sinnliches Erlebnis Mosel
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sinnliches Erlebnis Mosel
Pauschalangebote 2013 sinnliches Erlebnis Mosel 1 Angebot 1 Radfahrspass an der Roemischen Weinstrasse Liebe Gäste! Die nachfolgenden Pauschalangebote geben einen Überblick über die Aktivitätsmöglichkeiten in unserer Urlaubsregion. Selbstverständlich können wir Ihnen hier nur einen kleinen Ausschnitt unseres Gesamtangebotes präsentieren. Auf Wunsch arbeiten wir Ihnen auch individuelle Programme nach Ihren Vorstellungen aus. Gerne vermitteln wir Ihnen auch ortskundige Reiseführer, die Ihnen die Besonderheiten der Roemischen Weinstrasse näher bringen. Sollten Sie weitere Fragen zu den Angeboten haben, so können Sie sich selbstverständlich an uns wenden. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot! Ihre Tourist-Information Roemische Weinstrasse Brückenstraße 46, 54338 Schweich Tel. + 49 (0) 6502/9338-0 Fax: + 49 (0) 6502/9338-15 mail: [email protected] www.roemische-weinstrasse.de 4 Tage lang können Sie die Landschaft per Fahrrad erkunden. Sie wohnen auf einem der schönen Winzerhöfe an der Roemischen Weinstrasse und Sie erleben die Wein- und Kulturlandschaft der Mosel aus einer besonderen Perspektive. Das Gebiet der Roemischen Weinstrasse eignet sich ideal als Ausgangsort für Touren entlang des Moselradweges, des Kyltallradweges und des Mosel-Maare-Radweges und des Ruwer-Hochwald-Radweges. Leistungen: • 3 Ü/F in Zimmer mit D/WC auf einem Winzerhof • Begrüßungstrunk • 1 x Moselweinprobe mit moselländischem Abendessen und Kellerbesichtigung • 1Radkarte „Moselradweg“ mit Streckenbeschreibungen und Detailkarten je Zimmer • Radkarte „Trier und Umgebung“ des ADFC • Infomappe Buchbare Zusatzleistungen: Preis pro Person in E DZ EZ • Fahrradverleih vor Ort Pension/Winzerhof 129,- 167,auf Anfrage möglich Verlängerungstage sind auf Anfrage möglich. Termine ganzjährig, Anreise täglich 2 Radfahr- und Mountainbiking Angebote mit festem Quartier Angebot 3 Angebot 2 Radwandern mit festem Quartier an der Roemischen Weinstrasse Verschiedene Radtourenvorschläge entlang der Mosel, Saar, Ruwer, Kyll, Lieser oder nach Trier können je nach Wunsch ausgewählt werden. Ausgangsund Endpunkt der Tagestouren ist jeweils der Übernachtungsort an der Roemischen Weinstrasse. Das Gebiet der Roemischen Weinstrasse eignet sich ideal als Ausgangsort für Touren entlang des Moselradweges, des Kylltalradweges, Mosel-MaareRadweges und des Ruwer-Hochwald-Radweges. Leistungen: • 5 Ü/F in Zimmer mit D/WC auf einem Winzerhof • Begrüßungstrunk • 1 x Moselweinprobe mit Winzervesper und Kellerbesichtigung • 1 Eintrittskarte ins Besucherbergwerk Fell * (01. April bis 31. Oktober) • 1 Gutschein für eine Stadtführung in Trier • 1 Radkarte „Moselradweg“ mit Streckenbeschreibungen und Detailkarten je Zimmer • 1 Radkarte „Trier und Umgebung“ des ADFC je Zimmer • Infomappe Buchbare Zusatzleistungen: • Fahrradverleih vor Ort auf Anfrage möglich Preis pro Person in E DZ EZ Pension/Winzerhof 209,- 269,Hotel 285,- 299,Verlängerungstage sind auf Anfrage möglich. Termine ganzjährig, Anreise täglich Mountainbiking an der Roemischen Weinstrasse Das Gebiet der Roemischen Weinstrasse mit seinen angrenzenden Höhen der Eifel und der Mosel bietet eine abwechslungsreiche Trainingsgelände für Mountainbiker. Allein in der Verbandsgemeinde Schweich stehen seit 2003 fünf ausgewiesene Strecken mit mehr als 200 km Länge und unterschiedlichen Höhenprofilen von 800 bis 2000 m zur Verfügung. Ab der Saison 2013 wird das MTB-Angebot durch einen neuen Trailpark-Mehring erweitert. Leistungen: • 2 Ü/F in Zimmer mit D/WC in der gebuchten Kategorie • Begrüßungstrunk • 1 x 3-Gang-Abendessen • 1 x Moselweinprobe mit Winzervesper und Kellerbesichtigung • 1 detaillierte Mountainbikekarte mit Routenbeschreibungen und Höhenprofilen je Zimmer • Infomappe Buchbare Zusatzleistungen: • Tourguide für Tagestour (5-6 Stunden) 100,- E (Pauschal für Gruppe bis 10 Personen) Preis pro Person in E DZ EZ Pension/Winzerhof 109,- 139,Hotel 139,- 149,Verlängerungstage sind auf Anfrage möglich. Termine ganzjährig, Anreise täglich * November bis April gilt eine Eintrittskarte für alle Römerbauten in Trier als Ersatz für das Besucherbergwerk 3 Angebot 4 Premiumwandern in der WeinKulturWanderlandschaft Während dieses 4-tägigen Wanderangebots erleben Sie die Weinkulturlandlandschaft und die angrenzenden Moselhöhen rechts- und linksseitig der Mosel. Ausgangs- und Endpunkt der Tagestouren ist jeweils der Übernachtungsort an der Roemischen Weinstrasse. Die mit dem deutschen Wandersiegel ausgezeichneten Premium-Rundwanderwege „Extratour Mehringer Schweiz“ und „Extratour Zitronenkrämerkreuz“ oder einer von 17 weiteren Rundwanderwegen an der Roemischen Weinstrasse stehen Ihnen für erlebnisreiche Wanderungen bereit. Leistungen: • 3 x Übernachtung mit Frühstück in der gebuchten Kategorie in dem gewünschten Ort an der Roemischen Weinstrasse • Begrüßungstrunk • 1 x 3-Gang Abendessen • 1 x Moselweinprobe mit Winzervesper in einem Weingut • 2 x Lunchpaket • 1 x Infomappe inklusive Wanderkarten und Wegbeschreibungen je Zimmer Buchbare Zusatzleistungen: • Tourguide für „Extratour Mehringer Schweiz“ oder „Zitronenkrämerkreuz“ (5-6 Stunden) 100,- e (Pauschal) Mindestteilnehmer: • 2 Personen Preis pro Person in E DZ EZ Pension/Winzerhof 169,- 199,Hotel 209,- 219,Verlängerungstage sind auf Anfrage möglich. Termine ganzjährig, Anreise täglich Wanderangebot mit Gepäcktransfer Angebot 5 Von der Roemischen Weinstrasse durch das Trierer Land Während dieses 4-tägigen Wanderangebots erleben Sie die Mosellandschaft und die angrenzenden Höhen der Eifel. Es erwarten Sie regionale Spezialitäten der Mosel und der Eifel. Auf Wunsch kann der Aufenthalt auch verlängert werden. Endpunkt der Wanderpauschale ist der Ausgangsort der Wanderung in Schweich oder Longuich. Leistungen: • 3 x Übernachtung mit Frühstück (1 x auf dem Winzerhof in Schweich oder Longuich, 1 x Naurath/Eifel, 1 x Kordel/Eifel) • Begrüßungstrunk • 1 x Moselweinprobe mit Winzervesper in einem Weingut • 1 x Führung durch die Gasthausbrauerei und Schnapsbrennerei der Familie Zils in Naurath • 1 x Schlachtplatte inkl. 1 Bier und 1 selbstgebrannten Schnaps in der Gasthausbrauerei Zils • 2 x Lunchpaket • 1 x Abendessen im Hotel in Kordel • 1 x Infomappe inklusive Wanderkarten und Wegbeschreibungen je Zimmer Buchbare Zusatzleistungen: • Gepäcktransfer von Longuich nach Naurath und Naurath nach Kordel kostet 50,- E für die ganze Wandergruppe (vorausgesetzt die Gepäckmenge überschreitet 1 PKW-Ladung nicht). Mindestteilnehmer: • 2 Personen 4 Preis pro Person in E DZ EZ 209,- 239,Verlängerungstage sind auf Anfrage möglich. Termine ganzjährig, Anreise täglich Entdeckungen und Besichtigungen Angebot 6 Von der Roemischen Weinstrasse aus die Stadt Trier entdecken Das Gebiet der Roemischen Weinstrasse grenzt unmittelbar an die Stadtgrenze von Trier und ist somit idealer Ausgangspunkt für die Erkundung der Stadt. Neben vielen Sehenswürdigkeiten bietet Ihnen die Stadt Trier eine Vielzahl interessanter Shoppingmöglichkeiten mit südlichem Flair. Leistungen: • 2 Ü/F in Zimmer mit D/WC • Begrüßungstrunk • 1 x 3-Gang-Menü • 1 x Moselweinprobe mit Winzervesper und Preis pro Person in E Kellerbesichtigung DZ EZ • 1 Gutschein für eine Pension/Winzerhof 119,- 139,Hotel 149,- 159,Stadtführung in Trier Verlängerungstage sind • Infomappe auf Anfrage möglich. Termine ganzjährig, Anreise täglich Angebot 7 Schnuppertage an der Roemischen Weinstrasse Lernen Sie das Gebiet der Roemischen Weinstrasse kennen. Eine der schönsten Flusslandschaften mit seinen zahlreichen Sehenswürdigkeiten und seinen einzigartigen Weinen lädt Sie ein. Leistungen: • 4 Ü/F in Zimmer mit D/WC • Begrüßungstrunk • 1 Gutschein für eine Stadtführung in Trier • 1 Eintrittskarte ins Besucherbergwerk Fell • 1 x Moselweinprobe mit Preis pro Person in E DZ EZ Winzervesper und Pension/Winzerhof 169,- 219,Kellerbesichtigung Hotel 229,- 239,• Infomappe Verlängerungstage sind auf Anfrage möglich. Termine ganzjährig, Anreise täglich 5 Familienurlaub Angebot 9 Familienzeit an der Roemischen Weinstrasse Rund um den Wein Angebot 8 Die Festsaison eröffnen – Das Fest der Roemischen Weinstrasse 03. bis 05. Mai 2013 Das „Fest der Roemischen Weinstrasse“ in Schweich gehört zu den größten Straßenweinfesten der Mosel. Sie erwartet ein abwechslungsreiches Programm mit Krönung der neuen Weinkönigin (Freitag) und musikalische Unterhaltung auf zwei Bühnen. Am verkaufsoffenen Sonntag können Sie auf dem Trödelmarkt stöbern, in den Schweicher Geschäften einkaufen oder auch das Programm des Festes bei einem guten Glas Wein genießen. Selbstverständlich bleibt Ihnen am Samstag auch noch genügend Zeit, um die Stadt Trier zu besuchen. Leistungen: • 2 Ü/F in Zimmer mit D/WC • Begrüßungstrunk • 1 Gutschein für eine Flasche Wein • 1 Gutschein für eine Stadtführung in Trier Preis pro Person in E • Infomappe DZ EZ Pension/Winzerhof 109,- 135,Hotel 139,- 145,Verlängerungstage sind auf Anfrage möglich. Anreisetag: Freitag 03. Mai Abreisetag: Sonntag 05. Mai (frühere An- bzw. spätere Abreise möglich) 6 Das Gebiet der Roemischen Weinstrasse eignet sich hervorragend für den Urlaub mit der ganzen Familie. Für „Groß“ und „Klein“ gibt es interessante Freizeitmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe. Insbesondere im Frühsommer und Sommer ist das Gebiet der der Roemischen Weinstrasse zwischen Kenn und Leiwen ein idealer Ausgangspunkt für einen erlebnisreichen Familienurlaub. Leistungen: • 4 Übernachtungen in Ferienwohnungen für 4 Personen • 1 Weinprobe mit Winzervesper für die Eltern und Traubensaft mit Winzervesper für die Kinder • 1 Eintritt in den Eifelpark in Gondorf für die ganze Familie • 1 Stadtrundfahrt in Trier mit dem Römerexpress • 1 Familienkarte für 10 Fahrten auf der Allwetterrodelbahn in Riol Preis pro Person in E • 1 Eintritt in das Besucher- zwei Erwachsene & 469,bergwerk in Fell * zwei Kinder • Infomappe Verlängerungstage sind auf Anfrage möglich. Termine ganzjährig* * von November bis April gilt eine Eintrittskarte für alle Römerbauten in Trier als Ersatz für den Eintritt in das Besucherbergwerk. Wassersport Angebot 10 Wassersport auf dem Freizeitsee Triolago 3 Tage lang können Sie sich austoben und die schöne Mosellandschaft aktiv genießen. Im Wein- und Ferienort Riol finden Sie mit dem Freizeitsee Triolago ein Eldorado für Wasser- und Freizeitsportler. Baden, Tretboottouren und auch Wasserskifahren an einer seilgezogenen Wasserskiseilbahn bieten einen hohen Erlebnisfaktor. Ob Anfänger oder Profi, der Freizeitsee Triolago hat einiges zu bieten. Neben den verschiedenen Wassersportmöglichkeiten finden Sie am Triolago weitere Freizeitangebote wie eine Allwetterrodelbahn, eine Spielgolfanlage und ideale Voraussetzungen für Rad- und Wandertouren in die Region. Leistungen: • 2 Ü/F in Zimmer mit D/WC • 1 Begrüßungstrunk • 1 x 3-Gang-Abendessen • 1 x 2-Stunden-Karte für die Wasserskiseilbahn inkl. Paarski, Neoprenanzug, Schwimmweste und Einweisung • 1 x Ausleihe eines Tretbootes für 60 Minuten • 1 x 5 er Karte für die Allwetterrodelbahn je Person Preis pro Person in E • 1 Infomappe je Zimmer DZ EZ Pension/Winzerhof 119,- 139,Hotel 149,- 159,Verlängerungstage sind auf Anfrage möglich. 01. Mai bis 31. Oktober, Anreise täglich Kulinarisches Angebot 11 Zünftiges Rittermahl vor den Toren Triers Bei gut Speis und einem fürtrefflichen Humpen Wein sorgen Troubadour und Burgherr, Knappen und Mägde, Trommler und Fanfarenspieler für allerlei Kurzweil und Schabernack. Honigwein aus dem Steinbecher, Fleischpastete nach Art der Burgjäger, Longuicher Süppchen, Bachforelle, Spansau, Kräuterhexe, ofenfrischer Apfelkuchen, Käse vom Rad – nun läuft Ihnen schon das Wasser im Mund zusammen. Leistungen: • 2 Ü/F in Zimmer mit D/WC • Begrüßungstrunk • 1 x Abendessen • 1 x Rittergelage (am Samstag od. Freitagabend) in der „Alten Burg“ zu Longuich • 1 x Führung durch die Preis pro Person in E Römische Villa DZ EZ Urbana in Longuich Pension/Winzerhof 149,- 169,Hotel 175,- 189,• Infomappe Verlängerungstage sind auf Anfrage möglich. Termine ganzjährig, Anreise täglich 7 Reisebedingungen für Pauschalangebote des Vereins Roemische Weinstrasse Sehr geehrter Gast, wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie - nachstehend „der Kunde“ - mit dem Verein Roemische Weinstrasse, nachstehend „VRW“ abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote des VRW. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung. 1. Vertragsschluss 1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über das Internet erfolgen kann, bietet der Kunde dem VRW den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage seines Angebots sind die Reisebeschreibung, diese Reisebedingungen und alle ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (Katalog, Gastgeberverzeichnis, Internet), soweit diesem dem Kunden vorliegen. 1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des VRW an den Kunden zustande. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde die schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermittelt. Eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung kann unterbleiben, wenn die Buchung des Kunden kürzer als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt. 1.3. Weicht die Buchungsbestätigung des VRW von der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot des VRW vor, an welches diese 10 Tage ab dem Datum der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses geänderten Angebots zu Stande, soweit der Kunde die Annahme dieses Angebots durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Entsprechendes gilt, wenn der VRW dem Kunden ein schriftliches Angebot für eine Pauschale unterbreitet hat. 1.4. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. 2. Leistungen, Leistungsänderungen 2.1. Die von dem VRW geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und Erläuterungen. 2.2. Reisevermittler und Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsbetriebe, sind von dem VRW nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern. 3. Anzahlung/Restzahlung 3.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 10% des Reisepreises. 3.2. Die Restzahlung ist 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, der Sicherungsschein übergeben ist und soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig. 3.3. Abweichend von der Regelung in Ziffer 3.1 und 3.2 entfällt die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheins, a) falls die Pauschalreise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75 EUR pro Person nicht übersteigt, b) falls vertraglichen Leistungen keine Beförderung von und zum Urlaubsort beinhalten und vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis erst nach Reiseende vor Ort zu bezahlen ist. 3.4. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und der VRW zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt: a.) Leistet der der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Terminen, si ist der VRW berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten. b.) Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen bzw. Übergabe der Reiseunterlagen. 4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung 4.1. Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim VRW. 4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer stehen dem VRW Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und die Aufwendungen des VRW wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind: bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 70% ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises 4.3. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen. 4.4. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem VRW nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet. 4.5. Der VRW behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen, eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern, soweit der VRW nachweist, das ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht der VRW einen solchen Anspruch geltend, so ist der VRW verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen. 4.6. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann der VRW, ohne dass ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 32. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von EUR 26,erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen. 5. Obliegenheiten des Reisenden/Kunden, (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist) 5.1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich dem VRW anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend. 5.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem VRW erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der VRW, bzw. ihre Beauftragten eine ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von dem VRW oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 5.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen ausschließlich nach Reiseende innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem VRW unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die fristgerechte Geltendmachung von Ansprüchen unverschuldet unterbleibt. 6. Haftung 6.1. Die vertragliche Haftung des VRW, für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, a.) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder b.) der VRW für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. 6.2. Der VRW haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots des VRW sind und für den Kunden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleistung bezeichnet sind, oder während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.) 6.3. Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil des Pauschalangebots des VRW sind und von dieser zusätzlich zur gebuchten Pauschale lediglich nach Ziff. 7.2 lediglich vermittelt werden, haftet der VRW nicht für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Soweit solche Leistungen Bestandteil der Reiseleistungen sind, haftet der VRW nicht für einen Heil- oder Kurerfolg. 7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von dem VRW zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Der VRW wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Kunden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den VRW zurückerstattet worden sind. 8. Verjährung 8.1. Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des VRW oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des VRW beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des VRW oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen. 8.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche nach den § 651c bis f verjähren in 1 Jahr. 8.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einem am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. 8.4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem VRW Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der VRW die Forstsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmungen ein. 9. Gerichtsstandsvereinbarung Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des VRW vereinbart. © Urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart, 2013 Reiseveranstalter ist: Verein Roemische Weinstrasse vertreten durch: Geschäftsführer Sven Thiesen Telefon 06502-9338-0 Telefax 06502-9338-15 E-Mail: [email protected] Tourist-Information Brückenstraße 46, 54338 Schweich Tel. + 49 (0) 6502/9338-0, Fax: + 49 (0) 6502/9338-15 [email protected], www.roemische-weinstrasse.de Herausgeber: Tourist-Information Roemische Weinstrasse, Gesamtherstellung: ComCept GmbH & Co. KG, Fotos: ComCept GmbH & Co. KG und Archiv der Tourist-Information Roemische Weinstrasse