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Ausgabe 01.02 /,1'($* Geschäftsbereich Linde Engineering Bearb.: CMW / Kittel 7HFKQLVFKH/LHIHUEHGLQJXQJHQ LINDE STANDARD $UPDWXUHQ nach DGRL auf Basis AD 2000-Regelwerk ;; Gepr.: CMW / Dr. Hock Gen.: CMW-N / Gaebel Insgesamt 6 Seiten LS-Klasse: BM Deskriptoren: Armaturen-TLB, DGRL, AD 2000 ,QKDOW 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7 3.8 3.9 3.10 3.11 3.12 3.13 4.1 4.2 4.3 Seite $QZHQGXQJVEHUHLFK 0LWJHOWHQGH8QWHUODJHQ (UJlQ]HQGH)HVWOHJXQJHQ Einstufung der Armaturen nach DGRL........................................... 2 Konformitätsbewertung nach DGRL............................................... 2 Konstruktion.................................................................................... 2 Prüfung von Herstellerunterlagen durch den Besteller................... 3 Werkstoffe....................................................................................... 3 Schweißen ...................................................................................... 4 Wärmebehandlungen ..................................................................... 4 Oberflächenbeschaffenheit, Maßabweichungen ............................ 4 Prüfungen ....................................................................................... 4 Kennzeichnung ............................................................................... 5 Reinigung, Anstrich, Verpackung ................................................... 5 Inspektion ....................................................................................... 6 Lieferscheinangaben ...................................................................... 6 *WHQDFKZHLV'RNXPHQWDWLRQ Dokumentation für Armaturen im Geltungsbereich DGRL: ............ 6 Dokumentation für Armaturen gemäss DGRL, Artikel 3(3) ............ 6 Sprache........................................................................................... 6 $QZHQGXQJVEHUHLFK Diese Technischen Lieferbedingungen (TLB) gelten für die Lieferung von Armaturen nach DIN/EN-Normen für Rohrleitungen der Kategorie I, II und III nach der europäischen Richtlinie über Druckgeräte 97/23/EG (DGRL) auf Basis des AD 2000-Regelwerkes für verfahrenstechnische Anlagen. Für Armaturen, welche unter den Artikel 3 (3) DGRL fallen, gelten die zutreffenden technischen Anforderungen dieser TLB. Armaturen im Sinne dieser TLB sind z.B. Schieber, Ventile, Hähne, Klappen, Schmutzfänger, Kondensatableiter, Durchflußmeßgeräte, Venturi-Rohre und Spezialarmaturen. Diese TLB gilt nicht für Sicherheitsventile, Sicherheitsabsperrventile und Berstsicherungen. Angaben in der Bestellung sind diesen TLB übergeordnet. 0LWJHOWHQGH8QWHUODJHQ Neben den in der Bestellung genannten Vorschriften und Normen sind die folgenden im Rahmen ihres Geltungsbereiches anzuwenden. Dabei sind die zum Bestellzeitpunkt gültigen Ausgaben zugrunde zu legen. 97/23/EG AD 2000-Merkblatt HP 100R AD 2000-Merkblatt A4 DIN 1690 T2 DIN 2519 DIN 2559 Bl.1 u. Bl.2 DIN 3230 T3 EN 12627 EN 12760 DIN 3339 DIN 3840 EN 1708-1 EN 19 DIN IEC 534 ISO 2768 T1 u. T2 Richtlinie über Druckgeräte (DGRL) Rohrleitungen aus metallischen Werkstoffen Gehäuse von Ausrüstungsteilen Technische Lieferbedingungen für Gußstücke aus metallischen Werkstoffen Stahlflansche Schweißnahtvorbereitung Technische Lieferbedingungen für Armaturen Anschweißenden für Armaturen aus Stahl Schweißmuffen für Armaturen aus Stahl Werkstoffe für Gehäuseteile Armaturengehäuse – Festigkeitberechnung gegen Innendruck Verbindungselemente beim Schweißen von Stahl Kennzeichnung von Industriearmaturen Stellventile für die Prozeßregelung Allgemeintoleranzen LINDE AG Geschäftsbereich Linde Engineering EN 10204 Linde Standard 001-02 Linde Standard 141-74 Ausg. 01.02 LS 031-3XX Seite 2 Metallische Erzeugnisse – Arten von Prüfbescheinigungen Prüfbescheinigungen Oberflächensauberkeit (nur wenn spezifiziert) Außerdem sind folgende EG – Richtlinien im Rahmen ihres jeweiligen Geltungsbereiches einzuhalten: 73/23/EG Niederspannungsrichtlinie 89/336/EWG Elektromagnetische Verträglichkeit 98/37/EG Maschinenrichtlinie (UJlQ]HQGH)HVWOHJXQJHQ (LQVWXIXQJGHU$UPDWXUHQQDFK'*5/ Maßgeblich für den Wert PS (maximal zulässiger Druck) ist der höhere der folgende Werte: - der vom Besteller angegebene Wert, - die Kennzeichnung am Gerät (in der Regel PN). Armaturen, die sowohl für flüssige als auch gasförmige Fluide eingesetzt werden sollen, sind in den Aggregatzustand „gasförmig“ einzustufen. Armaturen, die sowohl für Fluide der Gruppe 1 als auch für Fluide der Gruppe 2 eingesetzt werden sollen, sind in die Fluidgruppe 1 einzustufen. .RQIRUPLWlWVEHZHUWXQJQDFK'*5/ Die Kategorien sind durch den Hersteller zu bestimmen und in den Dokumenten anzugeben. Der Hersteller hat eine Konformitätsbewertung nach Artikel 10 DGRL durchzuführen. Die Module sind durch den Hersteller entsprechend den Vorgaben nach DGRL, Anhang III auszuwählen. Der Besteller ist bei der Angebotsabgabe über die gewählten Module zu informieren. Siehe auch Abschnitt 3.9.1. Die Benannte Stelle ist durch den Hersteller zu wählen. Der Hersteller hat eine Gefahrenanalyse zu erstellen. Der Besteller behält sich das Recht vor, diese Gefahrenanalyse vom Hersteller anzufordern. .RQVWUXNWLRQ 3.3.1 Jede Abweichung von der spezifizierten Baulänge bedarf der vorherigen Zustimmung des Bestellers. 3.3.2 Wenn nicht anderweitig spezifiziert, hat der lichte Sitzdurchmesser der Nennweite zu entsprechen. Die dem lichten Sitzdurchmesser entsprechende Fläche darf die sich aus der Nennweite ergebende Fläche um max. 10 % unterschreiten. Stellarmaturen sind von dieser Forderung ausgenommen. 3.3.3 Die konstruktive Gestaltung der Armaturen muß gewährleisten, daß bei schräger und senkrechter Offenstellung eine Demontage des Handrades möglich ist, ohne daß die Spindel mit dem Abschlußkörper in den Sitz fällt. 3.3.4 Das Führungssystem des Abschlußkörpers von Schiebern ist mit dem mindestens notwendigen Spielraum und mit einer Überlappung von mindestens 30% der Armaturennennweite bei voller Offenstellung zu gestalten, um die Funktionsfähigkeit in jeder Einbaulage zu gewährleisten. 3.3.5 Hinsichtlich der Nachsetzbarkeit des Abschlußkörpers gilt bei Keilschiebern Tabelle 1: 7DEHOOH1DFKVHW]EDUNHLWGHV$EVFKOXN|USHUVYRQ.HLOVFKLHEHUQ Nennweite DN über 50 150 300 500 800 bis 50 150 300 500 800 1200 Nachsetzbarkeit [mm] ≥ 3 ≥ 4 ≥ 7 ≥ 10 ≥ 13 ≥ 18 3.3.6 Armaturen mit festgelegter Durchflußrichtung sind konstruktiv so zu gestalten, daß ein falscher Wiedereinbau ihres Abschlußkörpers nicht möglich ist. LINDE AG Geschäftsbereich Linde Engineering Ausg. 01.02 LS 031-3XX Seite 3 3.3.7 Die Auf-/Zu- Stellung von Absperrklappen und Absperrhähnen muß eindeutig erkennbar sein. Dies gilt auch bei demontiertem Antrieb wie Handhebel, Handrad, Getriebe, pneumatischem oder elektrischem Antrieb. Bei Mehrwegearmaturen muß sowohl bei montiertem als auch bei demontiertem Antrieb die eingestellte Durchflußrichtung erkennbar sein (gilt nicht für pneumatische Hubventile). 3.3.8 Das Schneiden von Gewinden in Gußeisen für Schraubenbolzen ist nicht zulässig. 3UIXQJYRQ+HUVWHOOHUXQWHUODJHQGXUFKGHQ%HVWHOOHU In besonderen Fällen ist auf Verlangen der Nachweis ausreichender Dimensionierung gemäß dem geltenden Regelwerk zu erbringen, siehe Bestellung. Für geschweißte Armaturen sind rechtzeitig vor Beginn der Fertigung die Werkstattzeichnungen mit Schweißdaten (Schweißdetails, Schweißverfahren und Schweißzusätze) einschließlich Angaben über Art und Umfang der zerstörungsfreien Prüfungen von Schweißnähten, Stücklisten und Kopien der Schweißverfahrensprüfungen an den Besteller zur Prüfung und Freigabe einzureichen. :HUNVWRIIH 3.5.1 Jede Abweichung von einem spezifizierten Werkstoff bedarf der vorherigen Zustimmung des Bestellers. Dies gilt auch für äquivalente Werkstoffe nach ausländischen Normen. 3.5.2 Der Hersteller ist verpflichtet, für Werkstoffe nach nicht harmonisierten Normen die erforderlichen Einzelgutachten durchzuführen bzw. einzuholen (siehe DGRL, Anhang I, 4.2). 3.5.3 Prüfbescheinigungen für Armaturen, welche unter Artikel 3 (3) DGRL fallen und für Armaturen der Kategorie I nach zutreffender Norm. Für alle anderen Armaturen gilt: a) Abnahmeprüfzeugnis 3.1B, wenn der Werkstoffhersteller ein von einer in der europäischen Gemeinschaft niedergelassenen zuständigen Stelle zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem anwendet, welches in Bezug auf die Werkstoffe einer spezifischen Bewertung unterzogen wurde, siehe DGRL Anhang I, 4.3. Diese Anforderungen gelten als erfüllt, wenn der Werkstoffhersteller nach AD-Merkblatt/AD 2000-Merkblatt W0/HP0 für den Werkstoff und die Erzeugnisart zugelassen und zusätzlich nach EN ISO 9000 zertifiziert ist. b) Abnahmeprüfzeugnis 3.1C für andere Werkstoffhersteller oder falls nach zutreffendem AD 2000Merkblatt/VdTÜV Werkstoffblatt gefordert. 3.5.4 Armaturengehäuse < DN 50 sind geschmiedet auszuführen. Für Kugelhähne für Wasser, Luft und Stickstoff ist Feinguß verwendbar. 3.5.5 Der Werkstoff von Stopfbuchsbrillen soll artgleich zum Gehäusewerkstoff sein, mindestens jedoch den Anforderungen an den Gehäusewerkstoff entsprechen. 3.5.6 Die Stopfbuchspackung darf auf der Spindel keine Korrosion verursachen. 3.5.7 Dichtungen und Stopfbuchspackungen sind asbestfrei auszuführen. 3.5.8 Werkstofffehler und Undichtheiten dürfen nicht durch Hämmern, Verstemmen, Gewindestopfen, Füllstücke oder Dichtmittel beseitigt werden. 3.5.9 Reparaturen am Grundmaterial durch Schweißen bei Armaturen ≥ DN 500 oder mehr als 25 mm Gehäusewandstärke mit einer Tiefe von mehr als 40% der Wandstärke erfordern die vorherige Zustimmung des Bestellers. Für eine zügige Abwicklung sind dazu folgende Mindestangaben zu machen: - Beschreibung des Fehlers Methode der Beseitigung (z.B. Ausschleifen) zerstörungsfreie Prüfung der ausgearbeiteten Stelle(n) Schweißanweisung mit zugehöriger Verfahrensprüfung zerstörungsfreie Prüfung der reparierten Stelle Wärmebehandlung mit anschließender Wiederholung der zerstörungsfreien Prüfung Angabe, ob die Druckprüfung wiederholt wird. 3.5.10 Drucktragende Teile aus unlegierten und niedriglegierten kaltzähen Stählen, wie P355NL1 sind vorzugsweise im Wärmebehandlungszustand "vergütet" zu liefern. Wenn sie im Zustand "normalisiert" geliefert werden, ist Korngröße 7 (oder feiner) nach EURONORM 103-71 bzw. ASTM E112 einzuhalten. Der Wärmebehandlungszustand ist zu bescheinigen. LINDE AG Geschäftsbereich Linde Engineering Ausg. 01.02 LS 031-3XX Seite 4 6FKZHLHQ 3.6.1 - Armaturen gelten als geschweißt, wenn Flansche am Armaturengehäuse angeschweißt sind, das Armaturengehäuse einschließlich Haube und deren Verlängerung geschweißt sind oder Rohrstücke zur Erzielung der Baulänge angeschweißt sind. 3.6.2 Alle drucktragenden Gehäuseschweißnähte sind voll durchzuschweißen, andere Ausführungen bedürfen des rechnerischen Nachweises. Ausgenommen hiervon sind die Anschweißungen von Aufschweißflanschen, falls zugelassen. 3.6.3 Die chemische Zusammensetzung des Schweißzusatzes soll artähnlich zu der des Grundwerkstoffs sein; austenitischer Schweißzusatzwerkstoff ist für ferritischen Grundwerkstoff nicht zugelassen. 3.6.4 Aufbau der Gehäusewanddicke durch Schweißen gilt als Reparatur und ist nur mit der Zustimmung des Bestellers zulässig. 3.6.5 Schweißarbeiten nach abgeschlossenen Wärmebehandlungen oder Dichtheitsprüfungen dürfen nicht durchgeführt werden ohne anschließende Wiederholung der Wärmebehandlungen und Dichtheitsprüfungen. 3.6.6 Alle Reparaturen an den Schweißnähten sind zu dokumentieren und die Durchstrahlungsaufnahmen sind zur Prüfung vorzulegen. 3.6.7 Schweißen von hochlegierten Cr-Stählen ( > 13% Cr) ist nicht zulässig, ausgenommen Fertigungsschweißungen. :lUPHEHKDQGOXQJHQ Die Anforderungen von AD 2000-Merkblättern der Reihe HP7 sind zu erfüllen. 2EHUIOlFKHQEHVFKDIIHQKHLW0DDEZHLFKXQJHQ 3.8.1 Gußteile müssen sauber geputzt und entgratet sein; der Stauchwulst abbrennstumpfgeschweißter Nähte ist zu entfernen. 3.8.2 Für die Bearbeitung von Mutternauflage- und Flanschdichtflächen gilt DIN 2519. 3.8.3 Für Maße ohne Toleranzangaben an bearbeiteten Flächen gilt ISO 2768 Teil 1, mittel. 3UIXQJHQ 3.9.1 Für die vom Hersteller und von der Benannten Stelle durchzuführenden Prüfungen gilt AD 2000-Merkblatt A4. Sind zwischen Hersteller und Benannter Stelle die Prüfzuständigkeiten entsprechend DGRL Anhang II geregelt (siehe AD 2000-Merkblatt A4, Abschnitt 0), ist dies dem Besteller bei der Angebotsabgabe mitzuteilen. In diesem Fall hat der Hersteller und/oder die Benannte Stelle zu bestätigen, daß durch diese Regelung der Prüfzuständigkeit die Einhaltung der Anforderungen des AD 2000-Merkblatt A4 sichergestellt ist. 3.9.2 Alle Schweißnähte sind vollständig visuell zu prüfen. 3.9.3 Sicht- und Funktionsprüfungen: Der Hersteller hat alle notwendigen Sicht- und Funktionsprüfungen der Reihe A nach DIN 3230 Teil 3 durchzuführen, um eine korrekte Fertigung und Funktionstauglichkeit der Armaturen zu gewährleisten. Diese Prüfungen sind in der Enddokumentation zu bescheinigen. 3.9.4 Festigkeits- und Dichtheitsprüfungen: Die Prüfungen nach Tabelle 3 sind an jeder Armatur durchzuführen. Als Prüfdruck PT für die Wasserdruckprüfung gilt der höhere Wert aus ID , oder 37 = 1,5 36 IW Berechnungsnennspannung für den Betriebszustand bei Prüftemperatur Berechnungsnennspannung für den Betriebszustand bei Berechnungstemperatur 37 = 1,2536 ID IW LINDE AG Geschäftsbereich Linde Engineering Ausg. 01.02 LS 031-3XX Seite 5 7DEHOOH)HVWLJNHLWVXQG'LFKWKHLWVSUIXQJHQ Kurzzeichen nach DIN 3230, Teil 3 BN BO BP BQ BV Bemerkung Soweit in der Armaturenklasse nichts anderes angegeben ist, gilt: - DIN IEC 534 Teil 4 für Stell- und Schaltarmaturen der MSR - Technik, - zulässige Leckrate 3 für zwangsabsperrbare Rückschlagklappen, - zulässige Leckrate 1 für alle anderen Armaturen. Nur wenn in dem Armaturendatenblatt spezifiziert; Anforderungen siehe unter BN. Stichprobenprüfung ist ausreichend. Mindest-Standzeit 2 min für ≤ DN 100, 3 min für > DN 100 bis DN 300, 5 min für > DN 300. Nur bei Schiebern und Hähnen, wenn nicht anderes spezifiziert. Prüfdruck: 1,1 × PN; max. 6 bar 3.9.5 Wanddickenprüfungen: Der Armaturenhersteller hat durch Messungen sicherzustellen, daß an allen kritischen Stellen des Gehäuses die erforderliche Mindestwanddicke vorhanden ist. .HQQ]HLFKQXQJ 3.10.1 Gemäß DGRL und AD 2000-Merkblatt A4. Für Armaturen nach DGRL Artikel 3 (3) entfällt die CE Kennzeichnung des Gehäuses; diese Armaturen sind mit „PED Art.3.3“ zu kennzeichnen. Sonstige Kennzeichnung nach Abschnitt 3.10.2, 3.10.3 und 3.10.4. 3.10.2 Alle Armaturen außer Stellarmaturen: - Lfd. Nr. 1 bis 9, 12 von EN 19 Sitz-Kegel-Werkstoff Ident - Nr. Bestellnummer 3.10.3 Stellarmaturen: - CE - Kennzeichnung nach anderen zutreffenden Richtlinien (bei Stellarmaturen mit Antrieb) Positionen 1 bis 23, Tabelle 1, DIN IEC 534 Ident-Nr. Bestellnummer Typenschild zusätzlich für Stellarmaturen mit selbsttätiger Wirkungsweise 3.10.4 Armaturen gemäss DGRL, Artikel 3(3) - Kennzeichnung mit „PED, Art. 3.3“ Lfd. Nr. 1 bis 9, 12 von EN 19 Sitz-Kegel-Werkstoff Ident - Nr. Bestellnummer 3.10.5 Die Kennzeichnung ist dauerhaft und gut lesbar anzubringen. Soweit dazu Schilder erforderlich sind, sind diese aus nicht rostendem Stahl oder Aluminium auszuführen und unlösbar zu befestigen. Die Ident-Nr. ist immer zusätzlich am Gehäuse einzuprägen. 5HLQLJXQJ$QVWULFK9HUSDFNXQJ 3.11.1 Die Armaturen müssen trocken und frei von Fremdstoffen sein, wie z. B. Fertigungs- und Feuchtigkeitsreste, Späne, Rost, Sand und Schmutz. Armaturen aus nichtrostendem Stahl sind mit metallisch blanken Oberflächen zu liefern. 3.11.2 Armaturen aus ferritischem Stahl sowie Gußeisen sind außen mit einem Grundanstrich gemäß Herstellerstandard (Beschichtungswerkstoff ist im Gütenachweis zu benennen) zu versehen, der für den der Armatur zugeordneten Temperaturbereich geeignet ist; ausgenommen sind die Flanschdichtflächen, Gewinde, Spindel sowie Schweißenden auf 10 mm Breite. Diese Flächen ohne Grundanstrich und die Innenoberfläche sind mit einem temporären Korrosionsschutz zu versehen. Hinweise zum Entfernen des temporären Korrosionsschutzes sind mitzuliefern. 3.11.3 Alle Öffnungen ≤ DN 300 sind mit Plastikkappen, bei größeren Armaturen mit Folie und Holzdeckeln zu verschließen. Spindeln sind gegen Transportbeschädigung zu schützen, z.B. mit Plastikhülsen. LINDE AG Geschäftsbereich Linde Engineering Ausg. 01.02 LS 031-3XX Seite 6 3.11.4 Armaturen mit speziellen Reinheitsanforderungen sind umgehend nach der Reinigung luftdicht in Folie einzuschweißen. 3.11.5 Die Armaturen sind in geschlossenem Zustand zu liefern, ausgenommen solche, die bei Ausfall der Hilfsenergie öffnen. ,QVSHNWLRQ Der Besteller behält sich das Recht vor, die bestellten Waren bevorzugt am Herstellort zu inspizieren. Der Lieferant muß dem Besteller rechtzeitig die Abnahmebereitschaft melden. /LHIHUVFKHLQDQJDEHQ Auf dem Lieferschein sind Bestell-Nr., Bestell-Positions-Nr., Ident-Nr., Erzeugnisart, Abmessungen (DN), Gehäusewerkstoff, Liefermenge anzugeben, bei Lieferteilen mit Abnahmeprüfzeugnis nach Abschnitt 4 auch die Schmelzen-Nr. oder ein Kennzeichen für die Schmelze. *WHQDFKZHLV'RNXPHQWDWLRQ 'RNXPHQWDWLRQIU$UPDWXUHQLP*HOWXQJVEHUHLFK'*5/ - - Konformitätserklärung (siehe DGRL, Anhang VII), Betriebsanleitung (siehe DGRL, Anhang I, 3.4), Erfüllung der Anforderungen nach Absatz 3.5.10, 3.7 und 3.9 ist durch ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1B nach EN 10204 nachzuweisen (bei Modulen mit Produktprüfung durch eine Benannte Stelle mit Prüfvermerk durch die Benannte Stelle bzw. 3.1C). Der Beschichtungswerkstoff ist darin ebenfalls zu benennen, Bescheinigungen nach EN 10204 für Werkstoffe (siehe auch Absatz 3.5.3), Bescheinigungen nach anderen zutreffenden Richtlinien (gilt nur für Stellarmaturen), Nachweis der Sauberkeit (wenn spezifiziert). 'RNXPHQWDWLRQIU$UPDWXUHQJHPlVV'*5/$UWLNHO - Bescheinigungen nach anderen zutreffenden Richtlinien (gilt nur für Stellarmaturen), Erfüllung der Anforderungen nach Absatz 3.5.10, 3.7 und 3.9 ist durch ein Abnahmeprüfzeugnis 3.1B nach EN 10204 nachzuweisen. Der Beschichtungswerkstoff ist darin ebenfalls zu benennen, Nachweis der Sauberkeit (wenn spezifiziert), Ausreichende Benutzerhinweise. 6SUDFKH a) Siehe LS 001-02. b) Konformitätserklärung (siehe DGRL, Anhang VII) in Deutsch. Anderslautende Festlegungen, siehe Bestellung. c) Betriebsanleitung (siehe DGRL, Anhang I, 3.4) in Deutsch. Anderslautende Festlegungen, siehe Bestellung. Änderungen: Frühere Ausgaben: Schutzvermerk nach DIN 34 beachten.