Ein Flugzeugabsturz und Europas schwarze Liste
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Ein Flugzeugabsturz und Europas schwarze Liste
Ressort: Internet und Technik Ein Flugzeugabsturz und Europas schwarze Liste Frankfurt, 18.08.2015 [ENA] Als am Sonntag eine ATR 42 der indonesischen Fluglinie Trigana an einem Berghang zerschellte verloren 54 Menschen ihr Leben. Hierzulande hatten wohl die wenigsten bisher etwas von dieser Airline gehört. In den Meldungen wurde auch sogleich erklärt, dass die Airline ja nicht nach Europa fliegen dürfte, da sie auf der schwarzen Liste der EU steht. Da sind wir ja gerade nochmal mit dem Leben davon gekommen, oder nicht? Es war kurz nach 15:00 Uhr Ortszeit, als sich Flug TGN257 das letzte Mal über Funk gemeldet hat. Nichts deutete auf Schwierigkeiten hin und alle, wohl auch die Besatzung, gingen von einer normalen Landung in Oksibil aus. Leider kam es anders, das Flugzeug kollidierte wenige Minuten später mit einem Berghang und alle 54 Insassen kamen dabei ums Leben. Der Ort Oksibil liegt mitten im Dschungel von Papua Neuguinea, dem östlichsten Teil Indonesien. Er ist nur auf dem Luftweg erreichbar, Straßen dorthin gibt es keine. Die Airline Trigana kennen außerhalb des Landes wohl nur Wenige. Die kleine Gesellschaft betreibt einige ATR und Boeing 737 auf Inlandsrouten im Osten des Inselstaates und trotzdem findet sie sich auf der schwarzen Liste der EU. Um dies zu verstehen muß man sich die Struktur dieser Liste verdeutlichen. Oftmals stehen in ihr nicht einzelne Airlines, sondern gleich die Fluggesellschaften eines ganzen Landes. So war es auch im Falle Indonesiens. Grundsätzlich sind alle Airlines des Landes vom Himmel über Europa verbannt, bis auf die staatliche Garuda. Diese fliegt derzeit täglich Amsterdam und London-Gatwick an. Bei der Einführung der Liste vor gut 10 Jahren war allerdings auch Garuda mit einem Einflugverbot belegt. Erst als die Airline ihre Flotte ausbaute und massiv verjüngte wurde sie aus der "Verbannung" entlassen. Bis dahin hatte vorallem die holländische KLM ein lukratives Monopol auf Direktflügen nach Indonesien. Allgemein gilt Fliegen in Indonesien als nicht besonders sicher. Es gibt eine Vielzahl von Airlines im Lande, die veraltetes Fluggerät benutzen und deren Ausbildung beim fliegerischen Personal nicht internationalen Standards entspricht. Das wohl traurigste Beispiel hierfür war die Adam Air, die innerhalb weniger Monate drei Flugzeuge verlor. Bei den Untersuchungen stellte sich heraus, dass die Piloten massive Mängel in der Bedienung der Boeing 737 hatten. Das war selbst der indonesischen Regierung zuviel und man entzog der Gesellschaft kurzerhand die Zulassung. Doch ausser der Garuda hatte auch nie eine indonesische Fluglinie vor nach Europa zu fliegen, bzw. verfügte über geeignetes Fluggerät. Was also solle sie dann auf dieser Liste? Redaktioneller Programmdienst: European News Agency Annette-Kolb-Str. 16 D-85055 Ingolstadt Telefon: +49 (0) 841-951. 99.660 Telefax: +49 (0) 841-951. 99.661 Email: [email protected] Internet: european-news-agency.com Haftungsausschluss: Der Herausgeber übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der veröffentlichten Meldung, sondern stellt lediglich den Speicherplatz für die Bereitstellung und den Zugriff auf Inhalte Dritter zur Verfügung. Für den Inhalt der Meldung ist der allein jeweilige Autor verantwortlich. - Seite 1 von 3 - Ein anderes Beispiel hierfür ist die angolanische TAAG. Die staatliche Airline der ehemaligen portugiesischen Kolonie war gerade dabei mit brandneuen Boeing 777-300 ihre Langstreckenflotte zu erneuern, da geriet sie in den Focus der EU. Vorher flog sie täglich auf der Route Lissabon - Luanda. Parallel dazu verkehrte auch der portugiesische Flaggcarrier TAP auf dieser Strecke. Schlagartig waren die TAP-Flüge ausverkauft und TAAG muste sich bei sogenannten Adhoc-Charter Airlines Fluggerät mieten. Dies geschah in einem Verfahren, dass man Wetlease nennt. Dahinter verbirgt sich, dass nicht nur das Flugzeug selber gemietet wird, sondern die Crew und das Maintenance gleich dazu. Am Anfang mietete man was der Markt hergab. Oftmals waren diese Maschinen mit zum Teil recht zweifelhafter Herkunft in einem deutlich schlechteren Zustand, als die eigenen Flieger. Die Konsequenz waren massive Verspätungen, zum Teil sogar mehrere Tage. In dieser Situation kam dann die vermeintliche Rettung. Zufällig hat die größte Airline in Europa, die solche Charterdienste anbietet ihren Hauptsitz in Lissabon. Nach einigen Jahren, als TAAG über eine Flotte mit einem Durchschnittsalter von unter 7 Jahren verfügte, wurde auch sie von der schwarzen Liste genommen und durfte wieder mit eigenem Gerät nach Europa kommen. Neuestes Beispiel ist die Iraqi Airways. Sie flog bis letzte Woche auch Deutschland an. Nachdem man nun Sicherheitsbedenken bei einer Crew in Stockholm fand wurde die Airline prompt vom europäischen Himmel verbannt. Der Markt mit derartigen Ethnoverbindungen ist groß und so wundert es nicht, dass auch europäische Airlines ein Stück vom Kuchen abhaben wollen. In Deutschland ist es vor allem die Germania, die in diesem Marktsegment aktiv ist und so dürfte man über die unverhoffte Schützenhilfe aus Brüssel nicht gerade traurig sein. Zum Vergleich, als man vor Jahren eine Pilotin der Easyjet sturzbetrunken in Berlin auf dem Weg zu ihrem Flieger antraf, da verlangte niemand, der Airline ein Flugverbot zu geben. Was hat uns also diese Liste gebracht? Hat sie Europas Himmel sicherer gemacht? So richtig abschließend beurteilen kann man es nicht, da wohl niemand in die Glaskugel schauen kann, um zu sehen was alles ohne sie passiert wäre. Auf ihr finden sich aber in der Hauptsache zwei Arten von Airlines, kleine lokale Gesellschaften aus Afrika oder Asien, welche eh niemals nach Europa kommen würden und ungeliebte Konkurenz für die grossen europäischen Airlines, die ihre Dienste unter Umständen zu deutlich günstigeren Konditionen anbinden könnten. Und so reiht sie sich ein in ein Wust von Regelwerken, mit dem man schon die skurilsten Sachen normen wollte, sogar die Krümmung von Gurken und Bananen. Bericht online lesen: http://rsand.en-a.de/internet_und_technik/ein_flugzeugabsturz_und_europas_schwarze_liste-62178/ Redaktion und Verantwortlichkeit: Redaktioneller Programmdienst: European News Agency Annette-Kolb-Str. 16 D-85055 Ingolstadt Telefon: +49 (0) 841-951. 99.660 Telefax: +49 (0) 841-951. 99.661 Email: [email protected] Internet: european-news-agency.com Haftungsausschluss: Der Herausgeber übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der veröffentlichten Meldung, sondern stellt lediglich den Speicherplatz für die Bereitstellung und den Zugriff auf Inhalte Dritter zur Verfügung. 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