handlungsempfehlungen für privatkunden v0.2

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handlungsempfehlungen für privatkunden v0.2
SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften:
Eine kurze Einführung für Privatkunden
SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, den einheitlichen EuroZahlungsverkehrsraum. Dieser ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem
europäischen Binnenmarkt: Nach der Einführung des Euros – im Jahr 1999 das Buchgeld, im Jahr
2002 das Bargeld – wurden die im Euro-Raum existierenden Bezahlverfahren sukzessive
standardisiert. Schließlich kam es zur SEPA mit neuen und einheitlichen europäischen
Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften, kurz SEPA-Überweisungen und SEPALastschriften.
Seit dem 1. Februar 2014 verändert SEPA den bargeldlosen Zahlungsverkehr auch in Deutschland:
Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro sind nun nach europaweit einheitlichen Verfahren
vorzunehmen.
Für Sie als Privatkunde ist der Wechsel auf die SEPA-Zahlverfahren denkbar einfach, da die neuen
SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften stark den Verfahren ähneln, die Sie bereits heute
nutzen – ganz gleich, ob im Online-Banking, an den SB-Terminals oder in der Filiale. Und natürlich
bleibt das Girokonto bei der Sparkasse in der heutigen Form bestehen. Auch bereits erteilte
Einzugsermächtigungen gelten weiterhin.
Was sich bei Überweisungen ändert
Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl nutzen Sie zukünftig die IBAN. Diese ist
leicht zu merken, denn sie besteht aus der 10-stelligen Kontonummer und der 8-stelligen
Bankleitzahl, zusammen mit dem Ländercode DE für Deutschland und einer 2-stelligen Prüfziffer.
Das heißt: Bis auf vier Zeichen ist Ihnen Ihre eigene IBAN bereits vertraut.
Im Rahmen einer zweijährigen Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016 bietet Ihre Sparkasse
Ihnen als Privatkunde an, Ihre nationalen Zahlungen vorläufig weiterhin mit nationaler
Kontonummer und Bankleitzahl zu veranlassen – im Online-Banking, an den SB-Terminals und in
der Filiale.
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SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften:
Eine kurze Einführung für Privatkunden
Bei grenzüberschreitenden Überweisungen in andere SEPA-Länder ist übergangsweise bis zum
31. Januar 2016 zusätzlich der BIC (Business Identifier Code) anzugeben.
Ihre persönliche IBAN und den BIC finden Sie auf jedem Kontoauszug sowie auf der seit August
2012 neu ausgegebenen SparkassenCard. Ein großer Vorteil des europaweit einheitlichen SEPAZahlverfahrens: Überweisungen werden innerhalb eines Tages gutgeschrieben.
Was sich bei Lastschriften ändert
Zahlreiche Güter und Dienstleistungen werden heute innerhalb Deutschlands mit Hilfe einer
Einzugsermächtigung bezahlt. Als Verbraucher kennen Sie das beispielsweise von Ihrem
Energieversorger oder Ihrer Versicherung. Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen erstmals,
fällige Rechnungsbeträge nicht nur national, sondern auch grenzüberschreitend im SEPA-Raum
bequem und sicher einzuziehen. Zahlungsempfänger, die die SEPA-Lastschrift nutzen, benötigen
von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat.
Für bereits bestehende Lastschrifteinzüge aufgrund einer Einzugsermächtigung müssen Sie
keine neuen SEPA-Lastschriftmandate erteilen. Hier bleiben die bestehenden
Einzugsermächtigungen weiter gültig.
Tipp: Nutzen Sie das Internetangebot Ihrer Sparkasse, um sich mit den SEPA-Zahlverfahren
vertraut zu machen. Oder vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrem Berater.
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