Richtlinien - Jusos Hamburg

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Richtlinien - Jusos Hamburg
Richtlinien
für die JungsozialistInnen in der
SPD Landesorganisation Hamburg
4. Das Logo der Jusos Hamburg ist:
Änderungen des Logos bedürfen eines Beschlusses der Landesdelegiertenkonferenz mit einfacher
Mehrheit.
§5
1. Die Organe der Jusos Hamburg auf Landesebene sind
Grundsätze und Aufgaben
§1
1. Die Jusos Hamburg bilden eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des Organisationsstatuts der SPD.
2. Die Tätigkeit der Jusos Hamburg ist Teil der Parteiarbeit.
Organisatorische Grundlage für diese Tätigkeit sind die Grundsätze und Richtlinien für die
Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in der SPD .
§2
-
die Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
der Landesarbeitsausschuss (LAA)
der Landesvorstand (LV).
Sie tagen grundsätzlich juso- und parteiöffentlich. Näheres regelt die jeweilige Geschäftsordnung.
2. In allen zu wählenden Gremien der Jusos Hamburg werden jeweils mindestens 40% der Plätze
durch Männer bzw. Frauen besetzt.
Landesdelegiertenkonferenz (LDK)
§6
Die in der Arbeitsgemeinschaft der Jusos Hamburg zusammengeschlossenen Gruppen haben
insbesondere folgende Aufgaben:
Die Landesdelegiertenkonferenz ist das höchste beschlussfassende Gremium der Jusos Hamburg.
Sie hat folgende Aufgaben:
-
-
innerhalb der Jugend für die Ziele der Sozialdemokratie zu wirken,
zur Weiterentwicklung der Europäischen Sozialdemokratie beizutragen,
politische Schulungs-, Bildungs- und Informationsarbeit durchzuführen,
die Arbeit der SPD im Sinne des Grundsatzprogramms zu unterstützen,
politische Aufklärung besonders unter den JungwählerInnen zu betreiben,
durch Kontakte mit anderen Jugendverbänden auf nationaler und internationaler Ebene
zu Solidarität zwischen Menschen verschiedener Nationalitäten, Ethnien und Kulturen
beizutragen.
Gliederung und Aufbau
§3
1. Den Jusos Hamburg gehören die Mitglieder der SPD Hamburg bis zum Alter von 35 Jahren an.
2. Personen bis zum vollendeten 35. Lebensjahr können die vollen Mitgliedsrechte wahrnehmen,
wenn sie den Jusos gegenüber ihre Mitarbeit schriftlich erklären.
§4
1. Der organisatorische Aufbau der Jusos Hamburg entspricht dem der SPD Hamburg.
2. Kleinste organisatorische Einheit der Jusos Hamburg ist die Gruppe auf Distriktsebene. Diese
kann sich auch distriktsübergreifend organisieren. Innerhalb eines Distriktes dürfen jedoch nicht
mehrere Gruppen bestehen.
3. Zur Gründung einer Gruppe sind mindestens sieben Mitglieder erforderlich. Die Auflösung einer
Gruppe erfolgt dann, wenn die Zahl der Mitglieder auf der Hauptversammlung drei
unterschreitet. Die Wahlprotokolle sind dem Landesvorstand zuzustellen.
Wahl und Kontrolle des LV und der LandesgeschäftsführerIn,
Wahl der VertreterInnen der Jusos Hamburg im SPD Landesvorstand,
Wahl der Delegierten der Jusos Hamburg im Juso Bundesausschuss (BA),
Wahl der Delegierten zum Juso Bundeskongress (BuKo),
Beschlussfassung über gestellte Anträge.
§7
1. Die LDK besteht aus 60 Delegierten, die jährlich auf Gruppenebene zu wählen sind.
Die Delegierten werden nach dem Verfahren Hare-Niemeyer wie folgt auf die Gruppen verteilt:
Die Gesamtanzahl der SPD Mitglieder unter 35 Jahren, die von den bestehenden Jusogruppen
gebietsmäßig erfasst werden, wird durch 60 geteilt. Die Anzahl der zu einer Jusogruppe
gehörenden SPD Mitglieder wird durch die sich daraus ergebende ungerundete Zahl dividiert;
anschließend werden die Mandate zuerst entsprechend den sich daraus ergebenden ganzen
Zahlen und im Anschluss nach der Größe der Bruchteile vergeben. Erhält eine Gruppe nach diesem
Verfahren kein Mandat zugewiesen, so steht ihr ein Mandat zu. Die Konferenz vergrößert sich um
die Anzahl der so ermittelten Zusatzmandate.
2. Stichtag für die Berechnung des Delegiertenschlüssels ist der Tag der schriftlichen Einberufung.
3. Mindestens fünf Tage vor der LDK ist ein Protokoll der Wahl-Jusogruppensitzung mit den Namen
der gewählten Delegierten zusammen mit einer Unterschriftenliste der Anwesenden bei dieser
Jusogruppensitzung beim LV einzureichen.
§8
Die LDK findet mindestens zweimal jährlich statt.
Sie wird möglichst vier Wochen zuvor per E-Mail/ auf der Internetseite angekündigt, mindestens
14 Tage vorher schriftlich einberufen. Der LV setzt für die LDK eine Antragsfrist fest, die mindestens
7 Tage vor Beginn der Konferenz enden muss.
Rechtzeitig beim LV eingegangene Anträge werden den Delegierten zugeleitet. Die LDK kann die
Stellung von Initiativanträgen zulassen. Näheres regelt die Geschäftsordnung.
§9
Eine LDK kann auf Beschluss des LAA oder auf Beschluss des LV oder auf Antrag von mindestens
zwei Kreisvorständen einberufen werden.
§ 10
Kreise
§ 14
Die Kreisversammlungen der Jusos Hamburg sind entweder Kreisvollversammlungen oder
Kreisdelegiertenversammlungen. Änderungen der Versammlungsform setzen einen Beschluss der
Kreisversammlung voraus, der eine Mehrheit von mindestens 2/3 der abgegebenen Stimmen
bedarf.
Projektgruppen
1. Die LDK wählt ein Präsidium und bestimmt eine Geschäftsordnung. Die Legitimation der
Delegierten prüft eine von
der LDK gewählte
Mandatsprüfungskommission.
Die LDK ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der ordnungsgemäß gewählten
Delegierten anwesend sind. Ist die LDK beschlussunfähig, ist sie innerhalb von 3 bis 6 Wochen
erneut einzuberufen. Diese LDK ist unabhängig von der Zahl der anwesenden Delegierten
beschlussfähig.
2. Die Mitglieder des LV und des LAA sowie die Landesgeschäftsführerln können - sofern sie nicht
Delegierte sind - als ständige Gäste an der Konferenz ohne Stimmrecht teil nehmen.
1. Der LV betreut die Projektgruppen der SPD Hamburg:
Juso Hochschulgruppen und Juso Schüler/innen Hamburg.
2. Die Projektgruppen arbeiten im Sinne des Organisationsstatuts der SPD. Ihre Arbeit orientiert sich
an den Grundsätzen und Richtlinien für die Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften in der SPD .
3. Die Gründung weiterer Projektgruppen ist nach Zustimmung des SPD Landesvorstandes möglich.
Landesarbeitsausschuss (LAA)
Schlussbestimmung
§ 11
§ 16
1. Der LAA ist über grundlegende politische und organisatorische Entscheidungen des LV zu hören.
2. Der LAA setzt sich aus je einer/m Delegierten jeder Hamburger Jusogruppe, sowie den
Mitgliedern des LV und der LandesgeschäftsführerIn zusammen.
1. Die Amtszeit gewählter Juso VertreterInnen beträgt ein Jahr.
Organisationswahlen sollen spätestens nach 15 Monaten erfolgen.
2. Beschlüsse werden durch einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit diese
Satzung nichts anderes bestimmt.
3. Diese Richtlinie ist von der Landesdelegiertenkonferenz am 9. September 1973 beschlossen
worden. Ihre Änderung setzt einen Beschluss der Landesdelegiertenkonferenz voraus, der einer
Mehrheit von mindestens 2/3 der abgegebenen gültigen Stimmen bedarf.
4. Änderungen dieser Richtlinie treten erst mit Beschlussfassung durch den Landesvorstand der
SPD Hamburg in Kraft.
§ 12
1. Der LAA findet mindestens zweimal jährlich statt.
2. Der LAA wählt sich eine KoordinatorIn, die nicht dem LV angehört, als AnsprechpartnerIn für
den LAA fungiert und zu den Sitzungen einlädt sowie diese inhaltlich vorbereitet.
3. Der LAA wird mindestens sieben Tage vor der Sitzung einberufen. Er kann auch auf Verlangen
von mindestens 1/3 aller Gruppen oder auf Beschluss des LV einberufen werden.
§ 15
Landesvorstand (LV)
§13
1. Der geschäftsführende LV besteht aus einem/r Landesvorsitzenden und einer von der LDK
festzulegenden Zahl von stellvertretenden Landesvorsitzenden und BeisitzerInnen. Es gilt die
Wahlordnung der SPD.
2. Der LV besteht aus den Mitgliedern des geschäftsführenden LV sowie aus je einer von der LDK
auf Vorschlag der Kreisversammlungen gewählten VertreterIn der Kreise, die Mitglied des
jeweiligen Kreisvorstands sein soll.
3. Der LV kooptiert als nicht stimmberechtigte Mitglieder je eine VertreterIn der jeweiligen Juso
Hochschulgruppe, und der Juso Schüler/innen Hamburg. Weitere nicht stimmberechtigte
Mitglieder für bestimmte Aufgabengebiete können in den LV kooptiert werden.
4. Der LV führt die Beschlüsse der LDK und des LAA aus.
5. Der LV kann zu verschiedenen Themenfeldern Arbeitskreise einsetzen.
6. Der geschäftsführende LV erledigt die laufenden Geschäfte und vertritt die Jusos Hamburg
nach Außen.
Änderungen sind erfolgt:
1979 (§14 Nr.1)
1983/84 (§7 Nr. 1),
1987 (§8 Nr.3, §11 Nr.4)
1990 (red. Überarbeitung, inhaltl. Änderungen u. Ergänzungen in §§ 3, 4, 5, 8, 7, 8, 9, 12, 13, 14, 16)
1991 (§4 Nr.3, §5 Nr.2, §11 Nr.3)
1994 (§3 Nr.2, §4 Nr.3, §8 Nr.1, Nr.3, §9, §l0 Nr. 1, §11 Nr. 2, Nr. 4, § l4 Nr.3)
1997 (§7 Nr.1, §7 Nr3, neu §7 Nr.4, § 10 Nr.1, neu §10 Nr.1 Sätze 6, 7, 8 u. 9;
Diese Änderungen erfolgten entgegen §17 nur durch Beschluss des SPD Landesvorstandes)
2000 (§7 Nr. 1+2, §10 Nr. 1, §11 Nr. 3, §13 Nr. 1, §14 Nr. 2, §18 neu eingefügt)
2004 (§2, §14 Nr. 1+2)
2007 (Umfassende Änderungen und Ergänzungen in §§ 1,2,3,4,5,6,7,8,9,10,11,12,13,14,15,16,17,18)