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Fontanestadt Neuruppin, den 8. August 2007 Nr. 6 – 17. Jahrgang – 32. Woche Inhaltsverzeichnis 1. 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5 1.6 1.6.1 Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 09.07.2007 Öffentliche Beschlüsse Ausländerbeauftragte hier: Abberufung Fortführung, Änderung und Auflösung von Schulen hier: Einrichtung einer Sprachheilklasse in der Grundschule „Wilhelm Gentz“ Austritt der Fontanestadt Neuruppin aus dem „Europahaus Land Brandenburg e.V.“ General Be- und Entwässerungsplan im Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile der Fontanestadt Neuruppin hier: Billigung der Fortschreibung Dienstreise des Bürgermeisters nach Japan Haushalt Haushalt 2007 hier: außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt für die Sanierung und Modernisierung des Alten Gymnasiums zum Bildungs-, Kultur- und Freizeitzentrum mit integrierter Fachhochschule Campus Neuruppin 1.9 1.9.1 1.9.2 1.9.3 1.9.4 1.9.5 1.9.6 Nichtöffentliche Beschlüsse Personalangelegenheiten Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Stadtwerkechef Lenz wegen Untreue u.a. hier: Erteilung einer Aussagegenehmigung für Herrn Bürgermeister Golde als Zeuge Grundstücksangelegenheiten Ortsteile Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken gemäß § 35 Abs. 2 Ziffer 19 Gemeindeordnung Bbg. und Vergabe eines Erbbaurechtes gemäß § 35 Abs. 2 Ziffer 19 Gemeindeordnung Bbg. hier: Ortsteil Nietwerder Grundstücksangelegenheiten Kernstadt Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken gemäß § 35 Abs. 2 Ziffer 19 Gemeindeordnung Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken gemäß § 35 Abs. 2 Ziffer 19 Gemeindeordnung Veräußerung von Grundstücken gemäß § 35 Abs. 2 Ziffer 19 Gemeindeordnung Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken gemäß § 35 Abs. 2 Ziffer 19 Gemeindeordnung Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken gemäß § 35 Abs. 2 Ziffer 19 Gemeindeordnung Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken gemäß § 35 Abs. 2 Ziffer 19 Gemeindeordnung 2. Öffentliche Bekanntmachung 2.1 2.2 Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Auflösung des Zweckverbandes „Gewerbepark Herzberg/ Mark“ Öffentliche Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Stahnsdorfer Damm 44, 14532 Kleinmachnow Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Gemarkung Neuruppin im Bereich der Stadt Neuruppin, AZ: 09.53-771 1.7 1.7.1 1.8 1.8.1 2.2.1 S. 2 S. 2 S. 2 S. 2 S. 2 S. 2 S. 2 S. 3 S. 3 S. 3 S. 3 S. 3 S. 4 S. 4 S. 4 S. 4 S. 4 Ende des amtlichen Teils 3. Informationen 3.1 3.2 3.3 Telefonverzeichnis der Rathäuser A und B, Karl-Liebknecht-Straße 33/34, 16816 Neuruppin Neuruppin und seine Partnerstädte – Begegnungen 2007 Veranstaltungstipps S. 6 S. 8 S. 8 2 Amtsblatt für die Fontanestadt Neuruppin 1. Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vom 09. Juli 2007 Öffentliche Beschlüsse 1.1 Ausländerbeauftragte hier: Abberufung Drucksache-Nr.:2004/86 3. Ergänzung Die Stadtverordnetenversammlung beruft Frau Irina Dos Santos als Ausländerbeauftragte der Fontanestadt Neuruppin ab. 1.2 Fortführung, Änderung und Auflösung von Schulen hier: Einrichtung einer Sprachheilklasse in der Grundschule „Wilhelm Gentz“ Drucksache-Nr.: 2007/33 8. August 2007 1.5 Dienstreise des Bürgermeisters nach Japan Drucksache-Nr.: 2007/39 Die Stadtverordnetenversammlung genehmigt die beabsichtigte Dienstreise des Bürgermeisters, Herrn Jens-Peter Golde, vom 12. bis 19. Oktober 2007 nach Niiza (Japan). 1.6 Haushalt 1.6.1 Haushalt 2007 hier: außerplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt für die Sanierung und Modernisierung des Alten Gymnasiums zum Bildungs-, Kultur- und Freizeitzentrum mit integrierter Fachhochschule Campus Neuruppin Drucksache-Nr.: 2006/20 3. Ergänzung Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Grundschule „Wilhelm Gentz“, 16816 Neuruppin, Gerhart-Hauptmann-Straße 38, zum 01.08.2007 um eine Sprachheilklasse zu erweitern. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine erhebliche außerplanmäßige Ausgabe i.H.v. 385.000,-€ im Vermögenshaushalt 2007 für die Sanierung und Modernisierung des Alten Gymnasiums zum Bildungs-, Kultur- und Freizeitzentrum mit integrierter Fachhochschule Campus Neuruppin. 1.3 Austritt der Fontanestadt Neuruppin aus dem „Europahaus Land Brandenburg e.V.“ Drucksache-Nr.: 2007/22 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt eine erhebliche außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung i.H.v. 115.000,-€ im Vermögenshaushalt 2007 für die Sanierung und Modernisierung des Alten Gymnasiums zum Bildungs-, Kultur- und Freizeitzentrum mit integrierter Fachhochschule Campus Neuruppin. Die Stadtverordnetenversammlung der Fontanestadt Neuruppin beschließt den Austritt der Fontanestadt Neuruppin aus dem „Europahaus Land Brandenburg e.V.“ zum 31.12.2007. 1.4 General Be- und Entwässerungsplan im Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile der Fontanestadt Neuruppin hier: Billigung der Fortschreibung Drucksache-Nr.: 2002/33 2. Ergänzung 1. Die Stadtverordnetenversammlung billigt das Konzept des fortgeschriebenen General Be- und Entwässerungsplanes im Stadtgebiet einschließlich der Ortsteile der Fontanestadt Neuruppin, bestehend aus dem Trinkwasserversorgungskonzept (Stand 04/2006) und dem Abwasserbeseitigungskonzept mit den Schwerpunkten Schmutzwasser und Regenwasser (Stand 04/ 2006). 2. Der überarbeitete Plan zur Durchführung der Investitionen wird zur Kenntnis genommen. 3. Eine eventuelle Bezuschussung der Campus Neuruppin GmbH bedarf der Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung. Nichtöffentliche Beschlüsse 1.7 Personalangelegenheiten 1.7.1 Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Stadtwerkechef Lenz wegen Untreue u.a. hier: Erteilung einer Aussagegenehmigung für Herrn Bürgermeister Golde als Zeuge Drucksache-Nr: 2007/44 Herr Bürgermeister Jens-Peter Golde erhält die Genehmigung im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Neuruppin gegen den ehemaligen Stadtwerkechef, Herrn D. Lenz, wegen Untreue u.a., als Zeuge auszusagen. Amtsblatt für die Fontanestadt Neuruppin 8. August 2007 1.8 Grundstücksangelegenheiten Ortsteile 1.8.1 Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken gemäß § 35 Abs. 2 Ziffer 19 Gemeindeordnung Bbg. und Vergabe eines Erbbaurechtes gemäß § 35 Abs. 2 Ziffer 19 Gemeindeordnung Bbg. i.V.m. § 32 ff. Sachenrechtsbereinigungsgesetz hier: Ortsteil Nietwerder Drucksache-Nr.: 2007/34 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das folgende unbebaute gemeindeeigene Grundstück in 16816 Nietwerder, Dorfstr. 23: Gemarkung Nietwerder, Flur 1, Flurstück 521 mit einer Größe von 27 m2 zum Verkehrswert zu veräußern. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, an folgendem Grundstück ein Erbbaurecht nach §§ 32 ff., 42 ff. Sachenrechtsbereinigungsgesetz (SachenRBerG) zu vergeben: Gemarkung Nietwerder, Flur 1, Flurstücke 517 mit einer Größe von 1.610 m2 und Flurstück 520 mit einer Größe von 81 m2. 3. Der Erbbauzins wird auf 4 % des Bodenwertes festgelegt. 4. Die Laufzeit des Erbbaurechtes beträgt gemäß § 53 Abs. 2 Nr. 1a SachenRBerG 90 Jahre. 1.9 Grundstücksangelegenheiten Kernstadt 1.9.1 Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken gemäß § 35 Abs. 2 Ziffer 19 Gemeindeordnung Drucksache-Nr.: 2007/27 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das gemeindeeigene unbebaute Grundstück in Neuruppin, Richard-Wagner-Straße Gemarkung Neuruppin, Flur 12, Flurstück 355 mit einer Größe von 705 m2 zu jeweils noch zu bestimmenden Teilflächen zum Bodenwert zu veräußern. 1.9.2 3 Veräußerung von Grundstücken gemäß § 35 Abs. 2 Ziffer 19 Gemeindeordnung BB Drucksache-Nr.: 2006/68 2. Ergänzung Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf folgender unbebauter gemeindeeigener Grundstücke in 16816 Neuruppin, Zum Herrgottsgraben, mindestens zum Bodenwert: Baugrundstücke im Bebauungsplangebiet „Am Klappgraben“ a) Gemarkung Neuruppin, Flur 12: Flurstück 1192 mit einer Größe von 215 m2 Flurstück 1193 mit einer Größe von 236 m2 b) Gemarkung Neuruppin, Flur 12: Flurstück 1194 mit einer Größe von 230 m2 Flurstück 1195 mit einer Größe von 279 m2. 1.9.3 Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken gemäß § 35 Abs. 2 Ziffer 19 Gemeindeordnung Drucksache-Nr.: 2007/30 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf des folgenden gemeindeeigenen Grundstückes in 16816 Neuruppin mindestens zum Verkehrswert: Gemarkung Neuruppin, Flur 20, Flurstück 715 mit einer Größe von 662 mz Regattastr. 2 Verkehrswert: 110.000,– € 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die auf Grund der öffentlichen Ausschreibung eingehenden Anträge der Vergabekommission der Fontanestadt Neuruppin zur Entscheidung vorzulegen und anschließend die Grundstücke an den/die ausgewählten Bieter zu veräußern. Sollte nicht der Meistbietende den Zuschlag erhalten, so ist die Entscheidung der Vergabekommission der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. 1.9.4 Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken gemäß § 35 Abs. 2 Ziffer 19 Gemeindeordnung Drucksache-Nr.: 2007/31 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, das gemeindeeigene unbebaute Grundstück in Neuruppin, Gemarkung Neuruppin , Flur 16, Flurstück 181/2 mit einer Größe von 383 m2 Flurstück 181/3 mit einer Größe von 251 m2 (Am See 34) zum Bodenwert laut Bodenrichtwertkarte vom 01.01.2007 zu veräußern. 4 Amtsblatt für die Fontanestadt Neuruppin 1.9.5 Veräußerung von gemeindeeigenen Grundstücken gemäß § 35 Abs. 2 Ziffer 19 Gemeindeordnung Drucksache-Nr.: 2007/32 8. August 2007 2. 2.1 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Verkauf (nach öffentlicher Ausschreibung) des folgenden gemeindeeigenen Grundstückes in 16816 Neuruppin mindestens zum Verkehrswert: Gemarkung Neuruppin, Flur 20, Flurstück 654 mit einer Größe von 191 m2 Friedrich-Engels-Str. 37 Verkehrswert: 28.000 € 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die auf Grund der öffentlichen Ausschreibung eingehenden Anträge der Vergabekommission der Fontanestadt Neuruppin zur Entscheidung vorzulegen und anschließend das Grundstück an den/die ausgewählten Bieter zu veräußern. Sollte nicht der Meistbietende den Zuschlag erhalten, so ist die Entscheidung der Vergabekommission der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Öffentliche Bekanntmachungen Hinweis auf die öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Auflösung des Zweckverbandes „Gewerbepark Herzberg/ Mark“ Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Gewerbepark Herzberg/ Mark“ hat am 7. Juni 2007 die Satzung zur Auflösung des Zweckverbandes „Gewerbepark Herzberg/ Mark“ beschlossen. Die Fontanestadt Neuruppin war (bis zur Auflösung) Mitglied dieses Zweckverbandes. Gemäß § 11 Absatz 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit im Land Brandenburg (GKG) weise ich darauf hin, dass die öffentliche Bekanntmachung der Satzung zur Auflösung des Zweckverbandes „Gewerbepark Herzberg/ Mark“ und die Genehmigung dieser Satzung nach § 20 Absatz 4 GKG durch den Landrat des Landkreises Ostprignitz - Ruppin als allgemeine untere Landesbehörde im Amtsblatt des Landkreises Ostprignitz - Ruppin Nr. 5 vom 1. August 2007 erfolgt. Neuruppin, den 18. Juli 2007 1.9.6 Verkauf von gemeindeeigenen Grundstücken gemäß § 35 Abs. 2 Ziffer 19 Gemeindeordnung Drucksache-Nr.: 2003/57 1. Ergänzung 1. Die Stadtverordnetenversammlung hebt den Beschluss Dr.-Nr. 2003/ 57 vom 29.09.2003 auf. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt das folgende gemeindeeigene Grundstück in 16816 Neuruppin, Fehrbelliner Str. 5a: Gemarkung Neuruppin, Flur 24, Flurstück 309/1 und 305/4 mit einer Größe von insgesamt 1811 m2 zum Verkehrswert zu veräußern. i. V. Göbke Bürgermeister 2.2 Öffentliche Bekanntmachung des Landesamtes für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Stahnsdorfer Damm 44, 14532 Kleinmachnow 2.2.1 Öffentliche Bekanntmachung eines Antrages nach § 9 Absatz 4 Grundbuchbereinigungsgesetz in der Gemarkung Neuruppin im Bereich der Stadt Neuruppin, AZ: 09.53-771 Die Firma Stadtwerke Neuruppin GmbH, Heinrich-Rau-Straße 3 in 16816 Neuruppin, hat mit Datum vom 02. April 2007 einen Antrag auf Bescheinigung von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten zum Besitz und Betrieb sowie zur Unterhaltung und Erneuerung einer bereits bestehenden Energieanlage (Gas-Mitteldruckleitung Neuruppin) nebst Einrichtungen und Zubehör bzw. Neben- und Sonderanlagen für Grundstücke in der Gemarkung Neuruppin in der Stadt Neuruppin gestellt. Dieser Antrag wird hier unter dem Aktenzeichen 09.53-771 geführt. Der Antrag wird hiermit gemäß § 9 Absatz 4 Satz 2 Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG) vom 20. Dezember 1993 (BGBI. I S. 2192), zuletzt geändert durch Artikel 63 der Verordnung vom 25. November 2003 (BGBI. I S. 2304), in Verbindung mit § 7 Absatz 1 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchbereinigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung, SachenRDV) vom 20. Dezember 1994 (BGBI. I S. 3900) öffentlich bekannt gemacht. Die Antragsunterlagen können von den Berechtigten innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der Veröffentlichung im Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg, Außenstelle Kleinmachnow (Haus 5), Stahnsdorfer Damm 77 in 14532 Kleinmachnow, nach Termin- Amtsblatt für die Fontanestadt Neuruppin 8. August 2007 vereinbarung unter (033203) 36 - 720 bzw. - 823 während der üblichen Dienstzeiten bzw. – nach vorheriger Absprache – auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden. Erläuterung zu den rechtlichen Zusammenhängen: Gemäß § 9 Absatz 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen auf dem Gebiet der ehemaligen DDR eine Dienstbarkeit für alle am 3. Oktober 1990 genutzten und am 25. Dezember 1993 betriebenen Energieanlagen entstanden. Durch diese beschränkte persönliche Dienstbarkeit wird der Stand vom 3. Oktober 1990 dokumentiert. Deshalb ist ein Einverständnis mit der vorhandenen Belastung des Grundstücks bzw. mit der bestehenden Energieanlage selbst nicht erforderlich. Alle danach eingetretenen Veränderungen, die die Nutzung des Grundstücks über das am 3. Oktober 1990 gegebene Maß hinaus beeinträchtigen, müssen durch einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen dem Versorgungsunternehmen und dem Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder sonstigen dinglich Berechtigten an dem Grundstück geregelt werden. 5 Rechtsbehelfsbelehrung/Hinweise zum Einlegen von Widersprüchen: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der angegebenen Dienststelle durch den Berechtigten (Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigter usw.) innerhalb von vier Wochen nach dem ersten Tag der öffentlichen Bekanntmachung eingelegt werden. Ein in der Sache begründeter Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die Anlage/Leitung am 3. Oktober 1990 nicht genutzt bzw. am 25. Dezember 1993 vom Energieversorgungsunternehmen bzw. dessen Rechtsnachfolger nicht betrieben worden ist oder dass die in den Unterlagen dargestellte Leitungsführung fehlerhaft ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Anlage/Leitung oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen ist. Es wird darum gebeten, nur in wirklich begründeten Fällen von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch zu machen. Kleinmachnow, 23. Juli 2007 Im Auftrag (Vogel) Ende des amtlichen Teils 6 Fontanestadt Neuruppin 8. August 2007 3. Informationen 3.1 Telefonverzeichnis der Rathäuser A und B, Karl-Liebknecht-Straße 33/34 (Stand Juli 2007) Raum Name A1.18 Zentrale A1.18 Fax Telefon 355-0 355-5 790 789 Zwischenarchiv B 0.07 Herr Staudinger, Detlef 781 Personalrat A 2.17 Frau Liefke, Marion 153 Gleichstellungsbeauftragte (Haus der Begegnung) A2.16 Frau Torjus, Petra Haus der Begegnung Rechnungsprüfungsamt Amtsleiterin: Frau Obernitz, Karin A 2.18 Frau Obernitz, Karin A2.19 Frau Fischbock, Margitta Bürgermeister Herr Golde, Jens- Peter A3.08 Herr Golde, Jens- Peter A3.07 Sekretariat: Frau Hänsel, Petra A3.07 Fax 600 2934 170 120 119 123 122 Büro des Bürgermeisters/ Personalamt inkl. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Amtsleiter: Herr Rau, Jan- Pieter A3.18 Herr Rau, Jan- Pieter A3.07 Sekretariat: Frau Hänsel, Petra A3.07 Fax A3.25 Frau Blumenthal, Ines A3.25 Frau Dräger, Brigitte A3.21 Frau Kayser, Rachael A3.20 Frau Mewes, Gabriele A3.19 Herr van Hooven, Andreas 146 123 122 116 121 151 152 186 Haupt- und Bürgeramt Amtleiterin: Frau Mießner, Jutta A3.06 Frau Mießner, Jutta A3.05. Sekretariat: Frau Friese, Andrea A2.07 Fax A.3.03 Fax A1.16 Frau Diehr, Cornelia A2.07 Frau Ende, Sabine A2.08 Frau Farin, Mandy A2.05 Frau Friedrichs, Heike A2.08 Herr Haake, Tobias A2.06 Frau Hüttig, Daniela A3.03 Frau Schuster, Mandy A2.08 Herr Jeske, Bastian A2.08 Herr Merkel, Thomas A3.04 Frau Ney, Manuela A2.06 Frau Nickel, Wilma A3.03 Frau Paetzold, Dagmar A2.20 Frau Presting, Susanne A2.06 Frau Wäbersky, Linda A1.06 Bürgerbüro Information A0.03 Fax 147 141 2686 188 693 150 149 159 144 200 124 606 185 126 112 125 667 200 111 741 Raum Name Telefon A0.03 A0.04 A0.05 Bürgerbüro BackOffice Bürgerbüro Backoffice Bürgerbüro Backoffice 661/664 662/665 663 Bürgerberatung Ortsteile Frau Gründemann, Regina 0172/ 3176254 Schulamt Amtsleiterin: Frau Hinze, Gudrun B1.08 Frau Hinze, Gudrun B1.09 Sekretariat: Frau Rottstock, Dorit B 1.09 Fax B 1.10 Frau Franke, Brigitte B 1.11 Frau Lorenz B 1.10 Frau Passon, Doris B 1.14 Frau Ruffert, Sabine B 1.11 Frau Schwon, Marianne B 1.13 Frau Tank, Beate B 1.14 Frau Wege, Kerstin 690 668 799 696 680 697 691 694 695 692 Eigenbetrieb „Kultur und Sport“ B 1.26 Herr Rose, Uwe B 1.27 Herr Dreschler, Jens B 1.28 Frau Kliesche, Antje 683 685 684 Finanzdezernat Dezernatsleiter: Herr Göbke, Willi A 3.01 Herr Göbke, Willi A 3.02 Sekretariat: Frau Hartwig, Antje A 3.02 Fax 161 162 180 Kämmerei A2.01 Frau Blaurock, Edeltraud A2.26 Frau Brendemühl, Carola A2.01 Herr Bunge, Matthias A2.01 Herr Buschmann, Maik A2.26 Frau Kreideweiß, Marina A2.22 Frau Lackmann, Christine A2.04 Frau Läge, Heiderose A2.03 Frau Lebrun, Heike A2.02 Frau Nickel, Britta A2.02 Herr Starck, Rene A2.04 Frau Stümer, Gudrun Beiträge, Gebühren, Steuern B1.06 Frau Gierke, Silke B 1.24 Frau Hofmeister, Ingetraut B1.25 Frau Köppen, Petra B1.06 Frau Minkler, Britta A2.03 Frau Schneider, Hannelore B 1.23 Herr Schwachenwalde, Peter B 1.24 Frau Tack, Lorette 184 167 193 192 198 191 155 134 164 166 176 635 632 633 634 631 630 636 Ordnungsamt Amtsleiterin: Frau Friedrichs, Annette B 2.23 Frau Friedrichs, Annette B 2.24 Sekretariat: Frau Barenthin, Helga Fax B 2.08 Frau Bünger, Susanne B 2.22 Herr Dettloff, Hans- Joachim 157 118 128 642 Fortsetzung auf Seite 7 Fontanestadt Neuruppin 8. August 2007 Fortsetzung von Seite 6 Raum Name B 2.09 Herr Döpke, Detlef B 2.20 Herr Drewanz, Matthias B 2.08 Frau Duschek, Marion B 2.22 Frau Eichhorst, Viviane B 2.22 Herr Förster, Siegfried B 2.20 Herr Gutjahr, Marcel B 2.05 Frau Hille, Heike B 2.07 Frau Karg, Jutta B 2.06 Frau Kleinschmidt, Gabi B 2.07 Frau Kowalk, Janine B2.19 Herr Kühl, Ulrich B 2.05 Frau Schlosser, Sylke B 2.19 Herr Schneider, Joachim B 2.06 Frau Schwarz, Cornelia B 1.12 Herr Schwencke, Lennart B 2.05 Frau Zahnow, Christine B 2.05 Frau Wuntke, Martina Wohnungswesen B 1.20 Frau Grandisch, Monika B1.05 Frau Krahnefeld, Angelika B1.05 Frau Labs, Babara B 1.19 Herr Wagner, Thorsten Standesamt A1.04 Frau Beutler, Monika A 1.02 Frau Glässner, Marietta A 1.23 Frau Schröder, Doris A1.03 Fax Raum Telefon 145 673 644 169 735 183 178 658 129 659 165 177 168 130 171 179 177 676 687 689 674 671 670 672 660 Projekt Zentrale Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung Projektleiter: Herr Fengler, Thomas B 2.18 Herr Fengler, Thomas 656 B 2.17 Sekretariat: Frau Woidt, Dorena 655 B2.17 Fax 766 Baudezernat Dezernatsleiter: Herr Krohn, Arne B 3.15a Herr Krohn, Arne B3.15 Sekretariat: Frau Würzner, Brigitte Fax 702 701 777 Stabsstelle Stadtentwicklung Stabsstellenleiter: Herr KleinHessling, Elmar B3.14 Herr Klein-Hessling, Elmar 678 B 3.05 Frau Ribbe, Martina 727 Planungsamt Amtsleiter: Herr Messow, Traugott B3.17 Herr Messow, Traugott B3.18 Sekretariat: Frau Woidt, Manuela Fax B4.15 Herr Juraschek, Jan B4.09 Frau Schmock, Elke B4.08 Frau Schulz, Antje B4.06 Frau Schulze, Ellen B4.06 Frau Tokar, Solveig B4.15 Herr Wahnschap, Karl- Ulrich B4.13 Herr Walter, Erich 720 731 788 730 722 723 719 729 721 643 Name 7 Telefon Amt für Projektumsetzung Amtsleiterin: Frau Supke, Sabine B3.20 Frau Supke, Sabine B3.18 Sekretariat: Frau Woidt, Manuela Fax B4.10 Frau Hube, Marlen B3.22 Herr Maaß, Detlef B4.11 Frau Peters, Sylvia B4.11 Frau Schier, Marion B4.10 Frau Stricker, Anja B3.21 Herr Wiltzsch, Thomas 700 731 788 737 704 738 724 736 707 Liegenschaftsamt Amtsleiter: Herr Schäfer, Tobias B2.16 Schäfer, Tobias B2.17 Sekretariat: Frau Woidt, Dorena Fax B2.15 Frau Franke, Annette B2.14 Herr Golling, Bernd B2.17 Frau Heßmann, Doreen B2.10 Frau Kusserow, Gabriele B2.10 Frau Neumann, Jutta B2.11 Frau Skalé, Christine B2.14 Frau Zenske, Beate B2.15 Frau Stahl, Gerda 640 655 766 648 651 647 646 645 641 649 688 Bauamt Amtsleiterin: Frau Reinus, Marga B3.12 Frau Reinus, Marga B3.13 Sekretariat: Frau Grylla, Christel Fax B3.07 Herr Brell, Hans- Joachim B3.10 Frau Diesdow, Manuela B3.08 Frau Geib, Mareen B3.13 Frau Lippitz, Berit B3.07 Herr Müller, Fred B3.08 Frau Müller, Reinhild B3.10 Frau Prokrant, Ute B3.10 Frau Roloff, Carmen B3.09 Frau Siebmann, Dagmar B3.09 Frau Will, Margitta B3.05 Frau Witt, Karin Herr Peter, Stephan (Stadtförster) 710 703 777 715 698 653 717 714 716 712 713 718 711 743 39 77 41 Stadtbauhof 39 75 41 Stadtgarten 26 87 Jahnbad 26 47 Heimatmuseum 45 80 60 Stadtbibliothek 29 16 Jugendkunstschule 20 00 Heimattierpark 033929/ 70 271 8 Fontanestadt Neuruppin 3.2 8. August 2007 Neuruppin und seine Partnerstädte – Begegnungen 2007 Städtepartnerschaften sind im modernen Europa weit verbreitet und verfolgen das Ziel, die Zusammenarbeit verschiedener Städte zu fördern und das gegenseitige Verständnis der Bürger für einander zu stärken. Das Konzept der Städtepartnerschaften entwickelte sich nach dem Zweiten Weltkrieg und passte sich den politischen Gegebenheiten innerhalb Europas mit der Zeit an. Besonders der Mauerfall eröffnete die Möglichkeit, Verbindungen zu Ländern Mittel- und Osteuropas einzugehen. Städtepartnerschaften spiegeln die neuen Herausforderungen im modernen Europa wider und zeichnen sich durch das freiwillige Engagement der Bürger und deren aktive Beteiligung sowie durch die Zusammenarbeit auf behördlicher Ebene aus. Kommunikation, Austausch und interkulturelle Erfahrungen sind die Pfeiler, die das gegenseitige Verständnis fördern und auch auf gesamteuropäischer Ebene eine europäische Identität entstehen lassen. Zu ihren vier Partnerstädten Certaldo (Italien), Nymburk (Tschechien), Babimost (Polen) und Bad Kreuznach unterhält die Fontanestadt Neuruppin vielerlei Kontakte. Auch in diesem Jahr gibt es verschiedene Anlässe, bei denen Vertreter der Partnerstädte zusammentreffen. Der Partnerschaftskalender zeigt einen Auszug der Begegnungen, die bereits stattfanden bzw. noch stattfinden werden. 3.3 19. bis 22. Juli 2007 Certaldo: Jährlich findet in den Straßen der toskanischen Stadt Certaldo das Gaukler- und Straßenkünstlerfest Mercantia statt. Auch in diesem Jahr folgen Neuruppiner Vertreter der Einladung unserer Partnerstadt zu dieser kulturellen Veranstaltung. 02. bis 05. August 2007 Nymburk: Ähnlich wie der Brandenburgtag jedes Jahr von einer anderen märkischen Stadt ausgerichtet wird, so ist auch das tschechische Hafenfest eine Veranstaltung, bei der wechselnde Gastgeber die verschiedenen Städte an der Elbe präsentieren. In diesem Jahr wird Nymburk das Hafenfest organisieren und hat zu diesem Anlass eine Neuruppiner Delegation an die geschichtsträchtige Stadt an der Elbe eingeladen. 16. bis 19. August 2007 Bad Kreuznach: Die Beziehungen zu der rheinland-pfälzischen Partnerstadt Bad Kreuznach sind seit jeher sehr eng. Zum traditionsreichen Bad Kreuznacher Jahrmarkt reist eine Gruppe Stadtverordneter nach Bad Kreuznach und wird dort die Beziehungen weiter festigen. 16. bis 19. August 2007 Neuruppin: Das Neuruppiner Weinfest lockt mit seinen Rebensäften stets zahlreiche Gäste an. In diesem Jahr wird erneut ein Stand mit Weinen der Toskana das Angebot bereichern und den Winzern aus Certaldo die Möglichkeit geben, sich und ihre Produkte dem Neuruppiner Publikum zu präsentieren. 24. bis 26. August 2007 Neuruppin: Zum 140-jährigen Jubiläum der Neuruppiner Feuerwehr sind auch Kameraden der Feuerwehren unserer Partnerstädte eingeladen. Sie werden an dem Höhepunkt der Feierlichkeiten -dem Feuerwehrball - teilnehmen und neben dem fachlichen Austausch auch die persönlichen Beziehungen weiter vertiefen. 31. August bis 2. September 2007 Babimost: Das Verhältnis zu unserer „jüngsten“ Partnerstadt Babimost hat sich sehr schnell entwickelt und bereits feste Verbindungen entstehen lassen. Zur feierlichen Eröffnung des neu errichteten Sportkomplexes in Babimost reisen nicht nur Vertreter der Stadtverwaltung, sondern auch ganz im Zeichen der Veranstaltung Sportler verschiedener Disziplinen, um an internationalen Turnieren teilzunehmen. 7. bis 11. September 2007 Neuruppin: Die Bürgerfahrten bieten den Einwohnern der Städte Neuruppin bzw. Bad Kreuznach die Möglichkeit, die Partnerstadt innerhalb einer Woche ausgiebig kennenzulernen. Im Wechsel reisen jährlich Bad Kreuznacher und Neuruppiner Bürger in die jeweils andere Partnerstadt, wobei es in diesem Jahr eine Gruppe aus Rheinland-Pfalz sein wird, die Neuruppin besucht und auf die ein abwechslungsreiches Programm wartet, das Neuruppin und seine Umgebung vorstellt. 14. bis 16. September 2007 Neuruppin: Dass zwischen den Neuruppiner und Babimoster Landfrauen ein besonders enges Verhältnis besteht, zeigte bereits ihr gemeinsam erarbeitetes Kochbuch mit deutschen und polnischen Köstlichkeiten. Zu einem neuerlichen Treffen kommt es im Rahmen des Landeserntefestes in Grünefeld, zu dem Neuruppin eine Gruppe Babimoster Landfrauen erwartet. 12. bis 19. Oktober 2007 Niiza: Zur japanischen Stadt Niiza unterhält Neuruppin städtefreundschaftliche Beziehungen, die durch eine Reise von Neuruppiner Vertretern und Schülern des SchinkelGymnasiums, des Fontane-Gymnasiums und des Evangelischen Gymnasium weiter vertieft werden sollen. Für Fragen oder Anregungen steht Ihnen gern zur Verfügung: Susanne Presting Sachbearbeiterin Städtepartnerschaften und internationale Beziehungen Fontanestadt Neuruppin Karl-Liebknecht-Str. 33-34 16816 Neuruppin Tel.: 03391 355 667 Fax: 03391 355 188 susanne.presting@stadtneuruppin. de Veranstaltungstipps Festumzug zum 140-jährigen Bestehen der Feuerwehr, 11.08.2007, 14 bis 16 Uhr, Neuruppin, Innenstadt Telefon: 03391-45670 Sabinenfest in Binenwalde, 11.08.2007, Binenwalde 11 Uhr Sabinenfest auf dem Gutshof 20 Uhr - Sabinenball, Gaststätte Hacker Telefon: 033929-70264 7. Neuruppiner Langstreckenschwimmen, 11.08.2007 10 Uhr, Neuruppin und Umgebung 03391-396312 Weinfest, 16.08.2007 -19.08.2007 14 Uhr, Schulplatz Neuruppin Telefon: 03391-402260 Reit- und Springturnier 17.08.2007-19.08.2007, 8 bis 18 Uhr, Reitplatz Wulkow Telefon: 03391-357622 4. Erntefest der Neuruppiner Ortsteile, 18.08.2007 ab 10 Uhr, Ortsteil Wulkow Sommerfest der Ruppiner Kliniken 25.08.2007, 10 -17 Uhr, Ruppiner Kliniken, Neuruppin Telefon: 03391-390 Nachtwanderung mit Pater Wichmann, 01.09.2007 20 Uhr, BürgerBahnhof Neuruppin Telefon: 03391-45460 Boltenmühler Hexenfest, 09.09.2007 11 bis 17 Uhr, Hotel & Restaurant Boltenmühle Telefon: 033929-70 500 Der kleine Vampir – Gastspiel des Theaters Eisleben, 09.09.2007 15 Uhr, Kulturhaus Stadtgarten Neuruppin, Telefon: 03391-2687 Lesung und Talk mit Desiree Nick 21.09.2007, 20 Uhr, Kulturhaus Stadtgarten Neuruppin Telefon: 03391-2687 Konzert für Flöte, Klarinette und Fagott mit den Solisten des Staatsorchesters Frankfurt (Oder) 23.09.2007, 17 Uhr, Altes Gymnasium, Neuruppin, Telefon: 03391458459 Historische Stadtführung, 29.09.2007, 10.30 Uhr, BürgerBahnhof Neuruppin Telefon: 03391-45460 Impressum Amtsblatt für die Fontanestadt Neuruppin Herausgeber: Fontanestadt Neuruppin – Der Bürgermeister; Karl-Liebknecht-Straße 34, 16816 Fontanestadt Neuruppin Das Amtsblatt erscheint im: Heimatblatt Brandenburg Verlag GmbH, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, www.heimatblatt.de Objektleitung und Anzeigen: Michael Buschner Verantwortlich für den Inhalt des amtlichen Teils: Jutta Mießner, Amtsleiterin Haupt- und Bürgeramt, Karl-Liebknecht-Straße 34, 16816 Fontanestadt Neuruppin Es erscheint in einer Auflage von 4.000 Exemplaren und liegt im Rathaus zur kostenlosen Mitnahme aus.