Forschung und Lehre
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Forschung und Lehre
1 Hochschulpolitik aktuell Forschung & Lehre 12,- DM Wettbewerb Über Marktmechanismen nachdenken Der fatale Wettlauf im Jetzt Menschen mit Ehrgeiz Hochschulpolitik aktuell „Kopfnoten" in der Schule? Rentenüberleitung teilweise verfassungswidrig www.forschung-und-lehre.de 6/1999 Forschung & Lehre 1/94 281 Inhalt Wettbewerb Forschung & Lehre 303 6/99 282 Nachrichten 307 HENNING TÜFFERS Rentenüberleitung teilweise verfassungswidrig Die Rentenurteile des Bundesverfassungsgerichts DEUTSCHER HOCHSCHULVERBAND Zur Zukunft der deutschen Universität Resolution Wettbewerb 284 286 ALFRED KIESER Über Marktmechanismen nachdenken Aspekte zum Wettbewerb an Universitäten Service ERNST PETER FISCHER Menschen mit Ehrgeiz Vom Wettbewerb und wissenschaftlichen Wandel 290 IRENÄUS EIBL-EIBESFELDT Der fatale Wettlauf im Jetzt Der Mensch als Wettbewerbswesen 294 DIETER FREY/ALBRECHT SCHNABEL Chance zur Veränderung Der Wettbewerb aus psychologischer Sicht 309 Computer aktuell 310 312 Aus der Forschung Leserforum 313 314 Neue Veröffentlichungen Aus der Rechtsprechung 315 317 Steuerrecht aktuell Aus den Ländern 320 324 Habilitationen und Berufungen Akademischer Stellenmarkt 335 Wissenschaft im Programm Impressum Hochschulpolitik aktuell Der Fragebogen 298 300 „Kopfnoten“ in der Schule? Pro: Matthias Rößler Contra: Rainer Rupp CHRISTOPH SCHNITTLER Aufbruch zu neuen Ufern? Ziele, Probleme und Gestaltung der BA- und Masterstudiengänge 336 Ina Kersten Redaktionsschluß für Heft 7/98: 2. Juni 1999 Informationsservice: 3. Umschlagseite Annahmeschluß für den Akademischen Stellenmarkt: 18. Mai 1999 Titelbild: Tony Stone Forschung & Lehre 6/99 282 Wettbewerb Nachrichten Humboldt-Ranking: Uni München vorn Universität München 217 FU Berlin 197 Universität Heidelberg 194 Universität Bonn 167 TU München 160 Universität Tübingen 150 Universität Göttingen 146 Universität Bochum 145 Universität Köln 130 Universität Freiburg 122 0 50 100 150 200 250 Die zehn Universitäten mit den meisten Humboldt-Stipendiaten (absolute Zahlen, Zeitraum 1. Januar 1989 bis 31. Dezember 1998) Die großen Universitäten Westdeutschlands liegen in der Gunst ausländischer Spitzenwissenschaftler weiter vorne. Zur Präsentation des Jahresberichts 1998 hat die Alexan- der von Humboldt-Stiftung eine Übersicht über die Zielorte und Gastinstitutionen ihrer Forschungsstipendiaten in den vergangenen zehn Jahren vorgelegt. Die meisten Stipendiaten gin- 630,-DM-Jobs gen in diesem Zeitraum an die Universität München. Ganz oben in der Gunst der ausländischen Forscher stehen auch die Freie Universität Berlin sowie die Universitäten Heidelberg und Bonn. In den Geisteswissenschaften ziehen die Universitäten München (Rechtswissenschaft) und Heidelberg (Philosophie) sowie die FU Berlin (Germanistik und Geschichte) die meisten HumboldtGastwissenschaftler an. In den Naturwissenschaften liegen das Forschungszentrum Jülich und das MaxPlanck-Institut für Festkörperphysik im Fachgebiet Physik vorne. Die ostdeutschen Universitäten haben in den vergangenen zehn Jahren bei ausländischen Forschern noch nicht den guten Ruf aufbauen können, den sie unter Studierenden nach jüngsten Umfrageergebnissen bereits genießen. Quelle: AvH, 3. Mai 1999 Grafik: F&L Ankündigung Mehrausgaben programmiert Mehr Geld für Bildung und Forschung 2000 E.B. Die seit 1. April 1999 geltende Neuregelung zu den geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen führt an vielen Hochschulen zu erheblichen Mehrausgaben. Damit sind zahlreiche Einschränkungen im Wissenschaftsbetrieb (Bibliotheken, Korrekturarbeiten usw.) und die Reduzierung der studentischen Kräfte vorprogrammiert. Der Rektor der Universität Heidelberg hat errechnet, daß die Belastung der Universität Heidelberg 1,2 Millionen DM betragen würde, wenn man die zusätzlichen Belastungen durch die Neuregelung auf die wissenschaftlichen Hilfsjobs des Jahres 1998 umrechnen würde. Es bliebe der Universität nichts anderes übrig, als Stunden zu streichen oder die Verträge auf wenige Hilfskräfte zu konzentrieren. Der Deutsche Hochschulverband hat sich ebenfalls wegen der Mehrbelastungen der Universitäten sowie des immensen Verwaltungsaufwands gegen die Neuregelung der 630,-DM-Jobs ausgesprochen und die Sozialversicherungsfreiheit der 630,-DM-Jobs oder zumindest eine Ausnahmeregelung für den Wissenschaftsbetrieb gefordert. Trotz des angekündigten Sparkurses im Haushalt soll es für das Jahr 2000 einen höheren Bildungs- und Forschungsetat geben. Dies kündigte Bundesfinanzminister Hans Eichel am 4. Mai im Bundestag an. Der Haushaltsentwurf soll zusammen mit den Steuerreformplänen am 30. Juni vom Kabinett verabschiedet werden. Der Bildungs- und Forschungsetat des Bundes für das laufende Jahr, der am 6. Mai vom Parlament in dritter Lesung verabschiedet wurde, umfaßt 14,9 Milliarden Mark - 833 Millionen Mark oder knapp sechs Prozent mehr als 1998. Der Bundeshaushalt sieht insgesamt Ausgaben von 485,7 Milliarden Mark vor, 6,3 Prozent mehr als 1998. Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte in seiner Regierungserklärung zu Beginn der Amtszeit versprochen, die Zukunftsinvestitionen für Bildung und Forschung binnen fünf Jahren zu verdoppeln. Quelle: dpa-Dienst für Kulturpolitik 10. Mai 1999 Forschung & Lehre 6/99 283 Wettbewerb Nachrichten Abitur 10 Jahre Fernsehen Wirtschaft verlangt mehr Prüfungsfächer E.B. Der Deutsche Industrie- und Handelstag (DIHT) hat härtere Prüfungsanforderungen für das Abitur verlangt. Neben den Kernfächern Deutsch, Mathematik und Fremdsprachen sollten die Abiturienten künftig in mindestens zwei weiteren Fächern geprüft werden, heißt es in einem am 6. Mai veröffentlichten Positionspapier des DIHT. Dabei sollten die Schüler selbst zwischen den Fächern Geschichte/Sozialkunde, einer weiteren Fremdsprache, Naturwissenschaften, Kunst oder Religion/ Ethik auswählen können. Der DIHT begrüßt ausdrücklich die Bestrebungen in Bayern und Baden-Württemberg für ein solches Fünf-Fächer-Abitur. Bundesweit anzustreben sei ein verbindlicher Fächerkanon, der durchgängig unterrichtet und geprüft sowie um Wahlpflichtfächer ergänzt werden sollte. Beim deutschen Abitur klafften derzeit Schein und Wirklichkeit weit auseinander, erklärte der DIHT. E.B. Die Deutschen sehen heute doppelt soviel fern wie noch Mitte der 80er Jahre. Ein Erwachsener verbringt nach Angaben des Instituts der Deutschen Wirtschaft inzwischen im Durchschnitt mehr als drei Stunden täglich oder zehn Jahre seines Lebens im Fernsehsessel. Im Zeitalter des öffentlich-rechtlichen Monopols nahm der TV-Konsum kaum zu. Von 1970 bis 1984 bewegte sich die Sehdauer bei knapp zwei Stunden täglich. Für neue Impulse sorgten erst die Privatsender, die 1984 ihre Sendungen aufnahmen. Für die Ausweitung des Konsums sorgten u. a. die Erschließung neuer Zielgruppen für Morgen- und Mittagsmagazine sowie die Spezialangebote für bestimmte Zielgruppen, wie z. B. Musik-, Sport- und Nachrichtensender. Erster Platz Dr. statt PhD Neue Beschlüsse der KMK zur Titelführung Die Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) hat die Führung ausländischer Hochschulgrade grundlegend revidiert und damit erleichtert. Der neue Beschluß sieht für eine ganze Reihe europäischer Staaten die Führung des Doktorgrades in der deutschen Abkürzung „Dr.“ (ohne fachlichen Zusatz) vor. Bisher wurde die Führung des Doktortitels nur in der Originalform (z. B. „PhD“) gestattet. Der Beschluß der KMK umfaßt zwei umfangreiche Listen, in denen diejenigen Hochschulgrade aufgeführt werden, die allgemein (Staaten der EU bzw. des EWR) oder im Einzelfallverfahren (osteuropäische Staaten, USA und Kanada) zur Führung genehmigt werden. Die Listen enthalten die genauen Bezeichnungen der Abschlüsse und die Hochschulen, an denen sie verliehen werden. Dies soll nach Auskunft der KMK dazu beitragen, die internationale Kompatibilität ausländischer und deutscher Studiensysteme zu unterstreichen. Quelle: KMK, 7. Mai 1999 E.B. Die Humboldt-Universität zu Berlin entsandte im Studienjahr 1997/98 mit 371 die meisten Studenten ins Ausland. Damit steht sie auf Platz 1 in Deutschland im Rahmen des SOKRATES-Programms der Europäischen Union. SOKRATES ist das größte europäische Mobilitäts-Programm, durch das Studenten einen Teil ihres Studiums an einer europäischen Partnerhochschule absolvieren können. Auf den weiteren Plätzen folgten die Universitäten in Mainz (366), Köln (326) und Heidelberg (312). Billigmedizin E. B. Der Verband der Universitätsklinika Deutschlands (VUD) sieht in den möglichen Auswirkungen der geplanten „Gesundheitsreform 2000“ ein erhebliches Risiko für die künftige Konkurrenzund Innovationsfähigkeit der deutschen medizinischen Forschung. In einem offenen Brief an Bundeskanzler Schröder wurde davor gewarnt, die künftige Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Universitätsklinika von der Zustimmung eines neu einzurichtenden Bundesausschusses von Krankenkassen und Krankenhäusern abhängig zu machen. Die ursprünglichen Eckpunkte der Regierungskoalition zur Gesundheitsreform 2000 hatten Universitätsklinika davon zunächst ausdrücklich ausgenommen. Forschung & Lehre 6/99 284 Wettbewerb ALFRED KIESER Über Marktmechanismen nachdenken Aspekte zum Wettbewerb an Universitäten I m Gespräch mit Forschung & Lehre nimmt der Vorsitzende des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentages Stellung zu aktuellen Überlegungen, den „Wettbewerb“ an den Universitäten zu fördern. Forschung & Lehre: Herr Professor Kieser, in den Debatten um die Hochschulreform ist viel von „Wettbewerb“ die Rede. Was ist eigentlich „Wettbewerb“? Alfred Kieser: Ein funktionierender Wettbewerb führt in einem dynamischen Prozeß zu einer verbesserten Marktversorgung, weil Unternehmen versuchen, durch das Erbringen einer besseren Leistung zu Lasten ihrer Konkurrenten Nachfrage auf sich zu ziehen und ihre Ziele zu verwirklichen. Um Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, müssen die Konkurrenz-Unternehmen auf diese Gefährdung reagieren, indem sie ihre Marktleistung ebenfalls verbessern. Fördert Wettbewerb notwendigerweise Qualität? Ja, denn die Unternehmen können ihre Marktposition nicht nur durch Preisreduktionen auf der Basis einer kostengünstigeren Produktion, sondern auch durch Verbesserungen in der Qualität, im Service und in der Sortimentsvielfalt, nicht zuletzt auch durch die Ausbringung von Innovationen ausbauen. Wenn die Nachfrager auf eine Verbesserung der Qualität mit einer Intensivierung ihrer Nachfrage reagieren, fördert das Qualität auf breiter Basis, denn dann müssen auch die Wettbewerber, wollen sie ihre Marktposition nicht verschlechtern, ihre Qualität steigern. Nicht funktionierender Markt Inwieweit kann der „Wettbewerbsgedanke“ auf Universitäten übertragen werden: Was sollte dabei beachtet werden? Universitäre Bildung wird nicht auf funktionierenden Märkten getauscht, denn die Nachfrager müssen keine Preise entrichten und die Anbieter treffen auf erhebliche Einschränkungen, wenn sie Prozesse und Angebote verändern wollen. Das heißt aber nicht, daß man nicht über die Einführung von Alfred Kieser, Dr. Dr. h. c., Univ.Professor, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Organisation, Universität Mannheim, Vorsitzender des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultätentages Marktmechanismen nachdenken kann. Dabei kommen einem vor allem in den Sinn: (1) Einführung von Preisen (Studiengebühren): Preise signalisieren Qualität: Fakultäten, deren Ausbildung von den direkten Nachfragern (den Studienbewerbern) und den indirekten Nachfragern (den einstellenden Institutionen) geschätzt wird, können höhere Gebühren fordern als Fakultäten, deren Qualität weniger Anerkennung findet. (2) Freie Wahl der Studienplätze durch die Studienbewerber und freie Auswahl der zuzulassenden Studierenden durch die Fakultäten. Nur so kann sich ein Wettbewerb um Studierende mittels Ausbildungsqualität entwickeln. Höheres Niveau zieht begabte Studierende an und begabte Studierende lassen eine weitere Steigerung des Niveaus zu. (3) Freie Wahl der Produzenten (Lehr- und Forschungspersonal) und Freiheit der Ausgestaltung ihrer Arbeitsbedingungen durch die Fakultäten. (4) Freiheit der Fakultäten bei der Ausgestaltung der Lehr- und Forschungsverfahren. Ob ein derart hergestellter Wettbewerb den Output verbessert, hängt von der Fähigkeit der Akteure ab, Qualitäten richtig einschätzen zu können. Wenn die Abnehmer von Absolventen unsicher sind, wie sie die Ausbildung einer bestimmten Fakultät im Vergleich zu einer anderen Fakultät beurteilen sollen, sind auch die Studienbewerber unsicher, ob es sich lohnt, höhere Studiengebühren zu investieren. Die Funktionsfähigkeit des Marktes für universitäre Ausbildung wird beeinträchtigt, wenn der Staat durch Subventionen (Wegfall von Studiengebühren) die Nachfrage erweitert, um dadurch das Bildungsniveau insgesamt und die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft zu erhöhen (Bildungsoffensive). Forschung & Lehre 6/99 285 Wettbewerb Anzeige Die Einführung von Marktmechanismen steht auch im Widerspruch mit der Forderung, Ausbildung nicht nur im Hinblick auf den ökonomischen Nutzen, den sie den Nachfragern bietet, zu bewerten, sondern als ein allgemeines, jedem zustehendes Gut zu betrachten. Es ist sicher nicht unproblematisch, gering nachgefragte Fächer umstandslos einer Konkurrenz mit der Medizin, den Ingenieurwissenschaften oder den Wirtschaftswissenschaften auszusetzen. Ob eine Gesellschaft beispielsweise Papyrologie braucht und wieviel davon, kann der Markt nicht entscheiden. Grundlagenforschung muß staatlich finanziert werden. Forschung und Lehre sind als Kuppelprodukte miteinander verbunden. Einschränkungen unterscheiden Inwiefern funktioniert der Wettbewerb der Universitäten untereinander nicht? Man muß unterscheiden zwischen Einschränkungen des Wettbewerbs, die aufgrund der Besonderheit der Güter universitärer Bildung und Forschung notwendig sind, und solchen, die ihre Ursache in den vorgegebenen, grundsätzlich aber änderbaren Bedingungen haben. Die staatliche Ausgabe von Zertifikaten oder die Kontrolle der Ausgabe von Zertifikaten sind erforderlich, um die Abnehmer vor nicht akzeptablen Angeboten zu schützen. Die Beschränkung der Auswahl von Fakultäten durch Studienbewerber und der Auswahl von Studienbewerbern durch die Fakultäten oder ein generelles Verbot von Studiengebühren lassen sich unter wettbewerbstheoretischen Aspekten weniger gut begründen. Mannesmann In den USA funktioniert der Markt der universitären Ausbildung nach Meinung vieler Beobachter besser, weil es eine größere Zahl von Indikatoren der Qualität von Forschung und Lehre gibt – neben Evaluationen durch Peers, auch Rankings, Studiengebühren, die auf Angebot und Nachfrage reagieren, Statistiken über die Fähigkeit von Studienbewerbern (Zulassungstests) und über die Nachfrage nach Absolventen (Anfangsgehälter, Karriereverläufe). Alle diese Indikatoren sind über viele Jahre hinweg „gereift“, d.h. sie waren vielfältigen Kritiken und Verbesserungen unterworfen. Darüber hinaus haben sich über Jahrzehnte hinweg institutionelle Mechanismen herausgebildet, die die Reaktionsfähigkeit der Akteure auf Marktsignale erhöhen (bspw. effektive Verwaltungsstrukturen). Die Institutionalisierung von hochkomplexen sozialen Systemen, deren Output schwer zu bewerten ist, benötigt Zeit und muß deshalb mit einer gewissen Behutsamkeit vorangetrie❑ ben werden. Anschrift des Autors Universität Mannheim 68131 Mannheim Forschung & Lehre 6/99 286 Wettbewerb ERNST PETER FISCHER Menschen mit Ehrgeiz Vom Wettbewerb und wissenschaftlichen Wandel I Ernst Peter Fischer, Dr. rer. nat., Univ.-Professor und Wissenschaftspublizist, Geschichte der Naturwissenschaften, Universität Konstanz, Hochschule Holzen nwiefern ist die Geschichte der Wissenschaft ein Wettbewerb der Ideen? Wie hat er sich durch die über die letzten Jahrhunderte wachsende Bedeutung der Naturwissenschaften verändert? „Wissenschaft wird von Menschen gemacht“, wie Werner Heisenberg im ersten Satz seiner Autobiographie „Der Teil und das Ganze“ mitteilt. Und obwohl der Satz zum einen selbstverständlich ist und zum anderen von Heisenberg als Bitte um Verständnis für einige nicht unbedingt begrüßte Ergebnisse der Physik (Stichwort: Atombombe) gemeint war, gibt der Hinweis auf die Menschen, die an dem längst organisierten Abenteuer des Erkennens mit Namen Wissenschaft beteiligt sind, auch den Blick auf psychologische Momente frei, die eine Rolle spielen, wenn die Natur erkundet und ihr Gesetz gesucht wird. Die psychologischen Momente betreffen zum Beispiel Heisenberg selbst, der als äußerst ehrgeizig bekannt war und seine Wissenschaft nicht nur betrieb, um der Wahrheit gegenüberzutreten, sondern auch, um berühmt und geehrt zu werden. Sie betreffen erst recht seinen eitlen Konkurrenten Erwin Schrödinger, der sich im Jahre 1925 von der unanschaulichen Mechanik der Atome, die Heisenberg vorgeschlagen hatte, so abgestoßen und angewidert fühlte, daß von nun an sein ganzer Ehrgeiz darauf gerichtet war, den Rückweg zum klassischen Verstehen zu finden und zum Beispiel die Bewegung eines Elektrons in einem Atom als Welle zu beschreiben, und die diskreten Zustände, die dabei eingenommen werden konnten, als stehende Wellen zu deuten und bildhaft zu veranschaulichen. Heisenberg und Schrödinger trugen im folgenden einen scharfen Wettbewerb der Ideen aus, der im übrigen unentschieden geblieben ist. Dies hängt damit zusammen, daß Schrödinger zwar eine elegante Wellengleichung hervorbringen konnte, die atomare Zustände korrekt erfaßt, aber nur, um danach feststellen zu müssen, daß sie zum einen äquivalent zu der schon bekannten Darstellung von Heisenberg ist und daß sie zum zweiten nicht die ersehnte konkrete Welle darstellt. Schrödingers Gleichung beschreibt statt dessen eine komplexe Funktion, die nur in mathematischen Räumen mit imaginären Dimensionen definierbar ist. Mit ihrer Hilfe lassen sich aber nachprüfbare Kenntnisse über die relevante und interessante Wirklichkeit berechnen, wenn auch nur in Form von Aussagen über Wahrscheinlichkeiten, daß in einem Atom eine bestimmte Konfiguration anzutreffen ist. Preiswettbewerb Dieser letzte Satz war dabei lange Zeit hindurch keineswegs selbstverständlich. Die in ihm ausgedrückte Erkenntnis ist vielmehr durch einen weiteren Wettbewerb der Ideen zustande gekommen, bei dem es weniger um mathematische Formeln und mehr um philosophische Deutungen ging. Den Physikern, die zu Beginn des Jahrhunderts mitgeholfen hatten, die neue Physik der Atome zu entwerfen, die heute als Quantenmechanik die über jeden Zweifel erhabene grundlegende Theorie der Materie darstellt, war klar geworden, daß sie zwar mit Hilfe ihrer algebraischen Strukturen vorhersagen konnten, was die Experimente zeigten, daß sie aber nicht verstanden, was diese mathematische Sprache in der Wirklichkeit bedeutete. Die neue Physik mußte interpretiert werden, und diese Herausforderung löste spannende Debatten aus, aus denen Max Born als Sieger hervorging. Nachdem er die Wahrscheinlichkeitsinterpretation der Wellenfunktion vorgeschlagen hatte, wurde er 1954 dafür sogar mit dem Nobelpreis für Physik geehrt. Damit widerfuhr Born späte Genugtuung, da er zunächst sehr unter seiner Nichtberücksichtigung aus Stockholm gelitten hatte, als Heisenberg den Nobelpreis bereits im Jahre 1933 und damit lange vor ihm für eine Arbeit bekommen hat, an der Born – in seinen Augen – maßgeblich mit beteiligt war. Diese Situation macht deutlich, daß Wissenschaftler sich um Ideen auch deshalb bemühen, weil sie eitel sind und öffentliche Anerkennung finden möchten (von Jobs und anderen Notwendigkeiten des Lebens einmal abgesehen). Wissenschaft ist ein Preiswettbewerb, und der Nobelpreis ist nun einmal die beim breiten Publikum bekannteste Form der Auszeichnung. Es ist keine Frage, daß es viele Forscher gibt, die ihre publizierten Arbeiten wie einen Antrag zum Erhalt des Nobelpreises ansehen und deshalb schon im Vorfeld ihrer wissenschaftlichen Bemühungen nach dem Thema suchen, bei dem sie die größten Chancen vermuten, daß es die Aufmerksamkeit der Kollegen im allgemeinen und der Königlichen Akademie in Stockholm im besonderen zu finden in der Lage ist. Forschung & Lehre 6/99 287 Wettbewerb Übrigens, wer nach dem Wettbewerb der Ideen sucht, wenn er den Weg zur Struktur des Erbmaterials nachgeht, wird bald bemerken, daß der entscheidende Gedanke der Gewinner nicht ein neues Gesetz der Natur oder ein neues Konzept ihrer Beschreibung, sondern ein damals ungewohnter Ansatz war. Im Wettbewerb gegeneinander standen damals das interdisziplinäre Vorgehen, das Watson und Crick praktizierten und unter dessen Vorgaben sie sich nicht mit Einzelergebnissen aufhalten konnten, und das methodische Hervorbringen von Daten innerhalb von Einzeldisziplinen. Dabei sind zwar chemische Regeln und kristallographische Aufnahmen entstanden, aber eben nicht die Struktur, deren Kenntnis die Welt verändert hat. Sozialgeschichte So häßlich manche Episode auf dem Weg zur Doppelhelix auch gewesen sein mag – die beiden bislang erwähnten wissenschaftlichen Entwicklungen, der Durchbruch zur Atomphysik und zur Molekularbiologie, lassen sich durch die Gemeinsamkeit charakterisieren, daß ihre Geschichte nicht erfaßt werden kann, wenn man auf einzelne Forscher und ihre Beiträge schaut. Hier hat eine Sozialgeschichte stattgefunden, selbst wenn sich dies bei den Historikern noch nicht herumgesprochen hat. Beide Fortschritte der Wissenschaft waren nur als Gemeinschaftsleistung möglich, und in solch einer Konstellation ist der Wettbewerb der Ideen so selbstverständlich wie das Atmen. Die kompetitive Kooperation funktioniert aber nur dann in der Qualität, die beide zitierten Beispiele auszeichnet, weil und wenn es einzelne Personen als intellektuellen Mittelpunkt gibt, deren moralische Autorität über jeden Zweifel erhaben ist. Sowohl in der Geschichte der Quantenmechanik als auch in der Entwicklung der Molekularbiologie hat es solche Personen gegeben, und zwar Niels Bohr auf der physikalischen und Max Delbrück auf der biologischen Seite. Sie stellten die Instanz dar, die bei allem persönlichen Ehrgeiz der Einzelforscher mit all den daraus resultierenden Eifersüchteleien dafür sorgten, daß aller Wettbewerb auf die Ideen gerichtet war und blieb. Anzeige 䢇 䢇 䢇 䢇 䢇 䢇 䢇 䢇 䢇 䢇 䢇 䢇 䢇 䢇 䢇 䢇 䢇 䢇 GmbH Das sicher bekannteste Beispiel dafür, daß wissenschaftliches Arbeiten als das Bemühen um eine Einladung zum König von Schweden stattgefunden hat, liefert die Suche nach der Struktur des Erbmaterials, die im Frühjahr 1953 zu Ende gegangen ist und als Sieger James Watson und Francis Crick hervorgebracht hat. Watsons Bericht über „Die Doppelhelix“ macht die Motive der Forscher deutlich, die sich unter anderem in einem Wettstreit der Ideen um die richtige Lösung befanden, die sich zunächst aber mehr darum kümmern mußten, wie sie an die vielfach geheim gehaltenen bzw. verschlossenen Informationen und Daten der lieben Kollegen kommen konnten. Optimieren Sie Studienbedingungen und Qualität Ihrer Hochschule! Mit S-PLUS Stundenplaner erstellen Sie automatisch Stundenpläne aller Art an Hochschulen. 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Die bislang geschilderten Abläufe stammen aus dem 20. Jahrhundert, also aus einer Zeit, als die Naturwissenschaften zu einer massiven gesellschaftlichen Macht aufgestiegen waren und gefördert wurden, weil sie zum Wohlstand einer Nation beitrugen. Im achtzehnten Jahrhundert sah die Lage noch ganz anders aus. Damals konnte weder von sozialer Relevanz der Forschung noch von sozialer Gruppierung der For- Forschung & Lehre 6/99 GmbH Preisaufgaben Scientia GmbH Werderstraße 15-19 50672 Köln 䢇 Tel. 0221 - 95 14 42 - 70 Fax 0221 - 95 14 42 - 71 E-Mail: [email protected] Web: www.scientia.com 288 Wettbewerb scher die Rede sein, und es gab auch keine Nobelpreise mit hoher Steigerung des persönlichen Ansehens. Dafür gab es aber etwas anderes, was den Wettbewerb in der Wissenschaft beleben sollte, und dies nannten die Akademien bzw. Universitäten „Preisaufgaben“, und bei ihrer Lösung sollte es nur auf die Qualität der Ergebnisse ankommen, wie die Königliche tete, ob Wissenschaft und Künste „zur Läuterung der Sitten beigetragen“ haben. Rousseaus Antwort, die ihm in Form einer plötzlichen Erleuchtung gekommen ist, überraschte, weil er die Verderblichkeit der Bildung anprangerte und den Weg „zurück zur Natur“ empfahl (Discours sur les sciences et les art). Ein Blick auf die zahlreichen Preisfragen des 19. Jahrhunderts zeigt, daß viele von ihnen auf der einen Seite als Ideenwettbewerb geplant waren und auf der anderen Seite das angesprochene Thema einer weiteren Öffentlichkeit bekannt machen sollten. 1834 etwa stellte die Philosophische Fakultät der Universität München die Aufgabe, eine Definition der Art zu geben und ihre Veränderlichkeit zu begründen, wobei der Preisträger Friedrich Anton Spring in seiner Antwort für damalige Verhältnisse eher resigniert und für unsere Ohren eher prophetisch feststellte, daß „die Realität der Arten als künftige Aufgabe einer genetischen Auffassung gelöst werden müsse; der gebräuchliche Begriff stellt lediglich eine erste Abstraction gegenüber realen Individuen dar.“ Ideenfreiheit So notwendig die erwähnten Aufrufe an die Forscher auch waren, ihre Ideen im Vergleich mit anderen Wissenschaftlern im Streit um einen Sach- oder Geldpreis auszutragen - man bekommt insgesamt nicht den Eindruck, daß der maßgebliche Fortschritt in Biologie, Physik oder Chemie auf diese Weise weder so organisiert worden noch so geplant werden kann. Diese Lehre läßt sich auch aus der Lektüre des Romans „Längengrad“ („Longitude“) ziehen, in dem Dava Sobel erzählt, wie das schwerwiegende und über die Rettung von Menschenleben entscheidende Problem der Bestimmung des Längengrads auf den Meeren durch den britischen Uhrmacher John Harrison und seine berühmte H4 gelungen ist. Beim Blick auf die Wissenschaftsgeschichte stellt sich eher der Eindruck ein, daß entscheidende Neuerungen einen anderen Ursprung haben und unabhänKönig Gustav V. Adolf von Schweden überreicht Werner Heisenberg am gig von einem Wettbewerb im Kopf eines Forschers 10. Dezember 1932 den Nobelpreis für Physik Foto: AKG beginnen, der – wie Rousseau - möglichst ungestört seinen Gedanken nachhängt. Die dabei aufsteigende Akademie der Wissenschaften in Berlin ausdrücklich betonte. und sich festsetzende Idee wird anschließend natürlich in der Entsprechend gab sie 1748 bei der ersten Veröffentlichung der öffentlichen Debatte einem Feuer der Kritik ausgesetzt, in dem Preisschriften bekannt, „daß sie sich durch solche Auszeich- sie sich bewähren muß, wenn sie nicht vergessen werden will. nungen durchaus nicht auf den wissenschaftlichen Standpunkt Wichtiger aber als der Wettbewerb der Argumente ist der Freides Verfassers stellen wolle, sondern daß sie ebensogut die raum für das kreative Individuum, das die Idee in die Welt Gegner der vorgetragenen Ansichten zu Worte kommen las- bringt. sen würden.“ Als Beispiel neben Rousseau kann Charles Darwin dieWettbewerbe um den Preis für ein vorgeschriebenes nen, der 1859 seine Vorstellungen vom „Ursprung der Arten“ Thema sind übrigens keine Erfindung des 18. Jahrhunderts - publizierte und damit den Gedanken in die Wissenschaft vom es gab sie schon bei den Gelehrten des Alexandrinischen Mu- Leben brachte, den es damals zwar schon am Rande gab, der seums, wie in den Schriften von Vitruv berichtet wird -, sie dann aber durch ihn zentral geworden ist, obwohl Darwin begannen aber vor rund 250 Jahren, die Trends für die For- den dazugehörenden Begriff selbst nicht benutzt. Gemeint ist schung zu setzen. Eine der berühmtesten Preisschriften wurde die Idee der Evolution und damit die Vorstellung von der Anim Jahre 1750 ausgezeichnet, als Jean Jacques Rousseau die passungsfähigkeit der Arten, die in der Lage ist, sich auf vervon der Akademie zu Dijon gestellte Preisaufgabe beantwor- änderte Umweltbedingungen einzustellen. Die ersten Vorstel- Forschung & Lehre 6/99 289 Wettbewerb lungen, daß die alte Konzeption von konstanten Tierund Pflanzenformen aufzugeben ist, sind viel früher als 1859 ohne äußeren Druck und allein beim freien Betrachten der Natur und ihrer Vielfalt gekommen. Einen Wettbewerb um seine die nachfolgenden Generationen stark beeinflussende Idee mußte er erst austragen, als er erfuhr, daß es einen weiteren Naturforscher gab – nämlich Alfred Wallace -, der nicht nur zu ähnlichen Einsichten gekommen war, sondern auch den grundlegenden Mechanismus der natürlichen Selektion erkannt hatte und damit kurz vor der Veröffentlichung stand. Nun bekam Darwin Angst, weil er fürchtete, die Priorität auf seine Entdeckung zu verlieren, und diese zwar menschlich verständliche, in Hinblick auf die Evolutionstheorie aber nebensächliche Regung stachelte ihn an, sein Wissen endlich zu Papier zu bringen und der öffentlichen Kritik zu stellen. Was den Wettbewerb von Ideen an dieser Stelle angeht, so hatte Darwin in der Zeit zwischen dem ersten Auftauchen des Gedankens der Evolution und seiner ersten schriftlichen Fassung ausreichend Gelegenheit gehabt, die Argumente seiner zu erwartenden Gegner zu studieren. Er konnte also seine revolutionäre Grundidee reifen lassen, um sie so unangreifbar wie möglich zu machen. Revolution oder Evolution? Den Wettbewerb dieser Art gibt es auf jeden Fall, doch das Auftauchen des zentralen Gedankens, um den dann gestritten und gerungen wird, vollzieht sich unabhängig davon. Nach diesem inneren Vorgang scheint es äußerlich wichtig zu sein, die neue Idee Francis Harry Compton Crick, 1962 Nobelpreis für Physiologie und Medizin möglichst deutlich gegen die alte abzusetzen. Die eu- mit Watson und Wilkins Foto: AKG ropäische Geistesgeschichte steckt voller Umbrüche, deren Schärfe – im historischen Urteil - dadurch zunimmt, daß die Generation nach einem Umbruch dazu Revolutionen“ gibt. Man hält sich längst nicht mehr bei der neigt, ihre Vorgänger als ahnungslos darzustellen. Das Neue Wissenschaftlichen Revolution im 17., der Industriellen Revowird dem Alten triumphal gegenübergestellt, und im Wettbelution im 18., der Darwinschen Revolution im 19. und der werb der Ideen ist man vor allem damit beschäftigt, die alten Quantenrevolution im 20. Jahrhundert auf. Die Historiker Vorstellungen als unzureichend darzustellen. Von Kontinuiwollen mehr. Sie finden große und kleine Revolutionen, wotät kann keine Rede sein, was sich leicht daran bemerken läßt, hin sie schauen, ohne zu merken, daß sie dabei den Wettbedaß in zeitgenössischen Abhandlungen zur Geschichte der werb der Ideen abschaffen. Schade. Er würde der Wissenschaft Wissenschaft unentwegt von Revolutionen die Rede ist. Mit ❑ und uns allen gut tun. diesem Begriff ist die Vorstellung verbunden, daß die Geschichte plötzlich völlig neu beginnt und eine ganz andere Situation Anschrift des Autors entstanden ist. Anders ausgedrückt: Obwohl wir in der Nachfolge von Darwin von der umfassenden Bedeutung der Evolution überzeugt sind und bei einer Übertragung dieser Konzeption auf die Kultur namens Wissenschaft die Chance hätten, in Analogie zu der „natürlichen Auswahl der Arten“ eine kulturelle Selektion der Ideen zu sehen, obwohl wir damit also den Wettbewerb der Ideen als zentralen Prozeß der Wissenschaftsentwicklung darstellen könnten, weichen ehrgeizige Historiker dem kontinuierlichen Ausleseprozeß aus und lassen statt dessen massive Umbrüche zu, die alle Verbindungen in die Vergangenheit abbrechen. Anders kann man nicht verstehen, daß es einen inflationären Gebrauch der „wissenschaftlichen Hochschule Holzen i. Gr. Kirchstr. 8 79400 Kandern-Holzen privat: Mozartstr. 10 78464 Konstanz Forschung & Lehre 6/99 290 Wettbewerb IRENÄUS EIBL-EIBESFELDT Der fatale Wettlauf im Jetzt Der Mensch als Wettbewerbswesen W Irenäus Eibl-Eibesfeldt, Dr. phil., Dr. h.c., Univ.-Professor, Direktor des LudwigBoltzmann-Instituts für Stadtethologie, Wien, Leiter des Humanethologischen Filmarchivs der Max-PlanckGesellschaft, Andechs ie kein anderes Lebewesen hat der Mensch die Voraussetzungen für eine einmalige kulturelle Entfaltung in Wissenschaft, Kunst und Kultur geschaffen. Die Programmierung auf Machtstreben und Wettbewerb kann jedoch fatale Folgen haben. Wir sind eine überaus erfolgreiche Art. Als Volltreffer der Evolution charakterisierte uns Hubert Markl. Wir haben den Erdball bis in die entlegensten Winkel bevölkert und werden dennoch immer mehr. Zugleich schufen wir uns mit der technischen Zivilisation ein Instrumentarium, das uns Macht über Natur und Mitmenschen in die Hand gibt, mit der wir nicht so recht umzugehen wissen. Wohlgemerkt, ich spreche von einer Geschichte des Erfolges, denn ohne die anonymen Großgesellschaften, ohne die technische Zivilisation und ohne die Ballung von Menschen in großen Städten gäbe es nicht die Hochkulturleistungen, an denen wir uns erfreuen. Es gäbe keine Universitäten, keine Forschung, kein Theater, keine Bibliotheken, Konzertveranstaltungen, keine technische Zivilisation, die uns vielleicht einmal den Aufbruch ins All ermöglicht und keine weltweite Kommunikation über Satelliten. Wir haben es in knapp hundert Jahren geschafft, uns von den ersten unbeholfenen Automobilen zur Raumfahrt vorzuarbeiten, vom mechanischen Zeitalter ins elektronische. Kaum auszudenken, was unsere Spezies alles in weiteren tausend, ja zehntausend Jahren erreichen könnte, wenn, ja wenn da nicht einige Probleme wären. Überlebensstrategien Sie ergeben sich aus der Tatsache, daß unsere Vorfahren über die längste Zeit ihrer Geschichte mit der einfachen Technologie des altsteinzeitlichen Jägers und Sammlers in Kleingesellschaften lebten, in denen jeder jeden kannte. In ihr erwiesen sich bestimmte Überlebensstrategien als vorteilhaft, die auch heute noch zu der uns angeborenen Aktions- und Reaktionsausstattung gehören und die sich in dieser neuen Situation allerdings als Problemanlagen erweisen, indem sie sich in bestimmten Situationen schädlich, das heißt überlebensgefährdend auswirken. Das gilt unter anderem für unsere Programmierung auf den Wettlauf im Jetzt und für unser ausgeprägtes Machtstreben. Beiden Programmierungen verdanken wir einerseits unseren Erfolg, aber beide erweisen sich in ihrer unbewußten Dynamik heute als höchst gefährlich. Wir Europäer haben an dieser Entwicklung entscheidenden Anteil. Wir haben der Menschheit die Naturwissenschaft und damit die technische Zivilisation beschert, den Gedanken des Weltbürgertums entwickelt und damit Entwicklungen angestoßen, die einer vernünftigen ebenso wie humanitär engagierten Steuerung bedürfen, damit sie sich weiterhin segensreich auswirken können. Dazu müssen wir uns der uns unbewußten Motive unseres Handelns bewußt werden. Eine der stammesgeschichtlich ältesten Problemanlagen ist unsere Programmierung auf den Wettlauf im Jetzt. Seit die ersten Organismen vor vielleicht zwei Milliarden Jahren um begrenzte Ressourcen konkurrierten, zählte, wer in diesem Wettlauf im Jetzt schneller war. Die Pflanzen, die andere schneller überwucherten und ihnen so das Licht raubten, die Organismen, die anderen schneller die Nahrung nahmen, kurz, die im Jetzt erfolgreicher waren, machten das Rennen und überlebten in Nachkommen. Dieser Wettlauf im Jetzt formte auch uns. Er bewirkte eine opportunistische Grundhaltung, die dazu drängt, sich bietende Chancen ohne Rücksicht auf Spätfolgen maximal zu nützen. Wir befolgen daher ausbeuterische, gewinnmaximierende Kurzzeitstrategien, die uns heute zur Falle werden können und vor der wir uns daher hüten müssen. Für unsere altsteinzeitlichen Vorfahren bewährte sich diese opportunistische Grundhaltung. Sie bevölkerten diesen Planeten in dünner Besiedlung und konnten mit ihrer einfachen Technologie auf die Lebensgemeinschaften, die ihre Existenzgrundlage bildeten, keinen auf Dauer zerstörerischen Einfluß ausüben. Daher hat uns die natürliche Auslese für den Umgang mit der Natur keine Bremsen angezüchtet. Man liest oft, der Mensch der Vorzeit hätte in Harmonie mit der Natur gelebt und sich umweltfreundlich verhalten. Das ist eine romantische Vorstellung. Der Mensch hat bereits als steinzeitlicher Wildbeuter manche Tierarten ausgerottet, und er hat Feuer gelegt, damit sich auf den neu begrünenden Flächen das Jagdwild konzentrierte. Im großen und ganzen hielten sich jedoch seine Einwirkungen in ökologisch verkraftbaren Grenzen. Die exploitative Grundhaltung konnte man bis vor kurzem noch an den verbliebenen Jäger- und Sammlervölkern beobachten. Solange sie ihre eigene traditionelle Gerätekultur Forschung & Lehre 6/99 291 Wettbewerb verwendeten, hielt sich der Schaden in Grenzen. Aber als die Prärieindianer Nordamerikas gelernt hatten, die Bisons auf Pferden mit Feuerwaffen zu erjagen, unterschieden sie sich in ihrem Jagdrausch wenig von ihren weißen Vorbildern. Als die Eskimos Feuergewehre bekamen, gefährdeten sie mit ihrem Jagdeifer ihre eigene Subsistenzbasis, so daß die dänische Regierung Schutzgesetze für Walrosse erlassen mußte, die wegen ihrer Zähne besonders begehrt waren. Dominanzstreben Für dieses Konkurrenzverhalten hat uns die Natur mit einem Dominanzstreben begabt. Es wurde ursprünglich sicher für die innerartliche Auseinandersetzung entwickelt, für den Wettstreit um begrenzte Güter wie Territorien oder Geschlechtspartner. Beim Menschen erwies es sich auch bei der Auseinandersetzung mit der Natur dienlich. Wir kämpfen mit den Naturgewalten, wir machen uns die Natur untertan, verbeißen uns in Aufgaben und attackieren Probleme. Und das ist ja nicht grundsätzlich schlecht. Aber die aggressive Terminologie weist auf den Ursprung dieser Motivation zum „Sieg“ über die Natur hin und damit auf ein Problem. Das Streben nach Dominanz und Macht ist nämlich gegen Eskalation nicht abgesichert. Während Hunger, Durst und andere Triebe über das Erreichen einer abschaltenden Endsituation oder interne abschaltende, physiologische Mechanismen gegen ein Zuviel und damit auch gegen den Mißbrauch der mit ihnen verbundenen Lustmechanismen abgesichert sind, wird das Streben nach Macht beim Mann bei Erfolg durch einen Hormonreflex in positiver Rückkoppelung bekräftigt. Gewinnen Tennisspieler ein Match, dann steigt ihr Bluttestosteronspiegel innerhalb von 24 Stunden signifikant an, verlieren sie, dann sinkt er deutlich ab. Das gleiche Phänomen beobachtet man auch bei Erfolg in anderen Bereichen. Bestehen Medizinstudenten eine Prüfung mit Erfolg, dann steigt ihr Bluttestosteronspiegel ebenfalls an, und er sinkt ab, wenn einer durchfällt. Dieser Hormonreflex belohnt also jeden Erfolg, über ihn wird das Selbstwertgefühl bekräftigt. Diese positive Rückkoppelung führt dann allerdings auch dazu, daß unser Streben nach Macht und Ansehen von Erfolg zu Erfolg angeheizt wird, daher neigt es zur Eskalation. So angetrieben haben wir unsere Erde erobert wie keine Wirbeltierart zuvor. Zu dieser Dynamik kommt noch der Umstand, daß wir sprach- und damit kulturbegabte Generalisten mit einer Werkzeugkultur sind, die uns mit ablegbaren Organen ausstattete und uns damit zu vielseitiger Spezialisierung befähigte. Ein Maulwurf ist mit seiner Grabschaufel zeitlebens verhaftet. Wir können sie ergreifen, wenn wir sie gerade benötigen, aber auch wieder ablegen, um uns mit einer Axt vorübergehend eine neue Spezialisierung anzueignen. Hans Hass prägte für uns die treffende Bezeichnung des „Spezialisten für vielseitige Spezialisierung“. Wir können überdies die Folgen unseres Handelns über längere Zeit im voraus abschätzen und wissen daher, daß der gegenwärtig mit archaischen Kurzzeitstrategien aufgetragene Konkurrenzkampf die Ressourcen und damit die Lebensgrundlagen künftiger Generationen gefährdet. Dieses Wissen sollte uns in verantwortlicher Weise zu einem generationenübergreifenden Überlebensethos verpflichten, das die Zukunft auch uns nachfolgender Generationen absichert. Wir sind immerhin die ersten Wesen auf diesem Planeten, die sich Ziele dieser Art setzen können, und wenn sich in dieser Zielsetzung Vernunft und fürsorgliches Engagement in ausgewogener Weise verbinden und wenn wir überdies zur rechtzeitigen Fehlerkorrektur bereit bleiben, sollte sich der beschrittene Weg als Irrweg erweisen, dann eröffnen sich ungeahnte Entfaltungsmöglichkeiten. Dogmatische Zielsetzung kann sich als höchst gefährlich erweisen. Wir neigen allerdings dazu, denn „Überzeugungen“ gewähren uns das Gefühl der Sicherheit. Außer- dem bestimmen die Gesetze der Gestaltwahrnehmung wie das der Prägnanztendenz auch unser Denken und sprachliches Handeln. Wir ordnen nach Gegensatzpaaren in polarem Kontrastieren und übertreiben Charakteristika auch von Sachverhalten, kurz, bedienen uns auch im Sprachlichen der SchwarzWeiß-Malerei. Dazu kommt, daß wir auch Kraft besonderer Lerndispositionen auf bestimmte Werthaltungen geradezu prägungsartig fixiert scheinen. Überlebensethos Für die Entwicklung eines generationenübergreifenden Überlebensethos ist unsere in ihren Wurzeln auf einer bäuerlichen Ethik basierende Kultur in gewisser Hinsicht vorbereitet. Wir leben nicht in den Tag. In verschiedenen Regionen unserer Erde, vor allem in jenen, die klimatisch weniger begünstigt sind, haben Menschen, die vom Ackerbau und von der Viehzucht leben, das Haushalten gelernt ebenso wie das pflegliche Behandeln ihrer Ressourcen und das Planen für die weitere Zukunft. Sie haben gelernt, Bäume zu pflanzen, die erst nachfolgenden Generationen von Nutzen sind, und sie Forschung & Lehre 6/99 292 Wettbewerb pflegen das Land, das sie bestellen und mit dem sie geradezu affektiv verbunden sind. Dies änderte sich in den letzten zwei Jahrzehnten durch die industrielle Feldbestellung und durch die Massentierhaltung in dramatischer Weise. Beides gefährdet nunmehr das bisher Erreichte. Man pflegt das Land nicht mehr, man beutet es aus und läßt es verkommen. Einige werden dabei reich, aber viele zugleich arbeitslos. Ähnliches gilt für die Massentierhaltung. Auch hier werden einige wenige wohlhabend, während viele der kleineren und mittelgroßen bäuerlichen Betriebe zugrundegehen. Daß die Produkte vom seuchenhygienischen Standpunkt nicht unbedenklich sind und überdies von minderer Qualität, und daß die Methoden der Tierhaltung gegen unsere Ethik verstoßen, wird ebenso verdrängt wie die sozia- lichkeit der Märkteerschließung unter anderem durch kundenorientiertes und daher nicht notwendigerweise gewinnmaximierendes Verhalten waren dabei die Konkurrenzfaktoren, während dem ökologischen und sozialen Unterbieten durch Auflagen Grenzen gesetzt wurden. An diesem System gibt es sicherlich mancherlei zu korrigieren. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müßten in Vereinbarungen symbiotische Beziehungen erwirtschaften zu beiderseitigem Vorteil, in denen sich beide bereitfinden sollten, sich an die jeweilige Wirtschaftslage anzupassen und sowohl der Ausbeutung wie dem Mißbrauch von Sozialleistungen entgegenzusteuern. Hier befinden wir uns in der Experimentierphase, aber mit der sozialen Marktwirtschaft sicherlich auf einem guten Weg. Gelingt es, die richtige Balance zu finden, dann sichern wir unsere Zukunft durch Erhaltung des inneren Friedens. Vorbild Natur? Bio-Bauernhof in Mecklenburg-Vorpommern len Probleme. Es zählt der Wettlauf im Jetzt. Wirtschaftlich funktioniert dies nur, weil die durch die Arbeitslosigkeit verursachten Soziallasten dem Staat und damit der Gemeinschaft aufgebürdet werden, während der Nutzen allein den rücksichtslos Wirtschaftenden zufällt. Das alte Problem der Allmende in neuer Form. Würde man diese Soziallasten in die KostenNutzen-Rechnung miteinbeziehen, die so erwirtschafteten Produkte dürften ziemlich teuer kommen. Im industriellen Bereich bahnen sich ähnliche Entwicklungen an. Wir hatten in den Ländern der Europäischen Gemeinschaft in Industrie und Landwirtschaft bereits einen hohen Standard umweltfreundlichen und zugleich sozial verantwortlichen Wirtschaftens erreicht. „Soziale Marktwirtschaft“ hieß die von Ludwig Erhard in die Welt gesetzte Parole. Sie zivilisierte den Kapitalismus, indem sie umweltfreundliches und sozial verantwortliches Wirtschaften mit freiem Wettbewerb verband. Schnelligkeit der Leistungserfüllung, Qualität des Angebots und der Dienstleistungen, Innovation und Geschick- Unter dem Stichwort „Globalismus“ fordert man den weltweiten Abbau der Zollschranken. Wir sollen uns der Welt öffnen. Aber man kann nicht umweltfreundlich wirtschaften und seine Arbeitnehmer angemessen bezahlen, wenn man zuläßt, daß Billigprodukte aus Ländern, denen es an sozialer und ökologischer Verantwortung mangelt, importiert werden. Die Wirtschaft neigt dazu, sich die Natur beziehungsweise deren über die natürliche Auslese gesteuerten Konkurrenzkampf zum Vorbild zu nehmen. Aber die Natur ist rücksichtslos. Sie kennt keine Moral und keine langfristige Zukunftsperspektive. Wir können aus ihr zwar viel lernen, aber auch, wie wir es nicht machen sollten. Kurzfristig mag eine am natürlichen Vorbild orientierte Marktwirtschaft Vorteile bringen, langfristig zerstört sie eine Gemeinschaft. Und Foto: Ausserhofer wenn betriebswirtschaftliche Interessen nicht mehr auf die volkswirtschaftlichen Interessen Rücksicht nehmen, zerstören sie auch den Staat, der im Grunde ihre Interessen vertritt, indem er auch milliardenschwere, international operierende Konzerne letzten Endes vor Enteignungen und anderen Willkürakten im Ausland schützt, und auch über die diplomatischen Missionen bei der Markterschließung Hilfe leistet. Der freie Verkehr von Menschen und Waren würde zu einem sozialen und ökologischen Dumping führen. Nicht die Nivellierung der Menschheit auf ein Niveau der allgemeinen Armut kann das Ziel sein, sondern die allmähliche Angleichung nach oben. Die kann man aber aus einer Reihe von Gründen nicht mehr global erreichen. Ganz abgesehen davon, daß wir so reich nicht sind – Westeuropa hat mit der Sanierung der wirtschaftlich schwächeren Regionen und mit dem Arbeitslosenproblem größte Schwierigkeiten – würde die Wirtschaftsleistung der gesamten Industriestaaten der nördlichen Erdhalbkugel nicht ausreichen, die Dritte Welt zu sanieren, die jährlich 2 bis 3 Prozent wächst, so daß sich die Weltbevölkerung vor allem durch den Zuwachs in diesen Regionen alle drei bis vier Jahre um die Bevölkerung der Europäi- Forschung & Lehre 6/99 293 Wettbewerb schen Union vermehrt. Da ist guter Rat teuer, zumal die Industriestaaten ihre Entwicklungshilfe bereits über eine Verschuldung künftiger Generationen finanzieren. Schrittweise Sanierung Ich sehe in der gegenwärtigen Situation nur den Weg der schrittweisen Sanierung, wobei wir zunächst den eigenen Haushalt in Ordnung bringen sollten. Das gilt für die einzelnen Staaten Europas ebenso wie für die Europäische Union, die so zu einer Zone ökologischen und sozialen Friedens heranwachsen könnte. Von solchen gesundeten Regionen könnte über Nachbarschaftshilfe eine Anhebung ärmerer Regionen erfolgen, wobei die erzieherische Modellwirkung über die wirtschaftliche und ausbildungsmäßige Hilfe hinaus zusätzlicher Ansporn sein könnte. Zwischen Wirtschaftsregionen, die einen vergleichbaren ökologischen und sozialen Standard pflegen, könnte ein freier Handel stattfinden, so daß der frische Wind des Wettbewerbs als belebender Ansporn wirkt. Die Marktwirtschaft darf dabei nicht das Soziale und dieses nicht die Marktwirtschaft fressen. Dazu gehört für uns die Pflege unserer eigenen abendländischen und nationalen Identität als Beitrag Europas zur multikulturellen Weltgemeinschaft. Und in diesem Zusammenhang auch die Entwicklung eines verantwortlichen, generationenübergreifenden Überlebensethos, das dem Wohlergehen unserer Enkel Rechnung trägt. Den egalisierten Weltstaat mit einer homogenisierten Weltbevölkerung wird es wohl nie geben. Er müßte extrem repressiv sein, denn Leben drängt nach Vielfalt, und zwar nicht nur auf der Ebene der Tier- und Pflanzenarten, sondern auch auf der der menschlichen Populationen und Kulturen, denn nur so kann Leben sich im Strom der Zeit behaupten. Hilft Einsicht allein, mit unseren Problemanlagen zurechtzukommen und etwa die Falle der Kurzzeitstrategie oder des Machtstrebens zu vermeiden? Daran habe ich meine begründeten Zweifel, kann man doch an vielen Beispielen, wie etwa an unserem Umgang mit den nichtersetzbaren Ressourcen, erkennen, daß das rational sicher als notwendig Erkannte uns kalt läßt, wenn die negativen Folgen unseres Tuns erst zwei Generationen später spürbar werden. Dazu kommt, daß wir Gefahren, die nach statistischer Wahrscheinlichkeit nicht in einem Lebensalter eintreten, nicht als bedrohlich erleben, auch wenn wir sie rational erkennen. ‚Nach uns die Sintflut‘ ist eine Haltung, die der Entwicklung eines generationenübergreifenden Überlebensethos entgegenwirkt. Den stark affektiv besetzten Hindernissen, die einer einsichtigen Verhaltenssteuerung entgegenstehen, müssen wir außer unserer Einsicht auch ein starkes affektives Engagement entgegensetzen. Welche der uns ebenfalls angeborenen Verhaltensdispositionen können wir nutzen? Es sind im wesentlichen drei: unser starkes fürsorgliches Engagement für Kinder, unser auf der universalen Regel der Reziprozität basierendes Gefühl für Ver- Foto: Ausserhofer pflichtung und unsere Naturliebe. Alle drei basieren auf uns angeborenen Dispositionen, die wir bewußt kultivieren können. ❑ Die ausführliche Fassung des Beitrags kann bei der Redaktion von Forschung & Lehre angefordert werden. Anschrift des Autors Humanethologisches Filmarchiv der Max-Planck-Gesellschaft Von-der-Tann-Str. 3-5 82346 Andechs Anzeige WinCongress 3.0 Software für die Organisation wissenschaftlicher Tagungen ● Adreßverwaltung (mit Serienbrief, Etikettendruck etc.) ● Tagungsanmeldung auch über Internet ● Kongreßkorrespondenz per “Mausklick” ● Registrierung der gemeldeten Vorträge und Poster ● Erstellung des Tagungsprogramms inkl. Autorenregister ● Neu: Finanzierungsplan und lfd. Soll-Ist-Kontrolle ● Eurofähige Kongreßbuchführung u.v.a.m. Dr. Weidelt + Partner Datenbanksysteme In den Schleene 27 37136 Göttingen-Waake Tel. 05507/915197, Fax 915198 Forschung & Lehre 6/99 Bitte die kostenlose Test-CD-ROM anfordern 294 Wettbewerb DIETER FREY / ALBRECHT SCHNABEL Chance zur Veränderung Der Wettbewerb aus psychologischer Sicht E s gibt kaum eine Dimension, die nicht Gegenstand von Wettbewerb sein kann. Dieser beschränkt sich nicht auf den Beruf; auch in Familien herrscht oft Wettbewerb um Privilegien, um Gunst, um Anerkennung. Vergleich und Wettbewerb Eine der wichtigsten sozialpsychologischen Theorien, die von Festinger 1954 formulierte Theorie der sozialen Vergleichsprozesse betont, daß Menschen eine Tendenz aufweisen, sich miteinander zu vergleichen - und zwar sowohl hinsichtlich Einstellungen, Urteilen und Werten als auch hinsichtlich Verhaltenskomponenten, also Leistungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Die Funktion derartiger Vergleiche ist unterschiedlich, je nachdem, um welche Komponente es sich handelt: Es geht einerseits darum zu überprüfen, wo man sich im Vergleich zu anderen befindet; im Anschluß daran geht es sehr häufig auch darum, „vergleichsweise“ besser zu sein als andere. Konkret: Bei Einstellungen und Werten will man vor allem feststellen, ob diese „sozial korrekt“ sind; es wird also gewissermaßen eine Validierung an der sozialen Realität vorgenommen. Im Bereich der eigenen Leistungen, Fertigkeiten und Fähigkeiten will man nicht nur einschätzen, wie man im Vergleich zu anderen liegt; man ist auch bestrebt, besser abzuschneiden als die anderen. Diese Vergleiche erfolgen nach dem Prinzip der Ähnlichkeit: Ein durchschnittlicher Tennisspieler würde sich kaum mit Boris Becker vergleichen. Menschen wollen nicht nur „anders als die anderen“, sondern möglichst auch besser sein, da dies den eigenen Selbstwert stützt. Wettbewerb kommt der natürlichen Veranlagung von Menschen nahe: Beobachtet man Kinder, so wollen diese immer ihre Grenzen testen, sie treten miteinander in Konkurrenz, messen sich, vergleichen, wollen besser sein als andere. Man kann unterscheiden zwischen Wettbewerb zwischen Personen, Wettbewerb zwischen Gruppen, Wettbewerb innerhalb von Gruppen, Wettbewerb zwischen Organisationen und Wettbewerb innerhalb von Organisationen. Einzelpersonen konkurrieren nicht nur individuell miteinander, sondern auch im Rahmen der Gruppen, denen sie angehören. In seiner Theorie der sozialen Identität legt Tajfel dar, nach welchen Prinzipien dies geschieht: Zunächst kategorisieren Gruppenmitglieder, wer zur eigenen Gruppe gehört und wer Dieter Frey, Dr. phil., Univ.Professor, Sozial- und Wirtschaftspsychologie, Universität München Albrecht Schnabel, Dipl.-Psych., Mitarbeiter des Instituts für Psychologie, Universität München nicht. Der Binnengruppe werden eher positive Attribute zugeschrieben, der Außengruppe eher negative. Dabei werden solche Dimensionen als wichtig erachtet, bei denen die eigene Gruppe der Außengruppe überlegen ist („Black is beautiful...“). Über dieses Streben nach positiver Distinktheit entwickeln die Gruppenangehörigen eine positive soziale Identität. Tajfel weist nach, daß dadurch Konflikte entstehen können, beispielsweise in Form rigorosen Abteilungs- bzw. Bereichsdenkens. Für den Wettbewerb zwischen Organisationen ist zu beachten, daß Menschen, Gruppen und Staaten dazu neigen, ihren Einflußbereich auszudehnen. Deshalb ist es wesentlich, Spielregeln des Umgangs zu finden, die Verletzung von Fairneßnormen und moralischen Prinzipien öffentlich zu machen. Derartige Spielregeln existieren oft gar nicht oder aber nur begrenzt; bestehende Fairneßnormen werden häufig verletzt - so etwa, wenn Mitwettbewerber abgewertet, verunglimpft, mit unfairen Mitteln bekämpft oder gemobbt werden. Eigene Standards Bei Wettbewerb muß es nicht immer darum gehen, besser zu sein als die anderen. Genauso wichtig kann es sein, gewisse eigene Standards von Exzellenz und Qualität zu erreichen, Meßlatten zu überspringen. Spitzenleistungen können also auch erzielt werden, indem man sich selbst klare Standards und Ziele setzt. So hängen Leistungswille und Leistungsmotivation davon ab, ob Leistungsstandards vorhanden sind; diese haben motivationsfördernden Charakter, wenn sie spezifisch formuliert sind, wenn sie erreichbar sind, wenn sie vereinbart und wenn sie meßbar gemacht wurden. Hier gilt gemäß der Zielsetzungstheorie von Locke das sogenannte SVEM-Prinzip: spezifische, vereinbarte, erreichbare und meßbare Ziele. Wettbewerbsstreben kann somit dabei helfen, zur eigenen Identität zu finden. Gesunder Wettbewerb ist positiv zu sehen. Durch den Vergleich mit anderen und durch das Be- Forschung & Lehre 6/99 295 Wettbewerb streben, genauso gut zu sein wie der andere oder besser, wird sich in vielen Fällen das eigene Potential erst entwickeln. Ebenso hat Wettbewerb viel mit Rückmeldung zu tun: Wer kein Feedback bekommt darüber, wie er im Vergleich zu anderen steht, sieht sich in einer sehr diffusen Situation. Menschen sind deshalb in der Regel neugierig, wo sie sich selbst im Vergleich zu anderen befinden. Bei Wettbewerb sollte es nicht in erster Linie um Gewinner und Verlierer und schon gar nicht um die Vernichtung des Kontrahenten gehen. Wettbewerb kann als Chance gesehen werden, das Geschäft zu beleben - im Sinne von Stimulation, von Anreizen, von Training. Man versucht laufend, besser zu werden und aus Fehlern zu lernen. Wettbewerb in der Wirtschaft Firmen, die unter hohem Wettbewerbsdruck stehen, und insbesondere Branchen, in denen internationaler Konkurrenzdruck herrscht, geraten gerade durch den Wettbewerb der sozialen Marktwirtschaft unter Leidensdruck - sofern nämlich Mitarbeiterführung und/oder Unternehmensführung defizitär sind, was über kurz oder lang zu Nachteilen am Markt, zu Einkommenseinbußen und damit zu „Leidensdruck“ führt, genauso aber eine Chance zur Verbesserung beinhaltet. Dieser Leidensdruck kann bewirken, daß man beginnt, Strukturen der Organisation und Kulturen des Umgangs zu verändern. Erst dann können sich auch Verhaltensweisen und Mentalitäten der Mitarbeiter auf Wachstum und Weiterentwicklung zubewegen. ● Weißer versus schwarzer Neid: Konstruktiver und destruktiver Wettbewerb sind durchaus zu vergleichen mit konstruktivem und destruktivem Neid. Konstruktiver Neid bedeutet zu sehen, was man selbst gerne hätte - und dadurch eigentlich erst in die Lage versetzt zu werden, es zu erreichen. Kennen ist Voraussetzung für Können, und Modellvorbilder machen ja gerade vor, was alles möglich ist - und wie es erreicht werden kann. Man spricht in diesem Fall auch von sogenanntem „weißen Neid“. Destruktiver bzw. „schwarzer“ Neid besteht dagegen in Mißgunst und erwächst aus der Einstellung, man könne das Ziel ohnehin selbst nicht erreichen. In diesem Fall strengt man sich gar nicht erst an, sondern versucht den Beneideten zu entwerten - ja man fängt sogar an, ihn zu hassen. Es kommt also auf das eigene Selbstbild an: Traue ich mir etwas zu? Sehe ich Probleme praktisch oder eher selbstbewertend? Habe ich eine Positivbrille auf und sehe die Chancen des Wachstums? Oder bin ich der Meinung, daß ich wenig kann und wenig wert bin - und bin Wichtige Instrumente moderner Marktwirtschaft betonen Konkurrenz im guten Sinne, d.h. als Stimulanz und gegenseitige Anregung: Benchmarking (sich mit den Besten messen) und best practice (sich an positiven Vorbildern orientieren) verdeutlichen dies. Beide In- Zuschauer beim deutschen Medizinstudenten-Wettstreit im Universitätsklinikum Benjamin Franklin Foto: Ausserhofer strumente können sich sowohl auf in Berlin. Gruppen wie auf Einzelne beziehen: Was kann man von den Besten lernen? Was kann man von deshalb entmutigt und frustriert? Eine ausgesprochen defensive Art der Stabilisierung der eigenen Identität dadurch, daß positiven Vorbildern übernehmen? man andere Personen, Abteilungen oder Bereiche abwertet In seinem Buch „Die heimlichen Weltmarktführer“ hat (und sich auf diese spezifische Weise selbst aufzuwerten sucht) Simon nachgewiesen, daß Weltmarktführer oft als Konkur- stellt insgesamt eine Gefahr dar. renten am selben Ort sitzen. Man versucht zum einen vonein● Benchmarking und best practice: Moderne Spitzenander zu lernen; zum anderen bewirkt der gesunde Wettbeunternehmen zeichnen sich dadurch aus, daß sie gerade den werb vor Ort, daß alle Seiten immer besser werden. schärfsten Konkurrenten Einblick in die Stärken und Schwächen der eigenen Werksstrukturen und Produktionsabläufe gewähren - wenn sie im Gegenzug auch im fremden Werk Chance zur Veränderung „lernen“ dürfen. Dies ist ein gutes Beispiel für die Nutzung Bei stimulierendem Wettbewerb geht es um eine Positiv- von Wettbewerb im positiven Sinne, denn letztlich profitiesicht, um eine Chancenorientierung. Im folgenden sind einige ren beide Partner von dieser (auf den ersten Blick ungewöhnBeispiele genannt, die verdeutlichen, daß Wettbewerb positi- lichen) Allianz. Damit ist gesunder Wettbewerb im Sinne von ve wie negative Seiten hat. Es kommt also auch beim Wettbe- „best practice“ geradezu ein Musterbeispiel für „win-win“; wer zu defensiv und ängstlich agiert und Austausch mit den Konwerb auf die richtige Gewichtung an. Forschung & Lehre 6/99 296 Wettbewerb kurrenten meidet, wird auch nichts dazulernen und langfristig den Schaden haben. ● Evolutionsprinzipien: Eine konstruktive Wettbewerbsorientierung steht im Einklang mit den von Darwin beschriebenen Prinzipien der Evolution. Wer sich ständig verbessert, mit den Besten mißt und dabei wächst und lernt, hat entscheidende Vorteile in der natürlichen Umwelt. Die Natur zeigt uns auch, daß die Dosis über Erfolg und Mißerfolg entscheidet: Schrankenloser Egoismus nützt in der Regel mus und Wettbewerbsscheue (beispielsweise Meiden des Vergleichs, Angst vor Blamage, Immunisierung eigener Vor-Urteile) gefährden dagegen den Erkenntnisfortschritt und damit auch den eigenen Entwicklungsfortschritt, im Extremfall sogar das Überleben. Ausgehend von der Fehler- und Lernkultur ergibt sich eine konstruktive Streit- und Konfliktkultur, die beiden Wettbewerbern gerade durch die Auseinandersetzung zu ständigem Wachstum verhelfen kann. Im Sinne von Popper ist also der Mitwettbewerber praktisch ein Geschenk. Es kommt nicht darauf an, ihn zu zerstören, sondern mit ihm zu wachsen! Ein gesundes Maß an Wettbewerb wird so auch von der Erkenntnistheorie nahegelegt. ● Das Prinzip kontinuierlicher Verbesserung: Die Fehler- und Lernkultur ist eng verbunden mit der Idee lebenslangen Lernens, dem Gedanken kontinuierlicher Verbesserung, dem Streben nach 70-Prozent-Lösungen mit ständiger Optimierung. Fehler werden demzufolge als Chance zur weiteren Entwicklung, ja als Geschenk betrachtet. Uneinsichtigkeit, Dogmatismus und Leugnung von Fehlern stehen dagegen dem Wachstum im Wege; in letzter Konsequenz sind derartige Einstellungen lebensfeindlich. Die Idee der kontinuierlichen Verbesserung ist übrigens beileibe nicht neu: Schon Konfuzius hat Fortschritt in Form kleiner Schritte empfohlen. Grundschule in Berlin nur ganz kurzfristig. Dies läßt sich an symbiotischen Wirtsbeziehungen im Tierreich aufzeigen. Auch zwischen Mikroorganismen herrscht keineswegs extremer Alles-oder-NichtsWettbewerb, wie der Amerikaner David Lee herausgefunden hat: In bestimmten Fällen helfen sich Proteine, die sich in Nährlösung befinden, gegenseitig, anstatt sich die Bausteine rigoros streitig zu machen. Es kommt zu einer Molekül-Symbiose. Offenbar ist der Kampf ums Überleben (mit dem Überleben des Stärkeren als einzig wirksamem Prinzip) nicht „natürlicher“ als eine sinnvolle Zusammenarbeit im Sinne des Überlebens beider Partner. ● Fehler- und Lernkultur: Das von Karl Popper auf der Basis der Evolutionsgesetze formulierte Falsifikationsmodell ist ebenfalls eine gute Veranschaulichung gesunden, stimulierenden Wettbewerbs. Popper ging davon aus, daß Erkenntnisse (im weiteren Sinne auch alle Handlungen) sich quasi automatisch ständig verbessern, sofern man nur offen dafür ist, also bei Mißlingen oder nicht-optimalem Funktionieren das eigene Verhalten (bzw. das wissenschaftliche Modell, das eigene Urteil, die bisherige Meinung) ändert - und dann mit dem neuen Verhalten einen neuen Versuch wagt. Dogmatis- ● Einfluß des Selbstbilds und des Attributionsstils: Von den Besten lernen kann nur, wer sich selbst etwas zutraut. Hierbei spielt das Selbstbild eine wichtige Rolle. Foto: Ausserhofer Man spricht in diesem Zusammenhang von individuellen, oft habituellen Attributionsstilen. Im wesentlichen lassen sich stabile Attributionsmuster/Ursachenerklärungen von variablen Ursachenerklärungen/Attributionen und internal-personale Erklärungen von external-situationalen Erklärungen abgrenzen. Würde man das Scheitern in einer Prüfung damit erklären, daß man selbst „eben nichts tauge“, so würde es sich um eine internal-stabile Attribution handeln, die kaum Raum für Verbesserungen ließe. Würde man den Mißerfolg dagegen dem Vorliegen von besonders schweren Prüfungsfragen in eben diesem Semester zuschreiben, so würde es sich um eine external-variable Attribution handeln. Menschen, die zu ungünstigen (selbstwertschädigenden, stark selbstbewertenden) Attributionsstilen neigen, weisen nun einerseits ein schwächeres Selbstbild und mehr Angst auf, andererseits scheuen sie auch den gesunden Wettbewerb eher! Sie suchen sich nämlich bevorzugt extrem schwierige oder aber extrem leichte Aufgaben aus; beides bedroht ihren Selbstwert nicht so stark, denn im Unterforderungsfall ist die Wahrscheinlichkeit eines Scheiterns ganz gering, während man im Überforderungsfall bereits im vorhinein eine gute „Entschuldigung“ parat hat, sollte man es nicht schaffen. Personen mit einer stärker sachlich orientierten Problemsicht und günstigeren Forschung & Lehre 6/99 297 Wettbewerb Kausalattributionen weisen dagegen ein höheres Selbstbewußtsein auf und haben weniger Angst vor dem Scheitern. Sie präferieren gerade Herausforderungen mit mittlerer Erfolgswahrscheinlichkeit, wo sie also viel lernen können, andererseits aber auch eine realistische Chance haben, es zu schaffen - eine spannende und erreichbare Meßlatte also. Zu diesem Personenkreis zählen viele erfolgsmotivierte Menschen, die diese Erfolge oft auch erzielen. Der zuvor beschriebene Personenkreis zeichnet sich demgegenüber durch Mißerfolgsangst, Versagenskognitionen - und auch tatsächlich weniger Erfolg aus. Insgesamt gilt, daß sich erfahrungsgemäß leistungsstarke Personen eher nach oben vergleichen, leistungsschwache Personen dagegen eher nach unten. me Sieger und vernichtend geschlagene Verlierer schafft. Andererseits sollte innerhalb einer Organisation Wettbewerb auch nicht unterdrückt werden, da dann Leistungsverbesserung behindert wird. Die Quadratur des Kreises besteht darin, eine gesunde Mischung aus Wettbewerb und Kooperation zu schaffen: Das eine darf nicht zu Lasten des anderen gehen. Wettbewerb und Kooperation zu verbinden ist möglich - und kann zu Freude, Spaß und ständiger Verbesserung von Produkten, Prozessen ● Der Mitwettbewerber als Stimulanz, als Herausforderung: Ganz wie im Sportstudio (wenn man beobachtet, daß der Nachbar dasselbe Gewicht doppelt so oft stemmt) kann auch in der Wirtschaft ein scharfer Konkurrent motivieren und anregen. So äußerte sich kürzlich ein Vorstandsmitglied der Mercedes AG, man sei besorgt über die jüngsten Turbulenzen bei BMW in München, da man den etablierten „Gegner“ vermissen würde. Das Fazit des erfolgreichen Autobauers: Wir brauchen den Konkurrenten aus Bayern! ● Spaß: Wichtiges Kennzeichen gesunden Wettbewerbs sind - ganz wie beim Sport, sofern die Konkurrenzidee nicht auch hier übertrieben wird - Spaß und Freude an der Leistung, am Wachstum. Dies gilt für den weißen Neid, für best practice in allen Bereichen, für konstruktiven Umgang mit Fehlern, für konstruktive Auseinandersetzung, für einen offensiven und zugleich auch partnerschaftlichen Umgang mit Wettbewerbern. Spaß, Freude und Begeisterung fehlen dagegen in der Regel bei Wettbewerb, der kein Maß mehr kennt, der praktisch zum Krieg ausgeartet ist. Schließlich machen Leistungsfreude sowie Spaß auch einen wesentlichen Unterschied zwischen Erfolgsmotivierten und Mißerfolgsängstlichen. Überspitzt gesagt haben erstere Freude an der Leistung; letztere haben Angst vor Mißerfolg, der für sie quasi einer Zerstörung gleichkommt. Nischen finden Eine wichtige und interessante Frage wird immer sein, wie der einzelne im Wettbewerb Nischen finden kann, in denen er seine Kernkompetenzen entwickeln, individuell wachsen und eben dadurch auch den Nutzen für alle (Gesamtgruppe, Organisation, Gesellschaft) erhöhen kann. und Dienstleistungen führen. Je eher einer Organisation diese Quadratur des Kreises gelingt, um so mehr erreicht sie einerseits Wohlbefinden des einzelnen und optimale Förderung der individuellen Talente und Fähigkeiten, andererseits aber auch Wettbewerbsfähigkeit und Leistungsorientierung des Ganzen. Gesunder Wettbewerb zwischen Organisationen ähnelt durchaus dem Wettkampf zwischen Sportmannschaften: Man ringt um Kunden, Marktanteile, Innovationen. Indem man sich an den Besten mißt, wahrt man die Chance, sich selbst zu verbessern. ❑ Anschrift der Autoren Institut für Psychologie der Universität München Sozialpsychologie Leopoldstr. 13 80802 München Eine Vielzahl von Forschungsergebnissen zeigt, daß Wettbewerb positive Auswirkungen haben kann. Wettbewerb kann aber auch nachteilig sein - und zwar dann, wenn Wettbewerbsorientierung jegliche Kooperation zerstört. Wenn Wettbewerb „tötet“, wenn Rivalität dazu führt, andere aktiv zu behindern und Informationen zurückzuhalten, herrscht negative Energie. Wettbewerb sollte also inzentiv wirken, nicht aber in einen reinen Verdrängungskampf ausarten, der einsa- Forschung & Lehre 6/99 298 Pro & Contra Wettbewerb „Kopfnoten“ in Bei sächsischen Eltern und ge ich mich noch mehr an. Und, genau da sind wir wieder Lehrern finden die schulischen bei dem bereits erwähnten Erziehungsziel LeistungsbereitErziehungsziele Leistungsbe- schaft. reitschaft, Gemeinsinn, Solidarität und Eigeninitiative mehrheitliche Unterstützung. Ich Die meisten Schüler und ihre Eltern wollen wissen, wo sie habe persönlich - wie die meisten Sachsen - mit der Erzie- bzw. ihr Kind in der Schule stehen. Ausbildungsbetriebe wolhung zu den klassischen Sekundärtugenden überhaupt kei- len auch erfahren, wie es der mögliche Bewerber beispielsne Probleme. Deshalb sollen sich in Sachweise mit der Ordnung oder dem Fleiß hält. sens Schulen Betragen, Ordnung, Mitarbeit Noten geben den geringsten Spielraum für Inund Fleiß lohnen. Dieser Ansicht sind in terpretationen, sind vergleichbar und deshalb unserem Freistaat - je nach Umfrage - zwiam gerechtesten. Wenn dann, wie in Sachsen schen 80 und 90 Prozent der Erwachsenen. geplant, in zwei oder drei Sätzen der Lehrer Was mich überrascht hat - das gebe ich ehrnoch Zwischentöne und Tendenzen vermerken lich zu -, ist die hohe Zustimmung von 60 kann, dann wird dem Schüler zusätzlich klar, bis 70 Prozent auch bei den Schülern. Inob er auf dem richtigen oder falschen Weg ist. teressant ist auch die Umfrage von STERN Stillhalten darf jedoch nicht belohnt und KriTV vom 24. Februar 1999 unter mehr als tik nicht bestraft werden. Ein gemeinsamer Vor44.600 Zuschauern deutschlandweit. Das schlag mit dem Landesschülerrat ist deshalb Ergebnis: 79 Prozent plädierten für die Wieauch, die Kopfnoten für den einzelnen Schüler dereinführung der Kopfnoten, 21Prozent in einer Lehrerkonferenz festzulegen. Staatsminister für dagegen. An dieses Deutschland-Ergebnis Kultus in Sachsen, möchte ich noch anfügen, daß es die klassiDie klassischen und differenzierteren KopfDr. Matthias Rößler schen Kopfnoten bereits zu Beginn unseres noten werden auch mit neuen Inhalten unterJahrhunderts gab und auch in Westdeutschsetzt sein. Beispielsweise soll bei der Einschätland bis in die 70er Jahre in den Schulen auf dem Zeugnis zung des Schüler-Betragens die Aufmerksamkeit, Hilfsbestanden. Um mit einem Mißverständnis aufzuräumen: Die reitschaft, Toleranz, Rücksichtnahme und Gemeinsinn, die Kopfnoten sind keine Erfindung der DDR-Schule. Selbsteinschätzung sowie Zivilcourage und der angemessene Umgang mit Konflikten bewertet werden. Beim Fleiß soll Derzeit werden in Sachsens Schulen das Verhalten und die die Lernbereitschaft, Zielstrebigkeit, Ausdauer und die ReMitarbeit des Schülers bewertet. Doch viele Eltern und Leh- gelmäßigkeit bei der Erfüllung von Aufgaben gewürdigt rer wünschen sich eine differenzierte Einschätzung. So ist werden. Die Note für Mitarbeit wird sich aus den Kriterien beispielsweise bei einem „Befriedigend“ beim Verhalten des Initiative, Kooperationsbereitschaft und Teamfähigkeit, BeSohns nicht klar, ob es nun ein braver Liederjan oder ord- teiligung am Unterricht, Selbständigkeit, Kreativität und nungsliebender Lausejunge ist. Verantwortungsbereitschaft zusammensetzen. Bei der Bewertung der Ordnung eines Schülers sollen Sorgfalt, PünktKopfnotenkritiker führen gerne an, dass man mit den Kopf- lichkeit, Zuverlässigkeit, die Einhaltung von Regeln und noten nicht alle Probleme an den Schulen lösen könne. Die- Absprachen sowie das Bereithalten der notwendigen Arbeitsser Anspruch wäre auch Unsinn. Kopfnoten für Betragen, materialien eingeschätzt werden. Dies soll in Klasse 1 in Ordnung, Mitarbeit und Fleiß können und sollen nicht Pro- Form einer verbalen Beurteilung durch den Lehrer erfolbleme an Schulen lösen. Es geht um die Stärkung der Er- gen. Ab Klasse 2 bi Klasse 10 soll es bei der Bewertung von ziehungsfunktion von Schule und damit auch um ein gut Betragen, Fleiß, Mitarbeit und Ordnung Noten in Zifferform Stück Unterstützung der Elternhäuser. Der Freistaat Sach- zwischen 1 und 5 geben. Auf dem Abgangszeugnis und in sen bekennt sich in seinen Schulen auch zum Erziehungs- der Sekundarstufe 2 wollen wir auf die Kopfnoten auf dem auftrag. Zeugnis verzichten. Pro Beim sächsischen Bildungskongreß am 23. Januar 1999 in Dresden ist u.a. die Bedeutung der Anerkennungskultur herausgearbeitet worden. Dazu gehört der Dank für das Engagement der Lehrer genauso wie die Würdigung und Einschätzung der Schülerpersönlichkeit. Mir sagen Schüler, die Fachnote soll lediglich meine fachliche Leistung widerspiegeln. Das Einbeziehen von Mitarbeit, Fleiß und Ordnung verfälsche meine Fachnote. Oder anders von Schülern gesagt: Wenn sich Fleiß lohnt, und ich dafür noch eine gute Note auf dem Zeugnis stehen haben kann, dann stren- Die klassischen und differenzierteren Kopfnoten für Betragen, Ordnung, Mitarbeit, Fleiß werden auch mit neuen Inhalten untersetzt sein. Beispielsweise soll bei der Einschätzung des Schüler-Betragens die Aufmerksamkeit, Hilfsbereitschaft, Fairneß, Rücksichtnahme und Toleranz, der partnerschaftliche Umgang, das Arbeitsverhalten in der Gruppe, das soziale Verhalten in der Klassen- und Schulgemeinschaft und die angemessene Lösung von Konflikten bewertet werden. Forschung & Lehre 6/99 299 Pro & Contra Wettbewerb der Schule ? Der staatliche Bildungsauftrag umfaßt mehr als die bloße Vermittlung von Wissen und Kenntnissen. Bildung zielt auf den ganzen Menschen - deshalb sind Erziehung und Persönlichkeitsförderung wichtige Aufgaben unserer Bildungseinrichtungen. Die Schule solle auch „Herz und Charakter“ bilden, heißt es in der Bayerischen Verfassung, und trotz der etwas verstaubt klingenden Formulierung ist es nach wie vor wichtig, diesen ganzheitlichen Bildungsauftrag immer im Auge zu haben. Contra Ich bezweifle aber, daß die bloße Ausweitung von „Kopfnoten“, wie sie der sächsische Kultusminister angekündigt hat, diesem Anliegen in irgendeiner Weise dient. ven Beobachtungen enthalten. Es wäre absurd, einerseits eine Ausweitung von sog. Kopfnoten zu fordern und andererseits ganze Jahrgangsstufen - dazu zählt im Übrigen auch die gesamte Oberstufe - von diesen Regelungen auszunehmen. Wenig überzeugend ist auch die Behauptung, durch „Kopfnoten“ erhielten die Eltern ein „frühzeitiges Warnsignal bei möglichen Fehlentwicklungen ihres Kindes“ (Dr. Rößler in der „Welt“ vom 1. März 99). Kopfnoten im Zeugnis am Ende eines Schuljahres sind weder ein frühzeitiges noch ein differenziertes Signal für die Erziehungsarbeit der Eltern. Eine Ausweitung der Kopfnoten als Chance zu einer „vielschichtigen Beurteilung“ zu verkaufen, zeugt daher nicht gerade von großer Praxisnähe desjenigen, der diese Forderung Rainer Rupp, erhebt. Schon der Wortbestandteil „Noten“ Vorsitzender des Bayeristört mich hier. Während der Philoloschen Philologenverbandes genverband bei der Bewertung der fachNein - nicht mehr „Kopfnoten“ sollichen Leistungen wegen deren Verlen es sein - dafür aber sollten pergleichbarkeit ein eindeutiger Befürworsönlichkeitsbezogene Verbalbemerter von Ziffernnoten ist, halten wir im Sinne einer diffe- kungen umfassend in allen Jahrgangsstufen vergeben renzierten und individuellen Beurteilung bei persön- werden können - sie sollten ehrlicher sein! Vielfach täulichkeitsbezogenen Wertungen wie „Verhalten“ und „Mit- schen die heute verwendeten Formulierungen wie „anarbeit“ ausformulierte Verbalbeurteilungen für besser. Mit gemessenes Verhalten“ oder „zufriedenstellende Mitardürren Noten - womöglich von 1 bis 6 - ist das nicht zu beit“ positive Urteile vor, obgleich sie auf der Wertungsschaffen. skala an unterer Stelle stehen und besagen, daß das Verhalten des öfteren zu beanstanden war und die MitarMeines Erachtens ist darüber hinaus eine Ausweitung die- beit besser sein könnte. Mehr Ehrlichkeit könnte da nicht ser sog. Kopfnoten nicht notwendig. Die bereits bislang schaden! vergebenen Bemerkungen für „Verhalten“ und „Mitarbeit“ reichen dazu völlig aus. Wenn man es genau betrachtet, Die bisherigen Möglichkeiten, Verhaltensmerkmale von ist „Ordnung“ im umfassenderen Begriff „Verhalten“ und Schülern zu bewerten, reichen völlig aus, wenn sie kon„Fleiß“ im weiter gefaßten und daher treffenderen Begriff sequent angewandt werden. Bereits heute kann die „Mitarbeit“ bereits enthalten. schriftliche Arbeit oder Klausur eines Schülers in der Notenstufung abgewertet werden, wenn sie „unordentNicht daß wir zu wenig „Kopfnoten“ vergeben können ist lich“ ist, d.h. in ihr in grober Weise gegen die üblichen unser Problem, sondern daß - und soviel ich weiß, ist Anforderungen hinsichtlich der äußeren Form verstodies in fast allen Bundesländern so - für bestimmte ßen wird. Jahrgangsstufen negative Bewertungen für „Verhalten“ und „Mitarbeit“ nicht zulässig sind. So ist es derzeit ausdrück- Die Forderung nach der Ausweitung von Kopfnoten ist lich untersagt, in den Jahrgangsstufen 9 und 10 am Gym- populistisch. Sie erweckt den Eindruck, als würde alnasium Bemerkungen zu vergeben, die den Übertritt ins lein dadurch schon mehr „Zucht und Ordnung“ an unBerufsleben erschweren könnten. Diese Regelungen wur- seren Schulen einkehren. Auch wenn sich in Umfragen den analog zu den Bestimmungen für Arbeitszeugnisse in dies 75 Prozent der Bevölkerung vielleicht erhoffen der Wirtschaft vorgenommen, die ebenfalls keine negati- mögen - es stimmt nicht! Forschung & Lehre 6/99 300 Hochschulpolitik Wettbewerb aktuell CHRISTOPH SCHNITTLER Aufbruch zu neuen Ufern? Ziele, Probleme und Gestaltung der BA- und Master- Studiengänge D Christoph Schnittler, Dr. rer. nat., Univ.-Professor, Physik, Technische Universität Ilmenau, Mitglied im Präsidium des Deutschen Hochschulverbandes ie Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen in Deutschland schreitet voran. Die Ziele sind aber noch immer unklar und die damit zusammenhängenden Probleme nicht gelöst. neuen Studiengänge: Studiendauer, Zugangsvoraussetzungen, Bezeichnung der Abschlüsse und anderes. Neue Grade braucht das Land? Niemand kann behaupten, es gäbe im deutschen Bildungswesen nicht ausreichend Probleme. Daß wir seit geraumer Zeit ausgerechnet die Einführung von Bachelor- und Mastergraden an unseren Hochschulen besonders intensiv diskutieren, liegt wohl daran, daß Politiker aus unterschiedlichsten Parteien dies vehement fordern. Primat der Politik, so nennt man das wohl; und wir Deutschen versuchen immer, das beste daraus zu machen. Die rechtlichen Rahmenbedingungen stehen mittlerweile fest: Das neue Hochschulrahmengesetz bestimmt in § 19 die Möglichkeit der Einführung von Bachelor (BA)- und Master (MA)-Studiengängen, wobei der BA-Abschluß vom Gesetzgeber als „berufsqualifizierend“ vorgegeben worden ist. Alle Bundesländer haben dies in neuen Landeshochschulgesetzen aufgegriffen oder sind noch dabei, das zu tun. Die Hochschulrektorenkonferenz (HRK) hat auf ihrem 183. Plenum am 10. November 1997 ausführlich und positiv dazu Stellung genommen. Das Echo in den verschiedensten Verbänden und Gremien der Bildung und der Wirtschaft ist geteilt, teils sogar widersprüchlich, und soll hier nicht analysiert werden. Die Universitäten zeigen sich offen, aber zurückhaltend. Inzwischen hat die Kultusministerkonferenz (KMK) Rahmenbedingungen für BA- und MA-Studiengänge festgelegt. Auf ihrer 283. Plenarsitzung am 23. Oktober 1998 weist sie auf offene Fragen hin, insbesondere auf fehlende Strukturvorgaben für die neuen Studiengänge. Schon im Gefolge ihrer 284. Plenartagung am 3. Dezember 1998 wird ein länderübergreifender Akkreditierungsrat probeweise auf drei Jahre eingerichtet, der bei der HRK angesiedelt ist. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die mit der Akkreditierung der BA- und MAStudiengänge beauftragten Agenturen ihrerseits zu akkreditieren. Bezahlen allerdings müssen die beantragenden Hochschulen. Und schließlich beschließt die KMK auf ihrer 285. Plenarsitzung am 4./5. März 1999 Strukturvorgaben für die Nun also auf zu neuen Ufern und rasch auf den längst fahrenden Zug aufgesprungen – neue Grade braucht das Land! Braucht es sie wirklich, und warum eigentlich? Der Weg ist klar, das Ziel umstritten Welche Ziele mit den BA- und MA-Studiengängen erreicht werden sollen und welche damit überhaupt erreicht werden können, das freilich ist bisher noch wenig klar. Drei Schlagworte sind es wohl, die die Zielfunktionen grob umreißen: Internationalisierung des Studiums, Verkürzung der Studienzeit und Flexibilisierung des Studiums. Die Internationalisierung des Studiums ist sicher ein wichtiger Aspekt. In welchem Umfange allerdings studienorganisatorische Maßnahmen hierzu überhaupt beitragen können, ist eine andere Frage. Gewiß, die meisten Länder dieser Erde lehnen sich in ihrem Hochschulsystem mehr oder weniger an das angelsächsische an. Damit sind natürlich BAund MA-Grade weltweit am häufigsten und am bekanntesten. Ihre Qualität allerdings variiert mit großer Bandbreite je nach Land, Universität und Fach. Das deutsche Diplom charakterisiert viel eindeutiger, was ein Absolvent kann und was er wert ist; und es ist im Ausland längst nicht so unbekannt, wie oft behauptet wird. Außerdem, warum können deutsche Universitäten nicht mit dem Diplom oder dem Magister zugleich den Masterabschluß vergeben? Vom Niveau der Ausbildung her dürfte das im allgemeinen durchaus berechtigt sein. Internationalisierung des Studiums bedeutet vor allem, daß ausländische Studierende an unsere Hochschulen kommen und umgekehrt deutsche Studierende zumindest einen Teil ihres Studiums an ausländischen Universitäten absolvieren. Hierzu muß man während des Studiums günstige Einstiegsmöglichkeiten haben, und hierzu müssen Studieninhalte vergleichbar sein. BA- und MA-Studiengänge können durch- Forschung & Lehre 6/99 301 Wettbewerb Hochschulpolitik aktuell aus dazu beitragen. Aber viel wichtiger ist hierfür eine durchgehende Modularisierung der Studiengänge in Verbindung mit einem Leistungspunktsystem (Credit Points). Genau das fordert zu Recht die KMK für die Genehmigung neuer BA- und MA-Studiengänge. Mit den Abschlüssen aber hat das zunächst noch wenig zu tun. Schließlich wird immer wieder die zu geringe Zahl ausländischer Studierender an deutschen Universitäten beklagt und die Einführung von BA-/MA-Studiengängen als Abhilfe empfohlen. Diese Klage ist zunächst einmal nicht zutreffend. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (F & L 10/98, S. 508) steigt die Zahl ausländischer Studierender in Deutschland seit vielen Jahren ständig an. Richtig ist wohl, daß aus Gebieten mit hoher wirtschaftlicher Dynamik zu wenig Studierende nach Deutschland kommen. Das freilich ist, neben der zunehmenden Dominanz des Englischen als Wissenschaftssprache, den zahlreichen negativen Begleiterscheinungen der deutschen Massenuniversität geschuldet. Mit der Einführung neuer Grade kann dem nicht abgeholfen werden. in fünf oder sechs Jahren, überhaupt aussehen wird. Ihren Bedürfnissen kommt natürlich ein BA-Abschluß nach sechs oder sieben Semestern entgegen. Freilich, inwieweit dieser wirklich berufsqualifizierend ist, muß sich erst noch auf dem Arbeitsmarkt herausstellen. Die Aussagen der Wirtschaft wie der öffentlichen Hand hierzu sind sehr zurückhaltend. Am ehesten ist zu erwarten, daß in Wirtschaftszweigen mit einem wenig differenzierten Berufsfeld Arbeitsmöglichkeiten für Bachelors zu finden sind. In jedem Falle sollten aber die Hochschulen der vom Gesetzgeber erhobenen Forderung, daß der Bachelor berufsqualifizierend sein soll, nach Möglichkeit gerecht werden – vor allem im Interesse der Absolventen. Und ganz sicher ist der BA-Abschluß besser als ein Vordiplom, das im Grunde nicht mehr als eine Berechtigung zur Fortsetzung des Studiums darstellt. Allerdings, eine eher praxisorientierte Ausbildung des Bachelor kann für eine Universität nicht die richtige Orientierung sein. Denn wenn man lediglich mehr praxisorientierte Absolventen haben will, so ist es doch wohl einfacher, die Studienplätze an Fachhochschulen zu vermehren. Durch die Einführung von BA-Abschlüssen versprechen sich Politik und Wirtschaft auch eine Verkürzung der durchschnittlichen Studiendauer. Hier wird ein ernstes Problem mit untauglichen Mitteln angegangen. Die Hoffnung, daß mehr Studierende als bisher vorzeitig die Hochschulen, nunmehr immerhin als Bachelor, verlassen, ist trügerisch. Das Problem der langen Studienzeiten ist weitaus komplexer. Es beginnt mit dem relativ späten Einschulungsalter und dem 13. Schuljahr, dessen Abschaffung längst überfällig ist. Und es setzt sich fort mit ungünstigen Betreuungsrelationen, fehlenden Praktikums- und Seminarplätzen, mit einer unzureichenden Leistungsorientierung vieler Gymnasiasten und Studierenden und anderen Defiziten. Freilich, dieses Problem muß endlich in Deutschland entschlossen angepackt werden, wenn wir im internationalen Wettbewerb bestehen wollen. BA-/MA-Studiengänge sind dabei höchstens ein Aspekt unter vielen anderen. Flexibilität im Studium Die meisten Fachleute halten in der Tat den Beitrag der BA- und MA-Studiengänge zur Internationalisierung des Studiums und zur Verkürzung der Studienzeiten eher für gering. Als wesentliches Anliegen bleibt also die Flexibilisierung des Studiums, wobei auch dieser Punkt umstritten ist. Eben dies sollte jedoch das wesentliche Ziel bei der Einführung der neuen Studiengänge, insbesondere des Bachelors, sein. Ausgangspunkt für diese Überlegung ist das rasante Tempo, in dem sich gegenwärtig der Arbeitsmarkt verändert. Wenn es ein originäres Anliegen der Hochschulen ist, ihren Absolventen gute Chancen auf diesem variablen Arbeitsmarkt zu sichern, so müssen starre zeitliche und fachliche Begrenzungen im Studium abgebaut werden. Mit anderen Worten, die notwendig zu erreichende Flexibilität des Studiums ist durch die bereits entstandenen Anforderungen an die Flexibilität der Erwerbstätigen schon weitgehend vorgegeben. Viele junge Menschen können sich heute nur schwer für ein Studium mit einer neun- oder zehnsemestrigen Regelstudienzeit entscheiden, weil einfach nicht vorherzusehen ist, wie der Arbeitsmarkt zur Zeit ihres Studienabschlusses, also Die Zahl der Studierenden, die mit einem BA-Abschluß zunächst in die Praxis gehen, wird in Zukunft anwachsen. Die Gründe dafür können sehr unterschiedlich sein. Vielen wird dieser Weg schon deshalb erstrebenswert erscheinen, weil sie sich erst einmal in ihrem Berufsfeld umsehen möchten. Und nicht wenige von ihnen werden später zur Hochschule zurückkehren, um auch noch den Master- bzw. Diplomgrad zu erwerben oder um ein speziell für ihre berufliche Entwicklung erforderliches Zusatzstudium zu absolvieren. Andere wollen die Hochschule aus finanziellen oder familiären Gründen eher verlassen – dann aber natürlich viel lieber mit einem ausgewiesenen Abschluß. Und wieder andere werden in den ersten Semestern feststellen, daß sie durch ein Diplom- oder Magisterstudium überfordert sind. Ihnen ist zu empfehlen, den BAGrad zu erwerben. Studienabbrecher sind sie deshalb keineswegs; die wird es außerdem noch geben, aber vielleicht in geringerer Zahl. Die Hochschulen sollten also BA-Studiengänge vor allem als eine Möglichkeit ansehen, ihr Studienangebot zu flexibilisieren. Weitere Veränderungen wie Teilzeitstudien und spezifische Weiterbildungsangebote in unterschiedlichen Organisationsformen werden hierzu nötig sein. Forschung & Lehre 6/99 302 Wettbewerb Hochschulpolitik aktuell Problemlösungen unklar Völlig unklar ist bisher, wie sich die BA-Abschlüsse der Fachhochschulen und der Universitäten unterscheiden und sinnvoll einordnen lassen. Grundlegend hierfür ist die Frage, ob die Aufgabenteilung zwischen Fachhochschulen und Universitäten beibehalten werden soll. Das kann man natürlich in Frage stellen, aber man würde damit einen sichtbaren Vorzug des deutschen Hochschulsystems ohne Not aufgeben. Leider sind die Äußerungen aus dem politischen Raum hierzu oft unklar und halbherzig. Geht man aber von dieser vernünftigen Aufgabenteilung aus, so muß auch der BA-Abschluß an Universitäten notwendig „eine Ausbildung durch Wissenschaft gewährleisten und universitären Ansprüchen genügen“, wie es in einer gemeinsamen Erklärung der Fakultätentage und des Deutschen Hochschulverbandes vom 2. Dezember 1998 heißt (F & L 1/99, S. 29). Dies kann man durch eine geeignete Bezeichnung der BA- und MA-Grade und gegebenenfalls durch ein „diploma supplement“ ausdrücken, so wie es die KMK in ihrer 285. Plenarsitzung vorgesehen hat. Im Widerspruch dazu steht freilich die dort ebenfalls getroffene Festlegung: „Der Master-Abschluß einer Universität oder einer Fachhochschule berechtigt grundsätzlich zur Promotion.“ Die Universitäten wollen durchaus wissenschaftlich befähigten FH-Absolventen die Möglichkeit einer Promotion geben. Dazu ist jedoch der Nachweis einer Eignung notwendig, wie das bisher für Inhaber des FH-Diploms geregelt ist. Das muß natürlich ebenso auch für einen FH-Master gelten, übrigens in Übereinstimmung mit der HRK (183. Plenum am 10. November 1997). Der Master-Abschluß einer Fachhochschule kann deshalb nicht ein grundsätzliches Recht auf Promotion begründen. Geklärt werden muß auch das Verhältnis der BA-/MAund der traditionellen Studiengänge zueinander. Die politischen Vorgaben schienen bisher eher darauf hinauszulaufen, daß – nach einer Erprobungsphase – in einem Fach entweder nur ein Diplom- bzw. Magisterstudiengang oder aber ein BA-/MA-Studiengang angeboten werden darf. Hierzu macht das 285. Plenum der KMK die weichere Aussage, daß Übergänge zwischen den herkömmlichen Studiengängen und den neuen möglich sind. In der Tat sollte ein BA-Abschluß grundsätzlich auch zur sofortigen oder späteren Fortsetzung des Studiums bis zum Diplom berechtigen. Denn wenn die Flexibilisierung des Studiums als wesentliches Ziel angesehen wird, so ist die Einführung von BA-Studiengängen die entscheidende Innovation. Die Abschlüsse Magister und Master sind schon vom Wort her ähnlich, und der Unterschied zwischen Diplom und Master kann leicht fachrichtungsspezifisch ausgestaltet werden. Unvernünftig und wider langjährige Tradition wäre es indes, das bewährte universitäre Diplom zugunsten des Masters schleichend abzuschaffen; denn für die Absolventen ist es gerade der Ausweis dafür, an einer Stelle ihres Faches in die Tiefe gedrungen und damit Fähigkeiten zur wissenschaftlichen Arbeit erworben zu haben. Modell hierfür ist an der Technischen Universität Ilmenau in Diskussionen mit dem wissenschaftlichen Nachwuchs sowie innerhalb der Arbeitsgruppe „Universitätsentwicklung“ (Leitung: Univ.-Prof. Dr. D. Schipanski und Univ.-Prof. Dr. H. Kern) entstanden. Hiernach ist die erste Phase das Grundstudium, das nunmehr auf drei Semester verkürzt wird. Damit kann es völlig unabhängig von der geplanten Weiterführung des Studiums einheitlich ausgestaltet werden. Das Vordiplom in der bisherigen Form entfällt. Es wird ersetzt durch ein System von studienbegleitenden Leistungskontrollen und von Prüfungen in Schwerpunktfächern, das z. B. als Kandidatenexamen bezeichnet werden kann. Auf Grundlage der erzielten Ergebnisse sollten die Studierenden beraten werden, ob bzw. auf welchem Wege sie ihr Studium mit guten Erfolgsaussichten fortsetzen können. Als Ziel kommt in der Regel der Erwerb des BA-Grades allein bzw. in Verbindung mit dem Master oder dem Diplom in Frage. Der direkte Weg zum Diplom ohne BAAbschluß sollte besonders leistungsstarken Studierenden vorbehalten bleiben und womöglich zur Verkürzung ihres Studiums führen. Die zweite Phase ist in der Regel das Bachelorstudium. Es umfaßt gewöhnlich drei Studiensemester, die durchaus abweichend vom direkten Weg zum Diplom gestaltet werden sollen. Dabei kommt es darauf an, eine wenn auch im Vergleich zum Vordiplom eingeschränkte Berufsfähigkeit zu erreichen. Dies ist fachrichtungsspezifisch zu betrachten, wobei aber generell gute Fertigkeiten in der Computernutzung und in der Programmierung als wesentlich anzusehen sind. Das Bachelorstudium endet mit einer Abschlußarbeit, die zum Ende des sechsten oder auch im siebten Semester angefertigt werden soll. Zusammen mit erfolgreich bestandenen Prüfungen in ausgewählten Fächern, berechtigt sie zum Erwerb des BA-Grades. Die dritte und letzte Phase des Studiums, die nochmals drei bis vier Semester dauern soll, führt schließlich zum Master oder zum Diplom. Sie dient dazu, spezifische Kenntnisse und Fähigkeiten in der jeweiligen Fachdisziplin zu erwerben und an einer Stelle tiefer in das Studienfach einzudringen, um wissenschaftliches Arbeiten zu erlernen. Hierzu soll in jedem Falle eine Abschlußarbeit gefordert werden, die Master- bzw. Diplomarbeit. Master- und Diplomabschluß sollten sich vor allem durch Dauer und fachliche Tiefe dieser Arbeit voneinander unterscheiden. Die universitäre Ausbildung soll in allen drei Phasen theoretisch fundiert erfolgen, sich am neuesten Stand des Fachgebietes ausrichten und in ausreichendem Maße interdisziplinäre Elemente enthalten. Mit anderen Worten, Humboldts Prinzip der Einheit von Lehre und Forschung sollte immer ein Leitbild universitärer Ausbildung bleiben, unabhängig vom angestrebten akademischen Abschluß. Daß sich dieses Leitbild unter den Umständen und Erfordernissen unserer Zeit nicht lupenrein realisieren läßt, kann als Gegenargument nicht gelten; denn auch zu Humboldts Zeiten war das so viel anders nicht. ❑ Anschrift des Autors Dreigliedriges Studium Die Regelstudienzeit für naturwissenschaftliche, technische und viele mit ihnen verwandte universitäre Studiengänge beträgt gewöhnlich neun oder zehn Semester. Sie kann, insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Flexibilisierung des Studiums, mit Vorteil in drei Phasen gegliedert werden. Ein Schleusinger Str. 168 98714 Stützerbach Forschung & Lehre 6/99 303 Hochschulpolitik Wettbewerb aktuell HENNING TÜFFERS Rentenüberleitung teilweise verfassungswidrig Die Rentenurteile des Bundesverfassungsgerichts D as Bundesverfassungsgericht hat am 28. April 1999 seine von vielen Rentenempfängern in den neuen Ländern seit Jahren mit Spannung erwartete Entscheidung verkündet. Die Überleitung der in der ehemaligen DDR erworbenen Rentenansprüche verstößt nach Auffassung des Gerichts zum Teil gegen das Grundgesetz. Ausgangslage In der DDR bestand neben der Sozialpflichtversicherung für bestimmte Gruppen ein breitgefächertes Zusatzund Sonderversorgungssystem. Diese Versorgungssysteme sollten den Berechtigten eine über die Leistungen der Sozialpflichtversicherung hinausgehende Versorgung im Alter sichern. Eines der Versorgungssysteme war die „Altersversorgung der Intelligenz an wissenschaftlichen, künstlerischen, pädagogischen und medizinischen Einrichtungen“ (AVI), die 1951 eingeführt wurde. Zugang zu dieser Altersversorgung hatten die Hochschullehrer und hauptamtlich tätigen wissenschaftlichen und künstlerischen Mitarbeiter an Universitäten und Hochschulen. Weitere Zusatzversorgungssysteme bestanden beispielsweise für die Mitarbeiter der Akademie der Wissenschaften, für die sogenannte technische Intelligenz und für Mediziner. Anläßlich der Wiederherstellung der Deutschen Einheit wurde im Einigungsvertrag vereinbart, nicht nur die Pflichtversicherungsansprüche, sondern auch die Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen der DDR in die gesetzliche Rentenversicherung zu überführen. Für diejenigen, die zum Zeitpunkt des Beitritts der DDR, am 3. Oktober 1990, bereits als Rentner Ansprüche auf Versorgungsleistungen hatten, sah der Einigungsvertrag die Garantie eines bestimmten Zahlbetrages vor. Diese Rentner sollten weiterhin den Rentenbetrag erhalten, der ihnen im Juli 1990 gezahlt worden war. Eine entsprechende Garantie wurde auch für die Personen festgelegt, die in der Zeit vom 4. Oktober 1990 bis 30. Juli 1995 Rentenempfänger wurden. Im Zuge der Rentenüberleitung wurde der garantierte Zahlbetrag durch § 10 Abs. 1 Satz 2 des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) ab dem 1. August 1991 begrenzt: Der Höchstbetrag lag für Angehörige der AVI zunächst bei 2.010 DM monatlich und wurde aufgrund einer Entscheidung des Bundessozialgerichts 1993, mit Rückwirkung zum 1. August 1991, auf 2.700 DM monatlich erhöht. Der Zahl- Henning Tüffers, Rechtsanwalt, Rechtsreferent im Deutschen Hochschulverband betrag nahm nicht an den regelmäßigen Rentenerhöhungen teil, die Zahlbetragsbegrenzung wurde als vorläufig bezeichnet. Sie war insofern vorläufig, als der Höchstbetrag nur so lange gezahlt wurde, bis der aufgrund der Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung errechnete Rentenanspruch, der im Gegensatz zu dem garantierten Zahlbetrag an den Rentenerhöhungen teilnimmt, dieselbe Höhe erreichte. Danach war der Höchstbetrag nicht mehr maßgeblich und wurde durch die gesetzliche Rente ersetzt. Mit seinen Urteilen vom 28. April 1999 hat das Bundesverfassungsgericht die Rentenüberleitung teilweise für verfassungswidrig erklärt. Zwei der Urteile befassen sich mit der Überführung von Ansprüchen und Anwartschaften aus sogenannten staats- und systemnahen Versorgungssystemen, auf die hier nicht näher eingegangen werden soll. Zu diesen Versorgungssystemen zählte, um dies ausdrücklich zu betonen, die AVI nicht. Langfristig der wichtigste Punkt der Urteile dürfte aber darin zu sehen sein, daß die sog. Systementscheidung nicht verfassungswidrig ist. Darunter ist die Überführung der in der DDR erworbenen Ansprüche aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen in die gesetzliche Rentenversicherung der Bundesrepublik zu verstehen. Der Gesetzgeber des Einigungsvertrages hatte sich für diese Überführung in die Sozialversicherung anstelle der Beibehaltung der Versorgungssysteme oder auch deren Überführung in die Beamtenversorgung entschieden. Systementscheidung In seinem Leiturteil (- 1 BvL 32/95 - und - 1 BvR 2105/ 95 -) kommt das Bundesverfassungsgericht zu dem Ergebnis, daß die „Systementscheidung“ verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sei. Obwohl die im Zuge der Rentenüberleitung eingeführte Beitragsbemessungsgrenze hohe Arbeitsverdienste bei der Rentenfestsetzung teilweise unberücksichtigt lasse und Forschung & Lehre 6/99 304 Wettbewerb Hochschulpolitik aktuell das Sicherungsniveau durch die Überführung in die gesetzliche Rentenversicherung abgesenkt werde, sei der Gesetzgeber nicht verpflichtet gewesen, das Altersversorgungssystem der DDR in der vorgefundenen Form beizubehalten. Er sei nicht gehindert gewesen, dieses System in einer ihm geeignet erscheinenden Form in das Rentenversicherungssystem der Bundesrepublik Deutschland einzugliedern. Die Finanzierbarkeit der Sozialversicherung insgesamt habe erhalten bleiben müssen. Daher habe die Beitragsbemessungsgrenze auf die überführten Leistungen ausgedehnt werden müssen. Auf sie habe nicht verzichtet werden können, ohne das Rentensystem zu sprengen. Der Gesetzgeber sei verfassungsrechtlich nicht verpflichtet gewesen, die Berechtigten aus Versorgungssystemen der DDR so zu behandeln, als hätten sie ihre Erwerbsbiographie in der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt. Von dieser Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ausgehend, war der Gesetzgeber nicht verpflichtet, Hochschullehrern aus der ehemaligen DDR eine Alterssicherung zu gewährleisten, die der ihrer, in aller Regel verbeamteten Kollegen in den alten Bundesländern entspricht. Eigentumsgarantie Die in der DDR erworbenen Ansprüche und Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen sind jedoch nicht schutzlos. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts genießen sie, soweit sie im Einigungsvertrag nach dessen Maßgaben als Rechtspositionen der gesamtdeutschen Rechtsordnung anerkannt worden sind, den Eigentumsschutz des Artikel 14 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes (GG). Artikel 14 GG entfaltet seine Schutzwirkung zwar nur im Geltungsbereich des Grundgesetzes, der sich vor der Vereinigung der beiden deutschen Staaten nicht auf das Gebiet der DDR erstreckt habe. Das Grundgesetz sei mit dem Beitritt auch nicht rückwirkend in Kraft getreten. Mit dem Beitritt und der Aner- kennung durch den Einigungsvertrag seien die Rentenansprüche und -anwartschaften aber in den Schutzbereich des Grundrechts des Artikels 14 Abs. 1 GG gelangt. Der verfassungsrechtliche Eigentumsschutz komme ihnen in der Form zu, die sie aufgrund der Regelungen des Einigungsvertrages erhalten hätten. Dynamisierung Das Bundesverfassungsgericht sieht die den in der DDR erworbenen Rentenansprüchen und -anwartschaften zuerkannte geschützte Eigentumsposition dadurch verletzt, daß die durch den Einigungsvertrag garantierten Zahlbeträge nicht an der Erhöhung der Sozialversicherungsrenten, also an deren Dynamisierung, teilhaben. Dies entspräche nicht den Intentionen des Einigungsvertrages, da die garantierte Weiterzahlung des für Juli 1990 geltenden Betrages lediglich als Übergangsmaßnahme bis zur endgültigen Eingliederung in die gesetzliche Rentenversicherung habe dienen sollen. Nach einer Übergangszeit, die mit dem Inkrafttreten des SGB VI am 1. Januar 1992 geendet habe, hätten auch die durch den Einigungsvertrag garantierten Rentenbeträge erhöht werden müssen. Seit diesem Zeitpunkt, dem Zeitpunkt der Überführung aller Renten in die gesetzliche Rentenversicherung, sei es für die Empfänger von Zahlbetragsrenten nicht mehr hinnehmbar gewesen, von Rentenerhöhungen ausgeschlossen zu bleiben. Andernfalls kämen die Betroffenen nicht in den Genuß zweier, nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts, grundlegender Charakteristika der Rentenversicherung: Zum einen wäre nicht gewährleistet, daß die durch Lebensleistung erreichte relative Position innerhalb der jeweiligen Rentnergeneration nach Eintritt des Versicherungsfalles erhalten bleibe; zum anderen wären diese Personen auf Dauer von der Dynamisierung ausgeschlossen, die seit 1957 zu den Wesensmerkmalen der gesetzlichen Rentenversicherung gehöre. Ein über den 31. Dezember 1991 hinausgehender Ausschluß von der Rentendynamisierung beseitige die relative versorgungsrechtliche Position der Empfänger von Zahlbetragsrenten aus Zusatzund Sonderversorgungssystemen. Der Wert ihrer Ansprüche verringere sich nämlich stetig. Dies sei verfassungswidrig, lasse sich nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts aber durch verfassungskonforme Auslegung vermeiden. Die Verschlechterung durch die Absenkung des Sicherungsniveaus auf das der gesetzlichen Rentenversicherung und die Auswirkungen der Beitragsbemessungsgrenze lasse sich durch die regelmäßige Erhöhung der Zahlbetragsrente ausgleichen. Der garantierte Zahlbetrag sei daher ab dem 1. Januar 1992 an die Lohn- und Einkommensentwicklung anzupassen. Forschung & Lehre 6/99 305 Wettbewerb Hochschulpolitik aktuell Kappungsgrenze Die Regelung des § 10 Abs. 1 Satz 2 AAÜG über die vorläufige Zahlbetragsbegrenzung, die Begrenzung des Rentenzahlbetrages auf 2.700 DM, verstößt gegen Artikel 14 Abs. 1 GG und ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nichtig. Die Begrenzung des garantierten Gesamtzahlbetrages aus Renten der Rentenversicherung und Leistungen bestimmter Zusatzversorgungssysteme für Rentenbezugszeiten ab 1. August 1991 auf diesen Höchstbetrag stelle einen Eingriff in die durch Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützte Eigentumsposition dar. Zwar erfasse dieser Schutz in Einzelfällen Leistungen bis zum Mehrfachen der (gesetzlichen) Höchstrente, dies habe der Gesetzgeber des Einigungsvertrages aber in Kauf genommen. Der Einigungsvertragsgesetzgeber habe die Zahlbetragsrenten, auch die Leistungen der AVI, ausdrücklich von dem Vorbehalt ausgenommen, daß überhöhte Leistungen abzubauen seien. Ein solcher Vorbehalt gelte nur für die staats- und systemnahen Versorgungsleistungen. Der hierdurch geschaffene Vertrauensschutz habe ohne Hinzutreten neuer Umstände oder Erkenntnisse, die eine andere Sicht des Gesetzgebers sachlich rechtfertigen könnten, nicht beseitigt werden können. Allein der Hinweis, daß er (der Vertrauensschutz) politisch nicht hinnehmbar sei, reiche jedenfalls nicht aus. Auch seien andere Gründe, die die Begrenzung des Zahlbetrages rechtfertigen könnten, nicht ersichtlich. § 10 Abs. 1 Satz 2 AAÜG verstoße in einem Maße gegen Artikel 14 GG, daß allein die Nichtigerklärung der Vorschrift in Betracht komme. Die finanziellen Auswirkungen, so das Bundesverfassungsgericht, könnten ein Absehen von der Nichtigerklärung nicht rechtfertigen. Beschränkung der Entscheidung die Wirkung seiner Entscheidung auch auf bereits bestandskräftige Bescheide zu erstrecken, hat aber gleichzeitig auch betont, daß der Gesetzgeber hierzu von Verfassungs wegen nicht verpflichtet sei. Keine Auswirkungen wird die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im übrigen für diejenigen Rentner haben, die nicht bereits am 3. Oktober 1990 Leistungen aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen bezogen haben oder zumindest in der Zeit vom 4. Oktober 1990 bis 30. Juni 1995 leistungsberechtigt geworden sind. Das Bundesverfassungsgericht sieht keine Ungleichbehandlung und damit keinen Verstoß gegen Artikel 3 Abs. 1 GG darin, daß die begünstigende Wirkung der Zahlbetragsgarantie nach dem Einigungsvertrag auf Bestandsrentner und Rentenzugänge bis zum 30. Juni 1995 begrenzt wurde. Der Gesetzgeber sei innerhalb seiner Gestaltungsbefugnis geblieben, daß er nur Rentnern und Angehörigen rentennaher Jahrgänge durch den Einigungsvertrag den Zahlbetrag garantiert habe. Die Ungleichbehandlung der- In der Universitätsbibliothek Das Bundesverfassungsgericht hat bestimmt, daß bestandskräftige Rentenbescheide von seiner Entscheidung für die Zeit vor deren Bekanntgabe, das heißt vor dem 28. April 1999, unberührt bleiben. Für die Vergangenheit profitieren daher nur die Empfänger von Zahlbetragsrenten von der Entscheidung, über deren Widersprüche und Klagen gegen Rentenbescheide noch nicht abschließend entschieden worden ist. Seit dem 28. April 1999 ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hinsichtlich aller Renten, die die Zahlbetragsgarantie des Einigungsvertrages für sich in Anspruch nehmen, sowohl in bezug auf die Dynamisierung als auch im Hinblick auf den Wegfall der Kappungsgrenze zu berücksichtigen. Das Bundesverfassungsgericht hat es dem Gesetzgeber überlassen, Foto: Ausserhofer jenigen, die weiterhin erwerbsfähig seien und daher ihre Versicherungsbiographie noch günstig beeinflussen könnten, sei kein verfassungsrechtlich relevanter Verstoß. Rentenberechnung In einem weiteren Urteil (- 1 BvR 1926/96 - und - 1 BvR 485/97 -) hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, daß § 307 b Abs. 1 SGB VI mit dem Grundgesetz unvereinbar sei. Nach dieser Vorschrift werden bei der Überleitung von Renten aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen, die be- Forschung & Lehre 6/99 306 Hochschulpolitik Wettbewerb aktuell reits am 31. Dezember 1991 gezahlt worden sind, in die gesetzliche Rentenversicherung die während der gesamten Versicherungszeit bezogenen tatsächlichen Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen zugrunde gelegt. Bei den übrigen Bestandsrentnern, die keinem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem angehört haben, wird hingegen der monatli- Forderung, die rentenrechtliche Situation der Rentenempfänger zum Zeitpunkt des Beitritts und der rentennahen Jahrgänge zu korrigieren, in hohem Maße Rechnung getragen. Es wäre wünschenswert gewesen, daß das Bundesverfassungsgericht die Zahlbetragsgarantie des Einigungsvertrages über den 30. Juni 1995 hinaus ausdehnt. So bleiben diejenigen, die erst nach dem 30. Juni 1995 leistungsberechtigt geworden sind oder noch werden, von dem Anwendungsbereich der begrüßenswerten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ausgenommen. Hierdurch tritt eine, vom Bundesverfassungsgericht jedoch in ständiger Rechtsprechung für zulässig erachtete „Stichtagsungerechtigkeit“ ein: Ein einziger Tag früheren oder späteren Rentenzugangs kann die Höhe der Rente in erheblichem Maße beeinflussen. Es darf nicht verkannt werden, daß dies von den Betroffenen, den Angehörigen der nicht rentennahen Jahrgänge, mit guten Gründen als ungerecht empfunden wird. Das Bundesverfassungsgericht ist jedoch der Auffassung, daß diese Rentenempfänger selbst, wenn vielleicht auch im Einzelfall nicht in allzu großem Umfang, ihre Versicherungsbiographie durch ihre weitere Beschäftigung noch positiv beeinflussen und ggf. auch aufgrund ihrer Einkünfte Rücklagen für das Alter bilden können. Folgerungen che Rentenbetrag in einem pauschalen Verfahren ermittelt. Die Ermittlung ihrer Renten wird auf der Grundlage eines 20Jahres-Zeitraumes vorgenommen. Bei diesen Rentnern werden nur die letzten 20 Jahre des Arbeitslebens der Rentenberechnung zugrunde gelegt. Da auch in der DDR regelmäßig gegen Ende des Erwerbslebens die höchsten Einkommen bezogen worden sind, auf die dann auf ein bestimmtes durchschnittliches Einkommen während des gesamten Versicherungslebens geschlossen wird, werden die Angehörigen von Zusatz- und Sonderversorgungssystemen insoweit benachteiligt. § 307 b SGB VI betrifft nur die Neuberechnung der Zusatz- und Sonderversorgungsrenten, die bereits am 31. Dezember 1991 gezahlt worden sind. Nur die Empfänger dieser Renten werden Vorteile aus dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ableiten können. Dies ist jedoch nicht unmittelbar möglich, da das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift nicht für nichtig, sondern lediglich für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG erklärt hat. Es hat den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 30. Juni 2001 eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen. Ausgenommen bleiben - für die Vergangenheit - bestandskräftige Entscheidungen, der Gesetzgeber könnte die neue Regelung jedoch auch auf bestandskräftige Bescheide ausdehnen. Ab dem Inkrafttreten der Neuregelung wird diese für alle nach § 307 b SGB VI berechneten Renten gelten. Grundsätzlich ist davon auszugehen, daß die Rentenversicherungsträger, in aller Regel die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die Zahlbetragsrenten ab 1. Januar 1992 zu dynamisieren und die Zahlbeträge nicht auf 2.700 DM zu beschränken, von sich aus berücksichtigen werden. Die Betroffenen sollten dennoch erwägen, sich an ihren Versicherungsträger zu wenden mit der Bitte, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bei der Festsetzung der Rentenzahlung zu berücksichtigen. Soweit noch Klagen bei den Sozialgerichten anhängig sind, sollten diese darüber hinaus gebeten werden, die BfA im Hinblick auf die Auswirkung der Verfassungsgerichtsentscheidungen in den anhängigen Verfahren zur Stellungnahme aufzufordern. Was die vom Bundesverfassungsgericht für unzulässig erklärte Berechnung der Bestandsrenten betrifft, sind diesbezügliche Anträge noch verfrüht. Hier bleibt abzuwarten, wie der Gesetzgeber unter Beachtung der Auffassung des Bundesverfassungsgerichts die Rentenberechnung neu regelt. Im übrigen wird der Gesetzgeber aufzufordern sein, außerhalb des Rentenrechts effektivere Möglichkeiten der Wiedergutmachung von in der DDR erlittenem Unrecht zu schaffen. ❑ Anschrift des Autors Wertung Rheinallee 18 53173 Bonn Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinen Entscheidungen die rentenrechtliche Situation der Hochschullehrer aus den neuen Bundesländern erheblich verbessert. Es hat der auch vom Deutschen Hochschulverband immer wieder erhobenen Forschung & Lehre 6/99 307 Wettbewerb Hochschulpolitik aktuell DEUTSCHER HOCHSCHULVERBAND Zur Zukunft der deutschen Universität Die Universität gehört zu den erfolgreichsten Einrichtungen der in Europa gewachsenen Kultur. Als Stätte von Bildung und Wissenschaft, von Kunst und Kultur war sie in ihrer über achthundert Jahre währenden Tradition der Ort für die Gewinnung von Erkenntnissen und für die Pflege von Weisheit. Die im Zuge der internationalen Vernetzung fortschreitende Globalisierung stellt auch die Universität zum Ende dieses Jahrhunderts vor besondere Herausforderungen. Sie eröffnet den Universitäten im Austausch der wissenschaftlichen Erkenntnisse neue Möglichkeiten und Chancen. Die unter dem Vorwand der Globalisierung derzeit betriebene Ökonomisierung aller Lebensbereiche droht diese Chancen allerdings zunichte zu machen. Wer die Universität nur noch als einen Faktor im Wirtschaftsstandort Deutschland gelten läßt, verkennt ihren gesellschaftlichen und kulturellen Auftrag und ihre Eigenart. Er fügt damit nicht nur Bildung und Wissenschaft, Kunst und Kultur, sondern auch dem geistigen Umfeld schweren Schaden zu, auf das gerade der Wirtschaftsstandort Deutschland angewiesen ist. Nur der in der Persönlichkeit gebildete unternehmerische Geist gewährleistet den Erfolg und die Anziehungskraft eines jeden Wirtschaftsstandorts im internationalen Wettbewerb. Um die Zukunft der Universität zu sichern, hält es der Deutsche Hochschulverband für notwendig, in den folgenden Grundsätzen an die unverzichtbaren Bestandteile der Universität zu erinnern. An der Beachtung und Förderung dieser Grundsätze messen die deutschen Universitätslehrer den Erfolg oder Mißerfolg einer jeden Hochschulpolitik. Geistige und wissenschaftliche Begegnung 1. Die Universität ist ein wesentlicher Bestandteil der Kultur eines Landes. Sie ist ein Forum geistiger und wissenschaftlicher Begegnung. Sie dient der Persönlichkeitsbildung der Lernenden und Lehrenden durch Suche nach Wahrheit. 2. Die Universität ist ohne die Freiheit von Forschung und Lehre nicht vorstellbar. Freiheit der Wissenschaft bedeutet Freiheit von politischer und gesellschaftlicher Fremdbestimmung. Sie muß deshalb vor Eingriffen von außen ebenso geschützt werden wie vor Mißbräuchen durch Mitglieder der Universität. Die Freiheit des Geistes, die die Universität zum Wohle der Gesellschaft zu fördern und zu sichern hat, ist ein Kernstück unserer freiheitlich-demokratischen Ordnung. 3. Die Universität zeichnet sich aus durch die Einheit und die Unteilbarkeit von Forschung und Lehre. Nur eine Lehre, die sich ständig aus der Forschung erneuert, ist eine universitäre Lehre. Nur sie erfüllt den Anspruch einer Ausbildung durch Wissenschaft. 4. Die Universität bietet ein akademisches Studium an, das Berufsfähigkeit, nicht Berufsfertigkeit, die erst in der Ausübung des Berufes erworben werden kann, vermittelt. Das Universitätsstudium ist berufs- und praxisbezogen. Es ist nicht erstrangig auf die Ausbildung zum Wissenschaftler, sondern auf die spätere Berufstätigkeit ausgerichtet. So dient das Universitätsstudium dazu, in der Vermittlung von Wissen und Wissenschaft die Befähigung zur eigenständigen Erkenntnis und Lösung neuartiger Probleme unter Berücksichtigung ihrer ethischen und gesellschaftlichen Aspekte zu fördern. Heimat von Forschung und Lehre 5. Die Universität ist die Heimat von Forschung und Lehre. Sie ist der Ort der wissenschaftlichen Begegnung in der Gemeinschaft der Lehrenden und Lernenden. Alle anderen Aufgaben, die ihr durch die Politik in immer größerem Umfang zugewiesen werden, sind dem primären, nämlich wissenschaftlichen Auftrag der Universität unterzuordnen. Die Universität ist weder Wirtschaftsbetrieb noch Ausbildungsfabrik, sie ist keine Behörde und auch kein öffentliches Beschaffungsamt für nützliche Informationen. 6. Die Universität orientiert sich am Gedanken der universitas litterarum. Nur die Vielfalt der Fächer gewährleistet die interdisziplinäre Forschung und Lehre. Die Begegnung der Fächer in Forschung, Lehre und Studium trägt wesentlich zur intellektuellen Faszination der Universität bei. Sie darf nicht durch Sparmaßnahmen gefährdet werden. Das schließt nicht aus, daß aus finanziellen und strukturellen Überlegungen Fächergruppen und Schwerpunkte in der Form der Spezialisierung an einzelnen Universitäten gebildet werden. 7. Die Universität braucht zu ihrer Entfaltung Autonomie. Ohne das Übermaß staatlicher Regulierungen würde die Universität besser funktionieren. In allen akademischen Angelegenheiten hat sich der Staat auf die Rechtskontrolle zu beschränken. Die innere Organisation der Universität und die interne Mittelvergabe hat der Landesgesetzgeber wieder in die Hände der Selbstverwaltung der Universität zu legen. Den Universitätsprofessoren als den „Inhabern der Schlüsselfunktionen des wissenschaftlichen Lebens“ (Bundesverfassungsgericht) kommt dabei eine besondere Verantwortung zu, mit der entsprechende Entscheidungsbefugnisse korrespondieren müssen. 8. Die Universität benötigt eine verläßliche finanzielle Ausstattung. Sie erwartet von Staat und Politik die Einlösung Forschung & Lehre 6/99 308 Hochschulpolitik Wettbewerb aktuell gegebener Versprechen. Studiengebühren müssen, wenn und soweit sie erhoben werden, uneingeschränkt und ohne Anrechnung den Universitäten zusätzlich zugute kommen. Wissenschaftlicher Nachwuchs 9. Die Universität dient der Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses. Allein die Universität hat das Promotions- und das Habilitationsrecht. 10. Die Universität hat das Recht und die Pflicht, ihre Studierenden auszuwählen. Dabei ist es ihr freigestellt, ob sie je nach Fach das Abitur als Ausweis der Studierfähigkeit ausreichen lassen will, ob sie die Benotung der Abiturfächer ge- Wettbewerb 11. Die Universität sucht und braucht neben dem Wettbewerb um die besten Studierenden auch den Wettbewerb um die besten Wissenschaftler. Bei der Berufung der Professoren kommt deshalb dem Votum der Fachwissenschaft der maßgebende Einfluß zu. Nur soweit der Wettbewerb als Qualitätssicherungsinstrument nicht oder nicht allein ausreicht, können Evaluationsverfahren als Ergänzung hilfreich sein. Dies setzt aber voraus, daß Evaluationsverfahren ausschließlich in der Hand der Universitäten selbst liegen und wissenschaftlichen Ansprüchen genügen. Dabei muß sich die Universität hüten, einer „Tonnenideologie“ durch bloße Zählung von Abschlüssen, Promotionen, Drittmitteln und ähnlichem anheimzufallen. Wettbewerb und Profilbildung bedeuten vielmehr, einer Universität das Recht zu geben, angemessene Kriterien bei der Evaluation selbst anzulegen. Solche Kriterien können auch die Zahl der Studierenden außerhalb von Pflichtvorlesungen, die Begegnung der Fächer im Dialog der wissenschaftlichen Disziplinen, die Zahl der sog. Kleinen Fächer und ähnliche sein. Medizinstudenten beim Praktikum an der Universität Düsseldorf Foto: Lichtenscheidt wichten will oder ob sie durch zusätzliche Prüfungen auswählt. Entscheidend ist, daß die Universitäten im freien Wettbewerb der Fächer die Möglichkeit haben, die besten Studierenden für sich zu gewinnen. 12. Die Universität ist der Pflege und Fortentwicklung akademischer Traditionen verpflichtet. Dazu gehören die Pflege eigener Lebensformen, die Beratung der Fachbereichssprecher im consilium decanale, die Promotion als Nachweis der Befähigung zu selbständiger wissenschaftlicher Tätigkeit, die Habilitation als Ausweis der Lehrstuhlreife und die Disputation als wissenschaftlicher Streit nach Regeln. Resolution, verabschiedet zum 49. Hochschulverbandstag am 17. März 1999 in Bonn Forschung & Lehre 6/99 309 Wettbewerb Computer aktuell Neuer Online-Tarif Computer aktuell 500 000 InternetDomains Nach Angaben der DENIC, der deutschen Vergabestelle für InternetDomain-namen, ist Ende April dieses Jahres die 500.000ste Domain in Deutschland vergeben worden. Neben dieser beeindruckenden Zahl gab der DENIC auch eine momentane monatliche Zuwachsrate von 50.000 Domainnamen bekannt. Seit Ende des Jahres 1998 seien 270.000 Domainnamen vergeben worden. Mit einem Minutenpreis von sechs Pfennig inklusive Telefongebühren bietet Planet Interkom seit dem ersten Mai einen Tarif für den Online-Zugang in das Internet an. Die Nutzung des Tarifs sieht zwar keine Grundgebühr vor, verlangt jedoch eine Nutzung des Dienstes zum Gegenwert von 6,- DM, die einer Nutzung für 100 Minuten entspricht. Diese Tatsache ist eher als Grundgebühr mit Freistunden zu interpretieren. Quelle: Viag Interkom, 02. Mai 1999 Quelle: Denic, 2. Mai 1999 IBM Server zu „Aldi-Preisen“ Mit einem Netzwerkserver zu einem Preis von unter 3000,- DM bietet IBM einen speziell auf kleine Arbeitsumgebungen zugeschnittenen Computer an. Der Netzwerkserver mit dem Namen „Netfinity 1000“ beinhaltet zu einem Preis von 2958,- DM einen 400MHz Pentium II Prozessor, 64 MB Arbeitsspeicher, einen 10/100-Ethernet-Adapter sowie ein CD-ROM und Diskettenlaufwerk. Nicht im Lieferumfang enthalten ist allerdings die zum Betrieb notwendige Festplatte. Quelle: Heise Newsticker, 12. Mai 1999 Mac OS 8.6 Update verfügbar Seit dem 10. Mai ist das Update des Macintosh Betriebssystems in der Version 8.5 auf 8.6 im Internet frei verfügbar. Das 36 MB große MacBinary erhalten Sie im Internet unter der Adresse http://www.Apple.de. Quelle: Apple, 13. Mai 1999 eine Datei namens „showcode.asp“ mitgeliefert. Diese erlaubt die Begutachtung der Source-Codes der Muster-Dateien. Diese Datei kann aber dazu mißbraucht werden, um andere Dateien auf dem Rechner darzustellen. Quelle: Internet Intern, 17. Mai 1999 Mehr Information, weniger Erotik Einer Studie des amerikanischen Softwareherstellers SurfWatch zufolge hat eine Interessenverschiebung der Internetnutzer stattgefunden. Während bislang Internetseiten mit erotischen Inhalten Spitzenreiter der Abrufstatistiken waren, führten im ersten Quartal 1999 Seiten mit Informationen und Nachrichten die Abrufe an. Finanzthemen standen an zweiter Stelle der Statistik, gefolgt von den Seiten mit erotischem Inhalt auf Platz 3. Die Studie führt die Verlagerung der abgerufenen Inhalte auf die Lewinsky-Affäre zurück: Während der Zeit der Anhörung des amerikanischen Präsidenten vor dem Senat sei die Anzahl der Abrufe von Nachrichtenseiten um das Vierfache gestiegen. Quelle: Heise Newsticker, 12. Mai 1999 Sicherheitsloch Deutsche Telekom und Microsoft Sicherheitsexperten haben eine enorme Sicherheitslücke in der Server-Software des Microsoft Internet Information Server (IIS) gefunden. Unter bestimmten Umständen könne praktisch jeder Internet-Anwender aufgrund eines unzureichenden Sicherheits-Checks alle Dateien auf einem Internet-Server einsehen. Dies sei vor allem bei eCommerce-Angeboten gefährlich, denn dort werden Anwenderdaten wie Name, Adresse und Kreditkartennummer meist lokal auf dem Server gespeichert. Der Fehler beruhe auf einer ungenügenden Sicherheitsprüfung bei der Benutzung der Active Server Pages (ASP). Diese Technik dient beispielsweise zur Generierung datenbankgestützter Web-Sites. Einem Bericht des „manager magazin“ zufolge verhandelt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom, Ron Sommer, seit April mit dem Microsoft Gründer, Bill Gates. Inhalt der Verhandlungen sei eine strategische Partnerschaft in den Bereichen Internet, Online und Mobilfunk. Während Microsoft für die Deutsche Telekom Web-Dienste, interaktive Services für das digitale Fernsehen und Breitbandanwendungen für den Mobilfunk entwickelt, bietet die Deutsche Telekom eine Beteiligung am TVKabelnetz an, welches voraussichtlich Ende Juni zum Verkauf ausgeschrieben wird. Quelle: manager magazin, 12. Mai 1999 Im Lieferumfang des Servers befinden sich einige Muster-Dateien für diesen Dateityp und speziell für die Programmierer der Server-Software wird auch Forschung & Lehre 6/99 Rochus Wellenbrock [email protected] 310 AusWettbewerb der Forschung Aus der Forschung Verkapselungen reißen im Notfall auf. Der Schirm soll die einmotorige Maschine auch auffangen, wenn sie ins Trudeln gerät. Quelle: Deutschlandfunk-Newsletter, 7. April 1999 Nanokapseln Die Chemotherapie ohne Nebenwirkungen kann nach Ansicht von Professor Christian Mayer von der Universität Duisburg bald schon zum therapeutischen Alltag gehören. Dies sei durch Nanokapseln, synthetische Transportbehälter für medizinische Wirkstoffe, möglich, die dreimal kleiner seien als die roten Blutkörperchen. „Die Nanokapseln reisen so lange in der Blutbahn durch den Körper, bis sie das erkrankte Gewebe erreicht haben,“ so Mayer. Der Krankheitsherd kann insofern nicht verfehlt werden, als die Kapselhülle über spezielle Rezeptoren verfügt, die nur vom erkrankten Gewebe akzeptiert werden. Die gravierenden Nebenwirkungen einer Chemotherapie können damit vermieden werden. „Interessant ist, daß sich die Nanokapseln durch physikalisch-chemische Prozesse nahezu selbst herstellen,“ sagt Mayer. Durch die „GrenzflächenPolymerisation“ würden Öltröpfchen, die den medizinischen Wirkstoff enthielten, in wässriger Lösung verteilt. An der Oberfläche der Öltröpfchen bilde sich dann durch eine einfache chemische Reaktion die dünnwandige, aber stabile Kapselhülle. Geschwindigkeit und Dunkelheit Geschwindigkeiten sind bei Nacht mit dem Auge schwer einzuschätzen. Wie Wissenschaftler des Max-Planck-Instituts und der Universitäts-Augenklinik in Tübingen erforscht haben, fallen die für das Farben- und Scharfsehen zuständigen Zapfen in der Netzhaut des Auges bei schwachem Licht aus. Die Geschwindigkeit wird um dreißig Prozent geringer eingeschätzt, als sie tatsächlich ist, berichten die Forscher im britischen Wissenschaftsmagazin „Nature“. Sie vermuten, daß bei Autofahrern die Wahrnehmung der Geschwindigkeit in der Nacht beeinträchtigt sein könnte. „Im Lichtkegel der Scheinwerfer kann das Auge die Geschwindigkeit richtig erkennen. An den dunklen Rändern des Blickfelds werden die Veränderungen nur noch durch Stäbchen registriert, die aber Geschwindigkeiten unterschätzen,“ erklärte der Tübinger Forscher Karl Gegenfurtner. Dies könnte zum Unterschätzen der eigenen Geschwindigkeit führen. Quelle: dpa-Wissenschaftsdienst, 12. April 1999 Nie wieder gefärbte Unterwäsche Ein von dänischen Forschern weiterentwickeltes Eiweiß aus einem Tintenpilz kann Waschfehler neutralisieren und so verhindern, daß die Wäsche verfärbt aus der Waschmaschine kommt. Das Enzym, eine eisenhaltige Peroxidase, macht Farbstoffe im Waschwasser und an Quelle: Universität Duisburg, 22. April 1999 Fallschirmflieger Was sich bei zahlreichen Bruchlandungen bewährt hat, soll nun ganze Flugzeuge vor dem unsanften Aufschlag bewahren. Ein Flugzeughersteller in Duluth im US- Bundesstaat Minnesota liefert jetzt leichte Flugzeuge mit eingebautem Fallschirm aus. Die Geschwindigkeit beim Aufprall beträgt damit durchschnittlich nur noch 25 Kilometer pro Stunde. Der am hinteren Rumpf des Flugzeugs untergebrachte Schirm wird im Notfall mit einer Treibladung gezündet und damit in sichere Entfernung von der Maschine gebracht. Eine Textilhülle sorgt dafür, daß er sich bei hohen Geschwindigkeiten kontrolliert öffnet und nicht reißt. Die Tragseile für den Schirm sind in die Flugzeughaut integriert. Ihre 1895 beobachtete der Physiker Wilhelm Conrad Röntgen eine zuvor unbekannte Strahlung, die das Knochengerüst im Innern des menschlichen Körpers sichtbar machen konnte. Die Berichte des Forschers sorgten weltweit für Aufsehen und brachten ihm 1901 den ersten überhaupt vergebenen Nobelpreis für Physik ein. Das Deutsche Museum Bonn zeigt vom 5. Mai bis 4. Juli eine Versuchsanordnung, mit deren Hilfe Röntgen unterschiedliche Eigenschaften der Strahlung erforschte. Im Bild: Die Handknochen von Röntgens Frau. Quelle/Foto: Deutsches Museum Bonn Forschung & Lehre 6/99 311 AusWettbewerb der Forschung Wäschestücken unschädlich und bleibt bis zu einer Temperatur von 50 Grad Celsius stabil und funktionstüchtig. Das natürliche aus dem Pilz isolierte Enzym hält solchen Temperaturen nicht stand, und mußte deshalb in aufwendigen Labor- und Züchtungsversuchen verändert werden, heißt es in der Fachzeitschrift „Nature Biotechnology“. Quelle: Deutschlandfunk-Newsletter, 7. April 1999 Stacheln zu Flossen Die heute lebenden Fische haben zwei Flossenpaare: das eine hinter den Kiemen und das andere am Bauch. Bisher ist man davon ausgegangen, daß sich die beiden Flossenpaare aus zusammenhängenden Hautlappen rund um den Bauch entwickelt haben und im Laufe der Evolution dann nach vorne oder hinten gerutscht sind. Dieser These widersprechen nun Wissenschaftler der Universität von Alberta in Kanada. Sie präsentierten auf einer Tagung in London einen Urfisch, der bereits zwei Flossen hatte, und zwar direkt hinter dem Kopf. Der Ur-Fisch hatte auch zwei Stachelketten: eine um den Hals, die andere am Bauch entlang. Aus diesen Stacheln haben sich offensichtlich die Hinterflossen entwickelt, wie man sie bei den heute lebenden Fischen kennt. Quelle: Deutschlandfunk-Newsletter, 21. April 1999 Höheres Strahlenrisiko Radioaktive Strahlen aus der Umwelt und in der Medizin sind nach Erkenntnissen von US-Wissenschaftlern doch riskanter als bisher angenommen. Sie können selbst in niedrigen Dosen und vor allem ohne den Zellkern zu treffen genetische Veränderungen beim Menschen auslösen, heißt es in einem Bericht in den „Proceedings of the National Academy of Sciences“. Tom Hei und Kollegen von der Columbia University in New York bestrahlten für die Studie Tausende von Zellen in Zellkulturen mit Alpha-Teilchen. Das sind die Strahlen des im Boden vorkommenden, radioaktiven Radon-Gases. Gezielt richteten die Forscher dieStrahlen nur auf die Zellflüssigkeit, die den Kern umschließt. Zu ihrer Überraschung stellten sie fest, daß die Mutationsrate in den Genen auf ein Dreifaches anstieg. Mediziner waren bis- her davon ausgegangen, daß radioaktive Strahlen nur dann das Erbgut verändern, wenn sie bis zum Zellkern vordringen und dabei die Erbsubstanz DNA schädigen. Die Mutationen können außerdem viel gefährlicher sein als jene, die durch die Bestrahlung des Zellkerns entstehen, sagen die Forscher. Bei den Attacken auf den Kern werden oft so große Brocken der DNS zerstört, daß die Zelle stirbt und die Schäden nicht mehr an Tochterzellen weitergeben kann. Dagegen führt die Bestrahlung der Zellflüssigkeit zu kleineren Veränderungen im Erbgut, die mit Spontan-Mutationen durch Umweltgifte und Streß zu vergleichen sind. „Genau sie sind es, die die Entstehung von Tumoren sowie den Altersprozeß fördern,“ so Gerhard Randers-Pehrson in New York. Heis Team vermutet, daß bei der Bestrahlung im Zytoplasma hoch-reaktive „freie Radikale“ entstehen, die in den Zellkern wandern und dort die DNA-Erbbausteine angreifen. Die US-Forscher glauben, daß das Krebsrisiko durch niedrigdosierte Strahlen neu bewertet werden müsse. „Dies gilt für Röntgenstrahlen ebenso wie für kosmische Strahlen in den Höhenlagen der Gebirge und die Alpha-Teilchen von Radon“, betonte Randers-Pehrson. Quelle: dpa-Wissenschaftsdienst, 3. Mai 1999 Friederike Invernizzi Die Geschwindigkeitsmessungen von Druckwellen des österreichischen Physikers Ernst Mach (1838-1916) führten zu der Entdeckung des nach ihm benannten „Machschen Kegels“. Er beobachtete auf fotografischen Aufnahmen (s. linkes Bild) die Verdichtungszonen schnell fliegender Geschosse. Die Schallwellen überlagern sich ähnlich wie eine Bugwelle bei Schiffen zu einer Stoßfront - ein schmaler Raum höchster Dichte und Drucks. Wird ein Beobachter von dieser Stoßfront gestreift, nimmt er den plötzlichen Druckanstieg als Knall wahr, heute z. B. bei Überschallflugzeugen zu hören. Der Nachlaß Ernst Machs wurde jetzt vom Fraunhofer Institut für Kurzzeitdynamik in Freiburg an das Archiv des Deutschen Museums in München übergeben. Dort sollen die wissenschaftlichen Arbeiten fachgerecht archiviert und Forschungsvorhaben zugänglich gemacht werden. Quelle/Abbildungen: Fraunhofer EMI Forschung & Lehre 6/99 312 Leserforum Zukunft Leserforum Grenze der Belastbarkeit Zuschrift zum Pro-Trimester-Beitrag von Th. Oppermann in F&L 11/98, S. 578 Der niedersächsische Wissenschaftsminister Oppermann vertritt in seinem Plädoyer die Ansicht, daß Professoren außerhalb des Semesters nicht ausgelastet seien. Es ist absolut schockierend für mich, daß jemand, der von Berufs wegen mit Universitäten zu tun hat, eine solche Aussage machen kann. Wie dem Minister sicher bekannt ist, hatte die Hajek-Studie damals für Professoren eine Durchschnitts-Wochenarbeitszeit von 67 Stunden ausgewiesen. In den Geisteswissenschaften kenne ich keinen Kollegen, der unter 80 Wochenstunden arbeitet, und die meisten, die wenigstens ein bißchen zum Forschen kommen wollen, schaffen noch darüber. Wie ich bei mir selbst nachgerechnet habe, komme ich in Semesterwochen, in denen keine Prüfungen stattfinden, ab der 96. Wochen-Arbeitsstunde zum Forschen. In den sogenannten Semester-„Ferien“ gehen mehr als 60 Prozent der Zeit für Korrekturarbeiten auf, und vom Rest muß noch der Jahresurlaub und alle Tagungsbesuche bestritten werden. Es wird immer über die deutschen Universitäten geschimpft. Aber daß diese überhaupt noch funktionieren und sogar gute Absolventen produzieren, ist nur der Opferbereitschaft der Professorenschaft zu verdanken. Deutsche Ministerien sollten sich der Qualitäten besinnen, die sie zur Verfügung haben und ihren Professoren endlich vernünftige Arbeitsbedingungen zubilligen, damit sie weniger unter Dauer-Streß leiden und mehr wirkliche Qualitätsarbeit leisten können. Wir brauchen nicht mehr Unterricht, sondern besseren Unterrricht; nicht mehr Publikationen, sondern wirklich hervorragende Forschungsleistungen. Wenn wir keine Nobelpreisträger produzieren, dann deshalb, weil Forschungserkenntnisse auf so einem Niveau nur in Muße entstehen können. Kreativität braucht Freiräume. Wer in die Sklaverei unseres Universitätssystems eingespannt ist, kann nicht mit Yale oder Princeton konkurrieren. Deutsche Ministerien wollen mit möglichst geringem finanziellem Aufwand möglichst viele Studierende in möglichst kurzen Zeiträumen ausbilden. Die einzige Möglichkeit Europas, mit Amerika konkurrieren zu können, ist unsere im Vergleich wesentlich bessere Schulausbildung. Wenn wir weiter dem Idol des Schnellstudiums ohne leistungsbezogene Aufnahmekriterien nachrennen, werden wir am Ende nicht mehr konkurrenzfähig sein. Nur Leistung und Qualität zählen, und die haben ihren Preis. Aber dieser Preis ist nicht primär ein finanzieller, sondern ein ideeller. Der Preis qualitätsvoller Ausbildung kann mit zwei Begriffen umrissen werden: totaler Arbeitseinsatz und geistige Freiräume. Und das gilt für Lehrende und Studierende. Univ.-Professor Dr. Monika Fludernik, Universität Freiburg chige Lehrveranstaltungen und englische bzw. amerikanische Abschlußgrade einzuführen. Mir drängt sich dabei die Frage auf, ob nicht zwischen diesen drei Entwicklungen ein Zusammenhang besteht. Ist es denn nicht unvermeidbar, daß Angleichung, auf die die in den beiden Institutionsgruppen ablaufende Entwicklung hinwirkt, letztlich ein Mittelmaß erzeugt? Ist es nicht naheliegend, daß dies in den Herkunftsländern potentieller ausländischer Studenten erkannt und bei der Wahl der Studienorte berücksichtigt wird? Würde nicht eher eine Korrektur der beschriebenen gegenläufigen Entwicklung von Herabsetzung der Hürdenhöhe für universitäre Grade einerseits bei gleichzeitiger „Anhebung“ nichtuniversitärer Anstalten andererseits, die Transparenz Fragen Zuschrift zu den „Grundpositionen zur Hochschulreform“ in F&L 1/99, S. 29 Die neuen Entwicklungen im universitären Bereich weisen verwirrende Züge auf. Da ist zunächst die ständige Diskussion um die Foto: AKG Habilitation, um die Zeitungslektüre, Holzstich um 1890 rechtliche Stellung der Professoren, deren leistungsorientier- und die Attraktivität gerade für Fremde te Bezahlung und die dafür notwendige erhöhen? Evaluierung. Sicherlich nicht ohne Zusammenhang damit sind als Vereinfa- Wäre es nicht sinnvoll, vorrangig zum chung wirkende Maßnahmen zu sehen Nutzen unserer eigenen Studenten - und wie Aufteilen von Prüfungsvorgängen, damit auch der Attraktivität für Fremde Liberalisierungen von Prüfungswieder- - diejenige Besonderheit irgendwo wieholungen, Zulassung von Gemein- der zu etablieren, die den hohen Ruf der schaftsarbeiten. Parallel zu dieser Ent- universitären Ausbildung geschaffen hat, wicklung läuft das Bestreben von Lehr- um den durch Nivellierung entstehenden anstalten, die bisher keinen Universitäts- langfristigen Schaden zu vermeiden? status hatten, diesen - von der äußeren Form her - zu erreichen. An beiden ge- Besteht diese Besonderheit nicht in einannten Gruppen von Lehrinstitutionen ner Distanzierung gegenüber einer Halwird die mangelnde Wertschätzung deut- tung, die auf kurzfristige, wirtschaftlich scher universitärer Grade im Ausland schnell meß- und verwertbare Ergebnisund die damit zusammenhängend zu- se ohne Gedanken an mögliche Folgen rückgehende Anzahl von ausländischen abgestellt ist? Studenten in unserem Land beklagt. Eine Univ.-Professor Dr. K. H. Hartge (i.R.), Abhilfe wird darin gesehen, englischspra- Garbsen Forschung & Lehre 6/99 313 Neue VeröZukunft ffentlichungen Neue Veröffentlichungen Streit der Fakultäten fühlte sich der Rezensent bei der Lektüre des anzuzeigenden Buches erinnert, denn ihre Pointe enthält den Kern von Mittelstraß’ Anthologie: Reflexionen methodischer und institutioneller Art über den „andauernden Streit der Fakultäten, in dem sich vor allem der naturwissenschaftliche und der geisteswissenschaftliche Verstand in den Haaren liegen“ und Jürgen Mittelstraß, Die Häuser des Wissens, Wissenschaftstheoretische Studien, Verlag stw, Frankfurt/M., 254 Seiten, 19, 80 DM. In seinem Tagebuch vom 15. Juni 1928 hält Victor Klemperer, Ordinarius für romanische Sprachen an der Technischen Hochschule Dresden, einen Eklat fest, der sich auf der Feier ihres einhundertjährigen Jubiläums ereignet hatte: „Bethe, Leipziger Rector, griff uns, die Kulturwissenschaftliche Abteilung, mit plumpen Entgleisungen an. Fachschule, Fachbildung! Nicht Allgemeinbildung. Die haben Sie alle nicht, meine Herren ... Einmal fuhr ich auf, man muß es drei Reihen weit gehört haben: ‘Ein frecher Hund, ein frecher!’“ An diese Anekdote aus einer Zeit, als der Altphilologe Bethe den aufstrebenden Technischen Hochschulen noch Macht und Reputation streitig machen wollte, der Eindruck vorherrscht, als seien die „Organisationsformen des wissenschaftlichen Verstandes“ wichtiger als die „wissenschaftlichen Leistungen“ (7 f.). wicklung in einer stets pointierten, nie aber unsachlichen Polemik - bloß unschöne Anglizismen wie „Sinn machen“ (194, 230) hätte der Lektor tilgen müssen - vor allem die „Heimsuchung“ der Universität durch „Didaktisierung“ und die am „unbefriedigenden Dualismus“ von Natur und Geist ausgerichtete Wissenschaftssystematik (122, 231). Mittelstraß setzt ihm auf dem Weg „zwischen dem uneinlösbaren Werden der alten Universität und der Schulwerdung der neuen Universität“ (243) das Konzept eines „Orientierungswissens“ entgegen, in dem in der Vorstellung eines einheitlichen Kulturbegriffs die Dichotomie zum „Verfügungswissen“ (131 f.) aufgehoben ist - und er trifft sich hier mit Klemperer, der Bildung schlechthin mit „Orientierungsvermögen“ gleichsetzte. Wenn beide sich hier auf Humboldts Satz berufen dürfen, daß die „äußere Organisation der Wissenschaften“ notwendig den „Selbst-Actus“ aus „Freiheit“ (zit. n. Mittelstraß, 218) voraussetzt, befindet sich Mittelstraß wahrlich in keiner schlechten Tradition. Der naive Glaube von Evaluationskommissionen, man könne wissenschaftliche Qualität messen, wird in ihr jedenfalls keine Unterstützung finden. Privatdozent Dr. Jürgen Court, Deutsche Sporthochschule Köln Orientierungswissen Mittelstraß analysiert auf seiner Suche nach Gründen und Folgen dieser Ent- Bücher über Wissenschaft Mario Biagioli, Galilei, der Höfling. Entdeckungen und Etikette: Vom Aufstieg der neuen Wissenschaft, Verlag S. Fischer, Frankfurt 1999, 512 Seiten, 68,- DM. David E. und Arnold R. Brody, Die sieben größten Rätsel der Wissenschaft ... und wie man sie versteht, Claassen Verlag, München 1999, 432 Seiten, 39,90 DM. Torsten Bultmann / Rolf Weitkamp, Hochschule in der Ökonomie. Zwischen Humboldt und Standort Deutschland, BdWi-Verlag, Marburg 1999, 148 Seiten, 19,80 DM. Holger Ehlert/Ulrich Welbers (Hg.), Handbuch Praxisinitiativen an Hochschulen - Berufsorientierende Angebote für Studierende an Universitäten, Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied 1999, 368 Seiten, 59,- DM. Michael Kloepfer, Berufungsvereinbarungen in der Finanzkrise, in: Juristen Zeitung, 4/1999, Seiten 161-167. Klaus Hentschel / Renate Tobies (Hg.), Brieftagebuch zwischen Max Planck, Carl Runge, Bernhard Karsten und Adolf Leopold, mit Promotions- und Habilitationsunterlagen Max Plancks und Carl Runges im Anhang, ERS-Verlag, Liebenwalde 1999, 273 Seiten, 55,50 DM. Otto Kruse / Eva-Maria Jacobs / Gabriela Ruhmann (Hg.), Schlüsselkompetenz Schreiben - Konzepte, Methoden und Projekte für Schreibberatung und Schreibdidaktik an der Hochschule, Hermann Luchterhand Verlag, Neuwied 1999, 336 Seiten, 49,- DM. Jahresbericht der Kultusministerkonferenz 1998, hg. vom Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, Lennéstr. 6, 53113 Bonn, Tel. 0228/ 501-0, Fax 0228/501-177, März 1999, 126 Seiten. Forschung & Lehre 6/99 Jost Lemmerich (Hg.), Lise Meitner – Max von Laue. Briefwechsel 19381948, ERS-Verlag, Liebenwalde 1998, 560 Seiten, 64,50 DM. 314 Aus der Zukunft Rechtsprechung Aus der Rechtsprechung Rückmeldegebühren Die Rückmeldegebühren an Hochschulen in Baden-Württemberg hält der Verwaltungsgerichtshof für verfassungswidrig. Der Verwaltungsgerichtshof, der nicht selbst über die Verfassungskonformität von Gesetzen entscheiden kann, legte daher den Beschluß dem Bundesverfassungsgericht zur abschließenden Prüfung vor. ser Gebühr sei jedoch nicht die Kostendeckung, sondern die aufwandsunabhängige Einnahmeerzielung. Diese Gebühr verletze daher die Grenzen, welche die grundgesetzliche Finanzverwaltung dem Gebührengesetzgeber ziehe, und es sei ein Verstoß gegen den Grundsatz der Belastungsfreiheit aller Abgabepflichtigen und deren Handlungsfreiheit zu bejahen. Die Rückmeldegebühr dürfe ihrer Höhe nach nicht in einem Mißverhältnis zu dem Wert stehen, den die Bearbeitung der Rückmeldung tatsächlich erfordere. Bei einer Rückmeldegebühr von 100,DM werde der durch die Bearbeitung der Rückmeldung verursachte Verwaltungsaufwand um ein Vielfaches (um wenigstens das Zwölffache) überstiegen und Ein Student der Universität Karlsruhe meldete sich ordnungsgemäß zurück, entrichtete jedoch die vorgeschriebene Rückmeldegebühr von 100,- DM nur unter dem Vorbehalt der Rückforderung und klagte gegen die Universität auf Rückzahlung samt Zinsen. Der Student hielt die Erhebung der Rückmeldegebühr nach § 120 a Universitätsgesetz BadenWürttemberg für verfassungswidrig, da sie eine Verwaltungsgebühr sei, die gegen das Kostendeckungsprinzip und den Gleichheitssatz verstoße. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hatte die Klage abgewiesen und war dem Antrag der beklagten Universität gefolgt. Der Student legte Berufung beim Verwaltungsgerichtshof ein. Nach dessen Auffassung hänge die Entscheidung über die Berufung von der Gültigkeit des § 120 a Universitätsgesetzes ab, die er wegen mehrfachen Verstoßes für verfassungswidrig halte. Der Verwaltungsgerichtshof führt aus, daß die Erhebung nicht-steuerlicher Abgaben einer besonderen sachlichen Rechtfertigung, die sie von der Steuer unterscheide, bedürfe. Eine Verwaltungsgebühr rechtfertige sich durch den Zweck, Einnahmen zu erzielen, um die Kosten einer individuell zurechenbaren öffentlichen Leistung ganz oder teilweise zu decken. Die von den Studierenden an den Universitäten in Baden-Württemberg nach § 120 a Universitätsgesetz für die Bearbeitung einer jeden Rückmeldung erhobene Gebühr sei damit eine Verwaltungsgebühr und keine Steuer, die als Gegenleistung für eine besondere Verwaltungsleistung konzipiert sei. Zweck die- „Doctor of Civil Law“, Radierung um 1806 Foto: AKG auf diese Weise versucht, Einnahmen für das Wissenschaftsressort des Landes zu erzielen. Die 100,- DM stünden in erheblichem Mißverhältnis zu dem Wert der Rückmeldung für den einzelnen Studierenden, der sich auf die Fortschreibung seiner Studienbiographie mit Blick auf die Meldung zu einer Abschlußprüfung beschränke. (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Vorlagebeschluß vom 29. Juli 1998 - 9 S 1763/97) Das Oberverwaltungsgericht Berlin hatte im Jahre 1998 entschieden, daß die in Berlin geforderten Rückmeldegebühren von 100,- DM rechtmäßig seien (OVG 8 B 161/96); die Rückmeldegebühr war zum Wintersemester 1996/1997 über das Forschung & Lehre 6/99 Haushaltsstrukturgesetz eingeführt worden. Das neueste Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg hält die Rückmeldegebühren ab 1. Januar 1999 an Hochschulen in Niedersachsen ebenfalls für rechtmäßig (Aktenzeichen lag zum Zeitpunkt der Drucklegung nicht vor). Beamter oder Rechtsanwalt Der Antragsteller ist als wissenschaftlicher Assistent an einer Universität als Beamter auf Zeit tätig und stellte einen Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft, der jedoch zurückgewiesen wurde. Ebenso hat der Bundesgerichtshof sein Rechtsmittel der Beschwerde wegen Nichtzulassung als Rechtsanwalt zurückgewiesen. Ein Versagungsgrund gemäß der Bundesrechtsanwaltsordnung sei gegeben, da der Antragsteller Beamter sei, unabhängig, ob auf Lebenszeit oder auf Zeit. Die generalisierende und formalisierende Regelung zur Nichtzulassung als Rechtsanwalt habe ihren Grund in der Unvereinbarkeit des Beamtenberufes (d. h. Dienstpflichten) mit der Unabhängigkeit des Rechtsanwalts (d. h. innere und äußere Abhängigkeit). Es komme bei der Prüfung somit nicht darauf an, daß Fälle denkbar seien, in denen sich der Beruf des Beamten mit der Stellung des Rechtsanwalts als unabhängigem Organ der Rechtspflege tatsächlich vereinbaren ließe. Da es dem Antragsteller frei stehe, wissenschaftlicher Assistent zu bleiben oder Rechtsanwalt zu werden und somit diese Wahl nicht eingeschränkt sei, sei die Regelung auch verfassungsgemäß. Anders liege der Fall, wenn ein bereits zugelassener Rechtsanwalt in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen werde; dann könne ihm gestattet werden, den Anwaltsberuf weiter auszuüben. Damit solle ein gewisser Bestandsschutz gewährleistet werden, um unverhältnismäßige Härten zu vermeiden, die aber bei der Berufung ins Beamtenverhältnis auf Lebenszeit nicht in Betracht kämen. (Bundesgerichtshof, Beschluß vom 26. Januar 1998 - AnwZ (B) 62/97) Birgit Ufermann Die Entscheidungen der Rubrik "Aus der Rechtsprechung" können in vollem Wortlaut über den Materialservice von Forschung & Lehre (s. dritte Umschlagseite) bezogen werden. 315 Steuerrecht Zukunftaktuell Steuerrecht aktuell Scheinselbständige Mit dem Gesetz zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte vom 19. Dezember 1998 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, Lohnnebenkosten zu senken und die Bekämpfung der sogenannten „Scheinselbständigkeit“ zu erleichtern. Seit 1. Januar 1999 regelt der neu eingefügte § 7 Absatz 4 SGB IV, welche Personen als „Scheinselbständige“ anzusehen sind und damit in die Versicherungspflicht - und zwar aller Sozialversicherungen von Kranken-/Pflege-, über Renten- bis Arbeitslosenversicherung - einzubeziehen sind. Die Einbeziehung erfolgt durch eine gesetzliche Vermutung. Wenn mindestens zwei der vier im Kriterienkatalog genannten Merkmale erfüllt sind, wird von einer abhängigen Beschäftigung ausgegangen. Die Entscheidung im Einzelfall obliegt der Beitragseinzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungsbetrag, d. h. der zuständigen Krankenkasse, die auch im Vorfeld auf Anfrage erforderliche Auskünfte erteilt. In Zweifelsfällen sollte auch noch bei dem Träger der Rentenversicherung nachgefragt werden. Erst im Rahmen eines Sozialgerichtsprozesses kann dann die Eigenschaft als abhängiger Beschäftigter widerlegt werden. Von einer „Scheinselbständigkeit“ wird also ausgegangen, wenn mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllt sind: 1. im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit mit Ausnahme von Familienangehörigen keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, 2. regelmäßig und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sein, 3. für Beschäftigte typische Arbeitsleistungen erbringen, insbesondere Weisungen des Auftraggebers unterliegen und in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert sein oder 4. nicht aufgrund unternehmerischer Tätigkeit am Markt auftreten. Anders als ein Selbständiger kann ein abhängig Beschäftigter die von ihm zu erbringende Arbeitsleistung in der Regel nicht auf andere Personen übertragen, sondern muß sie persönlich erbringen (Nr. 1). Die ausschließliche Bindung an einen Auftraggeber kann im Vertrag festgelegt sein; es genügt jedoch auch eine faktische Bindung. Die Versicherungspflicht soll nicht durch gelegentliche Tätigkeiten für einen anderen oder weitere Auftraggeber manipuliert werden (Nr. 2). Das Kriterium des „Erbringens von für Beschäftigte typischen Arbeitsleistungen“ ist dann entscheidend, wenn ein Arbeitgeber Festangestellte und „freie Mitarbeiter“ beschäftigt. Wenn bei der Gesamtwürdigung der Tätigkeiten im Vergleich zueinander kein entscheidender Unterschied zwischen diesen besteht, ist ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis zu bejahen (Nr. 3). Als selbständig angesehen soll nur derjenige werden, der auch unternehmerische Entscheidungen trifft oder eigenständig entscheiden kann (Nr. 4). Außer der in der Gesetzesbegründung genannten Entscheidungsfreiheit auf Einkaufs-, Verkaufspreise, Warenbezug, Einsatz von Kapital und Maschinen gibt es keine Definitionshinweise, so daß die Rechtsprechung wohl erst diese Lücke füllen muß. Sowohl der Betreffende als auch sein Auftraggeber haben die Möglichkeit, die Vermutung zu widerlegen. Sie können verlangen, daß auf die Gesamtwürdigung der Tätigkeit abzustellen ist. Die Gesamtwürdigung kann dazu führen, daß trotz Vorliegens der beiden ersten Kriterien aufgrund sonstiger Umstände (z. B. Möglichkeit der Übernahme größerer Aufträge für Dritte, eigenständige Entscheidung über Arbeitsgestaltung usw.) echte Selbständigkeit zu bejahen ist. Auch in den Hochschulen werden zahlreiche bisher als „freie Mitarbeiter“ oder als „Lehrbeauftragte“ beschäftigte Personen (u. a. in Drittmittelprojekten usw.) nun allen Zweigen der Sozialversicherung unterfallen. In den meisten Fällen wird das Kriterium der Nichtbeschäftigung von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern (Nr. 1) und regelmäßig für eine Hochschule tätig zu sein (Nr. 2) erfüllt sein. Fraglich ist, wie das Nichtauftreten am Markt als Unternehmer bei einem Wissenschaftler erfüllt sein soll (Nr. 4) ebenso wie beim Kriterium des Erbringens der für Beschäftigte typischen Forschung & Lehre 6/99 Arbeitsleistungen (Nr. 3) zu entscheiden sein wird. Der Deutsche Hochschulverband hat aufgrund der Bedeutung für Wissenschaft und Hochschulen daher eine Ausnahmeregelung für die Hochschulen gefordert, ebenso wie es eine gesetzliche Ausnahme bereits für Handelsvertreter, die im wesentlichen ihre Arbeitszeit frei bestimmen können, gibt. Ist die „Scheinselbständigkeit“ nach den Kriterien bejaht, sind die mit dieser Beschäftigung erzielten Einnahmen Arbeitsentgelt. Auftraggeber gelten als Arbeitgeber, so daß es zu einer hälftigen Beitragslastverteilung zwischen Auftraggeber und „Scheinselbständigem“ kommt. Arbeitnehmerähnliche Selbständige Personen, die die oben genannte gesetzliche Vermutung widerlegt haben, werden als Selbständige angesehen. Die Vorschrift des § 2 Nr. 9 SGB VI führt seit 1. Januar 1999 als neue Personengruppe den „arbeitnehmerähnlichen Selbständigen“ ein. Dies ist ein Selbständiger, der im Zusammenhang mit seiner selbständigen Tätigkeit mit Ausnahme von Familienangehörigen keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt sowie regelmäßig und im wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist. Dieser Selbständige ist in der Rentenversicherung (nicht in den anderen Sozialversicherungen) pflichtversichert. Die Beiträge muß er selbst tragen. Er hat - anders als ein Arbeitnehmer keinen Kündigungsschutz, keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Krankheit und keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub. Die Entscheidung über die Rentenversicherungspflicht trifft der Rentenversicherungsträger (meist die BfA in Berlin); die Regelung ist mit einer Übergangsregelung verbunden. Ein Befreiungsantrag bei der Rentenanstalt (z. B. bei Vollendung des 50. Lebensjahres am 1. Januar 1999 oder bei bestimmter, anderweitiger Altersvorsorge vor dem 10. Dezember 1998) muß bis zum 30. Juni 1999 gestellt werden und wirkt auf den 1. Januar 1999 zurück. Birgit Ufermann 316 Zukunft Anzeige Wahlvorschläge erbeten Der 50. Hochschulverbandstag, der vom 3. bis 5. April 2000 in Berlin zusammentreten wird, hat unter anderem die Aufgabe, • den Präsidenten, • sechs weitere Mitglieder des Präsidiums, • den Ständigen Sachbearbeiter für Musterprozesse, • den Ständigen Sachbearbeiter für Steuerrecht, • die Ständigen Sachbearbeiter für Verlags- und Urheberrecht und • den Ständigen Sachbearbeiter für Finanzplanung neu zu wählen, da nach der Satzung des Hochschulverbandes die zweijährige Amtsperiode mit dem 50. Hochschulverbandstag abläuft. Der 49. Hochschulverbandstag in Bonn hat in die nach der Wahlordnung des Hochschulverbandes zur Vorbereitung der Wahlen zu bildende Wahlvorbereitungskommission folgende Personen gewählt: Herrn Univ.-Professor Dr. Gerhard Becker, Mathematik - Universität Bremen Herrn Univ.-Professor Dr. Karl-August Hempel, Elektrotechnik - RWTH Aachen Herrn Univ.-Professor Dr. Claus Herberhold, Medizin - Universität Bonn Herrn Univ.-Professor Dr. Alfred Göpfert, Optimierung, Stochastik - Universität Halle-Wittenberg Herrn Univ.-Professor Dr. Dr. h. c. Paul Heinz Müller, Mathematik - TU Dresden Frau Univ.-Professor Dr. Dr. Jutta Rall-Niu, Sinologie - Universität Hamburg Herrn Univ.-Professor Dr. Jörg Wolff, Rechtswissenschaft - Universität Lüneburg. Die Wahlvorbereitungskommission hat auf ihrer konstituierenden Sitzung am 16. April 1999 Herrn Univ.-Professor Dr. med. Claus Herberhold zu ihrem Vorsitzenden gewählt. Die Wahlvorbereitungskommission bittet alle Mitglieder des Deutschen Hochschulverbandes um Wahlvorschläge. Nach der Wahlordnung des Deutschen Hochschulverbandes dürfen nur in Forschung und Lehre tätige Hochschullehrer vorgeschlagen werden. Die Vorschläge sollen Namen, Geburtsdatum, Anschrift und weitere Angaben zur Person enthalten. Gesucht werden vor allem Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer aus dem Bereich der Klinischen Medizin, der Naturwissenschaften, der Geisteswissenschaften und der Jurisprudenz. Vorschläge können an jedes Mitglied der Wahlvorbereitungskommission, den Vorstand jeder Verbandsgruppe oder den Vorsitzenden jedes Landesverbandes sowie an den Geschäftsführer des Deutschen Hochschulverbandes, nach Möglichkeit aber an den Vorsitzenden der Wahlvorbereitungskommission Herrn Univ.-Professor Dr. med. Claus Herberhold c/o Deutscher Hochschulverband, Rheinallee 18, 53173 Bonn, gerichtet werden. Da die Beratung der eingehenden Vorschläge durch die Wahlvorbereitungskommission längere Zeit in Anspruch nehmen wird, werden Vorschläge nach Möglichkeit bis zum 20. Juni 1999 erwartet. Forschung & Lehre 6/99 317 Aus den Ländern Zukunft Aus den Ländern BERLIN Erwartungsvoll sieht man in Berlin dem Gutachten entgegen, mit dem der Wissenschaftsrat die Hochschulen und die Hochschulpolitik demnächst unter die Lupe nehmen wird. Gingen das Gutachten der „Mittelstraß-Kommission“ von 1992 und auch der „Hochschulstrukturplan“ des Senats von 1993 noch von 100.000 Studienplätzen als Zielzahl aus, so ist es nur dem Wissenschaftsrat zu verdanken, daß heute wenigstens 85.000 Studienplätze in Berlin angestrebt werden. Da mehr als die Hälfte der Studierenden aus anderen Bundesländern oder dem Ausland kommen, muß die Wissenschaftsmetropole Berlin mehr Studienplätze zur Verfügung stellen, als es dem Bevölkerungs- oder Abiturientenanteil der Stadt entspricht. Zur Zeit gibt es 135.000 Studierende an den drei Universitäten, drei Kunst- und acht Fachhochschulen in Berlin. Angestrebt wird, den Anteil nichtuniversitärer Studienplätze von 25 auf 40 Prozent anzuheben, um die Stadt in dieser Hinsicht an den Bundesdurchschnitt heranzuführen. Ein erster Mitteltransfer von den Universitäten zu den Fachhochschulen führt allerdings dazu, daß mit diesem Geld nur im Osten der Stadt neue FH-Studienplätze errichtet werden; im Westen wird die Haushaltsaufstockung der Fachhochschulen dafür gebraucht, um die steigenden Lasten für die Altersversorgung ausscheidender Beschäftigter zu finanzieren. Von den Universitäten wird verlangt, daß sie sich vom Leitbild der universitas litterarum verabschieden, d. h. nicht mehr alle Fächer anbieten, sondern eigene Profile entwickeln und im übrigen hochschulübergreifende Forschung- und Lehrverbände bilden. Da man von bestehenden Institutionen aber nur bedingt eine Selbstamputation erwarten kann, erhofft man sich vom Wissenschaftsrat, d. h. von nichtbetroffener dritter Seite, strukturelle und hochschulpolitische Problemlösungen in dieser Hinsicht. Der enorme Bettenabbau, der aus Kostengründen bis zum Jahr 2005 den Krankenhäusern in Berlin verordnet worden ist, wirkt sich auch auf die Universitätskliniken aus. Am stärksten wird davon die Charité der HU, das mit 2.400 Betten größte Universitätsklinikum Deutschlands, betroffen sein, während das Klinikum Benjamin Franklin der FU (1.300 Betten) trotz weiterer Einschnitte offensichtlich als Universitätsklinikum erhalten werden soll. Die Gesundheitsverwaltung des Senats, die unter starkem Druck der Krankenkassen steht, bringt aber immer mal wieder die Schließung dieses zweiten Standortes der Hochschulmedizin in Berlin ins Gespräch. Hatte man versprochen und gehofft, daß mit dem UniMedGesetz und der mit seiner Umsetzung dokumentierten Reformbereitschaft Ruhe und Planungssicherheit auch für die Hochschulmedizin gewährleistet sei, so rollt also nun auf die Universitätskliniken, die - was oft übersehen wird - das Land Brandenburg mitversorgen müssen, eine zweite flächendeckende strukturelle Abbauwelle zu. Erzwungen wird sie durch eine weitere Absenkung des Kassenbudgets und des Staatszuschusses. Aber wie diese neuerlichen Kürzungen konkret umgesetzt werden sollen und welche Auswirkungen dies für die in den letzten Jahren erbrachten Leistungssteigerungen in Forschung und Lehre der Hochschulmedizin in Berlin haben wird, ist völlig offen. Herbst 1999 und in Cottbus im Frühjahr 2000 die Amtszeiten der jetzt amtierenden Rektoren aus. In Potsdam ist bereits in diesen Tagen Herr Loschelder erneut mit großer Mehrheit vom noch bestehenden Konzil für die nächste Legislaturperiode gewählt worden. In Frankfurt/ Oder wird seit einiger Zeit, also bereits vor der Beschlußfassung des neuen Hochschulgesetzes, mit Ex-Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth als künftige Präsidentin der Europa-Universität „Viadrina“ verhandelt. Das sollte doch aber gerade die Aufgabe des zu schaffenden Landeshochschulrates sein. Möglicherweise benötigt man ihn doch nicht. Im übrigen lassen die Namen, die gegenwärtig für den Landeshochschulrat durch das Ministerium genannt werden, nicht erwarten, daß dieses Gremium die Hochschulpolitik und die Hochschulentwicklung des Landes Brandenburg besonders befördern wird. Es ist aber doch noch etwas Gutes zu vermelden: Zum ersten Mal seit vielen Jahren gibt es zu Beginn des Jahres an den brandenburgischen Hochschulen keine Haushalts- und Stellensperre. Es sind Fragen aufgetaucht, ob das möglicherweise mit der im September stattfindenden Landtagswahl in Verbindung gebracht werden kann. Univ.-Professor Dr. Klaus Hänel, Universität Cottbus Univ.-Professor Dr. Horst Gies, Freie Universität Berlin HAMBURG BRANDENBURG Die Klugheit eines Ministers und die Weisheit des brandenburgischen Landtages haben dem Land ein neues Hochschulgesetz beschert. Die Ablehnung der Betroffenen zu diesem Gesetz, vor allem der Professoren und Studenten, hatte keine Berücksichtigung gefunden. Die parlamentarische Demokratie, die vom Vertrauen in die Abgeordneten lebt, hat einen deutlichen Rückschlag erlitten. Parteipolitik ist über Argumentation und Sachkenntnis gestellt worden. Nun wird aber plötzlich Druck gemacht, das Gesetz soll bereits Ende Mai dieses Jahres in Kraft treten. In diesem Zusammenhang ist die im Moment interessanteste Frage an den brandenburgischen Universitäten die Neubesetzung der Ämter in der Führungsposition der Universität. In Potsdam und in Frankfurt/Oder laufen im Forschung & Lehre 6/99 Mit der Experimentierklausel im Hamburgischen Hochschulgesetz zum 1. April 1997 sollte die Möglichkeit geschaffen werden, mehr Management und strategische Entwicklung in die Hochschulen einziehen zu lassen. In diesem Zusammenhang will das auf fünf Jahre angelegte „Projekt Universitätsentwicklung“ („Pro Uni“) einen universitätsweiten Prozeß anregen, um in gemeinsamer Arbeit neue Formen der inneruniversitären Organisation zu verwirklichen. Ein Teilprojekt von „Pro Uni“ widmet sich der Stärkung der Fachbereiche, wobei vor allem eine größere Eigenverantwortung intendiert ist. Das bedeutet Dezentralisierung und Delegation von Aufgaben bei eigenständig-flexibler Mittelnutzung nach leistungsbezogenen Zielkriterien. Um diesen Prozeß zu fördern, sieht das Projekt vor, daß ein Fachbereich nicht mehr allein von einem Dekan, sondern von einem „Fachbereichsvorstand“ geleitet werden soll, der 318 Aus den Ländern Zukunft sich aus einem Dekan und zwei bis drei Prodekanen zusammensetzt. Die Aufgaben sind nach Ressorts, wie „Forschung und Nachwuchsförderung“, „Lehre und Studium“ und „Haushalt und Struktur“, verteilt, wobei jedes Mitglied des Fachbereichsvorstands für ein Ressort verantwortlich ist. Inzwischen haben schon mehrere Fachbereiche der Universität, u. a. Biologie und Informatik, von der Möglichkeit eines kollegialen Leitungsgremiums Gebrauch gemacht. Der Geldmangel an der Universität Hamburg führte zu verschiedenen Spendenaufrufen. Nachdem Geld für Stühle im Audimax gesammelt worden war, wird jetzt zu Geldspenden für die Bibliotheken aufgerufen. Univ.-Professorin Dr. Dr. Jutta Rall-Niu, Universität Hamburg MECKLENBURGVORPOMMERN Wie in den anderen Bundesländern steht auch in Mecklenburg-Vorpommern die Novellierung des LHG an. Im Gegensatz zum zumeist praktizierten Verfahren hat der Minister zunächst die Hochschulen des Landes gebeten, ihre Vorstellungen zu unterbreiten, bevor ein Referentenentwurf vorgelegt wird. An den beiden Universitäten des Landes werden Stellungnahmen erarbeitet. Im Mittelpunkt stehen dabei die Bemühungen um mehr Hochschulautonomie, vor allem durch Kompetenzverlagerung auf die Hochschulen. Dies betrifft insbesondere die Verlagerung von Entscheidungen über Errichtung und Aufhebung von Studiengängen, Studien- und Prüfungsordnungen und Entscheidung über die Widmung von Professuren und die Berufung. Auch die Verlagerung von Kompetenzen in Haushalts- und Finanzierungsentscheidungen durch eine volle Bewirtschaftungskompetenz, weitgehende Dekkungsfähigkeit für alle Titel im Gesamthaushalt sowie Verbleib aller Einnahmen bei der Hochschule werden angestrebt. Während an der Greifswalder Universität seit geraumer Zeit über die Vorteile eines Hochschulrates nachgedacht wird, sehen die Überlegungen der Rostocker Hochschulleitung vor allem eine Stärkung des Rektorats (Entscheidung über Widmung und Wiederbesetzung von Professuren, Beschlußfassung über Hochschulentwicklungspläne) und eine Ausweitung der Befugnisse des Rek- tors vor (Verlängerung der Amtszeit bis zu 6 Jahre, Übergang der Dienstvorgesetztenfunktion auch über die Professoren an den Rektor einschließlich der Entscheidung über Begründung, Beendigung und inhaltliche Gestaltung der Dienstverhältnisse, sowie Wahrnehmung der Disziplinargewalt). Beide bisher vorliegenden Diskussionsentwürfe sehen die Abschaffung des Konzils vor. Während jedoch Überlegungen des Greifswalder Rektors den Hochschulrat als Gegengewicht vorsehen, sieht der Entwurf der Rostocker Universitätsleitung die Übernahme von dessen Aufgaben durch einen in seinen Kompetenzen gegenüber der Universitätsleitung deutlich eingeschränkten Senat vor (der Senat nimmt nur noch Stellung zum Hochschulentwicklungsplan, zur Errichtung und Aufhebung von Fachbereichen, sowie zur Widmung von Professuren). Fast alle Punkte der vorliegenden Entwürfe sind jedoch auch innerhalb der Hochschulen noch umstritten und Gegenstand ausgiebiger, zum Teil kontroverser Diskussionen. Univ.-Professor Dr. Hans Jürgen Wendel, Universität Rostock Stiftungsinitiative Dozenten für Mittel- und Osteuropa Sechs deutsche Stiftungen haben die Initiative „Johann Gottfried Herder“ zur Reform von Studium und Lehre in Mittel- und Osteuropa ins Leben gerufen. Die Initiative, die sich an emeritierte und pensionierte deutsche Hochschullehrer aller Fachrichtungen wendet und deren Durchführung beim DAAD und der HRK liegt, ist ein Förderprogramm für die Vermittlung deutscher Gastdozenten an mittel- und osteuropäische Hochschulen, die bei der Anpassung ihrer Lehrinhalte an internationale Entwicklungen unterstützt werden sollen. Die Gastdozenten werden vorwiegend im Rahmen bestehender Kooperationsprojekte mit Partnern in der Region eingesetzt. Vorschläge der Kandidaten für eine bestimmte Zielhochschule werden berücksichtigt. Die ausländische Hochschule schließt für den Aufenthalt, der mindestens ein Semester umfassen soll, einen Arbeitsvertrag mit dem vermittelten Dozenten und zahlt in der Regel ein ortsübliches Gehalt. Nach Möglichkeit stellt sie auch eine Unterkunft. Die deutsche Seite gewährt eine monatliche Aufwandsentschädigung, eine Pauschale jeweils für Reise- und Startkosten sowie - bei einem mindestens einjährigen Aufenthalt - für den Umzug. Außerdem schließt der DAAD für alle Vermittelten und deren mitreisende Lebenspartner eine subsidiäre Kranken- und Haftpflichtversicherung ab. ruflichen Werdegangs, ein Schriftenverzeichnis der letzten fünf Jahre, eine Darstellung der vorgesehenen Lehrveranstaltungen mit Angabe der Unterrichtssprache(n) sowie Angaben zum gewünschten Gastland bzw. zu bereits bestehenden Kontakten. Eine unabhängige, aus Hochschullehrern bestehende Kommission wählt unter den Bewerbern aus. Bewerbungen sind zu richten an den DAAD, Referat 321, Kennedyallee 50, 53175 Bonn. Nähere Informationen erteilen beim DAAD Herr Dr. Ulrich Lins, Tel. 0228/882-551, bei der HRK Herr Rudolf Smolarczyk, Ahrstr. 39, 53175 Bonn, Tel. 887-171. Das Programm ist zunächst für drei Jahre angelegt. Der Bewerbung beizufügen ist eine Darstellung des wissenschaftlichen und be- Kristijan Domiter Forschung & Lehre 6/99 319 Aus den Ländern Zukunft Anzeige Universitäts- und Hochschullehrerrecht Forum 269 Gerichtsentscheidungen in Kurzform Universitäts- und Hochschullehrerrecht 269 Gerichtsentscheidungen in Kürze Die wichtigsten Urteile zu den Rechtsgebieten ● Wissenschaftsfreiheit Deutscher Hochschul· Verband Heft 68 · Mai 1999 ● Beamten- und Dienstrecht ● Versorgungsrecht und Recht der Emeriti ● Nebentätigkeitsrecht ● Arbeit- und Sozialrecht ● Mitgliedschafts- und Korporationsrecht ● Habilitationsrecht ● Prüfungsrecht ● Steuerrecht u. a. Der Forumband „Universitäts- und Hochschullehrerrecht“ ist Nachschlagewerk und sinnvolle Auswahl von Hochschulrechtsprechung. Die Auswahl der Urteile wurde vom Prinzip des Anwendungsbezugs der Entscheidungen bestimmt. Die praktische Bedeutung der einzelnen Entscheidungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs und die Universitätsprofessoren steht im Zentrum der dargestellten Beschlüsse und Urteile. Die Darstellung zeichnet sich durch Kürze und Verständlichkeit aus. Sie wendet sich auch und gerade an Nichtjuristen. Das Werk ist ein wichtiger Beitrag zur Orientierung im Universitätsalltag. Universitäts- und Hochschullehrerrecht: 269 Gerichtsentscheidungen in Kurzform Heft 68, März 1999,320 Seiten, 35,00 DM plus Porto (Mitglieder des Deutschen Hochschulverbandes 30, 00 DM plus Porto). Bestellungen über den Buchhandel oder beim Deutschen Hochschulverband, Rheinallee 18, 53173 Bonn oder per Telefax 0228 - 35 34 03 oder E-Mail: [email protected] NIEDERSACHSEN Die Landesregierung plant eine Reform des Niedersächsischen Hochschulgesetzes, die unter anderem von dem Willen getragen ist, dieses Gesetz um die Hälfte zu verkürzen. Hierzu hat die Landeshochschulkonferenz einen eigenen Entwurf vorgelegt, der in die Beratungen des Ministeriums für Wissenschaft und Kultur eingebracht wird. Das Ministerium läßt 24 außeruniversitäre Forschungseinrichtungen in einem mehrstufigen Verfahren evaluieren. Das bisherige Ergebnis ist zwiespältig, weil nicht alle Einrichtungen positiv beurteilt wurden. Die Institute haben rund 29 Mio. DM Drittmittel eingeworben, während die Landesförderung rund 33 Mio. DM betrug. Die Hochschule Vechta bleibt weiter im Gespräch. Anscheinend denkt die Landesregierung daran, drei Institute aus Vechta an andere Hochschulstandorte zu verlagern. Das „Forum Universität“ hat sich in einem Weißbuch für eine Strukturreform ausgesprochen. Es will Folgerungen aus dem harten Urteil des Wissenschaftsrats über die Hochschule ziehen. Das Papier bezeichnet als zentrales Anliegen, Vechta als „wissenschaftliche Hochschule mit bildungswissenschaftlichem Schwerpunkt“ zu erhalten. Forschung & Lehre 6/99 Die von der Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Software-Firma Baan und einer amerikanischen Universität geplante internationale Managementschule soll „Hochschulcharakter“ erhalten, wünscht Wissenschaftsminister Oppermann. Der Minister denkt über eine Verlagerung der Lehrerausbildung an die Fachhochschulen nach. Univ.-Professor Dr. Jörg Wolff, Universität Lüneburg 320 Habilitationen und Berufungen Zukunft Habilitationen und Berufungen THEOLOGIE Dr. Norbert Ammermann, Universität Osnabrück, habilitierte sich in dem Fach Praktische Theologie/Religionspädagogik für Evangelische Theologie. Dr. Frank Brinkmann, Universität Bochum, habilitierte sich in dem Fach Erforschung gegenwärtiger Deutungskultur (Evangelische Theologie). Prof. Dr. Hans-Joachim Eckstein, Universität Heidelberg, hat einen Ruf an die Universität Leipzig auf eine C4-Professur für Neues Testament erhalten. PHILOSOPHIE GESCHICHTE UND Dr. Dr. Theodor Leiber, Universität Augsburg, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das Fach Philosophie erteilt. Prof. Dr. phil. Günther Lottes, Universität Gießen, hat einen Ruf an die Universität Potsdam auf eine Professur für Europäische Kulturgeschichte des 18. Jahrhunderts erhalten. Dr. phil. Uwe Puschner, Freie Universität Berlin, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das Fach Neure Geschichte erteilt. PD Dr. Frank Siegmund, Universität Göttingen, hat einen Ruf an die Universität Basel/Schweiz auf eine Professur für Jüngere Ur- und Frühgeschichte und Provinzialrömische Archäologie erhalten. GESELLSCHAFTSWISSENSCHAFTEN Dr. phil. Andreas Böttger, Universität Hannover, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das Fach Soziologie erteilt. Dr. Wolfram Fischer-Rosenthal, Berlin, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Kassel auf eine C4-Professur für Sozialwissenschaftliche Grundlegung von Fallanalysen angenommen. Dr. Mohammad Reza Hamzeh‘ee , Universität Osnabrück, habilitierte sich in dem Fach Soziologie mit dem Schwerpunkt Kultursoziologie. Prof. Dr. Andreas Helmke, Universität KoblenzLandau, hat einen Ruf an die Universität HalleWittenberg und einen weiteren Ruf an die Universität Konstanz auf eine Professur für Erziehungswissenschaft abgelehnt. PD Dr. rer. nat. Dieter Heyer, Universität zu Kiel, hat einen Ruf an die Universität Halle-Wittenberg auf eine C4-Professur für Allgemeine Psychologie angenommen. Prof. Dr. Detlef Günter Jahn, Universität Nottingham/England, hat einen Ruf an die Universität Greifswald auf eine C4-Professur für Vergleichende Regierungslehre angenommen. Prof. Dr. phil. Wolfgang Schnotz, Universität Landau, hat einen Ruf an die Universität Gießen auf eine C4-Professur für Pädagogische Psychologie abgelehnt. Prof. Dr. rer. pol. Detlef Sembill, Universität Gießen, hat einen Ruf an die Universität Bamberg auf eine C4-Professur für Wirtschaftspädagogik angenommen. Prof. Karen A. Shire (Ph.D.), Universität Osaka/Tokio, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Duisburg auf eine Professur für Soziologie mit dem Schwerpunkt Japan angenommen. Prof. Dr. phil. Joachim Stiensmeyer-Pelster, Universität Hildesheim, hat einen Ruf an die Universität Gießen auf eine C4-Professur für Pädagogische Psychologie erhalten. Dr. Ralf Zwiebel, Schauenburg, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Kassel auf eine C3-Professur für Psychoanalytische Psychologie angenommen. Der Rubrik „Habilitationen und Berufungen“ liegen die Angaben aus den Presseverlautbarungen der Universitäten, aus Tageszeitungen und Fachzeitschriften zugrunde. Falls trotz aller Sorgfalt, die auf die Erstellung dieser Rubrik verwandt wurde, eine Angabe fehlerhaft sein sollte, teilen Sie uns dies bitte für eine Korrektur in der folgenden Ausgabe mit. Falls die Rubrik unvollständig ist, sind wir für jeden Hinweis dankbar. Bitte benutzen Sie der Einfachheit halber hierfür unseren Änderungsdienst (s. Seite 322) PHILOLOGIE UND KULTURWISSENSCHAFTEN Prof. Dr. Thomas Bein, Universität Bonn, hat einen Ruf an die Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen auf eine Professur für Germanistik/Mediävistik angenommen. Prof. Dr. Florian Coulmas, Chuo-Universität Tokio, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Duisburg auf eine C4-Professur für Sprache und Geschichte/Kultur des modernen Japan angenommen. Prof. Dr. Hermann Danuser, Humboldt-Universität Berlin, hat einen Ruf an die Universität Zürich auf eine Professur abgelehnt und einen weiteren Ruf auf eine Professur für Musikwissenschaft daselbst angenommen. Forschung & Lehre 6/99 Prof. Dr. Marion Eggert, Universität München, hat einen Ruf an die Universität Bochum auf eine Professur für Koreanistik angenommen. Pd Dr. Mamadou Diawara, Universität Bayreuth, wurde die Lehrbefugnis für das Fach Ethnologie erteilt. Dr. phil. Una Dierks, Universität Halle-Wittenberg, hat einen Ruf an die Universität Hildesheim auf eine C4-Professur für Angewandte Sprachwissenschaft und die Didaktik des Englischen angenommen. Prof. Heiner Goebbels hat einen Ruf an die Universität Gießen auf eine Professur für Angewandte Theaterwissenschaft angenommen. PD Dr. Andrea Grewe, Universität Münster, hat einen Ruf an die Universität Osnabrück auf eine Professur für Romanistik/Literaturwissenschaft unter besonderer Berücksichtigung des Italienischen erhalten. Prof. Dr. John A. Hawkins, University of Southern California, hat einen Ruf an die Universität Potsdam auf eine C4-Professur für Englische Sprache der Gegenwart erhalten. Prof. Dr. Andreas Hohmann, Technische Universität Magdeburg, hat einen Ruf an die Universität Potsdam auf eine C4-Professur für Trainings- und Bewegungswissenschaft erhalten. Prof. Dr. Reinhard Ibler, Universität Magdeburg, hat einen Ruf an die Universität Marburg auf eine C4-Professur für Slawische Philologie angenommen. Prof. Dr. phil. Franz-Josef Klein hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Siegen auf eine Professur für Romanische Sprachwissenschaft angenommen. Dr. Iris Kolhoff-Kahl, Universität Münster, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Paderborn auf eine Professur für Textilgestaltung und ihre Didaktik angenommen. PD Dr. phil. Helmut Krasser, Universität Tübingen, hat einen Ruf an die Universität Gießen auf eine C4-Professur für Klassische Philologie Lateinische Philologie angenommen. Prof. Dr. Klaus Krüger, Technische Universität Berlin, hat einen Ruf an die Universität Greifswald auf eine C4-Professur für Kunstgeschichte mit einem Schwerpunkt im Mittelalter angenommen. HD Dr. phil. Henning Lobin, Universität Bielefeld, hat einen Ruf an die Universität Gießen auf eine C4-Professur für Angewandte Sprachwissenschaft und Computerlinguistik erhalten. Dr. phil. Frank Möbens, Universität Göttingen, habilitierte sich in dem Fach Deutsche Philologie. Prof. Dr. phil. Jörn Munzert, Universität Gießen, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Paderborn auf eine C4-Professur für Sportwissenschaft abgelehnt. Prof. Dr. Jörg Rüpke, Universität Potsdam, hat einen Ruf an die Universität Erfurt auf eine C4Professur für Vergleichende Kultursoziologie, insbesondere Religionssoziologie angenommen. Prof. Dr. Reinhard Schneider, Universität-Gesamthochschule Siegen, hat einen Ruf an die Universität zu Köln auf eine Professur für Musikpädagogik angenommen. 321 Habilitationen und Berufungen Zukunft Dr. Roland Spiller, Universität Erlangen-Nürnberg, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das Fach Romanische Philologie erteilt. Prof. Dr. Bernhard Teuber, Universität zu Kiel, hat einen Ruf an die Universität zu Köln auf eine C4-Professur für Romanische Philologie (Literaturwissenschaft) und einen weiteren Ruf an die Universität München auf eine C4-Professur für Romanische Philologie unter besonderer Berücksichtigung der Französischen und Spanischen Literatur und der Romanischen Mediävistik erhalten. WIRTSCHAFTS- Prof. Dr. Hans Blümer hat einen Ruf an die Universität Karlsruhe auf eine C4-Professur für Experimentelle Kernphysik angenommen. WISSENSCHAFTEN PD Dr. Max Albert, Universität Konstanz, hat einen Ruf an die Universität Koblenz-Landau auf eine C3-Professur für Wirtschaftswissenschaft und deren Wissensmanagement erhalten. Prof. Dr. Klaus Brockhoff hat einen Ruf an die Wissenschaftliche Hochschule für Unternehmensführung auf eine Professur für Betriebswirtschaftslehre, insbesondere Unternehmenspolitik, angenommen. Prof. Dr. Walter Werbeck, Universität Paderborn, hat einen Ruf an die Universität Greifswald auf eine C3-Professur für Musikwissenschaft mit einem Schwerpunkt in der Kirchenmusik angenommen. Prof. Dr. rer. oec. Franz Rudolf Esch, Universität Gießen, hat einen Ruf an die Universität Innsbruck/Österreich auf eine Professur für Betriebswirtschaftslehre und Handel abgelehnt. Dr. Sabine Wienker-Piepho, Universität Göttingen, habilitierte sich, und es wurde ihr die Lehrbefugnis für das Fach Volkskunde erteilt. Prof. Dr. Egon Franck, Technische Universität Freiberg, hat einen Ruf an die Universität Graz/ Schweiz auf eine Professur für Industrie und Fertigungswirtschaft erhalten. Prof. Dr. Hartmut Winkler, Universität Bochum, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Paderborn auf eine Professur für Philologie angenommen. Dr. Hubert Zapf, Augsburg, hat einen Ruf an die Universität -Gesamthochschule Kassel auf eine C4-Professur für Amerikanistik: Literaturwissenschaft abgelehnt. RECHTSWISSENSCHAFTEN PD Dr. Johannes Dietlein, Universität Düsseldorf, hat einen Ruf auf eine C4-Professur für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre daselbst erhalten. PD Dr. Horst Eidenmüller LL.M. (Cambr.), Universität München, hat einen Ruf an die Universität Münster auf eine C4-Professur für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Internationalen Wirtschaftsrechts angenommen und einen weiteren Ruf an die Universität Hamburg auf eine C4-Professur für Zivilrecht abgelehnt PD Dr. Volker Epping, Universität Bochum, hat einen Ruf an die Universität Münster auf eine C3-Professur für Öffentliches Recht angenommen. PD Dr. iur. habil. Hubertus Gersdorf, Universität Hamburg, hat einen Ruf an die Universität Rostock auf eine C4-Professur für Kommunikationsrecht in Verbindung mit Zivilrecht oder öffentlichem Recht angenommen. Dr. iur. Torsten Schöne hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Siegen auf eine Professur für Recht für Wirtschaftswissenschaftler, insbesondere Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht angenommen. PD Dr. iur. Christiane Wendehorst, Universität München, hat einen Ruf an die Universität Greifswald auf eine C4-Professur für Bürgerliches Recht, Rechtsvergleichung und Rechtsharmonisierung im Ostseeraum abgelehnt. Prof. Dr. rer. pol. Martin Glaum, Universität Frankfurt/Oder, hat einen Ruf an die Universität Gießen auf eine C4-Professur für Betriebswirtschaftslehre mit dem Schwerpunkt Internationales Management und Kommunikation erhalten. PD Dr. Uwe Hoppe, Universität Göttingen, hat einen Ruf an die Universität Osnabrück auf eine Professur für Betriebswirtschaftslehre/Organisation und Wirtschaftsinformatik erhalten. Prof. Dr. Peter Loos, Universität des Saarlandes, hat einen Ruf an die Technische Universität Chemnitz auf eine C3-Professur für Wirtschaftsinformatik angenommen. Dr. Jochen Michaelis, Universität Freiburg, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Kassel auf eine C3-Professur für Volkswirtschaftslehre, Schwerpunkt Geld, Kredit und Währung angenommen. Prof. Dr. Wolfgang Pfau, Technische Universität Freiberg, hat einen Ruf an die Technische Universität Clausthal auf eine C3-Professur für Wirtschaftwissenschaft angenommen. PD Dr. Gerhard Schwabe, Universität StuttgartHohenheim, hat einen Ruf an die Universität Koblenz-Landau auf eine C3-Professur für Wirtschaftsinformatik erhalten. MATHEMATIK, PHYSIK INFORMATIK UND PD Dr. Susanne Albers, Max-Planck-Institut für Informatik Saarbrücken, hat einen Ruf an die Universität Trier auf eine C3-Professur für Informatik erhalten. Dr. Valeri M. Baev, Universität Hamburg, wurde die Lehrbefugnis für das Fach Experimentalphysik erteilt. Prof. Dr. W. S. Basca, Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne/Schweiz, hat einen Ruf an die Universität Portland State Utah Orgegon/USA auf eine Professur für Experimentalphysik abgelehnt und einen weiteren Ruf an die Universität Toulouse/Frankreich auf eine Ordentliche-Professur für Experimentalphysik angenommen Forschung & Lehre 6/99 Prof. Dr. Holger Dette, Universität Bochum, hat einen Ruf an die Universität Karlsruhe auf eine Professur für Mathematik erhalten. Dr. Alexander Felshtyn, Universität Greifswald, wurde die Lehrbefugnis für das Fach Mathematik erteilt. Dr. Thomas Fischer, Universität Leipzig, habilitierte sich in dem Fach Experimentalphysik. Dr. Reinhard Klein, Universität Tübingen, hat einen Ruf an die Technische Universität Darmstadt auf eine C3-Professur für Graphische Datenverarbeitung erhalten. Prof. Dr. Richard Pink, Universität Mannheim, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Wuppertal auf eine C4-Professur für Reine Mathematik und einen weiteren Ruf an die Eidgenössische Technische Hochschule Zürich auf eine ordentliche Professur für Mathematik erhalten. PD Dr. Andreas Rieder, Universität des Saarlandes, hat einen Ruf an die Universität Karlsruhe auf eine C3-Professur für Wissenschaftliche Rechnung und Mathematische Modellbildung in den Ingenieurwissenschaften angenommen. Prof. Dr. Alexander Schill, Technische Universität Dresden, hat einen Ruf an die Universität Bonn auf eine C4-Professur für Informatik und einen weiteren Ruf an die Arizona State University Phoenix/USA auf eine Professur für Informatik erhalten. Dr. Stephan Schiller, Universität Konstanz, hat einen Ruf an die Universität Greifswald auf eine C4-Professur für Angewandte Physik abgelehnt. Dr. Joachim Wambsganß, Universität Potsdam, hat einen Ruf auf eine C3-Professur für Astroteilchenphysik daselbst erhalten. Dr. rer. nat. Thomas Wilhein hat einen Ruf auf eine Professur für Technische Physik und Mathematik an der Fachhochschule Koblenz erhalten. Dr. Joachim Wollschläger, Universität Hannover, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das Fach Physik erteilt. BIOLOGIE, CHEMIE, GEOWISSENSCHAFTEN PHARMAZIE UND Prof. Dr. rer. nat. Johannes Beck, Universität Gießen, hat einen Ruf an die Universität Bonn auf eine C4-Professur für Anorganische Chemie angenommen. PD Albrecht Bindereif, Ph.D., Humboldt-Universität Berlin, hat einen Ruf an die Universität Gießen auf eine C3-Professur für Biochemie angenommen. Prof. Dr. rer. nat. Reinhardt Demuth, Universität zu Kiel, hat einen Ruf an das Institut für die Pädagogik der Naturwissenschaften (IPN) auf eine C4-Professur für Chemie und ihre Didaktik angenommen. 322 Habilitationen und Berufungen Zukunft Dr. Wolfgang Durner, Universität Bayreuth, wurde die Lehrbefugnis für das Fach Hydrologie erteilt. PD Dr. Hans-Jürgen Holdt, Universität Rostock, hat einen Ruf an die Universität Potsdam auf eine C4-Professur für Anorganische Chemie erhalten. PD Dr. Gerhard von der Emde, Universität Bonn, hat einen Ruf an die University of Washington/USA auf eine Professur für Neurobiologie (Verhaltensphysiologie) erhalten. Dr. rer. nat. Renate Horn, Universität Gießen, habilitierte sich in dem Fach Pflanzenzüchtung und Pflanzengenetik. PD Dr. Christian Gliesche, Universität zu Kiel, hat einen Ruf an die Universität Greifswald auf eine C3-Professur für Mikrobielle Ökologie angenommen. PD Dr. rer. nat. Jürgen Janek, Universität Hannover, hat einen Ruf an die Universität Gießen auf eine C4-Professur für Physikalische Chemie erhalten. PD Dr. Andreas Greiner, Universität Marburg, hat einen Ruf an die Universität Potsdam auf eine C3-Professur für Polymerchemie erhalten. PD Dr. Rainer Georg Jörgensen, Universität Göttingen, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Kassel auf eine C4-Professur für Bodenbiologie/Pflanzenernährung erhalten. Prof. Dr. Ulrich Guth, Universität Greifswald, hat einen Ruf an die Technische Universität Dresden auf eine C4-Professur für Physikalische Chemie, insbesondere Meß- und Sensortechnik, angenommen. Dr. Ellen Kandeler, Stuttgart, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Kassel auf eine C4-Professur für Bodenbiologie/Pflanzenernährung abgelehnt. Prof. Dr. phil. nat. Mark Handy, Universität Gießen, hat einen Ruf an die Freie Universität Berlin auf eine C4-Professur für Endogene Geologie erhalten. Dr. habil. Hermann Kaufmann, GeoForschungsZentrum Potsdam, hat einen Ruf an die Universität Potsdam auf eine C4-Professur für Angewandte Fernerkundung erhalten. Dr. Andreas Hauptmann, Universität Bochum, habilitierte sich in dem Fach Geowissenschaften. Dr. rer. nat. Jürgen Knötzel, Universität Bremen, habilitierte sich und hat einen Ruf an die Königlichen Tierärztlichen und Landwirtschaftlichen Universität Kopenhagen/Dänemark auf eine Professur für Zell- und Molekularbiologie angenommen. Dr. rer. nat. Stefan Melchier, Universität Hamburg, habilitierte sich in dem Fach Bodenkunde. Dr. Dagmar Nötzold, Universität Greifswald, wurde die Lehrbefugnis für das Fach Physikalische Chemie erteilt. PD Dr. rer. nat. Ralf Reski, Universität Freiburg, hat einen Ruf an die Technische Universität Dresden auf eine C4-Professur für Zell- und Molekularbiologie der Pflanzen abgelehnt und einen weiteren Ruf auf eine C4-Professur für Pflanzbiotechnologie daselbst erhalten. PD Dr. Maria-Theresia Schafmeister, Freie Universität Berlin, hat einen Ruf an die Universität Greifswald auf eine C4-Professur für Angewandte Geologie/Hydrogeologie angenommen und einen weiteren Ruf an die Universität Freiburg auf eine C3-Professur für Angewandte Geologie abgelehnt. Prof. Dr. Thomas Schmitt, Deutsche Forschungsgemeinschaft, hat einen Ruf an die Universität Bochum auf eine Professur für Geographie, insbesondere Physische Geographie mit Geoökologie, angenommen. PD Dr. Joachim Scholz, Universität Halle-Wittenberg, hat einen Ruf an die Universität Koblenz-Landau auf eine C3-Professur für Anorganische Chemie erhalten. ✂ Prof. Dr. Harald Hillebrecht, Universität Bonn, hat einen Ruf an die Universität Bayreuth auf eine C4-Professur für Anorganische Chemie angenommen. Dr. rer. nat. Jürgen Kusch, Universität Kaiserslautern, habilitierte sich in dem Fach Zoologie und Ökologie. n Ä derungsmitteilung (bitte Druckbuchstaben) Name/Titel:......................................................................................................................................................................................................... Universität (derzeitig):...................................................................................................................................................................................... Neue Privatadresse: .......................................................................................................................................................................................... Neue Dienstadresse: ......................................................................................................................................................................................... Ich habe mich habilitiert an der Universität:............................................................................................................................................... im Fach................................................................................................................................................................................................................. Ich habe einen Ruf auf eine .........Stelle für eine Professur im Fachgebiet......................an der Universität................................... . ❍ ❍ ❍ erhalten zum ...........................angenommen abgelehnt und bin damit einverstanden, daß diese Nachricht in „Forschung und Lehre“ veröffentlicht wird................................................ Unterschrift Ernennung zum außerplanmäßigen Professor zum/seit: ......................................................................................................................... Ich wurde zum ..............emeritiert/pensioniert.......................................................................................................................................... Neue Bankverbindung: .................................................................................................................................................................................... (Bank/Sparkasse, Konto-Nr. und Bankleitzahl) Sonstiges: ............................................................................................................................................................................................................. Forschung & Lehre 6/99 323 Habilitationen und Berufungen Zukunft Prof. Dr. Rüdiger Schulz, Universität Marburg, hat einen Ruf an die Universität zu Kiel auf eine C3-Professur für Botanik angenommen. Dr. Oliver Ullrich, Universität Mainz, habilitierte sich in dem Fach Biochemie. Dr. Joachim Vossen, Universität Regensburg, habilitierte sich in dem Fach Geographie (Schwerpunkt Anthropogeographie). Prof. Dr. Thomas Wirth, Universität Würzburg, hat einen Ruf an die Universität Ulm auf eine C4-Professur für Physiologische Chemie erhalten. AGRARWISSENSCHAFTEN, ERNÄHRUNGSWISSENSCHAF TEN, VETERINÄRMEDIZIN Dr. agr. Thomas Appel, Universität Gießen, habilitierte sich in dem Fach Pflanzenernährung. Prof. Dr. Henri Bava hat einen Ruf an die Universität Karlsruhe auf eine Professur für Landschaftsarchitektur und Entwerfen angenommen. Dr. med. Michael Heesen, Universität Gießen, habilitierte sich in dem Fach Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin. Prof. Dr. med. Georg F. Hoffmann, Universität Marburg, hat einen Ruf an die Universität Heidelberg auf eine C4-Professur für Allgemeine Kinderheilkunde erhalten. Prof. Dr. Stefan Felix, Humboldt-Universität Berlin, hat einen Ruf an die Universität Greifswald auf eine C4-Professur für Kardiologie angenommen. Dr. Beate Jessel, Bayerische Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege, hat einen Ruf an die Universität Potsdam auf eine C3-Professur für Landschaftsplanung angenommen. Prof. Dr. med. Raimund Forst, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen, hat einen Ruf an die Universität Erlangen-Nürnberg auf eine C4-Professur für Orthopädische Chirurgie angenommen. INGENIEURWISSENSCHAFTEN Prof. Dr. sc. agr. Roland Herrmann, Universität Gießen, hat einen Ruf an die Universität zu Kiel auf eine C4-Professur für Ernährungswirtschaft abgelehnt. Dr. med. Wolfgang-Michael Franz, Universität zu Lübeck, habilitierte sich in dem Fach Innere Medizin. Prof. Dr.-Ing. Albrecht Bertram, Universität Magdeburg, hat einen Ruf an die Universität Dortmund auf eine C4-Professur für Mechanik abgelehnt. Dr. agr. Andreas Nebelung, Universität Gießen, habilitierte sich in dem Fach Land- und Umweltsoziologie. Dr.-Ing. Ulrich Busweiler, Darmstadt, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Kassel auf eine C3-Professur für Heizungs-, Lüftungsund Klimatechnik erhalten. PD Dr. sc. agr. Ernst-August Nuppenau, Universität zu Kiel, hat einen Ruf an die Universität Gießen auf eine C3-Professur für Agrar- und Umweltpolitik angenommen. Dr.-Ing. Albert Claudl, Lörrach, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Kassel auf eine C4-Professur für Anlagen- und Hochspannungstechnik erhalten. Dr. agr. Frank Ordon, Universität Gießen, habilitierte sich in dem Fach Pflanzenzüchtung und spezieller Pflanzenbau. Dr. rer. nat. Ursula Wittwer-Backofen, Universität Gießen, habilitierte sich in dem Fach Anthropologie/Humanbiologie. Prof. Dr. Ulrich Guth, Universität Greifswald, hat einen Ruf an die Technische Universität Dresden auf eine C4-Professur für Meß- und Sensortechnik angenommen. Dr. Reinhard Hentschke, Max-Planck-Institut für Polymerforschung Mainz, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Wuppertal auf eine C4-Professur für Theoretische Materialwissenschaft erhalten. PD Dr. Hartmut Hillmer, Technische Hochschule Darmstadt, hat einen Ruf an die UniversitätGesamthochschule Kassel auf eine C4-Professur für Technische Elektronik angenommen. Dr.-Ing. Hans-Jürgen Maier, Universität-Gesamthochschule Siegen, hat einen Ruf an die Universität-Gesamthochschule Paderborn auf eine Professur für Werkstofftechnik angenommen. Dr.-Ing. Holger Meseck, Ingenieurgesellschaft Baugrund Berlin, hat einen Ruf an die Universität Rostock auf eine C4-Professur für Landschaftsbau und Geotechnik erhalten. Dr. rer. nat. Thilo Rehren, Technische Universität Freiberg, habilitierte sich in dem Fach Werkstoffwissenschaft und Werkstofftechnologie. Dr.-Ing. Tom Schanz, Universität Stuttgart, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das Fach Geotechnik erteilt, und er hat einen Ruf an die Bauhaus-Universität Weimar auf eine C3-Professur für Bodenmechanik angenommen. Dr. Michael Thoms, Universität Erlangen, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das Fach Werkstoffwissenschaften erteilt. Prof. Dr. Jürgen Rehage, Tierärztliche Hochschule Hannover, hat einen Ruf auf eine C3-Professur für Rinderkrankheiten, besonders Chirurgie, daselbst angenommen. PD Dr. med. vet. Tillmann Rümenapf, Universität Gießen, hat einen Ruf auf eine C3-Professur für Veterinär-Virologie daselbst erhalten. HUMANMEDIZIN Dr. med. Georg Friedrich Bachmann, Universität Gießen, habilitierte sich in dem Fach Radiologie. Prof. Dr. Maria Blettner, Universität Heidelberg, hat einen Ruf an die Universität Bielefeld auf eine C4-Professur für Epidemiologie und Medizinische Statistik angenommen. Dr. med. Arndt Borkhardt, Universität Gießen, habilitierte sich in dem Fach Kinderheilkunde. PD Dr. Hartmut Döhner, Universität Heidelberg, hat einen Ruf an die Universität Ulm auf eine C4-Professur für Innere Medizin erhalten. PD Dr. med. Hans-Gerd Fieguth, Medizinische Hochschule Hannover, hat einen Ruf an die Universität Frankfurt/Main auf eine C3-Professur für Thoraxchirurgie und Thorakale Transplantation angenommen. Prof. Dr. med. Christoph Gleiter, Universität Göttingen, hat einen Ruf an die Universität Tübingen auf eine C3-Professur für Klinische Pharmakologie erhalten. Prof. Dr. Hermann Haller, Humboldt-Universität Berlin, hat einen Ruf an die Medizinische Hochschule Hannover auf eine C4-Professur für Nephrologie erhalten. Forschung & Lehre 6/99 PD Dr. Hohagen, Universität Freiburg, hat einen Ruf an die Universität Heidelberg auf eine Professur für Psychosomatik und Psychotherapeutische Medizin abgelehnt und einen weiteren Ruf an die Universität zu Lübeck auf eine Professur für Psychiatrie angenommen. Prof. Dr. med. Norbert Kaps, Universität zu Kiel, hat einen Ruf an die Universität Gießen auf eine C4-Professur für Neurologie angenommen. Dr. med. Dr. phil. Hans-Otto Karnath, Universität Tübingen, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das Fach Neurologie und Klinische Neuropsychologie erteilt. PD Dr. Ingo Kennerknecht, Universität Ulm, hat einen Ruf an die Universität Münster auf eine C3-Professur für Humangenetik mit dem Schwerpunkt molekulare Zytogenetik angenommen. Prof. Dr. med. Jürgen Klempnauer, Universität Bochum, hat einen Ruf an die Medizinische Hochschule Hannover auf eine C4-Professur für Viszeral- und Transplantationschirurgie angenommen. Dr. med. Thomas Klyscz, Universität Tübingen, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das Fach Dermatologie und Venerologie erteilt. Dr. med. Thomas Krzizok, Universität Gießen, habilitierte sich in dem Fach Augenheilkunde. Dr. med. Marcus Maassen, Universität Tübingen, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das Fach Hals-, Nasen- und Ohrenheilkunde erteilt. Ihre Meldung über Habilitationen und Berufungen können Sie schnell und effizient auch per E-mail senden an [email protected] 324 Akademischer Stellenmarkt Zukunft Prof. Dr. med. Karl Mann, Universität Tübingen, hat einen Ruf an die Universität Heidelberg auf eine C4-Professur für Suchtforschung angenommen. Dr. med. Georg Northoff, Universität Marburg, habilitierte sich in dem Fach Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatische Medizin. Dr. med. Thoams Manger, Universität Marburg, habilitierte sich in dem Fach Allgemeine Chirurgie. Dr. med. Hans-Heinrich Osterhues, Universität Ulm, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das Fach Innere Medizin erteilt. Dr. med. Frank Mayer, Universität Tübingen, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das Fach Sportmedizin und Orthopädie erteilt. PD Dr. med. Alfred Reiter, Medizinische Hochschule Hannover, hat einen Ruf an die Universität Gießen auf eine C3-Professur für Pädiatrische Hämatologie und Onkologie erhalten. Dr. med. Helmut Meßmann, Universität Regensburg, wurde die Lehrbefugnis für das Fach Innerer Medizin erteilt. Dr. med. Christoph Röcken, Universität Marburg, habilitierte sich in dem Fach Pathologie. Dr. med. Alfred Mück, Universität Tübingen, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das Fach Klinische Pharmakologie erteilt. Dr. med. Gerhard Müller, Universität zu Lübeck, habilitierte sich in dem Fach Chirurgie. Dr. rer. nat. Thomas Wilhelm Noll, Universität Gießen, habilitierte sich in dem Fach Physiologie. PD Dr. Thomas Römer, Universität Greifswald, hat einen Ruf an die Universität zu Köln auf eine C3-Professur für Frauenheilkunde/Geburtshilfe angenommen. PD Dr. med. Hartmut H.-J. Schmidt, Medizinische Hochschule Hannover, hat einen Ruf an die Humboldt-Universität Berlin auf eine C2-Professur für Gastroenterologie und Hepatologie angenommen. auf eine Professur für Führung und Organisation der Medizinischen Fakultät angenommen. Prof. Dr. med. Christian P. Speer, Universität Tübingen, hat einen Ruf an die Universität Würzburg auf eine C4-Professur für Kinderheilkunde angenommen. Dr. med. Stefan Uhlig, Universität zu Lübeck, habilitierte sich in dem Fach Pharmakologie und Toxikologie. Dr. med. Ulrich Wüllner, Universität Tübingen, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das Fach Neurologie erteilt. ZAHNHEILKUNDE Dr. Christoph Bourauel, Universität Bonn, habilitierte sich, und es wurde ihm die Lehrbefugnis für das Fach Biomechanik/Experimentelle Zahnheilkunde erteilt. Dr. med. Ralf Dammer, Universität Regensburg, wurde die Lehrbefugnis für das Fach Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie erteilt. Prof. Dr. Fritz B. Simon, Universität Heidelberg, hat einen Ruf an die Universität Witten-Herdecke ❑ Am Institut für Mathematische Maschinen und Datenverarbeitung der Technischen Fakultät ist zum frühestmöglichen Zeitpunkt eine C 4-Professur für Informatik (Graphische Datenverarbeitung) (Nachfolge Prof. Dr. Seidel) wiederzubesetzen. Zu den Aufgaben gehört, das Fachgebiet in Forschung und Lehre angemessen zu vertreten und sich am Grundstudium sowie auch am international orientierten englischsprachigen Studiengang „Computational Engineering“ zu beteiligen. In Frage kommen Bewerbungen aus allen Bereichen der graphischen Datenverarbeitung. Einstellungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, Promotion und Habilitation oder der Nachweis gleichwertiger wissenschaftlicher Leistungen. Zum Zeitpunkt der Ernennung dürfen Bewerberinnen/Bewerber das 52. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Universität Erlangen-Nürnberg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb Wissenschaftlerinnen nachdrücklich um ihre Bewerbung. Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Verzeichnis der Schriften und Lehrveranstaltungen, beglaubigte Kopien von Zeugnissen und Urkunden) werden bis zum 9. 7. 1999 an den Dekan der Technischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg, Erwin-Rommel-Str. 60, 91058 Erlangen, erbeten. Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Die Eidgenössische Technische Hochschule Lausanne (EPFL) schreibt die folgende Stelle aus: Professor/in für Prozessor-Architektur (Assistenz-, Ausserordentliche-, Ordentliche-) an der Abteilung für Informatik Die Stelle ist offen für Kandidaten/innen mit akademischer Ausbildung in Informatik oder verwandten Ingenieurdisziplinen. Sie sollten hervorragende Forschungsresultate im Bereich der Computer-Hardwarearchitektur (Prozessoren oder Systeme) vorweisen. Industrielle Berufserfahrung ist von Vorteil. Die Stelle erfordert eine starke Persönlichkeit, Talent zur Lehre und zur Leitung und Betreuung von Studenten und jungen Forschern sowie die Bereitschaft zur interdisziplinären Forschungszusammenarbeit. Bewerbung bis: Stellenantritt: 15. August 1999. nach Vereinbarung. Interessierte Personen werden gebeten, die Einschreibungsunterlagen bei folgender Adresse zu verlangen: Présidence de l’Ecole polytechnique fédérale de Lausanne, CE-Ecublens, CH-1015 Lausanne, Suisse, oder per Fax Nr. +41 21 693 70 84. Weitere Informationen können via Internet http://www.epfl.ch, http://diwww.epfl.ch/, http://admwww.epfl.ch/pres/profs.html oder http://research.epfl.ch/ abgefragt werden. Forschung & Lehre 6/99 335 Impressum Zukunft Wissenschaft im Programm Fernsehen 30. Mai, 20.45, arte: Die amerikanische Reise Alexander von Humboldts. 21.15, Hessen Fernsehen: Forschungsinstitut Senckenberg. 31. Mai, 21.00, 3sat: Wissenschaftsmagazin. 1. Juni, 19.00, arte: Raupen, Wind, Gleichgewicht. 22.15, N3: Milzbrand. 2. Juni, 11.00, 3sat: Sternstunde Philosophie. 19.30, BR: Wissenschaftsmagazin. 21.00, ZDF: Abenteuer Forschung: Der Tod der Pflanzen. 21.45, Hessen Fernsehen: Porträt Universität Jena. 3. Juni, 21.50, ORB: Lehrer in Deutschland. 4. Juni, 13.00, 3sat: Best of HITEC: Polymere, Solarzellen. 6. Juni, 7.00, 3sat: Eugen Kogon. 11.00, Hessen Fernsehen: Moderne Menschen: Manfred Kern. 7.-10. Juni, 20.15, arte: Intelligenz. 8. Juni, 22.15, N3: Brücken. 9. Juni, 11.00, 3sat: Sternstunde Philosophie. 21.45, Hessen Fernsehen: Porträt Universität Leipzig. 10. Juni, 17.15, 3sat: Best of HITEC: Reifen, Vesuv. 14. Juni, 20.15, 3sat: Wissenschaftsmagazin. 22. Juni, N3: Insekten und Pflanzen. Hörfunk täglich, 14.35, Deutschlandfunk: Campus und Karriere. 16.35, Deutschlandfunk: Forschung aktuell. Mo.-Fr., 5.40, Deutschlandfunk: Forschung am Morgen. 16.05, WDR 5: Wissenschaft und mehr. Mo.-Sa., 11.00, DeutschlandRadio Berlin: Natur und Wissenschaft. Mo.-So. 16.35, Forschung aktuell Sa., 17.05, S2: S2 Forum. Diskussionen mit Wissenschaftlern über Fragen aus Wissenschaft und Politik. 15.05, Radio Bremen 2: Campus Radio. 16.35, Deutschlandfunk: Computer und Kommunikation. So., 8.30, SDR1, Aula. Vorträge von Wissenschaftlern. 16.35, Deutschlandfunk: Wissenschaft im Brennpunkt. Do., 18.35 Deutschlandradio: Bildung und Wissen. 20.10, Deutschlandfunk: Studiozeit. Aus Kultur und Sozialwissenschaften. Fr., 10.37, Deutsche Welle Radio: Kultur und mehr. Wissenschaft und Technik. 31. Mai, 22.05, Radio Bremen 2: Gentechnologie. 9. Juni, 22.05, Radio Bremen 2: Intellektuelle und Naturwissenschaften. Impressum 6. Jahrgang in Fortführung der Mitteilungen des Deutschen Hochschulverbandes (41 Jahrgänge) Herausgegeben im Auftrage des Präsidiums des Deutschen Hochschulverbandes ISSN: 0945 - 5604; erscheint monatlich Präsident: Hartmut Schiedermair, Univ.-Professor, Dr. Vizepräsidenten: Claus Herberhold, Univ.-Professor, Dr. Gerhard Becker, Univ.-Professor, Dr. Präsidiumsmitglieder: Christoph Schnittler, Univ.-Professor, Dr. Edda Siegl, Univ.-Professor, Dr. Rainer Thome, Univ.-Professor, Dr. Paul Weiß, Univ.-Professor, Dr. Geschäftsführer: Michael Hartmer, Dr. Kuratorium von Forschung & Lehre: Manfred Erhardt, Professor, Dr. Wolfgang Frühwald, Univ.-Professor, Dr. Horst-Albert Glaser, Univ.-Professor, Dr. Peter Glotz, Professor, Dr. Peter Heesen Max G. Huber, Univ.-Professor, Dr. Hans Mathias Kepplinger, Univ.-Professor, Dr. Klaus Landfried, Univ.-Professor, Dr. Josef Lange, Dr. Hanna-Renate Laurien, Dr. Franz Letzelter, Dr. Johannes Neyses, Dr. Karl-Heinz Reith Paul F. Reitze, Dr. Kurt Reumann, Dr. Joachim Hermann Scharf, Prof. Dr., Dr., Dr.h.c. Steffie Schnoor Franz Schoser, Dr. Joachim Schulz-Hardt, Dr. Hermann Josef Schuster, Dr. Klaus Schweickart Werner Siebeck Erich Thies, Professor, Dr. Redaktion: Felix Grigat, M. A. (verantwortl. Redakteur) Michael Hartmer, Dr. Friederike Invernizzi, M. A. Ina Lohaus Weitere Mitarbeiter dieser Ausgabe: Kristijan Domiter, Dr., Pressesprecher des Deutschen Hochschulverbandes Birgit Ufermann, Rechtsanwältin im Deutschen Hochschulverband Rochus Wellenbrock, Mitarbeiter des Deutschen Hochschulverbandes (EDV) Beiträge, die mit Namen oder Initialen des Verfassers gekennzeichnet sind, stellen nicht in jedem Falle die Meinung der Redaktion oder des Herausgebers dar. Für unverlangt eingesandte Manuskripte kann keine Haftung übernommen werden. »Verbum hoc 'si quis' tam masculos quam feminas complectitur« (Corpus Iuris Civilis Dig. L, 16, 1) Zitierweise: Forschung & Lehre Geschäftsstelle des Deutschen Hochschulverbandes: Rheinallee 18, 53173 Bonn Tel.: (0228) 36 40 02; Fax: (0228) 35 34 03 E-mail: [email protected] Forschung & Lehre: Verlag und Redaktion: Rheinallee 18, 53173 Bonn Tel.: (02 28) 36 40 05; Fax: (02 28) 35 99 47 E-mail: [email protected] Druck: Paulinus-Druckerei, 54220 Trier Bezugsgebühr: Abonnement 120,- DM, zzgl. Porto. Für Mitglieder des DHV durch Zahlung des Verbandsbeitrages. Einzelpreis 12,- DM, zzgl. Porto. Forschung & Lehre 6/99 Bankverbindung: Dresdner Bank Bonn Kto.-Nr. 0 268 367 200, BLZ 370 800 40 Anzeigenleitung: Helga Erdmann / Anita Borhau-Karsten Rheinallee 18, 53173 Bonn Tel.: (0228) 36 40 05; Fax: (0228) 35 99 47 E-mail: [email protected] ISDN - Leonardo Nr. X 0228 3681489 Preisliste Nr. 28 vom 1.1.1999 Forschung & Lehre wird auf chlorfreiem Papier gedruckt und ist recyclebar. Druckauflage: 19900 Exemplare Der Deutsche Hochschulverband, 1950 in Fortführung des 1936 aufgelösten Verbandes der Deutschen Hochschulen neu gegründet, tritt für eine unparteiische Wissenschaft in einem freiheitlichen Rechtsstaat ein. Auf der Grundlage der Freiheit von Forschung und Lehre ist es seine Aufgabe, sich aller Fragen anzunehmen, die den Wirkungskreis der Hochschullehrer und ihre Stellung in Staat und Gesellschaft berühren. Der Deutsche Hochschulverband ist die überparteiliche und fachübergreifende Berufsvertretung der Universitätslehrer an den wissenschaftlichen Hochschulen der Bundesrepublik mit 17.058 Mitgliedern. Mitgliedsfähig sind alle Professoren und Privatdozenten an den wissenschaftlichen Hochschulen. Die Mitglieder entrichten Mitgliedsbeiträge zwischen 70,- DM und 247,- DM im Jahr (alte Bundesländer) oder ermäßigte Beiträge (neue Bundesländer). 336 Der Fragebogen Zukunft Über Wissenschaft. . . DER FRAGEBOGEN Wer oder was hat Sie wissenschaftlich am nachhaltigsten geprägt? Die Mathematik. Was verdanken Sie Ihrem wissenschaftlichen Lehrer? Kürze, Prägnanz, Dinge auf den Punkt zu bringen. Über Gott und die Welt Welche Illusion ist fruchtbar? Die Liebe. Was bedeutet Ihnen Gott? Gibt es den? Was ist der Sinn des Lebens? Das Leben selbst. Ina Kersten, Dr., Univ.Professorin für Mathematik, Universität Göttingen, Vizepräsidentin der Deutschen Mathematiker-Vereinigung Über Emotionen. . . Was bedeutet Ihnen die deutsche Wiedervereinigung? Veränderungen. Was macht Sie wütend? Egozentrik, Egomanie, beschränkte Sichtweisen. Was fasziniert Sie? Wissenschaftliche Zusammenhänge zu erkennen. Was erfüllt Sie mit Hoffnung? Beispiele von Uneigennützigkeit und Vorurteilsfreiheit Ihre Lieblingslebensweisheit? Toleranz zu üben. Wofür sind Sie dankbar? Daß es mir gut geht. Überzeugt Sie Ihre Selbstkritik? Ja. Wann empfinden Sie Ohnmacht? Im Umgang mit Menschen, die es verlernt haben zu lesen oder zuzuhören. Wogegen sind Sie nicht versichert? Krank zu werden. Wie alt möchten Sie werden? So alt wie möglich. Wieviel Geld möchten Sie besitzen? Genug, um angenehm existieren zu können. Die deutsche Universität ist... erneuerungsbedürftig. Was fehlt den Universitäten am meisten? Geld. Die Liebe ist . . . eine fruchtbare Illusion. Meine größte politische Sorge ist . . . Korruption, Machtmißbrauch. Warum sind Sie Wissenschaftler geworden? Aus Neigung und Gelegenheit. Worüber können Sie (Tränen) lachen? b Ü er gute Witze. Was ertragen Sie nur mit Humor? Fragebögen auszufüllen. Ein Jahr Robinson (ohne Freitag); welche drei Bücher nehmen Sie mit? Zwei Bände von Dostojewski, ein Band von Conan Doyle. Musik ist... Kunst. Sport ist ... für viele Lebensinhalt. Forschung & Lehre 6/99 Welche Eigenschaften sollte ein Hochschullehrer haben? Kommunikationsfähigkeiten. Einem überdurchschnittlich begabten Studenten empfehle ich... sich an schwierigen Problemen zu versuchen. Welche Eigenschaft vermissen Sie an der heutigen Studentengeneration? Keine. Welche Eigenschaft schätzen Sie an der heutigen Studentengeneration? Daß sie motiviert ist und gern mitarbeitet. Was ist Bildung? Informiertheit und Wissen. 337 Informationsservice Zukunft Forschung & Lehre will den Lesern weitere Informationsquellen erschließen und übersendet gegen eine Kostenpauschale (angegebener Betrag zuzüglich Portokosten; bitte Bezahlung per Verrechnungsscheck oder Überweisung auf folgendes Konto: Dresdner Bank Bonn, Kto.-Nr. 0 268 367 200 BLZ 370 800 40) folgende Unterlagen: A 72 Hochschulrahmengesetz in der Fassung vom 19. Januar 1999, 16 Seiten, 8,- DM. A 100 Thüringer Hochschulgesetz in der Fassung vom 29. April 1999, 48 Seiten, 12,DM. A 101 Einkommensteuerrechtliche Behandlung der Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer, Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 16. Juni 1998, IV B 2 - S 2145 - 59/98, 4 Seiten, kostenlos. A 107 Empfehlungen zum Dienst- und Tarif-, Besoldungs- und Vergütungsrecht sowie zur Personalstruktur in den Hochschulen (Entschließung des 186. Plenums der HRK vom 2. November 1998) mit Erläuterungen und Presseerklärung des Deutschen Hochschulverbandes, 36 Seiten, 12,- DM. A 112 Gesetz über die Hochschulen im Freistaat Sachsen, Gesetzentwurf der Staatsregierung, Drucksache Z/10805, und Stellungnahme des DHV zum Referentenentwurf , Stand 18. Januar 1999, 138 Seiten, 24,- DM. A 114 Entwurf eines Gesetzes zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften, 201 Seiten, 35,- DM. A 115 Anhörungsentwurf eines Gesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst BadenWürttemberg, Stand 12. April 1999, 378 Seiten, 35,- DM. A 119 Referentenentwurf eines Gesetzes über die Hochschulen des Landes NordrheinWestfalen, Stand 27. Januar 1999, 100 Seiten, 17,- DM. A 120 Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei Auslandsdienstreisen und -geschäftsreisen ab 1. März 1999, Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 28. Januar 1999, 4 Seiten, kostenlos. A 121 Gesetzentwurf zur Neuordnung der Hochschulmedizin Nordrhein-Westfalen mit Begründung, 34 Seiten, 12,- DM. Hochschulgesetze der Länder Bayern 1 Hochschulgesetz in der Fassung vom 1. Dezember 1993 und Änderungsgesetze vom 28. April 1994, 10. August 1994 und 24. Juli 1998, 85 Seiten, 17,- DM. Bayern 2 Hochschullehrergesetz in der Fassung vom 9. Januar 1995 und Änderungsgesetze vom 28. Juni 1996, 20. Februar 1998 und 24. Juli 1998, 24 S., 12,- DM. Bremen 1 Hochschulgesetz in der Fassung vom 18. Juni 1996 und Änderungsgesetz vom 3. Februar 1998, 75 Seiten, 17,- DM. Hessen 1 Hochschulgesetz vom 3. November 1998, 35 Seiten, 12,- DM. Niedersachsen 1 Hochschulgesetz in der Fassung vom 24. März 1998, 45 Seiten, 12,- DM. Rheinland-Pfalz 1 Universitätsgesetz in der Fassung vom 6. Februar 1996 und Änderungsgesetz vom 1. Juli 1997, 130 Seiten, 24,- DM. Sachsen 1 Hochschulgesetz vom 4. August 1993 und Änderungsgesetz vom 7. April 1997, 33 Seiten, 12,- DM. Sachsen-Anhalt 1 Hochschulgesetz vom 7. Oktober 1993 und Änderungsgesetze vom 13. Februar 1996, 6. März 1997, 12. September 1997 und 19. März 1998, 61 Seiten, 12,- DM. Als Leser von Forschung & Lehre bitte ich um Übersendung folgender Unterlagen: Ort, Datum Bitte deutlich schreiben, Absender wird als Versandadresse benutzt Name A 116 Referentenentwurf eines Gesetzes über die Hochschulmedizin im Freistaat Sachsen mit Stellungnahme des DHV, 46 Seiten, 12,- DM. Aus der Rechtsprechung siehe Seite 314 Straße PLZ/Ort Bitte senden an Forschung & Lehre, Rheinallee 18, 53 173 Bonn Forschung & Lehre 6/99 ✂ Aktuelles A 117 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Hochschulgesetzes des Landes Schleswig-Holstein mit Begründung und Stellungnahme des DHV, 85 Seiten, 17,DM.