LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.V.
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LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.V.
LANDESFEUERWEHRVERBAND NIEDERSACHSEN e.V. - Spitzenverband der Feuerwehren in Niedersachsen - ® LFV-Bekanntmachung 2007/16 16. Januar 2007 Verteiler: - Vorsitzende der LFV-Mitgliedsverbände RBM/KBM, die nicht Vors. eines LFV-Mitgliedsverbandes sind Landesgruppen / BF / WF LR / Bezirkspressewarte nachrichtlich: - LFV-Vorstand Ausbildung und Arbeiten mit der Motorsäge hier: Ergänzende Information Liebe Kameradinnen und Kameraden, im Bereich der Gefahrenabwehr sind unsere Feuerwehren bekanntlich auch mit Motorsägenarbeiten beschäftigt, so z.B. wenn wichtige öffentliche Verkehrswege durch umgestürzte Bäume blockiert werden. Auf den letzten Sitzungen der LFV-Bezirksebenen wurde die vorgenannte Thematik z.T. umfassend erörtert. Hierbei sind weiterreichende Informationen über „landeseinheitliche“ Ausbildungsbescheinigungen, Ausbildungsinhalte und wer die Ausbildung „Arbeiten mit der Motorsäge für FM (SB)“ durchführen kann, angefordert worden. Anliegende Informationen geben wir Ihnen somit zur allgemeinen Kenntnisnahme, Beachtung und weiteren Veranlassung bekannt: • Info Blätter der FUK-NDS; Stand Januar 2007, hier: Motorsägarbeiten /Ausbildung / Ausbilder • Muster Teilnahmebescheinigung • GUV-I 8624, Ausbildung mit der Motorsäge • Allg. Anweisung der Nds. Landesforsten, Ausbildung und Schulung für FM (SB) in NDS Vorsorglich weisen wir daraufhin, dass auch andere öffentliche als auch private Institutionen und Unternehmen, die über geeignete Ausbilder verfügen, die Ausbildung - Arbeiten mit der Motorsäge- durchführen können (s. FUK Info Blatt). Mit freundlichen Grüßen gez. Michael Sander Landesgeschäftsführer Aegidiendamm 7 30169 Hannover Telefon: 0511/888 112 Telefax: 0511/886 112 Internet: www.lfv-nds.de eMail: [email protected] 1 INFO - Blatt Motorsägearbeiten – Ausbildung Nach § 7 Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Grundsätze der Prävention“ (GUV-V A1) dürfen Feuerwehrangehörige mit Motorsägearbeiten nur dann beschäftigt werden, wenn sie in der Lage sind, diese ohne Gefahr für sich oder andere auszuführen. Das setzt u. a. eine qualifizierte Ausbildung an der Motorsäge voraus. Minimale Voraussetzung, um Motorsägearbeiten durchzuführen, ist der Lehrgang „Technische Hilfeleistung“. Diese Ausbildung genügt, um an Brandobjekten z. B. Holzkonstruktionen zu trennen. Für alle weiteren Motorsägearbeiten zur Gefahrenabwehr am liegenden Holz sind die Module 1 und 2 der GUV-Informationen "Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsäge" (GUV-I 8624) erforderlich. Die Gruppenstärke im praktischen Teil der Ausbildung sollte 8 Personen je Ausbilder nicht überschreiten. Folgende Inhalte sind zu lehren: Modul 1 (Dauer 1 Tag) beinhaltet: Theorie: Aufbau und Funktion der Motorsäge, Sicherheitseinrichtungen, Betriebsstoffe, Gefahren und Schutzmaßnahmen, Pflege und Wartung, Handhabung und Umgang, Auswahl geeigneter Motorsägen, erforderliche persönliche Schutzausrüstung. Praxis: Vergasereinstellung, Schärfen der Sägekette, Nachsetzen des Schnitttiefenbegrenzers, Kettenwechsel und –spannung, Betanken, Starttechniken. Seit 1.1.2007 ist Modul 1 Bestandteil des Lehrgangs „Technische Hilfeleistung“. Modul 2 (Dauer 1 Tag) beinhaltet: Theorie: Fächer-, Stech-, Entlastungsschnitte, Spannungsminderungsschnitte, Reaktionen der Säge bei ein- und auslaufender Kette, Ursachen, Verteilung und Auswirkungen von Spannungen im Holz, Bestimmen der Zug- und Druckseite. Praxis: Sägen mit aus- und einlaufender Kette, Fächer- und Stechschnitte, Beurteilung von Spannungen im Holz, Schnitttechniken bei unter Spannung stehendem Holz einschließlich Wahl des sicheren Standes. Sollen weiterreichende Aufgaben mit der Motorsäge durchgeführt werden, ist die Ausbildung über die Module 1 und 2 hinaus zu erweitern, z. B. Arbeiten im Drehleiterkorb, Baumfällarbeiten. Qualifikationen aus der Berufsausbildung, z. B. Forstwirt, Wochenlehrgang Motorsägenführer, sind höherwertig. Die Unterweisung an der Motorsäge während eines Maschinistenlehrganges berechtigt nicht dazu, Arbeiten mit der Motorsäge auszuführen. Die Teilnahmebescheinigung ist nach Anlage 3 zu GUV-I 8624 auszustellen. Dieses INFO-Blatt wurde in Abstimmung mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport erstellt. © Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen Stand: Januar 2007 INFO - Blatt Motorsägearbeiten – Ausbilder Die erforderliche Qualifikation der Ausbilder für Motorsägearbeiten ist in der GUVInformation "Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsäge" (GUV-I 8624) beschrieben. Die eingesetzten Ausbilder müssen über das notwendige Fachwissen, die erforderlichen Fertigkeiten und über ausreichende pädagogische Kenntnisse zur Wissensvermittlung verfügen. Diese Anforderungen werden z. B. von Forstwirtschaftsmeistern oder Forstwirten mit einer Ausbildereignungsprüfung erfüllt. Dieses Anforderungsprofil an Motorsägen-Ausbilder kann wie folgt konkretisiert werden: • Eignung zum Ausbilder, d.h. entsprechende pädagogische Kenntnisse und Fähigkeiten. • Gefährdungsbeurteilung insbesondere bei Arbeiten unter besonderen Einsatzbedingungen, z. B. umgestürzte Bäume, ungünstige Witterungseinflüsse. • Langjährige praktische Erfahrung mit umfangreichen Kenntnissen und Fertigkeiten bei der Fällung und Aufarbeitung von Bäumen und Baumteilen. • Der Ausbilder muss im Umgang mit der Motorsäge durch praktisches Arbeiten geübt sein und dieses auch bleiben. • Für den Umgang mit der Motorsäge im Feuerwehrbereich sind darüber hinaus auch Kenntnisse aus dem Bereich der Gefahrenabwehr notwendig. Der letzte Punkt der Aufzählung (Kenntnisse aus dem Bereich der Gefahrenabwehr) kann von Ausbildern der Feuerwehr übernommen werden. Die geforderten Lehrinhalte, die ein Ausbilder in den Grundkursen (Module 1 und 2) zu lehren hat, können dem INFO-Blatt „Motorsägearbeiten – Ausbildung“ entnommen werden. Die Lehrinhalte für die Aufbaukurse (Module 3 bis 5) sind in den GUVInformationen „Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsäge“ (GUV-I 8624) bzw. im INFO-Blatt „Motorsägearbeiten – Drehleiterkorb“ (Modul 5) beschrieben. Die oben aufgeführten Festlegungen der Anforderungen an den Ausbilder für Motorsägearbeiten sind in Absprache mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport erfolgt. © Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen Stand: Januar 2007 Niedersächsische Landesforsten A.ö.R. Name und Sitz des Ausbildungsträgers: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Teilnahmebescheinigung Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . geb. am: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hat in der Zeit vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am Motorsägenlehrgang mit Erfolg teilgenommen. Er/Sie wurde im sicheren Umgang mit der Motorsäge unterwiesen. Die mit der Motorsägenarbeit verbundenen Gefahren und Belastungen wurden aufgezeigt und die Schutzmaßnahmen vorgestellt. Insbesondere wurde die fachgerechte Arbeitsweise gemäß der Unfallverhütungsvorschriften, der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und der Betriebsanleitung und die für die Arbeit mit der Motorsäge erforderliche persönliche Schutzausrüstung behandelt. Die/Der Lehrgangsteilnehmer(in) hat folgenden Ausbildungsumfang absolviert: Modul 1: Grundkenntnisse in Theorie und Praxis (Aufbau u. Funktion der Motorsäge; Betriebsstoffe, Pflege u. Wartung; Handhabung; persönliche Schutzausrüstung, Vorschriften) Modul 2: Sägen am liegenden Holz, einschließlich Holz in Spannung (Schnitttechniken, Beurteilung von Spannungen im Holz, einschließlich sicherer Schnitttechniken) .............................. (Ausbildungsinhalte weiterer absolUnterschrift des Forstwirtschaftsmeisters bzw. vierter Module in Kurzform einForstwirtes mit Ausbildereignungsprüfung des Ausbildungsträgers setzen) GUV-I 8624 Anlage GUV-I 8624 GUV-Informationen Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsäge Ausgabe September 2004 Herausgeber Bundesverband der Unfallkassen, Fockensteinstraße 1, 81539 München www.unfallkassen.de Ausgabe September 2004 Alle Rechte vorbehalten Printed in Germany Erstellt von der Fachgruppe „Forsten“ des Bundesverbandes der Unfallkassen. Bestell-Nr. GUV-I 8624, zu beziehen vom zuständigen Unfallversicherungsträger, siehe vorletzte Umschlagseite. GUV-I 8624 GUV-Informationen Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsäge Ausgabe September 2004 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Vorbemerkung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 2 Persönliche und fachliche Eignung für die Motorsägenarbeit . . . . . . . . . . . 6 3 Ausbildungsinhalte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 3.1 Modul 1: Grundkenntnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 3.2 Modul 2: Sägen am liegenden Holz, einschließlich der Bearbeitung von Holz in Spannung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 3.3 Modul 3: Fällen und Entasten von Bäumen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 3.4 Modul 4: Arbeiten im Sturm und Bruchholz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3.5 Modul 5: Arbeit mit der Motorsäge in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3.6 Modul 6: Motorsägeneinsatz an Bäumen und in der Baumkrone in Kombination mit der Seilklettertechnik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 4 Anforderungen an den Ausbildungsträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 5 Ausbildungsnachweis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 Anlage 1: Handlungshilfe zur Bestimmung des Ausbildungsumfangs . . . . . . . . . . . . 15 Anlage 2: Auftrag des Arbeitgebers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 Anlage 3: Teilnahmebescheinigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 4 1 Vorbemerkung Arbeiten, die mit Motorsägen ausgeführt werden, sind mit einem hohen Gefahrenpotenzial verbunden. Um Unfälle und Gesundheitsschäden zu vermeiden, darf der Unternehmer nur Versicherte für Arbeiten mit der Motorsäge einsetzen, die persönlich und fachlich geeignet sind. Die fachliche und persönliche Eignung ist die Grundlage für ein sicheres und unfallfreies Arbeiten mit der Motorsäge. Durch die Benutzung geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wird das Sicherheitsniveau zusätzlich verbessert. Diese Schrift soll dazu dienen, dem Unternehmer und dem Lehrgangsträger Informationen über den Mindestumfang der Ausbildung zu geben. 5 2 Persönliche und fachliche Eignung für die Motorsägenarbeit Die körperliche und geistige Eignung muss vorhanden sein. Wenn Zweifel an der körperlichen und geistigen Eignung bestehen, sollten zur Klärung arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen beim Versicherten durch den Unternehmer veranlasst werden. Hinweise für die arbeitsmedizinische Beurteilung können z.B. der GUV-Information „Arbeitsmedizinische Vorsorge und Beratung im Forstbereich“, GUV-I 8520 (bisher GUV 21.13) entnommen werden. Die fachliche Eignung für die Arbeit mit der Motorsäge muss erworben werden. Der Erwerb der erforderlichen Fachkunde als Voraussetzung der fachlichen Eignung kann einerseits durch die Berufsausbildung, z.B. im Beruf Forstwirt oder andererseits durch Fortbildung oder Qualifizierungsmaßnahmen erworben werden. Bei der Ausbildung von Jugendlichen ist das Jugendarbeitsschutzgesetz zu beachten. 6 3 Ausbildungsinhalte Der Unternehmer soll die Ausbildungsinhalte für den Fortzubildenden oder zu Qualifizierenden so auswählen, dass sie den künftig vom Versicherten mit der Motorsäge auszuführenden Arbeiten gerecht werden. Zur Anmeldung eines Versicherten zur Ausbildung wird die Verwendung eines Formulars (siehe Anlage 2) empfohlen. In diesem Formular können die Angaben zur Art der später mit der Motorsäge auszuführenden Arbeiten gemacht werden. Bei Vorliegen dieser Angaben wird der Ausbildungsträger in die Lage versetzt, den Inhalt der Ausbildung den später auszuführenden Arbeiten anzupassen. Sind spezifische Gefährdungen im späteren Einsatzbereich vorhanden, wie z.B. bei – Arbeiten im Verkehrsbereich (Straßen), – Arbeiten im Gleisbereich, – Arbeiten an Steilhängen (Bergsicherung), – Arbeiten am und auf dem Wasser, – Arbeiten in der Nähe elektrischer Freileitungen sollen den Aus- und Fortzubildenden die hieraus resultierenden besonderen Gefahren und die zu treffenden Sicherheitsmaßnahmen zusätzlich vermittelt werden. 3.1 Modul 1: Grundkenntnisse (Dauer: 1 Tag) a) Kenntnisse Es sind grundlegende Kenntnisse zum Umgang mit der Motorsäge zu vermitteln: • Aufbau und Funktion, • Sicherheitseinrichtungen, • Betriebsstoffe, • Gefahren, die von der Motorsäge ausgehen und erforderliche Schutzmaßnahmen, • Pflege und Wartung, • Aufbau und Funktion der Schneidgarnitur, • Handhabung und Umgang, • Auswahl geeigneter Motorsägen, • erforderliche persönliche Schutzausrüstung, • Transport. Bei der Vermittlung der Kenntnisse ist außerdem Bezug auf die geltenden einschlägigen Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften und Regeln zu nehmen. 7 GUV-I 8624 b) Fertigkeiten Es sind praktische Fertigkeiten zu vermitteln: • Durchführung der Vergasereinstellung, • Schärfen der Sägeketten, einschließlich Zahngeometrie, Nachsetzen des Schnitttiefenbegrenzers, • Durchführung des Kettenwechsels und Einstellung der Kettenspannung, • Betanken der Säge, • Starttechniken, • sicheres Tragen der Säge. 3.2 Modul 2: Sägen am liegenden Holz, einschließlich der Bearbeitung von Holz in Spannung (Dauer: 1 Tag) a) Voraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung nach Modul 2 ist die Absolvierung der Ausbildung nach Modul 1 . b) Kenntnisse Es sind Kenntnisse zu vermitteln über • • Schnitttechniken, z.B. – Fächerschnitt, – Stechschnitt, – Entlastungsschnitt, – Spannungsminderungsschnitte, – Reaktionen der Säge bei ein- und auslaufender Kette. Spannungen im Holz, z.B. – Ursachen und Verteilung von Spannungen, – Auswirkungen von Spannungen, – Bestimmen der Zug- und Druckseite. c) Fertigkeiten • Sägen mit aus- und einlaufender Kette, • Fächerschnitt, 8 GUV-I 8624 • Stechschnitt, • Beurteilung von Spannungen im Holz, • Schnitttechniken bei unter Spannung stehendem Holz, einschließlich Wahl des sicheren Standes. 3.3 Modul 3: Fällen und Entasten von Bäumen (Dauer: 2 Tage) a) Voraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung nach Modul 3 ist die Absolvierung der Ausbildung nach Modul 1 und 2 . Die Unterweisung soll in Kleingruppen erfolgen. b) Kenntnisse • Baumbeurteilung und -ansprache, • Witterungs- und Umgebungseinflüsse, • Fälltechniken im Schwach- und Starkholz; Nadel- und Laubholz, bei Vor- oder Rückhänger u.a., • Bedeutung von Fallkerb, Bruchleiste und -stufe, • Einsatz von Hilfswerkzeugen, • Sicherheitsmaßnahmen beim Fällen, z.B. – Fallbereich bestimmen, – Fällrichtung bestimmen, – Rückweiche anlegen, ggf. Freiräumen des Arbeitsplatzes, – Warnruf, • Beseitigung von hängen gebliebenen Bäumen, • seilunterstütztes Fällen, • Entastungstechniken, • Ergonomie bei der Arbeit mit der Motorsäge, • sicherer Stand bei Fällen und Entasten. c) Fertigkeiten • praktische Anwendung der theoretisch erworbenen Kenntnisse bei der Fällung von mindestens einem Schwachholz- und einem Starkholzbaum, einschließlich deren Entastung, 9 GUV-I 8624 • Bewertung der Fälltechnik des Ausführenden, • Demonstration einer seilunterstützten Fällung, • Anwendung sicherer Methoden zum zu Fall bringen von hängen gebliebenen Bäumen. 3.4 Modul 4: Arbeiten im Sturm und Bruchholz (Dauer: 1 Tag) a) Voraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung nach Modul 4 ist die Absolvierung der Ausbildung nach Modul 1, 2 und 3; sowie eine mehrjährige berufliche Erfahrung in der Arbeit mit der Motorsäge. b) Kenntnisse • Arbeitsorganisation bei der Windwurfaufarbeitung, • Einsatz von technischen Hilfsmitteln, • Beurteilung der Gefahren auf der Arbeitsfläche z.B. durch hoch stehende Wurzelteller, durch angeschobene Bäume, durch Bruchholz und gesplittertes Holz, • Einfluss von Witterungsbedingungen und Sichtverhältnissen, • Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, wie z.B. – Sicherung von Wurzeltellern, – spezielle Fälltechniken, – Abstimmung zwischen Maschinenführer und Motorsägenführer, – Sicherheitsabstände bei der Arbeit, – Beschränkung der Mitarbeiterzahl in Gefahrenbereichen. Weitere Hinweise sind dem Leitfaden „Gewusst wie – Windwurfaufarbeitung“; GUV-I 8567 (bisher GUV 51.14) bzw. GUV-I 8568 (bisher GUV 51.14.1) zu entnehmen. c) Fertigkeiten • praktische Schnittführung bei Holz in Spannung, • praktische Übung an (künstlich erzeugtem) Windwurf 1), • Sicherung von Wurzeltellern, • Einsatz von Maschinen und Geräten. 1) soweit technisch realisierbar 10 GUV-I 8624 3.5 Modul 5: Arbeit mit der Motorsäge in Arbeitskörben von Hubarbeitsbühnen und Drehleitern (Dauer: 2 Tage) a) Voraussetzungen Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung nach Modul 5 ist die Absolvierung der Ausbildung nach Modul 1 und 2. Die Befähigung zur Bedienung von Hebebühnen 2). b) Kenntnisse • • Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsort, sichere Arbeitstechniken, wie z.B. – Auswahl geeigneter Motorsägen, – Starten der Motorsäge außerhalb des Arbeitskorbes, – Wahl der sicheren Arbeitsposition, – anzuwendende Schnitttechniken an Ästen, Stämmen und Kronenteilen, – Fallbereich von Ästen und Stammteilen. c) Fertigkeiten • Positionierung des Arbeitskorbes, • Starten der Motorsäge, • Vermittlung der Schnitttechniken im Arbeitskorb. 3.6 Modul 6: Motorsägeneinsatz an Bäumen und in der Baumkrone in Kombination mit der Seilklettertechnik (Dauer: 2 x 5 Tage) Die Seilklettertechnik dient dem Besteigen von Bäumen im Stamm- und Kronenbereich zur Ausführung von Arbeiten mit der Motorsäge, dort wo Hubarbeitsbühnen, mechanische Leitern mit Plattform, Gerüste und andere Aufstiegsmittel nicht eingesetzt werden können. 2) nur bei Bedarf – optional, mit zusätzlich aufzuwendender Ausbildungszeit 11 GUV-I 8624 a) Voraussetzungen: • Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung nach Modul 6 ist die Absolvierung der Ausbildung nach Modul 1, 2 und 3. • Durch eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 41 – Arbeiten mit Absturzgefahr – ist die Tauglichkeit nachzuweisen. • Es muss eine aktuelle Ausbildung als Ersthelfer nachgewiesen werden. Hinweise zu den erforderlichen Kenntnissen und Fertigkeiten sind in der GUV-Information „Merkblatt für den Motorsägeneinsatz an Bäumen und in der Baumkrone in Kombination mit der Seilklettertechnik“, GUV-I 8525 (bisher GUV 23.6) enthalten. 12 4 Anforderungen an den Ausbildungsträger GUV-I 8624 Die eingesetzten Ausbilder müssen über das notwendige Fachwissen, die erforderlichen Fertigkeiten und über ausreichende pädagogische Kenntnisse zur Wissensvermittlung verfügen. Diese Anforderungen werden z.B. von Forstwirtschaftsmeistern erfüllt. Der Ausbildungsträger muss über die erforderlichen technisch-materiellen Voraussetzungen verfügen. Hierzu zählt auch, dass für die praktische Ausbildung eine ausreichende Zahl von Übungsobjekten (Bäume) zur Verfügung steht. 13 GUV-I 8624 5 Ausbildungsnachweis Der Ausbildungsträger stellt eine Teilnahmebescheinigung aus. Hierfür kann dass Muster laut Anlage 3 benutzt werden. Aus der Teilnahmebescheinigung muss der Inhalt und Umfang der absolvierten Ausbildung ersichtlich sein. 14 GUV-I 8624 Anlage 1 Handlungshilfe zur Bestimmung des Ausbildungsumfangs Grundkurs Aufbaukurs Modul Modul Tätigkeitsbereich 1 2 3 4 5 Bauhof () () () Park- und Gartenpflege () () Feuerwehr *) () () () Straßenunterhaltung () Waldbesitzer () Eisenbahnbetriebe () Gewässerunterhaltung () 6 () *) Die entsprechenden Feuerwehrdienstvorschriften sind zu berücksichtigen. obligatorisch fakultativ Sonderausbildung regelmäßig erforderliche Ausbildung für den Tätigkeitsbereich () Ausbildung nur bei begründetem Bedarf für den Tätigkeitsbereich 15 GUV-I 8624 Anlage 2 Auftrag des Arbeitgebers Hiermit melde ich Herrn/Frau Name: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Vorname: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . zum Motorsägenlehrgang an. Er/Sie ist bei uns als . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . beschäftigt und soll im Rahmen seiner/ihrer Tätigkeit mit der Motorsäge arbeiten. Die wöchentliche Arbeitszeit mit der Motorsäge beträgt: ca. . . . . Std. Dabei sind insbesondere folgende Arbeiten zu verrichten:*) Sägen an Balken und Brettern (z.B. Aufbau und Reparatur von Kinderspielgeräten, Ausführung von Zimmerarbeiten) Sägen an einzelnen umgefallenen Bäumen; auch unter Spannung (z.B. Feuerwehreinsatz) Sägearbeiten an einzelnen Bäumen, Sträuchern und Hecken (z.B. Park-, Garten- und Landschaftspflegearbeiten) Sägearbeiten in Hubarbeitsbühnen und Arbeitskörben Holzerntearbeiten im Wald Aufarbeitung von Sturmholz und Windbruch Sonstige Arbeiten mit der Motorsäge (bitte angeben) ........................... Unterschrift des Arbeitgebers oder seines Vertreters *) Ihre Angaben dienen dazu, dass der Lehrgangsträger die Inhalte und die Dauer auf die gewünschten Anforderungen abstimmen kann. Zutreffendes bitte ankreuzen. 16 GUV-I 8624 Anlage 3 Name und Sitz des Ausbildungsträgers: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Teilnahmebescheinigung Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . geb. am: ................................. hat in der Zeit vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am Motorsägenlehrgang mit Erfolg teilgenommen. Er/Sie wurde im sicheren Umgang mit der Motorsäge unterwiesen. Die mit der Motorsägenarbeit verbundenen Gefahren und Belastungen wurden aufgezeigt und die Schutzmaßnahmen vorgestellt. Insbesondere wurde die fachgerechte Arbeitsweise gemäß der Unfallverhütungsvorschriften, der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und der Betriebsanleitung und die für die Arbeit mit der Motorsäge erforderliche persönliche Schutzausrüstung behandelt. Die/Der Lehrgangsteilnehmer(in) hat folgenden Ausbildungsumfang absolviert:*) Modul 1: Grundkenntnisse in Theorie und Praxis (Aufbau u. Funktion der Motorsäge; Betriebsstoffe, Pflege u. Wartung; Handhabung; persönliche Schutzausrüstung, Vorschriften) Modul 2: Sägen am liegenden Holz, einschließlich Holz in Spannung (Schnitttechniken, Beurteilung von Spannungen im Holz, einschließlich sicherer Schnitttechniken) (Ausbildungsinhalte weiterer absolvierter Module in Kurzform einsetzen) .............................. Unterschrift des Leiters bzw. Beauftragten des Ausbildungsträger *) Die Angaben dienen dem Arbeitgeber zur Information über den Umfang der absolvierten Ausbildung 17 Hinweis: Seit Oktober 2002 ist das BUK-Regelwerk „Sicherheit und Gesundheitsschutz“ neu strukturiert und mit neuen Bezeichnungen und Bestellnummern versehen. In Abstimmung mit dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften wurden sämtliche Veröffentlichungen den Kategorien „Unfallverhütungsvorschriften“, „Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz“, „Informationen“ und „Grundsätze“ zugeordnet. Bei anstehenden Überarbeitungen oder Nachdrucken werden die Veröffentlichungen auf die neuen Bezeichnungen und Bestellnummern umgestellt. Dabei wird zur Erleichterung für einen Übergangszeitraum von ca. 3 bis 5 Jahren den neuen Bestellnummern die bisherige Bestellnummer angefügt. Des Weiteren kann die Umstellung auf die neue Bezeichnung und Benummerung einer so genannten Transferliste entnommen werden, die u.a. im Druckschriftenverzeichnis und auf der Homepage des Bundesverbandes der Unfallkassen (www.unfallkassen.de) veröffentlicht ist. Niedersächsische Landesforsten Betriebsleitung Niedersächsische Landesforsten • Husarenstraße 75 • 38102 Braunschweig Niedersä chsische Forstä mter Bearbeitet von Günther Balz, Abt. Produktion und Markt NFBz Ihr Zeichen / Ihre Nachricht vom Mein Zeichen (bei Antwort angeben bitte) Nachrichtlich: NFP, GPR (Herrn Rauert), Gleichstellungsbeauftragte, FUK und ML PM – 64049 - 6/2007 - Ba Telefon 05 31 - 12 98 - 112 Datum Fax 05 31 - 12 98 06.02. 2007 55 e-Mail Allgemeine Betriebsanweisung P/M – 64049 - 6/2007 Ausbildung „Arbeiten mit der Motorsäge“ für Feuerwehrleute in Niedersachsen Bezug: GUV-I 8624 „Ausbildung – Arbeiten mit der Motorsä ge“ in der Ausgabe vom September 2004; Herausgeber: Bundesverband der Unfallkassen Deutschland. Sehr geehrte Damen und Herren! Die Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen (FUK) hat in ihren Infoblä ttern veröffentlicht, wie die Ausbildung „Arbeiten mit der Motorsä ge“ durchzuführen ist und wie diese Ausbildung gestaltet werden muss. Im Anhalt an diese Infoblä tter verfahren die Forstä mter, denen es möglich ist die Schulungen vorzunehmen, nach folgenden Vorgaben: 1. Das Modul 1 (1 Tag für die Grundkenntnisse PSA, UVV, Technik etc.) kann entweder im Rahmen des Lehrganges „Technische Hilfeleistung“ an den Landesfeuerwehrschulen in Celle und Loy geschult werden oder durch Forstwirtschaftsmeister bzw. Forstwirte mit Ausbildereignungsprüfung in den jeweiligen Kommunen und Landkreisen oder Forstä mtern vor Ort. Das Modul 1 ist Vorraussetzung für die Teilnahme am Modul 2 ff. und soll ab dem 01.01.2007 geschult werden. 2. Das Modul 2 (1Tag für das Sägen am liegenden Holz, einschließlich der Bearbeitung von Holz in Spannung) soll ab dem 01.01. 2007 in den Kommunen und Landkreisen vor Ort geschult werden. Die Forstwirtschaftsmeister oder Forstwirte mit Ausbildereignungsprüfung mit Unterstützung durch geeignete Forstwirte der Niedersä chsischen Landesforsten können dies vor Ort nach Abstimmung mit den Feuerwehren schulen. Niedersächsische Landesforsten Anstalt öffentlichen Rechts Husarenstraße 75 38102 Braunschweig Telefon 0531 – 1298 - 0 Telefax 05 31 - 12 98 - 55 Bankverbindungen NORD LB (BLZ 250 500 00) Konto 199 960 394 Email [email protected] sen.de Internet www.landesforsten.de -2- Der Erwerb der Teilnahmebescheinigung Modul 2 ermöglicht die Brennholzselbstwerbung nach den Vorgaben des Brennholzselbstwerberscheins „Sägen am liegenden Holz“. 3. Die Feuerwehr ermittelt (z. B. durch die Kreisbrandmeister) den Fortbildungsbedarf vor Ort. Die Schulungen im Modul 2 sollen in Kleingruppen von max. 8 Teilnehmern durch Forstwirtschaftsmeister oder Forstwirte mit Ausbildereignungsprüfung der Niedersä chsischen Landesforsten durchgeführt werden. Die FWM als verantwortliche Leiter der Schulungen, können im Theorieteil die Gruppen deutlich vergrößern und können sich durch erfahrene Forstwirte bei der praktischen Ausbildung unterstützen lassen. Die Lehrgangsinhalte sind in der Anlage ab Seite 4 aufgeführt. 4. Der Kostensatz für die eingesetzten Mitarbeiter der Niedersä chsischen Landesforsten beträ gt einheitlich 45 € pro Stunde. Eine Umsatzsteuer wird gemä ß § 4 Nr. 22a) USTG nicht erhoben! 5. Die Teilnahmebescheinigungen für die Teilnehmer werden landesweit einheitlich ausgestellt (in Anhalt an das Formular des GUV – I 8624, siehe Anlage auf Seite 3). 6. Das Modul 3 (2 Tage Fällen und Entasten von Bäumen) ist fakultativer Bestandteil der Ausbildung für die Feuerwehren. Die Forstä mter können dieses Modul den Teilnehmern anbieten, die es zusä tzlich im dienstlichen Interesse absolvieren wollen. Die Lehrgangsinhalte sind im Bedarfsfall über das NFBz zu beziehen. 7. Für die Schulungen der Module 4 bis 6 (Arbeiten im Bruchholz, Arbeiten in Arbeitskörben und Sägen und Klettern) ist das NFBz Ansprechpartner der Feuerwehren. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag gez. Balz -3- Niedersächsische Landesforsten A.ö.R. Name und Sitz des Ausbildungsträgers: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Teilnahmebescheinigung Herr/Frau . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . geb. am: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . hat in der Zeit vom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . am Motorsägenlehrgang mit Erfolg teilgenommen. Er/Sie wurde im sicheren Umgang mit der Motorsäge unterwiesen. Die mit der Motorsägenarbeit verbundenen Gefahren und Belastungen wurden aufgezeigt und die Schutzmaßnahmen vorgestellt. Insbesondere wurde die fachgerechte Arbeitsweise gemäß der Unfallverhütungsvorschriften, der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und der Betriebsanleitung und die für die Arbeit mit der Motorsäge erforderliche persönliche Schutzausrüstung behandelt. Die/Der Lehrgangsteilnehmer(in) hat folgenden Ausbildungsumfang absolviert: Modul 1: Grundkenntnisse in Theorie und Praxis (Aufbau u. Funktion der Motorsäge; Betriebsstoffe, Pflege u. Wartung; Handhabung; persönliche Schutzausrüstung, Vorschriften) Modul 2: Sägen am liegenden Holz, einschließlich Holz in Spannung (Schnitttechniken, Beurteilung von Spannungen im Holz, einschließlich sicherer Schnitttechniken) -4- .............................. (Ausbildungsinhalte weiterer absolUnterschrift des Forstwirtschaftsmeisters bzw. vierter Module in Kurzform einForstwirtes mit Ausbildereignungsprüfung des Ausbildungsträgers setzen) GUV-I 8624 Anlage MODUL 1:GRUNDKENNTNISSE Lernziele Lerninhalte Anforderungen zum sicheren Umgang mit der Motorsäge ( UVV Feuerwehren, UVV Forsten ) Unterricht: 2,5 Std. Vollständige Schutzausrüstung für den Umgang mit Motorsägen erläutern Motorsäge mit allen sicherheitstechnischen Einrichtungen darstellen Gefahren bei der Holzaufarbeitung beschreiben Einfache PSA, Schutzhelm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Schnittschutzhose, ( Sicherheitsschuhe mit Schnittschutzeinlage, Handschuhe mit Schnittschutz, Jacke mit Schnittschutz ) Vibrationsgedämpfte Griffe, Griffheizung, vorderer Handschutz, Kettenbremse, Handschutz im Bereich des hinteren Griffes, Kettenfangbolzen, Krallenanschlag, Gashebelsperre, Kurzschlussschalter, Auspuffabschirmung, Kettenschutz Spannungen im Holz, herab fallende Äste, Stolper- und Sturzgefahren, Schnittverletzungen durch die MS Gefahren und Schutzmaßnahmen beim Sägen von Holz Unterricht: 1 Std. Methoden zur fachgerechten Zufallbringung hängen gebliebener Bäume aufzeigen und Verbote erläutern Beurteilung der Lage, Bruchleiste durchtrennen (Drehzapfen belassen), Einsatz von Wendehaken, mit dicken Hölzern (Überkreuz und zu zweit) weghebeln, Einsatz von Seilzug oder Seilwinde. Verbote: nicht besteigen, hindernde Äste abschlagen oder absägen, aufhaltenden Baum fällen, anderen Baum darüber werfen, stückweise absägen, nie unter hängen gebliebene Bäume aufhalten. Die Aufarbeitung von liegendem Holz darstellen leichte MS mit kurzer Schiene, Entastungsmethoden, Trennschnitte unter Beachtung der Spannungsverhältnisse (Druck- und Zugseite) -5- Lernziele Lerninhalte Motorsägenmontage (Kette, Wartung, Fehlersuche) Übung / Stationsausbildung: 2 Std. Einfache Instandhaltungs- und Wartungsarbeiten durchführen Wechseln der MS-Kette, Schienenpflege, Luftfilterreinigung, Zündkerzenwechsel, Funktion der Anwerfvorrichtung, Fehlersuche, Vergasereinstellung Schneidezähne, Treibglieder, Verbindungsglieder, Verbindungsnieten, Tiefenbegrenzer, Kettenteilung, Unterschied Vollmeißel- und Halbmeißelzahnkette Auswahl der richtigen Feile, Schärfwinkel, Brustwinkel, Heruntersetzen des Tiefenbegrenzers Fachgerechter Umgang mit der Motorsäge Übung / Stationsausbildung: 2 Std. Betanken und Starten einer MS ausführen Trennschnitte an einfachen Holzkonstruktionen durchführen Kraftstoff, Kettenschmieröl, Kaltstart, Warmstart Einfache Schnitte mit - einlaufender Kette - auslaufender Kette -6- MODUL 2 : SÄGEN AM LIEGENDEN HOZ; EINSCHLIEßLICH DER BEARBEITUNG VON HOLZ IN SPANNUNG Lernziele Lerninhalte Anforderungen zum sicheren Sägen am liegenden Holz, einschließlich der Bearbeitung von Holz in Spannung Unterricht: 2 Std. Fachgerechte Schnitttechniken am liegenden, spannungsfreien Baum erläutern Spannungsverhältnisse am liegenden Stamm darstellen Fachgerechte Schnitttechniken an in Spannung befindlichen, liegenden Hölzern erläutern Gefahren bei der Aufarbeitung von in Spannung befindlichen Holz erläutern Fächerschnitt, Kombischnitt, Stechschnitt, Schmälerungsschnitt, Entastungsmethoden Ursachen und Verteilung von Spannungen, Auswirkungen von Spannungen, Bestimmen der Zug- und Druckseite, Anwendung situationsbedingter und geeigneter Schnitttechniken (Druck- und Zugseitenschnitt, Schmälerungsschnitt, Stechschnitt, Stufenschnitt) Normal geworfener Baum 1. Wurzelteller mit Zugrichtung vom Stamm weg 2. Wurzelteller mit Hang zum Stamm 2a. Aufarbeitung mit Seilwindenunterstützung 2b. Aufarbeitung unter Belassung eines Schutzstückes Baum mit Seitenspannung Situationen 1 - 5 in der Broschüre „Gewusst wie- Windwurfaufarbeitung/ Leitfaden“, siehe Anlage Medien: Filme 1: „Gewusst wie - Windwurfaufarbeitung“ 2: „Entspannen Sie“ Abschnitt 1 -7- Lernziele Lerninhalte Werkzeuge und Hilfsmittel Unterricht/Übung 0,5 Std Geeignete Motorsägen, Werkzeuge und Geräte für das Sägen am liegenden Holz, einschließlich der Bearbeitung von Holz in Spannung beschreiben und einsetzen Verhalten der Motorsäge beim Schneiden Unterricht/Übung Beispiele für leichte und mittelstarke Motorsägen, Keile, Spalthammer und andere Hilfswerkzeuge 0,5 Std Schnittverhalten der Motorsäge erläutern und durchführen Schneiden mit ein – und auslaufender Kette, Sägen mit der Schienenspitze – Kickback, Stechschnitt Fachgerechtes Sägen am liegenden Holz – spannungsfrei Übung: 2 Std. Schnitte am liegenden Holz durchführen Fächerschnitt, Kombinationsschnitte, Präzisionsschnitt, Entastungsmethoden Fachgerechtes Sägen am liegenden Holz – in Spannung Übung: 3 Std. Fachgerechte Schnitttechniken an in Spannung befindlichen, liegenden Hölzern durchführen Spannung richtig beurteilen und einschätzen, Auswahl des richtigen Standortes des Motorsägenführers, Druck – und Zugseitenschnitt, Schmälerungsschnitt, Stufenschnitt Durchführung der Trennschnitte der Situationen 1-5 gemäß Broschüre „Gewusst wie - Windwurfaufarbeitung/ Leitfaden“ - siehe Anlage Auswirkungen falscher Trennschnitte demonstrieren Zu tiefer Schnitt in die DruckseiteEinklemmen der Säge Erster Schnitt in die Zugseite - Aufreißen des Holzes -8-