Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und

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Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und
Leitfaden
für ehrenamtliche
Betreuerinnen und Betreuer
Rechtliche Betreuung
Landratsamt Bodenseekreis
Sozialamt - Betreuungsbehörde
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen
Impressum
Herausgeber:
Landratsamt Bodenseekreis
Sozialamt - Betreuungsbehörde
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0
Layout:
Landratsamt Bodenseekreis
Servicebüro für Text und Gestaltung
1. Auflage, Februar 2016
Copyright:
Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung, Speicherung in elektronische Systeme oder gewerbliche Nutzung, auch nur auszugsweise,
nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Herausgebers.
Dieser Leitfaden wurde mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Es wird kein Anspruch
auf Vollständigkeit erhoben. Als bestellter Betreuer tragen Sie die Verantwortung für
Ihr Handeln selbstständig im Rahmen der Ihnen übertragenen Aufgabenkreise.
Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Liebe Betreuerinnen und Betreuer,
wir bedanken uns bei Ihnen, dass Sie sich zur Übernahme einer Betreuung und damit
für eine überaus verantwortungsvolle Aufgabe entschieden haben!
Dieser Leitfaden enthält grundlegende Informationen zur rechtlichen Betreuung sowie beispielhafte Arbeitshilfen. Er soll Sie bei der Führung einer rechtlichen
Betreuung beraten und unterstützen.
Im Anhang sind Checklisten und Musterschriftsätze aufgeführt, die Ihnen bei der
Ausübung Ihres Amtes helfen können.
Auch verweisen wir auf unsere Internetseite „www.bodenseekreis.de - Soziales &
Gesundheit - Betreuung & Vorsorgeverfügung“ und auf die Brischüre des Justiz­
ministeriums „Das Betreuungsrecht - praktische Hinweise für Betreuer“, die Sie
beim Justizministerium Baden-Württemberg, Schillerplatz 4, 70173 Stuttgart,
anfordern können.
Sollten Sie in diesem Leitfaden keine ausreichenden Antworten finden, stehen wir
Ihnen gerne zur Seite!
Landratsamt Bodenseekreis
Sozialamt - Betreuungsbehörde
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen
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Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
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Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Inhaltsverzeichnis
1.
Aufgaben, Pflichten und Rechte des Betreuers/der Betreuerin.........................6
1.1
1.1.1
1.1.2
1.1.3
1.1.6
1.1.7
Aufgaben des Betreuers/der Betreuerin...........................................................6
Aufgabenkreis „Sorge für die Gesundheit“.....................................................6
Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“......................................................7
Aufgabenkreis „Entscheidung über die geschlossene Unterbringung
gemäß § 1906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)“..............................................7
Aufgabenkreis „Entscheidung über unterbringungsähnliche
Maßnahmen gemäß § 1906 Abs. 4 BGB“.......................................................7
Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden und anderen
staatlichen Stellen“.........................................................................................8
Aufgabenkreis „Vermögenssorge“..................................................................8
Aufgabenkreis „Wohnungsangelegenheiten“.................................................9
1.2
Pflichten des Betreuers/der Betreuerin...........................................................10
1.3
1.3.1
1.3.2
1.3.3
Rechte und eigene Ansprüche des Betreuers/der Betreuerin..........................10
Aufwandsentschädigung/Vergütung der Auslagen........................................10
Haftpflichtversicherung.................................................................................10
Abgabe der Betreuung bei Unzumutbarkeit..................................................11
1.4
Genehmigungspflichten................................................................................11
1.1.4
1.1.5
1.5 Beendigung einer Betreuung.........................................................................12
1.5.1 Tod des/der Betreuten...................................................................................12
1.5.2Fristablauf.....................................................................................................12
1.5.3 Wegfall der Voraussetzungen.......................................................................12
2.Beratungsmöglichkeiten................................................................................13
3.Quellenverzeichnis........................................................................................18
4.Arbeitshilfen.................................................................................................18
5.Checklisten...................................................................................................27
6.
Musteranschreiben.......................................................................................36
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Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
1.
Aufgaben, Pflichten und Rechte des Betreuers/der Betreuerin
Der gesetzliche Betreuer hat die Aufgabe, den Betreuten in dem ihm übertragenen
Wirkungskreis zu vertreten. Daraus ergeben sich Pflichten, aber auch Rechte für den
gesetzlichen Betreuer, die auf den nachfolgenden Seiten näher beschrieben werden.
1.1
Aufgaben des Betreuers/der Betreuerin
Je nachdem, welche Unterstützung für den Betroffenen im Einzelfall erforderlich ist,
können dem Betreuer einzelne oder mehrere Aufgabenkreise übertragen werden.
Diese Aufgabenkreise sind auf Ihrem Betreuerausweis vermerkt und nur in diesen
Aufgabenkreisen dürfen und müssen Sie den Betroffenen gesetzlich vertreten.
Der Betreute darf, wenn er geschäftsfähig ist, auch weiterhin seine Angelegenheiten
selbst wahrnehmen. Er wird durch die Betreuung nicht entmündigt!
1.1.1 Aufgabenkreis „Sorge für die Gesundheit“
Unter dem Aufgabenkreis „Sorge für die Gesundheit“ werden die Aufgaben verstanden, die sich mit der Gesundheit des Betroffenen befassen. Die Befugnis/Verpflichtung des Betreuers erstreckt sich darauf, in sämtlichen Bereichen der Medizin
zugunsten des Betroffenen tätig zu werden. Folgende Aufgaben können im Rahmen
der Sorge für die Gesundheit anfallen:
- Rücksprache mit den behandelnden Ärzten über Erkrankungen und Behandlungsmöglichkeiten
- Überblick verschaffen über verabreichte Medikamente und auf Nebenwirkungen
und Alternativen hinterfragen
- Zustimmung zu konkreten Heilbehandlungsmaßnahmen
- Überprüfung und Sicherstellung des Krankenversicherungsschutzes
- Pflegeplan in Einrichtungen prüfen
- Genehmigungspflichten unter Punkt 1.4 beachten!
Wichtig:
Liegt eine Patientenverfügung vor, ist diese zu beachten. Der Betreuer hat sich,
unabhängig von seiner persönlichen Einstellung, für die Umsetzung der Patientenverfügung einzusetzen.
Liegt keine Patientenverfügung vor, hat der Betreuer den mutmaßlichen Willen
des Betroffenen zu ermitteln und zu berücksichtigen.
Lassen Sie sich bei Unsicherheiten durch die Betreuungsbehörde oder den
Betreuungsverein beraten!
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Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
1.1.2 Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“
Der Aufgabenkreis „Aufenthaltsbestimmung“ weist dem Betreuer die Rechtsmacht
zu, darüber zu entscheiden, ob die betreute Person an ihrem derzeitigen Wohnort
bleiben kann oder ob ein Aufenthaltswechsel zu erfolgen hat. Voraussetzung für die
Anordnung dieses Aufgabenkreises ist, dass die betroffene Person die Entscheidung
nicht mehr selbst treffen kann und dieses Unvermögen auf einer Erkrankung im Sinne des § 1896 Abs. 1 BGB beruht. Folgender Handlungsbedarf kann sich aus diesem
Aufgabenkreis ergeben:
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen und Heimverträgen (in Verbindung
mit dem Aufgabenkreis „Wohnungsangelegenheiten“)
- Ummeldung bei Meldebehörde nach Umzug
Wichtig:
Eine Wohnungskündigung/-auflösung müssen Sie zuvor vom Betreuungsgericht
genehmigen lassen!
Der Betreuer hat ohne einen ausdrücklichen gerichtlichen Beschluss keine
Möglichkeit, den Aufenthalt des Betroffenen mit Zwang durchzusetzen.
1.1.3 Aufgabenkreis „Entscheidung über die geschlossene Unterbringung
gemäß § 1906 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)“
Eine zwangsweise Unterbringung eines Betreuten muss vom Betreuungsgericht genehmigt werden. Sie ist nur als letztes Mittel bei erheblicher Eigengefährdung zulässig.
Wenden Sie sich bitte an die Betreuungsbehörde oder den Betreuungsverein, falls
diese Situation im Laufe der Führung der Betreuung auftritt. Wir helfen Ihnen gerne
bei der Durchführung dieser Maßnahme!
1.1.4 Aufgabenkreis „Entscheidung über unterbringungsähnliche
Maßnahmen gemäß § 1906 Abs. 4 BGB“
Unterbringungsähnliche Maßnahmen sind solche, die dem Betroffenen über einen
längeren Zeitraum die Freiheit entziehen, indem sie ihn in seinen Bewegungs- und
Handlungsmöglichkeiten einschränken, z. B. durch Bettgitter, Bauchgurte und
Schutzdecken.
Der Betreuer kann für seinen Betreuten zu dessen Sicherheit eine solche unterbringungsähnliche Maßnahme beim Betreuungsgericht beantragen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass diese Maßnahme immer nur zum Schutz des Betreuten und niemals
aus Gründen der Pflegeerleichterung oder gar als Erziehungsmaßnahme zulässig ist!
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Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
1.1.5 Aufgabenkreis „Vertretung gegenüber Behörden und anderen
staatlichen Stellen“
Dieser Aufgabenkreis berechtigt den Betreuer, die Rechte des Betreuten gegenüber
Behörden jedweder Art zu vertreten.
Dazu gehören die Vertretung vor z. B. Krankenkassen, Sozialleistungsträgern,
Rentenversicherungsträgern, Versicherungen, dem Veterinäramt, der KFZ-Zulassungsstelle und dem Finanzamt.
Beispiele:
- Stellen eines Antrags auf Sozialleistungen, Heimkostendeckung usw.
- Antrag auf Pflegestufe bei der Kranken- bzw. Pflegekasse
- Abschluss einer Haftpflichtversicherung für den Betreuten
1.1.6 Aufgabenkreis „Vermögenssorge“
Die Vermögenssorge berechtigt und verpflichtet den Betreuer, in Bereichen tätig zu
werden, die die finanziellen Angelegenheiten des Betreuten betreffen.
Der Betreuer ist zudem verpflichtet, gegenüber dem Gericht Rechnung zu legen.
Verwandte in gerader Linie (Eltern, Kinder, Enkel …) und Ehegatten sind hiervon befreit. Eine Vermögensübersicht muss allerdings auch von den befreiten Angehörigen
eingereicht werden. Das Betreuungsgericht händigt hierzu entsprechende Formulare
aus.
Beispiele der Aufgaben in diesem Bereich:
- Sichtung der Konten, Sparguthaben, Wertpapierdepots. Bitte beachten Sie, dass
für Konten und Depots die Eintragung eines Sperrvermerks erforderlich ist
- Ermittlung und Kontrolle der laufenden Einnahmen wie Rente, ALG I, ALG II usw.
- Ermittlung der laufenden Ausgaben wie Miete, Strom, Heimkosten usw.
- Kontrolle und Bezahlung von Rechnungen
-Schuldenregulierung
- Verwaltung sonstiger Vermögenswerte
- Jährliche Rechnungslegung bei Gericht. Bitte achten Sie gleich zu Beginn der Betreuung darauf, die Belege zur Erstellung der Berichte für das Gericht zu sammeln
und zu ordnen!
- Ermittlung weiterer Ansprüche des Betreuten wie z. B. solche auf Wohngeld,
Pflegegeld, Schwerbehindertenausweis, Befreiung von Medikamentenzuzahlung
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Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
1.1.7 Aufgabenkreis „Wohnungsangelegenheiten“
Dieser Aufgabenkreis überschneidet sich oft mit den Aufgabenkreisen in personenrechtlicher und vermögensrechtlicher Hinsicht.
Er umfasst alle Angelegenheiten, die den Wohnraum des Betroffenen betreffen.
Beispiele:
-
-
-
-
Wohnungssuche/Beschaffung einer anderen Wohnung und Regelung der Kosten
Abschluss eines Mietvertrags
Aufgabe der Wohnung und Auflösung des Haushalts
Organisation eines Umzugs
Wichtig:
Ist der Betroffene nicht mehr geschäftsfähig, ist die Kündigung des Wohnraumes
genehmigungspflichtig!
Häufig ergibt sich ein weiterer Regelungsbedarf in diesem Aufgabenkreis:
- Sind (z. B. bei Heimaufnahme) ergänzende Sozialleistungen zu beantragen?
- Werden Sozialleistungen bezogen, sind die Vorgaben für maximale Kosten der
Unterkunft, Nebenkosten und/oder Heimkosten zu berücksichtigen.
- Rücksprache mit dem Kostenträger/Sozialamt.
Wichtig:
Eine Verbringung des Betroffenen in ein Heim gegen seinen Willen ist nur in absoluten Ausnahmefällen und nur mit ausdrücklicher richterlicher Genehmigung möglich.
Der Betreuer benötigt hierzu die Aufgabenkreise „Gesundheitssorge“ und
„Aufenthaltsbestimmung“!
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Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
1.2
Pflichten des Betreuers
Die Pflichten des Betreuers ergeben sich aus den festgelegten Aufgabenkreisen.
Betreuer müssen
- bei Entscheidungen das Wohl und die Wünsche des Betreuten hinterfragen und
berücksichtigen.
- alle wichtigen Angelegenheiten mit dem Betreuten besprechen.
- richterliche Genehmigungen einholen.
- mit den Daten des Betreuten sorgsam umgehen.
Wichtig:
Nimmt der Betreuer sein Amt nicht entsprechend wahr, kann er - ggf. auch gegen
seinen Willen - als Betreuer entlassen werden. Auch können gegenüber dem entlassenen Betreuer Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
1.3
Rechte und eigene Ansprüche des Betreuers
1.3.1 Aufwandsentschädigung/Vergütung der Auslagen
Dem ehrenamtlichen Betreuer steht keine Vergütung zu. Um ehrenamtliche Betreuer
aber für ihre Auslagen wie Porto, Telefonate, Kopier- oder Fahrtkosten zu entschädigen, kann jeder ehrenamtliche Betreuer jährlich eine pauschale Aufwandsentschädigung in Höhe von 399,00 Euro erhalten.
Hierfür ist, nach Ablauf eines Betreuungsjahres, ein Antrag auf Aufwandsentschädigung beim zuständigen Betreuungsgericht zu stellen. Bei vermögenden Betreuten
wird diese Aufwandspauschale aus deren Vermögen entnommen. Bei mittellosen
Betreuten erfolgt die Bezahlung aus der Staatskasse.
Die Frist für die Antragstellung beträgt 3 Monate nach Ablauf des Betreuungsjahres
(§ 1835a BGB). Wird der Antrag später eingereicht, verfällt/verjährt der Anspruch auf
die Aufwands­pauschale. Achten Sie daher bitte auf die rechtzeitige Einreichung!
1.3.2 Haftpflichtversicherung
Entstehen dem Betreuer bei Ausübung seines Amtes eventuell Schäden, ist er für
Vermögens- und Sachschäden über eine Sammel-Haftpflichtversicherung des Landes
Baden-Württemberg versichert.
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Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
1.3.3 Abgabe der Betreuung bei Unzumutbarkeit
Wenn Sie mit der Führung der Betreuung überfordert sind und die Führung der Betreuung für Sie nicht mehr zumutbar ist, können Sie die Abgabe der Betreuung beantragen.
Die Unzumutbarkeit richtet sich nach den tatsächlichen Umständen. Sie kann bedingt
sein durch berufliche, private oder persönliche Umstände, aber auch durch Überforderung.
Sie müssen die Abgabe der Betreuung schriftlich bei Gericht beantragen! Bitte beachten Sie, dass sich das Verfahren zur Bestellung eines neuen Betreuers über mehrere Wochen hinziehen kann.
1.4
Genehmigungspflichten
Der Betreuer muss zu einzelnen Maßnahmen für den Betreuten eine Genehmigung
durch das Betreuungsgericht einholen.
Dazu gehören:
- Unterbringungen in einer geschlossenen Station in Klinik oder Altenheim
- unterbringsungsähnliche Maßnahmen, wie Bettgitter etc.
- Wohnungskündigungen und -auflösungen
- Aufnahme eines Kredites
-Grundstücksgeschäfte
- Ausschlagung oder Annahme einer Erbschaft
- Einwilligungen in und Ablehnung von Maßnahmen innerhalb der Gesundheitssorge, wenn eine begründete Gefahr besteht, dass der Betroffene auf Grund der
Maßnahme oder auf Grund des Unterlassens dieser Maßnahme stirbt usw.
Wichtig:
Die Genehmigung ist vor der Durchführung der Maßnahme erforderlich!
Wurde ohne Genehmigung gehandelt, muss sie umgehend beantragt werden!
Das Rechtsgeschäft ist sonst schwebend unwirksam.
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Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
1.5
Beendigung einer Betreuung
1.5.1 Tod des Betreuten
Eine Betreuung endet mit dem Tod des Betreuten. Bitte beachten Sie, dass Ihr Amt
mit dem Tode erlischt und Sie nicht mehr als Vertreter des Betreuten handeln können. Falls Sie nach dem Tod des Betreuten in seinem Namen auftreten, handeln Sie
als Vertreter ohne Vertretungsmacht und haften unter Umständen für entstandene
Kosten selbst (z. B. Beerdigung)!
1.5.2Fristablauf
Die Betreuung endet außerdem nach Fristablauf. Den Zeitpunkt des Fristablaufes
ersehen Sie aus dem Bestellungsbeschluss.
1.5.3 Wegfall der Voraussetzungen
Eine Betreuung wird aufgehoben bei Wegfall der Voraussetzungen. Zum Beispiel,
wenn ein Betreuter sich nach einer Erkrankung wieder erholt hat und wieder in der
Lage ist, seine persönlichen Angelegenheiten selbst zu erledigen.
Nach der Beendigung einer Betreuung hat der Betreuer den Betreuerausweis dem
Gericht zurückzugeben. Er muss einen Schlussbericht und eine Schlussrechnung vorlegen. Die Akten werden dem Betroffenen selbst oder bei dessen Tod an die Erben
übergeben.
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Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
2.Beratungsmöglichkeiten
Betreuungsbehörde
Landratsamt Bodenseekreis
Sozialamt - Betreuungsbehörde
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen
Heiligenberg
Owingen
Frickingen
Sipplingen
Überlingen
Deggenhausertal
Salem
UhldingenMühlhofen
Oberteuringen
Bermatingen
Daisendorf
Markdorf
Meckenbeuren
Meersburg Stetten
Hagnau
Friedrichshafen
Immenstaad
Tettnang
Neukirch
Eriskirch
Langenargen
Kressbronn
Frau Maag
Zimmer Nr. 221 A
Tel.: 5287
Gerichtsbezirk
Überlingen
Herr Sahin
Zimmer Nr. 221 A
Tel.: 5082
Gerichtsbezirke
Friedrichs­hafen und
Meckenbeuren
Frau Navarra
Zimmer Nr. 222 A
Tel.: 5083
Gerichtsbezirke
Tettnang und
Kressbronn
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Heimaufsicht
Landratsamt Bodenseekreis
Sozialamt
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0
Jobcenter
Landratsamt Bodenseekreis
Jobcenter
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0
Schuldnerberatung
Landratsamt Bodenseekreis
Sozialamt
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-0
Pflegestützpunkt Bodenseekreis
Landratsamt Bodenseekreis
Pflegestützpunkt
Glärnischstraße 1 - 3
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 204-5196 oder-5195
Soziale und finanzielle Hilfen des Landratsamtes Bodenseekreis
- Grundsicherung im Alter
- Hilfe zum Lebensunterhalt
-Eingliederungshilfe
- Hilfe zur Pflege
- Wohngeld (außer für Friedrichshafen und Überlingen, da die dortigen
Stadtverwaltungen eine eigene Wohngeldstelle haben)
- Schwerbehindertenausweis/Feststellung einer Behinderung
Tel.: 07541 204-0
Bundesagentur für Arbeit
Postanschrift:
Agentur für Arbeit Konstanz-Ravensburg
78459 Konstanz
Tel.: 0800 4555500
Dienststellen vor Ort
Agentur für Arbeit Friedrichshafen
Eugenstraße 41
88045 Friedrichshafen
Tel.: 0800 4555500
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Agentur für Arbeit Überlingen
Friedhofstraße 30
88662 Überlingen
Tel.: 0800 4555500
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Betreuungsgerichte
Amtsgericht Überlingen
Bahnhofstraße 8
88662 Überlingen
Tel.: 07551 93639-0
Notariat Friedrichshafen
Riedleparkstraße 1
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 38 85-0
Notariat Kressbronn
Bahnhofstraße 9
88079 Kressbronn
Tel.: 07543 96442-0
Notariat Meckenbeuren
Theodor-Heuss-Platz 1
88074 Meckenbeuren
Tel.: 07542 9436-20
Notariat Tettnang
Neues Schloss
88069 Tettnang
Tel.: 07542 519-156
Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg
Eisenbahnstraße 37
88212 Ravensburg
Tel.: 0751 8808-0
Hier können Sie auch Termine für die Auskunfts- und Beratungsstellen
der Deutschen Rentenversicherung im Bodenseekreis vereinbaren.
SKM Bodenseekreis e. V.
- Betreuungsverein Andreas-Strobel-Straße 6
Ittendorf
88677 Markdorf
Tel.: 07544 9646303 (E. Schuhmacher, Geschäftsführer)
[email protected]
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Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Sozialpsychiatrischer Dienst der Pauline 13 e. V.
im Gemeindepsychiatrischen Zentrum
Friedrichshafen
Paulinenstraße 12
88046 Friedrichhafen
Tel.: 07541 4094-213
im Gemeindepsychiatrischen Zentrum
Überlingen
Obere Bahnhofstraße 18
88662 Überlingen
Tel.: 07551 30118-50
Suchtberatung
Katharinenstraße 16
88045 Friedrichshafen
Tel.: 07541 950-180
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in Bermatingen
Bahnhofstraße 14
88697 Bermatingen
Tel.: 07544 9540-0
Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Wegweiser
Das Landratsamt Bodenseekreis hat die nachfolgend genannten Broschüren herausgegeben, denen Sie weitere Literaturtipps mit Anlaufstellen und Adressen für den
Bodenseekreis entnehmen können. Alle Wegweiser sind inhaltlich mit den aufgeführten Einrichtungen und Ansprechpartnern abgestimmt.
Informationsbroschüre zu Beratungsangeboten, ambulanten/
mobilen Dienstleistungen, Nachbarschaftshilfe, Betreuungs­
angebote für demenzkranke Menschen, Essen auf Rädern,
Hausnotruf, Fahrdiensten, Pflegeangeboten, Wohnen im Alter,
Alten- und Pflegeheime u. v. m .
Hilfen im Alter
Erhältlich im Landratsamt Bodenseekreis unter
Tel.: 07541 204-5640 oder als PDF-Datei unter
www.bodenseekreis.de - Soziales & Gesundheit - Senioren
Ein Wegweiser
für ältere Menschen
im Bodenseekreis
5. Auflage
Informationsbroschüre zu Unterstützungsmöglichkeiten für
Menschen mit geistiger Behinderung, Beratungs- und Anlaufstellen, Fachärzten, Arbeit und Beschäftigung, ambulanten
Dienste und entlastenden Hilfen, Wohnen, Selbsthilfe, finanziellen Hilfen, Sozialleistungen u. v. m.
HILFEN
für Menschen
mit geistiger Behinderung
Ein Wegweiser für Betroffene, Angehörige
und Fachleute im Bodenseekreis
-1-
Erhältlich im Landratsamt Bodenseekreis unter
Tel.: 07541 204-5640 oder als PDF-Datei unter
www.bodenseekreis.de - Soziales & Gesundheit - Behinderung
Informationsbroschüre zu Angeboten und Hilfen für Menschen
mit psychischer Erkrankung, Kliniken für Psychiatrie, Fachärzten,
psychiatrischen Institutsambulanzen, Wohnen, Arbeit, Beschäftigung und Alltagsgestaltung, Selbsthilfegruppen, finanziellen
Hilfen, Sozialleistungen u. v. m.
HILFEN
für erwachsene Menschen
mit psychischen Erkrankungen
im Bodenseekreis
Psychiatriewegweiser
-1-
Selbsthilfe
Netzwerk
Bodenseekreis
SELBSTHILFE-WEGWEISER
Erhältlich im Landratsamt Bodenseekreis unter
Tel.: 07541 204-5640 oder als PDF-Datei unter
www.bodenseekreis.de - Soziales & Gesundheit - Behinderung
Informationsbroschüre zu Selbsthilfegruppen, Bewegungsgruppen, Hospizgruppen und professionellen Hilfen.
Erhältlich im Landratsamt Bodenseekreis unter
Tel.: 07541 204-5838 oder als PDF-Datei unter
www.bodenseekreis.de - Soziales & Gesundheit - Selbsthilfe
Selbsthilfegruppen
Bewegungsgruppen
Hospizgruppen
Professionelle Hilfen
2015/2016
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Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
3.Quellenverzeichnis
„Das Betreuungsrecht“
Justizministerium Baden-Württemberg
Schillerplatz 4
70173 Stuttgart
Tel.: 0711 279-2108
[email protected]
Heidelberger Kommentar, KK-Bur
Bauer/Klie/Lütgens
4.Arbeitshilfen
- Übersicht genehmigungspflichtiger Maßnahmen
- Merkblatt zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (FeM)
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Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Alphabetischer Überblick über Genehmigungspflichten in Betreuungsverfahren
A
Abhebung von Mündelgeld der/des Betreuten § 1809 BGB
Abweichung von Weisungen des Erblassers (§ 1803 Abs. 2 BGB)
Aktien und Aktienfonds, Geldanlage in § 1811 BGB
Anlage von Mündelgeld der/des Betreuten § 1810 BGB
Arbeitsvertrag (mehr als 1 Jahr), Abschluss eines § 1822 Nr. 7 BGB, § 299 FamFG
Aufgabe der Mietwohnung der/des Betreuten § 1907 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG
Aufgebotsverfahren (Verschollenheit): § 16 Abs. 3 Verschollenheitsgesetz
Aufhebung einer Ehe, Antrag auf § 607 Abs. 2 ZPO, ab 01.09.2009 § 125 Abs. 2
FamFG
Ausschlagung, der Erbschaft, des Vermächtnisses oder des Pflichtteils § 1822 Nr.2
BGB, § 299 FamFG
Ausstattung (Aussteuer), Gewährung einer § 1908 BGB
B
Berufsausbildungsvertrag, Abschluss eines § 1822 Nr. 6 BGB, § 299 FamFG
Bettgitter, Anbringung von § 1906 Abs. 2 BGB, §§ 312 ff FamFG
Briefkontrolle, Durchführung der § 1896 Abs. 4 BGB
Buchforderungen, Verfügung über § 1816 BGB
Bürgschaft, Übernahme einer § 1822 Nr. 10 BGB, § 299 FamFG
D
Darlehen, Aufnahme eines § 1822 Nr. 8 BGB, § 299 FamFG
Dauerschuldverhältnisse (über 4 Jahre), § 1907 Abs. 3 BGB, § 299 FamFG
Dienstvertrag (mehr als 1 Jahr), Abschluss eines § 1822 Nr. 7 BGB, § 299 FamFG
Dispositionskredit, Vereinbarung eines solchen; § 1822 Nr. 8 BGB, § 299 FamFG
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Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
E
Ehescheidung bzw. -auflösung, Antrag auf § 607 Abs. 2 ZPO, ab 1.9.2009 § 125
Abs. 2 FamFG
Ehevertrag, Abschluss eines § 1411 Abs. 1 BGB
Eigentümergrundschuld, Bestellung einer § 1821 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG
Eingriff, ärztlicher, bei Gesundheits- oder Todesgefahr § 1904 BGB, § 298 FamFG
Erblasser, Abweichung von dessen Weisungen bei der Vermögenssorge,
(§ 1803 Abs. 2 BGB)
Erbrechtsvereinbarung (früheres nichtehel. Kind) § 10a NichteheIG
Erbschaft, Ausschlagung der § 1822 Nr. 2 BGB, § 299 FamFG
Erbverzicht, Abschluss eines Erbverzichtsvertrags §§ 1822 Nr. 1, § 2347 (1) BGB,
§ 299 FamFG Aufhebung des § 2351 BGB
Erbteilungsvertrag, Abschluss eines § 1822 Nr. 2 BGB, § 299 FamFG
Erbvertrag, Anfechtung oder Aufhebung des § 2282 BGB, § 2290 Abs. 3, 2291,
2292 BGB
Erwerbsgeschäft, Beginn und/oder Auflösung § 1823 BGB, § 299 FamFG
F
Familienname, Änderung des (§ 2 Namensänderungsgesetz)
Fernmeldeverkehr, Durchführung der Kontrolle des § 1896 Abs. 4 BGB Fonds, Geldanlage in § 1811 BGB
Freiheitsbeschränkung/Freiheitsentziehung § 1906 BGB, §§ 312 ff. FamFG
G
Geldanlage, Abhebung § 1809 BGB, Änderung (andere Anlage als in § 1807 BGB):
§ 1811 BGB, Anlage § 1810 BGB, Wertpapiere § 1812 BGB, Freigrenze bei Verfügungen (3.000 Euro, außer auf Girokonten): § 1813 BGB
Gesellschaftsvertrag, Abschluss eines § 1822 Nr. 3 BGB, § 299 FamFG
Girovertrag; Kündigung des (§ 1812 Abs. 1, Abs. 3 BGB)
Grundpfandrecht, Berichtigungsbewilligung eines § 1821 BGB, § 299 FamFG
Grundschuld, Bestellung einer (auch Eigentümergrundschuld) § 1821 (1) BGB, § 299
FamFG, Inhaltsänderung § 1821 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG
Grundstücksgeschäfte § 1821 BGB, § 299 FamFG, (Veräußerung und/oder
entgeltlicher Erwerb)
Gütergemeinschaft, Ablehnung der Fortsetzung § 1484 Abs. 2 BGB
Gesamtgutsanteil, Verzicht auf § 1491 Abs. 3 BGB
Gütergemeinschaft, Aufhebung der § 1492 Abs. 3 BGB
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Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
H
Heilbehandlung bei Gesundheits- oder Todesgefahr § 1904 BGB
Hinterlegte Wertpapiere, Verfügung über § 1819 BGB
Höferechtliche Erklärungen § 1 Abs. 6 Höfeordnung
Hypothek, Bestellung einer § 1821 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG
I
Inhaltsänderung einer § 1821 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG
Immobilien, Geldanlage in § 1811 BGB
Immobilienfonds, Geldanlage in § 1811 BGB
Inhaberpapiere, Herausgabe von hinterlegten § 1814 BGB oder Verfügung über
§ 1815 BGB
Inhaberschuldverschreibung, Ausstellung einer § 1822 Nr. 9 BGB, § 299 FamFG
Inhaberschuldverschreibung, Geldanlage in, § 1811 BGB
Investmentanteile, Geldanlage in § 1811 BGB
K
Kastration, Einwilligung in § 6 KastrG
Kapitalgesellschaft, Gründung einer § 1822 Nr. 3 BGB, § 299 FamFG
Kirchenaustritt für einen geschäftsunfähigen Betreuten
(Kirchenaustrittsgesetze Hessen, Niedersachsen, NRW)
Kredit, Aufnahme von § 1822 Nr, 8 BGB, § 299 FamFG
Kündigung der Mietwohnung des Betreuten § 1907 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG
L
Lebensversicherung, Einzug der Versicherungsleistung § 1812 BGB
Lehrvertrag, Abschluss eines § 1822 Nr. 6 BGB, § 299 FamFG
Leibgurt, Anbringung eines § 1906 (4) BGB, §§ 312 ff FamFG
Löschungsbewilligung, Abgabe einer § 1821 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG (sofern nicht
unrichtige Grundbucheintragung)
M
Medikamente, bei Gefahr schweren Gesundheitsschadens § 1904 BGB, § 298 FamFG
Mietvertrag, Abschluss eines (länger als 4 Jahre) § 1907 Abs. 3 BGB, § 299 FamFG
Aufhebung eines Mietvertrags über Wohnraum § 1907 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG
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Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
N
Namensänderungsantrag (§ 2 Namensänderungsgesetz)
Nießbrauchrechts, Bestellung eines § 1821, Nr. 1 BGB, § 299 FamFG
P
Pachtvertrag, Abschluss eines (wenn länger als 4 Jahre) § 1907, Abs. 3 BGB, § 299
FamFG
Pflichtteil, Verzicht auf § 1822,2 BGB, § 299 FamFG
Postkontrolle, Durchführung der § 1896 Abs. 4 BGB
Prokura, Erteilung einer § 1822,11 BGB
S
Sachwerte, Geldanlage Genehmigungen nach § 1905 BGB Sachwerte, Geldanlage in
§ 1811 BGB
Scheidungsantrag § 125 Abs. 2 FamFG
Schiedsvertrag (siehe auch Vergleich) § 1822 Nr. 12 BGB, § 299 FamFG
Schiffsverkauf § 1821 BGB
Sterbehilfe (Zustimmung zur) § 1904 Abs. 2 BGB, § 298 FamFG
Sterilisation, Einwilligung in § 1905 BGB, § 297 FamFG
T
Teilungsversteigerung eines Grundstücks, Antrag auf: § 181 Abs. 2 ZVG
Telefonkontrolle, Durchführung der § 1896 Abs. 4 BGB
U
Überziehungskredit, Genehmigungen nach § 1906 BGB Vereinbarung eines solchen;
§ 1822 Nr, 8 BGB, § 299 FamFG
Unterbringung, Freihertsentziehung § 1906 Abs. 2 BGB, §§ 312 ff FamFG
Untersuchung, ärztliche, bei Gesundheits- oder Todesgefahr § 1904 BGB, § 298
FamFG
Untermietvertrag, Abschluss eines § 1907 Abs. 3 BGB, § 299 FamFG
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Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
V
Vaterschaft, Anerkennung der § 1596 BGB Zustimmung zur (durch Mutter bzw.
Ehemann), § 1596 Abs. 3 BGB, § 1599 Abs. 2 BGB
Verbindlichkeit, Übernahme einer fremden § 1822 Nr. 10 BGB, § 299 FamFG
Vergleich, Abschluss eines § 1822 Nr. 12 BGB, § 299 FamFG (Ausnahme: Wenn der
Vergleich auf Vorschlag des Gerichts erfolgt oder der Gegenstand des Streits
3.000,00 Euro nicht übersteigt)
Vermächtnis, Ausschlagung eines § 1822 Nr. 2 BGB, § 299 FamFG
Vermietung von Wohnraum des Betreuten § 1907 Abs. 3 BGB, § 299 FamFG
Verschollenheitsantrag (Aufgebotsverfahren): § 16 Abs. 3 Verschollenheitsgesetz
Vorkaufsrecht, Bestellung eines § 1821 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG
Vornamensänderung (§ 1 Transsexuellengesetz (TSG)
W
Wechsel, Eingehung einer Wechselverbindlichkeit § 1822 Nr. 9 BGB, § 299 FamFG
Wertpapiere, Anlage in Wertpapieren § 1812 BGB
Wertpapierverfügung § 1812 BGB
Wohnungsrecht, Bestellung eines § 1821 Abs. 1 BGB, § 299 FamFG
Z
Zuwendungen, Verzicht auf § 2347, § 2352 BGB
Zwangsversteigerung eines Grundstücks, Antrag auf: § 181 Abs. 2 ZVG
Diese Liste ist trotz gründlicher Recherchen nicht als absolut abschließend zu
betrachten. Sollten Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Rechtspfleger im Amtsgericht oder an das Notariat.
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Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Hinweise zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (FeM)
Wann liegt eine freiheitsentziehende Maßnahme vor?
Freiheitsentziehend sind Maßnahmen dann, wenn der Betroffene gegen seinen natürlichen Willen
daran gehindert wird, seinen jeweiligen Aufenthaltsort zu verlassen. Dabei ist unerheblich, in welcher
Form der Bewohner am Verlassen seines Aufenthaltsortes gehindert wird. Dies kann beispielsweise
durch Fixiergurte, Therapietische und Bettgitter, aber auch durch das Verschließen des Zimmers/
Wohnbereichs oder das Anbringen von Trickschlössern oder Zahlenkombinationen an Türen geschehen, die für den Bewohner ein unüberwindbares Hindernis darstellen. Auch sedierende Medikamente,
die mit dem Ziel gegeben werden, Bewohner am Verlassen des Bettes oder der Einrichtung zu hindern,
fallen hierunter. Bei der Verabreichung von Medikamenten zu heilenden und therapeutischen Zwecken
liegt keine freiheitsentziehende Maßnahme vor, auch wenn als Nebenwirkung der Freiheitsdrang des
Bewohners eingeschränkt wird.
Fall A - Einwilligung des Bewohners
Kann der Bewohner in die freiheitsentziehende Maßnahme wirksam einwilligen, kann er also - trotz
bestehender kognitiver Defizite - die Notwendigkeit der freiheitsentziehenden Maßnahme erkennen und
nach dieser Einsicht handeln, ist die Maßnahme nur mit Einwilligung des Bewohners zulässig. Dabei
kommt es nicht auf die Geschäftsfähigkeit, sondern auf die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit des
Bewohners an. Liegt eine wirksame Einwilligung des Bewohners vor, bedarf es darüber hinaus weder
einer zusätzlichen Einwilligung eines Betreuers/Vorsorgebevollmächtigten, noch einer gerichtlichen Genehmigung der Maßnahme.
Die Einwilligungserklärung des Bewohners in die freiheitsentziehende Maßnahme muss in geeigneter
Form, möglichst durch dessen Unterschrift, dokumentiert werden. Ist der Bewohner trotz Einwilligungsfähigkeit - etwa aufgrund körperlicher Einschränkungen - nicht in der Lage, die Einwilligungserklärung
zu unterschreiben, ist die Einwilligungserklärung in anderer Form - z. B. durch die Unterschrift von Angehörigen oder des behandelnden Arztes als Zeugen der mündlichen Einwilligung - zu dokumentieren.
Wir empfehlen die Einwilligungsfähigkeit des Bewohners vom behandelnden Arzt in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal jährlich) bestätigen zu lassen und dies in der Pflegedokumentation festzuhalten.
Fall B - Einwilligung des Betreuers/Bevollmächtigten; richterliche Genehmigung
Ist der Bewohner aufgrund fehlender natürlicher Einsichts- und Urteilsfähigkeit nicht in der Lage,
rechtswirksam in die freiheitsentziehende Maßnahme einzuwilligen, bedarf es statt dessen grundsätzlich der Einwilligung des Betreuers oder Vorsorgebevollmächtigten. Dieser muss zusätzlich eine
richterliche Genehmigung der Maßnahme einholen.
Beispiel:
Ein dementer, sturzgefährdeter Bewohner versucht in Verkennung seiner körperlichen Hinfälligkeit immer wieder aus dem Bett aufzustehen. Zur Vermeidung einer erheblichen Verletzungsgefahr soll nachts
ein Bettgitter angebracht werden, um den Bewohner am Verlassen seines Bettes zu hindern. Der Bewohner kann die Notwendigkeit dieser Maßnahme aufgrund seiner kognitiven Defizite nicht mehr erkennen. In diesem Fall sind die Einwilligung des Betreuers/Vorsorgebevollmächtigten und zusätzlich
eine betreuungsgerichtliche Genehmigung der Maßnahme erforderlich. Ist in diesen Fällen weder ein
Vorsorgebevollmächtigter vorhanden, noch ein Betreuer
- 2 - bestellt, sollte beim zuständigen Betreuungsgericht unter Mitteilung des Sachverhaltes unverzüglich die Einrichtung einer Betreuung angeregt werden.
Ausnahmesituationen

Keiner richterlichen Genehmigung bedürfen die entsprechenden Maßnahmen, wenn der Bewohner sich wegen körperlicher Gebrechen ohnehin nicht mehr fortbewegen kann oder aufgrund
geistigen Gebrechens zur Bildung eines natürlichen Willens im Hinblick auf eine Fortbewegung
nicht mehr in der Lage ist. Wir empfehlen, dies ärztlich attestieren zu lassen und entsprechend zu
dokumentieren.
- 24 - Beispiele:
-
Nach einer schweren Hirnschädigung liegt der Bewohner in einem Wachkoma. Um ein Herausfallen aus dem Bett durch unwillkürliche Bewegungen zu verhindern, wird ein Seitenschutz angebracht.
Ausnahmesituationen

Keiner richterlichen Genehmigung bedürfen die entsprechenden Maßnahmen, wenn der BeLeitfaden
ehrenamtliche
Betreuerinnen
Betreuer
wohner sich wegen körperlicher Gebrechen
ohnehinfür
nicht
mehr fortbewegen
kann oderund
aufgrund
geistigen Gebrechens zur Bildung eines natürlichen Willens im Hinblick auf eine Fortbewegung
nicht mehr in der Lage ist. Wir empfehlen, dies ärztlich attestieren zu lassen und entsprechend zu
dokumentieren.
Beispiele:
Nach einer schweren Hirnschädigung liegt der Bewohner in einem Wachkoma. Um ein Herausfallen aus dem Bett durch unwillkürliche Bewegungen zu verhindern, wird ein Seitenschutz angebracht.
Nach einem Apoplex ist der Bewohner aufgrund der bestehenden Lähmung nicht mehr in der
Lage, eigenständig aufzustehen und das Bett zu verlassen. Zum Schutz vor dem Herausfallen
wird ein Seitenschutz am Bett angebracht.
Aufgrund abgebauter Muskulatur kann der Bewohner nicht mehr selbstständig aus seinem
Rollstuhl aufstehen, kann sich aber in dem Rollstuhl auch nicht mehr aufrecht halten. Um ihn
an dem unwillkürlichen Herausrutschen aus dem Rollstuhl zu hindern, wird er mit einem Gurt
im Stuhl fixiert.
Allen diesen Fällen ist gemein, dass der Bewohner seinen Aufenthaltsort aufgrund der bestehenden
Gebrechen ohnehin nicht mehr verlassen kann, die eingesetzten Maßnahmen also nicht mehr freiheitsentziehend wirken. Es handelt sich insoweit um reine Sicherungsmaßnahmen, die nicht genehmigungspflichtig sind.

Akute Selbstgefährdung
Bei akuter Selbstgefährdung muss das Pflegepersonal unmittelbar und der Ursache angemessen
selbstverantwortlich handeln und die rechtliche Tragweite beachten. Ein vorhandener Betreuer/Bevollmächtigter ist unverzüglich zu verständigen. Wir empfehlen ebenso ein umgehendes Hinzuziehen der leitenden Pflegefachkraft/Heimleitung und des behandelnden Hausarztes.

Fremdgefährdung
Hier ist die Polizei zu informieren, wenn alternative Maßnahmen zur Abwehr der Fremdgefährdung
(vgl. Alternativen zu FeM) nicht zum Erfolg führen.
Alle Maßnahmen sind sorgfältig zu dokumentieren!
Kontaktadressen
Amtsgericht Überlingen
Betreuungsgericht
Bahnhofstraße 8
88662 Überlingen
Herr Richter Völk
Tel.: 07551 93639-0
Amtsgericht Tettnang
Betreuungsgericht
Montfortplatz 1
88069 Tettnang
Tel.: 07542 519-0
Landratsamt Bodenseekreis
Albrechtstraße 75
88045 Friedrichshafen
Betreuungsbehörde
Frau Maag, Tel.: 07541 204-5287
Frau Navarra, Tel.: 07541 204-5083
Herr Sahin, Tel.: 07541 204-5082
Betreuungen & Heimaufsicht
Herr Lange, Tel.: 07541 204-5292
Heimaufsicht
Frau Gallé-Moßmann, Tel.: 07541 204-5673
- 25 -
Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
-3-
Alternativen zu freiheitsentziehenden Maßnahmen (FeM)
Zur Vermeidung von freiheitsentziehenden Maßnahmen sind Kreativität und Einfallsreichtum gefragt:
Da die Menschen nicht gleich sind und viele verschiedene Reaktionsmuster haben, gibt es auch viele
verschiedene Lösungsmöglichkeiten, um freiheitsentziehende Maßnahmen zu vermeiden.
Nur durch behutsames Ausprobieren kann es gelingen, das Richtige für die Einzelnen zu finden.
Hier finden Sie einige Vorschläge, um Ihrer eigenen Kreativität Anregung zu geben:
Grund für FeM
FeM*
Alternative Maßnahme
Hohe Sturzgefahr
 beim Stehen
 beim Laufen
 beim Aufstehen aus
dem Bett
oder Stuhl
 Bettgitter
 Vorsatztisch
 Gurte im Stuhl,
Bett oder Rollstuhl*
















Gesundheitsgefahr
 durch falschen
Umgang mit Inkontinenzvorlagen
 durch Entfernung
von Ab- und Zuleitungen
 Handfesseln*
 Fußfesseln*









Aggressives Verhalten
gegen sich selbst oder
andere
Starke motorische
Unruhe, die zu gesundheitlicher Beeinträchtigung führt
 Bettgitter
 Vorsatztisch
 Gurte im Stuhl,
Bett oder Rollstuhl*
 Psychopharmaka






Muskulatur stärken durch Kraft- und Balancetraining
Geh- und Mobilitätshilfen
Geeignete Bekleidung, rutschfeste Socken, feste Schuhe ...
Hüftschutzhosen
Sturzhelm (Fahrradhelm o. ä.)
sehr helle Beleuchtung überall
Sturzfallen (auch auf Gängen) erkennen und beseitigen
Deutliche Markierung bei Schwellen, Stufen
Sitz- und Haltemöglichkeiten
Selbstbewusstsein stärken, Unsicherheit und Angst vor
Stürzen durch Gespräche und Übungen abbauen
Seh- und Hörvermögen überprüfen und ggf. durch Hilfsmittel
verbessern.
Neubewertung der Medikation
Geteilte Bettgitter mit Ausstiegsmöglichkeit (wenn noch gehfähig)
Bett ganz niedrig stellen und/oder zusätzliche Matratze vor
das Bett legen.
Bequeme Sessel mit tiefer Sitzfläche oder schräggestellte
Rückenlehne (nur geeignet bei Personen, die nicht ohne
fremde Hilfe aufstehen und gehen können.
Sensormatte, Alarmgeber, Sturzmelder
individuelle Berücksichtigung von Bedürfnissen, Wünschen
und Ritualen im Zusammenhang mit Ausscheiden
Kommunikationshilfen auch nonverbal
Emotionale Zuwendung (Pflegende, Besuchsdienst ...)
Regelmäßige Kontrolle der Einlagen entsprechend vorausschauender Pflegeplanung
Ab- und Zuleitungen aus dem Gesichtsfeld von Betroffenen
bringen und deren regelmäßige Kontrolle
Regelmäßige Hilfestellung in der Nacht
Fäustlinge, Stülper
Overall, hinten zu schließen
Bänder mit Klettverschluss
Biographiearbeit, Ursachen erforschen und Erkenntnisse
aus der Ursachenerforschung umsetzen
Validation, emotionale Zuwendung, angenehme Atmosphäre
schaffen, Wertschätzung vermitteln (Pflegende und Besuchsdienst)
Dämpfende Antidepressiva (bei agitierter Depression) nach
fachärztlicher Anordnung
Tagesstrukturierung, Angebot von vertrauten Tätigkeit (z. B.
hauswirtschaftliche Tätigkeiten, Gartenarbeiten, technische
Reparaturen ...)
Gruppenangebote, Zehn-Minuten-Aktivierung, Einzelangebote (Gespräche), basale Stimulation, Snoezelen ...
Bewegungsdrang durch gezielte und geplante Maßnahmen
ausleben lassen
* Das Anbringen dieser Mittel zur Freiheitsentziehung ist nur durch dafür geschulte Pflegefachkräfte zulässig. Es sind nur zugelassene und geprüfte Medizinprodukte zu verwenden.
- 26 -
Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
5.Checklisten
-
-
-
-
-
Basisblatt für die Betreuung
Checkliste für Aufgaben zu Beginn der Betreuung
Checkliste Gesundheitssorge
Checkliste Vermögenssorge
Checkliste Wohnungsauflösung
- 27 -
Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Unterlagen für ehrenamtliche Betreuer
Basisblatt für die Betreuung
1.
Informationen zur betreuten Person
Vorname, Name
Geburtsname
Geburtsort
Geburtsdatum
Familienstand
seit
Konfession
Geburtsort
Geburtsdatum
PLZ, Wohnort
Straße, Hausnummer
Telefon-Nummer privat
Personalausweis-Nr.
Telefon-Nummer Heim
Station
Ansprechpartner des Heims
Stellv. Ansprechpartner des Heims
Zuständiges Betreuungsgericht
Aktenzeichen
Rechtspfleger
2.
Informationen zum Betreuer/zur Betreuerin
Betreuer/in
Anschrift
Beschluss vom
Aufgaben:
Vermögenssorge
Gesundheitsfürsorge
Aufenthaltsbestimmungsrecht
Freiheitsentziehende Maßnahmen
Einwilligungsvorbehalte
sonstige:
Seite 11
- 28 -
Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Unterlagen für ehrenamtliche Betreuer
3.
Gesundheitsversorgung
Krankenkasse
Telefon-Nummer
Mitglieds-Nummer
Befreiung von der Zuzahlung:
ja
nein
Pflegeversicherung:
Stufe
0
I
Schwerbehindertenausweis:
ja
nein
Grad d. Behinderung
Bereich:
Hausarzt
II
III
gültig bis:
G
RF
H
blind
Telefon-Nummer
Sonstige Ärzte
4.
Rente(n)
Die/der Betreute bezieht folgende Rente(n):
5.
Bezeichnung
Rentenversicherungsträger
Renten-Nummer
Bezeichnung
Rentenversicherungsträger
Renten-Nummer
Bezeichnung
Rentenversicherungsträger
Renten-Nummer
Vermögen
Folgende Finanzkonten werden geführt
Stand zu Beginn am:
Konto-Bezeichnung
Kontostand
Konto-Bezeichnung
Kontostand
Konto-Bezeichnung
Kontostand
Konto-Bezeichnung
Kontostand
Summe
Seite 12
- 29 -
Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Unterlagen für ehrenamtliche Betreuer
Sonstige Vermögenswerte (z. B. Immobilien, Schmuck etc.)
Die/der Betreute bezieht folgende monatliche Einkünfte:
a)
Renten
Euro
Rentenbezeichnung
Euro
Rentenbezeichnung
b)
Arbeitslosengeld II
Euro
c)
Sozialhilfe
Euro
d)
Grundsicherung
Euro
e)
Taschengeld
Euro
f)
Arbeitseinkommen
Euro
g)
Sonstiges:
Euro
Summe
Euro
Die/der Betreute hat folgende monatliche Zahlungsverpflichtungen:
a)
6.
Miete/Heimkosten
Euro
Sterbefall
Ein Bestattungsvertrag liegt vor
Ein Testament liegt vor und ist hinterlegt bei:
Eine Geburtsurkunde liegt vor
Eine Heiratsurkunde liegt vor
Wünsche zur Bestattung:
Erdbestattung
mit Pfarrer
Ort der Beerdigung
Feuerbestattung
ohne Pfarrer
Bemerkung:
Nachricht an:
Versicherungen für den Todesfall (z. B. Lebensversicherung):
Seite 13
- 30 -
Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Unterlagen für ehrenamtliche Betreuer
7.
Kontaktpersonen
Vorname, Name, Anschrift
Vorname, Name, Anschrift
Vorname, Name, Anschrift
8.
Wichtige Termine
Seite 14
- 31 -
Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Checkliste für Aufgaben zu Beginn der Betreuung
Betreuung für:
Zu erledigende Tätigkeit*
Vermerk/
Ansprechpartner
Wiedervorlage
Abklären besonders eilbedürftiger Entscheidungen
Akte anlegen und persönliche Daten erfassen
Krankenversicherungsschutz prüfen
Betreuung bekanntgeben
(Behörden, Krankenkasse, Rententräger, Banken etc.)
Kontakt mit der Bank aufnehmen
(Saldenbestätigung)
Sperrvermerk eintragen lassen
Bankvollmachten prüfen und ggf. widerrufen
Vermögensverzeichnis anfertigen
Überprüfung der Freistellungsanträge bei der Bank
Kontaktaufnahme zu Ärzten/Pflegepersonal
Mögliche/n Schwerbehindertenausweis/Wertmarke beantragen
Pflegeversicherungsleistungen erfassen bzw. geltend machen
(z. B. Pflegestufe beantragen)
Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenversicherung prüfen
Ansprüche auf Arbeitslosengeld I/Arbeitslosengeld II abklären
Überprüfung Rentenanspruch, Erwerbsminderungsrente
Abklärung Wohngeldanspruch
Sozialhilfeanspruch abklären
Grundsicherungsleistungen überprüfen
Steuerbelange überprüfen
Haftpflicht- und weitere Versicherungen abklären ggf. kündigen
Befreiung vom Rundfunkbeitrag beantragen
Gebührenermäßigten Telekommunikations-Anschluss beantragen
Weitere Gerichtsverfahren abklären
Personendokumente (z. B. Ausweis) prüfen
Ggf. beim örtlichen Einwohnermeldeamt ummelden
Ggf. Postnachsendeantrag stellen
* Die konkret zu erledigenden Aufgaben sind von den im Beschluss aufgeführten und übertragenen Aufgabenkreisen abhängig.
Die hier benannten Aufgaben sind nicht abschließend.
- 32 -
erledigt
Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Checkliste Gesundheitssorge
Zu erledigende Tätigkeit
Vermerk/
Ansprechpartner
Wiedervorlage
erledigt
Gespräch mit dem Betreuten, ggf. mit Personen aus dem unmittelbaren
sozialen Umfeld (Angehörige, Freunde, ggf. Nachbarn)
Gespräch mit Mitarbeitern in Institutionen (Heimleiter, Pflegekräfte)
Gespräch mit den behandelnden Ärzten
Diagnose/Prognose
Welche Möglichkeiten der eigenständigen Lebensgestaltung sind
vorhanden? Welche Defizite bestehen?
Behandlungsmöglichkeiten, Rehabilitationsmaßnahmen
(Alternativverfahren, Risiken, Nebenwirkungen abklären)
Medikamentierung dokumentieren (Genehmigungen nach § 1904 BGB?)
Liegt eine freiheitsentziehende Unterbringung oder
unterbringungsähnliche Maßnahme nach § 1906 BGB vor?

Sind Alternativen hierzu möglich?

Genehmigung des Vormundschaftsgerichts beantragen
Wichtige Unterlagen prüfen: Impfausweis, Krankenscheine (bzw.
Krankenversicherungskarte), Befreiungskarte für Selbstbeteiligung im
Krankheitsfall, Bonusheft für Zahnarzt (ggf. bei Krankenkasse/Zahnarzt
beantragen)
Sozialrechtliche Ansprüche verfolgen:

Befreiung von der Selbstbeteiligung bei der Krankenkasse beantragen

Falls betreute Person kein Mitglied in der gesetzlichen Krankenkasse
ist: Krankenhilfe nach dem SGB XII beim Sozialamt beantragen

Falls betreute Person (oder Ehegatte) im öffentlichen Dienst
beschäftigt ist oder war: Anspruch auf Beihilfen im Krankheitsfall
prüfen (bei der jeweiligen Personalstelle)

Schwerbehindertenausweis beim Versorgungsamt beantragen
- 33 -
Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Checkliste Vermögenssorge
Zu erledigende Tätigkeit
Existieren Girokonten, Sparguthaben, Schließfächer, Wertpapierdepots?
Ermittlung der zuständigen Geldinstitute, Konto-, Schließfach- und DepotNummern
Sollen oder müssen Konten gesperrt werden?
(Nur bei angeordnetem Einwilligungsvorbehalt gem. § 1903 BGB möglich, aber
nicht unbedingt zwingend erforderlich)
Kontovollmachten unter Vorlage der Bestellungsurkunde erteilen lassen (Bank)
Existieren weitere Vermögenswerte, z. B. Immobilien (ggf. Grundbuchauszug
vom Grundbuchamt des Amtsgerichts besorgen), Schmuck, Antiquitäten?
Existieren Schulden oder sonstige laufende Zahlungspflichten?
Ggf. SCHUFA-Selbstauskunft auf den Namen des Betreuten einholen
(ca. 8 Euro Gebühr)
Feststellung der laufenden Einnahmen nach Art, Höhe und auszahlender Stelle
(Aktenzeichen, Versicherungsnummer etc.). Benachrichtigung dieser Stellen über
die eingerichtete Betreuung.
Vermögensverwaltung sicherstellen, Kontoauszüge ordnen, Quittungen zuordnen,
Kontrolle der Zahlungseingänge ggf. anmahnen.
Sind Ansprüche gegen dritte Personen vorhanden?
(z. B. Erbansprüche, Darlehen an Dritte, ausstehende Lohn- oder Mietzahlungen
von dritten Personen)
Sozialrechtliche Ansprüche prüfen. Arbeitslosengeld (Arbeitsamt), Krankengeld
(Krankenkasse), Renten (Versicherungsamt, Stadt-/Kreisverwaltung), Opferentschädigung (Versorgungsamt), Wohngeld (Wohnungsamt, Stadtverwaltung),
Kindergeld (Arbeitsamt, auch für über 18-jährige Kinder), Sozialhilfe (Sozialamt,
Stadtverwaltung)
Bei Pflegebedürftigkeit Pflegegeld nach SGB V bzw. SGB XII (Krankenkasse
bzw. Sozialamt), Freifahrt im Nahverkehr (Schwerbehindertenausweis/Versorgungsamt), Gebührenbefreiung/-ermäßigung von Rundfunk- und Telefongebühren
(Sozialamt, Stadtverwaltung, GEZ)
Geldanlage: Ist Bargeld/Sparguthaben vorhanden, das für den laufenden
Lebensbedarf des Betreuten nicht benötigt wird? Ggf. Kauf von Wertpapieren
(nach Bankauskunft über Mündelsicherheit); Renditen vergleichen; ist ein
vorzeitiger Wertpapierverkauf möglich?
Ist ein Grabpflegevertrag vorhanden? ggf. abschließen (z. B. bei Gesellschaft für
Dauergrabpflege)
Existieren Lebensversicherungen/Bausparverträge? ggf. Kapitalstand erfragen;
Versicherungen für laufenden Lebensunterhalt kündigen? ggf. zuvor Rückkaufswerte erfragen
Sind weitere Versicherungen vorhanden? (z. B. Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz,
Unfall usw.) Erforderlichkeit prüfen, Beiträge vergleichen, ggf. kündigen, ggf.
günstigere Versicherungen abschließen.
Vermögensverzeichnis für Vormundschaftsgericht erstellen (§ 1802 BGB)
Rechnungslegung (in der Regel jährlich dem Vormundschaftsgericht zu erteilen,
wenn vom Gericht keine Befreiung hiervon erteilt wurde) auch bei einer Befreiung
von der Rechnungslegung geordnete Belegführung sicherstellen
- 34 -
Vermerk/
Ansprechpartner
Wiedervorlage
erledigt
Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
Checkliste Wohnungsangelegenheiten
Zu klärende Punkte
Vermerk/
Ansprechpartner
Wiedervorlage
erledigt
Wer ist der Vermieter?
Liegen Mietvertrag, Heimvertrag, Nutzungsvertrag vor?
Finanzierung:

Miet- und Nebenkosten

Strom- und Wasserkosten

Telefongebühren, GEZ, evtl. Kabelanschluss
Sozialrechtliche Ansprüche:

Wohngeld

GEZ-Befreiung

Telefonermäßigung
Ist die Wohnung renovierungsbedürftig? Ist Hausrat zu beschaffen oder zu
ersetzen? Finanzierung und notwendige Maßnahmen organisieren, ggf.
einmalige Renovierungsbeihilfe beim Sozialamt beantragen.
Überprüfung von Sicherheitsmängeln im Haushalt, z. B. defekte Stromund Heizungsanlagen
Droht Wohnungsverlust durch Kündigung? Falls ja, Benachrichtigung des
Vormundschaftsgerichtes, Sicherstellung der Mietzahlungen, ggf.
Übernahme von Mietschulden durch das Sozialamt (bzw. die ARGE)
beantragen
Wird eine Wohnungskündigung aufgrund notwendiger anderer
Unterbringung erforderlich? Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes
beantragen
Bei Haushaltsauflösungen:

Wer führt diese kostengünstig durch? Ggf. beim Sozialamt fragen

Sicherstellen der persönlichen Gegenstände des Betreuten nach
dessen Wünschen (z. B. Andenken, Fotos, Kunstgegenstände,
Mobiliar)
Bei Heimaufenthalt oder sonstiger stationärer Unterbringung:
Möglichkeiten zur individuellen Raumgestaltung nach den Wünschen des
Betreuten prüfen und realisieren.
Finanzielle Fragen in Bezug auf das frühere Mietverhältnis klären
(Kautionsrückzahlung, Genossenschaftseinlage u. ä.)
- 35 -
Leitfaden für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer
6.Musteranschreiben
-
-
-
-
-
-
- 36 -
Mitteilung der Betreuung
Antrag auf Genehmigung von Bankbewegungen
Antrag auf Genehmigung der Kündigung/Wohnungsauflösung
Antrag auf Genehmigung der geschlossenen Unterbringung
Antrag auf Erweiterung des Aufgabenkreises/Einwilligungsvorbehalt
Antrag auf Zahlung der Aufwandspauschale
Absender:
Name, Vorname
Straße
PLZ, Ort
Datum
Mitteilung der Betreuung
Vorname/n und Name der/des Betreuten
geboren am
wohnhaft
Ihr Aktenzeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde vom Amtsgericht
zum Betreuer/zur Betreuerin für den oben Genannten/die oben Genannte bestellt.
Um meiner Betreuertätigkeit nachzukommen bitte ich Sie:
mich in allen Angelegenheiten, die für die Führung der Betreuung relevant sind,
umfassend zu informieren.
künftig alle Schreiben direkt an mich zu senden.
Eine Kopie meines Betreuerausweises lege ich bei.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum
Unterschrift Betreuer/in
Absender:
Name, Vorname
Amtsgericht
- Betreuungsgericht -
Straße
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
PLZ, Ort
Datum
Antrag auf Genehmigung von Bankbewegungen
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Betreuung von
Vorname/n und Name der/des Betreuten
geboren am
Aktenzeichen/Geschäftsnummer
beantrage ich
die Erteilung einer allgemeinen Ermächtigung nach § 1825 BGB für
bei der
IBAN
Name und Ort der Bank/Sparkasse
die Genehmigung
einmalig
monatlich, ab dem
vierteljährlich, ab dem
halbjährlich, ab dem
zur Entnahme eines Betrages von
Betreuten
IBAN
Euro vom Konto der/des
bei der
Name und Ort der Bank/Sparkasse
Bei diesem Betrag handelt es sich um
Auslagen, die ich zum Zweck der Betreuungsführung gemacht habe.
siehe Anlage/n
siehe Jahresabrechnung
Da die/der Betreute mittellos ist, beantrage ich die Festsetzung der entstandenen
Auslagen entsprechend § 1835 BGB gegen die Staatskasse.
Ich bitte um Überweisung auf mein Konto
IBAN
bei der
Name und Ort der Bank/Sparkasse
zur Überweisung eines Betrages von
Betreuten
Euro vom Konto der/des
bei der
IBAN
Name und Ort der Bank/Sparkasse
zur Entgegennahme eines Betrages von
Euro für die/den Betreuten.
zur Anlage eines Betrages von
Euro vom Konto der/des
Betreuten
bei der
IBAN
Name und Ort der Bank/Sparkasse
zum Erwerb von
zum Nennbetrag von
Euro, WP-Kenn-Nr.:
sowie die Hinterlegung der Papiere bzw. Buchung der Schuldbuchforderung im Depot
Depot-Nummer
bei der
Name und Ort der Bank/Sparkasse
zur Herausgabe von
zum Nennbetrag von
Euro, WP-Kenn-Nr.:
Depot-Nummer
bei der
aus dem Depot
Name und Ort der Bank/Sparkasse
sowie die Entgegennahme des Erlöses auf dem Konto der/des Betreuten
IBAN
bei der
Name und Ort der Bank/Sparkasse
zur Verfügung über
zum Nennbetrag von
Euro, WP-Kenn-Nr.:
Depot-Nummer
bei der
gebucht auf Depot
Name und Ort der Bank/Sparkasse
sowie die Entgegennahme des Erlöses auf dem Konto
IBAN
bei der
Name und Ort der Bank/Sparkasse
Begründung:
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum
Unterschrift Betreuer/in
Absender:
Name, Vorname
Amtsgericht
- Betreuungsgericht -
Straße
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
PLZ, Ort
Datum
Antrag auf Genehmigung der Kündigung/Wohnungsauflösung
Vorname/n und Name der/des Betreuten
geboren am
Aktenzeichen
Ihr Geschäftszeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
Herr/Frau
wird am
in das Altenpflegeheim
umziehen.
Die Pflege und Versorgung in der eigenen Wohnung war aus folgenden Gründen nicht mehr möglich:
Eine Rückkehr in die Wohnung ist aus folgenden Gründen ausgeschlossen:
Ich beantrage deshalb die Kündigung und die Auflösung der Wohnung des/der Betreuten in
(bisherige Wohnadresse des/der Betreuten genau angeben)
betreuungsgerichtlich zu genehmigen.
Der/die Betreute
stimmt zu
stimmt nicht zu
Die Notwendigkeit wird in beigefügtem Gutachten/Bericht dargelegt.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum
Unterschrift Betreuer/in
kann sich nicht mehr äußern
Absender:
Name, Vorname
Amtsgericht
- Betreuungsgericht -
Straße
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
PLZ, Ort
Datum
Antrag auf Genehmigung der geschlossenen Unterbringung
Vorname/n und Name der/des Betreuten
geboren am
Aktenzeichen
Ihr Geschäftszeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
als Betreuer/in beantrage ich gemäß § 1906 Abs. 1 BGB die Unterbringung für
Herrn/Frau
in der geschlossenen Abteilung des psychiatrischen Krankenhauses
Name des Krankenhauses
in der geschlossenen Abteilung des Alten- und Pflegeheimes
Name des Alten- und Pflegeheimes
betreuungsgerichtlich zu genehmigen.
Begründung:
Unterbringungsgrund
Besondere Eignung des Krankenhauses/Heimes
Eine ärztliche Stellungnahme zur Notwendigkeit der Unterbringung aus medizinischer Sicht und
zur vorliegenden psychischen Erkrankung
liegt bei
wird bis spätestens
nachgereicht.
Zur weiteren Begründung beziehe ich mich auch auf das beiliegende/bereits vorliegende
ärztliche Gutachten des Herrn/der Frau Dr.
vom
Bei der Zuführung zur Unterbringung muss die zuständige Betreuungsbehörde möglicherweise
Zwang anwenden. Der Zutritt zur Wohnung wird von der/dem Betreuten unter Umständen
verweigert. Ich bitte, dies bei der Entscheidung zu berücksichtigen.
Ich werde bei der zuständigen Behörde um Unterstützung bei der Durchführung der
Unterbringung nachsuchen. Zur Vorbereitung bitte ich Sie, den Beschluss vorab - per Fax - an
die Betreuungsbehörde zu übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum
Unterschrift Betreuer/in
Absender:
Amtsgericht
- Betreuungsgericht -
Name, Vorname
Straße
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
PLZ, Ort
Datum
Antrag auf Erweiterung des Aufgabenkreises/Einwilligungsvorbehalt
Vorname/n und Name der/des Betreuten
geboren am
Aktenzeichen
Ihr Geschäftszeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Betreuungsführung musste ich feststellen, dass die angeordneten Aufgabenkreise für eine
ordnungsgemäße Betreuung nicht ausreichen. Ich rege deshalb an,
zusätzlich den Aufgabenkreis
anzuordnen.
für den Aufgabenkreis
Vermögensverwaltung
einen Einwilligungsvorbehalt anzuordnen.
Begründung:
Fortsetzung siehe Rückseite
Zur weiteren Begründung beziehe ich mich auf das beiliegende/bereits vorliegende fachärztliche
Zeugnis/Gutachten des Herrn/der Frau Dr.
vom
Der/die Betreute
ist mit dieser Vorgehensweise
hat sich dazu nicht geäußert.
einverstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum
Unterschrift Betreuer/in
nicht einverstanden.
Absender:
Name, Vorname
An das
Betreuungsgericht
Straße
Straße, Hausnummer
PLZ, Ort
PLZ, Ort
Datum
Antrag auf Zahlung der Aufwandspauschale
Vorname/n und Name der/des Betreuten
geboren am
Aktenzeichen
Ihr Geschäftszeichen
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich, mir für die Betreuungstätigkeit eine Aufwandspauschale gem. § 1835 a BGB
in Höhe von
Euro zu bewilligen.
Der Antrag bezieht sich auf den Zeitraum vom
bis zum
(sich wiederholendes Datum der Betreuerbestellung)
(jeweils ein Jahr später)
Ich habe für Aufwendungen in diesem Zeitraum keinen Aufwendungsersatz und keine Vergütung
erhalten.
Die betreute Person ist mittellos, daher beantrage ich die Auszahlung aus der Staatskasse.
Bitte überweisen Sie den Betrag auf mein Konto
bei
IBAN
Kreditinstitut
BIC
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum
Unterschrift Betreuer/in

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