radiowerbung - Antenne Niedersachsen

Transcrição

radiowerbung - Antenne Niedersachsen
RADIOWERBUNG
Mehr Radio.
Mehr Service.
Mehr Erfolg.
IHRE LANDESWEITEN PLANUNGSDATEN
GÜLTIG AB 1. JANUAR 2015
SENDERSTECKBRIEF
Funkmedien
Antenne Niedersachsen ist IVW-geprüft.
Antenne Niedersachsen sendet seit Mai 1990 rund um die Uhr für Niedersachsen, Bremen und Hamburg.
Aktuelle Nachrichten informieren immer 5 Minuten früher aus Niedersachsen, Deutschland und der Welt. Antenne Niedersachsen liefert Infos
über das Wetter vor der Haustür und den Verkehr aus dem Verkehrszentrum mit ständig aktualisierten Blitzermeldungen.
Unterhaltung zum Lachen, Mitfühlen und Mitreden für die ganze Familie. Spannende Geschichten aus Niedersachsen zum Mitfiebern – wo
andere nur berichten, hilft Antenne Niedersachsen. Wir packen mit an, wenn die anderen schon weg sind – wir setzen uns ein für die
Menschen in Niedersachsen.
Junggeblieben, aber erwachsen. Heimatverbunden, aber locker. Im Leben angekommen, aber offen für Neues. Bodenständig, aber lebendig –
so ist Antenne Niedersachsen.
Die Antenne Niedersachsen GmbH & Co. KG veranstaltet täglich sechs Hörfunkprogramme – fünf Internet-Programme und ein UKW-Programm.
Das Hauptprodukt Antenne Niedersachsen mit dem Kernmarkt Niedersachsen, Bremen und Hamburg ist eines der reichweitenstärksten
privaten Radioprogramme Deutschlands.
SENDEGEBIET
Niedersachsen, Hamburg, Bremen
und angrenzende Gebiete
WORT-MUSIK-ANTEIL
5 – 10 Uhr 40:60, 10 – 18 Uhr 30:70,
18 – 5 Uhr 20:80
PROGRAMM
Vollprogramm, 24 Std. täglich,
an 365 Tagen
ZIELGRUPPE
30 – 54 Jahre
MUSIKFORMAT
Mainstream AC
TECHNISCHE REICHWEITE
ca. 12 Millionen Personen über
10 Jahre im Sendegebiet
WEITESTER HÖRERKREIS
3,825 Millionen Hörer (Mo. – So.)*
HÖRER PRO TAG
1,853 Millionen Hörer (Mo. – Fr., 5 – 24 Uhr)*
HÖRER PRO Ø-STUNDE
279.000 Hörer (Mo. – Fr., 6 – 18 Uhr)*
Quelle: ma 2014 Radio II, dspr. Bev. 10+
*
PROGRAMMSCHEMA
Tag/Zeit
Montag–Freitag
Samstag
Sonntag
Das Antenne
Niedersachsen
Wochenende
Das Antenne
Niedersachsen
Wochenende
05 – 06 Uhr
06 – 07 Uhr
07 – 08 Uhr
08 – 09 Uhr
09 – 10 Uhr
10 – 11 Uhr
11 – 12 Uhr
12 – 13 Uhr
Verena Kortmann
13 – 14 Uhr
14 – 15 Uhr
15 – 16 Uhr
16 – 17 Uhr
17 – 18 Uhr
Von 2 bis frei –
mit Kaya und Flüecki
18 – 19 Uhr
19 – 20 Uhr
20 – 21 Uhr
Michi Schrader/Hakan„Haxi“ Turan
21 – 22 Uhr
(wöchentlicher Wechsel)
22 – 23 Uhr
Antenne Niedersachsen am Abend
23 – 24 Uhr
24 – 01 Uhr
01 – 02 Uhr
02 – 03 Uhr
03 – 04 Uhr
Antenne Niedersachsen
Nachtmagazin
04 – 05 Uhr
www.antenne.com
SENDEGEBIET
Steinburg
Cuxhaven
104.6
Pinneberg
Wilhelmshaven
Bremerhaven
104.9
104
104.9
04 9
Aurich
Emden
Stade
105.7
10
.77
NIEDERLANDE
RLANDE
Steinf
urt
Steinfurt
Herzogtum
Lauenburg
Ludwigslust
Lüneburg
104.2
10
04
Bremen
Cloppenburg
104.
10
104
4Lingen
.3
3
Hamburg
105 1
105.1
Leer
Oldenburg
Stor
Stormarn
106.1
06
Soltau
Verden
Dannenberg
Vechta
Nienburg
1105
10
105.9
9
Osnabrück
Minde
enMindenLübbe
ecke
Lübbecke
Celle
103.8
103
110
0
03
Hannover
Stadthagen
He
erfor
rford
Herford
Warendorf
110
06.3
0
6.3
3
10
05.7
05
05.7
5.7
Lippe
Börde
Harz
106.0
0
Göttingen
106
06.77
06
O
Ohrek
Ohrekreis
Goslar
Holzminden
Höxter
Wolfsburg
10
06.Braunschweig
06.9
0
.9
Hildesheim
Hameln
Gütersloh
Altma
Altmarkkreis
Salzwed
Sa
wedel
Salzwedel
Nordhausen
Kass
el
Kassel
FREQUENZEN Braunschweig Harz Bremen Hildesheim Bremen Holzminden Bremerhaven Lingen/Emsland Celle Lüneburg/Uelzen UKW
106.9
106.3
105.7
103.8
105.7
105.7
105.7
104.3
103.8
106.1
FREQUENZEN Cuxhaven Oldenburg Göttingen Osnabrück Hamburg Ostfriesland Hannover Soltau Hann. Münden Wolfsburg Eichsfeld
UKW
104.6
105.7
106.0
105.9
105.1
104.9
103.8
104.2
106.7
106.9
www.antenne.com
SPOTLÄNGENBONUS
Nationale und internationale Studien belegen, dass die Dauer eines Radiospots einen entscheidenden Einfluss auf die spontane Spoterinnerung hat. Je länger ein Spot ist, umso höher ist die Wahrscheinlichkeit gute Erinnerungswerte zu erhalten. Eine hohe Spoterinnerung
wirkt sich wiederum positiv auf Kaufbereitschaft oder Markenbekanntheit aus.
Längere Spots sind also effektiver und wir machen sie auch effizienter: Unser Spotlängenbonus macht Ihre Spots günstiger. Ab einer
Länge von 35 Sekunden sinkt der Preis automatisch um 5 % und das für jeden Spot. Mit längeren Spots erhöhen Sie die Wirkung und sparen
gleichzeitig.
Die Grundlage für die Berechnung des Preises ist der Sekundenpreis auf Basis des Index 100. Dieser Sekundenpreis wird zunächst mit dem
Index für den Spotlängenbonus multipliziert. Das Ergebnis wird kaufmännisch auf zwei Kommastellen gerundet. Abschließend wird der
errechnete Sekundenpreis mit der tatsächlichen Spotlänge multipliziert.
Länge
1 – 15 Sek.
16 – 24 Sek.
25 – 34 Sek.
ab 35 Sek.
Index
110
106
100
95
Alle Preise sind AE-fähig, zzgl. gesetzlicher MwSt. Die dargestellten Preise beziehen sich auf das Preissegment Index 100.
LANDESWEITE PLANUNGSDATEN 2015
Tag/Zeit
Montag – Freitag
Samstag
Sonntag
Stunde
1 Sekunde
30 Sekunden
1 Sekunde
30 Sekunden
1 Sekunde
30 Sekunden
00 – 05
8,00 o
240,00 o
4,00 o
120,00 o
4,00 o
120,00 o
05 – 06
16,00 o
480,00 o
8,00 o
240,00 o
8,00 o
240,00 o
06 – 07
47,00 o
1.410,00 o
9,00 o
270,00 o
8,00 o
240,00 o
07 – 08
57,00 o
1.710,00 o
14,00 o
420,00 o
9,00 o
270,00 o
08 – 09
41,00 o
1.230,00 o
30,00 o
900,00 o
18,00 o
540,00 o
09 – 10
22,00 o
660,00 o
31,00 o
930,00 o
27,00 o
810,00 o
10 – 11
21,00 o
630,00 o
29,00 o
870,00 o
33,00 o
990,00 o
11 – 12
20,00 o
600,00 o
18,00 o
540,00 o
33,00 o
990,00 o
12 – 13
19,00 o
570,00 o
24,00 o
720,00 o
34,00 o
1.020,00 o
13 – 14
15,50 o
465,00 o
15,00 o
450,00 o
21,00 o
630,00 o
14 – 15
13,00 o
390,00 o
10,00 o
300,00 o
19,00 o
570,00 o
15 – 16
16,00 o
480,00 o
8,00 o
240,00 o
14,00 o
420,00 o
16 – 17
26,00 o
780,00 o
6,00 o
180,00 o
14,00 o
420,00 o
17 – 18
18,00 o
540,00 o
6,00 o
180,00 o
10,00 o
300,00 o
18 – 19
16,00 o
480,00 o
5,00 o
150,00 o
6,00 o
180,00 o
19 – 20
14,00 o
420,00 o
5,00 o
150,00 o
5,00 o
150,00 o
20 – 21
10,00 o
300,00 o
5,00 o
150,00 o
5,00 o
150,00 o
21 – 22
8,00 o
240,00 o
4,00 o
120,00 o
5,00 o
150,00 o
22 – 23
8,00 o
240,00 o
4,00 o
120,00 o
5,00 o
150,00 o
23 – 24
8,00 o
240,00 o
4,00 o
120,00 o
4,00 o
120,00 o
Ø 6 – 18
26,29 q
788,75 q
16,67 q
500,00 q
20,00 q
600,00 q
www.antenne.com
CORPORATE EVENTS
Nutzen Sie die Präsentationsmöglichkeiten unserer
Corporate Events! Werden Sie unser Partner und nutzen
Sie neben Ihrer On-Air Kampagne die Vielzahl unserer
Off-Air Darstellungsmöglichkeiten, wie:
• Namenssponsoring
• Co-Sponsoring
• Aktionen vor Ort
• u. v. m.
Positionieren Sie Ihr Unternehmen auch außerhalb
der klassischen Werbung. Die Inhalte werden nach
Ihren Vorgaben durch uns kreativ umgesetzt.
Antenne Niedersachsen holt die besten Hits von heute und die
Antenne Greatest Hits live auf die Bühne! Jedes Jahr im Sommer
findet DIE Open-Air Party des Jahres mit jeder Menge Stars for
free statt. Die Tickets gibt es nirgends zu kaufen, sondern nur auf
Antenne Niedersachsen zu gewinnen.
bis zu 15.000 Besucher
Crazy Crossing ist DAS Kult-Event über den Maschsee in Hannover
mit den spektakulärsten Booten und den lustigsten Showeinlagen!
Beim Crazy Crossing gewinnen Innovation und Einfallsreichtum.
Wer überquert mit dem ausgefallensten Wasserfahrzeug den
Maschsee? Und wer kentert schon beim Stapellauf?
bis zu 25.000 Besucher
www.antenne.com
DATEN UND FAKTEN
STUNDEN- UND DURCHSCHNITTSKONTAKTE PLUS TKP
ZIELGRUPPEN-TKP
• 14 bis 49 Jahre: 4,99 o
• 10 Jahre plus: 2,83 o
Reichweite
100.000
50.000
279.000
152.000
155.000
238.000
246.000
244.000
240.000
250.000
150.000
275.000
200.000
281.000
250.000
310.000
300.000
315.000
350.000
318.000
425.000
400.000
0
6 – 7
7 – 8
8 – 9
9 – 10 10 – 11 11 – 12 12 – 13 13 – 14 14 – 15 15 – 16 16 – 17 17 – 18 18 – 19 6 – 18
TKP in q 4,474,033,872,132,242,182,281,931,601,953,273,493,152,83
Quelle: ma 2014 Radio II, dspr. Bev. 10+, Preise 2015, 30 Sekunden
INTERNET ANGEBOTE
Umsetzung, Gestaltung und Preise auf Anfrage. Die dargestellten Werbeformen sind Bestandteil skalierbarer Crossmedia-Pakete und bieten
spezifische Optionen in Bezug auf die verschiedenen Werbeziele und/oder Kampagnengrößen.
Gerne stellen wir Ihnen diese Spezifika sowie weitere, auf Ihren individuellen Bedarf zugeschnittene Online-Sonderwerbeformen (Podcasting,
Newsletter, Sponsoring, Gewinnspiele, Games etc.) vor.
SUPER BANNER (728 x 90 Pixel)
Vermarktung über RMS oder auf Anfrage
SKYSCRAPER (160 x 600 Pixel)
Vermarktung über RMS oder auf Anfrage
ADVERTORIAL
(Sonderwerbefläche*)
MEDIUM RECTANGLE
(300 x 250 Pixel)
Vermarktung über RMS oder auf Anfrage
* inkl. redaktioneller Anbindung
SMALL CONTENT AD
(220 x 100 Pixel)
MEDIUM CONTENT AD
(300 x 105 Pixel)
www.antenne.com
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Werbefunkaufträge der Antenne Niedersachsen GmbH & Co. KG – nachstehend Sender genannt
Der Sender nimmt im Rahmen der verfügbaren Sendezeit und zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen Aufträge für Werbung im
Sendegebiet des Senders entgegen.
AUFTRAGSANNAHME
1. Aufträge können nur für bestimmte, genau bezeichnete Produkte/Leistungen und namentlich bezeichnete Werbetreibende erteilt werden.
Werbemittler müssen zur Bestellung ermächtigt sein und dies durch Auftragserteilung für ihre Kunden gegenüber dem Sender dokumentieren.
Werbetreibende haften für Verbindlichkeiten ihrer beauftragten Werbemittler gegenüber dem Sender.
2. Auftrag und Auftragsbestätigung (Vertrag) bedürfen der schriftlichen
Form. Dies gilt auch für Auftragsänderungen und Nebenabreden. Terminangebote sind bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung freibleibend.
3. Aufträge und Sendeunterlagen müssen spätestens fünf Werktage vor dem
ersten Ausstrahlungstermin beim Sender eingegangen sein. Platzierungsund Konkurrenzausschlusswünsche werden optimal berücksichtigt, können
jedoch nicht garantiert werden. Kurzfristige Buchungen sind nach Absprache
möglich.
4. Neue Vertragspartner verpflichten sich, ohne gesonderte Aufforderung
des Senders, spätestens mit Auftragserteilung, einen Handelsregisterauszug
bzw. eine Gewerbeanmeldung vorzulegen.
SENDEUNTERLAGEN
1. Der Auftraggeber ist für die rechtzeitige und kostenlose Lieferung der
Sendeunterlagen (Sendekopie, Einschaltplan mit Motivangabe, Textmanuskript, Tonträgerangabe) verantwortlich. Die Sendeunterlagen sind per
Audio-CD, Daten-CD oder in elektronischer Form per E-Mail anzuliefern.
Als Datenformat wird das mp3-Format mit 256 Kbit/s bei einer Samplingrate von 44.1 oder 48 kHz bevorzugt.
Die inhaltliche und technische Qualität des Werbematerials liegt in
alleiniger Verantwortung des Auftraggebers. Es besteht keine Verpflichtung unsererseits, die Qualität des Werbematerials vor Ausstrahlung zu
prüfen. Die Gestaltungs- und Produktionskosten trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Sender die für die GEMA-Abrechnung notwendigen Angaben über Komponist, Titel und Länge der verwendeten Musik zusammen mit dem Einschaltplan mitzuteilen. Fehlen diese Angaben, geht der Sender davon aus, dass der Spot keine GEMA-pflichtige
Musik enthält.
3. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die dem Sender zur Verfügung gestellten Sendeinhalte und haftet dem Sender für deren rechtliche
Zulässigkeit. Der Auftraggeber versichert, dass er sämtliche zur Verwertung
im Hörfunk erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte erworben
hat, die auf den von ihm gelieferten Sendeunterlagen (Tonträger, insbesondere Industrie-Tonträger) bzw. den darauf enthaltenen Werken ruhen. Davon
erfasst ist auch das Recht zur gleichzeitigen, unveränderten Verwertung in
Online-Medien aller Art, d. h. das Recht, den Spot an eine Vielzahl potenzieller Nutzer mittels analoger, digitaler oder anderweitiger Speicherbzw. Datenübertragungstechniken über elektromagnetische Wellen durch
Leitungsnetze aller Art in der Weise zu senden, dass diese den Spot parallel
zu allen anderen Formen des Hörfunks über Online-Medien (z. B. Internet,
Mobilfunk) empfangen und wiedergeben können, gleichgültig, welches
Empfangsgerät hierbei zum Einsatz kommt (Simulcasting/Streaming sowie
on-demand und near-on-demand). Der Auftraggeber stellt den Sender von
jeglicher Haftung sowie allen Ansprüchen Dritter frei, die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden können.
4. Der Sender behält sich vor, rechtsverbindlich angenommene Aufträge wegen ihres Inhalts, ihrer Form, häufiger Wiederholungen oder ihrer technischen Qualität nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen
auch nachträglich abzulehnen, insbesondere wenn ihr Inhalt gegen Gesetze
oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Ausstrahlung für den
Sender unzumutbar geworden ist. Dies gilt auch für die Verwendung politischer, religiöser oder weltanschaulicher Aussagen in der Werbung.
Der Auftraggeber räumt mit Übergabe der Sendeunterlagen dem Sender
Hörfunknutzungsrechte an den überlassenen Sendeunterlagen bzw. den
darauf enthaltenen Werken (Werbematerialien) ein, und zwar örtlich
unbegrenzt sowie zeitlich und inhaltlich in dem für die Durchführung des
Werbefunkauftrages erforderlichen Umfang. Hierzu gehört auch das Recht,
diese Nutzungsrechte (insbesondere das Sende-/Weitersende-, Bearbeitungs- und Archivierungsrecht sowie das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung) an zur Sendeabwicklung beauftragte Dritte weiter zu übertragen. Es berechtigt zur Ausstrahlung mittels aller bekannten technischen
Verfahren sowie aller bekannten Formen des Hörfunks, insbesondere analog, digital, terrestrisch, kabelgebunden, per Satellit und per Internet oder
Mobilfunk sowie on-demand und near-on-demand.
5. Die Ablehnung einer Werbesendung wird dem Auftraggeber unverzüglich
mitgeteilt. Eventuell aus dieser Ablehnung resultierende Ansprüche gegenüber dem Sender sind ausgeschlossen.
4. Die Pflicht zur Aufbewahrung von angelieferten Spots endet für den Sender mit der Umspielung. Die Tonträger werden dem Auftraggeber nur auf
ausdrücklichen Wunsch bei der Auftragserteilung wieder zugestellt. Die
Haftung für Beschädigung oder Untergang fremden Eigentums ist insoweit
auf grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
AUFTRAGSABWICKLUNG
1. Verträge werden innerhalb eines Jahres abgewickelt. Als Vertragsjahr gilt
das Kalenderjahr.
2. Die Werbesendungen/-spots werden unter den gleichen technischen Bedingungen ausgestrahlt wie das Programm des Senders.
3. Verbund- bzw. Kollektivwerbung bedarf der schriftlichen Einwilligung des
Senders.
6. Werden die Sendeunterlagen nicht rechtzeitig geliefert oder sind sie nicht
einwandfrei und kann aus diesen Gründen die Sendung nicht ausgestrahlt
werden, behält sich der Sender vor, andere brauchbare Unterlagen zu verwenden. Sollten keine sendefähigen Unterlagen vorliegen, wird die vereinbarte Sendezeit auch ohne Ausstrahlung in Rechnung gestellt. Das Gleiche gilt
für Werbesendungen/-spots, die falsch zur Ausstrahlung kommen, weil Unterlagen, Texte oder Bänder dem Sender falsch gekennzeichnet zugegangen sind.
7. Auf Anfrage des Auftraggebers vom Sender erstellte Terminreservierungen behalten bis zwei Wochen nach Erstellungsdatum Gültigkeit. Nach
Ablauf dieser Frist werden die Termine, sofern sie nicht vom Auftraggeber
bestätigt worden sind, nicht mehr als Reservierungen angesehen und zur
anderweitigen Disposition freigegeben.
8. Vereinbarte Sendetage und Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, jedoch kann eine Gewähr für die Sendung zu einem bestimmten Zeitpunkt und in bestimmter Reihenfolge nicht übernommen werden.
9. Fällt eine Werbesendung aus Programmgründen oder infolge technischer
Störungen aus, strahlt der Sender die ausgefallene Werbung an gleichwertigen Ersatzterminen aus. Können dem Auftraggeber keine gleichwertigen
Ersatztermine gewährt werden, wird dem Auftraggeber die gezahlte Vergütung rückerstattet. Bei einem Ausfall einer oder mehrerer Frequenzen wird
das Entgelt anteilig berechnet bzw. anteilig gutgeschrieben, sofern mehr als
zehn von Hundert der Gesamtreichweite laut letzter Mediaanalyse ZG Gesamt,
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Durchschnittsstunde Mo. - Fr. 6.00 - 18.00 Uhr, nicht erreicht werden. Der
Auftraggeber kann darüber hinausgehende Ansprüche nicht geltend machen.
10. Wirken Schauspieler oder andere Personen, die durch den Rundfunk
bekannt sind, in Werbespots mit, behält sich der Sender eine Verlegung der
Werbeeinschaltung auf eine andere Sendezeit vor, wenn der im Werbespot
Mitwirkende am selben Tag im Hörfunkprogramm des Senders auftritt. Dieser Grundsatz gilt nicht für Nebenrollen.
11. Eine besondere Sendebestätigung wird nicht erstellt.
12. Eine Terminverlegung der Spots auf Wunsch des Auftraggebers ist grundsätzlich nur mit schriftlicher Zustimmung vom Sender möglich.
RECHNUNGSLEGUNG UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
1. Die Berechnung sämtlicher Aufträge erfolgt auf Grundlage der jeweils
gültigen Preisliste. Feiertage werden wie Sonntage berechnet. Alle Preise
verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die in Auftrag
gegebenen Einschaltungen werden jeweils am 30./31. des laufenden Monats
rückwirkend in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 14 Tagen
nach Rechnungsdatum fällig.
Die Preisberechnung erfolgt auf Basis der tatsächlich ausgestrahlten, mindestens aber auf Basis der gebuchten Ausstrahlungslänge. Die Mindestberechnungslänge beträgt grundsätzlich 10 Sekunden, bei Tandem- und
Tridemspots beträgt die Mindestberechnungslänge für den Gesamtspot
20 Sekunden.
Bei Zahlungseingang innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum werden 2 %
Skonto gewährt. Als Tag der Zahlung gilt bei Übersendung von Verrechnungsschecks der Tag des Eingangs beim Sender, bei Überweisung auf ein Konto des
Senders der Tag, an dem der Betrag dem Sender gutgeschrieben wird.
Bei Lastschrifteinzugsverfahren werden 2 % Skonto gewährt. Bei Veranstaltungen und PR-Events erfolgt die Rechnungslegung sofort nach Auftragserteilung. Danach sind 50 % der Rechnungssumme sofort netto ohne Abzug
fällig. Die verbleibenden 50 % der Rechnungssumme sind unmittelbar nach
Ende der Veranstaltung netto ohne Abzug fällig.
2. Bei Zahlungsverzug ist der Sender berechtigt, die weitere Ausstrahlung
von Werbespots zurückzustellen, ohne dass daraus ein Ersatzanspruch des
Auftraggebers entsteht. Bei Erstaufträgen oder mehrfachem Zahlungsverzug kann der Sender für neue Aufträge Vorkasse oder Bankeinzugsverfahren
verlangen.
3. Die in der Preisliste genannten Nachlässe werden entweder bei Rechnungsstellung bezogen auf das vereinbarte Auftragsvolumen gewährt oder
spätestens drei Monate nach Beendigung des Vertragsjahres rückwirkend
nach der tatsächlich abgenommenen Sendezeit abgerechnet. Der Abrechnung werden nur Einschaltungen mit den in der Preisliste genannten Zeiteinheiten zugrunde gelegt. Spätestens am Ende eines Kalenderjahres werden gewährte Nachlässe laut effektiv erreichter Rabattstaffel überprüft und
nachvergütet bzw. nachberechnet.
AGENTURPROVISION
1. Werbeagenturen oder Werbemittler erhalten eine Agenturprovision in
Höhe von 15 % (Brutto-Einschaltpreis ohne Mehrwertsteuer abzüglich evtl.
gewährter Rabatte) auf den vermittelten Auftrag, sofern sie ihren Auftraggeber werblich beraten und eine entsprechende Dienstleistung nachweisen
können, das Vertragsverhältnis direkt zwischen Werbeagentur/Werbemittler
und dem Sender zustande kommt und die Werbeagentur bzw. der Werbemittler das volle Risiko eines evtl. Forderungsausfalles gegenüber dem
Endkunden übernimmt.
Bei Auftragserteilung ist der Handelsregisterauszug / die Gewerbeanmeldung der Werbeagentur bzw. des Werbemittlers vorzulegen.
2. Auf Kompensationsgeschäfte bestehen grundsätzlich keine Ansprüche
auf Agenturprovision. Paketangebote und Sonderwerbeformen werden gesondert nach Absprache provisioniert.
KÜNDIGUNG UND RÜCKTRITT
1. Im Falle höherer Gewalt können geschlossene Verträge ganz oder zum Teil
von beiden Partnern gekündigt werden. In anderen Fällen muss ein Rücktrittsersuchen des Auftraggebers mindestens vier Wochen vor der ersten Ausstrahlung beim Sender eingegangen sein. Hierbei ist der Sender berechtigt, dem
Auftraggeber 5 % des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Später eingehende Stornierungen werden nicht berücksichtigt.
2. Tarifänderungen haben für bereits abgeschlossene Verträge Gültigkeit,
wenn sie mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten gegenüber dem Auftraggeber bekannt gegeben werden und seit Vertragsschluss mehr als vier
Monate vergangen sind. Anderenfalls kann der Auftraggeber zum Zeitpunkt
der Tarifänderung vom Vertrag zurücktreten. Er hat dies jedoch binnen vierzehn Tagen nach Bekanntgabe des neuen Tarifs schriftlich gegenüber dem
Sender zu erklären.
AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNGSRECHT
Der Auftraggeber kann die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur erklären,
wenn es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen
handelt. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen anderer, nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhender Ansprüche des Auftraggebers gegen den Sender
ist ausgeschlossen.
Antenne Niedersachsen GmbH & Co. KG, Hannover, HRA 24832
Antenne Niedersachsen Geschäftsführungs-GmbH, Hannover, HRB 51095
Geschäftsführer: Kai Fischer
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Der Sender haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für Verschulden bei Vertragsverhandlungen, nur bei Vorsatz
und grober Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen, jedoch für jedes
Verschulden bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen. Der Höhe nach haftet der Sender bei einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe oder Gehilfen nicht für vertragsuntypische und daher
praktisch nicht vorhersehbare Schäden. Eine eventuelle Schadenersatzhaftung wegen Fehlens von dem Sender zugesicherter Eigenschaften bleibt
unberührt.
VERJÄHRUNG
Sämtliche Ansprüche gegen den Sender aus diesem Vertrag, insbesondere
solche auf Erfüllung oder Schadenersatz, verjähren, falls nicht gesetzlich
eine kürzere Frist bestimmt ist, ein Jahr nach der Ausstrahlung. Ausgenommen sind Ansprüche, die auf Ersatz von Körper- oder Gesundheitsschäden
gerichtet sind, oder auf grobem Verschulden des Senders beruhen.
GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT
Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Partner ist der Sitz des Senders.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
GELTUNGSBEREICH
Alle Aufträge und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Dies gilt auch für Folgeaufträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden ausdrücklich
nicht anerkannt und werden nicht Vertragsbestandteil. Die Ausführung von
Leistungen durch den Sender bedeutet keine Anerkennung von Allgemeinen
Geschäftsbedingungen des Auftraggebers.
DZ-Bank AG Hannover
Deutsche Bank AG Hannover
Hannoversche Volksbank eG
BIC: GENODEFF250
BIC: DEUTDE2H
BIC: VOHADE2H
IBAN: DE18 2506 0000 0000 4073 11 IBAN: DE73 2507 0070 0066 0860 00 IBAN: DE64 2519 0001 0651 1511 00
IHRE ANSPRECHPARTNER
ANTENNE NIEDERSACHSEN
Goseriede 9
30159 Hannover
Fax: 05 11/91 18-149
www.antenne.com
Geschäftsführer
Kai Fischer
Tel.: 05 11/91 18-101
Fax: 05 11/91 18-119
E-Mail: [email protected]
Leiter Marketing & Verkauf national
Jörg Tappendorf
Tel.: 05 11/91 18-140
Fax: 05 11/91 18-149
E-Mail: [email protected]
Verkaufsmanagerin national (N1, 5, 6, 7)
Birte Strodt
Tel.: 0173/5 78 81 45
Fax: 0511/91 18 99 00
E-Mail: [email protected]
Verkaufsmanagerin national (N2)
Xenia Homann
Tel.: 05 11/91 18-143
Fax: 05 11/91 18-149
E-Mail: [email protected]
Verkaufsmanager national (N3a, 3b, 4)
Harry Eggensperger
Tel.: 05 11/91 18-141
Fax: 05 11/91 18-149
E-Mail: [email protected]
Disposition
Angela Irtel/Dominikus Heising
Tel.: 05 11/91 18-443/444
Fax: 05 11/91 18-449
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]
Mediaservice
Dorit Kleer / Iris Krogmann
Tel.: 05 11/91 18-141 / -353
Fax: 05 11/91 18-359
E-Mail: [email protected]
E-Mail: [email protected]