Mediadaten 2015 - Stadtanzeiger

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Mediadaten 2015 - Stadtanzeiger
Die Wochenzeitung der Ortenau
Mediadaten 2015
Preisliste Nr. 39
Gültig ab 1.10.2014
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Hornberg
Rottweil
VERBREITUNGSGEBIET
Neuried
Lautenbach
Offenburg
DIE WOCHENZEITUNGEN DER ORTENAU
AUFLAGEN
Mittwoch und Sonntag für 412.765 Einwohner in fünf Teilausgaben (Stand 1.10.2014)
Offenburg (O)
Appenweier
Berghaupten
Durbach
Gengenbach
Hohberg
Neuried
Offenburg
Ohlsbach
Ortenberg
Schutterwald
Achern (A)
Achern
Bad Peterstal-Griesbach
Kappelrodeck
Lauf
Lautenbach
Oberkirch
Oppenau
Ottenhöfen
Renchen
Sasbach
Sasbachwalden
Seebach
Kehl (K)
Kehl
Rheinau
Willstätt
Stadtanzeiger
53.859
4.341
977
1.636
4.978
3.461
3.913
28.571
1.367
1.518
3.097
35.890
11.322
1.180
2.667
1.501
681
8.715
1.981
1.100
3.121
2.191
916
515
24.690
16.122
4.538
4.030
Der Guller
53.768
4.318
986
1.647
4.992
3.512
3.909
28.406
1.384
1.529
3.085
35.911
11.305
1.159
2.651
1.494
691
8.787
1.980
1.098
3.167
2.173
891
515
24.713
16.113
4.564
4.036
Lahr (L)
Ettenheim
Friesenheim
Kappel-Grafenhausen
Kippenheim
Lahr
Mahlberg
Meißenheim
Ringsheim
Rust
Schuttertal
Schwanau
Seelbach
Schwarzwald (S)
Biberach
Fischerbach
Gutach
Haslach
Hausach
Hofstetten
Hornberg
Mühlenbach
Nordrach
Oberharmersbach
Oberwolfach
Steinach
Wolfach
Zell a. H.
Gesamt
84.000
über 1 e in
lt
Hausha nden
ei
m
51 Ge
Stadtanzeiger
48.445
5.433
5.855
2.021
2.369
20.861
1.974
1.592
927
1.423
1.018
2.846
2.126
21.879
1.553
628
850
3.223
2.624
605
1.892
535
704
791
793
1.576
2.632
3.473
184.763
Der Guller
48.373
5.449
5.857
2.022
2.389
20.687
2.008
1.593
930
1.430
1.021
2.853
2.134
21.917
1.546
625
875
3.219
2.631
604
1.892
533
710
800
795
1.579
2.629
3.479
184.682
VERLAGSANGABEN
Ansprechpartner
Geschäftsführung: Isabel Obleser,
Tel.: 07 81/93 40-130, Mail: [email protected]
Redaktionsleitung: Anne-Marie Glaser,
Tel.: 07 81/93 40-148, Mail: [email protected]
Verkaufsleitung: Heike Roll,
Tel.: 07 81/93 40-170, Mail: [email protected]
Geschäftsstellen
Offenburg | Steinstraße 28, 77652 Offenburg
Telefon: 07 81/93 40 - 0, Fax: 07 81/93 40 - 152
Lahr | Rathausplatz 6, 77933 Lahr | Postfach 2025, 77910 Lahr
Telefon: 0 78 21/93 98- 0, Fax: 0 78 21/ 93 98- 50
Kehl | Bahnhofsplatz 1, 77694 Kehl | Postfach 1860, 77678 Kehl
Telefon: 0 78 51 / 93 30 -0, Fax: 0 78 51 / 93 30 -20
E-Mail [email protected]
Weitere Verbindungen
Verwaltung, Redaktion
Telefon 07 81 / 93 40- 0
Fax
07 81 / 93 40- 153
Satzdienstleister
DTP- u. Mediaservice GmbH
E-Mail: [email protected]
Geldverkehr
Zahlungsbedingungen: Nach Rechnungserhalt innerhalb von
14 Tagen netto. SEPA-Lastschrift: nach SEPA-Grundlagen mit
gültigem Basismandat. Lastschrift mit 3% Skonto. Vorauszahlung mit 3% Skonto. Sofern ältere Rechnungen nicht
überfällig sind, Zinsen bei Zahlungsverzug 2% über Bundesbank-Diskontsatz.
Bankkonten
Sparkasse Offenburg Ortenau
IBAN: DE88 6645 0050 0000 0522 17
BIC SWIFT: SOLADES1OFG
Volksbank Offenburg
IBAN: DE27 6649 0000 0000 7734 50
BIC SWIFT: GENODE61OG1
Volksbank Lahr
IBAN: DE03 6829 0000 0001 0565 06
BIC SWIFT: GENODE61LAH
Postgiro Karlsruhe
IBAN: DE62 6601 0075 0166 3907 50
BIC SWIFT: PBNKDEFF
VERLAGSANGABEN
Verlagsadresse
Stadtanzeiger Verlags-GmbH & Co. KG
Scheffelstraße 21, 77654 Offenburg
Postfach 2370, 77613 Offenburg
Telefon: 07 81/93 40 - 0, Fax: 07 81/93 40 - 150
Die Wochenzeitung der Ortenau
Ortspreis
Grundpreis
Ermäßigter Preis für direkt erteilte Aufträge gewerblicher Kunden
Agenturpreise
Anzeigen /Ausgabe
Anzeigen /Ausgabe
Auflage
EUR/mm
EUR/mm
Offenburg
O
53.859
1,84
Offenburg
O
53.859
2,10
Achern/Oberkirch
A
35.890
1,16
Achern/Oberkirch
A
35.890
1,36
Kehl/Hanauerland
K
24.690
1,10
Kehl/Hanauerland
K
24.690
1,28
Lahr/Ettenheim
L
48.445
1,25
Lahr/Ettenheim
L
48.445
1,46
Schwarzwald
S
21.879
0,89
Schwarzwald
S
21.879
1,04
184.763
3,74
Gesamt
inkl. Kombi-Rabatt
184.763
4,34
184.763
2,16
Stellenmarkt/Immobilien
nur Gesamt
184.763
2,52
Gesamt
inkl. Kombi-Rabatt
OAKLS
Stellenmarkt/Immobilien
nur Gesamt
Halfcover: auf Anfrage
PREISLISTE
Auflage
OAKLS
Halfcover: auf Anfrage
Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer
Anzeigenschluss
Stadtanzeiger Gesamtausgabe, Montag, 18.00 Uhr
Stadtanzeiger Lokalausgaben, Dienstag, 12.00 Uhr
STADTANZEIGER Satzspiegel: Berliner Format 420 x 284 mm | 6 Spalten (44, 92, 140, 188, 236, 284 mm)
Ortspreis
Grundpreis
Ermäßigter Preis für direkt erteilte Aufträge gewerblicher Kunden
Agenturpreise
Anzeigen/Ausgabe
Anzeigen /Ausgabe
EUR/mm
Auflage
EUR/mm
Offenburg
O
53.768
1,98
Offenburg
O
53.768
2,33
Achern/Oberkirch
A
35.911
1,30
Achern/Oberkirch
A
35.911
1,52
Kehl/Hanauerland
K
24.713
1,18
Kehl/Hanauerland
K
24.713
1,38
Lahr/Ettenheim
L
48.373
1,32
Lahr/Ettenheim
L
48.373
1,53
Schwarzwald
S
21.917
1,00
Schwarzwald
S
21.917
1,15
OAKLS
184.682
4,07
Gesamt
inkl. Kombi-Rabatt
OAKLS
184.682
4,75
184.682
2,35
Stellenmarkt/Immobilien
nur Gesamt
184.682
2,74
Gesamt
inkl. Kombi-Rabatt
Stellenmarkt/Immobilien
nur Gesamt
Halfcover: auf Anfrage
Halfcover: auf Anfrage
Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer
Anzeigenschluss
DER GULLER, Gesamtausgabe und Lokalausgaben, Freitag, 12.00 Uhr
DER GULLER Satzspiegel: Berliner Format 420 x 284 mm | 6 Spalten (44, 92, 140, 188, 236, 284 mm)
PREISLISTE
Auflage
Die Wochenzeitung der Ortenau
Beilage
Mitnahme
BEILAGEN/PROSPEKTE
wöchentlich Mittwoch
Beilage
Mitnahme
wöchentlich Sonntag
Gesamt
184.763 Ex.
Gesamt
172.110 Ex.
Gesamt
184.682 Ex.
Gesamt
172.110 Ex.
Ortspreis
Ortspreis
Ortspreis
Ortspreis
€ 57,20 ‰
bis 10 g +
€ 0,50 je 1 g
€ 53,50 ‰
bis 10 g +
€ 0,50 je 1 g
€ 60,00 ‰
bis 10 g +
€ 0,50 je 1 g
€ 53,50 ‰
bis 10 g +
€ 0,50 je 1 g
Grundpreis
Grundpreis
Grundpreis
Grundpreis
€ 66,40 ‰
bis 10 g +
€ 0,60 je 1 g
€ 61,70 ‰
bis 10 g +
€ 0,60 je 1 g
€ 70,30 ‰
bis 10 g +
€ 0,60 je 1 g
€ 61,70 ‰
bis 10 g +
€ 0,60 je 1 g
Teilbelegung
nach festen
Touren
Individuelle
und ortschaftsbezogene
Verteilung nach
Kundenwunsch
Teilbelegung
nach festen
Touren
Individuelle
und ortschaftsbezogene
Verteilung nach
Kundenwunsch
Mindestmenge Beilagen: 2000 Stück
Anlieferung:
frühestens 10 Tage, spätestens 5 Tage vor Erscheinen,
palettiert frei Haus
Eine Verteilung im grenznahen Elsass und außerhalb der
Ortenau ist durch eine langjährige Zusammenarbeit mit
Partnerverlagen und Partner-Prospektverteilern und deren
Zustellern ebenfalls möglich. Auf Anfrage erstellen wir Ihnen
gerne ein Angebot.
Eine ausführliche Qualitätskontrolle ist nicht möglich.
Lieferadressen:
Mitnahme
Stadtanzeiger
Am Ziegelplatz 17
77746 Schutterwald
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 12.00 Uhr
und 13.00 – 16.00 Uhr
Zielgruppenorientierte Verteilung:
Mitnahme mittwochs und sonntags 20% Aufschlag
Beilage
Stadtanzeiger und Der GULLER
c/o Reiff-Zeitungsdruck GmbH
Marlener Straße 9
77656 Offenburg
Öffnungszeiten: Mo. – Fr. 8.00 – 16.00 Uhr
Nicole Armbruster
Telefon: 07 81 / 93 40 - 187
[email protected]
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Corinna Kühn
Telefon: 07 81 / 93 40 - 186
[email protected]
Wir führen das Siegel „Geprüfte Direktzustellung“ des BVDA. Mehr Informationen unter: www.maxdirect.de
BEILAGEN/PROSPEKTE
Rücktrittstermin:
10 Tage vor Erscheinen
WORLD WIDE WEB
WORLD WIDE WEB
www.stadtanzeiger-ortenau.de
Name
Format (Breite x Höhe)
Platzierung
EUR
Wide Skyscraper
160 x 600 px
Startseite ausschließlich
110
Super Banner
728 x 90 px
Startseite ausschließlich
100
Medium Rectangle
300 x 250 px
Startseite ausschließlich
120
Wide Skyscraper
160 x 600 px
alle anderen Seiten
160
Super Banner
728 x 90 px
alle anderen Seiten
150
Medium Rectangle
300 x 250 px
alle anderen Seiten
170
Kombination Startseite und „alle anderen Seiten“, abzüglich 15 %
Laufzeit: 1 Woche
Dateiformate: JPG, GIF
Max. Dateigröße: 100 kb
Anlieferung fertiger Motive: 3 Werktage vor Veröffentlichung
Anlieferung Motive zur Gestaltung: 5 Werktage + 30% für Gestaltung
Alle Preise zzgl. Mehrwertsteuer
Textanzeigen
spezielle Platzierungen
Kontaktanzeigen
Griffecken Titelseiten (Format 1/95)
Rabatte
+ 100 %
Malstaffel:
+ 10 %
+ 120 %
auf Anfrage
Mengenstaffel:
Nachlässe
gemeinnützige Organisationen,
amtliche Bekanntmachungen
(außerhalb Immobilien- und Stellenmarkt)
- 25 %
Kreuzworträtsel
auf Anfrage
PR-Anzeige
auf Anfrage
90,– €
2 Schmuckfarben (3c)
180,– €
3 Schmuckfarben (4c)
250,– €
Größenunabhängige und nicht rabattfähige Pauschalbeträge.
10 %
24 Anzeigen p.a.
15 %
48 Anzeigen p.a.
20 %
3.000 mm
5%
5.000 mm
10 %
10.000 mm
15 %
20.000 mm
20 %
Stadtanzeiger,
Guller
2 Ausgaben
15 %
3 Ausgaben
25 %
4 Ausgaben
33 %
5 Ausgaben (Gesamt)
40 %
Titel-Kombination:
2 Titel
15 %
Strecken:
4 Seiten
25 %
6 Seiten
35 %
8 Seiten
50 %
Farben
1 Schmuckfarbe (2c)
5%
(schriftliche Abschlussvereinbarungen erforderlich)
TeilausgabenKombinationen:
Spezialanzeigen
6 Anzeigen p.a.
12 Anzeigen p.a.
Mindestgröße:
20 mm
ZUSCHLÄGE & RABATTE
Zuschläge
MEDIEN, DIE ALLE ERREICHEN, KÖNNEN ALLES ERREICHEN.
der Guller
Wer liest unsere Wochenzeitungen?
Leser männlich
Leser weiblich
49,7 %
50,3%
Stadtanzeiger Über welches Haushalts-Nettoeinkommen verfügen unsere
Leser?
47,9 %
bis 2.000 €
29,3%
27.6%
52,1%
2.000 € und mehr
46,9%
51.1%
MARKTFORSCHUNG
Keine Angaben
Welche Altersstruktur haben unsere Leser?
Bis 29 Jahre
17 ,9%
30 – 39 Jahre
15,0%
40 – 49 Jahre
15,9%
50 – 59 Jahre
22,0%
60 Jahre und älter
29 ,2%
20,4%
11,9%
18,7%
22,0%
27,0%
Welche Berufstätigkeit üben unsere Leser aus?
Vollzeit berufstätig
37,9 %
Teilzeit berufstätig
18,0%
In Ausbildung/Studium
5,9%
Rentner, Ruhestand
27,3%
Arbeitslos
3,9%
38.6%
20,8%
7,4%
24,8%
3,7%
Andere Angaben
6,1 %
4,7 %
23,8 %
Wie beurteilen die Befragten Werbung in unseren
Wochenzeitungen?
Werbung ist informativ
77,6%
Werbung ist interessant
66,1%
Werbung ist glaubwürdig
69,3%
Werbung ist kaufanregend
68,4%
Werbung ist nützlich
78,9%
21,3 %
79,2%
68,1%
70,0%
69,1%
78,4%
80 %
Generell wird festgestellt, dass Anzeigen und Prospekte/Beilagen in Anzeigenblättern mit einem Nützlichkeits-Wert von ca. 80% als herausragend beurteilt werden. Der Wert von „nicht adressierte Werbung
bzw. Prospekte, die lose im Briefkasten stecken“ ist dagegen mit 44,2 % gering! Vergleichszahlen „Werbung im Radio/Hörfunk“ auch nur 49,1 % oder „Werbung im Internet“ nur 34,4 %.
Quelle: Leser Analyse aus dem Jahr 2013, Durchgeführt von CZAIA Marktforschung GmbH - Kleiner Ort 1 - 28357 Bremen, im Auftrag des
A’B’C Südwest.
Anlässlich der Jahresversammlung des Bundesverbands Deutscher Anzeigenblätter e.V. im Oktober 2013 bewertete Werbeleiter
B. Mensing von der Drogeriemarktkette Rossmann GmbH die Bedeutung der kostenlosen Wochenblätter aus Sicht des Werbekunden:
Und der Präsident des BVDA gab bekannt: „Auch im Wandel sind die Anzeigenblätter drittgrößter Werbeträger und können weiterhin
ihre hohen Reichweiten und flächendeckende Zustellung als wichtige Argumente ins Feld führen.“ Zudem sei unbestritten, dass Printwerbung eine viel größere Aufmerksamkeit erzeugen als es digitalen Darstellungen möglich ist. Dies seien gewichtige Argumente, vor
denen sich auch Mediaagenturen und Werbekunden nicht verschließen könnten.
Und noch eine sehr interessante aussage der Leserbefragung:
86,1% der GULLER- und Stadtanzeiger-Leser gaben an:
„Beilagen/Prospekte in anzeigenblättern sind mir lieber als Handzettel/Prospekte,
die einzeln im Briefkasten liegen!“
MARKTFORSCHUNG
die Frage, ob anzeigenblätter als Werbeträger für Prospekte empfehlenswert sind,
kann aus den erfahrungen der letzten Jahre mit einem eindeutigen „Ja“ beantwortet werden.
TECHNISCHE HINWEISE
TECHNISCHE HINWEISE
Druck/Technik
Rollenoffset, Coldset. Vorlagen: Digitale Daten (Übernahme
nach Absprache), Reinzeichnungen, Filme (28 – 34er Raster,
Rasterwerte mind. 20%). Wir arbeiten mit InDesign,
Photoshop, Illustrator.
Schmuckfarben aufgebaut aus 4c-Skala
Linienstärken
Sollten 0,2 mm bzw. 0,5 Punkt nicht unterschreiten.
Verwendbare Dateiformate
PDF | TIF | EPS | AI | TXT | RTF | BMP | CDR | PSD | PS | PRN
Keine Office-Dokumente (bei Word-, Excel-, Power-PointDateien etc. wird für die korrekte Darstellung der Schriften
keine Haftung übernommen). PDF-Dokumente bitte nicht mit
dem pdf-writer erzeugen (Einstellungen für Acrobat können
von uns angefordert oder aus dem Internet downgeloaded
www.dtp-media.de, werden).
Kontrollausdruck
Der Ausdruck dient nur zur Überprüfung auf Stand.
Die digital übertragenen Anzeigen werden nicht Korrektur
gelesen! Grundsätzlich werden Dateien nicht verändert.
Wird gestalterische Änderung oder Korrektur gewünscht,
bedarf es unbedingt rechtzeitiger, vorheriger Absprache.
Schriften
Müssen grundsätzlich eingebunden, mitgeliefert oder in
Kurven umgewandelt werden.
Vierfarbdruck
CMYK. Alle Farben in der Datei müssen als CMYK-Vierfarbseparation definiert sein.
Anlieferung
Für die rechtzeitige Anlieferung (Anzeigenschluss) der Daten
ist der Absender verantwortlich. Sollte aufgrund nicht beachteter Vorgaben oder aus sonstigen Gründen ein Erscheinen
der Anzeige nicht möglich sein, übernimmt der Verlag keine
Haftung.
Bilder
EPS-Dateien, TIF-Bilder oder sonstige in Ihrem Dokument
platzierte, importierte oder geladene Bilder/Dateien mitliefern.
Auflösung
Strichbilder (1 Bit) mind. 600 dpi, Graubilder (8 Bit)
und Farbbilder (RGB oder CMYK) 300 dpi
Dateinamen
Dateinamen müssen den Kundennamen, den Titel
und die Kalenderwoche beinhalten
(z. B. Muster_Staz_0103; Muster_Guller_0103).
Rasterflächen
Raster unter 10 % sind im Zeitungsdruck nicht zu erkennen.
Beratung
Unterstützung bei allen technischen Fragen
zu digitalen Druckunterlagen:
Mo. bis Fr.: 8 – 22 Uhr unter Tel. 07 81 /9 69 12 14
• Allen Aufträgen liegen unsere Geschäftsbedingungen zugrunde, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die wir
nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir
nicht ausdrücklich widersprechen.
• Die in der Anzeigenpreisliste verzeichneten Nachlässe der Mengen- und Malstaffel werden nur für die innerhalb eines Jahres ab dem Erscheinen der ersten Anzeige geschalteten Anzeigen gewährt.
• Der Werbetreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme
von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er vor dem ersten
Auftrag eine Rabattvereinbarung abgeschlossen hat.
• Wird ein Jahresabschluss aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten
hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger Rechtspflichten, den Unterschied
zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Rabatt
zurückzuzahlen.
• Im Fall höherer Gewalt und bei Störungen des Arbeitsfriedens erlischt jede Verpflichtung
zur Erfüllung von Aufträgen und zur Leistung von Schadenersatz.
• Für die Aufnahme von Anzeigen und Beilagen in bestimmten Nummern und Ausgaben
oder an bestimmten Plätzen wird keine Gewähr übernommen. Insbesondere wird kein
Schadenersatz für nicht, für zu früh, für zu spät oder nicht richtig veröffentlichte Anzeigen geleistet. Wenn Anzeigen oder Beilagen in Ausgaben übernommen werden, für die
sie nicht bestellt sind, so ergeben sich daraus keinerlei Forderungen, weder für den
Auftraggeber noch für den Verlag. Platzierungsvereinbarungen haben nur Gültigkeit,
wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt sind.
• Anzeigen, die auf Grund ihrer Gestaltung nicht als Anzeige erkennbar sind, werden nach
den Anforderungen des Presserechts als solche vom Verlag deutlich kenntlich gemacht.
• Der Verlag kann Aufträge, auch einzeln im Rahmen eines Abschlusses, ablehnen. Dies
gilt auch für Aufträge, die zunächst an den Schaltern der Geschäftsstellen oder durch
Vertreter entgegengenommen wurden. Der Verlag wendet bei der Prüfung der Anzeigentexte und Beilagen die geschäftsübliche Sorgfalt an, haftet jedoch nicht, wenn er
vom Auftraggeber irregeführt oder getäuscht wurde. Der Auftraggeber übernimmt dem
Verlag gegenüber alle Kosten, die aus eventueller Gegendarstellung oder aus einem aus
der Anzeige oder Beilage sich ergebenden Rechtsstreit entstehen. Bei telefonisch aufgegebenen Anzeigen bzw. so veranlassten Änderungen und Abbestellungen übernimmt
der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Beilagenaufträge sind für
den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung bindend. Der Verlag ist
nicht verpflichtet, Beilagen anzunehmen, die durch Format oder Aufmachung beim
Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung erwecken könnten oder Fremdanzeigen enthalten.
• Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch übliche Wiedergabequalität der Anzeige.
Die rechtzeitige Lieferung der Druckunterlagen für die Anzeige ist Sache des Auftraggebers. Bei Lieferung mangelhafter Druckunterlagen übernimmt der Verlag keine Gewährleistung und Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen. Technische Vorkosten für nicht veröffentlichte Anzeigen werden dem Auftraggeber berechnet. Nicht erkennbare Mängel in der Eignung der Druckvorlagen für die Reproduktion
stehen außer Verantwortung des Verlages. Geringfügige Abweichungen in Passer und
Ton bei Anzeigen mit Zusatzfarben berechtigen nicht zu Ersatz- bzw. Minderungsansprüchen.
• Vorlagen werden nur auf Verlangen an die Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur
Aufbewahrung endet drei Monate nach dem Erscheinen der letzten Anzeige.
• Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Sendet der Auftraggeber
den Probeabzug nicht bis zum jeweiligen Anzeigenschlusstermin zurück, gilt die Druckgenehmigung als erteilt.
• Liegen keine verbindlichen Größenvorschriften vor, ist die tatsächliche Anzeigengröße
Grundlage der Preisberechnung.
• Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen Frist zu bezahlen, sofern
nicht im Einzelfall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist.
• Der Bankeinzug erfolgt nach SEPA-Grundlagen mit gültigem Basis-Mandat.
• Von unbekannten Auftraggebern oder Auftraggebern ohne festen Wohnsitz kann Vorauskasse verlangt werden. Inkassoberechtigung haben nur mit Ausweisen versehene
Vertreter.
• Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen in Höhe von 2 v.H. über den banküblichen Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Geltendmachung weiteren
Verzugsschadens wegen Bankkredits bleibt vorbehalten. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt nachträglich jeder vereinbarte Nachlass.
• Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Verzug, aus
positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind, auch bei telefonischer Auftragserteilung, ausgeschlossen – es sei
denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters
oder eines Erfüllungsgehilfen. Weitergehende Haftung für den Verlag ist ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb von acht Tagen nach Eingang von Rechnung und
Beleg geltend gemacht werden.
• Ein Auflagenrückgang ist nur dann von Einfluss auf das Vertragsverhältnis, wenn die
ursprüngliche Auflagenhöhe um mehr als 20% sinkt. Darüber hinaus sind Preisminderungs- und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber vom Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis hatte, dass er vor Erscheinen der Anzeige vom
Vertrag hätte zurücktreten können.
• Bei Änderung der Preise treten die neuen Bedingungen auch bei laufenden Aufträgen
und Kalenderjahresabschlüssen sofort in Kraft, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
• Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote auf Anzeigen anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers
zu öffnen. Briefe, die das Format DIN A 4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen werden nicht entgegengenommen und weitergeleitet.
• Werbemittler und -agenturen sind verpflichtet, sich in ihren angebotenen Verträgen und
Abrechnungen mit ihren Auftraggebern an die Listenpreise des Verlags zu halten. Die
vom Verlag gewährte Mittlerprovision darf von den Agenturen weder ganz noch teilweise an deren Auftraggeber weitergegeben werden.
• Der Verlag behält sich vor, aus umbruch- oder herstellungstechnischen Gründen für
Einzelausgaben bzw. Kombinationsausgaben disponierte Anzeigen in weitere Ausgaben
zu stellen.
• Für Sonderbeilagen bzw. -seiten können vom Verlag besondere Preise festgesetzt werden.
• Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz des Verlags.
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