Managementplan Schweriner Außensee und angrenzende Wälder

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Managementplan Schweriner Außensee und angrenzende Wälder
Staatliches Amt für
Landwirtschaft und Umwelt
Westmecklenburg
Managementplan
für das FFH-Gebiet DE 2234-304
Schweriner Außensee und angrenzende
Wälder und Moore
Dieses Projekt wurde gefördert aus Mitteln des
Europäischen Landwirtschaftsfonds für die
Entwicklung des ländlichen Raumes
und mit Mitteln aus dem Haushalt des Ministeriums für
Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Mecklenburg-Vorpommern finanziert.
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Impressum
Auftraggeber:
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
Bleicherufer 13, 19057 Schwerin
Telefon 0385 59586-0 ● Fax 0385 59586-570
http://www.stalu-mv.de/
E-Mail: [email protected]
Auftragnehmer:
Bearbeitung:
Christoph Gondesen
Katrin Haas
Peter Steinlein
Jürgen Friedrich
Karsten Kriedemann
Matthias Palm
Brit Schoppmeyer
Andrea Schröder
Stand: 15.11.2010
Erlass des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz MecklenburgVorpommern vom 15.12.2010
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
3
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung ............................................................................................... 7
0
Einleitung ................................................................................................... 9
I.
Teil Grundlagen ...................................................................................... 10
I.1 Allgemeine Gebietsbeschreibung........................................................... 10
I.1.1
Grundlagen ................................................................................................ 10
I.1.2
Aktueller Zustand, Landnutzungen, Tourismus- und Erholungsnutzungen 13
I.1.2.2
I.1.3
I.2
Tourismus- und Erholungsnutzungen .............................................................. 18
Schutzgebiete ............................................................................................ 24
Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura 2000 ........ 29
I.2.1
Gemeldete und erfasste Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und Arten
des Anhangs II der FFH-Richtlinie (FFH-RL) ............................................. 29
I.2.1.1
Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-RL .................................... 29
I.2.1.2
Arten des Anhangs II der FFH-RL................................................................... 42
I.2.2
Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT des Anhangs I der FFH-RL44
I.2.3
Allgemeine Festlegung der „Maßgeblichen Bestandteile“ der
Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und der Arten des Anhangs II der
FFH-Richtlinie (FFH-RL) ............................................................................ 47
I.2.4
Vorkommen von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL)........ 51
I.3
Erhaltungszustand der signifikanten Lebensraumtypen (LRT) des
Anhangs I und der Arten des Anhangs II der FFH-RL / Maßgebliche
Bestandteile.............................................................................................. 52
I.3.1
Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-RL................................. 52
I.3.1.1
Gewässer-LRT ................................................................................................. 52
I.3.1.2
Grasland-LRT................................................................................................... 68
I.3.1.3
Moor-LRT ........................................................................................................ 71
I.3.1.4
Wald-LRT ........................................................................................................ 76
I.3.2
I.4
Arten des Anhangs II der FFH-RL .............................................................. 78
Zusammenfassende Bewertung des FFH-Gebietes.............................. 83
I.4.1
Schutzzweck .............................................................................................. 83
I.4.2
Defizitanalyse ............................................................................................. 84
I.4.3
Erhaltungsziele........................................................................................... 85
II.
II.1
Teil Konsensorientierte Umsetzung der Maßnahmen:
Erarbeitung unter Berücksichtigung sozioökonomischer Belange.... 95
Bewertung der vorhandenen und geplanten Nutzungen .................... 95
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
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II.1.1 Verträgliche Landnutzungen ...................................................................... 96
II.1.2 Verträgliche Tourismus- und Erholungsnutzungen und Erschließungen.... 99
II.1.3 Verträgliche gewerbliche Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen ........100
II.1.4 Unverträgliche Nutzungen.........................................................................102
II.1.5 Geplante Maßnahmen und Nutzungen .....................................................103
II.2
II.1.5.1
Verträgliche Planungen .................................................................................. 103
II.1.5.2
Planungen im Einzelfall auf Verträglichkeit zu prüfen.................................. 104
Maßnahmen ........................................................................................... 114
II.2.1 Festlegung der erforderlichen Erhaltungs- und
Wiederherstellungsmaßnahmen ...............................................................114
II.2.2 Festlegung von vorrangigen und wünschenswerten
Entwicklungsmaßnahmen .........................................................................118
II.2.2.1 Maßnahmenverträglichkeit in Bezug auf die schutz- und
managementrelevanten Arten des Vogelschutzgebietes (DE 2235-402) ....................... 136
II.3
Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen................................... 137
II.3.1 Cross Compliance – Bestimmungen .........................................................138
II.3.2 Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung der Maßnahmenvorschläge....139
II.4
Kosten und Finanzierung der Erhaltungs- und
Wiederherstellungsmaßnahmen.......................................................... 153
Literaturverzeichnis........................................................................................ 156
III. Anhang ................................................................................................... 169
Dokumentation des Beteiligungs- und Abstimmungsverfahrens ............... 169
Anlagen: ...................................................................................................... 180
Anlage 1: DBMonArt
Anlage 2: Eigene Tab., Ersatz für MVBIO
Anlage 3: Karten
- Karte 1a:
Aktueller Zustand, Planung (1 : 25.000)
- Karte 1b:
Schutzgebiete (1 : 25.000)
- Karte 2a/2b: Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und Habitate der Arten des
Anhangs II der FFH-Richtlinie (FFH-RL) (1 : 10.000)
- Karte 3: Maßnahmen (1 : 10.000)
Anlage 4: Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (LRT)
des Anhangs I und der Arten des Anhangs II der FFH-RL
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
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Anlage 5: Schlussbericht für die Arten des Anhangs II der FFH-RL Fischotter,
Große Moosjungfer, Rotbauchunke, Kammmolch sowie Bauchige und
Schmale Windelschnecke
Anlage 6: Biotopkartierbögen
Tabellenverzeichnis:
Tab. 1: Übersicht über fischereirechtlich genutzte Gewässer im FFH-Gebiet).
(Quellen: www.angelregionen.de, Gewässerverzeichnis 2008, Recherche TGP/
KiBU 2008/2009)....................................................................................................... 14
Tab. 2: Übersicht über genehmigte Flächennutzungspläne (FNP)/ Bebauungspläne
(B-Plan)/ Satzungen im Bearbeitungsgebiet (Stand 10/2009). .................................. 16
Tab. 3: Übersicht über die Entwicklung im Bereich Tourismus in den Landkreisen
Nordwest-mecklenburg, Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin (Stand:
09/2010). (Quelle: Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern). ............... 19
Tab. 4: Übersicht der größeren Sportbootanleger im bzw. unmittelbar angrenzend
an das FFH-Gebiet. .................................................................................................... 21
Tab. 5: Naturdenkmale (§ 28 BNatSch) im FFH-Gebiet. ...................................................... 27
Tab. 6: Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-RL im FFH-Gebiet und
gesetzlicher Biotopschutz. ......................................................................................... 27
Tab. 7: Gemeldete Vorkommen von Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-RL
und aktuell ermittelte LRT des Anhangs I der FFH-RL (Kennzeichnung der
prioritären LRT mit *)................................................................................................ 30
Tab. 8: LRT-Teilflächen nach Binnendifferenzierung des FFH-Gebietes, welche die
Kriterien für einen LRT des Anhangs I der FFH-RL nach gutachtlicher
Einschätzung aktuell und bereits zum Referenzzeitpunkt nicht erfüllen
(„wissenschaftlicher Fehler“ zum Referenzzeitpunkt)............................................... 34
Tab. 9: Lt. Standard-Datenbogen (SDB) für das FFH-Gebiet gemeldete Vorkommen
und aktuell im FFH-Gebiet ermittelte Arten des Anhangs II der FFH-RL
(Kennzeichnung der prioritären Arten mit *) (k.A. – keine Angaben)...................... 43
Tab. 10: Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT des Anhangs I der FFH-RL
für das Netz Natura 2000. .......................................................................................... 45
Tab. 11: Bedeutung der Populationen der im Gebiet vorkommenden Arten mit kleinräumig
abgrenzbaren Habitaten des Anhangs II der FFH-RL für das Netz Natura 2000. ..... 46
Tab. 12: Bedeutung der Populationen der im Gebiet vorkommenden Tierarten des
Anhangs II der FFH-RL mit weiter Verbreitung für das Netz Natura 2000.............. 47
Tab. 13: Habitate der Arten des Anhangs II der FFH-Richtinie (FFH-RL)............................. 48
Tab. 14: Standörtliche oder funktionelle „maßgebliche Bestandteile“ der LRT des
Anhangs I und der Arten des Anhangs II der FFH-RL im FFH-Gebiet. ................... 49
Tab. 15: Vorkommen von Arten des Anhangs IV.................................................................... 51
Tab. 16: Gesamtphosphatgehalte (Messwerte Gesamtphosphat mg/l/Jahr) im Schweriner
Außensee an 2 verschiedenen Messstellen. ............................................................... 57
Tab. 17: Eutrophierungsgrad des Schweriner Außensees an 2 verschiedenen Messstellen..... 57
Tab. 18: Eutrophierungsgrad der Döpe. ................................................................................... 60
Tab. 19: Eutrophierungsgrad des Ziegelaußensees (Nordteil). ................................................ 63
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Tab. 20: Verbreitung und Bewertung des Erhaltungszustands der LRT des Anhangs I
der FFH-RL im FFH-Gebiet. ..................................................................................... 76
Tab. 21: Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate der Arten des Anhangs II
der FFH RL im FFH-Gebiet....................................................................................... 82
Tab. 22: Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der LRT des Anhangs I
der FFH-RL................................................................................................................ 84
Tab. 23: Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der Habitatelemente der Arten
des Anhangs II der FFH-RL....................................................................................... 85
Tab. 24: Teilflächenbezogene Erhaltungsziele der LRT des Anhangs I der FFH-RL, der
Arten des Anhangs II der FFH- RL. .......................................................................... 90
Tab. 25: Kriterien zur Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen in Bezug auf
Lebensraumtypen (LRT)............................................................................................ 96
Tab. 26: Bis 09/2010 vorhandene zulässige sowie bereits genehmigte Pläne und Projekte. . 100
Tab. 27: Übersicht über die ermittelten geplanten Vorhaben, die bereits auf Verträglichkeit
(VP) geprüft sind oder in einer Vorprüfung (VVP) als verträglich beurteilt wurden.
.................................................................................................................................. 104
Tab. 28: Übersicht aller Erhaltungsmaßnahmen für LRT des Anhangs I und Arten des
Anhangs II der FFH-RL im FFH- Gebiet (vgl. Teil I, Tab. 24)............................... 115
Tab. 29: Übersicht der Entwicklungsmaßnahmen (Vgl. Teil I, Tab. 24)............................... 121
Tab. 30: Zusammenstellung der Maßnahmen, deren konsensorientierte Umsetzung
angestrebt wird. ........................................................................................................ 124
Tab. 31: Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen. ......................................................... 140
Tab. 32: Kostenschätzung und Angabe der Kostenart für erforderliche Erhaltungsmaßnahmen. ............................................................................................................. 153
Tab. 33: Dokumentation des Beteiligungstermine. ................................................................ 169
Tab. 34: Stand der Maßnahmenabstimmung.......................................................................... 173
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
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Zusammenfassung
Das FFH-Gebiet DE 2234-304 Schweriner Außensee und angrenzende Wälder und Moore
umfasst den gesamten Schweriner Außensee mit Ramper Moor und der nordöstlich gelegenen
Döpe, die westlich angrenzenden Waldflächen bei Lübstorf sowie das Wickendorfer Moor
mit den südwestlich angrenzenden Uferbereichen des Ziegelaußensees. Das gesamte FFHGebiet umfasst eine Fläche von 4.418 ha. Große Teile des FFH-Gebietes sind weiterhin als
Europäisches Vogelschutzgebiet (SPA) Schweriner Seen ausgewiesen. Für das SPA
Schweriner Seen wird ein gesonderter Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL) erstellt. Der
größte Teil des FFH-Gebietes liegt im Landkreis Nordwestmecklenburg. Kleinere
Gebietsanteile gehören zum Landkreis Parchim und zur Landeshauptstadt Schwerin.
Naturräumlich ist das Bearbeitungsgebiet der Mecklenburgischen Seenlandschaft (40) und der
Landschaftseinheit Schweriner Seengebiet (402) zuzuordnen.
Im Rahmen der Meldung des Gebietes an die Europäische Kommission wurden im StandardDatenbogen (Stand Mai 2004) 11 Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I (davon 2 prioritäre)
und 6 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie mitgeteilt. Abweichend davon wurden im
Zuge der Managementplanung 3 weitere Lebensraumtypen ermittelt (6210, 7210* und
7220*). Außerdem fand 1 LRT (91E0*) keine Bestätigung. Somit wurden aktuell insgesamt
13 Lebensraumtypen, davon 3 prioritäre (7210*, 7220*und 9180*), im FFH-Gebiet ermittelt.
Den größten Flächenanteil nehmen dabei oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit
benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen mit einem Flächenanteil von ca. 82 % im
Schutzgebiet ein. Bei den im Standard-Datenbogen aufgeführten und im Rahmen der
Managementplanung bestätigten 5 Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie handelt es sich
um die Arten Schmale und Bauchige Windelschnecke, Große Moosjungfer, Teichfledermaus
und Fischotter. Zusätzlich wurde im Rahmen der Bearbeitung auch der Kammmolch mit
einem signifikanten Vorkommen ermittelt. Die Rotbauchunke konnte im Rahmen der
Kartierungen nicht signifikant nachgewiesen werden.
Der aktuelle Erhaltungszustand der gegenwärtig im Gebiet nachgewiesenen Lebensraumtypen
wird bei einem (7220*) als „hervorragend“, von weiteren 6 (3160, 6510, 7140, 7210*, 9130
und 9180*) als „günstig“ eingeschätzt. 6 Lebensraumtypen befinden sich aktuell in einem
„ungünstigen“ Zustand. Bezüglich des aktuellen Erhaltungszustandes der Bauchigen
Windelschnecke und der Großen Moosjungfer wird unter Berücksichtigung der momentanen
Datenlage gutachtlich eingeschätzt, dass sie sich in einem „günstigen“ Erhaltungszustand
befinden. Für die Schmale Windelschnecke und den Fischotter wird der Erhaltungszustand als
„ungünstig“ eingeschätzt. Die aktuelle Einschätzung des Erhaltungszustandes deckt sich bei
diesen beiden Arten nicht mit den Angaben des Erhaltungszustands im Standard-Datenbogen.
Für den Kammmolch als neu für das FFH-Gebiet ermittelte Art des Anhangs II der FFHRichtlinie wird der Erhaltungszustand als „hervorragend“ eingeschätzt.
Schutzzweck für das FFH-Gebiet ist die Sicherung des günstigen Erhaltungszustands der
dystrophen Seen, Mähwiesen, Schwingrasenmoore, kalkreichen Sümpfe mit Schneide,
Kalktuffquellen, Waldmeister-Buchenwälder und Hangmischwälder sowie die Entwicklung
des Schweriner Sees als mesotrophes Gewässer, der eutrophen Seen, Fließgewässer, KalkARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Trockenrasen, Pfeifengraswiesen und kalkreichen Niedermoore. Die Gewässer-, Grünland-,
Moor- und Wald-Habitate mit den dort vorkommenden Arten Bauchige Windelschnecke,
Große Moosjungfer, Kammmolch, Teichfledermaus und Fischotter sollen erhalten werden,
die Habitate für den Fischotter und die Schmale Windelschnecke verbessert werden.
Insbesondere die „Kalkreichen Sümpfe mit Schneide“, „Kalktuffquellen“ und
„Hangmischwälder“ sind als prioritäre Lebensraumtypen zu erhalten.
Im FFH-Gebiet sind Erhaltungsmaßnahmen sowie vorrangige und wünschenswerte
Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen. Wiederherstellungsmaßnahmen sind im vorliegenden
FFH-Gebiet nicht geplant. Es wurden insgesamt 45 Maßnahmen für Lebensraumtypen
entwickelt,
davon
sind
31
wünschenswerte
Entwicklungsmaßnahmen.
Die
Erhaltungsmaßnahmen für die Lebensraumtypen umfassen die Erhaltung naturnaher
Gewässer (z.B. EU-Code 3150), die Offenhaltung der dystrophen Seen und Teiche (EU-Code
3160) sowie den Erhalt der vorhandenen Grünlandnutzung auf den mageren FlachlandMähwiesen (EU-Code 6510). Für die 5 im Gebiet vorkommenden Arten nach Anhang II der
FFH-Richtlinie wurden 1 vorrangige und 6 wünschenswerte Entwicklungsmaßnahmen und 10
Erhaltungsmaßnahmen entwickelt. Habitatflächen der Großen Moosjungfer und der
Bauchigen Windelschnecke sind durch Gehölzbeseitigung offen zu halten und somit in ihrem
günstigen Erhaltungszustand zu schützen. Eine endgültige Abstimmung der
Erhaltungsmaßnahmen muss in den meisten Fällen noch mit dem Flächeneigentümer
erfolgen. Für die Entwicklungsmaßnahmen wie auf den kalkreichen Niedermoorflächen im
Ramper Moor haben bereits verschiedene Termine zur Information und Abstimmung
stattgefunden. Bei Maßnahmenflächen innerhalb des Waldes oder mit geplanter
Gehölzbeseitigung ist das zuständige Forstamt zu beteiligen.
Im gesamten FFH-Gebiet verteilen sich die Maßnahmen auf die vier großen
Maßnahmenbereiche “NSG Döpe und Umgebung“, “Wiligrader Wald“, “Wickendorfer
Moor“ und “Ramper Moor“. Für die drei Gewässer Schweriner Außensee, Döpe und
Ziegelaußensee (EU-Code 3140) sowie für den Wallensteingraben sind Maßnahmen im
Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie vorgesehen.
Nachrichtliche Übernahme aus Wald-MaP
Der Managementplan der Landesforstverwaltung liegt seit November 2007 vor und die
Ergebnisse werden nachfolgend dargestellt.
Für den LRT Waldmeister-Buchenwald (EU-Code 9130) wird vorgeschlagen, eine 2,4 ha
große Fläche am Steilhang in Wiligrad als Altholzinsel auszuweisen. Der Waldlebensraumtyp
wurde auf einer Gesamtfläche von 105,96 ha mit B bewertet.
Der LRT Schlucht- und Hangmischwälder (EU-Code 9180*) konnte auf einer Fläche von
0,56 ha mit B bewertet werden. Dieser günstige Erhaltungszustand ist zu sichern. Auf eine
Nutzung dieses Waldlebensraumtyps ist nach Möglichkeit zu verzichten. Der Lebensraumtyp
„Erlen-Eschenwälder und Weichholzauen an Fließgewässer“ (EU-Code 91E0*) konnte nach
Außenaufnahmen nicht mehr bestätigt werden.
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
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9
Einleitung
Der Schweriner See und die angrenzenden Gebiete wurden durch das Land MecklenburgVorpommern als besonderes Schutzgebiet im Sinne von Art. 3 i. V. m. Art. 4 der FFHRichtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992) der EU-Kommission, FFHRL) vorgeschlagen. Die Bestätigung durch die EU-Kommission erfolgte am 13.11.20071 im
Amtsblatt der EU. Große Teile des FFH-Gebietes sind weiterhin als Europäisches
Vogelschutzgebiet (Special Protection Area – SPA) Schweriner Seen ausgewiesen. Die
Umsetzung der VS-RL in nationales Naturschutzrecht für das SPA Schweriner Seen wurde im
Jahr 2005 mit den Verordnungen für drei Landschaftsschutzgebiete (LSG-VO), LSG Nr.
138a, LSG Nr. 138b, LSG Nr. 138c, vollzogen.
Für die besonderen Schutzgebiete sind nach Art. 6 Abs. 1 der FFH-RL (vgl. § 21
Naturschutzausführungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern – NatSchAG M-V) durch die
Mitgliedstaaten die nötigen Erhaltungsmaßnahmen sowie geeignete Maßnahmen rechtlicher,
administrativer oder vertraglicher Art festzulegen, die den ökologischen Erfordernissen der
natürlichen Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und der Arten des Anhangs II der FFHRL entsprechen, die in den Gebieten vorkommen.
Die Erhaltungsmaßnahmen sind gegebenenfalls in eigens aufgestellten Bewirtschaftungs(Management-)plänen oder integriert in anderen Entwicklungsplänen darzustellen. Im
November 2007 wurde für den Teilbereich Wald bereits ein FFH-Wald-Managementplan
erstellt und durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz
Mecklenburg-Vorpommern (LU M-V 2008) am 01.11.2008 in Kraft gesetzt.
Für das SPA Schweriner Seen wird ein gesonderter Pflege- und Entwicklungsplan (PEPL)
erstellt. Aufgabe des PEPL ist die Abgrenzung und Bewertung der Habitate der
managementrelevanten Vogelarten sowie die Darstellung der maßgeblichen Bestandteile für
diese Vogelarten, auch für die Teilflächen des FFH-Gebietes, die gleichzeitig Bestandteil des
SPA sind.
Ziel der Managementplanung ist es, in ausgewählten Gebieten hoher Konfliktdichte

die naturschutzfachlichen Erfordernisse aus der Meldung umzusetzen,

klare und plausible Regelungen zu schaffen, d. h. Rechtssicherheit zu schaffen,

konsensorientierte Lösungen mit den betroffenen Landnutzern zu erreichen (Ausgleich
der Interessen),

Gemeinden und Vorhabensträgern Planungssicherheit zu ermöglichen,

die Voraussetzungen für das Monitoring zu verbessern und die Grundlagen für die
Berichte an die EU-Kommission zu schaffen sowie

Einzelfallprüfungen von Vorhaben auf Verträglichkeit zu erleichtern.
Entscheidung 2008/25/EG der Kommission, vom 13. November 2007
gemäß der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Verabschiedung einer ersten aktualisierten Liste von Gebieten
von gemeinschaftlicher Bedeutung in der kontinentalen biogeografischen Region (ABl. vom 15. Januar 2008,
Nr. L 12 S. 383)
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Die für die Naturschutzbehörden verbindlichen Managementpläne bestehen aus einem ersten,
fachlichen Teil mit der Darstellung des aktuellen Zustands des FFH-Gebietes sowie der
Schutz- und Erhaltungsziele, die sich aus der Meldung ergeben, und einem zweiten
konsensorientierten Umsetzungs- und Maßnahmenteil. Der II. Teil enthält alle für die
Umsetzung relevanten Informationen und zeigt diese für die betroffenen Adressaten auf.
Eine intensive Information und Konsultation der örtlich Betroffenen sowie eine Moderation
des Planungsprozesses sind erforderlich, um eine Akzeptanz der Gebietsmeldung und des
Plans sicherzustellen.
Im hier zu betrachtenden Gebiet existiert ein hohes Konfliktpotenzial, das aus der
vorhandenen intensiven touristischen Nutzung vor allem in den Sommermonaten resultiert.
I.
Teil Grundlagen
I.1
Allgemeine Gebietsbeschreibung
I.1.1 Grundlagen
Der Managementplan wird für das FFH-Gebiet DE 2234-304 Schweriner Außensee und
angrenzende Wälder und Moore erstellt. Zum FFH-Gebiet gehört der gesamte Schweriner
Außensee mit Ramper Moor und der nordöstlich gelegenen Döpe, die westlich angrenzenden
Waldflächen bei Lübstorf sowie das Wickendorfer Moor mit den südwestlich angrenzenden
Uferbereichen des Ziegelaußensees. Das gesamte FFH-Gebiet umfasst eine Fläche von
4.418 ha. Mit einer Fläche von 4.065 ha, was einem Anteil von 92 % entspricht, liegt der
größte Teil des FFH-Gebietes im Landkreis Nordwestmecklenburg. Zum Landkreis Parchim
gehören 265 ha (6 %) und zur Landeshauptstadt Schwerin 88 ha (2 %). Die Grenze des FFHGebietes wurde im Rahmen der Managementplanung überprüft, es wurde jedoch keine
Änderungen vorgenommen.
Naturräumlich ist das Bearbeitungsgebiet der Mecklenburgischen Seenlandschaft (40) und der
Landschaftseinheit Schweriner Seengebiet (402) zuzuordnen. Der Schweriner See ist
glazialen Ursprungs (Weichsel-Glazial) und liegt innerhalb einer flachwelligen bis kuppigen
Grundmoränenlandschaft, die nach Südosten Kontakt zu Endmoränenbildungen hat. Der
Schweriner See liegt in der vorpleistozänen Westmecklenburgischen Senke, einer Vertiefung,
die sich von der Wismarbucht über den Wallensteingraben und den Schweriner See bis in die
Lewitz erstreckt. Geomorphologisch ist er als Gletscherzungensee der Weichsel-Eiszeit zu
bezeichnen. Die größte Tiefe des Schweriner Außensees beträgt ca. 52 m und das
Einzugsgebiet beträgt ca. 85 km2. Der Schweriner See ist von kleineren Seen umgeben und
fließt südlich über den Störkanal und die Elde zur Elbe ab, nördlich besteht durch den 1573
angelegten nicht schiffbaren Wallensteingraben eine Verbindung nach Wismar zur Ostsee.
Durch den künstlich angelegten Paulsdamm, der auf einer natürlichen Bodenschwelle 1842
angelegt wurde, wird der Schweriner See in 2 etwa gleich große Seeteile, den südlichen
Innensee und den nördlichen Außensee, geteilt. Im Außensee befinden sich die Inseln Lieps
und Horst. Der gesamte Schweriner See ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen.
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
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Den vorherrschenden Substrattyp im Schweriner Seengebiet stellen Tieflehme und Lehme
dar. Seekreideablagerungen kommen an einigen Buchten des Schweriner Sees und im Ramper
Moor vor.
Die dominierenden Böden im Schweriner Seengebiet sind Lehm- oder Tieflehm-Pseudogleye,
Tieflehm-Fahlerden bzw. Parabraunerde-Pseudogleye, welche zur Staunässe neigende,
bindige Böden darstellen. Vereinzelt treten auch Sand-Braunerden bzw. Sandersande und
Niedermoorböden in Erscheinung.
Als heutige potentiell natürliche Vegetation (hpnV) wären im Schweriner Seengebiet
vorwiegend Buchenwälder in verschiedenen Ausprägungen typisch. Zu nennen sind
insbesondere Waldgersten-Buchenwälder, Waldmeister-Buchenwälder und FlattergrasBuchenwälder. Auf sumpfigen und nassen, mäßig nährstoffreichen Standorten würden sich
Birken- und Erlen-Bruchwälder einstellen, während sich auf nassen und bodensauren
Standorten Birken-Stieleichenwälder entwickeln würden.
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Abb. 1: Übersichtskarte Managementplanung FFH-Gebiet DE 2234-304 Schweriner Außensee und
angrenzende Wälder und Moore.
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
I.1.2 Aktueller
Zustand,
Erholungsnutzungen
Landnutzungen,
Tourismus-
13
und
Landwirtschaft
Den größten Flächenanteil nehmen die Wasserflächen (insbesondere des Schweriner
Außensees) ein, so dass sich innerhalb des FFH-Gebietes nur wenige landwirtschaftlich
genutzte Flächen wie z. B. im Polder Flessenow und an der Döpe befinden. Das gesamte
Wickendorfer Moor ist nach dem Flächennutzungsplan der Landeshauptstadt Schwerin
(Stand: August 2009) als Fläche für die Landwirtschaft gekennzeichnet.
Forstwirtschaft
Größere zusammenhängende Waldflächen finden sich nördlich von Lübstorf um Schloss
Wiligrad (überwiegend Buchenwald). Der überwiegende Teil der Waldflächen ist in
Privatbesitz, lediglich die Waldflächen im Ramper Moor, im südlichen Teil des Wickendorfer
Moores und auf einem Streifen nördlich des Schweriner Außensees sind Landeswald. Die
Bereiche westlich und nordöstlich des Schweriner Außensees werden vom Forstamt
Schönberg verwaltet und teilen sich in das Forstrevier Botelsdorf und Bad Kleinen auf. Die
weiteren Flächen im Bearbeitungsgebiet gehören zum Forstamt Gädebehn und unterteilen
sich in die Reviere Schelfwerder und Langen Brütz.
Kleinflächige Erlenbruch- sowie Feuchtwälder befinden sich insbesondere im Ramper und
Wickendorfer Moor sowie im Ufer- und Niederungsbereich zwischen Döpe und Flessenow im
Nordosten des FFH-Gebietes.
Im FFH-Gebiet kommen u. a. auch die beiden LRT des Anhangs II der FFH-RL WaldmeisterBuchenwald (Asperulo-Fagetum) und Schlucht- und Hangmischwälder (Tilio-Acerion) mit
insgesamt einer Fläche von ca. 107 ha vor (LU M-V 2007a). Näheres zur Umsetzung der
FFH-RL im Wald und zu diesen beiden Wald-LRT ist dem Managementplan für diesen
Teilbereich zu entnehmen.
Seit 2007 ist ein Teil der Waldfläche bei Schloss Wiligrad in der Gemarkung Lübstorf als
Friedwald ausgewiesen. Träger des ca. 60 ha großen Begräbniswaldes ist die Gemeinde
Lübstorf.
Fischerei
Der nördliche Teil des Schweriner Außensees mit ca. 500 ha Fläche, die Döpe (67,6 ha) und
ein Teil des Wallensteingrabens (ca. 2 ha) werden durch die Fischerei Prignitz in Hohen
Viecheln bewirtschaftet. Hauptfischarten im Fang sind Aal, Zander, Barsch und Hecht.
Weitere Arten wie Karpfen, Schleie, Plötz und Blei ergänzen diese. Bedingt durch den
Absatzmarkt werden alle Fischarten ganzjährig gefangen. Die Hauptfangzeit ist jedoch das
Frühjahr. Es werden verschiedene Fangtechniken angewandt, insbesondere aber Reusen-,
Stellnetz- und Zugnetzfischerei. Die Döpe wird als Anzuchtgewässer insbesondere für
Karpfen genutzt (mdl. Mitt. Fischer Prignitz, 09.01.2009; www.angelregionen.de). Dies ist
entsprechend der Verordnung zum Naturschutzgebiet (NSG) Döpe (s. Pkt. I.1.3
Schutzgebiete) zulässig, wenn das natürliche Futterangebot ausreicht.
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14
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Die Schweriner Seenfischerei GmbH ist auf den restlichen Teilen des Schweriner Außensees
mit ca. 3.014 ha und den Ziegelaußensee fischereiberechtigt. Hier sind Aal, Barsch, Blei,
Hecht, Schleie, Karpfen und Zander die hauptsächlich gefangenen Fischarten
(LANDESANGLERVERBAND M-V, 2008b). Insgesamt wird auf dem Außensee mit ca. 40 - 50
Reusen und zusätzlich einigen Kleinreusen (Aalkörbe) gearbeitet (mdl. Mitt. Schweriner
Seenfischerei GmbH, 28.04.2009). Entgegen der Verordnung für das NSG Ramper Moor
geschieht die Reusenfischerei unzulässiger Weise auch in diesem NSG.
Innerhalb des LSG „Schweriner Innensee und Ziegelaußensee“ ist die ordnungsgemäße
fischereiliche Nutzung und Bewirtschaftung der Gewässer zulässig (§ 7 Nr. 3 LSG-VO).
Verboten ist jedoch nach § 5 Nr. 15 der LSG-VO die Aufzucht von Fischen in Netzgehegen
bei gleichzeitiger Zufütterung.
Eine Übersicht der bewirtschafteten Gewässer ist in Tab. 1 gegeben.
Tab. 1:
Übersicht
über
fischereirechtlich
genutzte
Gewässer
im
FFH-Gebiet).
(Quellen:
www.angelregionen.de, Gewässerverzeichnis 2008, Recherche TGP/ KiBU 2008/2009).
Landkreis
Name des Sees
(Haupt-)
Fischarten
SN
Ziegelsee
Plötz , Blei/Brassen,
Barsch, Aal, Hecht ,
Schleie , Karpfen,
Zander
NWM
Schweriner
Außensee (S)
NWM
Fischereiberechtigte/
Standort
Schweriner
Seenfischerei GmbH/
Schwerin und BIMES
Binnenfischerei GmbH/
Schwerin
Gewässergr
öße (ha)
Hinweise zum Angeln
303
Angelkarten
Aal, Zander, Barsch, Schweriner
Hecht, Karpfen,
Seenfischerei GmbH/
Plötz, Schleie und
Schwerin
Blei
3.014
Angelkarten
Schweriner
Außensee (N)
Aal, Barsch, Hecht,
Zander, Karpfen,
Schleie, Plötz
Fischerei Prignitz/
Hohen Viecheln
500
Angelkarten bei
Fischerei Prignitz
NWM
Döpe
Aal, Barsch, Hecht, Fischerei Prignitz/
Karpfen und Schleie Hohen Viecheln
67,6
nur mit Erlaubnis der
Fischerei Prignitz, nur
vom Boot aus
NWM
Wallensteingraben
keine Angaben
2
Angelkarten bei
Fischerei Prignitz
Fischerei Prignitz/
Hohen Viecheln
Hinweis: Detaillierte Darstellung der Angelnutzung, s. „Angeln“ in diesem Kapitel.
Wasserwirtschaft
Größere Wasserschutzgebiete liegen auf der Westseite (Nr. 2233-12 Schwerin - südwestlich
von Lübstorf) und auf der Nordseite des Schweriner Außensees (Nr. 2134-06 Losten nordöstlich von Bad Kleinen und Hohen Viecheln).
Für die Unterhaltung des Wallensteingrabens als Gewässer I. Ordnung, der nördlich des
Schweriner Außensees beginnt, ist das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Westmecklenburg zuständig. Neben dem Schweriner Außensee ist als großes
Oberflächengewässer im Nordosten des FFH-Gebietes die Döpe zu nennen. Der Schweriner
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
15
See ist Bundeswasserstraße und wird durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg
verwaltet.
Für die Unterhaltung bzw. den Ausbau von Gewässern 2. Ordnung sind die Wasser- und
Bodenverbände Schweriner See/ Obere Sude (Westseite Schweriner Seen),
Wallensteingraben-Küste (Nordseite Schweriner Außensee) und Obere Warnow (Ostseite
Schweriner Seen) zuständig.
Innerhalb des FFH-Gebietes liegen zwei Oberflächengewässer, für die gemäß der
Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) durch eine Bewirtschaftungsplanung und ein
Maßnahmenprogramm Regelungen getroffen werden. Der Schweriner Außensee und der
Graben zwischen Döpe und Außensee befinden sich innerhalb des Teilgebietes “Untere Elde/
Schweriner See“, das mit weiteren Teilgebieten zusammen das Gebiet „Elde/ Müritz“ bildet.
Das Fließgewässer ist dem Wasserkörper EMES-1000 zugeordnet. Für den Graben mit
Anbindung an die Döpe ist das Bewirtschaftungsziel ein guter ökologischer Zustand, d. h.
dass die Gewässerstrukturgüte zu verbessern ist. Zudem sollten bestehende Verrohrungen bis
auf notwendige Durchlässe an diesem Graben zurückgebaut werden. Da der südliche
Grabenabschnitt innerhalb des FFH-Gebietes liegt, ist diese Maßnahme mit “unabdingbarer
Priorität“ einzustufen (PÖYRY 2008).
Im Teilgebiet “Untere Elde/ Schweriner See“ ist als Maßnahmen angrenzend an das FFHGebiet die Verbesserung der Durchlässigkeit zwischen Ventschower See und Wittenbach
zugunsten des Fischotters (EMES-1000_M05, Unterstützung der FFH-Erhaltungsziele in
Bezug auf den Fischotter) geplant.
Der zweite Bewirtschaftungsplan betrifft den Wallensteingraben. Für den gesamten
Wallensteingraben ist ebenfalls ein guter ökologischer Zustand zu erreichen. Ein wesentlicher
Grund für die derzeit nur mäßige Strukturgüte liegt in der fehlenden Durchgängigkeit des
Wallensteingrabens. Dazu sind in verschiedenen Grabenabschnitten die Verbesserung bzw.
der Neubau von Sohlgleiten sowie eine optimierte Regulierung des Wehrbetriebes geplant.
Auch die Anlage von Gewässerrandstreifen trägt zur Verbesserung der Strukturgüte bei (IHU
2009).
Für den Wallensteingraben werden nachfolgend nur die nächstliegenden Maßnahmen
nordwestlich des Schweriner Außensee außerhalb des FFH-Gebietes genannt:

Rückbau des Stauwehrs unterhalb des Lostener Sees und Ersatz durch Sohlengleite

Ersatz des alten Brückenfundamentes am Wanderweg nordöstlich Fichtenhusen durch
eine Sohlgleite

Rückbau des Stauwehrs Moidentin und Ersatz durch Sohlgleite

rechtsseitige Pflanzung einer Gehölzgruppe auf Grünland oberhalb Dorf Mecklenburg
Für den Schweriner Außensee selbst liegt derzeit noch keine
Bewirtschaftungsplanung gemäß Wasserrahmen-Richtlinie (WRRL) vor.
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abgeschlossene
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
16
Siedlung, Industrie und Gewerbe
Das FFH-Gebiet gehört zu den Ämtern Lützow-Lübstorf mit Teilflächen der Gemeinde
Lübstorf, zum Amt Dorf Mecklenburg-Bad Kleinen mit Teilflächen der Gemeinden Bad
Kleinen, Hohen Viecheln und Ventschow, zum Amt Ostufer Schweriner See mit Teilflächen
der Gemeinde Dobin am See (ehemals Retgendorf/ Rubow) sowie zur Landeshauptstadt
Schwerin.
Größere Industrie- und Gewerbeansiedlungen sind innerhalb des FFH-Gebietes nicht
vorhanden.
Tab. 2:
Übersicht über genehmigte Flächennutzungspläne (FNP)/ Bebauungspläne (B-Plan)/
Satzungen im Bearbeitungsgebiet (Stand 10/2009).
Gemeinde
genehmigter FNP vorhanden
genehmigte B-Pläne/ Satzungen
(mit Regelungen für genannte Ortsteile im
(nur bei fehlendem FNP)
Bearbeitungsgebiet)
Amt Lützow-Lübstorf
Seehof
vorhanden (Seehof, Hundorf, Stand: 02.01.1999)
Lübstorf
vorhanden (Lübstorf, Rugensee, Neu Lübstorf, Wiligrad,
Stand: 03.03.2006)
Amt Bad Kleinen-Dorf Mecklenburg
Bad Kleinen
vorhanden (Bad Kleinen, Gallentin, Stand: 25.03.1999/ 1.
Änderung 27.10.2001, für 2. Änderung läuft derzeit die
frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung )
Hohen Viecheln
vorhanden (Hohen
30.09.2004)
Viecheln,
Neu
Viecheln,
Stand:
Amt Ostufer Schweriner See
Dobin am See
vorhanden für Teil Retgendorf (Retgendorf, Neu Schlagsdorf,
Stand: 05.05.2004, 1. Änderung 19.01.2009)
nicht vorhanden für Teil Rubow (Rubow, Flessenow)
nicht vorhanden für Alt Schlagsdorf, Buchholz und Liessow
Leezen
B-Plan Gallentin Nr. 14a (28.10.2009)
Flessenow B-Plan Nr.2 (19.04.2006),
VE-Plan Nr.1 einschl. 1.-3. Änderung OT
Flessenow (07.10.1994, 08.06.1996,
18.03.2000 und 18.01.2006)
Abrundungssatzung OT Liessow
(22.09.1995),
Außenbereichssatzung OT Alt
Schlagsdorf (25.01.1996),
vorhanden (Leezen, Görslow, Panstorf, Rampe, Rampe –
Neues Ufer, Stand: 07.02.2001)
Landeshauptstadt Schwerin
OT Wickendorf
vorhanden (Veröffentlichung: 05.11.2000, Stand: August
2009)
Wickendorf - Östlicher Teilbereich; BPlan Nr. 08.91.01/1 (28.05.2000)
Im Verfahren befindliche Bebauungspläne (B-Pläne):
Ebenfalls in Bad Kleinen befindet sich der B-Plan Nr. 22 „Uferweg“ derzeit im Verfahren.
Neben der Badestelle (Strandwiese) werden rechts und links auf bereits bebauten Flächen
jeweils ein Sondergebiet zur Fremdenverkehrsentwicklung ausgewiesen.
Aktuell erfolgt eine planerische Erweiterung der Wohnbebauung an der Nordseite der
Gemeinde Hohen Viecheln über den B-Plan Nr. 6 „Moidentiner Weg“. Für diese Fläche
erfolgte eine Entlassung aus dem Landschaftsschutzgebiet „Schweriner Außensee“ sowie aus
dem SPA „Schweriner Seen“ (schriftl. Mitt. Landkreis NWM, 07.01.2009).
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
17
Verkehr
Westlich des Schweriner Sees verläuft die Bundesstraße B 106, die von Schwerin nach
Wismar führt und das FFH-Gebiet nördlich von Lübstorf quert. Die B 104 von Schwerin nach
Güstrow quert den Schweriner See über den Paulsdamm innerhalb des FFH-Gebietes. Zzt.
laufen die Planungen zum Neubau der Ortsumfahrung Schwerin zwischen der B 106 und der
A 14 östlich von Rampe, die dass FFH-Gebiet im Bereich des Wickendorfer Moores und
Paulsdamm durchkreuzen würde.
Auf der West- und Nordseite des Schweriner Sees befindet sich die Bahnlinie von Schwerin
nach Bad Kleinen (Nr. 6441). Der Trassenabschnitt zwischen Carlshöhe und Bad Kleinen soll
bis zum Jahr 2012 erneuert werden, damit sie von Zügen mit einer Geschwindigkeit von
160 km/h befahren werden kann (vgl. II.1.5).
Der gesamte Schweriner Außensee und somit der größte Teil des FFH-Gebietes ist Teil der
Störwasserstraße und als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Sie ist heute besonders für die
Sport- und Freizeitschifffahrt von Bedeutung. Die Störwasserstraße mündet am Eldedreieck
unterhalb Parchim in die Elde-Müritz-Wasserstraße.
Rohstoffgewinnung
Innerhalb des FFH-Gebietes sind z. Zt. keine Abbaugebiete erschlossen. Im gültigen
Flächennutzungsplan Ventschow sind zwei Teilgebiete nördlich der Bahnlinie Bad Kleinen Rostock als Abgrabungsflächen gekennzeichnet. Ebenfalls ist im gültigen
Flächennutzungsplan Hohen Viecheln eine Fläche für die Gewinnung von Bodenschätzen
ausgewiesen.
Energiewirtschaft
Eine 110-kV-Hochspannungsleitung verläuft südlich von Wickendorf und nördlich des
Paulsdammes in Richtung Brüel. Das Wickendorfer Moor, der südliche Teil des Schweriner
Außensees und das NSG Ramper Moor werden durch die Freileitung überspannt.
Jagd
Die ordnungsgemäße Jagd ist nach § 7 Nr. 2 der LSG-VO „Schweriner Innensee und
Ziegelaußensee“ (Landeshauptstadt Schwerin), § 7 Nr. 3 der LSG-VO „Schweriner
Außensee“ (Landkreis Nordwestmecklenburg) sowie § 7 Nr. 2 der LSG-VO „Schweriner
Seenlandschaft“ (Landkreis Parchim, s. Kap. I.1.3) im FFH-Gebiet zulässig. Nach § 5 Abs. 2
der Verordnungen ist es allerdings verboten, Kirrungen oder Wildäcker sowie jagdliche
Einrichtungen in Mooren, Sümpfen, Söllen, Röhrichtbeständen und Rieden, seggen- und
binsenreichen Nasswiesen, Bruch- und Sumpfwäldern, naturnahen Bachabschnitten,
Quellbereichen, stehenden Kleingewässern und Trocken- und Magerrasen anzulegen. Die
Errichtung jagdlicher Einrichtungen sowie die Anlage von Fütterungseinrichtungen in
Notzeiten sind innerhalb des FFH-Gebietes jeweils nach § 6 der LSG-VO „Schweriner
Innensee und Ziegelaußensee“ (Landeshauptstadt Schwerin) sowie § 6 der LSG-VO
„Schweriner Außensee“ (Landkreis Nordwestmecklenburg) genehmigungspflichtig. Im
Landkreis Parchim kann der Landrat gem. § 6 LSG-VO auf Antrag eine Ausnahme von den
Verboten des § 5 der LSG-VO „Schweriner Seenlandschaft“ zulassen, wenn sich dies mit den
Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vereinbaren lässt.
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18
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2 Jagdzeitenverordnung Mecklenburg-Vorpommern vom 29. Oktober
2004 (JagdZVO M-V) ist es verboten, jagdbare Wildgänse auf den Gewässern Schweriner
See, Döpe, und Ramper Moor und im 400 m Abstand von deren Ufer zu bejagen. Gemäß
§ 3 Abs. 1 Nr. 3 ist es ebenfalls verboten, Wasserwild mittels Bleischrot auf Gewässern und
im 400 m Abstand von deren Ufer zu bejagen.
I.1.2.2 Tourismus- und Erholungsnutzungen
Vorhandene Beherbergungskapazitäten
In allen Orten am Ufer des Schweriner Sees bestehen Beherbergungskapazitäten wie
Pensionen, Ferienhäuser oder -wohnungen. Die Kapazitäten im Hinterland sind dagegen
geringer.
Ein Feriendorf mit 24 Ferienhäusern, 2 Gruppenhäusern und einem Hotel (30 Zimmer) liegt
in Retgendorf. Ausgewiesene Wochenendhausbereiche gibt es in Seehof, Lübstorf, Bad
Kleinen und Flessenow. In Lübstorf besteht eine Reha-Klinik. Am Schloss Wiligrad und in
einem Haus in Gallentin bestehen Beherbergungsmöglichkeiten für Gruppen mit
erlebnispädagogischem Angebot (Gesellschaft zur Förderung der Erlebnispädagogik). „Ferien
auf dem Fischerhof“ bietet die Fischerei Prignitz in Hohen Viecheln mit 4 Ferienwohnungen
an.
Hotels befinden sich in Frankenhorst, Seehof, Hundorf, Lübstorf, Gallentin, Bad Kleinen,
Flessenow und Retgendorf, eine Jugendherberge (140 Betten) in Flessenow.
Durch Hotel, Jugendherberge und Campingplatz (s. unten) ist Flessenow der touristisch am
stärksten frequentierte Ort am Schweriner Außensee.
Tourismusinformationen und Zimmervermittlung erfolgen z. T. über die Einrichtungen vor
Ort in Bad Kleinen im „Haus der Begegnung" oder über den „Fremdenverkehrsverein um den
Schweriner See“ mit Sitz in Hohen Viecheln. Weitere Urlaubsangebote sind über den
Tourismusverband Mecklenburg-Vorpommern oder direkt bei den örtlichen Anbietern
buchbar (www.schweriner-see.de, www.auf-nach-mv.de).
Entwicklung der Beherbergungskapazitäten
Westlich an das FFH-Gebiet angrenzend wird im Rahmen des B-Plans 14a der Gemeinde Bad
Kleinen (Satzungsbeschluss 27.05.2009) in Gallentin auf derzeit brachliegenden, ehemals
bebauten Flächen neben ergänzender Wohnnutzung ein Ferienhausgebiet in Seenähe
entwickelt werden. Eine Erweiterung der Steganlagen vor Gallentin ist dabei z. Zt. nicht
Inhalt des B-Plans 14a (s. Kap. I.1.2.1).
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Tab. 3:
19
Übersicht über die Entwicklung im Bereich Tourismus in den Landkreisen Nordwestmecklenburg, Parchim und der Landeshauptstadt Schwerin (Stand: 09/2010). (Quelle:
Statistisches Landesamt Mecklenburg-Vorpommern).
Jahr
Betriebe
Betten
gesamt
gesamt
Ankünfte
Übernachtungen
Aufenthaltsdauer (d)
Auslastung %
Landkreis Nordwestmecklenburg
1997
136
7.577
155.336
789.956
5,1
31,9
2002
159
10.608
251.881
1.297.653
5,2
36,2
2007
144
10.313
255.170
1.237.718
4,9
34,7
1997
109
4.869
138.535
443.340
3,2
28,1
2002
122
5.857
168.259
647.263
3,8
32,7
2007
114
5.790
181.403
708.217
3,9
36,4
1997
33
2.103
122.156
217.699
keine Angaben
29,3
2002
40
2.588
167.837
315.908
keine Angaben
34,2
2007
38
2.711
181.210
341.182
keine Angaben
35,1
Landkreis Parchim
Stadt Schwerin
Tab. 3 zeigt die allgemeine Entwicklung der Beherbergungskapazitäten in den Landkreisen
Nordwestmecklenburg und Parchim und der Stadt Schwerin. Eine detaillierte Erfassung
gesondert für den Bereich des Schweriner Seengebietes liegt nicht vor.
Campingplätze
Innerhalb des FFH-Gebietes bestehen keine Campingplätze. Die nachfolgend aufgeführten
Campingplätze grenzen aufgrund ihrer direkten Lage am Schweriner Außensee unmittelbar an
das FFH-Gebiet an. Am Westufer des Außensees befindet sich ein Campingplatz in Seehof
(„Ferienpark Seehof“, 420 Stellplätze), am Ostufer ein Campingplatz in Flessenow
(„Seecamping Flessenow“, 250 Stellplätze) sowie in Retgendorf („Campingplatz
Retgendorf“, 300 Stellplätze). Die Campingplätze bieten jeweils auch Blockhütten bzw.
Ferienwohnungen, eigene Badestrände, Bootsverleih, Angelmöglichkeiten sowie Spiel-/
Sportplätze.
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20
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Segel- und Bootssport, Kanusport, Surfen, Wasserski, Ausflugsschifffahrt
Insgesamt sind auf den Schweriner Seen etwa 5.000 Boote im Freizeitbereich registriert,
davon etwa 1.000 Segelboote (www.schweriner-see.de).
Größere Boots- bzw. Yachthäfen, Marinas sowie Gemeinschaftsanleger mit Bootsliegeplätzen
befinden sich im Norden des Ziegelaußensees (Marina Frankenhorst) sowie am Schweriner
Außensee in Seehof (Campingplatz Seehof), Hundorf (Marina Hundorf und Segel- und
Wassersportverein Schweriner Außensee), Lübstorf (Hafen am Anglerverein, private Marina
an der Reha-Klinik), am Bootsanleger bzw. der Steganlage in Gallentin, in Bad Kleinen
(Marina Ziegenwiese Bad Kleinen), in Hohen Viecheln (Seglerverein Hohen Viecheln) sowie
in Flessenow (Wassersport- und Angelverein Schleibucht) und in Retgendorf (Campingplatz
Retgendorf). Hier werden auch Plätze für Gastlieger angeboten. Kleinere, private Bootshäuser
bzw. Anlegeplätze/ -stege sind zahlreich und konzentrieren sich am Ufer des Sees im Umfeld
der Ortschaften.
Im FFH-Gebiet befinden sich als Wassersportvereine der Segelsportverein Hohen Viecheln,
der Segel- und Wassersportverein Schweriner Außensee, der Wassersport- und Angelverein
Schleibucht und die Bootsgemeinschaft Gallentin e.V. Darüber hinaus befinden sich im
Schweriner Innensee außerhalb des Bearbeitungsgebietes folgende Boots-, Segel- und
Kanuvereine: Schweriner Seglerverein 1894, Schweriner Yachtclub, Segelclub Schloßbucht
Schwerin, Segel- und Kanuverein Mecklenburgisches Staatstheater, Segelverein
Schwanenhalbinsel, Schweriner Rudergesellschaft am Franzosenweg, Yachtclub
Frankenhorst
am
Ziegelaußensee,
Kanuund
Kleinsegelverein
Schwerin,
Kanurenngemeinschaft Schwerin, SV Post Schwerin (Segel- und Kanuabteilung). Die Boote
können über die Verbindung am Paulsdamm vom Schweriner Innensee und vom
Ziegelaußensee über den “Langen Graben“ in den Außensee gelangen.
Die Uferbereiche der Insel Lieps sind vor allem im Sommer beliebte Ankerplätze. Am
Ostufer befinden sich hinter dem Schilfgürtel zwei Bootsstege.
Ausgewiesene Wasserwanderrastplätze (nach Freizeitkarte Mecklenburg-Schwerin
1 : 100.000, Karte „Seenatour Schweriner Seen“ 1 : 40.000) befinden sich in Gallentin
(Übernachtungsmöglichkeit aktuell nicht gegeben), Bad Kleinen, Hohen Viecheln, Flessenow
und Retgendorf.
Am Ferienpark-Campingplatz Seehof befinden sich eine Segel- und Bootsschule sowie ein
Bootsverleih. Auch an der Marina in Hundorf können Boote geliehen werden. In Flessenow
am Campingplatz und im Feriendorf Retgendorf befinden sich ebenfalls Angebote wie Surf-/
Kite- bzw. Segel-/ Bootsschulen.
Zwischen Retgendorf und Ramper Kuhlen besteht ein für Wasserski befahrbarer,
ausgewiesener Bereich auf dem Außensee (Bundeswasserstraße StW-km 32,50 bis km 35,00).
Auf dem nördlichen Teil von StW-km 34,9 bis 35,5 sind zwischen 01.04. und 31.08. im
Rahmen von Veranstaltungen Parasailingfahrten möglich, wenn zuvor eine zeitlich befristete
schifffahrtspolizeiliche Erlaubnis beantragt wurde. Die Wasserski-Strecke darf täglich von 9
Uhr bis 12 Uhr und 15 Uhr bis 20 Uhr genutzt werden. Samstags hingegen ist die Nutzung
nur von 15 Uhr bis 20 Uhr gestattet und ab einer Windstärke von 4 ist keine Nutzung der
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
21
Strecke zulässig (BUNDESMINISTERIUM FÜR VERKEHR, BAU UND STADTENTWICKLUNG, 2008).
Für die Wasserski-Strecke existiert ein Antrag auf Nutzung durch Wassermotorräder (Jetski)
(schriftl. Mitteilung des WSA LAUENBURG, 12.12.2008).
Für Sportfahrzeuge mit Maschinenantrieb beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf
den Schweriner Seen als Bundeswasserstraße gegenüber dem Ufer außerhalb des ufernahen
Schutzstreifens (100 m parallel zur Uferlinie) 25 km/h. Für Kleinfahrzeuge mit
Maschinenantrieb ist gegenüber dem Ufer eine Höchstgeschwindigkeit von 9 km/h zulässig,
während für (Wasser-) Fahrzeuge und Verbände nur 6 km/h zugelassen sind (§ 24.04 Abs. 1,
2 und 4 Binnenschifffahrtsstraßenordnung). Das Befahren der Wasserflächen, einschließlich
der Uferzonen, in den beiden Naturschutzgebieten „Döpe“ und „Ramper Moor“ ist nicht
gestattet.
Ein
entsprechender
Antrag
auf
Befahrensregelung
liegt
dem
Bundesverkehrsministerium vor.
Die Weiße Flotte Schwerin bietet von Mai bis September eine Rundroute mit dem
Fahrgastschiff auch auf dem Schweriner Außensee an, die vom Paulsdamm um die Insel
Lieps führt. Gelegentlich wird die Steganlage der Fischerei in Hohen Viecheln angefahren.
Weiterhin verkehrt die 3-Seen-Linie über den Schweriner Innensee, Heidensee und
Ziegelaußensee zum Hotel Frankenhorst und zurück.
Tab. 4:
Übersicht der größeren Sportbootanleger im bzw. unmittelbar angrenzend an das FFHGebiet.
(Quelle: www.schweriner-see.de, www.yachtclubfrankenhorst.de, REPPEL + LORENZ et al. 2005, SALIX
2001/2002, Recherche TGP 2008/2009/2010, StAUN SN 2009).
Bootsanleger
feste Liegeplätze
Gastlieger
Marina Yacht Club Frankenhorst
40 fest vermietete Liegeplätze
Marina/ Hafen Ferienpark Seehof
ca. 50 Liegeplätze für Campinggäste und 2-4
50 Liegeplätze vermietet
k. A.
Gesamt
40
über 100
Bootsanleger Bootsgemeinschaft Gallentin (nur k. A.
im Sommer)
k. A.
30 (nur im
Sommer)
Steganlage Gallentin/ Wasserwanderrastplatz
k. A.
24
k. A.
Angelsportverein Bad Kleinen
200
Marina Ziegenwiese Bad Kleinen
35
15
50
200
Hafen Seglerverein Hohen Viecheln
25
4
29
Steganlage am Fischereibetrieb Prignitz,
Hohen Viecheln
4
Marina Hundorf
60
10
70
Segel- und Wassersportverein Schweriner
Außensee, Hundorf
k. A.
k. A.
48
Marina Lübstorf (Reha-Klinik)
44
keine
44
Hafen Angelverein Lübstorf
45 Außenlieger, 77 Boxen in
Bootsschuppen
max. 1
122
Schwimmsteganlage Campingplatz Flessenow
nur für Campinggäste
4
nur für
Campinggäste
Hafen des Wassersport- und Angelvereins
Schleibucht, Flessenow
90
k.A.
90
Bootshäuser und Steganlage Brandenfeld am
Ostufer
k. A.
k. A.
k. A.
Bootssteg beim Ferienpark Retgendorf
25 (10 vermietet, 15 Bootsverleih)
5 (Hausgäste)
30
Ca. 840
Ca. 50
Ca. 890
Hinweis: in dieser Tab. sind nur Bootshäuser von Vereinen berücksichtigt
k. A. = z. Zt. keine Angaben möglich
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22
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Im Rahmen des Regionalen Wassertourismuskonzeptes wurden 2005 für das gesamte
Schweriner Seengebiet die Bootsliegeplätze ermittelt, die von touristischen Anbietern
angeboten werden. Die Liegeplätze der Angelvereine wurden nicht abgefragt.
Das gesamte Schweriner Seengebiet verfügt über rund 130 ausgewiesene Gastliegeplätze
sowie weitere 90 Liegeplätze, die nicht extra als Gastliegeplätze ausgewiesen sind (REPPEL +
LORENZ et al. 2005). Geht man nun von 220 Gastliegeplätzen aus, machen die Gastliegeplätze
am Schweriner Außensee damit einen relativ geringen Anteil (ca. 14 %) der im gesamten
Schweriner Seengebiet vorhandenen Gastliegeplätze aus (vgl. Tab. 4). Als Dauerliegeplätze
sind im Schweriner Seengebiet ca. 1.000 Dauerliegeplätze (ohne private Bootshäuser) an
Vereine und gewerbliche Anlagen ausgewiesen (REGIONALES WASSERTOURISMUSKONZEPT
(REPPEL + LORENZ et al. 2005). Bezogen auf die Dauerliegeplätze würde das heißen, dass
ungefähr die Hälfte der Dauerliegeplätze am Schweriner Außensee zu vermuten (vgl. Tab. 4)
sind.
Laut „Regionalem Wassertourismuskonzept Schweriner Seengebiet (REPPEL + LORENZ et al.
2005) gilt dieses Seengebiet nicht als wassertouristisches Zielrevier, sondern wird lediglich
als Ergänzungsoption in Verbindung mit den Zielgebieten der mecklenburgischen Groß- und
Kleinseen genutzt. Der Bootsverkehr auf dem Schweriner Außensee besteht zum größten Teil
aus Ruder- oder Tretbooten sowie kleinen, offenen Motorboote oder offenen Segeljollen, die
im Rahmen eines Urlaubs stundenweise genutzt werden und Tages- oder Mehrstundenfahrten
von Eignerschiffen am Schweriner See. Das „Regionales Wassertourismuskonzept
Schweriner Seengebiet“ (REPPEL + LORENZ et al. 2005) besagt, dass nur wenige
Bootsurlauber die Kanaldurchfahrt am Paulsdamm nutzen, um aus dem Schweriner Innensee
in den Außensee zu gelangen. Der Sportbootverkehr auf dem Schweriner Außensee ist somit
hauptsächlich durch den Binnenverkehr, ausgehend von den bestehenden Bootsanlegern,
geprägt.
Badestellen
Badestellen befinden sich an allen am Ufer der Schweriner Seen gelegenen Orten.
Die DLRG hat mit einem Vereinshaus an der Marina in Bad Kleinen einen Stützpunkt am
Schweriner Außensee. Weitere Badestellen am Schweriner Außensee, die das
Sozialministerium Mecklenburg-Vorpommern kontrolliert, befinden sich in Flessenow,
Hohen Viecheln, Retgendorf und die Badeanstalt Seehof sowie am Campingplatz in Seehof.
Angeln
Die zulässige Angelnutzung der Seen (über Angelkarten) im FFH-Gebiet zeigt Tab. 1 (Kap.
I.1.2.1, Fischerei). Genutzt werden danach 3 Seen und ein Teil des Wallensteingrabens. Im
Landkreis Nordwestmecklenburg stehen der Schweriner Außensee und die Döpe und in der
Stadt Schwerin der Ziegelsee zum Angeln zur Verfügung. Angelkarten für die Gewässer gibt
es bei den jeweiligen Fischereibetrieben, bei den Angelvereinen und dem
Landesanglerverband M-V e. V. sowie an den Campingplätzen im Gebiet
(www.schwerinersee.de, Recherche TGP 2008/2009).
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
23
Angelvereine, die den Schweriner Außensee nutzen, befinden sich in Bad Kleinen, Hohen
Viecheln, Seehof, Lübstorf, Rampe, Rubow, Ventschow, Görslow und Wickendorf. Geangelt
werden vor allem Aal, Barsch, Blei, Hecht, Rotauge und Zander.
Das Angeln auf der Döpe mit 67,6 ha ist nur von einem Boot aus mit Erlaubnis des
Bewirtschafters (Fischerei Prignitz) möglich. Grundsätzlich sind die Vorschriften der
Verordnung über das Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Döpe vom 11.11.1941. Erweiterung
durch Beschluss des Rat des Bezirkes Rostock am 17.11.1972. aktualisiert durch Bestätigung
des Rat des Bezirkes Rostock am 13.07.1984 einzuhalten.
Der im NSG Ramper Moor gelegene Bereich des Schweriner Außensees ist von der Fischerei
inkl. Angelsport ausgenommen (Beschluss des Bezirkstages Schwerin Nr. 21 vom 22.03.1982
zur Festsetzung des Naturschutzgebietes Ramper Moor).
Touristen-Fischereischein
Seit 2005 können Touristen in Mecklenburg-Vorpommern einen zeitlich befristeten
Fischereischein für die Dauer von bis zu 28 aufeinander folgenden Tagen erwerben. Mit dem
Fischereischein und einer entsprechenden Angelkarte, die vom Pächter oder dem
Gewässereigentümer ausgestellt wird, können Urlauber an der Küste und in den
Binnengewässern angeln. Das Landesamt für Fischerei sowie die Oberbürgermeister der
kreisfreien Städte, die Amtsvorsteher der Ämter und die Bürgermeister der amtsfreien
Gemeinden sind als örtliche Ordnungsbehörden für die Erteilung dieses Fischereischeins
zuständig und kann bei den jeweiligen Ämtern erworben werden (Homepage des
Tourismusverbandes Mecklenburg-Schwerin e.V., 2009).
Rad- und Wanderwege
Wesentliche Rad- und Wanderwegverbindung ist die durchgängige Verbindung um den
Schweriner Außensee, wobei Teile der Wegverbindung ufernah als eigenständiger Rad- und
Wanderweg, andere Teile auf Straßen mit geringerem Kfz-Verkehr verlaufen. Im Bereich B
104 / Paulsdamm besteht ein Straßen begleitender Radweg. Der teilweise Rückbau der
Kreisstraße K1 zwischen Rampe und Retgendorf bereits außerhalb des FFH-Gebietes zur
Nutzung als Rad- und Wanderweg ist planfestgestellt.
Als beschilderte Radrouten führen z. B. der Radfernweg Hamburg-Rügen, der Westliche
Backstein-Rundweg und der Residenzstädte-Rundweg auf der westlichen Seite des
Schweriner Außensees entlang. Auf der Ostseite befindet sich ein Teil des
Mecklenburgischen Seenrundweges. Darüber hinaus verlaufen um den Schweriner See auch
ausgeschilderte Radwanderwege und Touren (ALLGEMEINER DEUTSCHER FAHRRAD-CLUB E.
V. 2008 / REGIONALES RADWEGEKONZEPT WESTMECKLENBURG 2002).
Besondere Sehenswürdigkeiten
Das Schloss Wiligrad am Westufer des Schweriner Außensees stellt im Bearbeitungsgebiet
auf Grund seiner Lage in einem großen Buchenwaldgebiet und dem 1896 erbauten Schloss
mit Museum und Kunstausstellungen, gelegen an einem Steilhang über dem See mit einem
Skulpturenpark sowie diversen weiteren freizeit- und erholungsbezogenen Nutzungen (Cafe,
erlebnispädagogische Gruppenunterkunft), eine besondere Sehenswürdigkeit und einen
touristischen Anlaufpunkt dar. Für den Schlosspark Wiligrad liegen 2 denkmalpflegerische
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24
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Zielstellungen vor (BENDFELD, SCHRÖDER, FRANKE 1996 und HARTZ, GARVE 2006/2007).
Neben der Historie und dem Bestand sind in diesen beiden Ausarbeitungen Maßnahmen zur
Rekonstruktion des Anlagenzustands um 1945 dargestellt. Als Maßnahmen werden u. a. die
Wiederherstellung von Sichtbeziehungen, die Sicherung der Uferkante sowie die
Umwandlung von vorhandenen Fichtenmonokulturen in Buchenmischwald beschrieben. Die
beiden Zielstellungen entsprechen den Bestrebungen des Betriebes für Bau und
Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsbereich Schwerin (BBL), der für die
landeseigene Parkanlage zuständig ist.
I.1.3 Schutzgebiete
Nachfolgend sind die im Bereich des FFH-Gebietes ausgewiesenen Schutzgebiete nach
Naturschutzrecht (§§ 23 bis 30 BNatSchG) aufgeführt. Die Naturschutzgebiete und
Landschaftsschutzgebiete sind in Karte 1b dargestellt.
Naturschutzgebiete (NSG) (§ 23 BNatSchG)
NSG Döpe (NSG Nr. 19): Das NSG umfasst eine Fläche von 215 ha, die südlich der
Bahnlinie Bad Kleinen - Rostock und südöstlich von Hohen Viecheln liegt. Die
Unterschutzstellung erfolgte mit Verordnung vom 11.11.1941 sowie eine Erweiterung mit
Verordnung vom 17.11.1972 (UMWELTMINISTERIUM MECKLENBURG-VORPOMMERN 2003b).
Das NSG befindet sich mit der gesamten Fläche im FFH-Gebiet. Das NSG umfasst die 77 ha
große Döpe, die Nordostspitze des Schweriner Sees sowie eine schmale Landzunge zwischen
beiden Seen. Die Döpe ist ein aus Toteisresten entstandener flacher, durch Nährstoffeinträge
eutrophierter, ehemaliger Klarwassersee. Schutzzweck ist der Erhalt und die Entwicklung
eines Durchströmungssees mit angrenzenden Schwingröhrichten, Feuchtwiesen und
Erlenbruchwäldern. Auf der schmalen Landzunge führt ein öffentlicher Weg, der das
Schutzgebiet zwischen Hohen Viecheln und Flessenow quert. Die ehemals ausgedehnten
Grünlandflächen zwischen den beiden Seen werden seit 2001 durch den Landschafts- und
Kulturpflegeverein „Schweriner Außensee und Umgebung e. V.“ und den NABU,
Kreisverband Nordwestmecklenburg/Wismar, durch Entbuschung wieder entwickelt und
staatlich geförderte Schafbeweidung gepflegt. In den Herbst- und Wintermonaten finden sich
auf der Wasserfläche der Döpe bis zu 6.000 Reiherenten zur Mauser und Rast ein. Das NSG
liegt ganzflächig im FFH-Gebiet. Das Befahren der Wasserflächen ist nicht gestattet.
NSG Ramper Moor (NSG Nr. 121): Das NSG umfasst eine Fläche von 100 ha nördlich des
Paulsdamms (B 104). Das Gebiet ist mit Verordnung vom 10.10.1979 sowie einer
Erweiterung mit Verordnung vom 22.03.1982 unter Schutz gestellt (UMWELTMINISTERIUM
MECKLENBURG-VORPOMMERN 2003b). Das Schutzgebiet befindet sich vollständig im FFHGebiet. Zweck der Unterschutzstellung ist der Schutz und Erhalt eines kalkreichen
Verlandungsmoores und gehölzfreier Reste ehemaliger Wiesenflächen über bis zu 10 m
mächtigen Seekreideablagerungen des Schweriner Sees. Die Seekreide wurde insbesondere
im 19. Jahrhundert abgebaut, was noch heute durch die entstandenen offenen Wasserflächen
innerhalb des Moores zu erkennen ist. Nach Aufgabe der bis 1958 durchgeführten extensiven
Streuwiesennutzung haben sich auf diesen Flächen durch Sukzession Weidengebüsche
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
25
entwickelt. Kleinere Flächen werden durch Pflegemaßnahmen offen gehalten. Der
überwiegende Teil der Halbinsel ist mit Erlenbruchwald bestanden. Das gesamte NSG
einschließlich der Uferzone sowie die eingeschlossenen Wasserflächen sind für den
öffentlichen Verkehr gesperrt.
Für das Wickendorfer Moor ist zum Erhalt der weitgehend ungestörten, naturnahen
Moorlandschaft im Gutachtlichen Landschaftsrahmenplan (GLRP) für die Planungsregion
Westmecklenburg (LUNG 2008) die Ausweisung als NSG vorgeschlagen.
Landschaftsschutzgebiete (LSG) (§ 26 BNatSchG)
Durch die LSG-VO wurde die Meldung des SPA DE 2235-402 Schweriner Seen in nationales
Naturschutzrecht umgesetzt.
LSG Schweriner Innensee und Ziegelaußensee- Landeshauptstadt Schwerin (LSG Nr.
138a):
Das LSG auf dem Gebiet der Landeshauptstadt Schwerin umfasst eine Fläche von ca.
4.430 ha und wurde durch Verordnung des Oberbürgermeisters der Stadt Schwerin vom 5.
April 2005 unter Schutz gestellt, davon befinden sich ca. 88 ha innerhalb des FFH-Gebietes.
Schutzzweck ist u. a. die Erhaltung und Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des
Naturhaushaltes, die Erhaltung gut durchlichteter Wasserkörper mit ungestörter
Sedimentbildung und Ausbildung einer reichhaltigen Mollusken- und Fischfauna sowie gut
ausgebildeter Unterwasservegetation. Weiterhin ist die Erhaltung und Wiederherstellung von
Feuchtgrünland mit spezifischem Pflegemanagement sowie die Erhaltung und Entwicklung
von störungsarmen Röhrichten stehender und fließender Gewässer als Schutzzwecke genannt.
Weiterhin sind als Schutzzweck der Erhalt und die Verbesserung von
Lebensraumbedingungen typischer Vogelarten sowie von Brutvogelarten, die in besonders
bedeutsamen Größenordnungen vorkommen oder als global gefährdetet anzusehen sind bzw.
im Sinne einer repräsentativen Kulisse der EU-Vogelschutzgebiete Bedeutung besitzen
genannt. Es sind dies Vogelarten wie Graugans, Schellente, Teich-, Schilf- und
Drosselrohrsänger, Haubentaucher, Kranich, Rohrdommel, Schnatterente, Löffelente,
Eisvogel, Seeadler, Wachtelkönig, Kolbenente, Schwarzmilan, Neuntöter, Weißstorch,
Wespenbussard, Rotmilan, Rohrweihe Schwarzspecht, Mittelspecht, Sperbergrasmücke und
Zwergschnäpper. Die Erhaltung und Verbesserung von Bedingungen für wandernde bzw.
umherstreifende Vogelarten wie Saat- und Blässgans, Sing- und Zwergschwan,
Haubentaucher, Kormoran, Reiherente und Blässhuhn werden ebenfalls als Schutzzweck
genannt.
Nach § 5 der Schutzgebietsverordnung sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des
Gebiets verändern, den Naturhaushalt schädigen oder dem besonderen Schutzzweck
zuwiderlaufen.
LSG Schweriner Außensee (Landkreis Nordwestmecklenburg) (LSG Nr. 138b): Das
LSG auf dem Gebiet des Landkreises Nordwestmecklenburg umfasst eine Fläche von ca.
8.030 ha und wurde mit Verordnung vom 26.05.2005 unter Schutz gestellt (erste Änderung
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26
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
der VO über das LSG „Schweriner Außensee“ vom 18.12.2008), davon befinden sich ca.
3.754 ha im FFH-Gebiet. Das LSG stellt einen typischen Ausschnitt des Naturraumes
Höhenrücken mit Seenplatte dar. Zentrale Landschaftselemente sind der Schweriner
Außensee mit seinen Uferbiotopen sowie die umgebene Landschaft mit dem durch die Eiszeit
geprägtem flachwelligem bis hügeligem Relief. Schutzzweck ist u. a. die Erhaltung und die
Verbesserung von Lebensraumbedingungen für Brutvögel wie Seeadler, Rohrdommel,
Schwarzmilan, Rotmilan, Weißstorch, Wespenbussard, Rohrweihe, Kranich, Schwarzspecht,
Mittelspecht, Sperbergrasmücke, Zwergschnäpper, Wachtelkönig, Eisvogel, Haubentaucher,
Kolbenente und Neuntöter sowie die Erhaltung und Verbesserung von Bedingungen für
wandernde bzw. umherstreifende Vogelarten wie Saat- und Blässgans, Sing- und
Zwergschwan, Haubentaucher, Kormoran, Reiherente und Blässhuhn. Nach § 5 der
Schutzgebietsverordnung sind alle Handlungen verboten, die den Charakter des Gebietes
verändern oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere wenn sie den
Naturhaushalt schädigen oder das Landschaftsbild verunstalten.
LSG Schweriner Seenlandschaft - Landkreis Parchim (LSG Nr. 138c): Das LSG auf dem
Gebiet des Landkreises Parchim umfasst eine Fläche von ca. 8.260 ha und wurde mit
Verordnung vom 6.4.2005 unter Schutz gestellt (zweite Änderung der VO über das LSG
„Schweriner Seenlandschaft - Landkreis Parchim“ vom 20.10.2008), davon befinden sich ca.
143 ha im FFH-Gebiet. Dieses LSG grenzt östlich des Schweriner Sees an das LSG 138b
Schweriner Außensee an. Die eiszeitlich geprägte Landschaft ist durch eine großflächige
Agrarlandschaft geprägt, die durch Seen und Waldgebiete, Feldgehölze, Trocken- und
Magerrasen sowie Alleen und Hecken strukturiert wird. Schutzzweck ist u. a. die Erhaltung
und die Verbesserung von Lebensraumbedingungen für Brutvögel wie Seeadler,
Rohrdommel, Schwarzmilan, Rotmilan, Weißstorch, Wespenbussard, Rohrweihe, Kranich,
Schwarzspecht, Mittelspecht, Sperbergrasmücke, Zwergschnäpper, Wachtelkönig, Eisvogel,
Haubentaucher, Kolbenente und Neuntöter sowie die Erhaltung und Verbesserung von
Bedingungen für wandernde bzw. umherstreifende Vogelarten wie Saat- und Blässgans, Singund Zwergschwan, Haubentaucher, Kormoran, Reiherente und Blässhuhn. Verboten sind u. a.
nach § 5 der Schutzgebietsverordnung alle Handlungen, die den Charakter des Gebietes
verändern können oder dem besonderen Schutzzweck zuwiderlaufen, insbesondere wenn sie
den Naturhaushalt schädigen oder das Landschaftsbild verunstalten können.
Zwischen Bad Kleinen und Hohen Viecheln grenzt das LSG Wallensteingraben (LSG
Nr. 056a) an das LSG Schweriner Außensee (Landkreis Nordwestmecklenburg) (LSG
Nr. 138b) an und liegt außerhalb des Bearbeitungsgebietes.
Naturdenkmal (§ 28 BNatSchG)
Naturdenkmale stehen als Einzelschöpfungen der Natur u. a. aus wissenschaftlichen,
naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen unter besonderem Schutz (§ 28 Abs. 1
BNatSchG). Verboten sind u. a. nach § 28 Abs. 2 BNatSchG die Beseitigung des
Naturdenkmals und alle Handlungen, die zu einer Zerstörung oder nachhaltigen Störung des
Naturdenkmals führen können. Die nachstehende Tab. 5 zeigt die geschützten Naturdenkmale
im FFH-Gebiet.
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Tab. 5:
27
Naturdenkmale (§ 28 BNatSch) im FFH-Gebiet.
Landkreis
Gemeinde
Baumart
Lagebeschreibung
NWM
Hohen Viecheln
4 Eichen
400 m nordöstlich Bad Kleinen, südlich der
Bahnlinie nach Bützow
Geschützter Landschaftsbestandteil (§ 29 BNatSchG)
Geschützte Landschaftsbestandteile sind im FFH-Gebiet nicht ausgewiesen.
Übersicht über die gesetzlich geschützten Biotope nach § 20 NatSchAG
M-V als FFH-Lebensraumtypen
Die im FFH-Gebiet liegenden gemeldeten LRT sind den Kategorien des gesetzlichen
Biotopschutzes nach § 20 NatSchAG M-V und § 30 BNatSchG zugeordnet (s. Tab. 6). In der
kartografischen Darstellung werden diese nicht gesondert hervorgehoben, weil sie gleichzeitig
durch die LRT abgedeckt sind.
Tab. 6:
Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-RL im FFH-Gebiet und gesetzlicher
Biotopschutz.
EU-Code
LRT
Gesetzlich geschütztes Biotop
nach § 20 NatSchAG M-V
Gesetzlich geschütztes Biotop
nach § 30 BNatSchG
3140
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige
Gewässer mit benthischer
Vegetation aus Armleuchteralgen
stehende Kleingewässer bis zu 1 ha
Wasserfläche jeweils
einschließlich der Ufervegetation,
Verlandungsbereiche stehender
Gewässer
Sölle, Torfstiche einschließlich
Ufervegetation
Natürliche oder naturnahe Bereiche
stehender Binnengewässer
einschließlich ihrer Ufer und der
dazugehörigen uferbegleitenden
natürlichen oder naturnahen
Vegetation sowie ihrer natürlichen
oder naturnahen
Verlandungsbereiche, Altarme und
regelmäßig überschwemmten
Bereiche
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer
Vegetation des Magnopotamions
oder Hydrocharitions
stehende Kleingewässer bis zu 1 ha
Wasserfläche, Altwässer jeweils
einschließlich der Ufervegetation,
Sölle
Verlandungsbereiche stehender
Gewässer
Torfstiche einschließlich
Ufervegetation
Natürliche oder naturnahe Bereiche
stehender Binnengewässer
einschließlich ihrer Ufer und der
dazugehörigen uferbegleitenden
natürlichen oder naturnahen
Vegetation sowie ihrer natürlichen
oder naturnahen
Verlandungsbereiche, Altarme und
regelmäßig überschwemmten
Bereiche
3160
Dystrophe Seen und Teiche
Torfstiche und stehende
Kleingewässer bis zu 1 ha
Wasserfläche jeweils
einschließlich der Ufervegetation
Verlandungsbereiche stehender
Gewässer
Naturnahe Moore, Sölle
Natürliche oder naturnahe Bereiche
stehender Binnengewässer
einschließlich ihrer Ufer und der
dazugehörigen uferbegleitenden
natürlichen oder naturnahen
Vegetation sowie ihrer natürlichen
oder naturnahen
Verlandungsbereiche, Altarme und
regelmäßig überschwemmten
Bereiche
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28
EU-Code
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
LRT
Gesetzlich geschütztes Biotop
nach § 20 NatSchAG M-V
Gesetzlich geschütztes Biotop
nach § 30 BNatSchG
3260
Flüsse der planaren bis montanen
Stufe mit Vegetation des
Ranunculion fluitantis und des
Callitricho-Batrachion
naturnahe und unverbaute Bachund Flussabschnitte, Quellbereiche
jeweils einschließlich der
Ufervegetation
natürliche oder naturnahe Bereiche
fließender Binnengewässer
einschließlich ihrer Ufer und der
dazugehörigen uferbegleitenden
natürlichen oder naturnahen
Vegetation sowie ihrer natürlichen
oder naturnahen
Verlandungsbereiche und
regelmäßig überschwemmten
Bereiche
6210
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und
deren Verbuschungsstadien
(Festuco-Brometalia)
Trocken- und Magerrasen
Trockenrasen
6410
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem
Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion
caeruleae)
seggen- und binsenreiche
Nasswiesen
seggen- und binsenreiche
Nasswiesen
6510
Magere Flachland-Mähwiesen
(Alopecurus pratensis, Sanguisorba
officinalis)
-
-
7140
Übergangs- und Schwingrasenmoore naturnahe Moore,
Röhrichtbestände und Riede
Moore, Sümpfe, Röhrichte
7210*
Kalkreiche Sümpfe mit Cladium
mariscus und Arten des Caricion
davallianae
Röhrichtbestände und Riede
Moore, Sümpfe, Röhrichte
7220*
Kalktuffquellen (Cratoneurion)
Quellbereiche einschließlich der
Ufervegetation
Quellbereiche
7230
Kalkreiche Niedermoore
naturnahe Moore,
Röhrichtbestände und Riede
Moore, Sümpfe, Röhrichte
9130
Waldmeister-Buchenwald
(Asperulo-Fagetum)
-
-
9180*
Schlucht- und Hangmischwälder
(Tilio-Acerion)
-
Schlucht-, Blockhalden- und
Hangschuttwälder
91E0*
Auenwälder mit Alnus glutinosa und naturnahe Bruch-, Sumpf- und
Fraxinus excelsior (Alno-Padion,
Auwälder (ab einer Flächengröße
Alnion incanae, Salicion albae)
von 5 000 m²)
Bruch-, Sumpf- und Auwälder
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
I.2
29
Bedeutung des Gebietes für das europäische Netz Natura
2000
I.2.1 Gemeldete und erfasste Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und
Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (FFH-RL)
I.2.1.1 Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-RL
In Tab. 7 sind die im SDB (Stand 05/2004) für das FFH-Gesamtgebiet der Europäischen
Kommission mitgeteilten Vorkommen von LRT mit Flächenangaben einschließlich der
Bewertungen des Erhaltungszustands sowie die aktuell ermittelten Größen und Bewertungen
für das FFH-Gebiet dargestellt. Die aktuelle Flächengröße und der aktuelle Erhaltungszustand
spiegeln die Ergebnisse der Bestandsaufnahme im FFH-Gebiet wieder. Auf Grundlage der
Binnendifferenzierung wurden alle FFH-LRT im FFH-Gebiet auf ihr Vorkommen und
richtige Ansprache im Gelände überprüft (s. Fachleitfaden „Managementplanung in Natura
2000 Gebieten“, Version 1.5, Stand Januar 2008, Teil II, Pkt 3.1). Nach der Kartierung
konnten auf der Grundlage der vorgegebenen Kartier- und Bewertungsvorschriften nicht alle
LRT-Flächen bestätigt werden (s. Tab. 8), insbesondere auch, weil zu vermuten ist, dass zum
Referenzzeitpunkt angegebene LRT-Flächen nicht vorhanden waren („wissenschaftlicher
Fehler“ zum Referenzzeitpunkt). Die LRT 6210, 7210* und 7220* wurden bei den aktuellen
Kartierungen im FFH-Gebiet neu nachgewiesen.
Bestimmend bei der Aggregation der Teilbewertungen zum Erhaltungszustand auf
Gebietsebene ist jeweils die Kategorie mit den überwiegenden Flächenanteilen, es sei denn
die Kategorie C hat Flächenanteile von > 25 %. In diesem Fall ist C bestimmend. Für die
weitere Bearbeitung sind die aktuell ermittelten LRT maßgeblich. Die LRT mit Angabe der
Bewertung der Teilflächen sind in Karte 2a / 2b dargestellt.
Die Bearbeitung der LRT wurde auf Grundlage der Anleitung für Biotopkartierungen im
Gelände unter Berücksichtigung der FFH-LRT (StAUN SN 22.08.2008) durchgeführt. Im
Zeitraum Mai – September 2008 erfolgte die Kartierung der LRT 3140, 3150, 3160, 3260,
7140 und 7230 im Teilgebiet der Landkreise Nordwestmecklenburg und Parchim. Im Herbst
2009 wurden ergänzende Kartierungen der LRT 6210, 6230, 6410, 6510, 7210* sowie 7230
durchgeführt. Eine Bearbeitung der auf das Stadtgebiet von Schwerin entfallenden
Gebietsanteile erfolgte zwischen Juni und August 2010 mit der Kartierung der LRT 3140,
3150, 6410, 6510 und 7230.
Orientiert an der Eingabemaske von MVBIO 4.0 wurde eine eigene Tabellenmaske als
Ersatzvariante erstellt und dort die Daten der Kartierung eingegeben. Diese Tabelle ist der
Anlage 2 zu entnehmen. Die handschriftlich ausgefüllten Biotopkartierbögen der LRT des
Anhang I der FFH-RL sind der Anlage 6 zu entnehmen.
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
30
Tab. 7:
Gemeldete Vorkommen von Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-RL und
aktuell ermittelte LRT des Anhangs I der FFH-RL (Kennzeichnung der prioritären LRT
mit *).
1
2
3
4
5
6
EUCode
LRT
Flächengröße
(ha) lt. Binnendiffernzierung
Erhaltungszustand lt.
SDB
Flächengröße (ha)
2
aktuell
Erhaltungszustand
3
aktuell
3140
Oligo- bis mesotrophe
kalkhaltige Gewässer mit
benthischer Vegetation aus
Armleuchteralgen
3.636
C
3.637,6
C
3150
Natürliche eutrophe Seen mit
einer Vegetation des
Magnopotamions oder
Hydrocharitions
3,3
C
3,3
C
3160
Dystrophe Seen und Teiche
2,3
B
0,8
B
0,4
C
4
3260
Flüsse der planaren bis
montanen Stufe mit Vegetation
des Ranunculion fluitantis und
des Callitricho-Batrachion
0,4
B
6210
Naturnahe Kalk-Trockenrasen
und deren Verbuschungsstadien
(Festuco-Brometalia)
05
-
0,58
C
6410
Pfeifengraswiesen auf
kalkreichem Boden, torfigen
und tonig-schluffigen Böden
(Molinion caeruleae)
3,6
B
4,41
C
6510
Magere Flachland-Mähwiesen
(Alopecurus pratensis,
Sanguisorba officinalis)
2,0
B
2,94
B
7140
Übergangs- und
Schwingrasenmoore
2,7
B
2,7
B
7210*
Kalkreiche Sümpfe mit
Cladium mariscus und Arten
des Caricion davallianae
05
-
1,25
B
7220*
Kalktuffquellen (Cratoneurion)
05
-
0,006
A
C
6
C
7230
Kalkreiche Niedermoore
19,1
Summe Gewässer- und
Offenland-LRT
3.669,4
9,99
3.663,976
Wald-LRT: nachrichtliche Übernahme (nur Wald-LRT im FFH-Gebiet) aus dem Managementplan Teilbereich
Wald, Stand November 2007.
3
Für den Schweriner Außensee, den Ziegelaußensee und die Döpe (LRT 3140) ist der aktuelle
Erhaltungszustand anhand von Makrophytenuntersuchungen (LU M-V 2007e, 2007f; Seenkartierung 2007, s.
Kap. I.3.1.1) bewertet worden.
4
Nach der jetzt gültigen Bewertungsvorschrift wäre der Erhaltungszustand „C“, da zum Referenzeitpunkt die
Querbauwerke außerhalb des FFH-Gebietes bereits vorhanden waren.
5
Die LRT 6210, 7210* und 7220* sind im SDB nicht ausgewiesen, waren aber zur Referenzzeitpunkt bereits
vorhanden und wurden bei den Kartierungen zum Managementplan erfasst.
6
Zum Referenzzeitpunkt waren von den in der Binnendifferenzierung dargestellten 8 Teilflächen des LRT 7230
4 Teilflächen in einer Größe von 1,68 ha bereits nicht mehr vorhanden (Schilfröhricht und Weidengebüsch). Die
weiteren Teilflächen im Ramper Moor sind aufgrund der unmittelbar nach der Nutzungsaufgabe in den 1950er
Jahren einsetzenden Verbuschung nur in einer deutlich geringeren Größe vorhanden (s. Kap. I.3.1.3 und Tab. 8).
2
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
31
1
2
3
4
5
6
EUCode
LRT
Flächengröße
(ha) lt. Binnendiffernzierung
Erhaltungszustand lt.
SDB
Flächengröße (ha)
2
aktuell
Erhaltungszustand
3
aktuell
9130
Waldmeister-Buchenwald
(Asperulo-Fagetum)
223,0
B
88,52 7
B
9180*
Schlucht- und
Hangmischwälder (TilioAcerion)
0,6
B
0,56
B
91E0*
Auenwälder mit Alnus
glutinosa und Fraxinus
excelsior (Alno-Padion, Alnion
incanae, Salicion albae)
0,7
C
0
-
Summe Wald-LRT
Summe Flächengröße gesamt
(Gewässer-, Offenland-,
Wald-LRT)
224,3
89,08
3.893,7
3.753,06
Mit ca. 3.753 ha werden 85 % des FFH-Gebietes von FFH-LRT des Anhangs I der FFH-RL
eingenommen. Die LRT der Gewässer und des Offenlandes sowie deren Bewertung sind in
Karte 2a / 2b dargestellt. Die Wald-LRT sind als nachrichtliche Übernahme aus dem
Managementplan, Teilbereich Wald ebenfalls in Karte 2a / 2b differenziert dargestellt. Im
Rahmen der Meldung 2004 8 an die Europäische Kommission wurden im SDB für das
gesamte FFH-Gebiet 12 LRT (davon 3 prioritäre LRT) des Anhangs I der FFH-RL mitgeteilt.
Im Ergebnis der Informationsveranstaltungen zum Managementplan sowie aus den
Planfeststellungsunterlagen zur A 14 lagen erst nach Abschluss der Kartierarbeiten im Jahr
2008 Informationen zum Vorkommen weiterer LRT des Anhangs I der FFH-RL im FFHGebiet vor. Für diese LRT sowie für die LRT innerhalb des Teilgebietes der Landeshauptstadt
Schwerin wurden im Jahr 2009 und 2010 weitere Kartierarbeiten im Gelände durchgeführt
und auf folgenden Flächen zusätzliche LRT bestätigt (s. Karte 2a / 2b).
- LRT 6210
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia) im NSG
„Döpe“ südlich der Bahnlinie Bad Kleinen – Bützow, angrenzend auf der Böschung,
nordöstlich des Döpeweges.
- LRT 6410
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden (Molinion
caeruleae) - zwischen Nordufer Hohen Viechelner Bucht und Döpe, südlich der Bahnlinie und
östlich des Döpeweges sowie im Wickendorfer Moor westlich des Langen Grabens.
Die aktuelle Flächengröße beträgt insgesamt 105,96 ha. Die Differenz (16,88 ha) befindet sich außerhalb des
FFH-Gebietes.
8
2006 erfolgten in Einzelfällen Aktualisierungen des SDB.
7
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
32
- LRT 6510
Magere Flachland-Mähwiesen (Arrhenatherion, Brachyopodio-Centaureion nemoralis) unmittelbar südlich an Bahnlinie Bad Kleinen – Bützow angrenzend auf der Böschung,
nordöstlich des Döpeweges.
- LRT 7210*
Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae – in der
Teilfläche 3140-2 „Döpe“ gelegene Vegetationsbestände, die zum LRT 7210* gehören.
-
LRT 7220*
Kalktuffquellen (Cratoneurion) - die 2010 kartierte Fläche liegt im Steiluferbereich zum
Schweriner See unterhalb des Jagdschlosses Wiligrad. Es handelt sich bei dem ausgegrenzten
und bewerteten LRT um eine Fläche unterhalb der gefassten Elisabethquelle
(GUTACHTERBÜRO MARTIN BAUER 2010).
Im Zuge der Kartierarbeiten in den Jahren 2009 und 2010 konnten einige Verdachtsflächen
nicht bestätigt werden. Anhand der Vegetationsaufnahmen konnten diese Verdachtsflächen
keinem LRT zugeordnet werden.
Verdachtsfläche des LRT 7210* bzw. 7230
Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae (EU-Code
7210*)– nördlich der Buerwischen im Grauweidengebiet ca. 1.400 m nördlich von Flessenow.
Die ca. 2.500 m² große Fläche ist zu über 60% mit Grauweiden bewachsen und wird auch von
diesen umgeben. Einzelne Schneide-Bulte oder Arten, wie das Blutauge zeugen auf kleinen
Freiflächen von höheren Wasserständen in den letzten Jahrzehnten. Der aktuelle Zustand der
Fläche zeigt eine zunehmende Sukzession und Verbuschung mit Grauweiden aufgrund
gefallener Wasserstände und der dadurch beginnenden Mineralisierung und
Phosphorfreisetzung des Torfkörpers.
Nach den Angaben der Kartier- und Bewertungsvorschrift für Offenland-LRT ist das
Schneide-Vorkommen auf über 25 % der Fläche und das Vorkommen lebensraumtypischer
Vegetation auf über 50 % der Fläche notwendig, um ein signifikantes Vorkommen dieses
LRT 7210*zu begründen. Der LRT soll dominierend von Schneide-Beständen geprägt sein.
Eine Zuordnung zum LRT kalkreiche Niedermoore (EU-Code 7230) wird aufgrund des hohen
Anteils von Grauweiden und der nur geringen Anteile besonders charakteristischer
Pflanzenarten nicht vorgenommen. Neben der Schneide sind nur Sumpf-Reitgras und
Geflügeltes Johanniskraut in geringer Deckung bzw. Individuenzahl vertreten.
Die Kartierung ergab aufgrund der fehlenden Artendiversität und der unzureichenden
Deckung der charakteristischen Arten, dass keine entsprechenden LRT vorliegen.
Verdachtsfläche des LRT 6230
Artenreiche montane Borstgrasrasen (und submontan auf dem europäischen Festland) auf
Silikatböden - nördlich Buerwischen im Waldgebiet ca. 1.600 m nördlich von Flessenow. Die
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
33
Fläche ist lediglich 200 m² groß und leistet aktuell keinen Beitrag für das Netz Natura 2000.
Das Vorkommen ist nicht signifikant.
Verdachtsflächen der LRT 7140 und 7230
Die Verdachtsflächen von Übergangs- und Schwingrasenmooren (EU-Code 7140) und
kalkreichen Niedermooren (EU-Code 7230) im Bereich der Döpe konnten nach
wasserseitigen Kartierarbeiten und intensiven landseitigen Geländebegehungen nicht bestätigt
werden. Aus pflanzensoziologischer Sicht wäre die Abfolge von kalkreichen Sümpfen mit
Cladium mariscus, Röhrichtbeständen, Übergangs- und Schwingrasenmoore und kalkreichen
Niedermooren denkbar gewesen.
An der Döpe prägen überwiegend Röhrichte und Teile von kalkreichen Sümpfen die
Uferbereiche des Gewässers. Am Westufer schließen Erlenbruchwälder im Westen und im
Norden und Süden dominieren Grauweiden-Gebüsche mit Schilf und Großseggen die Ufer
und semiaquatischen Übergangszonen der Döpe.
Verdachtsfläche des LRT 7210* bzw. 7230
Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae (EU-Code
7210*) – Ufer des Ziegelaußensees sowie ehemalige Torfstiche des Wickendorfer Moores:
Die Röhrichte des Ziegelaußensees werden von Schilf dominiert. Auch in den ehemaligen
Torfstichen werden die Röhrichte ausschließlich durch Schilf gebildet. Schneideried ist nicht
vorhanden, so dass keine Zuordnung zum LRT 7230* vorgenommen werden konnte.
Kalkreiche Niedermoore (EU-Code 7230) - nördlich des Paulsdammer Weges:
Eine Zuordnung zum LRT Kalkreiche Niedermoore (EU-Code 7230) wird aufgrund des
hohen Anteils von Land-Schilf und des nur sehr geringen Anteils besonders charakteristischer
Pflanzenarten nicht vorgenommen. Aus diesem LRT ist lediglich Sumpf-Reitgras in geringer
Deckung bzw. Individuenzahl vertreten.
Die Kartierung ergab aufgrund der fehlenden Artendiversität und der unzureichenden
Deckung der besonders charakteristischen Arten, dass kein entsprechender LRT vorliegt.
Auf Grundlage der Binnendifferenzierung wurden alle FFH-LRT im FFH-Gebiet auf ihr
Vorkommen und richtige Ansprache im Gelände überprüft. Nach der Kartierung konnten auf
der Grundlage der vorgegebenen Kartier- und Bewertungsvorschriften nicht alle LRT-Flächen
bestätigt werden, insbesondere auch, weil zu vermuten ist, dass zum Referenzzeitpunkt
angegebene LRT-Flächen nicht vorhanden waren („wissenschaftlicher Fehler“ zum
Referenzzeitpunkt). Die nachfolgende Tab. 9 stellt diese nicht bestätigten LRT-Teilflächen in
Übersichtsform dar und erläutert die Gründe für die Nichtbestätigung. Die Flächen sind in den
Abb. 2 bis Abb. 5 dargestellt.
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34
Tab. 8:
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
LRT-Teilflächen nach Binnendifferenzierung des FFH-Gebietes, welche die Kriterien für
einen LRT des Anhangs I der FFH-RL nach gutachtlicher Einschätzung aktuell und bereits
zum Referenzzeitpunkt nicht erfüllen („wissenschaftlicher Fehler“ zum Referenzzeitpunkt).
1
2
3
4
5
Als LRT des Anhangs
II der FFH-RL nach
Binnendifferenzierung
kartierte Fläche
Eigene
Nummerierung
Fläche
(ha)
aktuell
Erläuterung (Parameter, die zur
Bewertung geführt haben, dass Fläche
kein LRT)
Aufprägung zum
Referenzzeitpunkt
3140
1
0,03
nördlich Flessenow; liegt außerhalb
FFH-Gebiet
vorhanden
3140
2
0,22
Ramper Moor; durch Graben
hydrologisch Anschluss an Schweriner
Außensee, deshalb 3140-1-C
zugerechnet
vorhanden
3150
3
0,32
Insel Lieps; stark ausgetrocknet, keine
LRT-typische Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
4
0,25
Wiligrader Wald, südöstlich Neu
Lübstorf; wenig Wasser, tlw. verlandet,
keine LRT-typische Vegetation
ausgebildet
Kein LRT
3150
5
0,08
Wiligrader Wald, westlich des
Grandberg; beschattet, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
6
0,26
Wiligrader Wald, nordwestlich Wiligrad;
kaum Wasser, tlw. verlandet, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
7
0,02
Wiligrader Wald, nördlich Wiligrad;
wenig Wasser, beschattet, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
8
0,02
Wiligrader Wald, nördlich Wiligrad;
beschattet, keine LRT-typische
Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
9
0,02
Wiligrader Wald, nördlich Wiligrad;
wenig Wasser, beschattet, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
10
0,09
Wiligrader Wald, nördlich Wiligrad;
kaum Wasser, tlw. verlandet; nach
Binnendifferenzierung 0,25 ha, keine
LRT-typische Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
11
0,06
Wiligrader Wald, nördlich Wiligrad;
beschattet, keine LRT-typische
Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
12
0,03
Wiligrader Wald, westlich Wiligrad;
wenig Wasser, Müll, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
13
0,03
Wiligrader Wald, nordöstlich Lübstorf;
wenig Wasser, beschattet, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
14
0,02
Wiligrader Wald, nördlich Lübstorf;
wenig Wasser, keine LRT-typische
Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
15
0,02
an der B 106, nördlich Lübstorf; wenig
Wasser, tlw. verlandet, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
16
0,03
Wiligrader Wald, nordwestlich Wiligrad;
Gewässer degradiert, komplett
zugewachsen, keine LRT-typische
Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
17
0,04
Wiligrader Wald, nördlich Wiligrad;
Restwasserloch < 25 m² Wasserfläche,
keine LRT-typische Vegetation
Kein LRT
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
35
1
2
3
4
5
Als LRT des Anhangs
II der FFH-RL nach
Binnendifferenzierung
kartierte Fläche
Eigene
Nummerierung
Fläche
(ha)
aktuell
Erläuterung (Parameter, die zur
Bewertung geführt haben, dass Fläche
kein LRT)
Aufprägung zum
Referenzzeitpunkt
ausgebildet
3150
18
0,03
Wiligrader Wald, nördlich Wiligrad;
kein Wasser, keine LRT-typische
Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
19
0,04
Wiligrader Wald, südöstlich Neu
Lübstorf; Gewässer degradiert, komplett
zugewachsen, keine LRT-typische
Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
20
0,05
Wiligrader Wald, südöstlich Neu
Lübstorf; kein Wasser, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
21
0,13
Wiligrader Wald, südöstlich Grandberg;
kein Wasser, keine LRT-typische
Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
22
0,02
Wiligrader Wald, südlich Grandberg;
kleiner Erlenbruch; keine offene
Wasserfläche, keine LRT-typische
Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
23
0,05
Wiligrader Wald, südlich Grandberg;
wenig Wasser, keine LRT-typische
Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
24
0,01
Wiligrader Wald, nordöstlich Lübstorf;
kein Wasser, keine LRT-typische
Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
25
0,02
Wiligrader Wald, nordöstlich Lübstorf;
kein Wasser, keine LRT-typische
Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
26
0,04
Wiligrader Wald, nordöstlich Lübstorf;
Restwasserloch < 25 m² Wasserfläche,
keine LRT-typische Vegetation
ausgebildet
Kein LRT
3150
27
0,02
Wiligrader Wald, nordöstlich Lübstorf;
wenig Wasser, keine LRT-typische
Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
28
0,03
Wiligrader Wald, nordöstlich Lübstorf;
Restwasserloch < 25 m² Wasserfläche,
keine LRT-typische Vegetation
ausgebildet
Kein LRT
3150
29
0,05
Wiligrader Wald, nördlich Lübstorf;
wenig Wasser, keine LRT-typische
Vegetation aufgebildet
Kein LRT
3150
30
0,02
Wiligrader Wald, nördlich Lübstorf;
existiert nicht, keine LRT-typische
Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
31
0,12
Wiligrader Wald, südwestlich
Grandberg; kein Wasser, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
32
0,05
Wiligrader Wald, südwestlich
Grandberg; existiert nicht, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
33
0,02
Wiligrader Wald, südwestlich
Grandberg; existiert nicht, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
34
0,02
südwestlich Neu Lübstorf; Gewässer
degradiert, total beschattet, keine LRTtypische Vegetation ausgebildet
Kein LRT
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36
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
1
2
3
4
5
Als LRT des Anhangs
II der FFH-RL nach
Binnendifferenzierung
kartierte Fläche
Eigene
Nummerierung
Fläche
(ha)
aktuell
Erläuterung (Parameter, die zur
Bewertung geführt haben, dass Fläche
kein LRT)
Aufprägung zum
Referenzzeitpunkt
3150
35
0,03
südwestlich Neu Lübstorf; Gewässer
degradiert, komplett zugewachsen, keine
LRT-typische Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
36
0,03
an der B 106, nördlich Lübstorf;
Gewässer degradiert, komplett
zugewachsen, keine LRT-typische
Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
37
0,02
westlich Wedebruch; Gewässer
degradiert, komplett zugewachsen
Kein LRT
3150
38
0,02
liegt im Wedebruch; kein Wasser, keine
LRT-typische Vegetation ausgebildet
Kein LRT
3150
39
0,002
nördlich Flessenow, Buerwischen;
bereits außerhalb FFH-Gebiet
vorhanden
3150
40
0,06
stark nährstoffbelasteter Oxidationsteich
vom Hotel Frankenhorst; keine LRTtypische Vegetation ausgebildet
kein LRT
3150
41
0,04
stark nährstoffbelasteter Oxidationsteich
vom Hotel Frankenhorst; keine LRTtypische Vegetation ausgebildet
kein LRT
3160
42
1,5
östlich Neu Lübstorf und der Bahnlinie;
beschattet, kaum Wasser, stark
verlandet, keine LRT-typische
Vegetation ausgebildet, Erlenbruch
kein LRT
6410
43
0,75
südliches Wickendorfer Moor;
Weidengebüsch und Schilf-Landröhricht
ohne besonders charakteristische
Pflanzenarten des LRT 6410
keine LRT
7230
44
4,85
nordöstliches Ramper Moor;
Weidengebüsch im Übergangsbereich
zwischen LRT und Erlenbruch,
Verbuschung hat nach Aufgabe der
Nutzung Ende der 1950er Jahre
eingesetzt; zum Referenzzeitpunkt
bereits kein LRT.
kein LRT9
7230
45
0,12
Ramper Moor; Weidengebüsch im
Übergangsbereich zwischen LRT und
Erlenbruch, Verbuschung hat nach
Aufgabe der Nutzung Ende der 1950er
Jahre eingesetzt, zum Referenzzeitpunkt
bereits kein LRT.
kein LRT20
7230
46
1,0
südliches Ramper Moor; Weidengebüsch
im Übergangsbereich zwischen LRT und
Erlenbruch Verbuschung hat nach
Aufgabe der Nutzung Ende der 1950er
Jahre eingesetzt, zum Referenzzeitpunkt
bereits kein LRT.
kein LRT20
7230
47
1,5
südöstliches Ramper Moor;
Weidengebüsch im Übergangsbereich
zwischen LRT und Erlenbruch,
Verbuschung hat nach Aufgabe der
Nutzung Ende der 1950er Jahre
eingesetzt, zum Referenzzeitpunkt
bereits kein LRT.
kein LRT20
7230
48
0,68
westliches Ramper Moor; keine LRT-
kein LRT20
9
In Abb. 3 ist der gesamte in der Binnendifferenzierung ausgewiesene LRT dargestellt.
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
37
1
2
3
4
5
Als LRT des Anhangs
II der FFH-RL nach
Binnendifferenzierung
kartierte Fläche
Eigene
Nummerierung
Fläche
(ha)
aktuell
Erläuterung (Parameter, die zur
Bewertung geführt haben, dass Fläche
kein LRT)
Aufprägung zum
Referenzzeitpunkt
typische Vegetation ausgebildet; reines
Schilfröhricht im Südwesten des Ramper
Moores (unmittelbarer Uferbereich des
Schweriner Sees)
7230
49
0,71
Ramper Moor; Weidengebüsch ohne
besonders charakteristische
Pflanzenarten des LRT 7230.
kein LRT
7230
50
0,17
Weidengebüsch im östlichen Teil des
Wickendorfer Moores ohne besonders
charakteristische Pflanzenarten des LRT
7230
kein LRT
7230
51
0,11
Weidengebüsch und Schilf-Landröhricht
im südlichen Teil des Wickendorfer
Moores ohne besonders charakteristische
Pflanzenarten des LRT 7230
kein LRT
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
38
Abb. 2:
Teilgebiet Insel Lieps und Flessenow mit LRT-Teilflächen nach Binnendifferenzierung des FFH-Gebietes welche die Kriterien für einen LRT des
Anhangs I der FFH-RL nach gutachtlicher Einschätzung aktuell und bereits zum Referenzzeitpunkt nicht erfüllen („wissenschaftlicher Fehler“
zum Referenzzeitpunkt).
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Abb. 3:
39
Teilgebiet Ramper Moor mit LRT-Teilflächen nach Binnendifferenzierung des FFH-Gebietes welche die Kriterien für einen LRT des Anhangs I
der FFH-RL nach gutachtlicher Einschätzung aktuell und bereits zum Referenzzeitpunkt nicht erfüllen („wissenschaftlicher Fehler“ zum
Referenzzeitpunkt). Bei den Flächen Nr. 44 bis 47 sind Teilflächen weiterhin als LRT kartiert.
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
40
Abb. 4:
Teilgebiet Wiligrader Wald mit LRT-Teilflächen nach Binnendifferenzierung des FFH-Gebietes welche die Kriterien für einen LRT des Anhangs I
der FFH-RL nach gutachtlicher Einschätzung aktuell und bereits zum Referenzzeitpunkt nicht erfüllen („wissenschaftlicher Fehler“ zum
Referenzzeitpunkt).
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Abb. 5:
41
Teilgebiet Wickendorfer Moor mit LRT-Teilflächen nach Binnendifferenzierung des FFH-Gebietes welche die Kriterien für einen LRT des
Anhangs I der FFH-RL nach gutachtlicher Einschätzung aktuell und bereits zum Referenzzeitpunkt nicht erfüllen („wissenschaftlicher Fehler“
zum Referenzzeitpunkt).
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42
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
I.2.1.2 Arten des Anhangs II der FFH-RL
In Tab. 9 sind die lt. SDB für das FFH-Gebiet gemeldeten und aktuell ermittelten Arten des
Anhangs II der FFH-RL dargestellt. Für die weitere Bearbeitung sind die aktuell ermittelten
Arten maßgeblich. Abweichungen zwischen Meldung und aktueller Erfassung werden im
Zuge der Berichte nach Art. 17 FFH-RL der Europäischen Kommission mitgeteilt. Wie Tab. 9
zeigt, weicht nur der Erhaltungszustand der Habitate für die Schmale Windelschnecke (laut
SDB „A“) vom aktuellen Zustand („C“) ab.
Die Kartierung und Bewertung der Habitatelemente und der Arten des Anhangs II der FFH(Anlage
zum
Fachleitfaden
RL
erfolgte
gemäß
Leistungsbeschreibung 10
„Managementplanung in Natura 2000 Gebieten“, Version 1.5, Stand Januar 2008).
Die Schmale und Bauchige Windelschnecke wurde im Zeitraum August - September 2008
auf 6 Kartierflächen pro Art (0,85 ha - 4,5 ha) beprobt.
Die Große Moosjungfer wurde im Zeitraum Mai - Juli 2008 auf 9 Probeflächen (0,05 ha 0,7 ha) sowie im Juli – August 2010 auf 2 weiteren Probeflächen (0,22 ha – 1,98 ha) im
Wickendorfer Moor kartiert. Für drei dieser Probeflächen (nördlich der Döpe und im
Heidmoor) wurde die Art nachgewiesen. Die zur Kartierung durch den Auftraggeber
vorausgewählten 10 Probeflächen wurden überprüft und teilweise gestrichen, weil sie als
nicht geeignet erschienen. In Abstimmung mit dem Auftraggeber wurden sie durch andere
Kartierflächen ergänzt. (s. Anlage 5). Die Kartierungsergebnisse der Schmalen
Windelschnecke, Bauchigen Windelschnecke und der Großen Moosjungfer befinden sich in
DBMonArt11 (s. Anlage 1).
Nach Vorkommen der Rotbauchunke wurde im Zeitraum Mai - September 2008 in allen
potenziellen Habitaten der FFH-Teilgebiete in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und
Parchim gem. Leistungsbeschreibung für die Art gesucht. Weitere Kartierungen wurden im
Juni und Juli 2010 für das FFH-Teilgebiet im Stadtgebiet Schwerin an 4 Gewässern
durchgeführt. Aufgrund ungeeigneter Habitatstrukturen (überwiegend starke Beschattung,
Gewässer auf der Insel Lieps nicht wasserführend und keine Wasservegetation) konnte die
Art im Rahmen der aktuellen Kartierungen im Gebiet nicht nachgewiesen werden. Unter
Berücksichtigung der Sukzessionsgeschwindigkeit wird eingeschätzt, dass auch zum
Referenzzeitpunkt im FFH-Gebiet keine geeigneten Habitate für die Rotbauchunke vorhanden
waren. In den Buerwischen nördlich von Flessenow wurden am 21.5.2010 mindestens 3
rufende Rotbauchunken verhört (mündl. Mitt. Herr Strache, StALU Westmecklenburg,
03.09.2010). Die Polderwiesen waren zu diesem Zeitpunkt aufgrund des ungewöhnlich hohen
Wasserspiegels im Schweriner See flach überflutet, stellen aber kein typisches Habitat der Art
dar.
Leistungsbeschreibung Schmale Windelschnecke, Stand 30.11.2007; Leistungsbeschreibung Bauchige
Windelschnecke, Stand 02.12.2007; Leistungsbeschreibung Große Moosjungfer, Stand 20.02.2008;
Leistungsbeschreibung Rotbauchunke und Kammmolch, Stand 24.01.2008; Leistungsbeschreibung Biber und
Fischotter, Stand 02.09.2010.
11
Artenmonitoring-Datenbank des LUNG M-V.
10
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
43
Die Zuarbeit des LUNG M-V zur Teichfledermaus steht noch bis zu einem unbestimmten
Termin aus. Die Teichfledermaus wurde ebenfalls bei den Kartierungen zur UVS
Nordumgehung Schwerin im Wickendorfer Moor nachgewiesen (mdl. Mitt. Hr. Fieseler,
Pöyry ibs GmbH 26.08.2010). Diese Art nutzt Räume mit niedriger Vegetation im
Wickendorfer Moor sowie die Wasserflächen an der Seewarte als Jagdlebensraum (BINNER
2010).
Für den Fischotter wurden Daten der letzten 10 Jahre ausgewertet (BINNER 2001, 2004;
LUNG M-V 2008).
Tab. 9:
Lt. Standard-Datenbogen (SDB) für das FFH-Gebiet gemeldete Vorkommen und aktuell im
FFH-Gebiet ermittelte Arten des Anhangs II der FFH-RL (Kennzeichnung der prioritären
Arten mit *) (k.A. – keine Angaben).
1
2
3
4
5
6
EUCode
Art
Status lt. SDB
Populationsgröße lt. SDB
Erhaltungszustand
der Habitatelemente
lt. SDB
Erhaltungszustand
der Habitatelemente
aktuell
1014
Schmale Windelschnecke
Nichtziehend
Einzeltiere
häufig
(i C)
1016
Bauchige Windelschnecke
Nichtziehend
Einzeltiere
vorhanden (i
P)
B
B
1042
Große Moosjungfer
Nichtziehend
Einzeltiere
vorhanden (i
P)
B
B
1166
Kammmolch
k. A.
k. A.
k. A.
A
1188
Rotbauchunke
Nichtziehend
Einzeltiere i 51
– 100
B
Aktuell im Gebiet
nicht nachgewiesen13
1318
Teichfledermaus
Nichtziehend
Einzeltiere
vorhanden (i
P)
B
Zuarbeit LUNG M-V
fehlt
1355
Fischotter
Nichtziehend
Einzeltiere
selten
(i R)
B14
C
A
12
C
Im Rahmen der Meldungen 2004 (2006 15) an die Europäische Kommission wurden im SDB
für das gesamte FFH-Gebiet 6 Arten des Anhangs II der FFH-RL (davon keine prioritären
Arten) mitgeteilt.
Der Bewertung im SDB lag die jetzt gültige Bewertungsvorschrift noch nicht zugrunde.
Der Nachweis aus dem Jahr 2010 im Polder Flessenow wurde nicht zur Bewertung des Erhaltungszustandes
herangezogen, da er außerhalb der regulären Kartierungen entstand und kein typisches Habitat betrifft.
14
Nach der gültigen Bewertungsvorschrift (Version 2.2 vom 02.09.2010) wäre der Erhaltungszustand „C“, da
bereits zum Referenzzeitpunkt die nicht ottersichere Reusenfischerei ausgeübt wurde. Dies trägt maßgeblich zur
Bewertung des ungünstigen Erhaltungszustandes bei.
12
13
15
2006 erfolgten in Einzelfällen Aktualisierungen des SDB.
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
44
Für den Eisenbahnstreckenabschnitt Carlshöhe - Bad Kleinen wurden im Rahmen der
artenschutzrechtlichen Prüfung zum Ausbau des Streckenabschnittes im Frühjahr 2009
Kartierungen von Amphibien durchgeführt (DIPL.-ING. WALTER NORMANN –
LANDSCHAFTSARCHITEKT 2009). Dabei wurden zwischen Neu Lübstorf und Lübstorf
unmittelbar neben der Bahnstrecke in temporär wasserführenden Gräben insgesamt über 20
adulte Individuen des Kammmolches beobachtet bzw. in Molchreusen gefangen.
Reproduktionsnachweise konnten jedoch nicht erbracht werden, weil die Gewässer im
Sommer vollständig austrocknen. Die Fundorte sind in Karte 2a / 2b dargestellt.
Aufgrund der Kammmolchfunde im FFH-Gebiet wurde im August 2009 zusätzliche
Kartierungen an 3 Kleingewässern im Wiligrader Wald bzw. südwestlich von Neu Lübstorf
Fundorten sowie im Zeitraum Juni bis August 2010 an 2 Gewässern im Wickendorfer Moor
durchgeführt. 2 weitere Gewässer östlich von Frankenhorst (Oxidationsteiche), stellten sich
als ungeeignet für den Kammmolch heraus, da sie sehr stark nährstoffbelastet sind und
wurden daher nicht bekeschert.
Im Kleingewässer bei Wiligrad (LRT-Nr. 3150-4) wurde eine Larve gekeschert
(Kammmolchvorkommen Nr. 1166-1) und damit der Reproduktionsnachweis in diesem
Gewässer erbracht. Die Habitatqualität wird mit A (hervorragend) und die Beeinträchtigungen
mit A (keine bis geringe Beeinträchtigungen) beurteilt. Insgesamt ist der Erhaltungszustand
als hervorragend („A“) zu bewerten.
In den anderen, potenziell geeigneten Kleingewässern bei Neu-Lübstorf (LRT-Nr. 3150-6 und
3150-7) und im Wickendorfer Moor (LRT-Nr. 3150-12, 3150-13) konnten keine
Kammmolche nachgewiesen werden.
Die einzelnen Kartierungsergebnisse befinden sich ebenfalls in DBMonArt (s. Anlage 1).
Im Rahmen der Kartierung zur UVS Nordumgehung Schwerin konnte im Ramper Moor der
Biber anhand von Fraßspuren (Biberschnitt) nachgewiesen werden (mdl. Mitt. Hr. Fieseler,
Pöyry ibs GmbH 06.09.2010). Bereits am 13.07.2009 wurde an der B 104 unmittelbar
südöstlich des Ramper Moores ein toter Biber gefunden (mdl. Mitt. Hr. Strache, StALU
Westmecklenburg, 06.09.2010).
Die Habitate der Schmalen Windelschnecke, der Bauchigen Windelschnecke, der Großen
Moosjungfer, des Fischotters und des Kammmolches sind in Karte 2a / 2b abgebildet und
nach dem Ampelprinzip farbig markiert.
I.2.2 Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT des Anhangs I der FFHRL
Kriterien zur Einschätzung der Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT des Anhangs I
der FFH-RL für das europäische Netz Natura 2000 sind:

ein „günstiger“ insbesondere „hervorragender“ Erhaltungszustand auf Gebietsebene
(vgl. Tab. 7 im Kap. I.2.1),

die Priorität im Sinne des Art. 1 d) der FFH-RL,
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore

45
das Vorhandensein landesweiter Schwerpunktvorkommen (sehr hoher Flächenanteil)
im jeweiligen Gebiet,
 eine landesweit „ungünstige“ Gesamtbewertung der LRT des Anhangs II der FFH-RL
innerhalb des FFH-Gebietes oder

ein europaweit „ungünstiger“ Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb des FFHGebietes gemäß dem Bericht nach Art. 17 der FFH-RL.
Die gebietsbezogene Bewertung des Erhaltungszustands als „ungünstig“ (C) zeigt einen
i. d. R. unzureichenden Zustand für das Netz Natura 2000 an und ist daher maßgeblich für die
Bestimmung von erforderlichen Maßnahmen. Innerhalb des FFH-Gebietes besteht aus
übergebietlicher Sicht für die LRT 3160, 6510, 7140, 7210* und 9180* ein erhöhtes
Entwicklungserfordernis, da mehrere Kriterien zutreffen, insbesondere da landesweit hohe
Flächenanteile (>25 %) dieser LRT als ungünstig bewertet werden bzw. es sich um einen
prioritären LRT des Anhang I der FFH-RL handelt (Tab. 10). Da diese LRT im FFH-Gebiet
alle im „günstigen“ Zustand sind (Tab. 20), ergeben sich jedoch keine „vorrangigen
Entwicklungsziele“ auf Gebietsebene.
Tab. 10:
Bedeutung der im Gebiet vorkommenden LRT des Anhangs I der FFH-RL für das Netz
Natura 2000.
1
2
3
4
5
6
EUCode
LRT
Prioritärer
LRT
Sehr hoher
Flächenanteil
im Gebiet
(relative Größe
= A) bezogen
auf das Land
(im
Gesamtgebiet)
Landesweit
hohe
Flächenanteile
(≥ 25%) als
ungünstig
bewertet (C)
Europaweit
ungünstiger Zustand
(gelb oder rot nach
Ampelschema gemäß
Bericht nach Art. 17
FFH-RL)
3140
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige
Gewässer mit benthischer
Vegetation aus Armleuchteralgen
-
-
-
X
3150
Natürliche eutrophe Seen mit einer
Vegetation des Magnopotamions
oder Hydrocharitions
-
-
-
X
3160
Dystrophe Seen und Teiche
-
-
X
X
3260
Flüsse der planaren bis montanen
Stufe mit Vegetation des
Ranunculion fluitantis und des
Callitricho-Batrachion
-
-
-
X
6210
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und
deren Verbuschungsstadien
(Festuco-Brometalia)
-
-
-
X
6410
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem
Boden, torfigen und tonigschluffigen Böden (Molinion
caeruleae)
-
-
-
X
6510
Magere Flachland-Mähwiesen
(Alopecurus pratensis,
Sanguisorba officinalis)
-
-
X
X
7140
Übergangs- und
Schwingrasenmoore
-
-
X
X
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46
7210*
Kalkreiche Sümpfe mit Cladium
mariscus und Arten des Caricion
davallianae
X
-
-
X
7220*
Kalktuffquellen (Cratoneurion)
X
-
-
X
7230
Kalkreiche Niedermoore
-
-
-
X
9130
Waldmeister-Buchenwald
(Asperulo-Fagetum)
-
-
-
X
9180*
Schlucht- und Hangmischwälder
(Tilio-Acerion)
X
-
-
X
Arten des Anhangs der II FFH-RL mit kleinräumig abgrenzbaren
Habitaten
Für Arten des Anhangs II der FFH-RL, soweit kleinräumige auf ein FFH-Gebiet begrenzbare
Habitate von Populationen überhaupt abgrenzbar sind (z. B. für die 2 WindelschneckenArten), sind Kriterien zur Einschätzung der Bedeutung der im Gebiet vorkommenden Arten:

ein „günstiger“ insbesondere hervorragender Erhaltungszustand der Habitate auf
Gebietsebene (vgl. Tab. 9 im Kap. I.2.1),

die Priorität im Sinne der FFH-RL,

das
Vorhandensein
landesweiter
Populationsanteil) im jeweiligen Gebiet,

ein europaweit „ungünstiger“ Erhaltungszustand innerhalb und außerhalb von FFHGebieten gemäß dem Bericht nach Art. 17 der FFH-RL.
Schwerpunktvorkommen
(sehr
hoher
Auf die Einbeziehung einer landesweit ungünstigen Bewertung innerhalb der FFH-Gebiete
wird aufgrund ungenügender Datenlage vorerst verzichtet (Tab. 21).
Wie Tab. 11 zeigt, weist keine der 4 Arten einen sehr hohen Populationsanteil bezogen auf
das Land auf (Spalte 4). Die im FFH-Gebiet vorkommenden Populationen der Arten mit
kleinräumigen Habitatansprüchen haben keine besondere landesweite Bedeutung.
Tab. 11:
Bedeutung der Populationen der im Gebiet vorkommenden Arten mit kleinräumig
abgrenzbaren Habitaten des Anhangs II der FFH-RL für das Netz Natura 2000.
1
2
3
4
5
EU-Code
Art
Prioritäre Art
Sehr hoher
Populationsanteil
(relative Größe = A)
bezogen auf das Land
(im Gesamtgebiet)
Europaweit
ungünstiger Zustand
(gelb oder rot nach
Ampelschema gemäß
Bericht nach Art. 17
der FFH-RL)
1014
Schmale Windelschnecke
-
-
X
1016
Bauchige Windelschnecke
-
-
X
1042
Große Moosjungfer
-
-
X
1166
Kammmolch
-
-
X
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47
Tierarten des Anhangs II der FFH-RL mit weiter Verbreitung
Bei Tierarten, die eine weite Verbreitung beanspruchen, sind die bedeutsamen
Habitateigenschaften und -funktionen in den FFH-Gebieten relevant (vgl. Art. 1 k FFH-RL).
Für diese Arten (z. B. Fischotter) mit großräumigen, gebietsübergreifenden Habitaten und
Populationen wird daher der Erhaltungszustand auf Gebiets- und Landesebene beurteilt. Die
landesweite Bewertung ergibt sich vorläufig aufgrund fehlender landesweiter
Habitatbeurteilungen aus der Gefährdungseinstufung nach den „Roten Listen“ (Kategorien 1
bis 3) des Landes. Die gebietsbezogene Bewertung des Erhaltungszustands als „ungünstig“
(C) zeigt einen i. d. R. unzureichenden Zustand für das Netz Natura 2000 an und ist daher
maßgeblich für die Bestimmung von erforderlichen Maßnahmen (Tab. 21).
Tab. 12:
Bedeutung der Populationen der im Gebiet vorkommenden Tierarten des Anhangs II der
FFH-RL mit weiter Verbreitung für das Netz Natura 2000.
1
2
3
4
5
6
EUCode
Art
Ungünstiger
Zustand auf
Landesebene
(Rote Liste
M-V)
Priori
täre
Art
Sehr hoher Populationsanteil
(relative Größe = A) bezogen auf
das Land (im Gesamtgebiet)
Europaweit ungünstiger Zustand
(gelb oder rot nach Ampelschema
gemäß Bericht nach Art. 17 der
FFH-RL)
-
X
-
X
1318
Teichfleder
maus
X
-
1355
Fischotter
X
-
I.2.3 Allgemeine Festlegung der „Maßgeblichen Bestandteile“ der
Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und der Arten des Anhangs II
der FFH-Richtlinie (FFH-RL)
Bei der Beurteilung von Plänen oder Projekten mit möglichen Auswirkungen auf Natura-2000
Gebiete ist es notwendig, die für die Erhaltungsziele oder den Schutzweck „maßgeblichen
Bestandteile“ zu bestimmen. Ebenso ist es für die Vorbereitung von Maßnahmen für den
Erhalt oder die Verbesserung des Erhaltungszustandes von LRT und Arten unerlässlich, die
maßgeblichen Bestandteile für die LRT und Artenvorkommen zu identifizieren und zu
bewerten.
Im Managementplan müssen insbesondere Aussagen zu den Erhaltungszielen für die LRT und
Arten sowie für den Schutzzweck des Gebiets insgesamt getroffen werden. Dies wird konkret
im folgenden Kapitel I.3 vorgenommen.
Allgemein sind für die Erhaltungsziele maßgeblich:
a) Die im Gebiet signifikant vorkommenden LRT des Anhangs I sowie die signifikant
vorkommenden Arten des Anhangs II der FFH-RL gemäß Tab. 7 und 8 sowie der
Karte 2a / 2b,
b) die typischen Arten der Lebensräume, die als Indikatorarten einen günstigen
Erhaltungszustand der signifikant vorkommenden LRT anzeigen,
c) die Habitate der Arten des Anhangs II der FFH-RL gemäß der Karten 2a und 2b und
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48
d) die für einen günstigen Erhaltungszustand notwendigen Lebensraum- bzw.
Habitatbedingungen mit den erforderlichen standörtlichen Voraussetzungen und
funktionalen Beziehungen.
In Tab. 13 sind die vorhandenen Habitatelemente der Arten des Anhangs II der FFH-RL im
FFH-Gebiet kurz dargestellt. Zusätzlich zu der Auflistung der Biotoptypen (LUNG 1998) ist
zu jeder der 5 behandelten Arten (außer Teichfledermaus) eine Bemerkung für das jeweilige
Bearbeitungsgebiet dargestellt.
Tab. 13:
Habitate der Arten des Anhangs II der FFH-Richtinie (FFH-RL).
1
2
3
4
Ident.-Nr. in
Karte 2 a/b
Art
Habitatelemente im Gebiet
(Lage im FFH-Gebiet)
Bemerkungen
1014-1-B
Schmale Windelschnecke
Pfeifengras-Hochstauden-Stadium der KalkZwischenmoore (MPK) - Ramper Moor
Rasiges Großseggenried (VGR) und SchilfLandröhricht (VRL) - Schwedenschanze bei
Bad Kleinen und NSG Döpe
Keine optimalen Biotope
im Bearbeitungsgebiet
(teilweise überstaut)
→ geringes Vorkommen
im FFH-Gebiet
Bauchige Windelschnecke
Pfeifengras-Hochstauden-Stadium der KalkZwischenmoore (MPK) - Ramper Moor
Fast auf jeder Probefläche
im Bearbeitungsgebiet
→ viel häufiger als
Schmale Windelschnecke
1014-2-C
1014-3-C
1016-1-A
1016-2-A
1016-3-C
Rasiges Großseggenried (VGR) - Wiligrader
Wald
1016-4-B
1016-5-C
1016-6-B
Rasiges Großseggenried (VGR) und SchilfLandröhricht (VRL) – Buerwischen,
Schwedenschanze bei Bad Kleinen und NSG
Döpe
1042-1-B
1042-2-B
1042-3-B
Große Moosjungfer
Moorgewässer natürlicher Entstehung (STN), Standorte zu dunkel
Torfmoos-Rasen (MAT) – Heidmoor;
→ geringes Vorkommen
im FFH-Gebiet
Nährstoffreiche Stillgewässer (SE) Kleingewässer nördlich der Döpe
1166-1-A
Kammmolch
Nährstoffreiche Stillgewässer (SE) –
Kleingewässer bei Wiligrad
Teichfledermaus
1355-1-A
1355-2-B
1355-3-C
1355-4-B
Fischotter
Nur ein Nachweis
Zuarbeit des LUNG M-V
steht noch aus
Waldfreie Biotope der eutrophen Moore,
Sümpfe und Ufer (V), offene Wasserflächen
im Norden und Süden des Schweriner
Außensees und der Döpe mit Uferbereichen
(SCV, SEV);
Moor-, Bruch- und Sumpfwald überstauter
bis nasser bzw. sehr feuchter bis feuchter
Standorte (WN, WF) - Ramper und
Wickendorfer Moor und Paulsdamm
Auswertung vorhandener
Daten
→ Konzentrierung der
Punktdaten auf südlichen
Bereich des Schweriner
Außensees (inkl. Ramper
Moor) und im Bereich der
Döpe
Die „maßgeblichen Bestandteile“ der LRT des Anhangs I der FFH-RL und der Arten des
Anhangs II der FFH-RL sind bezogen auf das Gebiet in der folgenden Tab. 14 beschrieben. In
Spalte 4 (Bemerkungen) wird für die LRT des Anhangs I der FFH-RL die wichtigste
standörtliche Voraussetzung für einen günstigen Erhaltungszustand angegeben (s. auch Karte
2a / 2b).
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Tab. 14:
49
Standörtliche oder funktionelle „maßgebliche Bestandteile“ der LRT des Anhangs I und der
Arten des Anhangs II der FFH-RL im FFH-Gebiet.
1
2
3
4
Ident.-Nr. in
Karte 2 a/b
Betroffener LRT,
betroffene Art
standörtliche oder funktionelle
„maßgebliche Bestandteile“ im FFHGebiet
Bemerkungen
LRT des Anhangs I der FFH-RL
3140-1-C
3140-2-C
3140-3-B
3140-4-C
Oligo- bis mesotrophe
kalkhaltige Gewässer mit
benthischer Vegetation aus
Armleuchteralgen
Oligo- bis mesotrophe Standgewässer mit
basen- oder kalkreichem Wasser; ein hoher
Wasserstand und gut ausgeprägte
Vegetationsstrukturen (Unterwasser-,
Verlandungs- und Ufervegetation); Das
Vorhandensein von
Armleuchteralgenbeständen ist zwingende
Voraussetzung!
eine besondere
Bedeutung für den LRT
spielt die Gewässergüte
3150-1-B
3150-2-C
3150-3-C
3150-4-B
3150-5-B
3150-6-C
3150-7-C
3150-8-C
3150-9-C
3150-10-C
3150-11-C
3150-12-C
3150-13-B
3150-14-B
Natürliche eutrophe Seen mit
einer Vegetation des
Magnopotamions oder
Hydrocharitions
Natürliche eutrophe Standgewässer; im
Wickendorfer Moor ehem. Torfstiche, ein
hoher Wasserstand und gut ausgeprägte
Vegetationsstrukturen (Unterwasser-,
Verlandungs- und Ufervegetation); Im Wald
spielt die Besonnung eine wesentliche
Rolle.
eine besondere
Bedeutung für den LRT
spielt die Gewässergüte
3160-1-B
3160-2-B
Dystrophe Seen und Teiche
Standgewässer mit unmittelbar
angrenzenden sauren Mooren;
Wasservegetation mit Wassermoos- und
Wasserschlauch-Schwebematten;
Verlandungs- und Ufervegetation mit z. B.
Torfmoos-Schwingrasen
eine besondere
Bedeutung für den LRT
spielt die Gewässergüte
3260-1-C
Flüsse der planaren bis
montanen Stufe mit
Vegetation des Ranunculion
fluitantis und des CallitrichoBatrachion
Natürliche und naturnahe
Fließgewässer(abschnitte; naturnahe
Morphologie und Fließgewässerdynamik,
eine geringe Gewässerbelastung sowie
lebensraum-typische Vegetationsstrukturen
(Wasservegetation, Verlandungs- und
Ufervegetation)
Natürlicher und
naturnaher
Fließgewässerabschnitt
6210-1-C
Naturnahe KalkTrockenrasen und deren
Verbuschungsstadien
(Festuco-Brometalia)
Trockener Südhang, Kalkhaltiges Substrat,
Vegetation ist durch Arrhenaterum elatius
und Avenula pubescens geprägt
durch Nutzungsaufgabe
verbuschend
LRT reicht über das
FFH-Gebiet hinaus
6410-1-C
6410-2-C
6410-3-C
6410-4-C
6410-5-C
Pfeifengraswiesen auf
kalkreichem Boden, torfigen
und tonig-schluffigen Böden
(Molinion caeruleae)
frische bis feuchte Niedermoorstandorte an
der Döpe und im Wickendorfer Moor, tlw.
verbuschend (Grauweide), Kleinseggenriede
mit Molinia caerulea, arttypische
Ausprägung.
teilweise extensiv durch
Schafe beweidet
6510-1-B
6510-2-B
6510-3-B
6510-4-C
Magere FlachlandMähwiesen (Alopecurus
pratensis, Sanguisorba
officinalis)
sandiger südexponierter Standort nördlich
der Döpe bzw. nördlich von Frankenhorst,
durch Arrhenaterum elatius und Agrostis
capillaris geprägt, einfache Ausprägung des
LRT
durch Schafe beweidet,
tlw. ungenutzt
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
50
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
1
2
3
4
Ident.-Nr. in
Karte 2 a/b
Betroffener LRT,
betroffene Art
standörtliche oder funktionelle
„maßgebliche Bestandteile“ im FFHGebiet
Bemerkungen
7140-1-B
Übergangs- und
Schwingrasenmoore
Übergangs- und Schwingrasenmoore auf
Torfsubstraten; ganzjährig hohe
Wasserstände; fehlende Beschattung;
Nährstoffarmut (v. a. bezogen auf
Stickstoff)
eine besondere
Bedeutung für den LRT
besitzt ein hoher
vorhandener
Wasserüberschuss
7210*-1-B
7210*-2-B
7210*-3-B
7210*-4-C
7210*-5-C
7210*-6-C
Kalkreiche Sümpfe mit
Cladium mariscus und Arten
des Caricion davallianae
Übergangsvegetation an basen- oder
kalkreichen Gewässern (Döpe),
schwingende Schneide-Bulte mit SkorpionsMoos prägen die Ufervegetation.
Vorgelagerte Armleuchter-Algenbestände
zählen zum LRT
eine besondere
Bedeutung für den LRT
spielt die Gewässergüte
7220*-1-A
Kalktuffquellen
(Cratoneurion)
Steiluferbereich unterhalb von Schloss
Wiligrad, umgeben von WaldmeisterBuchenwald (LRT 9130)
gesamter Quellkörper mit
Quellmoosen überzogen
7230-1-C
7230-2-C
7230-3-C
7230-4-C
7230-5-C
Kalkreiche Niedermoore
Kalkreiche Niedermoore auf immer
basenreichen Standorten; ganzjährig hohe
Wasserstände; fehlende Beschattung;
Nährstoffarmut (v. a. bezogen auf
Stickstoff)
eine besondere
Bedeutung für den LRT
besitzt ein hoher
vorhandener
Wasserüberschuss
9130-1-B
Waldmeister-Buchenwald
(Asperulo-Fagetum)
Buchenwald auf kalkhaltigen und neutralen
aber basenreichen Böden im Wiligrader
Wald
LRT reicht über das
FFH-Gebiet hinaus
9180*-1-B
Schlucht- und
Hangmischwälder (TilioAcerion)
an Hängen mit kräftiger bis reicher
Nährkraft im nördlichen Wiligrader Wald;
gekennzeichnet durch hohe Luftfeuchtigkeit
und ausgeglichenes Kleinklima
Hauptbaumart BergAhorn
Arten des Anhangs II der FFH-RL
1014-1-B
1014-2-C
1014-3-C
Schmale Windelschnecke
Gleichmäßig feuchte basen- oder
kalkhaltige Standorte (Feucht- und
Nasswiesen/ Kleinseggenriede); keine
Überstauung; gut ausgeprägte Mulmschicht
mit Moosen; überwiegend fehlende
Beschattung; lichte, nicht zu hohe
Vegetation
Optimum: schwach
entwässerte
Feuchtwiesen/
Kleinseggenriede
1016-1-A
1016-2-A
1016-3-C
1016-4-B
1016-5-C
1016-6-B
Bauchige Windelschnecke
dauerhaft feuchte Seggenriede oder
Hochstaudenfluren mit dichtem
Pflanzenbewuchs ohne Austrocknung auf
basen- oder kalkreichen Standorten; gut
ausgeprägte Humusschicht Voraussetzung
für das Vorkommen dieser
Vegetationsstrukturen ist die zumindest
kleinräumige Waldfreiheit
Wenn in Umgebung
häufig, dann auch in
suboptimalen Habitaten
anzutreffen.
1042-1-B
1042-2-B
1042-3-B
Große Moosjungfer
Klein- und Moorgewässer im
Gewässerverbund; offene Wasserfläche mit
mäßig dichter submerser und emerser
Vegetation; besonnte weitgehend fischfreie
Gewässer; gehölzfreie besonnte Uferpartien
und windgeschützte Staudenfluren in den
angrenzenden Bereichen
Nährstoffeinträge führen
zu einer schnellen
Verlandung und damit zu
Lebensraumverlust.
1166-1-A
Kammmolch
Kleingewässer mit überwiegend hohem
Wasserstand und reicher Submersvegetation
sowie deren Uferbereiche
Vernetzung mit Wald
(Winterquartier)
Teichfledermaus
Stehende Gewässer mit reichem Angebot an
Wasserinsekten, Sommerquartiere in
Gebäuden, Baumhöhlen und unter Brücken
Zuarbeit des LUNG M-V
steht noch aus
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
51
1
2
3
4
Ident.-Nr. in
Karte 2 a/b
Betroffener LRT,
betroffene Art
standörtliche oder funktionelle
„maßgebliche Bestandteile“ im FFHGebiet
Bemerkungen
Naturnahe Stand- und Fließgewässer mit
störungsarmen Uferbereichen, die eine hohe
Vielfalt unterschiedlicher Strukturen
aufweisen; Verbund zwischen den
Gewässern (Wandermöglichkeit entlang
Bäche, Gräben); geringe Gefährdung durch
Straßenverkehr, Reusenfischerei; keine
dauerhaften Störungen
Großräumige, vernetzte
und vielfältige Gewässersysteme bzw.
Feuchtgebiete mit
ausreichendem
Nahrungsangebot.
1355-1-A
1355-2-B
1355-3-C
1355-4-B
Fischotter
I.2.4 Vorkommen von Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie (FFH-RL)
Für die Tier- und Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-RL gilt gemäß Art. 12 und 13 der
FFH-RL ein strenges Schutzregime, das u. a. Verbote des Fangs oder der Tötung von
Exemplaren, der Störung von Arten, der Zerstörung von Eiern oder der Beschädigung von
Fortpflanzungs- und Ruhestätten einschließt. Die Beurteilung des Erhaltungszustands der
Arten des Anhangs IV der FFH-RL erfolgt nicht für die FFH-Gebiete, sondern
gebietsunabhängig und flächendeckend. Es werden nach den Vorgaben für das Monitoring
auf europäischer Ebene die 3 Erhaltungszustandskategorien: „günstig; Favourable“,
„ungünstig bis unzureichend; Unfavourable - Inadequate“, „ungünstig bis schlecht;
Unfavourable - Bad“ unterschieden (vgl. Assessment, monitoring and reporting of
conservation
status
under the nature directives [Doc-Hab-04-03/03 rev.3],
http://www.bfn.de/0316_bewertungsverfahren.html).
Die Arten des Anhangs IV der FFH-RL werden nicht im Zuge der Managementplanung
erfasst und bewertet. Alle Informationen über aktuelle Vorkommen müssen aber ausgewertet
werden, um zu vermeiden, dass bei der Planung von Maßnahmen zu Gunsten von LRT des
Anhangs I oder Arten des Anhangs II der FFH-RL Beeinträchtigungen von Arten des
Anhangs IV der FFH-RL verursacht werden. Die während der Kartierarbeiten zu den LRT
und den Arten des Anhangs II der FFH-RL erfassten Arten des Anhangs IV der FFH-RL sind
in Tab. 15 aufgeführt.
Tab. 15:
Vorkommen von Arten des Anhangs IV.
1
2
3
Art
Vorkommen im Gebiet (Gebietsteil, Lage im Gebiet)
Bemerkungen
Moorfrosch
Insel Lieps (Gehölzsaum),
zwischen Schweriner See und Döpe (Erlenbestand),
Ramper Moor (Erlenbestand),
Wickendorfer Moor (Feuchtgrünland)
Jeweils Einzelindividuen
Kleiner Wasserfrosch
Nordwestlich von Wiligrad am Rande der Schlossgärtnerei
(Kleingewässer)
Einzelindividuum
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52
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Weitere Amphibien- und Molluskenarten wurden im FFH-Gebiet festgestellt, aber keine
dieser Arten wird in Anhang IV der FFH-RL aufgeführt.
Im
Rahmen
der
artenschutzrechtlichen
Prüfung
zum
Ausbau
des
Eisenbahnstreckenabschnittes Carlshöhe – Bad Kleinen (DIPL.-ING. WALTER NORMANN LANDSCHAFTSARCHITEKT 2009) wurde 2009 eine größere Population der Zauneidechse
(Lacerta agilis) zwischen Gallentin und Bad Kleinen, südöstlich des Bahndamms, im FFHGebiet kartiert.
I.3
Erhaltungszustand der signifikanten Lebensraumtypen
(LRT) des Anhangs I und der Arten des Anhangs II der FFHRL / Maßgebliche Bestandteile
I.3.1 Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I der FFH-RL
Im FFH-Gebiet wurden im Zuge der Managementplanung 12 LRT des Anhangs I der FFHRL (10 Offenland-LRT und 2 Wald-LRT) mit signifikanten Vorkommen 16 kartiert, die
insgesamt 3.754,05 ha einnehmen 17. Dabei nimmt der LRT 3140 mit dem Schweriner
Außensee den größten Anteil ein. Die Verbreitung der LRT mit Angabe des
Erhaltungszustandes ist in Karte 2a / 2b abgebildet. Für jeden LRT wurde der
Erhaltungszustand nach der Kartier- und Bewertungsvorschrift (LU M-V 2008f) ermittelt. Bei
den Gewässer-LRT befinden sich die LRT 3140, 3150 und 3260 in einem ungünstigen 18
Erhaltungszustand. Hier ist lediglich der LRT 3160 in einem günstigen 19 Erhaltungszustand.
Bei den Offenland-LRT befinden sich die LRT 6510, 7140 und 7210* in einem günstigen
Erhaltungszustand, die Offenland-LRT 6210, 6410 und 7230 in einem ungünstigen
Erhaltungszustand.
Die Beschreibung der LRT in den folgenden Unterkapiteln erfolgte auf der Grundlage der
Steckbriefbeschreibung (IBS 2005).
I.3.1.1 Gewässer-LRT
a) Stillgewässer
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus
Armleuchteralgen (EU-Code 3140)
Voraussetzung für das Auftreten oligo- bis mesotroph kalkreicher Gewässer (LRT 3140) ist
eine kontinuierliche Versorgung durch das mehr oder weniger kalkreiche Grundwasser. Der
LRT 3140 umfasst kalkreiche Stillgewässer mit dauerhafter oder temporärer Wasserführung
und submersen Armleuchteralgen-Grundrasen einschließlich ihrer unmittelbar vom
Kriterien für Signifikanz sind das Vorkommen im Gebiet, eine funktionale Mindestgröße, eine typische
Ausprägung und die Charakteristik für das Gebiet.
17
Inklusive der Wald-LRT aus dem Managementplan Teilbereich Wald
18
Als „ungünstig“ gilt der „durchschnittliche oder beschränkte“ Erhaltungszustand auf mehr als 25 % der Fläche
des LRT im Gebiet.
19
Günstig“ ist der Erhaltungszustand, wenn er „hervorragend“ (A) oder „gut“ (B) ist und mindestens 75 % des
Flächenanteils des jeweiligen LRT einnimmt.
16
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
53
Wasserkörper beeinflussten Ufervegetation. Die Mindestkartierfläche muss eine Größe von
25 m² Wasserfläche aufweisen.
Der LRT 3140 kommt vor allem in kalkreichen Grund- und Endmoränen, aber auch
(kalkarmen) Sandern vor, ist aber immer an kalkreiches oder zumindest basenreiches
Grundwasser gebunden (s. Abb. 8, Geologische Karte). Verbreitungsschwerpunkte liegen vor
allem im Bereich der Mecklenburgischen Seenplatte.
Die Hauptgefährdung ist die Eutrophierung der Gewässer. Maßgeblich für einen günstigen
Erhaltungszustand sind z. B. die gute Gewässerqualität, die gute Ausprägung der
lebensraumtypischen Vegetation und die ausgeprägten Habitatstrukturen.
Von den laut SDB (Binnendifferenzierung für das Gesamtgebiet) angegebenen 9 oligo- bis
mesotrophen LRT-Stillgewässern im FFH-Gebiet können im Ergebnis der Bearbeitung nur 4
Gewässer bestätigt werden. Ein Gewässer im Ramper Moor hat hydrologischen Anschluss an
den Schweriner Außensee und ist deshalb Bestandteil der LRT-Fläche des Schweriner
Außensees. Ein zweites Gewässer des LRT 3140 befindet sich nach Überprüfung außerhalb
des FFH-Gebietes und wird deshalb im Rahmen der Managementplanung nicht weiter
betrachtet. Die beiden Teilflächen des Ziegelaußensees wurden zu einer Fläche
zusammengefasst. Die beiden Torfstiche im Wickendorfer Moor sind aufgrund der
Gewässerbeschaffenheit und der Vegetation als LRT 3150 einstufen.
Abb. 6:
Blick auf die Insel Lieps im Schweriner Außensee (3140-1-C) als
oligo- bis mesotrophes kalkhaltiges Gewässer (EU-Code 3140).
Der LRT 3140 nimmt folglich aktuell im Gebiet 4 Einzelflächen (Schweriner Außensee,
Döpe, Kleingewässer im Ramper Moor und Ziegelaußensee) ein. Diese Gewässer haben
aktuell eine Flächengröße von insgesamt 3.638,6 ha. Mit Ausnahme eines Kleingewässers im
Ramper Moor (3140-3, 0,3 ha, Erhaltungszustand „B“) ist der Erhaltungszustand aktuell als
„ungünstig C“ zu bezeichnen (s. Tab. 20). Das Kleingewässer im Ramper Moor ist aus einem
ehemaligen Kalkstich entstanden. Dieses kalkreiche und ca. 40 Jahre alte Stillgewässer weist
ausgeprägte Schilfgürtel, Weidengebüsche und einen Erlenbruchwald auf, die zum LRT 3140
zählen.
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54
Abb. 7:
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Kalkstich (3140-3-B) als oligo- bis mesotrophes kalkhaltiges
Gewässer (EU-Code 3140) im Ramper Moor.
Methodik Seenkartierung 2007
Die Methodik zur Seenkartierung richtet sich nach SCHAUMBURG et al. (2007). Die
nachfolgenden Ausführungen sind diesem Werk entnommen worden.
Die Untersuchung des Schweriner Außensees und der Döpe erfolgten im Rahmen der
Seenkartierung im Jahr 2007. Dabei wurde das deutsche Bewertungsverfahren PHYLIB
angewendet, ein Verfahren zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), in dem
Makrophyten (z. B. höhere Wasserpflanzen und Armleuchteralgen) und Phytobenthos (z. B.
Kieselalgen) in Seen untersucht werden. Für den Schweriner Außensee existiert eine
Bewirtschaftungsvorplanung aus dem Jahre 2008.
Die Kartierung der Makrophytenvegetation erfolgte einmalig in der Hauptvegetationsperiode
(Ende Juni bis Mitte August). Erfasst wurden alle submersen sowie unter der
Mittelwasserlinie wurzelnden makrophytischen Wasserpflanzen (Characeen, Wassermoose
und Gefäßpflanzen).
An jeder ausgewählten Stelle wurde ein Bandtransekt von 20–30 m Breite senkrecht zur
Uferlinie untersucht, das innerhalb eines ökologisch homogenen Litoralabschnitts liegt.
Besondere Beachtung wurde der Ufermorphologie und -nutzung sowie der Sedimentzusammensetzung beigemessen. Auch sollten die Untersuchungsflächen eine einheitliche
Zusammensetzung der Makrophytenvegetation aufweisen. Entsprechend der Abschnittskartierung (vgl. MELZER & SCHNEIDER 2001) erfolgte die Einteilung in 4 Tiefenstufen (0–
1 m, 1–2 m, 2–4 m und 4 m bis zur unteren Vegetationsgrenze). In jeder Tiefenstufe wurde
die beobachtete Häufigkeit jeder Art anhand der fünfstufigen Skala nach KOHLER (1978)
bewertet.
Zur Umrechnung der Häufigkeitsstufen 1 - 5 nach KOHLER in einen prozentualen Wert
(Deckungsgrad) können keine konkreten Angaben gemacht werden, da die Werte auf
Schätzungen beruhen. Deshalb wurden diese Schätzwerte in einer prozentualen Spanne
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
55
zugeordnet, um den Deckungsgrad annährend ermitteln zu können. Dieser Deckungsgrad ist
besonders zur Ermittlung der Artmächtigkeit der Armleuchteralgen wichtig. Die
Häufigkeitsstufen 1 und 2 bedeuten weniger als 10 % Deckung mit Armleuchteralgen. Die
Häufigkeitsstufen 3 und 4 werden mit einem Deckungsgrad zwischen 10 % und 50 %
übersetzt und ein Deckungsgrad mit Armleuchteralgenvegetation von mehr als 50 %
entspricht der Häufigkeitsstufe 5.
Schweriner Außensee (See-Nr. 170013) und Bucht Hohen Viecheln (See-Nr. 170014)
Wasserchemie
Der Schweriner See ist mit einer Seefläche von 61,6 km² der drittgrößte „reindeutsche“ See
der Bundesrepublik; auf den Außensee entfallen 35,2 km². Der geschichtete Außensee verfügt
bei einer effektiven Breite von 4.906 m und einer effektiven Länge von 11.266 m über eine
Uferlänge von 44.950 m. Das Seespiegelniveau liegt bei 36,8 m ü. NN bei einer
Durchschnittstiefe von 9,4 m bzw. einer Maximaltiefe von 52,4 m. Die Mächtigkeit des
Seesediments erreicht stellenweise mehrere Meter. Gespeist wird der Schweriner See über das
Grundwasser und den Aubach (ca. 0,4 m3/s). Das Seevolumen des Außensees beträgt
331,5 Mio. m3. Der Wasserspiegel des Schweriner Sees kann über das Jahr Schwankungen bis
zu einen halben Meter aufweisen.
Durch seine Lage und Morphologie wird angenommen, dass der Außensee ohne den Einfluss
des Menschen ein oligotropher bis mesotropher See ist (vgl. ARUM 2003).
Eine geologische Betrachtung des Einzugsgebietes verdeutlicht, dass hauptsächlich
Geschiebelehm und -mergel vorhanden ist. Im Bereich des Ramper Moores und der Bucht
von Hohen Viecheln befindet sich Niedermoortorf, z. T. über Mudde, kleine Bereiche im
nordöstlichen und östlichen Bereich des Schweriner Außensees bestehen aus Sand und
Kiessand der Sander (s. Abb. 8).
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56
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Quelle: UM M-V
Seenreferat
Abb. 8: Oberirdisches Einzugsgebiet Schweriner Außensee (170013) – Geologie.
Der Schweriner Außensee ist ein kalkreiches Stillgewässer, d. h. dass die CalciumKonzentration deutlich mehr als 15 mg/l beträgt. Laut NIXDORF et al. (2002) schwankten 1999
die Calcium-Konzentrationen im gesamten See zwischen 66,5 mg/l und 77,7 mg/l. Im Jahr
2007 betrug der Calciumgehalt im Schweriner Außensee durchschnittlich 53,2 mg/l (vgl. LU
M-V 2007b).
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Tab. 16:
57
Gesamtphosphatgehalte (Messwerte Gesamtphosphat mg/l/Jahr) im Schweriner Außensee an
2 verschiedenen Messstellen.
(Quellen: ARUM 2003, Gewässergütebericht 2003-2006, LU M-V 2007b).
Messstelle
1991
Außensee
Frühjahr
0,62
1994
0,48
0,55
0,50
0,55
1995
0,60
0,53
0,55
0,54
1996
0,53
0,47
0,58
0,55
1998
0,44
0,37
0,43
0,45
1999
0,36
0,37
0,38
0,40
2000
0,40
0,42
0,39
0,36
2001
0,32
0,28
0,27
0,30
2003
-
0,22
-
0,25
2004
-
0,23
-
0,21
2005
-
0,15
-
0,19
2006
-
0,14
-
0,14
2007
-
0,23
-
0,11
Tab. 17:
Sommer
0,80
Hohen Viecheln
Frühjahr
0,60
Sommer
Eutrophierungsgrad des Schweriner Außensees an 2 verschiedenen Messstellen.
(Quellen: ARUM 2003, Gewässergütebericht 2000-2002, 2003-2006, LU M-V 2007b).
Messstelle/ Jahr
Außensee
Hohen Viecheln
1984
Stark mesotroph bis schwach eutroph
Ohne Angabe
1985
Stark mesotroph bis schwach eutroph
Ohne Angabe
1986
Stark mesotroph bis schwach eutroph
Ohne Angabe
1987
Schwach eutroph
Ohne Angabe
1988
Schwach eutroph
Ohne Angabe
1989
Schwach eutroph
Ohne Angabe
1990
Stark mesotroph bis schwach eutroph
Ohne Angabe
1994
Eutroph
Ohne Angabe
1995
Stark eutroph
Schwach polytroph
1996
Stark eutroph
Stark eutroph
1998
Schwach eutroph
Stark eutroph
1999
Schwach eutroph
Schwach polytroph
2000
Schwach polytroph
Schwach polytroph
2001
Schwach eutroph
Stark eutroph
2002
Stark eutroph
Stark eutroph
2003
Stark eutroph
Stark eutroph
2004
Stark eutroph
Schwach polytroph
2005
Schwach eutroph
Stark eutroph
2006
Stark eutroph
Schwach polytroph
2007
Schwach polytroph
Stark eutroph
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0,75
58
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Aufgrund externer Belastung zeigte der Schweriner Außensee seit 1949 verstärkte
Eutrophierungserscheinungen mit zunehmenden Sauerstoffdefiziten im Tiefenwasser, H2SBildung, Sichttiefen von < 60 cm und Blaualgenblüten. Ursachen hierfür waren Abwässer
kleiner Kommunen, phosphathaltige Vorflut der Kläranlage Schwerin, Gülleverregnung und
Forellenmast, durch diese Nährstoffbelastung steigerte sich die Trophie. Den Höhepunkt
dieser Entwicklung wurde in den 1970er Jahren mit Gesamtphosphatkonzentrationen von 2 –
3 mg/l erreicht. Ab Anfang der 1990er Jahre sind die Phosphatgehalte z. B. aufgrund des
Ausbaus und der Weiterentwicklung von Kläranlagen kontinuierlich zurückgegangen. Diese
Entwicklung verdeutlicht Tab. 16 und Tab. 17. Dennoch ist davon auszugehen, dass eine
deutlich spürbare Verbesserung der Wasserqualität erst nach Jahrzehnten zu beobachten sein
wird, da die in das Gewässer eingetragenen Stoffe in den Seesedimenten gespeichert werden
und somit über den Stoffkreislauf verfügbar bleiben. Teilweise beträgt die
Sedimentationsdecke im Schweriner Außensee mehr als 10 m (vgl. ARUM 2003, NIXDORF et
al. 2002).
Die aktuellen Ergebnisse der Wasserchemie deuten insgesamt auf ein schwach polytrophes
Gewässer - p1 (2007 durchschnittlich 0,22 mg/l Gesamtphosphat) hin. Dabei gibt es große
Unterschiede in der Gesamtphosphatbelastung. In Tiefen von 0 - 15 m ist der Schweriner
Außensee ein schwach (e1) bis stark eutrophes (e2) Gewässer. In Bereichen ab 15 m Tiefe
liegen die Phosphatkonzentrationen noch über 0,15 mg/l, das entspricht polytrophen
Verhältnissen (vgl. LU M-V 2007b).
Durchführung und Ergebnisse der Seenkartierung 2007
Am Schweriner Außensee und der Bucht bei Hohen Viecheln wurden 20 Transekte und
19 Zwischenstationen untersucht. Die Untersuchungen fanden vom 13. bis 16.08.2007 statt.
Die untere Makrophytengrenze schwankte bei den Transekten zwischen 1,7 m und 4,3 m.
Als Unterwasserpflanzen traten u. a. Alisma gramineum, Chara virgata (Syn. Chara
delicatula), Chara globularis (Syn. Chara fragilis), Elodea canadensis, Myriophyllum
spicatum, Nymphea alba, Nuphar lutea, Potamogeton pectinatus, Potamogeton perfoliatus
und Ranunculus circinatus auf.
Im Schweriner Außensee sprachen das Artenspektrum und die Makrophytengrenze für einen
schwach eutrophen Zustand (e1). Da jedoch die Artendiversität innerhalb vieler Transekte
gering war (Dominanz von Potamogeton pectinatus) und Arten mit weiter ökologischer
Amplitude vorherrschten, musste der Gewässerzustand eine Abwertung erfahren und es
zeigten sich Tendenzen zum stark eutrophen Zustand (e2). Das Artenspektrum und die
Makrophytengrenze der Bucht von Hohen Viecheln deuten auf einen schwach bis stark
eutrophen Zustand (e1/e2).
In der Bewertung über die Makrophyten stellte sich der Schweriner Außensee im Ergebnis
also etwas nährstoffärmer dar, als über die Wasserchemie. Insgesamt ist festzuhalten, dass der
See stark belastet ist (vgl. LU M-V 2007e).
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
59
Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen
Bei 12 der 20 Transekte wurden Armleuchteralgen mit einem Deckungsgrad < 10 % erfasst.
Die Untersuchung der 19 Zwischenstationen ergab bei drei Stationen ein Vorkommen von
Armleuchteralgen mit einem Deckungsgrad von < 10 %.
Im Ergebnis ist der Deckungsgrad des aktuell besiedelbaren Gewässergrundes mit
Armleuchteralgenvegetation mit „c“ (< 10 %) zu bewerten.
Die Grundlagen für die Bewertung der Ufer- und Verlandungsvegetation des Schweriner
Außensees bilden die Ergebnisse der Röhrichtkartierung (MORDHORST 2002, 2003) und die
mündliche Aussage von Herrn Mathes (LU M-V 20.11.2009). Der Seeuferstrukturindex, der
prozentuale Grad der Naturnähe einer Uferregion, beträgt für den Schweriner Außensee 58 %,
d. h., dass das Gewässer eine überwiegend naturraumtypische Ufer- und Verlandungsstruktur
besitzt, dazu gehören z. B. Großröhrichte, Großseggenriede, Weidengebüsche und
Bruchwälder. Besonders im Bereich des Wallensteingrabens, der Südseite der Bucht von
Hohen Viecheln bis zu den Buerwischen, im Ramper Moor und entlang der Ostseite der Insel
Lieps ist diese lebensraumtypische Vegetation vorhanden. Im Ergebnis ist der Deckungsgrad
des Ufer- und Verlandungsbereiches mit lebensraumtypischer Vegetation mit „c“ zu
bewerten.
Die Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen ist durchschnittlich ausgeprägt was
dem Wert „C“ entspricht.
Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars
Grundlage der Bewertung des lebensraumtypischen Arteninventars sind die Ergebnisse der
Seenkartierung aus dem Jahr 2007.
Bis auf Chara globularis, Chara virgata, Nymphea alba und Nuphar lutea sind keine
weiteren lebensraumtypischen Pflanzenarten erfasst worden. Besonders charakteristische
Pflanzenarten des LRT 3140 sind im gesamten Außensee nicht kartiert worden.
Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars ist insgesamt mit „C“
(lebensraumtypisches Arteninventar nur in Teilen vorhanden) zu bewerten, da keine
besonders charakteristischen Pflanzenarten nachgewiesen werden konnten.
Beeinträchtigungen
In Bezug auf die möglichen Beeinträchtigungen ist festzuhalten, das dieser
Bewertungsparameter insgesamt mit „C“ zu bewerten ist, da die Trophie 2 Stufen über dem
natürlichen Referenzwert liegt („c“) und die untere Makrophytengrenze gering ist (1,7 m bis
4,3 m). Der Seeuferstrukturindex gibt den prozentualen Grad der Naturnähe der Uferregion
eines Sees an und beträgt beim Schweriner Außensee 58 % (überwiegend naturraumtypisch)
und wird somit mit „b“ bewertet.
Gesamtwert
Der Erhaltungszustand des Schweriner Außensees wird mit „C“ eingestuft, d. h. er ist
ungünstig.
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60
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Döpe (See-Nr. 170120)
Wasserchemie
Die Döpe als zweitgrößter See (77 ha) im FFH-Gebiet befindet sich östlich von Hohen
Viecheln auf Höhe des Nordteils des Schweriner Sees. Der ungeschichtete See verfügt über
eine Uferlänge von 5.668 m. Das Seespiegelniveau liegt bei 38 m ü. NN bei einer
Durchschnittstiefe von 2,97 m bzw. einer Maximaltiefe von 10,2 m. Die Döpe hat 2 Zuflüsse,
das ist zum einen der Wittenbach, der aus dem Wittensee und dem Ventschower See gespeist
wird und zum anderen ein Graben, der aus Richtung Pfarrhof kommt. Das Seevolumen der
Döpe beträgt 2,3 Mio.m3. Das Einzugsgebiet weist eine relativ geringe Größe von 12,9 km²
auf (vgl. LU M-V 2007c, GUTACHTERBÜRO MARTIN BAUER 1999).
Aus der Morphometrie ist für die Döpe als potenziell natürlicher Trophiezustand Mesotrophie
(m) bis schwache Eutrophie (e1) abzuleiten (vgl. LU M-V 2007c).
Eine geologische Betrachtung des Einzugsgebietes verdeutlicht, dass im westlichen Bereich
der Döpe Niedermoortorf, z. T. über Mudde vorhanden ist. Der östliche Bereich hingegen
besteht aus Sand und Kiessand der Sander (siehe Abb. 8).
Die Döpe ist ein kalkreiches Stillgewässer (Calciumkonzentration > 15 mg/l). Im Jahr 2007
betrug der Calciumgehalt in der Döpe durchschnittlich 62,9 mg/l (vgl. LU M-V 2007c).
Aufgrund externer Belastung zeigt die Döpe deutliche Eutrophierung an. Ursachen hierfür
sind laut UM M-V (2003b) „die stark angestiegenen Bestände an rastenden Gänsen und Enten
sowie die Nährstoffeinträge aus den landwirtschaftlich genutzten, umgebenden Flächen.“
Gemäß GUTACHTERBÜRO MARTIN BAUER (1999) wird mit dem Graben aus Richtung Pfarrhof
nährstoffreiches Wasser in die Döpe geleitet. Durch diese kontinuierliche Nährstoffbelastung
haben sich die Trophieverhältnisse im Gewässer verändert. Diese Veränderung verdeutlicht
Tab. 18. Die aktuellen Ergebnisse der Wasserchemie deuten insgesamt auf ein stark
eutrophes Gewässer - e2 (2007 durchschnittlich 0,14 mg/l) hin (vgl. LU M-V 2007c).
Tab. 18:
Eutrophierungsgrad der Döpe.
(Quellen: Gewässergütebericht 2000-2002, 2003-2006, LU M-V 2007c).
Jahr
2002
2005
2007
Döpe
Stark eutroph
Schwach polytroph
Stark eutroph
Durchführung und Ergebnisse der Seenkartierung 2007
An der Döpe wurden 5 Transekte und 4 Zwischenstationen aufgenommen. Die
Untersuchungen fanden am 15.08.2007 statt. Die Makrophytengrenze schwankte bei den
Transekten zwischen 3,0 m und 3,6 m.
Als Unterwasserpflanzen traten u. a. Ceratophyllum demersum, Chara globularis (Syn. Chara
fragilis), Fontinalis antipyretica, Lemna trisulca, Najas marina ssp. intermedia, Potamogeton
friesii und Potamogeton pectinatus auf.
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
61
In der Döpe sprachen das Artenspektrum und die Vegetationsgrenzen für einen schwach
eutrophen Zustand (e1), indem allerdings auch Arten mit weitem Verbreitungsschwerpunkt
vorkamen (z. B. Chara globularis keine mesotraphente Art). Bemerkenswert ist der bestätigte
Fund von Potamogeton friesii, eine Art, die erstmals 2005 nachgewiesen wurde. Darüber
hinaus wurde Najas marina ssp. intermedia am Westufer der Döpe kartiert.
Wie schon 2005 weicht die Trophiebewertung über die Makrophyten von den Ergebnissen der
wasserchemischen Beprobung ab (vgl. LU M-V 2007f).
Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen
Bei allen Transekten wurden Armleuchteralgen mit unterschiedlichen Deckungsgraden in der
Döpe erfasst. Dabei beträgt der Deckungsgrad bei 3 Transekten < 10 % („c“), bei 2
Transekten 10 - 50 % („b“) und bei 1 Transekt > 50 % („a“). Auch bei den Zwischenstationen
sind immer Armleuchteralgen identifiziert worden. Die Aufteilung beträgt dreimal „a“ (>
50 %) und einmal „b“ (10 - 50 %).
Im Ergebnis ist der Deckungsgrad des aktuell besiedelbaren Gewässergrundes mit
Armleuchteralgenvegetation mit „b“ (10 - 50 %) zu bewerten, da diese Artengruppe
flächendeckend in der Döpe vorkommt.
Die Döpe weist einen Seeuferstrukturindex von 85 % auf, d. h. das Gewässer besitzt eine
weitgehend naturraumtypische Ufer- und Verlandungsstruktur. Dazu gehören
Schwingröhrichte, Groß- und Kleinseggenriede, Weidengebüsche und Erlenbruchwälder. Im
Ergebnis ist der Deckungsgrad des Ufer- und Verlandungsbereiches mit lebensraumtypischer
Vegetation mit „b“ (> 75 %) zu bewerten.
Die Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen ist gut ausgeprägt, was dem Wert
„B“ entspricht.
Bewertung des lebensraumtypischen Arteninventars
Grundlage der Bewertung des lebensraumtypischen Arteninventars sind die Ergebnisse der
Seenkartierung aus dem Jahr 2007.
Als besonders charakteristische Pflanzenart wurde Najas marina ssp. intermedia in der Döpe
erfasst. Zu den lebensraumtypischen Pflanzenarten zählen Chara globularis, Fontinalis
antipyretica und Potamogaton friesii.
Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars ist insgesamt mit „C“
(lebensraumtypisches Arteninventar nur in Teilen vorhanden) zu bewerten, da weniger als 5
besonders charakteristische Pflanzenarten kartiert wurden.
Beeinträchtigungen
In Bezug auf die möglichen Beeinträchtigungen ist festzuhalten, dass dieser
Bewertungsparameter insgesamt mit „C“ zu bewerten ist, da die Döpe eine deutliche
Eutrophierung anzeigt („C“). Die untere Makrophytengrenze wird nicht angegeben, da es sich
bei der Döpe um ein flaches Gewässer handelt (Durchschnittstiefe 2,97 m). Der
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62
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Seeuferstrukturindex beträgt bei der Döpe 85 % (weitgehend naturraumtypisch) und wird
somit mit „A“ bewertet.
Gesamtwert
Der Erhaltungszustand Döpe wird mit „C“ eingestuft, d. h. er ist ungünstig.
Der Erhaltungszustand des LRT 3410 wird insgesamt mit „C“ (ungünstig) bewertet.
Ziegelaußensee (See-Nr. 220012)
Wasserchemie
Der Ziegelaußensee liegt mit einer Größe von 300 ha im Norden von Schwerin. Der Außensee
verfügt bei einer effektiven Breite von 1.096 m und einer effektiven Länge von 2.284 m über
eine Maximaltiefe von 34.40 m und eine durchschnittliche Tiefe von 10 m.
Der wichtigste Zufluss ist der Aubach. Der Ziegelsee ist im Südosten über den Werderkanal
mit dem Heidesee und durch den Langen Graben im Nordosten mit dem Schweriner See
verbunden, im Südwesten befindet sich eine Verbindung zum Medeweger See.
Alle Seeteile weisen im Sommer eine stabile, thermische Schichtung auf. Die Trophie nimmt
von Nord nach Süd (Nord-, Zentral, Innensee) stark zu. Zum Teil ist der eutrophe Zustand
noch auf die vielfältige Belastung durch die Stadt Schwerin zurückzuführen.
Der Innensee und der Zentralteil werden als schwach eutroph eingestuft. Der Nordteil ist
mesotroph. Der natürliche Referenzzustand wäre oligotroph (http://iku.vdst.de/index.php?men
=liste&google=1&status=1&lake_id=2331, besucht am 06.09.2010).
Der Ziegelaußensee ist ein kalkreiches Stillgewässer, d. h., dass die Calcium-Konzentration
deutlich mehr als 15 mg/l beträgt. In den Jahren von 1986 bis 2008 schwankten die
Calciumgehalte zwischen 42,3 mg/l und 127,7 mg/l. Im Jahr 2008 betrug der Calciumgehalt
im Ziegelaußensee durchschnittlich 82,2 mg/l (vgl. LU M-V, Daten zur Gewässergüte
Ziegelaußensee – Nord- und Südteil 2010).
Nach LAWA 2006 lag die Trophiestufe für den gesamten Ziegelaußensee bei schwach
eutroph. Für den Nordteil des Ziegelaußensees zeichnete sich in den Jahren 2003 bis 2008
eine mesotrophe Trophie ab (siehe Tab. 19).
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Tab. 19:
63
Eutrophierungsgrad des Ziegelaußensees (Nordteil).
(Quellen: vgl. LU M-V, DATEN ZUR GEWÄSSERGÜTE ZIEGELAUßENSEE – NORD- UND SÜDTEIL 2010).
Messstelle/ Jahr
Nordteil Ziegelaußensee
1994
Stark eutroph
1995
Schwach eutroph
1998
Mesotroph
1999
Schwach eutroph
2000
Mesotroph
2001
Mesotroph
2002
Schwach eutroph
2003
Mesotroph
2004
Mesotroph
2005
Mesotroph
2006
Mesotroph
2007
Mesotroph
2008
Mesotroph
Durchführung und Ergebnisse der Seenkartierung 2007
Am Ziegelsee wurden am 30.08.2007 insgesamt 10 Transekte und 5 Zwischenstationen
untersucht. Die Transekte 2 und 3 beschreiben den Ziegelinnensee. Transekte 4, 5 und 6
konzentrieren sich auf das Ostufer des Ziegelaußensees, Transekt 1 auf das Westufer. Im
FFH-Gebiet am Nordteil des Ziegelaußensees liegen die Transekte 7, 8 und 9. Transekt 10
wurde am Nordufer des Schelfwerder angelegt.
Abb. 9:
Mit Schilfröhricht bestandenes Ufer des Ziegelaußensees(3140-4-C)
als oligo- bis mesotrophes kalkhaltiges Gewässer (EU-Code 3140)
südlich des Wickendorfer Moores.
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64
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Am Nordteil liegt die untere Makrophytengrenze zwischen 1,5 m und 2,8 m. Neben
artenreichen Unterwasservorkommen treten auch submers kahle Flächen auf, hier sind reine
Sand-Kiesflächen oder gar Muschelbänke vorzufinden.
Als Unterwasserpflanzen traten u. a. Ceratophyllum demersum, Chara globularis (außerhalb
der Transekte 7, 8 und 9), Lemna trisulca, Elodea canadensis, Ranunculus circinatus und
Myriophyllum spicatum auf. Im Ziegelaußensee sprachen das Artenspektrum und die
Vegetationsgrenzen für einen schwach eutrophen Zustand (e1), indem allerdings auch Arten
mit weitem Verbreitungsschwerpunkt vorkamen (z. B. Chara globularis keine mesatrophente
Art).
Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen
Im Ergebnis ist der Deckungsgrad des aktuell besiedelbaren Gewässergrundes mit
Armleuchteralgenvegetation mit „C“ (< 10 %) zu bewerten, da diese Artengruppe in den im
FFH-Gebiet liegenden Transekten 7, 8 und 9 nicht vorkommt.
Der im FFH-Gebiet liegende Teil des Ziegelaußensees weist einen Seeuferstrukturindex von
> 80 % auf, d. h. das Gewässer besitzt eine weitgehend naturraumtypische Ufer- und
Verlandungsstruktur.
Dazu
gehören
Schwingröhrichte,
Weidengebüsche
und
Erlenbruchwälder. Im Ergebnis ist der Deckungsgrad des Ufer- und Verlandungsbereiches mit
lebensraumtypischer Vegetation mit „A“ zu bewerten.
Die Vollständigkeit der lebensraumtypischen Strukturen ist gut ausgeprägt, was dem Wert
„B“ entspricht.
Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars
Grundlage der Bewertung des lebensraumtypischen Arteninventars sind die Ergebnisse der
Seenkartierung aus dem Jahr 2007.
Es konnte keine besonders charakteristische Pflanzenart für den Nordteil des Ziegelaußensees
erfasst werden. Zu den lebensraumtypischen Pflanzenarten zählt Chara globularis.
Die Vollständigkeit des lebensraumtypischen Arteninventars ist insgesamt mit „C“
(lebensraumtypisches Arteninventar nur in Teilen vorhanden) zu bewerten, da die Anzahl der
besonders charakteristische Pflanzenarten bei < 4 Arten liegt.
Beeinträchtigungen
Die Trophiestufe des Wasserkörpers im Nordteil des Ziegelaußensees liegt um eine Stufe
höher als der gewünschte Referenzwert. Ursachen hierfür liegen in der intensiven
landwirtschaftlichen Nutzung im Einzugsgebiet, Schiffs- und Bootsverkehr sowie
Nährstoffseinträge durch umliegende Ortslagen und/oder Direkteinleitungen aus Kläranlagen.
In Bezug auf die möglichen Beeinträchtigungen des Gewässers ist festzuhalten, dass dieser
Bewertungsparameter insgesamt mit „C“ zu bewerten ist, da der Ziegelaußensee eine
deutliche Eutrophierung anzeigt („C“).
Gesamtwert
Der Erhaltungszustand des Ziegelaußensees wird mit „C“ eingestuft, d. h. er ist
ungünstig.
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Natürliche eutrophe Seen mit
Hydrocharitions (EU-Code 3150)
einer
Vegetation
des
Magnopotamions
65
oder
Das Vorhandensein von Pflanzengesellschaften der Ordnungen Potamogetonetalia und
Callitricho-Batrachietalia oder Lemnetalia ist zwingende Voraussetzung für eine Zuordnung
zum LRT 3150. Die Mindestkartierfläche muss eine Größe von 25 m² Wasserfläche
aufweisen.
Eutrophe Stillgewässer treten in Grundmoränen, Endmoränen und Sandern auf. Der
überwiegende Teil des LRT 3150 umfasst Kleingewässer. Verbreitungsschwerpunkte liegen
im Bereich der Mecklenburgischen Seenplatte innerhalb von Grund- und Endmoränen.
Die Hauptgefährdung ist die Eutrophierung der Gewässer, die Massenentwicklungen von
Grün- und/oder Blaualgen auslösen kann. Dadurch kommt es zur Wassereintrübung mit
dauerhaft stark eingeschränkten Sichttiefen (< 1 m) und zur Verdrängung der typischen
Pflanzenarten (v. a. der Tauchfluren). Maßgeblich für einen günstigen Erhaltungszustand sind
z. B. die Gewässerqualität, die Vegetationsstruktur und die Uferstruktur.
Im FFH-Gebiet sind laut SDB 49 eutrophe Stillgewässer vorhanden. Nach der Kartierung
dieses LRT konnten 14 Gewässer dem LRT 3150 zugesprochen werden. Die Ergebnisse sind
im Einzelnen:

10 Kleingewässer sind als LRT 3150 bestätigt worden

2 Kleingewässer im Wiligrader Wald, davon 1 Gewässer südwestlich von Neu Lübstorf
(3150-7) und 1 Gewässer am Rande des Parkes von Schloss Wiligrad (3150-14) sind neu
als LRT 3150 angesprochen worden.

2 ehemalige Torfstiche im Südteil des Wickendorfer Moores wurden neu als LRT 3150
angesprochen. Nach der Binnendifferenzierung waren sie als LRT 3140 ausgewiesen. Sie
weisen jedoch keine der für den LRT 3140 besonders charakteristischen Pflanzenarten wie
Armleuchteralgen auf. Lebensraumtypische Pflanzenarten des LRT 3150 sind hingegen
vorhanden.

1 Kleingewässer nördlich von Flessenow befindet sich außerhalb des FFH-Gebietes und
wird deshalb im Rahmen der Managementplanung nicht weiter betrachtet.

38 Kleingewässer sind aktuell nicht dem LRT 3150 zuzuordnen, da sie kein Wasser bzw.
keine mindestens 25 m² große Wasserfläche aufweisen, verlandet sind, nicht die
lebensraumtypische Vegetation aufweisen oder zum Referenzzeitpunkt nach aktueller
gutachterlicher Einschätzung schon nicht vorhanden waren (s. Tab. 8).
Die Gewässer des LRT 3150 befinden sich nördlich der Döpe, im Wiligrader Wald und im
Wickendorfer Moor und umfassen eine Gesamtfläche von 3,3 ha. 26 % dieser Gewässerfläche
des LRT 3150 weist einen ungünstigen Erhaltungszustand („C“) auf, 74 % ist mit „B“
bewertet worden (s. Tab. 20).
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Abb. 10: Eutrophes Stillgewässer (EU-Code 3150) am Rand des Wiligrader
Waldes (3150-4-B).
Abb. 11: Ehemaliger Torfstich im südlichen Teil des Wickendorfer Moores
(3150-12-C).
Dystrophe Seen und Teiche (EU-Code 3160)
Ein Verbreitungsschwerpunkt liegt u. a. in der Mecklenburgischen Seenplatte. Häufig kommt
der LRT 3160 kleinflächig vor.
Die nährstoffarmen Gewässer des LRT 3160 haben nur ein geringes standörtliches
Pufferpotenzial, so dass durch Eutrophierung hervorgerufene Störungen nur eingeschränkt
kompensiert werden können. Die Hauptgefährdung ist daher die Eutrophierung der Gewässer.
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67
Maßgeblich für einen günstigen Erhaltungszustand sind z. B. die Gewässerqualität, die
lebensraumtypischen Tier- und Pflanzenarten und Strukturen zur Stoffeintragsminderung.
Im FFH-Gebiet sind nach der Binnendifferenzierung drei Gewässer des LRT 3160
ausgewiesen. Nach der aktuellen Kartierung konnten davon zwei Kleingewässer dem LRT
3160 zugeordnet werden. Das andere Stillgewässer im Wiligrader Wald ist nach der
Kartierung nicht dem LRT 3160 zuzuordnen. Es handelt sich um einen zeitweise überstauten
Erlenbruch.
Bei den beiden bestätigten Kleingewässern handelt es sich um die kleinen Moorseen im
Heidmoor, deren Gesamtfläche 0,8 ha beträgt. Wie Tab. 20 zeigt, ist der Erhaltungszustand
des LRT 3160 mit „B“ (gut) bewertet worden.
Abb. 12: Dystropher See (EU-Code 3160) im Heidmoor (3160-1-B) östlich der
Döpe.
b) Fließgewässer
Fließgewässer stellen offene Systeme dar. Sie zeichnen sich infolgedessen durch eine schnelle
Regenerationsfähigkeit nach Störungen aus.
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und
des Callitricho-Batrachion (EU-Code 3260)
Fließgewässer mit Unterwasservegetation (LRT 3260) umfassen zum überwiegenden Teil
gefällearme Bäche und Flüsse, die z. B. in der Grundmoräne und in Moorniederungen liegen.
Der LRT 3260 umfasst natürliche und naturnahe Fließgewässer oder Fließgewässerabschnitte
mit untergetauchter oder flutender Wasservegetation vom Typ des Callitricho-Batrachion
oder Ranunculion fluitantis bzw. mit flutenden Wassermoosen oder Rotalgen einschließlich
Ufervegetation. Neben der Unterwasservegetation muss eine zumindest im überwiegenden
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68
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Teil naturnahe Ufer- und Gewässersohlenstruktur vorhanden sein. Zum LRT 3260 gehören
z. B. Fließgewässer der Moorniederungen und gefällearme Fließgewässer der
Moränenbildungen.
Ein Verbreitungsschwerpunkt des LRT 3260 liegt im Bereich der Mecklenburgischen
Seenplatte in Grund- und Endmoränen.
Die Hauptgefährdung für den LRT 3260 stellen wasserbauliche Maßnahmen wie z. B.
Laufbegradigung, Uferverbauung und Verrohrung dar. Maßgeblich für einen günstigen
Erhaltungszustand sind u. a. natürliche und naturnahe Fließgewässer bzw.
Fließgewässerabschnitte, das Längs- und Querprofil sowie die Sohlenstruktur.
Die bereits in der Binnendifferenzierung innerhalb des FFH-Gebietes dargestellte Fläche des
LRT 3260 konnte bei der Kartierung bestätigt werden. Dabei handelt es sich um einen 350 m
langen Teilabschnitt des Wallensteingrabens mit einer Fläche von 0,4 ha. Der
Erhaltungszustand des gesamten Fließgewässers wird aufgrund der diversen, flussabwärts
noch vorhandenen Querbauwerke aktuell mit „C“ (ungünstig) bewertet (s. Tab. 20). Diese
Querbauwerke waren zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung bereits vorhanden.
Abb. 13: Teilabschnitt des Wallensteingrabens (3260-1-C) als Fluss der
planaren bis montanen Stufe (EU-Code 3260).
I.3.1.2 Grasland-LRT
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
(EU-Code 6210)
Der LRT 6210 umfasst Trockenrasen auf natürlich waldfreien Standorten sowie die sekundär,
durch extensive Beweidung und Mahd, entstandenen Halbtrockenrasen. Die meist
südexponierten wärmebegünstigten Standorte sind niederschlagsarm.
Eine Fläche des nutzungsabhängigen Typs des LRT 6210 befindet sich südlich der Bahnlinie
in der Gemeinde Hohen Viecheln. Der insgesamt ca. 1,42 ha große Standort (davon lediglich
0,58 ha innerhalb des FFH-Gebietes!) liegt auf kalkhaltigem Sand in südexponierter
Hanglage. Glatt- und Flaumhafer prägen neben wenigen Kräutern die Krautschicht. Die
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69
gesamte Fläche befindet sich derzeit in Sukzession mit Weißdorn, Schlehe und Hundsrose.
Arten mit einer weiten Standortamplitude, wie Zitterpappel und Schlehe dominieren
zunehmend die Strauchschicht.
Der Erhaltungszustand des LRT 6210 wird mit „C“ (ungünstig) bewertet.
Abb. 14: Naturnahe Kalk-Trockenrasen (EU-Code 6210) südlich der Bahnlinie
im NSG „Döpe“ (6210-1-C).
Pfeifengraswiesen auf kalkreichen Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden
(Molinion caeruleae) (EU-Code 6410)
Der LRT 6410 umfasst ungedüngte und nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche
Pfeifengraswiesen auf basen- bis kalkreichen und sauren (wechsel-)feuchten Standorten.
Diese Wiesen sind i. d. R. durch Streumahd (extensive späte Mahd) entstanden und meist sehr
artenreich.
Die erfasste LRT-Teilfläche 6410-1-C mit 2,83 ha liegt in der Gemeinde Hohen Viecheln und
wird teilweise als extensives Weideland mit Schafen genutzt und gepflegt. Kleinseggenriede
mit Pfeifengras und Grasschmiele sind prägend. Die südöstlichen Teilflächen sind stark mit
Grauweiden bewachsen, ungenutzte Flächen weisen Hochstauden mit Schilf und Mädesüß
auf.
Die weiteren LRT-Teilflächen liegen im Wickendorfer Moor und sind mit Schafen beweidet
(6410-2-C und 6410-3-C) bzw. ungenutzt (6410-4-C und 6410-5-C). Die Pfeifengrasbestände
sind durch die Ausbreitung von Grasschmiele, Schilf und Sumpfreitgras gefährdet.
Insbesondere für die ungenutzten Teilflächen ist ein Eindringen von Gehölzen (Faulbaum und
Grauweide) zu verzeichnen.
Der Erhaltungszustand des LRT 6410 mit einer Gesamtfläche von 4,41 ha wird insgesamt als
ungünstig („C“) bewertet.
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70
Abb. 15: Pfeifengraswiese (EU-Code 6410) südlich der Bahnlinie im NSG
„Döpe“ (6420-1-C), teilweise als Schafweide genutzt. Die südöstliche
Teilfläche ist stark mit Grauweiden bewachsen.
Abb. 16/17:
Links: Beweidete Pfeifengraswiese (EU-Code 6410) im nördlichen Teil des Wickendorfer
Moor (6410-2-C). Rechts: Fruchtendes Fleischrotes Knabenkraut auf der Teilfläche
6410-4-C.
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (EU-Code
6510)
Zum LRT 6510 gehören artenreiche, extensive Mähwiesen des Flach- und Hügellandes. Die
Wiesen sind blütenreich und werden nicht vor der Hauptblütezeit der Gräser gemäht. Magere
Flachland-Mähwiesen weisen eine starke Standortamplitude auf, die auf sauren bis
kalkreichen und überwiegend frischen, aber auch mäßig trockenen und feuchten Standorten
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71
auf Sand, Lehm und Antorf vorkommen können. Standörtlich vermitteln sie zwischen
Pionier-Sandfluren, Sandmagerrasen bzw. Trockenrasen einerseits und Feucht- bzw.
Nasswiesen andererseits.
Nordwestlich der Döpe befindet sich die 1,66 ha große Fläche (6510-1-B) nördlich der
Pfeifengraswiese an einem Südhang auf sandigem Standort. Glatthafer und Rotes Straußgras
dominieren, Kräuter wie Wilde Möhre, Schafgarbe, Gundermann und Kleiner Sauerampfer
treten mit geringerem Deckungsgrad auf.
Die weiteren 3 Teilflächen liegen im südlichen Teil des FFH-Gebietes nördlich von
Frankenhorst. Die LRT-Teilfläche 6510-2-B mit einer Größe von 0,4 ha ist ungenutzt und
zeigt durch das Vorkommen von Großer Brennnessel, Gewöhnlichem Beifuß, Rainfarn und
Weißem Steinklee eine Tendenz zur Ruderalisierung. Seitlich wandern Land-Reitgras,
Brombeere und Weidengebüsch in die Fläche ein.
Die beiden LRT-Teilflächen 6510-3-B und 6510-4-C sind mit Schafen beweidet. Die östliche
Teilfläche 651-4-C zeigt mit dem Vorkommen von Großer Brennnessel einen ruderalisierten
und stärker durch Nährstoffe beeinflussten Zustand. Nach Osten geht die Wiese in eine durch
Mädesüß und Kohldistel bestandene Hochstaudenflur über.
Der LRT 6510 mit einer Gesamtfläche von 2,93 ha wurde insgesamt mit einem guten
Erhaltungszustand („B“) bewertet.
Abb. 18/19:
Magere Flachland-Mähwiesen (EU-Code 6510) nördlich Frankenhorst. Links zzt.
ungenutzte (6510-2-B) und rechts beweidete Teilfläche (6510-4-C).
I.3.1.3 Moor-LRT
Alle Moor-LRT sind durch eine mehr oder weniger ausgeprägte Nährstoffarmut
gekennzeichnet. Es handelt sich hierbei sowohl um regenwasserernährte Moore als auch um
mineralbodenwasserernährte Moore, deren Substrate in erster Linie Torfe sind.
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72
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Übergangs- und Schwingrasenmoore (EU-Code 7140)
Der LRT 7140 umfasst durch Torfmoose und/oder Braunmoose geprägte Übergangs- und
Schwingrasenmoore. Es handelt sich um oligo- bis mesotroph-saure und mesotrophsubneutrale (basenreiche) Moore mit oberflächennahem oder anstehendem, nährstoffarmem
Mineralbodenwasser. Der LRT 7140 kommt vor allem in Kesselmooren mit z. B.
Schwingrasen vor. Typisch für den LRT 7140 ist das Auftreten von Schlenken (Nassstellen).
Übergangs- und Schwingrasenmoore sind im natürlichen Zustand relativ stabile Lebensräume
ohne stärkere Sukzession.
Verbreitungsschwerpunkte des LRT 7140 liegen u. a. im Bereich der Mecklenburgischen
Seenplatte innerhalb der Endmoränen und Sander.
Die Hauptgefährdung resultiert aus der Veränderung des hydrologischen Systems u. a. durch
die Anlage von Gräben, die zu einer massiven Beschleunigung der Sukzession (Vergrasung,
deutliche Zunahme bzw. Ausbreitung von Gehölzen) führt. Für einen günstigen
Erhaltungszustand sind bspw. Schlenken, ein lebensraumtypisches Wasserregime und
Strukturen zur Stoffeintragsminderung maßgeblich.
Der LRT 7140 wurde im FFH-Gebiet mit einer Fläche im Heidmoor, einem Kesselmoor, auf
einer Flächengröße von 2,7 ha kartiert und damit bestätigt. Der Erhaltungszustand wird mit
„B“ (gut) bewertet (s. Tab. 20).
Abb. 20/21: Intakte Übergangs- und Schwingrasenmoore (EU-Code 7140) im Heidmoor (7140-1-B); rechts
Rundblättriger Sonnentau in Torfmoospolstern.
Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae (EU-Code
7210*)
Unter dem LRT 7210* werden Röhrichte an Seen oder an kalkreichen Sumpfquellen gefasst,
dominierende Pflanzenart ist die Schneide (Cladium mariscus). Auch Übergänge von
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
73
Schneiden-Röhrichten zu Kleinseggenrieden auf kalkreichen Böden werden darunter gefasst.
Besiedelt werden Uferbereiche von kalkreichen Seen mit mittlerem Nährstoffgehalt. Der LRT
tritt in basen- und kalkreichen Gewässern der mecklenburgischen Seenplatte auf.
Abb. 22/23:
Links Detail: Schneide Cladium mariscus; rechts kalkreicher Sumpf mit Schneide
Cladium mariscus (EU-Code 7210*) im NSG „Döpe“ (7210-2-B).
Der erfasste LRT 7210* am Standgewässer Döpe weist auf ca. 0,97 ha einen guten
Erhaltungszustand („B“) auf, die restlichen Teilflächen (0,28 ha) im Norden und Süden sind
aufgrund des ärmeren Arteninventars mit „C“ bewertet worden. Der Gesamterhaltungszustand
wird daher als günstig („B“) bewertet.
Kalktuffquellen (Cratoneurion) (EU-Code 7220*)
Der LRT umfasst Quellfluren an Sicker-, Tümpel- oder Sturzquellen und Quellbächen im
unmittelbaren Einflussbereich von Quellaustritten mit kalkhaltigem, mäßig nährstoffarmem
Wasser und Kalktuffbildung durch Ausfällung von Kalziumbikarbonat. Hierbei handelt es
sich um humusarme Kalkquellstandorte vorrangig in Wäldern.
Der LRT kommt in Mecklenburg-Vorpommern nur in der Ausbildung als StarknervmoosQuellflur vor. Hierbei handelt es sich um sehr moosreiche Quellfluren mit lichter und
niedrigwüchsiger Krautschicht im Bereich von Kalktuff ablagernden Hartwasserquellen. Die
Moose sind nicht nur aufgrund des Nährstoffmangels, sondern auch aufgrund der Störung, die
das schnell fließende Wasser auf Keimung und Sprossentwicklung höherer Pflanzen ausübt,
sehr konkurrenzstark. Als lebensraumtypische Arten treten in der Quelle unterhalb von
Schloss Wiligrad das Starknervmoos (Palustriella commutatum) und Cratoneuron filicinum
auf (GUTACHTERBÜRO MARTIN BAUER 2010).
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74
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Abb. 24: Kalktuffquelle (EU-Code 7220*) unterhalb des Wiligrader Schlosses
(7220-1-A). Foto: Martin Bauer.
Der LRT 7220* wurde im FFH-Gebiet auf einer Flächengröße von 0,006 ha kartiert. Der
Erhaltungszustand wird mit „A“ (hervorragend) bewertet.
Kalkreiche Niedermoore (EU-Code 7230)
Zum LRT 7230 gehören oligo- bis mesotrophe Moore auf kalkreichen bis kalkarmen, aber
immer basenreichen Standorten, die unter natürlichen Verhältnissen dauerhaft hohe
Grundwasserstände aufweisen. Die Vegetation ist u. a. bestimmt durch braunmoosreiche
Kleinseggenriede und das Vorkommen verschiedener Orchideen. Das Auftreten von
Nassstellen ist typisch für den LRT 7230. Der LRT 7230 kommt in MecklenburgVorpommern u. a. auf Seeterrassen vor.
Die Veränderung des hydrologischen Systems u. a. durch die Anlage von Gräben, die zu einer
massiven Beschleunigung der Sukzession führt, stellt die Hauptgefährdung für den LRT 7230
dar. Maßgeblich für einen günstigen Erhaltungszustand sind z. B. Schlenken, ein
lebensraumtypisches Wasserregime und Strukturen zur Stoffeintragsminderung.
Im FFH-Gebiet sind nach der Binnendifferenzierung 8 Teilflächen des LRT 7230
ausgewiesen, davon 6 Teilflächen im Ramper Moor (18,82 ha) und 2 Teilflächen im
Wickendorfer Moor (0,28 ha). 4 Teilflächen mit einer Gesamtgröße von 1,68 ha konnten nicht
mehr dem LRT 7230 zugeordnet werden, da es sich um Schilfröhricht bzw. Weidengebüsch
handelt, das zum Referenzzeitraum vermutlich schon vorhanden war. Eine der Teilflächen
wurde aufgrund des dichten Gehölzbewuchses aktuell in zwei kleinere Teilflächen (7230-4-C
und 7230-5-C) geteilt (s. Tab. 8).
Bis Ende der 1950er Jahre wurden ca. 30 ha im Ramper Moor als Streuwiese genutzt. Seit
rund 50 Jahren schreitet die Verbuschung, vorwiegend mit Grauweide, fort. Lediglich auf
einer Fläche von ca. 4 ha wurden durch Entbuschung, Mahd und zeitweilige Beweidung mit
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
75
Schafen offene Flächen erhalten (KUDLA 1994). Es kann somit davon aufgegangen werden,
dass die nach der Binnendifferenzierung im Ramper Moor ausgewiesene LRT-Fläche von
18,82 ha bereits zum Referenzzeitpunkt zu groß angeben wurde (wissenschaftlicher Fehler).
Aktuell wurden fünf Teilflächen mit insgesamt 9,99 ha als LRT 7230 kartiert.
Abb. 25/26:
Kalkreiches Niedermoor (EU-Code 7230) im Ramper Moor im mäßigen bis
durchschnittlichen Erhaltungszustand (links: 7230-5-C, rechts: 7230-1-C).
Im natürlichen Zustand handelt es sich um relativ stabile Lebensräume ohne stärkere
Sukzession. Bei stärkerer Entwässerung und über längeren Zeitraum abgesenkten
Grundwasserpegel kommt es zur Vergrasung mit Pfeifengras oder Sumpf-Reitgras, zur
verstärkten Ansiedlung von Schilf oder Hochstauden sowie zur Einwanderung von Gehölzen.
Die zuerst lichten Gehölzstadien gehen bei anhaltender Entwässerung in Weidengebüsche,
Moorbirken-Gehölze bzw. Moorwälder des LRT 91D0 über (IBS 2005). Insbesondere auf der
Teilfläche 7230-1 ist zu beobachten, dass sich Bulte aus Pfeifengras und Sumpf-Reitgras stark
ausgebreitet haben, Weidengebüsch von den Rändern her einwandert und Moorbirkenanflug
zu verzeichnen ist.
Daneben kommen jedoch eine Reihe der lebensraumtypischen und besonders
charakteristischen Pflanzenarten (fett gedruckt) wie u. a. Lorbeer-Weide, Geflügeltes
Johanniskraut, Kreuzdorn, Moor- und Sumpf-Labkaut, Sumpf-Läusekraut und Blutwurz
vor. Die Vegetation ist entsprechend der Biotopkartieranleitung M-V (Stand 2007) als
Pfeifengras-Hochstauden-Stadium der Kalk-Zwischenmoore (MPK) anzusprechen und damit
dem LRT 7230 zuzuordnen.
Für eine Zuordnung zum LRT 6410 Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden findet sich nur
Pfeifengras als besonders charakteristische Pflanzenart, während Arten wie
Natternzungenfarn und Teufelsabbiss fehlen. Von den lebensraumtypischen Arten der
Kalkreichen Niedermoore kommt die Blutwurz auch in Pfeifengraswiesen vor, als weitere
typische Arten des LRT 6410 sind nur Sumpf-Schachtelhalm und Wassernabel auf der
Teilfläche 7230-1 zu finden. Aufgrund der Artenzusammensetzung mit vier besonders
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76
charakteristischen und 10 lebensraumtypischen Arten wurde eine Zuordnung zum LRT 7230
vorgenommen.
Im FFH-Gebiet nimmt der LRT 7230 aktuell mit fünf Teilflächen insgesamt 9,99 ha ein, die
sich alle im NSG Ramper Moor befinden. Alle Teilflächen weisen einen mäßigen bis
durchschnittlichen Erhaltungszustand („C“) auf. Der Gesamterhaltungszustand wird daher als
ungünstig („C“) bewertet (s. Tab. 20).
I.3.1.4 Wald-LRT
In Mecklenburg-Vorpommern erfolgt die Erfassung, Bewertung und Planung der
Waldlebensraumtypen durch die Forstverwaltung in Wald-Managementplänen (siehe
MfELFF).
Tab. 20:
Verbreitung und Bewertung des Erhaltungszustands der LRT des Anhangs I der FFH-RL im
FFH-Gebiet.
1
2
3
4
5
6
EU-
LRT
Verbreitung im FFH-
Anzahl der
Flächengröße (ha)
Erhaltungszustand
Gebiet (wesentliche
Teilflächen
aktuell im FFH-
im FFH-Gebiet
Vorkommen)
im FFH-
Gebiet
aktuell
Code
Gebiet
3140
Oligo- bis mesotrophe
kalkhaltige Gewässer
mit benthischer
Vegetation aus
Armleuchteralgen
Schweriner Außensee,
Döpe, Kleingewässer im
Ramper Moor,
Ziegelaußensee
4
3.637,6
0,3 (< 1 %)
3.637,3 (> 99 %)
Gesamt: C
A: B: 1
C: 3
3150
Natürliche eutrophe
Seen mit einer
Vegetation des
Magnopotamions oder
Hydrocharitions
Kleingewässer im
Waldgebiet Wiligrader
Wald, Kleingewässer
nordwestlich der Döpe,
auf der Insel Lieps,
ehem. Torfstiche im
Wickendorfer Moor
14
3,3
2,46 (74 %)
0,85 (26 %)
Gesamt: C
A: B: 5
C: 9
3160
Dystrophe Seen und
Teiche
Heidmoor östlich der
Döpe
2
0,8
0,8 (100 %)
-
Gesamt: B
A: B: 2
C: -
3260
Flüsse der planaren bis
montanen Stufe mit
Vegetation des
Ranunculion fluitantis
und des CallitrichoBatrachion
Wallensteingraben
1
0,4
0,4 (100 %)
Gesamt: C
A: B: C: 1
6210
Naturnahe KalkTrockenrasen und
deren
Verbuschungsstadien
(Festuco-Brometalia)
Nordwestlich der Döpe
1
0,58
0,58 (100 %)
Gesamt: C
A: B: C: 1
6410
Pfeifengraswiesen auf
kalkreichem Boden,
torfigen und tonigschluffigen Böden
(Molinion caeruleae)
Nordwestlich der Döpe
und Wickendorfer Moor
5
4,41
4,41 (100 %)
Gesamt: C
A: B: C: 5
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
77
1
2
3
4
5
6
EU-
LRT
Verbreitung im FFH-
Anzahl der
Flächengröße (ha)
Erhaltungszustand
Gebiet (wesentliche
Teilflächen
aktuell im FFH-
im FFH-Gebiet
Vorkommen)
im FFH-
Gebiet
aktuell
Code
Gebiet
6510
Magere FlachlandMähwiesen
(Alopecurus pratensis,
Sanguisorba
officinalis)
Nordwestlich der Döpe
und nördlich
Frankenhorst
4
2,93
2,72 (93 %)
0,21 ( 7 %)
Gesamt: B
A: B: 3
C: 1
7140
Übergangs- und
Schwingrasenmoore
Heidmoor östlich der
Döpe
1
2,7
2,7 (100 %)
-
Gesamt: B
A: B: 1
C: -
7210*
Kalkreiche Sümpfe mit
Cladium mariscus und
Arten des Caricion
davallianae
Uferbereich der Döpe
6
1,25
0,97 (78 %)
0,28 (22 %)
Gesamt: B
A: B: 3
C: 3
7220*
Kalktuffquellen
(Cratoneurion)
Steilufer unterhalb
Schloss Wiligrad
1
0,006
0,006 (100 %)
-
Gesamt: A
A: 1
B: C: -
7230
Kalkreiche
Niedermoore
Ramper Moor
5
9,99
9,99 (100 %)
Gesamt: C
A: B: C: 5
9130
WaldmeisterWiligrader Wald
Buchenwald (AsperuloFagetum)20
1
88,5
88,5 (100 %)
-
Gesamt: B
A: B: 1
C: -
9180*
Schlucht- und
Hangmischwälder
(Tilio-Acerion)
1
0,56
0,56 (100 %)
-
Gesamt: B
A: B: 1
C: -
Wiligrader Wald
Der Erhaltungszustand des LRT 7220* wird im FFH-Gebiet mit „A“ bewertet. Insgesamt mit
„B“ bewertet wird der Erhaltungszustand der LRT 3160, 6510, 7140, 7210*, 9130 und 9180.
Für die LRT 3140, 3150, 3260, 6210, 6410 und 7230 wurde der Erhaltungszustand mit „C“
bewertet. Insgesamt sind 46 LRT-Teilflächen kartiert worden und das FFH-Gebiet wird im
Ganzen (alle LRT zusammen genommen) mit „C“ bewertet, da die Einzelbewertung des
Schweriner Außensees (3140-1-C) mit der deutlich größten Teilfläche durchschlägt.
20
Nach Angaben Forstverwaltung
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
78
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
I.3.2 Arten des Anhangs II der FFH-RL
Im FHH-Gebiet wurden im Zuge der Managementplanung 5 Arten (für die Teichfledermaus
erfolgt die Zuarbeit durch das LUNG M-V) des Anhanges II der FFH-RL mit signifikanten
Vorkommen ermittelt, d. h. es existiert ein aktueller Nachweis (innerhalb der letzten 10 Jahre)
oder ein Vorkommen ist aufgrund sehr gut geeigneter Habitate und benachbarter aktueller
Vorkommen sehr wahrscheinlich und die Art kommt im natürlichen Verbreitungsgebiet vor.
Nachfolgend werden die Arten mit signifikantem Vorkommen und die Rotbauchunke als
aktuell nicht nachgewiesene Art im FFH-Gebiet beschrieben.
Die Ergebnisse der Bewertung der Schmalen Windelschnecke, der Bauchigen
Windelschnecke, der Großen Moosjungfer, des Kammmolches und des Fischotters sind der
Anlage 4 zu entnehmen.
Schmale Windelschnecke (EU-Code 1014)
Verbreitung: Die Schmale Windelschnecke ist über ganz Mecklenburg-Vorpommern
verbreitet, tritt jedoch zerstreut auf. Ein Verbreitungsschwerpunkt ist die Mecklenburgische
Seenplatte.
Ökologie: Die Schnecke besiedelt im FFH-Gebiet feuchte und teilweise leicht entwässerte
Feuchtwiesen bzw. Nasswiesen mit einer gut ausgeprägten Moosschicht. Auf überstauten
Flächen fehlt die Art völlig.
Bestand: Ein stabiles Vorkommen der Schmalen Windelschnecke wurde ausschließlich an
zwei Probepunkten im Ramper Moor festgestellt. Die beiden anderen Nachweise sind nur
punktuelle Funde mit wenigen Individuen.
Bewertung: Insgesamt wurden die Habitatelemente im FFH-Gebiet mit „C“ bewertet, weil ca.
63 % der Habitatflächen (5,3 ha) diese Bewertung erhielten (s. Tab. 21). Nach SDB lag der
Erhaltungszustand für die Schmale Windelschnecke bei „A“. Es ist jedoch keine
Verschlechterung im Bezug auf den Referenzzeitpunkt eingetreten. Grund für die schlechtere
Einstufung ist die jetzt gültige Bewertungsvorschrift, die bei der Bewertung im StandardDatenbogen noch nicht zugrunde lag.
Maßgebliche Bestandteile: gleichmäßig feuchte basen- oder kalkhaltige Standorte (Feuchtund Nasswiesen, Seggenriede, Trockenrasen mit hoher Luftfeuchtigkeit), überwiegend
fehlende Beschattung, lichte, nicht zu hohe Vegetation
Bauchige Windelschnecke (EU-Code 1016)
Verbreitung: Die Bauchige Windelschnecke ist in Mecklenburg-Vorpommern weit verbreitet
und vielerorts häufig. Ein Verbreitungsschwerpunkt ist die Mecklenburgische Seenplatte.
Ökologie: Die Schnecke besiedelt im Bearbeitungsgebiet u. a. feuchte und teilweise
überstaute Großseggenriede (Sumpfseggenriede), Pfeifengraswiesen und Schilfröhrichte mit
Seggenunterwuchs. Auf leicht bis mäßig entwässerten Flächen fehlt die Art völlig.
Bestand: Auf fast allen Flächen konnte ein stabiles Vorkommen der Bauchigen
Windelschnecke festgestellt werden, nur auf leicht bis mäßig entwässerten Standorten fehlte
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
79
die Art. Insgesamt ist die Bauchige Windelschnecke viel häufiger im FFH-Gebiet anzutreffen
als die Schmale Windelschnecke.
Bewertung: Wie Tab. 21 zeigt, wurden die Habitatelemente im FFH-Gebiet insgesamt mit
„B“ bewertet. Lediglich 2 Habitatteilflächen wurden aufgrund schlechterer Habitatqualität mit
„C“ bewertet (1,54 ha entspricht ca. 13 % der Habitatfläche).
Maßgebliche Bestandteile: Großseggenried, welches gleichmäßig feucht und teilweise
überstaut ist. Wichtig ist ein dichter Seggenbestand.
Große Moosjungfer (EU-Code 1042)
Verbreitung: Mecklenburg-Vorpommern gilt als günstiges Verbreitungsgebiet dieser
Libellenart.
Ökologie: Die Libelle besiedelt im Bearbeitungsgebiet drei Teilflächen. Zum einen handelt es
sich um ein eutrophes Stillgewässer nördlich der Döpe, welches durch Wasservegetation reich
strukturiert ist. Bei den beiden anderen Gewässern handelt es sich um die kleinen Moorseen
im Heidmoor.
Bestand: Es wurden sowohl Imagines (Männchen, Weibchen) als auch Exuvien
(Larvenhüllen) aufgenommen. Darüber hinaus ist am östlichen Gewässer im Heidmoor ein
Paarungsrad beobachtet worden.
Bewertung: Die Habitatelemente im Bearbeitungsgebiet wurden im Ganzen mit „B“ bewertet.
Sowohl das eutrophe Kleingewässer als auch die dystrophen Kleingewässer im Heidmoor
weisen günstige Habitatelemente („B“) für die Art auf (s. Tab. 21).
Maßgebliche Bestandteile: Natürliche, durch Wasservegetation reich strukturierte meso- bis
eutrophe Stillgewässer in Waldlagen, die nicht beschattet sind, aber auch Moor-Randbereiche.
Voraussetzung ist ein fehlender künstlicher Fischbesatz und eine ganzjährige Wasserführung
Rotbauchunke (EU-Code 1188)
Verbreitung: Die Art ist in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt noch relativ häufig.
Ökologie: Rotbauchunken leben in besonnten Flachgewässern in Niederungen mit dichtem
Wasserpflanzenbewuchs, bevorzugt in Kleingewässer auf Äckern und Wiesen. Sie kommt
aber auch in Flachwasserbereichen von Seen, verlandenden Kiesgruben, Wiesengräben und
temporären Kleinstgewässerflächen vor. An Land hält sie sich in Verstecken auf, z. B. unter
Totholz und Steinen, im Wurzelbereich von Bäumen oder in Kleinsäugerbauen.
Bestand: Die Rotbauchunke wurde aufgrund ungeeigneter Habitate (keine besonnten
Flachgewässer mit Pflanzenbewuchs) im Rahmen der Kartierungen im FFH-Gebiet nicht
nachgewiesen. Das einzige, im Offenland liegende Kleingewässer auf der Insel Lieps trocknet
jahreszeitlich regelmäßig sehr früh temporär aus und verfügt über keinen geeigneten
Wasserpflanzenbewuchs für die Reproduktion dieser Tierart.
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
80
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
In den Buerwischen nördlich von Flessenow wurden am 21.5.2010 mind. 3 rufende
Rotbauchunken verhört (mündl. Mitt. Herr Strache, StALU Westmecklenburg, 03.09.2010).
Die Polderwiesen waren zu diesem Zeitpunkt aufgrund des ungewöhnlich hohen
Wasserspiegels im Schweriner See flach überflutet, stellen aber kein typisches Habitat dar.
Kammmolch (EU-Code 1166)
Verbreitung: In Deutschland befindet sich das Vorkommen des Kammmolches im
Verbreitungszentrum
Ökologie: Der Kammmolch konnte aktuell im Bearbeitungsgebiet nur in einem Stillgewässer
nachgewiesen werden. Es handelt es sich um ein eutrophes Kleingewässer am Rande des –
Gärtnereigeländes in Wiligrad. Das Gewässer weist einen ausgeprägten Röhrichtsaum und ist
durch die Wasservegetation reich strukturiert.
Bestand: Im Gewässer bei Wiligrad wurde eine Larve gekeschert. An der Bahnlinie nördlich
von Lübstorf wurden insgesamt 13 Männchen und 10 Weibchen des Kammmolches
beobachtet bzw. in Molchreusen gefangen (DIPL.-ING. WALTER NORMANN LANDSCHAFTSARCHITEKT 2009). Jedoch sind die nur temporär Wasser führenden Gräben
nicht für eine Reproduktion geeignet.
Bewertung: Das Kleingewässer weist hervorragende Habitatelemente („A“) für die Art auf (s.
Tab. 21).
Maßgebliche Bestandteile: Kleingewässer mit überwiegend hohem Wasserstand und reicher
Submersvegetation sowie deren Uferbereiche.
Teichfledermaus (EU-Code 1318)
Zuarbeit des LUNG steht noch aus
Fischotter (EU-Code 1355)
Für diese Art wurden Quellen der letzten 10 Jahre ausgewertet.
Verbreitung: In Mecklenburg-Vorpommern kommt der Fischotter gegenwärtig noch
annährend in den meisten Landesteilen vor.
Ökologie: Der Fischotter besiedelt den gesamten Uferbereich des Schweriner Außensees mit
seinen reich strukturierten Uferstrukturen (z. B. flache oder steile Uferbereiche,
Röhrichtzonen, Gehölzsäume). Außerdem kommt er im Bereich der Döpe sowie auf der Insel
Lieps vor. Das heißt, dass der Fischotter im FFH-Gebiet die maßgeblichen Gewässern bzw.
Uferzonen als Habitat nutzt.
Bestand: Eine konzentriertes Vorkommen liegt im Ramper und Wickendorfer Moor und an
den Uferzonen im Südteil des Schweriner Außensees vor. Die Auswertung der Totfunde
ergab außerdem Vorkommen im nördlichen Bereich des Schweriner Außensees (Hohen
Viechelner Bucht und Wallensteingraben). BEHL (1996) hat durch Kotfunde den Fischotter
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
81
außerdem am West- und Ostufer der Döpe nachgewiesen. Das NSG Döpe gehört laut
JESCHKE et al. (2003) zu den ständigen Aufenthaltsgebieten des Fischotters. Nach BINNER
(2004) ist der zentrale Bereich des Ramper Moores Reproduktionsraum des Fischotters.
Da keine weiteren Bestandsdaten über den Fischotter verfügbar sind, können genauere
Aussagen über die Verbreitung im FFH-Gebiet nicht getroffen werden.
Bewertung: Eine differenzierte und schematische Darstellung der Habitate und der
Aktionsräume bis zur Grenze des FFH-Gebietes und über das Gebiet hinaus sind in Karte
2a / 2b dargestellt. Der Fischotter ist eine sehr mobile Art, die weite Wanderstrecken
zurücklegt. Aus diesem Grunde sind die Wanderbewegungen des Fischotters aus dem FFHGebiet heraus in Karte 2a / 2b mit Pfeilen als schematische Darstellung kenntlich gemacht
worden.
Die Habitate mit günstigen Reproduktionsbedingungen wurden mit „A“ bewertet. Im FFHGebiet betrifft das den weiträumigen Bereich rund um das NSG Döpe bis zu den Buerwischen
(1355-1-A; 313 ha) (s. Tab. 21).
Aufgrund der Gefährdung des Fischotters durch Reusenfischerei ohne Otterschutz im NSG
Ramper Moor mit angrenzender Seebucht (1355-2-B; 156 ha) und im Wickendorfer Moor mit
dem angrenzenden Ziegelaußensee (1355-4-B; 67 ha) wurden diese Teilgebiete trotz der
günstigen Habitatbedingungen insgesamt nur mit „B“ bewertet.
Diese Gebiete sind große kompakte Lebensräume, die unzerschnittene, stark strukturierte und
störungsarme Landschaftsstrukturen aufweisen. Dazu zählen z. B. Röhrichtstreifen und
Erlenbruchwälder. Die Uferbereiche sind abwechslungsreich, d. h. dass ein Wechsel aus
dichtem Gehölz sowie flachen und offenen Gewässerabschnitten besteht. Die Vielfältigkeit
der Gebiete mit ausgedehnten Deckungsmöglichkeiten und der fehlenden intensiven
Erholungsnutzung (Ramper und Wickendorfer Moor nicht erschlossen, Döpe wenig
erschlossen) ist Voraussetzung für einen erfolgreichen Fortpflanzungsraum. Darüber hinaus
dienen die ausgedehnten Uferbereiche als Streifgebiet bei der Nahrungsbeschaffung und als
Wanderkorridor. Weiterhin bestehen z. B. Wanderstrecken entlang von Gräben vom Ramper
Moor in Richtung Wickendorfer Moor, von der Döpe in Richtung Ventschower See und den
Buerwischen in Richtung Langer See.
Aktionsräume und mögliche Reproduktionsräume wurden aufgrund von Beeinträchtigungen
durch Reusenfischerei ohne Otterschutz und der gehäuften Totfunde durch den
Straßenverkehr entlang der B 104 (Paulsdamm) und des Paulsdammer Weges (zwischen
Wickendorf und der Seewarte) mit „C“ bewertet (1.326 ha). Der gesamte Bereich der B104
im bzw. entlang des FFH-Gebietes ist landesweit gesehen einer der längsten und stärksten
Gefährdungsbereiche für Fischotter. Die perlschnurartige Häufung von Totfunden belegt das
eindrücklich. Die Entschärfung der Gefährdung durch Passagemöglichkeiten in Verbindung
mit Leiteinrichtungen hat landesweit gesehen oberste Priorität, weit über das konkrete FFHGebiet hinaus.
Auch das gesamte West- und Nordufer des Außensees ist (außerhalb des FFH-Gebietes) von
größeren Verkehrstrassen gesäumt (B 106, Bahntrasse Schwerin - Rostock bzw. Wismar), die
Wanderkorridore des Fischotters zerschneiden und damit maßgebliche Bestandteile der
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
82
Artansprüche beeinträchtigen. Zum Teilgebiet 1355-3-C gehört der schmale Uferbereich an
der Westseite des Schweriner Außensees zwischen Wiligrader Wald und Hundorf und an der
Ostseite des Schweriner Außensees südlich Flessenow. Weiträumiger abgegrenzt wurden der
nördliche Bereich des Schweriner Außensees mit der Insel Lieps und der Hohen Viechelner
Bucht sowie der südwestliche und südöstliche Bereich des Schweriner Außensees. Grund für
die großzügige Abgrenzung ist das Wanderverhalten des Fischotters. Zwar läuft er meist am
Ufer entlang, aber da er ein sehr guter Schwimmer ist und in der Lage ist auch
Schwimmstrecken von über 1 km zu überwinden, sind die Bereiche zu einem Komplex
zusammengefasst worden. Diese Gebiete sind nicht so stark strukturiert wie der Bereich um
die Döpe bis zu den Buerwischen mit den Uferwäldern und Röhrichten, das Ramper und
Wickendorfer Moor. Die Hauptprobleme stellen die Erholungsnutzung, z. B. durch
Wassersport und die Ufernutzung dar, d. h. Rückzugs- und Ruheräume sind erheblich
reduziert. Insgesamt ist die Habitatqualität aber als gut einzuschätzen, dabei sind besonders
die Insel Lieps und der Wallensteingraben hervorzuheben.
Gebietsübergreifende Aktionsräume des Fischotters liegen z. B. im Bereich von Bad Kleinen,
Hohen Viecheln und Lübstorf. Wanderbewegungen aus dem FFH-Gebiet heraus führen z. B.
in Richtung Westen zum Kirchstücker See, über den Wallensteingraben in Richtung Norden
und zum Schweriner Innensee über die B 104 nach Süden.
Insgesamt wurden die Habitatelemente im FFH-Gebiet mit „C“ bewertet, weil 71 % der
Habitatflächen (1326 ha) diese Bewertung erhielten (s. Tab. 21). Nach der gültigen
Bewertungsvorschrift (Version 2.2 vom 02.09.2010) wäre der Erhaltungszustand für das FFHGebiet bereits zum Referenzzeitpunkt als „ungünstig“ („C“) einzustufen gewesen, da zu
diesem Zeitpunkt bereits die nicht ottersichere Reusenfischerei ausgeübt wurde. Dies trägt
maßgeblich zur Bewertung des ungünstigen Erhaltungszustandes bei.
Maßgebliche Bestandteile: Störungsarme Gewässer mit naturnahen Strukturen,
unzerschnittene Wanderkorridore entlang der Bäche, Gräben und angrenzender terrestrischer
Habitate sowie ottergerechte Passagemöglichkeiten an Gewässer-Straßen-Kreuzungen.
Tab. 21:
Bewertung des Erhaltungszustands der Habitate der Arten des Anhangs II der FFH RL im
FFH-Gebiet.
1
2
EU-Code Art
3
4
5
Gesamthabitatfläche u.
Anzahl Habitatflächen im
Erhaltungsgrad
Teilflächen im FFH-Gebiet in
FFH-Gebiet
der
ha
Habitatelemente
im FFH-Gebiet
1014
Schmale
Windelschnecke
8,37
A: B: 3,08 (37 %)
C: 5,29 (63 %)
3
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Gesamt: C
A: B: 1
C: 2
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
1
2
EU-Code Art
83
3
4
5
Gesamthabitatfläche u.
Anzahl Habitatflächen im
Erhaltungsgrad
Teilflächen im FFH-Gebiet in
FFH-Gebiet
der
ha
Habitatelemente
im FFH-Gebiet
1016
Bauchige
Windelschnecke
12,05
A: 3,52 (29 %)
B: 6,99 (58 %)
C: 1,54 (13 %)
6
Gesamt: B
A: 2
B: 2
C: 2
1042
Große Moosjungfer
1,06
A: B: 1,06 (100 %)
C: -
3
Gesamt: B
A: B: 3
C: -
1166
Kammmolch
0,09
A: 0,09 (100 %)
B: C: -
1
Gesamt: A
A: 1
B: C: -
1318
Teichfledermaus
1355
Fischotter
I.4
LUNG-Zuarbeit
steht noch aus
1.862
A: 313 (17 %)
B: 223 (12 %)
C: 1.326 (71 %)
4
Gesamt: C
A: 1
B: 2
C: 1
Zusammenfassende Bewertung des FFH-Gebietes
I.4.1 Schutzzweck
Grundlagen der Schutzzweckbestimmung sind:

die aktuelle Erfassung der vorkommenden Lebensräume und Arten mit einer
differenzierten Bewertung der Erhaltungszustände,

die Bestimmung und Bewertung der weiteren für den günstigen Erhaltungszustand
„maßgeblichen Bestandteile“ und

die Bedeutung der LRT des Anhangs I der FFH-RL und Arten des Anhangs II der
FFH-RL für das europäische Netz Natura 2000.
Das FFH-Gebiet wird vom Schweriner Außensee dominiert. Im Süden haben sich auf alten
Seeterrassen kalkreiche Niedermoore erhalten. Im Westen grenzt ein größerer
Buchenwaldkomplex an den See an. Im Nordosten besteht ein Komplex aus Seen mit
Verlandungszonen, Erlenbruchwäldern und Grünland.
Schutzzweck für das FFH-Gebiet ist die Sicherung des günstigen Erhaltungszustands der
dystrophen Seen, Mähwiesen, Schwingrasenmoore, kalkreichen Sümpfe mit Schneide,
Kalktuffquellen, Waldmeister-Buchenwälder und Hangmischwälder sowie die Entwicklung
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
84
des Schweriner Sees als mesotropher See, der eutrophen Seen, Fließgewässer, KalkTrockenrasen, Pfeifengraswiesen und kalkreichen Niedermoore. Die Gewässer-, Grünland-,
Moor- und Wald-Habitate mit den dort vorkommenden Arten Bauchige Windelschnecke,
Große Moosjungfer, Kammmolch, Teichfledermaus und Fischotter sollen erhalten werden,
die Habitate für den Fischotter und die Schmale Windelschnecke verbessert werden.
Insbesondere die „Kalkreichen Sümpfe mit Schneide“, „Kalktuffquellen“ und
„Hangmischwälder“ sind als prioritäre Lebensraumtypen zu erhalten.
Voraussetzung für günstige Erhaltungszustände sind vor allem der Erhalt des hydrologischen
Systems der Gewässer und der grundwasserabhängigen Lebensräume, die Vermeidung
erheblicher Nährstoffeinträge zur Verbesserung der Trophie des Schweriner Sees zum
mesotrophen Stillgewässer sowie eine angepasste Nutzung oder Pflege der Wald- und
Offenland-LRT.
I.4.2 Defizitanalyse
Zur Ermittlung der Erhaltungs-, Wiederherstellungs- oder Entwicklungsziele wird eine
Defizitanalyse vorgenommen. Diese Analyse erfolgt gebietsbezogen und wird in Tab. 24
dokumentiert. Sie erfolgt nach folgenden Regeln:

Erhaltungszustand zum Referenzzeitpunkt im Falle der FFH-RL:

der tatsächliche Zeitpunkt der Gebietsmeldung mit Ausfüllen des SDB (2000 bzw.
2004).
Ein Handlungsbedarf für LRT des Anhangs I der FFH-RL und Arten des Anhangs II der FFHRL ergibt sich nach einem Vergleich des aktuellen Zustands mit dem anzustrebenden
„günstigen“ Zustand im FFH-Gebiet (s. Tab. 22 und 23). Für alle signifikant vorkommenden
LRT des Anhangs I der FFH-RL gilt das Erhaltungsziel. Nach den Netzanforderungen haben
nur die LRT 3160, 6510 und 7140 eine besondere landesweite Bedeutung. Diese LRT
befinden sich alle im FFH-Gebiet im günstigen Zustand, sodass keine LRT mit vorrangigen
Entwicklungszielen zu berücksichtigen sind. Die LRT 3260 und 6410 gehören nicht zu den
LRT mit besonderer landesweiter Bedeutung (s. Tab. 10). Die Zeiträume 2012 und 2018
orientieren sich an den Berichtspflichten gemäß Art. 17 Abs. 1 der FFH-RL.
Tab. 22:
Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der LRT des Anhangs I der FFH-RL.
1
2
3
4
5
6
LRT
EUCode
Erhaltungszustand
zum Referenzzeitpunkt
aktueller
Erhaltungszustand
angestrebter
Erhaltungszustand,
kurzfristig bis 2012
angestrebter
Erhaltungszustand,
mittelfristig bis 2018
langfristig
erreichbarer
Erhaltungszustand
3140
C
C
C
C
3150
C
C
B
B
B
3160
B
B
B
B
B
3260
B
C
B
B
B
6210
-
C
C
B
B
6410
B
C
B
B
B
6510
B
B
B
B
B
7140
B
B
B
B
A
7210*
-
B
B
B
B
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
B
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
85
1
2
3
4
5
6
LRT
EUCode
Erhaltungszustand
zum Referenzzeitpunkt
aktueller
Erhaltungszustand
angestrebter
Erhaltungszustand,
kurzfristig bis 2012
angestrebter
Erhaltungszustand,
mittelfristig bis 2018
langfristig
erreichbarer
Erhaltungszustand
7220*
-
A
A
A
A
7230
C
C
C
B
B
9130
B
B
B
B
k. A.
9180*
B
B
B
B
k. A.
Entwicklungsziele sind für die LRT 3140, 3150, 3260, 6210, 6410 und 7230 wünschenswert.
Tab. 23:
Aktueller und anzustrebender Erhaltungszustand der Habitatelemente der Arten des
Anhangs II der FFH-RL.
1
2
3
4
5
6
Art
Status
aktueller
Erhaltungszustand der
Habitatelemente
Angestrebter
Erhaltungszustand
kurzfristig bis 2012
angestrebter
Erhaltungszustand,
mittelfristig bis 2018
langfristig
erreichbarer
Erhaltungszustand
Arten des Anhangs II der FFH-RL
Schmale
Windelschnecke
Einzeltiere häufig
(i C)
C
B
B
B
Bauchige
Windelschnecke
Populationsdaten
von Einzeltieren
liegen nicht vor
(i P)
B
B
B
B
Große Moosjungfer
Populationsdaten
von Einzeltieren
liegen nicht vor
(i P)
B
B
B
B
k. A.
A
A
A
A
Kammmolch
Teichfledermaus
Populationsdaten
von Einzeltieren
liegen nicht vor
(i P)
Fischotter
Einzeltiere selten
(i R)
Zuarbeit durch das LUNG M-V steht noch aus!
C
B
B
B
Für alle signifikant vorkommenden Arten des Anhangs II der FFH-RL gilt das Erhaltungsziel.
Verpflichtende Wiederherstellungsziele ergeben sich nicht. Vorrangige Entwicklungsziele
sich für den Fischotter vorzusehen, da die Art landesweit als gefährdet eingestuft ist und der
europaweite Erhaltungszustand ungünstig ist (s. Tab. 12). Wünschenswerte Entwicklungsziele
sind für die Schmale Windelschnecke vorzusehen. Für diese beiden Arten haben sich die
Erhaltungszustände aufgrund der geänderten Bewertungsvorschriften verschlechtert. Es ist
jedoch keine Verschlechterung im Bezug auf den Referenzzeitpunkt eingetreten.
I.4.3 Erhaltungsziele
Die Erhaltungsziele werden für die im FFH-Gebiet signifikant vorkommenden LRT nach
Anhang I der FFH-RL und die Arten nach Anhang II FFH-RL nach der Defizitanalyse
formuliert (s. Tab. 24).
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86
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Lebensraumtypen des Anhangs I der FFH-RL
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus
Armleuchteralgen (EU-Code 3140)
Zusammenfassend wird der Erhaltungszustand der oligo- bis mesotrophen kalkhaltigen
Gewässer im FFH-Gebiet als „ungünstig“ (C) bewertet.
Für die großen Seen, den Schweriner Außensee (3140-1-C), die Döpe (3140-2-C) und den
Ziegelaußenssee (3140-4-C) ist langfristig eine Verbesserung des Erhaltungszustandes
anzustreben (wünschenswerte Entwicklung). Dabei sind die Maßgaben zur Umsetzung der
WRRL zu berücksichtigen. Textbaustein WRRL ist noch zu ergänzen
Für das Kleingewässer im Ramper Moor (3140-3-B) ist der Erhalt der Gewässergüte zu
gewährleisten; durch die Lage inmitten eines festgesetzten NSG ohne anthropogene
Nutzungen sind dafür beste Voraussetzungen gegeben.
Natürliche eutrophe Seen mit
Hydrocharitions (EU-Code 3150)
einer
Vegetation
des
Magnopotamions
oder
Der Erhaltungszustand der 13 eutrophen Kleingewässer ist insgesamt als „ungünstig“ zu
bewerten.
Ein wesentliches Defizit ist zum einen das geringe Vorkommen besonders charakteristischer
und lebensraumtypischer Arten, zum anderen, dass die Kleingewässer durch die Lage
innerhalb des Wiligrader Waldes beschattet sind und zunehmend verlanden. Weiterhin führen
eine Vielzahl von Kleingewässern aufgrund des äußerst kleinen Binneneinzugsgebietes und
durch eine Entwässerung über Gräben naturgemäß eher wenig Wasser.
Die wünschenswerte Entwicklung einiger Kleingewässer hin zu einem günstigen
Erhaltungszustand („B“) wird als machbar angesehen. Die Offenhaltung der Gewässer kann
z. B. durch Reduzierung des Jungwuchses und Freistellung der Randbewaldung gewährleistet
werden, damit die Kleingewässer wieder stärker besonnt werden. Darüber hinaus können tlw.
Gräben eingestaut werden und Entschlammungen vorgenommen werden.
Dystrophe Seen und Teiche (EU-Code 3160)
Der Erhaltungszustand der beiden dystrophen Kleingewässer (3160-1-B und 3160-2-B) ist
insgesamt als „günstig“ (B) zu bewerten.
Die gute Ausprägung der Moorseen ist durch Offenhaltung der Randbereiche durch
Beseitigung von Gehölzen zu erhalten.
Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und
des Callitricho-Batrachion (EU-Code 3260)
Der Erhaltungszustand des Wallensteingrabens (3260-1-C) ist aufgrund der diversen
flussabwärts noch vorhandenen Querbauwerke mit „ungünstig“ (C) zu bewerten. Da die
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
87
Querbauwerke zum Zeitpunkt der Gebietsmeldung vorhanden waren, ist bei Anwendung der
gleichen Bewertungskriterien der Erhaltungszustand bereits „ungünstig“ gewesen. Er wurde
jedoch mit günstig („B“) bewertet. Durch den im Rahmen der Umsetzung der WRRL
geplanten Rückbau von Querbauwerken und die Renaturierung von begradigten
Fließgewässerabschnitten außerhalb des FFH-Gebietes kann der LRT in einen günstigen
Erhaltungszustand gebracht werden (wünschenswerte Entwicklung).
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und deren Verbuschungsstadien (Festuco-Brometalia)
(EU-Code 6210)
Der Erhaltungszustand des Kalk-Trockenrasens nordwestlich der Döpe (6210-1-B) als einzige
LRT 6210-Fläche ist mit „ungünstig“ (C) zu bewerten. Das aktuell noch vorhandene
Arteninventar droht durch weiter zunehmende Sukzession verdrängt zu werden.
Durch eine Entbuschung und eine extensive Beweidung mit Schafen und Ziegen kann
mittelfristig ein „günstiger“ Erhaltungszustand erreicht werden (wünschenswerte
Entwicklung).
Pfeifengraswiesen auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen Böden
(Molinion caeruleae) (EU-Code 6410)
Der Erhaltungszustand der Pfeifengraswiesen mit insgesamt 5 Teilflächen des LRT 6410
nordwestlich der Döpe und im Wickendorfer Moor ist insgesamt mit „ungünstig“ (C) zu
bewerten. Die in relativ geringer Artenzahl vorhandenen charakteristischen Pflanzenarten
drohen durch eine stark zunehmende Sukzession verdrängt zu werden.
Um eine Verbesserung des Erhaltungszustandes zu erreichen, sind weitere Pflegemaßnahmen
(Gehölzbeseitigung, Beräumung, Mahd bzw. extensive Schaf- und Ziegenbeweidung)
notwendig. Die Erreichung eines „günstigen“ Erhaltungszustandes kann zusätzlich durch die
Maßnahme „Wasserstandsanhebung um ca. 20 cm in der Döpe“ befördert werden
(wünschenswerte Entwicklung).
Magere Flachland-Mähwiesen (Alopecurus pratensis, Sanguisorba officinalis) (EU-Code
6510)
Der Erhaltungszustand der Mähwiesen mit 4 Teilflächen des LRT 6510 nordwestlich der
Döpe und nördlich von Frankenhorst ist insgesamt mit „günstig“ (B) zu bewerten. Durch den
Erhalt der vorhandenen Grünlandnutzung bzw. eine künftige Mähnutzung sowie die
Beseitigung von einwandernden Gehölzen kann dieser Erhaltungszustand erhalten werden.
Übergangs- und Schwingrasenmoore (EU-Code 7140)
Der Erhaltungszustand des Heidmoores (7140-1-B) als einzige LRT 7140-Fläche ist mit
„günstig“ (B) zu bewerten.
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88
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Vorrangig ist der vorhandene Wasserstand im Gewässer (u. a. durch Verfüllen des
Ablaufgrabens zur Döpe) und in dessen Umgebung zu erhalten. Durch
Entbuschungsmaßnahmen, insbesondere die Entnahme des Kiefern- und Birkenjungwuchses
im Ostteil, lässt sich der Offenlandcharakter dieses Moores und somit der günstige
Erhaltungszustand erhalten und sogar noch weiter verbessern (von „B“ nach „A“).
Kalkreiche Sümpfe mit Cladium mariscus und Arten des Caricion davallianae (EU-Code
7210*)
Der Erhaltungszustand der sechs Teilflächen, die alle in der Döpe liegen, ist insgesamt als
„günstig“ (B) zu bewerten.
Durch eine geplante Maßnahme „Wasserstandsanhebung um ca. 20 cm in der Döpe“ kann der
„günstige“ Erhaltungszustand stabilisiert und langfristig gehalten werden. Eine Verbesserung
wäre die Verringerung von Nährstoffeinträgen in die Döpe, z. B. durch die Umwandlung von
Ackerflächen in Extensivgrünlandflächen im Einzugsbereich der Döpe.
Kalktuffquellen (Cratoneurion) (EU-Code 7220*)
Der Erhaltungszustand der Quelle am Steilufer unterhalb von Schloss Wiligrad als einzige
LRT 7220*-Fläche im FFH-Gebiet ist als „hervorragend“ (A) zu bewerten.
Maßnahmen zur Verbesserung und Optimierung des Erhaltungszustandes der LRT-Fläche
sind aufgrund des festgestellten günstigen Erhaltungszustandes nicht erforderlich.
Um eine Einwanderung von Nitrophyten bzw. Neophyten (aus dem Bereich des parkartig
gestalteten Umfeldes von Wiligrad) zu verhindern, sollte der Schneisenbereich beiderseits des
LRT mindestens zweimal jährlich gemäht werden. Eine Schädigung der Moosdecke ist
unbedingt zu vermeiden (GUTACHTERBÜRO MARTIN BAUER 2010).
Kalkreiche Niedermoore (EU-Code 7230)
Der Erhaltungszustand der 5 Teilflächen, die alle im „Ramper Moor“ liegen, ist insgesamt als
„ungünstig“ (C) zu bewerten.
Um eine Verbesserung des Erhaltungszustandes zu erreichen, sind Pflegemaßnahmen
(Gehölzbeseitigung, Mahd und Beräumung sowie anschließende Schaf- und
Ziegenbeweidung) notwendig. Dadurch kann mittelfristig ein „günstiger“ Erhaltungszustand
erreicht werden (wünschenswerte Entwicklung).
Arten des Anhangs II der FFH-RL
Schmale Windelschnecke (EU-Code 1014)
Der Erhaltungszustand der Habitatflächen für die Schmale Windelschnecke im FFH-Gebiet
ist insgesamt als „ungünstig“ (C) zu bewerten.
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
89
Eine Vergrößerung der Habitatfläche kann durch Entbuschungsmaßnahmen im Ramper Moor
(1014-1-B, s. Karte 2a / 2b) erreicht werden. Langfristig ist die Herstellung eines „günstigen“
Erhaltungszustandes der Habitatflächen (1014-2-C und 1014-3-C) möglich. Die ebenfalls
vorgesehene Wasserstandsanhebung in der Döpe trägt zur Verbesserung auf bisher nicht
erfassten Habitaten bei (wünschenswerte Entwicklung).
Bauchige Windelschnecke (EU-Code 1016)
Die Habitatflächen für die Bauchige Windelschnecke im FFH-Gebiet sind insgesamt als
„günstig“ (B) zu bewerten.
Der günstige Erhaltungszustand ist durch die Sicherung des vorhandenen Wasserstandes zu
erhalten, auch im Einzugsgebiet. Durchforstungsgut ist nicht auf den Flächen abzulagern.
Auf den beiden mit „C“ bewerteten Flächen im Wiligrader Wald (1016-3) und an der
Schwedenschanze (1016-5) sind Maßnahmen zur Verbesserung des Wasserhaushaltes sowie
die Offenhaltung durch Entbuschung notwendig.
Eine weitere Verbesserung und Vergrößerung der Habitatqualität lässt sich durch (partielle)
Entbuschung und Pflege im Ramper Moor (1016-1-A) und den Buerwischen (1016-4-B), s.
Karte 2a / 2b, erreichen, wodurch langfristig ein „günstiger“ Erhaltungszustand „B“
aufrechterhalten werden kann.
Große Moosjungfer (EU-Code 1042)
Die Habitatflächen für die Große Moosjungfer sind insgesamt als „günstig“ (B) zu bewerten.
Ein Erhalt dieser günstigen Habitatqualität ist durch Entbuschungsmaßnahmen an den
Gewässern sicher zu stellen (nordöstlich der Hohen Viechelner Bucht, kleines Gewässer
südlich der Bahn 1042-3-B, Heidmoor-Westteil 1042-2-B und Heidmoor-Ostteil 1042-1-B, s.
Karte 2a / 2b).
Kammmolch (EU-Code 1166)
Für den Kammmolch wurde für das einzige Habitat im FFH-Gebiet ein „hervorragender“
Erhaltungszustand (A) ermittelt. Zzt. sind keine Maßnahmen notwendig. Bei Bedarf ist eine
Entschlammung des Gewässers zum Erhalt der Habitatqualität vorzunehmen.
Fischotter (EU-Code 1355)
Nach Auswertung der verfügbaren Daten wurde für den Fischotter ein „ungünstiger“
Erhaltungszustand (C) abgeleitet. Gefahrenquellen für den Fischotter stellen die
Reusenfischerei ohne Otterschutz sowie der Straßenverkehr auf der B 104 und dem
Paulsdammer Weg dar.
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
90
Der ungünstige Erhaltungszustand ist durch eine Umstellung der Reusenfischerei auf
ottersichere Geräte sowie den Bau von Leiteinrichtungen und Durchlassanlagen an den
Straßen zu verbessern.
Besonders hervorzuheben sind die Reproduktionsräume des Fischotters an der Döpe und
deren Umgebung bis zu den Buerwischen (s. Karte 2a / 2b).
Tab. 24:
Teilflächenbezogene Erhaltungsziele der LRT des Anhangs I der FFH-RL, der Arten des
Anhangs II der FFH- RL.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Lfd.
Nr.
Schutzobjekt
Lebensraumtyp- bzw.
Habitatnummer
Fläche
(ha)
Erhalt
Wiederherstellung
Vorrangige
Entwicklung
Wünschenswerte
Entwicklung
Erläuterung
LRT des Anhangs I der FFH-RL
L02
Oligo- bis
mesotrophe
kalkhaltige
Gewässer mit
benthischer
Vegetation aus
Armleuchteralgen
3140-1-C
3.547,6
Schutz
-
-
X
Maßnahmen der
WRRL
3140-2-C
82,95
Schutz
-
-
X
Maßnahmen der
WRRL
3140-3-B
0,3
Schutz
-
-
-
Erhalt naturnaher
Gewässer (S 22)
3140-4-C
6,8
Schutz
-
-
X
Maßnahmen der
WRRL
3150-1-B
0,26
Schutz
-
-
-
keine Maßnahme
3150-2-C
0,06
Pflege
-
-
X
Rückbau von
Entwässerungsanlagen (E 14), ggf.
Entschlammung
3150-3-C
0,14
Pflege
-
-
X
Beseitigung von
Gehölzen (E 17)
L09
3150-4-B
0,09
Pflege
-
-
-
Beseitigung von
Gehölzen (E 17);
nach Binnendiff.
0,04 ha
L10
3150-5-B
0,09
Pflege
-
-
-
Beseitigung von
Gehölzen (E 17)
L11
3150-6-C
0,05
Pflege
-
-
X
Rückbau von
Entwässerungsanlagen (E 14), ggf.
Entschlammung
L12
3150-7-C
0,11
Pflege
-
-
X
Beseitigung von
Gehölzen (E 17)
L13
3150-8-C
0,16
Pflege
-
-
X
Rückbau von
Entwässerungsanlagen (E 14),
Entschlammung
L14
3150-9-C
0,01
Pflege
-
-
X
Rückbau von
Entwässerungsanlagen (E 14),
Entschlammung
21
L03
L04
L05
L06
L07
L08
21
Natürliche
eutrophe Seen mit
einer Vegetation
des Magnopotamions oder
Hydrocharitions
Die Maßnahmen L01 ist nicht aufgeführt, da es sich um eine Entwicklungsmaßnahme für den noch nicht
vorhandenen LRT 2330 handelt (s. Teil II des Managementplans)
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
91
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Lfd.
Nr.
Schutzobjekt
Lebensraumtyp- bzw.
Habitatnummer
Fläche
(ha)
Erhalt
Wiederherstellung
Vorrangige
Entwicklung
Wünschenswerte
Entwicklung
Erläuterung
L15
3150-10-C
0,05
Pflege
-
-
X
Rückbau von
Entwässerungsanlagen (E 14),
Entschlammung
L16
3150-11-C
0,05
Pflege
-
-
X
Rückbau von
Entwässerungsanlagen (E 14),
Entschlammung
Natürliche
eutrophe Seen mit
einer Vegetation
des Magnopotamions oder
Hydrocharitions
3150-12-C
0,22
Schutz
-
-
-
Erhalt naturnaher
Gewässer (S 22)
3150-13-B
1,98
Schutz
-
-
-
Erhalt naturnaher
Gewässer (S 22)
3150-14-B
0,04
Schutz
-
-
-
Erhalt naturnaher
Gewässer (S 22)
Dystrophe Seen
und Teiche
3160-1-B
0,73
Schutz
-
-
-
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P 02)
3160-2-B
0,07
Schutz
-
-
-
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P 02)
L17
L18
L19
L20
L21
L22
Flüsse der
planaren bis
montanen Stufe
mit Vegetation des
Ranunculion
fluitantis und des
CallitrichoBatrachion
3260-1-C
0,4
Schutz
-
-
X
Rückbau von
Querbauwerken
(E 27)
L23
Naturnahe KalkTrockenrasen und
deren
Verbuschungsstadien (FestucoBrometalia)
6210-1-C
0,58
Pflege
-
-
X
Beseitigung von
Gehölzen (E 17)
und Wiederaufnahme extensiver
Beweidung (E 20)
L24
Pfeifengraswiesen
auf kalkreichem
Boden, torfigen
und tonigschluffigen Böden
(Molinion
caeruleae)
6410-1-C
2,83
Pflege
-
-
X
Beseitigung von
Gehölzen (E 17),
Wiederaufnahme
extensiver
Beweidung (E 20)
und Anhebung der
Wasserstände im
Einzugsgebiet
(E 23),
L25
6410-2-C
0,23
Pflege
-
-
X
Beseitigung von
Gehölzen (E 17)
und Pflegemahd
(E 31)
L25
6410-3-C
1,05
Pflege
-
-
X
Beseitigung von
Gehölzen (E 17)
und Pflegemahd
(E 31)
L25
6410-4-C
0,05
Pflege
-
-
X
Pflegemahd (E 31)
L26
6410-5-C
0,25
Pflege
-
-
X
Beseitigung von
Gehölzen (E 17)
und Pflegemahd
(E 31)
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
92
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Lfd.
Nr.
Schutzobjekt
Lebensraumtyp- bzw.
Habitatnummer
Fläche
(ha)
Erhalt
Wiederherstellung
Vorrangige
Entwicklung
Wünschenswerte
Entwicklung
Erläuterung
L27
Magere FlachlandMähwiesen
(Alopecurus
pratensis,
Sanguisorba
officinalis)
6510-1-B
1,66 Nutzung
-
-
-
Erhalt vorhandener
Grünlandnutzung
(P 01)
6510-2-B
0,40 Nutzung
-
-
-
Wiederaufnahme
extensiver
Grünlandnutzung
oder –pflege (E 15)
L29
6510-3-B
0,67 Nutzung
-
-
-
Erhalt vorhandener
Grünlandnutzung
(P 01)
L30
6510-4-C
0,21 Nutzung
-
-
X
Beseitigung von
Gehölzen (E 17)
und Erhalt
vorhandener
Grünlandnutzung
(P 01)
L28
L31
Übergangs- und
Schwingrasenmoore
7140-1-B
2,7
Schutz
-
-
-
Erhalt des
vorhandenen
Wasserstandes
(keine weiteren
Entwässerungsmaß
nahmen) (S 15),
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P 02)
L32
Kalkreiche
Sümpfe mit
Cladium mariscus
und Arten des
Caricion
davallianae
7210*-1-B
0,71
Schutz
-
-
X
Anhebung der
Wasserstände im
Einzugsgebiet
(Döpe) (E 23)
7210*-2-B
0,19
Schutz
-
-
X
Anhebung der
Wasserstände im
Einzugsgebiet
(Döpe) (E 23)
L34
7210*-3-B
0,08
Schutz
-
-
X
Anhebung der
Wasserstände im
Einzugsgebiet
(Döpe) (E 23)
L35
7210*-4-C
0,17
Schutz
-
-
X
Anhebung der
Wasserstände im
Einzugsgebiet
(Döpe) (E 23),
Schaffung von
Pufferzonen ohne
oder mit extensiver
Nutzung ( E 11)
zur Verminderung
des Nährstoffeintrags
L36
7210*-5-C
0,08
Schutz
-
-
X
Anhebung der
Wasserstände im
Einzugsgebiet
(Döpe) (E 23),
Schaffung von
Pufferzonen ohne
oder mit extensiver
Nutzung ( E 11)
zur Verminderung
des Nährstoffeintrags
L33
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
93
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Lfd.
Nr.
Schutzobjekt
Lebensraumtyp- bzw.
Habitatnummer
Fläche
(ha)
Erhalt
Wiederherstellung
Vorrangige
Entwicklung
Wünschenswerte
Entwicklung
Erläuterung
L37
Kalkreiche
Sümpfe mit
Cladium mariscus
und Arten des
Caricion
davallianae
7210*-6-C
0,03
Schutz
-
-
X
Anhebung der
Wasserstände im
Einzugsgebiet
(Döpe) (E 23),
Schaffung von
Pufferzonen ohne
oder mit extensiver
Nutzung ( E 11)
zur Verminderung
des Nährstoffeintrags
L38
Kalktuffquelle
(Cratoneurion)
7220*-1-A
0,006
Schutz
-
-
X
Schaffung von
Pufferzonen ohne
oder mit extensiver
Nutzung (E 01)
L39
Kalkreiche
Niedermoore
7230-1-C
3,83
Pflege
-
-
X
Beseitigung von
Gehölzen (E 17),
Pflegemahd (E 31);
nach Binnendiff.
8,68 ha
L40
7230-2-C
0,37
Pflege
-
-
X
Beseitigung von
Gehölzen (E 17),
Pflegemahd (E 31);
nach Binnendiff.
0,49 ha
L41
7230-3-C
0,89
Pflege
-
-
X
Beseitigung von
Gehölzen (E 17)
Pflegemahd (E 31);
nach Binnendiff.
1,89 ha
L42
7230-4-C
4,55
Pflege
-
-
X
Beseitigung von
Gehölzen (E 17)
Pflegemahd (E 31);
nach Binnendiff.
6,39 ha (dort 72304-C und 7230-5-C
zusammengefasst)
L43
7230-5-C
0,35
Pflege
-
-
X
Beseitigung von
Gehölzen (E 17),
Pflegemahd (E 31)
1014-1-B
3,1
Pflege
-
-
-
Beseitigung von
Gehölzen (E 17)
1014-2-C
4,6
Pflege
-
-
X
Anhebung der
Wasserstände im
Einzugsgebiet
(E 23);
Hinweis: auf 1
Probefläche wurde
nur 1 Exemplar
gefunden > keine
optimalen
Habitateigenschaften
Arten des Anhangs II der FFH-RL
A1
A2
Schmale Windelschnecke
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
94
1
2
3
4
5
6
7
8
9
Lfd.
Nr.
Schutzobjekt
Lebensraumtyp- bzw.
Habitatnummer
Fläche
(ha)
Erhalt
Wiederherstellung
Vorrangige
Entwicklung
Wünschenswerte
Entwicklung
Erläuterung
A3
Schmale Windelschnecke
1014-3-C
0,7
Pflege
-
-
X
Beseitigung von
Gehölzen (E 17),
Anhebung der
Wasserstände im
Einzugsgebiet
(E 23)
A4
Bauchige Windelschnecke
1016-1-A
3,1
Pflege
-
-
-
Beseitigung von
Gehölzen (E 17)
A5
1016-2-A
0,4
Schutz
-
-
-
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P 02)
A6
1016-3-C
0,9
Pflege
-
-
X
Beseitigung von
Gehölzen (E 17),
Anhebung der
Wasserstände im
Einzugsgebiet
(E 23)
A7
1016-4-B
2,4
Schutz
-
-
-
Erhalt des
vorhandenen
Wasserstandes
(keine weitere
Entwässerungsmaßnahmen)
(S 15)
A8
1016-5-C
0,7
Pflege
-
-
X
Beseitigung von
Gehölzen (E 17),
Anhebung der
Wasserstände im
Einzugsgebiet
(E 23)
A9
1016-6-B
4,6
Schutz
-
-
-
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P 02))
1042-1-B
0,1
Schutz
-
-
-
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P 02)
A11
1042-2-B
0,7
Schutz
-
-
-
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P 02)
A12
1042-3-B
0,26
Schutz
-
-
-
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P 02)
1166-1-A
0,09
Schutz
-
-
-
Erhalt naturnaher
Kleingewässer
(S 22)
1355-1-A
313
Schutz
-
-
-
Erhalt extensiv
genutzter Flächen
im Einzugsgebiet
(v. a. Wald) (S 08)
und Erhalt
unbewirtschafteter
Randstreifen an
Gewässern (S 32)
1355-2-B
156
Schutz
-
-
X
Einhaltung der
NSG-VO –
Aufgabe der
Reusenfischerei
A10
A13
Große
Moosjungfer
Kammmolch
Teichfledermaus
A14
A15
Fischotter
Zuarbeit durch das LUNG M-V steht noch aus!
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
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1
2
3
4
5
6
7
8
9
Lfd.
Nr.
Schutzobjekt
Lebensraumtyp- bzw.
Habitatnummer
Fläche
(ha)
Erhalt
Wiederherstellung
Vorrangige
Entwicklung
Wünschenswerte
Entwicklung
Erläuterung
A16
A17
II.
Fischotter
1355-3-C
1.326
Schutz
-
X
-
Bau von
Leiteinrichtungen
und
Durchlassanlagen
an Straßen (E 41),
Umstellung der
Reusenfischerei auf
otter- und
bibersichere Geräte
(E 42)
1355-4-B
67
Schutz
-
-
X
Umstellung der
Reusenfischerei auf
otter- und
bibersichere Geräte
(E 42)
Teil Konsensorientierte Umsetzung der Maßnahmen:
Erarbeitung unter Berücksichtigung sozioökonomischer
Belange
Der vorliegende Maßnahmenteil des Managementplans für das FFH-Gebiet „Schweriner
Außensee mit angrenzenden Wäldern und Mooren“ wurde auf der Grundlage des
Fachleitfadens „Managementplanung in Natura 2000-Gebieten“, Version 2, Stand 06. Juni
2008, Teil II erstellt.
II.1 Bewertung der vorhandenen und geplanten Nutzungen
Für FFH-Gebiete ist gemäß Art. 6 Abs. 2 FFH-RL zu beachten, dass generell das
“Verschlechterungs- und Störungsverbot“, jedoch kein absolutes “Veränderungsverbot“ gilt
(vgl. § 21 Abs. 2 NatSchAG M-V). Das heißt, dass das Gebiet in seinen für die
Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch Vorhaben oder
Nutzungen innerhalb oder außerhalb des Gebietes nicht erheblich beeinträchtigt werden darf.
Daher sind Vorhaben vor der Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen des
FFH-Gebietes zu überprüfen (s. Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL). Das Verfahren der
Verträglichkeitsprüfung richtet sich nach dem Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie bzw. § 34 des
BNatSchG.
In der nachfolgenden Tab. 25 werden die Kriterien zur gebietsspezifischen Beurteilung der
Erheblichkeit von Beeinträchtigungen in Bezug auf Lebensraumtypen dargestellt.
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96
Tab. 25:
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Kriterien zur Beurteilung der Erheblichkeit von Beeinträchtigungen in Bezug auf
Lebensraumtypen (LRT).
LRT
(EUCode)
„Bagatellgrenze“
Stufe 1 nach
(LAMBRECHT &
TRAUTNER, 2007)
in m²
„Bagatellgrenze“
Stufe 2 nach
(LAMBRECHT &
TRAUTNER, 2007)
in m²
3140
50
3150
100
3160
0
3260
100
6210
50
6410
25
6510
100
7140
25
7210*
0
7220*
0
7230
25
9130
250
9180*
50
* prioritäre Lebensraumtypen
250
500
0
500
250
125
500
125
0
0
125
1.250
250
„Bagatellgrenze“
Stufe 3 nach
(LAMBRECHT &
TRAUTNER, 2007)
in m²
500
1.000
0
1.000
500
250
1.000
250
0
0
250
2.500
500
„1% Grenze“ des
LRT im gesamten
FFH-Gebiet in m²
3.638,60
33
80
40
58
441
293
270
125
0,6
999
8.850
56
Erhaltungsziel
im Gebiet
„Wiederherstellung“
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Nein
Angaben zu den Spalteninhalten:
Spalte 1: LRT gemäß EU-Code. Grau hinterlegt sind die LRT, für die besondere Wertigkeiten nach Kapitel
I.2.2 bestehen.
Spalte 2-4: Die Spalten 2 bis 4 stellen die „Bagatellgrenzen“ nach LAMBRECHT et al. (2007) für die drei Stufen
(Verluste < 1%, < 0,5%, < 0,1%) dar. Beeinträchtigungen unterhalb der Bagatellgrenzen lösen im
Regelfall keine Prüfungen auf FFH-Verträglichkeit aus. Ausnahmen können durch funktionale
Beziehungen zu benachbarten LRT verursacht werden (Komplexbildungen).
Spalte 5: zeigt die 1%-Grenze (vgl. Kapitel I.2.1) des LRT oder der zusammengefassten Lebensraumtypen
ähnlicher Struktur, Funktion und Lage. Verluste von mehr als 1% der Fläche, auch verursacht durch
verschiedene Eingriffe, sind regelmäßig erhebliche Beeinträchtigungen. Sie können die Kohärenz im
landesweiten Netz gefährden und bedürfen daher in der Regel des Kohärenzausgleichs.
Spalte 6: Es ist eingetragen, ob für den LRT im Gebiet das Erhaltungsziel „Wiederherstellung“ besteht („Ja“)
oder („Nein“). Besteht das Erhaltungsziel „Wiederherstellung“, dürfen keine weiteren
Beeinträchtigungen ohne Kohärenzausgleich zugelassen werden.
Die Prüfung auf Erheblichkeit ist für alle weiteren Pläne und Projekte erforderlich.
II.1.1 Verträgliche Landnutzungen
Zum Referenzzeitpunkt im Jahr 2004 (FFH-Gebiete) wurden bereits land-, forst- und
fischereiwirtschaftliche Nutzungen im Gebiet ausgeübt. Der schutzwürdige Zustand des
Gebietes hat sich teilweise trotz oder aufgrund dieser Nutzungen eingestellt. Im Allgemeinen
sind diese Nutzungen auch weiterhin zulässig. Im Einzelfall können aktuelle Nutzungen
jedoch eine Beeinträchtigung des Erhaltungszustands eines LRT des Anhang I oder einer Art
des Anhangs II FFH-RL darstellen und sind somit als unverträglich zu beurteilen.
Die ordnungsgemäße Jagd ist nach § 7 Nr. 2 der LSG-VO „Schweriner Innensee und
Ziegelaußensee“ (Landeshauptstadt Schwerin), § 7 Nr. 3 der LSG-VO „Schweriner
Außensee“ (Landkreis Nordwestmecklenburg) sowie § 7 Nr. 2 der LSG-VO „Schweriner
Seenlandschaft – Landkreis Parchim“ (Landkreis Parchim, s. Kap. I.1.3) im FFH-Gebiet
zulässig. Nach § 5 Abs. 2 dieser Verordnungen ist es allerdings verboten, Kirrungen oder
Wildäcker sowie jagdliche Einrichtungen in Mooren, Sümpfen, Söllen, Röhrichtbeständen
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
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und Rieden, seggen- und binsenreichen Nasswiesen, Bruch- und Sumpfwäldern, naturnahen
Bachabschnitten, Quellbereichen, stehenden Kleingewässern und Trocken- und Magerrasen
anzulegen. Die Errichtung jagdlicher Einrichtungen sowie die Anlage von
Fütterungseinrichtungen in Notzeiten sind innerhalb des FFH-Gebietes jeweils nach § 6 der
LSG-VO „Schweriner Innensee und Ziegelaußensee“ (Landeshauptstadt Schwerin) sowie § 6
der
LSG-VO
„Schweriner
Außensee“
(Landkreis
Nordwestmecklenburg)
genehmigungspflichtig. Diese Nutzung ist als verträglich zu bewerten, da wertvolle
Biotopstrukturen von speziellen jagdlichen Einrichtungen ausgenommen sind. Gem. NSGVerordnung „Döpe“ ist die Ansitz- und Pirschjagd entsprechend den festgelegten Jagdzeiten
nach Absprache mit dem Betreuer gestattet. Drückjagden zur Regulierung des
Schwarzwildbestandes bedürfen der Zustimmung des Rates des Bezirkes. Innerhalb des NSG
sowie in einer Schutzzone von 500 m um das NSG ist die Bejagung von Greifvögeln und
Federwild ganzjährig verboten, ebenfalls das Stellen von Fallen. Die Jagd darf in
Abstimmung zwischen den Bezirksjagdbehörden Rostock und Schwerin nur durch die dazu
benannten Jäger erfolgen (NSG-VO 1972). Zur Sicherung des Schutzes der vom Aussterben
bedrohten Biber sind für das Nachsuchen von krankgeschossenem Wild die
Jagdgebrauchshunde am Schweißriemen zu führen. der Bau von Ansitzleitern und Hochsitzen
ist beim Rat des Kreises –Naturschutzbehörde- zu beantragen. In der NSG-Verordnung für
das „Ramper Moor“ ist zusätzlich zur Sicherung des Schutzes der vom Aussterben bedrohten
Biber für das Nachsuchen von krankgeschossenem Wild die Jagdgebrauchshunde am
Schweißriemen zu führen. Der Bau von Ansitzleitern und Hochsitzen ist beim Rat des Kreises
–Naturschutzbehörde- zu beantragen (NSG-VO 1984).
Die Unterhaltung oberirdischer Gewässer und der Bundeswasserstraße (kompletter
Schweriner See) ist als verträgliche Nutzung zu bewerten, wenn sie den ökologischen
Standards entspricht. Die Nutzung einer Wasserskistrecke im Bereich zwischen Rampe und
Retgendorf km 32,50 - 35,00 stellt für das FFH-Gebiet selbst keine Beeinträchtigung dar, da
weder der LRT (EU-Code 3140) noch Arten des Anhang II gestört bzw. erheblich
beeinträchtigt werden. In Bezug auf Vogelhabitate innerhalb des FFH-Gebietes sind
Beeinträchtigungen insbesondere von rastenden Blässhühnern und Schellenten zu erwarten,
da sich wichtige Rastbereiche im Einflussbereich der Wasserskistrecke befinden. Diese
mögliche Beeinträchtigung ist im PEPL für das SPA zu berücksichtigen. Eine geplante
Ausweitung auf die Nutzung mit Jetski wird in Kapitel II.1.5.2 auf Verträglichkeit überprüft.
Im Rahmen der WRRL wird vom LU eine Bewirtschaftungsplanung erstellt, die auch
Naturschutzbelange berücksichtigten und zum Jahresende 2010 vorliegen soll.
Im FFH-Gebiet nimmt die Landwirtschaft einen geringen Flächenanteil ein, da der
überwiegende Teil von Stillgewässern eingenommen wird. Nur im Bereich des Polders
Flessenow (Buerwischen) und an der Döpe werden Flächen landwirtschaftlich genutzt.
Eine weitere Nutzungsart im FFH- Gebiet ist die Fischerei, denn der komplette Schweriner
Außensee, der Ziegelaußensee und die Döpe werden gewerblich befischt (s. I 1.2.1 Fischerei).
Alle drei Gewässer sind zugleich der LRT des Anhangs I der FFH-RL Oligo- bis mesotrophe
kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus Armleuchteralgen (EU-Code 3140) und
Habitate für die beschriebenen Arten des Anhangs II der FFH-RL. Als wesentliche
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98
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Fangtechnik kommen neben Reusen auch Stellnetze zum Einsatz, die am Gewässergrund
ausgelegt werden. Die räumliche Verteilung und die Länge der Stellnetze ist nicht geregelt
und kann nicht mit einer Gesamtlänge angegeben werden. Nach Auskunft der
Fischereibetriebe werden die Netze im Jahresverlauf an unterschiedlichen Stellen ausgebracht
(SCHWERINER SEENFISCHEREI, mdl. Mitt. vom 04.03.2009). Verluste von Fischottern sind
weder bei Fangnetzen noch durch Reusen der Fischereien bekannt. Dennoch stellen die
Reusen ohne einen Biber- oder Otterschutz eine Beeinträchtigung dar. Ebenso die ufernahen
Straßen rund um den Schweriner Außensee, insbesondere die B 104 auf dem Paulsdamm, an
denen mehrfach Kollisionen mit Fischottern nachgewiesen wurden (vgl. II.1.4).
Die Waldflächen im FFH-Gebiet werden forstwirtschaftlich genutzt und grenzen mit der
größten Fläche, dem Wiligrader Wald, bis an das Westufer des Schweriner Außensees (LRT
3140) an. Im Wiligrader Wald liegt auch die überwiegende Anzahl der Gewässer des
Anhangs I FFH-RL „Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions
oder Hydrocharitions“ (EU-Code 3150). Auch im Bereich des NSG Ramper Moor sind kleine
Waldflächen vorhanden. Alle anderen Waldflächen wie z. B. östlich des NSG Döpe liegen
außerhalb des FFH-Gebietes.
Nicht zulassungspflichtige Landnutzungen bezogen auf LRT des Anhangs I der FFH-RL:
Die oligo- bis mesotrophen kalkhaltigen Gewässer mit benthischer Vegetation aus
Armleuchteralgen - LRT 3140 (nahezu 100 %), die natürlichen eutrophen Seen - LRT 3150
(26 %), die Flüsse der planaren bis montanen Stufe - LRT 3260 (100 %), die naturnahen
Kalk- und Trockenrasen - LRT 6210 (100 %), die Pfeifengraswiesen - LRT 6410 (100%), und
die kalkreichen Niedermoore - LRT 7230 (100 %) befinden sich aktuell in einem ungünstigen
Erhaltungszustand.
Der Erhaltungszustand des LRT 3140 im FFH-Gebiet ist insbesondere auf vergangene
Nutzungen (z. B. Einleitung der Abwässer der angrenzenden Gemeinden) zurückzuführen, die
es aktuell nicht mehr gibt. Es sind daher alle Vorhaben, die zu weiteren Beeinträchtigungen
durch Einleitungen führen könnten, zu unterlassen, um die Entwicklung des günstigen
Erhaltungszustandes nicht zu behindern.
Der LRT 3150 befindet sich im FFH-Gebiet fast ausschließlich innerhalb des Wiligrader
Waldes. Der ungünstige Erhaltungszustand der Teilflächen des LRT 3150 in diesem Bereich
ist z. T. auf eine Zunahme der Beschattung und somit auf die natürliche Waldentwicklung
bzw. die fehlende Bewirtschaftung zurückzuführen.
Der innerhalb des FFH-Gebietes gelegene Fließgewässerabschnitt des LRT 3260 befindet sich
aufgrund zahlreicher Querungsbauwerke, die im wesentlichen außerhalb des FFH-Gebietes
liegen, in einem ungünstigen Erhaltungszustand.
Durch Sukzession droht die einzige LRT 6210-Fläche nordwestlich der Döpe verdrängt zu
werden. Eine Wiederaufnahme der Nutzung (Beweidung) ist dagegen notwendig für den
Erhaltungszustand. Ebenso die Teilflächen des LRT 6410.
Bei den Teilflächen des LRT 7230 ist der ungünstige Erhaltungszustand auf die Aufgabe der
Bewirtschaftung angrenzender Offenlandflächen und fehlende Pflege zurückzuführen.
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99
Nicht zulassungspflichtige Landnutzungen bezogen auf Arten des Anhangs II der FFH-RL:
Nur der Erhaltungszustand der Schmalen Windelschnecke (EU-Code 1014) und des
Fischotters (EU-Code 1355) wird aktuell mit ungünstig bewertet. Bei der Schmalen
Windelschnecke ist das Vorkommen im Gebiet bezogen auf den landesweiten
Populationsanteil jedoch gering. Der Zustand der Schmalen Windelschnecke ist überwiegend
auf Entwässerungsmaßnahmen und Verbuschung der Flächen zurückzuführen.
Der Fischotter ist im Gebiet teilweise starken Beeinträchtigungen ausgesetzt, da die
Reusenfischerei ohne Biber- bzw. Otterschutz durchgeführt wird und es zudem an Straßen im
ufernahen Bereich zu Kollisionen kommt (vgl. Anlage 5).
II.1.2 Verträgliche Tourismus- und Erholungsnutzungen und Erschließungen
Gemäß §§ 25 bis 27 NatSchAG M-V ist das Betreten der freien Landschaft zum Zwecke der
Erholung und der sportlichen Betätigung für jeden zulässig (vgl. §§ 21 und 28 LWaldG M-V,
§ 5 WaStrG). Die zum Referenzzeitpunkt (2004) vorhandenen Erholungsnutzungen und
Erschließungen sind in Kapitel I.1.2 sowie in Karte 1a dargestellt. Gemäß der LSGVerordnung (VO LR Nordwestmecklenburg v. 26.5.2005) ist die Sportart Wasserski in
ausgewiesenen Bereichen zulässig. Eine ausgewiesene Wasserskistrecke befindet sich
zwischen Retgendorf und Rampe (km 32,50 - 35,00). Nicht zulassungspflichtige Erholungsund Tourismusnutzungen werden im Rahmen des Managementplans nur dann auf
Verträglichkeit geprüft, wenn durch die bereits vorhandenen Nutzungen nachweisbare und
zuzuordnende Wirkungen erfolgen, die einen ungünstigen Erhaltungszustand von LRT des
Anhangs I oder Arten des Anhangs II der FFH-RL auf Gebietsebene verursachen. Durch die
Nutzung der Wasserskistrecke entstehen im FFH-Gebiet weder negative Wirkungen auf
Lebensraumtypen des Anhangs I noch auf Arten des Anhangs II FFH-RL.
Nicht zulassungspflichtige Erholungs- und Tourismusnutzungen bezogen auf LRT des
Anhangs I der FFH-RL:
Es gibt keine vorhandenen, nicht zulassungspflichtigen Erholungs- und Freizeitnutzungen, die
einen ungünstigen Erhaltungszustand von LRT innerhalb des Gebietes verursachen. Eine
Verträglichkeitsprüfung im Rahmen des Managementplanes ist daher nicht erforderlich. Für
keinen LRT besteht das Ziel der Wiederherstellung.
Nicht zulassungspflichtige Erholungs- und Tourismusnutzungen bezogen auf Arten des
Anhangs II der FFH-RL:
Bei der Schmalen Windelschnecke (EU-Code 1014) wurde ein ungünstiger Erhaltungszustand
auf Gebietsebene festgestellt, der jedoch nicht auf bestehende Tourismus- und
Erholungsnutzungen sondern auf die Entwässerung der Flächen zurückzuführen ist. Eine
Verträglichkeitsprüfung der bestehenden nicht zulassungspflichtigen Tourismus- und
Erholungsnutzungen ist im Rahmen dieses Managementplanes daher nicht erforderlich.
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100
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Auch der Fischotter (EU-Code 1355) wurde mit einem ungünstigen Erhaltungszustand
bewertet, der jedoch auf die Reusenfischerei und die Kollisionsgefährdung auf angrenzenden
Straßen zurückzuführen ist.
II.1.3 Verträgliche gewerbliche Nutzungen und Infrastruktureinrichtungen
Die zum Referenzzeitpunkt (für das FFH-Gebiet das Jahr 2004) zulässigen, sowie die bereits
zugelassenen Pläne und Projekte sind in Kapitel I.1.2 Landnutzungen, Tourismus- und
Erholungsnutzungen beschrieben und genannt.
Diese Pläne und Projekte besitzen Bestandsschutz und sind, soweit sie das FFH-Gebiet
betreffen, ebenfalls in Karte 1a des Managementplans dargestellt.
Tab. 26:
Bis 09/2010 vorhandene zulässige sowie bereits genehmigte Pläne und Projekte.
Genehmigung vor 1998
Genehmigung zwischen
Genehmigung nach 2004
1998 und 2004
Bergbauberechtigungen erteilt durch
das Bergamt Stralsund für Bereiche
nahe den Orten Kleekamp, Tarzow,
Neu Viecheln, Consrade
(Kiessand/Sand) und Thurow (Ton) im
Zeitraum 1990 -1996
Radwege und –routen gemäß dem
Regionalen Radwegekonzept
Westmecklenburg 2002 (erstellt vom
FNP Lübstorf (03.03.2006)
Amt für Raumordnung und
Landesplanung)
Sportboothafen Retgendorf, 1.
Ausbaustufe einschließl. Rückbau alter
Steganlage (Genehmigung 2002)
FNP Hohen Viecheln (30.09.2004)
FNP Raben-Steinfeld (Stand:
08.06.2005)
Neuanlage Friedwald im Wiligrader
Wald (November 2007)
FNP Dobin am See (Teil Retgendorf,
Neubau Bootssteganlage Klinik
Neu Schlagsdorf, Stand: 05.05.2004)
Lübstorf
FNP Seehof (02.01.1999)
FNP Lübstorf (03.03.2006)
FNP Bad Kleinen (25.03.1999, 1. Änd. B-Plan Nr.2 “Ortslage Flessenow” der
27.10.2001, für 2. Änderung läuft
Gemeinde Rubow (Stand: 19.04.2006)
derzeit die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung)
FNP Hohen Viecheln (30.09.2004)
VE-Plan Nr.1 OT Flessenow
(18.01.2006)
FNP Dobin am See (OT Retgendorf
Boots- und Angelgemeinschaft Seehof
und Neu Schlagsdorf, 05.05.2004)
e.V. (SCHRIFTLICHE MITTEILUNG
STAUN SN, 30.01.2009)
FNP Leezen (07.02.2001)
Sanierung Steganlage Bad Kleinen
(5 Liegeplätze) (SCHRIFTLICHE
MITTEILUNG STAUN SN, 30.01.2009)
FNP Schwerin (Veröffentlichung:
Erweiterung vorhandener Steganlage
05.11.2000)
um 1 Liegeplatz in Bad Kleinen
(SCHRIFTLICHE MITTEILUNG STAUN
SN, 30.01.2009)
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Genehmigung vor 1998
Genehmigung zwischen
101
Genehmigung nach 2004
1998 und 2004
B-Plan Wickendorf - Östlicher
25 Liegeplätze Hohen Viechelner
Teilbereich; B-Plan Nr. 08.91.01/1
Angelverein e.V. (SCHRIFTLICHE
(28.05.2000)
MITTEILUNG STAUN SN, 30.01.2009)
Neubau Mobiler Bootssteg IG in
Flessenow mit 5 Liegeplätzen
(SCHRIFTLICHE MITTEILUNG STAUN
SN, 30.01.2009)
B-Plan Nr. 14a „Gallentin Süd“ der
Gemeinde Bad Kleinen, Sondergebiet
Erholung (28.10.2009)
Vorhaben, die nach oder im Jahre des Referenzzeitpunktes (für das FFH-Gebiet das Jahr
2004) genehmigt worden sind, ohne dass eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt
worden ist:
FNP Lübstorf (Teil Lübstorf, Rugensee, Neu Lübstorf und Wiligrad, Stand: 03.03.2006)
Die Beteiligung der TÖB erfolgte mit dem Schreiben vom 06.02.2004. Zu diesem Zeitpunkt
bestand bereits das FFH-Gebiet, das sich im Bereich des Wiligrader Waldes und des
Schweriner Außensees innerhalb des Geltungsbereiches des FNP befindet. Die im FNP
ausgewiesenen Bauflächen liegen außerhalb des FFH-Gebietes. Der FNP weist ca. 85 ha
Wohnbauflächen und 8 ha als Gewerbegebiet aus. Dazwischen sind Flächen für
Landwirtschaft und Wald dargestellt. Vier Sondergebiete (Klinik Lübstorf, Schlossanlage
Wiligrad und zwei Wochenendhausgebiete) sowie eine Badestelle und geschützte Biotope
sind im Uferbereich des Schweriner Außensees ausgewiesen. Aufgrund der Ferienhausgebiete
und der Badestelle sind Störungen (akustische und optische Reize) für die Natura 2000Gebiete im Ufer- und Seebereich vorhanden, die jedoch nicht zu erheblichen
Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele führen.
FNP Hohen Viecheln (Hohen Viecheln und Neu Viecheln, Stand: 30.09.2004)
Die TÖB wurden bereits im Jahre 1995 (19.05.1995) an dem Verfahren beteiligt und damals
bestand noch kein Anlass einer FFH-Verträglichkeitsprüfung. Der Geltungsbereich schließt
die nördliche Spitze des FFH-Gebietes mit ein und setzt ca. 30 ha Wohnbaufläche fest. Am
Ufer von Hohen Viecheln ist eine Badestelle und im Anschluss daran eine
Sondergebietsfläche (ca. 5 ha) ausgewiesen. In Neu Viecheln ist eine Gewerbefläche von ca.
1,3 ha dargestellt. Bei der Ausweisung wurden die ausgewiesenen Bauflächen berücksichtigt
und dem FFH-Gebiet ausgegrenzt.
FNP Dobin am See (Teil Retgendorf, Neu Schlagsdorf, Stand: 05.05.2004)
Die Beteiligung der TÖB hat vor 2004 stattgefunden, als der Schweriner Außensee noch nicht
als FFH–Gebiet ausgewiesen war. Aus diesem Grund war damals keine
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
102
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Verträglichkeitsprüfung notwendig. Der FNP weist im Bereich Retgendorf Wohngebiete in
einem Umfang von ca. 42 ha aus und im Bereich Neu Schlagsdorf 14 ha. Entlang des Ufers
sind zwei Sondergebiete (Campingplatz und Ferienhausgebiet) im Umfang von ca. 18 ha
dargestellt. Das FFH-Gebiet grenzt im Westen des Geltungsbereiches in Form des Schweriner
Außensees an. Durch die Nutzung des Campingplatzes sind vor allem in den Sommermonaten
betriebsbedingte Störungen (Bade- und Bootsbetrieb) im Uferbereich unvermeidbar.
B-Plan Nr.2 “Ortslage Flessenow” der Gemeinde Rubow (Stand: 19.04.2006)
Im Rahmen der Planaufstellung wurde keine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt, da die
Beteiligung der TÖB bereits 2001 stattgefunden hat.
Im Westen grenzt das FFH-Gebiet in Form des Schweriner Außensees an. Im B-Plan Nr. 2
sind Flächen für Wohnbebauung (ca. 14 ha), private Grünflächen (ca. 1,5 ha) und Flächen für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft gem.
§ 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB ausgewiesen. Die Flächen gem. § 9 Abs.1 Nr. 20 BauGB befinden
sich am südlichen Rand des Geltungsbereiches des B-Plans. Bau- und betriebsbedingte
Störungen (akustische und visuelle Reize) sind unvermeidbar. In Bezug auf die
betriebsbedingten Störungen ist davon auszugehen, dass sich die Tierarten der umliegenden
Natura 2000-Gebiete an die Gegenwart des Menschen gewöhnt haben. Die Ortslage
Flessenow wurde bei der Ausweisung der Natura 2000-Gebiete bereits berücksichtigt, so dass
eine anlagebedingte Beeinträchtigung ausgeschlossen werden kann. Durch den B-Plan werden
keine erheblichen Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete ausgelöst und eine
Verträglichkeitsprüfung im Rahmen des Managementplanes ist daher nicht erforderlich.
VE-Plan Nr.1 OT Flessenow (Stand d. 3.Änderung: 18.01.2006) einschl. 1.-3. Änderung
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) im Rahmen der Planaufstellung
erfolgte bereits 1996 bzw. für die 1. und 2. Änderung ebenfalls vor 2000, so dass damals
keine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt worden ist.
Der Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 1 umfasst einen Geltungsbereich von ca. 1,6 ha
und beinhaltet einen Gaststätten- und Hotelkomplex am Ostufer des Schweriner Außensees.
Zum Seeufer hin sind Grünflächen festgesetzt, die von der Bebauung freizuhalten sind. Dieses
Vorhaben grenzt unmittelbar nördlich des B-Plans Nr. 2 “Ortslage Flessenow“ an und liegt
außerhalb der Natura 2000-Gebiete. Betriebsbedingte Störungen wie akustische und visuelle
Reize sind temporär möglich, da sich das Gebiet jedoch nicht in der freien Landschaft,
sondern in unmittelbarer Ortslage befindet, liegen keine erheblichen Beeinträchtigungen der
umliegenden Natura 2000-Gebiete vor. Die für den Fischotter bedeutenden Uferbereiche
werden durch die Bebauung nicht erheblich beeinträchtigt.
II.1.4 Unverträgliche Nutzungen
Kirrung im Ramper Moor
Im NSG Ramper Moor wurden bei einer Ortsbegehung Kirrungen vorgefunden, die nicht mit
den Erhaltungszielen konform gehen und darüber hinaus gemäß der NSG-Verordnung nur mit
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
103
Genehmigung zulässig sind. Es werden u.a. der LRT 7230 durch Nährstoffeinträge erheblich
beeinträchtigt. In diesem Bereich ist eine Überprüfung durch die Fachbehörde gem. § 5
NatSchAG M-V notwendig.
Reusenfischerei ohne Otterschutz
Der Erhaltungszustand der Habitatelemente für den Fischotter (EU-Code 1355) war sowohl
zum Referenzzeitpunkt wie heute ungünstig (vgl. Kapitel I.2.1.2, Tab. 9). Als
Beeinträchtigung für den Fischotter gilt nach dem landesweiten Bewertungsbogen z. B. das
Betreiben von Reusenfischerei, wie sie auch in den Gewässern des FFH-Gebietes (Ramper
Moor, Schweriner Außensee und Ziegelaußensee) praktiziert wird. Für die drei
Habitatbereiche NSG Ramper Moor mit angrenzenden Seebuchten (1355-2-B), Wickendorfer
Moor mit angrenzendem Ziegelaußensee (1355-4-B) und für den gesamten weiteren
Ufersaum des Schweriner Außensees (1355-3-C) ist die Reusenfischerei ohne Otterschutz als
Beeinträchtigung des Fischotters im Schweriner Seengebiet einzustufen. Eine Umstellung der
Reusenfischerei auf otter- und bibersichere Geräte ist daher vorrangig bzw. wünschenswert
und wird als Maßnahme E42 für die beiden Teilhabitate 1355-3-C und 1355-4-B
vorgeschlagen. Für den Ufersaum des Schweriner Außensees wird zusätzlich der Bau von
Leiteinrichtungen und Durchlassanlagen an Straßen (E41) als vorrangige
Entwicklungsmaßnahme vorgesehen. Für den Bereich des Ramper Moores ist die
Reusenfischerei gemäß NSG-Verordnung (22.03.1982) verboten. Es gilt daher dieses
vorhandene rechtliche Instrument (RI) der Unterschutzstellung als NSG auf die Einhaltung
des Verbotes durchzusetzen und ggf. durch die zuständige Naturschutzverwaltung zu
kontrollieren.
II.1.5 Geplante Maßnahmen und Nutzungen
II.1.5.1 Verträgliche Planungen
Die Gebietskulisse, die Erhaltungsziele, die maßgeblichen Bestandteile sowie die
vorkommenden LRT des Anhangs I und Arten des Anhangs II der FFH-RL sind ausführlich
im Kapitel I dargestellt. Aus diesem Grund wird auf eine weitere Beschreibung des Gebietes
und der Erhaltungsziele/ maßgeblichen Bestandteile bei der Vorprüfung absehbarer Pläne und
Projekte verzichtet (Stand: 09/2010).
Im Verfahren befindliche Pläne und Projekte:
Da die Unteren Naturschutzbehörden der Landkreise NWM und PCH bei diesen Plänen und
Projekten beteiligt sind, kann davon ausgegangen werden, dass die FFH-Verträglichkeit
entsprechend berücksichtigt wird.

B-Plan Nr. 22 „Uferweg“ in Bad Kleinen, Sondergebiet Fremdenverkehr und
Öffentliche Grünfläche “Strandwiese“

B-Plan Nr. 6 „Moidentiner Weg“ in Hohen Viecheln, Allgemeines Wohngebiet
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104
Tab. 27:
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Übersicht über die ermittelten geplanten Vorhaben, die bereits auf Verträglichkeit (VP)
geprüft sind oder in einer Vorprüfung (VVP) als verträglich beurteilt wurden.
Auf Verträglichkeit geprüfte geplante Vorhaben, die als verträglich beurteilt Hinweise Managementplan
Vorhaben
worden sind
Fahrgastschiffsanleger Wiligrad (Stand
In der vorliegenden FFH-VP wurden
der FFH-VP 12.08.2008)
die betriebsbedingten Wirkungen der
Sportboote nicht berücksichtigt.
Die Gemeinde ist vorläufig von der
Planung zurückgetreten.
Planänderungen sind nicht
auszuschließen und müssen in einer
erneuten FFH-VP berücksichtigt
werden.
Vorhabensbezogener B-Plan Nr. 8
Rampe, “Biogasanlage Diakonie“
(Stand der FFH-VP 13.09.2007)
Ausbau der Bundesautobahn A 14, II.
Bauabschnitt, einschließlich der
Ausgleichs- und Kohärenzmaßnahmen
(Planfeststellung: 24.02.2006)
Teilweise Rückbau und Umstufung der
Kreisstraße K 1 im Bereich zwischen
Rampe und Retgendorf
(Planfeststellung: Januar 2006)
II.1.5.2 Planungen im Einzelfall auf Verträglichkeit zu prüfen
Bei der Prüfung einzelner Planungsvorhaben kann das Ergebnis der Vorprüfung eine
unerhebliche Wirkung des Vorhabens auf das FFH- Gebiet sein. Aufgrund der gegenwärtig
nicht auszuschließenden bzw. voraussehbaren kumulativen Wirkungen sind alle
Planungsvorhaben, die den See als LRT betreffen, im Einzelfall auf ihre Verträglichkeit zu
prüfen. Es besteht die Möglichkeit, dass in der Summe der Beeinträchtigungen durch
unterschiedliche Verursacher mehr als 1 % der Gesamtfläche des LRT (EU-Code 3140)
innerhalb von 6 Jahren im Gebiet erheblich betroffen sein können oder in der Summe die
Bagatellgrenzen überschritten werden.
Geplante Entwicklung der Bootsliegekapazitäten/ Anlegestellen
Anleger für die Fahrgastschifffahrt am Schweriner Außensee sind in Seehof und im Bereich
von Schloss Wiligrad geplant (s.u.).
Eine Erweiterung der Steganlagen am Ufer des Schweriner Außensees vor Gallentin ist z. Zt.
nicht Inhalt des sich im Verfahren befindlichen B-Plans 14a.
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
105
Für 3 weitere (kleine) Steganlagen in Bad Kleinen, Hundorf und Seehof laufen derzeit
Anträge beim Wasser- und Schifffahrtsamt Lauenburg (mdl. Mitt. WSA Lauenburg,
09.01.2009). In Wickendorf ist ebenfalls ein weiterer Anleger geplant (mdl. Mitt. STAUN
SN, 15.01.2009).
Die Gemeinde Bad Kleinen plant im Bereich der Marina „Bierbug“ den Bau eines
Sanitärgebäudes und einen Gastanlegesteg von ca. 60 m Länge.
Die
Baugenehmigungsunterlagen für das Gebäude werden derzeit erstellt, während die
naturschutzrechtliche Genehmigung für den Steg im November 2010 beantragt wird.
Ebenfalls in der Gemeinde Bad Kleinen plant die DLRG an der Marina „Ziegenwiese“ einen
50 m langen Steg. Der Antrag für eine naturschutzrechtliche Genehmigung ist gestellt (vgl.
Stellungnahme vom 14.10.2010 im Anhang III).
Für das gesamte Schweriner Seengebiet wurde im Rahmen des „Regionalen
Wassertourismuskonzeptes Schweriner Seengebiet“ (REPPEL + LORENZ et al. 2005)
festgestellt, dass die Gastliegeplätze für Boote durchschnittlich nur mit ca. 60 % ausgelastet
sind, während die Kapazitäten bei den Dauerliegeplätzen weitestgehend ausgeschöpft zu sein
scheinen (REPPEL + LORENZ et al. 2005).
Schiffbare Verbindung zwischen Schweriner See und Ostsee (Wallensteinwasserweg)
Schon seit Jahrhunderten besteht die Idee, den Wallensteingraben als Verbindung zwischen
Schweriner See und Ostsee (Wismar) auszubauen und schiffbar zu machen. Laut dem
„Regionalen Wassertourismuskonzept Schweriner Seengebiet“ (REPPEL + LORENZ et al. 2005)
würde eine schiffbare Verbindung vor allem in den Angebotsbereichen Wasserwandern
(Motor und Segeln), Fahrgastschifffahrt und Urlaub am Wasser zu einer deutlichen
Potentialerweiterung führen. Das „Regionale Wassertourismuskonzept Schweriner
Seengebiet“ (REPPEL + LORENZ et al. 2005) kommt zu dem Ergebnis, dass wenn überhaupt
nur ein Ausbau für Sportboote und Fahrgastschiffe in Frage kommt und geht somit von einer
maximalen touristischen Nutzung aus. Neben dem Wassertourismuskonzept (REPPEL +
LORENZ et al. 2005) liegt eine Machbarkeitsstudie aus dem Jahr 2007 vor, die die technische
und die naturschutzfachliche Machbarkeit des Wallensteinwasserweges untersucht und
dokumentiert. Bisher ist kein Raumordnungsverfahren für die Planung und Realisierung
dieses Projektes eingeleitet, so dass sich das Vorhaben auf einem unverbindlichen
Planungsstand befindet.
Trassenverlegung der B 104:
Im Bereich des Paulsdammes südlich des Schweriner Außensees bestehen Überlegungen, die
Trasse der Bundesstraße B 104 zu verlegen. Genaue Planungen oder Trassenvarianten liegen
zum Zeitpunkt der Erstellung des Managementplanes noch nicht vor. Folgende Wirkungen
können von diesem Vorhaben ausgehen:

Bau- und anlagebedingte Flächenversiegelung

Bau- und anlagebedingter Lebensraumverlust (Vögel und Fischotter)
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106
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore

Anlagebedingte Barriere-/ Trennungswirkung durch Straßenkörper (insbesondere
Fischotter)

Betriebsbedingte Schadstoff- und Geräusch-Emissionen

Betriebsbedingte Lichtimmissionen (ggf. Störung von Fledermäusen)

Betriebsbedingte Störung des Fischotters und seines Lebensraumes
Derzeit ist nicht bekannt, ob durch das Vorhaben ein direkter Verlust von LRT-Flächen
entsteht. Im unmittelbaren Umfeld der bestehenden Trasse befinden sich jedoch Flächen der
beiden LRT Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige Gewässer mit benthischer Vegetation aus
Armleuchteralgen (EU-Code 3140) und Kalkreiches Niedermoor (EU-Code 7230. Eine
Beeinträchtigung der Fischotterhabitate (Wanderstrecke zwischen Ramper Moor und
Wickendorfer Bucht) ist zu erwarten. Aufgrund fehlender Angaben zum Eingriffsumfang,
Trassenverlauf etc. ist im Rahmen des Managementplanes keine Beurteilung der
Verträglichkeit möglich. Da die B 104 bereits heute eine Beeinträchtigung des Fischotters
darstellt, sind bei einem Neubau entsprechende Durchlassbauwerke und Leiteinrichtungen
vorzusehen. Bei Vorliegen konkreter Planungen ist auf jeden Fall eine FFHVerträglichkeitsprüfung notwendig, da derzeit davon auszugehen ist, dass die Trasse
unmittelbar durch das FFH- Gebiet hindurchgeführt werden soll.
Ausbau der Bahntrasse Trasse zwischen Carlshöhe und Bad Kleinen:
Die bestehende zweigleisige elektrifizierte Bahnstrecke soll in diesem Bereich ausgebaut
werden, so dass eine Befahrung mit 160 km/h möglich ist. Aktuell ist eine Befahrung mit 120
km/h möglich. Im Rahmen der artenschutzrechtlichen Prüfung wurde bisher eine
Amphibienkartierung im Zeitraum April bis Mai 2009 sowie Bestandserhebungen für die
Artengruppen Fledermäuse, Vögel und Reptilien durchgeführt (DIPL.-ING. WALTER
NORMANN - LANDSCHAFTSARCHITEKT, 2009). Die Gleisanlage grenzt unmittelbar an das FFHGebiet an. Mit folgenden Wirkungen ist voraussichtlich zu rechnen:

Bau- und anlagebedingte Flächenversiegelung

Baubedingte Beseitigung von Kammmolch-Habitaten möglich (vgl. Kap.I.2.1.2)

Baubedingte Staubentwicklung

Betriebsbedingte Geräusch- und Schadstoffimmissionen

Vogel- und Fledermausschlag (betriebsbedingt)
Da die Planungen von 2003 derzeit überarbeitet werden und noch keine aktuelle Planung
vorliegt, ist eine Beurteilung der Verträglichkeit nicht im Rahmen des Managementplanes
möglich. Das Vorhaben ist daher generell als prüfpflichtig im Sinne einer „Hauptprüfung“.
Eine abgeschlossene Prüfung liegt derzeit noch nicht vor. Voraussichtlich werden zwei
Genehmigungspakete eingereicht werden, wovon das erste die Ertüchtigung der beiden
Bahnüberführungen Friedensweg und Bahnhofsstraße sowie den Neubau des Bahnsteigs am
Bahnhof Lübstorf umfasst und für Ende Oktober 2010 angestrebt wird. Das zweite wird die
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
107
die Trasse selbst, einschließlich der Erhöhung der Geschwindigkeit (DIPL.-ING. WALTER
NORMANN - LANDSCHAFTSARCHITEKT, 2010) umfassen. Derzeit ist nicht bekannt bis wann die
Antragsunterlagen für das 2.Paket hergestellt werden können.
Fahrgastschiffsanleger bei Schloss Wiligrad:
Das Amt Lützow-Lübstorf hat einen Antrag für einen Anleger für die Fahrgastschifffahrt
(Weiße Flotte) am Westufer der Schweriner Außensees gestellt. Das geplante Vorhaben liegt
im FFH-Gebiet. Die Gründung des 42 m langen und knapp 5 m breiten Schiffsanlegers erfolgt
mittels ca. 8 m langer Stahlbohlen. An den Längsseiten sind zusätzlich Liegebereiche für
Sportboote geplant. Die landseitige Anbindung an den Uferweg erfolgt über eine mit
Spundwänden eingefasste Kaifläche (ca. 120 m²). Die bestehende unbefestigte Zuwegung, die
vom Ufer serpentinenartig zum ca. 25 m höher gelegenen Schloss führt, soll durch eine neue
Treppenanlage aus Naturstein sowie durch die Befestigung des ca. 250 m langer Fuß- und
Radweg mit wassergebundener Wegedecke saniert werden. Ein Stahlgeländer mit Handlauf
und Knieleiste dient als Absturzsicherung hangseitig des Uferweges. Die am Ruheplatz
vorhandene Stützmauer aus Natursteinblöcken soll ebenfalls saniert werden (PÖYRY, 2008).
Mit folgenden Wirkungen ist zu rechnen:

Baubedingte Flächeninanspruchnahme

Beeinträchtigung potentieller Brut- und Rasthabitate durch baubedingte Störungen
(Schadstoffemissionen,
Verlärmung,
visuelle
Störungen,
Erschütterungen,
Sedimentaufwirbelung und Einschwemmen von Boden)

Beeinträchtigung von Wander- und Nahrungshabitaten des Fischotters (bau-, anlage- und
betriebsbedingte Störungen)

Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme (Ertüchtigung der Zuwegung, Schiffsanleger
mit Landgang)

Beschattung des LRT 3140 und somit Einschränkung des Armleuchteralgen-Wachstums

Betriebsbedingte Störungen (visuelle und akustische Störreize, Schadstoffemissionen,
Wellenschlag)

Verwirbelungen durch An- und Ablegen der Fahrgastschiffe

Erhöhte Frequentierung des Uferbereiches und des Sees (Schiffsverkehr)
Bisher befindet sich in diesem Bereich keine Anlegemöglichkeit und aufgrund des Steilufers
und des Steilhangs, der mit Uraltbuchen bestanden ist, handelt es sich um einen sehr
naturnahen Uferabschnitt. Der LRT 3140 ist unmittelbar durch den Anleger selbst und
besonders durch das An- und Ablegemanöver der Fahrgastschiffe und der Sportboote
betroffen. Besonders durch die Schiffsschraube der Fahrgastschiffe entstehenden
Verwirbelungen können sich negativ auf die benthische Vegetation aus Armleuchteralgen
auswirken. Die Armleuchteralgen (Characeen) sind lebensraumtypische Arten des LRT 3140.
Es ist daher zu prüfen, ob im Bereich des geplanten Anlegers und angrenzend
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108
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Armleuchteralgen vorkommen. Nach der Planung mit Stand 12/2008 soll der Anleger
während der Fahrsaison von April bis Oktober dreimal pro Tag angefahren werden. Es ist von
einem direkten Flächenverlust des LRT 3140 unterhalb der 1%-Schwelle (bezogen auf das
FFH-Gebiet) auszugehen (vgl. Tab.25).
Die Planunterlagen liegen mit dem Stand August 2008 vor. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist
die Planung von der Gemeinde zurückgestellt worden. Bei einer möglichen Änderung der
Planung muss das Vorhaben zu einem späteren Zeitpunkt auf seine Verträglichkeit geprüft
werden.
Steganlage und Fahrgastschiffsanleger bei Badeanstalt Seehof:
Das Vorhaben grenzt an das FFH-Gebiet an, denn die Badeanstalt selbst sowie der
vorgelagerte Seebereich sind von dem FFH-Gebiet ausgenommen. Im Bereich der Badeanstalt
Seehof plant das Amt Lützow-Lübstorf die Erneuerung der vorhandenen Steganlage und die
Ergänzung eines Fahrgastanlegers (Weiße Flotte). Mit folgenden Wirkungen ist zu rechnen:

Baubedingte Flächeninanspruchnahme (LRT 3140 und Uferbereiche)

Beeinträchtigung potentieller Brut- und Rastvogelhabitate durch baubedingte Störungen
(Schadstoffemissionen,
Verlärmung,
visuelle
Störungen,
Erschütterungen,
Sedimentaufwirbelung und Einschwemmen von Boden)

Beeinträchtigung von Wander- und Nahrungshabitaten des Fischotters (bau-, anlage- und
anlagebedingte Störungen)

Anlagebedingte Flächeninanspruchnahme (LRT 3140)

Beschattung der Seefläche (LRT 3140)

Betriebsbedingte Störungen (visuelle und akustische Störreize, Schadstoffemissionen,
Wellenschlag in Bezug auf die Brut- und Rastvögel)

Verwirbelungen durch An- und Ablegen der Fahrgastschiffe (LRT 3140)
Durch den Badebetrieb und den Ferienpark befinden sind in diesem
Bereich bereits eine große Anzahl verschiedener Störquellen für Wasservögel. Das
Vorkommen von benthischer Vegetation ist dadurch ebenfalls unwahrscheinlich. Aufgrund
des erheblichen Tiefganges des Fahrgastschiffes kann jedoch eine Beeinträchtigung des
angrenzenden FFH-Gebietes, durch welches die Anfahrt erfolgen würde, vor allem des LRT
3140, nicht ausgeschlossen werden. Derzeit ist nicht bekannt, wie häufig der Anleger
angefahren werden soll und mit welchem Einwirkbereich rund um den Anleger z. B. mit
Verwirbelungen zu rechnen ist. Es ist von einem direkten Flächenverlust des LRT 3140
unterhalb der 1% -Schwelle (bezogen auf das gesamte FFH-Gebiet) auszugehen (vgl. Tab.26).
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt liegen noch keine ausreichenden Informationen für eine
Prüfung dieses Vorhabens vor.
Schmale Windel-schnecke
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
109
Gemeinschaftsbootssteganlage Wickendorf:
Die Bungalowgemeinschaft „Am Paulsdammer Weg“ e.V. Schwerin hat für den Bereich der
Wickendorfer Bucht einen Antrag für 16 Liegeplätze gestellt. Die Genehmigung ist mit der
Auflage verbunden, dass alte Anleger im Zuge der Neuerrichtung zurückzubauen sind. Das
geplante Vorhaben liegt sowohl im FFH-Gebiet. Mit folgenden Wirkungen ist zu rechnen:

Baubedingte Flächeninanspruchnahme (LRT 3140 und Uferbereiche)

Beeinträchtigung von Wander- und Nahrungshabitaten des Fischotters (bau-, anlage- und
betriebsbedingte Störungen)

Anlagebedingte Beschattung der Seefläche

Zunahme des Bootsverkehrs

Betriebsbedingte Geräuschimmissionen
Der LRT 3140 ist voraussichtlich betroffen. Da sich im diesem Bereich bereits mehrere
Anlegestellen und Bootshäuser befinden, wurde dieser Teil der Wickendorfer Bucht bei der
Maßnahmenplanung im Rahmen des Managementplanes berücksichtigt. In den
Sommermonaten ist mit einer Zunahme des Bootsverkehrs in diesem Bereich und somit auch
mit einer Störwirkung auf die Bruthabitate von Haubentaucher und Reiherente zu rechnen.
Aufgrund der bestehenden Anleger (Marina Wickendorf und private) sind bereits Störungen
in diesem Bereich vorhanden. Eine erhebliche Beeinträchtigung des LRT 3140 ist
auszuschließen, da in diesem Bereich nur mit kleinen Booten ohne erheblichen Tiefgang zu
rechnen ist.
Denkmalpflegerische Rahmenzielstellung Schlosspark Wiligrad/ Denkmalpflegerische
Zielstellung – Schlosspark Wiligrad:
Die beiden Zielstellungen sehen Maßnahmen zur Rekonstruktion des Anlagenzustands wie im
Jahre 1945 vor. Der Schlosspark befindet sich unmittelbar angrenzend an das FFH-Gebiet.
Als Maßnahmen sind u. a. die Wiederherstellung von Sichtbeziehungen, die Sicherung der
Uferkante sowie die Umwandlung von vorhandenen Fichtenmonokulturen in
Buchenmischwald vorgesehen. Bei der Wiederherstellung der Sichtachsen ist der Wald-LRT
9130 (vgl. MANAGEMENTPLAN TEILBEREICH WALD, 2007) innerhalb des FFH-Gebietes
kleinflächig betroffen. In der denkmalpflegerischen Zielstellung ist die Schaffung dreier ca.
10 m breiter Sichtachsen vorgesehen. Die südwestlich des Schlosses gelegene Bunkeranlage
soll abgerissen und mit Buchenmischwald aufgeforstet und oder Sukzession zugelassen
werden, ebenso auf der Fläche westlich des Schlosses. Dadurch soll die Lichtung zum
Schlossteich bzw. der Waldcharakter des Parks wiederhergestellt werden. Durch die
Aufforstung bzw. Sukzession sind keine erheblichen Auswirkungen auf LRT des Anhangs I
oder Arten des Anhangs II der FFH-RL zu erwarten. Der Vorhabensträger (Betrieb für Bau
und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern Geschäftsbereich Schwerin) ist aus
denkmalpflegerischen Gründen an einer Umsetzung des geplanten Vorhabens interessiert. Ein
konkreter Umsetzungszeitpunkt ist derzeit unbekannt.
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110
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Folgende Maßnahmen sind u.a. Gegenstand der denkmalpflegerischen Zielstellung:

Umwandlung in naturnahen Waldbestand

Neuanlage von Waldflächen

Anlage von Sichtachsen

Beseitigung von Versiegelung (Bunkeranlage)

Bei Bedarf Erweiterung der Hangsicherung
Folgende Wirkungen sind zu erwarten:

Kleinflächige Beeinträchtigung des LRT 9130

Mögliche kumulative Wirkungen mit geplantem Fahrgastschiffsanleger Wiligrad

möglicher Interessenskonflikt Denkmalpflege und forstwirtschaftliche Nutzung

Verlust von potentiellen Ruheräumen für die Teichfledermaus (EU-Code 1318) durch
Abriss der Bunker nicht auszuschließen
Es sind kleinflächige Verluste des LRT „Waldmeister-Buchenwald“ (EU-Code 9130) zu
erwarten. Bei Vorlage der Planunterlagen ist zu prüfen, ob der Verlust unterhalb der
Bagatellgrenze liegt (vgl. Tab.25). Im Rahmen der Überprüfung der Binnendifferenzierung
für den vorliegenden Managementplan konnten keine weiteren LRT des Anhangs I oder Arten
des Anhangs II der FFH-RL in diesem Bereich festgestellt werden. Um eine abschließende
Beurteilung der Verträglichkeit vornehmen zu können, ist eine genaue Bestandsaufnahme in
diesem Bereich notwendig. Da eine solche Bestandsaufnahme derzeit nicht vorliegt, kann zu
diesem Zeitpunkt keine abschließende Beurteilung der Verträglichkeit vorgenommen werden
kann. Das Vorhaben ist daher generell als „prüfpflichtig im Einzelfall“ einzuordnen.
Tourismuskonzept Schweriner Außensee (Planungsbüro Profil GmbH):
Alle Ufergemeinden am Schweriner Außensee streben eine touristische Entwicklung an, die
seit dem Jahr 2009 gemeinsam (Bürgermeisterebene/ Landkreis übergreifend) diskutiert wird
(Profil GmbH, schriftl. Mitt. 17.05.2009). Das Konzept beabsichtigt weitere Anlegestellen für
den Schiffsausflugsverkehr zu schaffen (vgl. Fahrgastschiffsanleger Schloss Wiligrad und
Badeanstalt Seehof), auch in Flessenow und Retgendorf. In Flessenow und Retgendorf sind
die Anlegestellen in Form von schwimmenden Pontons geplant. Es ist geplant, die
Anlegestellen mit einem solarbetriebenen Boot anzufahren. Durch den Bau der Anlegestellen
ist mit folgenden Wirkungen zu rechen:

Baubedingte Störungen

Anlagebedingte Beschattung des LRT 3140

Betriebsbedingte Geräuschimmissionen

Zunahme des Bootsverkehrs
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
111
Von den Schwimmstegen selbst sind keine erheblichen Wirkungen zu erwarten, da kein
direkter Flächenverlust eines LRT des Anhangs I der FFH-RL vorliegt. Die betriebsbedingten
Wirkungen sind jedoch in ihrer Summationswirkung mit den vorhandenen Nutzungen im
Uferbereich nur im Rahmen einer FFH-Verträglichkeitsprüfung beurteilbar.
Umsetzung des Regionalen Wassertourismuskonzeptes (Maßnahmennummern vgl.
Regionales Wassertourismuskonzept, Reppel + Lorenz et al., 2005):
Die Mehrheit der nachfolgend genannten Maßnahmen ist auch von der Schiffbarmachung des
Wallensteingrabens abhängig. Neben konkreten baulichen Anlagen ist auch eine Vielzahl an
Marketingmaßnahmen vorgesehen, um den Tourismus im Gebiet des Schweriner Außensees
zu stärken. Marketingmaßnahmen können im herkömmlichen Sinne keiner FFH-Vorprüfung
unterzogen werden, da die Auswirkungen vielseitig und schwierig zu erfassen sind.
Erfolgreiches Marketing führt jedoch zu einer stärkeren Frequentierung des Gebietes. Eine
gezielte Besucherlenkung, besonders für sensible Bereiche sollte daher bei diesen
Maßnahmen stets berücksichtigt werden. Wenn konkrete Planungen für diese Maßnahmen
existieren, dann ist in der Regel eine FFH-Verträglichkeitsprüfung notwendig und es sind
besonders die kumulativen Wirkungen zu prüfen. Die nachfolgenden Maßnahmen des
Regionalen
Wassertourismuskonzeptes
betreffen
das
Bearbeitungsgebiet
des
Managementplanes:

Maßnahme Nr.12: Wasserwanderrastplatz Paulsdamm (bereits in Planung, vgl.
nachfolgender Absatz)

Maßnahme Nr.13: Sportboothafen Leezen; der Sportboothafen ist außerhalb des
Bearbeitungsgebietes des Managementplanes geplant. Nach vorläufigen Planungen sind
140 Anlegeplätze vorgesehen. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des SPA
“Schweriner Seen“ und grenzt im Süden an das FFH-Gebiet “Görslower Ufer“ an.
Aufgrund der vorhandenen Natura 2000-Gebiete sind Wirkungen auf diese nicht
auszuschließen. Es liegt ein Standortkonzept sowie ein LBP zu diesem Vorhaben vor. Die
UNB Schwerin fordert in einem Schreiben vom 05.02.2007 aufgrund eines neuen
Antrages des Amtes Ostufer Schweriner See ein erneutes Verfahren zur
Verträglichkeitsprüfung.

Maßnahme Nr. 20: Profilierung des Campingplatzes Seehof für Urlaub am Wasser

Maßnahme Nr. 22: Wiedereröffnung Wasserwanderrastplatz Gallentin

Maßnahme Nr. 23: Bereitstellung Gastbootsliegeplätze Bad Kleinen

Maßnahme Nr. 24: Insel Lieps - Ankerplatz/ Erneuerung der Steganlage nur bei
geordneter Besucherlenkung

Maßnahme Nr. 25: Ausbau des Wassertourismus, Wasserwanderrastplatz und Infopunkt
bei Hohen Viecheln

Maßnahme Nr. 26: Verbesserung der Anlegesituation und stärkere Vermarktung des
Themas Segeln und Surfen im Bereich Flessenow
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112

Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Maßnahme Nr. 27: Verbesserung der Erreichbarkeit
Weiterentwicklung „Urlaub am Wasser“ im Ort Retgendorf .
für
Sportboote
und
Wasserwanderrastplatz Paulsdamm:
Am Paulsdamm auf Schweriner Stadtgebiet ist ein Wanderrastplatz mit Anlegemöglichkeiten
für 25 Boote geplant. Das FFH-Gebiet “Schweriner Außensee und angrenzende Wälder und
Moore“ befindet sich ca. 150m westlich und ca. 200 m nördlich des Vorhabens. Südlich des
vorhandenen Bootsverleihs nahe dem Lokal “Seewarte“ soll ein vorhandener Steg
abgebrochen werden und ein neuer, ca. 60 m langer und 1,50 m breiter Stegneubau entstehen.
Der Steg grenzt unmittelbar an einen größeren Schilfbestand an. Die Uferbefestigung mittels
Pfahlreihe wird in diesem Zuge ebenfalls erneuert. Im Bereich des Hafenbeckens ist eine
Schlammausbaggerung geplant (Stand: 17.09.2010). Demnächst wird ein neuer Bauantrag
eingereicht, da die Planung derzeit aktualisiert wird (schriftl. Mitteilung UNB Schwerin,
23.09.2010).
Es kommt weder zu einem direkten Flächenverlust von Lebensraumtypen des Anhangs I oder
Habitatflächen noch zu erheblichen Beeinträchtigungen von Arten des Anhang II FFH-RL.
Erweiterung der Wasserskistrecke für das Betreiben von Jetski
Auf der vorhandenen Wasserskistrecke zwischen Retgendorf und Rampe läuft derzeit eine
Anfrage bei dem zuständigen WSA Lauenburg diesen Bereich auch für Jetski freizugeben.
Mit folgenden Wirkungen ist zu rechnen:

Betriebsbedingte Geräusch-Emissionen

Betriebsbedingte Störung, besonders
Außensees
der Uferbereiche am Ostufer des Schweriner
Durch Zulassung weiterer Wassersportarten in diesem Bereich ist auch mit einer Zunahme der
Beeinträchtigungen und Störungen in angrenzenden Bereichen zu rechnen. Es ist eine erhöhte
Frequentierung des Seeufers in diesem Bereich zu erwarten. Eine zusätzliche Beunruhigung
z. B. durch eine weitere Verkehrserschließung ist auf jeden Fall zu vermeiden. Besonders
Wassermotorräder, auch als Jetski bezeichnet, verursachen aufgrund der hohen Drehzahl hohe
Geräuschemissionen. In einem Forschungsvorhaben des Bundesumweltamtes (UBA) wurden
die Geräusch- und Schadstoffemissionen für eine Auswahl von Sportbootmotoren ermittelt
(HORN et al., 2005). Bei Vorbeifahrgeräuschmessungen im 25 m Abstand wurden maximale
Werte von (LpASmax*) zwischen 58 und 72 dB(A) ermittelt. Da erhebliche
Beeinträchtigungen der Natura 2000-Gebiete nicht auszuschließen sind, ist eine FFHVerträglichkeitsprüfung notwendig.
Die Gemeinde Bad Kleinen plant noch zwei Steganlagen im Bereich der Marina
“Ziegenwiese“ bzw. “Bierbug“. Beide Stege werden in der Karte 1a als Planung dargestellt.
Bei Redaktionsschluss (20.10.2010) lagen noch keine Planunterlagen vor, da beide Planungen
erst noch zu beantragen sind bzw. sich in der Antragsphase befinden.
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
113
Übersicht der prüfpflichtigen Planungen im Einzelfall

Trassenverlegung der Bundesstraße B 104

Ausbau der Bahntrasse zwischen Carlshöhe und Bad Kleinen

Neubau eines Durchlasses an der Bahnstrecke Lübeck-Strasburg bei Streckenkilometer
64,686

Fahrgastschiffsanleger Schloss Wiligrad

Fahrgastschiffsanleger Badeanstalt Seehof

Gemeinschaftsbootsanleger Wickendorf

Denkmalpflegerische Rahmenzielstellung Schlosspark Wiligrad/ Denkmalpflegerische
Zielstellung – Schlosspark Wiligrad

Maßnahmen aus dem Tourismuskonzept Schweriner Außensee

Maßnahmen aus dem Regionalem Wassertourismuskonzept

Wasserwanderrastplatz Paulsdamm

Jetski auf der ausgewiesenen Wasserskistrecke

Gastanlegesteg an der Marina “Bierbug“ (vgl. Stellungnahme von Bauamt Bad Kleinen
im Anhang III)

DLRG-Steg an der Marina “Ziegenwiese“ (vgl. Stellungnahme von Bauamt Bad Kleinen
im Anhang III)
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114
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
II.2 Maßnahmen
Die dargestellten Maßnahmen dienen der Umsetzung der Erhaltungsziele. Sie sind fachlich
geeignet und im Rahmen der Managementplanung mit den Betroffenen vorabgestimmt. Durch
die
Darstellung
der
Maßnahmen
im
Plan
werden
öffentlich-rechtliche
Zulassungsvoraussetzungen und privatrechtliche Zustimmungen nicht ersetzt.
Die Maßnahmen wurden durch die Planersteller fachlich vorbereitet und durch das Staatliche
Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg im Gespräch mit den betroffenen
Eigentümern und Nutzern der entsprechenden Fläche erörtert. Bei den Maßnahmen innerhalb
des Waldes bzw. flächenhaften Gehölzentnahmen ist das zuständige Forstamt zu beteiligen,
da es sich ggf. um Waldumwandlung handelt und entsprechende Anträge zu stellen sind.
In der Karte 3 sind alle Maßnahmenvorschläge im Maßstab 1:10.000 dargestellt.
II.2.1 Festlegung
der
erforderlichen
Wiederherstellungsmaßnahmen
Erhaltungs-
und
Die aus naturschutzfachlicher Sicht notwendigen und wünschenswerten Ziele wurden bereits
in Kapitel I.4.3 dargestellt und beschrieben. Diese Ziele bilden die Grundlage für die
festgelegten gebietsbezogenen und räumlich verorteten Maßnahmen.
Erhaltungsmaßnahmen
Es besteht grundsätzlich die Verpflichtung zum Erhalt der LRT des Anhangs I und Habitate
von Arten des Anhangs II FFH-RL im Gebiet, auch wenn sie sich derzeit teilweise in einem
ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Darüber hinaus bestehen für nachfolgende LRT und
Arten zwingend erforderliche Erhaltungsmaßnahmen, um den günstigen Erhaltungszustand zu
wahren.
- LRT des Anhangs I der FFH-RL
Das Kleingewässer im Ramper Moor des Lebensraumtyps 3140 (Oligo- mesotrophe
kalkhaltige Gewässer, Fläche 3140-3-B) ist in seinem günstigen Erhaltungszustand durch
Sicherung der Pufferstrukturen, der lebensraumtypischen Pflanzenarten zu schützen.
Für vier Kleingewässer des LRT 3150 (3150-1-B, 3150-12-C, 3150-13-B, 3150-14-B)
(Natürliche eutrophe Seen mit einer Vegetation des Magnopotamions oder Hydrocharitions)
gilt es, durch Schutzmaßnahmen (vgl. Tab. 24 und Tab. 28) den derzeitigen
Erhaltungszustand zu erhalten. Für zwei weitere Teilflächen (3150-4-B und 3150-5-B) sind
Pflegemaßnahmen in Form von randlicher Gehölzbeseitigung zu ergreifen.
Alle Teilflächen (3160-1-B und 3160-2-B) des LRT 3160 (Dystrophe Seen und Teiche)
wurden mit einem günstigen Erhaltungszustand im Gebiet bewertet und sind durch
Schutzmaßnahmen (Gehölzbeseitigung) offen zu halten.
Die drei Teilflächen des LRT 6510 (1-B, 2-B und 3-B) sind durch Nutzung bzw.
Wiederaufnahme der Nutzung (Grünland) in ihrem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten.
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115
Der LRT 7140 (7140-1-B) (Übergangs- und Schwingrasenmoore) lässt sich durch
Entbuschungsmaßnahmen, insbesondere durch die Entnahme des Kiefern- und
Birkenjungwuchses im Ostteil mit seinem typischen Offenlandcharakter erhalten, der
Erhaltungszustand kann sogar sehr leicht von B auf A verbessert werden.
- Arten des Anhangs II der FFH-RL
Die Habitatfläche 1014-1-B (Ramper Moor vgl. Karte 2a / 2b) der Schmalen Windelschnecke
(EU-Code 1014) ist durch Entbuschung in ihrem günstigen Erhaltungszustand zu erhalten.
Diese Maßnahme führt zu einer Vergrößerung der Habitatfläche und lässt sich leicht
durchführen. Für die Habitatflächen der Bauchigen Windelschnecke (EU-Code 1016) sind
ebenfalls schützende und pflegende Maßnahmen zur Erhaltung des günstigen Zustandes
notwendig (1016-1-A, 1016-2-A und 1016-6-B). Die Flächen sind freizustellen
(Entbuschung) und die Entwässerung ist zu drosseln.
Die im Gebiet vorgefundenen Habitatflächen der Großen Moosjungfer (EU-Code 1042)
(1042-1-B, 1042-2-B und 1041-3-B) befinden sich alle drei in einem günstigen
Erhaltungszustand. Für diese Flächen sind daher Erhaltungsmaßnahmen (Entbuschung) zum
Schutz notwendig. Das Kammmolchhabitat (1166-1-A) nordwestlich von Wiligrad am Rande
der Schlossgärtnerei benötigt schützende Erhaltungsmaßnahmen, da es sich in einem
günstigen Erhaltungszustand befindet (vgl. Tab. 28).
Tab. 28:
Übersicht aller Erhaltungsmaßnahmen für LRT des Anhangs I und Arten des Anhangs II
der FFH-RL im FFH- Gebiet (vgl. Teil I, Tab. 24).
LRT- und Artbezeichnung
Lebensraumtyp- bzw.
Maßnahmenbeschreibung
Habitatnummer
LRT des Anhangs I der FFH-RL
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige
3140-1-C
Gewässer mit benthischer Vegetation
Erhalt (Schutz) durch Umsetzung der Maßnahmen
der WRRL
aus Armleuchteralgen
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige
3140-2-C
Gewässer mit benthischer Vegetation
Erhalt (Schutz) durch Umsetzung der Maßnahmen
der WRRL
aus Armleuchteralgen
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige
3140-3-B
Erhalt (Schutz) durch Sicherung des günstigen
Gewässer mit benthischer Vegetation
Erhaltungszustandes (lebensraumtypische
aus Armleuchteralgen
Unterwasservegetation und Pufferstrukturen)
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige
3140-4-C
Gewässer mit benthischer Vegetation
Erhalt (Schutz) durch Umsetzung der Maßnahmen
der WRRL
aus Armleuchteralgen
Natürliche eutrophe Seen mit einer
3150-1-B
Erhalt (Schutz) durch Sicherung des günstigen
Vegetation des Magnopotamions oder
Erhaltungszustandes (lebensraumtypische
Hydrocharitions
Pflanzenarten und Pufferstrukturen)
Natürliche eutrophe Seen mit einer
Vegetation des Magnopotamions oder
3150-4-B
Offenhaltung durch Beseitigung einzelner
Gehölze im Randbereich
Hydrocharitions
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LRT- und Artbezeichnung
Lebensraumtyp- bzw.
Maßnahmenbeschreibung
Habitatnummer
Natürliche eutrophe Seen mit einer
3150-5-B
Vegetation des Magnopotamions oder
Offenhaltung durch Beseitigung einzelner
Gehölze im Randbereich
Hydrocharitions
Natürliche eutrophe Seen mit einer
3150-12-C
Erhalt (Schutz) durch Sicherung des aktuellen
Vegetation des Magnopotamions oder
Erhaltungszustandes (Wasserstand,
Hydrocharitions
lebensraumtypische Pflanzenarten)
Natürliche eutrophe Seen mit einer
3150-13-B
Erhalt (Schutz) durch Sicherung des aktuellen
Vegetation des Magnopotamions oder
Erhaltungszustandes (Wasserstand,
Hydrocharitions
lebensraumtypische Pflanzenarten)
Natürliche eutrophe Seen mit einer
3150-14-B
Erhalt (Schutz) durch Sicherung des aktuellen
Vegetation des Magnopotamions oder
Erhaltungszustandes (Wasserstand,
Hydrocharitions
lebensraumtypische Pflanzenarten)
Dystrophe Seen und Teiche
3160-1-B
Erhalt (Schutz) durch Entnahme einzelner
Gehölze im Randbereich
Dystrophe Seen und Teiche
3160-2-B
Erhalt (Schutz) durch Entnahme einzelner
Gehölze im Randbereich
Naturnahe Kalk- Trockenrasen und
6210-1-C
Erhalt (Pflege) durch Beseitigung von Gehölzen
deren Verbuschungsstadien (Festuco-
sowie Wiederaufnahme der extensiven
Brometalia)
Beweidung
Magere Flachland-Mähwiese
6510-1-B
Erhalt (Nutzung) des günstigen
Erhaltungszustandes durch Beibehaltung der
vorhandenen Grünlandnutzung
Magere Flachland-Mähwiese
6510-2-B
Erhalt (Nutzung) des günstigen
Erhaltungszustandes durch Wiederaufnahme
extensiver Grünlandnutzung oder –pflege
Magere Flachland-Mähwiese
6510-3-B
Erhalt (Nutzung) des günstigen
Erhaltungszustandes durch Beibehaltung der
vorhandenen Grünlandnutzung
Magere Flachland-Mähwiese
6510-4-C
Erhalt (Nutzung) durch Beseitigung von Gehölzen
und Beibehaltung der vorhandenen
Grünlandnutzung
Übergangs- und Schwingrasenmoore
7140-1-B
Erhalt (Schutz) des günstigen
Erhaltungszustandes durch Sicherung des
vorhandenen Wasserstandes sowie durch
Gehölzbeseitigung auf und am Rande der Fläche
Kalkreiche Niedermoore
7230-1-C
Erhalt (Pflege) durch Beseitigung von Gehölzen
und Pflegemahd
Kalkreiche Niedermoore
7230-2-C
Erhalt (Pflege) durch Beseitigung von Gehölzen
und Pflegemahd
Kalkreiche Niedermoore
7230-3-C
Erhalt (Pflege) durch Beseitigung von Gehölzen
und Pflegemahd
Kalkreiche Niedermoore
7230-4-C
Erhalt (Pflege) durch Beseitigung von Gehölzen
und Pflegemahd
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LRT- und Artbezeichnung
Lebensraumtyp- bzw.
117
Maßnahmenbeschreibung
Habitatnummer
Kalkreiche Niedermoore
7230-5-C
Erhalt (Pflege) durch Beseitigung von Gehölzen
und Pflegemahd
Arten des Anhangs II der FFH-RL
Schmale Windelschnecke
1014-1-B
Erhalt (Pflege) des günstigen Erhaltungszustandes
durch Beseitigung von Gehölzen
Bauchige Windelschnecke
1016-1-A
Erhalt (Pflege) des günstigen Erhaltungszustandes
durch Beseitigung von Gehölzen
Bauchige Windelschnecke
1016-2-A
Erhalt (Schutz) des günstigen
Erhaltungszustandes durch Gehölzbeseitigung im
Randbereich zur Offenhaltung der Fläche
Bauchige Windelschnecke
1016-4-B
Erhalt (Schutz) des vorhandenen Wasserstandes
(keine weiteren Entwässerungsmaßnahmen)
Bauchige Windelschnecke
1016-6-B
Erhalt (Schutz) der Habitatfläche durch
Beseitigung von Gehölzen im Randbereich
Große Moosjungfer
1042-1-B
Erhalt (Schutz) des günstigen
Erhaltungszustandes durch Beseitigung von
Gehölzen
Große Moosjungfer
1042-2-B
Erhalt (Schutz) des günstigen
Erhaltungszustandes durch Beseitigung von
Gehölzen
Große Moosjungfer
1042-3-B
Erhalt (Schutz) des günstigen
Erhaltungszustandes durch Beseitigung von
Gehölzen
Kammmolch
1166-1-A
Erhalt (Schutz) des günstigen
Erhaltungszustandes durch Erhaltung naturnaher
Kleingewässer
Fischotter
1355-1-A
Erhalt (Schutz) des günstigen
Erhaltungszustandes durch die Sicherung extensiv
genutzter Flächen im Einzugsgebiet und durch
Erhalt unbewirtschafteter Randstreifen an
Gewässern
Wiederherstellungsmaßnahmen
Im Bearbeitungsgebiet des Managementplanes sind keine Wiederherstellungsmaßnahmen
vorgesehen.
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118
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
II.2.2 Festlegung
von
vorrangigen
Entwicklungsmaßnahmen
und
wünschenswerten
Nachfolgend werden die wünschenswerten Entwicklungsmaßnahmen sowie eine vorrangige
Entwicklungsmaßnahme näher erläutert, die zur Verbesserung der Erhaltungszustände im
Gebiet vorgesehen sind.
Für den Fischotter ist eine vorrangige Entwicklungsmaßnahme im Gebiet erforderlich, da die
Art landesweit als gefährdet eingestuft ist und der europaweite Erhaltungszustand ungünstig
ist (s. Tab. 12). Für andere Arten und Lebensräume besteht keine Notwendigkeit für
vorrangige Entwicklungsmaßnahmen, da die Grundvoraussetzungen in diesem Gebiet nicht
gegeben sind. Zum einen hat sich der aktuelle Erhaltungszustand der LRT bzw. Arten des
Anhang II gegenüber dem Erhaltungszustand zum Referenzzeitpunkt (2004) nicht verändert
bzw. verschlechtert hat (vgl. Tab. 22 und Tab. 23). Eine Ausnahme ist der Abschnitt des
Wallensteingrabens (LRT 3260), dessen Einstufung zum Referenzzeitpunkt bereits in „C“
hätte liegen müssen, da sich bereits damals Querungsbauwerke außerhalb des FFH-Gebietes
befunden haben (vgl. Kapitel I.2.1.1 Tab. 7). Zum anderen sind die Flächenanteile im Gebiet
bezogen auf das Land nicht sehr hoch oder der landesweite Flächenanteil ist nicht mit ≥ 25 %
als ungünstig bewertet (vgl. Kapitel I.2.2 Tab. 10). Dies trifft auf die Pfeifengraswiesen (LRT
6410) zu, die sich gutachterlich nachweisbar von „B“ zu „C“ verschlechtert haben, die aber
weder einen sehr hohen Flächenanteil im Gebiet haben noch landesweit mit einem
Flächenanteil ≥ 25 % als ungünstig eingestuft sind (vgl. Kapitel I.2.2 Tab. 10).
- LRT des Anhangs I der FFH-RL
Auf einer Fläche bei Hohen Viecheln, nördlich des Schweriner Außensees, befindet sich eine
Fläche, die das Potential für den LRT 2330 (Sandtrockenrasen auf Binnendüne) aufweist.
Durch eine extensive Beweidung können lebensraumtypische Pflanzen entwickelt werden.
Der Schweriner Außensee hat einen großen Flächenanteil am LRT 3140. Der ungünstige
Erhaltungszustand ist im hohen Nährstoffgehalt begründet (vgl. Kap.I.3.1.1). Im Rahmen der
WRRL werden weitere Maßnahmen für den Schweriner Außensee vorgesehen (Text LU). Die
Maßnahmen betreffen die Teilflächen 3140-1-C und 1340-4-C des LRT (vgl. Karte 3). Für
das Gewässer (3140-3-B) im Ramper Moor sind aufgrund eines günstigen
Erhaltungszustandes lediglich Schutzmaßnahmen zur Erhaltung vorgesehen.
Aufgrund der externen Belastungen zeigt die Döpe (3140-2-C) deutliche Eutrophierung an
und besitzt einen ungünstigen Erhaltungszustand. Für die Ackerflächen im Süden und
Südwesten (Burgwall Dobin) im unmittelbaren Gewässerumfeld wird empfohlen eine
Grünlandextensivierung anzustreben (vgl. Kap. I.1.2 S. 11 zur WRRL). Diese Flächen stellen
zugleich auch Habitatflächen für die Heidelerche dar (Hinweis für PEPL SPA).
Für neun Teilflächen des LRT 3150, die sich zum Großteil im Wiligrader Wald befinden,
werden wünschenswerte Entwicklungsmaßnahmen vorgesehen. Durch Maßnahmen wie der
Gehölzentfernung im Gewässerumfeld, Erhaltung des Wasserstandes durch Rückbau der
Entwässerungsanlagen und Entschlammung ist der Erhaltungszustand dieser neun Gewässer
zu verbessern. In der Arbeitsgruppensitzung für den Bereich Wald wurden am 23.04.2009
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
119
diese Maßnahmen vorgestellt. Bei einem Ortstermin am 09.07.2009 mit den beiden
Waldeigentümern wurden die betreffenden Gewässer besichtigt und über
Umsetzungsmöglichkeiten der Maßnahmen beraten. Für die drei anderen Kleingewässer des
LRT 3150 werden hingegen Erhaltungsmaßnahmen vorgesehen.
Für den Abschnitt des Wallensteingrabens innerhalb des FFH-Gebietes (vgl. Karte 2 a/b
Fläche 3260-1-C) wäre der Rückbau der Querungsbauwerke eine wünschenswerte
Entwicklung. Nördlich des FFH-Gebietes werden diese zum Großteil im Rahmen der
Umsetzung der WRRL (vgl. S. 11) zurückgebaut. Das Wehr bei Hohen Viecheln wird zur
Regulierung des Wasserstandes des Schweriner Außensees benötigt und kann daher nicht
zurückgebaut werden. Ein Bypass, der dennoch eine Durchgängigkeit des Fließgewässers
ermöglich würde, wäre empfehlenswert.
Die Beseitigung von Gehölzen sowie die Wiederaufnahme der extensiven Beweidung ist für
den naturnahen Kalk- und Trockenrasen (LRT 6210) wünschenswert. Im Gebiet konnte nur
eine Teilfläche festgestellt werden, die sich südlich der Bahnlinie in der Gemeinde Hohen
Viecheln befindet.
Der LRT 6410 (Pfeifengraswiese auf kalkreichem Boden, torfigen und tonig-schluffigen
Böden) besteht aus fünf Teilflächen für die alle wünschenswerte Entwicklungsmaßnahmen
vorgesehen sind. Aufgrund der geringen Anzahl charakteristischer Pflanzenarten und stark
zunehmenden Sukzession befindet sich dieser LRT in einem ungünstigen Erhaltungszustand.
Durch eine Gehölzbeseitigung und die Wiederaufnahme extensiver Beweidung mit Schafen
und Ziegen kann kurzfristig ein günstiger Erhaltungszustand für diese Teilflächen 6410-1-C
(nördlich der Döpe) erreicht werden. Diese Maßnahme kann zugleich auch einen günstigen
Erhaltungszustand für die Schmale Windelschnecke (EU-Code 1014) durch Neuschaffung
einer Habitatfläche in diesem Bereich bewirken. Sowohl der Flächeneigentümer als auch der
Bewirtschafter (NABU-Kreisverband Nordwestmecklenburg/ Wismar) haben der Maßnahme
zugestimmt (Ortstermin am 29.05.2009). Für die Teilflächen 6410-2-C bis 6410-5-C
innerhalb des Wickendorfer Moores ist ebenfalls die Gehölzbeseitigung vorgesehen sowie
Pflegemahd. Für diese Flächen besteht bereits ein Extensivierungsvertrag mit dem
Bewirtschafter Herrn Jäger.
Die LRT-Teilfläche 6510-4-C (Magere Flachland-Mähwiesen) im Wickendorfer Moor ist von
Gehölzen zu beseitigen und die vorhandene Grünlandnutzung zu erhalten.
Für die sechs Teilflächen des LRT 7210* (Kalkreiche Sümpfe) 7210*-1-B, 7210*-2-B,
7210*-3-B, 7210*-4-C, 7210*-5-C und 7210*-6-C nahe der Döpe ist die Anhebung der
Wasserstände sowie die Schaffung von Pufferzonen zur Verminderung des Nährstoffeintrages
als wünschenswerte Entwicklungsmaßnahme geplant.
Östlich von Schloss Wiligrad befindet eine Kalktuffquelle (7220*-1-A) am Steilufer, die
durch Schaffung von Pufferzonen mit extensiver Nutzung in ihrem günstigen Zustand zu
erhalten ist.
Alle fünf Teilbereiche des LRT 7230 (Kalkreiche Niedermoore) sollen durch entsprechende
Pflegemaßnahmen wie die Beseitigung von Gehölzen und anschließender Pflegemahd wieder
freigestellt werden. Der LRT beschränkt sich im FFH-Gebiet auf das Ramper Moor, wobei
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120
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
die Maßnahme auf der Fläche 7230-1-C gleichzeitig auch den Habitaten der Schmalen und
der Bauchigen Windelschnecke zuträglich ist.
- Arten des Anhangs II der FFH-RL
Zwei Habitatflächen der Schmalen Windelschnecke an der Döpe (1014-2-C) und an der
Schwedenschanze (1014-3-C) weisen einen ungünstigen Erhaltungszustand auf und sind
durch die Anhebung der Wasserstände im Einzugsgebiet sowie Gehölzbeseitigung zu
verbessern. Bei der Bauchigen Windelschnecke ist ebenfalls die Habitatfläche an der
Schwedenschanze (1016-5-C) von Gehölzen freizustellen und der Wasserstand anzuheben.
Die gleichen wünschenswerten Maßnahmen sind auch für die Habitatfläche am Grandberg
(1016-3-C) im Wiligrader Wald vorgesehen.
Für drei der Fischotter-Habitate besteht Handlungsbedarf. Im Teilhabitat (1355-2-B) im
Ramper Moor besteht bereits durch die NSG-Verordnung ein Verbot für das Betreiben der
Reusenfischerei. Dieses Verbot muss durchgesetzt und kontrolliert werden, somit besteht hier
kein Maßnahmenbedarf. Da sowohl im Ziegelaußensee als auch im Schweriner Außensee
Reusenfischerei ohne otter- bzw. bibersichere Geräte betrieben wird und es bereits mehrfach
zu Individuenverlusten des Fischotters durch Kollision mit dem Verkehr auf der B 104
gekommen ist, sind für die Teilhabitate folgende vorrangige (1355-3-C) und wünschenswerte
Entwicklungsmaßnahmen (1355-4-B) durchzuführen. Insbesondere im Zuge der Planung der
Ortsumgehung Schwerin B 104 sind weitere Beeinträchtigungen durch den Bau von
Leiteinrichtungen und Durchlassanlagen sowie Trassenführung zu verhindern und bestehende
Beeinträchtigungen zu reduzieren sowie ausschließlich ottersichere Fischreusen einzusetzen.
Um das Gebiet des Wickendorfer Moores, als gesamten Moor- und Lebensraumkomplex
erhalten zu können, sollte es als Naturschutzgebiet unter Schutz gestellt werden. Ebenso wie
im Ramper Moor fehlt im Wickendorfer Moor in weiten Teilen eine Erschließung, so dass
keine intensive Erholungsnutzung stattfindet. Diese ungestörten Bereiche werden
insbesondere vom Fischotter (EU-Code 1355) bewohnt und es gilt diesen stabilen Bestand zu
sichern. Auch die Teichfledermaus (EU-Code 1318) nutzt das Wickendorfer Moor als
Jagdgebiet (vgl. Kapitel I.2.1.2). In Bezug auf die FFH-Lebensraumtypen drohen durch die
zunehmende Sukzession die charakteristischen Pflanzenarten z. B. in den Pfeifengraswiesen
(EU-Code 6410) auf den frischen bis feuchte Niedermoorstandorten verdrängt zu werden. Im
Süden des Wickendorfer Moores befinden sich zwei ehemalige Torfstiche, die aufgrund der
Gewässerbeschaffenheit und der Vegetation als Lebensraumtyp „Natürliche eutrophe Seen“
(EU-Code 3150) im Managementplan dargestellt werden.
Um eine bessere Information und Akzeptanz in der Bevölkerung für das FFH-Gebiet zu
erreichen, wäre es wünschenswert eine spezielle Öffentlichkeitsarbeit für das FFH-Gebiet
bzw. die vier großen Maßnahmenbereiche (Bereich rund um das NSG Döpe, Wiligrader Wald
sowie Ramper und Wiligrader Moor), zu etablieren. Durch anschauliche Informationstafeln
vor Ort könnten dem Interessierten die unterschiedlichen Lebensraumkomplexe näher
gebracht werden. Mithilfe eines Flyers zum Themenkomplex Moorlandschaft könnte sowohl
das Wickendorfer als auch das Ramper Moor näher beschrieben werden. Die Einrichtung
einer Betreuungsstelle für die Natura 2000 – Gebiete in der Naturschutzstation Zippendorf mit
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
121
einer Außenstelle am Schweriner Außensee wurde durch die UNB Schwerin angeregt. Eine
entsprechende Stellungnahme hierzu befindet sich im Anhang III.
Tab. 29:
Übersicht der Entwicklungsmaßnahmen (Vgl. Teil I, Tab. 24).
LRT- und Artbezeichnung
Lebensraumtyp- bzw. Habitatnummer
Maßnahmenbeschreibung
LRT des Anhangs I der FFH-RL
Sandtrockenrasen auf Binnendüne
2330-1-C
Neuentwicklung des LRT 2330 durch
extensive Beweidung
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige
3140-1-C
Maßnahmen der WRRL
3140-2-C
Maßnahmen der WRRL
3140-4-C
Maßnahmen der WRRL
3150-2-C
Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf.
Gewässer mit benthischer
Vegetation aus Armleuchteralgen
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige
Gewässer mit benthischer
Vegetation aus Armleuchteralgen
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige
Gewässer mit benthischer
Vegetation aus Armleuchteralgen
Natürliche eutrophe Seen mit einer
Vegetation des Magnopotamions
Entschlammung
oder Hydrocharitions
Natürliche eutrophe Seen mit einer
3150-3-C
Gehölze im Randbereich entfernen
3150-6-C
Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf.
Vegetation des Magnopotamions
oder Hydrocharitions
Natürliche eutrophe Seen mit einer
Vegetation des Magnopotamions
Entschlammung
oder Hydrocharitions
Natürliche eutrophe Seen mit einer
3150-7-C
angrenzende Fichtenbestände entfernen
3150-8-C
Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf.
Vegetation des Magnopotamions
oder Hydrocharitions
Natürliche eutrophe Seen mit einer
Vegetation des Magnopotamions
Entschlammung
oder Hydrocharitions
Natürliche eutrophe Seen mit einer
3150-9-C
Vegetation des Magnopotamions
Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf.
Entschlammung
oder Hydrocharitions
Natürliche eutrophe Seen mit einer
3150-10-C
Vegetation des Magnopotamions
Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf.
Entschlammung
oder Hydrocharitions
Natürliche eutrophe Seen mit einer
Vegetation des Magnopotamions
3150-11-C
Rückbau von Entwässerungsanlagen, ggf.
Entschlammung
oder Hydrocharitions
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122
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
LRT- und Artbezeichnung
Lebensraumtyp- bzw. Habitatnummer
Maßnahmenbeschreibung
Flüsse der planaren bis montanen
3260-1-C
Verbesserung der Durchgängigkeit durch
Stufe mit Vegetation des
Beseitigung der Querbauwerke (Hinweis:
Ranunculion fluitantis und des
im Zuge der WRRL werden außerhalb des
Callitricho-Batrachion
FFH-Gebietes die Querungsbauwerke
zurückgebaut)
Naturnahe Kalk-Trockenrasen und
6210-1-C
deren Verbuschungsstadien
Beseitigung von Gehölzen und
Wiederaufnahme extensiver Beweidung
(Festuco-Brometalia)
Pfeifengraswiese
6410-1-C
Beseitigung von Gehölzen,
Wiederaufnahme extensiver Beweidung
und Anhebung der Wasserstände im
Einzugsgebiet
Pfeifengraswiese
6410-2-C
Beseitigung von Gehölzen und
Pflegemahd
Pfeifengraswiese
6410-3-C
Beseitigung von Gehölzen und
Pflegemahd
Pfeifengraswiese
6410-4-C
Pfeifengraswiese
6410-5-C
Pflegemahd
Beseitigung von Gehölzen und
Pflegemahd
Magere Flachlandmähwiese
6510-4-C
Beseitigung von Gehölzen und Erhalt
vorhandener Grünlandnutzung
Kalkreiche Sümpfe
7210*-1-B
Erhalt (Schutz) des günstigen
Erhaltungszustandes durch Anhebung der
Wasserstände im Einzugsgebiet
Kalkreiche Sümpfe
7210*-2-B
Erhalt (Schutz) des günstigen
Erhaltungszustandes durch Anhebung der
Wasserstände im Einzugsgebiet
Kalkreiche Sümpfe
7210*-3-B
Erhalt (Schutz) des günstigen
Erhaltungszustandes durch Anhebung der
Wasserstände im Einzugsgebiet
Kalkreiche Sümpfe mit Cladium
7210*-4-C
Anhebung der Wasserstände im
mariscus und Arten des Caricion
Einzugsgebiet (Döpe), Schaffung von
davallianae
Pufferzonen ohne oder mit extensiver
Nutzung zur Verminderung des
Nährstoffeintrags
Kalkreiche Sümpfe mit Cladium
7210*-5-C
Anhebung der Wasserstände im
mariscus und Arten des Caricion
Einzugsgebiet (Döpe), Schaffung von
davallianae
Pufferzonen ohne oder mit extensiver
Nutzung zur Verminderung des
Nährstoffeintrags
Kalkreiche Sümpfe mit Cladium
7210*-6-C
Anhebung der Wasserstände im
mariscus und Arten des Caricion
Einzugsgebiet (Döpe), Schaffung von
davallianae
Pufferzonen ohne oder mit extensiver
Nutzung zur Verminderung des
Nährstoffeintrags
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
123
LRT- und Artbezeichnung
Lebensraumtyp- bzw. Habitatnummer
Maßnahmenbeschreibung
Kalktuffquelle
7220*-1-A
Schaffung von Pufferzonen mit extensiver
Nutzung
Kalkreiche Niedermoore
7230-1-C
Beseitigung von Gehölzen, Pflegemahd
Kalkreiche Niedermoore
7230-2-C
Beseitigung von Gehölzen, Pflegemahd
Kalkreiche Niedermoore
7230-3-C
Beseitigung von Gehölzen, Pflegemahd
Kalkreiche Niedermoore
7230-4-C
Beseitigung von Gehölzen, Pflegemahd
Kalkreiche Niedermoore
7230-5-C
Beseitigung von Gehölzen, Pflegemahd
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige
3140, 3150, 6410, 6510 sowie 1355
Ausweisung des Wickendorfer Moores als
Gewässer mit benthischer Vege-
Naturschutzgebiet aufgrund der
tation aus Armleuchteralgen,
Schutzbedürftigkeit der vorhandenen
Natürliche eutrophe Seen mit einer
FFH-Lebensräume und Arten
Vegetation des Magnopotamions
oder Hydrocharitions, Pfeifengraswiese, Magere Flachlandmähwiese
und Fischotter
Oligo- bis mesotrophe kalkhaltige
3140, 3150, 6410, 6510 sowie 1355
Öffentlichkeitsarbeit (Informationstafeln
Gewässer mit benthischer Vege-
für die vier Maßnahmenbereiche, Flyer für
tation aus Armleuchteralgen,
das Ramper und Wickendorfer Moor,
Natürliche eutrophe Seen mit einer
Betreuungsstelle für das FFH-Gebiet)
Vegetation des Magnopotamions
oder Hydrocharitions, Pfeifengraswiese, Magere Flachlandmähwiese
und Fischotter
Arten des Anhangs II der FFH-RL
Schmale Windelschnecke
1014-2-C
Anhebung der Wasserstände im
Einzugsgebiet; Hinweis: auf 1 Probefläche
wurde nur 1 Exemplar gefunden > keine
optimalen Habitateigenschaften
Schmale Windelschnecke
1014-3-C identisch mit 1016-5-C
Beseitigung von Gehölzen, Anhebung der
Wasserstände im Einzugsgebiet
Bauchige Windelschnecke
1016-3-C
Beseitigung von Gehölzen, Anhebung der
Wasserstände im Einzugsgebiet
Bauchige Windelschnecke
1016-5-C identisch mit 1014-3-C
Beseitigung von Gehölzen, Anhebung der
Wasserstände im Einzugsgebiet
Fischotter
1355-2-B
Fischotter
1355-3-C
Einhaltung der NSG-VO – Aufgabe der
Reusenfischerei
Bau von Leiteinrichtungen und
Durchlassanlagen an Straßen, Umstellung
der Reusenfischerei auf otter- und
bibersichere Geräte
Fischotter
1355-4-B
Umstellung der Reusenfischerei auf otterund bibersichere Geräte
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
124
Tab. 30:
Zusammenstellung der Maßnahmen, deren konsensorientierte Umsetzung angestrebt wird.
k.A.: keine Angabe möglich
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
L01-wE
Extensive Beweidung
wE
nördlich der Döpe bei Hohen Agrarproduktion e.G. Kleekamp LRT 2330
(Eigentümer)/ Herr Bauer
Viecheln/
2330-1-C/ 0,46 ha/
(Bewirtschafter)/ Untere
DEMVLI084CA30069
Naturschutzbehörde
Entwicklung zum LRT 2330 mit
Ziel guter Erhaltungszustand (B)
L02-wE
Maßnahmen der
WWRL
wE
Schweriner Außensee/
3140-1-C/ 3.547,6 ha
StALU WM
Wasserwirtschaft
LRT 3140
Kontrolle des Nährstoffgehalts des
Schweriner Außensees,
Erhaltungszustand (B)
L03-wE
Maßnahmen der
WWRL
wE
Döpe/
3140-2-C/ 83,9 ha
StALU WM
Wasserwirtschaft
LRT 3140
Kontrolle des Nährstoffgehalts der
Döpe, Erhaltungszustand (B)
L04-S
Erhaltung naturnaher
Gewässer
StALU WM
Wasserwirtschaft
LRT 3140
Gleichbleibender Erhaltungszustand
(B)
L05-wE
Maßnahmen der
WWRL
StALU WM
Wasserwirtschaft
LRT 3140
Kontrolle des Nährstoffgehalts des
Ziegelaußensees, Erhaltungszustand
(B)
Erhaltungsmaßnahme Ramper Moor/
Schutz (S)
3140-3-B/ 0,3 ha
wE
Ziegelaußensee/
3140-4-C/ 6,8 ha
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Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
L06-S
Schutz des
Kleingewässers
L07-wE
Ortsbezeichnung/ Lage/
125
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer nördlich der
Schutz (S)
Döpe am Bahndamm/
3150-1-B/ 0,26
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
Untere Naturschutzbehörde
LRT 3150
Gleichbleibender Erhaltungszustand
(B)
Rückbau von
Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer im Wiligrader
Pflege (P)
Wald (südwestlich des
Entwässerungsanlagen,
ggf. Entschlammung
Grandberg)/
(E14)
3150-2-C/ 0,06 ha
Herr von Bethmann-Hollweg
(Eigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
LRT 3150
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten
L08-wE
Beseitigung von
einzelnen Gehölzen im
Randbereich (E17)
Kleingewässer im Wiligrader
Wald (westlich des
Grandberg)/
3150-3-C/ 0,14 ha
Herr von Bethmann-Hollweg
(Eigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
LRT 3150
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L09-P
Beseitigung von
Gehölzen (E17)
Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer im Wiligrader
Pflege (P)
Wald (westlicher Ortsrand
Wiligrad)/
3150-4-B/ 0,09 ha
Ute und Günter Lenz,
Schlossgärtnerei Wiligrad
(Eigentümer/ Bewirtschafter),
Untere Naturschutzbehörde
LRT 3150
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L10-P
Beseitigung von
Gehölzen (E17)
Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer im Wiligrader Herr von Bethmann-Hollweg LRT 3150
Pflege (P)
Wald (nordwestlich
(Eigentümer)/ WBV Schweriner
Wiligrad)/ 3150-5-B/ 0,09 ha
See/ Obere Sude
(Bewirtschaftung), Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L11-wE
Rückbau von
Entwässerungsanlagen,
ggf. Entschlammung
(E14)
wE
wE
Kleingewässer im Wiligrader
Herr Pahlow (Eigentümer)/
LRT 3150
Wald (nordwestlich
WBV Schweriner See/ Obere
Wiligrad)/ 3150-6-C/ 0,05 ha Sude (Bewirtschaftung), Untere
Naturschutzbehörde
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
126
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
Herr Pahlow (Eigentümer) WBV LRT 3150
Schweriner See/ Obere Sude
(Bewirtschaftung), Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L12-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17)
wE
Kleingewässer östlich der B
106, südwestlich Neu
Lübstorf/
3150-7-C/ 0,11 ha
L13-wE
Rückbau von
Entwässerungsanlagen,
ggf. Entschlammung
(E14)
wE
Kleingewässer im Wiligrader
Wald, südwestlich des
Grandberg/
3150-8-C/ 0,16 ha
LRT 3150
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L14-wE
Rückbau von
Entwässerungsanlagen,
ggf. Entschlammung
(E14)
wE
Kleingewässer im Wiligrader Herr von Bethmann-Hollweg LRT 3150
Wald, nördlich Wiligrad/
(Eigentümer)/ WBV Schweriner
3150-9-C/ 0,01 ha
See/ Obere Sude
(Bewirtschaftung), Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L15- wE
Rückbau von
Entwässerungsanlagen,
ggf. Entschlammung
(E14)
wE
Kleingewässer im Wiligrader
Wald, östlich Lübstorf/
3150-10-C/ 0,05 ha
Herr von Bethmann-Hollweg
(Eigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
LRT 3150
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L16- wE
Rückbau von
Entwässerungsanlagen,
ggf. Entschlammung
(E14)
wE
Kleingewässer im Wiligrader
Wald, nördlich Straße nach
Wiligrad/
3150-11-C/ 0,05 ha
Herr von Bethmann-Hollweg
(Eigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
LRT 3150
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L17-S
Erhaltung naturnaher
Gewässer
BVVG (Eigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
LRT 3150
Erhalt der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten und des
Wasserstandes, Erhaltungszustand
(C)
Erhaltungsmaßnahme Ehemaliger Torfstich im
Schutz (S)
Süden des Wickendorfer
Moores/
3150-12-C/ 0,22 ha
Herr von Bethmann-Hollweg
(Eigentümer) genauer
Grenzverlauf unklar, Untere
Naturschutzbehörde
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
127
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
L18-S
Erhaltung naturnaher
Gewässer
Erhaltungsmaßnahme Ehemaliger Torfstich im
Schutz (S)
Süden des Wickendorfer
Moores/
3150-13-B/ 1,98 ha
BVVG (Eigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
LRT 3150
Erhalt der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten und des
Wasserstandes, Erhaltungszustand
(B)
L19-S
Erhaltung naturnaher
Gewässer
Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer südwestl.
Schutz (S)
Schloss Wiligrad/
3150-14-B/ 0,04 ha
BBL M-V, Untere
Naturschutzbehörde
LRT 3150
Erhalt der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten und des
Wasserstandes, Erhaltungszustand
(B)
L20-S
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P02)
Erhaltungsmaßnahme Westlicher Moorsee im
Schutz (S)
Heidmoor/
3160-1-B/ 0,73 ha
Herr von Türckheim
(Waldeigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
LRT 3160
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L21-S
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P02)
Erhaltungsmaßnahme Östlicher Moorsee im
Schutz (S)
Heidmoor/
3160-2-B/ 0,07 ha
Herr von Türckheim
(Waldeigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
LRT 3160
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L22-wE
Rückbau von
Querungsbauwerken
(E27)
StALU WM
Wasserwirtschaft
LRT 3260
Verbesserung der Durchgängigkeit
im Rahmen der WRRL,
Erhaltungszustand (B)
wE
Wallensteingraben/
3260-1-C/ 0,4 ha
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
128
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
L23-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17) und
Wiederaufnahme
extensiver Beweidung
(E20)
wE
bei Hohen Viecheln am
Bahndamm/
6210-1-C/ 0,58 ha
Agrarproduktion e.G. Kleekamp LRT 6210
vertreten durch Herrn Gebhardt
(Eigentümer), Herrn Bauer
(Bewirtschafter)
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L24-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17) und
Wiederaufnahme
extensiver Beweidung
(E20)und Anhebung
der Wasserstände im
Einzugsgebiet (E23)
wE
Nördlich der Döpe bei Hohen Agrarproduktion e.G. Kleekamp LRT 6410
Viecheln/
vertreten durch Herrn Gebhardt
(Eigentümer), Herrn Bauer
6410-1-C/ 2,83 ha/
DEMVLI084CA30069
(Bewirtschafter)
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L25-wE
Vergrößerung der
LRT-Fläche durch
Beseitigung von
Gehölzen (E17) und
Pflegemahd (E31)
wE
Im nördlichen Wickendorfer
Moor / umfasst die
Teilflächen 6410-2-C(0,23
ha), 6410-3-C (1,05 ha) und
6410-4-C (0,05 ha)/
DEMVLI083DD40030 und
DEMVLI083DD40031
LRT 6410
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L26-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17) und
Pflegemahd (E31)
wE
An Langen Graben
(Wickendorfer Moor)/
6410-5-C/0,25 ha
BVVG (Eigentümer)
LRT 6410
zzt. kein Bewirtschafter, Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L27-N
Erhalt vorhandener
Grünlandnutzung
(P01)
Erhaltungsmaßnahme Bei Hohen Viecheln /
Nutzung (N)
6510-1-B/ 1,66 ha/
DEMVLI084CA30069
Agrarproduktion e.G. Kleekamp LRT 6510
(Eigentümer)/ Herr Bauer
(Bewirtschafter)
Erhalt der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
Landeshauptstadt Schwerin
(Eigentümer von Flst. 18/2)
Harald Jäger (aktueller
Bewirtschafter), Untere
Naturschutzbehörde
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
129
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
L28-N
Wiederaufnahme
extensiver Grünlandnutzung oder –pflege
(E15)
Erhaltungsmaßnahme Nördlich Frankenhorst/
Nutzung (N)
6510-2-B/ 0,40 ha/
DEMVLI083DD40001
Stadt Schwerin (Eigentümer LRT 6510
Flst.8) und privat (Flst.9)/ Herr
Jäger (Bewirtschaftung)
Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen
Vegetation und Pflanzenarten,
Erhaltungszustand (B)
L29-N
Erhalt vorhandener
Grünlandnutzung
(P01)
Erhaltungsmaßnahme Nördlich Frankenhorst/
Nutzung (N)
6510-3-B/ 0,67 ha/
DEMVLI083DD40001
Stadt Schwerin
(EigentümerFlst.8) und privat
(Flst.7)/
Harald Jäger (Bewirtschafter)
LRT 6510
Erhalt der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L30-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17) und
Erhalt vorhandener
Grünlandnutzung
(P01)
Stadt Schwerin
(EigentümerFlst.18/1)/
Harald Jäger (Bewirtschafter)
LRT 6510
Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen
Vegetation und Pflanzenarten,
Erhaltungszustand (B)
L31-S
Erhalt des vorhandenen Erhaltungsmaßnahme Heidmoor/
Wasserstandes (S15),
Schutz (S)
7140-1-B/ 2,7 ha
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P02)
Herr von Türckheim
(Waldeigentümer)/ , Untere
Naturschutzbehörde
LRT 7140
Erhalt der hydrologischen
Verhältnisse, Erhaltungszustand (B)
L32-wE
Anhebung der
Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe)
(E23)
wE
Döpe/
7210*-1-B/ 0,71 ha
WBV/ Fischer Prignitz
(Bewirtschaftung)
LRT 7210*
Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen
Vegetation und Pflanzenarten,
Erhaltungszustand (B)
L33-wE
Anhebung der
Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe)
(E23)
wE
Döpe/
7210*-2-B/ 0,19 ha
WBV/ Fischer Prignitz
(Bewirtschaftung)
LRT 7210*
Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen
Vegetation und Pflanzenarten,
Erhaltungszustand (B)
wE
Nördlich Frankenhorst/
6510-4-C/ 0,21 ha/
DEMVLI083DD40030
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
130
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
L34-wE
Anhebung der
Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe)
(E23)
wE
Döpe/
7210*-3-B/ 0,08 ha
WBV/ Fischer Prignitz
(Bewirtschaftung)
LRT 7210*
Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen
Vegetation und Pflanzenarten,
Erhaltungszustand (B)
L35-wE
Anhebung der
Wasserstände im
Einzugsgebiet (Döpe)
(E23), Schaffung von
Pufferzonen ohne oder
mit extensiver Nutzung
(E11) zur Verminderung des Nährstoffeintrags
wE
Döpe/
7210*-4-C/ 0,17 ha
WBV/ Fischer Prignitz
(Bewirtschaftung)
LRT 7210*
Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen
Vegetation und Pflanzenarten,
Erhaltungszustand (B)
L36-wE
Anhebung der
Wasserstände im
Einzugsgebiet (Döpe)
(E23), Schaffung von
Pufferzonen ohne oder
mit extensiver Nutzung
(E11) zur
Verminderung des
Nährstoffeintrags
wE
Döpe/
7210*-5-C/ 0,08 ha
WBV/ Fischer Prignitz
(Bewirtschaftung)
LRT 7210*
Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen
Vegetation und Pflanzenarten,
Erhaltungszustand (B)
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
131
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
L37-wE
Anhebung der
Wasserstände im
Einzugsgebiet (Döpe)
(E23), Schaffung von
Pufferzonen ohne oder
mit extensiver Nutzung
(E11) zur
Verminderung des
Nährstoffeintrags
wE
Döpe/
7210*-6-C/ 0,03 ha
Eigentümer/ Fischer Prignitz
(Bewirtschafter)
LRT 7210*
Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen
Vegetation und Pflanzenarten,
Erhaltungszustand (B)
L38-wE
Schaffung von
Pufferzonen ohne oder
mit extensiver Nutzung
(E01)
wE
Uferbereich Wiligrad/
7220*-1-A/ 0,0006 ha
BBL M-V, Untere
Naturschutzbehörde
LRT 7220*
Erhalt der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(A)
L39-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17),
Pflegemahd (E31)
wE
Ramper Moor/
7230-1-C/ 3,83 ha
Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230
(Verwaltung)/ private
Eigentümer, Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L40-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17),
Pflegemahd (E31)
wE
Ramper Moor/
7230-2-C/ 0,37 ha
Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230
(Verwaltung)/ private
Eigentümer, Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L41-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17),
Pflegemahd (E31)
wE
Ramper Moor/
7230-3-C/ 0,89 ha
Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230
(Verwaltung)/ private
Eigentümer, Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
132
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
L42-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17),
Pflegemahd (E31)
wE
Ramper Moor/
7230-4-C/ 4,55 ha
Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230
(Verwaltung)/ private
Eigentümer, Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L43-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17),
Pflegemahd (E31)
wE
Ramper Moor/
7230-5-C/ 0,35 ha
Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230
(Verwaltung)/ private
Eigentümer, Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L44-wE
Ausweisung
Wickendorfer Moor als
Naturschutzgebiet
wE
Wickendorfer Moor
StALU WM
LRT 3140,
3150, 6410,
6510
1355
Erhalt, Schutz sowie Entwicklung
der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten
L45-wE
Öffentlichkeitsarbeit
(Informationstafeln für
die vier Maßnahmenbereiche, Flyer für das
Wickendorfer Moor,
Einrichtung einer
zentralen Betreuungsstelle in der Naturschutzstation
Zippendorf)
wE
Wickendorfer Moor
Stadt Schwerin, StALU WM
LRT 3140,
3150, 6410,
6510
1355
Information und
Akzeptanzförderung in der
Bevölkerung
A1-P
Beseitigung von
Gehölzen (E17)
Erhaltungsmaßnahme Ramper Moor/
Pflege (P)
1014-1-B/ 3.1 ha
Land M-V/ Forstamt Gädebehn 1014, 1016
(Verwaltung)/, private
Eigentümer, Untere
Naturschutzbehörde
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Entwicklung einer Population auf
ausgedehnter Fläche, Anpassung der
Pflege an die Artansprüche,
Erhaltungszustand (B)
Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
133
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
A2-wE
Anhebung der
Wasserstände im
Einzugsgebiet (E23)
wE
Nordufer Hohen Viechelner
Bucht/
1014-2-C/ 4,6 ha
A3-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17), Anhebung der Wasserstände
im Einzugsgebiet
(E23)
wE
Schwedenschanze/
1014-3-C/ 0,7 ha
A4-P
Beseitigung von
Gehölzen (E17)
A5-S
Offenhaltung durch
Beseitigung von
randlichen Gehölzen
(P02)
A6-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17), Anhebung der Wasserstände
im Einzugsgebiet
(E23)
A7-S
Entwässerung
zurückfahren
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
k.A. (Eigentümer/
Bewirtschafter), Untere
Naturschutzbehörde
1014, 1016
Entwicklung einer Population auf
ausgedehnter Fläche, Anpassung der
Pflege an die Artansprüche,
Erhaltungszustand (B)
Land M-V (Eigentümer)/
Forstamt Schönberg
(Verwaltung), Untere
Naturschutzbehörde
1014, 1016
Entwicklung einer Population auf
ausgedehnter Fläche, Anpassung der
Pflege an die Artansprüche,
Erhaltungszustand (B)
Erhaltungsmaßnahme Ramper Moor/
Pflege (P)
1016-1-A/ 3,1 ha
Land M-V/ Forstamt Gädebehn 1014, 1016
(Verwaltung)/, private
Eigentümer, Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung einer Population auf
ausgedehnter Fläche, Anpassung der
Pflege an die Artansprüche,
Erhaltungszustand (A)
Erhaltungsmaßnahme Wedebruch/
Schutz (S)
1016—2-A/ 0,4 ha
Herr Pahlow (Waldeigentümer)/ 1016
Bewirtschafter/ Forstamt
Schönberg, Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung einer Population auf
ausgedehnter Fläche, Anpassung der
Pflege an die Artansprüche,
Erhaltungszustand (A)
wE
Grandberg/
1016-3-C/ 0,9 ha
Erhaltungsmaßnahme Buerwischen/
Schutz (S)
1016-4-B/ 2,4 ha/
DEMVLI083DB40037
Herr von Bethmann-Hollweg
(Waldeigentümer)/
Bewirtschafter/ Forstamt
Schönberg, Untere
Naturschutzbehörde
1016
Entwicklung einer Population auf
ausgedehnter Fläche, Anpassung der
Pflege an die Artansprüche,
Erhaltungszustand (B)
Herr Huning (Eigentümer und
Bewirtschafter) , Untere
Naturschutzbehörde
1016
Entwicklung einer Population auf
ausgedehnter Fläche, Anpassung der
Pflege an die Artansprüche,
Erhaltungszustand (B)
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
134
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
wE
Schwedenschanze/
1016-5-C/ 0,7 ha
A8-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17), Anhebung der Wasserstände
im Einzugsgebiet
(E23)
A9-S
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P02)
Erhaltungsmaßnahme Nordufer Hohen Viechelner
Schutz (S)
Bucht/
1016-6-B/ 4,03 ha
A10-S
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P02)
Erhaltungsmaßnahme Heidmoor Ostteil/
Schutz (S)
1042-1-B/ 0,1 ha
A11-S
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P02)
Erhaltungsmaßnahme Heidmoor Westteil/
Schutz (S)
1042-2-B/ 0,1 ha
A12-S
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P02)
Erhaltungsmaßnahme Östlich Hohen Viechelner
Schutz (S)
Bucht, kleines Gewässer
südlich Bahn/
1042-3-B/ 0,26 ha
A13-S
Erhaltung naturnaher
Kleingewässer (S22)
Erhaltungsmaßnahme Wiligrad – Schlossgärtnerei/
Schutz (S)
1166-1-A/ 0,09 ha
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
Land M-V (Eigentümer)/
Forstamt Schönberg
(Verwaltung) , Untere
Naturschutzbehörde
1014, 1016
Entwicklung einer Population auf
ausgedehnter Fläche, Anpassung der
Pflege an die Artansprüche,
Erhaltungszustand (B)
Untere Naturschutzbehörde
1014, 1016
Entwicklung einer Population auf
ausgedehnter Fläche, Anpassung der
Pflege an die Artansprüche,
Erhaltungszustand (B)
Herr von Türckheim
1042
(Waldeigentümer) , Untere
Naturschutzbehörde
Erhalt der Population,
Erhaltungszustand (B)
Herr von Türckheim
(Waldeigentümer) , Untere
Naturschutzbehörde
1042
Erhalt der Population,
Erhaltungszustand (B)
k.A. (Eigentümer/
Bewirtschafter) , Untere
Naturschutzbehörde
1042
Erhalt der Population,
Erhaltungszustand (B)
Ute und Günter Lenz,
Schlossgärtnerei Wiligrad
(Eigentümer/ Bewirtschafter),
Untere Naturschutzbehörde
1166
Erhalt der Population,
Erhaltungszustand (A)
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
135
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
A14-S
Erhaltungsmaßnahme NSG Döpe und Umgebung/
Erhalt extensiv
Schutz (S)
1355-1-A/ 313 ha
genutzter Flächen im
Einzugsgebiet (v.a.
Wald) (S08) und Erhalt
unbewirt-schafteter
Randstreifen an
Gewässern (S32)
1355
Herr von Türckheim
(Waldeigentümer östl.
angrenzender Flächen), Herr
Huning (Eigentümer westl. und
südl. angrenzender
Ackerflächen), private
Eigentümer
Erhalt der Population,
Erhaltungszustand (A)
A15-wE
Einhaltung des NSGVO – Aufgabe der
Reusenfischerei
wE
Ramper Moor mit
angrenzender Seebucht/
1355-2-B/ 156 ha
StALU WM/ Schweriner
Seenfischerei (Bewirtschafter)
Erhalt der Population,
Erhaltungszustand (B)
A16-vE
Bau von
Leiteinrichtungen und
Durchlassanlagen an
Straßen (E41),
Umstellung der
Reusenfischerei auf
otter- und bibersichere
Geräte (E42)
vE
Aktionsräume und mögliche Straßenbauverwaltung Schwerin/ 1355
Reproduktionsräume am
Landkreise/ Schweriner
Schweriner Außensee/
Seenfischerei und Fischerei
Prignitz
1355-3-C/ 1.326 ha
Reduzierung von Kollisionen,
Verbesserung der Durchgängigkeit
an Straßen und der Habitatqualität,
Erhaltungszustand (B)
A17-wE
Umstellung der
Reusenfischerei auf
otter- und bibersichere
Geräte (E42)
wE
Wickendorfer Moor mit
angrenzendem Ziegelaußensee/
1355-4-B/ 67 ha
Erhalt der Population und
Verbesserung der Habitatqualität,
Erhaltungszustand (B)
1355
BIMES Binnenfischerei GmbH 1355
(Bewirtschafter)
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
136
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
II.2.2.1 Maßnahmenverträglichkeit in Bezug auf die schutz- und
managementrelevanten Arten des Vogelschutzgebietes (DE 2235-402)
Das FFH-Gebiet „Schweriner Außensee und angrenzende Wälder und Moore ist zugleich
auch Bestandteil des SPA „Schweriner Seen“ (DE 2235-402).
Der Vogelschutz wurde jedoch nur innerhalb des FFH-Gebietes berücksichtigt, da für das
komplette SPA ein separater Pflege- und Entwicklungsplan erstellt wird. Die folgenden
schutz- und managementplanrelevanten Brutvogelarten Eisvogel, Haubentaucher, Kolbenente,
Kranich, Reiherente, Rohrdommel, Rohrweihe, Rotmilan, Schwarzmilan, Schwarz- und
Mittelspecht, Seeadler, Sperbergrasmücke, Wespen- und Zwergbussard sowie die
Rastvogelarten Blässgans, Blässhuhn, Haubentaucher, Kormoran, Reiherente, Saatgans, Singund Zwergschwan (Schlafgewässer) wurden bei der Bearbeitung dieses Managementplanes
berücksichtigt.
Bei der Findung der verschiedenen Maßnahmen wurde darauf geachtet, dass sie auch mit den
Zielen des SPA verträglich sind und keine erheblichen Beeinträchtigungen von relevanten
Vogelarten bewirken.
Alle bereits beschriebenen Maßnahmen dienen zum Großteil der Offenhaltung (z. B.
Gehölzbeseitigung, Beweidung, Mahd etc.) bestehender LRT des Anhangs I und der
Verbesserung der Habitatbedingungen für die Arten gem. Anhang II der FFH-RL. Die
Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Standortbedingungen von Lebensräumen für Pflanzen
und Tiere zu verbessern bzw. zu entwickeln.
Die Gehölzbeseitigung (L08-wE, L09-P, L10-P, L07-P, L12-P) an den Kleingewässern (LRT
3150) im Wiligrader Wald beschränkt sich nur auf die Entnahme einzelner Gehölze im
Randbereich der Gewässer. Es werden hierbei keine Lebensräume der genannten Arten in
Anspruch genommen bzw. es kommt zu keinem erheblichen Lebensraumverlust für die
Waldvogelarten (Mittel- und Schwarzspecht etc.) kommt. Auch die Maßnahmen (Beseitigung
von Gehölzen) im Ramper Moor (L37-wE bis L41-wE, A1-P und A4-P) führen zu keiner
erheblichen Beeinträchtigung von Arten wie Kranich, Schwarzmilan und Seeadler. Da die
Gehölzbeseitigung gem. BNatSchG nur im Zeitraum von Oktober bis Mitte März erfolgen
kann und es sich überwiegend um kleinwüchsige Sukzessionsgehölze handelt, entsteht keine
erhebliche Beeinträchtigung von Brut- und Nahrungshabitaten.
Durch die Anhebung der Wasserstände bei den kalkreichen Sümpfen (EU-Code 7210*) und
auch in Bezug auf die beiden Windelschneckenarten (EU-Code 1014 und 1016) ist keine
Verschlechterung von Vogelhabitaten zu erwarten. Es ist vielmehr möglich, dass sich
Nahrungshabitate verbessern.
Die extensive Nutzung und Pflege von Lebensraumtypen wie den naturnahen Kalk- und
Trockenrasen (EU-Code 6210), den Pfeifengraswiesen (EU-Code 6410) und den mageren
Flachlandmähwiesen (EU-Code 6510) steht nicht der Erhaltung und Entwicklung von
Vogelhabitaten entgegen. Durch diese Maßnahmen wie z. B. L22-wE und L23-wE (vgl. Tab.
30) ist ebenfalls eine Verbesserung der Nahrungsgrundlage möglich.
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
137
Die Erhaltung von (Klein-) Gewässern als Habitat für die Große Moosjungfer (EU-Code
1042), den Kammmolch (EU-Code 1166) und den Fischotter (EU-Code 1355) steht ebenfalls
nicht im Widerspruch zu den Erhaltungszielen der managementplanrelevanten Vogelarten.
Vielmehr wird der Lebensraum Gewässer dadurch auch zugunsten von (Wasser-) Vogelarten
erhalten bzw. entwickelt.
Die im Rahmen des Managementplans entwickelten Maßnahmen werden als verträglich in
Bezug auf relevante Vogelarten im Gebiet beurteilt.
II.3 Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen
Folgende Instrumente sind hinsichtlich der Umsetzung zu unterscheiden:
Rechtliche Instrumente (RI)

RI 1: Unterschutzstellung als Schutzgebiet (§14 NatSchAG M-V)

RI 2: Vollzug des gesetzlichen Biotopschutzes (§ 30 BNatSchG i.V.m § 20 NatSchAG
M-V)

RI 3: Vollzug des Artenschutzes (§23 NatSchAG M-V, §44 BNatSchG)

RI 4: Einzelanordnung in Gebieten von gemeinschaftlicher Bedeutung oder Europäischen
Vogelschutzgebieten (§21 NatSchAG M-V)

RI 5: Vollzug von sonstigen Regelungen nach dem Naturschutzrecht oder nach anderen
Rechtsvorschriften (z. B. Fischereirecht)
Administrative Instrumente (AI)

AI 1: Verwaltungsvereinbarungen mit Behörden

AI 2: Verwaltungsvorschriften

AI 3: Behördliches
Naturschutzbehörden

AI 4: Projektförderung

AI 5: Kontrolle von Cross Compliance-Anforderungen bei landwirtschaftlichen Betrieben,
die Direktzahlungen oder Flächenbeihilfen aus dem ELER erhalten

AI 6: Verfügungsbefugnis der Fläche eines öffentlichen oder gemeinnützigen Besitzers

AI 7: Maßnahmen zur Information durch die Naturschutzbehörden
Monitoring
und
Gebietsbetreuung
im
Auftrag
Vertragliche Instrumente (VI)

VI 1: Verträge mit Landnutzern (z. B. Agrarumweltmaßnahmen)

VI 2: Freiwillige Vereinbarungen mit Nutzern (z. B. touristische Nutzer)

VI 3: Verträge mit Vereinen/ Verbänden/ Ehrenamtlichen zur Gebietsbetreuung
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
der
138
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Grundsätzlich soll neben dem Vollzug bereits bestehender Rechtsvorschriften den
administrativen und vertraglichen Maßnahmen der Vorrang eingeräumt werden, sofern ein
gleichwertiger Schutz wie mit rechtlichen Maßnahmen erreicht wird.
Das häufigste vertragliche Instrument, das für die Maßnahmenumsetzung im vorliegenden
FFH-Gebiet in Betracht gezogen wird, sind Verträge mit den Landnutzern und freiwillige
Vereinbarungen. Als rechtliches Instrument ist insbesondere die Ausweisung eines NSG im
Wickendorfer Moor zu nennen sowie der Vollzug der WRRL in Bezug auf den LRT 3150.
Die Kontrolle von Cross Compliance-Anforderungen ist im vorliegenden FFH-Gebiet nicht
von Bedeutung, da der landwirtschaftlich genutzte Flächenanteil sehr gering ist.
II.3.1 Cross Compliance – Bestimmungen
Mit diesen Bestimmungen werden die Zahlungen aus der Agrarförderung an die Einhaltung
u.a. von bestimmten Grundanforderungen (´z. B. Umwelt- und Naturschutzverpflichtungen)
und die Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand
geknüpft. Betriebe der Forst- und Landwirtschaft, die diese Zahlungen erhalten, müssen die
Cross-Compliance-Verpflichtung einhalten. Zu diesen zählen auch die im vorliegenden
Managementplan dargestellten gebietsspezifischen Regelungen. Die landwirtschaftlichen
Nutzungen gelten nur bei Berücksichtigung dieser Anforderungen als verträglich. Werden die
Anforderungen nicht eingehalten, erfolgt nach den Vorschriften der CC-VO eine Kürzung der
Beihilfen. Ein Verstoß wäre z. B. die Beseitigung eines geschützten Kleingewässers LRT
3150 durch Entwässerungsmaßnahmen.
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
139
II.3.2 Finanzierungsinstrumente zur Umsetzung der Maßnahmenvorschläge
Folgende Finanzierungsinstrumente (FI) stehen derzeit neben der FöRiMan für die
Maßnahmenumsetzung in erster Linie zur Verfügung:

FI 1: FöriGef: Richtlinie zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung von Gewässern und
Feuchtlebensräumen

FI 2: FöRiSAG: Richtlinie zur Förderung von Investitionen zugunsten schützenswerter
Arten und Gebiete

FI 3: Richtlinie für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen im Rahmen des ELER

FI 4: Richtlinie zur Förderung der naturschutzgerechten Grünlandnutzung

FI 5: Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung

FI 6: Richtlinie zur Sachkostenförderung für Projekte der Landschaftspflege

·I 7: Richtlinie für die Förderung von Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes

FI 8: Mittel für Pflege-, Entwicklungs- und Renaturierungsmaßnahmen in NSG

FI 9: Mittel für die Pflege-Nutzung naturnaher Moore
Weitere Förderungen sind nach folgenden Richtlinien möglich:

Extensivierungsrichtlinie

Förderprogramm zur Anlage von Blühflächen als Bienenweide

Richtlinie zur Förderung der Einführung und Beibehaltung eines bodenschonenden und
erosionsmindernden Anbauverfahren im Ackerfutterbau

Förderrichtlinie zur extensiven Grünlandnutzung durch Beweidung mit Schafen und
Ziegen,

Richtlinie zur Förderung der Anlage von Schonstreifen im Ackerbau
Wie in Kapitel II.2 werden die abgestimmten Instrumente schutzgutbezogen,
adressatenbezogen und raumbezogen in der nachfolgenden Tabelle dokumentiert.
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
140
Tab. 31:
lfd. Nr.
Instrumente zur Umsetzung der Maßnahmen.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
L01-wE
Extensive Beweidung
wE
nördlich der Döpe bei Hohen Agrarproduktion e.G. Kleekamp LRT 2330
(Eigentümer)/ Herr Bauer
Viecheln/
2330-1-C/ 0,46 ha/
(Bewirtschafter)/ Untere
DEMVLI084CA30069
Naturschutzbehörde
Entwicklung zum LRT 2330 mit
Ziel guter Erhaltungszustand (B)
L02-wE
Maßnahmen der
WWRL
wE
Schweriner Außensee/
3140-1-C/ 3.547,6 ha
StALU WM
Wasserwirtschaft
LRT 3140
Kontrolle des Nährstoffgehalts des
Schweriner Außensees,
Erhaltungszustand (B)
L03-wE
Maßnahmen der
WWRL
wE
Döpe/
3140-2-C/ 83,9 ha
StALU WM
Wasserwirtschaft
LRT 3140
Kontrolle des Nährstoffgehalts der
Döpe, Erhaltungszustand (B)
L04-S
Erhaltung naturnaher
Gewässer
StALU WM
Wasserwirtschaft
LRT 3140
Gleichbleibender Erhaltungszustand
(B)
L05-wE
Maßnahmen der
WWRL
StALU WM
Wasserwirtschaft
LRT 3140
Kontrolle des Nährstoffgehalts des
Ziegelaußensees, Erhaltungszustand
(B)
L06-S
Schutz des
Kleingewässers
Untere Naturschutzbehörde
LRT 3150
Gleichbleibender Erhaltungszustand
(B)
Erhaltungsmaßnahme Ramper Moor/
Schutz (S)
3140-3-B/ 0,3 ha
wE
Ziegelaußensee/
3140-4-C/ 6,8 ha
Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer nördlich der
Schutz (S)
Döpe am Bahndamm/
3150-1-B/ 0,26
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Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
141
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
L07-wE
Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer im Wiligrader
Rückbau von
Pflege (P)
Wald (südwestlich des
Entwässerungsanlagen,
ggf. Entschlammung
Grandberg)/
3150-2-C/ 0,06 ha
(E14)
Herr von Bethmann-Hollweg
(Eigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
LRT 3150
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten
L08-wE
Beseitigung von
einzelnen Gehölzen im
Randbereich (E17)
Kleingewässer im Wiligrader
Wald (westlich des
Grandberg)/
3150-3-C/ 0,14 ha
Herr von Bethmann-Hollweg
(Eigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
LRT 3150
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L09-P
Beseitigung von
Gehölzen (E17)
Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer im Wiligrader
Pflege (P)
Wald (westlicher Ortsrand
Wiligrad)/
3150-4-B/ 0,09 ha
Ute und Günter Lenz,
Schlossgärtnerei Wiligrad
(Eigentümer/ Bewirtschafter),
Untere Naturschutzbehörde
LRT 3150
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L10-P
Beseitigung von
Gehölzen (E17)
Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer im Wiligrader Herr von Bethmann-Hollweg LRT 3150
Pflege (P)
Wald (nordwestlich
(Eigentümer)/ WBV Schweriner
Wiligrad)/ 3150-5-B/ 0,09 ha
See/ Obere Sude
(Bewirtschaftung), Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L11-wE
Rückbau von
Entwässerungsanlagen,
ggf. Entschlammung
(E14)
wE
Kleingewässer im Wiligrader
Herr Pahlow (Eigentümer)/
LRT 3150
Wald (nordwestlich
WBV Schweriner See/ Obere
Wiligrad)/ 3150-6-C/ 0,05 ha Sude (Bewirtschaftung), Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L12-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17)
wE
Kleingewässer östlich der B
106, südwestlich Neu
Lübstorf/
3150-7-C/ 0,11 ha
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
wE
Herr Pahlow (Eigentümer) WBV LRT 3150
Schweriner See/ Obere Sude
(Bewirtschaftung), Untere
Naturschutzbehörde
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
142
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
L13-wE
Rückbau von
Entwässerungsanlagen,
ggf. Entschlammung
(E14)
wE
Kleingewässer im Wiligrader
Wald, südwestlich des
Grandberg/
3150-8-C/ 0,16 ha
LRT 3150
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L14-wE
Rückbau von
Entwässerungsanlagen,
ggf. Entschlammung
(E14)
wE
Kleingewässer im Wiligrader Herr von Bethmann-Hollweg LRT 3150
Wald, nördlich Wiligrad/
(Eigentümer)/ WBV Schweriner
3150-9-C/ 0,01 ha
See/ Obere Sude
(Bewirtschaftung), Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L15- wE
Rückbau von
Entwässerungsanlagen,
ggf. Entschlammung
(E14)
wE
Kleingewässer im Wiligrader
Wald, östlich Lübstorf/
3150-10-C/ 0,05 ha
Herr von Bethmann-Hollweg
(Eigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
LRT 3150
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L16- wE
Rückbau von
Entwässerungsanlagen,
ggf. Entschlammung
(E14)
wE
Kleingewässer im Wiligrader
Wald, nördlich Straße nach
Wiligrad/
3150-11-C/ 0,05 ha
Herr von Bethmann-Hollweg
(Eigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
LRT 3150
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L17-S
Erhaltung naturnaher
Gewässer
BVVG (Eigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
LRT 3150
Erhalt der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten und des
Wasserstandes, Erhaltungszustand
(C)
Erhaltungsmaßnahme Ehemaliger Torfstich im
Schutz (S)
Süden des Wickendorfer
Moores/
3150-12-C/ 0,22 ha
Herr von Bethmann-Hollweg
(Eigentümer) genauer
Grenzverlauf unklar, Untere
Naturschutzbehörde
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Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
143
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
L18-S
Erhaltung naturnaher
Gewässer
Erhaltungsmaßnahme Ehemaliger Torfstich im
Schutz (S)
Süden des Wickendorfer
Moores/
3150-13-B/ 1,98 ha
BVVG (Eigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
LRT 3150
Erhalt der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten und des
Wasserstandes, Erhaltungszustand
(B)
L19-S
Erhaltung naturnaher
Gewässer
Erhaltungsmaßnahme Kleingewässer südwestl.
Schutz (S)
Schloss Wiligrad/
3150-14-B/ 0,04 ha
BBL M-V, Untere
Naturschutzbehörde
LRT 3150
Erhalt der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten und des
Wasserstandes, Erhaltungszustand
(B)
L20-S
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P02)
Erhaltungsmaßnahme Westlicher Moorsee im
Schutz (S)
Heidmoor/
3160-1-B/ 0,73 ha
Herr von Türckheim
(Waldeigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
LRT 3160
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L21-S
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P02)
Erhaltungsmaßnahme Östlicher Moorsee im
Schutz (S)
Heidmoor/
3160-2-B/ 0,07 ha
Herr von Türckheim
(Waldeigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
LRT 3160
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L22-wE
Rückbau von
Querungsbauwerken
(E27)
StALU WM
Wasserwirtschaft
LRT 3260
Verbesserung der Durchgängigkeit
im Rahmen der WRRL,
Erhaltungszustand (B)
wE
Wallensteingraben/
3260-1-C/ 0,4 ha
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
144
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
L23-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17) und
Wiederaufnahme
extensiver Beweidung
(E20)
wE
bei Hohen Viecheln am
Bahndamm/
6210-1-C/ 0,58 ha
Agrarproduktion e.G. Kleekamp LRT 6210
vertreten durch Herrn Gebhardt
(Eigentümer), Herrn Bauer
(Bewirtschafter)
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L24-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17) und
Wiederaufnahme
extensiver Beweidung
(E20)und Anhebung
der Wasserstände im
Einzugsgebiet (E23)
wE
Nördlich der Döpe bei Hohen Agrarproduktion e.G. Kleekamp LRT 6410
Viecheln/
vertreten durch Herrn Gebhardt
(Eigentümer), Herrn Bauer
6410-1-C/ 2,83 ha/
DEMVLI084CA30069
(Bewirtschafter)
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L25-wE
Vergrößerung der
LRT-Fläche durch
Beseitigung von
Gehölzen (E17) und
Pflegemahd (E31)
wE
Im nördlichen Wickendorfer
Moor / umfasst die
Teilflächen 6410-2-C(0,23
ha), 6410-3-C (1,05 ha) und
6410-4-C (0,05 ha)/
DEMVLI083DD40030 und
DEMVLI083DD40031
LRT 6410
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L26-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17) und
Pflegemahd (E31)
wE
An Langen Graben
(Wickendorfer Moor)/
6410-5-C/0,25 ha
BVVG (Eigentümer)
LRT 6410
zzt. kein Bewirtschafter, Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L27-N
Erhalt vorhandener
Grünlandnutzung
(P01)
Erhaltungsmaßnahme Bei Hohen Viecheln /
Nutzung (N)
6510-1-B/ 1,66 ha/
DEMVLI084CA30069
Agrarproduktion e.G. Kleekamp LRT 6510
(Eigentümer)/ Herr Bauer
(Bewirtschafter)
Erhalt der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
Landeshauptstadt Schwerin
(Eigentümer von Flst. 18/2)
Harald Jäger (aktueller
Bewirtschafter), Untere
Naturschutzbehörde
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
145
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
L28-N
Wiederaufnahme
extensiver Grünlandnutzung oder –pflege
(E15)
Erhaltungsmaßnahme Nördlich Frankenhorst/
Nutzung (N)
6510-2-B/ 0,40 ha/
DEMVLI083DD40001
Stadt Schwerin (Eigentümer LRT 6510
Flst.8) und privat (Flst.9)/ Herr
Jäger (Bewirtschaftung)
Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen
Vegetation und Pflanzenarten,
Erhaltungszustand (B)
L29-N
Erhalt vorhandener
Grünlandnutzung
(P01)
Erhaltungsmaßnahme Nördlich Frankenhorst/
Nutzung (N)
6510-3-B/ 0,67 ha/
DEMVLI083DD40001
Stadt Schwerin
(EigentümerFlst.8) und privat
(Flst.7)/
Harald Jäger (Bewirtschafter)
LRT 6510
Erhalt der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L30-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17) und
Erhalt vorhandener
Grünlandnutzung
(P01)
Stadt Schwerin
(EigentümerFlst.18/1)/
Harald Jäger (Bewirtschafter)
LRT 6510
Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen
Vegetation und Pflanzenarten,
Erhaltungszustand (B)
L31-S
Erhalt des vorhandenen Erhaltungsmaßnahme Heidmoor/
Wasserstandes (S15),
Schutz (S)
7140-1-B/ 2,7 ha
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P02)
Herr von Türckheim
(Waldeigentümer)/ , Untere
Naturschutzbehörde
LRT 7140
Erhalt der hydrologischen
Verhältnisse, Erhaltungszustand (B)
L32-wE
Anhebung der
Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe)
(E23)
wE
Döpe/
7210*-1-B/ 0,71 ha
WBV/ Fischer Prignitz
(Bewirtschaftung)
LRT 7210*
Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen
Vegetation und Pflanzenarten,
Erhaltungszustand (B)
L33-wE
Anhebung der
Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe)
(E23)
wE
Döpe/
7210*-2-B/ 0,19 ha
WBV/ Fischer Prignitz
(Bewirtschaftung)
LRT 7210*
Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen
Vegetation und Pflanzenarten,
Erhaltungszustand (B)
wE
Nördlich Frankenhorst/
6510-4-C/ 0,21 ha/
DEMVLI083DD40030
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
146
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
L34-wE
Anhebung der
Wasserstände im Einzugsgebiet (Döpe)
(E23)
wE
Döpe/
7210*-3-B/ 0,08 ha
WBV/ Fischer Prignitz
(Bewirtschaftung)
LRT 7210*
Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen
Vegetation und Pflanzenarten,
Erhaltungszustand (B)
L35-wE
Anhebung der
Wasserstände im
Einzugsgebiet (Döpe)
(E23), Schaffung von
Pufferzonen ohne oder
mit extensiver Nutzung
(E11) zur Verminderung des Nährstoffeintrags
wE
Döpe/
7210*-4-C/ 0,17 ha
WBV/ Fischer Prignitz
(Bewirtschaftung)
LRT 7210*
Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen
Vegetation und Pflanzenarten,
Erhaltungszustand (B)
L36-wE
Anhebung der
Wasserstände im
Einzugsgebiet (Döpe)
(E23), Schaffung von
Pufferzonen ohne oder
mit extensiver Nutzung
(E11) zur
Verminderung des
Nährstoffeintrags
wE
Döpe/
7210*-5-C/ 0,08 ha
WBV/ Fischer Prignitz
(Bewirtschaftung)
LRT 7210*
Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen
Vegetation und Pflanzenarten,
Erhaltungszustand (B)
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
147
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
L37-wE
Anhebung der
Wasserstände im
Einzugsgebiet (Döpe)
(E23), Schaffung von
Pufferzonen ohne oder
mit extensiver Nutzung
(E11) zur
Verminderung des
Nährstoffeintrags
wE
Döpe/
7210*-6-C/ 0,03 ha
Eigentümer/ Fischer Prignitz
(Bewirtschafter)
LRT 7210*
Erhalt und Entwicklung der LRTtypischen, charakteristischen
Vegetation und Pflanzenarten,
Erhaltungszustand (B)
L38-wE
Schaffung von
Pufferzonen ohne oder
mit extensiver Nutzung
(E01)
wE
Uferbereich Wiligrad/
7220*-1-A/ 0,0006 ha
BBL M-V, Untere
Naturschutzbehörde
LRT 7220*
Erhalt der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(A)
L39-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17),
Pflegemahd (E31)
wE
Ramper Moor/
7230-1-C/ 3,83 ha
Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230
(Verwaltung)/ private
Eigentümer, Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L40-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17),
Pflegemahd (E31)
wE
Ramper Moor/
7230-2-C/ 0,37 ha
Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230
(Verwaltung)/ private
Eigentümer, Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L41-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17),
Pflegemahd (E31)
wE
Ramper Moor/
7230-3-C/ 0,89 ha
Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230
(Verwaltung)/ private
Eigentümer, Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
148
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
L42-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17),
Pflegemahd (E31)
wE
Ramper Moor/
7230-4-C/ 4,55 ha
Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230
(Verwaltung)/ private
Eigentümer, Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L43-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17),
Pflegemahd (E31)
wE
Ramper Moor/
7230-5-C/ 0,35 ha
Land M-V, Forstamt Gädebehn LRT 7230
(Verwaltung)/ private
Eigentümer, Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten, Erhaltungszustand
(B)
L44-wE
Ausweisung
Wickendorfer Moor als
Naturschutzgebiet
wE
Wickendorfer Moor
StALU WM
LRT 3140,
3150, 6410,
6510
1355
Erhalt, Schutz sowie Entwicklung
der LRT-typischen,
charakteristischen Vegetation und
Pflanzenarten
L45-wE
Öffentlichkeitsarbeit
(Informationstafeln für
die vier Maßnahmenbereiche, Flyer für das
Wickendorfer Moor,
Einrichtung einer
zentralen Betreuungsstelle in der Naturschutzstation
Zippendorf)
wE
Wickendorfer Moor
Stadt Schwerin, StALU WM
LRT 3140,
3150, 6410,
6510
1355
Information und
Akzeptanzförderung in der
Bevölkerung
A1-P
Beseitigung von
Gehölzen (E17)
Erhaltungsmaßnahme Ramper Moor/
Pflege (P)
1014-1-B/ 3.1 ha
Land M-V/ Forstamt Gädebehn 1014, 1016
(Verwaltung)/, private
Eigentümer, Untere
Naturschutzbehörde
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Entwicklung einer Population auf
ausgedehnter Fläche, Anpassung der
Pflege an die Artansprüche,
Erhaltungszustand (B)
Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
149
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
A2-wE
Anhebung der
Wasserstände im
Einzugsgebiet (E23)
wE
Nordufer Hohen Viechelner
Bucht/
1014-2-C/ 4,6 ha
A3-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17), Anhebung der Wasserstände
im Einzugsgebiet
(E23)
wE
Schwedenschanze/
1014-3-C/ 0,7 ha
A4-P
Beseitigung von
Gehölzen (E17)
A5-S
Offenhaltung durch
Beseitigung von
randlichen Gehölzen
(P02)
A6-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17), Anhebung der Wasserstände
im Einzugsgebiet
(E23)
A7-S
Entwässerung
zurückfahren
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
k.A. (Eigentümer/
Bewirtschafter), Untere
Naturschutzbehörde
1014, 1016
Entwicklung einer Population auf
ausgedehnter Fläche, Anpassung der
Pflege an die Artansprüche,
Erhaltungszustand (B)
Land M-V (Eigentümer)/
Forstamt Schönberg
(Verwaltung), Untere
Naturschutzbehörde
1014, 1016
Entwicklung einer Population auf
ausgedehnter Fläche, Anpassung der
Pflege an die Artansprüche,
Erhaltungszustand (B)
Erhaltungsmaßnahme Ramper Moor/
Pflege (P)
1016-1-A/ 3,1 ha
Land M-V/ Forstamt Gädebehn 1014, 1016
(Verwaltung)/, private
Eigentümer, Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung einer Population auf
ausgedehnter Fläche, Anpassung der
Pflege an die Artansprüche,
Erhaltungszustand (A)
Erhaltungsmaßnahme Wedebruch/
Schutz (S)
1016—2-A/ 0,4 ha
Herr Pahlow (Waldeigentümer)/ 1016
Bewirtschafter/ Forstamt
Schönberg, Untere
Naturschutzbehörde
Entwicklung einer Population auf
ausgedehnter Fläche, Anpassung der
Pflege an die Artansprüche,
Erhaltungszustand (A)
wE
Grandberg/
1016-3-C/ 0,9 ha
Erhaltungsmaßnahme Buerwischen/
Schutz (S)
1016-4-B/ 2,4 ha/
DEMVLI083DB40037
Herr von Bethmann-Hollweg
(Waldeigentümer)/
Bewirtschafter/ Forstamt
Schönberg, Untere
Naturschutzbehörde
1016
Entwicklung einer Population auf
ausgedehnter Fläche, Anpassung der
Pflege an die Artansprüche,
Erhaltungszustand (B)
Herr Huning (Eigentümer und
Bewirtschafter) , Untere
Naturschutzbehörde
1016
Entwicklung einer Population auf
ausgedehnter Fläche, Anpassung der
Pflege an die Artansprüche,
Erhaltungszustand (B)
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
150
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
A8-wE
Beseitigung von
Gehölzen (E17), Anhebung der Wasserstände
im Einzugsgebiet
(E23)
A9-S
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P02)
Erhaltungsmaßnahme Nordufer Hohen Viechelner
Schutz (S)
Bucht/
1016-6-B/ 4,03 ha
A10-S
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P02)
Erhaltungsmaßnahme Heidmoor Ostteil/
Schutz (S)
1042-1-B/ 0,1 ha
A11-S
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P02)
Erhaltungsmaßnahme Heidmoor Westteil/
Schutz (S)
1042-2-B/ 0,1 ha
A12-S
Offenhaltung durch
Beseitigung von
Gehölzen (P02)
Erhaltungsmaßnahme Östlich Hohen Viechelner
Schutz (S)
Bucht, kleines Gewässer
südlich Bahn/
1042-3-B/ 0,26 ha
A13-S
Erhaltung naturnaher
Kleingewässer (S22)
Erhaltungsmaßnahme Wiligrad – Schlossgärtnerei/
Schutz (S)
1166-1-A/ 0,09 ha
wE
Schwedenschanze/
1016-5-C/ 0,7 ha
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
Land M-V (Eigentümer)/
Forstamt Schönberg
(Verwaltung) , Untere
Naturschutzbehörde
1014, 1016
Entwicklung einer Population auf
ausgedehnter Fläche, Anpassung der
Pflege an die Artansprüche,
Erhaltungszustand (B)
Untere Naturschutzbehörde
1014, 1016
Entwicklung einer Population auf
ausgedehnter Fläche, Anpassung der
Pflege an die Artansprüche,
Erhaltungszustand (B)
Herr von Türckheim
1042
(Waldeigentümer) , Untere
Naturschutzbehörde
Erhalt der Population,
Erhaltungszustand (B)
Herr von Türckheim
(Waldeigentümer) , Untere
Naturschutzbehörde
1042
Erhalt der Population,
Erhaltungszustand (B)
k.A. (Eigentümer/
Bewirtschafter) , Untere
Naturschutzbehörde
1042
Erhalt der Population,
Erhaltungszustand (B)
Ute und Günter Lenz,
Schlossgärtnerei Wiligrad
(Eigentümer/ Bewirtschafter),
Untere Naturschutzbehörde
1166
Erhalt der Population,
Erhaltungszustand (A)
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan SPA Schweriner Seen und FFH-Gebiet Schweriner Außensee
lfd. Nr.
Maßnahmen-
Art der Maßnahme
beschreibung
Ortsbezeichnung/ Lage/
151
Umsetzung (Adressat)
Schutzobjekte
Teilfläche/ Feldblock
Angaben zur Erfolgskontrolle
(angestrebter Zustand)
A14-S
Erhaltungsmaßnahme NSG Döpe und Umgebung/
Erhalt extensiv
Schutz (S)
1355-1-A/ 313 ha
genutzter Flächen im
Einzugsgebiet (v.a.
Wald) (S08) und Erhalt
unbewirt-schafteter
Randstreifen an
Gewässern (S32)
1355
Herr von Türckheim
(Waldeigentümer östl.
angrenzender Flächen), Herr
Huning (Eigentümer westl. und
südl. angrenzender
Ackerflächen), private
Eigentümer
Erhalt der Population,
Erhaltungszustand (A)
A15-wE
Einhaltung des NSGVO – Aufgabe der
Reusenfischerei
wE
Ramper Moor mit
angrenzender Seebucht/
1355-2-B/ 156 ha
StALU WM/ Schweriner
Seenfischerei (Bewirtschafter)
Erhalt der Population,
Erhaltungszustand (B)
A16-vE
Bau von
Leiteinrichtungen und
Durchlassanlagen an
Straßen (E41),
Umstellung der
Reusenfischerei auf
otter- und bibersichere
Geräte (E42)
vE
Aktionsräume und mögliche Straßenbauverwaltung Schwerin/ 1355
Reproduktionsräume am
Landkreise/ Schweriner
Schweriner Außensee/
Seenfischerei und Fischerei
Prignitz
1355-3-C/ 1.326 ha
Reduzierung von Kollisionen,
Verbesserung der Durchgängigkeit
an Straßen und der Habitatqualität,
Erhaltungszustand (B)
A17-wE
Umstellung der
Reusenfischerei auf
otter- und bibersichere
Geräte (E42)
wE
Wickendorfer Moor mit
angrenzendem Ziegelaußensee/
1355-4-B/ 67 ha
Erhalt der Population und
Verbesserung der Habitatqualität,
Erhaltungszustand (B)
1355
BIMES Binnenfischerei GmbH 1355
(Bewirtschafter)
Erläuterung zur Tabelle 31:
Spalte 5: Instrument der Maßnahmenumsetzung gem. Kapitel II.2.3
Spalte 7: Finanzierungsinstrument gem. Kapitel II.3.2
Spalte 9: Darstellung des Maßnahmentyps in der aktuellen Gutachtlichen Landschaftsrahmenplanung (GLRP)
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
152
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Vertragliche Instrumente
Die Beseitigung von Gehölzen im Randbereich der „Natürlichen eutrophen Seen“ (EU-Code
3150) sowie die der Rückbau von Entwässerungsanlagen kann z.T. durch freiwillige
Vereinbarungen mit den Bewirtschaftern bzw. den Eigentümern vereinbart werden. Eine
Regelung durch Verträge ist ebenfalls möglich. Die Beseitigung von Gehölzen auf
ehemaligen Offenlandstandorten bzw. zur Entwicklung dieser wie z. B. bei den „Naturnahen
Kalk- und Trockenrasen“ (EU-Code 6210) und den „Pfeifengraswiesen“ (EU-Code 6440)
wird ebenfalls über vertragliche Vereinbarungen geregelt. Mit Hilfe von vertraglichen
Vereinbarungen zur Erhaltung der Grünlandnutzung soll z. B. der Lebensraumtyp „Magere
Flachlandmähwiesen“ (EU-Code 6510) erhalten werden.
Durch Freiwillige Vereinbarungen mit den Fischereibetrieben wäre eine Umstellung der
Reusenfischerei auf otter- und bibersichere Geräte wünschenswert.
Rechtliche Instrumente
Das Wickendorfer Moor sollte als Naturschutzgebiet unter Schutz gestellt werden (RI1) um
die dort vorkommenden Arten des Anhangs II der FFH-RL und Lebensraumtypen langfristig
zu erhalten.
Die Lebensraumtypen im Ramper und im Wickendorfer Moor sowie im Wiligrader Wald sind
zum Großteil als geschützte Biotope gem. §20 NatSchAG M-V ausgewiesen. Die
Maßnahmen auf diesen LRT-Flächen wie z. B. Gehölzbeseitigung sollen im Rahmen des
Vollzuges des gesetzlichen Biotopschutzes (RI2) erfolgen.
Die Umsetzung der Maßnahmen im Zuge der WRRL für die nährstoffarmen kalkhaltigen
Gewässer (LRT 3140), erfolgt durch das rechtliche Instrument 5 (RI5). Ebenso der Rückbau
der Querungsbauwerke außerhalb des FFH-Gebietes am Wallensteingraben (LRT 3260).
Administrative Instrumente
Die Anwendung administrativer Instrumente (AI) ist im Rahmen des Managementplanes nur
für die Öffentlichkeitsarbeit vorgesehen (vgl. Tab. 31).
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
II.4 Kosten
und
Finanzierung
Wiederherstellungsmaßnahmen
der
153
Erhaltungs-
und
Im Zuge der Erstellung des Managementplanes wurden (zwingende) Erhaltungsmaßnahmen
bestimmt,
für
deren
Durchführung
die
Finanzierung
zu
sichern
ist.
Wiederherstellungsmaßnahmen wurden nicht für das FFH-Gebiet ermittelt.
Die nachfolgenden Kostenangaben können nur überschlägig angegeben werden und sind bei
Realisierung von den konkreten Rahmenbedingung bzw. der örtliche Situation abhängig. Für
die jährliche Pflege der Grünlandbereiche ist ein Finanzbedarf von 11.660 € notwendig. Alle
5-7 Jahre ist eine Summe von 27.800 € für die Erhaltung günstiger Erhaltungszustände der
LRT 3150, 3160, 7140 sowie der Arten Bauchige und Schmale Windelschnecke und Großer
Moosjungfer.
Tab. 32:
Kostenschätzung und Angabe der Kostenart für erforderliche Erhaltungsmaßnahmen.
1
2
3
lfd. Nr.
Beschreibung der Art der
Maßnahme
4
5
Ortsbezeichnung/ Lage/ Schutz-
Maßnahme Teilfläche
6
7
Finanzbedarf
objekt
Projektumsetzung
L08-wE Beseitigung von
einzelnen
Gehölzen im
Randbereich*
Jährlich
wE
Kleingewässer im
Wiligrader Wald
(nahe Grandberg)/
3150-3-C/ 0,14 ha
LRT 3150 Pflege alle 5-7 Jahre:
800 €
(400 m² x 2 €/m²)
-
-
L19-S
Erhaltung
naturnaher
Gewässer
S
Wiligrader Wald/
3150-14-B/ 0,04 ha
LRT 3150
-
L20-S
Offenhaltung
durch
Beseitigung von
Gehölzen
S
Westlicher Moorsee
im Heidmoor/
3160-1-B/ 0,73 ha
LRT 3160 Erstinstandsetzung:
7.300 €
(3.650 m² x 2 €/m²)
Pflege alle 5-7 Jahre:
3.650 €
(1.825 m² x 2 €/m²)
L21-S
Offenhaltung
durch
Beseitigung von
Gehölzen
S
Östlicher Moorsee im LRT 3160 Erstinstandsetzung:
Heidmoor/
700€ (350 m² x 2 €/m²)
3160-2-B/ 0,07 ha
Pflege alle 5-7 Jahre:
350 €
(175 m² x 2 €/m²)
L27-N
Erhalt
vorhandener
Grünlandnutzung
N
bei Hohen Viecheln / LRT 6510
6510-1-B/ 1,66 ha
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
-
-
3.320 €
(16.600 m² x
0,20 €/m²)
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
154
1
2
3
lfd. Nr.
Beschreibung der Art der
Maßnahme
4
5
Ortsbezeichnung/ Lage/ Schutz-
Maßnahme Teilfläche
6
7
Finanzbedarf
objekt
Projektumsetzung
Jährlich
L28-N
Wiederaufnahme
extensiver
Grünlandnutzung
oder -pflege
N
Nördlich
Frankenhorst /
6510-2-B/ 0,40 ha
LRT 6510
800 €
(4.000 m² x
0,20 €/m²)
L29-N
Erhalt
vorhandener
Grünlandnutzung
N
Nördlich
Frankenhorst /
6510-3-B/ 0,67 ha
LRT 6510
1.340 €
(6.700 m² x
0,20 €/m²)
L31-S
Erhalt des
Wasserstandes,
Offenhaltung
durch
Beseitigung von
Gehölzen
S
Heidmoor/
7140-1-B/ 2,7 ha
7140
Erstinstandsetzung:
14.000 €
(7.000 m² x 2 €/m²)
Pflege alle 5-7 Jahre:
7.000 €
(3.500 m² x 2 €/m²)
-
A1-P/
A4-P
Beseitigung von
Gehölzen
P
Ramper Moor/
1014-1-B/ 3.1 ha
1014,
Erstinstandsetzung:
1016, 7230 10.000 €
(5.000 m² x 2 €/m²)
Pflege alle 5-7 Jahre:
5.000 €
(2.500 m² x 2 €/m²)
-
A5-P
Beseitigung von
Gehölzen
P
Wedebruch/
1016—2-A/ 0,4 ha
1016
Erstinstandsetzung:
1.000 €
(500 m² x 2 €/m²)
Pflege alle 5-7 Jahre:
500 € (250 m² x 2€/m²)
-
A7-S
Entwässerung
zurückfahren
S
Buerwischen/
1016-4-B/ 2,4 ha
1016
-
-
A9-S
Beseitigung von
Gehölzen
S
Nordufer Hohen
Viechelner Bucht/
1016-6-B/ 4,03 ha
1016
Erstinstandsetzung:
20.000 €
(20.000 m² x 1 €/m²)
Pflege alle 5-7 Jahre:
10.000€
(10.000 m² x 1€/m²)
-
A10-S
Beseitigung von
Gehölzen
S
Heidmoor Ostteil/
1042-1-B/ 0,1 ha
1042
Erstinstandsetzung:
500 € (500 m² x 1€/m²)
Pflege alle 5-7 Jahre:
250 €
(250 m² x 1 €/m²)
-
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
1
2
3
lfd. Nr.
Beschreibung der Art der
Maßnahme
4
5
Ortsbezeichnung/ Lage/ Schutz-
Maßnahme Teilfläche
6
155
7
Finanzbedarf
objekt
Projektumsetzung
Jährlich
A11-S
Beseitigung von
Gehölzen
S
Heidmoor Westteil/
1042-2-B/ 0,7 ha
1042
Erstinstandsetzung:
7.000 €
(3.500 m² x 2 €/m²)
Pflege alle 5-7 Jahre:
3.500 € (1.750 m² x 2)
-
A12-S
Beseitigung von
einzelnen
Gehölzen im
Randbereich
S
Östlich Hohen
Viechelner Bucht,
kleines Gewässer
südlich Bahn/
1042-3-B/ 0,26 ha
1042
Erstinstandsetzung:
1.000 €
(500 m² x 2 €/m²)
Pflege alle 5-7 Jahre:
500 € (250 m² x 2)
-
A13-S
Erhalt naturnaher
Kleingewässer
S
Wiligrad –
Schlossgärtnerei/
1166-1-A/ 0,09 ha
1166
-
-
A14-S
Erhalt extensiv
S
NSG Döpe und
1355
6.200 €
genutzter
Umgebung/
(31.000 m² x
1355-1-A/ 313 ha
0,2 €/m²)
Flächen im Einzugsgebiet,
Erhalt von unbewirtschafteten
Pufferstreifen
* Hinweis zu LRT 3150: Die Maßnahmen L09-P, L10-P, L17-S und L18-S (vg. Tabelle 30) sind in Tabelle 32
nicht genannt, weil sie nicht zwingend zur Verbesserung des Erhaltungszustandes des LRT 3150 (> 25% der
Fläche im Gebiet) benötigt werden.
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geändert durch Artikel 27 G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2542 zuletzt geändert durch
Art. 2 des Gesetzes v. 08.4.2008 (BGBl. I S. 686).
Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 02. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden
Vogelarten - Vogelschutzrichtlinie, ABI. EG Nr. L 103, zuletzt geändert durch
Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom 20. November 2006, ABl. EG Nr. L 363,
S. 368.
Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie), ABl. EG
Nr. L 206 S. 7, zuletzt geändert durch Richtlinie 2006/105/EG des Rates vom
20. November 2006, ABl. EG Nr. L 363, S. 368.
Gesetz
des
Landes
Mecklenburg-Vorpommern
zur
Ausführung
des
Bundesnaturschutzgesetzes (Naturschutzausführungsgesetz - NatSchAG M-V) vom
23. Februar (GVOBl. M-V S. 66).
Oberbürgermeister
der
Landeshauptstadt
Schwerin:
Verordnung
über
das
Landschaftsschutzgebiet „Schweriner Innensee und Ziegelaußensee“ (LSG-Nr. 138a)
vom 05.04.2005.
Landrat
des
Landkreises
Nordwestmecklenburg:
Verordnung
über
das
Landschaftsschutzgebiet „Schweriner Außensee“ (LSG-Nr. 138b) vom 26.05.2005.
Erste Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Schweriner
Außensee“ vom 18.12.2008.
Landrat des Landkreises Parchim: Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Schweriner
Seenlandschaft - Landkreis Parchim“ (LSG-Nr. 138c) vom 06.04.2005. Zweite
Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Schweriner
Seenlandschaft - Landkreis Parchim“ vom 20.10.2008.
Verordnung über das Naturschutzgebiet Vogelfreistätte Döpe vom 11.11.1941. Erweiterung
durch Beschluss des Rat des Bezirkes am 17.11.1972. Aktualisiert durch Bestätigung
des Rat des Bezirkes Rostock am 13.07.1984. - Rat des Bezirkes Rostock.
Beschluss des Bezirkstages Schwerin Nr. 21 vom 22.03.1982 zur Festsetzung des
Naturschutzgebietes Ramper Moor. - Rat des Bezirkes Schwerin.
Beschluss des Bezirkstages Schwerin Nr. 21 vom 22.03.1982 zur Festsetzung des
Naturschutzgebietes Görslower Ufer. - Rat des Bezirkes Schwerin.
Verordnung zur Änderung der Jagdzeiten, zur Aufhebung von Schonzeiten und zum Erlass
sachlicher Verbote (Jagdzeitenverordnung - JagdZVO M-V) vom 14. November 2008.
Mitteilungen
Bergamt Stralsund: schriftliche Mitteilung vom 14.01.2009.
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165
Dipl.-Ing. Walter Normann – Landschaftsarchitekt: Stand der DB-Planung. Schriftliche
Mitteilung vom 08.10.2010.
Fischer Prignitz: mündliche Mitteilung vom 09.01.2009.
Fischerei Dehmel: mündliche Mitteilung vom 19.01.2009.
Herr Mathes (LU M-V): Index Seeuferstruktur Schweriner Außensee und Döpe (mdl.
Mitteilung vom 20.01.2009).
Landeshauptstadt
Schwerin,
Untere
Naturschutzbehörde:
Planungsstand
des
Wasserwanderrastplatzes am Paulsdamm, Schriftliche Mitteilung vom 23.09.2010.
Landkreis Nordwestmecklenburg (LK NWM): schriftliche Mitteilung, vom 07.01.2009.
PÖYRY IBS GmbH: schriftlich Mitteilung am 25.06.2009
PÖYRY IBS GmbH, Hr. Fieseler: mündliche Mitteilungen am 26.08.2010 und 06.09.2010.
Profil GmbH: Tourismuskonzept für den Schweriner Außensee. Schriftliche Mitteilung am
17.05.2009.
Schweriner Seenfischerei: mündliche Mitteilung zu Stellnetzen am 04.03.2009 (1. AGSitzung Gewässer).
Staatliches Amt für Landwirtschaft und Natur Westmecklenburg (StALU Westmecklenburg),
Herr Strache: mdl. Mitteilung am 03.09.2010 und 06.09.2010.
Staatliches Amt für Umwelt und Natur Schwerin (StAUN SN): Geplante und genehmigte
Bootsanleger am Schweriner Außensee: schriftliche Mitteilung, 30.01.2009.
Staatliches Amt für Umwelt und Natur Schwerin, Abteilung Wasser: schriftlich Mitteilung am
29.06.2009
Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Lauenburg: schriftliche Mitteilung, 12.12.2008.
Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) Lauenburg: mündliche Mitteilung, 09.01.2009.
Internet
ANGELN IN MECKLENBURG-VORPOMMERN: Angelreviere um den Schweriner Außensee,
www.angeln-in-mv.de, Februar 2009
FORTBILDUNGSAKADEMIE DER WIRTSCHAFT (FAW): Gewässerkarten für Mecklenburger
Schaalseeregion und Westmecklenburgische Ostseeküste, Interreg IIIB- Projekt „SMAN 2000“, www.angelregionen.de, Januar 2009
GEWÄSSERGÜTEBERICHT MECKLENBURG-VORPOMMERN 2000/2001/2002: Ergebnisse der
Güteüberwachung der Fließ-, Stand- und Küstengewässer und des Grundwassers in
Mecklenburg-Vorpommern, Herausgeber: Landesamt für Umwelt, Naturschutz und
Geologie
Mecklenburg-Vorpommern.
http://www.lung.mvregierung.de/dateien/a3_pub_ggb_2000_2002.pdf, Januar 2009
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166
LANDESHAUPTSTADT
SCHWERIN:
Inhalte
des
Projektes
SeeNaTour,
http://www.schwerin.de/www/live.php?internet_navigation_id=814, Oktober 2008
MINISTERIUM FÜR ERNÄHRUNG, LANDWIRTSCHAFT, FORSTEN UND FISCHEREI (MfELFF M-V)
UND UMWELTMINISTERIUM DES LANDES MECKLENBURG-VORPOMMERN (UM M-V)
(2005): Gemeinsame Arbeitsanweisung zum Management von FFHWaldlebensraumtypen. I. d. F. vom 06.11.2006 (Fortschreibung). http://www.waldmv.de/pdf/ArbeitsanweisungFFH.pdf, Dezember 2008
REGIONALER PLANUNGSVERBAND WESTMECKLENBURG (2007): Regionales
Raumentwicklungsprogramm Westmecklenburg, Entwurf zum ersten
Beteiligungsverfahren, 2007. http://www.westmecklenburg-schwerin.de/
SCHAUMBURG, J., SCHRANZ, C., STELZER, D. & HOFMANN, G. (2007): Handlungsanweisung
für die ökologische Bewertung von Seen zur Umsetzung der EUWasserrahmenrichtlinie: Makrophyten und Phytobenthos. Bayerisches Landesamt für
Umwelt, i. A. der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser LAWA. (Projekt-Nr. O 4.04),
München 65 S. http://www.lfu.bayern.de/wasser/forschung_und_projekte/phylib_
deutsch/verfahrensanleitung/index.htm, Januar 2009
SEGEL-
WASSERSPORTVEREIN SCHWERINER AUßENSEE E. V.: Informationen über
Wassersport, http://www.swsv-schwerin.de/, Januar 2009
UND
STAATLICHES AMT FÜR UMWELT UND NATUR SCHWERIN: http://www.staunmv.de/cms2/StAUN_prod/StAUN/de/sn/Themen/Wasser/Umsetzung_der_Europaeisc
hen_Wasserrahmenrichtlinie_(WRRL)/Besonderheiten_der_Bearbeitungsgebiete/inde
x.jsp, August 2009
TOURISMUSVERBAND MECKLENBURG-VORPOMMERN E.V.: Tourismusinformationen über die
Region um den Schweriner See, www.auf-nach-mv.de, Dezember 2008/ Januar 2009
Tourismusverband Mecklenburg-Schwerin e.V.: Informationen über den TouristenFischereischein und Tourismus, www.mecklenburg-schwerin.de, Januar 2009
Wasserrahmenrichtlinie in Mecklenburg-Vorpommern: http://www.wrrl-mv.de/start.htm,
Januar 2009, September 2009
Daten
zum
Weißstorch
2004:
regierung.de/atlas/script/index.php, Oktober 2008
Totfunde
Fischotter:
Oktober 2008
http://www.umweltkarten.mv-
http://www.umweltkarten.mv-regierung.de/atlas/script/index.php,
Bewertung
des
Erhaltungszustandes
für
Arten
und
http://www.bfn.de/0316_bewertungsverfahren.html, Oktober 2008
Lebensraumtypen:
Informationen zum Tourismus in Mecklenburg/ Schweriner See: http://www.schwerinersee.de/index.htm, Oktober 2008/ Januar 2009
Informationen zur Freizeitnutzungen am Schweriner See: www.maritim-mv.de, Januar 2009
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167
Informationen
zum
Ziegelaußensee:
http://iku.vdst.de/index.php?men=liste&
google=1&status=1&lake_id=2331, September 2010
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168
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III. Anhang
Dokumentation des Beteiligungs- und Abstimmungsverfahrens
Tab. 33:
Dokumentation des Beteiligungstermine.
1
2
3
4
5
Datum/ Ort
Beteiligte
Anlass
Inhalte/ Ergebnisse des Termins
Hinweise auf
Maßnahmen
25.06.2008
StALU WM,
Öffentlichkeit
Vorstellung der Inhalte, Ziele und
1. öffentliche
Infoveranstaltung des geplanten Ablaufs des
Managementplanes
21.08.2008
StALU WM, Hr.
Friedrich
(ARGE), Hr.
Kudla (NSGBetreuer)
StALU WM,
ARGE, Herr
Möller (LU MV)
Ortsbegehung des Erste informelle
NSG Ramper Moor Flächenbegehung des Ramper
mit Gebietsbetreuer Moores (ohne Protokoll)
Hr. Kudla
StALU WM,
UNB NWM, PCH
& SN, ARGE,
Forstverwaltung
StALU WM,
ARGE
1. Treffen der
begleitenden AG
05.09.2008
25.11.2008
-
L37, L38, L39, L40,
L41 sowie A1 und A4
Beratung zum MaP Besprechung/ Abstimmung
verschiedener Punkte
-
MaP-Mustergliederung – Teil I:
naturschutz-fachliche Grundlagen
-
Wald-LRT liegen noch nicht vor,
Anpassung der BNTK bei
erheblichen Abweichungen vom
Luftbild
Besprechung/ Abstimmung
verschiedener Punkte
-
Vorbereitung der 2. Öffentlichen
Infoveranstaltung
-
11.02.2009
StALU WM,
Abstimmung der 2. Abstimmung der 2. Öffentlichen
ARGE und UNB Öffentlichen
Infoveranstaltung
PCH & NWM
Infoveranstaltung
-
18.02.2009
StALU WM,
Öffentlichkeit
Vorstellung des Grundlagenteils,
2. öffentliche
Infoveranstaltung Bildung von Arbeits-gruppen
-
04.03.2009
StALU WM,
ARGE, Nutzer
1. AG-Sitzung
(Landnutzung/
Gewässer)
Vorstellung Bestand
-
01.04.2009
StALU WM,
ARGE, Nutzer
2. AG-Sitzung
(Landnutzung/
Gewässer)
Vorstellung der
Maßnahmenvorschläge
-
05.12.2008
12.12.2008
27.01.2009
Besprechung/
Abstimmung
verschiedener
Punkte
StALU WM,
2. Treffen der
UNB NWM, PCH begleitenden AG
& SN, ARGE,
Forstverwaltung
StALU WM,
Vorbereitung der 2.
ARGE
Öffentlichen
Infoveranstaltung
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-
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
1
2
3
4
5
Datum/ Ort
Beteiligte
Anlass
Inhalte/ Ergebnisse des Termins
Hinweise auf
Maßnahmen
23.04.2009
28.04.2009
09.07.2009
StALU WM,
ARGE,
Waldeigentümer,
Forstverwaltung
StALU WM,
ARGE, Hr.
Prignitz, Hr.
Tessmann
1. Wald AGSitzung
Maßnahmenvorbesp
rechung mit
Fischerei Prignitz
und Schweriner
Seenfischerei
StALU WM,
Maßnahmen
ARGE,
Kleingewässer (EUWaldeigentümer, Code 3150) im
WBV Schweriner Wiligrader Wald
See,
Forstverwaltung
22.07.2009
StALU WM,
3. Treffen der
UNB NWM, PCH begleitenden AG
& SN, Forst,
ARGE
01.10.2009
StALU WM, Herr
Friedrich
(ARGE), Herr
Nadler (Forstamt
Gädebehn)
Ortsbegehung
Ramper Moor,
Kalkreiche
Niedermoore (EUCode 7230),
Schmale und
Bauchige
Windelschnecke
(EU-Code 1014 und
1016)
19.10.2009
StALU WM,
Nutzung der
WSA Lauenburg, Bundeswasserstraße
UNB NWM,
ARGE
07.12.2009
ARGE, Herr
Kudla (NSGBetreuer)
Öffentlichkeitsarbei
t / Artikel über das
Ramper Moor
StALU WM,
ARGE
Beratung zum MaP
18.02.2010
Vorstellung der entwickelten
Wald-Maßnahmen
-
-
StALU WM wird auf Beteiligte
wegen freiwilliger Vereinbarung
zur Gehölzentnahme und ggf.
Ent-schlammung der Flächen
3150-6-C und 3150-7-C
zukommen. Die beiden Flächen
wären gut zugänglich (vgl.
Protokoll im Anhang III).
Vorstellung & Diskussion der
Veränderungen im
Grundlagenteil. Vorstellung und
Diskussion des
Maßnahmenentwurfes.
Herr Nadler weist darauf hin,
dass ein Antrag auf
Waldumwandlung vor der
Gehölzbeseitigung zu stellen und
dass ein Ersatz für Waldflächen
in Form einer Aufforstung zu
erbringen ist. Im Ramper Moor
sind verschiedene private
Eigentümer betroffen, die zu
informieren sind. Da die
betroffenen Flächen auch als
geschützte Biotope (§ 20
NatSchAG) ausgewiesen sind, ist
ein Antrag auf Ausnahme zu
stellen.(ohne Protokoll)
Vorgeschlagene „Ruhezonen“
können nicht als „Sperrflächen“
vom WSA mitgetragen werden,
ggf. Formulierung als
„schützenswerte Uferbereiche“
Begehung mit NSG-Betreuer
Herr Kudla und Bild für
Zeitungsartikel (vgl. SVZ
09.12.2009)
Neuer Zeitplan wegen
Gebietserweiterung um das
Stadtgebiet SN, separater Textteil
für das SPA
-
-
L37, L38, L39, L40,
L41, A1 und A4
-
L37, L38, L39, L40,
L41, A1 und A4
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
1
2
3
4
5
Datum/ Ort
Beteiligte
Anlass
Inhalte/ Ergebnisse des Termins
Hinweise auf
Maßnahmen
26.08.2010
15.09.2010
22.09.2010
12.10.2010
StALU WM,
Abstimmung mit
ARGE, Pöyry IBS floristischen und
faunistischen
Kartierungen im
Rahmen der
Verlegung der B
106
StALU WM,
4. Treffen der
UNB der 3 LK,
begleitenden AG
ARGE
Austausch und Abgleich der
Kartierungen im Wickendorfer
Moor
-
Endabstimmung Grundlagenteil:
Änderungshinweise bezgl.
WRRL und redaktioneller Art
-
StALU WM,
UNB der 3 LK,
Herr Nadler
(Forstamt
Gädebehn),
ARGE
Endabstimmung Maßnahmen:
Änderungshinweise bezgl.
Grundlagen und Maßnahmen im
Wickendorfer Moor (UNB SN),
Hinweise zu Gehölzflächen bzw.
-beseitigung (Herr Nadler),
redaktionelle Änderungen
Vergrößerung der
Maßnahmenfläche im
Wickendorfer Moor
(vgl. L24),
Neuentwicklung
Sandtrockenrasen auf
Binnendüne (EUCode 2330) nördlich
der Döpe
StALU WM,
Abschlusspräsentation des
A16-A17: Die
3. Öffentliche
ARGE,
Fischereien äußern
Infoveranstaltung Managementplanes
Eigentümer und
Angrenzenden Gemeinden fragen große Bedenken
Nutzer,
nach der Verbindlichkeit des
bezüglich der otterBehördenvertreter
Managementplans. Es besteht
sicheren Reusen. Die
eine Bindung für die
großen Reusen
Naturschutzbehörden. Bei
werden zum Fang
weiteren Bauanfragen und
großer Fischarten wie
Planungen im FFH-Gebiet dient Hecht gebraucht und
der MaP den Gemeinden als
das wäre durch ein
Grundlage und gibt Hinweise auf Gitter nicht mehr
LRT und Arten. EineFFH
möglich. Welche
Kosten kommen auf
die Fischer zu (vgl.
Stellungnahme
Fischerei Prignitz
14.10.2010)?
L43: UNB Schwerin
fordert weitere
Maßnahmen zur
Information der
Öffentlichkeit auch
für andere Bereiche
(vgl. Stellungnahme
UNB SN 14.10.2010).
L37-L41/ A1 & A4:
Hinweis von
Landesforst, dass
diese Flächen zwar als
Wald gelten, aber als
Nichtholzböden in
den Forstkarten
verzeichnet sind.
5. Treffen der
begleitenden AG
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Abb. 27: 2. Öffentliche Infoveranstaltung in
Cambs am 18.02.2009
Abb. 28: Abschlussveranstaltung in Cambs am
12.10.2010
Abb. 29: Begehung der Maßnahmenflächen
bei Hohen Viecheln mit Bewirtschafter
Herr Bauer
Abb. 30: 2.Treffen der begleitenden AG am
12.12.2008
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Nachfolgend wird eine Übersicht (vgl. Tabelle 34) über den Stand der einzelnen
Maßnahmenabstimmung gegeben.
Tab. 34:
Stand der Maßnahmenabstimmung.
1
Lfd. Nr. der
Maßnahme
2
Lebensraumtyp- bzw.
Habitatnummer
3
Umsetzung/ Betroffene
4
Abstimmung
5
Stellungnahmen/
Hinweise
L01-wE
2330-1-C
Agrarproduktion e.G.
Kleekamp
(Eigentümer)/ Herr
Bauer
(Bewirtschafter/
NSG-Betreuer),
Untere Naturschutzbehörde
Hinweis auf
Pflanzenpotential für
LRT 2330 von Herr
Bauer erhalten
L02-wE
3140-1-C
StALU WM
L03-wE
3140-2-C
StALU WM
L04-S
3140-3-B
StALU WM
L05-wE
3140-4-C
StALU WM
L06-S
3150-1-B
Eigentümer, Untere
Naturschutzbehörde
L07-wE
3150-2-C
Herr von BethmannHollweg
(Eigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
Noch keine
abschließende
Abstimmung
erfolgt. Maßnahme
ist jedoch auf
Hinweis von
Bewirtschafter
aufgegriffen
worden, so dass
eine Umsetzung
realisierbar ist.
Muss bei Vorlage
der endgültigen
Bewirtschaftungsplanung
erfolgen.
Muss bei Vorlage
der endgültigen
Bewirtschaftungsplanung
erfolgen.
Derzeit kein
Handlungsbedarf,
da günstiger
Erhaltungszustand.
Muss bei Vorlage
der endgültigen
Bewirtschaftungsplanung
erfolgen.
Derzeit kein
Handlungsbedarf,
daher keine
Abstimmung
erfolgt.
Information des
Eigentümers am
23.04.2009 erfolgt
L08-wE
3150-3-C
Herr von BethmannHollweg
(Eigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
Information des
Eigentümers am
23.04.2009 erfolgt
Maßnahmenumsetzung
ist im Zuge der WRRL
geplant
Maßnahmenumsetzung
ist im Zuge der WRRL
geplant
-
Maßnahmenumsetzung
ist im Zuge der WRRL
geplant
-
Stellungnahme des
Eigentümers vom
23.04.2009:
Hinweise auf
Entwässerungssystem,
Windbruchgefahr und
unterschiedliche
Entstehung der
Kleingewässer im
Wiligrader Wald.
s. Stellungnahme vom
23.04.2009
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Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
1
Lfd. Nr. der
Maßnahme
2
Lebensraumtyp- bzw.
Habitatnummer
3
Umsetzung/ Betroffene
4
Abstimmung
5
Stellungnahmen/
Hinweise
L09-P
3150-4-B
Derzeit kein
Handlungsbedarf,
daher keine
Abstimmung
erfolgt.
-
L10-P
3150-5-B
Information des
Eigentümers am
23.04.2009 erfolgt
s. Stellungnahme vom
23.04.2009
L11-wE
3150-6-C
Ute und Günter Lenz,
Schlossgärtnerei
Wiligrad
(Eigentümer/
Bewirtschafter),
Untere
Naturschutzbehörde
Herr von BethmannHollweg
(Eigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
Herr Pahlow
(Eigentümer)/ WBV
(Bewirtschaftung),
Untere
Naturschutzbehörde
L12-wE
3150-7-C
Herr Pahlow
(Eigentümer) / WBV
(Bewirtschaftung),
Untere
Naturschutzbehörde
L13-wE
3150-8-C
Herr von BethmannHollweg
(Eigentümer) genauer
Grenzverlauf unklar,
Untere
Naturschutzbehörde
Der Eigentümer wäre
im Zuge des nächsten
Waldpflegegangs
bereit, einzelne
Gehölze im
Randbereich des
Kleingewässers zu
entnehmen.
Der Eigentümer wäre
im Zuge des nächsten
Waldpflegegangs
bereit, einzelne
Gehölze im
Randbereich des
Kleingewässers zu
entnehmen.
s. Stellungnahme vom
23.04.2009
L14-wE
3150-9-C
L15-wE
3150-10-C
3150-11-C
Information des
Eigentümers am
23.04.2009 erfolgt,
s.o.
Information des
Eigentümers am
23.04.2009 erfolgt,
s.o.
s. Stellungnahme vom
23.04.2009
L16-wE
Herr von BethmannHollweg
(Eigentümer)/ WBV
Schweriner See/
Obere Sude
(Bewirtschaftung),
Untere
Naturschutzbehörde
Herr von BethmannHollweg
(Eigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
Herr von BethmannHollweg
(Eigentümer), Untere
Naturschutzbehörde
Abstimmung am
09.07.2009 erfolgt.
Das Forstamt
Schönberg und der
WBV Obere Sude/
Schweriner See
waren an der Abstimmung beteiligt
Abstimmung am
09.07.2009 erfolgt.
Das Forstamt
Schönberg und der
WBV Obere Sude/
Schweriner See
waren an der Abstimmung beteiligt
Information des
Eigentümers am
23.04.2009 erfolgt.
Keine konkrete
Abstimmung für
Maßnahmenfläche
erfolgt, da
Maßnahme nicht
zwingend zur
Verbesserung des
Erhaltungszustandes
(vgl. Tab.29)
erforderlich
Information des
Eigentümers am
23.04.2009 erfolgt,
s.o.
s. Stellungnahme vom
23.04.2009
s. Stellungnahme vom
23.04.2009
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
1
Lfd. Nr. der
Maßnahme
2
Lebensraumtyp- bzw.
Habitatnummer
3
Umsetzung/ Betroffene
4
Abstimmung
L17-S
3150-12-C
Abstimmung noch
nicht erfolgt
-
L18-S
3150-13-B
BVVG (Eigentümer),
Untere
Naturschutzbehörde
BVVG (Eigentümer),
Untere
Naturschutzbehörde
-
L19-S
3150-14-B
Verwaltung der
Staatlichen Schlösser
und Gärten im BBL
MV (Herr Braune),
Untere Naturschutzbehörde (Ausweisung
als geschütztes
Biotop)
L20-S
3160-1-B
Die BBL M-V plant
derzeit die denkmalgerechte Wiederherstellung des Schlossparks Wiligrad
(Ortstermin am
05.10.2010 unter
Beteiligung des
StALU WM)
Forstamt Schönberg ist
zu beteiligen
L21-S
3160-2-B
Abstimmung noch
nicht erfolgt
Forstamt Schönberg ist
zu beteiligen
L22-wE
3260-1-C
Herr v. Türckheim
(Waldeigentümer),
Untere
Naturschutzbehörde
Herr v. Türckheim
(Waldeigentümer),
Untere
Naturschutzbehörde
StALU WM
Derzeit kein
Handlungsbedarf,
da günstiger
Erhaltungszustand.
Bei Vorlage des
Plans für die
Wiederherstellung
des Schlossparks
wird das StALU
WM eine
entsprechende
Stellungnahme
abgeben.
Abstimmung noch
nicht erfolgt
Abstimmung am
15.09.2010 erfolgt
L23-wE
6210-1-C
Herr Rannow?
(Eigentümer)/ Herr
Bauer
(Bewirtschafter)
Rückbau der
Querungsbauwerke
erfolgt außerhalb des
FFH-Gebietes im Zuge
der Umsetzung der
WRRL. Das Querungsbauwerk
innerhalb des FFHGebietes wird zur
Regulierung des
Außensees benötigt,
daher wird ein Bypass
empfohlen.
-
L24-wE
6410-1-C
L25-wE
6410-2-C,
6410-3-C,
6410-4-C
Agrarproduktion e.G.
Kleekamp
(Eigentümer)/ Herr
Bauer
(Bewirtschafter/
NSG-Betreuer)
Stadt Schwerin
(Eigentümer)/ Herr
Jäger
(Bewirtschafter),
Untere
Naturschutzbehörde
Abstimmung am
22.09.2009 mit Herr
Bauer, Eigentümer
ist noch zu
informieren
Abstimmung am
29.05.2009 mit dem
Eigentümer und
dem Bewirtschafter
erfolgt.
Abstimmung mit
Eigentümer am
22.09.2010.
Abstimmung mit
Bewirtschafter ist
noch nicht erfolgt.
5
Stellungnahmen/
Hinweise
-
Die Maßnahmenfläche
besteht aus 3
Teilflächen, die zu
einer großen Fläche
vereinigt wurden.
Stellungnahme der
UNB SN vom
23.09.2010: Vorschlag
die Maßnahmenfläche
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
1
Lfd. Nr. der
Maßnahme
2
Lebensraumtyp- bzw.
Habitatnummer
3
Umsetzung/ Betroffene
L26-wE
6410-5-C
BVVG (Eigentümer)
Untere
Naturschutzbehörde
Agrarproduktion e.G.
Kleekamp
(Eigentümer)/ Herr
Bauer
(Bewirtschafter/
NSG-Betreuer)
Stadt Schwerin
(Eigentümer Flst.8)
und privat (Flst.9)/
Herr Jäger
(Bewirtschaftung)
L27-N
6510-1-B
L28-N
6510-2-B
L29-N
6510-3-B
Stadt Schwerin
(EigentümerFlst.8)
und privat (Flst.7)/
Harald Jäger
(Bewirtschafter)
L30-wE
6510-4-C
Stadt Schwerin
(Eigentümer
Flst.18/1), Herr Jäger
(Bewirtschaftung)
L31-S
7140-1-B
L32-wE
7210*-1-B
L33-wE
7210*-2-B
L34-wE
7210*-3-B
L35-wE
7210*-4-C
L36-wE
7210*-5-C
Herr v. Türckheim
(Waldeigentümer)
Untere
Naturschutzbehörde
WBV/ Fischer
Prignitz
(Bewirtschaftung)
WBV/ Fischer
Prignitz
(Bewirtschaftung)
WBV/ Fischer
Prignitz
(Bewirtschaftung)
WBV/ Fischer
Prignitz
(Bewirtschaftung)
WBV/ Fischer
Prignitz
(Bewirtschaftung)
4
Abstimmung
Abstimmung noch
nicht erfolgt
5
Stellungnahmen/
Hinweise
zu erweitern, um
Erreichbarkeit kleiner
Einzelflächen zu
verbessern und LRT
zu vergrößern.
-
Abstimmung am
22.09.2009 mit
Bewirtschafter
erfolgt.
-
Stadt Schwerin am
22.09.2010
informiert. Es ist zu
klären, ob Herr
Jäger auch
weiterhin die
Bewirtschaftung
übernimmt.
Stadt Schwerin am
22.09.2010
informiert. Es ist zu
klären, ob Herr
Jäger auch
weiterhin die
Bewirtschaftung
übernimmt.
Stadt Schwerin am
22.09.2010
informiert. Es ist zu
klären, ob Herr
Jäger auch
weiterhin die
Bewirtschaftung
übernimmt.
Abstimmung noch
nicht erfolgt
-
-
Vgl. Stellungnahme
der UNB SN vom
23.09.2010
Forstamt Schönberg ist
zu beteiligen
Herr Prignitz
infomiert am
28.04.2009
Herr Prignitz
infomiert am
28.04.2009
Herr Prignitz
infomiert am
28.04.2009
Herr Prignitz
infomiert am
28.04.2009
Herr Prignitz
infomiert am
28.04.2009
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
-
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
1
Lfd. Nr. der
Maßnahme
2
Lebensraumtyp- bzw.
Habitatnummer
3
Umsetzung/ Betroffene
4
Abstimmung
L37-wE
7210*-6-C
L38-wE
7220*-1-A
WBV/ Fischer
Prignitz
(Bewirtschaftung)
Verwaltung der
Staatlichen Schlösser
und Gärten im BBL
MV (Herr Braune),
Untere Naturschutzbehörde (Ausweisung
als geschütztes
Biotop)
L39-wE
7230-1-C
L40-wE
7230-2-C
L41-wE
7230-3-C
L42-wE
7230-4-C
L43-wE
7230-5-C
L44-wE
Komplettes
Wickendorfer Moor
Herr Prignitz
infomiert am
28.04.2009
Abstimmung noch
nicht erfolgt. Bei
Vorlage des Plans
für die Wiederherstellung des
Schlossparks wird
das StALU WM
eine entsprechende
Stellungnahme
abgeben.
Abstimmung mit
Forst und NSGBetreuer am
01.10.2009 erfolgt.
Private Eigentümer
sind noch zu
informieren.
Abstimmung mit
Forst und NSGBetreuer am
01.10.2009 erfolgt.
Private Eigentümer
sind noch zu
informieren.
Abstimmung mit
Forst und NSGBetreuer am
01.10.2009 erfolgt.
Private Eigentümer
sind noch zu
informieren.
Abstimmung mit
Forst und NSGBetreuer am
01.10.2009 erfolgt.
Private Eigentümer
sind noch zu
informieren.
Abstimmung mit
Forst und NSGBetreuer am
01.10.2009 erfolgt.
Private Eigentümer
sind noch zu
informieren.
Hinweis von UNB
SN am 22.09.2010
L45-wE
Maßnahmenbereiche
Döpe, Wiligrader
Wald, Ramper und
Wickendorfer Moor
Land M-V
(Eigentümer Wald/
Verwaltung durch
Forstamt Gädebehn),
private Eigentümer,
Untere
Naturschutzbehörde
Land M-V
(Eigentümer Wald/
Verwaltung durch
Forstamt Gädebehn),
private Eigentümer,
Untere
Naturschutzbehörde
Land M-V
(Eigentümer Wald/
Verwaltung durch
Forstamt Gädebehn),
private Eigentümer,
Untere
Naturschutzbehörde
Land M-V
(Eigentümer Wald/
Verwaltung durch
Forstamt Gädebehn),
private Eigentümer,
Untere
Naturschutzbehörde
Land M-V
(Eigentümer Wald/
Verwaltung durch
Forstamt Gädebehn),
private Eigentümer,
Untere
Naturschutzbehörde
StALU WM
Stadt Schwerin
Hinweis von UNB
SN am 22.09.2010
und 12.10.2010
5
Stellungnahmen/
Hinweise
Gutachten von M.
Bauer (Stand:
26.09.2010)
Antrag auf
Waldumwandlung, auf
Ausnahme wegen
gesch. Biotop,
Ausgleich für
Forstflächen
Antrag auf
Waldumwandlung, auf
Ausnahme wegen
gesch. Biotop,
Ausgleich für
Forstflächen
Antrag auf
Waldumwandlung, auf
Ausnahme wegen
gesch. Biotop,
Ausgleich für
Forstflächen
Antrag auf
Waldumwandlung, auf
Ausnahme wegen
gesch. Biotop,
Ausgleich für
Forstflächen
Antrag auf
Waldumwandlung, auf
Ausnahme wegen
gesch. Biotop,
Ausgleich für
Forstflächen
Vgl. Stellungnahme
UNB SN vom
23.09.2010
Vgl. Stellungnahme
UNB SN vom
23.09.2010 und
15.10.2010
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
1
Lfd. Nr. der
Maßnahme
2
Lebensraumtyp- bzw.
Habitatnummer
3
Umsetzung/ Betroffene
4
Abstimmung
5
Stellungnahmen/
Hinweise
A1-P
1014-1-B
1014-2-C
A3-wE
1014-3-C
Abstimmung mit
Forst und NSGBetreuer am
01.10.2009 erfolgt.
Private Eigentümer
sind noch zu
informieren.
Noch keine
Abstimmung
erfolgt.
Noch keine
Abstimmung
erfolgt.
Antrag auf
Waldumwandlung, auf
Ausnahme wegen
gesch. Biotop,
Ausgleich für
Forstflächen
A2-wE
Land M-V
(Eigentümer
Waldflächen/
Verwaltung Forstamt
Gädebehn)/, private
Eigentümer, Untere
Naturschutzbehörde
Untere
Naturschutzbehörde
A4-P
1016-1-A
Antrag auf
Waldumwandlung, auf
Ausnahme wegen
gesch. Biotop,
Ausgleich für
Forstflächen
A5-S
1016-2-A
Abstimmung mit
Forst und NSGBetreuer am
01.10.2009 erfolgt.
Private Eigentümer
sind noch zu
informieren.
Da günstiger
Erhaltungszustand
war eine
Abstimmung noch
nicht erforderlich.
A6-wE
1016-3-C
Eine Abstimmung
ist noch nicht
erfolgt.
-
A7-S
1016-4-B
Information erfolgt
am 15.06.2009
-
A8-wE
1016-5-C
A9-S
1016-6-B
A10-S
1042-1-B
A11-S
1042-2-B
Land M-V
(Eigentümer)/
Forstamt Schönberg
(Verwaltung), Untere
Naturschutzbehörde
Land M-V
(Eigentümer
Waldflächen/
Verwaltung Forstamt
Gädebehn)/, private
Eigentümer, Untere
Naturschutzbehörde
Herr Pahlow
(Waldeigentümer)/
Forstamt Schönberg
(Zuständigkeit),
Untere
Naturschutzbehörde
Herr von BethmannHollweg
(Waldeigentümer)/
Forstamt Schönberg
(Zuständigkeit),
Untere
Naturschutzbehörde
Herr Huning
(Eigentümer und
Bewirtschafter),
Untere
Naturschutzbehörde
Land M-V (Eigentümer)/ Forstamt
Schönberg
(Verwaltung), Untere
Naturschutzbehörde
Untere
Naturschutzbehörde
Herr v. Türckheim
(Waldeigentümer),
Untere
Naturschutzbehörde
Herr v. Türckheim
(Waldeigentümer),
Untere
Naturschutzbehörde
-
-
Eine Abstimmung
ist noch nicht
erfolgt.
Eine Abstimmung
ist noch nicht
erfolgt.
Eine Abstimmung
ist noch nicht
erfolgt.
Eine Abstimmung
ist noch nicht
erfolgt.
Forstamt Schönberg zu
beteiligen
Forstamt Schönberg zu
beteiligen
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
1
Lfd. Nr. der
Maßnahme
2
Lebensraumtyp- bzw.
Habitatnummer
3
Umsetzung/ Betroffene
4
Abstimmung
A12-S
1042-3-B
Untere
Naturschutzbehörde
A13-S
1166-1-A
A14-S
1355-1-A
Ute und Günter Lenz,
Schlossgärtnerei
Wiligrad (Eigentümer
und Bewirtschafter),
Untere
Naturschutzbehörde
Fischerei Prignitz
(Bewirtschaftung)
Eine Abstimmung
ist noch nicht
erfolgt.
Da günstiger
Erhaltungszustand
war eine
Abstimmung noch
nicht erforderlich.
A15-wE
1355-2-B
A16-vE
1355-3-C
A17-wE
1355-4-B
StALU WM/
Schweriner
Seenfischerei
(Bewirtschaftung)
Straßenbauverwaltung
Schwerin/ Schweriner
Seenfischerei
(Bewirtschaftung)
BIMES
Binnenfischerei
GmbH
(Bewirtschaftung)
5
Stellungnahmen/
Hinweise
-
Eine Abstimmung
ist noch nicht
erfolgt.
Information der
Fischerei ist noch
nicht erfolgt.
Bedenken seitens der
Fischerei am
12.10.2010 geäußert.
-
Eine Abstimmung
ist noch nicht
erfolgt.
Bedenken seitens der
Fischerei am
12.10.2010 geäußert
Eine Abstimmung
ist noch nicht
erfolgt.
Bedenken seitens der
Fischerei am
12.10.2010 geäußert
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG
Managementplan FFH-Gebiet Schweriner Außensee u. angrenzende Wälder und Moore
Anlagen:
Anlage 1: DBMonArt
Anlage 2: Eigene Tab., Ersatz für MVBIO
Anlage 3: Karten
- Karte 1a: Aktueller Zustand, Planung (1 : 25.000)
- Karte 1b: Schutzgebiete (1 : 25.000)
- Karte 2a/2b:
Lebensraumtypen (LRT) des Anhangs I und Habitate
der Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie (FFH-RL) (1 : 10.000)
- Karte 3:
Maßnahmen (1 : 10.000)
Anlage 4: Bewertung des Erhaltungszustandes der Lebensraumtypen (LRT)
des Anhangs I und der Arten des Anhangs II der FFH-RL
Anlage 5: Schlussbericht für die Arten des Anhangs II der FFH-RL
Fischotter, Große Moosjungfer, Rotbauchunke, Kammmolch
sowie Bauchige und Schmale Windelschnecke
Anlage 6: Biotopkartierbögen
ARGE TRÜPER GONDESEN PARTNER / KRIEDEMANN UMWELTPLANUNG

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