Das australische Temporary Work (Skilled) Visa

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Das australische Temporary Work (Skilled) Visa
Das australische Temporary Work
(Skilled) Visa (Subclass 457)
Programm
Dieser Artikel gibt eine Kurzdarstellung des australischen Temporary Work (Skilled) Visa
(Subclass 457) Programms, welches australischen und ausländischen Unternehmen
ermöglicht ausländische Fachkräfte für ein Arbeitsvisum in Australien zu sponsern.
Die folgenden drei Schritte sind erforderlich, um ein 457 Visa zu erhalten:
1.
der Arbeitgeber muss einen Antrag auf Genehmigung als Sponsor stellen
(Sponsorshipantrag),
2.
der Arbeitgeber muss
(Nominierungsantrag) und
3.
der angehende Arbeitnehmer muss ein Subclass 457 Visum beantragen
(Visumsantrag).
1.
Sponsorshipantrag
die
zu
besetzende
Arbeitsstelle
benennen
Die wesentlichen Punkte hinsichtlich Sponsorshipanträge sind:
1.1.
Gültigkeit und unbeschränkte Nominierungsplätze
Der Gültigkeitszeitraum einer Sponsorshipgenehmigung ist fünf Jahre. Ein
Sponsorship erlaubt eine unbegrenzte Anzahl an Nominierungsanträgen.
1.2.
Förderung australischer Angestellter
Arbeitgeber müssen belegen, dass sie die Ausbildung und Beschäftigung
australischer Staatsbürger und/oder Personen mit unbefristeter
Aufenthaltserlaubnis (permanent residents) in Australien fördern.
Unternehmen müssen dies beweisen, indem sie einen der folgenden
Trainingsrichtwerte der australischen Einwanderungsbehörde erfüllen:
1.2.1.
Trainingsrichtwert A – Branchentrainingsfonds: Ausgaben in den
letzten 12 Monaten in Höhe von mindestens 2% der Lohn- und
Gehaltssumme des Unternehmens durch Zahlungen an eine
Ausbildungsstätte, die australischen Staatsangehörigen und/oder
permanent residents Training, in der für das Unternehmen
zutreffende Branche, anbietet oder
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1.2.2.
Trainingsrichtwert B – Arbeitnehmer-Training: Ausgaben in den
letzten 12 Monaten in Höhe von mindestens 1% der Lohn- und
Gehaltssumme des Unternehmens für Training von Arbeitnehmern
des Unternehmens, die australische Staatsangehörige oder
permanent residents sind.
Eine weitere Voraussetzung für die Einhaltung der Trainingsrichtwerte ist,
dass sich das Unternehmen verpflichtet in der Zukunft in jedem
Geschäftsjahr, in dem das Unternehmen als Sponsor auftritt,
Trainingsausgaben in Höhe von Trainingsrichtwert A oder Trainingsrichtwert
B einzugehen.
1.3.
Verpflichtungen
Arbeitgeber, die als Sponsor auftreten, sind gemäß den folgenden
Sponsorshipverpflichtungen verpflichtet:
1.3.1. mit dem Department of Immigration and Border Protection (DIBP) zu
kooperieren,
1.3.2. sicherzustellen, dass die Anstellungsbedingungen, die einem
ausländischen Arbeitnehmer angeboten werden, nicht weniger
günstig sind als die, die das Unternehmen australischen
Staatsbürgern oder Personen mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis
für eine entsprechende Arbeitsstelle an dem gleichen Standort
anbietet oder anbieten würde. Diese Verpflichtung umfasst die
Obliegenheit, ein für den australischen Markt übliches Gehalt an
ausländische Arbeitnehmer zu bezahlen,
1.3.3. angemessene und erforderliche Reisekosten zu übernehmen, um es
den ausländischen Arbeitnehmer zu ermöglichen, Australien zu
verlassen. Dies gilt nur dann, wenn die Kosten von DIBP oder der
geförderten Person schriftlich angefordert werden und diese nicht
bereits von dem Sponsor geleistet wurden,
1.3.4. diejenigen Kosten zu übernehmen, die dem Commonwealth
anfallen, um die geförderte Person zu finden und/oder aus
Australien abzuschieben, wenn diese Person sich widerrechtlich in
Australien aufhält und DIBP die Kosten schriftlich anfordert,
1.3.5. eine
Dokumentation
über
Sponsorshipverpflichtungen zu führen,
die
Einhaltung
1.3.6. Unterlagen und Informationen, die die Erfüllung
Sponsorshipverpflichtung betreffen, an DIBP herauszugeben,
der
der
1.3.7. innerhalb von 28 Tagen DIBP zu informieren, sobald eine geförderte
Person nicht länger von dem Unternehmen beschäftigt wird, eine
Veränderung in der Geschäftsführung des Sponsors eintritt oder eine
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Veränderung der Verhältnisse des Sponsors, welche Auswirkungen
auf das Vermögen des Unternehmens hat, eintritt,
1.3.8. sicherzustellen, dass die geförderte Person nicht in einer anderen
Arbeitsposition arbeitet als derjenigen, die in der Nominierung
genehmigt wurde, und
1.3.9. von der geförderten Person keine Erstattung derjenigen Kosten zu
verlangen, die mit der Anwerbung der geförderten Person
zusammenhängen
(einschließlich
der
Kosten
eines
Einwanderungsberaters) oder für das Unternehmen für die
Erlangung oder das Unterhalten der Sponsorship erforderlich waren.
Die Sponsorshipverpflichtungen bleiben grundsätzlich in Kraft bis der
Inhaber des Visums Australien verlassen hat, von einem anderen
Arbeitgeber gefördert wird oder ein anderes gültiges Visum erhalten hat.
Allerdings bleiben einige Verpflichtungen bis zu fünf Jahre nach dem Ablauf
der Sponsorship bestehen.
1.4.
Kontrolle des Sponsors
DIBP kann Sponsoren kontrollieren, um sicherzustellen, dass diese ihren
Verpflichtungen nachkommen. DIBP nimmt die Kontrolle durch folgende
Maßnahmen wahr:
1.4.1. Informationsaustausch mit anderen Commonwealth- sowie Staatsund Territorialbehörden, einschließlich dem Department of
Employment, dem Fair Work Ombudsman und der australischen
Steuerbehörde,
1.4.2. schriftliche Informationsanfragen an den Sponsor sowie
1.4.3. Ortsbesichtigungen mit oder ohne vorherige Benachrichtigung.
1.5.
Sanktionen
DIBP kann weiter verwaltungs- und privatrechtliche Schritte gegen solche
Sponsoren vornehmen, die ihre Sponsorshipverpflichtungen nicht erfüllen.
Folgende verwaltungsrechtliche Sanktionen können erteilt werden:
1.5.1. einen Sponsor für eine bestimmte Zeitspanne von der Förderung von
Personen unter einem oder mehreren bestehenden Sponsorships
bezüglich verschiedener Visa auszuschließen,
1.5.2. einen Sponsor für eine bestimmte Zeitspanne von der Möglichkeit,
weitere Sponsorshipsanträge zu stellen, auszuschließen, und/oder
1.5.3. eine oder alle bestehenden Sponsorships des Sponsors für ungültig
erklären,
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1.5.4. die Abgabe einer Verpflichtungserklärung des
nachzuweisen, dass das Versäumnis berichtigt wurde,
Sponsors
1.5.5. ein Bußgeld bis zu $10.200,00 für Unternehmen und bis zu $2.040,00
für Einzelpersonen für jeden Verstoß zu verhängen, und/oder
1.5.6. bei Gericht eine Geldstraße bis zu $51.000,00 für Unternehmen und
bis zu $10.200,00 für Einzelpersonen für jeden Verstoß beantragen.
2.
Nominierungsantrag
Die wesentlichen Punkte hinsichtlich Nominierungsanträge sind:
2.1.
Dauer der Anstellung
Die Dauer der Anstellung eines ausländischen Arbeitnehmers kann zwischen
einem Tag und bis zu vier Jahren betragen.
2.2.
Zugelassene Arbeitsstelle
Die Arbeitsstelle, in der der ausländische Arbeitnehmer beschäftigt wird,
muss eine zugelassene Beschäftigung sein. Zugelassenen Beschäftigungen
sind in der Consolidated Sponsored Occupation List (CSOL) aufgelistet.
2.3.
Marktübliches Gehalt
Da Sponsoren verpflichtet sind ausländische Arbeitnehmer unter den
gleichen Bedingungen zu beschäftigen, die australischen Staatsbürgern
und/oder permanent residents gewährt werden, muss die Stelle mit einem
mindestens marktüblichen Gehalt entlohnt werden.
Sofern das Unternehmen auch australische Staatsbürger oder permanent
resident in einer gleichen Tätigkeit und am gleichen Arbeitsort beschäftigt,
so muss der ausländische Arbeitnehmer mindestens einen Lohn in gleicher
Höhe erhalten.
Sofern das Unternehmen keinen australischen Staatsbürger oder permanent
resident in einer gleichen Tätigkeit am gleichen Arbeitsort beschäftigt, so
muss das Unternehmen gegenüber DIBP nachweisen, dass die Bedingungen,
nach denen der ausländische Arbeitnehmer angestellt wird, denjenigen
entsprechen, die einem australischen Staatsbürger und/oder einem
permanent resident angeboten würden. DIBP erkennt Nachweise in der
Form von Bezugnahmen auf angemessene Tarifverträge, Bezugnahme auf
oder Kopien von statistischen Erhebungen über Gehälter, Werbeanzeigen für
gleiche Beschäftigungen, schriftliche Empfehlungen von Arbeitgebervereinen
und Gewerkschaften, Bezugnahmen auf ABS Employee Earnings and Hours
Survey (Arbeitnehmer Gehalts- und Arbeitsstundenstudie des Australian
Bureau of Statistics) und/oder passende Bezugnahmen auf das Job Outlook
Service der australischen Regierung an.
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Darüber hinaus muss das marktübliche australische Gehalt für die Position
mindestens der Einkommensgrenze für qualifizierte, befristete Migranten
(Temporary Skilled Migration Income Threshold (TSMIT)) entsprechen,
welche in einer Amtsblattbekanntmachung bestimmt wird (gegenwärtig
AUD53.900,00 pro Jahr), damit die Nominierung genehmigt werden kann.
Die Verpflichtung zur Leistung eines marktüblichen Gehalts findet keine
Anwendung auf geförderte Personen, die über der Bemessungsgrenze
entlohnt werden (gegenwärtig AUD250.000,00 pro Jahr).
2.4.
Qualifikationsgrenze
Die Mindestqualifikation, die für die Tätigkeit erforderlich ist, ist diejenige
die für diese Beschäftigung zur Zeit der Beantragung der Nominierung von
dem DIBP amtlich bekannt gemacht worden ist. Einige geförderte Personen
für bestimmte Tätigkeiten müssen sich einer Qualifikationsbeurteilung
unterziehen.
2.5.
Überprüfung des Arbeitsmarktes
Für einige Arbeitsstellen schreibt DIBP vor, dass der Arbeitgeber den
australischen Arbeitsmarkt innerhalb der letzten 12 Monate getestet hat,
bevor ein ausländischer Arbeitsnehmer nominiert werden kann. Hierfür
muss der Arbeitgeber nachweisen, dass es keinen australischen Staatsbürger
oder permanent resident gibt, welcher für die Position geeignet ist und zur
Verfügung steht. Bestimmte Positionen insbesondere in höheren Positionen
oder Arbeitnehmer bestimmter Nationalitäten sind von der vorherigen
Überprüfung des Arbeitsmarktes befreit.
3.
Visumsantrag
Die wesentlichen Voraussetzungen, die Visumsantragsteller für ein 457 Visa erfüllen
müssen, sind:
3.1.
Qualifikationen und Arbeitserfahrung
Antragsteller für ein 457 Visum müssen ihre Qualifikationen sowie Zeugnisse
über ihre Arbeitserfahrung vorlegen, um zu beweisen, dass sie die für den
nominierten Arbeitsplatz erforderlichen Fachkenntnisse besitzen.
3.2.
Sprachfähigkeiten
Jeder Antragsteller für ein 457 Visum muss über Sprachfähigkeiten im
Englischen verfügen. DIBP erlaubt verschiedene Sprachtests, welche mit der
jeweiligen Mindestpunktzahl in den vier Testbereichen – Sprechen, Lesen,
Schreiben und Hörverstehen – bestanden werden müssen, soweit keine
Befreiung vorliegt.
Folgende Personen sind von dem Erfordernis eines Sprachtests befreit:
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3.2.1. Personen, die kanadische, neuseeländische, irische, britische oder
amerikanische Staatsangehörige sind, oder
3.2.2. Personen, die die mindestens fünf aufeinanderfolgende Jahre an
einer weiterführenden Schule oder einer Universität studiert haben,
in welcher der Unterricht auf Englisch erfolgte, oder
3.1.4. Personen, die ein Jahresgrundgehalt von mindestens AUD96.400,00
für durchschnittlich 38 Stunden pro Woche erhalten, soweit deren
Anstellung „im Interesse Australiens“ liegt.
Soweit der Visumsantragsteller für die benannte Tätigkeit einer
Genehmigung oder Registrierung bedarf und die Genehmigung und/oder
Registrierung erfordert Sprachfähigkeiten, die über dem jeweiligen
Mindestniveau des Sprachtests liegen, so muss der Antragssteller das für die
Genehmigung und/oder Registrierung erforderliche Sprachniveau besitzen.
3.3.
Erfordernis des Bestehens und Fortbestehens einer Krankenversicherung
Jeder neue Antragsteller für ein 457 Visum muss für die Dauer des Visums
eine
Krankenversicherung
haben
und
beibehalten.
Diese
Krankenversicherung muss bestimmten von DIBP festgesetzten
Mindestanforderungen entsprechen. Der Visumsantrag muss den Nachweis
enthalten, dass der Antragsteller Versicherungsschutz für sich und ihn
begleitende Familienmitglieder hat.
Einige Antragsteller aus bestimmten Ländern haben Zugang zu dem
australischen Gesundheitssystem. Allerdings greift ein solcher nicht stets
automatisch, vielmehr kann es sein, dass dieser erst nach der Einreise nach
Australien beantragt werden kann.
3.4.
Gesundheits- und Charakternachweis
Je nach Nationalität des Antragsstellers und welche Länder der Antragsteller
für mehr als drei Monate in den letzten fünf Jahren besucht hat, kann es
erforderlich sein, dass der Antragsteller von einem von DIBP geprüften Arzt
untersucht wird sowie polizeiliche Führungszeugnisse vorlegt.
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