Verbundsicherheitsglas (VSG) für die Anwendung im

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Verbundsicherheitsglas (VSG) für die Anwendung im
BF-Merkblatt 013 / 2013
Verbundsicherheitsglas (VSG)
für die Anwendung im Bauwesen
Entwurfsfassung, Stand 07.03.2008
Dieses Acrobat-Dokument ist lizenziert durch den Bundesverband Flachglas. e.V., Troisdorf, für Nowak Glas, Bochum, Lizenznummer
5177002780. Der Lizenznehmer ist zur Verbreitung auf Papier (Laser- oder Tintenstrahldruck), als Anhang an E-Mails und als Download
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Bundesverband Flachglas e.V., Troisdorf. 05/2013
Verbundsicherheitsglas (VSG)
für die Anwendung im Bauwesen
Einleitung und Definition
Ziel
Dieses Merkblatt soll dem Anwender in
Deutschland (Architekten, Planer und Ausführende) eine Orientierung bei der Verwendung von VSG, sowohl in der Planungs- und
Entwurfsphase, als auch bei der Ausführung
bieten und ihm notwendige Hinweise bei
wichtigen Fragestellungen geben.
Verbundsicherheitsglas (VSG) ist ein Verbundglas, bei dem im Falle eines Bruches
die Zwischenschicht die Funktion hat,
die Glasfragmente in Position zu halten
oder die Größe der Öffnung zu begrenzen,
eine Resttragfähigkeit zu erhalten und
die Risiken von Schnittverletzungen oder
Verletzungen durch Eindringen von Glas zu
reduzieren.
Anforderungen
Geltungsbereich
Dieses Merkblatt gilt für VSG im Bauwesen
(Verwendung in der Gebäudehülle und beim
Ausbau von baulichen Anlagen / Bauwerken).
Anwendungsbereiche
Typische Anwendungen, in denen VSG gemäß
Baurecht in Deutschland vorgeschrieben ist:
Überkopfverglasungen nach TRLV und
TRPV (zukünftig: Horizontalverglasungen
nach DIN 18008-2 und -3)
Absturzsichernde Verglasungen nach
TRAV (zukünftig: nach DIN 18008-4)
Begehbare Verglasungen nach TRLV und
DIBt-Empfehlungen (zukünftig: nach DIN
18008-5)
Gemäß Arbeitsstättenverordnung und deutschen gesetzlichen Unfallversicherungen/
Berufsgenossenschaften ist VSG vorgeschrieben für:
alle Gläser in Verkehrsbereichen, sofern
sie nicht aus ESG/ESG-H bestehen oder
ganzflächig und fachgerecht mit Splitterschutzfolie beklebt sind.
Definition
Verbundsicherheitsglas ist definiert als ein
spezielles Verbundglas (EN ISO 12543-1).
Verbundglas (VG) ist ein Aufbau, bestehend
aus einer Glasscheibe mit einer oder mehreren Scheiben aus Glas und/oder Verglasungsmaterial aus Kunststoff, die durch eine
oder mehrere Zwischenschichten miteinander verbunden sind.
Europäische Anforderungen an VSG
Verbundsicherheitsglas unterscheidet sich
von Verbundglas durch sein Verhalten
im Pendelschlagversuch und die daraus
folgende Einstufung (EN ISO 12543-2).
In CEN-Mitgliedsstaaten sollte Verbundsicherheitsglas nach EN 12600 mit mindestens Klasse 3(B)3 eingestuft werden.
Die Qualität und Konformität von VSG
muss entsprechend EN 14449 nachgewiesen werden. (Im vorliegenden Merkblatt werden nur Folien und Platten als
Zwischenlagen betrachtet.) Dies beinhaltet
in Abhängigkeit der vorgesehenen Verwendung (System 1 oder 3 nach EN 14449,
Anhang ZA) folgende vier Punkte:
1. Eine Erstprüfung des Produktes
durch eine europäisch akkreditierte
Stelle (notified body).
Der dabei geforderte Nachweis der UVBeständigkeit (EN ISO 12543-4) kann
auch durch den Folienlieferanten erbracht
werden.
2. Einrichtung einer werkseigenen Produktionskontrolle (WPK). Bestehend aus:
Überwachung von Proben, die im Werk
entnommen wurden, nach einem vorgeschriebenen Prüfplan. Dieser Prüfplan umfasst mindestens:
a) Prüfung bei hoher Temperatur
(EN ISO 12543-4)
b) Prüfung in der Feuchte (EN ISO 12543-4)
c) Visuelle Prüfung (EN ISO 12543-6)
d) Zusätzlich wird zur Feststellung der
mechanischen Eigenschaften eine
der folgenden Prüfungen (Kugelfall,
Pendelschlag, Druck-Scherversuch,
Pummeltest) empfohlen (EN 14449,
Anhang C)
Durchführung einer Erstinspektion des
Werks und der werkseigenen Produktionskontrolle.
Durchführung einer ständigen Überwachung und Beurteilung der werkseigenen Produktionskontrolle bestehend
mindestens aus:
a) Temperatur, Luftfeuchte bei Lagerung
und Produktion (Zusammenbau und
Verbundverfahren)
b) Prozessführung.
3. Fremdüberwachung
Bei Verwendung des VSG nach System 1,
z. B. als durchschuss- oder sprengwirkungshemmende Verglasung, ist die regelmäßige Durchführung einer Fremdüberwachung durch eine notifizierte Stelle
vorgeschrieben.
4. Ausstellung einer Leistungserklärung
und CE-Kennzeichnung
Deutsche baurechtliche Anforderungen
an VSG gemäß Bauregelliste (BRL)
Die zusätzlichen Anforderungen an VSG in
Deutschland sind in BRL A, Teil 1, Lfd. Nr.
11.14 beschrieben:
Das Verbundsicherheitsglas (VSG) muss
aus Glaserzeugnissen nach BRL A, Teil
1, Anlage 11.8 mit Folien aus PolyvinylButyral (PVB) als Zwischenlage hergestellt
werden. Die PVB-Folie muss folgende
Eigenschaften bei einer Prüfung nach
EN ISO 527-3 aufweisen:
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BF-Merkblatt 013 / 2013
Reißfestigkeit: > 20 N/mm2
Bruchdehnung: > 250 %
(Prüfgeschwindigkeit 50 mm/min und
Prüftemperatur 23 °C)
Andere Zwischenlagen, die diese Anforderungen nicht erfüllen, sind mit allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ)
oder über eine Zustimmung im Einzelfall
(ZiE) ebenfalls einsetzbar.
Im Rahmen der Erstprüfung durch eine
anerkannte Prüfstelle bzw. der werkseigenen Produktionskontrolle sind folgende
Maßnahmen durchzuführen:
Dokumentation der Lagerungsbedingungen der PVB-Rollen
Dokumentation der Produktionsparameter (z. B. Temperatur- und Druckverlauf im Autoklaven, Wasserqualität und
Vorverbundparameter)
Prüfung Aussehen des VSG nach
EN ISO 12543-6
Prüfung VSG bei hoher Temperatur
nach EN ISO 12543-2 an einem
Verbund aus 3 mm Floatglas/0,38 mm
PVB/3 mm Floatglas
Kugelfallversuch an einem Verbund
aus 3 mm Floatglas/0,38 mm PVB/
3 mm Floatglas nach DIN 52338
Basierend auf den genannten Maßnahmen erstellt der VSG Hersteller eine
Übereinstimmungserkärung (ÜHP) entsprechend BRL A Teil 1, lfd. Nr. 11.14.
Nomenklatur
Es sind verschiedene Bezeichnungen für
VSG üblich. So kann man z. B. ein VSG
aus 2 x 4 mm Glas + 0,76 mm Zwischenlage, z.B. aus PVB wie folgt bezeichnen:
44.2; 8/2-2; VSG8/2; 4B4; 8,8 mm VSG;
4 (0,76) 4, VSG8-0,76.
Weitere mögliche Produkteigenschaften
Zusatzfunktionen (z. B. P2A nach EN 356)
müssen entsprechend bestellt werden.
Sicherheitseigenschaften:
Pendelschlag (EN 12600), Stoßprüfung
Klassen 1 (B) 1 bis 3 (B) 3
Angrifffhemmende
Verglasung nach
Kugelfall (EN 356), Durchwurfhemmung Klassen P1A bis P5A
Axt (EN 356), Durchbruchhemmung
Klassen P6B bis P8B
Fallprüfung mit hartem Körper
(Kugelfallprüfung)
EN 356
VdS 2163*
Fallhöhe
in Meter
P1A
–
1,5
P2A
–
3,0
P3A
–
6,0
P4A
–
9,0
–
EH 01
9,5
Anzahl der
Kugelabwürfe
Prüfung mit der Axt
(Axtprüfung)
Material des
Stiels
Anzahl der
Gesamtschläge
–
–
3
P5A
–
9,0
–
EH 02
12,5
9
P6B
–
PE
–
EH 1
Stahl
P7B
–
–
EH 2
–
30 bis 50
PE
–
Stahl
P8B
–
PE
–
EH 3
Stahl
51 bis 70
über 70
Tabelle 1
*Klassifizierung der Sicherheitseigenschaften nach VdS Schadenverhütung GmbH
Weitere Anforderungen
Durchschusshemmung (nach EN 1063)
Widerstandsklasse
Kaliber
Geschossmasse
[g]
Geschossgeschwindigkeit
[m/s]
Schussentfernung
[m]
BR1-S
BR1-NS
0,22 LR
2,6
360
10
BR2-S
BR2-NS
9 mm Luger
8,0
400
5
BR3-S
BR3-NS
0,357
Magnum
10,2
430
5
BR4-S
BR4-NS
0,44 Rem.
Magnum
15,6
440
5
BR5-S
BR5-NS
5,56 x 45
4,0
950
10
BR6-S
BR6-NS
7,62 x 51
9,5
830
10
BR7-S
BR7-NS
7,62 x 51
9,8
820
10
SG1-S
SG1-NS
Flinte 12/70
(1 Treffer)
31,0
420
10
SG2-S
SG2-NS
Flinte 12/70
(3 Treffer)
31,0
420
10
Tabelle 2
3
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BF-Merkblatt 013 / 2013
Sprengwirkungshemmung (EN 13541),
Klassen ER1 bis ER4.
Schallschutzeigenschaften (EN 717)
Teilweise verringerte UV-Transmission
Es liegt in der Verantwortung des Herstellers, durch eine geeignete werkseigene
Produktionskontrolle sicherzustellen, dass
das gelieferte VSG jederzeit die von ihm
zugesagten Leistungsmerkmale erfüllt und
dieses auch bei Austausch von einzelnen
Komponenten zutrifft.
Kante, die mit Dicht-, Kleb- und Kunststoffen oder ähnlich in Berührung kommt
Wenn eine Vermeidung einer Reaktion
gefordert wird, darf die VSG-Kante mit
keinem Dicht-, Kleb- oder Kunststoff oder
ähnlich in Kontakt kommen. Ist dies konstruktiv nicht möglich, sollte die mögliche
Reaktion auf Grundlage der ift-Richtlinie
DI-02/1 “Verwendbarkeit von Dichtstoffen,
Teil 2: Prüfung von Materialien in Kontakt
mit der Kante von Verbund- und Verbundsicherheitsglas“ geprüft und bestätigt werden.
Hinweise zur VSG-Kante
Freie Bewitterung
Im Falle der freien Bewitterung von
VSG-Kanten, kann im Laufe der Zeit am
Glasrand stellenweise eine Verfärbung
eintreten, die keinen Einfluss auf die
Sicherheitseigenschaften des VSG hat.
Derartige Verfärbungen lassen sich konstruktiv und fertigungstechnisch minimieren, z. B. durch definierte Tropfkanten.
Auch der Einsatz von Reinigungsmitteln
und -verfahren muss geprüft werden.
Eine VSG Kante kann auch z. B. mit Profilen abgedeckt werden, wobei jedoch eine
Ausführungsart zu wählen ist, die keine
Feuchtigkeit an der Glaskante bindet sondern ein zügiges Ablüften ermöglicht und
die mit der Zwischenschicht verträglich ist.
Verordnungen, Regeln und Normen
Arbeitsstättenverordung: Verordnung
über Arbeitsstätten (ArbStättV)
Bauregelliste (BRL): Bauregelliste A,
Bauregelliste B und Liste C
DIBt-Empfehlungen: Anforderungen an
begehbare Verglasungen: Empfehlungen
für das Zustimmungsverfahren
DIN 18008, Teile 1-5: Glas im Bauwesen; Bemessungs- und Konstruktionsregeln
DIN 52338: Prüfverfahren für Flachglas im
Bauwesen; Kugelfallversuch für Verbundglas
EN 356: Glas im Bauwesen; Sicherheitssonderverglasung; Prüfverfahren und
Klasseneinteilung des Widerstandes gegen
manuellen Angriff
EN 1063: Glas im Bauwesen; Sicherheitssonderverglasung; Prüfverfahren und
Klasseneinteilung für den Widerstand gegen
Beschuss
EN 12600: Glas im Bauwesen; Pendelschlagversuch; Verfahren für die Stoßprüfung
und Klassifizierung von Flachglas
EN 13541: Glas im Bauwesen; Sicherheitssonderverglasung; Prüfverfahren und
Klasseneinteilung des Widerstandes gegen
Sprengwirkung
EN 14449: Glas im Bauwesen; Verbundglas und Verbundsicherheitsglas; Konformitätsbewertung/Produktnorm
EN ISO 527-3: Kunststoffe; Bestimmung
der Zugeigenschaften; Teil 3: Prüfbedingungen für Folien und Tafeln
EN ISO 717-1: Akustik; Bewertung der
Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen; Teil 1: Luftschalldämmung
EN ISO 12543, Teile 1-6: Glas im Bauwesen;
Verbundglas und Verbundsicherheitsglas
TRAV: Technische Regeln für die Verwendung von absturzsichernden Verglasungen
TRLV: Technische Regeln für die Verwendung von linienförmig gelagerten Verglasungen
TRPV: Technische Regeln für die Bemessung und die Ausführung punktförmig gelagerter Verglasungen
VdS 2163: Richtlinien für mechanische
Sicherungstechnik; Einbruchhemmende Verglasungen; Anforderungen und Prüfmethoden
Dieses Merkblatt wurde erarbeitet von: Arbeitskreis ‘Sicherheitsglas’ beim Bundesverband Flachglas e.V. · Mülheimer Straße 1 · D-53840 Troisdorf
© Bundesverband Flachglas e. V. Einem Nachdruck wird nach Rückfrage gerne zugestimmt. Ohne ausdrückliche Genehmigung ist es jedoch nicht gestattet,
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