Merkblatt für die Wohnungsrückgabe

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Merkblatt für die Wohnungsrückgabe
Merkblatt für die Wohnungsrückgabe
Wir gestatten uns, Sie vor Ablauf des Mietverhältnisses auf folgende Punkte aufmerksam zu machen, die für eine korrekte Wohnungsrückgabe zu beachten sind:
Grundsatz:
Auf Ende des Mietverhältnisses hat der Mieter das Mietobjekt (gem. Art. 267 OR) sauber gereinigt und grundsätzlich in dem Zustand
zurückzugeben, in dem er es erhalten hat, resp. der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt.
1. Reinigung
Die Wohnung samt allen dazu gehörenden Nebenräumen ist in leerem und tadellos gereinigtem Zustand abzugeben.
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Unversiegelte Parkettböden spänen und wichsen, auf keinen Fall aufwaschen. Parkettböden sind abzuschleifen, falls durch den
Mieter beschädigt oder fleckig (mit Verwaltung absprechen). Versiegelte Böden und solche aus Kunststoff oder Linoleum müssen mit einem Spezialmittel behandelt werden. Textile Bodenbeläge dürfen aus hygienischen Gründen nur einwandfrei, d.h.
fachmännisch gereinigt werden (Tiefenreinigung). Ein entsprechender Beleg ist bei der Wohnungsabnahme vorzuweisen.
Selbstverlegte Beläge sind zu entfernen.
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Sämtliches Holzwerk, sowie mit Öl- und Kunstharzfarbe gestrichene Wände oder Wandsockel mit leichtem Seifenwasser abwaschen.
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Schränke innen feucht reinigen. Klebende Papiere samt den Klebemittelrückständen sauber entfernen.
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Kochherd, Backofen, Badewanne, Lavabo und Klosett nicht mit säurehaltigen, stark laugenden oder scheuernden Speziamittlen
reinigen (dies gilt für alle Reinigungsarbeiten). Kalkrückstände an Metall- oder Kunststoffteilen und emaillierten oder glasierten
sanitären Einrichtungen schonend entfernen. Ferner sind alle Siebe zu den Wasserhähnen zu entkalken.
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Dampfabzüge reinigen, Filter ersetzen. Steckdosen-Abdeckungen sind zu reinigen.
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Sämtliche selbst angebrachte Haken und Kleber an Wänden, Plattenbelägen, Türen usw. sorgfältig entfernen. Beschädigungen,
die dadurch entstehen, fachmännisch beheben lassen.
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Jalousieläden waschen und Scharniere leicht einölen. Staubablagerungen an Rollläden soweit als möglich entfernen. Sonnenstoren wie auch Lamellenstoren müssen ebenfalls sauber gereinigt werden. Doppelverglasungsfenster aufschrauben und allseitig reinigen (Vorfenster nicht vergessen).
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Der Balkon ist sauber abzuschrubben.
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Alle Heizkörper, Türen und Zargen sind abzuwaschen.
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Keller-, Estrich- und Windenabteil sauber wischen und eventuell feucht aufnehmen. Hurden und Gestelle mit Seifenwasser reinigen. Garagen, Auto-Einstell- und Abstellplätze, Hobby-Räume, etc. dürfen nicht vergessen werden. Ölflecken auf Parkflächen
sind zu entfernen. Brief- und Milchkasten ebenfalls sauber zur Rückgabe vorbereiten.
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Pflanzentröge sind zu jäten und allenfalls abgestorbene Pflanzungen sind zu ersetzen.
2. Kleiner Unterhalt
Gemäss Art. 259 OR obliegen dem Mieter die kleinen Instandhaltungen und Ausbesserungen. Vor dem Auszug zu beachten sind insbesondere folgende Punkte:
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Abgenutzte Aufzugsgurten, Seile von Rollläden, Sonnen- und Lamellenstoren sind zu ersetzen
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Defekte Fensterscheiben, Lichtschalter, Sicherungen oder Türschlösser sind zu ersetzen. Defekte Bestandteile von Geräten
sind rechtzeitig zu organisieren.
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Beheben von Verstopfungen bei Schüttstein, Waschbecken, Badewanne, Klosett, usw.
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Fachmännisches Ausbessern sämtlicher Dübellöcher- und Lochstellen.
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Durchführen der Service-Arbeiten an Einzelboiler, Gasdurchlauferhitzer, Geschirrwaschmaschine, Ventilatoren, Waschmaschine
und Tumbler (jeweils nur falls in der Wohnung vorhanden)
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Das Cheminée resp. der Schwedenofen (falls vorhanden) muss durch den örtlichen Kaminfeger (Gemeindeverwaltung) gereinigt werden. Ein entsprechender Beleg ist bei der Wohnungsabnahme vorzuweisen.
3. Spezielle Vorrichtungen
Wo keine spezielle Vereinbarung vorliegt, entscheidet die Verwaltung darüber, ob Vorrichtungen, die der Mieter auf seine Kosten anbringen liess, unter Wiederherstellung des vorherigen Zustandes zu beseitigen sind oder ohne Entschädigung belassen werden können.
4. Schlüssel und Schlösser
Der Mieter ist unter keinen Umständen berechtigt, Schlüssel zu behalten, auch wenn er solche auf eigene Kosten angefertigt hat. Sämtliche vorhandenen Schlüssel sind unentgeltlich zurückzugeben. Hat der Mieter ein zusätzliches Sicherheitsschloss oder andere Vorrichtungen angebracht, sind diese entweder zu entfernen (inkl. Schreiner- und Malerarbeiten) oder nebst allen Schlüsseln dem Vermieter unentgeltlich zu überlassen. Bei fehlenden Schlüsseln (und speziellen Schliessanlagen) muss eventuell die ganze Anlage oder ein Teil derselben zu Lasten des Mieters erneuert werden.
5. Kabelanschluss, Zähler, Telefon
Sollten während der Mietdauer die Kabelanschlüsse plombiert/versiegelt worden sein, ist der ausziehende Mieter verpflichtet, vor Übergabedatum die kostenlose Deplombierung durch den örtlichen Kabelnetzbetreiber zu veranlassen.
Wir empfehlen für das rechtzeitige Ablesen der Zähler für Gas und Elektrizität zu sorgen (falls vorhanden).
Der bestehende Telefonanschluss sollte bereits im Vorfeld abgemeldet werden.
6. Heizungs- und Warmwasserkosten
Der ausziehende Mieter hat keinen Anspruch auf die Erstellung einer separaten Heiz- und allgemeine Nebenkostenabrechnung. Diese
wird nach Abschluss der Heizperiode für alle Mieter gesamthaft erstellt.
7. Abrechnung
Die Abrechnung über die Instandstellungskosten erfolgt, sobald alle Rechnungen von Dritten (Handwerkern) vorliegen. Ein allfällig bei
Mietantritt geleistetes Mietzinsdepot wird vom Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses resp. nach Begleichung sämtlicher Forderungen (Mietzinse, Instandstellungskosten, etc.) bei der Depotbank freigestellt.
8. Termine
Die Abnahme kann erst erfolgen, wenn die Wohnung sauber gereinigt und sämtliche Ausbesserungs-Arbeiten beendet sind. Sollten diesbezüglich Verzögerungen entstehen, die eine termingerechte Wohnungsübergabe an den neuen Mieter verunmöglichen, so haftet der
ausziehende Mieter für sämtliche daraus entstehende Kosten.
Der Mieter hat für Kosten von Arbeiten und deren Überwachung, welche zum Auszug nicht ausgeführt wurden, vollumfänglich aufzukommen.
Sie erleichtern sich und uns die Wohnungsabnahme, wenn Sie den Inhalt dieses Merkblattes genau beachten. Wir danken Ihnen dafür.

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