handlungsempfehlungen für privatkunden v0.2
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handlungsempfehlungen für privatkunden v0.2
SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften: Eine kurze Einführung für Privatkunden SEPA ist die Abkürzung für Single Euro Payments Area, den einheitlichen EuroZahlungsverkehrsraum. Dieser ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zu einem europäischen Binnenmarkt: Nach der Einführung des Euros – im Jahr 1999 das Buchgeld, im Jahr 2002 das Bargeld – wurden die im Euro-Raum existierenden Bezahlverfahren sukzessive standardisiert. Schließlich kam es zur SEPA mit neuen und einheitlichen europäischen Zahlverfahren für Überweisungen und Lastschriften, kurz SEPA-Überweisungen und SEPALastschriften. Seit dem 1. Februar 2014 verändert SEPA den bargeldlosen Zahlungsverkehr auch in Deutschland: Alle Überweisungen und Lastschriften in Euro sind nun nach europaweit einheitlichen Verfahren vorzunehmen. Für Sie als Privatkunde ist der Wechsel auf die SEPA-Zahlverfahren denkbar einfach, da die neuen SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften stark den Verfahren ähneln, die Sie bereits heute nutzen – ganz gleich, ob im Online-Banking, an den SB-Terminals oder in der Filiale. Und natürlich bleibt das Girokonto bei der Sparkasse in der heutigen Form bestehen. Auch bereits erteilte Einzugsermächtigungen gelten weiterhin. Was sich bei Überweisungen ändert Statt der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl nutzen Sie zukünftig die IBAN. Diese ist leicht zu merken, denn sie besteht aus der 10-stelligen Kontonummer und der 8-stelligen Bankleitzahl, zusammen mit dem Ländercode DE für Deutschland und einer 2-stelligen Prüfziffer. Das heißt: Bis auf vier Zeichen ist Ihnen Ihre eigene IBAN bereits vertraut. Im Rahmen einer zweijährigen Übergangsfrist bis zum 1. Februar 2016 bietet Ihre Sparkasse Ihnen als Privatkunde an, Ihre nationalen Zahlungen vorläufig weiterhin mit nationaler Kontonummer und Bankleitzahl zu veranlassen – im Online-Banking, an den SB-Terminals und in der Filiale. SEPA – Einführung für Privatkunden | Checkliste | Seite 1 von 2 SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften: Eine kurze Einführung für Privatkunden Bei grenzüberschreitenden Überweisungen in andere SEPA-Länder ist übergangsweise bis zum 31. Januar 2016 zusätzlich der BIC (Business Identifier Code) anzugeben. Ihre persönliche IBAN und den BIC finden Sie auf jedem Kontoauszug sowie auf der seit August 2012 neu ausgegebenen SparkassenCard. Ein großer Vorteil des europaweit einheitlichen SEPAZahlverfahrens: Überweisungen werden innerhalb eines Tages gutgeschrieben. Was sich bei Lastschriften ändert Zahlreiche Güter und Dienstleistungen werden heute innerhalb Deutschlands mit Hilfe einer Einzugsermächtigung bezahlt. Als Verbraucher kennen Sie das beispielsweise von Ihrem Energieversorger oder Ihrer Versicherung. Die SEPA-Lastschriftverfahren ermöglichen erstmals, fällige Rechnungsbeträge nicht nur national, sondern auch grenzüberschreitend im SEPA-Raum bequem und sicher einzuziehen. Zahlungsempfänger, die die SEPA-Lastschrift nutzen, benötigen von Ihnen ein SEPA-Lastschriftmandat. Für bereits bestehende Lastschrifteinzüge aufgrund einer Einzugsermächtigung müssen Sie keine neuen SEPA-Lastschriftmandate erteilen. Hier bleiben die bestehenden Einzugsermächtigungen weiter gültig. Tipp: Nutzen Sie das Internetangebot Ihrer Sparkasse, um sich mit den SEPA-Zahlverfahren vertraut zu machen. Oder vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrem Berater. SEPA – Einführung für Privatkunden | Checkliste | Seite 2 von 2