Merkblatt für die Tanzgarden
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Merkblatt für die Tanzgarden
Merkblatt für Tanzgarden KG Greesberger Kommern ( Stand : 06.2015 ) 1) Mitgliedschaft Jedes tanzwillige Kind/ jeder tanzwillige Jugendliche ist herzlich willkommen! Der Jahresbeitrag beträgt derzeit 21 €; jedes weitere Geschwisterkind zahlt 11 € pro Jahr. Erst ab dem 18. Lebensjahr ist dann der „volle“ Beitragssatz für Erwachsene (z. Zt. 30,-- EURO) fällig. Zusätzlich muss eine einmalige Aufnahmegebühr von 25 € entrichtet werden. Die Belange der KG haben jederzeit Vorrang! Die Tanzgarden repräsentieren den Verein, sei es durch Tanzauftritte, Turniere, Tollitätenbegleitung, Festzugteilnahme o.ä. Gleichzeitig sind die Organisatoren des JV und der KG bemüht die Fülle der Pflichtauftritte unter den Garden/ Akteuren so aufzuteilen, dass kein Mitglied über Gebühr belastet wird und die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes eingehalten werden. 2) Training: Die Garden trainieren dienstags, mittwochs, und samstags in der Aula und der Turnhalle der Grundschule. Die genauen Zeiten werden jeweils zu Beginn der Trainingszeiten bekannt gegeben. Zusätzliche Trainingsstunden können, insbes. vor Auftritten, Turnieren erforderlich sein. Diese werden zeitnah mitgeteilt. Die Teilnahme an den Trainingseinheiten ist Pflicht!! Im Verhinderungsfall ist eine rechtzeitige Meldung an den/die jeweilige/n Trainer/in angezeigt. Bei dreimaligem, unentschuldigtem Fehlen droht Ausschluss! Diese Maßnahme soll eine kontinuierliche Arbeit mit den Aktiven ermöglichen. Im Umkehrfall ist/sind der/die Trainer/innen verpflichtet, im eigenen Verhinderungsfall Terminverschiebungen oder Ausfälle rechtzeitig bekannt zu geben. Den Trainer/innen wird jedoch auch eine kurzfristige Absage zugestanden, wenn dies erforderlich ist. Daher bitten wir in einem solchen Fall um Verständnis! Für Terminänderungen etc. dient eine Telefonliste in Form eines Rundrufes als Hilfestellung. Daher ist es notwendig, die Telefonnummern bzw. auch eine Änderung der Tel.-Nr. an den JV weiterzuleiten. Die Kopie des Rundrufes erhält jedes Gardemitglied bzw. jeder Aktive. 3) Uniform / Kostüme Alle Gardemitglieder/ Aktive müssen einheitlich gekleidet sein! Uniformen, Beinwerk, Frisuren sollen gepflegt aussehen!!! Für die Reinigung und Vollständigkeit der jeweiligen Uniform zeichnet der/die Träger/in selbst verantwortlich. Für Verluste oder Schäden, die durch Selbstverschulden des/der Träger/in entstehen, müssen anfallende Kosten selbst getragen werden. Die „schmückende„ Uniform (Hut, Perücke, Jacke, Rock, Hose, Body) wird nach einer Zahlung von zur Zeit 30 € vom Verein gestellt und bleibt Eigentum der KG Greesberger. Bei Neuanschaffung von Kostümsätzen wird dieser Betrag je nach Kosten vom JV neu festgelegt. Bei der ersten Uniform wird die Aufnahmegebühr angerechnet. Zusätzlich wird eine Kaution von 25€/50€ erhoben, die bei unbeschädigter und sauberer Rückgabe des Kostüms erstattet wird. Folgendes Beiwerk muss selbst finanziert werden: Stiefel, Petticoat, Strumpfhose evtl. Spitzenhose (diese bleiben Eigenbesitz). Um diese Kosten so gering wie möglich zu halten und gleichzeitig die schon erwähnte Einheitlichkeit zu gewährleisten, ist durch Fluktuation oder ständiges Nachkaufen häufig eine freier Bestand an gut erhaltenen Teilen vorhanden, der innerhalb der Eltern/Mitglieder kostengünstig weitergegeben werden kann. Hierzu kann der Zeugwart des JV behilflich sein. 4) Transporte zu Auftritten Wenn die Garden /Aktiven die KG oder die Tollitäten begleiten, erfolgt der Transport nach Möglichkeit per Bus mit allen anderen Teilnehmern. Die jeweiligen Termine, Treffpunkte werden weitergegeben, sobald Informationen hierzu vorliegen. Darüber hinaus wird es erforderlich sein, dass zu den Auftritten, die der JV selbstständig organisiert, Eltern durch Bereitstellung von Fahrgelegenheiten per Privat-PKW unterstützend mithelfen. Um auch die Belastung für den Einzelnen so gering wie möglich zu halten, wird der JV bemüht sein, die Eltern reihum um Mithilfe anzusprechen. 5) Finanzierung Alle Aktivitäten, die dazu dienen, Geldmittel zur Finanzierung der Jugendarbeit zu erwirtschaften, werden von den Mitgliedern des JV und mit Unterstützung des KG Vorstandes organisiert und durchgeführt. Hierbei erwartet der JV auch die Mithilfe der Eltern, sei es durch Sachspenden oder aktive Unterstützung, wie es auch in der Satzung unter § 3 für Mitglieder festgehalten ist. Feste Aktivitäten sind z. B. Kirmes, Gardetreffen, Kindersitzung. Alle hier erzielten Erlöse kommen den Gardemitgliedern/ Jugendaktiven wieder in vollem Umfang zugute. Der JV behält sich vor, die aktive Mithilfe durch verringerte Zuzahlungen zu honorieren. „Dankeschön“- Veranstaltungen für die Gardemitglieder/ Jugendaktive sind eine feste Einrichtung und werden je nach zur Verfügung stehenden Mitteln in Absprache mit dem KG Vorstand und mit Einverständnis der Eltern, durchgeführt. Aktivitäten können Ausflüge, Weihnachtsfeiern o.ä. sein. für den JV: gez. Martina Ernst für die KG: gez. Bertram Wassong