sinnliches Erlebnis Mosel

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sinnliches Erlebnis Mosel
Pauschalangebote 2013
sinnliches Erlebnis Mosel
1
Angebot 1
Radfahrspass an der
Roemischen Weinstrasse
Liebe Gäste!
Die nachfolgenden Pauschalangebote geben einen
Überblick über die Aktivitätsmöglichkeiten in unserer
Urlaubsregion. Selbstverständlich können wir Ihnen hier
nur einen kleinen Ausschnitt unseres Gesamtangebotes
präsentieren. Auf Wunsch arbeiten wir Ihnen auch individuelle Programme nach Ihren Vorstellungen aus.
Gerne vermitteln wir Ihnen auch ortskundige
Reiseführer, die Ihnen die Besonderheiten der
Roemischen Weinstrasse näher bringen.
Sollten Sie weitere Fragen zu den Angeboten haben, so
können Sie sich selbstverständlich an uns wenden. Wir
unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!
Ihre Tourist-Information Roemische Weinstrasse
Brückenstraße 46, 54338 Schweich
Tel. + 49 (0) 6502/9338-0
Fax: + 49 (0) 6502/9338-15
mail: [email protected]
www.roemische-weinstrasse.de
4 Tage lang können Sie die Landschaft per Fahrrad
erkunden. Sie wohnen auf einem der schönen
Winzerhöfe an der Roemischen Weinstrasse und Sie
erleben die Wein- und Kulturlandschaft der Mosel
aus einer besonderen Perspektive. Das Gebiet der
Roemischen Weinstrasse eignet sich ideal als
Ausgangsort für Touren entlang des Moselradweges,
des Kyltallradweges und des Mosel-Maare-Radweges und
des Ruwer-Hochwald-Radweges.
Leistungen:
• 3 Ü/F in Zimmer mit D/WC auf einem Winzerhof
• Begrüßungstrunk
• 1 x Moselweinprobe mit moselländischem
Abendessen und Kellerbesichtigung
• 1Radkarte „Moselradweg“ mit Streckenbeschreibungen und Detailkarten je Zimmer
• Radkarte „Trier und Umgebung“ des ADFC
• Infomappe
Buchbare Zusatzleistungen: Preis pro Person in E
DZ
EZ
• Fahrradverleih vor Ort
Pension/Winzerhof 129,- 167,auf Anfrage möglich
Verlängerungstage sind
auf Anfrage möglich.
Termine ganzjährig, Anreise täglich
2
Radfahr- und Mountainbiking Angebote
mit festem Quartier
Angebot 3
Angebot 2
Radwandern mit
festem Quartier an der
Roemischen Weinstrasse
Verschiedene Radtourenvorschläge entlang der
Mosel, Saar, Ruwer, Kyll, Lieser oder nach Trier können je nach Wunsch ausgewählt werden. Ausgangsund Endpunkt der Tagestouren ist jeweils der
Übernachtungsort an der Roemischen Weinstrasse.
Das Gebiet der Roemischen Weinstrasse eignet sich
ideal als Ausgangsort für Touren entlang des
Moselradweges, des Kylltalradweges, Mosel-MaareRadweges und des Ruwer-Hochwald-Radweges.
Leistungen:
• 5 Ü/F in Zimmer mit D/WC auf einem Winzerhof
• Begrüßungstrunk
• 1 x Moselweinprobe mit Winzervesper und
Kellerbesichtigung
• 1 Eintrittskarte ins Besucherbergwerk Fell *
(01. April bis 31. Oktober)
• 1 Gutschein für eine Stadtführung in Trier
• 1 Radkarte „Moselradweg“ mit Streckenbeschreibungen und Detailkarten je Zimmer
• 1 Radkarte „Trier und Umgebung“
des ADFC je Zimmer
• Infomappe
Buchbare Zusatzleistungen:
• Fahrradverleih vor Ort
auf Anfrage möglich
Preis pro Person in E
DZ
EZ
Pension/Winzerhof 209,- 269,Hotel
285,- 299,Verlängerungstage sind
auf Anfrage möglich.
Termine ganzjährig, Anreise täglich
Mountainbiking an der
Roemischen Weinstrasse
Das Gebiet der Roemischen Weinstrasse mit seinen
angrenzenden Höhen der Eifel und der Mosel bietet
eine abwechslungsreiche Trainingsgelände für Mountainbiker. Allein in der Verbandsgemeinde Schweich
stehen seit 2003 fünf ausgewiesene Strecken mit mehr
als 200 km Länge und unterschiedlichen Höhenprofilen von 800 bis 2000 m zur Verfügung. Ab der Saison
2013 wird das MTB-Angebot durch einen neuen
Trailpark-Mehring erweitert.
Leistungen:
• 2 Ü/F in Zimmer mit D/WC
in der gebuchten Kategorie
• Begrüßungstrunk
• 1 x 3-Gang-Abendessen
• 1 x Moselweinprobe mit Winzervesper und
Kellerbesichtigung
• 1 detaillierte Mountainbikekarte mit Routenbeschreibungen und Höhenprofilen je Zimmer
• Infomappe
Buchbare Zusatzleistungen:
• Tourguide für Tagestour
(5-6 Stunden) 100,- E
(Pauschal für Gruppe
bis 10 Personen)
Preis pro Person in E
DZ
EZ
Pension/Winzerhof 109,- 139,Hotel
139,- 149,Verlängerungstage sind
auf Anfrage möglich.
Termine ganzjährig, Anreise täglich
* November bis April gilt eine Eintrittskarte für alle Römerbauten in Trier als
Ersatz für das Besucherbergwerk
3
Angebot 4
Premiumwandern in der
WeinKulturWanderlandschaft
Während dieses 4-tägigen Wanderangebots erleben
Sie die Weinkulturlandlandschaft und die angrenzenden Moselhöhen rechts- und linksseitig der Mosel.
Ausgangs- und Endpunkt der Tagestouren ist jeweils der
Übernachtungsort an der Roemischen Weinstrasse. Die
mit dem deutschen Wandersiegel ausgezeichneten
Premium-Rundwanderwege „Extratour Mehringer
Schweiz“ und „Extratour Zitronenkrämerkreuz“ oder
einer von 17 weiteren Rundwanderwegen an der
Roemischen Weinstrasse stehen Ihnen für erlebnisreiche Wanderungen bereit.
Leistungen:
• 3 x Übernachtung mit Frühstück in der
gebuchten Kategorie in dem gewünschten Ort
an der Roemischen Weinstrasse
• Begrüßungstrunk
• 1 x 3-Gang Abendessen
• 1 x Moselweinprobe mit Winzervesper in
einem Weingut
• 2 x Lunchpaket
• 1 x Infomappe inklusive Wanderkarten und
Wegbeschreibungen je Zimmer
Buchbare Zusatzleistungen:
• Tourguide für „Extratour Mehringer Schweiz“ oder
„Zitronenkrämerkreuz“ (5-6 Stunden) 100,- e
(Pauschal)
Mindestteilnehmer:
• 2 Personen
Preis pro Person in E
DZ
EZ
Pension/Winzerhof 169,- 199,Hotel
209,- 219,Verlängerungstage sind
auf Anfrage möglich.
Termine ganzjährig, Anreise täglich
Wanderangebot
mit Gepäcktransfer
Angebot 5
Von der Roemischen Weinstrasse
durch das Trierer Land
Während dieses 4-tägigen Wanderangebots erleben
Sie die Mosellandschaft und die angrenzenden
Höhen der Eifel. Es erwarten Sie regionale
Spezialitäten der Mosel und der Eifel. Auf Wunsch
kann der Aufenthalt auch verlängert werden.
Endpunkt der Wanderpauschale ist der Ausgangsort
der Wanderung in Schweich oder Longuich.
Leistungen:
• 3 x Übernachtung mit Frühstück (1 x auf dem
Winzerhof in Schweich oder Longuich,
1 x Naurath/Eifel, 1 x Kordel/Eifel)
• Begrüßungstrunk
• 1 x Moselweinprobe mit Winzervesper in
einem Weingut
• 1 x Führung durch die Gasthausbrauerei und
Schnapsbrennerei der Familie Zils in Naurath
• 1 x Schlachtplatte inkl. 1 Bier und 1 selbstgebrannten Schnaps in der Gasthausbrauerei Zils
• 2 x Lunchpaket
• 1 x Abendessen im Hotel in Kordel
• 1 x Infomappe inklusive Wanderkarten und
Wegbeschreibungen je Zimmer
Buchbare Zusatzleistungen:
• Gepäcktransfer von Longuich nach Naurath und
Naurath nach Kordel kostet 50,- E für die ganze
Wandergruppe
(vorausgesetzt die Gepäckmenge überschreitet
1 PKW-Ladung nicht).
Mindestteilnehmer:
• 2 Personen
4
Preis pro Person in E
DZ
EZ
209,- 239,Verlängerungstage sind
auf Anfrage möglich.
Termine ganzjährig, Anreise täglich
Entdeckungen und
Besichtigungen
Angebot 6
Von der Roemischen Weinstrasse
aus die Stadt Trier entdecken
Das Gebiet der Roemischen Weinstrasse grenzt
unmittelbar an die Stadtgrenze von Trier und ist
somit idealer Ausgangspunkt für die Erkundung der
Stadt. Neben vielen Sehenswürdigkeiten bietet Ihnen
die Stadt Trier eine Vielzahl interessanter
Shoppingmöglichkeiten mit südlichem Flair.
Leistungen:
• 2 Ü/F in Zimmer mit D/WC
• Begrüßungstrunk
• 1 x 3-Gang-Menü
• 1 x Moselweinprobe mit
Winzervesper und
Preis pro Person in E
Kellerbesichtigung
DZ
EZ
• 1 Gutschein für eine
Pension/Winzerhof 119,- 139,Hotel
149,- 159,Stadtführung in Trier
Verlängerungstage
sind
• Infomappe
auf Anfrage möglich.
Termine ganzjährig, Anreise täglich
Angebot 7
Schnuppertage an der
Roemischen Weinstrasse
Lernen Sie das Gebiet der Roemischen Weinstrasse
kennen. Eine der schönsten Flusslandschaften mit
seinen zahlreichen Sehenswürdigkeiten und seinen
einzigartigen Weinen lädt Sie ein.
Leistungen:
• 4 Ü/F in Zimmer mit D/WC
• Begrüßungstrunk
• 1 Gutschein für eine Stadtführung in Trier
• 1 Eintrittskarte ins
Besucherbergwerk Fell
• 1 x Moselweinprobe mit Preis pro Person in E
DZ
EZ
Winzervesper und
Pension/Winzerhof 169,- 219,Kellerbesichtigung
Hotel
229,- 239,• Infomappe
Verlängerungstage sind
auf Anfrage möglich.
Termine ganzjährig, Anreise täglich
5
Familienurlaub
Angebot 9
Familienzeit an der
Roemischen Weinstrasse
Rund um den Wein
Angebot 8
Die Festsaison eröffnen –
Das Fest der Roemischen Weinstrasse 03. bis 05. Mai 2013
Das „Fest der Roemischen Weinstrasse“ in Schweich
gehört zu den größten Straßenweinfesten der Mosel.
Sie erwartet ein abwechslungsreiches Programm mit
Krönung der neuen Weinkönigin (Freitag) und musikalische Unterhaltung auf zwei Bühnen.
Am verkaufsoffenen Sonntag können Sie auf dem
Trödelmarkt stöbern, in den Schweicher Geschäften
einkaufen oder auch das Programm des Festes bei
einem guten Glas Wein genießen. Selbstverständlich
bleibt Ihnen am Samstag auch noch genügend Zeit,
um die Stadt Trier zu besuchen.
Leistungen:
• 2 Ü/F in Zimmer mit D/WC
• Begrüßungstrunk
• 1 Gutschein für eine Flasche Wein
• 1 Gutschein für eine
Stadtführung in Trier
Preis pro Person in E
• Infomappe
DZ
EZ
Pension/Winzerhof 109,- 135,Hotel
139,- 145,Verlängerungstage sind
auf Anfrage möglich.
Anreisetag: Freitag 03. Mai
Abreisetag: Sonntag 05. Mai
(frühere An- bzw. spätere Abreise
möglich)
6
Das Gebiet der Roemischen Weinstrasse eignet sich
hervorragend für den Urlaub mit der ganzen Familie.
Für „Groß“ und „Klein“ gibt es interessante
Freizeitmöglichkeiten in unmittelbarer Nähe.
Insbesondere im Frühsommer und Sommer ist das
Gebiet der der Roemischen Weinstrasse zwischen
Kenn und Leiwen ein idealer Ausgangspunkt für
einen erlebnisreichen Familienurlaub.
Leistungen:
• 4 Übernachtungen in Ferienwohnungen für
4 Personen
• 1 Weinprobe mit Winzervesper für die Eltern und
Traubensaft mit Winzervesper für die Kinder
• 1 Eintritt in den Eifelpark in Gondorf für die
ganze Familie
• 1 Stadtrundfahrt in Trier
mit dem Römerexpress
• 1 Familienkarte für 10 Fahrten auf der
Allwetterrodelbahn in Riol
Preis pro Person in E
• 1 Eintritt in das Besucher- zwei Erwachsene &
469,bergwerk in Fell *
zwei Kinder
• Infomappe
Verlängerungstage sind
auf Anfrage möglich.
Termine ganzjährig*
* von November bis April gilt eine Eintrittskarte für alle Römerbauten in Trier als Ersatz für den Eintritt in das Besucherbergwerk.
Wassersport
Angebot 10
Wassersport auf dem
Freizeitsee Triolago
3 Tage lang können Sie sich austoben und die schöne Mosellandschaft aktiv genießen. Im Wein- und
Ferienort Riol finden Sie mit dem Freizeitsee Triolago
ein Eldorado für Wasser- und Freizeitsportler. Baden,
Tretboottouren und auch Wasserskifahren an einer
seilgezogenen Wasserskiseilbahn bieten einen hohen
Erlebnisfaktor. Ob Anfänger oder Profi, der Freizeitsee
Triolago hat einiges zu bieten. Neben den verschiedenen Wassersportmöglichkeiten finden Sie am Triolago
weitere Freizeitangebote wie eine Allwetterrodelbahn,
eine Spielgolfanlage und ideale Voraussetzungen für
Rad- und Wandertouren in die Region.
Leistungen:
• 2 Ü/F in Zimmer mit D/WC
• 1 Begrüßungstrunk
• 1 x 3-Gang-Abendessen
• 1 x 2-Stunden-Karte für die Wasserskiseilbahn
inkl. Paarski, Neoprenanzug, Schwimmweste und
Einweisung
• 1 x Ausleihe eines Tretbootes für 60 Minuten
• 1 x 5 er Karte für die Allwetterrodelbahn
je Person
Preis pro Person in E
• 1 Infomappe je Zimmer
DZ
EZ
Pension/Winzerhof 119,- 139,Hotel
149,- 159,Verlängerungstage sind
auf Anfrage möglich.
01. Mai bis 31. Oktober,
Anreise täglich
Kulinarisches
Angebot 11
Zünftiges Rittermahl
vor den Toren Triers
Bei gut Speis und einem fürtrefflichen Humpen Wein
sorgen Troubadour und Burgherr, Knappen und
Mägde, Trommler und Fanfarenspieler für allerlei
Kurzweil und Schabernack. Honigwein aus dem
Steinbecher, Fleischpastete nach Art der Burgjäger,
Longuicher Süppchen, Bachforelle, Spansau, Kräuterhexe, ofenfrischer Apfelkuchen, Käse vom Rad – nun
läuft Ihnen schon das Wasser im Mund zusammen.
Leistungen:
• 2 Ü/F in Zimmer mit D/WC
• Begrüßungstrunk
• 1 x Abendessen
• 1 x Rittergelage (am Samstag od. Freitagabend) in
der „Alten Burg“ zu Longuich
• 1 x Führung durch die
Preis pro Person in E
Römische Villa
DZ
EZ
Urbana in Longuich
Pension/Winzerhof 149,- 169,Hotel
175,- 189,• Infomappe
Verlängerungstage sind
auf Anfrage möglich.
Termine ganzjährig, Anreise täglich
7
Reisebedingungen für Pauschalangebote des Vereins Roemische Weinstrasse
Sehr geehrter Gast,
wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote. Diese
Reisebedingungen werden, soweit wirksam einbezogen, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie - nachstehend
„der Kunde“ - mit dem Verein Roemische Weinstrasse, nachstehend „VRW“ abgekürzt, als Reiseveranstalter
abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote des VRW. Sie gelten
nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für
Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung.
1. Vertragsschluss
1.1. Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail oder über
das Internet erfolgen kann, bietet der Kunde dem VRW den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an.
Grundlage seines Angebots sind die Reisebeschreibung, diese Reisebedingungen und alle ergänzenden
Informationen in der Buchungsgrundlage (Katalog, Gastgeberverzeichnis, Internet), soweit diesem dem
Kunden vorliegen.
1.2. Der Reisevertrag kommt mit der Buchungsbestätigung des VRW an den Kunden zustande. Sie bedarf
keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss erhält der Kunde die schriftliche
Ausfertigung der Buchungsbestätigung
übermittelt. Eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung kann unterbleiben, wenn die Buchung
des Kunden kürzer als 7 Werktage vor Reisebeginn erfolgt.
1.3. Weicht die Buchungsbestätigung des VRW von der Buchung des Kunden ab, so liegt ein neues Angebot
des VRW vor, an welches diese 10 Tage ab dem Datum der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Vertrag
kommt auf der Grundlage dieses geänderten Angebots zu Stande, soweit der Kunde die Annahme dieses
Angebots durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Entsprechendes gilt, wenn
der VRW dem Kunden ein schriftliches Angebot für eine Pauschale unterbreitet hat.
1.4. Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitreisenden,
für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch
ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2. Leistungen, Leistungsänderungen
2.1. Die von dem VRW geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der
Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen
Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltenen Hinweise und
Erläuterungen.
2.2. Reisevermittler und Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsbetriebe, sind von dem VRW nicht
bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung
oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt
des Reisevertrages abändern.
3. Anzahlung/Restzahlung
3.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines
gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit
im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 10% des Reisepreises.
3.2. Die Restzahlung ist 3 Wochen vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer
Zahlungstermin vereinbart ist, der Sicherungsschein übergeben ist und soweit feststeht, dass die Reise nicht
mehr aus den in Ziffer 8. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei Buchungen
kürzer als 3 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.
3.3. Abweichend von der Regelung in Ziffer 3.1 und 3.2 entfällt die Verpflichtung zur Übergabe eines
Sicherungsscheins,
a) falls die Pauschalreise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der
Reisepreis 75 EUR pro Person nicht übersteigt,
b) falls vertraglichen Leistungen keine Beförderung von und zum Urlaubsort beinhalten und vereinbart und in
der Buchungsbestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis erst nach Reiseende vor Ort zu bezahlen ist.
3.4. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und der VRW zur
Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:
a.) Leistet der der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen
nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Terminen, si ist der VRW berechtigt, nach Mahnung
mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser
Bedingungen zu belasten.
b.) Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme
der Reiseleistungen bzw. Übergabe der Reiseunterlagen.
4. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung
4.1. Der Kunde kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt
zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung
beim VRW.
4.2. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reiseteilnehmer stehen dem VRW Ersatz für die getroffenen
Reisevorkehrungen und die Aufwendungen des VRW wie folgt zu, wobei gewöhnlich ersparte Aufwendungen
und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:
bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reisepreises
vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 30 % des Reisepreises
vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 70%
ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises
4.3. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der
Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.
4.4. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, dem VRW nachzuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere
Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Kunde nur zur
Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.
4.5. Der VRW behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen, eine höhere, konkrete Entschädigung zu
fordern, soweit der VRW nachweist, das ihm wesentlich höhere Aufwendungen als die jeweils anwendbare
Pauschale entstanden sind. Macht der VRW einen solchen Anspruch geltend, so ist der VRW verpflichtet,
die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendungen und einer etwaigen
anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
4.6. Werden auf Wunsch des Kunden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins,
der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann
der VRW, ohne dass ein Rechtsanspruch des Kunden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur,
soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 32. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von EUR 26,erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend
den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur
geringfügige Kosten verursachen.
5. Obliegenheiten des Reisenden/Kunden, (Mängelanzeige, Kündigung, Ausschlussfrist)
5.1. Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich dem VRW anzuzeigen und
Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere
dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.
5.2. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die
Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem VRW erkennbaren Grund
nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651e
BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der VRW, bzw. ihre Beauftragten eine ihnen vom
Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung
einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von dem VRW oder ihren Beauftragten
verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des
Reisenden gerechtfertigt wird.
5.3. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen ausschließlich
nach Reiseende innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber
dem VRW unter der nachfolgend angegebenen Anschrift geltend zu machen. Eine fristwahrende Anmeldung
kann nicht bei den Leistungsträgern, insbesondere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Eine
schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht,
wenn die fristgerechte Geltendmachung von Ansprüchen unverschuldet unterbleibt.
6. Haftung
6.1. Die vertragliche Haftung des VRW, für Schäden, die nicht Körperschäden sind ist auf den dreifachen
Reisepreis beschränkt,
a.) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder
b.) der VRW für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines
Leistungsträgers verantwortlich ist.
6.2. Der VRW haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die
nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots des VRW
sind und für den Kunden erkennbar und in der Reiseausschreibung oder der Buchungsbestätigung als
Fremdleistung bezeichnet sind, oder
während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen,
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Ausflüge usw.)
6.3. Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen
oder Dienstleistungen nicht Bestandteil des Pauschalangebots des VRW sind und von dieser zusätzlich zur gebuchten Pauschale lediglich nach Ziff. 7.2 lediglich vermittelt werden, haftet der VRW nicht
für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Soweit solche Leistungen Bestandteil der
Reiseleistungen sind, haftet der VRW nicht für einen Heil- oder Kurerfolg.
7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus
anderen, nicht von dem VRW zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des
Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Der VRW wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge
an den Kunden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an
den VRW zurückerstattet worden sind.
8. Verjährung
8.1. Vertragliche Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens,
des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf einer
fahrlässigen Pflichtverletzung des VRW oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des VRW beruhen, verjähren in 2 Jahren. Dies gilt auch für
Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des VRW
oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen beruhen.
8.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche nach den § 651c bis f verjähren in 1 Jahr.
8.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2. beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise
nach den vertraglichen Vereinbarungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einem
am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder Sonnabend, so tritt an die Stelle eines
solchen Tages der nächste Werktag.
8.4. Schweben zwischen dem Reisenden und dem VRW Verhandlungen über den Anspruch oder die den
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der VRW die
Forstsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende
der Hemmungen ein.
9. Gerichtsstandsvereinbarung
Für Klagen gegen Kunden, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder
Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren
Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als
Gerichtsstand der Sitz des VRW vereinbart.
© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart, 2013
Reiseveranstalter ist: Verein Roemische Weinstrasse
vertreten durch: Geschäftsführer Sven Thiesen
Telefon 06502-9338-0
Telefax 06502-9338-15
E-Mail: [email protected]
Tourist-Information
Brückenstraße 46, 54338 Schweich
Tel. + 49 (0) 6502/9338-0, Fax: + 49 (0) 6502/9338-15
[email protected], www.roemische-weinstrasse.de
Herausgeber: Tourist-Information Roemische Weinstrasse, Gesamtherstellung: ComCept GmbH & Co. KG,
Fotos: ComCept GmbH & Co. KG und Archiv der Tourist-Information Roemische Weinstrasse

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