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Grüngutabfuhr Grüngut sind grobe Gartenabfälle wie Heckenschnitt, Äste oder Zweige. Diese müssen für die Abfuhr gebündelt werden. u maximale Länge des Bündels: 2 m u maximale Stärke von Ästen: 10 cm u Zum Bündeln nur Naturschnur verwenden u Gelbe Säcke mit Gartenabfällen werden nicht mitgenommen. u Bitte verwenden Sie Paiersäcke. u Die Grüngutabfuhr (gratis) findet jährlich im Frühjahr und Herbst statt. Termine werden in der Presse bekanntgegeben. u Das Grüngut darf erst am Tag vor der Abfuhr an den Straßenrand gelegt werden. u Die Sperriges Grüngut ordnungsgemäß entsorgen u Kostenlose Abholung zweimal im Jahr von den Stadtreinigern Christbäume werden im Januar unentgeltlich eingesammelt. Bekanntgabe der Termine in der örtlichen Presse oder über ( 44 44 0. u Kostenlose Abgabe am Wertstoffhof Edith-Stein-Straße 7 im Gewerbegebiet Heuchelhof bis 1 m3 (geöffnet Do. - Fr. 9 - 17 Uhr, Sa. 9 - 14 Uhr). u Kostenlose Abgabe im Kompostwerk in der Kitzinger Straße 60 (Gewerbegebiet Würzburg-Ost) bis 1 m3. u Abholung auf Bestellung: Vereinbarung eines Abholtermins für sperriges Grüngut oder Sperrmüll unter ( 37-44 50 oder 37-44 51. Für die Abholung fällt eine Schutzgebühr von 5.- € pro angefangenem m3 an. Biosäcke Wenn Gartenabfälle wie Rasenschnitt, Moos oder Laub nicht in die Biotonne passen, verwenden Sie bitte unsere Säcke aus biologisch abbaubarem Material. Diese erhalten Sie für 4.- € in den Geschäften, die auch Restmüllsäcke verkaufen (s. Abfall-Info), im Kundenbüro der Stadtreiniger und im Büro für Bürgerhilfe. Die Biosäcke werden nicht mit der Grüngutabfuhr, sondern am Tag der Biotonnenleerung mitgenommen. Wilde Ablagerung von Grüngut In letzter Zeit mussten die Stadtreiniger wiederholt wild abgelagertes Grüngut abholen und entsorgen. Zum wild abgelagerten Grüngut gesellt sich dann schnell auch weiterer Müll. Wir gehen davon aus, dass Sie, ebenso wie wir, an einer sauberen Stadt interessiert sind. Wir bitten Sie deshalb, bei der Vermeidung dieser wilden Ablagerungen mitzuhelfen. Wilde Grüngut- oder Sperrmüll-Ablagerung ist eine Ordnungswidrigkeit (s. u.). Das gilt auch für Grüngut an Waldrändern. Hinweise auf illegal abgelagertes Grüngut oder Sperrmüll nimmt das Kundenbüro der Stadtreiniger unter ( 37-44 50 oder 37-44 51 entgegen. Den Hinweisen auf die Verursacher dieser illegalen Grüngut-Ablagerungen wird immer nachgegangen. Ordnungswidrigkeit Wer Grüngut, Gartenabfälle oder andere Abfälle außerhalb der Abholtermine an den Straßenrand legt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet wird (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz § 27 Abs.1 Satz 1 in Verbindung mit § 61 Abs. 1 Satz 1 und §§ 13, 17, 19 in Verbindung mit § 23 Abs. 1 Nr. 4 Abfallwirtschaftssatzung der Stadt Würzburg). Außerdem ist der Verursacher verpflichtet, seine Abfälle auf seine Kosten ordnungsgemäß zu beseitigen oder entsorgen zu lassen (Bayerisches Abfallwirtschaftsgesetz Art. 31 Satz 1 und 2). Wie Sie Grüngut ordnungsgemäß entsorgen steht auf der Rückseite. Infos zum Abfallvermeiden und -trennen erhalten Sie von den Abfallberatern in der Umweltstation, Zeller Str. 44, ( 44 44 0 Tonnen, Abfallsäcke, Abholdienste: Kundenbüro, ( 37-44 50 u. 37-44 51 01/05