Straßenverkehrstechnik 8/2014: ...bei Voll
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Straßenverkehrstechnik 8/2014: ...bei Voll
S_545-548_Sicherung-Abeitsstellen-_Musterseite 05.08.14 17:21 Seite 545 Sicherung von Arbeitsstellen | FACHINFORMATIONEN SICHERUNG VON ARBEITSSTELLEN Mehr Sicherheit und Qualität … Wolfgang Schulte … bei Voll- und Teilsperrungen Fall 1: Vollsperrung von Straße oder Straßenteil Kaum eine Arbeitsstelle im öffentlichen Verkehrsraum kommt ohne Sperrung aus, überwiegend Längssperrungen. Nachfolgend soll die Voll- und Teilsperrung eines ganzen Straßenzugs näher betrachtet werden. In der Regel werden diese für mehr als einen Tag eingerichtet, sodass Warnleuchten über den Absperrschranken anzubringen sind. Grundregeln für die Gestaltung solcher Sperrungen finden sich daher im Abschnitt der RSA1 über Warnleuchten. Art und Umfang der Sperrung werden zusätzlich durch Verkehrszeichen signalisiert: § 43 Verkehrseinrichtungen StVO (3) … Die durch Verkehrseinrichtungen (Anlage 4 Nummer 1 bis 7) gekennzeichneten Straßenflächen darf der Verkehrsteilnehmer nicht befahren. Bild 1: Ordnungsgemäße Vollsperrung für Fahrzeuge aller Art § 25 Fußgänger StVO (4) Wer zu Fuß geht, darf Absperrungen, wie Stangen- oder Kettengeländer, nicht überschreiten. Absperrschranken (Zeichen 600) verbieten das Be- Bild 2: Ordnungsgemäße Vollsperrung für Fußgänger treten der abgesperrten Straßenfläche. Die Vollsperrung verbietet die Weiterbenutzung einer Verkehrsfläche. An der Sperrstelle wird Zeichen 250 „Verbot für Fahrzeuge aller Art“ für den motorisierten Verkehr (Bild 1) und in der Regel das Zusatzzeichen 1028-30 „Baustellenfahrzeuge frei“ angeordnet. Fußgänger und Radfahrer werden durch Zeichen 259 „Verbot für Fußgänger“ und/oder 254 „Verbot für Radverkehr“ informiert. Bild 3: Baustellenbedingt eingerichtete Sackgasse wird angezeigt Geeignete Zusatzzeichen sind 1000-12 „Fußgänger Gehweg gegenüber benutzen“ (Bild 2) oder 1000-10 „Richtungsangabe links weisend“, wenn der Radweg z. B. auf die Straße geführt wird (s. RSA-Regelplan B II/4). RSA, Teil A, 3.2.2 Warnleuchten (1) Wird eine Verkehrsfläche … in einer Fahrtrichtung völlig gesperrt (Vollsperrung) – also auch Anliegerverkehr beispielsweise nicht zugelassen –, so sind mindestens fünf Warnleuchten (rotes Dauerlicht) auf … der Absperrschranke … anzubringen. … (2) Bei der Teilsperrung einer Fahrbahn – also auch, wenn ein entsprechendes Zusatzzeichen zu Zeichen 250 bestimmte Verkehrsarten zulässt – sind mindestens drei Warnleuchten (gelbes Dauerlicht) pro gesperrtem Fahrstreifen auf der AbsperrRSA, Teil B, 2.4.3 Querabsperschranke … anzuordnen. rung, Längsabsperrung [auf Geh- und Radwegen] (2) Die Absperrungen müssen Verfasseranschrift: Ltd. RDir. a. D. Dr.-Ing. W. Schulte Falltorstraße 5 D-51429 Bergisch Gladbach [email protected] 1 Bundeministerium für Verkehr, Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen (RSA), Ausgabe 1995. Bild 4: Zusätzliche Querabsperrung gemäß RSA, Teil B, Abs. 2.3.5 Straßenverkehrstechnik 8.2014 545 S_545-548_Sicherung-Abeitsstellen-_Musterseite 05.08.14 17:21 Seite 546 FACHINFORMATIONEN | Sicherung von Arbeitsstellen bei Dunkelheit oder schlechten Sichtverhältnissen durch Richtoder Rundstrahler [aktuell: Warnleuchten] (gelbes Dauerlicht; …) ergänzt werden, sofern die öffentliche Beleuchtung nicht ausreicht oder nicht die ganze Nacht über eingeschaltet ist. Bild 5: Zusatzzeichen „Keine Wendemöglichkeit“ entspricht nicht dem VzKat Bild 6: Baustellenbedingte Teilsperrung in Abweichung von den RSA mit verkehrlichen Einschränkungen Bild 7: Korrekte Kennzeichnung am Ende einer baustellenbedingt eingerichteten Einbahnstraße nach RSA Bild 8: Voll- oder Teilsperrung? 546 Straßenverkehrstechnik 8.2014 Fall 3: Sperrung eines Richtungsfahrstreifens; der verbleibende Fahrstreifen wird zur Einbahnstraße erklärt Neben der Beschilderung als Einbahnstraße wird der gesperrte Fahrstreifen in der bisherigen Fahrtrichtung mit Zeichen „Gesperrte Fahrtrichtung“, Absperrschranke und mindestens Fall 2: Sperrung für die Durch- fünf roten Warnleuchten gefahrt; die Zufahrt bis zur kennzeichnet (Bild 7). Am entBaustelle kann weiter genutzt gegengesetzten Ende wird dawerden gegen eine Querabsperrung aus Absperrschranke mit drei gelAm Beginn der gesperrten Stra- ben Warnleuchten angeordnet. ße wird Zeichen 357 „Sackgasse“ angeordnet (Bild 3). Gemäß RSA, Teil B, 2.2.2 Vollsperrung RSA kann gegebenenfalls zu- In Ausnahmefällen, in denen sätzlich eine Querabsperrung die Einfahrt verboten werden erfolgen (Bild 4): soll, aber aus der Gegenrichtung Verkehr zugelassen wird, ist RSA, Teil B, 2.3.5 Sackgasse Zeichen 267 anzuordnen … Im Eine infolge einer Arbeitsstelle Übrigen wird auf A.3.2.2 verentstandene Sackgasse ist durch wiesen. Zeichen 357 … zu kennzeichnen, bei Bedarf auch beidseitig Fall 4: Unsinnige Sperrungsder Straße. Wenn die Kenn- anzeigen zeichnung durch Verkehrszeichen nicht ausreicht, kann es In kaum einer Situation gibt es zweckmäßig sein, eine Teilsper- so viele kuriose Kombinationen rung (Einengung) der Straße von Verkehrszeichen und -einvorzunehmen. In diesem Fall richtungen wie bei Straßenspersollten 3 zweiseitige Leitbaken rungen. eingesetzt werden. – Die gesperrte Straße wird gleichzeitig mit ZusatzzeiVielfach wird auch ein Zusatzchen 1028-33 „Zufahrt bis zeichen „Keine WendemöglichBaustelle frei“ und drei gelkeit“ angebracht (Bild 5). Dieses 2 ben Warnleuchten gekennZeichen gibt es im VzKat jezeichnet (Bild 8). Die Widerdoch nicht und ist auch überspüchlichkeit führt im Erflüssig. Ein Wendemanöver ist gebnis zur Situation nach möglicherweise nur für Lkw Bild 3. schwieriger, weil kein Wende– Obwohl niemand in eine gehammer vorhanden ist. Damit sperrte Straße einfahren darf, muss allerdings bei jeder Sackwird überflüssigerweise die gasse gerechnet werden. nicht vorhandene WendeIn der Praxis findet sich am möglichkeit (Bild 9) oder eine Beginn einer so gesperrten StraSackgasse (Bild 10) angeße oft auch Zeichen 250 mit zeigt. Zusatzzeichen 1020-30 „An – Die Straße wird für alle Verlieger frei“ (Bild 6). Diese Lökehrsteilnehmer, ausgenomsung ist nur dann sinnvoll, men Radfahrer, gesperrt, aber wenn wegen der Baumaßnahme ausgerechnet dem Fußgänger die Verkehrsbewegungen auf der Zufahrt zur Baustelle oder Dauerparker reduziert werden sollen, denn das Verbot betrifft auch den ruhenden Verkehr: Wer kein „Anliegen“ hat, kann somit auch nicht zum Parken in den gesperrten Bereich ein fahren.3 2 3 Bundesanzeiger Nr. 66a: Katalog der Verkehrszeichen – VzKat 1992 – zuletzt geändert durch VwV-StVO am 7. August 1997 (BAnz. Nr. 151, S. 10398). Schurig, R.: Kommentar zur Straßenverkehrsordnung mit VwVStVO, Kirschbaum Verlag, 14. Auflage, zu Zeichen 250, S. 538. S_545-548_Sicherung-Abeitsstellen-_Musterseite 05.08.14 17:21 Seite 547 Sicherung von Arbeitsstellen | FACHINFORMATIONEN Bild 9: Überflüssiges Zusatzzeichen, aber fehlende Absperrschranken und Warnleuchten Bild 10: Widersprüchliche Kennzeichnung und fehlende Warnleuchten Bild 11: Unbegreifliche Sperrung ohne Warnleuchten (Bild Korsch) Bild 12: Warnleuchten in falscher Farbe und Anzahl, kein Zusatzzeichen gemäß RSA-Textausgabe Der amtliche Text Die „Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen“, Ausgabe 1995, bleiben bis zur Veröffentlichung einer derzeit nicht absehbaren neuen Fassung unverändert wirksam und damit in der VwV-StVO als weitergehendes, auf die besondere Situation der Einrichtung von Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum gerichtetes Regelwerk erhalten. RSA-Textausgabe 1995 Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen 4. Auflage 2011 164 Seiten, DIN A4, kartoniert 23,50 € inkl. MwSt., zzgl. Versand ISBN 978-3-7812-1775-1 Weitere Infos unter www.kirschbaum.de 10:01 Straßenverkehrstechnik 8.2014 547 S_545-548_Sicherung-Abeitsstellen-_Musterseite 05.08.14 17:21 Seite 548 FACHINFORMATIONEN | Sicherung von Arbeitsstellen Bild 13: Warnleuchten in falscher Farbe und Anzahl; strittiges Zusatzzeichen wird die „Zufahrt“ erlaubt (Bild 11). – Rote Warnleuchten werden beliebig angebracht: Zwei oder gar fünf Stück, obwohl keine Zufahrtsbeschränkungen existieren (Bilder 12 und 13) oder nur drei Stück, obwohl eine Vollsperrung vorhanden sein soll (Bild 14). – Ein Zusatzzeichen „Anlieger frei“ ist unwirksam, das „Nicht-Anliegern“ die Zufahrt verwehren soll. Eine solche Reglung ist nur zusammen mit einem Verbotszeichen möglich, wie in den Bildern 6 und 8. – Verkehrszeichen und -einrichtungen (Bild 15) und/oder Warnleuchten werden komplett „vergessen“ (Bild 15). – Der wünschenswerte Hinweis für eine Umleitung verweist auf eine Sackgasse (Bild 16). Dass sich dieser Bilderreigen fast beliebig erweitern lässt, zeigen die mangelhaften Kenntnisse oder die „lässige“ Haltung dem Verkehrsteilnehmer gegenüber eindrucksvoll. Bauunternehmer und ihre Mitarbeiter erwarten ganz offensichtlich, dass „mitgedacht“ wird. Wenn dann aus dieser Haltung heraus auch auf eine zeitnahe Beseitigung zwischenzeitlich unnötig gewordener Sperrungen verzichtet wird, darf man sich nicht wundern, wenn Sperrungen auch in der tatsächlichen Bauphase ignoriert werden („Man kann es ja mal versuchen.“). n Schon veröffentlichte Beiträge aus der Rubrik „Sicherung von Arbeitsstellen“: n n Bild 14: Fehlende Warnleuchten n n n n n Bild 15: In allen Punkten ordnungswidrige Sperrung n n n n n n Straßenverkehrstechnik Ausgabe 6-2012, Seite 381–383: Einführung in die Thematik. Ausgabe 8-2012, Seite 504–505: Mehr Sicherheit und Qualität an Arbeitsstellen… bei mobilen Halteverboten. Ausgabe 10-2012, Seite 662–663: … bei der sicheren Aufstellung mobiler Verkehrsschilder. Ausgabe 12-2012, Seite 779–780: … bei der Sicherung mobiler Verkehrsschilder gegen Windbelastung. Ausgabe 2-2013, Seite 93–94: … bei der Einrichtung von Umleitungsstrecken. Ausgabe 4-2013, Seite 239–240: … bei der Gestaltung von Absperreinrichtungen. Ausgabe 6-2013, Seite 371–372: … bei der Ausfertigung von Verkehrsrechtlichen Anordnungen. Ausgabe 8-2013, Seite 527–528: … bei der Ausführung der Verkehrsrechtlichen Anordnungen. Ausgabe 10-2013, Seite 648–650: … bei der Kontrolle vor Ort. Ausgabe 12-2013, Seite 786–787: … bei der Überwachung vor Ort. Ausgabe 2-2014, Seite 110–111: … am Ende der Arbeiten. Ausgabe 4-2014, Seite 258–259: … bei Leitkegeln. Ausgabe 6-2014, Seite 403–404: … durch die Überwachung der Polizei. Die Reihe wird fortgesetzt. Bild 16: Rätselhafte Umleitung in eine Sackgasse 548 Straßenverkehrstechnik 8.2014