Sonderedition: Sterbegeldversicherung

Transcrição

Sonderedition: Sterbegeldversicherung
© Monkey Business – Fotolia.com
Sonderedition: Sterbegeldversicherung
03 | 2015
EDITORIAL
AssCompact TV Thementag „Sterbegeldversicherung“ am 12.03.2015
ab 9.00 Uhr auf www.asscompact.de/tv-thementag/sterbegeld
Der Tod als finanzielle Herausforderung
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
„Umsonst ist nur der Tod – und der kostet das Leben“ lautet ein scherzhaftes Sprichwort. Wenn in solchen Sprüchen oft viel Wahres steckt,
sieht das hier doch anders aus: Der Tod eines Angehörigen ist für die
Hinterbliebenen eben nicht umsonst, sondern vielmehr mit hohen Kosten verbunden. Möchte man seinen Erben die finanzielle Belastung ersparen, lohnt es sich, über eine Sterbegeldversicherung nachzudenken.
Dabei ist das Prinzip nicht neu: Auf Sterbeversicherungen spezialisierte
Einrichtungen gab es schon in der Antike. Auch in Deutschland haben
die Sterbevereinigungen eine lange Tradition: Vor allem Berufsverbände
im 18. und 19. Jahrhundert haben für ihre Mitglieder und deren Angehörige Vorsorge für den Todesfall getroffen. Erst als die gesetzliche
Krankenkasse das Sterbegeld in ihren Leistungskatalog übernommen
hat, ist die Notwendigkeit der Eigeninitiative des Einzelnen in den
Hintergrund gerückt. Dieses Trägheitsmoment scheint sich noch in
den Köpfen der Deutschen fortzusetzen, denn obwohl das Sterbegeld
seit 2004 vom Gesetzgeber wieder abgeschafft wurde, sorgen heute
die wenigsten für ihre Bestattung vor.
Versicherungsnehmer, die ihren Hinterbliebenen die finanzielle Herausforderung der eigenen Bestattung ersparen möchten, haben die Qual
der Wahl: Sie haben die Möglichkeit, Mitglied einer Sterbekasse zu
werden oder bei einem Versicherungsunternehmen eine Sterbegeldversicherung abzuschließen. Hier gibt es unterschiedliche Konzepte
und Ausprägungen, manche mit Überschussbeteiligung und manche
ohne. In jedem Fall bieten die Sterbegeldversicherungen für Vermittler
jede Menge Beratungspotenzial, vorausgesetzt, sie sprechen das Thema
bei ihren Kunden mit der gebotenen Sensibilität an.
In unserer Sonderedition stellen wir die Tarife von Sterbegeldversicherungsanbietern vor und bieten Tipps für einen potenziellen Vertriebserfolg. Wir wünschen Ihnen viel Spaß bei der Lektüre und bei diesem
heiklen Beratungsthema viel Fingerspitzengefühl.
Ihr
AssCompact-Team
Sonderedition
3
© Monkey Business – Fotolia.com
INHALT
6
Eine Chance für die Beratung
Sterbegeldversicherung
6
Eine Chance für die Beratung
› von Sabine Greiner, AssCompact
10
Sterbekassen setzen sich von anderen Modellen ab
von Benjamin Schüler, HDH
12
Im Alter rückt das Sterben näher
von Oliver Sensburg, IDEAL
14
Worauf kommt es an bei der Bestattungsvorsorge?
von Rolf Schünemann, LV 1871
16
„Vorsorgeberatung bekommt eine neue Qualität“
Interview mit Walter Capellmann, Monuta
18
Impressum
4
›
›
›
›
Sonderedition
© Monkey Business – Fotolia.com
STERBEGELDVERSICHERUNG
Eine Chance für die Beratung
Seitdem das Sterbegeld aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung gestrichen wurde, müssen Bestattungsaufwendungen komplett
privat getragen werden. An seine Stelle sind Sterbegeldversicherungen getreten,
die von Sterbekassen und Versicherern angeboten werden. Trotz der Sensibilität des Themas haben diese ein hohes Vertriebspotenzial.
„W
ie sieht es denn eigentlich mit Ihrer Beerdigung aus?“ – Versucht ein Vermittler,
mit einem solchen Einstieg eine Sterbegeldversicherung an seinen Kunden zu bringen,
wird das Unterfangen aller Voraussicht nach nicht
von Erfolg gekrönt sein. Denn „Sterben“ und „Beerdigung“ sind heikle Themen, die einer sensiblen Herangehensweise bedürfen. Deshalb kommt dieses
Thema bei der Vorsorgeberatung oft zu kurz, auch
wenn der Tod eines der persönlichen Risiken ist, die
mit 100-prozentiger Wahrscheinlichkeit eintreffen.
Die Folgen: Wenn ein Angehöriger stirbt, gesellen
sich zur Trauer häufig finanzielle Probleme. Die
Hinterbliebenen sehen sich mit Begräbniskosten
konfrontiert, die sich – abhängig von Region und
Ausstattungswünschen – auf 3.000 bis 8.500 Euro
belaufen können. Seit der Abschaffung des Sterbegelds im Januar 2004 müssen diese Kosten komplett
von den Hinterbliebenen getragen werden.
6
Sonderedition
Selbstbestimmt über den
Tod hinaus
Die Vorteile einer Sterbegeldversicherung liegen auf der Hand. Sie
ist eine Möglichkeit, die Hinterbliebenen für den eigenen Todesfall finanziell abzusichern. Mit
dieser Form einer Kapitallebensversicherung bestimmt der Versicherte selbst im vornherein, was
mit diesem Teil seines Nachlasses
passieren soll. Seine Hinterbliebenen werden damit finanziell
entlastet und bekommen zudem
einen Eindruck von den Wünschen, die der Verstorbene in Bezug auf seine Beerdigung hat.
Denn manche Sterbegeldversi-
cherungen regeln detailliert die Einzelheiten der
Beerdigung: Es können sämtliche Rahmenbedingungen der Bestattung und der Trauerfeier im
Rahmen der Trauerfallvorsorge detailliert festgelegt werden. Das ist ein zugkräftiges Argument für
die Generation 50plus, die großen Wert auf Selbstbestimmung für alle Bereiche des Lebens legt. Ein
weiterer Pluspunkt: Im Gegensatz zur restlichen
Erbmasse ist die Auszahlung der Sterbegeldversicherungssumme steuerfrei, sofern diese für die Beerdigung genutzt wird.
„Vermögensnachfolge geregelt?“
Sven Riemann, Maklerbetreuer der Generali Versicherung, der seine Vermittler auch zum Thema
Sterbegeldversicherung berät, weiß: „Hier in
Deutschland sind leider nur unter ca. 3% aller Erbfälle einwandfrei geregelt.“ Der Maklerbetreuer ist
von den Vorzügen einer Sterbegeldversicherung
überzeugt. „Nur eine Vorsorge über eine Sterbegeldversicherung schafft wirkliche Sicherheit. Die
Bezugsberechtigung im Todesfall sorgt mit Absprache der eingetragenen Person für Klarheit in
der Verwendung. Ein Sparbuch mit unklarer Vollmachtslage hingegen ist in der Regel erst einmal
gesperrt und bis zur Klärung der Erbfolge nicht
verfügbar“, so Riemann. Solche Fakten können
nach Ansicht des Maklerbetreuers einen guten
Einstieg ins Vermittlungsgespräch ermöglichen.
Mit einer einleitenden Frage wie „Haben Sie sich
schon Gedanken über das Thema Erbfall und über
Ihre Vermögensnachfolge gemacht?“ falle man
nicht mit der Tür ins Haus, komme ins Gespräch
und habe eine gute Ausgangsbasis.
Mehrwert generieren
Übersicht über
Bestattungskosten
Friedhofsverwaltung
Gebühr: 460 –1.000 Euro
Trauerhalle: 100 –230 Euro
Vier Träger: 80 –200 Euro
Einäscherung: 100 – 400 Euro
Bestatter
Sarg: 300 – 6.000 Euro
Urne: 25 –500 Euro
Kissen etc.: 20 –250 Euro
Totenbekleidung: 50 –125 Euro
Ankleiden: 60 –150 Euro
Überführung: 20 –200 Euro
Trauerhalle: 80 –300 Euro
Grabkreuz: 40 –150 Euro
Annonce: 150 –350 Euro
Musik: 50 –150 Euro
Trauerredner: 150 –350 Euro
Kaffeetisch: 400 –500 Euro
Grabnutzungsgebühr
Erdgrab: 180 –2.750 Euro
Urnengrab: 50 – 900 Euro
Friedhofsgärtner
Beerdigung:
Kranz: 50 –200 Euro
Blumen: 30 –170 Euro
Grabneuanlage:
Urnengrab: 40 – 400 Euro
Erdgrab: 100 –1.500 Euro
Steinmetz
Grabstein: 300 – 4.000 Euro
Inschrift: 8 –30 Euro/Buchst.
Einfassung: 300 –2.000 Euro
Aufstellung: 150 –500 Euro
Riemann rät Vermittlern, ihre Kunden zusätzlich
mit ihrer Expertise zu unterstützen: „Es ist hilfreich, das eigene Netzwerk zu nutzen und die
Überleitung für Rechts- und Steuerberatungen sowie für notarielle Beurkundungen zu schaffen,
wenn es angebracht ist.“ Wie bei jeder Beratungsleistung ist es auch bei der Sterbegeldversicherung
wichtig für Vermittler, den Kunden einen gewissen
Mehrwert zu geben – und sich dadurch ein Alleinstellungsmerkmal zu schaffen. Riemann ist O
Sonderedition
7
überzeugt: Mit einer der üblichen Checklisten ist
es nicht getan. „Denn eine Checkliste alleine
macht das oft weit von sich geschobene Thema
Sterbevorsorge nicht automatisch zu einem aktuellen
Anliegen.“ Dagegen führe ein organisierter, vom
Vermittler betreuter Vollservice zu einem ungeahnten Vertrauensverhältnis und daraus zu einer Empfehlungswelle, die weitere Neukunden generiere.
Zu einem solchen Vollservice könnte gehören, dass
der Vermittler für den Kunden Termine bei einem
Steuerberater, Rechtsanwalt oder auch Notar ausmacht und diese bei den Gesprächen persönlich
begleitet. In diesen Terminen werden essenzielle
Dinge besprochen wie Bankkontenverfügungen,
Vorsorge- und Generalvollmachten sowie Betreuungs- oder Patientenverfügungen. „Das führt unausweichlich zu Vertrauen“, so Riemann. „Aus dem
persönlichen Umfeld des Kunden werden sich Empfehlungen melden, die diese Vermittlererfahrung
auch machen wollen. Und das, obwohl sie das Thema selber so lange auf die viel zitierte ‚lange Bank‘ geschoben haben“, ist der Maklerbetreuer überzeugt.
Sterbegeldversicherung für jeden interessant
Experten sind sich über die Notwendigkeit einer
Todesfallversicherung oft uneins. Wenn ein Berater
aber die Bestattungskosten aufschlüsselt, die von
Hinterbliebenen im Todesfall aus eigener Tasche
getragen werden müssten, weil die Rücklagen für
diesen Fall fehlen, wird Kunden schnell bewusst,
dass eine Sterbegeldvorsorge durchaus angemessen
ist. Ein weiteres Argument für den Abschluss einer
Sterbegeldversicherung kann das Fehlen einer Lebensversicherung sein: Die Sterbevorsorge kann eine
Alternative für Menschen darstellen, denen aus gesundheitlichen Gründen der Abschluss einer Lebensversicherung verwehrt bleibt. Viele Sterbegeldversicherung-Anbieter verzichten hingegen auf eine
Gesundheitsprüfung und zahlen die Versicherungssumme, nach Ablauf der vertraglich festgelegten
Wartezeiten, garantiert aus.
Von Sabine Greiner, AssCompact
8
Sonderedition
Würdevolle Bestattung
garantiert
Besonders interessant ist die
Sterbegeldversicherung für die
unteren Einkommensschichten.
Sinkt im Alter durch den Renteneintritt das Einkommen unter das
Existenzminimum, gewährt die
Deutsche Rentenversicherung die
sogenannte „Grundsicherung für
Altersrente“. Die Voraussetzung
für eine Bewilligung ist aber, dass
keine Kapitalverträge oder Sparbuchvermögen über 2.600 Euro
bestehen. Das angesparte Polster
muss also erst schmelzen, bevor
die Grundsicherung überhaupt
genehmigt wird. Als Teil des sogenannten Schonvermögens bleibt
das angesparte Kapital der Sterbegeldversicherung davon aber
unberührt. Und das ist für alle
wichtig: Denn nicht nur Personen
der unteren Einkommensschichten, sondern auch Kunden mit
mittlerem und gutem Einkommen
sollten nicht unterschätzen, dass
potenzielle Pflegekosten monatliche Altersbezüge locker übersteigen können und gegebenenfalls
Sozialleistungen notwendig werden. Eine würdevolle Bestattung
sichert sich ein vorausschauender Kunde aber nur mithilfe der
garantierten Versicherungssumme seiner Sterbegeldversicherung, die sich im nicht antastbaren Schonvermögen befindet.
Der Tod trifft jeden. Deshalb
sollte trotz der Sensibilität des
Themas für Vermittler die Sterbegeldversicherung als elementarer
Baustein zur Vorsorgeberatung gehören – für ein sorgenfreies Leben
und selbstbestimmtes Sterben
ihrer Kunden.
W
Leistungsstärkstes
Über 90% der Versicherten haben keine lückenlose Vorsorge:
STERBEGELD
am Markt
Schließen Sie die Vorsorgelücke Ihrer Kunden
mit dem besten Angebot am Markt!
Die Vorteile für Makler im Überblick:
Transparente Organisationsabläufe und unkomplizierte Vertragsabwicklung
Bedarfsgerechte Vertriebsunterstützung und
Bereitstellung von Marketingmaterial
Enge Zusammenarbeit mit führenden Maklerorganisationen
Professioneller On- und Offline-Support bei der
Angebotserstellung und Vertragsbearbeitung
Attraktive, faire und schnelle Courtageberechnung
Beste Unterstützung in der Neukundenakquise und
Bestandskundenaktivierung (on- sowie offline und
vor Ort)
Kostenlose Teilnahme an Veranstaltungen und
Webinaren
Steigerung der Terminierungsquote durch Zusatzprodukte (z.B. Monuta Notfallkarte oder Monuta Scenarium)
Positive Marktentwicklung mit klarer Wachstumsperspektive
Sie möchten gerne Monuta-Vertriebspartner
werden? Rufen Sie uns an, wir sagen Ihnen
wie: 0211-5 22 95 35-54
Monuta Versicherungen N.V. –
Niederlassung Deutschland
Niederkasseler Lohweg 191 | 40529 Düsseldorf
[email protected] | Fax: 0211-52 29 53-39
Mehr Info
www.monuta.de/vertriebspartner
© Tru
effelpix
– Fotol
ia.com
STERBEGELDVERSICHERUNG
Sterbekassen setzen sich
von anderen Modellen ab
In Deutschland gibt es nach Angaben des Deutschen Sterbekassenverbands e.V.
insgesamt 36 Sterbekassen, die unter Bundesaufsicht stehen. Diese unterliegen
damit einer besonderen Behandlung und können – wie etwa die HDH – ihren
Kunden gute Leistungen zu vergleichsweise günstigen Beiträgen bieten.
S
terbekassen in Deutschland gehören zu den
regulierten Versicherungen – das bedeutet,
dass jedes Komma genehmigungspflichtig ist.
Auch die klassischen Versicherer (deregulierte Versicherer), die ihr Geschäft als Kapitalgesellschaften
betreiben, führen Sterbegeldversicherungen im Portfolio. Der Unterschied liegt darin, dass die regulierten
Sterbekassen nicht der Deckungsrückstellungsverordnung (DeckRV) unterliegen, in der der Höchstzinssatz für die Berechnung der Deckungsrückstellung
festgesetzt wird – seit 01.01.2015 auf 1,25%.
Mit der Unisex-Regelung konnten Sterbekassen
unter bestimmten Voraussetzungen ihren offenen
Tarif behalten. In der ersten Genehmigungsphase
galt es nachzuweisen, dass in der Retrospektive der
Rechnungszins jeweils deutlich erwirtschaftet werden konnte. Die übriggebliebenen Kassen hatten in
einer weiteren Genehmigungsphase nachzuweisen,
dass sie prospektiv in der Lage sind, den Rechnungszins zu erwirtschaften. Wurde der Nachweis erbracht, auch unter unterstellten Stressszenarien (insbesondere Niedrigzins) noch immer sicher den
Rechnungszins erwirtschaften zu können, wurde
der Unisex-Tarif mit den Rechnungsgrundlagen
des offenen Tarifs genehmigt – bei der HDH aus
München mit dem Garantiezins 3,25%.
Ausflug in die Versicherungsmathematik
Ein kleiner Ausflug in die Versicherungsmathematik: Die höhere Verzinsung führt dazu, dass weniger
Deckungskapital benötigt wird, um die Versiche10
Sonderedition
rungssumme zu bezahlen. Folglich
können die Tarife mit höherem
Rechnungszins zu vergleichsweise günstigeren Beiträgen angeboten werden. Wie viel günstiger diese Tarife tatsächlich sind,
fällt mitunter nicht auf den ersten
Blick auf. Wie lässt sich die Beitragsgestaltung nachvollziehen?
Wie nachhaltig sind die unterschiedlichen Beitragsgestaltungen einzuschätzen? Bei manchen
angebotenen Tarifen werden die
nicht garantierten Risikoüberschüsse mit den versicherungsmathematisch ermittelten Tarifbeiträgen teilweise verrechnet.
Dabei wird so getan, als wären die
Risikoüberschüsse der Zukunft in
einer bestimmten Höhe bereits
erzielt worden. Somit kann ein
relativ geringer Zahlbeitrag angeboten werden. Tatsache ist, dass
die tarifmäßigen Risikoüberschüsse dabei – gegebenenfalls auf
Kosten aller Versicherten – vorzufinanzieren sind. Die dauerhafte
Leistungsfähigkeit des Versicherers könnte hierbei infrage gestellt werden. Werden die Risikoüberschüsse als Teil der gesamten
Überschussbeteiligung zusammen
mit der Versicherungsleistung
direkt ausgezahlt, ist das ein deutlicher Vorteil für den Versicherten.
Ein hoher Rechnungszins spricht
für die Bonität des Anbieters. Er
wirkt direkt auf die versicherungsmathematisch berechneten günstigen Zahlbeiträge und indirekt
auf die maximale Versicherungsleistung aus Sterbegeld und Überschussanteilen. Wie günstig die
Sterbegeldversicherung wirklich
ist, lässt sich daran ablesen, welche
Beitragssumme vom Versicherer
aufgerufen wird. Wie viel zahlt
der Versicherte vom Beginn bis
zum Ende der Beitragszahlung?
Ganz klar: Wenn die Beitragszahlung schon mit 65 oder 75
endet, hinkt beispielsweise der
Vergleich mit einem Monatsbeitrag für 5.000 Euro Versicherungssumme, der bis – so marktüblich –
85, also zwanzig Jahre länger gezahlt wird. Was zählt, ist die
Summe der gezahlten Beiträge
am Ende der Beitragszahlung.
Wo Verbraucherschützer
recht haben
Wenn Verbraucherschützer vor
einer Überzahlung bei der Sterbegeldversicherung warnen, ist das
weitgehend richtig. Tatsächlich
kommt es bei vielen angebotenen
Tarifen im Markt offenbar zu
massiven Überzahlungen. Das bedeutet, dass in Summe weitaus
mehr Beiträge gezahlt werden, als
die Versicherung garantierte Leistung umfasst. Der Zweck einer
Sterbegeldversicherung würde dadurch verfehlt, wie Verbraucherschützer kritisieren. Der Zweck
einer Sterbegeldversicherung besteht darin, schon zu Lebzeiten
persönliche Wünsche und Vorstellungen für das Begräbnis fest-
zulegen, ohne die Hinterbliebenen damit finanziell
zu belasten. Tritt der Leistungsfall ein, ist es für die
bezugsberechtigten Hinterbliebenen wichtig, das
Sterbegeld schnell ausgezahlt zu erhalten. Nicht lange
warten, nicht viel organisieren. Dafür wurde mit einer Sterbegeldversicherung vorgesorgt. Gerade dafür
ist eine Sterbegeldversicherung am besten geeignet.
Was kommt am Ende raus?
Im Leistungsfall zahlt die Versicherung an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen des Versicherten
die Versicherungssumme in Höhe von bis zu 8.000
Euro zuzüglich der Überschussanteile. Ab Ende der
Wartezeit beträgt allein der Gewinnzuschlag der
HDH mit dem genehmigten Rechnungszins von
3,25% schon 30%. Bei einer Versicherungssumme von 5.000 Euro wird die Leistung demnach ab
Ende der Wartezeit bereits um mindestens 1.500
Euro auf über 6.500 Euro erhöht. Die Leistung
einer Sterbegeldversicherung wird dem Schonvermögen zugerechnet. Was bedeutet das in der
Praxis? Geprüft werden Angemessenheit und wirtschaftliche Verwertbarkeit der Versicherung. Bei
aktueller Rechtsprechung wurde ein Aufwand von
6.000 Euro für die Bestattungsvorsorge als angemessen erachtet. Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (Az. B 8/9b SO 9/06 R) gilt das für
alle Formen der Bestattungsvorsorge, also auch für
eine Sterbegeldversicherung.
Welcher Handlungsbedarf ergibt sich daraus für
Sterbekassen? Die Versicherten sollten über die
Rechtslage informiert und gegebenenfalls bei der
Einlegung eines Widerspruchs unterstützt werden.
Für Vermittler ergeben sich aus diesen Tatsachen
neue Vertriebsansätze in ihrem Bestand. Das Thema
Sterbegeldversicherung gehört in den VermittlerAlltag. In unseren Nachbarländern ist das längst
Standard, beispielsweise in den Niederlanden oder
in Spanien. In Letzterem haben nach aktuellen Erhebungen aus 2014 über 90% der Einwohner eine
Sterbegeldversicherung.
W
Von Benjamin Schüler, Maklerbetreuer der
Hinterbliebenenkasse HDH VVaG
Sonderedition
11
© Kristin Gründler – Fotolia.com
STERBEGELDVERSICHERUNG
Im Alter rückt das Sterben näher
Der Tod ist in Deutschland immer noch ein Tabuthema. Die hohen Bestattungskosten werden deshalb gern verdrängt. Werden die Menschen älter, steigt aber
die Bereitschaft, über eine Bestattungsvorsorge zu sprechen. Darauf konzentriert
sich beispielsweise die IDEAL.
D
er Tod eines lieben Menschen bedeutet für
seine Hinterbliebenen nicht nur einen tiefen
Verlust, sondern besonders in den ersten
Tagen nach dem Sterben neben dem emotionalen
auch beträchtlichen organisatorischen Stress. Dabei gibt es Möglichkeiten, wie selbst zu Lebzeiten
dafür Sorge getragen werden kann, dass den Hinterbliebenen zumindest der organisatorische Stress
zu einem beachtlichen Teil erspart bleibt. Das hat
auch den Vorteil, dass jeder die Bestattung bekommt, die er sich selber wünscht.
Teure Bestattungen in Deutschland
Doch: Sterben ist in Deutschland teuer. Für eine
einfache Bestattung müssen Angehörige mit we12
Sonderedition
nigstens 5.000 Euro rechnen. Um
Beerdigungskosten und andere
direkt mit dem Tod verbundene
Aufwendungen bereits zu Lebzeiten finanziell abzusichern,
bietet sich eine Sterbegeldversicherung an. Diese ist mit einer
lebenslangen Kapitallebensversicherung auf den Todesfall vergleichbar. Die Idee, für den Tod
finanziell vorzusorgen, ist nicht
neu. Schon bei den Römern in
der Antike gab es eine Art Sterbegeldversicherung und Einrichtungen, die eigens darauf spezialisiert
waren. Mit regelmäßigen Beitrags-
zahlungen sicherten sich die
Mitglieder eine standesgemäße
Beisetzung. Im 19. Jahrhundert
und in der ersten Hälfte des 20.
Jahrhunderts entstanden die
sogenannten Sterbekassen oder
auch Grabe- und Leichenkasse
genannten Selbsthilfeeinrichtungen in Unternehmen oder kleinen Gemeinden.
Leistungsvergleich lohnt sich
„Bestattungsvorsorge: eine Sorge
weniger“ – mit diesem Slogan
werben heute viele Anbieter für
ihre Sterbegeldversicherungen.
Aber hat man nach Vertragsabschluss tatsächlich eine Sorge
weniger? Welche Leistungen werden mit einer solchen Sterbegeldversicherung abgedeckt? Ein
Leistungsvergleich lohnt sich. So
individuell die Menschen sind, so
individuell ist auch das Serviceangebot. Jede Versicherung legt
bei ihren Angeboten andere
Schwerpunkte. In jedem Fall
sollten sich Interessenten vor
Vertragsabschluss sicher sein,
welche speziellen Faktoren als
wichtig empfunden werden.
Voller Versicherungsschutz
nicht von Anfang an
Für ältere Kunden sind besonders die Wartezeiten von Bedeutung. Bei einigen Versicherungen dauert es drei Jahre, bis
der volle Versicherungsschutz
greift. Wenn der Versicherte also in den ersten Jahren stirbt,
werden lediglich die eingezahlten
Beiträge ausgezahlt. Eine gute
Sterbegeldversicherung sollte in
jedem Fall früher den vollen
Versicherungsschutz bieten.
Sterbegeldversicherung erst vor
Renteneintritt sinnvoll
Die IDEAL bietet Versicherungen speziell für ältere
Menschen an. Kaum jemand im mittleren Alter
macht sich Gedanken über den Tod und seine Beerdigung. In dieser Lebensphase möchten die
Menschen mit ihrem hart verdienten Geld lieber
reisen oder Eigentum erwerben. Erst ab Mitte 50
machen sich die meisten Menschen Gedanken
über ihre Bestattung.
All-inclusive-Pakete
Viele Versicherungen bieten ihren Kunden spezielle
Vorsorgepakete an. Diese ähneln All-inclusive-Paketen und gehen in ihrer Leistung über eine reine
Sterbegeldversicherung hinaus. Von der Basis-Beerdigung bis zur Prestige-Bestattung ist alles möglich. Wer Wert darauf legt, möglichst viel im Voraus
festzulegen, ist mit diesem Angebot gut beraten. Er
kann beispielsweise ein spezielles Sargmodell vormerken, sich einen festen Grabplatz auf dem örtlichen Friedhof sichern oder die Lieder, die bei der
eigenen Beerdigung gespielt werden, aussuchen.
Wer im Todesfall voll abgesichert sein möchte, für
den eignet sich eine entsprechende Vorsorge.
Schließlich ist nur eines wirklich sicher, und das ist
der eigene Tod. Auf diesen finanziell nicht vorbereitet zu sein, ist weder für den Betroffenen noch
für seine Angehörigen ein gutes Gefühl. Und darum geht es letztlich, denn jeder Mensch möchte
würdevoll bestattet werden. Am Ende eines Lebens
sollte eine Beisetzung nach den Wünschen des Verstorbenen und keine Sozialbestattung stehen.
W
Von Oliver Sensburg, Produktmanager
IDEAL Lebensversicherung a.G.
Sonderedition
13
© Robert Kneschke – Fotolia.com
STERBEGELDVERSICHERUNG
Worauf kommt es an bei der
Bestattungsvorsorge?
Beiträge und Leistungen der Sterbegeldversicherungen am Markt unterscheiden sich stark. Gemeinsam mit dem Münchener Begräbnisverein e. V.
(MBV) bietet die LV 1871 einen Tarif ohne Gesundheitsprüfung, aber mit
lebenslangem Todesfallschutz, freier Bestatterwahl, einem Eintrittsalter bis
90 Jahre und kurzen Wartezeiten.
S
14
arg, Gottesdienst, Friedhofsgebühren: Bei
einer Bestattung kommen rasch Kosten im
vier- bis fünfstelligen Bereich zusammen.
Zur verantwortungsvollen Vorsorge zählt deshalb
eine Sterbegeldversicherung, um die Angehörigen
für diesen Fall abzusichern. Doch nicht alle Produkte bieten denselben Service. Es gibt Punkte, auf
die der Kunde beim Abschluss achten sollte.
summe inklusive aller Überschüsse direkt an die Hinterbliebenen
ausgezahlt. Diese entscheiden
dann selbst, wofür sie den Betrag
verwenden. Oder die Leistung
geht direkt an einen Bestatter,
den der Kunde zuvor ausgesucht
und festgelegt hat.
Bei einem Todesfall muss innerhalb weniger Tage
die Bestattung organisiert werden – mit Todesanzeige, Trauerfeier und allem, was dazugehört. Von
zentraler Bedeutung ist es deshalb für die Hinterbliebenen, dass die Zahlung möglichst schnell erfolgt. Die LV 1871 zahlt im Trauerfall die vereinbarte finanzielle Hilfe sofort. Hierfür genügt die
Vorlage der Sterbeurkunde und des Versicherungsscheins. Dabei hat der Kunde die Wahl zwischen
zwei Optionen: Entweder wird die Versicherungs-
Dies ist ein anderer wichtiger
Aspekt: Das Bestattungsunternehmen und der Rahmen des
Begräbnisses sollten frei wählbar
sein. Oft ist die Leistung einer
Sterbegeldversicherung an bestimmte Pakete oder Unternehmen gebunden. Beim Sterbegeld
der LV 1871 kann der Kunde
völlig frei über die Verwendung
Sonderedition
des Geldes bestimmen. Er sucht
zum Beispiel den Bestatter seiner
Wahl selbst aus. Auch die Ausstattung und den Kostenrahmen
für Begräbnis und Trauerfeier legt
der Kunde selbst fest – oder er
überlässt es seinen Angehörigen.
Er kann auch bestimmen, wer
den Rest der Versicherungssumme
erhalten soll, falls diese durch
die Bestattung nicht ganz aufgebraucht wird. Oder er überlässt
das Geld seinen Hinterbliebenen.
Diese können dann entscheiden,
was sie damit machen.
Bei Unfall: doppelte Zahlung
Bei einem Unfall mit Todesfolge
stehen die Angehörigen oft unter Schock. Hinzu kommen noch
häufig unvorhergesehene finanzielle Belastungen. Das Sterbegeld
der LV 1871 bietet hier die passende Lösung: Bei Unfalltod erhalten Versicherte die doppelte
Leistung. Das gilt vom ersten
Tag der Versicherungslaufzeit
an – ohne Wartezeit und ohne
Leistungsstaffelung.
Wenn ältere Menschen, eine
Sterbegeldversicherung abschließen wollen, werden sie oft mit
Hürden konfrontiert: Beschränkungen beim Eintrittsalter oder
lästige Gesundheitsfragen. Bei der
LV 1871 kann man bis zum 90.
Lebensjahr mit der Vorsorge
starten. Es gibt weder eine Gesundheitsprüfung noch Ausschlüsse von Krankheiten. Die
Sterbegeldversicherung lässt sich
ab dem 40. Lebensjahr abschließen – mit sechs Monaten Wartezeit und einer Leistungsstaffelung
von einem bis drei Jahren je
nach Eintrittsalter. Besonderer
Vorteil bei der LV 1871: Über
60-Jährige haben nur eine einjährige Leistungsstaffel.
Eine wichtige Frage beim Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist auch die nach den
jährlich anfallenden Überschussanteilen. Beim Sterbegeld der
LV 1871 erhöhen die erwirtschafteten Überschüsse über ein
Bonussystem automatisch jedes
Jahr die Versicherungssumme.
So profitiert der Kunde von einer stetig wachsenden Leistung.
Damit lassen sich infolge der Inflation steigende Kosten rund um
die Bestattung ausgleichen.
Münchener
Begräbnisverein e. V.
Der Münchener Begräbnisverein e. V. (MBV) hat sich
die Förderung und Pflege
traditioneller Bestattungsformen auf die Fahnen geschrieben. Schwerpunkte
seiner Tätigkeit liegen darin,
kirchliche Traditionen bei
Trauerfällen zu wahren. Der
MBV berät über Möglichkeiten, würdevolle und traditionsgemäße Bestattungen
durchzuführen und für diese
vorzusorgen. Für seine Mitglieder bietet er die Sterbegeldlösungen der LV 1871 zu
günstigen Beiträgen an.
Hilfestellung in Sachen
Erbrecht
Testament, Erbfolge, steuerliche Fragen ... Wer für
seine Hinterbliebenen vorsorgen will, muss sich
auch mit dem Thema Erbrecht auseinandersetzen.
In diesem Zusammenhang bietet die LV 1871 mit
ihrem Sterbegeld Plus einen besonderen Service:
Kunden erhalten eine professionelle Beratung rund
um Fragen des Erbrechts. Einmal pro Kalenderjahr
steht dem Kunden ein telefonischer Beratungstermin
von bis zu 60 Minuten zu. Das Unternehmen arbeitet dafür mit einem auf Erbrecht spezialisierten
Kooperationspartner zusammen. Nach dem Tod des
Versicherten erhalten auch die Bezugsberechtigten
diesen Service. Die Beiträge unterschiedlicher Anbieter von Sterbegeldversicherungen differieren sehr
stark. Aus diesem Grund ist es sinnvoll, Tarife zu vergleichen. Bei den Sterbegeldlösungen der LV 1871
läuft die Versicherung über den Münchener
Begräbnisverein e. V. (MBV). Das ermöglicht einen
äußerst vorteilhaften Gruppentarif. Wer einen Vertrag abschließt, wird automatisch MBV-Mitglied
und sichert sich damit attraktive Konditionen. W
Von Rolf Schünemann, Vorstand Vertrieb der
Lebensversicherung von 1871 a. G. München (LV 1871)
Sonderedition
15
STERBEGELDVERSICHERUNG
„Vorsorgeberatung bekommt eine
neue Qualität“
Interview mit Walter Capellmann,
Hauptbevollmächtigter der Monuta N.V. Niederlassung Deutschland
Der Anteil der über 65-Jährigen in Deutschland wird bis 2030 auf 52% angestiegen sein –
ein schlagkräftiges Argument für eine Vorsorgeberatung als festen Bestandteil des Kundengesprächs. Walter Capellmann spricht über neue Beratungsansätze und über die TrauerfallVorsorge der Monuta nach niederländischer Art.
Herr Capellmann, unsere Gesellschaft wird immer
älter. Was heißt das für die Kundenberatung?
Wer heute Themen wie eine schwere Krankheit
und den Tod nicht in seine Kundengespräche einbezieht, vernachlässigt wichtige Beratungsinhalte.
Umfragen zufolge hat sich erst jeder zehnte Deutsche mit einer Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht oder der Trauerfall-Vorsorge beschäftigt.
Erst 25% der Deutschen haben ein Testament aufgesetzt. Der Beratungsbedarf ist also hoch. Berater
und Vermittler können sich über Themen wie die
Vorsorgeverfügungen, die Nachlassverwaltung und
die Trauerfall-Vorsorge neues Beratungspotenzial
erschließen. Diese Themen bringen eine neue
Qualität in die Vorsorgeberatung.
Wie bringen Sie Beratern die sensiblen Themen
näher?
Wir stellen in den Vordergrund, was die frühzeitige
Auseinandersetzung mit diesen Themen Positives
bewirken kann. Über die Trauerfall-Vorsorge beispielsweise können Versicherte ihre Angehörigen und
Familienmitglieder im Ernstfall finanziell entlasten.
Eine Patientenverfügung und eine Vorsorgevollmacht
geben dem Versicherten zudem das sichere Gefühl,
dass im Fall einer schweren Krankheit oder gar im
Todesfall alles geregelt ist. In der Kundenberatung
sind dies Argumente, die für Menschen jeden Alters
plausibel sein dürften. Wichtig ist aber, dass diese
überhaupt erst einmal angesprochen werden.
16
Sonderedition
Welchen Irrtümern begegnen
Berater, wenn sie mit ihren
Kunden über diese Vorsorgethemen sprechen?
Viele Kunden nehmen an, dass im
Fall einer schweren Krankheit der
Ehepartner oder der nächste Angehörige automatisch berechtigt
ist, die Geschäfte des anderen zu
übernehmen. Ohne Vollmachten
übernimmt jedoch ein Betreuungsgericht diese Aufgabe. Im Todesfall rechnen Angehörige häufig
noch mit einem Zuschuss der
Krankenkassen. Diese bezahlen jedoch bereits seit 2004 kein Sterbegeld mehr aus. Und auch der
Staat zahlt nur noch in Härtefällen
für eine Sozialbestattung. Auch
bei der Nachlassverwaltung zeigen
sich häufig Lücken. Die wenigsten
wissen, dass ohne das Aufsetzen
eines Testaments die gesetzliche
Erbfolge gilt: Sind Kinder vorhanden, erhält der Partner nur ein
Viertel des Erbes.
Welche Anforderungen und
Perspektiven ergeben sich bei
diesem komplexen Thema für
den Vertrieb?
Berater und Vermittler benötigen
für die Beratung zu Vorsorgethemen zum einen eine hohe
fachliche Kompetenz. Auch die
Kommunikation bei einem Trauerfall im Kundenkreis verlangt
ein hohes Maß an Einfühlungsvermögen. Denn in diesem emotionalen Ausnahmezustand entscheiden im Beratungsgespräch
mit Hinterbliebenen häufig Details, ob sich die Angehörigen der
Verstorbenen emotional verstanden fühlen.
Wie können sich Berater auf
diese Aufgaben vorbereiten?
Die Monuta ist zertifizierter Bildungsdienstleister der Brancheninitiative „gut beraten“. Die
Schulung und Weiterbildung im
Bereich der Vorsorgeberatung gehört zum festen Bestandteil unserer Vertriebsunterstützung. In
Online-Seminaren, auf Maklerfachtagungen und bei den Monuta
Coaching-Tagen vermitteln unsere Fachreferenten grundlegendes Wissen zur Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht sowie
zur Trauerfall-Vorsorge und
Nachlassregelung. Darüber hinaus vermitteln unsere erfahrenen Referenten, wie eine angemessene Kommunikation im
Trauerfall aussehen sollte. Die
Teilnahme wird dem Berater
auf seinem Konto bei der Initiative „gut beraten“ gutgeschrieben.
Beratung eine
zentrale Rolle
ein. Den Abschluss einer
Trauerfall-Vorsorge kann der
Makler jedoch
im Sinne eines
MultikanalVertriebs auf
verschiedenen
Wegen herbeiführen. Mit
„Die Trauerfall-Vorsorge ist keine Kapitalanlage“, erklärt Walter
dem Online- Capellmann das niederländische Modell der Monuta ohne
Abschluss-Tool Überschussbeteiligung.
der Monuta
und der Monuta-App können Makler ihre Kunden
entweder direkt vor Ort oder zu einem späteren
Zeitpunkt über die eigene Internetpräsenz, über
E-Mail und auch über soziale Netzwerke zum Abschluss führen.
Welchen Einfluss hat das LVRG ab 2015 auf die
Sterbegeldversicherung Ihres Unternehmens?
Die Vertriebspartner der Monuta können auch im
kommenden Jahr auf stabile Beitragssätze und Abschlussprovisionen vertrauen. Als Niederlassung eines niederländischen Mutterhauses sieht die Monuta
für ihre Trauerfall-Vorsorge keine Überschussbeteiligung vor. Unserer Ansicht nach widerspricht
es dem ureigenen Zweck einer Sterbegeldversicherung, die Auszahlungssumme und die Höhe der
monatlichen Beiträge in Abhängigkeit zur Überschussbeteiligung zu setzen. Die Trauerfall-Vorsorge ist keine Kapitalanlage. Wir garantieren, dass
die Versicherungssumme im Trauerfall zur Verfügung steht, um Angehörige zu entlasten – denn allein
darum geht es bei der Vorsorge für den Trauerfall. W
Welche Rolle spielt bei der
Monuta die Digitalisierung
in der Beratung?
Bei der Vorsorgeberatung nimmt
die persönliche und umfassende
Sonderedition
17
IMPRESSUM
Verlag & Herausgeber:
bbg Betriebsberatungs GmbH
Postfach 10 02 52
95402 Bayreuth
Tel.
Fax
0921 757580
0921 7575820
E-Mail
[email protected],
[email protected]
www.bbg-gruppe.de,
www.asscompact.de
Web
Geschäftsführung:
Dieter Knörrer, Jürgen Neumann
Chefredaktion:
Brigitte Horn
Redaktion:
Martina Schäfer, Adele Dietl,
Michael Herrmann, Sabine Greiner,
Katharina Baumer
Anzeigenleitung:
Sven Jeron
Grafik:
Elena Schmidt,
Angela Völker
Mediadaten: www.asscompact.de
Pressemitteilungen an:
[email protected]
Druck & Verarbeitung:
westermann druck GmbH
Georg-Westermann-Allee 66
38104 Braunschweig
Tel. 0531 708501
Fax 0531 708599
E-Mail: [email protected]
Bilder: www.fotolia.com
Sonderedition Sterbegeldversicherung
Die dargelegten Informationen unterliegen einer besonderen Dynamik. Aus diesem Grund
können weder Verlag noch Redaktion eine
Haftung für die Richtigkeit des Inhaltes
übernehmen, es sei denn, es besteht Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit. Namentlich
gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung
des Verfassers wieder. Für den Inhalt ist der
Verlag nicht verantwortlich. Der Inhalt dient
lediglich der Unterrichtung und ist keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren. Der Verlag haftet nicht für unverlangt
eingesandte Manuskripte, Fotos und Illustrationen. Alle Urheber- und Verlagsrechte, insbesondere im Hinblick auf jede Art der Vervielfältigung, bleiben vorbehalten. Nachdruck nur
mit schriftlicher Genehmigung des Verlages.
Das gilt auch für die Aufnahme in elektronische Datenbanken und Vervielfältigungen auf
CD-ROM oder ähnlichen Datenträgern.
18
Sonderedition
Beiträge
Walter Capellmann
Monuta Versicherungen
Niederkasseler Lohweg 191
40547 Düsseldorf
Tel. 0211 5229535 51
www.monuta.de
[email protected]
Benjamin Schüler
Hinterbliebenenkasse der Heilberufe VVaG
Arcisstraße 50
80799 München
Tel. 089 55089630
www.sterbegeld-hdh.de
service@
sterbegeld-hdh.de
Rolf Schünemann
Lebensversicherung von 1871 a. G. München
Maximiliansplatz 5
80333 München
Tel. 089 55167 0
www.lv1871.de
[email protected]
Oliver Sensburg
IDEAL Lebensversicherung a.G.
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Kochstraße 26
10969 Berlin
Tel. 030 2587259
www.ideal-versicherung.de
info@
ideal-versicherung.de
Mit Pauken
und Trompeten …
… oder doch lieber ruhiger?
Wer zu Lebzeiten vorsorgt, hat noch die Wahl.
Und die Angehörigen keine finanziellen Belastungen im Todesfall.
Mit dem IDEAL SterbeGeld umfassend vorsorgen:
• Aufnahme bis zum Alter von 80 Jahren
• Keine Gesundheitsfragen
• Optional mit Beitragsbefreiung im Pflegefall ab Pflegestufe II
• Weltweite Rückholung
Interesse? Dann rufen Sie uns an unter 030/ 25 87-261
oder besuchen Sie unsere Homepage www.ideal-versicherung.de