Merkblatt für die Tanzgarden

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Merkblatt für die Tanzgarden
Merkblatt für Tanzgarden KG Greesberger Kommern
( Stand : 06.2015 )
1) Mitgliedschaft
Jedes tanzwillige Kind/ jeder tanzwillige Jugendliche ist herzlich
willkommen! Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 21 €; jedes weitere
Geschwisterkind zahlt 11 € pro Jahr. Erst ab dem 18. Lebensjahr ist dann
der „volle“ Beitragssatz für Erwachsene (z. Zt. 30,-- EURO) fällig. Zusätzlich
muss eine einmalige Aufnahmegebühr von 25 € entrichtet werden. Die
Belange der KG haben jederzeit Vorrang! Die Tanzgarden repräsentieren
den Verein, sei es durch Tanzauftritte, Turniere, Tollitätenbegleitung,
Festzugteilnahme o.ä. Gleichzeitig sind die Organisatoren des JV und der
KG bemüht die Fülle der Pflichtauftritte unter den Garden/ Akteuren so
aufzuteilen, dass kein Mitglied über Gebühr belastet wird und die
Vorschriften des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden.
2) Training:
Die Garden trainieren dienstags, mittwochs, und samstags in der Aula und
der Turnhalle der Grundschule. Die genauen Zeiten werden jeweils zu
Beginn der Trainingszeiten bekannt gegeben.
Zusätzliche
Trainingsstunden können, insbes. vor Auftritten, Turnieren erforderlich sein.
Diese werden zeitnah mitgeteilt. Die Teilnahme an den Trainingseinheiten
ist Pflicht!!
Im Verhinderungsfall ist eine rechtzeitige Meldung an den/die
jeweilige/n Trainer/in angezeigt. Bei dreimaligem, unentschuldigtem Fehlen
droht Ausschluss! Diese Maßnahme soll eine kontinuierliche Arbeit mit den
Aktiven ermöglichen. Im Umkehrfall ist/sind der/die Trainer/innen
verpflichtet, im eigenen Verhinderungsfall Terminverschiebungen oder
Ausfälle rechtzeitig bekannt zu geben. Den Trainer/innen wird jedoch auch
eine kurzfristige Absage zugestanden, wenn dies erforderlich ist. Daher
bitten wir in einem solchen Fall um Verständnis! Für Terminänderungen etc.
dient eine Telefonliste in Form eines Rundrufes als Hilfestellung. Daher ist
es notwendig, die Telefonnummern bzw. auch eine Änderung der Tel.-Nr.
an den JV weiterzuleiten. Die Kopie des Rundrufes erhält jedes
Gardemitglied bzw. jeder Aktive.
3) Uniform / Kostüme
Alle Gardemitglieder/ Aktive müssen einheitlich gekleidet sein! Uniformen,
Beinwerk, Frisuren sollen gepflegt aussehen!!! Für die Reinigung und
Vollständigkeit der jeweiligen Uniform zeichnet der/die Träger/in selbst
verantwortlich. Für Verluste oder Schäden, die durch Selbstverschulden
des/der Träger/in entstehen, müssen anfallende Kosten selbst getragen
werden. Die „schmückende„ Uniform (Hut, Perücke, Jacke, Rock, Hose,
Body) wird nach einer Zahlung von
zur Zeit 30 € vom Verein gestellt und
bleibt Eigentum der KG Greesberger. Bei Neuanschaffung von
Kostümsätzen wird dieser Betrag je nach Kosten vom JV neu festgelegt.
Bei der ersten Uniform wird die Aufnahmegebühr angerechnet. Zusätzlich
wird eine Kaution von 25€/50€ erhoben, die bei unbeschädigter und
sauberer Rückgabe des Kostüms erstattet wird.
Folgendes Beiwerk muss
selbst finanziert werden: Stiefel, Petticoat, Strumpfhose evtl. Spitzenhose
(diese bleiben Eigenbesitz).
Um diese Kosten so gering wie möglich zu
halten und gleichzeitig die schon erwähnte Einheitlichkeit zu gewährleisten,
ist durch Fluktuation oder ständiges Nachkaufen häufig eine freier Bestand
an gut erhaltenen Teilen vorhanden, der innerhalb der Eltern/Mitglieder
kostengünstig weitergegeben werden kann. Hierzu kann der Zeugwart des
JV behilflich sein.
4) Transporte zu Auftritten
Wenn die Garden /Aktiven die KG oder die Tollitäten begleiten, erfolgt der
Transport nach Möglichkeit per Bus mit allen anderen Teilnehmern. Die
jeweiligen Termine, Treffpunkte werden weitergegeben, sobald
Informationen hierzu vorliegen. Darüber hinaus wird es erforderlich sein,
dass zu den Auftritten, die der JV selbstständig organisiert, Eltern durch
Bereitstellung von Fahrgelegenheiten per Privat-PKW unterstützend
mithelfen. Um auch die Belastung für den Einzelnen so
gering wie möglich
zu halten, wird der JV bemüht sein, die Eltern reihum
um Mithilfe
anzusprechen.
5) Finanzierung
Alle Aktivitäten, die dazu dienen, Geldmittel zur Finanzierung der
Jugendarbeit zu erwirtschaften, werden von den Mitgliedern des JV und mit
Unterstützung des KG Vorstandes organisiert und durchgeführt. Hierbei
erwartet der JV auch die Mithilfe der Eltern, sei es durch Sachspenden oder
aktive Unterstützung, wie es auch in der Satzung unter § 3 für Mitglieder
festgehalten ist. Feste Aktivitäten sind z. B. Kirmes, Gardetreffen,
Kindersitzung. Alle hier erzielten Erlöse kommen den Gardemitgliedern/
Jugendaktiven wieder in vollem Umfang zugute. Der JV behält sich vor, die
aktive Mithilfe durch verringerte Zuzahlungen zu honorieren. „Dankeschön“-
Veranstaltungen für die Gardemitglieder/ Jugendaktive sind eine feste
Einrichtung und werden je nach zur Verfügung stehenden Mitteln in
Absprache mit dem KG Vorstand und mit Einverständnis der Eltern,
durchgeführt. Aktivitäten können Ausflüge, Weihnachtsfeiern o.ä. sein.
für den JV: gez.
Martina Ernst
für die KG:
gez.
Bertram Wassong