Beendigung einer Betreuung 1.5.1 Tod des Betreuten Eine Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Amt mit dem Tode erlischt und Sie nicht mehr als Vertreter des Betreuten handeln können. Falls Sie nach dem Tod des Betreuten in seinem Namen auftreten, handeln Sie als Vertreter ohne Vertretungsmacht und haften unter Umständen für entstandene Kosten selbst (z. B. Beerdigung)! 1.5.2Fristablauf Die Betreuung endet außerdem nach Fristablauf. Den Zeitpunkt des Fristablaufes ersehen Sie aus dem Bestellungsbeschluss. 1.5.3 Wegfall der Voraussetzungen Eine Betreuung wird aufgehoben bei Wegfall der Voraussetzungen. Zum Beispiel, wenn ein Betreuter sich nach einer Erkrankung wieder erholt hat und wieder in der Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen. Nach der Beendigung einer Betreuung hat der Betreuer den Betreuerausweis dem Gericht zurückzugeben. Er muss einen Schlussbericht und eine Schlussrechnung vorlegen. Die Akten werden dem Betroffenen selbst oder bei dessen Tod an die Erben übergeben. - 12 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer 2.Beratungsmöglichkeiten Betreuungsbehörde Landratsamt Bodenseekreis Sozialamt - Betreuungsbehörde Albrechtstraße 75 88045 Friedrichshafen Heiligenberg Owingen Frickingen Sipplingen Überlingen Deggenhausertal Salem UhldingenMühlhofen Oberteuringen Bermatingen Daisendorf Markdorf Meckenbeuren Meersburg Stetten Hagnau Friedrichshafen Immenstaad Tettnang Neukirch Eriskirch Langenargen Kressbronn Frau Maag Zimmer Nr. 221 A Tel.: 5287 Gerichtsbezirk Überlingen Herr Sahin Zimmer Nr. 221 A Tel.: 5082 Gerichtsbezirke Friedrichshafen und Meckenbeuren Frau Navarra Zimmer Nr. 222 A Tel.: 5083 Gerichtsbezirke Tettnang und Kressbronn - 13 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Heimaufsicht Landratsamt Bodenseekreis Sozialamt Albrechtstraße 75 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 204-0 Jobcenter Landratsamt Bodenseekreis Jobcenter Albrechtstraße 75 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 204-0 Schuldnerberatung Landratsamt Bodenseekreis Sozialamt Albrechtstraße 75 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 204-0 Pflegestützpunkt Bodenseekreis Landratsamt Bodenseekreis Pflegestützpunkt Glärnischstraße 1 - 3 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 204-5196 oder-5195 Soziale und finanzielle Hilfen des Landratsamtes Bodenseekreis - Grundsicherung im Alter - Hilfe zum Lebensunterhalt -Eingliederungshilfe - Hilfe zur Pflege - Wohngeld (außer für Friedrichshafen und Überlingen, da die dortigen Stadtverwaltungen eine eigene Wohngeldstelle haben) - Schwerbehindertenausweis/Feststellung einer Behinderung Tel.: 07541 204-0 Bundesagentur für Arbeit Postanschrift: Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg 78459 Konstanz Tel.: 0800 4555500 Dienststellen vor Ort Agentur für Arbeit Friedrichshafen Eugenstraße 41 88045 Friedrichshafen Tel.: 0800 4555500 - 14 - Agentur für Arbeit Überlingen Friedhofstraße 30 88662 Überlingen Tel.: 0800 4555500 Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Betreuungsgerichte Amtsgericht Überlingen Bahnhofstraße 8 88662 Überlingen Tel.: 07551 93639-0 Notariat Friedrichshafen Riedleparkstraße 1 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 38 85-0 Notariat Kressbronn Bahnhofstraße 9 88079 Kressbronn Tel.: 07543 96442-0 Notariat Meckenbeuren Theodor-Heuss-Platz 1 88074 Meckenbeuren Tel.: 07542 9436-20 Notariat Tettnang Neues Schloss 88069 Tettnang Tel.: 07542 519-156 Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Eisenbahnstraße 37 88212 Ravensburg Tel.: 0751 8808-0 Hier können Sie auch Termine für die Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung im Bodenseekreis vereinbaren. SKM Bodenseekreis e. V. - Betreuungsverein Andreas-Strobel-Straße 6 Ittendorf 88677 Markdorf Tel.: 07544 9646303 (E. Schuhmacher, Geschäftsführer) [email protected] - 15 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Sozialpsychiatrischer Dienst der Pauline 13 e. V. im Gemeindepsychiatrischen Zentrum Friedrichshafen Paulinenstraße 12 88046 Friedrichhafen Tel.: 07541 4094-213 im Gemeindepsychiatrischen Zentrum Überlingen Obere Bahnhofstraße 18 88662 Überlingen Tel.: 07551 30118-50 Suchtberatung Katharinenstraße 16 88045 Friedrichshafen Tel.: 07541 950-180 - 16 - in Bermatingen Bahnhofstraße 14 88697 Bermatingen Tel.: 07544 9540-0 Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Wegweiser Das Landratsamt Bodenseekreis hat die nachfolgend genannten Broschüren herausgegeben, denen Sie weitere Literaturtipps mit Anlaufstellen und Adressen für den Bodenseekreis entnehmen können. Alle Wegweiser sind inhaltlich mit den aufgeführten Einrichtungen und Ansprechpartnern abgestimmt. Informationsbroschüre zu Beratungsangeboten, ambulanten/ mobilen Dienstleistungen, Nachbarschaftshilfe, Betreuungs angebote für demenzkranke Menschen, Essen auf Rädern, Hausnotruf, Fahrdiensten, Pflegeangeboten, Wohnen im Alter, Alten- und Pflegeheime u. v. m . Hilfen im Alter Erhältlich im Landratsamt Bodenseekreis unter Tel.: 07541 204-5640 oder als PDF-Datei unter www.bodenseekreis.de - Soziales & Gesundheit - Senioren Ein Wegweiser für ältere Menschen im Bodenseekreis 5. Auflage Informationsbroschüre zu Unterstützungsmöglichkeiten für Menschen mit geistiger Behinderung, Beratungs- und Anlaufstellen, Fachärzten, Arbeit und Beschäftigung, ambulanten Dienste und entlastenden Hilfen, Wohnen, Selbsthilfe, finanziellen Hilfen, Sozialleistungen u. v. m. HILFEN für Menschen mit geistiger Behinderung Ein Wegweiser für Betroffene, Angehörige und Fachleute im Bodenseekreis -1- Erhältlich im Landratsamt Bodenseekreis unter Tel.: 07541 204-5640 oder als PDF-Datei unter www.bodenseekreis.de - Soziales & Gesundheit - Behinderung Informationsbroschüre zu Angeboten und Hilfen für Menschen mit psychischer Erkrankung, Kliniken für Psychiatrie, Fachärzten, psychiatrischen Institutsambulanzen, Wohnen, Arbeit, Beschäftigung und Alltagsgestaltung, Selbsthilfegruppen, finanziellen Hilfen, Sozialleistungen u. v. m. HILFEN für erwachsene Menschen mit psychischen Erkrankungen im Bodenseekreis Psychiatriewegweiser -1- Selbsthilfe Netzwerk Bodenseekreis SELBSTHILFE-WEGWEISER Erhältlich im Landratsamt Bodenseekreis unter Tel.: 07541 204-5640 oder als PDF-Datei unter www.bodenseekreis.de - Soziales & Gesundheit - Behinderung Informationsbroschüre zu Selbsthilfegruppen, Bewegungsgruppen, Hospizgruppen und professionellen Hilfen. Erhältlich im Landratsamt Bodenseekreis unter Tel.: 07541 204-5838 oder als PDF-Datei unter www.bodenseekreis.de - Soziales & Gesundheit - Selbsthilfe Selbsthilfegruppen Bewegungsgruppen Hospizgruppen Professionelle Hilfen 2015/2016 - 17 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer 3.Quellenverzeichnis „Das Betreuungsrecht“ Justizministerium Baden-Württemberg Schillerplatz 4 70173 Stuttgart Tel.: 0711 279-2108 [email protected] Heidelberger Kommentar, KK-Bur Bauer/Klie/Lütgens 4.Arbeitshilfen - Übersicht genehmigungspflichtiger Maßnahmen - Merkblatt zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (FeM) - 18 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Alphabetischer Überblick über Genehmigungspflichten in Betreuungsverfahren A Abhebung von Mündelgeld der/des Betreuten § 1809 BGB Abweichung von Weisungen des Erblassers (§ 1803 Abs. 2 BGB) Aktien und Aktienfonds, Geldanlage in § 1811 BGB Anlage von Mündelgeld der/des Betreuten § 1810 BGB Arbeitsvertrag (mehr als 1 Jahr), Abschluss eines § 1822 Nr. 7 BGB, § 299 FamFG Aufgabe der Mietwohnung der/des Betreuten § 1907 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG Aufgebotsverfahren (Verschollenheit): § 16 Abs. 3 Verschollenheitsgesetz Aufhebung einer Ehe, Antrag auf § 607 Abs. 2 ZPO, ab 01.09.2009 § 125 Abs. 2 FamFG Ausschlagung, der Erbschaft, des Vermächtnisses oder des Pflichtteils § 1822 Nr.2 BGB, § 299 FamFG Ausstattung (Aussteuer), Gewährung einer § 1908 BGB B Berufsausbildungsvertrag, Abschluss eines § 1822 Nr. 6 BGB, § 299 FamFG Bettgitter, Anbringung von § 1906 Abs. 2 BGB, §§ 312 ff FamFG Briefkontrolle, Durchführung der § 1896 Abs. 4 BGB Buchforderungen, Verfügung über § 1816 BGB Bürgschaft, Übernahme einer § 1822 Nr. 10 BGB, § 299 FamFG D Darlehen, Aufnahme eines § 1822 Nr. 8 BGB, § 299 FamFG Dauerschuldverhältnisse (über 4 Jahre), § 1907 Abs. 3 BGB, § 299 FamFG Dienstvertrag (mehr als 1 Jahr), Abschluss eines § 1822 Nr. 7 BGB, § 299 FamFG Dispositionskredit, Vereinbarung eines solchen; § 1822 Nr. 8 BGB, § 299 FamFG - 19 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer E Ehescheidung bzw. -auflösung, Antrag auf § 607 Abs. 2 ZPO, ab 1.9.2009 § 125 Abs. 2 FamFG Ehevertrag, Abschluss eines § 1411 Abs. 1 BGB Eigentümergrundschuld, Bestellung einer § 1821 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG Eingriff, ärztlicher, bei Gesundheits- oder Todesgefahr § 1904 BGB, § 298 FamFG Erblasser, Abweichung von dessen Weisungen bei der Vermögenssorge, (§ 1803 Abs. 2 BGB) Erbrechtsvereinbarung (früheres nichtehel. Kind) § 10a NichteheIG Erbschaft, Ausschlagung der § 1822 Nr. 2 BGB, § 299 FamFG Erbverzicht, Abschluss eines Erbverzichtsvertrags §§ 1822 Nr. 1, § 2347 (1) BGB, § 299 FamFG Aufhebung des § 2351 BGB Erbteilungsvertrag, Abschluss eines § 1822 Nr. 2 BGB, § 299 FamFG Erbvertrag, Anfechtung oder Aufhebung des § 2282 BGB, § 2290 Abs. 3, 2291, 2292 BGB Erwerbsgeschäft, Beginn und/oder Auflösung § 1823 BGB, § 299 FamFG F Familienname, Änderung des (§ 2 Namensänderungsgesetz) Fernmeldeverkehr, Durchführung der Kontrolle des § 1896 Abs. 4 BGB Fonds, Geldanlage in § 1811 BGB Freiheitsbeschränkung/Freiheitsentziehung § 1906 BGB, §§ 312 ff. FamFG G Geldanlage, Abhebung § 1809 BGB, Änderung (andere Anlage als in § 1807 BGB): § 1811 BGB, Anlage § 1810 BGB, Wertpapiere § 1812 BGB, Freigrenze bei Verfügungen (3.000 Euro, außer auf Girokonten): § 1813 BGB Gesellschaftsvertrag, Abschluss eines § 1822 Nr. 3 BGB, § 299 FamFG Girovertrag; Kündigung des (§ 1812 Abs. 1, Abs. 3 BGB) Grundpfandrecht, Berichtigungsbewilligung eines § 1821 BGB, § 299 FamFG Grundschuld, Bestellung einer (auch Eigentümergrundschuld) § 1821 (1) BGB, § 299 FamFG, Inhaltsänderung § 1821 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG Grundstücksgeschäfte § 1821 BGB, § 299 FamFG, (Veräußerung und/oder entgeltlicher Erwerb) Gütergemeinschaft, Ablehnung der Fortsetzung § 1484 Abs. 2 BGB Gesamtgutsanteil, Verzicht auf § 1491 Abs. 3 BGB Gütergemeinschaft, Aufhebung der § 1492 Abs. 3 BGB - 20 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer H Heilbehandlung bei Gesundheits- oder Todesgefahr § 1904 BGB Hinterlegte Wertpapiere, Verfügung über § 1819 BGB Höferechtliche Erklärungen § 1 Abs. 6 Höfeordnung Hypothek, Bestellung einer § 1821 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG I Inhaltsänderung einer § 1821 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG Immobilien, Geldanlage in § 1811 BGB Immobilienfonds, Geldanlage in § 1811 BGB Inhaberpapiere, Herausgabe von hinterlegten § 1814 BGB oder Verfügung über § 1815 BGB Inhaberschuldverschreibung, Ausstellung einer § 1822 Nr. 9 BGB, § 299 FamFG Inhaberschuldverschreibung, Geldanlage in, § 1811 BGB Investmentanteile, Geldanlage in § 1811 BGB K Kastration, Einwilligung in § 6 KastrG Kapitalgesellschaft, Gründung einer § 1822 Nr. 3 BGB, § 299 FamFG Kirchenaustritt für einen geschäftsunfähigen Betreuten (Kirchenaustrittsgesetze Hessen, Niedersachsen, NRW) Kredit, Aufnahme von § 1822 Nr, 8 BGB, § 299 FamFG Kündigung der Mietwohnung des Betreuten § 1907 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG L Lebensversicherung, Einzug der Versicherungsleistung § 1812 BGB Lehrvertrag, Abschluss eines § 1822 Nr. 6 BGB, § 299 FamFG Leibgurt, Anbringung eines § 1906 (4) BGB, §§ 312 ff FamFG Löschungsbewilligung, Abgabe einer § 1821 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG (sofern nicht unrichtige Grundbucheintragung) M Medikamente, bei Gefahr schweren Gesundheitsschadens § 1904 BGB, § 298 FamFG Mietvertrag, Abschluss eines (länger als 4 Jahre) § 1907 Abs. 3 BGB, § 299 FamFG Aufhebung eines Mietvertrags über Wohnraum § 1907 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG - 21 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer N Namensänderungsantrag (§ 2 Namensänderungsgesetz) Nießbrauchrechts, Bestellung eines § 1821, Nr. 1 BGB, § 299 FamFG P Pachtvertrag, Abschluss eines (wenn länger als 4 Jahre) § 1907, Abs. 3 BGB, § 299 FamFG Pflichtteil, Verzicht auf § 1822,2 BGB, § 299 FamFG Postkontrolle, Durchführung der § 1896 Abs. 4 BGB Prokura, Erteilung einer § 1822,11 BGB S Sachwerte, Geldanlage Genehmigungen nach § 1905 BGB Sachwerte, Geldanlage in § 1811 BGB Scheidungsantrag § 125 Abs. 2 FamFG Schiedsvertrag (siehe auch Vergleich) § 1822 Nr. 12 BGB, § 299 FamFG Schiffsverkauf § 1821 BGB Sterbehilfe (Zustimmung zur) § 1904 Abs. 2 BGB, § 298 FamFG Sterilisation, Einwilligung in § 1905 BGB, § 297 FamFG T Teilungsversteigerung eines Grundstücks, Antrag auf: § 181 Abs. 2 ZVG Telefonkontrolle, Durchführung der § 1896 Abs. 4 BGB U Überziehungskredit, Genehmigungen nach § 1906 BGB Vereinbarung eines solchen; § 1822 Nr, 8 BGB, § 299 FamFG Unterbringung, Freihertsentziehung § 1906 Abs. 2 BGB, §§ 312 ff FamFG Untersuchung, ärztliche, bei Gesundheits- oder Todesgefahr § 1904 BGB, § 298 FamFG Untermietvertrag, Abschluss eines § 1907 Abs. 3 BGB, § 299 FamFG - 22 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer V Vaterschaft, Anerkennung der § 1596 BGB Zustimmung zur (durch Mutter bzw. Ehemann), § 1596 Abs. 3 BGB, § 1599 Abs. 2 BGB Verbindlichkeit, Übernahme einer fremden § 1822 Nr. 10 BGB, § 299 FamFG Vergleich, Abschluss eines § 1822 Nr. 12 BGB, § 299 FamFG (Ausnahme: Wenn der Vergleich auf Vorschlag des Gerichts erfolgt oder der Gegenstand des Streits 3.000,00 Euro nicht übersteigt) Vermächtnis, Ausschlagung eines § 1822 Nr. 2 BGB, § 299 FamFG Vermietung von Wohnraum des Betreuten § 1907 Abs. 3 BGB, § 299 FamFG Verschollenheitsantrag (Aufgebotsverfahren): § 16 Abs. 3 Verschollenheitsgesetz Vorkaufsrecht, Bestellung eines § 1821 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG Vornamensänderung (§ 1 Transsexuellengesetz (TSG) W Wechsel, Eingehung einer Wechselverbindlichkeit § 1822 Nr. 9 BGB, § 299 FamFG Wertpapiere, Anlage in Wertpapieren § 1812 BGB Wertpapierverfügung § 1812 BGB Wohnungsrecht, Bestellung eines § 1821 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG Z Zuwendungen, Verzicht auf § 2347, § 2352 BGB Zwangsversteigerung eines Grundstücks, Antrag auf: § 181 Abs. 2 ZVG Diese Liste ist trotz gründlicher Recherchen nicht als absolut abschließend zu betrachten. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rechtspfleger im Amtsgericht oder an das Notariat. - 23 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Hinweise zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (FeM) Wann liegt eine freiheitsentziehende Maßnahme vor? Freiheitsentziehend sind Maßnahmen dann, wenn der Betroffene gegen seinen natürlichen Willen daran gehindert wird, seinen jeweiligen Aufenthaltsort zu verlassen. Dabei ist unerheblich, in welcher Form der Bewohner am Verlassen seines Aufenthaltsortes gehindert wird. Dies kann beispielsweise durch Fixiergurte, Therapietische und Bettgitter, aber auch durch das Verschließen des Zimmers/ Wohnbereichs oder das Anbringen von Trickschlössern oder Zahlenkombinationen an Türen geschehen, die für den Bewohner ein unüberwindbares Hindernis darstellen. Auch sedierende Medikamente, die mit dem Ziel gegeben werden, Bewohner am Verlassen des Bettes oder der Einrichtung zu hindern, fallen hierunter. Bei der Verabreichung von Medikamenten zu heilenden und therapeutischen Zwecken liegt keine freiheitsentziehende Maßnahme vor, auch wenn als Nebenwirkung der Freiheitsdrang des Bewohners eingeschränkt wird. Fall A - Einwilligung des Bewohners Kann der Bewohner in die freiheitsentziehende Maßnahme wirksam einwilligen, kann er also - trotz bestehender kognitiver Defizite - die Notwendigkeit der freiheitsentziehenden Maßnahme erkennen und nach dieser Einsicht handeln, ist die Maßnahme nur mit Einwilligung des Bewohners zulässig. Dabei kommt es nicht auf die Geschäftsfähigkeit, sondern auf die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit des Bewohners an. Liegt eine wirksame Einwilligung des Bewohners vor, bedarf es darüber hinaus weder einer zusätzlichen Einwilligung eines Betreuers/Vorsorgebevollmächtigten, noch einer gerichtlichen Genehmigung der Maßnahme. Die Einwilligungserklärung des Bewohners in die freiheitsentziehende Maßnahme muss in geeigneter Form, möglichst durch dessen Unterschrift, dokumentiert werden. Ist der Bewohner trotz Einwilligungsfähigkeit - etwa aufgrund körperlicher Einschränkungen - nicht in der Lage, die Einwilligungserklärung zu unterschreiben, ist die Einwilligungserklärung in anderer Form - z. B. durch die Unterschrift von Angehörigen oder des behandelnden Arztes als Zeugen der mündlichen Einwilligung - zu dokumentieren. Wir empfehlen die Einwilligungsfähigkeit des Bewohners vom behandelnden Arzt in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) bestätigen zu lassen und dies in der Pflegedokumentation festzuhalten. Fall B - Einwilligung des Betreuers/Bevollmächtigten; richterliche Genehmigung Ist der Bewohner aufgrund fehlender natürlicher Einsichts- und Urteilsfähigkeit nicht in der Lage, rechtswirksam in die freiheitsentziehende Maßnahme einzuwilligen, bedarf es statt dessen grundsätzlich der Einwilligung des Betreuers oder Vorsorgebevollmächtigten. Dieser muss zusätzlich eine richterliche Genehmigung der Maßnahme einholen. Beispiel: Ein dementer, sturzgefährdeter Bewohner versucht in Verkennung seiner körperlichen Hinfälligkeit immer wieder aus dem Bett aufzustehen. Zur Vermeidung einer erheblichen Verletzungsgefahr soll nachts ein Bettgitter angebracht werden, um den Bewohner am Verlassen seines Bettes zu hindern. Der Bewohner kann die Notwendigkeit dieser Maßnahme aufgrund seiner kognitiven Defizite nicht mehr erkennen. In diesem Fall sind die Einwilligung des Betreuers/Vorsorgebevollmächtigten und zusätzlich eine betreuungsgerichtliche Genehmigung der Maßnahme erforderlich. Ist in diesen Fällen weder ein Vorsorgebevollmächtigter vorhanden, noch ein Betreuer - 2 - bestellt, sollte beim zuständigen Betreuungsgericht unter Mitteilung des Sachverhaltes unverzüglich die Einrichtung einer Betreuung angeregt werden. Ausnahmesituationen Keiner richterlichen Genehmigung bedürfen die entsprechenden Maßnahmen, wenn der Bewohner sich wegen körperlicher Gebrechen ohnehin nicht mehr fortbewegen kann oder aufgrund geistigen Gebrechens zur Bildung eines natürlichen Willens im Hinblick auf eine Fortbewegung nicht mehr in der Lage ist. Wir empfehlen, dies ärztlich attestieren zu lassen und entsprechend zu dokumentieren. - 24 - Beispiele: - Nach einer schweren Hirnschädigung liegt der Bewohner in einem Wachkoma. Um ein Herausfallen aus dem Bett durch unwillkürliche Bewegungen zu verhindern, wird ein Seitenschutz angebracht. Ausnahmesituationen Keiner richterlichen Genehmigung bedürfen die entsprechenden Maßnahmen, wenn der BeLeitfaden ehrenamtliche Betreuerinnen Betreuer wohner sich wegen körperlicher Gebrechen ohnehinfür nicht mehr fortbewegen kann oderund aufgrund geistigen Gebrechens zur Bildung eines natürlichen Willens im Hinblick auf eine Fortbewegung nicht mehr in der Lage ist. Wir empfehlen, dies ärztlich attestieren zu lassen und entsprechend zu dokumentieren. Beispiele: Nach einer schweren Hirnschädigung liegt der Bewohner in einem Wachkoma. Um ein Herausfallen aus dem Bett durch unwillkürliche Bewegungen zu verhindern, wird ein Seitenschutz angebracht. Nach einem Apoplex ist der Bewohner aufgrund der bestehenden Lähmung nicht mehr in der Lage, eigenständig aufzustehen und das Bett zu verlassen. Zum Schutz vor dem Herausfallen wird ein Seitenschutz am Bett angebracht. Aufgrund abgebauter Muskulatur kann der Bewohner nicht mehr selbstständig aus seinem Rollstuhl aufstehen, kann sich aber in dem Rollstuhl auch nicht mehr aufrecht halten. Um ihn an dem unwillkürlichen Herausrutschen aus dem Rollstuhl zu hindern, wird er mit einem Gurt im Stuhl fixiert. Allen diesen Fällen ist gemein, dass der Bewohner seinen Aufenthaltsort aufgrund der bestehenden Gebrechen ohnehin nicht mehr verlassen kann, die eingesetzten Maßnahmen also nicht mehr freiheitsentziehend wirken. Es handelt sich insoweit um reine Sicherungsmaßnahmen, die nicht genehmigungspflichtig sind. Akute Selbstgefährdung Bei akuter Selbstgefährdung muss das Pflegepersonal unmittelbar und der Ursache angemessen selbstverantwortlich handeln und die rechtliche Tragweite beachten. Ein vorhandener Betreuer/Bevollmächtigter ist unverzüglich zu verständigen. Wir empfehlen ebenso ein umgehendes Hinzuziehen der leitenden Pflegefachkraft/Heimleitung und des behandelnden Hausarztes. Fremdgefährdung Hier ist die Polizei zu informieren, wenn alternative Maßnahmen zur Abwehr der Fremdgefährdung (vgl. Alternativen zu FeM) nicht zum Erfolg führen. Alle Maßnahmen sind sorgfältig zu dokumentieren! Kontaktadressen Amtsgericht Überlingen Betreuungsgericht Bahnhofstraße 8 88662 Überlingen Herr Richter Völk Tel.: 07551 93639-0 Amtsgericht Tettnang Betreuungsgericht Montfortplatz 1 88069 Tettnang Tel.: 07542 519-0 Landratsamt Bodenseekreis Albrechtstraße 75 88045 Friedrichshafen Betreuungsbehörde Frau Maag, Tel.: 07541 204-5287 Frau Navarra, Tel.: 07541 204-5083 Herr Sahin, Tel.: 07541 204-5082 Betreuungen & Heimaufsicht Herr Lange, Tel.: 07541 204-5292 Heimaufsicht Frau Gallé-Moßmann, Tel.: 07541 204-5673 - 25 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer -3- Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (FeM) Zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen sind Kreativität und Einfallsreichtum gefragt: Da die Menschen nicht gleich sind und viele verschiedene Reaktionsmuster haben, gibt es auch viele verschiedene Lösungsmöglichkeiten, um freiheitsentziehende Maßnahmen zu vermeiden. Nur durch behutsames Ausprobieren kann es gelingen, das Richtige für die Einzelnen zu finden. Hier finden Sie einige Vorschläge, um Ihrer eigenen Kreativität Anregung zu geben: Grund für FeM FeM* Alternative Maßnahme Hohe Sturzgefahr beim Stehen beim Laufen beim Aufstehen aus dem Bett oder Stuhl Bettgitter Vorsatztisch Gurte im Stuhl, Bett oder Rollstuhl* Gesundheitsgefahr durch falschen Umgang mit Inkontinenzvorlagen durch Entfernung von Ab- und Zuleitungen Handfesseln* Fußfesseln* Aggressives Verhalten gegen sich selbst oder andere Starke motorische Unruhe, die zu gesundheitlicher Beeinträchtigung führt Bettgitter Vorsatztisch Gurte im Stuhl, Bett oder Rollstuhl* Psychopharmaka Muskulatur stärken durch Kraft- und Balancetraining Geh- und Mobilitätshilfen Geeignete Bekleidung, rutschfeste Socken, feste Schuhe ... Hüftschutzhosen Sturzhelm (Fahrradhelm o. ä.) sehr helle Beleuchtung überall Sturzfallen (auch auf Gängen) erkennen und beseitigen Deutliche Markierung bei Schwellen, Stufen Sitz- und Haltemöglichkeiten Selbstbewusstsein stärken, Unsicherheit und Angst vor Stürzen durch Gespräche und Übungen abbauen Seh- und Hörvermögen überprüfen und ggf. durch Hilfsmittel verbessern. Neubewertung der Medikation Geteilte Bettgitter mit Ausstiegsmöglichkeit (wenn noch gehfähig) Bett ganz niedrig stellen und/oder zusätzliche Matratze vor das Bett legen. Bequeme Sessel mit tiefer Sitzfläche oder schräggestellte Rückenlehne (nur geeignet bei Personen, die nicht ohne fremde Hilfe aufstehen und gehen können. Sensormatte, Alarmgeber, Sturzmelder individuelle Berücksichtigung von Bedürfnissen, Wünschen und Ritualen im Zusammenhang mit Ausscheiden Kommunikationshilfen auch nonverbal Emotionale Zuwendung (Pflegende, Besuchsdienst ...) Regelmäßige Kontrolle der Einlagen entsprechend vorausschauender Pflegeplanung Ab- und Zuleitungen aus dem Gesichtsfeld von Betroffenen bringen und deren regelmäßige Kontrolle Regelmäßige Hilfestellung in der Nacht Fäustlinge, Stülper Overall, hinten zu schließen Bänder mit Klettverschluss Biographiearbeit, Ursachen erforschen und Erkenntnisse aus der Ursachenerforschung umsetzen Validation, emotionale Zuwendung, angenehme Atmosphäre schaffen, Wertschätzung vermitteln (Pflegende und Besuchsdienst) Dämpfende Antidepressiva (bei agitierter Depression) nach fachärztlicher Anordnung Tagesstrukturierung, Angebot von vertrauten Tätigkeit (z. B. hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Gartenarbeiten, technische Reparaturen ...) Gruppenangebote, Zehn-Minuten-Aktivierung, Einzelangebote (Gespräche), basale Stimulation, Snoezelen ... Bewegungsdrang durch gezielte und geplante Maßnahmen ausleben lassen * Das Anbringen dieser Mittel zur Freiheitsentziehung ist nur durch dafür geschulte Pflegefachkräfte zulässig. Es sind nur zugelassene und geprüfte Medizinprodukte zu verwenden. - 26 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer 5.Checklisten - - - - - Basisblatt für die Betreuung Checkliste für Aufgaben zu Beginn der Betreuung Checkliste Gesundheitssorge Checkliste Vermögenssorge Checkliste Wohnungsauflösung - 27 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Unterlagen für ehrenamtliche Betreuer Basisblatt für die Betreuung 1. Informationen zur betreuten Person Vorname, Name Geburtsname Geburtsort Geburtsdatum Familienstand seit Konfession Geburtsort Geburtsdatum PLZ, Wohnort Straße, Hausnummer Telefon-Nummer privat Personalausweis-Nr. Telefon-Nummer Heim Station Ansprechpartner des Heims Stellv. Ansprechpartner des Heims Zuständiges Betreuungsgericht Aktenzeichen Rechtspfleger 2. Informationen zum Betreuer/zur Betreuerin Betreuer/in Anschrift Beschluss vom Aufgaben: Vermögenssorge Gesundheitsfürsorge Aufenthaltsbestimmungsrecht Freiheitsentziehende Maßnahmen Einwilligungsvorbehalte sonstige: Seite 11 - 28 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Unterlagen für ehrenamtliche Betreuer 3. Gesundheitsversorgung Krankenkasse Telefon-Nummer Mitglieds-Nummer Befreiung von der Zuzahlung: ja nein Pflegeversicherung: Stufe 0 I Schwerbehindertenausweis: ja nein Grad d. Behinderung Bereich: Hausarzt II III gültig bis: G RF H blind Telefon-Nummer Sonstige Ärzte 4. Rente(n) Die/der Betreute bezieht folgende Rente(n): 5. Bezeichnung Rentenversicherungsträger Renten-Nummer Bezeichnung Rentenversicherungsträger Renten-Nummer Bezeichnung Rentenversicherungsträger Renten-Nummer Vermögen Folgende Finanzkonten werden geführt Stand zu Beginn am: Konto-Bezeichnung Kontostand Konto-Bezeichnung Kontostand Konto-Bezeichnung Kontostand Konto-Bezeichnung Kontostand Summe Seite 12 - 29 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Unterlagen für ehrenamtliche Betreuer Sonstige Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Schmuck etc.) Die/der Betreute bezieht folgende monatliche Einkünfte: a) Renten Euro Rentenbezeichnung Euro Rentenbezeichnung b) Arbeitslosengeld II Euro c) Sozialhilfe Euro d) Grundsicherung Euro e) Taschengeld Euro f) Arbeitseinkommen Euro g) Sonstiges: Euro Summe Euro Die/der Betreute hat folgende monatliche Zahlungsverpflichtungen: a) 6. Miete/Heimkosten Euro Sterbefall Ein Bestattungsvertrag liegt vor Ein Testament liegt vor und ist hinterlegt bei: Eine Geburtsurkunde liegt vor Eine Heiratsurkunde liegt vor Wünsche zur Bestattung: Erdbestattung mit Pfarrer Ort der Beerdigung Feuerbestattung ohne Pfarrer Bemerkung: Nachricht an: Versicherungen für den Todesfall (z. B. Lebensversicherung): Seite 13 - 30 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Unterlagen für ehrenamtliche Betreuer 7. Kontaktpersonen Vorname, Name, Anschrift Vorname, Name, Anschrift Vorname, Name, Anschrift 8. Wichtige Termine Seite 14 - 31 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Checkliste für Aufgaben zu Beginn der Betreuung Betreuung für: Zu erledigende Tätigkeit* Vermerk/ Ansprechpartner Wiedervorlage Abklären besonders eilbedürftiger Entscheidungen Akte anlegen und persönliche Daten erfassen Krankenversicherungsschutz prüfen Betreuung bekanntgeben (Behörden, Krankenkasse, Rententräger, Banken etc.) Kontakt mit der Bank aufnehmen (Saldenbestätigung) Sperrvermerk eintragen lassen Bankvollmachten prüfen und ggf. widerrufen Vermögensverzeichnis anfertigen Überprüfung der Freistellungsanträge bei der Bank Kontaktaufnahme zu Ärzten/Pflegepersonal Mögliche/n Schwerbehindertenausweis/Wertmarke beantragen Pflegeversicherungsleistungen erfassen bzw. geltend machen (z. B. Pflegestufe beantragen) Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenversicherung prüfen Ansprüche auf Arbeitslosengeld I/Arbeitslosengeld II abklären Überprüfung Rentenanspruch, Erwerbsminderungsrente Abklärung Wohngeldanspruch Sozialhilfeanspruch abklären Grundsicherungsleistungen überprüfen Steuerbelange überprüfen Haftpflicht- und weitere Versicherungen abklären ggf. kündigen Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen Gebührenermäßigten Telekommunikations-Anschluss beantragen Weitere Gerichtsverfahren abklären Personendokumente (z. B. Ausweis) prüfen Ggf. beim örtlichen Einwohnermeldeamt ummelden Ggf. Postnachsendeantrag stellen * Die konkret zu erledigenden Aufgaben sind von den im Beschluss aufgeführten und übertragenen Aufgabenkreisen abhängig. Die hier benannten Aufgaben sind nicht abschließend. - 32 - erledigt Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Checkliste Gesundheitssorge Zu erledigende Tätigkeit Vermerk/ Ansprechpartner Wiedervorlage erledigt Gespräch mit dem Betreuten, ggf. mit Personen aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld (Angehörige, Freunde, ggf. Nachbarn) Gespräch mit Mitarbeitern in Institutionen (Heimleiter, Pflegekräfte) Gespräch mit den behandelnden Ärzten Diagnose/Prognose Welche Möglichkeiten der eigenständigen Lebensgestaltung sind vorhanden? Welche Defizite bestehen? Behandlungsmöglichkeiten, Rehabilitationsmaßnahmen (Alternativverfahren, Risiken, Nebenwirkungen abklären) Medikamentierung dokumentieren (Genehmigungen nach § 1904 BGB?) Liegt eine freiheitsentziehende Unterbringung oder unterbringungsähnliche Maßnahme nach § 1906 BGB vor? Sind Alternativen hierzu möglich? Genehmigung des Vormundschaftsgerichts beantragen Wichtige Unterlagen prüfen: Impfausweis, Krankenscheine (bzw. Krankenversicherungskarte), Befreiungskarte für Selbstbeteiligung im Krankheitsfall, Bonusheft für Zahnarzt (ggf. bei Krankenkasse/Zahnarzt beantragen) Sozialrechtliche Ansprüche verfolgen: Befreiung von der Selbstbeteiligung bei der Krankenkasse beantragen Falls betreute Person kein Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse ist: Krankenhilfe nach dem SGB XII beim Sozialamt beantragen Falls betreute Person (oder Ehegatte) im öffentlichen Dienst beschäftigt ist oder war: Anspruch auf Beihilfen im Krankheitsfall prüfen (bei der jeweiligen Personalstelle) Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragen - 33 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Checkliste Vermögenssorge Zu erledigende Tätigkeit Existieren Girokonten, Sparguthaben, Schließfächer, Wertpapierdepots? Ermittlung der zuständigen Geldinstitute, Konto-, Schließfach- und DepotNummern Sollen oder müssen Konten gesperrt werden? (Nur bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt gem. § 1903 BGB möglich, aber nicht unbedingt zwingend erforderlich) Kontovollmachten unter Vorlage der Bestellungsurkunde erteilen lassen (Bank) Existieren weitere Vermögenswerte, z. B. Immobilien (ggf. Grundbuchauszug vom Grundbuchamt des Amtsgerichts besorgen), Schmuck, Antiquitäten? Existieren Schulden oder sonstige laufende Zahlungspflichten? Ggf. SCHUFA-Selbstauskunft auf den Namen des Betreuten einholen (ca. 8 Euro Gebühr) Feststellung der laufenden Einnahmen nach Art, Höhe und auszahlender Stelle (Aktenzeichen, Versicherungsnummer etc.). Benachrichtigung dieser Stellen über die eingerichtete Betreuung. Vermögensverwaltung sicherstellen, Kontoauszüge ordnen, Quittungen zuordnen, Kontrolle der Zahlungseingänge ggf. anmahnen. Sind Ansprüche gegen dritte Personen vorhanden? (z. B. Erbansprüche, Darlehen an Dritte, ausstehende Lohn- oder Mietzahlungen von dritten Personen) Sozialrechtliche Ansprüche prüfen. Arbeitslosengeld (Arbeitsamt), Krankengeld (Krankenkasse), Renten (Versicherungsamt, Stadt-/Kreisverwaltung), Opferentschädigung (Versorgungsamt), Wohngeld (Wohnungsamt, Stadtverwaltung), Kindergeld (Arbeitsamt, auch für über 18-jährige Kinder), Sozialhilfe (Sozialamt, Stadtverwaltung) Bei Pflegebedürftigkeit Pflegegeld nach SGB V bzw. SGB XII (Krankenkasse bzw. Sozialamt), Freifahrt im Nahverkehr (Schwerbehindertenausweis/Versorgungsamt), Gebührenbefreiung/-ermäßigung von Rundfunk- und Telefongebühren (Sozialamt, Stadtverwaltung, GEZ) Geldanlage: Ist Bargeld/Sparguthaben vorhanden, das für den laufenden Lebensbedarf des Betreuten nicht benötigt wird? Ggf. Kauf von Wertpapieren (nach Bankauskunft über Mündelsicherheit); Renditen vergleichen; ist ein vorzeitiger Wertpapierverkauf möglich? Ist ein Grabpflegevertrag vorhanden? ggf. abschließen (z. B. bei Gesellschaft für Dauergrabpflege) Existieren Lebensversicherungen/Bausparverträge? ggf. Kapitalstand erfragen; Versicherungen für laufenden Lebensunterhalt kündigen? ggf. zuvor Rückkaufswerte erfragen Sind weitere Versicherungen vorhanden? (z. B. Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz, Unfall usw.) Erforderlichkeit prüfen, Beiträge vergleichen, ggf. kündigen, ggf. günstigere Versicherungen abschließen. Vermögensverzeichnis für Vormundschaftsgericht erstellen (§ 1802 BGB) Rechnungslegung (in der Regel jährlich dem Vormundschaftsgericht zu erteilen, wenn vom Gericht keine Befreiung hiervon erteilt wurde) auch bei einer Befreiung von der Rechnungslegung geordnete Belegführung sicherstellen - 34 - Vermerk/ Ansprechpartner Wiedervorlage erledigt Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer Checkliste Wohnungsangelegenheiten Zu klärende Punkte Vermerk/ Ansprechpartner Wiedervorlage erledigt Wer ist der Vermieter? Liegen Mietvertrag, Heimvertrag, Nutzungsvertrag vor? Finanzierung: Miet- und Nebenkosten Strom- und Wasserkosten Telefongebühren, GEZ, evtl. Kabelanschluss Sozialrechtliche Ansprüche: Wohngeld GEZ-Befreiung Telefonermäßigung Ist die Wohnung renovierungsbedürftig? Ist Hausrat zu beschaffen oder zu ersetzen? Finanzierung und notwendige Maßnahmen organisieren, ggf. einmalige Renovierungsbeihilfe beim Sozialamt beantragen. Überprüfung von Sicherheitsmängeln im Haushalt, z. B. defekte Stromund Heizungsanlagen Droht Wohnungsverlust durch Kündigung? Falls ja, Benachrichtigung des Vormundschaftsgerichtes, Sicherstellung der Mietzahlungen, ggf. Übernahme von Mietschulden durch das Sozialamt (bzw. die ARGE) beantragen Wird eine Wohnungskündigung aufgrund notwendiger anderer Unterbringung erforderlich? Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes beantragen Bei Haushaltsauflösungen: Wer führt diese kostengünstig durch? Ggf. beim Sozialamt fragen Sicherstellen der persönlichen Gegenstände des Betreuten nach dessen Wünschen (z. B. Andenken, Fotos, Kunstgegenstände, Mobiliar) Bei Heimaufenthalt oder sonstiger stationärer Unterbringung: Möglichkeiten zur individuellen Raumgestaltung nach den Wünschen des Betreuten prüfen und realisieren. Finanzielle Fragen in Bezug auf das frühere Mietverhältnis klären (Kautionsrückzahlung, Genossenschaftseinlage u. ä.) - 35 - Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer 6.Musteranschreiben - - - - - - - 36 - Mitteilung der Betreuung Antrag auf Genehmigung von Bankbewegungen Antrag auf Genehmigung der Kündigung/Wohnungsauflösung Antrag auf Genehmigung der geschlossenen Unterbringung Antrag auf Erweiterung des Aufgabenkreises/Einwilligungsvorbehalt Antrag auf Zahlung der Aufwandspauschale Absender: Name, Vorname Straße PLZ, Ort Datum Mitteilung der Betreuung Vorname/n und Name der/des Betreuten geboren am wohnhaft Ihr Aktenzeichen Sehr geehrte Damen und Herren, ich wurde vom Amtsgericht zum Betreuer/zur Betreuerin für den oben Genannten/die oben Genannte bestellt. Um meiner Betreuertätigkeit nachzukommen bitte ich Sie: mich in allen Angelegenheiten, die für die Führung der Betreuung relevant sind, umfassend zu informieren. künftig alle Schreiben direkt an mich zu senden. Eine Kopie meines Betreuerausweises lege ich bei. Mit freundlichen Grüßen Ort, Datum Unterschrift Betreuer/in Absender: Name, Vorname Amtsgericht - Betreuungsgericht - Straße Straße, Hausnummer PLZ, Ort PLZ, Ort Datum Antrag auf Genehmigung von Bankbewegungen Sehr geehrte Damen und Herren, für die Betreuung von Vorname/n und Name der/des Betreuten geboren am Aktenzeichen/Geschäftsnummer beantrage ich die Erteilung einer allgemeinen Ermächtigung nach § 1825 BGB für bei der IBAN Name und Ort der Bank/Sparkasse die Genehmigung einmalig monatlich, ab dem vierteljährlich, ab dem halbjährlich, ab dem zur Entnahme eines Betrages von Betreuten IBAN Euro vom Konto der/des bei der Name und Ort der Bank/Sparkasse Bei diesem Betrag handelt es sich um Auslagen, die ich zum Zweck der Betreuungsführung gemacht habe. siehe Anlage/n siehe Jahresabrechnung Da die/der Betreute mittellos ist, beantrage ich die Festsetzung der entstandenen Auslagen entsprechend § 1835 BGB gegen die Staatskasse. Ich bitte um Überweisung auf mein Konto IBAN bei der Name und Ort der Bank/Sparkasse zur Überweisung eines Betrages von Betreuten Euro vom Konto der/des bei der IBAN Name und Ort der Bank/Sparkasse zur Entgegennahme eines Betrages von Euro für die/den Betreuten. zur Anlage eines Betrages von Euro vom Konto der/des Betreuten bei der IBAN Name und Ort der Bank/Sparkasse zum Erwerb von zum Nennbetrag von Euro, WP-Kenn-Nr.: sowie die Hinterlegung der Papiere bzw. Buchung der Schuldbuchforderung im Depot Depot-Nummer bei der Name und Ort der Bank/Sparkasse zur Herausgabe von zum Nennbetrag von Euro, WP-Kenn-Nr.: Depot-Nummer bei der aus dem Depot Name und Ort der Bank/Sparkasse sowie die Entgegennahme des Erlöses auf dem Konto der/des Betreuten IBAN bei der Name und Ort der Bank/Sparkasse zur Verfügung über zum Nennbetrag von Euro, WP-Kenn-Nr.: Depot-Nummer bei der gebucht auf Depot Name und Ort der Bank/Sparkasse sowie die Entgegennahme des Erlöses auf dem Konto IBAN bei der Name und Ort der Bank/Sparkasse Begründung: Mit freundlichen Grüßen Ort, Datum Unterschrift Betreuer/in Absender: Name, Vorname Amtsgericht - Betreuungsgericht - Straße Straße, Hausnummer PLZ, Ort PLZ, Ort Datum Antrag auf Genehmigung der Kündigung/Wohnungsauflösung Vorname/n und Name der/des Betreuten geboren am Aktenzeichen Ihr Geschäftszeichen Sehr geehrte Damen und Herren, Herr/Frau wird am in das Altenpflegeheim umziehen. Die Pflege und Versorgung in der eigenen Wohnung war aus folgenden Gründen nicht mehr möglich: Eine Rückkehr in die Wohnung ist aus folgenden Gründen ausgeschlossen: Ich beantrage deshalb die Kündigung und die Auflösung der Wohnung des/der Betreuten in (bisherige Wohnadresse des/der Betreuten genau angeben) betreuungsgerichtlich zu genehmigen. Der/die Betreute stimmt zu stimmt nicht zu Die Notwendigkeit wird in beigefügtem Gutachten/Bericht dargelegt. Mit freundlichen Grüßen Ort, Datum Unterschrift Betreuer/in kann sich nicht mehr äußern Absender: Name, Vorname Amtsgericht - Betreuungsgericht - Straße Straße, Hausnummer PLZ, Ort PLZ, Ort Datum Antrag auf Genehmigung der geschlossenen Unterbringung Vorname/n und Name der/des Betreuten geboren am Aktenzeichen Ihr Geschäftszeichen Sehr geehrte Damen und Herren, als Betreuer/in beantrage ich gemäß § 1906 Abs. 1 BGB die Unterbringung für Herrn/Frau in der geschlossenen Abteilung des psychiatrischen Krankenhauses Name des Krankenhauses in der geschlossenen Abteilung des Alten- und Pflegeheimes Name des Alten- und Pflegeheimes betreuungsgerichtlich zu genehmigen. Begründung: Unterbringungsgrund Besondere Eignung des Krankenhauses/Heimes Eine ärztliche Stellungnahme zur Notwendigkeit der Unterbringung aus medizinischer Sicht und zur vorliegenden psychischen Erkrankung liegt bei wird bis spätestens nachgereicht. Zur weiteren Begründung beziehe ich mich auch auf das beiliegende/bereits vorliegende ärztliche Gutachten des Herrn/der Frau Dr. vom Bei der Zuführung zur Unterbringung muss die zuständige Betreuungsbehörde möglicherweise Zwang anwenden. Der Zutritt zur Wohnung wird von der/dem Betreuten unter Umständen verweigert. Ich bitte, dies bei der Entscheidung zu berücksichtigen. Ich werde bei der zuständigen Behörde um Unterstützung bei der Durchführung der Unterbringung nachsuchen. Zur Vorbereitung bitte ich Sie, den Beschluss vorab - per Fax - an die Betreuungsbehörde zu übermitteln. Mit freundlichen Grüßen Ort, Datum Unterschrift Betreuer/in Absender: Amtsgericht - Betreuungsgericht - Name, Vorname Straße Straße, Hausnummer PLZ, Ort PLZ, Ort Datum Antrag auf Erweiterung des Aufgabenkreises/Einwilligungsvorbehalt Vorname/n und Name der/des Betreuten geboren am Aktenzeichen Ihr Geschäftszeichen Sehr geehrte Damen und Herren, bei der Betreuungsführung musste ich feststellen, dass die angeordneten Aufgabenkreise für eine ordnungsgemäße Betreuung nicht ausreichen. Ich rege deshalb an, zusätzlich den Aufgabenkreis anzuordnen. für den Aufgabenkreis Vermögensverwaltung einen Einwilligungsvorbehalt anzuordnen. Begründung: Fortsetzung siehe Rückseite Zur weiteren Begründung beziehe ich mich auf das beiliegende/bereits vorliegende fachärztliche Zeugnis/Gutachten des Herrn/der Frau Dr. vom Der/die Betreute ist mit dieser Vorgehensweise hat sich dazu nicht geäußert. einverstanden. Mit freundlichen Grüßen Ort, Datum Unterschrift Betreuer/in nicht einverstanden. Absender: Name, Vorname An das Betreuungsgericht Straße Straße, Hausnummer PLZ, Ort PLZ, Ort Datum Antrag auf Zahlung der Aufwandspauschale Vorname/n und Name der/des Betreuten geboren am Aktenzeichen Ihr Geschäftszeichen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich, mir für die Betreuungstätigkeit eine Aufwandspauschale gem. § 1835 a BGB in Höhe von Euro zu bewilligen. Der Antrag bezieht sich auf den Zeitraum vom bis zum (sich wiederholendes Datum der Betreuerbestellung) (jeweils ein Jahr später) Ich habe für Aufwendungen in diesem Zeitraum keinen Aufwendungsersatz und keine Vergütung erhalten. Die betreute Person ist mittellos, daher beantrage ich die Auszahlung aus der Staatskasse. Bitte überweisen Sie den Betrag auf mein Konto bei IBAN Kreditinstitut BIC Mit freundlichen Grüßen Ort, Datum Unterschrift Betreuer/in