2015 22 - Amt Trave-Land

Transcrição

2015 22 - Amt Trave-Land
Uns DÖrper
19. Jahrgang
MITTWOCH,
den 27. Mai 2015
Nummer 11
Woche 22
Amtliches Bekanntmachungsblatt des Amtes Trave-Land
270 Gemeindevertreter
mit Tablet PC ausgestattet
Bürgermeister Alexander Scheffler (Schackendorf) war einer der ersten Kommunalpolitiker, der ein Tablet erhalten hat.
Bericht Seite 11
für die Gemeinden
Bahrenhof, Blunk, Bühnsdorf, Dreggers, Fahrenkrug, Geschendorf, Glasau, Groß Rönnau,
Klein Gladebrügge, Klein Rönnau, Krems II, Negernbötel, Nehms, Neuengörs, Pronstorf,
Rohlstorf, Schackendorf, Schieren, Seedorf, Stipsdorf, Strukdorf, Travenhorst, Traventhal,
Wakendorf I, Weede, Wensin, Westerrade
Nächste
Termine
Uns DÖrper
Redaktionsschluss: Mittwoch,03. Juni 2015
Erscheinungstag: Mittwoch,10. Juni 2015
Nummer 11/Woche 22/Seite: 2
Uns Dörper Behörden, Verbände, Organisationen
27. Mai 2015
Nummer 11/Woche 22/Seite: 3
Uns Dörper SCHIEDSAMTSBEZIRKE
im AMT TRAVE-LAND
Aufgaben:
Durchführung von Schlichtungsverfahren in bürgerlichen
Rechtsstreitigkeiten und in Strafsachen, z. B. bei Ansprüchen
aus dem Nachbarrecht und wegen Verletzung der persönlichen Ehre (Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Sachbeschädigung, Drohung, Beleidigung).
Die Einschaltung des Schiedsamtes ist bei Delikten im Bereich der Privatklage dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet.
Zuständige Schiedspersonen im Amt Trave-Land:
Schiedsamtsbezirk 4
(Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Klein Gladebrügge, Neuengörs,
Schieren, Stipsdorf, Traventhal, Wakendorf I, Weede):
Schiedsmann: Manfred Quitschau, Quaaler Str. 9,
23795 Schieren, Tel.: 04551 1600
Stellvertreter: Eva Schneider-Stork, Segeberger Straße 64,
23795 Klein Gladebrügge, Tel. 04551/94945
Schiedsamtsbezirk 5
(Geschendorf, Pronstorf, Strukdorf, Westerrade):
Schiedsmann: Theo Meiß, Bahnhofstr. 36,
23815 Westerrade, Tel.: 04553 212
Stellvertreter: Ingo Studt, Bahnhofstr. 46,
23815 Westerrade, Tel.: 04553 397
Schiedsamtsbezirk Nr. 8
(Blunk, Fahrenkrug, Groß Rönnau, Klein Rönnau, Negernbötel,
Schackendorf):
Schiedsmann: Dieter Beuk, Dorfstr. 48 a,
23795 Negernbötel, Tel.: 04551 3382
Stellvertreterin: Gundula Göttsch, Am Bornkamp 1,
23795 Schackendorf, Tel.: 04551 3982
Schiedsamtsbezirk Nr. 9
(Krems II, Nehms, Rohlstorf, Travenhorst, Seedorf, Wensin):
Schiedsmann: Andreas Toebs, Twiete 2,
23827 Krems II, 04557 999841
Stellvertreter:
Manfred Schmidt, An den Tannen 10 (OT Weite Welt),
23823 Seedorf, Tel.: 04555/1037
Schiedsamtsbezirk Nr. 10
(Glasau):
Schiedsmann: Bernd Plog, Am Huben 5, 23719 Glasau,
Tel.: 04525 2113
Stellvertreter: Sven Blank, Liensfelder Kirchenweg 3,
23719 Glasau, Tel.: 04527 9738508
Deutsche Rentenversicherung
Auskunfts- und Beratungsstellen
Bad Oldesloe, Lübeck, Neumünster und Oldenburg i. H.
Bad Oldesloe:
Adresse:
Mommsenstraße 12, 23843 Bad Oldesloe
(Eingang: Käthe-Kollwitz-Straße gegenüber
vom Bahnhof)
Tel.: 04531 8043-0, Fax: 04531 8043-10
Sprechtage:
Montag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch und Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Lübeck:
Adresse:
Ziegelstraße 150, 23556 Lübeck
Tel.: 0451/485-25450
Sprechtage:
Montag:
08:00 Uhr - 15:00 Uhr
Dienstag:
08:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 Uhr - 13:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 Uhr - 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Neumünster:
Adresse:
27. Mai 2015
Christianstraße 9, 24534 Neumünster
Tel.: 04321 4093-0, Fax: 04321 4093-21
Sprechtage:Montag:
Dienstag:
Mittwoch und Freitag:
Donnerstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 15:00 Uhr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:30 Uhr
Oldenburg i.H.:
Adresse:
Markt 22 - 23, 23758 Oldenburg
Tel.: 04361/50819-0
Sprechtage:
Montag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Dienstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Mittwoch:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Donnerstag:
08:00 Uhr - 12:00 Uhr
13:00 Uhr - 16:00 Uhr
Wasserbeschaffungsverband Wakendorf I
Zuständig für die Wasserversorgung (Trink- und Brauchwasser) in den
Mitgliedsgemeinden Bahrenhof, Bühnsdorf, Dreggers, Neuengörs,
Wakendorf I im Kreis Segeberg und Rehhorst sowie Feldhorst (nur
im Ortsteil Havighorst) im Kreis Stormarn sind:
Technische Betreuung: Wasserwerker Michael Riedel
Telefon: 04550 985760
Gebührenabrechnungen: Amt Trave-Land - Lena Meynerts,
Tel.: 04551 9908-24
Geschäftsführung: Amt Trave-Land - Simone David,
Tel.: 04551 9908-37
Verbandsvorsteherin: Karin David, Tel.: 04550 985637
Stellv. Verbandsvorsteher: Hans-Peter Ulverich, Tel.: 04550 656
NOTDIENSTE:
In der Zeit vom 01.03. - 31.10.
Montag bis Donnerstag ab 16:00 Uhr
Freitag ab 12:00 Uhr
In der Zeit vom 01.11. - 28.02.
Montag bis Donnerstag ab 16:30 Uhr
Freitag ab 15:00 Uhr
Fa. Papenburg
0171 7288906 o. 0178 2778948
Zweckverband WASSERversorgung
GESCHENDORF/WESTERRADE
Der Zweckverband Wasserversorgung Geschendorf/Westerrade
versorgt die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Geschendorf
und Westerrade ab dem Wasserwerk mit Frischwasser.
Die Wassergewinnung im Wasserwerk erfolgt durch die Stadtwerke Lübeck.
Verbandsvorsteherin, Silke Behrens
Tel. 04553 795
Geschäftsführung Amt Trave-Land,
Frau David
Tel. 04551 9908-37
Gebührenabrechnung, Frau Meynerts Tel. 04551 9908-24
Bereitschaftsdienst der
Stadtwerke Lübeck
Tel. 0451 8882661
Zweckverband
ABWASSERbeseitigung Rönnau
Der Zweckverband Abwasserbeseitigung Rönnau ist zuständig
für die Entsorgung des Schmutzwassers in den Gemeinden Groß
Rönnau und Klein Rönnau.
Verbandsvorsteher, Holger Poppitz
Tel. 04551 84472
Geschäftsführung Amt Trave-Land,
Frau David
Tel. 04551 9908-37
Gebührenabrechnung, Frau Meynerts Tel. 04551 9908-24
Bereitschaftsdienst, Wege-Zweckverbabd Tel. 04551 9090 und
0170 4134427
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Uns Dörper STÖRUNGSDIENST TAG und NACHT
des ZWECKVERBANDES OSTHOLSTEIN
GAS- und WASSERVERSORGUNG
für die Gemeinden Glasau und Pronstorf
04561 399400
Kreisbauernverband Segeberg
Rosenstraße 9 b (ab dem 09.03.2015) , 23795 Bad Segeberg
Telefon: 04551 2425 oder 04551 91341
Fax: 04551 968712, Mail: [email protected]
Sprechzeiten:
Montags und freitags, jeweils in der Zeit
von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
(ansonsten nach Vereinbarung)
Landwirtschaftliche
Sozialversicherung
- gleiche Adresse und Telefonnummer wie oben Sprechzeiten:
Jeden 2. und 4. Freitag im Monat in der Zeit von 9.00 - 11.00 Uhr
(Herr Butz – Bauernverband Schleswig-Holstein)
Kreissportverband Segeberg e. V.
Geschäftsstelle
An der Trave 1 a
23795 Bad Segeberg
Tel.: 04551 968866
Fax: 04551 968867
E-Mail: [email protected]
Homepage: www.se-sport.de
Versichertenberaterin/
Versichertenältester
der Deutschen Rentenversicherung
Der persönliche Service ganz in meiner Nähe
• Auskunft zu Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung
• Kontenklärung
• Rentenanträge/-beratung
Versichertenältester Herr Broecker
Termine nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
(Tel. 04551 8919225 oder 0173 6374594)
Sprechtag:
jeden Dienstag von 17:00 - 20:00 Uhr
Rosenweg 7, 23795 Fahrenkrug
Versichertenberaterin Frau Scheppach-Kusch
An folgenden Terminen jeweils von 14:00 - 18:00 Uhr wird Frau
Scheppach-Kusch Sie hier bei uns im Amt Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Straße 10, 23795 Bad Segeberg in Rentenfragen
beraten:
Donnerstag, 18. Juni 2015
oder auch 1 x im Monat donnerstags von 15:00 - 18:00 Uhr in
der Amtsverwaltung Boostedt-Rickling, Außenstelle Rickling. Den
genauen Termin erfragen Sie bitte telefonisch unter der Nummer
04328-17931 (Frau Beitat).
Sie können auch direkt zu Frau Scheppach-Kusch Kontakt aufnehmen (Tel. 04192 819319) und einen Termin (auch Hausbesuch)
vereinbaren. Die Beratung ist kostenlos.
27. Mai 2015
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
in Schleswig-Holstein außerhalb der
Sprechzeiten der Arztpraxen
Telefon 116 117
Der ärztliche Bereitschaftsdienst in Schleswig-Holstein ist ein Angebot für alle Versicherten und wird von der Kassenärztlichen
Vereinigung organisiert. Sie kümmert sich darum, dass Patienten
in dringenden medizinischen Fällen auch außerhalb der regulären Sprechzeiten ambulant behandelt werden. Auch nachts, am
Wochenende und an den Feiertagen stehen Ärzte bereit, kranke
Menschen zu versorgen.
Die Versorgung findet in Anlaufpraxen statt, die gleichmäßig übers
Land verteilt sind und sich in der Regel in Krankenhäusern befinden.
Wenn Patienten aus gesundheitlichen Gründen die Anlaufpraxis
nicht aufsuchen können, kommt ein Arzt zu ihnen nach Hause.
Koordiniert wird der ärztliche Bereitschaftsdienst von der Leitstelle
der KVSH in Bad Segeberg. Medizinisch ausgebildetes Personal
hilft den Anrufern weiter und nennt die nächstliegende Anlaufpraxis.
Sollte sich im Verlauf des Telefonats herausstellen, dass ein akuter
Notfall vorliegt, verständigt die Leitstelle den Rettungsdienst und
setzt ggf. den Notarzt ein.
Der Bereitschaftsdienst ist nicht zu verwechseln mit dem
Rettungsdienst, der in lebensbedrohlichen Fällen unter der
Rufnummer 112 Hilfe leistet.
Sie erreichen den ärztlichen Bereitschaftsdienst der Kassenärztlichen Vereinigung kostenlos unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117
(Mo., Di. u. Do. 18 - 8 Uhr, Mi. u. Fr. 13 - 8 Uhr, Sa., So. Feiertags ganztags)
Allgemeine Anlaufpraxis der KVSH
AK Segeberger Kliniken GmbH
Krankenhausstraße 2, Bad Segeberg
Mo., Di., Do. v. 19:00 - 21:00 Uhr, Mi. + Fr., 17:00 - 21:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertag, 10:00 - 13:00 Uhr + 17:00 - 21:00 Uhr
DRK-Rettungsleitstellennummer: 04551 19222
Krankentransport und Rettungsdienst im Kreis Segeberg
Kinderärztliche Anlaufpraxis der KVSH
Kinderklinik UKSH Lübeck, Ratzeburger Allee 160,
23562 Lübeck
Öffnungszeiten:
Mi. u. Fr.
16:00 - 19:00 Uhr
Sa., So. u. feiertags 10:00 - 13:00 Uhr + 16:00 - 19:00 Uhr
Kinderärztliche Anlaufpraxis der KVSH in Neumünster
Friedrich-Ebert-Krankenhaus Kinderklinik, Friesenstr. 1,
24534 Neumünster
Öffnungszeiten:
Mi. u. Fr. 17:00 - 19:00 Uhr
Sa. So. u. Feiertags 09:00 - 12:00 Uhr + 17:00 - 19:00 Uhr
Zahnärztlicher Notdienst:
Der zahnärztliche Notdienst kann unter Telefon 040 5283216
erfragt werden.
Augenärztlicher- und HNO-ärztlicher Bereitschaftsdienst:
mittwochs und freitags (außer an Feiertagen) 16:00 - 18:00 Uhr
samstags, sonntags und feiertags 10:00 - 12:00 Uhr
Die diensthabende Praxis erfragen Sie bitte unter der kostenlosen
Rufnummer 116117.
Nummer 11/Woche 22/Seite: 5
Uns Dörper Wichtige Rufnummern
27. Mai 2015
Behördenlotsen (BELO‘s)
Diakonisches Werk der Kirchenkreise Plön und Segeberg GmbH
Tierklinik Wahlstedt
Wiesenweg 2 - 8, 23812 Wahlstedt
Tel. 04554 2227 o. 2228, Notdienst: 0151 12153739
Frauenberatungsstelle/Notruf
Frauenzimmer, Bad Segeberg
Telefon: 04551 3818
Ev. Bildungswerk Bad Segeberg
Schutzengel - Frühe Hilfen für Familien
Falkenburger Straße 88
23795 Bad Segeberg, Tel. 04551 993345
wellcome - praktische Hilfe für Familien nach der Geburt
Falkenburgerstr. 88, 23795 Bad Segeberg
04551 993345
[email protected]
Pflegestützpunkt Kreis Segeberg
Beratungsstelle für ältere Bürger und ihre Angehörigen
Die Beratungsstelle unterstützt und berät seit 1981 ältere Bürger
und ihre Angehörigen trägerunabhängig in allen Fragen rund um
Alterskrankheiten, Alterungsvorgänge und Pflege. Zu den Angeboten gehören Telefonberatung, persönliche Beratungen in den
Beratungsstellen im Kreis Segeberg und Hausbesuche. Darüber
hinaus werden in Kooperation mit der Alzheimergesellschaft Ehrenamtliche geschult, es gibt Angehörigengruppen und Betreuungsgruppen für Menschen, die an einer Demenz erkrankt sind.
Offene Sprechstunde:
Adresse:
Donnerstag, 17 - 19 Uhr
Ulrich Mildenberger
Ort: Begegnungs- und Beratungszentrum Heidbergstraße 28
Kirchstr. 9
22846 Norderstedt
23795 Bad Segeberg
Tel. 040 52883830
Telefon: 04551 955112
Fax. 040 52883832
Begegnungs- und Beratungszentrum
Kirchstraße 9, 23795 Bad Segeberg
Montag bis Freitag
09:00 - 12:00 Uhr
Tel. 04551 955-102/Fax: 04551 955-309
E-Mail: [email protected]
Sie finden hier:
Anziehungspunkt, ATS-Fachstelle Glücksspielsucht und Fachstelle
Medienabhängigkeit, Behördenlotsen, Deutscher Kinderschutzbund (Ambulante Hilfen im Kreis Segeberg/Fachberatungsstelle
gegen sexuelle Gewalt), Erziehungs- und Lebensberatung, Fachberatung Autismus, Flexible Sozialpädagogische Hilfen, Gesundheitsforum Segeberg, Hospizverein, Kirchenkreis Plön-Segeberg,
Migrationssozialberatung, Kurberatung Mütter- und Mutter/VaterKind, Lalliative Care, Pflegestützpunkt im Kreis Segeberg, Praxis
ohne Grenzen, Schuldnerberatungsstelle der Verbraucherzentrale
Schleswig-Holstein e. V., Schutzengel/wellcome, TRIO-Treffpunkt
im Ort.
Suchtberatungsstelle der ATS
Gartenstraße 17, 23795 Bad Segeberg
Tel. 04551 84358
Sprechzeiten:
Dienstag:
15:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr
Polizeistation Bad Segeberg
Dorfstraße 16 - 18, 23795 Bad Segeberg
Tel. 04551 8840
FEUERWEHR-NOTRUF 112
POLIZEI NOTRUF 110
Nummer 11/Woche 22/Seite: 6
Uns Dörper 27. Mai 2015
kV-Freileitung Hamburg Nord-Dollern Nr. 316 sowie für den Rückbau der 220 kV-Freileitung Nr. 204 zwischen dem Umspannwerk
Audorf und dem Umspannwerk Hamburg Nord auf dem Gebiet der
Gemeinden Osterrönfeld, Schülldorf, Schacht-Audorf, Emkendorf,
Bokel, Brammer, Bargstedt, Gnutz, Aukrug, Ehndorf, Arpsdorf,
Padenstedt, Hardebek, Großenaspe, Bimöhlen, Hasenmoor,
Schmalfeld, Lentföhrden, Nützen, Alveslohe, Henstedt-Ulzburg,
Ellerau, Oersdorf, Winsen, Kisdorf sowie der Städte Quickborn,
Norderstedt, Kaltenkirchen in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde,
Segeberg und Pinneberg - mit Änderungen und Ergänzungen, die
sich im Laufe des Anhörungsverfahrens ergeben haben, festgestellt worden.
Unser ehemaliger Verbandsarbeiter
Manfred Rach
aus Klein Rönnau ist am 27. April 2015 verstorben.
Herr Rach hat fast 30 Jahre lang die Handräumung der Verbandsgewässer für den GPV Oberer Wardersee ausgeführt.
Wir danken Manfred Rach für seine langjährige, zuverlässige
Tätigkeit und werden sein Andenken in Ehren halten.
Unser Mitgefühl gilt den Angehörigen.
Gewässerpflegeverband „Oberer Wardersee“
Klaus Schlüter, Verbandsvorsteher
Gefunden
Am 03.04.2015 wurde in Weede ein Schlüsselband mit zwei
Schlüsseln gefunden.
Am 16.05.2015 wurde in Fahrenkrug ein silbernes Fahrrad
gefunden.
Auskunft erteilt das Ordnungsamt des Amtes Trave-Land,
Tel. 04551 9908-46.
Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Amt für
Planfeststellung Energie -
Planfeststellung
nach §§ 43 ff. des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) für die
Errichtung einer 380-kV-Freileitung (Nr. 317) zwischen dem
Umspannwerk (UW) Audorf und dem Mast Nr. 3 der 380-kVLeitung Nr. 316 Hamburg - Dollern im Bereich des UW Hamburg/Nord (50 Hertz)
Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie -, vom 17.02.2015 zum
Az.: AfPE L-663.42-2-6 gem. § 141 Abs. 5 LVwG i. V. m. § 9 Abs. 2
UVPG.
I.
Mit Planfeststellungsbeschluss des Ministeriums für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Amt für Planfeststellung Energie - vom 20.02.2015
(Az.: AfPE L-663.42-2-6) ist der Plan für das Bauvorhaben für den
Neubau der 380 kV-Freileitung Audorf-Hamburg Nord Nr. 317
zwischen dem Umspannwerk Audorf und dem Mast 3 der 380
Der verfügende Teil des Beschlusses lautet auszugsweise (Ziffer
1 und 2):
1. Festgestellte Freileitungsbaumaßnahme
Aufgrund § 43 EnWG sowie §18 AEG i. V. m. §§ 139 ff. LVwG wird
hiermit auf Antrag der TenneT TSO GmbH (TTG, Vorhabenträgerin)
die Errichtung und der Betrieb für die auf dem Gebiet der Gemeinden Osterrönfeld, Schülldorf, Schacht- Audorf, Emkendorf, Bokel,
Brammer, Bargstedt, Gnutz, Aukrug, Ehndorf, Arpsdorf, Padenstedt, Hardebek, Großenaspe, Bimöhlen, Hasenmoor, Schmalfeld,
Lentföhrden, Nützen, Alveslohe, Henstedt-Ulzburg, Ellerau, Oersdorf, Winsen, Kisdorf sowie der Städte Quickborn, Norderstedt,
Kaltenkirchen in den Kreisen Rendsburg-Eckernförde, Segeberg,
Pinneberg durchzuführende Freileitungs-baumaßnahme
a. Leitung Nr. 317 (TTG): Errichtung einer Freileitung 380 kV
Audorf-Hamburg/Nord vom Umspannwerk Audorf bis zum Mast
3 der Freileitung 380 kV Hamburg/Nord-Dollern Nr. 316
b. Leitung Nr. 204 (TTG): Rückbau der bestehenden Freileitung
220 kV vom Umspannwerk Audorf bis zum Umspannwerk Hamburg/Nord (50 Hertz)
c. Leitung Nr. 203 (TTG): Anschluss der bestehenden 220 kV
Leitung Hamburg/Nord-Hamburg/Nord von Mast Nr. 6 (Leitung Nr. 203) zum Mast Nr. 181 (Leitung 317) und Mitnahme
der Leitung Nr. 203 von Mast 181 (Leitung Nr. 317) bis Mast
183 (Leitung Nr. 317) mit anschließender Verschwenkung der
Leitung Nr. 203 zum Mast Nr. 10 A
d. Leitung Nr. 203 (TTG): Rückbau der bestehenden Leitung von
Mast 7 bis zum Mast Nr. 11
e. Leitung Nr. 209 (TTG)/118 (E.ON): Verschwenkung der bestehenden 220 kV Leitung Kummerfeld-Hamburg/Nord (TTG)
sowie der bestehenden 110 kV Leitung Hamburg/Nord-Kummerfeld (E.ON) von Mast Nr. 48 zum Mast Nr. 181 (Leitung 317)
und Mitnahme der Leitung Nr. 209/118 von Mast 181 (Leitung
Nr. 317) bis Mast 183 (Leitung Nr. 317), einschließlich Neubau
des Mastes Nr. 48
f. Leitung Nr. 118 (E.ON): Verschwenkung der Leitung Nr. 118
von Mast 183 zum Mast Nr. 8
g. Leitung Nr.118 (E.ON): Rückbau der bestehenden Leitung von
Mast 183 (Leitung Nr. 317) bis zum Mast Nr. 7
h. Leitung Nr. 209 (TTG): Verschwenkung der Leitung Nr. 209
Kummerfeld-HH Nord (TTG) von Mast 183 zum Mast Nr. 3
(Leitung 316)
i. Leitung Nr. 209 (TTG): Rückbau der bestehenden Leitung 220
kV Kummerfeld-HH Nord (TTG) von Mast 1 bis Mast 47
j. Bahnstromleitung Nr. BL579 (DB): Verschwenkung der Bahnstromleitung von Mast 61 (DB) auf Mast 13 (Leitung 317) und
anschließender gemeinsamer Führung der BL579 mit der
Leitung 317 bis Mast 15 (Leitung 317), anschließend Rückverschwenkung der BL579 zu Mast 58 (BL579) einschließlich
Ersatzneubau des Mastes 58 (BL579)
k. Bahnstromleitung Nr. BL579 (DB): Rückbau von Mast 58 bis
Mast 60
sowie weitere aus dem Plan ersichtliche Baumaßnahmen einschließlich der in dem landschaftspflegerischen Begleitplan dargestellten Maßnahmen festgestellt.
1.2Vorbehalte:
Der Planfeststellungsbeschluss wird mit folgenden Vorbehalten
versehen:
Nummer 11/Woche 22/Seite: 7
Uns Dörper 1. Die abschließende Entscheidung über die Sondernutzung
von Straßen zur Benutzung von Zufahrten bleibt einem ergänzendem Planfeststellungsverfahren vorbehalten. Hierfür
sind die notwendigen Zufahrten für die Errichtung, den Abbau
und/oder die Unterhaltung der planfestgestellten Freileitung außerhalb der festgesetzten Ortsdurchfahrten des klassifizierten
Straßennetzes in einem Plan darzustellen. Ggf. erforderliche
bauliche Maßnahmen an diesen Zufahrten sind ebenfalls mit
den daraus resultierenden Auswirkungen im Plan darzustellen.
Der Vorhabensträger hat hierfür einen Antrag auf ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren zu stellen.
2. Die abschließende Entscheidung über mögliche Maßnahmen
an den im Bereich der BAB A 7 vorhandenen Streckenfernkabel wie auch solche die im Rahmen der Planfeststellung
zum 6 streifigen Ausbau der BAB A 7 geplanten Kabel und
Leitungen durch die planfestgestellte 380 kV Freileitung bleibt
einem ergänzendem Planfeststellungsverfahren vorbehalten.
Hierfür sind durch entsprechende Gutachten zu bestimmen,
ob und wenn ja, welche Maßnahmen an den besagten Kabel
im Straßenkörper der BAB A 7 vorzusehen sind. Diese sind
in einem Plan darzustellen. Der Vorhabensträger hat hierfür
einen Antrag auf ein ergänzendes Planfeststellungsverfahren
zu stellen. Dieses ist auch dann durchzuführen, wenn keine
Maßnahmen an den besagten Kabeln erforderlich werden.
27. Mai 2015
2.3.2 Landschaftspflege
2.3.2.1 Zulassung des Eingriffs in Natur und Landschaft
Der Eingriff wird gemäß § 17 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. § 11 Abs. 1
LNatSchG zugelassen.
Nach § 17 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. den nach § 15 BNatSchG erforderlichen Entscheidungen und Maßnahmen ist das Benehmen,
sowie zum Ausgleich und Ersatz nach § 11 Abs. 1 LNAtSchG das
Einvernehmen mit der obersten Naturschutzbehörde (Ministerium
für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Schl.-H.) hergestellt worden.
2.3.2.2 Befreiung gemäß § 67 BNatSchG von den Bestimmungen des § 30 Abs. 2 BNatSchG i. V. m. § 21 Abs. 1
LNatSchG
Es wird hiermit im Einvernehmen mit der obersten Naturschutzbehörde die Befreiung von den Bestimmungen des § 30 Abs. 2
BNatSchG i. V. m. § 21 Abs. 1 LNatSchG zur Beseitigung bzw.
Beeinträchtigung der in folgender Tabelle aufgeführten gesetzlich
geschützten Biotope erteilt, soweit dies für die Realisierung dieses
Vorhabens erforderlich ist:
2. Maßgaben (Planänderungen, Auflagen, Erlaubnisse,
Nebenbestimmungen)
2.1Auflagen
Zu folgenden Themen wurden Auflagen formuliert:
- Immissionsschutzrechtliche Auflagen
- Errichtung von Schutzgerüsten
2.2Planänderungen
Im Wesentlichen durch:
• Verschiedene Mastverschiebungen und Masterhöhungen
• Änderungen von Grabenverrohrungen
• Änderung der landschaftspflegerischen Unterlagen
Der Plan wurde im Nachgang zu dem Planänderungsverfahren
mit keinen wesentlichen Änderungen versehen.
Unwesentliche Änderungen und Ergänzungen in den ausgelegten
Plänen werden nicht einzeln aufgeführt; sie sind den Deckblättern
des festgestellten Plans und handschriftlichen Blaueintragungen
in diesen zu entnehmen.
2.3 Genehmigungen, Erlaubnisse
Durch die Planfeststellung wird nach § 142 Abs. 1 Satz 1 LVwG
die Zulässigkeit des Vorhabens einschließlich der notwendigen
Folgemaßnahmen an anderen Anlagen im Hinblick auf alle von ihm
berührten öffentlichen Belange festgestellt; neben der Planfeststellung sind andere behördliche Entscheidungen nach Landes- oder
Bundesrecht, insbesondere öffentlich-rechtliche Genehmigungen,
Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und
Planfeststellungen nicht erforderlich. Durch die Planfeststellung
werden alle öffentlich-rechtlichen Beziehungen zwischen der Vorhabenträgerin und den durch den Plan Betroffenen rechtsgestaltend geregelt (§ 142 Abs. 1 Satz 2 LVwG).
Dieser Planfeststellungsbeschluss beinhaltet u. a. die folgenden
Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen und
Zustimmungen, wobei die vorstehenden Auflagen zu berücksichtigen sind.
2.3.1 Wasserhaushalt
2.3.1.1 Wasserrechtliche Genehmigung
Der Vorhabenträgerin wird hiermit im Einvernehmen mit dem Landrat des Kreises Segeberg als Wasserbehörde die wasserrechtliche
Genehmigung zur Beseitigung von Durchlässen gemäß §§ 67
bis 71 des Wasserhaushaltsgesetz (WHG), in seiner aktuellen
Fassung, und § 56 des Wassergesetzes des Landes SchleswigHolstein (Landeswassergesetz - LWG) in seiner aktuellen Fassung,
unbeschadet der Rechte Dritter erteilt.
Im Rahmen der landschaftspflegerischen Begleitplanung erfolgt
ein Ausgleich oder Ersatz (vgl. Anlage 8.1 der Planfeststellungsunterlage), sofern erforderlich. Die Ein-griffe in gesetzlich geschützte
Biotope gemäß § 30 Abs. 2 BNatSchG und § 21 Abs. 1 LNatSchG
gelten damit als kompensiert.
2.3.2.3 Befreiung gemäß § 67 BNatSchG von den Festsetzungen der Landesverordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Kreisverordnung zum Schutze
von Landschaftsteilen im Kreise Pinneberg vom
31.10.1969“
Hiermit wird der Vorhabensträgerin eine Befreiung nach § 67
BNatSchG von den Verboten des § 2 und gemäß § 3 der Landesverordnung über das Naturschutzgebiet „Kreisverordnung zum
Schutze von Landschaftsteilen im Kreise Pinneberg“ erteilt.
2.3.2.4 Zulässigkeit gem. § 34 BNatSchG - Natura 2000
Die Vereinbarkeit zwischen den Gebietsschutz nach § 34
BNatSchG und dem hier beschriebenen Vorhaben ist gegeben.
Die Planfeststellungs-behörde schließt sich bei ihrer Prüfung nach
§ 25 Abs. 1 LNatSchG dem Ergebnis der Fachgutachten zur Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 BNatSchG für folgende Gebiete
gemeinschaftlicher Bedeutung an:
- Staatsforsten Barlohe (DE 1823-401)
- Wälder im Aukrug (DE 1924-401)
- Kisdorfer Wohld (DE 2126-401)
- Wehrau und Mühlenau (DE 1724-302)
- Mittlere Stör, Bramau und Bünzau (DE 2024-391)
- Osterautal (DE 2026-303)
Nummer 11/Woche 22/Seite: 8
Uns Dörper - Hasenmoor (DE 2025-303)
- Kaltenkirchener Heide (DE 2125-334)
Die vorgelegten Unterlagen zur Prüfung auf Verträglichkeit des
Vorhabens im Sinne des § 34 BNatSchG für die vom Vorhaben
betroffenen Gebiete gemeinschaftlicher Bedeutung haben zum
Ergebnis, dass sich durch das Vorhaben keine erheblichen vorhaben- und kumulationsbedingten Beeinträchtigungen unter Berücksichtigung von Schadensbegrenzungs-maßnahmen ergeben
bzw. ausgelöst werden. Das MELUR hat sein Beneh-men gem.
§ 25 (1) LNatSchG zur Verträglichkeit des Projektes nach § 34 (1)
BNatSchG hergestellt.
2.3.2.5 Ausnahmen gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG von den
Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG (besonderer Artenschutz)
Unter Berücksichtigung von Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen treten keine Zugriffsverbote gemäß § 44 Abs. 1 BNatSchG
i. V. m. § 44 Abs. 5 BNatSchG ein.
2.3.2.6 Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des
§ 27a LNatSchG
Hiermit wird dem Vorhabensträger, soweit erforderlich, eine Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten zu den Fristen zur
Beseitigung von Gehölzen und Gebüschen vom 15. März bis 30.
September des § 27a LNatSchG erteilt.
2.3.2.7 Genehmigung eines Eingriffs in festgesetzte und
durchgeführte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
gem. § 15 BNatSchG i. V. m. § 9 (2) LNatSchG
Dem Vorhabensträger wird hiermit die Beseitigung oder Veränderung von festgesetzten und durchgeführten Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen genehmigt, soweit dies für die Realisierung
des Vorhabens erforderlich ist. Die Eingriffe durch die Anlage von
Masten, temporären Zufahrten und Arbeitsflächen, sowie Beeinträchtigungen durch Überspannung der Flächen können unter
Berücksichtigung der Bestimmungen des § 15 (4) BNatSchG in
bestehende Kompensationsflächen kompensiert werden.
2.3.2.8Nebenbestimmungen
Es sind Nebenbestimmung erteilt worden.
2.3.3 Inanspruchnahme von Wald
2.3.3.1 Umwandlung von Wald
Der Vorhabenträgerin wird hiermit die Genehmigung zur Umwandlung von Waldflächen im Rahmen dieses planfestgestellten Vorhabens gem. § 9 BWaldG i. V. m. § 9 LWaldG mit der Auflage der
Erfüllung der aufgeführten Nebenbestimmungen erteilt.
Die Eingriffe in Wald im Sinne einer Waldumwandelung gem. § 9
BWaldG i. V. m. § 9 LWaldG erfolgen in nachstehende Flurstücke:
27. Mai 2015
Nummer 11/Woche 22/Seite: 9
Uns Dörper 27. Mai 2015
Die beeinträchtigten Waldflächen und die für die Kompensation
notwendigen Ersatzwaldflächen sind im LBP (s. Anlage 8.1 und
8.2 der Planfeststellungsunterlagen) als Grundlage für die durch
diesen Planfeststellungsbeschluss erteilte Eingriffsgenehmigung
nach § 17 Abs. 1 BNatSchG i. V. m. § 11 Abs. 1 LNatSchG dargestellt und bilanziert worden.
Folgende Flächen im Rückbaubereich der bestehenden 220 kV
Leitung werden gemäß § 9 Abs. 6 LWaldG als Ersatzmaßnahmen
angerechnet:
Nummer 11/Woche 22/Seite: 10
Uns Dörper 27. Mai 2015
Bereits durchgeführte Ersatzaufforstung werden gemäß § 9 Abs. 6
LWaldG als Ersatzmaßnahme anerkannt. Die naturschutzfachlichen Auflagen aus den Genehmigungen sind in der Planfeststellungsunterlage entsprechend berücksichtigt worden (vgl. Anlage
8.1 sowie der Anlage 8.2 der Planfeststellungsunterlage). Weitere
Nebenbestimmungen der bestehenden Erstaufforstungsgenehmigungen bleiben unberührt.
Es sind Nebenbestimmungen auferlegt worden.
2.3.4 Denkmalschutz
Der Vorhabenträgerin werden hiermit gemäß § 13 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) die Genehmigungen für die Beeinträchtigung von Denkmälern ausweislich des festgestellten Planes erteilt.
Auf die Anlage 12 - Denkmalschutz - des festgestellten Planes wird
im Übrigen verwiesen.
2.3.5 Ausnahme gemäß § 9 Abs. 8 FStrG bzw. § 29 StrWG
SH von dem Anbauverbot an Bundesfernstraßen bzw.
Landesstraßen
Der Vorhabenträgerin werden hiermit die Ausnahmen gemäß § 9
Abs. 8 FStrG von dem Anbauverbot an Bundesfernstraßen erteilt.
Die nach dieser Rechtsvorschrift vorgeschriebene Zustimmung
der obersten Straßenbaubehörde, der im konkreten die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen obliegt, erfolgte durch das
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des
Landes Schleswig-Holstein. Die erteilten Ausnahmen erstrecken
sich auf die in Anlage 13 - Anbauverbot an Bundesfernstraßen genannten Maste.
Betreffend dem Eingriff in die Anbauverbotszone im Bereich der
Landesstraßen hat die Straßenbauverwaltung des Landes Schleswig-Holstein keine Anregungen und Bedenken geäußert. Insofern
wird von der gesetzlichen Zustimmung zu der Begründung des
Eingriffs ausgegangen.
Anrechnungen auf Ausgleichsflächen für den Waldausgleich nach
§ 9 LWaldG:
Anrechnung von Ersatzaufforstungen aus den Ökokonten für den
Waldausgleich nach § 9 LWaldG (s. Ziffer 2.3.2.9 dieses Planfeststellungsbeschlusses)
Entscheidung über Einwendungen, Forderungen und Anträge
Die Einwendungen, Forderungen und Anträge der Betroffenen und
der sonstigen Einwender werden zurückgewiesen, soweit ihnen
nicht durch Einzelentscheidungen entsprochen wurde oder sie
sich nicht auf andere Weise erledigt haben.
II.
Die Rechtsbehelfsbelehrung des Planfeststellungsbeschlusses
lautet:
Gegen diesen Planfeststellungsbeschluss kann gemäß § 74 VwGO
innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Planfeststellungsbeschlusses Klage erhoben werden.
Die Klage ist beim
Bundesverwaltungsgericht
Simsonplatz 1
04107 Leipzig
oder
Für folgende Ersatzaufforstung besteht bereits eine Aufforstungsgenehmigung:
Bundesverwaltungsgericht
Postfach 100854
04008 Leipzig
schriftlich einzulegen. Sie ist gegen das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume SchleswigHolstein - Amt für Planfeststellung Energie -, Mercatorstraße 3,
24106 Kiel, zu richten.
Die Klage muss den Kläger, den Beklagten und den Gegenstand
des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten.
Die zur Begründung der Klage dienenden Tatsachen und Beweismittel sind innerhalb einer Frist von sechs Wochen anzugeben.
Das Gericht kann ein verspätetes Vorbringen zurückweisen (§ 43e
Abs. 3 EnWG i. V. m. § 87b Abs. 3 VwGO).
Der Klage sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Nummer 11/Woche 22/Seite: 11
Uns Dörper Die Anfechtungsklage gegen den Planfeststellungsbeschluss hat
gemäß § 43e Abs. 1 S. 1 EnWG keine aufschiebende Wirkung.
Der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Anfechtungsklage gegen diesen Planfeststellungsbeschluss nach
§ 80 Abs. 5 S. 1 in Verbindung mit Abs. 2 Nr. 3 VwGO kann gem.
§ 43e Abs. 1 S. 2 EnWG nur innerhalb eines Monats nach Zustellung des Planfeststellungsbeschlusses beim Bundesverwaltungsgericht gestellt und begründet werden.
Vor dem Bundesverwaltungsgericht muss sich jeder Beteiligte,
außer im Prozesskostenhilfeverfahren, durch einen Prozessbevollmächtigten vertreten lassen. Dies gilt auch für Prozesshandlungen, durch die ein Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht eingeleitet wird. Als Bevollmächtigte sind nur Rechtsanwälte
oder Rechtslehrer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten
Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines
anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum oder der Schweiz, die die Befähigung zum Richteramt besitzen, zugelassen. Behörden und juristische Personen
des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung
ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse können
sich durch eigene Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt
oder durch Beschäftigte mit Befähigung zum Richteramt anderer
Behörden oder juristischer Personen des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihnen zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben
gebildeten Zusammenschlüsse vertreten lassen; Diplom-Juristen
im höheren Verwaltungsdienst stehen Personen mit Befähigung
zum Richteramt gleich. Ein Beteiligter, der nach Maßgabe des
§ 67 Abs. 4 S. 3 oder 5 zur Vertretung berechtigt ist, kann sich
selbst vertreten (§ 67 Abs. 4 S. 8 VwGO).
III.
Hinweis auf die Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses:
Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit einer Ausfertigung des
festgestellten Plans
vom 28.05.2015 bis einschließlich 10.06.2015
beim
Amt Trave-Land, Waldemar-von-Mohl-Str. 10,
23795 Bad Segeberg
während der regulären Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Gemäß § 43b Abs. 1 Nr. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG)
ist der Planfeststellungsbeschluss dem Träger des Vorhabens und
den am Verfahren Beteiligten, über deren Einwendungen und Stellungnahmen entschieden worden ist, mit Rechts-behelfsbelehrung
zugestellt worden.
Gegenüber den übrigen Betroffenen, denen ein Panfeststellungsbeschluss nicht zugestellt wurde, gilt dieser mit Ende der Auslegungsfrist als zugestellt (§ 141 Abs. 4 Landesverwaltungsgesetz).
Diese können innerhalb eines Monats nach dem Ende der Auslegungsfrist Klage erheben.
Im Übrigen wird auf die Rechtsbehelfsbelehrung am Ende des
Beschlusses hingewiesen.
Durch Einsichtnahme in die Planunterlagen entstehende Kosten
können nicht erstattet werden.
Kiel, den 07.05.2015
Ministerium für Energiewende,
Landwirtschaft, Umwelt und
ländliche Räume
des Landes Schleswig-Holstein
- Amt für Planfeststellung Energie gez.
Dautwiz
27. Mai 2015
Elektronische Dokumentenablage
Die Amtsverwaltung Trave-Land unternimmt einen weiteren Schritt
in die Welt der elektronischen Datenverarbeitung. In der hausinternen Datenverwaltung wird seit dem 1. Januar 2015 die klassische
Papieraktenführung auf eine elektronische Dokumentenablage
umgestellt und ein Dokumentenmanagementsystem eingeführt.
Aber auch die Mitglieder in den Gemeindevertretungen werden in
das System einbezogen.
Verwaltungsseitig wurden die Voraussetzungen dafür geschaffen,
dass alle Unterlagen für die Gremienarbeit (z.B. Einladungen und
Sitzungsvorlagen) grundsätzlich elektronisch abgerufen werden
können. Zeit, Papier und Porto sollen dadurch eingespart werden.
Dafür wurden alle ca. 425 Gemeindevertreter/-innen und bürgerlichen Mitglieder befragt, ob Sie sich an der Umstellung beteiligen
wollen. Die Anzahl der Rückmeldungen übertraf alle Erwartungen:
Über 330 Mandatsträger meldeten sich zwischenzeitlich zurück.
Davon haben 270 ein neues Tablet über die Amtsverwaltung erhalten. 60 Mandatsträger nutzen ihr privates Tablet und erhalten
dafür eine Nutzungsentschädigung.
In mehreren hausinternen Schulungen wurden alle Teilnehmer
geschult. Zukünftig erhalten sie ihre Unterlagen per App statt auf
Papier.
Nummer 11/Woche 22/Seite: 12
Uns Dörper Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
Bekämpfung illegaler Beschäftigung
Betrügerische Kolonnen sind
auch wieder in Schleswig-Holstein
unterwegs
27. Mai 2015
Lassen die vermeintlichen Handwerker nicht von Ihnen ab, verständigen Sie sofort über Notruf die Polizei.
Wer diese Kolonnen bei der Arbeit sieht oder wem solche Aufträge
angeboten werden, wird deshalb gebeten, sich beim Ordnungsamt
des Kreises zu melden. Hinweise können auch außerhalb der
Öffnungszeiten unter der Rufnummer 04551 95199298 oder per
E-Mail an [email protected] abgegeben werden.
Vorsicht vor Teerkolonnen
Eine bekannte Betrugsmasche zieht weiter ihren Weg durch
Schleswig Holstein: Kolonnen von Wanderarbeitern mit Wortführern mutmaßlich britischer Herkunft, kontaktieren in jüngerer Zeit
vermehrt Bauern- und Reiterhöfe sowie kleinere Familienbetriebe
mit dem Angebot, deren Zufahrten oder Betriebsgelände sehr
kostengünstig zu asphaltieren.
Die Kreisverwaltung Segeberg warnt vorsorglich vor dieser dubiosen Methode.
„Die Masche ist in der Regel immer die Gleiche“, erklärt Ruediger
Haß aus dem Fachdienst Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten
des Kreises Segeberg. „Wir sind von der Baufirma XYZ und haben
da hinten die Straße geteert. Jetzt haben wir noch etwas Teer übrig
und können den günstig abgeben.“ - so oder ähnlich klingen die
Sprüche, mit denen potenzielle Kunden eingewickelt werden sollen.
Bei Einwilligung des Besitzers werden die Betrüger meist sofort
tätig. Die Handwerkerleistung wird jedoch unsachgemäß und mit
billigsten Materialien fertiggestellt. Nach Beendigung der Arbeiten
sind die fahrenden Kolonnen mit dem erhaltenen Geld verschwunden.
Der Asphalt ist häufig von sehr minderwertiger Qualität und zerbricht bereits bei der ersten Belastung wieder. „Nach drei Tagen
kam das Gras wieder zwischen den Steinen hervor.“, so eine Betroffene aus dem Kreis Schleswig-Flensburg.
In manchen Fällen werde nach dem Abschluss der Arbeit eine
Summe gefordert, die den Kostenvoranschlag um ein Vielfaches
übertreffe. In vielen Fällen wird die Erwartung der Auftraggeber
nicht erfüllt, hinterlassene Firmenanschriften erweisen sich als
nicht existent.
Damit nicht auch Sie Opfer der Betrüger werden, beachten Sie
folgende Empfehlungen:
Prüfen Sie eingehend das Angebot. Gehen Sie nie sofort auf das
vermeintliche „Schnäppchenangebot“ ein.
Fragen Sie am besten bei der Verbraucherzentrale oder Handwerkskammer nach.
Lassen Sie sich nicht auf „Schwarzarbeit“ ein. Mit der Auftragsvergabe begehen Sie möglicherweise auch selbst eine Ordnungswidrigkeit. Und ein Einklagen von Schadenersatz ist nur schwer
möglich. Meistens bleibt man auf dem Schaden sitzen.
Gewähren Sie solchen „Teerkolonnen“ keinen Zutritt zum Anwesen.
Alljährlich findet in der Werkgemeinschaft Bahrenhof e. V. ein Seminartag
für erwachsene Geschwister statt,
die mit einem behinderten Geschwister aufgewachsen sind.
In diesem Jahr steht der Austausch,
das Aussprechen von dem, was einem
als Bruder oder Schwester bewegt,
unter der Überschrift „Eingemachtes“.
Im übertragenen Sinne möchte ich Sie
einladen, Ihre eigene „Vorratskammer“ anzuschauen, was für Schätze
diese birgt, was evt. alt ist und entsorgt
werden muss und was Ihnen Nahrung
für Ihr Leben gegeben hat.
Dieser Tag wird von Christiane Ding geleitet und findet in der Aula
der Werkgemeinschaft Bahrenhof Dorfstr. 6, 23845 Bahrenhof statt.
Anmeldung: [email protected]
oder 04531 188605
Weitere Information: www.beziehungs-weisen.de
Impressum
Mitteilungsblatt mit öffentlichen Bekanntmachungen des Amtes Trave-Land
Verlag + Satz: Verlag + Druck Linus Wittich KG
Röbeler Straße 9, 17209 Sietow
Druck:Druckhaus Wittich
An den Steinenden 10, 04916 Herzberg/Elster
Tel. 03535/489-0
Telefon und Fax:
Anzeigenannahme:
Tel.: 039931/57 90
Fax: 039931/5 79-30
Redaktion:
Tel.: 039931/57 9-16
Fax: 039931/57 9-45
Internet und E-Mail:
www.wittich.de, E-Mail: [email protected]
Verantwortlich:
Amtlicher Teil:
Außeramtlicher Teil:
Anzeigenteil: Erscheinungsweise:
Auflage:
Amt Trave-Land - Die Amtsvorsteherin
Mike Groß (V. i. S. d. P.)
Jan Gohlke
14-täglich, wird kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Amtsbereich verteilt
8670 Exemplare
Verlag + Druck Linus
Wittich KG
Heimat- und Bürgerzeitungen
Für Textveröffentlichungen, Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere zz. gültige Anzeigenpreisliste. Namentlich gekennzeichnete Artikel geben nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wieder. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns
aus 4c-Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie
übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Die Vervielfältigungs- und Nutzungsrechte der hier veröffentlichten Fotos, Bilder, Grafiken, Texte und auch
Gestaltung liegen beim Verlag. Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des Urhebers.
Nummer 11/Woche 22/Seite: 13
Uns Dörper 27. Mai 2015
Gemäß § 47 f der Gemeindeordnung (GO) sind Kinder und Jugendliche bei Verfahren, die ihre Interessen berühren könnten,
angemessen zu beteiligen.
Ausdrücklich sind Kinder und Jugendliche herzlich eingeladen, sich über die obenstehende gemeindliche Planung
informieren zu lassen und sich dazu zu äußern.
Gemeinde Blunk
Die Bürgermeisterin
gez. Wiebke Bock
Sitzung der Gemeindevertretung
der Gemeinde Blunk
Öffentlichkeitsbeteiligung
am Donnerstag, dem 11.06.2015 um 19:30 Uhr
Ort: Blunk, Landgasthof Schulze-Hamann
nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Aufstellung
der 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde
Blunk für das Gebiet „Fläche östlich der Segeberger Straße
(L 68), westlich des Alten Bahndamm und nördlich
der Bahnhofstraße (K 42) - Landgasthof Schulze-Hamann“
Tagesordnung:
Am Donnerstag, 11.06.2015 um 19:00 Uhr, findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Bauleitplanung im Landgasthof
Schulze-Hamann in Blunk statt.
Die Gemeinde Blunk beschäftigt sich zurzeit mit dem o.g. Bauleitplanverfahren.
Planungsziel ist, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die
Herstellung eines Schau- und Nutzgartens sowie für die Errichtung
eines Einfamilienhauses zu schaffen.
Über die vorgenannten Planungsinhalte der Gemeinde soll die
Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig informiert und
am Verfahren beteiligt werden; sie erhält nach Vorstellung der
Planungsinhalte Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Gemäß § 47 f der Gemeindeordnung (GO) sind Kinder und Jugendliche bei Verfahren, die ihre Interessen berühren könnten,
angemessen zu beteiligen.
Ausdrücklich sind Kinder und Jugendliche herzlich eingeladen, sich über die obenstehende gemeindliche Planung
informieren zu lassen und sich dazu zu äußern.
Gemeinde Blunk
Die Bürgermeisterin
gez. Wiebke Bock
(öffentlich)
1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Niederschrift vom 26.03.2015
3 Berichte
4 TiKa Blunk
- Sachstandsbericht
5 Gemeindehaus
- Auftragsvergabe Sanierung Dachfirst
6 Abwasserpumpstation Bahnhofstraße
- Auftragsvergabe Erneuerung Abwasserpumpen
7 Bau- und Grundstücksangelegenheiten
- Vergabe Baugrundstück Op‘n Soren
- Vergabe Rasenpflegearbeiten für gemeindliche Flächen
8 Einwohnerfragezeit
9 Verschiedenes
Die Bürgermeisterin
gez. Wiebke Bock
Mai/Juni 2015
28. Mai Öffentlichkeitsbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Aufhebung
des Bebauungsplanes Nr. 1 für den Bereich „Hauskoppelredder Haus-Nr. 1 - 5 und Spielplatzgrundstück Op‘n Soren“
Am Donnerstag, 11.06.2015 um 19:15 Uhr, findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum o. g. Bauleitplanverfahren im Landgasthof Schulze-Hamann in Blunk statt.
Die Gemeinde Blunk beschäftigt sich zurzeit mit dem o.g. Bauleitplanverfahren.
Planungsziel ist, den als unwirksam erkannten Teil des Bebauungsplanes Nr. 1 aufzuheben um somit den ihm anhaftenden Rechtsschein zu beseitigen. Der Bebauungsplan Nr. 1 leidet offensichtlich
unter einem Verfahrensfehler, der nach gültiger Rechtsprechung
zur Unwirksamkeit führt. Für die Aufstellung eines neuen Bebauungsplanes besteht seitens der Gemeinde kein Planungserfordernis. Der Bebauungsplan Nr. 1 wird ersatzlos aufgehoben.
Über die vorgenannten Planungsinhalte der Gemeinde soll die
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig informiert und
am Verfahren beteiligt werden; sie erhält nach Vorstellung der
Planungsinhalte Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.
Halbtagesfahrt des Seniorenclubs an die
Wakenitz
02. Juni 15:00 Uhr Kartenspielen des Seniorenclubs mit Kaffee
LandFrauenVerein Bornhöved und
Umgebung e. V.
Liebe Landfrauen
Der Land-Frauen Kreisverband Segeberg e. V. lädt herzlich ein
zum Kreislandfrauentag am Mittwoch, dem 10. Juni 2015, um 18:00
Uhr ins Vitalia Seehotel Bad Segeberg, Am Kurpark 3. Die Einladung geht an alle Landfrauen. Nach der musikalischen Begrüßung
durch das Akkordeon-Orchester Trappenkamp, der Eröffnung der
1. Kreisvorsitzenden Jutta Neuber, Grußworte und gemeinsamen
Abendessen (Wellnesssalat) hält die Psycho-Physiognomin Ilona Weirich den Festvortrag zum Thema „Gesichter lesen - Das
Gesicht, die kleinste Bühne der Welt!“. Kommen Sie mit auf eine
Reise hinter diese Bühne. Freuen Sie sich auf einen Vortrag ganz
anderer Art mit vielen AHA-Effekten. Anmeldungen bitte bis zum
05. Juni 2015 bei Gaby Andresen, Tel. 04195 990752 oder gaby.
[email protected].
Kostenbeitrag 12,00 €. Eigene Anreise.
Nummer 11/Woche 22/Seite: 14
Uns Dörper Unsere diesjährige Jahresfahrt führt uns mit Mietrach-Reisen Bad
Segeberg vom 11.09. - 13.09.2015 ins Ruhrgebiet. Sie sehen die
Rheinmetropole Düsseldorf, die Kulturhauptstadt Essen und Duisburg mit dem Kulturhafen Ruhr. Nähere Informationen erhalten
Sie auf der Homepage www.landfrauen-bornhoeved.de oder bei
der Schriftführerin Christa Stamer, Tel. 04557 981938, die auch
ab sofort die Anmeldungen entgegen nimmt. Anmeldungen bitte
bis zum 01. Juni 2015.
Gäste und Partner sind herzlich willkommen.
27. Mai 2015
Ober keen Angst, dat geiht liekers wieder. Wi hebbt een funnen,
de Hans Schönemanns Posten övernehmen deit. Jutta Gade, een
Lehrerin in Pangschon, is nu unse Regisseurin.
Wi sünd toversichtlich, dat dat wiedergeiht, denn wi verstoht uns
nu all grotorti mit ehr.
Dat niege Stück heet „De Bürgermeisterstahl“ un speelt in een
Oolenheim. De Bürgermeister spendiert de Inwohners eenen Lehnstohl, in den de jeweils öllste sitten dörf. Dat to regeln, is nich immer
ganz eenfach, ober mehr will ik noch nich verraden.
Dormit ji juch dat ankieken künnt, hier sünd unse Termine för düsse
Saison:
14. November 2015 Premiere Fahrenkrug 20:00 Uhr
15. November 2015 2. Aufführung Fahrenkrug 16:00 Uhr
22. November 2015 Dornbreite Bürgerhaus 18:00 Uhr
24. Januar 2016 Klein Rönnau Klüthsee 15:00 Uhr
30. Januar 2016 Dissau, Gaststätte 20:00 Uhr
5. Februar 2016 Weede Sportlerheim 20:00 Uhr
6. Februar 2016 Fahrenkrug Bürgerhaus 20:00 Uhr
12. Februar 2016 Leezen Hotel Teegen 20:00 Uhr
14. Februar 2016 Leezen Hotel Teegen 14:30 Uhr
19. Februar 2016 Leezen Hotel Teegen 20:00 Uhr
20. Februar 2016 Leezen Hotel Teegen 20:00 Uhr
21. Februar 2016 Leezen Hotel Teegen 14:30 Uhr
26. Februar 2016 Wahlstedt, Theater 20:00 Uhr
27. Februar 2016 Wahlstedt, Theater 20:00 Uhr
28. Februar 2016 Wahlstedt, Theater 16:00 Uhr
Mai/Juni 2015
28. Mai 19:00 Uhr 2. Juni 15:00 Uhr 3. Juni 18:00 Uhr 4. Juni 19:00 Uhr 5. Juni 20:00 Uhr 8. Juni 16:00 Uhr 9. Juni 09:30 Uhr 10. Juni 14:30 Uhr 18:00 Uhr 16. Juni 10:30 Uhr Treffen der MS-Gruppe im Bürgerhaus
Kaffeenachmittag des Seniorenclub,
Bürgerhaus
CDU-Fahrradtour
Singkreis - Probe, Bürgerhaus
Kulturverein Klönschnack in der Sporthalle
Feuerwehrdienst
DRK-Blutspende im Bürgerhaus
Kulturverein Wandergruppe, Treffpunkt
Bürgerhaus
Spiele- u. Kaffeenachmittag des SoVD
im Bürgerhaus
Singkreis - Probe, Bürgerhaus
Ausflug des Seniorenclubs nach Kollmar mit Schlemmer-Büffet, Rundgang
durch das älteste Rosarium und anschl.
Kaffeetrinken
Am 06. und 07. Juni richtet der HSV Fahrenkrug ein AgilityTurnier ein und dazu möchten wir wieder alle Interessierten
einladen.
Los geht der erste Start an beiden Tagen jeweils um 08:45 Uhr
und es wird den ganzen Tag über in allen Klassen gestartet.
Für Verpflegung wird gesorgt.
In Rönnekamp is de Luft wedder rein ...
De 45. Speeltied mit dat Stück „Dicke Luft in Rönnekamp“ is to
end. Wi hebbt een grotartige Saison hat, in de wi un vör allen de
Tokiekers veel Spass haft hebbt. Op düssen Weg bedankt wi uns
nochmal bi alle Besöker, de uns de ganzen Jahr tokeeken hebbt.
Leider weer dit dat letzte Stück för unsen Speelbaas Hans Schönemann. Hans is een vun uns Gründungsmitglieder. Siet 1970 speelt
wi plattdütsch Theater un hebbt ganz veel vun em leernt. Wi hebbt
de Erfolge grötstendeels em to verdanken. Dorüm sünd wi ook
truurig, dat he sick nu to Roh setten will, akzeptiert ober sien Entscheedung.
Wenn een Termin för juch dorbi is, freit uns dat.
So, wi wünscht juch een schönen Sommer und freit uns all dorop,
wenn de Saison wedder losgeiht.
Bet dorhin allns Gode un „Snackt mol wedder Platt“!
Füerwehr Speeldeel Fahrenkrug
Marianne Kruse
Nummer 11/Woche 22/Seite: 15
Uns Dörper 27. Mai 2015
Einwohnerversammlung
der Gemeinde Glasau
Sitzungstermin:
Ort, Raum: Mittwoch, 10.06.2015, 19:30 Uhr
Sarau, Alte Schule
Tagesordnung
(öffentlich)
1 Information über die Aufnahme von Asylbewerbern
2 Verschiedenes
gez. Henning Frahm
Bürgermeister
Mai 2015
27. Mai 16:30 - 17:30 Uhr Büchertausch im Sportlerheim
Westerrade
28. Mai Fahrbücherei
Sitzung der Gemeindevertretung
der Gemeinde Glasau
am Mittwoch, dem 10.06.2015 um 20:00 Uhr
Ort: Sarau, Alte Schule
Tagesordnung:
(öffentlich)
1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Einwohnerfragestunde - Teil I 3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung der Gemeindevertretung vom 17.12.2014
4 Berichte aus den Ausschüssen und Bestätigung der Beschlussempfehlungen, u. a.
- Zuschuss an den Sportverein,
- Zuschuss an den TC,
- Ausstattung der Schule,
- Anschaffungen aus den Veranstaltungserlösen
5 Vergabe der Baumaßnahmen an der Turnhalle
6 Personalangelegenheiten (bei Bedarf nichtöffentlich)
Abschluss eines Arbeitsvertrages
7 Windenergienutzung im Gemeindegebiet
- Sachstandsbericht und Beratung über die weitere Vorgehensweise
8 Vertrag zur Koordinierung der Tagespflege
9 Bericht des Bürgermeisters
10 Anfragen der Mitglieder der Gemeindevertretung
11 Einwohnerfragestunde - Teil II Der Bürgermeister
gez. Henning Frahm
Sitzung des Finanzausschusses
der Gemeinde Glasau
am Dienstag, dem 02.06.2015 um 19:30 Uhr
Ort: Sarau, Alte Schule,
Mai/Juni 2015
Tagesordnung:
30. Mai 20:00 Uhr
31. Mai 14:00 Uhr
(öffentlich)
1 Eröffnung der Sitzung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Einwohnerfragezeit Teil I
3 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 01.04.2015
4 Beratung und Beschlussfassung über den Antrag des TSV
Sarau
hier: Bezuschussung der Sportplatzpflege
5 Beratung und Beschlussfassung über die Anschaffung eines
gemeindlichen Rasenmähers/-traktors
6 Einwohnerfragezeit Teil II
7 Verschiedenes
Die Ausschussvorsitzende
gez. Annegret Schwede
Königsball des Schützenbundes
Schützenumzug des Schützenbundes
31. Mai 10:00 Uhr Goldene Konfirmation
03. Juni 15:00 Uhr Spielenachmittag DRK/Gemeinde,
Alte Schule
09. Juni 15:00 Uhr Seniorennachmittag der Kirche im
Gemeindezentrum
11. Juni 16:00 - 19:30 Uhr DRK-Blutspende in der Schule Sarau
13. Juni 09:30 Uhr
Seniorenfrühstück der Gemeinde im
Schützenhaus
14. Juni Halbtagsausflug des DRK - siehe
Aushang
Zeitungsleser
wissen mehr!
Nummer 11/Woche 22/Seite: 16
Uns Dörper 27. Mai 2015
Schützenwoche beim Schützenbrund Glasau/Sarau
begann mit erfolgreichem Betriebs- und Vereinsschießen
Glasau/Sarau: Die Schützenwoche des Schützenbundes Glasau/Sarau hat mit dem Betriebs- und Vereinsschießen begonnen.
24 Mannschaften haben an drei Tagen ihre Treffsicherheit unter
Beweis stellen können. Es wurden super Ergebnisse erzielt und
manch Einer hätte mit den aktiven Schützen mithalten können.
Bei den Damen siegte die Mannschaft I der Kassenärztlichen
Vereinigung vor den 3 Engeln für Schnucki und den Luschen,
Platz 4 belegte die Mannschaft II der Kassenärztlichen Vereinigung und Platz 5 ging an die Mannschaft I des DRK.
Bei den Herren siegte die Mannschaft der Kassenärztlichen
Vereinigung vor der Freien Wählergemeinschaft und der Mannschaft I der Gemeinde, Platz 4 belegte die Mannschaft I der
Pfandfinder und Platz 5 ging an die Mannschaft I der CDU.
Beste Einzelschützen bei den Damen wurden Sonja Koch vor
Angelika Sanmann und Anja Oelkers, bei den Herren siegte
Manuel Schulte vor Axel Wroblewski und Karl Bielefeld. Neuer
Volkskönig wurde in diesem Jahr Werner Schütt. Am Samstag,
dem 30.05.2015, um 20:00 Uhr findet dann der Schützenball im
Schützenhaus statt.
Dort werden die alten Majestäten verabschiedet und die neuen
Majestäten proklamiert. Für super Musik an diesem Abend sorg
wieder DJ Manuel Schulte. Erstmalig gibt es an diesem Abend
auch eine kleine Show-Einlage fürs Auge, lasst Euch überraschen. Am Sonntag beginnt um 14:00 Uhr der Schützenumzug,
an dem wieder viele befreundete Schützenvereine mit ihren
Abordnungen teilnehmen. Es wird eine große Tombola geben
und Spiele für unsere kleinen Gäste. Für das leibliche Wohl ist
an allen Tagen gesorgt. Wir würden uns sehr über eine rege
Beteiligung an den Veranstaltungstagen freuen.
Nummer 11/Woche 22/Seite: 17
Uns Dörper 27. Mai 2015
Sitzung des Ausschusses für Kultur,
Schule, Jugend und Sport
der Gemeinde Klein Gladebrügge
am Dienstag, dem 09.06.2015 um 20:00 Uhr
Ort: Klein Gladebrügge, Feuerwehrhaus
Tagesordnung:
(öffentlich)
1 Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 10.02.2015
3 Einwohnerfragezeit I
4 Ihlwaldkapelle: Sachstandsbericht, weiteres Vorgehen; Beschlussempfehlung für die Gemeindevertretung
5 Bericht vom Schulverband
6 Planung gemeindlicher Veranstaltungen (Sommerfest, Volkstrauertag, Seniorenadventskaffee etc.)
7 Berichte
8 Einwohnerfragezeit II
9 Verschiedenes
gez. Karsten Arndt
Juni 2015
07.06. 10:00 Uhr Frühschoppen im Feuerwehrhaus
08.06. 17:00 - 18:00 Uhr Bücherei im Feuerwehrhaus
15.06. 19:00 Uhr Singkreis im Feuerwehrhaus
Bitte schon mal vormerken: 23.07.2015 Fahrt ins Blaue!!
Juni 2015
07. Juni 12. Juni 1. Regatta Rönnauer Bootsclub
Spielenachmittag des Sozialvereins
Der Rönnauer Singkreis probt jeden Montag
Achtung:
Neue Anfangszeiten der Chorproben - montags ab 19:15 Uhr. Der
Chor sucht noch Sänger!
Nummer 11/Woche 22/Seite: 18
Uns Dörper Jugendfeuerwehr Wensin in Krems II
Die Jugendfeuerwehr Wensin kommt zu ihrem Dienst im Juni
nach Krems II, Jugendliche ab 10 Jahren, die Interesse an der
Feuerwehr haben, sind herzlich eingeladen.
Die ca. fünfzig Jungs und Mädchen im Alter von 10 - 18 Jahren
aus den Gemeinden Krems II, Nehms, Rohlstorf, Seedorf, Berlin,
Schlamersdorf, Hornstorf, Travenhorst, Glasau und Wensin treffen
sich alle 14 Tage in den verschiedenen Feuerwehrhäusern der
Gemeinden. Am Freitag, dem 5. Juni findet der Dienst von 18:30
Uhr bis 20:30 Uhr im Feuerwehrhaus in Krems II statt. Jugendliche,
die an der Feuerwehr Interesse haben, können an diesem Tag
vorbeikommen und sich über die Jugendfeuerwehr informieren.
Neben der feuerwehrtechnischen Ausbildung und der Ausbildung
in Erster Hilfe werden auch Ausflüge z. B. Flughafen Hamburg,
Marinestützpunkt Kiel, Miniaturwunderland Hamburg, Rettungshubschrauber-Stützpunkt, Kanufahrten, Zeltlager, Hansa Park
und verschiedene andere Aktivitäten unternommen. Ein Highlight ist das in den Sommerferien stattfindende BerufsfeuerwehrWochenende.
An diesen 3 Tagen dreht sich alles um die Feuerwehr, geschlafen
wird in Zelten in der Nähe eines der Feuerwehrhäuser. Von da aus
geht es zu den zahlreichen Übungen, die über den ganzen Tag
verteilt stattfinden.
Das 8-köpfige Ausbilderteam um Jugendwart Andre Folta betreut
die Jugendlichen während ihres Dienstes und sorgt für spannende
Übungen ohne die Jugendlichen zu überfordern. Eine für den Dienst
erforderliche Jugendfeuerwehrausrüstung aus Helm, Jacke und
Hose wird gestellt. Fragen beantwortet der Jugendwart Andre Folta
unter der Tel. Nr.: 0174 3624562.
27. Mai 2015
bauwerke über die B 205 und A 21 vom Landesbetrieb Straßenbau
und Verkehr saniert werden. Diese Arbeiten sind für den Zeitraum
Ende August - Anfang Oktober geplant. Voraussichtlich wird dies
mit Hilfe einer halbseitigen Straßensperrung geschehen. Eine
zeitliche Zusammenlegung der Maßnahmen wird aus verkehrstechnischen Gründen nicht geschehen.
Nähere Einzelheiten hierzu werden direkt vom LBV bekannt gegeben.
Anlieger und Verkehrsteilnehmer werden um Verständnis für die
Maßnahme gebeten.
Kinderturnen
Der TSV Negernbötel möchte wieder das Kinderturnen im Alter von 4 - 8 Jahren im Hambötler Huus
anbieten.
Als Trainingstag wird der Donnerstag zwischen 16 - 17 Uhr favorisiert.
Auskünfte erteilen Jens-Uwe Petersen-Wendt (Tel.: 04551 896683)
sowie Stefan Jusko (Tel.: 04551 92516).
Negernbötel
Vogelschießen 2015
Hallo Klein und Groß in Negernbötel!
Nur noch wenige Tage! Dann wollen wir mit Euch das nächste
Vogelschießen im und am Hambötler Huus feiern.
Am Samstag, dem 13. Juni 2015 geht es los!
Wir Vogelschießerinnen allein können den Auf- und Abbau der
Spiele nicht schaffen, nur wenn alle mithelfen, wird es ein gelungenes Fest. Allen Kindern, Eltern und Gästen möchten wir den
diesjährigen Ablaufplan vorstellen:
Kreisstraße 61/91, Ortslage Negernbötel
Ausbau von Dorfstraße und Hamdorfer Weg in Negernbötel
Der Kreis Segeberg, Abteilung Tiefbau, wird ab dem 26.05.2015
die Kreisstraßen 61 und 91 (Dorfstraße und Hamdorfer Weg) in
Negernbötel teilweise ausbauen und sanieren. Zusätzlich werden
durch die Gemeinde Arbeiten am Kanal ausgeführt. Daher wird
die Straße voll gesperrt.
Auch der Busverkehr ist hiervon betroffen. Eine Umleitung wird
in der Örtlichkeit ausgeschildert. In der ersten Bauphase wird ab
dem Einmündungsbereich Lehmberg bis zum Kurvenbereich in
der Ortsmitte die Straße gesperrt sein. Der Busverkehr wird dann
innerhalb der Ortschaft umgeleitet.
In der zweiten Bauphase kann auch der Bus nicht mehr durch
die Ortschaft Negernbötel fahren. Ersatzhaltestellen werden am
Abzweiger Wahlstedt (K 60) und in Hamdorf eingerichtet.
Fußgänger und Radfahrer können die Baustelle nur eingeschränkt
passieren.
Die Arbeiten werden ca. bis Ende Juli andauern.
Im Verlauf der Kreisstraße 60 nach Wahlstedt soll der Fahrbahnbelag und die sich darunter befindliche Abdichtung der Brücken-
Donnerstag, 11.06.2015
16:00 Uhr Die Königseltern des letzten Jahres treffen sich
zum Schmücken des Treckers.
Das Material dafür ist von Ihnen selbst mitzubringen!
Freitag, 12.06.2015
ab 16:00 Uhr Aufbau der Spiele auf dem Sportplatz
Dafür bitten wir um Mithilfe beim Transport der
Spiele, Tische und Bänke und dem Aufbau und
Schmücken der Pavillons.
Samstag, 13.06.2015
09:00 Uhr Beginn der Spiele für alle Kinder, bis spätestens 9:30 Uhr bitte melden!
!!!Die 6- bis 8-jährigen Kinder bringen bitte ihr
Fahrrad mit!!!
Der Schießstand für die 12- bis 15-jährigen Kinder
ist TÜV geprüft.
(Auch die Kleinsten, bis 3 Jahre, erhalten einen
Preis.)
10:00 Uhr Beginn der Erwachsenenspiele
12:00 Uhr Preisverteilung!
11:00 Uhr Proklamation für die Kinder bis 3 Jahre
12:30 Uhr Proklamation (Danach Abbau der Spiele und Umsetzen der Pavillons.)
Wir bitten um Mithilfe!
Nummer 11/Woche 22/Seite: 19
15:00 Uhr 16:00 Uhr Uns Dörper Umzug mit dem Spielmannszug (Start am Dorfplatz, Lehmberg, Kamp, Dorfstraße, Pause am
Tunnel, Lehwisch)
Wir hoffen auf schön geschmückte Straßen!!!
Alle toll geschmückten Einrad-, Zweirad-, Dreirad-, Bollerwagen- usw. Fahrer sollen wieder
dabei sein. Habt ihr auch neue Ideen? Nur Mut!
- Kindertanz mit Kaffeetafel
- Erwachsenenspiele
- gemütliches Ausklingen
- Beim Abbau bitten wir um Mithilfe!
Wir freuen uns auf ein tolles Fest!
Die Vogelschießerinnen
Sabine Christmann (Tel. 967047), Ulrike Hill (Tel. 943021), Stefanie Krauth (Tel. 92217), Julia Trautmann (Tel. 304712), Diana
Rogalla (Tel. 5159166), Janin Petersen (Tel. 896683), Cordula
Heisch (Tel. 995149)
Amtliche Bekanntmachung des Amtes Trave-Land
Haushaltssatzung der Gemeinde
Neuengörs für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 20. April
2015 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1. im Ergebnisplan mit
einem Gesamtbetrag der Erträge auf
845.100 EUR
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen
890.300 EUR
einem Jahresüberschuss von
- EUR
einem Fehlbetrag von
45.200 EUR
2. im Finanzplan mit
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
808.400 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
758.700 EUR
3. einem Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
181.000 EUR
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit und der
Finanzierungstätigkeit auf
121.000 EUR
festgesetzt.
§2
Es werden festgesetzt:
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungs ermächtigungen auf
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan
ausgewiesenen Stellen auf
Gemeinde Neuengörs
Der Bürgermeister
www.neuengoers.info Neuengörs, den 18. Mai 2015
An alle
Bürgerinnen und Bürger
der Gemeinde
23818 Neuengörs
Einwohnerversammlung
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
hiermit lade ich Sie zur Einwohnerversammlung der Gemeinde
Neuengörs
am Mittwoch, dem 10. Juni 2015, um 19:30 Uhr,
ein.
Die Versammlung findet im Feuerwehrhaus in Neuengörs statt.
Vorgesehener Ablauf:
Präsentation der Planungen zum Breitbandausbau durch den WZV
und Information der Bürger.
Dieses für unsere Dörfer so zukunftsweisende Projekt rückt näher,
ab Mitte Juni gehen wir in die Werbephase.
Wir bitten um zahlreiches Erscheinen, Sie sind herzlich eingeladen,
sich zu informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Thies Ehlers
27. Mai 2015
- EUR
- EUR
- EUR
- Stellen.
§3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)
270 v. H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
270 v. H.
2. Gewerbesteuer
310 v. H.
§4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen, für deren
Leistung oder Eingehung die Bürgermeisterin ihre oder der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 95d Gemeindeordnung erteilen
kann, beträgt 1.000 EUR.
Neuengörs, 15. Mai 2015
gez. Thies Ehlers
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung wird hiermit öffentlich bekannt
gemacht. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen
im Hause der Amtsverwaltung Trave-Land, Waldemar-von-MohlStraße 10, 23795 Bad Segeberg, zur Einsichtnahme während der
Dienststunden öffentlich aus.
Bad Segeberg, 18. Mai 2015
Amt Trave-Land
Die Amtsvorsteherin
gez. Gretel Jürgens
Nummer 11/Woche 22/Seite: 20
Uns Dörper Baugrundstücke in Neuengörs Ortsteil Altengörs
Die Gemeinde Neuengörs bietet drei voll erschlossene Baugrundstücke im Baugebiet „Ortsteil Altengörs, Gelände südlich
der Neuengörser Straße, Grundstück Neuengörser Straße 2 - 4“
zum Verkauf an.
Der Kaufpreis beträgt 80,50 €/qm inklusive Erschließungs- und
Anschlussbeiträge.
Sie können sich beim
Amt Trave-Land, Frau Windisch, Tel. (04551 9908-30),
um einen Bauplatz bewerben.
27. Mai 2015
Nummer 11/Woche 22/Seite: 21
Uns Dörper 27. Mai 2015
Frühjahrsputz in der „Rasselbande“ in Neuengörs
Am Samstag, dem 25. April war es wieder einmal so weit. Die Sonne lockte alle Eltern, Kinder und Mitarbeiter zu unserem jährlichen
Frühjahrsputz in den Kindergarten.
Es gab auch in diesem Jahr wieder reichlich Arbeit. So nutzten wir den Tag, um schon länger geplante Projekte umzusetzen.
Für unsere Krippenkinder wurde ein neues Hochbeet aufgestellt und zu einer Sandkiste umfunktioniert. Unsere Kleinsten fingen gleich
an zu „buddeln“.
Die Nestschaukel sowie die Schaukeln im Kindergarten bekamen einen neuen Fallschutz, so dass alle Kinder wieder sicher hoch in
die Wolken schaukeln können.
Auch ein altes Schaukelgerüst
wurde abgebaut und zu einem
Balancierparcours umgebaut.
Aber auch im Haus und im
Garten gab es jede Menge zu
putzen, Unkraut zu zupfen, zu
bohren oder zu schrauben.
Pünktlich zum Ende fing es
kräftig an zu regnen, so wurden
unser neu gepflanzter Kohlrabi
und die Kartoffeln gleich ordentlich gewässert.
Zur Stärkung hatten die Muttis
Salate, Rohkost, Würstchen
und viele andere Leckereien
vorbereitet. Somit musste keiner hungrig nach Hause gehen.
Es war wirklich ein arbeitsintensiver, erfolgreicher und unterhaltsamer Arbeitseinsatz.
Wir, das Team der „Rasselbande“ und die Kinder, bedanken
uns dafür ganz herzlich bei
allen Muttis und Vatis für die
Unterstützung.
Nummer 11/Woche 22/Seite: 22
Uns Dörper 27. Mai 2015
Mai 2015
27. Mai 15:00 Uhr Vortrag Seniorenclub Rohlstorf: Ein Reisebericht mit Bilder über Patagonien, Mythos
vom Ende der Welt mit Ulf Claussen
Juni 2015
06. Juni „Irische Nacht“ in Eilsdorf, Kulturverein Westerrade
Sitzung des Finanzauschusses
der Gemeinde Schackendorf
am Donnerstag, dem 04.06.2015 um 20:00 Uhr
Ort: Schackendorf, Rasthaus (A 21)
Tagesordnung:
(öffentlich)
1 Eröffnung, Begrüßung und Beschlussfähigkeit
2 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom
10.03.2015
3 Festlegung des Zuschusses für den Neubau der Ihlwaldkapelle
4 Neue Richtlinie für Übungsleiterentschädigung
hier: Anhebung des Fördersatzes
5 Abrechnung Bewirtschaftungskosten Sportlerheim und Sportanlage für 2014
6 Einwohnerfragezeit
7 Verschiedenes
Der Ausschussvorsitzende
gez. Gernot vom Ende
Juni 2015
12./13. Juni Vogelschießen
Grünland zur Pachtung
Die Gemeinde Rohlstorf bietet ca. 0,5 ha Grünland zur Pachtung
an. Die Fläche liegt am Wiesenweg und ist für die Erweiterung der
Klärteiche Warder gedacht. Die Wiese ist nicht eingezäunt und
muss 2x jährlich gemäht werden.
Auskünfte erteilt der Bürgermeister. Bewerbungen sind bis zum
17.06.2015 schriftlich beim Bürgermeister einzureichen.
Foto: Bilderbox
Nummer 11/Woche 22/Seite: 23
Uns Dörper 27. Mai 2015
Mai/Juni 2015
30. Mai 04. Juni 10:30 Uhr
100 Jahre FFW Gerdshagen - 25 Jahre
Partnerschaft mit Gerdshagen
Halbtagesfahrt des Seniorenclub mit Spargelessen in Buchholz/RZ
Sitzung des Planungsausschusses
der Gemeinde Schieren
am Mittwoch, dem 03.06.2015 um 20:00 Uhr
Ort: Schieren, Gaststätte „Zur Linde“,
Tagesordnung:
(öffentlich)
1 Eröffnung und Begrüßung
2 Beratung über Obstbaum-Pflanzungen im Gemeindegebiet
3 Beratung über die Nutzungsordnung einschl. der Nutzungsvereinbarung für das Dorfgemeinschaftshaus
4 Verschiedenes
Der Ausschussvorsitzende
gez. Dirk Ludwig
Schnelles Internet für Schieren
An alle
Einwohnerinnen und Einwohner
der Gemeinde Schieren
Mai/Juni 2015
31. Mai 19:00 Uhr Plattdeutscher Gottesdienst mit den
Gnisse(e)bären in der Kirche Schlamersdorf
03. Juni 19:30 Uhr Sitzung des Finanzausschusses - fällt
aus!!!
06. Juni 12:00 Uhr Gemeinsame Mahlzeit des DRK in der
Grundschule Schlamersdorf
06./07. Juni
Schlamermarkt der Gemeinde Seedorf
10. - 14. Juni
5-Tages-Fahrt des Berliner-Seniorenclub
13. Juni 19:30 Uhr Grillabend der Freiwilligen Feuerwehr
Hornsdorf
Einladung
Zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung der Gemeinde
Schieren am
Dienstag, 09. Juni 2015, um 19:30 Uhr,
im Gasthof „Zur Linde“
laden wir Sie sehr herzlich ein.
Die Planungen für das schnelle Internet in unserer Gemeinde sind
soweit fortgeschritten, dass wir mit der Werbung für Internetanschlüsse in den Haushalten beginnen wollen.
Es ist unser Ziel, möglichst viele Haushalte in unserer Gemeinde mit
dem schnellen Internet zu versorgen. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe.
Der Wege-Zweckverband (WZV) und die Stadtwerke Neumünster (SWN) werden Sie über den Breitbandausbau und über die
zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten informieren.
Anschließend besteht ausreichend Zeit, um Ihre Fragen zu stellen.
Damit das Breitbandprojekt in Schieren ein Erfolg wird, bitte ich
um Ihre Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bürgermeister
Hans-Werner Schumacher
Gemeindekalender 2016 Wir suchen Ihr Seedorf-Foto
Nach dem großen Erfolg des Gemeinde-Foto-Kalenders im letzten
Jahr wollen wir auch für 2016 wieder einen Kalender herausbringen.
Unter dem Motto „Seedorfer Ansichten“ freuen wir uns auf Fotos
von Ihnen/Euch als Mitbürgerinnen und Mitbürger.
Ob Sommer oder Winter, Tiere oder Pflanzen, Gärten oder Gebäude, ein Foto oder eine Collage - Ihren/Euren Ideen für das Motiv
sind dabei keine Grenzen gesetzt. Einzige Voraussetzung ist, dass
es sich in der Gemeinde befinden muss.
Aus technischen Gründen können wir nur Digitalfotos annehmen.
Diese bitte per E-Mail bis zum 15. Oktober 2015 an [email protected] senden.
Über die Kalendermotive entscheidet eine Jury aus Mitgliedern
der Gemeindevertretung und des Kulturausschusses. Haben Sie
noch Fragen?
Dann rufen Sie die Vorsitzende des Kulturausschusses Petra Wede
unter Tel. 04555 719925 an.
Wir freuen uns auf Ihre/Eure Fotos für den Gemeindekalender
2016!
Gerd Lentföhr Petra Wede
Bürgermeister Vorsitzende des Sozial-,
Kultur-, Sport und
Tourismusausschusses
Nummer 11/Woche 22/Seite: 24
Uns Dörper 27. Mai 2015
Deutsches Rotes Kreuz Ortsverein
Seedorf und Umgebung
Fleißige Helferinnen schmierten unentwegt leckere Brote und richteten Obststeller für alle Spender an.
andFrauenverein Schlamersdorf
u. Umg. e. V.
Liebe Landfrauen,
die Fahrräder sind hoffentlich geputzt und die Reifen aufgepumpt,
dann kann es losgehen zu unserer Fahrradtour am Mittwoch,
17.06.2015, zum Kloster Nütschau. Wir treffen uns um 10:00 Uhr in
Bad Segeberg, Rosenstraße 31, ehemals Fahrradgeschäft S & H.
Für ein „Picknick“ unterwegs bringt sich bitte jeder
selbst etwas zur Stärkung mit. Um 14:30 Uhr Kaffeepause im Kloster mit anschließender Führung
der Anlage und Kirche (ohne Herrenhaus). Die
Kosten für Kaffeetrinken und Führung betragen
pro Person 8,60 €.
Das Kloster Nütschau ist das nördlichste deutsche Benediktiner-Kloster und wurde erst 1951
gegründet. Die Geschichte der Benediktiner im Norden und des
Gutes Nütschau reichen dagegen weit zurück. Wir freuen uns auf
eine interessante Führung.
Danach Rückkehr nach Bad Segeberg und zur Stärkung gemeinsames Abendessen beim „Griechen“.
Die Strecke beträgt hin und zurück ca. 30 km.
Es ist auch möglich, mit dem Pkw zum Kloster Nütschau zu kommen, falls nur Interesse an der Klosterbesichtigung besteht.
Anmeldungen bitte bis zum 12.06.2015 bei Hannelore Johannsen,
Tel.: 04559 241.
Blutspendeaktion
Auf der Blutspende-Aktion des Blutspendedienstes Nord-Ost am
Freitag, 08. Mai 2015, in der Grundschule Schlamersdorf, konnte
die Vorsitzende Margot Lentföhr 51 Teilnehmer, davon 6 Neuspender und 4 Jubiläumsspender begrüßen.
Für die 25. Blutspende wurden Heiko Hell, für die 30. Heino Traulau
und die 70. Blutspende Sigrid Maas geehrt und mit einer Mettwurst
belohnt, des weiteren bekam Otto Bande für die 95. Spende eine
Aufmerksamkeit des Ortsvereins.
Außerdem erhielten die Freiwilligen Feierwehren Seedorf und Berlin jeweils eine Mettwurst für eine gute Beteiligung ihrer Ortswehr.
Am Mittwoch, 15.07.2015, fahren wir mit „Kalkberg-Reisen“ zum Arboretum Ellerhoop, Abfahrt 12:30 Uhr, ab Schlamersdorf, Marktplatz.
Blütenpracht, Gartenschönheit, Ruhe und Erholung sind u. a. Aspekte, die im Arboretum
Ellerhoop-Thiensen, der Norddeutschen Gartenschau, verwirklicht und alljährlich neu interpretiert werden. Die gärtnerisch gestaltete Anlage befindet sich
am Rande der Bilsbek-Niederung und ist eingebettet in die typisch
holsteinische Knicklandschaft.
Das Arboretum Ellerhoop-Thiensen umfasst eine rund 17 Hektar
große Gesamtanlage, von der ca. 7,5 Hektar der Öffentlichkeit als
Naherholungsanlage und für Zwecke der Schul- und Volksbildung
zur Verfügung stehen. Jährlich besuchen mehr als 100.000 Gartenfreunde und Erholungssuchende aus allen Teilen Europas das
Arboretum, um sich fachlich inspirieren zu lassen oder einfach die
Schönheiten des Parks zu genießen.
Nummer 11/Woche 22/Seite: 25
Uns Dörper 27. Mai 2015
In jedem Menschen ist Sonne - man muss sie nur zum Leuchten
bringen!
Sokrates
Nach einer Führung durch das Arboretum werden wir im „Schlossgefängnis“ in Barmstedt Kaffee trinken, bevor es wieder auf die
Heimreise geht.
Die Kosten für Eintritt und Führung im Arboretum, Kaffeetrinken
und Busfahrt betragen ca. 32,00 €.
Anmeldungen bis zum 08.07.2015 nimmt Margret Rahlf,
Tel.: 04555 467 entgegen.
Einwohnerversammlung
am Donnerstag, dem 11.06.2015, um 19:30 Uhr
Ort: Stipsdorf, Dorfhaus
Tagesordnung:
(öffentlich)
1 Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung
2 Bericht des Bürgermeisters
3 Breitbandversorgung durch den WZV - Information und
Fragezeit zur Erschließung
4 Verschiedenes
1. Platz in 2014
Der Bürgermeister
gez. Stefan Kresse
Im August dreht sich in der Region Probstei wieder alles „rund
ums Korn“.
Die Probsteier Korntage - das heißt 4 Wochen lang Spaß für
die ganze Familie mit ländlichen Veranstaltungsreihen und dem
beliebten Strohfigurenwettbewerb. Wir fahren am Donnerstag,
13.08.2015, 11:00 Uhr, ab Schlamersdorf, Marktplatz, mit MietrachReisen zu den beliebten Korntagen. Uns erwarten eine Führung
und ein gemeinsames Kaffeetrinken. Die Kosten betragen 31,00 €.
Anmeldungen bitte bis zum 10.06.2015 bei Margret Rahlf,
Tel.: 04555 467.
Mai/Juni 2015
04. Juni 10:30 Uhr Halbtagesfahrt des Seniorenclub mit
Spargelessen in Buchholz/RZ
Gäste sind zu allen Veranstaltungen wie immer herzlich willkommen, zahlen aber Gästegeld 3,00 €.
Erinnerung: Leider fehlen noch einige Mitgliedsbeiträge. Wer noch
nicht bezahlt hat, bitte umgehend 24,- € überweisen:
IBAN: DE03 2306 1220 0003 0220 21
BIC: GENODEFILZN
Herzliche Grüße im Namen des Vorstandes
Margret Rahlf 1. Vorsitzende Christa Jaacks
Schriftführerin
www.landfrauen-schlamersdorf.de
Foto: Bilderbox
Dorf-Flohmarkt in Stipsdorf
am 31.5.2015 von 10 bis 17 Uhr
Am Sonntag, dem 31.5. wird das beschauliche kleine Dorf am großen Segeberger See zum Flohmarkt. Die Bewohner stellen Tische
nach draußen und das ganze Dorf lädt zum Flanieren und Stöbern
ein. Ein vielfältiges Angebot präsentiert sich den Besuchern.
Verkauft werden unter anderem:
Kinderkleidung und Spielsachen, Pferdezubehör, Angelbedarf,
ländlicher Trödel und Schnickschnack, Antikes für Sammler und
Liebhaber, Fitnessgeräte und vieles mehr.
Auch für das leibliche Wohl ist gesorgt:
Das Hofcafe bietet Kaffee und Kuchen mit Blick auf den See und
die Freiwillige Feuerwehr Stipsdorf kümmert sich um Getränke
und Gegrilltes.
Auf dem Flohmarkt stehen nur private Verkäufer, keine Händler.
Während der Zeit des Flohmarktes ist Stipsdorf für den auswärtigen
Verkehr gesperrt. Begrenzte Parkmöglichkeiten sind vorhanden.
Verbinden Sie den Besuch auf dem Flohmarkt doch mit einem
Spaziergang oder einer Radtour um den Großen Segeberger See!
Nummer 11/Woche 22/Seite: 26
Uns Dörper 27. Mai 2015
Die Planungen für das schnelle Internet in unserer Gemeinde sind
soweit fortgeschritten, dass wir mit der Werbung für Internetanschlüsse in den Haushalten beginnen wollen.
Es ist unser Ziel, alle Ortsteile in unserer Gemeinde mit dem schnellen Internet zu versorgen. Dafür brauchen wir Ihre Hilfe.
Der Wegezweckverband (WZV) und die Stadtwerke Neumünster
(SWN) werden Sie über den Breitbandausbau und über die zukünftigen Nutzungsmöglichkeiten informieren.
Anschließend besteht ausreichend Zeit, um Ihre Fragen zu stellen.
Damit das Breitbandprojekt in unserer Gemeinde ein Erfolg wird,
bitte ich um Ihre Teilnahme!
Gretel Jürgens
Sitzung des Ausschusses für Bau,
Wege, Umwelt und Natur
der Gemeinde Wensin
am Montag, dem 08.06.2015 um 20:00 Uhr
Ort: Garbek, Haus der Gemeinde
Tagesordnung:
(öffentlich)
1 Eröffnung und Begrüßung
2 Bericht des Ausschussvorsitzenden
3 Einwohnerfragezeit
4 Anfragen der Mitglieder des Ausschusses
5 Glasfasernetz für Garbek/Wensin
a) Wiederherstellung der Bürgersteige
b) Gasunfall in der Lindenstraße
6 Verkehrssicherheitspflicht der Gemeinde
a) Begutachtung der Bäume in der Lindenstraße
b) Maßnahmen (Äste herausschneiden oder weiterführendes)
c) Heckenbewuchs an Gemeindestraßen
7 Entwässerungsmaßnahme Ecke Segeberger Straße/Stifter
Berg (Sandfang)
8 Feststellung von Grundstückslücken
9 Bauvoranfrage des TuS
10 Spielplatz am Eichenweg
An alle
Einwohnerinnen und Einwohner
der Gemeinde Weede
Der Ausschussvorsitzende
gez. Hans-Joachim Bolda
Schnelles Internet
in unserer Gemeinde
Zu einer öffentlichen Einwohnerversammlung der Gemeinde
Weede am
Donnerstag, 04.06.2015, um 19:30 Uhr
im Jugend- und Sportlerheim Weede
laden wir Sie sehr herzlich ein.
Eine zweite Möglichkeit, sich in einer weiteren Einwohnerversammlung zu informieren, haben Sie am
Montag, 08.06.2015, um 19:30 Uhr
im Dörphus Söhren.
Mai/Juni 2015
31. Mai 08:00 Uhr Romantische naturverbundene Schifffahrt
auf der Medem
Sozialverband Deutschland. Abfahrt: Volksbank Eutin in Garbek
01. Juni 19:30 Uhr Feuerwehr-Dienst, Haus der Gemeinde
02. Juni 14:30 Uhr Bingo-Nachmittag des Seniorenkreises,
Haus der Gemeinde
Nummer 11/Woche 22/Seite: 27
Uns Dörper 27. Mai 2015
Unser Thema ist dieses Mal:
STAUNEN
Du bist herzlich eingeladen!
Wir freuen uns auf deinen Besuch
Das KiGo-Team
Kirchengemeinde Pronstorf
Vicelinkirche
Mai 2015
27. Mai 16:30 - 17:30 Uhr Büchertausch im Sportlerheim Westerrade
Das geht gar nicht!!!
Liebe Westerrader Kinder, Jugendliche, Eltern sowie alle anderen,
die Waldwichtel vom Kindergarten Pronstorf sind entsetzt. Berechtigt!
Wiedermal finden die Erzieherinnen und Kindergartenkinder Zerstörungen vor. Mutmaßlich wurde nach dem Tanz im Mai, am
09.05.2015, der Lagerplatz im Wald verwüstet, Tische und Hocker
umgeschmissen. Warum?
Weiterhin haben Personen auf dem Gelände, am Weg zum Klingenbrooker Wald, ihr Unwesen getrieben. Die liebevoll angelegten
Beete wurden zerstört, Blumen und Lauch abgerissen und die
Tür vom Kaninchenstall beschädigt. Schmierereien oder eher
Sprühereien mit den Worten „Arsch und SEX“ prägen nun den
Aufenthaltsort. Warum?
Viele Vorbereitungen für das anstehende Jubiläum am 31. Mai d.
J. sind zunichte gemacht!
Ich bitte alle zur Aufklärung bzw. Beendigung dieses Fehlverhaltens beizutragen!
Zum einen sollte es ein Thema in der Familie sein und zum anderen
sollte jeder die Augen aufhalten. Die Gemeindevertretung und ich
werden das tun. Es darf nicht sein, dass fremdes Eigentum aus
Gedankenlosigkeit und Dummheit zerstört wird.
Auch die Orts- und Straßenschilder oder Briefkästen in unserem Ort
werden einfach mit hässlichen Aufklebern versehen, die nicht mal
so eben zu entfernen sind. Selbst die Bushaltestelle im Ortskern
ist mit orangener Sprühfarbe verunstaltet und das obere Fenster
aus Plexiglas eingeschlagen. Warum!
Sprechen Sie bitte darüber, es geht uns alle an.
Vielen Dank sowie freundliche Grüße
Ihre Bgm. Silke Behrens
PS.: Ein großes Dankeschön an alle, die so fleißig beim diesjährigen Dorfputz geholfen haben. Das war wieder spitze!
Sonntag, 31. Mai 2015
10:00 Uhr Gottesdienst, P. Lübbert
17:00 Uhr Jugend-Gottesdienst mit Teamersegnung
Sonntag, 07. Juni 2015
10:00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl, Pn. Wehrmann-Kutsche
Ev.-luth. Kirchengemeinde Sarau
Sonntag, 31. Mai 2015
10:00 Uhr
Gottesdienst zur goldenen Konfirmation, Pastor
Grottke
Kirchengemeinde Schlamersdorf
Sonntag, 31.5.
19:00 Uhr
Abendgottesdienst, Pastor Teckenburg und Gniss(e)
bären
Sonntag, 7.6.
10:00 Uhr
Übertragung des Schlussgottesdienstes des Kirchentages in Stuttgart im Gemeindehaus
Sonntag, 14.6.
Gottesdienst, Pastor Götz Scheel
Kirchengemeinde Warder
Sonntag, 31. Mai 2015
10:00 Uhr
Gottesdienst
Sonntag, 07. Juni 2015
10:00 Uhr
Gottesdienst
Katholische Pfarrei Sankt Johannes
Sankt Josef - St. Johannes der Täufer,
Bad Segeberg
mittwochs
08:30 Uhr 09:00 Uhr sonntags
11:00 Uhr Rosenkranzgebet
Eucharistiefeier
Gottesdienst
St. Josef, Trappenkamp
sonntags
09:00 Uhr Eucharistiefeier
St. Adalbert, Wahlstedt
Kirchengemeinde Neuengörs
Liebe Kinder,
am Sonntag, dem 31.05.15 feiern wir in unserer Osterkirche zu
Neuengörs den Kindergottesdienst um 10:00 Uhr.
samstags
18:00 Uhr Eucharistiefeier
An jedem letzten Sonntag im Monat findet in der St.-AdalbertKirche in Wahlstedt um 16:00 Uhr ein Gottesdienst in portugiesischer Sprache statt.
Nummer 11/Woche 22/Seite: 28
Uns Dörper Evangel.-Freikirchl.
Gemeinde Christuskirche
Moltkestr. 4, Bad Segeberg
27. Mai 2015
Die Gewinner können sich auf einen Ausflug in eine Naturerlebnisstätte im Kreis Segeberg freuen. Für die Plätze zwei und
drei gibt es ein Überraschungspaket und für alle Teilnehmer eine
Sonnenblumen-Urkunde. Jetzt aber wünschen Kütbach und Sager erstmal viel Spaß und ganz viel Erfolg beim Gärtnern mit den
Sonnenblumen.
Unsere Gottesdienste
So., 31.05.2015
10.00 Uhr
Gottesdienst und Kindergottesdienst
Predigt: Pastor Jörg Schröder
So., 07.06.2015
10:00 Uhr
Gottesdienst mit Abendmahl und Kindergottesdienst
Predigt: Pastor Jörg Schröder
Klavierduo Konzert
am 07. Juni 2015, 17:00 Uhr
Das bekannte Klavierduo Arnold und Irina Nevolovitsch aus Lübeck
wird am 07. Juni um 17:00 Uhr in der Kirche Curau auftreten. Im
š Klavier zu vier
Programm stehen populäre und virtuose Werke für
Händen von Händel, Bach, Brahms, Bizet, Dvorak, Saint Saéns
sowie eigene Kompositionen von Arnold Nevolovitsch.
Eintritt frei, Spenden erbeten.
Vorsichtig und hochkonzentriert legen Lena und Lasse aus der
3. Klasse der Schule am Storchennest die Sonnenblumenkerne
in ihren Pflanztopf.
Um die Wette gärtnern mit Sonnenblumen
vom Martin-Meiners-Förderverein
„Wer zieht die größte Sonnenblume?“ heißt der diesjährige
Pflanzwettbewerb zu dem der Martin-Meiners-Förderverein für
Jugend- und Umweltprojekte (MMFV) eingeladen hat.
44 Kindergärten und 41 Grundschulklassen aus dem Kreis Segeberg machen mit. Bis zum 25. September werden mehr als 1.400
junge Gärtnerinnen und Gärtner Beete anlegen, säen, gießen,
beobachten und ernten.
Zum ersten Mal ist die Grundschule am Storchennest in Bad
Bramstedt bei einem Pflanzwettbewerb des MMFV dabei und
das gleich mit 140 Kindern aus drei Klassenstufen. Bürgermeister Jürgen Kütbach und der Vorsitzende des MMFV, Hans Peter
Sager, überreichten den Grundschülern das Startpaket aus Sonnenblumenkernen, Pflanzanleitung und Komposterde. Die sechs
Klassensprecher der Klassen eins bis drei legten sofort los und
setzen die Kerne in kleine Töpfe. Erst nach Pfingsten, wenn die
jungen Pflanzen kräftig genug sind, kommen sie nach draußen in
ein extra Sonnenblumenbett, das die Schüler mit Komposterde vor
dem Schulgebäude bis dahin vorbereiten. Schulleiterin Franziska
Frahm-Fischer ist begeistert von dem Wettbewerb: „Die Schüler
können - einige bestimmt zum ersten Mal - erleben, wie aus Kernen
Sonnenblumen werden. Sie lernen den Wachstumsprozess zu
beobachten, sich zu kümmern und bekommen so ein Feingefühl
für die Pflanzen, lernen sie zu achten.“
Ein Sonnenblumentagebuch gehört auch mit zur Ausstattung für
den Wettbewerb. Hier können alle Wachstumsschritte notiert und
am Schluss die Messergebnisse eingetragen werden. Im September wird dann der Zollstock angelegt. Der Durchmesser des Fruchtstandes und die Höhe der größten Sonnenblume sind wichtig; dazu
je ein Foto mit angelegtem Zollstock zur Dokumentation. Fotos,
Messergebnisse, das Sonnenblumen-Tagebuch und gern auch
Zeichnungen, Rezepte, besondere Erlebnisse und Beobachtungen
müssen bis zum 25. September beim Martin-Meiners-Förderverein
ankommen. Anfang Oktober stehen die Gewinner fest: bewertet
werden neben der Größe der Sonnenblume auch die Aufzeichnungen und Notizen zu den Sonnenblumen.
Die Erstklässler Marie Lisann und Samir Efe aus der Grundschule
am Storchennest haben in ihre Sonnenblumentöpfe ihr Namenschild gesteckt.
Schülerinnen und Schüler der Klassen 1-3 der Grundschule am
Storchennest in Bad Bramstedt studieren die Pflanzanleitung,
befüllen kleine und große Töpfe mit Komposterde und säen darin
die Sonnenblumenkerne aus.
Nummer 11/Woche 22/Seite: 29
Uns Dörper Für Kindergärten und Grundschulen
Mit dem Bus zum WZV-Recyclinghof
und „Dem Abfall auf der Spur“ erleben
Für die Garbeker Strolche aus der Kindertagestätte Wensin ist
ein besonderer Tag. „Dem Abfall auf der Spur“ steht auf ihrem
Ausflugsplan. Pünktlich um halb acht steht der Autokraft-Bus vor
der Tür und los geht es zum neuen WZV-Recyclinghof nach Bad
Segeberg.
Die Busfahrt ist kostenlos, nicht nur für die Garbeker Strolche,
sondern für alle Kindergärten und Grundschulen im Kreis Segeberg, die einen der WZV-Recyclinghöfe in Bad Segeberg, Tensfeld, Schalfeld oder Norderstedt besuchen möchten. Dank der
Kooperation der Stiftung Sparkasse Südholstein mit dem WZV
(Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg) und
dem MMFV (Martin-Meiners-Förderverein für Jugend- und Umweltprojekte) können Kinder, deren Kindergärten und Schulen weit ab
von den Recyclinghöfen liegen, von dem Gemeinschaftsprojekt
„Dem Abfall auf der Spur“ profitieren. „Wir möchten, dass Kinder
bereits früh für das Thema Abfall sensibilisiert werden und früh
lernen, was mit dem Abfall passiert.“, so Jan Köber, stellvertretender Geschäftsführer der Stiftung der Sparkasse Südholstein.
„Und nicht selten kommen nach dem Recyclinghofbesuch richtige
Abfallexperten nach Hause, von denen Eltern und Geschwister
noch dazu lernen müssen.“, weiß Köber.
Was gehört zum E-Schrott? Die Garbeker Strolche wissen es!
Föj-ler Sebstian Kinne (mitte) war mit ihnen auf dem Recyclinghof
Bad Segeberg unterwegs; Jan Köber von der Stiftung Sparkasse
Südholstein (li) ist begeistert vom Projekt „Abfall auf der Spur“, bei
dem die Stiftung die Busfahrten zu den Recyclinghöfen finanziert.
Schon beim Frühstücken im roten Holzhaus neben dem neuen
Recyclinghof kommt der Abfall ins Spiel. Bananenschale, Alufolie
und Butterbrotpapier, Joghurtbecher und Safttüte - woraus sind sie
gemacht und in welche Tonne gehören sie? Gemeinsam mit Sebastian Kinne, der beim MMFV ein Freiwilliges Ökologisches Jahr
(FÖJ) macht, diskutieren die Garbeker Strolche solange, bis jeder
Wertstoff seinen richtigen Platz in der richtigen Tonne gefunden
hat und nichts mehr auf dem Frühstückstisch liegt.
Nächste Station sind draußen die echten Mülltonnen. Blau, braun,
grau - wer hat zu Hause welche? Einige Strolche probieren eine
Mülltonne zu schieben, auch die ganz großen und merken: das ist
gar nicht so einfach. Dann geht es mit einem großen Einkaufswagen, der mit Wertstoffen aller Art gefüllt ist, über den Recyclinghof.
Ein Blick in die großen Container zeigt, was hineingehört: Die
Strolche suchen aus dem Einkaufswagen den passenden Wertstoff: Holz, Steine, Papier, Gartenabfall stehen zu Wahl. Sebastian
erklärt an jedem Container, was aus den Wertstoffen gemacht wird,
was recyceln bedeutet. Holz kann zum Heizen genutzt werden,
aus Gartenabfall wird Kompost, Steine werden zermahlen und im
Straßenbau verwendet. Spielerisch lernen die Strolche, warum
27. Mai 2015
Recycling so wichtig ist. Spannend sind die großen Bagger, die
unten in der Halle Papier und Sperrmüll umschichten und manchmal auch ganz nah kommen, um in den Wertstoffcontainern Platz
zu schaffen.
Highlight am Ende der „Abfalltour“ ist eine Fahrt mit einem echten
Müllfahrzeug über das Recyclinghofgelände. Strahlend winken die
Müllauto-Fahrgäste den Zurückbleibenden zu.
„800 Kinder aus Grundschulen und Kindergärten kommen jährlich
zu einem der vier Recyclinghöfe des WZV und lernen so die Welt
des Abfalls kennen. Allerdings, ohne Hilfe der Stiftung der Sparkasse Südholstein wären es viel weniger“, so der Vorsitzende vom
MMFV, Hans Peter Sager.
Gefragt, gewusst, gewonnen:
WZV-Quiz-Gewinner
erhielten ihre Preise
Der WZV (Wege-Zweckverband der Gemeinden des Kreises Segeberg) hat die Regio Schau in Bad Segeberg als Chance genutzt, sich
zu präsentieren. Es sollte deutlich werden, in wie vielen Bereichen
die Profis in Orange als unser kommunales Unternehmen in Aktion
treten. Gleichzeitig wurde zum Thema Ausbildung informiert. Hier
setzt der WZV seit 1982 auf eine nachhaltige Entwicklung. Derzeit
werden 27 Auszubildende in acht unterschiedlichen Lehrberufen
ausgebildet. Das Thema Ausbildung prägte auch die Fragen des
WZV-Messe-Quiz, bei dem jetzt die Gewinner ermittelt wurden.
Die WZV-Mitarbeiter Cornelius Thürlings und Asta Kegel beglückwünschten die Gewinner des WZV-Quiz, das die Profis in Orange
auf der Regio Schau durchführten.
Über den ersten Platz freute sich Lukas Stenner aus Nützen
(2. v. li). Genau wie der Zweitplatzierte Eike Zimmer aus Rickling,
gewann auch er einen WZV-Entsorgungsgutschein. Den anderen
Gewinnern wurde der Gutschein zugestellt.
Das Thema Ausbildung betrifft den Nachwuchs. Vielleicht haben
sich gerade deshalb so viele junge Besucher am WZV-Messe-Quiz
beteiligt, denn auch hier drehten sich die Fragen rund um das Thema Ausbildung beim WZV. Aus insgesamt 427 richtig ausgefüllten
Quizbögen wurden jetzt die Gewinner ausgelost, die sich über
nützliche Gutscheine aus dem Hause WZV freuen dürfen. Der erste
Platz ging an Lukas Stenner aus Nützen, der 14-Jährige darf beim
WZV zwei Kubikmeter Sperrmüll kostenlos entsorgen. Der zehnjährige Eike Zimmer aus Rickling teilte sich den zweiten Platz mit
Helga Steffens aus Schmalensee. Beide gewinnen eine kostenlose
Big-Bag-Entsorgung. Melanie Zengha aus Klein Gladebrügge und
Henning Ulverich aus Bahrenhof belegen zusammen Platz drei, der
beiden Gewinnern eine ein Kubikmeter große Kompostentsorgung
sichert. Cornelius Thürlings, Leiter der Recyclinghöfe, gratulierte
den glücklichen Gewinnern und überreichte gemeinsam mit Asta
Kegel, Sachgebietsleiterin Gewerbekunden, die Gutscheine und
eine WZV-Tasche mit weiteren kleinen Präsenten.
Nummer 11/Woche 22/Seite: 30
Uns Dörper 27. Mai 2015
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Schicksale in der DDR - Uwe Bernd
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Nummer 11/Woche 22/Seite: 32
Uns Dörper 27. Mai 2015
Attraktiv und hochwertig: der kompakte Kia Rio mischt seine Klasse mit vielen Trümpfen jetzt
noch tüchtiger auf
Gar nicht so teuer: hier gibt es viel Auto mit üppigen Garantien
Wer in der Kompaktklasse punkten will, muss sehr gut aufgestellt sein. Das
hat Kia erstklassig umgesetzt – das Modell Rio spielt inzwischen vorne
mit. Der Bestseller wurden im vergangenen Jahr eine halbe Million Mal
weltweit verkauft. „Auch hierzulande ist er ein wichtiges Volumen-Modell,
er verbindet Umweltfreundlichkeit und Wirtschaftlichkeit mit sportlichem
Design und hochwertigem Auftritt“, sagt Pressesprecherin Silke Rosskothen. Ihn gibt’s mit drei (ab 10.990 Euro) und fünf Türen (ab 11.690 Euro),
die Ausstattungsvarianten heißen Attract, Edition 7 und Spirit.
Viel Platz und Komfort
Gut vier Meter Länge, 1,46 Meter Höhe und langer Radstand sorgen für
eine sportliche Optik, die Insassen haben ausreichend Platz, der gut zu
nutzende Gepäckraum (288 Liter) wird durch einfaches Umklappen der
geteilten Rückbanklehne auf bis zu 923 Liter erweitert. Von außen fällt der
aktuelle Jahrgang mit prägnanterer Front- und Heckansicht (neue Stoßfänger betonen die Fahrzeugbreite), leicht modifizierten Kühlergrill und auffällig
gestaltete Einlässe der Nebelscheinwerfer auf. Die sportliche Optik entstand
unter der Leitung des deutschen Star-Designers Peter Schreyer. Nimmt man
innen Platz, fällt sofort sein hoher Anspruch in den Bereichen Qualität
und Materialauswahl in’s Auge. Unter anderem wurden Zentralkonsole
und Armaturenbrett (Klavierlackschwarz-Einsätze, Chrom-Applikationen
an Lüftungsdüsen) geändert. Hier fühlt man sich vom ersten Augenblick
an heimisch.
Top-Ausstattung ...
In jedem Wagen sind Audiosystem, Multifunktionslenkrad, Funk-Zentralverriegelung, elektrisch einstell- und beheizbare Außenspiegel, sechs Airbags
oder Bordcomputer an Bord. In der Topversion Spirit auch Klimaautomatik,
Sitzheizung vorn, elektrisch anklappbare Außenspiegel, Parksensoren
hinten, Dämmerungssensor, Bluetooth-Freisprecheinrichtung, Abbiegelicht,
Regensensor, LED-Tagfahrlicht und -Rückleuchten. Optional wird der Wagen ebenfalls mit 7-Zoll-Kartennavigation, Rückfahrkamera, Soundsystem
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PS) mit CO2-Emissionen von 98 Gramm pro Kilometer. Bei dem kraftvollsten
Motor verringerten sich die CO2-Emissionen auf 114 g/km. Schadstoffärmster ist unser Testkandidat, der 1.1 CRDi Attract, mit nur 3,3 Liter vergleichbarem Durchschnittsverbrauch (CO2: 86 g/km). In unserem Alltagstest waren
es am Ende dann 5,1 Liter. Die Motoren sind mit einem 6-Gang-Schaltgetriebe kombiniert (Basis-Benziner nur 5-Gang), für den
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gutes Handling. Selbst vor Hochwertig: Das Cockpit im Rio ist optisch nicht
schnellen Kurven hatte der nur gut gelungen, alles lässt sich hier auch intuiWagen keine Scheu, ließ tiv bedienen. Foto: Lena Barthelmess/interPress
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Alltagshilfen, Rollstühle, Lagerungshilfen,
Krankenpflegeartikel, Inkontinenzversorgung
Nummer 11/Woche 22/Seite: 35
Uns Dörper 27. Mai 2015
Wohnen
Haustechnik, die mitdenkt
(djd). Ein Wohnkonzept, in dem intelligent vernetzte,
automatisierte Haustechniksysteme optimalen Komfort und ein ideales Raumklima bieten, wird als Smart
Home bezeichnet. Bis zum Jahr 2020 werden nach
den Untersuchungen des Wirtschaftsprüfungsunternehmens Deloitte voraussichtlich in bundesweit einer
Million Haushalte intelligente und vernetzte Sensoren
und Geräte eingesetzt. Dazu gehören auch immer mehr
komfortable Wohnraumlüftungen. Unter www.zehndersystems.de gibt es mehr Informationen hierzu.
• Flachdachabdichtung
• Fassadenbekleidung
• Schieferdeckung
• Bauklempnerei
• Neueindeckung
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Ralf Landau
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Wir sind ein kleiner Tischlerbetrieb mit festem Kundenstamm. Wir
begleiten unsere Kunden durch ihr Bauvorhaben. Zuverlässig
und unkompliziert. Wir montieren und reparieren. Zu unseren
Tätigkeiten gehören die Montage sämtlicher Elemente am
Haus. Dazu gehören zum Beispiel Fenster, Türen, Innenausbau,
Bodenlegearbeiten, Plissees, Rollladen und Insektenschutz
nach Maß. Auch Vordächer und Terrassen aus Holz sind ein Teil
unseres Aufgabenbereichs. Wir kommen gerne zu Ihnen und
besprechen alles individuell und unverbindlich. Wir sind regional
und überregional für unsere Kunden unterwegs.
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Nummer 11/Woche 22/Seite: 36
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Übergangsfamilien für sechs bis acht
Wochen werden gesucht.
Von dem interkulturellen Austausch profitieren natürlich auch die Gastfamilien:
Sie lernen andere Bräuche, unbekannte
Musikstile und neue Essgewohnheiten
im eigenen Zuhause intensiv kennen.
Und oft entstehen durch das gemeinsame Jahr lebenslange Freundschaften.
Gastfamilie kann fast jeder werden,
egal ob alleinerziehende Mütter und
Väter, gleichgeschlechtliche Paare, Alleinstehende oder Paare mit und ohne
Kinder. Während des gesamten Aufenthalts werden die Familien
von ehren- und hauptamtlichen AFS-Mitarbeitern
unterstützt. Wer Interesse
hat, kann sich mit dem
Hinweis „Kulturentdecker“
an AFS wenden: Tel.
040 399222-90, E-Mail
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„Ich möchte viele Erfahrungen sammeln,
Deutsch lernen und Freunde finden“ –
für die 17-jährige Abril aus Uruguay
beginnt im Herbst ihr Austauschjahr in
Deutschland. Besonders spannend ist für
sie die Frage, bei welcher Gastfamilie sie
leben wird. „Ich kann es kaum erwarten
sie kennenzulernen und ihr auch meine
Heimat etwas näherzubringen“, so die
Schülerin. Da darf ein Abend mit MateTee, dem Nationalgetränk Uruguays,
natürlich nicht fehlen.
Abril ist eine von rund 460 Jugendlichen aus 50 Ländern, die im September
2015 mit AFS Interkulturelle Begegnungen e.V. für
ein Schul(halb)jahr nach
Deutschland kommen. Für
die 15- bis 18-Jährigen
sucht der gemeinnützige
Verein noch Gastfamilien,
die einen der Schüler für
ein halbes oder ganzes
Jahr bei sich aufnehmen.
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