LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.V.

Transcrição

LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.V.
LANDESFEUERWEHRVERBAND
NIEDERSACHSEN e.V.
- Spitzenverband der Feuerwehren in Niedersachsen -
®
LFV-Bekanntmachung 2007/16
16. Januar 2007
Verteiler:
-
Vorsitzende der LFV-Mitgliedsverbände
RBM/KBM, die nicht Vors. eines LFV-Mitgliedsverbandes sind
Landesgruppen / BF / WF
LR / Bezirkspressewarte
nachrichtlich:
- LFV-Vorstand
Ausbildung und Arbeiten mit der Motorsäge
hier: Ergänzende Information
Liebe Kameradinnen und Kameraden,
im Bereich der Gefahrenabwehr sind unsere Feuerwehren bekanntlich auch mit Motorsägenarbeiten beschäftigt, so z.B. wenn wichtige öffentliche Verkehrswege durch umgestürzte Bäume blockiert werden.
Auf den letzten Sitzungen der LFV-Bezirksebenen wurde die vorgenannte Thematik z.T. umfassend erörtert. Hierbei sind weiterreichende Informationen über „landeseinheitliche“
Ausbildungsbescheinigungen, Ausbildungsinhalte und wer die Ausbildung „Arbeiten mit der
Motorsäge für FM (SB)“ durchführen kann, angefordert worden.
Anliegende Informationen geben wir Ihnen somit zur allgemeinen Kenntnisnahme, Beachtung und
weiteren Veranlassung bekannt:
•
Info Blätter der FUK-NDS; Stand Januar 2007, hier: Motorsägarbeiten /Ausbildung / Ausbilder
•
Muster Teilnahmebescheinigung
•
GUV-I 8624, Ausbildung mit der Motorsäge
•
Allg. Anweisung der Nds. Landesforsten, Ausbildung und Schulung für FM (SB) in NDS
Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass auch andere öffentliche als auch private Institutionen und
Unternehmen, die über geeignete Ausbilder verfügen, die Ausbildung - Arbeiten mit der Motorsäge- durchführen können (s. FUK Info Blatt).
Mit freundlichen Grüßen
gez. Michael Sander
Landesgeschäftsführer
Aegidiendamm 7
30169 Hannover
Telefon: 0511/888 112
Telefax: 0511/886 112
Internet: www.lfv-nds.de
eMail:
[email protected]
1
INFO - Blatt
Motorsägearbeiten – Ausbildung
Nach § 7 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A1)
dürfen Feuerwehrangehörige mit Motorsägearbeiten nur dann beschäftigt werden, wenn
sie in der Lage sind, diese ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen. Das setzt u.
a. eine qualifizierte Ausbildung an der Motorsäge voraus.
Minimale Voraussetzung, um Motorsägearbeiten durchzuführen, ist der Lehrgang
„Technische Hilfeleistung“. Diese Ausbildung genügt, um an Brandobjekten z. B. Holzkonstruktionen zu trennen. Für alle weiteren Motorsägearbeiten zur Gefahrenabwehr
am liegenden Holz sind die Module 1 und 2 der GUV-Informationen "Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsäge" (GUV-I 8624) erforderlich. Die Gruppenstärke im praktischen Teil der Ausbildung sollte 8 Personen je Ausbilder nicht überschreiten. Folgende
Inhalte sind zu lehren:
Modul 1 (Dauer 1 Tag) beinhaltet:
Theorie: Aufbau und Funktion der Motorsäge, Sicherheitseinrichtungen, Betriebsstoffe,
Gefahren und Schutzmaßnahmen, Pflege und Wartung, Handhabung und Umgang,
Auswahl geeigneter Motorsägen, erforderliche persönliche Schutzausrüstung.
Praxis: Vergasereinstellung, Schärfen der Sägekette, Nachsetzen des Schnitttiefenbegrenzers, Kettenwechsel und –spannung, Betanken, Starttechniken.
Seit 1.1.2007 ist Modul 1 Bestandteil des Lehrgangs „Technische Hilfeleistung“.
Modul 2 (Dauer 1 Tag) beinhaltet:
Theorie: Fächer-, Stech-, Entlastungsschnitte, Spannungsminderungsschnitte, Reaktionen der Säge bei ein- und auslaufender Kette, Ursachen, Verteilung und Auswirkungen von Spannungen im Holz, Bestimmen der Zug- und Druckseite.
Praxis: Sägen mit aus- und einlaufender Kette, Fächer- und Stechschnitte, Beurteilung
von Spannungen im Holz, Schnitttechniken bei unter Spannung stehendem Holz einschließlich Wahl des sicheren Standes.
Sollen weiterreichende Aufgaben mit der Motorsäge durchgeführt werden, ist die Ausbildung über die Module 1 und 2 hinaus zu erweitern, z. B. Arbeiten im Drehleiterkorb,
Baumfällarbeiten. Qualifikationen aus der Berufsausbildung, z. B. Forstwirt, Wochenlehrgang Motorsägenführer, sind höherwertig.
Die Unterweisung an der Motorsäge während eines Maschinistenlehrganges berechtigt
nicht dazu, Arbeiten mit der Motorsäge auszuführen.
Die Teilnahmebescheinigung ist nach Anlage 3 zu GUV-I 8624 auszustellen.
Dieses INFO-Blatt wurde in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für
Inneres und Sport erstellt.
© Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen
Stand: Januar 2007
INFO - Blatt
Motorsägearbeiten – Ausbilder
Die erforderliche Qualifikation der Ausbilder für Motorsägearbeiten ist in der GUVInformation "Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsäge" (GUV-I 8624) beschrieben.
Die eingesetzten Ausbilder müssen über das notwendige Fachwissen, die erforderlichen Fertigkeiten und über ausreichende pädagogische Kenntnisse zur Wissensvermittlung verfügen. Diese Anforderungen werden z. B. von Forstwirtschaftsmeistern oder
Forstwirten mit einer Ausbildereignungsprüfung erfüllt.
Dieses Anforderungsprofil an Motorsägen-Ausbilder kann wie folgt konkretisiert werden:
•
Eignung zum Ausbilder, d.h. entsprechende pädagogische Kenntnisse und Fähigkeiten.
•
Gefährdungsbeurteilung insbesondere bei Arbeiten unter besonderen Einsatzbedingungen, z. B. umgestürzte Bäume, ungünstige Witterungseinflüsse.
•
Langjährige praktische Erfahrung mit umfangreichen Kenntnissen und Fertigkeiten
bei der Fällung und Aufarbeitung von Bäumen und Baumteilen.
•
Der Ausbilder muss im Umgang mit der Motorsäge durch praktisches Arbeiten geübt
sein und dieses auch bleiben.
•
Für den Umgang mit der Motorsäge im Feuerwehrbereich sind darüber hinaus auch
Kenntnisse aus dem Bereich der Gefahrenabwehr notwendig.
Der letzte Punkt der Aufzählung (Kenntnisse aus dem Bereich der Gefahrenabwehr)
kann von Ausbildern der Feuerwehr übernommen werden.
Die geforderten Lehrinhalte, die ein Ausbilder in den Grundkursen (Module 1 und 2) zu
lehren hat, können dem INFO-Blatt „Motorsägearbeiten – Ausbildung“ entnommen
werden. Die Lehrinhalte für die Aufbaukurse (Module 3 bis 5) sind in den GUVInformationen „Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsäge“ (GUV-I 8624) bzw. im INFO-Blatt „Motorsägearbeiten – Drehleiterkorb“ (Modul 5) beschrieben.
Die oben aufgeführten Festlegungen der Anforderungen an den Ausbilder für Motorsägearbeiten sind in Absprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und
Sport erfolgt.
© Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen
Stand: Januar 2007
Niedersächsische Landesforsten A.ö.R.
Name und Sitz des
Ausbildungsträgers: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Teilnahmebescheinigung
Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
geb. am: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
hat in der Zeit vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
am Motorsägenlehrgang mit Erfolg teilgenommen.
Er/Sie wurde im sicheren Umgang mit der Motorsäge unterwiesen.
Die mit der Motorsägenarbeit verbundenen Gefahren und Belastungen wurden aufgezeigt
und die Schutzmaßnahmen vorgestellt.
Insbesondere wurde die fachgerechte Arbeitsweise gemäß der Unfallverhütungsvorschriften,
der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und der Betriebsanleitung und die für die
Arbeit mit der Motorsäge erforderliche persönliche Schutzausrüstung behandelt.
Die/Der Lehrgangsteilnehmer(in) hat folgenden Ausbildungsumfang absolviert:
Modul 1: Grundkenntnisse in Theorie und Praxis
(Aufbau u. Funktion der Motorsäge; Betriebsstoffe, Pflege u. Wartung;
Handhabung; persönliche Schutzausrüstung, Vorschriften)
Modul 2: Sägen am liegenden Holz, einschließlich Holz in Spannung
(Schnitttechniken, Beurteilung von Spannungen im Holz,
einschließlich sicherer Schnitttechniken)
..............................
(Ausbildungsinhalte weiterer absolUnterschrift des Forstwirtschaftsmeisters bzw.
vierter Module in Kurzform einForstwirtes mit Ausbildereignungsprüfung des Ausbildungsträgers setzen)
GUV-I 8624
Anlage
GUV-I 8624
GUV-Informationen
Ausbildung –
Arbeiten mit der Motorsäge
Ausgabe September 2004
Herausgeber
Bundesverband der Unfallkassen,
Fockensteinstraße 1, 81539 München
www.unfallkassen.de
Ausgabe September 2004
Alle Rechte vorbehalten
Printed in Germany
Erstellt von der Fachgruppe „Forsten“ des
Bundesverbandes der Unfallkassen.
Bestell-Nr. GUV-I 8624, zu beziehen vom
zuständigen Unfallversicherungsträger,
siehe vorletzte Umschlagseite.
GUV-I 8624
GUV-Informationen
Ausbildung –
Arbeiten mit der Motorsäge
Ausgabe September 2004
Inhaltsverzeichnis
Seite
1
Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
2
Persönliche und fachliche Eignung für die Motorsägenarbeit . . . . . . . . . . . 6
3
Ausbildungsinhalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
3.1
Modul 1: Grundkenntnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7
3.2
Modul 2: Sägen am liegenden Holz, einschließlich der
Bearbeitung von Holz in Spannung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
3.3
Modul 3: Fällen und Entasten von Bäumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9
3.4
Modul 4: Arbeiten im Sturm und Bruchholz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10
3.5
Modul 5: Arbeit mit der Motorsäge in Arbeitskörben von
Hubarbeitsbühnen und Drehleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
3.6
Modul 6: Motorsägeneinsatz an Bäumen und in der Baumkrone in
Kombination mit der Seilklettertechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11
4
Anforderungen an den Ausbildungsträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13
5
Ausbildungsnachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14
Anlage 1: Handlungshilfe zur Bestimmung des Ausbildungsumfangs . . . . . . . . . . . . 15
Anlage 2: Auftrag des Arbeitgebers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16
Anlage 3: Teilnahmebescheinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17
4
1
Vorbemerkung
Arbeiten, die mit Motorsägen ausgeführt werden, sind mit einem hohen Gefahrenpotenzial verbunden. Um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden, darf der Unternehmer nur Versicherte für Arbeiten mit der Motorsäge einsetzen, die persönlich und
fachlich geeignet sind. Die fachliche und persönliche Eignung ist die Grundlage für ein
sicheres und unfallfreies Arbeiten mit der Motorsäge. Durch die Benutzung geeigneter
persönlicher Schutzausrüstung wird das Sicherheitsniveau zusätzlich verbessert.
Diese Schrift soll dazu dienen, dem Unternehmer und dem Lehrgangsträger Informationen über den Mindestumfang der Ausbildung zu geben.
5
2
Persönliche und fachliche Eignung für
die Motorsägenarbeit
Die körperliche und geistige Eignung muss vorhanden sein. Wenn Zweifel an der körperlichen und geistigen Eignung bestehen, sollten zur Klärung arbeitsmedizinische
Vorsorgeuntersuchungen beim Versicherten durch den Unternehmer veranlasst werden.
Hinweise für die arbeitsmedizinische Beurteilung können z.B. der GUV-Information
„Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung im Forstbereich“, GUV-I 8520 (bisher
GUV 21.13) entnommen werden.
Die fachliche Eignung für die Arbeit mit der Motorsäge muss erworben werden. Der Erwerb der erforderlichen Fachkunde als Voraussetzung der fachlichen Eignung kann
einerseits durch die Berufsausbildung, z.B. im Beruf Forstwirt oder andererseits durch
Fortbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen erworben werden.
Bei der Ausbildung von Jugendlichen ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten.
6
3
Ausbildungsinhalte
Der Unternehmer soll die Ausbildungsinhalte für den Fortzubildenden oder zu Qualifizierenden so auswählen, dass sie den künftig vom Versicherten mit der Motorsäge
auszuführenden Arbeiten gerecht werden.
Zur Anmeldung eines Versicherten zur Ausbildung wird die Verwendung eines Formulars (siehe Anlage 2) empfohlen. In diesem Formular können die Angaben zur Art der
später mit der Motorsäge auszuführenden Arbeiten gemacht werden. Bei Vorliegen
dieser Angaben wird der Ausbildungsträger in die Lage versetzt, den Inhalt der Ausbildung den später auszuführenden Arbeiten anzupassen.
Sind spezifische Gefährdungen im späteren Einsatzbereich vorhanden, wie z.B. bei
–
Arbeiten im Verkehrsbereich (Straßen),
–
Arbeiten im Gleisbereich,
–
Arbeiten an Steilhängen (Bergsicherung),
–
Arbeiten am und auf dem Wasser,
–
Arbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen
sollen den Aus- und Fortzubildenden die hieraus resultierenden besonderen Gefahren
und die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen zusätzlich vermittelt werden.
3.1
Modul 1: Grundkenntnisse (Dauer: 1 Tag)
a) Kenntnisse
Es sind grundlegende Kenntnisse zum Umgang mit der Motorsäge zu vermitteln:
•
Aufbau und Funktion,
•
Sicherheitseinrichtungen,
•
Betriebsstoffe,
•
Gefahren, die von der Motorsäge ausgehen und erforderliche Schutzmaßnahmen,
•
Pflege und Wartung,
•
Aufbau und Funktion der Schneidgarnitur,
•
Handhabung und Umgang,
•
Auswahl geeigneter Motorsägen,
•
erforderliche persönliche Schutzausrüstung,
•
Transport.
Bei der Vermittlung der Kenntnisse ist außerdem Bezug auf die geltenden einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und Regeln zu nehmen.
7
GUV-I 8624
b) Fertigkeiten
Es sind praktische Fertigkeiten zu vermitteln:
•
Durchführung der Vergasereinstellung,
•
Schärfen der Sägeketten, einschließlich Zahngeometrie, Nachsetzen des Schnitttiefenbegrenzers,
•
Durchführung des Kettenwechsels und Einstellung der Kettenspannung,
•
Betanken der Säge,
•
Starttechniken,
•
sicheres Tragen der Säge.
3.2
Modul 2: Sägen am liegenden Holz, einschließlich der
Bearbeitung von Holz in Spannung (Dauer: 1 Tag)
a) Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung nach Modul 2 ist die Absolvierung
der Ausbildung nach Modul 1 .
b) Kenntnisse
Es sind Kenntnisse zu vermitteln über
•
•
Schnitttechniken, z.B.
–
Fächerschnitt,
–
Stechschnitt,
–
Entlastungsschnitt,
–
Spannungsminderungsschnitte,
–
Reaktionen der Säge bei ein- und auslaufender Kette.
Spannungen im Holz, z.B.
–
Ursachen und Verteilung von Spannungen,
–
Auswirkungen von Spannungen,
–
Bestimmen der Zug- und Druckseite.
c) Fertigkeiten
•
Sägen mit aus- und einlaufender Kette,
•
Fächerschnitt,
8
GUV-I 8624
•
Stechschnitt,
•
Beurteilung von Spannungen im Holz,
•
Schnitttechniken bei unter Spannung stehendem Holz, einschließlich Wahl des
sicheren Standes.
3.3
Modul 3: Fällen und Entasten von Bäumen (Dauer: 2 Tage)
a) Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung nach Modul 3 ist die Absolvierung
der Ausbildung nach Modul 1 und 2 . Die Unterweisung soll in Kleingruppen erfolgen.
b) Kenntnisse
•
Baumbeurteilung und -ansprache,
•
Witterungs- und Umgebungseinflüsse,
•
Fälltechniken im Schwach- und Starkholz; Nadel- und Laubholz, bei Vor- oder Rückhänger u.a.,
•
Bedeutung von Fallkerb, Bruchleiste und -stufe,
•
Einsatz von Hilfswerkzeugen,
•
Sicherheitsmaßnahmen beim Fällen, z.B.
–
Fallbereich bestimmen,
–
Fällrichtung bestimmen,
–
Rückweiche anlegen, ggf. Freiräumen des Arbeitsplatzes,
–
Warnruf,
•
Beseitigung von hängen gebliebenen Bäumen,
•
seilunterstütztes Fällen,
•
Entastungstechniken,
•
Ergonomie bei der Arbeit mit der Motorsäge,
•
sicherer Stand bei Fällen und Entasten.
c) Fertigkeiten
•
praktische Anwendung der theoretisch erworbenen Kenntnisse bei der Fällung von
mindestens einem Schwachholz- und einem Starkholzbaum, einschließlich deren
Entastung,
9
GUV-I 8624
•
Bewertung der Fälltechnik des Ausführenden,
•
Demonstration einer seilunterstützten Fällung,
•
Anwendung sicherer Methoden zum zu Fall bringen von hängen gebliebenen
Bäumen.
3.4
Modul 4: Arbeiten im Sturm und Bruchholz (Dauer: 1 Tag)
a) Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung nach Modul 4 ist die Absolvierung
der Ausbildung nach Modul 1, 2 und 3; sowie eine mehrjährige berufliche Erfahrung in
der Arbeit mit der Motorsäge.
b) Kenntnisse
•
Arbeitsorganisation bei der Windwurfaufarbeitung,
•
Einsatz von technischen Hilfsmitteln,
•
Beurteilung der Gefahren auf der Arbeitsfläche z.B. durch hoch stehende Wurzelteller, durch angeschobene Bäume, durch Bruchholz und gesplittertes Holz,
•
Einfluss von Witterungsbedingungen und Sichtverhältnissen,
•
Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wie z.B.
–
Sicherung von Wurzeltellern,
–
spezielle Fälltechniken,
–
Abstimmung zwischen Maschinenführer und Motorsägenführer,
–
Sicherheitsabstände bei der Arbeit,
–
Beschränkung der Mitarbeiterzahl in Gefahrenbereichen.
Weitere Hinweise sind dem Leitfaden „Gewusst wie – Windwurfaufarbeitung“;
GUV-I 8567 (bisher GUV 51.14) bzw. GUV-I 8568 (bisher GUV 51.14.1) zu entnehmen.
c) Fertigkeiten
•
praktische Schnittführung bei Holz in Spannung,
•
praktische Übung an (künstlich erzeugtem) Windwurf 1),
•
Sicherung von Wurzeltellern,
•
Einsatz von Maschinen und Geräten.
1) soweit technisch realisierbar
10
GUV-I 8624
3.5
Modul 5: Arbeit mit der Motorsäge in Arbeitskörben von
Hubarbeitsbühnen und Drehleitern (Dauer: 2 Tage)
a) Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung nach Modul 5 ist die Absolvierung
der Ausbildung nach Modul 1 und 2.
Die Befähigung zur Bedienung von Hebebühnen 2).
b) Kenntnisse
•
•
Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsort,
sichere Arbeitstechniken, wie z.B.
–
Auswahl geeigneter Motorsägen,
–
Starten der Motorsäge außerhalb des Arbeitskorbes,
–
Wahl der sicheren Arbeitsposition,
–
anzuwendende Schnitttechniken an Ästen, Stämmen und Kronenteilen,
–
Fallbereich von Ästen und Stammteilen.
c) Fertigkeiten
•
Positionierung des Arbeitskorbes,
•
Starten der Motorsäge,
•
Vermittlung der Schnitttechniken im Arbeitskorb.
3.6
Modul 6: Motorsägeneinsatz an Bäumen und in der Baumkrone in Kombination mit der Seilklettertechnik
(Dauer: 2 x 5 Tage)
Die Seilklettertechnik dient dem Besteigen von Bäumen im Stamm- und Kronenbereich
zur Ausführung von Arbeiten mit der Motorsäge, dort wo Hubarbeitsbühnen, mechanische Leitern mit Plattform, Gerüste und andere Aufstiegsmittel nicht eingesetzt werden
können.
2) nur bei Bedarf – optional, mit zusätzlich aufzuwendender Ausbildungszeit
11
GUV-I 8624
a) Voraussetzungen:
•
Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung nach Modul 6 ist die Absolvierung der Ausbildung nach Modul 1, 2 und 3.
•
Durch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 – Arbeiten mit Absturzgefahr – ist die Tauglichkeit
nachzuweisen.
•
Es muss eine aktuelle Ausbildung als Ersthelfer nachgewiesen werden.
Hinweise zu den erforderlichen Kenntnissen und Fertigkeiten sind in der GUV-Information „Merkblatt für den Motorsägeneinsatz an Bäumen und in der Baumkrone in Kombination mit der Seilklettertechnik“, GUV-I 8525 (bisher GUV 23.6) enthalten.
12
4
Anforderungen an den Ausbildungsträger
GUV-I 8624
Die eingesetzten Ausbilder müssen über das notwendige Fachwissen, die erforderlichen Fertigkeiten und über ausreichende pädagogische Kenntnisse zur Wissensvermittlung verfügen. Diese Anforderungen werden z.B. von Forstwirtschaftsmeistern
erfüllt.
Der Ausbildungsträger muss über die erforderlichen technisch-materiellen Voraussetzungen verfügen. Hierzu zählt auch, dass für die praktische Ausbildung eine ausreichende Zahl von Übungsobjekten (Bäume) zur Verfügung steht.
13
GUV-I 8624
5
Ausbildungsnachweis
Der Ausbildungsträger stellt eine Teilnahmebescheinigung aus. Hierfür kann dass Muster laut Anlage 3 benutzt werden. Aus der Teilnahmebescheinigung muss der Inhalt
und Umfang der absolvierten Ausbildung ersichtlich sein.
14
GUV-I 8624
Anlage 1
Handlungshilfe zur Bestimmung des Ausbildungsumfangs
Grundkurs
Aufbaukurs
Modul
Modul
Tätigkeitsbereich
1
2
3
4
5
Bauhof
()
()
()
Park- und Gartenpflege
()
()
Feuerwehr *)
()
()
()
Straßenunterhaltung
()
Waldbesitzer
()
Eisenbahnbetriebe
()
Gewässerunterhaltung
()
6
()
*) Die entsprechenden Feuerwehrdienstvorschriften sind zu berücksichtigen.
obligatorisch
fakultativ
Sonderausbildung
regelmäßig erforderliche Ausbildung für den Tätigkeitsbereich
() Ausbildung nur bei begründetem Bedarf für den Tätigkeitsbereich
15
GUV-I 8624
Anlage
2
Auftrag des Arbeitgebers
Hiermit melde ich Herrn/Frau
Name: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
zum Motorsägenlehrgang an.
Er/Sie ist bei uns als . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . beschäftigt und soll im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit mit der Motorsäge arbeiten.
Die wöchentliche Arbeitszeit mit der Motorsäge beträgt:
ca. . . . . Std.
Dabei sind insbesondere folgende Arbeiten zu verrichten:*)
Sägen an Balken und Brettern (z.B. Aufbau und Reparatur von
Kinderspielgeräten, Ausführung von Zimmerarbeiten)
Sägen an einzelnen umgefallenen Bäumen; auch unter Spannung
(z.B. Feuerwehreinsatz)
Sägearbeiten an einzelnen Bäumen, Sträuchern und Hecken
(z.B. Park-, Garten- und Landschaftspflegearbeiten)
Sägearbeiten in Hubarbeitsbühnen und Arbeitskörben
Holzerntearbeiten im Wald
Aufarbeitung von Sturmholz und Windbruch
Sonstige Arbeiten mit der Motorsäge (bitte angeben)
...........................
Unterschrift des Arbeitgebers
oder seines Vertreters
*) Ihre Angaben dienen dazu, dass der Lehrgangsträger die Inhalte und die Dauer auf die gewünschten
Anforderungen abstimmen kann. Zutreffendes bitte ankreuzen.
16
GUV-I 8624
Anlage 3
Name und Sitz des
Ausbildungsträgers: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Teilnahmebescheinigung
Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
geb. am:
.................................
hat in der Zeit vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
am Motorsägenlehrgang mit Erfolg teilgenommen.
Er/Sie wurde im sicheren Umgang mit der Motorsäge unterwiesen.
Die mit der Motorsägenarbeit verbundenen Gefahren und Belastungen wurden aufgezeigt und die Schutzmaßnahmen vorgestellt.
Insbesondere wurde die fachgerechte Arbeitsweise gemäß der Unfallverhütungsvorschriften, der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und der Betriebsanleitung und die für die
Arbeit mit der Motorsäge erforderliche persönliche Schutzausrüstung behandelt.
Die/Der Lehrgangsteilnehmer(in) hat folgenden Ausbildungsumfang absolviert:*)
Modul 1:
Grundkenntnisse in Theorie und Praxis
(Aufbau u. Funktion der Motorsäge; Betriebsstoffe, Pflege u. Wartung; Handhabung; persönliche Schutzausrüstung, Vorschriften)
Modul 2:
Sägen am liegenden Holz, einschließlich Holz in Spannung
(Schnitttechniken, Beurteilung von Spannungen im Holz,
einschließlich sicherer Schnitttechniken)
(Ausbildungsinhalte weiterer absolvierter Module in Kurzform einsetzen)
..............................
Unterschrift des Leiters bzw.
Beauftragten des Ausbildungsträger
*) Die Angaben dienen dem Arbeitgeber zur Information über den Umfang der absolvierten Ausbildung
17
Hinweis:
Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ neu strukturiert
und mit neuen Bezeichnungen und Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden sämtliche Veröffentlichungen den
Kategorien „Unfallverhütungsvorschriften“, „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz“,
„Informationen“ und „Grundsätze“ zugeordnet.
Bei anstehenden Überarbeitungen oder Nachdrucken werden die Veröffentlichungen auf die
neuen Bezeichnungen und Bestellnummern umgestellt. Dabei wird zur Erleichterung für einen
Übergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren den neuen Bestellnummern die bisherige Bestellnummer angefügt.
Des Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung und Benummerung einer so
genannten Transferliste entnommen werden, die u.a. im Druckschriftenverzeichnis und auf der
Homepage des Bundesverbandes der Unfallkassen (www.unfallkassen.de) veröffentlicht ist.
Niedersächsische Landesforsten
Betriebsleitung
Niedersächsische Landesforsten • Husarenstraße 75 • 38102 Braunschweig
Niedersä chsische Forstä mter
Bearbeitet von
Günther Balz, Abt. Produktion und Markt
NFBz
Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom
Mein Zeichen (bei Antwort angeben bitte)
Nachrichtlich: NFP, GPR (Herrn Rauert),
Gleichstellungsbeauftragte, FUK und ML
PM – 64049 - 6/2007 - Ba
Telefon 05 31 - 12 98 - 112
Datum
Fax
05 31 - 12 98 06.02.
2007
55
e-Mail
Allgemeine Betriebsanweisung P/M – 64049 - 6/2007
Ausbildung „Arbeiten mit der Motorsäge“ für Feuerwehrleute in
Niedersachsen
Bezug: GUV-I 8624 „Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsä ge“ in der Ausgabe vom
September 2004; Herausgeber: Bundesverband der Unfallkassen
Deutschland.
Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK) hat in ihren Infoblä ttern veröffentlicht, wie
die Ausbildung „Arbeiten mit der Motorsä ge“ durchzuführen ist und wie diese Ausbildung
gestaltet werden muss.
Im Anhalt an diese Infoblä tter verfahren die Forstä mter, denen es möglich ist die
Schulungen vorzunehmen, nach folgenden Vorgaben:
1. Das Modul 1 (1 Tag für die Grundkenntnisse PSA, UVV, Technik etc.) kann
entweder im Rahmen des Lehrganges „Technische Hilfeleistung“ an den
Landesfeuerwehrschulen in Celle und Loy geschult werden oder durch
Forstwirtschaftsmeister bzw. Forstwirte mit Ausbildereignungsprüfung in den
jeweiligen Kommunen und Landkreisen oder Forstä mtern vor Ort. Das Modul 1 ist
Vorraussetzung für die Teilnahme am Modul 2 ff. und soll ab dem 01.01.2007
geschult werden.
2. Das Modul 2 (1Tag für das Sägen am liegenden Holz, einschließlich der
Bearbeitung von Holz in Spannung) soll ab dem 01.01. 2007 in den Kommunen
und Landkreisen vor Ort geschult werden. Die Forstwirtschaftsmeister oder
Forstwirte mit Ausbildereignungsprüfung mit Unterstützung durch geeignete
Forstwirte der Niedersä chsischen Landesforsten können dies vor Ort nach
Abstimmung mit den Feuerwehren schulen.
Niedersächsische Landesforsten
Anstalt öffentlichen Rechts
Husarenstraße 75
38102 Braunschweig
Telefon
0531 – 1298 - 0
Telefax
05 31 - 12 98 - 55
Bankverbindungen
NORD LB (BLZ 250 500
00)
Konto 199 960 394
Email
[email protected]
sen.de
Internet
www.landesforsten.de
-2-
Der Erwerb der Teilnahmebescheinigung Modul 2 ermöglicht die
Brennholzselbstwerbung nach den Vorgaben des
Brennholzselbstwerberscheins „Sägen am liegenden Holz“.
3.
Die Feuerwehr ermittelt (z. B. durch die Kreisbrandmeister) den Fortbildungsbedarf
vor Ort. Die Schulungen im Modul 2 sollen in Kleingruppen von max. 8 Teilnehmern
durch Forstwirtschaftsmeister oder Forstwirte mit Ausbildereignungsprüfung der
Niedersä chsischen Landesforsten durchgeführt werden.
Die FWM als verantwortliche Leiter der Schulungen, können im Theorieteil die
Gruppen deutlich vergrößern und können sich durch erfahrene Forstwirte bei der
praktischen Ausbildung unterstützen lassen.
Die Lehrgangsinhalte sind in der Anlage ab Seite 4 aufgeführt.
4. Der Kostensatz für die eingesetzten Mitarbeiter der Niedersä chsischen
Landesforsten beträ gt einheitlich 45 € pro Stunde. Eine Umsatzsteuer wird gemä ß
§ 4 Nr. 22a) USTG nicht erhoben!
5. Die Teilnahmebescheinigungen für die Teilnehmer werden landesweit einheitlich
ausgestellt (in Anhalt an das Formular des GUV – I 8624, siehe Anlage auf Seite 3).
6. Das Modul 3 (2 Tage Fällen und Entasten von Bäumen) ist fakultativer Bestandteil
der Ausbildung für die Feuerwehren. Die Forstä mter können dieses Modul den
Teilnehmern anbieten, die es zusä tzlich im dienstlichen Interesse absolvieren
wollen.
Die Lehrgangsinhalte sind im Bedarfsfall über das NFBz zu beziehen.
7. Für die Schulungen der Module 4 bis 6 (Arbeiten im Bruchholz, Arbeiten in
Arbeitskörben und Sägen und Klettern) ist das NFBz Ansprechpartner der
Feuerwehren.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Balz
-3-
Niedersächsische Landesforsten A.ö.R.
Name und Sitz des
Ausbildungsträgers: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
Teilnahmebescheinigung
Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
geb. am: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
hat in der Zeit vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
am Motorsägenlehrgang mit Erfolg teilgenommen.
Er/Sie wurde im sicheren Umgang mit der Motorsäge unterwiesen.
Die mit der Motorsägenarbeit verbundenen Gefahren und Belastungen wurden aufgezeigt
und die Schutzmaßnahmen vorgestellt.
Insbesondere wurde die fachgerechte Arbeitsweise gemäß der Unfallverhütungsvorschriften,
der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und der Betriebsanleitung und die für die
Arbeit mit der Motorsäge erforderliche persönliche Schutzausrüstung behandelt.
Die/Der Lehrgangsteilnehmer(in) hat folgenden Ausbildungsumfang absolviert:
Modul 1: Grundkenntnisse in Theorie und Praxis
(Aufbau u. Funktion der Motorsäge; Betriebsstoffe, Pflege u. Wartung;
Handhabung; persönliche Schutzausrüstung, Vorschriften)
Modul 2: Sägen am liegenden Holz, einschließlich Holz in Spannung
(Schnitttechniken, Beurteilung von Spannungen im Holz,
einschließlich sicherer Schnitttechniken)
-4-
..............................
(Ausbildungsinhalte weiterer absolUnterschrift des Forstwirtschaftsmeisters bzw.
vierter Module in Kurzform einForstwirtes mit Ausbildereignungsprüfung des Ausbildungsträgers setzen)
GUV-I 8624
Anlage
MODUL 1:GRUNDKENNTNISSE
Lernziele
Lerninhalte
Anforderungen zum sicheren Umgang mit der Motorsäge (
UVV Feuerwehren, UVV Forsten )
Unterricht:
2,5 Std.
Vollständige Schutzausrüstung für den Umgang mit
Motorsägen erläutern
Motorsäge mit allen sicherheitstechnischen Einrichtungen
darstellen
Gefahren bei der Holzaufarbeitung beschreiben
Einfache PSA, Schutzhelm mit Gehör- und
Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, (
Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage,
Handschuhe mit Schnittschutz, Jacke mit
Schnittschutz )
Vibrationsgedämpfte Griffe, Griffheizung,
vorderer Handschutz, Kettenbremse,
Handschutz im Bereich des hinteren Griffes,
Kettenfangbolzen, Krallenanschlag,
Gashebelsperre, Kurzschlussschalter,
Auspuffabschirmung, Kettenschutz
Spannungen im Holz, herab fallende Äste,
Stolper- und Sturzgefahren,
Schnittverletzungen durch die MS
Gefahren und Schutzmaßnahmen beim Sägen von Holz
Unterricht:
1 Std.
Methoden zur fachgerechten Zufallbringung hängen
gebliebener Bäume aufzeigen und Verbote erläutern
Beurteilung der Lage, Bruchleiste
durchtrennen (Drehzapfen belassen),
Einsatz von Wendehaken, mit dicken
Hölzern (Überkreuz und zu zweit)
weghebeln, Einsatz von Seilzug oder
Seilwinde.
Verbote: nicht besteigen, hindernde Äste
abschlagen oder absägen, aufhaltenden
Baum fällen, anderen Baum darüber werfen,
stückweise absägen, nie unter hängen
gebliebene Bäume aufhalten.
Die Aufarbeitung von liegendem Holz darstellen
leichte MS mit kurzer Schiene,
Entastungsmethoden, Trennschnitte unter
Beachtung der Spannungsverhältnisse
(Druck- und Zugseite)
-5-
Lernziele
Lerninhalte
Motorsägenmontage
(Kette, Wartung, Fehlersuche)
Übung / Stationsausbildung:
2 Std.
Einfache Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten
durchführen
Wechseln der MS-Kette, Schienenpflege,
Luftfilterreinigung, Zündkerzenwechsel,
Funktion der Anwerfvorrichtung,
Fehlersuche, Vergasereinstellung
Schneidezähne, Treibglieder,
Verbindungsglieder, Verbindungsnieten,
Tiefenbegrenzer, Kettenteilung, Unterschied
Vollmeißel- und Halbmeißelzahnkette
Auswahl der richtigen Feile, Schärfwinkel,
Brustwinkel, Heruntersetzen des
Tiefenbegrenzers
Fachgerechter Umgang mit der Motorsäge
Übung / Stationsausbildung:
2 Std.
Betanken und Starten einer MS ausführen
Trennschnitte an einfachen Holzkonstruktionen
durchführen
Kraftstoff, Kettenschmieröl, Kaltstart,
Warmstart
Einfache Schnitte mit
- einlaufender Kette
- auslaufender Kette
-6-
MODUL 2 : SÄGEN AM LIEGENDEN HOZ; EINSCHLIEßLICH DER BEARBEITUNG
VON HOLZ IN SPANNUNG
Lernziele
Lerninhalte
Anforderungen zum sicheren Sägen am liegenden Holz,
einschließlich der Bearbeitung von Holz in Spannung
Unterricht:
2 Std.
Fachgerechte Schnitttechniken am liegenden,
spannungsfreien Baum erläutern
Spannungsverhältnisse am liegenden Stamm darstellen
Fachgerechte Schnitttechniken an in Spannung
befindlichen, liegenden Hölzern erläutern
Gefahren bei der Aufarbeitung von in Spannung
befindlichen Holz erläutern
Fächerschnitt, Kombischnitt, Stechschnitt,
Schmälerungsschnitt,
Entastungsmethoden
Ursachen und Verteilung von Spannungen,
Auswirkungen von Spannungen, Bestimmen
der Zug- und Druckseite, Anwendung
situationsbedingter und geeigneter
Schnitttechniken (Druck- und
Zugseitenschnitt, Schmälerungsschnitt,
Stechschnitt, Stufenschnitt)
Normal geworfener Baum
1.
Wurzelteller mit Zugrichtung
vom Stamm weg
2.
Wurzelteller mit Hang zum
Stamm
2a. Aufarbeitung mit Seilwindenunterstützung
2b. Aufarbeitung unter Belassung
eines Schutzstückes
Baum mit Seitenspannung
Situationen 1 - 5 in der Broschüre „Gewusst
wie- Windwurfaufarbeitung/ Leitfaden“,
siehe Anlage
Medien:
Filme
1: „Gewusst wie - Windwurfaufarbeitung“
2: „Entspannen Sie“ Abschnitt 1
-7-
Lernziele
Lerninhalte
Werkzeuge und Hilfsmittel
Unterricht/Übung
0,5 Std
Geeignete Motorsägen, Werkzeuge und Geräte für das
Sägen am liegenden Holz, einschließlich der Bearbeitung
von Holz in Spannung beschreiben und einsetzen
Verhalten der Motorsäge beim Schneiden
Unterricht/Übung
Beispiele für leichte und mittelstarke
Motorsägen, Keile, Spalthammer und
andere Hilfswerkzeuge
0,5 Std
Schnittverhalten der Motorsäge erläutern und durchführen
Schneiden mit ein – und auslaufender Kette,
Sägen mit der Schienenspitze – Kickback,
Stechschnitt
Fachgerechtes Sägen am liegenden Holz –
spannungsfrei
Übung:
2 Std.
Schnitte am liegenden Holz durchführen
Fächerschnitt, Kombinationsschnitte,
Präzisionsschnitt, Entastungsmethoden
Fachgerechtes Sägen am liegenden Holz – in Spannung
Übung:
3 Std.
Fachgerechte Schnitttechniken an in Spannung
befindlichen, liegenden Hölzern durchführen
Spannung richtig beurteilen und
einschätzen, Auswahl des richtigen
Standortes des Motorsägenführers, Druck –
und Zugseitenschnitt, Schmälerungsschnitt,
Stufenschnitt
Durchführung der Trennschnitte der
Situationen 1-5 gemäß Broschüre
„Gewusst wie - Windwurfaufarbeitung/ Leitfaden“ - siehe Anlage
Auswirkungen falscher Trennschnitte demonstrieren
Zu tiefer Schnitt in die DruckseiteEinklemmen der Säge
Erster Schnitt in die Zugseite - Aufreißen
des Holzes
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