Anstellungsbedingungen RBS Bahn Stand 1 1 2014

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Anstellungsbedingungen RBS Bahn Stand 1 1 2014
Worblaufen, 3. Januar 2014 FP
Lohn- und Anstellungsbedingungen beim RBS, Teil Bahn (Stand 1.1.2014)
Der Regionalverkehr Bern-Solothurn hat mit dem Schweizerischen Eisenbahn- und Verkehrspersonalverband SEV erstmalig per 1. Januar 2005 einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abgeschlossen (erneuert per 1. Januar 2014). Darin sind die wesentlichen Lohn- und Anstellungsbedingungen festgelegt. Die wichtigsten Punkte sind nachstehend zusammengefasst:
Lohn/Vergütungen/Zulagen
Alle Mitarbeitenden werden entsprechend der Anforderung an die Funktion, der individuellen
Leistung und der Erfahrung in eine Funktionsgruppe eingereiht. Der Grundlohn bei der Anstellung wird innerhalb des Lohnbandes festgelegt. Dabei werden Alter, berufliche Erfahrung und
Qualifikation sowie die allgemeine Arbeitsmarktsituation angemessen berücksichtigt. Im GAV
sind die weiteren Lohnverbesserungen durch leistungsabhängige Erhöhungen (bis zu einem vorgegebenen Maximum) geregelt.
Neben dem Grundlohn (inkl. 13. Monatslohn) wird jedem/jeder Angestellten ein (abgestufter)
Ortszuschlag in Anlehnung an die Bundesregelung ausgerichtet.
Bei unregelmässigem Dienst (Nacht- oder Sonntagsdienst) kommen zusätzliche Vergütungen
(Barvergütungen und/oder Zeitgutschriften) hinzu.
Allfällige Kinder- bzw. Ausbildungszulagen richten sich nach den gesetzlichen Bestimmungen
in den Kantonen Bern bzw. Solothurn. Angestellte mit Unterstützungspflichten erhalten ausserdem eine Betreuungszulage, deren Höhe von der Kinderzahl abhängig ist.
Aufgrund des Ergebnisses der Jahresrechnung kann der Verwaltungsrat dem Personal ausserdem
eine Erfolgsbeteiligung ausrichten. Die Direktion kann ausserdem für ausserordentliche individuelle Leistungen und Einsätze besondere Prämien ausrichten.
Versicherungen gegen die Folgen von Krankheit und Unfall
Alle RBS-Mitarbeitenden sind bei der Schweiz. Unfallversicherungsanstalt (SUVA) gegen die
Folgen von Berufsunfällen und -krankheiten versichert. Sofern sie im Wochendurchschnitt
mindestens 8 Stunden arbeiten, sind sie auch gegen die Folgen von Nichtberufsunfällen (NBU)
versichert. Die NBU-Prämien gehen zu 2/3 zu Lasten des/der Angestellten, zu 1/3 zu Lasten des
Arbeitgebers.
Bei Krankheit wird der volle Lohn bis zum Eintritt der Leistungen der Sozialversicherungen,
aber maximal während 720 Tagen ausgerichtet, bei Unfall nach Massgabe der SUVABestimmungen auch länger, bis der Unfall von der SUVA abgeschlossen ist.
Für das RBS-Personal besteht bei verschiedenen Krankenkassen eine Kollektiv-Krankenversicherung mit Prämienreduktionen für Zusatzversicherungen. Die Aufnahme der Familienangehörigen ist ebenfalls möglich.
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Altersvorsorge, Sozialversicherungen
Das RBS-Personal ist der Pensionskasse Symova angeschlossen. Deren Leistungen (Beitragsprimat) im Pensionierungs-, Invaliditäts- oder Todesfall sind in einem zeitgemässen Reglement definiert. Die entsprechenden Prämien (total zwischen 3,5 und 28,5 % des versicherten
Verdienstes, je nach Alter) werden zurzeit wie folgt vom/von der Angestellten bzw. vom Arbeitgeber übernommen:
Alter
Anteil
Angestellte
Anteil
Unternehmung *)
18 – 24
1,75 %
1,75 %
25 – 34
7,75 %
7,75 %
35 – 44
9,25 %
9,25 %
45 – 54
11,025 %
13,475 %
55 – 65
11,40 %
17,10 %
*) zuzüglich Zusatzbeitrag für „Splitting-Modell“ für
Rentenverbesserung
Der ordentliche Altersrücktritt liegt bei 65 Jahren für Männer und 64 Jahren für Frauen. Ein vorzeitiger Rücktritt bzw. stufenweise Teilpensionierung ist ab 58 Jahren mit den entsprechenden Renteneinbussen möglich.
Vom Bruttolohn werden neben den Symova- und SUVA/NBU-Beiträgen auch die gesetzlichen
Abzüge für die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV), die
Erwerbsersatzordnung (EO) sowie die Arbeitslosenversicherung (ALV) vorgenommen.
Fahrvergünstigungen
Die RBS-Angestellten gelangen für sich und ihre Familienangehörigen in den Genuss von Fahrvergünstigungen bei den schweizerischen Transportunternehmungen, welche gesamtschweizerisch geregelt sind. Zudem bestehen besondere interne Fahrvergünstigungen für den
RBS wie auch für den Busbetrieb Solothurn und Umgebung (BSU).
Arbeitszeit/Ferien/Elternurlaub
Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden im Jahresdurchschnitt. Der jährliche Ferienanspruch ist auf 5 Wochen (6 Wochen ab 50. Altersjahr, 7 Wochen ab 60. Altersjahr) festgelegt.
Bei Mutterschaft beträgt der bezahlte Urlaub in den ersten zwei Anstellungsjahren 14 Wochen,
danach 16 Wochen. Der bezahlte Vaterschaftsurlaub beträgt 10 Tage.
Treueprämie
Ab 10 Dienstjahren wird alle 5 Jahre eine Treueprämie ausbezahlt (10 und 15 Jahre je ¼ Monatslohn, 20 Jahre ½ Monatslohn, ab 25 Jahren je 1 Monatslohn oder allenfalls in Form zusätzlicher Wochen Ferien).